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Germany

Laws

183 ingested laws from Germany in 2017. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung18/7555enacted

Act zur Digitalisierung der Energiewende

Original: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Germany · German Bundestag · 10 April 2025

Translated from German

Durch den beschleunigten Umbau der Elektrizitätsversorgung zu einem dezentralen System mit bidirektionalen Informations- und Stromflüssen erforderliche Maßnahmen: Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten für Letztverbraucher, Erzeuger sowie Messstellen- bzw. Netzbetreiber bei der EU-rechtlich gebotenen Umstellung von 80 Prozent der Letztverbraucher auf intelligente Messsysteme (&quot;Smart Metering&quot;), technische Mindestanforderungen zur Maximierung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens aus Energieeinsparungen und Lastverlagerungen sowie Gewährung von Datenschutz und Datensicherheit;<br /> act über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (<strong>Messstellenbetriebsgesetz</strong> &ndash; MsbG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 10 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Dritte Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas: Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABl. L 211, 14.08.2009, S. 55); Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. L 211, 14.08.2009, S. 94); Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler im Auftrag des BMWi vom Juli 2013, aktualisiert Dezember 2014<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen und Detailänderungen betr. Elektrofahrzeugnutzung, Verhältnis von Anschlussnehmer, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber, Einbeziehung von Kleinerzeugungsanlagen, Sicherheits-Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways, Anpassung von Preisobergrenzen, Differenz- und Netzverlustbilanzkreisbewirtschaftung, Befugnisse der Bundesnetzagentur, Netzentgeltbemessung u.a.

Law· Gesetzgebung18/9984enacted

Act zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Original: Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Germany · German Bundestag · 22 February 2023

Translated from German

Verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe, Konkretisierung der Regelbedarfsstufen für Erwachsene, Berücksichtigung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte, Überarbeitung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Bedarfen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung;<br /> Konstitutive Neufassung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz unter dem Titel act zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (<strong>Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz</strong> &ndash; RBEG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ SGB II und XII, Aufhebung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz alte Fassung sowie Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung vom 22.10.2015<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 betr. Höhe der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (1 BvL 1, 3 und 4/09); Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 betr. Verfassungsgemäßheit sozialrechtlicher Regelbedarfsleistungen (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13); Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 sowie vom 24. März 2015 betr. Zuordnung haushaltsangehöriger Personen zur Regelbedarfsstufe 1 (B 8 SO 12/13 R, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R sowie B 8 SO 5/14 R, B 8 SO 9/14 R)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verschieben des Inkrafttretens der leistungs- und verfahrensrechtlichen Änderungen des SGB XII ohne unmittelbaren Bezug zur Regelbedarfsermittlung auf den 01. Juli 2017 unter Zusammenfassung in einem neuen Artikel 3a, Einführung eines Darlehens betr. Überbrückung einer Finanzierungslücke im ersten Rentenmonat, Präzisierung der Neuregelung zur Berücksichtigung von Unterkunftskosten in Verwandtenhaushalten, Klarstellung betr. Übernahme angemessener Altersvorsorgebeiträge als Ermessensleistung, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Zusätzliche Einfügung § 37a sowie erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ SGB XII

Law· Gesetzgebung18/10145enacted

... Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Einführung eines Straftatbestandes für Veranstaltung von bzw. Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen anstelle der bisherigen Bußgeldtatbestände für Ordnungswidrigkeiten und des Fahrverbots, Ergänzung des Vergehenstatbestandes für grob verkehrswidrige und rücksichtslose Gefährdung von Menschen bzw. Sachen von bedeutendem Wert sowie eines Qualifikationstatbestandes für schwerste Fälle (Tod oder schwere Gesundheitsschädigung anderer Menschen), Aufnahme in den Katalog der Delikte zur Entziehung der Fahrerlaubnis, Ermöglichung der Einziehung der Kraftfahrzeuge Beteiligter durch Verweisungsnorm;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Strafgesetzbuch sowie Änderung § 49 Straßenverkehrs-Ordnung<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss: </strong>Verzicht auf Aufnahme der Teilnahme von Kraftfahrzeugführern an nicht genehmigten Rennen in den Katalog der verkehrsrechtlichen "Todsünden", Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> Verzicht auf Änderung § 315c<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Bestrafung von Fahrzeugführern bei Fortbewegung mit nicht angepasster Geschwindigkeit sowie grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten zur Erreichung höchstmöglicher Geschwindigkeit, Erfassung von Fällen mit objektiver und subjektiver Nachstellung eines Kraftfahrzeugrennens durch ein einziges Fahrzeug sowie Strafbarkeit von Versuchen zur Durchführung illegaler Rennen, Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung §§ 315d und 315f Strafgesetzbuch, Änderung Anlage 12 und 13 Fahrerlaubnis-Verordnung, Änderung § 4 und Anlage Bußgeldkatalog-Verordnung sowie Änderung § 29 Straßenverkehrs-Ordnung

Law· Gesetzgebung18/10144enacted

Act zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (act über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG)

Original: Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Berücksichtigung zunehmenden Informationsbedürfnisses in einer veränderten Medienlandschaft durch begrenzte Lockerung des Übertragungsverbotes aus Gerichtsverfahren: Zulässigkeit bei Entscheidungsverkündung oberster Gerichtshöfe des Bundes, Zulassung von Arbeitsräumen mit Tonübertragung für Medienvertreter in bestimmten Verfahren, Möglichkeit einer audio-visuellen Dokumentation von Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung; Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Gerichtsverfahren für Menschen mit Sprachbehinderungen oder Hörbehinderungen durch Ausweitung des Rechts auf Übersetzungshilfe oder Dolmetscher auf das gesamte gerichtliche Verfahren;<br /> Änderung §§ 169, 186 und 187 Gerichtsverfassungsgesetz, Neufassung § 17a Bundesverfassungsgerichtsgesetz und Änderung §§ 52 und 72 Arbeitsgerichtsgesetz, § 59 Patentgesetz sowie Übergangsvorschriften in weiteren 4 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Zwischenbericht 2014 und Abschlussbericht 2015 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe &quot;Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG&quot;; Beschluss der 86. Justizministerkonferenz vom 17./18. Juni 2015<br /> UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Beschränkung der Dokumentation zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken auf Tonaufnahmen, Klarstellungen betr. Verwertungsverbote;<br /> Erneute Änderung § 169 Gerichtsverfassungsgesetz und Änderung § 17a Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Law· Gesetzgebung18/10190enacted

Act zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Original: Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Verbesserung der Dienstleistungen und Stärkung des Verbraucherschutzes durch einen Sachkundenachweis als neue gewerberechtlichen Erlaubnisvoraussetzung für Immobilienmakler sowie Einführung von Erlaubnispflicht einschließlich Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Gewerbeordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum); Einbeziehung der Verwalter von Mietwohnungen in die Erlaubnispflicht für Wohnungseigentumsverwalter, Ersetzung des Sachkundenachweises als Erlaubnisvoraussetzung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter durch eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung; Folgeänderungen

