Original: Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Vereinfachung, Beschleunigung und Herstellung einer Europatauglichkeit des Meldewesens in Nachlasssachen durch Einrichtung eines elektronisch geführten Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer: Aufbau, Verfahren, Zuständigkeiten und Datenschutz sowie strukturierte elektronische Erfassung der karteikartengebundenen Verwahrungsnachrichten der dezentralen Testamentsverzeichnisse und Überführung in das Zentrale Testamentregister;<br /> <strong>act zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer</strong> als Art. 7 der Vorlage, Änderung §§ 78, Neufassung §§ 78a bis 78c und Einfügung §§ 78d bis 78f Bundesnotarordnung sowie Änderung und Neufassung einzelner §§ in 5 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Das Einsparpotential im Bereich der Justizverwaltungen, Innenverwaltungen und bei Notaren kann nicht beziffert werden. Errichtungskosten und laufende Betriebskosten werden durch Registrierungsgebühren gedeckt.<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (Ratsdok. 14722/09; KOM(2009) 154 endg.; BR-Drs 780/09)<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Anpassung der Verbleibbestimmung von sonstigen Urkunden betr. insbesondere sog. Nichtehelichenkartei ("weiße Karteikarten");<br /> Änderung § 2 act zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer<br /> <br /> <strong>Redaktionelle Anpassung im BR:</strong> Änderung act zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer betr. Einfügung des Kurztitels <strong>Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz</strong> und der amtlichen Abkürzung TVÜG<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur act zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer); Fristsetzung für die Datenüberführung, weitere Änderungen in den Bereichen Datenschutz und Anpassung der Verordnungsermächtigungen; Verlängerung der Hofraumverordnung zur abschließenden Auflösung sämtlicher ungetrennter Hofräume in den Innenstadtbereichen ehemals preußischer Gebiete der ostdeutschen Bundesländer;<br /> Änderung §§ 1, 4, 8 und 9 Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in act zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer, erneute Änderung § 78 sowie Änderung §§ 78a bis 78f Bundesnotarordnung, erneute Änderung § 347 FamF und §§ 58 und 59 Personenstandsverordnung sowie Verzicht auf Änderung Zivilprozessordnung, zusätzliche Einfügung § 32 Bodensonderungsgesetz sowie zusätzliche Änderung § 3 Hofraumverordnung; Verordnungsermächtigung
Original: Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ausweitung des umfassenden Erhebungsverbotes und Verwertungsverbotes für alle Ermittlungsmaßnahmen auf Anwälte und gleichstehende Berufsgeheimnisträger mit anwaltlichen Aufgaben durch Gleichstellung mit Verteidigern;<br /> Änderung § 160a Strafprozessordnung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (Vertragsgesetz ECAA-Übereinkommen - ECAAÜbkG)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 9. Juni 2006 in Luxemburg unterzeichneten Übereinkommen: Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes in der EU, den Ländern des westlichen Balkans sowie Island und Norwegen, freier Marktzugang, Niederlassungsfreiheit, gleiche Wettbewerbsbedingungen, gemeinsame Rechtsvorschriften insbes. im Bereich Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement; Übergangsvorschriften in 9 Protokollen;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Original: Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG)
Germany · German Bundestag · 18 October 2023
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Begrenzung des Kostenanstiegs in der Arzneimittelversorgung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, Neustrukturierung des gesamten Arzneimittelmarktes, Bestimmungen zur Erstattung innovativer Arzneimittel, zum Festbetragsmarkt und zur Weiterentwicklung der Rabattverträge, Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern, Neuregelung der Großhandelszuschläge, Überarbeitung der Rezepturzuschläge für parenterale Lösungen, Verringerung der Regulierungsdichte, Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung, Straffung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Aufhebung der Rechtsverordnungsermächtigung des BMG zu unwirtschaftlichen Arzneimitteln, Stärkung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Ergebnissen klinischer Arzneimittelprüfungen, Informations- und Beratungsangebote für Versicherte, Ergänzung von Regelungen zum Inverkehrbringen von Medikamenten in Härtefällen, Schließung von Strafbarkeitslücken;<br /> Aufhebung § 73d, Einfügung §§ 130b und 130c sowie Änderung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung von weiteren 6 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen, Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung<br /> <br /> Bezug: Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 484/10 M005<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Konkretisierung der Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Ausschluss von Arzneimitteln, Präzisierung der Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Verordnungsermächtigung des BMG, Klarstellung der Bedingungen für die Ablösung des Herstellerabschlags, Änderung des Apothekenabschlags sowie der Inkrafttretensregelung zur neuen Packungsgrößenverordnung, Arzneimittelabschläge für private Krankenversicherungen und andere Kostenträger, Begrenzung der Abgabepreise von Impfstoffen, Folgeänderungen;<br /> <span style="font-weight: bold;">act über Rabatte für Arzneimittel</span> als Art. 11a der Vorlage, <span style="font-weight: bold;">act zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler</span> als Art. 11b der Vorlage, erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung von 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2011 in Einnahmen und Ausgaben auf 307,4 Mrd. Euro, erwartete Steuereinnahmen von 221,7 Mrd. Euro, Nettokreditaufnahme bis zu 57,5 Mrd. Euro, Investitionen in Höhe von 33,8 Mrd. Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 452,395 Mrd. Euro, Stelleneinsparung von 1,5 Prozent<br /> <br /> Bezug: Siehe auch D024<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Begrenzung des Gesamthaushalts auf 305,8 Mrd. Euro, Senkung der Nettokreditaufnahme auf bis zu 48,4 Mrd. Euro, der Investitionen auf 32,3 Mrd. Euro und der Gewährleistungsermächtigungen auf bis zu 445,595 Mrd. Euro, höhere erwartete Steuereinnahmen von 229,2 Mrd. Euro
