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79 ingested laws from Germany in 1995. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung13/1444enacted

Erstes act zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (G-SIG: 13020111)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (G-SIG: 13020111)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, BGBl I 1991, Nr. 65 S. 2174 (s. GESTA 12.WP 1-J02) <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den 31.12.1995 hinaus bis zum 31.12.1999 für den Bereich der Bundesfernstraßen, Verkehrsflughäfen, Bundeswasserstraßen und bestimmte Straßenbahnen in den neuen Bundesländern; Änderung § 1 Abs. 1 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Verlängerung der Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes in den neuen Ländern

Law· Gesetzgebung13/1173enacted

Act zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze - Jahressteuer-Ergänzungsgesetz (JStErG 1996) (G-SIG: 13020135)

Original: Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze - Jahressteuer-Ergänzungsgesetz (JStErG 1996) (G-SIG: 13020135)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreistellung des Existenzminimums vom 25.9.1992; der bill in seiner ursprünglichen Fassung ist textidentisch mit der Initiative der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT-Drs 13/901 D008; Grundgesetzänderung betr. Gewerbesteuerreform siehe C031 und C032; siehe auch D014, D016, D018, D023, D037 und D053<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neuregelung zur Steuerfreistellung des Existenzminimums, Fortführung der Unternehmenssteuerreform, Aufbau einer leistungsfähigen Wirtschaft in den neuen Ländern, Steuervereinfachung: Steuerfreistellung des Existenzminimums in Höhe von 12.095/24.191 DM (Ledige/Verheiratete) ab dem Veranlagungszeitraum 1996, Ersatz des bisherigen Grundfreibetrags durch eine außertarifliche Steuerermäßigung in einem neu eingeführten § 34h Einkommensteuergesetz (Grundentlastung), die mit steigendem Einkommen abgebaut wird und bei einem zu versteuernden Einkommen von rd. 43.000/86.000 DM (Ledige/Zusammenveranlagte) ausläuft, Absenkung der tariflichen Grenzbelastung über die gesamte Progressionszone um 0,7 v.H.-Punkte, Erhalt des Höchststeuersatzes von 53 v.H., Sonderregelung für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und Senkung der Gewerbeertragsteuer zum 1.1.1996, verbunden mit einem Einstieg in die Gemeindefinanzreform, insbesondere voller Ausgleich für die Gemeinden durch eine Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen, weitere Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf das Betriebsvermögen sowie Anhebung der Einheitswertgrenze, bis zu der Sonder- und Ansparabschreibungen in Anspruch genommen werden können, auf 300.000 DM; Förderung von Investitionen durch Investitionszulagen und Sonderabschreibungen vorrangig zugunsten der gewerblichen Wirtschaft bis 1998, gezielte Stärkung des gewerblichen Mittelstands sowie Verlängerung der Aussetzung der Vermögensteuer in den neuen Ländern; Vereinfachung des Steuerrechts und des Besteuerungsverfahrens, z.B. Einführung einer Kurzveranlagung und eines Wahlrechts, Steuererklärungen für zwei Jahre abzugeben; sonstige Maßnahmen: Ausdehnung der Großspendenregelung auf mildtätige Zwecke, Verlängerung und Ausweitung von Vergünstigungen für die Land- und Forstwirtschaft bei Betriebsveräußerungen um fünf Jahre, Erweiterung der Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung bei humanitären Hilfslieferungen in ausländische Krisengebiete, verstärkte Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge, befristet auf fünf Jahre, stärkere Ausrichtung der Vermögensbildung auf Produktivkapital, insbesondere Anpassung der Einkommensgrenzen u.a.m.; Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen Einkommensteuergesetz, Änderung, Einfügung und Aufhebung mehrerer §§ Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz und Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Investitionszulagengesetz, Fördergebietsgesetz, Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Bewertungsgesetz, Vermögensteuergesetz, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz, Finanzausgleichsgesetz und 15 weiterer Gesetze, Einführung eines neuen Gesetzes über Steuerstatistiken bei Außerkrafttreten des geltenden Gesetzes vom 6.12.1966; Neufassungsermächtigung. Der Entwurf führt zu Mindereinnahmen von 17,036 Mrd DM (1996), 22,867 Mrd DM (1997), 25,832 Mrd DM (1998) und 17,51 Mrd DM (1999). Hiervon entfallen 7,677 Mrd DM (1996), 9,742 Mrd DM (1997), 11,007 Mrd DM und 7,905 Mrd DM auf den Bund.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Jahressteuergesetz (JStG) 1996); Weitere Aussetzung der Gewerbekapitalsteuer für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern, Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse solcher Berufskraftfahrer, die auswärtige Tätigkeiten typischerweise zur Nachtzeit ausüben, bei den steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, Verbesserung dieser Pauschalen bei Auslandsdienstreisen, Inanspruchnahme des Vorkostenabzugs durch Bauherren oder Eigenheimerwerber, die die Übergangsregelung des Eigenheimzulagengesetzes anwenden, lediglich nach dem neuen § 10i Einkommensteuergesetz; Sicherstellung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bei der Eigenheimzulage u.a.m.; Änderung zahlreicher §§ des Einkommensteuergesetzes, der §§ 1, 2 und 16 Bundeskindergeldgesetz, der §§ 3, 36 und 37 Gewerbesteuergesetz, der §§ 6, 9, 11, 17 und 19 Eigenheimzulagengesetz, der §§ 4 und 13 Steuerberatungsgesetz und 21 weiterer Gesetze und Verordnungen, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Änderungen aufgrund von Änderungsanträgen zur 2. Beratung: Einfügung eines Art. 14a Jahressteuer-Ergänzungsgesetz betr. Aufnahme eines § 3 in Art. 97a Einführungsgesetz zur Abgabenordnung: Verlängerung der Fristen über die Festsetzungsverjährung für DM- Eröffnungsbilanzen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Existenzminimum/Steuerfreistellung des Existenzminimums * Steuerbefreiung/Steuerfreistellung des Existenzminimums * Unternehmensbesteuerung/Fortführung der Unternehmenssteuerreform * Neue Bundesländer/Förderung des Wirtschaftsaufbaus in den neuen Ländern * Steuervereinfachung/Vereinfachung des Steuerrechts und des Besteuerungsverfahrens * Grundfreibetrag gem.Einkommensteuergesetz/ Ersatz des Grundfreibetrags durch eine außertarifliche Grundentlastung * Gesetzliche Rentenversicherung/Steuerliche Regelung des Existenzminimums bei Renten * Gewerbesteuer/Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und Senkung der Gewerbeertragsteuer * Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Ausgleich für die Gemeinden bei Gewerbesteuerentlastung durch Umsatzsteueranteile * Umsatzsteuer/ Ausgleich für die Gemeinden bei Gewerbesteuerentlastung durch Umsatzsteueranteile * Erbschaftsteuer/Erleichterung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf das Betriebsvermögen * Schenkungsteuer/Erleichterung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf das Betriebsvermögen * Einheitswert (Steuerwert)/Anhebung der Einheitswertgrenze für Sonder- und Ansparabschreibungen * Abschreibung/Anhebung der Einheitswertgrenze für Sonder- und Ansparabschreibungen * Investitionsförderung/Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft in Ostdeutschland * Gewerbliche Wirtschaft/Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft in Ostdeutschland * Mittelstandsförderung/Stärkung des gewerblichen Mittelstands in Ostdeutschland * Vermögensteuer/Weitere Aussetzung der Vermögensteuer in den neuen Ländern * Steuerveranlagung/ Vereinfachung der Steuerveranlagung * Spende/Ausdehnung der Großspendenregelung auf mildtätige Zwecke * Landwirtschaft/ Verlängerung und Ausweitung von Vergünstigungen für die Land- und Forstwirtschaft bei Betriebsveräußerung * Kraftfahrzeugsteuer/ Erweiterung der Kfz-Steuerbefreiung bei humanitären Hilfslieferungen in ausländische Krisengebiete * Humanitäre Hilfe/Erweiterung der Kfz- Steuerbefreiung bei humanitären Hilfslieferungen in ausländische Krisengebiete * Erdgas/Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Flüssiggas/ Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Fahrzeug/Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Vermögensbildung/Stärkere Ausrichtung der Vermögensbildung auf Produktivkapital * Einkommensteuergesetz/Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen EStG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Einkommensteuer- Durchführungsverordnung/Änderung, Einfügung und Aufhebung mehrerer §§ EStDV betr. Jahressteuergesetz 1996 * Auslandinvestment-act/ Änderung der §§ 19 und 19a AuslInvestmG durch Jahressteuergesetz 1996 * Niederlande/Änderung der §§ 2 und 5 Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande durch Jahressteuergesetz 1996 * Körperschaftsteuergesetz/Änderung mehrerer §§, Einfügung der §§ 27a und 30a KStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Umwandlungs- Steuergesetz/Änderung § 22 sowie Anlage UmwStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Gewerbesteuergesetz/Änderung zahlreicher §§ GewStG betr. Entlastung der Unternehmen * Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung/Änderung mehrerer §§ GewStDV betr. Entlastung der Unternehmen * Investitionszulagengesetz/Änderung der §§ 3 und 5 InvestitionszulagenG betr. Wirtschaftsaufbau in den neuen Ländern * Fördergebietsgesetz/Änderung der §§ 4 und 8, Einfügung § 7a FördergebietsG betr. Wirtschaftsaufbau in den neuen Ländern * Umsatzsteuergesetz/Änderung zahlreicher §§ UStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/ Änderung zahlreicher §§ UStDV durch Jahressteuergesetz 1996 * Bewertungsgesetz/Änderung mehrerer §§ BewG durch Jahressteuergesetz 1996 * Vermögensteuergesetz/Änderung der §§ 3, 11, 12, 24c und 25 VStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änderung der §§ 10, 13, 29 und 37 ErbStG betr. Entlastung der Unternehmen * Grunderwerbsteuergesetz/Änderung § 4 GrEStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Abgabenordnung/Änderung mehrerer §§ AO durch Jahressteuergesetz 1996 * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Änderung der Art. 97 und 97a EGAO durch Jahressteuergesetz 1996 * Bodenschätzung/Änderung der §§ 10 und 12 BodSchätzG durch Jahressteuergesetz 1996 * Gemeindefinanzreformgesetz/Einfügung der §§ 5a bis 5f, Änderung der §§ 6 und 7 und Streichung der §§ 8 bis 12 GemeindefinanzreformG betr. Gemeindeanteil an der USt * Finanzausgleichsgesetz/Änderung der §§ 1, 2, 8, 13 und 14, Einfügung §§ 15a und 17 FAG betr. Gemeindeanteil an der USt * Länderneugliederung/Änderung Art. 1 act zur Regelung der finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg betr. Gemeindeanteil an der USt * Berlin, Land/Änderung Art. 1 act zur Regelung der finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg betr. Gemeindeanteil an der USt * Brandenburg, Land/ Änderung Art. 1 act zur Regelung der finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg betr. Gemeindeanteil an der USt * D-Markbilanzgesetz/Änderung § 50 DMBilG durch Jahressteuergesetz 1996 * Vermögensbildungsgesetz/Änderung der §§ 2, 12, 13, 17 und 18 5. VermBG betr. Anpassungen bei der Vermögensbildung * Heimarbeitsgesetz/Änderung § 19 HeimarbeitsG betr. Anpassungen bei der Vermögensbildung * Mineralölsteuergesetz/ Änderung der §§ 3 und 31 MinöStG betr. Förderung erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Kraftfahrzeugsteuergesetz/Änderung der §§ 1, 5 und 9 KraftStG betr. Steuerbefreiung für humanitäre Hilfe in ausländischen Krisengebieten * Steuerberatungsgesetz/ Änderung § 4 StBerG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änderung § 28 BAföG durch Jahressteuergesetz 1996 * Steuerstatistik/Änderung des StStatG durch Jahressteuergesetz 1996 * Gewerbekapitalsteuer/Weitere Aussetzung der Gewerbekapitalsteuer für ostdeutsche Betriebsstätten * Neue Bundesländer/Weitere Aussetzung der Gewerbekapitalsteuer in den neuen Bundesländern * Berufskraftfahrer/Verbesserung der Verpflegungspauschalen für nächtlich tätige Berufskraftfahrer * Verpflegungszuschuß/Verbesserung der Verpflegungspauschalen für nächtlich tätige Berufskraftfahrer * Absetzung gem.§ 10e Einkommensteuergesetz/Weitere Einschränkung des Vorkostenabzugs bei der Wohneigentumsförderung * Eigenheimzulage/Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bei der Eigenheimzulage * Lohnsteuerhilfeverein/Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bei der Eigenheimzulage * Einkommensteuergesetz/Änderung zahlreicher §§ EStG durch JStErgG 1996 * Bundeskindergeldgesetz/Änderung der §§ 1, 2 und 16 BKGG durch JStErgG 1996 * Solidaritätszuschlaggesetz/ Änderung der §§ 2 und 6 SolZG 1995 durch JStErgG 1996 * Zivilprozeßordnung/Änderung § 850e Nr. 2a ZPO durch JStErgG 1996 * Regelunterhalt von Kindern/Änderung der §§ 2 und 4 RegelunterhaltVO durch JStErgG 1996 * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung § 5 FVG durch JStErgG 1996 * Parteiengesetz/Änderung § 40 ParteienG durch JStErgG 1996 * Gemeindefinanzreformgesetz/Ergänzung § 6 GemeindefinanzreformG durch JStErgG 1996 * Körperschaftsteuergesetz/ Änderung der §§ 5 und 54 KStG durch JStErgG 1996 * Umwandlungs- Steuergesetz/Änderung der §§ 5, 22 und 24 UmwStG durch JStErgG 1996 * Gewerbesteuergesetz/Änderung der §§ 3, 36 und 37 GewStG durch JStErgG 1996 * Umsatzsteuergesetz/Ergänzung § 4 UStG durch JStErgG 1996 * Vermögensteuergesetz/Änderung der §§ 3 und 25 VStG durch JStErgG 1996 * Abgabenordnung/Änderung der §§ 6 und 386 AO durch JStErgG 1996 * Eigenheimzulagengesetz/Änderung der §§ 6, 9, 11, 17 und 19 EigZulG durch JStErgG 1996 * Wohnungsbaugesetz/Änderung § 100a 2. WoBauG durch JStErgG 1996 * Saarland, Land/Änderung § 53f WoBauG Saar durch JStErgG 1996 * Fördergebietsgesetz/Änderung § 8 FördergebietsG durch JStErgG 1996 * Investitionszulagengesetz/ Änderung § 11 InvestitionszulagenG durch JStErgG 1996 * Steuerberatungsgesetz/Änderung der §§ 4 und 13 StBerG durch JStErgG 1996 * Wertpapierhandelsgesetz/Änderung § 15 WpHG durch JStErgG 1996 * Kreditvertrag/Änderung § 7 act über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen durch JStErgG 1996 * Wohneigentum/Änderung Art. 3 Nr. 10 act zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung durch JStErgG 1996 * Einkommensteuer-Durchführungsverordnung/Änderung § 29 EStDV durch JStErgG 1996 * Zweite Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes/ Änderung § 3 2. BMeldDÜV durch JStErgG 1996