Law· Gesetzgebung18/11936enacted

Act zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Original: Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Neuregelungen zur mögliche Kenntniserlangung von fremden Geheimnissen durch Dritte bei der Mitwirkung an der beruflichen Tätigkeit von Berufsgeheimnisträgern: rechtsberatende, steuerberatende und wirtschaftsprüfende Berufe: gesetzliche Festlegung zur Schweigeverpflichtung der eigenen Mitarbeiter sowie Voraussetzungen und Grenzen der Zugangsgewährung an Dienstleister zu fremden Geheimnissen; Berufsgruppen außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes: Einschränkung der Strafbarkeit des Berufsgeheimnisträgers bei der befugten Einbeziehung Dritter mit gleichzeitiger Ausdehnung der Strafbarkeit des Verletzung von Privatgeheimnissen auf diese Dritten; redaktionelle Änderungen und Bereinigungen;<br /> Änderung §§ 68a, 203, 204 und 309 Strafgesetzbuch, Änderung §§ 43a, 59m und Einfügung § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung, Neufassung und Einfügung §§ 26 und 26a Bundesnotarordnung, §§ 62 und 62a Steuerberatungsgesetz sowie §§ 50 und 50a Wirtschaftsprüferordnung, Änderung § 39a und Einfügung § 39c Patentanwaltsordnung, Änderung §§ 27 und 42 act über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte sowie §§ 16 und 29 act über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte, Folgeänderungen in weiteren 12 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Neuregelung des Zeugnisverweigerungsrechts mitwirkender Personen s. GESTA C123<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Detailänderungen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem Ausland, Bereinigung mehrerer redaktioneller Versehen in früherem Gesetzgebungsverfahren, u.a. betr. Vorstandswahlen zur Patenanwaltskammer; strafprozessuale Stellung mitwirkender Personen und Anpassung ihrer Bezeichnung;<br /> Zusätzliche Neufassung § 53a und zusätzliche Änderung §§ 53, 97 und 160a Strafprozessordnung, erneute Änderung §§ 43a Bundesrechtsanwaltsordnung, erneute Änderung § 39a und zusätzliche Änderung § 58 Patentanwaltsordnung, zusätzliche Änderung § 27 act über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte sowie Änderung § 62a Steuerberatergesetz und § 50 Wirtschaftsprüferordnung<br /> <br /> Bezug: Übernahme der Regelungen zur strafprozessualen Stellung mitwirkender Personen aus und Korrekturen zum act zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, GESTA C123

Law· Gesetzgebung18/12202enacted

Drittes act zur Änderung des Telemediengesetzes

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Schaffung von Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch klare Regelung der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter, weitgehende Befreiung von der bisherigen Kostentragungspflicht, insbes. bei Abmahnungen, Klarstellung zur Unzulässigkeit einer Verpflichtung zu Nutzerregistrierung, Passworteingabe oder Einstellung des Dienstes, Erhalt dieser Maßnahmen auf freiwilliger Basis, Möglichkeit einzelner Nutzungssperren zur Verhinderung der Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung; Evaluierung der Gesetzeswirkungen und Berichterstattung 2 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung §§ 7 und 8 Telemediengesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. September 2016 betr. Abmahnungsmöglichkeit und Haftung von WLAN-Betreibern für Rechtsverstöße Dritter (Störerhaftung) (Rechtssache C-484/14)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zu freiwilligen Sicherungsmaßnahmen der WLAN-Betreiber

Law· Gesetzgebung18/9787enacted

Act zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)

Original: Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Vereinfachung der Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze durch Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts; regelmäßige Erhöhung des Rentenanspruchs durch Einführung der Rentenversicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Möglichkeit zum Verzicht auf Versicherungsfreiheit bei Beschäftigung und Vollrentenbezug nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug ab dem 50. Lebensjahr, erweiterte Rentenauskunft, Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation zur Stärkung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, befristete Abschaffung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze, Erweiterung der Weiterbildungsförderung bei Kleinstunternehmen;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Law· Gesetzgebung18/12085enacted

Act zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften

Original: Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Tierschutz durch ein Pelztierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, Festlegung einer auf 10 Jahre befristeten und erneuerbaren Erlaubnis, Umwandlung für bestehende Nerzhaltungen in eine vorläufige Erlaubnis (Erlöschen fünf Jahre nach Gesetzesverkündung bei Verzicht auf Beantragung), Übernahme der Haltungsanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung als Mindestanforderungen, Schlachtungsverbot für hochträchtige Tiere gem. Verordnung (EG) 1099/2009, Weiterbestehen der Regelungen betr. Besitzerwechsel und Transport, Aufhebung der Verfütterungsverbote für tierische Fette sowie entspr. Mischfuttermittel an Wiederkäuer;<br /> Aufhebung § 18 und Änderung §§ 57, 58 und 68 Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch, Änderung versch. §§ und Einfügung Anlage zu § 3 Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz sowie Änderung des Langtitels in act zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen, Folgeänderungen in 1 act und 2 Rechtsverordnungen und redaktionelle Anpassungen; Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung18/4655enacted

Act zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Original: Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Germany · German Bundestag · 21 October 2022

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Transparentere Bedarfsermittlung durch Zwei-Jahres-Turnus der Netzentwicklungsplanung für den Strom- und Gasbereich, Erleichterung der Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung auf Höchstspannungsebene durch Erweiterung der zugrunde liegenden Kriterien und der Anzahl der Pilotvorhaben, vereinfachtes Wiederaufgreifen des Bundesfachplanungsverfahrens zur geringfügigen Änderung des Trassenkorridors in Ausnahmefällen, einheitliche erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für alle Planfeststellungsverfahren; Folgeänderungen;<br /> Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ergänzung zum Planfeststellungsrecht, obligate Umweltverträglichkeitsprüfung, Bestimmung von Trassenkorridoren, Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung, Ausnahmeregelungen für Freileitungen, Änderungen und Neuaufnahme von Vorhaben im Bundesbedarfsplan; Klarstellungen, Aktualisierungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung eines weiteren Gesetzes

Law· Gesetzgebung18/6665enacted

Act zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Original: Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Klarstellung der Ehe-Definition als Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, Regelungen betr. Umwandlung einer Lebensgemeinschaft in ein Ehe, Schließung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft für Neueintragungen;<br /> Änderung §§ 1309 und 1353 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Einfügung § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz und § 17a Personenstandsgesetz, Änderung § 7 Transsexuellengesetz und Art. 17b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 17/12677 GESTA 17. WP C016 bzw. des identischen Gesetzesantrags auf BR-Drs 196/13 GESTA 17. WP C161<br /> Der bill ist identisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 18/8 GESTA C001 sowie dem unter anderem Titel eingebrachten Entwurf der Fraktion B90/GR auf BT-Drs 18/5098 GESTA C069<br /> Siehe auch GESTA C006 und C011/C012 sowie C065

Law· Gesetzgebung18/7823enacted

Act zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)

Original: Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Reform und Zusammenführung der bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen und generalistisch ausgerichteten beruflichen Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss, Berücksichtigung der Vorgaben der novellierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, Erleichterung des Wechsels zwischen den einzelnen Pflegebereichen, zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten, Neuordnung der Finanzierungsgrundlagen, Landesausbildungsfonds zur Sicherstellung einer wohnortnahen qualitätsgesicherten Ausbildung, Prüfung der Anpassung des Prozentsatzes der Direktzahlung der sozialen Pflegeversicherung, Berichterstattung alle drei Jahre, Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, Einpassung in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem, Fachkommission für die Erarbeitung von Rahmenlehr- und -ausbildungsplänen, kostenfreie Ausbildung für Auszubildende, Ausbildungsvergütung;<br /> act über den Pflegeberuf (<strong>Pflegeberufsgesetz</strong> - PflBG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Außerkrafttreten Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz am 31. Dezember 2017; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie) (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22; ABl. L 271, 16.10.2007, S. 18; ABl. L 354, 28.12.2013, S. 132)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhalt der speziellen Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege neben dem generalistischen Abschluss, Regelung zu entsprechenden Entscheidungsmöglichkeiten Auszubildender mit Zwischenprüfung und Anerkennungsmöglichkeiten nach zwei Dritteln der generalistischen Ausbildung, Bundestagsbeschluss zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Evaluierung der Vorschriften und der Ausbildungsfinanzierung nach sechs Jahren, Verschiebung des Beginns auf den 1. Januar 2020, Erhalt der Einstufung der Ausbildungsgänge als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, Regelungen zur erforderlichen Mitteilung und ggf. Schätzung der Ausbildungskosten, Anpassung der Meldefrist nach Einführung des Europäischen Berufsausweises u.a.;<br /> Änderung Pflegeberufsgesetz betr. Änderung des amtlichen Kurztitels in Pflegeberufegesetz und des Langtitels in act über die Pflegeberufe, Änderung von 2 weiteren Gesetzen