Original: Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Umsetzung der Deutschland betreffenden Teile der EU-Tabaksteuerrichtlinie in nationales Recht: Definitionsänderungen bei Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Tabakabfällen und Feinschnitt, Ermöglichung von Einfuhrmengenbeschränkungen aufgrund von Übergangsfristen zur EU-weiten Mindestbesteuerung; vereinfachende Umstellung von Steuerentlastungen auf Steuerbefreiungen bei Bier- und Branntweinsteuer; umfangreiche redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung von 6 Gesetzen<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>neues Tabaksteuermodell mit schrittweiser Erhöhung bis 2015, Umsetzung der ursprünglich vorgesehenen Änderungen des Biersteuergesetzes in einem separaten Gesetzgebungsverfahren, damit Wegfall der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat; redaktionelle Änderungen;<br /> Verzicht auf Änderung des Biersteuergesetzes<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Richtlinie 2010/12/EU vom 16. Februar 2010 zur Änderung der Richtlinie 92/79/EWG, der Richtlinie 92/80/EWG und der Richtlinie 95/59/EG hinsichtlich der Struktur und der Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren sowie der Richtlinie 2008/118/EG (Tabaksteuerrichtlinie; ABl. EG Nr. L 50, 27.02.2010, S. 1)
Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 413 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 4,0 Mrd. Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler<br /> <br /> Abgesehen vom Verwaltungsaufwand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entstehen keine Vollzugskosten.
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 24. Oktober 2008 in Luxemburg unterzeichneten Übereinkommen: Zusammenfassung versch. Vereinbarungen betr. Gemeinsames Zentrum der Polizeizusammenarbeit und Zollzusammenarbeit in einem Abkommen zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit: Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums, grenzregionale Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, gemeinsame Datei und Datenschutz, Organisation, Ausstattung und Kostenträgerschaft<br /> <br /> Die nunmehr mögliche zusätzliche Beteiligung der Zollverwaltung führt zu jährlichen Personalmehraufwendungen in Höhe von ca. 100.000 Euro; die bisherigen laufenden Kosten bleiben unverändert.
Original: Gesetz zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit
Germany · German Bundestag · 1 December 2022
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Ratifikation der am 20. April 2010 in Quebec unterzeichneten Vereinbarung nebst Durchführungsvereinbarung: Ablösung des bestehenden Sozialversicherungsabkommens mit Quebec zur Anpassung an inzwischen geschlossene weitere Abkommen bei Ausweitung auf die Unfallversicherung;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 9. März 2009 in Berlin unterzeichneten Abkommens: Ermöglichung des grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehrs zur Wahrung der Luftraumsicherheit bei Bedrohungen durch nicht-militärische Luftfahrzeuge, Erleichterung des Informationsaustausches<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie: Anpassungen in den Bereichen Berufszulassungsverfahren zu den rechtsberatenden Berufen, Prozessvertretungstätigkeit von Hochschullehrern, Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden und Registereinsicht ausländischer Behörden betr. europäische Verwaltungszusammenarbeit; dazu ergänzend Bereinigung aufgetretener Streitfragen in den Bereichen Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Notarsachen, Missbrauch beim Pfändungsschutzkonto, Amtsenthebung von Schöffen, Kostenrecht in familienrechtlichen Verfahren sowie internationale Vorgaben betr. Markenrecht;<br /> Änderung und Einfügung einzelner §§ in 17 Gesetzen; Bekanntmachungserlaubnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Detailänderungen in den Bereichen Wahlrecht der anwaltlichen Selbstverwaltungskörperschaften, Zuständigkeit in verwaltungsrechtlichen Notarsachen in Bundesländern mit mehr als einem Oberlandesgericht, Verwaltungsverwahren der Wirtschaftsprüferkammern und Datenschutz im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer; Änderungen im Kostenrecht betr. Strafvollzug im Nachgang zur Übertragung der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz;<br /> Zusätzliche Änderung und Einfügung einzelner §§ in 7 Gesetzen, zusätzliche Änderung § 37 und Einfügung § 4b Wirtschaftsprüferordnung
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Vollständige Übernahme der zur Finanzierung des Stipendienprogramm-Gesetzes erforderlichen öffentlichen Mittel und pauschalierte Erstattung der bei den Hochschulen anfallenden Zweckausgaben durch den Bund;<br /> Änderung § 11 Stipendienprogramm-act<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Festlegung der Höchstförderquoten durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats;<br /> Zusätzliche Änderung § 14 Stipendienprogramm-act
