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Germany

Laws

159 ingested laws from Germany in 1990. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung11/6554enacted

Act zu der Änderung vom 19. Januar 1989 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) (G-SIG: 11020498)

Original: Gesetz zu der Änderung vom 19. Januar 1989 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) (G-SIG: 11020498)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch XK01 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung der von der INMARSAT-Versammlung am 19.1.1989 angenommenen Änderung: Erweiterung des Aufgabenbereichs der INMARSAT- Organisation um den mobilen Landfunkdienst über Satelliten. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mobilfunk/Einbeziehung des mobilen Landfunkdienstes in das INMARSAT- Übereinkommen * Satellitensendung/Einbeziehung des mobilen Landfunkdienstes in das INMARSAT-Übereinkommen

Law· Gesetzgebung11/6854enacted

Act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren (G-SIG: 11020500)

Original: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren (G-SIG: 11020500)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 13. 11.1987 unterzeichneten, vom Europarat aufgelegten Übereinkommens: Festlegung von Grundsätzen über die Haltung, die Zucht, den Handel sowie über tierschutzgerechte chirurgische Eingriffe an und Tötung von Haustieren, ferner von Tierschutzbestimmungen über die Verwendung von Haustieren zu Ausstellungen und Wettkämpfen sowie über die Behandlung streunender Tiere. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierschutz/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren * Tierhaltung/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren * Tierzucht/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren * Tierhandel/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren * Tierkrankheit/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren

Law· Gesetzgebung11/3621enacted

Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz (G-SIG: 11020270)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> 52. Konferenz der Justizminister und -senatoren 1981, Beschlüsse der 58. Konferenz der Justizminister und -senatoren 1987 Siehe auch C49 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28. Juni 1978 im Fall König (EuGRZ 1978, 406ff) <br><br><b>Inhalt:</b> Entlastung der Zivilgerichte durch Vereinfachung und zweckmäßige Gestaltung von Verfahren sowie Erleichterung der außergerichtlichen Streitbeilegung, u.a. besonderer Gerichtsstand für Klagen Dritter gegen Wohnungseigentümer, Vereinfachung der Verweisung von Rechtsstreitigkeiten und Neuregelung des Mahnverfahrens, Einführung eines schriftlichen Versäumnisurteils nach vorangegangenem Mahnverfahren, Erweiterung des schriftlichen Verfahrens, Anpassung der Revisionssummen, Begrenzung der Anfechtung von Nebenentscheidungen auf den Rechtszug der Hauptsache, Befragung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher zur Vermeidung eines Offenbarungsverfahrens, Erweiterung für schriftliche Zeugenaussagen im Beweisrecht, Pflicht des Zeugen zur besseren Vorbereitung seiner Aussage, Pflichtenkatalog für die Zusammenarbeit von Gericht und Sachverständigen, Einführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung und Lockerung der Terminierungspflicht beim Übergang ins Streitverfahrens, Beschleunigung der Protokollierung und Ermöglichung der Datenfernübermittlung im maschinellen Mahnverfahren, Verbesserung der Geschäftsverteilung innerhalb eines Spruchkörpers und Vereinheitlichung der Regelungen für die Großen Senate bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes; Änderung und Ergänzung versch. §§ Zivilprozeßordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz und weiterer Gesetze. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Übernahme von Teilen des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 11/4155, der im übrigen abgelehnt wird; Änderungen u.a. Verfahrensvereinfachungen bei geringem Streitwert, Anhebung der Streitwertgrenze für Landgerichte, zweckmäßigere Gestaltung des Beweisrechts und erweiterte Anwendungsmöglichkeiten für moderne Datenträger; Änderung des § 304 StPO, Einfügung eines § 152a Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung sowie des § 14 des Einführungsgesetzes, Änderung des § 45 DRiG, des § 414 HGB und Aufhebung des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften; Gesetz zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den Bundesgerichtshof als Art. 8a der Vorlage. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zivilprozeßordnung/Änderung versch. §§ ZPO betr. Rechtspflegevereinfachung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung versch. §§ GVG sowie des Einführungsgesetzes betr. Rechtspflegevereinfachung * Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung versch. §§ ArbGG betr. Rechtspflegevereinfachung * Sozialgerichtsgesetz/ Änderung versch. §§ betr. Rechtspflegevereinfachung * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung der §§ 11, 12 und 22 VwGO betr. Rechtspflege * Finanzgerichtsordnung/Änderung der §§ 11 und 19 FGO betr. Rechtspflegevereinfachung * Richtergesetz/Änderung des § 61 DRiG betr. Rechtspflegevereinfachung * Rechtspflegergesetz/Änderung der §§ 11, 20 und 21 RPflG betr. Rechtspflegevereinfachung * Bundesfinanzhof/Aufhebung von Art. 1 Nr. 2 Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs * Bundesrechtsanwaltsordnung/Änderung des § 106 BRAO betr. Rechtspflegevereinfachung * Beurkundungsgesetz/Änderung § 62 Beurkundungsgesetz betr. Rechtspflegevereinfachung * Vergleichsordnung/Streichung von § 121 Abs. 3 der Vergleichsordnung * Konkursordnung/Änderung des § 73 KO betr. Rechtspflegevereinfachung * Österreich/Änderung der §§ 12, 13 und 17 des Ausführungsgesetzes zum Konkursvertrag mit Österreich * Seerechtliche Verteilungsordnung/Änderung § 3 der Seerechtlichen Verteilungsordnung betr. Rechtspflegevereinfachung * Strafvollzugsgesetz/Änderung des § 120 StVollzG betr. Rechtspflegevereinfachung * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung § 27 FGG betr. Rechtspflegevereinfachung * Zivilprozeßübereinkommen/ Änderung des § 8 Ausführungsgesetz zum Haager Zivilprozeßübereinkommen * Tunesien/Änderung § 11 Ausführungsgesetz zum Rechtshilfeabkommen mit Tunesien * Gerichtskostengesetz/Änderung des § 65 und des Kostenverzeichnisses zum GKG * Kostenordnung/ Änderung § 14 KostO betr. Rechtspflegevereinfachung * Gerichtsvollzieher/Änderung der Anlage zum Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher * Justizbeitreibungsordnung/Änderung § 1 Justizbeitreibungsordnung * Zeuge/Änderung des § 2 Gesetz über die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung versch. §§ BRAGO betr. Rechtspflegevereinfachung * Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (07.06.1968)/Änderung des § 6 Ausführungsgesetz zum Europäischen Rechtsauskunftsübereinkommen * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung der §§ 477 und 1813 BGB betr. Rechtspflegevereinfachung * Wohnungseigentumsgesetz/Änderung der §§ 44 und 48 sowie Einfügung eines § 46a WEG * Patentanwaltsordnung/Änderung des § 90 PatAnwO betr. Rechtspflegevereinfachung * Abgabenordnung/Änderung des § 284 AO betr. Rechtspflegevereinfachung * Wirtschaftsprüferordnung/ Änderung des § 74 betr. Rechtspflegevereinfachung * Kartellgesetz/ Änderung der §§ 54 und 95 GWB betr. Rechtspflegevereinfachung * Rechtsvereinfachung/Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz * Strafprozeßordnung/Änd. § 304 StPO betr. Rechtspflegevereinfachung * Zwangsversteigerung/Einfügung § 152a Gesetz über die Zwangsversteigerung, Änd. § 14 Einführungsgesetz * Richtergesetz/Änd. § 45 DRiG betr. Rechtspflegevereinfachung * Handelsgesetzbuch/Änd. § 414 HGB betr. Rechtspflegevereinfachung * Mietrecht/Aufhebung 3. Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften * Rückerstattungsgericht/Gesetz zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den Bundesgerichtshof als Art. 8a Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz

Law· Gesetzgebung11/4309enacted

Act zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts (G-SIG: 11020279)

Original: Gesetz zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts (G-SIG: 11020279)