Law· Gesetzgebung13/1667enacted

Act zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 (G-SIG: 13020147)

Original: Gesetz zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 (G-SIG: 13020147)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XF001 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 19.9.1994 in New York unterzeichneten Übereinkommens, mit dem das Übereinkommen von 1983 abgelöst werden soll; Ziel: Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Kaffeesektor, Erhalt der Internationalen Kaffee-Organisation als Forum für Konsultationen über einen vernünftigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage, ferner zur Erfassung, den Austausch und die Veröffentlichung statistischer Informationen über die Weltkaffeeproduktion, Preise, den Außenhandel, Verbrauch und die Weiterverarbeitung; Begründung einer Haftungsbeschränkung zu Lasten Dritter, Verbot von Regelungen, die die Mischung, Verarbeitung oder Verwendung anderer Erzeugnisse mit Kaffee zum gewerblichen Wiederverkauf als Kaffee vorsehen. Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Leistung eines ihrem Stimmenanteil entsprechenden Jahresbeitrags zum Verwaltungshaushalt der Internationalen Kaffee-Organisation. Hierzu wurden im Bundeshaushalt 1994 (Epl 09) Mittel von 1,085 Mio DM und im Bundeshaushalt 1995 970.000 DM eingestellt; für die Jahre danach sind in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechende Ansätze vorgesehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kaffee/Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994

Law· Gesetzgebung13/1885enacted

Act zu dem Abkommen vom 18. April 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschluß und den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen (G-SIG: 13020166)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Autobahnzusammenschluß und den Bau einer Grenzbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen (G-SIG: 13020166)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des in Luxemburg am 18.4.1994 unterzeichneten Abkommens: Bau einer grenzüberschreitenden Autobahnbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen für den Zusammenschluß der Bundesautobahn A 8 von Saarbrücken in Richtung Westen mit der luxemburgischen Autobahn A 13 vom Autobahnkreuz Dudelange in Richtung Osten, Regelung von Planung und Bauausführung, Grunderwerb, Aufteilung der Kosten etc. Der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallende Kostenanteil beträgt 1995 ca. 26 Mio DM. Er wird aus den Mitteln des Straßenbauplans getragen. Die Verwaltungskosten übernimmt das Saarland im Rahmen der Auftragsverwaltung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Autobahn/Zusammenschluß der A 8 mit der luxemburgischen Autobahn A 13 im Raum Perl und Schengen * Mosel/Bau einer Autobahnbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen * Autobahnbrücke/Bau einer Autobahnbrücke über die Mosel im Raum Perl und Schengen

Law· Gesetzgebung13/2210enacted

Act über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1995 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1995 - BBVAnpG 95) (G-SIG: 13020176)

Original: Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1995 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1995 - BBVAnpG 95) (G-SIG: 13020176)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Tarifabschluß für den Arbeitnehmerbereich des öffentlichen Dienstes vom 3. Mai 1995 Siehe auch B071 und B111 <br><br><b>Inhalt:</b> Lineare Anhebung der Bezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger um 3,2 v.H. zum 1.5.1995, Gewährung einer Einmalzahlung von 140 DM für den Monat April, Verlängerung der Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands bis zum 31.12.1996, Einführung einer Stellenzulage für Verwendungen bei der Zentralen Ermittlungsstelle für die Bekämpfung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität und der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität; Änderung von Anlagen sowie der §§ 72 und 73 des Bundesbesoldungsgesetzes, Änderung des § 13 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung, Aufhebung des Artikel 4 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1994, Änderung des § 107a des Beamtenversorgungsgesetzes, des § 92a des Soldatenversorgungsgesetzes sowie des § 3 der Zweiten Besoldungs- Übergangsverordnung, Neufassungsermächtigung, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Im Bereich des Bundes entstehen 1995 Mehrkosten in Höhe von 671,36 Mio DM. Neben Ländern und Gemeinden werden auch das Bundeseisenbahnvermögen und die Postunternehmen mit Mehrkosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Streichung der vorgesehenen Stellenzulage für Verwendungen bei der ZERV und der Staatsanwaltschaft II Berlin, stattdessen Weitergewährung der Aufwandsentschädigung bis Ende 1998, Verlängerung der Ruheregelung für Ruhestandsbeamte bei Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet bis Ende 1996; Änderung § 7 Sonderzuschlagsverordnung, § 7 Beamtenversorgungs- Übergangsverordnung und § 4 Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Besoldung/Besoldungsanpassung 1995 * Versorgung/Versorgungsanpassung 1995 * Zentrale Ermittlungsstelle zur Bekämpfung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität/Stellenzulage für Verwendungen bei der ZERV * Arbeitsgruppe Regierungskriminalität/Stellenzulage für Verwendungen bei der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung der §§ 72 und 73 sowie versch. Anlagen BBesG betr. BBVAnpG 95 * Sonderzuwendung/Änderung § 13 act über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung betr. BBVAnpG 95 * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung § 107a BeamtVG betr. BBVAnpG 95 * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 92a SVG betr. BBVAnpG 95 * Besoldungs-Übergangsverordnung/Änderung § 3 2. BesÜV betr. BBVAnpG 95 * Sonderzuschlagsverordnung/Änderung § 7 SZsV betr. BBVAnpG 95 * Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung/Änderung § 7 BeamtVÜV betr. BBVAnpG 95 * Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung/ Änderung § 4 SVÜV betr. BBVAnpG 95

Law· Gesetzgebung13/2044enacted

Act zu dem Protokoll vom 10. Mai 1984 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (9. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (G-SIG: 13020181)

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 10. Mai 1984 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (9. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (G-SIG: 13020181)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Abschuß einer Boeing 747 der Korean Airlines durch ein sowjetisches Militärflugzeug über der Insel Sachalin am 1.9.1983 Siehe auch XJ013 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 10.5.1984 in Montreal unterzeichneten Protokolls zur Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt: Verbot der Anwendung von Waffengewalt gegen Verkehrsluftfahrzeuge im Luftraum über dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates sowie Gebot, auch das Leben der Passagiere an Bord und die Sicherheit der Luftfahrzeuge nicht zu gefährden, Verpflichtung der Zivilluftfahrzeuge beim Überflug Anweisungen der jeweiligen Staaten zum Schutze ihres Luftraums zu befolgen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Luftsicherheit/9. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt betr. Verbot von Waffengewalt gegen Zivilluftfahrzeuge * Luftverkehr/Verbot der Anwendung von Waffengewalt gegen Verkehrsflugzeuge