Original: Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausgaben: Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen, Beitragssatzstabilität in der hausarztzentrierten Versorgung (HzV), Bestandsschutz für derzeit abgeschlossene Hausarztverträge, Dämpfung des Ausgabenzuwachses bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Begrenzung des Honorarzuwachses bei Zahnärzten, Begrenzung des Preisanstiegs für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, Mehrleistungsabschlag von Krankenhäusern; Verbesserung der GKV-Einnahmesituation: Wiederanhebung des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent, Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3 Prozent, Erhebung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge der Mitglieder, Bestimmungen für Bezieher von Hartz IV und von Sozialhilfe, Sanktionsmechanismen, Überforderungsgrenze für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, Regelungen zur Ausgestaltung und Finanzierung des Sozialausgleichs; Wiedereinführung der Möglichkeit des Wechsels aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze; strukturelle Maßnahmen;<br /> Änderung, Einfügung bzw. Neufassung versch. §§ Fünftes, Drittes, Viertes und Siebtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung weiterer 4 Gesetze und 4 Rechtsverordnungen; Aufhebung GKV-Beitragssatzverordnung<br /> <br /> Bezug: Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 581/10 M006<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Regelungen zur Weiterentwicklung der GKV-Wahltarife und der Zusatzbeiträge, Konkretisierung von Verspätungszuschlägen, Bestimmungen zur Beibehaltung des Einsparziels im Bereich der zahnärztlichen Versorgung und der Krankenhausversorgung, Mittelerhöhung für die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten in den Jahren 2011 und 2012;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Fünftes, Zweites, Viertes und Siebtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung von 2 weiteren Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen
Original: Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Grundlegende Überarbeitung der Maßregel Sicherungsverwahrung durch Konsolidierung der primären, Ausbau der vorbehaltenen und Beschränkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht, Verlängerungsmöglichkeiten, Schaffung einer Rechtsgrundlage für die sichere Unterbringung psychisch gestörter Straftäter nach oder anstelle einer durch den EGMR erzwungenen Freilassung aus der Sicherungsverwahrung;<br /> act zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (<span style="font-weight: bold;">Therapieunterbringungsgesetz</span> - ThUG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Neufassung versch. §§ Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung, Aufhebung Art. 1a und Einfügung Art. 316e Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Folgeänderung in 3 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 betr. zeitlich unbegrenzte, rückwirkende Verlängerung einer Sicherungsverwahrung (19359/04)<br /> Siehe auch GESTA 16. WP C009, C042 und C168<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> weitere Beschränkung der Anlasstaten und Vortaten, Herausnahme reiner Vermögensdelikte, Anhebung der Rückfallverjährungsfrist bei Sexualstraftaten auf 15 Jahre, Fortdauer des Vorbehalts auch bei zwischenzeitlicher Reststrafenaussetzung; persönliche Anhörung des Betroffenen vor Unterbringung nach Therapieunterbringungsgesetz;<br /> Erneute Änderung §§ 66 und 68a Strafgesetzbuch sowie §§ 275a und 462a und zusätzliche Änderung § 454 Strafprozessordnung, Änderung §§ 8, 9 und 20 Therapieunterbringungsgesetz
Original: Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<span>Regelungen zum Umgang mit genetischen Proben und Daten, Vermeidung genetischer Diskriminierungen und Wahrung der Chancen genetischer Untersuchungen; Regelungen zu genetischen (diagnostischen und prädiktiven) Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben; Beobachtung und Bewertung genetischer Diagnostik durch Gendiagnostik-Kommission im Robert Koch-Institut<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> redaktionelle Klarstellungen, Klarstellung zum Geltungsbereich, Möglichkeit des mündlichen Widerrufs einer Einwilligung zur genetischen Untersuchung, keine pränataldiagnostische Untersuchung über mögliche Erkrankungen des Kindes im Erwachsenenalter, Präzisierung der zur Untersuchung zur Abstammungsklärung berechtigten Personen, Einbeziehung der Zivildienstleistenden in den Schutzbereich der arbeitsrechtlichen Regelungen, Zusammensetzung der Gendiagnostik-Kommission, Klarstellung zur Strafbewehrung, Präzisierung der Inkrafttretensregelung</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug</span>: Siehe auch M014</span>
Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Germany · German Bundestag · 22 February 2023
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Anpassung der Bundesbeteiligung an Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende für das Jahr 2010;<br /> Änderung § 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Die Festlegung führt zu einer bereits eingeplanten Mehrbelastung des Bundeshaushaltes in Höhe von rd. 3,7 Mrd. Euro. In den Folgejahren hängt die Belastung von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ab. Die Kommunen werden entlastet.
Original: Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Umsetzung der neugefassten EU-Richtlinie: Einzelregelungen zu vorvertraglichen und vertraglichen Information der Verbraucher und der Vertragsform, Vorgaben betr. Widerrufsrecht einschl. Rechtsfolgen von Informationsmängeln;<br /> Änderung § 312b Neufassung §§ 481 bis 486a Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung Art. 64b und 229 sowie Neufassung Art. 242 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Aufhebung § 1 BGB-Informationspflichten-Verordnung sowie Änderung § 2 Unterlassungsklagengesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen geringe Mehrkosten für vorgeschriebene Informationsmaßnahmen.<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2008/122/EG über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. EG Nr. L 33, 03.02.2009, S. 10) sowie abgelöste Richtlinie 94/47/EG zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (ABl. EG Nr. L 280, 29.10.1994, S. 83)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Vollständige Kostenfreistellung des Verbrauchers im Falle eines Widerrufs der Willenserklärung;<br /> Erneute Änderung § 485 Bürgerliches Gesetzbuch
Original: Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Einführung der Briefwahl zum Beirat der Wirtschaftsprüferkammer; Vereinbarkeit der Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei der BaFin im Bereich des Enforcement-Verfahrens mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers; Zuständigkeit der Wirtschaftsprüferkammer für die Ahndung der durch Mitglieder begangenen Ordnungswidrigkeiten;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Wirtschaftsprüferordnung<br /> <br /> Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.