Law· Gesetzgebung18/9534enacted

Zweites act zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts

Original: Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren, Jugendgerichtsverfahren und bei Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls: Einzelregelungen in den drei Bereichen Zugang zu einem Rechtsbeistand, Benachrichtigung von Dritten bei Freiheitsentzug sowie Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs; Erleichterung der Schöffenfindung durch Verzicht auf verpflichtende Unterbrechung nach aufeinanderfolgenden Amtsperioden bei Ausweitung der Ablehnungsgründe;<br /> Änderung §§ 58, 114b, 136, 163a, 168b, 168c und 406h Strafprozessordnung, 31, 33, 34 und 34a Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, 83c und 83d act über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 34 und 35 Gerichtsverfassungsgesetz, Einfügung § 67a und Änderung §§ 78 und 104 Jugendgerichtsgesetz sowie Änderung einzelner §§ in weiteren 3 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2013/48/EU vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294, 06.11.2013, S. 1) <div>Entschließung des Europäischen Rates vom 30. November 2009 über einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren</div> Siehe auch GESTA 19. WP C090<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen und Verbesserung der Lesbarkeit;<br /> Erneute Änderung §§ 136, 168c und 406h Strafprozessordnung

Law· Gesetzgebung18/10822enacted

Drittes act zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften

Original: Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Umsetzung der neuen reiserechtlichen EU-Richtlinie mit Umstellung von Mindestharmonisierung auf Vollharmonisierung zur Anpassung an Entwicklungen des Reisemarktes (insbes. Internetbuchungen) und Schließung von Regelungslücken: Neufassung der Regelungen über Pauschalreisen sowie Aufnahme vor allem von Regelungen über Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Dienstleistungen sowie zur Insolvenzsicherung; Einführung einer zentralen Kontaktstelle beim BfJ, Übernahme der reiserechtlichen Informationspflichten und Formblätter aus der dann vollständig regelungsleeren BGB-Informationspflichten-Verordnung;<br /> Änderung §§ 312 und 312g, Neufassung §§ 651a bis 651m sowie Einfügung §§ 651n bis 651y Bürgerliches Gesetzbuch, Einfügung Art. 46c neu, Umsetzung Art. 46c alt und 46d, Änderung Art. 229, Aufhebung Art. 238 sowie Einfügung Art. 250 bis 253 und Anlagen 11 bis 18 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Änderung § 2 Unterlassungsklagengesetz, § 147b Gewerbeordnung sowie §§ 1 und 10 Preisangabenverordnung, Aufhebung BGB-Informationspflichten-Verordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2015/2302 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG (ABl. L 326, 11.12.2015, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Wiederaufnahme von Tagesreisen ab 500 Euro, Abgrenzung von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen bei einheitlichen Zahlungsvorgängen, rechtsförmliche Klarstellungen;<br /> Erneute Änderung §§ 312 und 312g und Änderung §§ 621a, 621b, 621c und 621w Bürgerliches Gesetzbuch, zusätzliche Änderung Art. 246a, Änderung Art. 250 und Anlage 11 Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie zusätzliche Änderung § 305 Kapitalanlagegesetzbuch

Law· Gesetzgebung18/11291enacted

Act zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen

Original: Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Einrichtung eines bundesweiten zentralen Samenspenderregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), Auskunftsanspruch einer durch heterologe Verwendung von Samen gezeugten Person, Aufklärung des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende zur zwingenden Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten; Ausschluss der gerichtlichen Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders, damit Freistellung von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbschaftsrechts;<br /> act zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (<strong>Samenspenderregistergesetz</strong> &ndash; SaRegG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 160d Bürgerliches Gesetzbuch und Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen betr. Abgabe von Samen und fortbestehendem Auskunftsanspruch nach Auskunftserteilung, Erweiterung der Übergangsregelung zum Auskunftsanspruch vor Inkrafttreten des Gesetzes gezeugter Personen

Law· Gesetzgebung18/11275enacted

... act zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität: Legaldefinition und Ausweitung des Vereinigungsbegriffs (§ 129, 129a StGB) gegen die restriktive BGH-Auslegung unter gleichzeitiger Einschränkung der Bezugstaten sowie Differenzierung der Strafandrohungen;<br /> Änderung §§ 129 und 129a Strafgesetzbuch, Folgeänderungen §§ 100c und 100g Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Rahmenbeschlusses 2008/841/JI vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300, 11.11.2008, S. 42)<br /> Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2007 betr. Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels (NJW 2008, 1012, Rd. 16 ff) u.a.

Law· Gesetzgebung18/11278enacted

Act zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Original: Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Anpassung der Rechtslage für Minderjährige an diejenige für volljährige Betreute: Einführung einer generellen familiengerichtlichen Genehmigungspflicht für regelmäßige oder länger andauernde freiheitsbeschränkende Maßnahmen (mechanische Fixierung, sedierende Medikamentengabe), zeitliche Begrenzungen, verpflichtender Verfahrensbeistand für das Kind und gerichtliche Zuständigkeit; Kostenregelungen;<br /> Änderung § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 151 und 167 act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Anlage 1 (Kostenverzeichnis) act über Gerichtskosten in Familiensachen und §§ 42, 51 und Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 zur Genehmigungsbedürftigkeit nächtlicher Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung (XII ZB 559/11)<br /> Siehe auch GESTA C129<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Redaktionelle Anpassung an eine anstehende Gesetzesänderung, Bereinigung eines redaktionellen Fehlers; (Evaluierung der Neuregelungen durch das BMJV nach fünf Jahren)<br /> Erneute Änderung § 167 act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br /> <br /> Bezug: act zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten, siehe GESTA C145

Law· Gesetzgebung18/11286enacted

Act zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Original: Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Möglichkeit zur Vereinbarung sog. reiner Beitragszusagen auf tariflicher Grundlage sowie zur Regelung rechtssicherer Modelle automatischer Entgeltumwandlung (&quot;Opting-Out&quot;- bzw. &quot;Optionsmodelle&quot;) durch die Sozialpartner, Einführung eines spezifischen Fördermodells für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag), Vereinfachung und Verbesserung steuerlicher Förderung betrieblicher Altersversorgung (bAV) und der Riester-Rente, Anreize für Auf- und Ausbau einer bAV im Sozialrecht, u.a. durch Neuregelung der Nichtanrechnung von Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Ausbau der Rolle der Deutschen Rentenversicherung als objektive Informationsquelle;<br /> Neugliederung der Inhaltsübersicht bei Einfügung Teil 2 &quot;Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung&quot; §§ 33&ndash;42 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung sowie Änderung des Langtitels in Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung, Änderungen in weiteren 9 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Vorgaben an die neuen Tarifverträge über bAV betr. Berücksichtigung bestehender Betriebsrentensysteme und Zugang Nichttarifgebundener zur neuen Betriebsrente, keine Anwendung neuer tariflicher Regelungen für Opting-Out-Systeme auf bestehende betriebliche Opting-Out-Systeme, Verpflichtung der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung auf Weiterleitung ersparter Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form (15 %) an Beschäftigte bzw. Versorgungseinrichtungen, Vorgabe höherer Kapitalpufferbildung durch die Versorgungseinrichtungen, Anhebung der Einkommensgrenze für das BAV-Fördermodell für Geringverdiener auf 2.200 Euro Monatslohn, Erhöhung der Riester-Grundzulage auf 175 Euro;<br /> Erneute Änderung und zusätzliche Einfügung versch. §§ von 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; konstitutive Neufassung <strong>act über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester</strong> (VAAufsG) als Art. 16 der Vorlage, Aufhebung VAAufsG alte Fassung