Law· Gesetzgebung13/2000enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (G-SIG: 13020211)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (G-SIG: 13020211)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Inhalt:</strong> Feststellung des Bundeshaushalts 1996 in Einnahmen und Ausgaben auf 452 Mrd DM, Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 59,84 Mrd DM, Ausweis der Verpflichtungsermächtigungen 1996 mit rund 67,33 Mrd DM, Übertragung des den Haushaltsplan übersteigenden Bundesbankgewinns auf den Erblastentilgungsfonds, Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Ausfuhrförderung, Kürzung des Ermächtigungsbetrags für die nationale Wirtschaftsförderung, Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital bei acht internationalen Finanzierungsinstituten, beim Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und an der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur der Weltbank, entsprechende Ermächtigung für die Treuhand- Nachfolgeeinrichtungen, Einsparungsauflagen beim Personalbestand des Bundes, Festsetzung des Betriebsmitteldarlehens an die Bundesanstalt für Arbeit auf 8 Mrd DM, Verpflichtung des Bundes zur Übernahme der von der Deutschen Bahn AG aufgenommenen Kredite für die Schienenstrecke Nürnberg - Ingolstadt - München im Jahr der Inbetriebnahme u.a.m. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Reduzierung des Haushaltsvolumens auf 451,3 Mrd DM, Anhebung der Nettokreditaufnahme auf 59,9 Mrd DM und der Verpflichtungsermächtigungen auf ca. 106,9 Mrd DM, Sperrung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit von 5 v.H., Anpassung des Ermächtigungsbetrags aufgrund der Wohnungsbauförderung durch Bürgschaften in den neuen Bundesländern, Stelleneinsparungen von 1,5 v.H. in der Bundesverwaltung bei Weiterverwendung freiwerdender Bediensteter aus anderen Dienststellen; Veränderungen in den Einzelplänen: Verringerung der Zuwendungen an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, der Zuweisungen an die neuen Länder, der Zahlungen für Zinsen an den Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes sowie der Finanzierungshilfen für den Absatz von Zivilflugzeugen, Aufstockung der Industrieforschungsförderung sowie der Zuschüsse bei Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, Einstellung eines Zuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit und Aufstockung der Ansätze für Arbeitslosenhilfe und die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten bei Kürzung der Ansätze für Versorgungsbezüge, Kriegsopferfürsorge und Altersübergangsgeld in Ostdeutschland, Anhebung des Finanzbeitrags für die Seeschiffahrt sowie für Maßnahmen an Bundesautobahnen und -straßen, Verminderung des Verteidigungshaushalts unter Erhöhung der investiven Mittel, Mittelzunahme für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit bei Absenkung des deutschen Beitrags zum Europäischen Entwicklungsfonds, Aufstockung der Ansätze für Wohngeld und Wohnungsbauprämien bei Reduzierung der Zinszuschüsse zum Wohnraum-Modernisierungsprogramm der KfW in Ostdeutschland und der Baumaßnahmen im Parlamentsviertel von Berlin, Finanzausstattung des Sonderprogramms für zusätzliche Ausbildungsplätze in den neuen Ländern u.a.m. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Haushaltsgesetz/Bundeshaushaltsgesetz 1996 * Nettokreditaufnahme/ Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 1996 * Verpflichtungsermächtigung (Haushaltsrecht)/Bundeshaushaltsgesetz 1996 * Bundesbank/Übertragung des den Haushaltsansatz übersteigenden Bundesbankgewinns auf den Erblastentilgungsfonds * Erblastentilgungsfonds/Übertragung des den Haushaltsansatz übersteigenden Bundesbankgewinns auf den Erblastentilgungsfonds * Ausfuhrförderung/Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Ausfuhrgewährleistungen * Wirtschaftsförderung/Kürzung des Ermächtigungsrahmens zur Wirtschaftsförderung im Haushaltsjahr 1996 * Entwicklungsbank/Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital bei acht internationalen Finanzierungsinstituten * Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe/Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital beim Gemeinsamen Rohstoffonds * Multilaterale Investitions-Garantie- Agentur/Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital bei der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur * Treuhandanstalt/ Ermächtigung zu Gewährleistungen für die Treuhand- Nachfolgeeinrichtungen * Personalhaushalt/Einsparungsauflagen beim Personalbestand des Bundes in 1996 * Bundesanstalt für Arbeit/ Gewährung von Betriebsmitteldarlehen an die BA in 1996 * Deutsche Bahn AG/Übernahme der von der Deutschen Bahn aufgenommenen Kredite für die Strecke Nürnberg - Ingolstadt - München * Eisenbahnstrecke/ Übernahme der von der Deutschen Bahn aufgenommenen Kredite für die Strecke Nürnberg - Ingolstadt - München * Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung/Sperrung von Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit * Wohnungsbauförderung/Anpassung des Kreditbürgschaftsrahmens zur Wohnungsbauförderung in Ostdeutschland * Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben/Verringerung der Zuwendungen an die BvS * Neue Bundesländer/Finanztransfers an die neuen Länder * Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes/Verringerung der Zahlungen für Zinsen an den Verstromungsfonds * Flugzeug/ Verringerung der Absatzhilfen für Zivilflugzeuge * Industrieforschung/Aufstockung der Industrieforschungsmittel * Landwirtschaftliches Einkommen/Aufstockung der Zuschüsse für die Einstellung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit * Ausbildungsplatz/ Finanzausstattung des Sonderprogramms für Ausbildungsplätze in den neuen Ländern * Arbeitslosenhilfe/Mittelaufstockung bei der Arbeitslosenhilfe * Gesetzliche Rentenversicherung/Aufstockung der Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten * Versorgungsbezüge/Kürzung der Ansätze für Versorgungsbezüge * Kriegsopferfürsorge/Kürzung des Ansatzes für Kriegsopferfürsorge * Altersübergangsgeld gem. Arbeitsförderungsgesetz/Kürzung des Ansatzes für Altersübergangsgeld in Ostdeutschland * Seeschiffahrt/Anhebung des Finanzbeitrags an die Seeschiffahrt * Autobahn/Mittelerhöhung für Bundesautobahnen * Bundesstraße/Mittelerhöhung für Bundesstraßen * Verteidigungshaushalt/Verminderung des Verteidigungshaushalts unter Erhöhung der investiven Mittel * Finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern/Mittelzunahme für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit * Europäischer Entwicklungsfonds/Absenkung des Beitrags zum Europäischen Entwicklungsfonds * Wohngeld/Aufstockung des Ansatzes für Wohngeld * Wohnungsmodernisierung/Reduzierung der Zinszuschüsse zum Wohnraum-Modernisierungsprogramm der KfW in Ostdeutschland * Berlin, Land/Reduzierung der Mittel für Baumaßnahmen im Parlamentsviertel von Berlin

Law· Gesetzgebung13/2480enacted

Act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996) (G-SIG: 13020219)

Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996) (G-SIG: 13020219)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch E020 und E032 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von rund 15,8 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Finanzierung der Ausgaben zu rund 47 v.H. durch Kreditaufnahme. Es entstehen Kosten von 15,814 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Umschichtungen im Kapitel Investitionsfinanzierung zugunsten der neu aufgenommenen Position Innovationen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Investitionsförderung/Förderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996

Law· Gesetzgebung13/2590enacted

Act zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (G-SIG: 13020226)

Original: Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (G-SIG: 13020226)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Festigung der Grenze zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung: Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann, wenn das Pflichtmitglied des Versorgungswerks zugleich Pflichtmitglied der jeweiligen Berufskammer ist und diese gesetzliche Verpflichtung bereits vor dem 1.1.1995 bestand; Festschreibung der sog. abstrakten Betrachtungsweise, wonach leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsatzfähige Versicherte keinen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben oder - bei zumutbarer Beschäftigung - nicht berufsunfähig sind; Beschränkung der Möglichkeit, durch sog. Arbeit auf Kosten der Gesundheit neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente hinzuzuverdienen, durch Einführung einer Hinzuverdienstgrenze in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, Einführung einer Hinzuverdienstgrenze auch für Berufsunfähigkeitsrenten zur Verhinderung eines höheren Gesamteinkommens als vor dem Rentenbezug; Änderung zahlreicher §§, Einfügung eines § 256b 6. Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, Änderung verschiedener §§ 4. Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -, Änderung des § 7, Einfügung eines § 101a 10. Buch Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren -, Änderung des § 59 11. Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -, des § 620 Reichsversicherungsordnung, der §§ 21, 31, 39 und 42 des Übergangsrechts für Renten nach den Vorschriften des Beitrittgebiets, des § 6 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, versch. §§ der Verordnung über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR, der Anlage 1 des Fremdrentengesetzes, Änderung versch. §§, Einfügung der §§ 128c und 166c Arbeitsförderungsgesetz, Änderung des § 112 Bundeshaushaltsordnung, des § 4 sowie der Anlagen 3 und 10 der Zweiten Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes, des § 66 Bundesversorgungsgesetz, Einfügung eines Art. 2a act zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Sozialabkommen mit der Schweiz, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Durch die Vorlage werden Beitragsmindereinnahmen bzw. Mehraufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Milliardenhöhe vermieden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellungen und Konkretisierung von Einzelregelungen; Aufhebung der Kinderzuschuß-Erstattungsverordnung sowie des § 1 der Konkursausfallgeld-Kosten-Verordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Rentenversicherung/Änderung 6. Buch SGB betr. gesetzliche Rentenversicherung * Berufsständische Versorgung/ Festigung der Grenze zwischen berufsständischer Versorgung und gesetzlicher Rentenversicherung * Sozialrente/Neuregelung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente im 6. Buch SGB * Sozialgesetzbuch VI/act zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze * Sozialgesetzbuch IV/Änderung versch. §§ SGB IV betr. SGB VI * Sozialversicherung/Änderung versch. §§ SGB IV - Sozialversicherung - betr. SGB VI * Sozialgesetzbuch X/ Änderung § 76, Einfügung § 101a SGB X betr. SGB VI * Verwaltungsverfahren/Änderung § 76, Einfügung § 101a SGB X - Verwaltungsverfahren - betr. SGB VI * Sozialgesetzbuch XI/Änderung § 59 SGB XI betr. SGB VI * Pflegeversicherung/Änderung § 59 SGB XI - Soziale Pflegeversicherung - betr. SGB VI * Reichsversicherungsordnung/Änderung § 620 RVO betr. SGB VI * Renten- Überleitungsgesetz/Änderung der §§ 21, 31, 39 und 42 Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets betr. SGB VI * Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz/Änderung § 6 AAÜG betr. SGB VI * Neue Bundesländer/Änderung der §§ 21, 31, 39 und 42 Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets betr. SGB VI * Zusätzliche Altersversorgung/Änderung versch. §§ VO über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR betr. SGB VI * Deutsche Demokratische Republik/Änderung versch. §§ VO über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR betr. SGB VI * Fremdrentengesetz/Änderung Anlage 1 FRG betr. SGB VI * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung versch. §§, Einfügung der §§ 128c und 166c AFG betr. SGB VI * Bundeshaushaltsordnung/Änderung § 112 BHO betr. SGB VI * Zweite Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes/Änderung § 4 sowie der Anlagen 3 und 10 2. BMeldDÜV betr. SGB VI * Bundesversorgungsgesetz/Änderung § 66 BVG betr. SGB VI * Sozialabkommen/Einfügung eines Art. 2a in das Sozialabkommen mit der Schweiz betr. SGB VI * Schweiz/Einfügung eines Art. 2a in das Sozialabkommen mit der Schweiz betr. SGB VI * Kinderzuschuß/ Aufhebung der Kinderzuschuß-Erstattungsverordnung betr. SGB VI * Konkursausfallgeld-Kosten-Verordnung/Aufhebung § 1 Konkursausfallgeld-Kosten-Verordnung betr. SGB VI

Law· Gesetzgebung13/2591enacted

Sechstes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Sechstes SGB V-Änderungsgesetz - 6.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020235)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Sechstes SGB V-Änderungsgesetz - 6.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020235)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Gesundheitsstrukturgesetz, BGBl I 1992, Nr. 59 S. 2266 (s. GESTA 12. WP 1-R21) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 311 Abs. 2 5. Buch Sozialgesetzbuch: Unbefristete gesetzliche Zulassung der kirchlichen Fachambulanzen in den neuen Bundesländern über den 31.12.1995 hinaus. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Umwandlung der kirchlichen Fachambulanzen in Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften aus zugelassenen Vertragsärzten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ambulante Krankenpflege/Unbefristete Zulassung kirchlicher Ambulanzen in den neuen Ländern * Neue Bundesländer/Unbefristete Zulassung kirchlicher Ambulanzen in den neuen Ländern * Sozialgesetzbuch V/Sechstes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch * Arztpraxis/Umwandlung der kirchlichen Ambulanzen in den neuen Bundesländern in Arztpraxen

Law· Gesetzgebung13/2264enacted

Fünftes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz - 5.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020258)

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz - 5.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020258)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Gesundheitsstrukturgesetz, BGBl I 1992, Nr. 59 S. 2266 (s. GESTA 12. WP 1-R21) Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 525/95 M015 <br><br><b>Inhalt:</b> Abschaffung der Vorschlagsliste (Positivliste) verordnungsfähiger Arzneimittel in der Krankenversicherung; Änderung der §§ 34a und 92a 5. Buch Sozialgesetzbuch, der Artikel 1, 2, 31 und 35 Gesundheitsstrukturgesetz und Aufhebung der Verordnung über die Tätigkeit des Instituts "Arzneimittel in der Krankenversicherung". Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Positivliste von Arzneimitteln/Abschaffung der Positivliste * Gesetzliche Krankenversicherung/Abschaffung der Positivliste von Arzneimitteln in der Krankenversicherung * Gesundheitsstrukturgesetz/ Änderung der Artikel 1, 2, 31 und 35 Gesundheitsstrukturgesetz betr. Abschaffung der Positivliste * Institut "Arzneimittel in der Krankenversicherung"/Aufhebung der Verordnung über die Tätigkeit des Instituts wegen Abschaffung der Positivliste * Sozialgesetzbuch V/ Fünftes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften

Law· Gesetzgebung13/2838enacted

Act zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (G-SIG: 13020263)

Original: Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (G-SIG: 13020263)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch C056, C072 und C095 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der Fristen für Rehabilitierungsanträge und Anträge auf Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen um zwei Jahre; Änderung des § 7 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, des § 9 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz sowie des § 20 Berufliches Rehabilitierungsgesetz. Zusätzlich entstehende Kosten können nicht geschätzt werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 6, 17 und 25 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz betr. Fristverlängerung für Anträge auf Gewährung einer Kapitalentschädigung bis zum 31.12.1997. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz/Änderung der §§ 6, 7, 17 und 25 StrRehaG betr. Verlängerung von Antragsfristen * Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz/Änderung § 9 VwRehaG betr. Verlängerung von Antragsfristen * Berufliches Rehabilitierungsgesetz/Änderung § 20 BerRehaG betr. Verlängerung von Antragsfristen * Rehabilitierungsgesetz/Verlängerung von Antragsfristen * Neue Bundesländer/Fristverlängerung für Rehabilitierungsanträge

Law· Gesetzgebung13/2575enacted

Zweites act zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Zweites Kronzeugen-Verlängerungs-act) (G-SIG: 13020283)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Zweites Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz) (G-SIG: 13020283)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 4 § 5 act zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten: Verlängerung der Kronzeugenregelung bis Ende 1999. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Innere Sicherheit/Verlängerung der Kronzeugenregelung bis Ende 1999

Law· Gesetzgebung13/3107enacted

Mikrozensusgesetz und act zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes (G-SIG: 13020288)

Original: Mikrozensusgesetz und Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes (G-SIG: 13020288)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Fortführung des Mikrozensus über 1995 hinaus bis zum Jahr 2004, Reduzierung der unterschiedlichen Erhebungszeiträume und Auswahlansätze auf jeweils zwei Varianten, Harmonisierung verschiedener Befragungsteile mit dem Erhebungsprogramm der EG- Arbeitskräftestichprobe, Neu- bzw. Wiederaufnahme verschiedener Erhebungsmerkmale wie Fragen zur Wohnsituation, Pflegeversicherung und -bedürftigkeit, Einsatz computergestützter Verfahren bei der Erhebung von Bundesstatistiken. Bund und Ländern entstehen einmalige Kosten für die Verbundprogrammierung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mikrozensus/Fortführung des Mikrozensus bis 2004 * Bundesstatistikgesetz/Änderung § 11 BStatG betr. computergestützte Verfahren bei der Bundesstatistik

Law· Gesetzgebung13/2742enacted

Zweites act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (G-SIG: 13020303)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (G-SIG: 13020303)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Schlechtwettergeldregelung im 1. act zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms, BGBl I 1993, Nr. 72 S. 2353 (s. GESTA 12.WP 1-D53) und im act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes, BGBl I 1994, Nr. 63 S. 2456 (s. GESTA 12.WP 1-G65) "Leipziger Erklärung" der Spitzenverbände der Bauwirtschaft vom 10. März 1994 Siehe auch G001, G003, G071, G072 und G079 <br><br><b>Inhalt:</b> Ersatz des 1995 auslaufenden Schlechtwettergeldes durch ein Winterausfallgeld unter der Voraussetzung eines Kündigungsverbots aus Witterungsgründen und Arbeitsausfalls von mindestens 150 Stunden, Wintergeld als Ergänzung zur Winterausfallgeld-Vorausleistung des Arbeitgebers; Änderung versch. §§ Arbeitsförderungsgesetz, § 49 Bundes-Seuchengesetz, der Anlage 7 Wohngeldsondergesetz, § 5 Investitionszulagengesetz, § 8 Fördergebietsgesetz, § 10 Altersteilzeitgesetz, § 16 Bundesversorgungsgesetz, § 14 Lohnfortzahlungsgesetz sowie § 560 Reichsversicherungsordnung, Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz sowie 1., 4., 5. und 6. Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 1 Baubetriebeverordnung, der §§ 1 und 4 Winterbau-Umlageverordnung sowie § 9 Berufsschadensausgleichsverordnung. Das Winterausfallgeld führt beim Bund zu möglichen Mehrausgaben von bis zu 200 Mio DM im Jahr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Baugewerbe/2. act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes * Schlechtwettergeld/Ersatz des Schlechtwettergeldes durch ein Winterausfallgeld * Winterausfallgeld/ Ersatz des Schlechtwettergeldes durch ein Winterausfallgeld * Winterbau/Ersatz des Schlechtwettergeldes durch ein Winterausfallgeld * Bundes-Seuchengesetz/Änderung § 49 BSeuchG betr. Winterausfallgeld * Wohngeldsondergesetz/Änderung Anlage 7 WoGSoG betr. Winterausfallgeld * Investitionszulagengesetz/Änderung § 5 Investitionszulagengesetz betr. Winterausfallgeld * Fördergebietsgesetz/Änderung § 8 Fördergebietsgesetz betr. Winterausfallgeld * Altersteilzeitgesetz/Änderung § 10 Altersteilzeitgesetz betr. Winterausfallgeld * Bundesversorgungsgesetz/Änderung § 16 BVG betr. Winterausfallgeld * Lohnfortzahlungsgesetz/Änderung § 14 Lohnfortzahlungsgesetz betr. Winterausfallgeld * Reichsversicherungsordnung/Änderung § 560 RVO betr. Winterausfallgeld * Einkommensteuergesetz/Änderung versch. §§ EStG betr. Winterausfallgeld * Sozialgesetzbuch I/Änderung § 19 SGB I betr. Winterausfallgeld * Sozialgesetzbuch IV/Änderung § 18 SGB IV betr. Winterausfallgeld * Sozialgesetzbuch V/Änderung § 49 SGB V betr. Winterausfallgeld * Sozialgesetzbuch VI/Änderung der §§ 20 und 21 SGB VI betr. Winterausfallgeld * Berufsschadensausgleich/Änderung § 9 BSchAV betr. Winterausfallgeld * Wintergeld-Umlageverordnung/ Änderung der Überschrift sowie der §§ 1 und 4 Winterbau- Umlageverordnung * Baubetriebe-Verordnung/Änderung § 1 Baubetriebe- Verordnung betr. Winterausfallgeld

Law· Gesetzgebung13/2747enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG) (G-SIG: 13020306)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG-ÄndG) (G-SIG: 13020306)

Germany · German Bundestag · 18 April 2024

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<b>Bezug:</b> Siehe auch G057 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserungen für Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten, insbesondere Beitragsbefreiung und Anrechnung von Pflichtversicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Wartezeiten in der Alterssicherung der Landwirte sowie leistungsrechtliche Verbesserungen, Härtefallregelung, u.a. Änderungen bei der Einkommensermittlung und Erhöhung von Waisenrenten; Änderung und Ergänzung versch. §§ act über die Alterssicherung der Landwirte und act zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, Änderung der §§ 12 und 14 act über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Dem Bund entstehen jährliche Mehrausgaben zwischen 28 und 61 Mio DM bis zum Jahre 2000. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung § 15 act über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Änderung § 17 Sozialgerichtsgesetz betr. Folgeänderung zu den Neuregelungen über die Selbstverwaltungsorgane bei den Krankenkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landfrau/Verbesserungen in der Rentenberechnung für Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten * Nebenerwerbslandwirtschaft/Verbesserungen in der Rentenberechnung für Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten * Rentenberechnung/Verbesserungen in der Rentenberechnung für Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten * Alterssicherung der Landwirte/ Änderung und Ergänzung versch. §§ ALG betr. Verbesserungen im Agrarsozialreformgesetz * FELEG/Änderung und Ergänzung versch. §§ FELEG betr. Verbesserungen im Agrarsozialreformgesetz * Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft/Änderung der §§ 12, 14 und 15 ZVALG betr. Verbesserungen im Agrarsozialreformgesetz * Sozialgerichtsgesetz/ Änderung § 17 SGG betr. Selbstverwaltungsorgane bei den Krankenkassen

Law· Gesetzgebung13/2904enacted

Zweites act zur Änderung des Fleischhygienegesetzes (G-SIG: 13020318)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes (G-SIG: 13020318)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Frischfleisch-Richtlinie 64/433/EWG <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Frischfleisch-Richtlinie: Schaffung einer zusätzlichen Ermächtigung zur Registrierung von handwerklichen Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben mit geringer Produktionskapazität; Änderung § 5 Fleischhygienegesetz. Dem Bund entstehen keine Kosten. Ländern und Gemeinden können in geringem Umfang nicht quantifizierbare Kosten entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EG-Frischfleisch- Richtlinie * Schlachtbetrieb/Umsetzung der EG-Frischfleisch- Richtlinie für handwerkliche Schlachtbetriebe

Law· Gesetzgebung13/3083enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 13020327)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 13020327)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch C183, L007, L012 und L033 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 12 act zur Regelung der Miethöhe: Reduzierung des Mieterhöhungssatzes um 5 v.H. bei Fehlen von Zentralheizung oder Bad, Ausdehnung dieser Klarstellung auf laufende Mieterhöhungs- und Gerichtsverfahren, Widerrufsrecht der Mieter, die der Mieterhöhung zugestimmt haben und Einräumung eines Erstattungsanspruchs. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnung/Mieterhöhung bei Fehlen von Bad oder Zentralheizung

Law· Gesetzgebung13/3121enacted

Act zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten (G-SIG: 13020329)

Original: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten (G-SIG: 13020329)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Ersetzt Achtzehntes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fünfzehntes act zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (s. B031) Siehe auch B044 und B045 Verschiebung der Diätenerhöhung s. B064 und B065 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des nicht zur Verkündung gelangten Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drsn 13/1825, 13/2340); Neunzehntes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Anhebung der Entschädigung der Abgeordneten in Orientierung an den Bezügen eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 6 bzw. eines Richters an einem obersten Bundesgericht in der Besoldungsgruppe R 6 zunächst in vier zielführenden Schritten bis zum 1.1.1998 (§ 11), Regelung späterer Anpassungen in § 30, weitere Auffächerung der monatlichen Kostenpauschale (§ 12 Abs. 2), Halbierung des Bezugszeitraums für das Übergangsgeld (§ 18), strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung (§ 20), Bestandsschutz für bestehende Ansprüche und Anwartschaften (§ 35a), Änderung weiterer §§, Neufassungsermächtigung; Siebzehntes act zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes: Anpassung der Entschädigung und der Versorgungsleistungen für Europaabgeordnete an die Regelungen für Bundestagsabgeordnete und ihre Hinterbliebenen (Änderung der §§ 9, 10b und 13). Die Kosten betragen 1995 ca. 2,5 Mio DM und 1996 ca. 8,1 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagsabgeordneter/act zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten * Diäten für Abgeordnete/Angleichung der Abgeordnetenentschädigung an die Bezüge der Bundesrichter (R6) * Altersversorgung/Strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung der Abgeordneten * Europaabgeordnetengesetz/Änderung der §§ 9, 10b und 13 EuAbgG betr. Angleichung an die Neuregelungen für BT- Abgeordnete

Law· Gesetzgebung13/3138enacted

Act zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra (G-SIG: 13020330)

Original: Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra (G-SIG: 13020330)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> act über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra, BGBl I 1984, Nr. 50 S. 1430 (s. GESTA 10.WP E06, Abschlußband S. 299), Anlage 1 Kap. V Sachgebiet D Abschnitt II Nr. 4 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885, 1003 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) <br><br><b>Inhalt:</b> Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Kaliabbau auf bilateraler hessisch- thüringischer Ebene: Aufhebung des nicht mehr zeitgemäßen Gesetzes, Bestandsschutz für die in den Abbaugebieten bestehenden Rechte, insbesondere Bergwerkseigentum, Bewilligungen, Zulassungen und Genehmigungen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Werra/Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra * Kalisalz/Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra * Kalibergbau/Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra

Law· Gesetzgebung13/2710enacted

Act zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (G-SIG: 13020249)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (G-SIG: 13020249)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Gleichartige Abkommen mit westeuropäischen Staaten und Polen Siehe auch XA007, XD005, XJ020, XJ022 und XN003 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 19. Mai 1995 in Furth im Wald unterzeichneten Vertrages: Erleichterung und Beschleunigung des Übergangs an der deutsch-tschechischen Grenze, insbesondere durch Ermöglichung der Grenzabfertigung auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragspartners, Errichtung zusammenliegender Grenzdienststellen. Es entstehen keine unmittelbaren Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grenzabfertigung/Grenzabfertigungsvertrag mit Tschechien

Law· Gesetzgebung13/1288enacted

Act zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) (G-SIG: 13020124)

Original: Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) (G-SIG: 13020124)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Modifizierte Verlängerung der bis 31. Dezember 1995 geltenden Sondervorschriften für die Zusammensetzung der Richterschaft in den neuen Bundesländern, Möglichkeit für Richter ohne Planstelle am Oberlandesgericht zur Mitgliedschaft beim Anwaltsgerichtshof, Möglichkeit des Einsatzes von Richtern an verschiedenen Gerichten, Wahl von Proberichtern und abgeordneten Richtern in die Gerichtspräsidien und Kammern; Änderung der §§ 3, 7 und 10 Rechtspflege-Anpassungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Richter/Modifizierte Verlängerung der Sondervorschriften für die Zusammensetzung der Richterschaft in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Modifizierte Verlängerung der Sondervorschriften für die Zusammensetzung der Richterschaft in den neuen Bundesländern

Law· Gesetzgebung13/1887enacted

Sechstes act zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (G-SIG: 13020159)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (G-SIG: 13020159)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch E005, E007 und E029 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Rationalisierungsgesetz für den Steinkohlenbergbau: Verlängerung der bis zum 31.12.1995 befristeten Tätigkeit des Rationalisierungsverbands des Steinkohlenbergbaus um fünf Jahre bis zum 31.12.2000, Streichung des § 47 (Berlin-Klausel). Die Risiken des Bundes aus seinen revolvierend ausnutzbaren 80prozentigen Bürgschaften/Rückbürgschaften verlängern sich um den gleichen Zeitraum. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus/Verlängerung der Tätigkeit des Verbands um fünf Jahre

Law· Gesetzgebung13/2240enacted

Act zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeserziehungsgeldgesetzes (G-SIG: 13020175)

Original: Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeserziehungsgeldgesetzes (G-SIG: 13020175)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz siehe: Schwangeren- und Familienhilfegesetz, BGBl I 1992, Nr. 37 S. 1398 (s. GESTA 12.WP 1- S07) <br><br><b>Inhalt:</b> Modifizierung des zum 1.1.1996 rechtswirksamen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz dahingehend, daß ein Kind, das bis zum 31.7. eines Jahres das 3. Lebensjahr vollendet hat, vom folgenden 1.8. an bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat; für alle anderen Kinder Bereithaltung von Tageseinrichtungen und Vorklassen; Änderung der §§ 24 8. Buch Sozialgesetzbuch und 15 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz. Die Haushalte der Länder und Kommunen werden von Kosten entlastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeserziehungsgeldgesetzes); Einfügung § 24a, Änderung versch. §§ 8. Buch Sozialgesetzbuch, Neufassungsermächtigung: Übergangsregelungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, Einführung einer bis zum 31.12.1998 befristeten Stichtagsregelung für Länder mit zu wenigen Kindergartenplätzen; Wegfall der vorgesehenen Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kindergarten/Änderung versch. §§ SGB VIII betr. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz * Sozialgesetzbuch VIII/2. SGB VIII - Änderungsgesetz betr. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz * Bundeserziehungsgeldgesetz/Änderung § 15 BErzGG betr. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Law· Gesetzgebung13/1801enacted

Act zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) (G-SIG: 13020177)

Original: Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) (G-SIG: 13020177)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 12 auf künftig 10 Monate mit einer anschließenden Verfügungsbereitschaft von 2 Monaten, Verkürzung der Dauer des Zivildienstes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer von 15 auf 13 Monate, Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes von 2 bis 13 Monaten sowie eines Leistungszuschlages in Höhe von 1.200 DM monatlich hierfür, Einführung eines neuen Spitzendienstgrades und Verkürzung der Mindestbeförderungszeiten für Mannschaften, Einführung eines Mobilitätszuschlages für Grundwehrdienstleistende, Anhebung der finanziellen Leistungen für Soldaten mit erhöhter Dienstzeitbelastung ab dem 11. Dienstmonat, Einführung eines Verpflichtungszuschlages für Wehrpflichtige, die sich vor dem Grundwehrdienst oder in den ersten sechs Monaten des Grundwehrdienstes unter Widerrufsvorbehalt zum Dienst als Soldat auf Zeit für mindestens 4 Jahre verpflichten und nicht widerrufen; Änderung des Wehrpflichtgesetzes, des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes, des Wehrsoldgesetzes und anderer Gesetze und Verordnungen, Neufassungsermächtigung. Die Mehrkosten für den Verteidigungshaushalt belaufen sich für 1996 auf 181,4 Mio DM, in den Folgejahren auf 185,4 Mio DM. Beim Zivildienst betragen die Mehrkosten für den Bund 36,4 Mio DM und für die Beschäftigungsstellen des Zivildienstes 10 Mio DM jährlich. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung § 50a des Bundesbesoldungsgesetzes, weitere Änderungen der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B), Änderung der Anlage IX (Zulagen). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundwehrdienst/Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes auf 10 Monate * Wehrdienst/Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes von 2 bis 13 Monaten * Wehrpflichtgesetz/Änderung versch. §§ WehrpflichtG betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Musterung der Wehrpflichtigen/Änderung der §§ 13 und 17 MusterungsVO betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Soldatengesetz/Änderung § 40 Soldatengesetz betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Soldatenlaufbahnverordnung/Änderung versch. §§ SLV betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 50a BBesG, Änderung der Anlagen I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) und IX * Dienstzeit (Arbeitszeit)/Änderung der §§ 1, 2 und 3 VO über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Wehrsoldgesetz/Änderung versch. §§, Einfügung der §§ 8c, 8d und 8e betr. Zuschläge zum Wehrdienst durch Wehrrechtsänderungsgesetz * Wehrsold/Änderung der §§ 1, 2 und 3 VO über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Unterhaltssicherungsgesetz/Änderung der §§ 2 und 18 USG betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Arbeitsplatzschutzgesetz/Änderung § 16 Arbeitsplatzschutzgesetz betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung versch. §§ SVG betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Zivildienstgesetz/Änderung versch. §§ ZDG betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer/Verkürzung des Zivildienstes auf 13 Monate * Katastrophenschutz/Änderung der §§ 8 und 17 act über die Erweiterung des Katastrophenschutzes betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Sozialgesetzbuch V/Änderung § 193 SGB V betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Sozialgesetzbuch VI/Änderung § 1 SGB VI betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 168 AFG betr. Wehrrechtsänderungsgesetz * Arbeitssicherstellungsgesetz/Änderung § 17 Arbeitssicherstellungsgesetz betr. Wehrrechtsänderungsgesetz

Law· Gesetzgebung13/2207enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (G-SIG: 13020205)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (G-SIG: 13020205)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch G004, G007, G033, G040, G043 und G061 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 51 Pflege-Versicherungsgesetz: Besitzstandsregelung für Empfänger von Pflegegeld nach § 69 Bundessozialhilfegesetz der alten Fassung, Klarstellung des geschonten Einkommens und Vermögens sowie Verfahrensvorschriften für das Zusammentreffen von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellung betr. Anwendung der Besitzstandsregelung, Regelung für das Zusammentreffen von Pflegegeld und Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz nach dem 1. April 1995, Einfügung eines Art. 52a Pflege-Versicherungsgesetz betr. Einrichtung von Verwahrkonten für Finanzhilfen des Bundes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialhilfe/Besitzstandsregelung für bisherige Empfänger von Pflegegeld gem. BSHG * Pflegegeld/Besitzstandsregelung für bisherige Empfänger von Pflegegeld gem. BSHG * Pflegebedürftiger/ Besitzstandsregelung für bisherige Empfänger von Pflegegeld gem. BSHG

Law· Gesetzgebung13/2419enacted

Act zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 (G-SIG: 13020218)

Original: Gesetz zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 (G-SIG: 13020218)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.1994 zur Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs, act zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes, BGBl I 1994, Nr. 46 S. 1618 (s. GESTA 12. WP 1-E35) Siehe auch E004, E007 und E029 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Wegfall der EG-Richtlinie zur Beschränkung des Einsatzes von Erdgas in Kraftwerken, Aufrechterhaltung der Richtlinie 75/405/EWG vom 14.4.1975 über die Einschränkung des Einsatzes von Erdölerzeugnissen in Kraftwerken <br><br><b>Inhalt:</b> Abwicklung des geltenden Systems der Verstromungshilfen aufgrund der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Kohlepfennig bis Ende 1995, zu diesem Zweck befristete Fortführung des Ausgleichsfonds als Sondervermögen des Bundes, Tilgung von Fonds-Verbindlichkeiten durch Zuführung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt, Aufhebung der im 4. Verstromungsgesetz vorgesehenen Verstromungsabgabe und Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für das Verstromungssystem ab 1996 auf Haushaltsbasis, Aufhebung der Genehmigungspflichten gem. 3. Verstromungsgesetz für die Errichtung und den Betrieb von Gaskraftwerken; act zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderung der §§ 12 und 15 3. Verstromungsgesetz sowie des § 2 act zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005, Aufhebung des 4. Verstromungsgesetzes, Ausbringung eines Gesetzes zur Steinkohleverstromung ab 1996 (5. Verstromungsgesetz). Die Finanzierung der Verstromungshilfen aus dem Haushalt soll durch Einsparungen und Umschichtungen gewährleistet werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Beteiligung der Tiefbau- und Salzbraunkohle am Verstromungs- Finanzplafonds bis zum Jahr 2000, Verwendung der den einzelnen Bergbauunternehmen für das jeweilige Kalenderjahr bewilligten, aber nicht verbrauchten Mittel noch im folgenden Kalenderjahr (Flexibilisierung des Verstromungsfonds). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausgleichsabgabe gem.Verstromungsgesetz/Aufhebung des Kohlepfennigs * Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes/act zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz * Gaskraftwerk/Aufhebung der Genehmigungspflichten für Errichtung und Betrieb von Gaskraftwerken * Verstromungsgesetz/Änderung der §§ 12 und 15 3. Verstromungsgesetz, Aufhebung des 4. Verstromungsgesetzes, Einführung eines 5. Verstromungsgesetzes * Braunkohle/Beteiligung der Tiefbau- und Salzbraunkohle am Finanzplafonds zur Steinkohleverstromung

Law· Gesetzgebung13/2415enacted

Act zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (G-SIG: 13020222)

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (G-SIG: 13020222)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Markenrechtsreformgesetz, BGBl I 1994, Nr. 74 S. 3082 (s. GESTA 12. WP 1-C145) Siehe auch C077 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 28.6.1989 in Madrid unterzeichneten Protokolls, mit dem das Madrider Markenabkommen von 1891 in der Stockholmer Fassung vom 14.7.1967 ergänzt werden soll; Ziel: Ausweitung des internationalen Markenschutzes, Einbeziehung weiterer Staaten und zwischenstaatlicher Organisationen in den Madrider Verband. Mehrbelastungen des Deutschen Patentamts dürften durch entsprechend höhere Gebühreneinnahmen ausgeglichen werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Markenrecht/Protokoll vom 27.6.89 zum Madrider Markenabkommen

Law· Gesetzgebung13/2235enacted

Act zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung (G-SIG: 13020228)