Umsetzung thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener steuerrechtlicher wie außersteuerrechtlicher Einzelmaßnahmen überwiegend technischen Charakters, u. a. Anpassung des Umsatzsteuergesetzes an EU-Recht und aktuelle Entwicklungen;<br />
Änderung von 24 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen<br />
<br />
Den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden entstehen zwischen 2011 und 2014 jährliche Kosten zwischen 35 und 40 Mio. Euro. Dazu kommen Kosten und personelle Mehrbelastungen im Vollzug.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Aufhebung des steuerlichen Abzugsverbots für Arbeitszimmerkosten, Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beim Erbschaftsteuerrecht und zahlreiche weitere Änderungen;<br />
Änderung zweier weiterer Gesetze<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Änderung verschiedener Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EG Nr. L 10, 15.01.2010, S. 14), Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL) in der Fassung von Artikel 3 der Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung (ABl. EG Nr. L 44, 20.02.2008, S. 11), Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Änderung verschiedener Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EG Nr. L 10, 15.01.2010, S. 14), Richtlinie 2009/69/EG des Rates vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr (ABl. EG Nr. L 175, 04.07.2009, S. 12); Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Änderung verschiedener Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EG Nr. L 10, 15.01.2010, S. 14)
Original: Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Redaktionelle Anpassungen von Einzelvorschriften an die geänderte Rechtslage auf der Ebene des europäischen Rechts;<br /> act zur Anpassung von Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (<span style="font-weight: bold;">BMELV - Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz</span>) als Art. 40 der Vorlage; Änderung von 39 Gesetzen; Verordnungsermächtigung, Neubekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Vertrag von Lissabon
Original: Gesetz zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Rat des VN-Anpassungsfonds für Maßnahmen zur Dämpfung der Folgen des Klimawandels in Entwicklungsländern: Verleihung der Rechtsfähigkeit sowie des zur Funktionserfüllung erforderlichen Rechtsstatus, Vermögenswerte des Rates, Immunität der Mitglieder<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> 4. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls
Original: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Überführung des Modells "Begleitetes Fahren ab 17" in Dauerrecht; Umsetzung der EG-Führerscheinrichtlinie: generelle Befristung der Gültigkeit von Führerscheinen, Mindestanforderungen an die Qualifikation der Fahrerlaubnisprüfer; Überprüfung der Trägerorganisationen im Fahrerlaubniswesen durch eine Begutachtung der Bundesanstalt für Straßenwesen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der Bundesländer; Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit beim Kraftfahrt-Bundesamts, Regelung der Protokolldatenspeicherung;<br /> Änderung versch. §§ Straßenverkehrsgesetz und § 2 Kraftfahrsachverständigengesetz<br /> <br style="font-weight: bold;" /> Bezug: Richtlinie 2006/126/EG vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (ABl. EG Nr. L 403, 30.12.2006, S. 18), Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. EG Nr. L 218, 13.08.2008, S. 30)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Änderungen betr. Anforderungen an Prüfer und Sachverständige zur Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen;<br /> zusätzliche Änderung §§ 6 und 32 sowie Verzicht auf Änderung § 2 Kraftfahrsachverständigengesetz
Fachgesetzliche Regelungen zur Umsetzung des Konsolidierungspakets der Bundesregierung: Einführung einer Luftverkehrsteuer, Vorlage eines Berichts bis 30. Juni 2012 zu den Auswirkungen; Zurückführung von Energie- und Stromsteuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, Stärkung der Rolle der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren, Wegfall der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und des befristeten Zuschlags für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung eines weiteren Zuschusses an den Gesundheitsfonds, Änderungen beim Elterngeld, Wegfall der Heizkostenzuschüsse beim Wohngeld;<br />
<strong>Luftverkehrsteuergesetz</strong> (LuftVStG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 18 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br />
<br />
Bezug: Siehe auch D025<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>weitere Ausnahmeregelungen bei der Luftverkehrsteuer, niedrigere Absenkung der Steuervergünstigung für energieintensive Unternehmen, Streichung des Elterngeldes für Spitzenverdiener, Änderungen bei der Stromsteuer und im Insolvenzrecht<br />
Änderung § 23 Gerichtskostengesetz
Original: Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ermöglichung von Sanierung oder Abwicklung von in Schwierigkeiten geratenen Banken sowie Krisenprävention und Bewältigung der Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bei Übernahme der Kosten der Insolvenzbewältigung durch den Finanzsektor als Lehre aus der Finanzmarktkrise: Zweistufiges Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten, aufsichtsrechtliche Instrumente zum frühzeitigen Eingreifen und zur Krisenbewältigung, Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken mit Beitragspflicht aller Kreditinstitute, Durchführung der Restrukturierungsmaßnahmen und Verwaltung des Restrukturierungsfonds durch die Finanzmarktstabilisierungsanstalt, Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung zur verbesserten Durchsetzung von Ersatzansprüchen, Erleichterung des Ausstiegs des Finanzmarktstabilisierungsfonds aus den eingegangenen Beteiligungen;<br /> act zur Reorganisation von Kreditinstituten (<strong>Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz</strong> – KredReorgG) als Art. 1, act zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (<strong>Restrukturierungsfondsgesetz</strong> - RStruktFG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung von 14 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Begrenzung der Vergütung von Vorständen und Angestellten in Unternehmen des Finanzsektors im Falle staatlicher Rekapitalisierung bzw. Beteiligung, Zielgröße von 70 Mrd. Euro für den Restrukturierungsfonds, Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments u. a.; Annahme einer Entschließung: Vorlage eines Berichts an den Finanzausschuss zwei Jahre nach Inkrafttreten zu Erfahrungen mit Anwendung und Umsetzung des Gesetzes;<br /> Änderung § 10 Prüfungsberichtsverordnung