Law· Gesetzgebung18/11277enacted

Act zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Original: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Anpassung strafprozessualer Vorschriften an geänderte Rahmenbedingungen zur Effektivierung der Strafverfolgung: Einzeländerungen in den Bereichen Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung (Erscheinungspflicht für Zeugen bei der Polizei, Nötigung als Privatklagedelikt, Unterbindung von Verzögerungen im Befangenheitsrecht, Fristsetzungsmöglichkeit bei Beweisanträgen, Detailänderungen im Revisionsverfahrensrecht, Besetzung der Strafvollstreckungskammern), Dokumentation im Ermittlungsverfahren durch AV-Aufzeichnung, transparente und kommunikative Verfahrensführung, Bestellung eines Pflichtverteidigers von Amts wegen sowie Erfassung und Verwertung eines DNA-Beinahetreffers in einer DNA-Reihenuntersuchung;<br /> Änderung zahlr §§ Strafprozessordnung, § 78b Gerichtsverfassungsgesetz, Einfügung § 14 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie Folgeänderungen in weiteren 2 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Leitlinien der Empfehlungen der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens (Oktober 2015)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zur AV-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen; Schaffung der Rechtsgrundlagen für sog. Online-Durchsuchung (verdeckter Zugriff auf fremde IT-Systeme mittels Überwachungssoftware über Kommunikationsnetze) sowie sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (verdeckter Zugriff auf fremde IT-Systeme zur Überwachung und Aufzeichnung der Kommunikation mittels Überwachungssoftware über Kommunikationsnetze): Orientierung an akustischer Wohnraumüberwachung betr. Anordnungsvoraussetzungen, Verfahrensvorschriften, Kontrolle und Aufsicht, Zusammenfassung und Klarstellungen betr. Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Zeugnisverweigerungsrecht, Anpassung der statistischen Erfassung und der Berichtspflichten; Übernahme sämtlicher Regelungen aus einem weiteren bill zur Effizienzsteigerung der Strafverfolgung unter geringfügigen Änderungen: Ausweitung des Fahrverbots als Sanktionsmittel auf alle Straftaten auch außerhalb der Verkehrsdelikte (bei Klarstellung und Detailänderung), Strafverschärfung bei organisierter Schwarzarbeit, Einschränkung des Richtervorbehalts für eine Blutentnahme bei Straßenverkehrsdelikten (bei Ausweitung auf Versuch und Fahrlässigkeit), erleichterte Strafzurückstellung zugunsten einer Therapie bei suchtbedingter Freiheitsstrafe, Datenübermittlungsbefugnisse von Bewährungshelfern an Polizei und Vollzugseinrichtungen, Umsetzung europarechtlicher Vorgaben: Änderung betr. Strafbarkeit der Tötung von streng geschützten wildlebenden Tieren und Pflanzen; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis<br /> <br /> Änderung § 14 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung, erneute und zusätzliche Änderung und Folgeänderung zahlr §§ (insbes. 81a und 100a) sowie zusätzliche Neufassung §§ 100b, 100d, 100e und 101b Strafprozessordnung, zusätzliche Änderung §§ §§ 44, 129 und 266a Strafgesetzbuch, §§ 8 und 89a Jugendgerichtsgesetz, § 46 act über Ordnungswidrigkeiten, § 25 Straßenverkehrsgesetz sowie einzelner §§ Bundesnaturschutzgesetz, zusätzliche Folgeänderungen in weiteren 7 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 15.05.2017 für einen Änderungsmotion by the parliamentary groupen der CDU/CSU und SPD zum bill der Bundesregierung<br /> bill der BRg auf BR-Drs 792/16 GESTA C139 (act zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze)<br /> Richtlinie 2008/99/EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328, 06.12.2008, S. 28)<br /> Siehe auch GESTA C018 und 17. WP C054

Law· Gesetzgebung18/11612enacted

Zweites act zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Beseitigung von Regelungslücken im Personenstandsrecht, v.a. durch klarstellende und redaktionelle Änderungen vorhandener Rechtsvorschriften sowie Anpassung der Beurkundungsmodalitäten: Verlagerung der Zuständigkeit für die Beurkundung von Personenstandsfällen und Namenserklärungen von Deutschen im Ausland vom Standesamt I in Berlin auf die regionalen Wohnsitzstandesämter, Möglichkeit zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen durch Erklärung vor dem Standesamt, Ergänzung der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden durch weitere Angaben, Verlängerung der Fortführungsfrist der Beurkundung von Sterbefällen in ehemaligen Konzentrationslagern durch das Sonderstandsamt Bad Arolsen;<br /> Einfügung § 45a und Änderung weiterer §§ Personenstandsgesetz, Einfügung § 51a und Änderung weiterer §§ Personenstandsverordnung sowie der Anlagen 6 und 7; Bekanntmachungserlaubnis Personenstandsgesetz und Personenstandsverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Altfallregelung betr. Beurkundung von Auslandspersonenstandsfällen und namensrechtlichen Erklärungen, Ergänzung der Eheurkunde betr. Ehegatten gleichen Geschlechts, Verzicht auf Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses betr. Verfahren nach dem Transsexuellengesetz, redaktionelle Änderungen;<br /> Einfügung § 79 und erneute Änderung versch. §§ Personenstandsgesetz, erneute Änderung § 16 sowie Anlage 6 Personenstandsverordnung, Änderung § 3 Transsexuellengesetz

Law· Gesetzgebung18/11627enacted

Act zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze

Original: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Umsetzung der Vorgaben zu Anforderungen an Versicherungsvermittler und zum Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen, Stärkung der Honorarberatung im Versicherungsvertrieb, Strafbewehrung neuer Verbote und Genehmigungspflichten der geänderten EU-Anti-Folter-Verordnung;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Gewerbeordnung, Versicherungsaufsichtsgesetz und Versicherungsvertragsgesetz sowie Änderung § 18 Außenwirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (ABl. L 26, 02.02.2016, S. 19); Verordnung (EU) 2016/2134 vom 23. November 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (ABl. L 338, 13.12.2016, S. 1)<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Ausbau der Honorarberatung im Versicherungsbereich<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes); Klarstellungen, Korrekturen und Änderungen betr. Tätigkeit von Versicherungsmaklern sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis, Weiterbildungspflicht, Änderungsmittelungen an die Registerbehörde, Erlaubniserteilung, Rückversicherungsvertrieb, Verbraucherinformationspflichten, Transparenzverbesserung bei Gruppenversicherungen u.a.; Personalanforderungen der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim BAFA<br /> Änderung § 1 act zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Law· Gesetzgebung18/11240enacted

Act zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten

Original: Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Trennung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme von der Einwilligung in eine (vorangehende) freiheitsentziehende Unterbringung in zwei selbständige Vorschriften mit jeweiligem richterlichen Genehmigungsvorbehalt, Berücksichtigung von Patientenverfügungen, Ausschluss ambulanter Behandlungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie Freiheit der Person; Evaluierung innerhalb von 3 Jahren durch das BMJV;<br /> Änderung §§ 1901a, 1906 und Einfügung § 1906a Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung zahlr §§ und Neufassung § 312 act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Folgeänderungen in weiteren 2 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2016 über die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlungen auf untergebrachte Betreute (1 BvL 8/15)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Stärkung der Patientenverfügung, Genehmigung der zwangsweisen Verbringung ins Krankenhaus unabhängig von der Genehmigung der ärztlichen Zwangsmaßnahme, Antragsrecht des Verfahrenspflegers in Betreuungssachen betr. Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung der Hauptsache; Evaluation nach Ablauf von drei Jahren und Ausweitung auf die verfahrensrechtliche Änderungen;<br /> Änderung § 196a Bürgerliches Gesetzbuch, zusätzliche Änderung § 62 und erneute Änderung § 167 act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Law· Gesetzgebung18/11243enacted