Original: Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung (G-SIG: 13020228)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch D010 und D011 <br><br><b>Inhalt:</b> Umstellung der bisherigen progressionsabhängigen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums nach § 10e Einkommensteuergesetz auf ein System gleich hoher Zulagen für alle Bürger, Verbesserung der Kinderkomponente sowie der housing construction-Ansparförderung: Leistung einer Eigenheimzulage von jeweils bis zu 5 v.H. der Herstellungskosten, höchstens 5.000 DM, über die Dauer von acht Jahren für Bauherren bzw. einer Zulage bis zu 2,2 v.H. der Anschaffungskosten, höchstens 2.200 DM, für Erwerber eines selbstgenutzten Wohneigentums, zusätzliche Gewährung einer Kinderzulage von jährlich 1.500 DM je Kind, Beginn der Förderung ab 1.1.1996, Auszahlung durch die Finanzämter, Beibehaltung der Abzugsmöglichkeit vor Bezug entstandener Kosten von der Steuerbemessungsgrundlage, Anhebung der Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie ab 1996 auf 50.000 DM/100.000 DM (Ledige/Verheiratete) sowie der prämienbegünstigten Höchstbeträge auf 1.000 DM/2.000 DM; Eigenheimzulagengesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§, Einfügung eines § 10i Einkommensteuergesetz, Änderung der §§ 29 und 84, Aufhebung der §§ 31 und 32 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Änderung des § 7 Fördergebietsgesetz, mehrerer §§ housing construction-Prämiengesetz sowie der zugehörigen Durchführungs-Verordnung, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang, Änderung des § 138 Arbeitsförderungsgesetz. Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich Entlastungen von 478 Mio DM im Jahre 1996 bis zu 725 Mio DM (1997), 965 Mio DM (1998) und 1,145 Mrd DM in 1999. Hiervon entfallen auf den Bund 296 Mio DM (1996), 454 Mio DM (1997), 605 Mio DM (1998) und 727 Mio DM (1999). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung einer ökologischen Komponente durch Zusatzförderung für energiesparende Maßnahmen und Niedrigenergiehäuser, Verbesserung der Altbauförderung auf 2,5 v.H. der Bemessungsgrundlage, maximal 2.500 DM jährlich, Einschränkung des auf die Finanzierungskosten entfallenden Vorkostenabzugs durch eine Pauschale von 3.500 DM bei unveränderter Beibehaltung des auf Erhaltungsaufwendungen entfallenden Vorkostenabzugs bis zu 22.500 DM, Zugrundelegung der Gesamteinkünfte des Antragsjahres und des Vorjahres bei der Festlegung der Einkommensgrenzen, Einbeziehung des Erwerbs von Geschäftsanteilen (mindestens 10.000 DM) an Wohnungsbaugenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen in die Eigenheimzulage, Fristverlängerung für die Grunderwerbsteuerbefreiung bei einigungsbedingten Erwerbsvorgängen sowie bei Erwerb im Rahmen der Treuhandanstalt-Umstrukturierung um drei Jahre, Anwendung des neuen Rechts ab 27.10.1995, Aufhebung der sog. Nachranggrenze des Hypothekenbankgesetzes um fünf Prozentpunkte, Aufhebung der Laufzeitbegrenzung bei Schuldverschreibungen sowie des Unterkontingents für erststellige Sofortdarlehen der Bausparkassen; Änderung des § 1 Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung, des § 111 Bewertungsgesetz, des § 4 Grunderwerbsteuergesetz, des § 14 Wohngeldgesetz, des § 5 Hypothekenbankgesetz sowie des § 4 Bausparkassengesetz; Neufassungsermächtigung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eigenheimzulage/act zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung * Bausparen/act zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung * Vermögensbildung/act zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung * Eigenheimzulagengesetz/Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) als Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung * Einkommensteuergesetz/Änderung zahlreicher §§, Einfügung eines § 10i EStG betr. Wohneigentumsförderung * Einkommensteuer-Durchführungsverordnung/Änderung der §§ 29 und 84, Aufhebung der §§ 31 und 32 EStDV betr. Wohneigentumsförderung * Fördergebietsgesetz/Änderung § 7 Fördergebietsgesetz betr. Wohneigentumsförderung * housing construction-Prämiengesetz/Änderung versch. §§ WoPG und der DurchführungsVO betr. Wohneigentumsförderung * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 138 AFG betr. Wohneigentumsförderung * Ökologie/Einführung einer ökologischen Komponente in die Wohneigentumsförderung * Energieeinsparung/ Zusatzförderung für Energieeinsparungen bei der Wohneigentumsförderung * Altbau/Verbesserung der Altbauförderung bei der Wohneigentumsförderung * Absetzung gem.§ 10e Einkommensteuergesetz/Einschränkung des Vorkostenabzugs bei der Wohneigentumsförderung * Einkommensgrenze/Neufestlegung der Einkommensgrenze bei der Wohneigentumsförderung * Genossenschaft/ Einbeziehung von Wohnungsbaugenossenschaften in die Wohneigentumsförderung * Grunderwerbsteuer/Fristverlängerung für die Grunderwerbsteuerbefreiung bei einigungsbedingtem Erwerb * Abgabenordnung/Änderung § 1 VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO * Bewertungsgesetz/ Änderung § 111 BewG betr. Wohneigentumsförderung * Grunderwerbsteuergesetz/Änderung § 4 GrEStG betr. Wohneigentumsförderung * Wohngeldgesetz/Änderung § 14 WoGG betr. Wohneigentumsförderung * Hypothekenbankgesetz/Änderung § 5 HypothekenbankG betr. Wohneigentumsförderung * Bausparkasse/Änderung § 4 act über Bausparkassen betr. Wohneigentumsförderung

Law· Gesetzgebung13/1432enacted

Act zu dem Vertrag vom 12. November 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020137)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020137)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XE006 und XE016 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 12.11.1992 in Tallinn unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht, Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Estland

Law· Gesetzgebung13/1431enacted

Act zu dem Vertrag vom 26. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020138)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020138)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch XD002 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 26.6.1991 in Bonn unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht, Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit der Mongolei

Law· Gesetzgebung13/1430enacted

Act zu dem Vertrag vom 15. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020139)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 15. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020139)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch XD008 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 15.2.1993 in Kiew unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht, Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit der Ukraine

Law· Gesetzgebung13/1665enacted

Act zu dem Abkommen vom 15. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 13020146)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 15. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 13020146)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch XB013 und XB015 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 15.3.1994 in Bonn unterzeichneten Abkommens: Förderung der Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen, Festlegung von Ansprechstellen, Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Sachen, Regelung von Schadenersatz und Haftung, Verzicht auf Kostenerstattung, Verstärkung des technischen Informationsaustausches. Die Aufwendungen beider Vertragsparteien für wechselseitig gewährte Hilfen dürften sich über einen längeren Zeitraum gesehen ausgleichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Katastrophenhilfe/Katastrophenhilfeabkommen mit Litauen

Law· Gesetzgebung13/1810enacted

Act zu der Vereinbarung vom 21. Juni 1994 zur Durchführung des Abkommens vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung (G-SIG: 13020161)

Original: Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Juni 1994 zur Durchführung des Abkommens vom 5. März 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung (G-SIG: 13020161)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifikation der am 21. Juni 1994 in Santiago de Chile unterzeichneten Vereinbarung: Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe, Übermittlung von Daten und Regelung des Zahlungsverfahrens zwischen den Versicherungsträgern, Möglichkeit der Vereinbarung von Verwaltungsmaßnahmen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialversicherungsabkommen/Zusatzvereinbarung zum Rentenversicherungsabkommen mit Chile * Gesetzliche Rentenversicherung/Zusatzvereinbarung zum Rentenversicherungsabkommen mit Chile

Law· Gesetzgebung13/2047enacted

Act zu dem Vertrag vom 2. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020182)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020182)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 2. April 1993 in Bonn unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz, Entschädigungspflicht und Rechtswegegarantie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Belarus

Law· Gesetzgebung13/2046enacted

Act zu dem Vertrag vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020183)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 20. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020183)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch XE001 und XE016 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 20. April 1993 in Bonn unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtswegegarantie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Lettland

Law· Gesetzgebung13/2045enacted

Act zu dem Vertrag vom 24. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020184)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020184)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 24. September 1992 in Kingston unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtswegegarantie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Jamaika

Law· Gesetzgebung13/1826enacted

Viertes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (4.SGB V-Änderungsgesetz - 4.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020197)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (4.SGB V-Änderungsgesetz - 4.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020197)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 453/95 M012 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 85 und 87 des 5. Buches Sozialgesetzbuch: Verbesserung der Gesamtvergütungen der Hausärzte in den alten und neuen Bundesländern um 600 Mio DM im Jahre 1995, Anhebung der Vergütungen für die Vertragsärzte in den neuen Ländern um 4 v.H. im Jahre 1995. Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen 1995 Mehrausgaben in Höhe von ca. 840 Mio DM. Dem Bund entstehen 1995 Kosten von ca. 5 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzthonorar/Verbesserung der Vergütungen der Haus- und Vertragsärzte * Neue Bundesländer/Verbesserung der Vergütungen der Haus- und Vertragsärzte in den neuen Ländern * Sozialgesetzbuch V/Viertes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Law· Gesetzgebung13/666enacted

Act zu dem Vertrag vom 26. Mai 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Überstellung von Straftätern und über die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen (G-SIG: 13020070)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Mai 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Überstellung von Straftätern und über die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen (G-SIG: 13020070)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Nichtbeitritt Thailands zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-XC12) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 26. Mai 1993 in Bangkok unterzeichneten Vertrages: Regelung der Zusammenarbeit bei der Überstellung von Straftätern und der Vollstreckung von Freiheitsstrafen im Heimatland des Straftäters. Es entstehen nicht näher quantifizierbare Kosten durch erhöhten Verwaltungsaufwand. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vollstreckungshilfe/Vollstreckungshilfe- und Überstellungsabkommen mit Thailand * Rechtshilfe in Strafsachen/Vollstreckungshilfe- und Überstellungsabkommen mit Thailand * Straftäter/Vollstreckungshilfe- und Überstellungsabkommen mit Thailand * Strafurteil/ Vollstreckungshilfe- und Überstellungsabkommen mit Thailand

Law· Gesetzgebung13/669enacted

Act zu den Protokollen vom 19. Dezember 1988 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung dieses Übereinkommens auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (G-SIG: 13020069)

Original: Gesetz zu den Protokollen vom 19. Dezember 1988 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung dieses Übereinkommens auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (G-SIG: 13020069)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-XC13) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Gemeinsame Erklärung der Vertragsstaaten zum EG- Schuldvertragsübereinkommen (BGBl II 1986 S. 824) Siehe auch XC001 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation der am 19. Dezember 1988 in Brüssel unterzeichneten Auslegungsprotokolle zum Schuldvertragsübereinkommen (EGSchVÜ): Vereinheitlichung der Auslegung des EG-Schuldvertragsübereinkommens durch Übertragung bestimmter Zuständigkeiten auf den Gerichtshof der EG, keine Bindungswirkung der Auslegungsentscheidungen des Gerichtshofs. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäischer Gerichtshof/Auslegung des EG- Schuldvertragsübereinkommens durch den EuGH