Original: Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Weitere Nutzung der nuclear energy als Brücke zu erneuerbaren Energien unter Beibehaltung der grundsätzlichen Entscheidung zum Atomausstieg: Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre durch Gewährung zusätzlicher Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte;<br /> Aufhebung § 36, Änderung §§ 7, 34 und 39 sowie Anlage 3 Atomgesetz<br /> <br /> Bezug: Energiekonzept der Bundesregierung mit Leitlinien für die Energiepolitik bis 2050 (s. BT-Drs 17/3049)<br /> act zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität von 2002 (s. GESTA 14. WP N015)<br /> Siehe auch D029
Original: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Umsetzung der Richtlinie 2009/71/EURATOM und weitere Vorschriften zur Verwirklichung von Sicherheitsvorkehrungen für kerntechnische Anlagen, Wiedereinführung von Enteignungsmöglichkeiten bei der Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle vor dem Hintergrund des auslaufenden Moratoriums und der Fortsetzung der Erkundung des Salzstocks Gorleben;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Atomgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (ABl. EG Nr. L 172, 02.07.2009, S. 18)
Original: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Bereitstellung zusätzlicher Mittel für innovative Technologien der Energieversorgung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Forschung, climate protection u. a., Finanzierung über Mehreinnahmen aus der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken, die Kernbrennstoffsteuer und die Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2013, jährliche Berichterstattung über die Mittelverwendung an den Haushaltsausschuss;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September (s. BT-Drs 17/3049)<br /> Siehe auch N007 und D030<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Klarstellungen, Änderung von Einzelbeträgen und Einführung einer Sperre im Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Original: Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Beseitigung der Benachteiligung von Anspruchsberechtigten für die Opferrente für politisch Verfolgte in der SBZ/DDR mit Kindern durch Änderungen bei der Feststellung der Bedürftigkeit: keine Zurechnung von Kindergeld als Einkommen sowie Anhebung der Einkommensgrenze durch Einführung eines Freibetrages für unterhaltsberechtigte Kinder, Klarstellungen auf Grund der Erfahrungen im Gesetzesvollzug in den Bereichen Festlegung der Mindesthaftzeit und Festsetzung von Einkünften, Auszahlungen und Rückforderungen sowie Ausschluss von wegen rehabilitierungsfremder schwerer Straftaten verurteilter Personen; amtliche Auskunftsberechtigung beim Bundeszentralregister;<br /> Änderung § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz sowie Änderung § 41 Bundeszentralregistergesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 403/09 in der vom Bundesrat am 15.05.2009 beschlossenen Fassung (s. GESTA 16. WP C161)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes); Einbeziehung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche, Versagung turnusgemäßer und anlassunabhängiger Einkommensüberprüfung, Klarstellungen betr. Härtefallregelung sowie Ausschluss wegen rehabilitierungsfremder Straftaten, einheitliche Verlängerung der Antragsfristen bis zum 31. Dezember 1919 in allen Rehabilitierungsgesetzen; Verzicht auf das unbeschränkte Auskunftsrecht aus dem BZR;<br /> Zusätzliche Änderung versch. §§ sowie erneute Änderung § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Verzicht auf Änderung § 41 bei zusätzlicher Änderung § 64b Bundeszentralregistergesetz, zusätzliche Änderung § 9 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz und §§ 20 und 23 Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Original: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Umsetzung von EU-Richtlinien zur Verarbeitung erster Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise: Beseitigung von Schwachstellen in den aufsichtlichen Vorgaben für Kreditinstitute sowie Erhöhung der Krisensicherheit durch verbessertes Risikomanagement, Erhöhung der Kapitalanforderungen und qualitativ bessere Kapitalausstattung, Verbriefungsregelungen, Verbesserung der europaweiten Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, Verbesserung technischer Kriterien;<br /> Änderung von neun Gesetzen und einer Rechtsverordnung<br /> <br /> Für Bund, Länder und Gemeinden ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Anhebung des Selbstbehalts bei Verbriefungen ab 2013, Änderungen bei den Großkredit- und Millionenkreditbestimmungen, zu Ausschüttungen bei Kreditinstituten sowie Aussetzen des Selbstbehalts<br /> <span style="font-weight: bold;"><br /> Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</span> erhöhter Selbstbehalt bei Verbriefungen erst ab 2015<span style="font-weight: bold;"><br /> <br /> Bezug: </span>Richtlinie 2009/27/EG der Kommission vom 7. April 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement (ABl. EG Nr. L 94 08.04.2009, S. 97), Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (ABl. EG Nr. L 146, 10.06.2009, S. 37), Richtlinie 2009/83/EG der Kommission vom 27. Juli 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement (ABl. EG Nr. L 196, 28.07.2009, S. 14), Richtlinie 2009/111/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/64/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement (ABl. EG Nr. L 302, 17.11.2009, S. 97)