Act zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Original: Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Abschaffung des mit höherer Strafandrohung versehenen Sonderstraftatbestandes der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten;<br /> Aufhebung § 103 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Der bill ist bei jeweils abweichenden Titeln identisch mit dem Entwurf der Fraktion B90/GR auf BT-Drs 18/8123 GESTA C103 sowie dem beim BR eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 214/16 C107<br /> Siehe auch GESTA C105

Law· Gesetzgebung18/11533enacted

Erstes act zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Regelungen zur Umsetzung der Geldleistungsfreiheit für meteorologische Daten und Leistungen des Deutschen Wetterdienstes, zur Optimierung der Aufgabenerfüllung und Modernisierung des Aufgabenkatalogs: Vereinfachung des Zugangs zu und der Nutzung meteorologischer Daten für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft, entgeltfreie Abgabe von Daten und Leistungen im Kernbereich Meteorologie (Warnungen vor Wettergefahren, umwelt- und klimaschutzrelevante Informationen, Bereitsstellung von Geodaten), explizite Nennung der Klimatologie und des Klima- und Umweltschutzes als wichtige Aspekte der Meteorologie;<br /> Änderung §§ 4 und 6 sowie Aufhebung § 13 DWD-act<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen betr. Entgeltfreiheit der Dienstleistungen des Deutschen Wetterdienstes, Evaluierung der Gesetzeswirkungen und Unterrichtung des Bundestages über die Ergebnisse 2020;<br /> Erneute Änderung § 6 sowie Verzicht auf Aufhebung und Neufassung § 13 DWD-act

Law· Gesetzgebung18/11528enacted

Act zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

Original: Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Vermeidung von Fehlanreizen und unberechtigter Kostenbelastungen durch zunehmende Netzkosten in Folge des Anstiegs dezentraler Stromerzeugung im Rahmen der Energiewende bei zunehmender Netzeinspeisung durch geringeren Vor-Ort-Verbrauch: Übergangsregelung zur schrittweisen Abschaffung der Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten durch dezentrale Einspeisung, Einfrieren der Berechnungsgrundlage, Herausnahme insbes. der bundesweit gewälzten Offshore-Anbindungskosten aus der Berechnungsgrundlage auf Übertragungsnetzebene;<br /> Änderung §§ 3 und 24 sowie Einfügung § 120 Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 57 Erneuerbare-Energien-act sowie Änderung § 18 und Einfügung Anlage 4a Stromnetzentgeltverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen und Änderungen betr. Gewährleistung von Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung durch Engpassmanagement und besondere netztechnische Betriebsmittel, schrittweise bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte, Verhängung von Geldbußen durch die Regulierungsbehörden, Erhebung von Schlichtungsentgelten durch die Schlichtungsstelle Energie;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz, Änderung § 4 act über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Änderung § 19 Stromnetzentgeltverordnung sowie Änderung § 11 Anreizregulierungsverordnung

Law· Gesetzgebung18/11507enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 2016 zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 2016 zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation des am 25. Oktober 2016 in Santo Domingo unterzeichneten Abkommens: Überführung der 2011 übergangsweise als Stiftung deutschen Rechts konstituierten EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung in eine völkerrechtliche zwischenstaatliche internationale Organisation mit Sitz in Hamburg, Rechtspersönlichkeit und Mitglieder, Ziele und Tätigkeitsfelder, Struktur und Verfahrensvorschriften, Finanzierung und Kontrolle, Vorrechte und Immunitäten; Bereitstellung von Räumlichkeiten und Vermögensübertragung durch Rechtsverordnung;<br /> Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung18/11510enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 14. März 2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. März 2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern

Germany · German Bundestag · 19 January 2023

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Ratifikation des Übereinkommens Nr. 34 der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) vom 14. März 2014: Ablösung des bisherigen Übereinkommens und Anpassung der Regelungen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern an rechtliche Entwicklungen in den Mitgliedstaaten der CIEC sowie der Formulare an neue Techniken und die Aufnahme weiterer Sprachen, Einführung eines Prüfverfahrens zur Bekämpfung des Dokumentenbetrugs, Einspruchsmöglichkeit gegen den Beitritt eines Staates;<br /> Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung18/11556enacted

Act zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

Original: Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

Germany · German Bundestag · 18 November 2024

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Ratifikation des am 11. November 2016 in Brüssel unterzeichneten Beitrittsprotokolls zum Handelsabkommen betr. Liberalisierung und Ausweitung von Handel und Investitionstätigkeit<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 17. WP XE006

Law· Gesetzgebung18/11923enacted

Act über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)

Original: Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Geltung bundesweit einheitlichen Rentenrechts ab 2025: Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert (West) in sieben Schritten beginnend ab 01. Juli 2018 und endend am 01. Juli 2024, schrittweise Anhebung der Bezugsgröße (Ost) und der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) bis zur Geltung einheitlicher gesamtdeutscher Rechengrößen ab dem Jahr 2025, entsprechende Absenkung der Hochwertung der in den neuen Bundesländern erzielten Verdienste, Übertragung der Angleichung auf die gesetzliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte, Nachvollzug der Vereinheitlichung der Rechengrößen im Leistungssystem der Arbeitsförderung, Erhöhung des Bundeszuschusses beginnend im Jahr 2022 um 200 Mio Euro und in den Jahren 2023 bis 2025 um jährlich 600 Mio Euro;<br /> Änderung von 9 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ergänzung betr. Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert, Ausnahme der Gestellung von Rotkreuzschwestern von den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Überlassungshöchstdauer;<br /> Erneute Änderung § 255a SGB VI und zusätzliche Änderung § 2 DRK-act

Law· Gesetzgebung18/11926enacted

Act zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Anhebung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungs- Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten für Rentenzugänge schrittweise von heute 62 Jahren auf das vollendete 65. Lebensjahr, Einführung auch in der Alterssicherung der Landwirte; Detailänderungen im Anrechnungszeitenrecht; Optimierung des Verfahrens zur Meldung versicherungspflichtiger Handwerker; Anpassung des Kündigungsschutz- und des Europäische Betriebsräte-Gesetzes in Bezug auf die Seeschifffahrt an EU-Recht;<br /> Änderung versch. §§ von 6 Gesetzen und einer Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2015/1794/EU vom 06.10.2015 zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG und 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 98/59/EG und 2001/23/EG des Rates in Bezug auf Seeleute (ABl. L 263, 08.10.2015, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung der Übergangsregelung für die Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten als Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bis 30. September 2020;<br /> Erneute Änderung §§ 302 und 313 SGB VI

Law· Gesetzgebung18/11488enacted

Act zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Original: Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Verfahrensvereinfachung für die Genehmigung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO), Anpassung des Begriffs der &quot;nicht routinemäßigen Herstellung&quot;, zusätzlich vorzulegende Antragsunterlagen und Änderungstatbestände für die Genehmigung von ATMP und für Gewebezubereitungen, Anpassungen für Stammzellzubereitungen, Ausnahmen von Verkehrsverboten für mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Meldeverhaltens der Spendeeinrichtungen, zum Deutschen Hämophilieregister sowie der Transparenz und Therapie bei der Behandlung; redaktionelle und technische Änderungen;<br /> Änderung von 6 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zur Definition des pharmazeutischen Unternehmens, Ergänzung von Überwachungs- und Anzeigepflichten für externe Archive, Anpassung und Übernahme der finanziellen Hilfeleistungen für durch Blutprodukte HIV-Infizierte durch den Bund, Detailregelungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Änderung weiterer 2 Gesetze und 1 Rechtsverordnung