Law· Gesetzgebung13/901enacted

Jahressteuergesetz 1996 (JStG 1996) (G-SIG: 13020126)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Bezug:</strong> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreistellung des Existenzminimums vom 25.9.1992; der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 171/95 D010 (BT-Drs 13/1173); Grundgesetzänderung betr. Gewerbesteuerreform siehe C031 und C032; Abspaltung dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform: Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des FinanzA BT-Drs 13/7000 s. D043; siehe auch D023, D024, D037, D053, D055 und D065<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neuregelung zur Steuerfreistellung des Existenzminimums, Fortführung der Unternehmenssteuerreform, Aufbau einer leistungsfähigen Wirtschaft in den neuen Ländern, Steuervereinfachung: Steuerfreistellung des Existenzminimums in Höhe von 12.095/24.191 DM (Ledige/Verheiratete) ab dem Veranlagungszeitraum 1996, Ersatz des bisherigen Grundfreibetrags durch eine außertarifliche Steuerermäßigung in einem neu eingeführten § 34h Einkommensteuergesetz (Grundentlastung), die mit steigendem Einkommen abgebaut wird und bei einem zu versteuernden Einkommen von rd. 43.000/86.000 DM (Ledige/Zusammenveranlagte) ausläuft, Absenkung der tariflichen Grenzbelastung über die gesamte Progressionszone um 0,7 v.H.-Punkte, Erhalt des Höchststeuersatzes von 53 v.H., Sonderregelung für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und Senkung der Gewerbeertragsteuer zum 1.1.1996, verbunden mit einem Einstieg in die Gemeindefinanzreform, insbesondere voller Ausgleich für die Gemeinden durch eine Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen, weitere Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf das Betriebsvermögen sowie Anhebung der Einheitswertgrenze, bis zu der Sonder- und Ansparabschreibungen in Anspruch genommen werden können, auf 300.000 DM; Förderung von Investitionen durch Investitionszulagen und Sonderabschreibungen vorrangig zugunsten der gewerblichen Wirtschaft bis 1998, gezielte Stärkung des gewerblichen Mittelstands sowie Verlängerung der Aussetzung der Vermögensteuer in den neuen Ländern; Vereinfachung des Steuerrechts und des Besteuerungsverfahrens, z.B. Einführung einer Kurzveranlagung und eines Wahlrechts, Steuererklärungen für zwei Jahre abzugeben; sonstige Maßnahmen: Ausdehnung der Großspendenregelung auf mildtätige Zwecke, Verlängerung und Ausweitung von Vergünstigungen für die Land- und Forstwirtschaft bei Betriebsveräußerungen um fünf Jahre, Erweiterung der Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung bei humanitären Hilfslieferungen in ausländische Krisengebiete, verstärkte Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge, befristet auf fünf Jahre, stärkere Ausrichtung der Vermögensbildung auf Produktivkapital, insbesondere Anpassung der Einkommensgrenzen u.a.m.; Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen Einkommensteuergesetz, Änderung, Einfügung und Aufhebung mehrerer §§ Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz und Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Investitionszulagengesetz, Fördergebietsgesetz, Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Bewertungsgesetz, Vermögensteuergesetz, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz, Finanzausgleichsgesetz und 15 weiterer Gesetze, Einführung eines neuen Gesetzes über Steuerstatistiken bei Außerkrafttreten des geltenden Gesetzes vom 6.12.1966; Neufassungsermächtigung. Der Entwurf führt zu Mindereinnahmen von 17,036 Mrd DM (1996), 22,867 Mrd DM (1997), 25,832 Mrd DM (1998) und 17,51 Mrd DM (1999). Hiervon entfallen 7,677 Mrd DM (1996), 9,742 Mrd DM (1997), 11,007 Mrd DM und 7,905 Mrd DM auf den Bund.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Integration des Existenzminimums in Form eines Grundfreibetrags in den Einkommensteuertarif, Eingangssteuersatz von 25,9 v.H., Neuregelung der Einkommensteuer von Grenzpendlern, Familienleistungsausgleich durch erhöhten Kinderfreibetrag oder einkommensunabhängiges erhöhtes Kindergeld, Durchführung des Kinderleistungsausgleichs durch die Bundesfinanzverwaltung, Abkoppelung der dritten Stufe der Unternehmenssteuerreform vom Gesetzentwurf, Investitionszulage für die neuen Bundesländer unter Einbeziehung von Berlin (West), Steuerbefreiung häuslicher Pflegeleistungen bis zur Höhe des Pflegegelds, Verzicht auf Maßnahmen im Bereich der Vermögensbildung, Umsetzung der Zweiten Umsatzsteuer-Vereinfachungs-Richtlinie, Kfz-Steuer-Befreiung für humanitäre Hilfslieferungen, jährliche Durchführung der Umsatzsteuerstatistik u.a.m.; neben zahlreichen Änderungen in der Vorlage Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz, Solidaritätszuschlaggesetz, Wohngeldgesetz, Wohngeldsondergesetz, Wohnungsbau-Prämiengesetz sowie der Lohnsteuer- Durchführungsverordnung; Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes und des Gesetzes über Steuerstatistiken; Wegfall der Änderungen im Finanzausgleichsgesetz, D-Markbilanzgesetz und Heimarbeitsgesetz; Neufassungsermächtigung In der Ausschußfassung ergeben sich jährliche Steuermindereinnahmen in Höhe von 4,64 Mrd DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Stufenweise Anhebung des steuerfreien Existenzminimums auf rund 13.000 DM im Jahre 1999, Erhöhung des Kindergelds ab 1996 für das erste und zweite Kind auf 220 DM, für das dritte Kind auf 300 DM und ab dem vierten Kind auf 350 DM, ab 1998 Aufstockung des Kindergelds für das erste und zweite Kind auf 250 DM; Gegenfinanzierung durch Kürzung von Steuervergünstigungen in Höhe von ca. 4 Mrd DM, u.a. Beschränkung der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkws als steuerfreie Einnahme, Begrenzung der Ansparabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, Restriktion der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer, Befristung der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre, Einschränkung von Steuervergünstigungen bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes sowie bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, strengere Erfassung von Spekulationsgewinnen u.a.m.<br /> Stufenweise Anhebung des steuerfreien Existenzminimums auf 12.400 DM (1997 und 1998) bzw. 13.000 DM (1999 und 2000), Verbesserung des Kindergelds für das erste und zweite Kind auf 220 DM in 1997, Absichtserklärung über eine dauerhafte Festschreibung des Verteilungsschlüssels für den Familienlastenausgleich zwischen Bund und Ländern von 74 zu 26, dazu Zuweisung von zusätzlich 5,5 Prozentpunkten Umsatzsteuer an die Länder (1996 und 1997); Gegenfinanzierung durch Kürzung von Steuervergünstigungen in Höhe von 4,3 Mrd DM, u.a. stärkere Besteuerung privat genutzter Firmenwagen, Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre, Einschränkung der degressiven Abschreibung von Mietwohnungen in Privatvermögen, Anhebung des pauschalen Steuersatzes für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge von 15 v.H. auf 20 v.H., Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer, Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Existenzminimum/Steuerfreistellung des Existenzminimums * Steuerbefreiung/Steuerfreistellung des Existenzminimums * Unternehmensbesteuerung/Fortführung der Unternehmenssteuerreform * Neue Bundesländer/Förderung des Wirtschaftsaufbaus in den neuen Ländern * Steuervereinfachung/Vereinfachung des Steuerrechts und des Besteuerungsverfahrens * Grundfreibetrag gem.Einkommensteuergesetz/ Ersatz des Grundfreibetrags durch eine außertarifliche Grundentlastung * Gesetzliche Rentenversicherung/Steuerliche Regelung des Existenzminimums bei Renten * Gewerbesteuer/Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und Senkung der Gewerbeertragsteuer * Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Ausgleich für die Gemeinden bei Gewerbesteuerentlastung durch Umsatzsteueranteile * Umsatzsteuer/ Ausgleich für die Gemeinden bei Gewerbesteuerentlastung durch Umsatzsteueranteile * Erbschaftsteuer/Erleichterung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf das Betriebsvermögen * Schenkungsteuer/Erleichterung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf das Betriebsvermögen * Einheitswert (Steuerwert)/Anhebung der Einheitswertgrenze für Sonder- und Ansparabschreibungen * Abschreibung/Anhebung der Einheitswertgrenze für Sonder- und Ansparabschreibungen * Investitionsförderung/Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft in Ostdeutschland * Gewerbliche Wirtschaft/Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft in Ostdeutschland * Mittelstandsförderung/Stärkung des gewerblichen Mittelstands in Ostdeutschland * Vermögensteuer/Weitere Aussetzung der Vermögensteuer in den neuen Ländern * Steuerveranlagung/ Vereinfachung der Steuerveranlagung * Spende/Ausdehnung der Großspendenregelung auf mildtätige Zwecke * Landwirtschaft/ Verlängerung und Ausweitung von Vergünstigungen für die Land- und Forstwirtschaft bei Betriebsveräußerung * Kraftfahrzeugsteuer/ Erweiterung der Kfz-Steuerbefreiung bei humanitären Hilfslieferungen in ausländische Krisengebiete * Humanitäre Hilfe/Erweiterung der Kfz- Steuerbefreiung bei humanitären Hilfslieferungen in ausländische Krisengebiete * Erdgas/Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Flüssiggas/ Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Fahrzeug/Mineralölsteuerbegünstigung für erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Vermögensbildung/Stärkere Ausrichtung der Vermögensbildung auf Produktivkapital * Einkommensteuergesetz/Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen EStG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Einkommensteuer- Durchführungsverordnung/Änderung, Einfügung und Aufhebung mehrerer §§ EStDV betr. Jahressteuergesetz 1996 * Auslandinvestment-Gesetz/ Änderung der §§ 19 und 19a AuslInvestmG durch Jahressteuergesetz 1996 * Niederlande/Änderung der §§ 2 und 5 Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande durch Jahressteuergesetz 1996 * Körperschaftsteuergesetz/Änderung mehrerer §§, Einfügung der §§ 27a und 30a KStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Umwandlungs- Steuergesetz/Änderung § 22 sowie Anlage UmwStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Gewerbesteuergesetz/Änderung zahlreicher §§ GewStG betr. Entlastung der Unternehmen * Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung/Änderung mehrerer §§ GewStDV betr. Entlastung der Unternehmen * Investitionszulagengesetz/Änderung der §§ 3 und 5 InvestitionszulagenG betr. Wirtschaftsaufbau in den neuen Ländern * Fördergebietsgesetz/Änderung der §§ 4 und 8, Einfügung § 7a FördergebietsG betr. Wirtschaftsaufbau in den neuen Ländern * Umsatzsteuergesetz/Änderung zahlreicher §§ UStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/ Änderung zahlreicher §§ UStDV durch Jahressteuergesetz 1996 * Bewertungsgesetz/Änderung mehrerer §§ BewG durch Jahressteuergesetz 1996 * Vermögensteuergesetz/Änderung der §§ 3, 11, 12, 24c und 25 VStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änderung der §§ 10, 13, 29 und 37 ErbStG betr. Entlastung der Unternehmen * Grunderwerbsteuergesetz/Änderung § 4 GrEStG durch Jahressteuergesetz 1996 * Abgabenordnung/Änderung mehrerer §§ AO durch Jahressteuergesetz 1996 * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Änderung der Art. 97 und 97a EGAO durch Jahressteuergesetz 1996 * Bodenschätzung/Änderung der §§ 10 und 12 BodSchätzG durch Jahressteuergesetz 1996 * Gemeindefinanzreformgesetz/Einfügung der §§ 5a bis 5f, Änderung der §§ 6 und 7 und Streichung der §§ 8 bis 12 GemeindefinanzreformG betr. Gemeindeanteil an der USt * Finanzausgleichsgesetz/Änderung der §§ 1, 2, 8, 13 und 14, Einfügung § 15a FAG betr. Gemeindeanteil an der USt * Länderneugliederung/Änderung Art. 1 Gesetz zur Regelung der finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg betr. Gemeindeanteil an der USt * Berlin, Land/ Änderung Art. 1 Gesetz zur Regelung der finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg betr. Gemeindeanteil an der USt * Brandenburg, Land/Änderung Art. 1 Gesetz zur Regelung der finanziellen Voraussetzungen für die Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg betr. Gemeindeanteil an der USt * D-Markbilanzgesetz/Änderung § 50 DMBilG durch Jahressteuergesetz 1996 * Vermögensbildungsgesetz/Änderung der §§ 2, 12, 13, 17 und 18 5. VermBG betr. Anpassungen bei der Vermögensbildung * Heimarbeitsgesetz/Änderung § 19 HeimarbeitsG betr. Anpassungen bei der Vermögensbildung * Mineralölsteuergesetz/Änderung der §§ 3 und 31 MinöStG betr. Förderung erdgas- und flüssiggasbetriebene Fahrzeuge * Kraftfahrzeugsteuergesetz/Änderung der §§ 1, 5 und 9 KraftStG betr. Steuerbefreiung für humanitäre Hilfe in ausländischen Krisengebieten * Steuerberatungsgesetz/Änderung § 4 StBerG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änderung § 28 BAföG durch Jahressteuergesetz 1996 * Bundeskindergeldgesetz/ Neufassung BKGG als Art. 2 Jahressteuergesetz 1996 * Solidaritätszuschlaggesetz/Änderung § 3 SolZG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung § 5 FVG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Wohngeldgesetz/Änderung § 12 WoGG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Wohnungsbau-Prämiengesetz/Änderung § 1 WoPG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Wohngeldsondergesetz/Änderung Anlage 7 WoGSoG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Lohnsteuer- Durchführungsverordnung/Änderung § 7 LStDV betr. Jahressteuergesetz 1996 * Steuerstatistik/Neufassung des StStatG als Art. 35 Jahressteuergesetz 1996 * Tabaksteuergesetz/Änderung § 12 TabStG betr. Jahressteuergesetz 1996 * Grenzgänger/Neuregelung der Einkommenbesteuerung bei Grenzpendlern * Berlin, Land/Gewährung der Investitionszulage für die neuen Bundesländer in Berlin (West) * Pflegegeld/Steuerbefreiung häuslicher Pflegeleistungen bis zur Höhe des Pflegegelds * Steuervergünstigung/Kürzung von Steuersubventionen zur Finanzierung eines erhöhten Existenzminimums und Kindergelds * Dienstwagen/Beschränkung der privaten Nutzung von Dienst-Pkws als steuerfreie Einnahme * Abschreibung/Begrenzung der Ansparabschreibung für kleine und mittlere Betriebe * Arbeitszimmer/ Restriktion der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer * Haushalt (Lebensführung)/Befristung der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung * Spekulationsgeschäft/Strengere Erfassung von Spekulationsgewinnen * Mietwohnung/Einschränkung der degressiven Abschreibung von Mietwohnungen in Privatvermögen * Betriebliche Altersversorgung/Anhebung des pauschalen Steuersatzes für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge * Bestechungsgelder/ Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern

Law· Gesetzgebung13/1359enacted

Act zur Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Umweltauditgesetz - UAG) (G-SIG: 13020145)

Original: Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Umweltauditgesetz - UAG) (G-SIG: 13020145)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Berufsausübungsregelungen (BVerfGE 86, 28, 38, 39); der bill ist textidentisch mit dem von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten bill auf BT-Drs 13/1192 N004<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes durch Einrichtung von betrieblichen Umweltmanagementstrukturen, öffentliche Abgabe von Umwelterklärungen nach Durchführung einer internen Umweltbetriebsprüfung, die von zugelassenen Umweltgutachtern für gültig erklärt werden muß, Eintragung des Betriebsstandorts in ein Register, Zulassungsverfahren für Umweltgutachter, Bildung eines Umweltgutachterausschusses beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Registrierung der Betriebsstandorte durch die Industrie- und Handelskammern, Kosten- und Bußgeldvorschriften, Befugnis zur Verwendung von Umweltzeichen durch geprüfte Betriebe. Dem Bund entstehen jährliche Verwaltungskosten in Höhe von ca. 700.000 DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf Drs 13/1192 (s. GESTA N004); Titeländerung (eingebracht als: act über die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie über die Registrierung geprüfter Betriebsstandorte nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 (Umweltgutachterzulassungs- und Standortregistrierungsgesetz - UZSG)); Zulassung von Genossenschaften als Umweltgutachterorganisationen, Vorschriften für die gutachterliche Tätigkeit der Bediensteten von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Mitwirkung von Umweltbehörden der Länder an der Aufsicht über Registrierungsstellen.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Beachtung von Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder durch Umweltgutachten, Aussetzung der Eintragung eines Standorts bei umstrittenen Verstößen gegen Umweltvorschriften.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes * Gutachter/Zulassungsverfahren für Umweltgutachter * Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/ Bildung eines Umweltgutachterausschusses beim BMU * Industrie- und Handelskammer/Registrierung umweltgeprüfter Betriebsstandorte durch die IHK * Betrieb/Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes * Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EG-Verordnung betr. betrieblicher Umweltschutz * Umweltzeichen/Befugnis zur Verwendung von Umweltzeichen durch geprüfte Betriebe * Öko-Audit/Umsetzung der Öko-Audit-Verordnung

Law· Gesetzgebung13/2245enacted

Act zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 13020246)

Original: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 13020246)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Ausgleichsregelungen im Finanzausgleichsgesetz s. D017 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 106 Grundgesetz: dauerhafte Sicherung der bisherigen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1. Januar 1996. Das act hat keine unmittelbare Kostenwirkung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.106/Änderung Art. 106 GG betr. Finanzierung des Familienleistungsausgleichs * Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern/Änderung Art. 106 GG betr. Finanzierung des Familienleistungsausgleichs * Familienleistungsausgleich/Änderung Art. 106 GG betr. Finanzierung des Familienleistungsausgleichs

Law· Gesetzgebung13/2246enacted

Act zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (G-SIG: 13020247)

Original: Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (G-SIG: 13020247)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Änderung von Art. 106 des Grundgesetzes s. C048 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 1 Finanzausgleichsgesetz: Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (steuerliche Lösung), Überprüfung dieser Anteilserhöhung ab 1998. Es entstehen Mindereinnahmen des Bundes bei entsprechenden Mehreinnahmen der Länder. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Umsatzsteuer/Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer betr. steuerrechtlicher Familienleistungsausgleich * Familienleistungsausgleich/Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer betr. steuerrechtlicher Familienleistungsausgleich * Länderanteil am Steueraufkommen/Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer betr. steuerrechtlicher Familienleistungsausgleich

Law· Gesetzgebung13/858enacted

Act zu dem Protokoll Nr. 11 vom 11. Mai 1994 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (G-SIG: 13020094)

Original: Gesetz zu dem Protokoll Nr. 11 vom 11. Mai 1994 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (G-SIG: 13020094)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Überlegungen des Sachverständigenausschusses für die Verbesserung des Verfahrens nach der Europäischen Menschenrechtskommission (DH-PR) von 1982 zu einer Fusion von Menschenrechtskommission und Gerichtshof Empfehlung 1194 (1992) des Europarats (in: BT Drs 12/3854) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 11. Mai 1994 in Straßburg unterzeichneten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Entscheidung von Individualbeschwerden ausschließlich durch den neuen ständigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Verzicht auf eine Vorprüfung durch die Europäische Kommission für Menschenrechte, Ablehnung unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Beschwerden durch einen Ausschuß von drei Richtern des Gerichtshofes; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte/Ausschließliche Entscheidung von Individualbeschwerden durch den Gerichtshof * Europäische Kommission für Menschenrechte/Verzicht auf Vorprüfung von Individualbeschwerden durch die EMK

Law· Gesetzgebung13/672enacted

Zweites act zur Änderung des Tierseuchengesetzes (G-SIG: 13020060)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes (G-SIG: 13020060)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Im Frühjahr 1994 grassierende Schweinepest Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-F40) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 67 und 71 Tierseuchengesetz: Entschädigungsregelung für Tierverluste im Seuchenfall, Einführung der sächlichen Bezeichnung für die Bundesressorts; Aufhebung von Art. 3 Abs. 2 des 1. Gesetzes zur Änderung des Tierseuchengesetzes, Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege; Neufassungsermächtigung. Das act kann in Abhängigkeit von der Seuchenlage zu Kosten bei den Ländern führen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 17b, 17d und 82 Tierseuchengesetz: Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis und die Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung auf das Paul-Ehrlich-Institut u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entschädigung/Entschädigungsregelung für Tierverluste im Seuchenfall * Dasselfliege/Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege

Law· Gesetzgebung13/668enacted

Act zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht (G-SIG: 13020061)

Original: Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht (G-SIG: 13020061)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-G64) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie über die Pflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG; sog. Nachweis- Richtlinie); Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/129/ EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (92/561/EWG; sog. Massenentlassungs- Änderungsrichtlinie) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des deutschen Rechts an zwei EG-Richtlinien zur Umsetzung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte, Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen gegenüber dem Arbeitnehmer und Einbeziehung aller Auflösungen von Arbeitsverträgen, die vom Arbeitgeber veranlaßt wurden, in die für Massenentlassungen maßgebliche Zahl, Regelung von Informationspflichten; Nachweisgesetz - NachwG - als Art. 1 der Vorlage, Änderung Art. 1 § 11 sowie Einfügung Art. 6 § 3b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Änderung § 4 Berufsbildungsgesetz, der §§ 24 und 78 sowie Einfügung § 148 Seemannsgesetz, Änderung § 17 und Aufhebung § 22a Kündigungsschutzgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Nachweispflicht über die jeweiligen privatrechtlichen Arbeitszeitvereinbarungen, Einbeziehung von Betriebsvereinbarungen ähnlichen Regelungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/act zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht * Nachweisgesetz/Nachweisgesetz (NachwG) als Art. 1 act zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht * Arbeitsverhältnis/Umsetzung der EG-Nachweis- Richtlinie in deutsches Recht * Entlassung von Arbeitnehmern/ Umsetzung der EG-Massenentlassungs-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung Art. 1 § 11, Einfügung Art. 6 § 3b AÜG betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht * Berufsbildungsgesetz/Änderung § 4 BBiG betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht * Seemannsgesetz/Änderung der §§ 24 und 78 sowie Einfügung § 148 Seemannsgesetz betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht * Kündigungsschutzgesetz/Änderung § 17, Aufhebung § 22a KSchG betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht

Law· Gesetzgebung13/670enacted

Erstes act zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (1.EMVGÄndG) (G-SIG: 13020065)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (1.EMVGÄndG) (G-SIG: 13020065)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-K05) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 93/68/EWG vom 22. Juli 1993 zur Änderung der Richtlinie 89/3336/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl Nr. L 220 S. 1), Richtlinie 93/97/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Ergänzung der Richtlinie 91/263/EWG hinsichtlich Satellitenfunkanlagen (ABl Nr. L 290 S. 1, 5) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten: Anpassung der Vorschriften zur CE- Kennzeichnung und zu den Maßnahmen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT) bei Verstößen an das Gemeinschaftsrecht sowie Präzisierungen. Das act ist weitgehend kostenneutral. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Rechtsangleichung bei der CE- Kennzeichnung von Geräten * Sicherheitszeichen (Prüfzeichen)/ Rechtsangleichung bei der CE-Kennzeichnung von Geräten * Bundesamt für Post und Telekommunikation/Rechtsangleichung bei Maßnahmen des Bundesamts betr. Verstöße gegen das EMVG

Law· Gesetzgebung13/846enacted

Act zu dem Abkommen vom 22. August 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 13020092)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 22. August 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 13020092)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XE002 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 22.8.1994 in Bonn unterzeichneten, weitgehend dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens; Zweck: Förderung und Vertiefung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen, zusätzliche Investitionsförderung durch Vereinbarungen über den umfassenden Ausschluß der Liefergewinnbesteuerung für Bau- und Montageleistungen. Das act hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei * Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei * Vermögensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei * Investitionsförderung/Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei

Law· Gesetzgebung13/845enacted

Act zu dem Abkommen vom 14. Juli 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (G-SIG: 13020093)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (G-SIG: 13020093)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 14.7.1994 in Islamabad unterzeichneten, weitgehend dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen vom 7.8.1958, das Änderungsprotokoll vom 17.8.1963 und das Zusatzabkommen vom 24.1.1970 abgelöst werden sollen; Zweck: Anpassung an den gegenwärtigen Stand der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen und des Steuerrechts. Das act hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan * Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan

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