Original: Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Fortführung der Rechtsbereinigung mit den ressortübergreifenden Schwerpunkten Bereinigung sog. Überschriftenrechtes betr. ehem. Reichsrecht und Überführung von vor- und nachkonstitutionellen "Bepackungen" in Vertragsgesetzen in Stammrecht sowie Beseitigung reichsrechtlicher Bezeichnungen, Zusammenführung zusammengehörigen Rechtes unter Verzicht auf inhaltliche Änderungen und Unanwendbarkeitserklärung betr. Überleitungsregelungen in den Anlagen zum Einigungsvertrag; keine rückwirkende Rechtsfolgenveränderung durch Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft;<br /> Vollständige Aufhebung von bzw. Aufhebung sog. Regelungsreste in 80 Rechtsvorschriften, Beseitigung enthaltener Bepackungen in 17 Vertragsgesetzen, Bereinigung von Maßgaben des Einigungsvertrages sowie Tilgung von 892 reichsrechtlichen Bezeichnungen aus dem Bundesrecht<br /> <br /> Bezug: Gesetzesbegründungen Erstes und Zweites act über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, BT-Drs 16/47 (GESTA 16. WP-C002) bzw. BT-Drs 16/5051 (GESTA 16. WP-C098)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellung betr. Kostenerstattung in Familiensachen, Beibehaltung des Pfandrechts von Lieferanten an den Erntefrüchten von Landwirten, Übernahme der Legaldefinition von Bauleistung sowie rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen; Verordnungsermächtigung Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz;<br /> Änderung und erneute Änderung einzelner §§ in 2 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Verzicht auf Aufhebung von 2 Gesetzen
Anhebung der Dienstbezüge und Versorgungsbezüge der Beamten, Bundesrichter, Soldaten und Versorgungsempfänger: lineare Erhöhung zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 umd 0,6 Prozent und zum 1. August 2011 um 0,3 Prozent sowie Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro im Januar 2011 für Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen, entsprechende lineare Erhöhung sowie Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro im Januar 2011 für Empfänger von Anwärterbezügen; wirkungsgleicher Nachvollzug der tariflichen Regelungen betr. Altersteilzeit und FALTER-Arbeitszeitmodell;<br />
Mehrfache Änderung § 14 sowie Änderung §§ 6 und 84 Bundesbesoldungsgesetz, Änderung §§ 2 und 4 sowie mehrfache Änderung Anlagen 1 und 2 Besoldungsüberleitungsgesetz, Änderung §§ 6, 55, 69e und 69h, mehrfache Änderung § 71 sowie Aufhebung § 72 Beamtenversorgungsgesetz, Änderung §§ 53 und 93 Bundesbeamtengesetz, Änderung versch. Art. Dienstrechtsneuordnungsgesetz, Änderung §§ 55a, 55d, 89b, 97 und 100 Soldatenversorgungsgesetz sowie Änderung einzelner §§ in 2 Rechtsverordnungen; Neufassungsermächtigung Bundesbesoldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Erschwerniszulagenverordnung Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung und Soldatenversorgungsgesetz; (Besoldungstabellen im Anhang)<br />
<br />
Dem Bundeshaushalt entstehen Mehrbelastungen von 190 Mio Euro im Jahr 2010, von 394 Mio Euro im Jahr 2011 sowie von 365 Mio Euro ab dem Jahr 2010 sowie weitere Mehraufwendungen.<br />
<br />
Bezug: Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Aussetzung der geplanten Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes in Form einer Grundgehaltserhöhung bis zum 31. Dezember 2014, Ausschluss der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Parlamentarischen Staatssekretäre von der Erhöhung der Bezüge;<br />
erneute Änderung versch. Art. Dienstrechtsneuordnungsgesetz sowie zusätzliche Änderung §§ 1 und 1b Ministerbezüge-Nichtanpassungsgesetz, erneute Änderung der Besoldungstabellen
Original: Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ermöglichung der Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Verordnungsvorschlag zur Regelung der finanziellen Beteiligung der Union an dem 1986 von Irland und Großbritannien geschaffenen Fonds zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts sowie Kontakten und Versöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten in Irland<br /> <br /> Es entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten für die deutschen öffentlichen Haushalte.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>redaktionelle Anpassung des Verweises auf den neugefassten Kommissionsvorschlag mit marginalen, rein formalen Änderungen<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Ersatz der vom EuGH für nichtig erklärten inhaltlich identischen Verordnung (EG) Nr. 1968/2006
Original: Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 21. Januar 2010 in Brüssel unterzeichneten Änderungsprotokolls: Umsetzung des Auskunftsaustauschs nach OECD-Standard (entspricht den OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für Bund, Länder oder Gemeinden erhöht sich das Steueraufkommen.
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 17. Februar 2010 in Damaskus unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 23. Februar 2010 in Putrajaya unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens; Ablösung des bisherigen Abkommens vom 8. April 1977 (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.
Original: Gesetz zum Abkommen vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 25. Januar 2010 in Berlin unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens: Ablösung des bisherigen Abkommens vom 2. Juni 1987, Regelungen zu Quellensteuer, Besteuerung von Sozialversicherungsrenten, Informationsaustausch und Amtshilfe (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens: Ablösung des bisherigen Abkommens vom 26. November 1964, Regelungen zu Quellensteuer, Besteuerung von Sozialversicherungsrenten und Wirtschaftstätigkeiten sowie Informationsaustausch (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.