Law· Gesetzgebung18/11494enacted

Erstes act zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Umsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung betr. Benennung einer unabhängigen und unparteiischen Nationalen Stelle zur Beurteilung der Einhaltung der nach Vorgaben delegierter EU-Verordnungen aufgestellten Anforderungen der Spezifikationen durch die Anbieter von Verkehrsinformationen: Übertragung der Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung zur Überprüfung der Datenlieferungen der Straßenverkehrsbehörden, Straßenbetreiber u. a. Datenlieferanten an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Umsetzung der Überprüfungspflicht durch Beurteilung der eingereichten sogen. Eigenerklärungen nach dem Zufallsprinzip (stichprobenartige Überprüfung);<br /> Änderung § 2 und Einfügung §§ 5,6 und 7 Intelligente Verkehrssysteme act<br /> <br /> Bezug: Delegierte VO (EU) Nr. 2015/962 vom 18. Dezember 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste; Delegierte VO (EU) Nr. 886/2013 vom 15. Mai 2013 in Bezug auf Daten und Verfahren für die möglichst unentgeltliche Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen für die Nutzer; Delegierte VO (EU) Nr. 885/2013 vom 15. Mai 2013 in Bezug auf die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge

Law· Gesetzgebung18/11493enacted

Zweites act zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Verlängerung der Ende 2018 auslaufenden Steuerermäßigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas bis Ende 2026 mit sukzessiver Verringerung ab 2024 als teilweise Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrags des Bundestags, Umsetzung mehrfach überarbeiteter, zwingender unionsrechtlicher Vorgaben insbes. des europäischen Beihilferechts einschl. Entscheidungen der EU-Kommission und EuGH-Rechtsprechung, Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben und technischer Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität, weitere punktuelle Anpassungen betr. Bürokratieabbau, Verwaltungsverfahren und elektronische Kommunikation, redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung von 7 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Veinbarung im Koalitionsvertrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors mit stärkerer Nutzung gasförmiger Kraftstoffe<br /> Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 zur Vorlage eines Berichts über das Ergebnis eines vom BMF in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor sowie eines bills der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff einschließlich valider Gegenfinanzierung (BT-Drs 18/5378)<br /> Am 15. Dezember 2015 dem Deutschen Bundestag übersandter Abschlussbericht des Instituts für Energie und Umweltforschung (ifeu) &quot;Entwicklungen der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor&quot;, u.a. mit der Empfehlung einer begrenzten und auf CNG fokussierten Verlängerung der Energiesteuerbegünstigung<br /> Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung &ndash; AGVO) (ABl. L 187, 26.06.2014, S. 1); Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBLL) (ABl. C 200, 28.06.204, S. 1); Richtlinie 2003/96/EG vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) (ABl. L 283, 31.10.2003, S. 51)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Definition &quot;Staatliche Beihilfen&quot; und Auszahlung bei offenen Rückforderungen, Steuerentlastungen, -vergünstigungen und -befreiungen für ÖPNV, Land- und Forstwirtschaft, Eigenverbrauch sowie Flüssiggas als Kraftstoff, Aufhebung der Steuerentlastung bei Zahlungsausfall u.a.

Law· Gesetzgebung18/11844enacted

Act zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels

Original: Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Vollständige Anpassung an die Vorgaben der Emissionshandels-Richtlinie aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission durch Einbeziehung der Polymerisationsanlagen zur Herstellung von Kunststoffen in den Emissionshandel zur Vermeidung einer Klageerhebung: Einführung einer Übergangsregelung zur Aufnahme von Emissionen aus Polymerisationsanlagen ab 1.1.2018 in die laufende Handelsperiode (2013-2020) und Behandlung dieser Anlagen für den Zeitraum 2013-2017 als nicht dem Emissionshandel unterliegend, Aufnahme der Polymere in die Stoffliste der organischen Grundchemikalien;<br /> Änderung § 3, Einfügung § 36 sowie Änderung Anhang 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und Einfügung § 32 Zuteilungsverordnung 2020<br /> <br /> Bezug: Vertragsverletzungsverfahren betr. Nichteinbeziehung der Polymerisationsanlagen in den Emissionshandel (2013/2240)<br /> Richtlinie 2009/29/EG zur Änderung der Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ABl. L 140, 5.06.2009, S. 63)<br /> Guidance-Dokument zur Auslegung des Anhangs 1 der Emissionshandels-Richtlinie (&quot;Guidance on Interpretation of Annex 1 of the EU ETS Directive&quot; vom 18. März 2010)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Aufgaben der Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen Überwachungs- und Berichterstattungspflichten der MRV-Seeverkehrsverordnung, Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation für Aufgaben der Hafenstaatkontrolle, Informationsweiterleitung an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes bei fehlender Konformitätsbescheinigung fremdflaggiger Schiffe, Bußgeldvorschrift, Änderungen betr. Vereinfachung und besserer Verständlichkeit;<br /> Änderung §§ 2, 19 und 32 sowie erneute Änderung § 3 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 2015/757 vom 29. April 2015 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 123, 19.05.2015, S. 55) (MRV-Seeverkehrsverordnung)

Law· Gesetzgebung18/11946enacted

Act zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Original: Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Vollständige Anpassung an Vorgaben der IED-Richtlinie für Deponiesickerwasseranlagen, Änderungen im Bauordnungsrecht infolge der Rechtsprechung des EuGH zu Bauprodukten sowie Verbesserung der Systematik und Verständlichkeit der Regelungen zur Eignungsfeststellung: Schaffung eines neuen Genehmigungstatbestandes für Deponiesickerwasseranlagen und einer Überleitungs- und Übergangsregelung für bestehende Anlagen, Neuregelung der Überwachung, Vorschriftenänderung für die Eignungsfeststellung betr. Erforderlichkeit bei wesentlichen Änderungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie Wegfall für Anlageteile und technische Schutzvorkehrungen, Einführung einer Eignungsfiktion für europäisch harmonisierte Bauprodukte sowie CE-gekennzeichnete Druckgeräte, Baugruppen und Maschinen;<br /> Änderung §§ 60, 63 und 107 Wasserhaushaltsgesetz sowie Folgeänderungen versch. §§ Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 (C-100/13)<br /> Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334, 17.12.2010, S. 17)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: act zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe); Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Regelungen sowie der Prüfergebnisse von Anlagenteilen anderer EU Staaten, Möglichkeit der Anrechnung aus Abfällen oder Reststoffen hergestellter biogener Öle auf die Treibhausgasquote sowie der Zuständigkeitsübertragung zur Durchführung einer Rechtsverordnung auf eine bestimmte Stelle, Klarstellungen;<br /> Erneute Änderung § 63 Wasserhaushaltsgesetz sowie Änderung §§ 16a und 37 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Wasserhaushaltsgesetz und Bundes-Immissionsschutzgesetz

Law· Gesetzgebung18/11949enacted

Act zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Original: Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Anpassung an das EU-Chemikalienrecht durch vollständige Umstellung </strong><strong>auf die Nomenklatur der CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Stoffgemischen, geänderte und erweiterte Übergangsregelungen für Biozid-Produkte und das harmonisierte System der Giftinformationsvorschriften sowie Umsetzung des Regelungsbedarfs betr. Abgabevorschriften für den Chemikalienversand:</strong><br /> Anpassung der Gefährlichkeitsdefinition, weitere Befristung der Übergangsregelung für Sicherheitsdatenblätter bis 31.12.2019, Aufhebung nationaler Vorgaben zur Mitteilungspflicht für Vergiftungen ab 1.1.2020, Festlegung der Zuständigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung betr. Giftinformationsmitteilungen für Gemische, Ahndung von Verstößen gegen die CLP-Verordnung als Ordnungswidrigkeit, Erleichterung des Vollzugs von Abgabevorschriften zu Chemikalien im Internethandel bereits im Stadium des Anbietens auf Anregung des Bundesrates; Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen;<br /> Änderung versch. §§ Chemikaliengesetz sowie § 10 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Änderung §§ 1, 2, 3 und 4, Aufhebung Anlagen 1 und 2 sowie Änderung Anlage 3 Giftinformationsverordnung, Änderung §§ 10 und 12 Chemikalien-Verbotsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Entschließung des Bundesrates auf BR-Drs 559/16 (Beschluss)<br /> Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353, 31.12.2008, S. 1; ABl. L 16, 20.01.2011, S. 1; ABl. L 94, 10.04.2015, S. 9), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/1221 (ABl. L 197, 25.07.2015, S. 10); Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167, 27.06.2012, S. 1; ABl. L 303, 20.11.2015, S. 109), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 334/2014 vom 11. März 2014 (ABl. L 103, 05.04.2014, S. 22; ABl. L 305, 21.11.2015, S. 55); Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 vom 4. August 2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (ABl. L 294, 10.10.2014, S. 1; ABl. L 198, 28.07.2015, S. 28)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Berücksichtigung<strong> </strong>der<strong> </strong>Änderung der EU-Verordnung von März 2017, Festlegung des Anwendbarkeitszeitpunkts für Giftinformationsmitteilungen sowie einer Übergangszeit für die Meldepflichterfüllung auf der Grundlage eines vom BfR zur Verfügung zu stellenden Formats, Klarstellungen betr. Gefährlichkeitsdefinition, Verordnungsermächtigung, sich aus der Umsetzung von Unionsrecht ergebenden Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsregelungen sowie nationalen Regelungen außerhalb des harmonisierten Bereichs;<br /> Änderung und erneute Änderung versch. §§ Chemikaliengesetz sowie erneute Änderung § 2 Giftinformationsverordnung