Original: Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/30/EG in deutsches Recht: Konkretisierung von Ottokraftstoff-Bestandsschutzsorten in einer novellierten Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV), Ermächtigungen zur Information der Verbraucher über Zusammensetzung und geeigneten Einsatz verschiedener Kraftstoffmischungen sowie zur Umsetzung von Berichtspflichten;<br /> Änderung §§ 13 und 34 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>begriffliche Anpassungen der rechtlichen Bezugnahmen an den Vertrag von Lissabon, Berücksichtigung des Änderungsvorschlages des Bundesrats zur Klarstellung des Vollzugs der zu erlassenden Rechtsverordnung durch Bundesbehörden<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (Abl. EG Nr. L 140, 05.06.2009, S. 88)
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 19. März 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Anguilla über den steuerlichen Informationsaustausch
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 19. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens: gegenseitige behördliche Unterstützung in Steuersachen und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch im Einzelfall (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen für Auskunftsaustausch)<br /> <br /> Künftige Steuerausfälle können verhindert werden. Im Vollzug entstehende geringfügige Kosten lassen sich nicht beziffern.
Original: Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Leistungsverbesserungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des BAföG als wesentliches Element umfassender Bildungsfinanzierung; Erhöhung von Bedarfssätzen und Freibeträgen, strukturelle Anpassungen an Entwicklungen der Ausbildungsgänge und Herausforderungen des Bologna-Prozesses, Ausbau der Auslandsförderung im Schüler-Bereich, Bürokratieabbau im Vollzug durch Pauschalierung der Wohnkosten und im Bereich der Darlehensrückzahlung;<br /> Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Durch die BAföG-Änderungen entstehen Bund und Ländern zwischen 2010 und 2013 jährliche Mehrausgaben von 69,2 bis 356,7 Mio. Euro, darüber hinaus umfangreiche Folgekosten. Einzelheiten sind aus den beigefügten Finanztableaus ersichtlich. Den Vereinfachungen im Vollzug stehen höhere Antragsfallzahlen gegenüber.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen bei einzelnenen Förderkriterien, redaktionelle Änderungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BAföG)<br /> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 227/10 K001<br /> Siehe auch K002/K004 und K009
Original: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses 2005/21/JI in deutsches Recht betr. gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen: Ablösung des Exequaturverfahrens durch behördliche Entscheidung, zwingende Zulässigkeitshindernisse, Verzicht auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit bei Vorliegen eines Listendeliktes, Positivliste, Zuständigkeiten des Bundesamtes für Justiz, Rechtsschutz und Rechtsmittel;<br /> Änderung §§ 55 und 74, Einfügung §§ 77a, 77b und 98 (neu) sowie Neufassung §§ 86 und 87 als §§ 86 und 87a bis 87p act über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, §§ 5 und 6 Justizverwaltungskostenordnung, § 1 und Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Im Vollzug entstehen den Verwaltungsbehörden, Justizverwaltungen und Gerichten nicht bezifferbare Mehraufwendungen.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Rahmenbeschluss 2005/214/JI vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. EG L 76, 22.03.2005, S. 16)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Aufhebung der Konzentration von Verordnungsermächtigungen beim Bundesamt für Justiz, Erweiterung der zwingenden Bewilligungshindernisse;<br /> Erneute Änderung § 55 sowie Änderung §§ 77b, 87b bis 87d und 98 (neu) act über die internationale Hilfe in Strafsachen
Original: Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Fortführung des Verzichts auf Primärdatenerhebungen durch Verwendung von bei Finanzbehörden und Bundesagentur für Arbeit verfügbaren Daten für Wirtschaftsstatistiken und Ausweitung auf weitere Statistikbereiche durch ein Ablösegesetz mit unbefristeter und neu konzipierter Anschlussregelung für das am 31. März 2011 außer Kraft tretende Verwaltungsdatenverwendungsgesetz von 2003;<br /> konstitutive Neufassung act über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (<span style="font-weight: bold;">Verwaltungsdatenverwendungsgesetz</span> – VwDVG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 4 Handwerkstatistikgesetz, § 4 Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz, § 4 Verdienststatistikgesetz sowie §§ 281 und 282a Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Aufhebung Verwaltungsdatenverwendungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder entstehen im Vollzug einmalige Umstellungskosten und laufende Mehrkosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Titeländerung (eingebracht als: act über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen); Anpassungen an den Vertrag von Lissabon;<br /> Änderung § 81 act gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie §§ 33 und 34 Außenwirtschaftsgesetz
Original: Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Schaffung der Voraussetzungen für neues Wirtschaftswachstum und Beschäftigungswachstum nach der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise: Änderungen in den Bereichen Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld, Teilnahme an Transfermaßnahmen, freiwillige Arbeitslosenversicherung (Entfristung); Verlängerung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung, insbes. für ältere Arbeitnehmer;<br /> Neufassung § 28a, Einfügung § 434u sowie Änderung und redaktionelle Anpassung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie Folgeänderung Fünftes act zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen <br /> <br /> Der BA entstehen nach Verrechnung der Mehrkosten und Einsparungen Mehraufwendungen.<br /> <br /> Bezug: Siehe auch G015<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Verlängerung der Erprobungszeit für den Vermittlungsgutschein um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2011, Verkürzung der anspruchsbegründenden Dauer der Arbeitslosigkeit, Freistellung des Modellprojektes "Bürgerarbeit" von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung; weitere redaktionelle Änderungen und Bereinigungen<br /> Erneute Änderung versch. §§ sowie Einfügung § 542i und zusätzliche Änderung § 434n Drittes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung §§ 31 und 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Für die Haushalte von Bund und BA entstehen Mehrkosten von rd. 80 Mio Euro im Jahr 2011 sowie für die BA von weiteren 5 Mio Euro, denen unmittelbare Einsparungen gegenüberstehen