Law· Gesetzgebung18/11506enacted

Act zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften

Original: Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Änderungen im Vereinsrecht und im Genossenschaftsrecht zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements: Erleichterung des Zugangs zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins durch Konkretisierung der rechtlichen Zugangsvoraussetzungen bei Sicherstellung eines Mindestmaßes an Gläubiger- und Mitgliederschutz, Durchführung jeder zweiten Prüfung in Form einer weniger aufwändigen, kostengünstigeren sogen. vereinfachten Prüfung bei sehr kleinen Genossenschaften; Förderung der Gründung von Genossenschaften auch außerhalb der ganz kleinen Unternehmen durch weitere Regelungen zum Bürokratieabbau für alle Genossenschaften, damit Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, jüngere Rechtsentwicklungen im Kapitalgesellschafts- und Vereinsrecht sowie Bedürfnisse aus der Praxis (u.a. betr. Informationserleichterung, Weisungsbindung, Haftungsregelungen, Finanzierung von Investitionen), Stärkung der Transparenz bei Genossenschaften;<br /> Änderung von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Erleichterung der Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement durch eine geeignete Unternehmensform<br /> Von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie &quot;Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft&quot; vom 29. Juni 2015<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften); Streichung der Regelungen zum wirtschaftlichen Verein nach der Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement durch BGH-Beschluss; Klarstellungen und Änderungen im Genossenschaftsrecht betr. Einberufung der Generalversammlung, Druckversion der Satzung, Inhalte von Beitrittserklärung und Mitgliederliste, Mitgliedschaft in Prüfungsverbänden und Prüfungsdurchführung u.a.;<br /> Wegfall der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2017 (Az. II ZB 7/16) zur Stärkung des Nebenzweckprivilegs von Idealvereinen (wirtschaftliche Betätigung als dem Hauptzweck zu- oder untergeordnet)

Law· Gesetzgebung18/11499enacted

Act zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

Original: Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Anpassung an EU-Recht durch Vereinfachung, anwenderfreundliche Ausgestaltung und Ergänzung neuer Anforderungen im nationalen UVP-Recht sowie zahlr. Änderungen betr. </strong><strong>Durchführung der UVP-Vorprüfung und UVP-Prüfung (Berücksichtigung von Flächenschutz, climate protection, Klimaanpassung, Energieeffizienz, Unfall- und Katastrophenrisiken), Schutzgüter der UVP sowie den vom Vorhabenträger vorzulegenden UVP-Bericht:</strong><br /> Neufassung der Vorschriften betr. UVP-Pflicht, grenzüberschreitender UVP sowie kumulierender hinzutretender Vorhaben, Aufnahme eines eigenständigen Schutzguts &quot;Fläche&quot; (Berücksichtigung der Projektauswirkungen auf den Flächenverbrauch), Begriffsbestimmung &quot;Umweltauswirkungen&quot;, Einführung einer freiwilligen UVP auf motion bei Neuvorhaben sowie einer Frist für die Feststellung der UVP-Pflicht, Differenzierung zw. Neuvorhaben und Änderungsvorhaben, Ausweitung der Beteiligung und Information der Öffentlichkeit durch Einrichtung zentraler Internetportale von Bund und Ländern für die Zugänglichkeit in elektronischer Form und Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage betr. einheitlicher Ausgestaltung, Vorgaben betr. Berichtsstruktur für den UVP-Bericht, Beschreibung der geprüften Alternativen und Begründung der getroffenen Wahl; Klarstellungen, Ergänzungen und redaktionelle Modifikationen;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ act über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Änderung und Einfügung versch. §§ Bundesberggesetz sowie redaktionelle Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EG (ABl. L 124, 25.04.2014, S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, 21.07.2001, S. 30)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Regelung des Inhalts und Umfangs im Internet zu veröffentlichender Informationen, des Verhältnisses von Fachrecht und UVPG zur Umweltverträglichkeitsprüfung, der Einbeziehung von Ergebnissen vorgelagerter Umweltprüfungen, Verzichtsmöglichkeit auf Erörterungstermine, Grundlagen für Inhalt und Umfang des UVP-Berichts sowie Auslage von Unterlagen; Gestattung von Einsichtnahme in best. Angaben erteilter Bergbauberechtigungen auf motion und Offenlegungmöglichkeit im Internet, Ergänzungen betr. Geheimhaltung und Datenschutz, Beseitigung von Redaktionsversehen, Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung und erneute Änderung zahlr. §§ sowie Änderung Anlage 4 act über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Änderung §§ 57d und 76 Bundesberggesetz sowie erneute Folgeänderungen in 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Bekanntmachungserlaubnis Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Law· Gesetzgebung18/11939enacted

Act zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Original: Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Anpassungen an aktuelle Entwicklungen in Naturschutzpolitik bzw. Naturschutzrecht durch Beseitigung von Regelungslücken und Klarstellungen: Einfügung einer Frist für den einzurichtenden Biotopverbund, Ergänzung der Ziele von Naturparken im Hinblick auf die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die Liste geschützter Biotope, Ergänzung des Heckenschutzes durch Verbot der Beseitigung, Konkretisierung artenschutzrechtlicher Verbote betr. Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausweitung der Befugnis zur Erteilung von Ausnahmen auf Bundesbehörden sowie der Möglichkeit zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen) auf die Ausschließliche Wirtschaftszone, Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen auf geschützte Meeresgebiete im Bereich AWZ und Festlandsockel; Folgeänderungen in den Bußgeldvorschriften;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Bundesnaturschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Dynamisierung des Verweises auf die Düngeverordnung, Herausnahme der Frist für die Umsetzung des Biotopverbundes, Verschiebung des Verbotszeitraums für den Gehölz- und Baumschnitt um bis zu 2 Wochen aus klimatischen Gründen, Rechtsklarheit betr. Schutzmaßnahmen, Streichung des Einvernehmenserfordernisses;<br /> Änderung § 5, Verzicht auf Änderung § 21 sowie erneute Änderung §§ 39, 44 und 57 Bundesnaturschutzgesetz

Law· Gesetzgebung18/11495enacted

Act zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Original: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Fortentwicklung des durch die Erste Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG geschaffenen europäischen Binnenmarkts für unbare Zahlungen durch Umsetzung aufsichtsrechtlicher und zivilrechtlicher vollharmonisierter Vorgaben: Erweiterung der Zahlungsdienste um sog. Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste, Neukonturierung von Ausnahmetatbeständen und Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung, insbes. durch starke Kundenauthentifizierung, zahlreiche Vorgaben zur weiteren Verbesserung des Schutzes der Zahlungsdienstnutzer insbes. bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen;<br /> Konstitutive Neufassung act über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (<strong>Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz</strong> &ndash; ZAG) als Art. 1 der Vorlage, Vorratsbeschluss betr. Änderung versch. §§ Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie Änderung § 14 Unterlassungsklagengesetz, Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Außerkrafttreten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie) (ABl. L 337, 23.12.2015, S. 35; L 169, 28.06.2016, S. 18)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen, Korrekturen und Änderungen betr. Papierfassung bei Wertpapierprospekten, Mindestdividende für Aktien von Kreditinstituten, Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen sowie nebenstrafrechtliche Vorschriften aus dem Abschlussprüfungsreformgesetz;<br /> Wegfall Vorratsbeschluss betr. Änderung versch. §§ Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Änderung weiterer 7 Gesetze