Original: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Festlegung eines nationalen Energieeinsparrichtwerts, Vorgaben für bestimmte Energieunternehmen zur Schaffung der Voraussetzungen für Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher, Beauftragung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Erfassung und Unterstützung insbes. der Einhaltung des Energieeinsparrichtwerts;<br /> <span style="font-weight: bold;">act über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen</span> (EDL-G) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 4, 36 und 40 Energiewirtschaftsgesetz, § 16 Stromgrundversorgungsverordnung, § 16 Gasgrundversorgungsverordnung sowie §§ 24, 32 und 37 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen zunächst Kosten im Rahmen ihrer gesetzlich zu bestimmenden Vorbildfunktion, die jedoch bereits im Rahmen des IEKP veranschlagt sind. Der Bund wird im Vollzug durch zusätzlichen Personalbedarf belastet.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Ermöglichung des Markzugangs neuer, auch überregionaler und von Energieunternehmen abhängiger Anbieter, wettbewerbsorientierte Preisgestaltung, maximale Markttransparenz für den Verbraucher<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP)<br /> Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 114, 27.04.2006, S. 64)
Original: Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 11. Dezember 2009 zum Abkommen vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 11. Dezember 2009 in Luxemburg unterzeichneten Änderungsprotokolls: Umsetzung des Auskunftsaustausch nach OECD-Standards (entspricht den OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für Bund, Länder oder Gemeinden erhöht sich das Steueraufkommen.
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 13. Juli 2006 in Skopje unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens: Ablösung des mit Jugoslawien abgeschlossenen Abkommens vom 26. März 1987 (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.
Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Ratifikation des am 15. Mai 2003 in Straßburg unterzeichneten Änderungsprotokolls: Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Vertragsstaaten und Anhebung der Bestimmungen über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen an heutige internationale Standards<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Mittelstandsgerechte Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts sowie Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien und der Rechtsmittelrichtlinie; Änderungen im Rechtsschutz zur Effizienzsteigerung und Beschleunigung des Nachprüfungsverfahrens, Klarstellungen zum Anwendungsbereich des GWB, Einführung einer Sanktionierung sogenannter de-facto-Vergaben;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§, Einfügung Anlage zu § 98 Nr. 4 act gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung und Aufhebung versch. §§ Vergabeverordnung sowie Änderung §§ 3 und 7 BSI-Errichtungsgesetz; Änderung und Streichung von Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis act gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Vergabeordnung<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Aufteilung in Fach- und Teillose (Mittelstandsklausel) auch bei Vergaben nach ÖPP-Grundsätzen, abweichende Vergabevoraussetzungen unter sozialen Aspekten, vereinfachter Eignungsnachweis, wettbewerbliche Vergabe von Unterschwellenaufträgen und Veröffentlichung erfolgreicher Bieter;<br /> Verzicht auf Änderung §§ 3 und 7 BSI-Errichtungsgesetz<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Bericht der Bundesregierung zum Vergaberechtsänderungsgesetz (BT-Drs 15/2034)<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechtes<br /> Beschluss der Bundesregierung vom Juni 2006 zu „Schwerpunkten zur Vereinfachung des Vergaberechts“<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. EG Nr. L 134, 30.4.2004, S. 1), Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG Nr. L 134, 30.4.2004, S. 114), Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. EG Nr. L 335, 20.12.2007, S. 31)
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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Erweiterung des Aufgabenspektrums der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, Klarstellung zur Haftung von Waldbesitzern bei waldtypischen Gefahren, Herausnahme agroforstwirtschaftlicher Flächen aus dem Waldbegriff im Sinne des Bundeswaldgesetzes;<br /> Änderung §§ 2, 14 und 37 Bundeswaldgesetz<br /> <br /> Zusätzliche Haushaltsausgaben sind nicht zu erwarten.<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bereits in der 16. WP auf BR-Drs 45/09 (Beschluss) (BT-Drs 16/12810) eingebrachten bills, der seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde (s. GESTA 16. WP F049)<br /> <br /> <strong>BR-Beschluss:</strong> Annahme einer Entschließung betr. Erfordernis stabiler und standortgerechter Wälder, landesrechtliche Kompetenz bei der Forstbewirtschaftung, Handlungsoptionen für Waldbesitzer, fehlende Notwendigkeit einer Ausweitung der Vorgaben des Bundes<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als:... act zur Änderung des Bundeswaldgesetzes); Konkretisierung des Waldbegriffs, Definition des Begriffs Staatswald, Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege und der Bedeutung des Waldes als Teil der Kulturlandschaft und Natur bei der Bewirtschaftung, Ermöglichung von Kooperationen privater Waldbesitzer, Anpassung der Vorschriften der Bundeswaldinventur;<br /> Änderung §§ 3, 11, 40 und Neufassung § 41a Bundeswaldgesetz