Law· Gesetzgebung18/11879enacted

Act zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation des am 12. Januar 2017 in Chisinau unterzeichneten Abkommens: Sicherstellung sozialen Schutzes im Bereich der jeweiligen gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungssysteme, insb. bei Aufenthalt im jeweils anderen Vertragsstaat; Regelungen zur Vermeidung von Doppelversicherung im Falle vorübergehender Beschäftigung im anderen Staat;<br /> Verordnungsermächtigung betr. Durchführung des Abkommens

Law· Gesetzgebung18/11867enacted

Act zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation des am 29. Juni 2016 in Eriwan unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens; Ablösung des bisherigen Abkommens mit der UdSSR vom 24. November 1981 (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen);<br /> Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung18/11869enacted

Act zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation des am 14. November 2016 in Skopje unterzeichneten Protokolls zur Anpassung an die Aktualisierungen des OECD-Musterabkommens 2005 betr. Informationsaustausch

Law· Gesetzgebung18/11878enacted

Act zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation des am 21. November 2016 in Panama-Stadt unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens (entspricht weitgehend den einschlägigen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens)

Law· Gesetzgebung18/11868enacted

Act zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation des am 1. Oktober 2013 in New York unterzeichneten Protokolls als Konkretisierung von Art. 15 Tabakrahmenübereinkommen zur Bekämpfung grenzüberschreitenden Tabakschmuggels im Rahmen internationaler organisierter Kriminalität, u.a. zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und Vermeidung von Steuerausfällen: Regelungen betr. internationaler Zusammenarbeit, Überwachung der gesamten Lieferkette, Lizenz- bzw. Kontrollsystem sowie weltweites Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte, Buchführungspflichten, Verfolgung von Verstößen<br /> <br /> Bezug: Artikel 15 des Rahmen-Übereinkommens der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Law· Gesetzgebung18/11845enacted

Act zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

Original: Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Ratifikation der auf der 30. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung vom 30. April bis 4. Mai 2012 angenommenen Änderungen: weitere Verminderung der Luftbelastung zur Begrenzung und Verringerung der Auswirkungen von Versauerung, Überdüngung, bodennahem Ozon und Feinstaubbelastung in Europa, Vorlage von Emissionsgrenzwerten für Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen, Geräte und Anlagen, Festlegung von Emissionsminderungsverpflichtungen zur Erreichung bis 2020 für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan und Feinstaub

Law· Gesetzgebung18/11843enacted

Act zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)

Original: Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)

Germany · German Bundestag · 29 December 2022

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Ratifikation der auf der 27. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung vom 14. bis 18. Dezember 2009 angenommenen Änderungen: Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung, Emission und unbeabsichtigten Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe, Aktualisierung der Liste der unter das Protokoll fallenden POP, Erleichterung der Anpassung an künftige Entwicklungen bei der besten verfügbaren Technik sowie Vereinfachung des Beitritts zum Protokoll von Vertragsparteien in Südost- und Osteuropa, Kaukasien und Zentralasien

Law· Gesetzgebung18/11846enacted

Act zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle

Original: Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle

Germany · German Bundestag · 30 August 2023

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Ratifikation der auf der 31. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung vom 11. bis 13. Dezember 2012 angenommenen Änderungen: weitere Verringerung und Überwachung anthropogener Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber, Aktualisierung der Regelungen zu Definitionen sowie Überwachungs- und Berichterstattungspflichten, Einrichtung eines schnellen Änderungsverfahren technischer Anhänge ohne Ratifikationsbedarf und Übergangsregelungen für Staaten in Südost- und Osteuropa, Kaukasien und Zentralasien sowie Übernahme aktualisierter Emissionsgrenzwerte für Staub aus dem geänderten Multikomponenten-Protokoll

Law· Gesetzgebung18/11933enacted

Siebtes act zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit und Hebung des Datenschutzstandards sowie weitere Anpassung an EU-Vorgaben: u.a. verpflichtende Ausstellung von Europäischen Führungszeugnisses mit Abfrage der Strafregister der Herkunftsmitgliedsstaaten, verpflichtende Eintragung von Unzuverlässigkeit, Ungeeignetheit oder Unwürdigkeit betr. Ausübung freier Berufe oder waffenrechtliche Erlaubnisse (auch im Gewerbezentralregister), datenschutzrechtliche Regelungen im Bereich Selbstauskunft und Datenübermittlung, zahlr. weitere Detailänderungen zur Normkonsolidierung, Verwaltungsvereinfachung, Wiedereinführung der Bezeichnung &quot;Bundeszentralregister&quot;, sprachliche Überarbeitung und geschlechtsneutrale Formulierung;<br /> Neufassung § 48, Aufhebung § 8 und Umsetzung § 21a alt als § 21 und § 42c als geänderten § 21a neu sowie Änderung zahlr weiterer §§ Bundeszentralregistergesetz, Änderung Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Justizverwaltungskostengesetz, §§ 149, 150, 15a, 150d und 151 Gewerbeordnung sowie § 12 Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Folgeänderung in 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Rahmenbeschlusses 2009/315/JI vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 93, 07.04.2009, S. 23); Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119, 04.05.2016)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Redaktionelle Berichtigung;<br /> Erneute Änderung § 69 Bundeszentralregistergesetz

Law· Gesetzgebung18/11942enacted

Act zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Original: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Umsetzung von EU-Vorgaben zur Prävention, Minimierung und Abschwächung nachteiliger Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität in der EU durch Regelung von Zuständigkeiten, Eingriffsbefugnissen und Sanktionen: Einrichtung eines Genehmigungssystems, Erstellung eines Aktionsplans durch das Bundesumweltministerium unter Beteiligung der Öffentlichkeit, Festlegungen betr. Managementmaßnahmen und Durchführung der Einfuhrkontrollen bei grenzüberschreitender Verbringung von Waren, Übertragung der Zuständigkeit für die Forschungsgenehmigung, Ex-situ-Erhaltung und Zulassungsanträge an das Bundesamt für Naturschutz, für Kontrolle an Naturschutzbehörden und Zoll sowie eigene Flächen an Dienststellen der Bundeswehr bzw. die Bundesimmobilienanstalt; punktuelle Verbesserungen des Artenschutzrechts, redaktionelle Folgeänderungen und Klarstellungen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Bundesnaturschutzgesetz, Änderung Anlage 3 act über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Einfügung § 28a Bundesjagdgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317, 04.11.2014, S.35)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Aufhebung der<strong> </strong>umstrittenen Begriffsbestimmung &quot;heimische Art&quot;, Stärkung der Rechte von Jagd- und Fischereiausübungsberechtigten, Erweiterung des Geltungsbereichs für alle Flächen der öffentlichen Hand, Rechtssicherheit für Altbestände invasiver Tierarten in Zoos, Erleichterung von Produktion, Handel und Verwendung gebietseigener Gehölze, Entscheidungsfreiheit der Länder über Kostenerstattungsregelung, rechtsförmliche Korrekturen, Folgeänderungen und redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung und erneute Änderung versch. §§ Bundesnaturschutzgesetz, Änderung Anlage 5 act über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Änderung § 28a Bundesjagdgesetz; Bekanntmachungserlaubnis act über die Umweltverträglichkeitsprüfung

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