Germany · German Bundestag · 19 January 2023

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 72/462/EWG betr. Einfuhrverbot für Fleisch von Ebern und kryptorchiden Schweinen <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung des Verbraucherschutzes: Anhebung des Strafrahmens in den §§ 51 und 52 LMBG, insbesondere Schaffung des erschwerenden Merkmals des groben Eigennutzes, gesetzliche Regelung der Einfuhr, des Verbringens und der Behandlung von Eberfleisch durch Einfügung von § 15a Fleischhygienegesetz, Erhöhung des Strafrahmens und Erweiterung des Straftatbestandes in den §§ 28 bis 30 Fleischhygienegesetz, Umwandlung verschiedener Ordnungswidrigkeiten in Straftaten, Anhebung des Bußgeldrahmens auf 20 000 DM in § 29 Fleischhygienegesetz. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbraucherschutz/Verbesserung im Lebensmittelstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht * Strafrecht/Anhebung des Strafrahmens im Lebensmittelstrafrecht * Ordnungswidrigkeit/Umwandlung in Straftaten in den §§ 28 und 29 Fleischhygienegesetz * Fleischhygienegesetz/ Änderung der §§ 15a und 28 bis 30 betr. Erweiterung von Straftatbeständen * Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz/ Anhebung des Strafrahmens in den §§ 51 und 52 LMBG * Eberfleisch/ Behandlung von Eberfleisch gem. § 15 Fleischhygienegesetz * Bußgeld/ Anhebung auf 20 000 DM in § 29 Fleischhygienegesetz * Nahrungsmittelindustrie/Konzentration der Straf- und Bußgeldvorschriften auf den Lebensmittel-Produzenten

Law· Gesetzgebung11/6153enacted

Act zur unterhaltsrechtlichen Berechnung von Aufwendungen für Körper- oder Gesundheitsschäden (G-SIG: 11020407)

Original: Gesetz zur unterhaltsrechtlichen Berechnung von Aufwendungen für Körper- oder Gesundheitsschäden (G-SIG: 11020407)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Urteil des BGH vom 21. Januar 1981 (BGH FamRZ 1981, S. 338 ff, S. 1165 ff) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 1361 und Einfügung eines § 1578a BGB: Einführung einer gesetzlichen Vermutung, daß schadensbedingte Mehraufwendungen hierfür empfangene Sozialleistungen aufzehren, Wegfall des Einzelnachweises von Mehraufwendungen bei Unterhaltsstreitigkeiten. Die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind nicht quantifizierbar, insgesamt jedoch geringfügig. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1361 und Einfügung § 1578a BGB betr. Unterhalt und Sozialleistungen * Sozialleistung/ Unterhaltsrechtliche Berechnung * Gesundheitsschaden/ Unterhaltsberechnung bei Aufwendungen

Law· Gesetzgebung11/5462enacted

Act über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze (G-SIG: 11020426)

Original: Gesetz über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze (G-SIG: 11020426)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Beschluß der 56. Konferenz der Justizminister und -senatoren der Länder vom September 1985. <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (87/102/EWG) vom 22. September 1986. <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinie über den Verbraucherkredit in deutsches Recht, Sicherung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen und Förderung der Errichtung eines gemeinsamen Verbraucherkreditmarktes, obligatorische Schriftform für Verträge unter Angabe des effektiven Jahreszinses, mögliche Zahlungseinstellung des Verbrauchers bei unterbliebenen oder mangelhaften Lieferungen oder Leistungen, keine Nachteile des Verbrauchers durch Abtretung von Forderungen sowie bei Verwendung von Schecks und Wechseln und Möglichkeit der vorzeitigen Berichtigung von Verbindlichkeiten unter Ersparnis von Kreditkosten, Einarbeitung von Vorschriften des Abzahlungsgesetzes, Einräumung eines befristeten Widerrufsrechts, Vorschriften für den Fall des Zahlungsverzuges, Regelung zur Kreditvermittlung, Ausschluß der Ansprüche aus Kreditverträgen bei überhöhten effektiven Jahreszinsen; Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) als Art. 1 der Vorlage; Änderung des § 609a BGB, des § 5 act über den Widerruf von Haustürgeschäften, des § 9 Fernunterrichtsschutzgesetz, des § 13a act gegen den unlauteren Wettbewerb, des § 11 Rechtspflegergesetz, der §§ 688, 690 und 691 Zivilprozeßordnung sowie Aufhebung des Abzahlungsgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausschluß von Kreditverträgen im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit sowie von Finanzierungsleasingverträgen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes, obligatorische Angaben über die Kosten einer Kreditversicherung, Wegfall der vorgesehenen Änderung des § 11 Rechtspflegergesetz, Änderung des § 5 act zur Regelung der Wohnungsvermittlung und des § 5b Gewerbeordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbraucherschutz/act über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze * Zivilprozeßordnung/act über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze * Rechtsangleichung in den EG/act über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozeßordnung und anderer Gesetze * Kreditvermittler/Regelung zur Vermittlung von Verbraucherkrediten * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 609a BGB betr. Verbraucherkredit * Haustürgeschäft/Änderung § 5 act über den Widerruf von Haustürgeschäften betr. Verbraucherkredit * Unlauterer Wettbewerb/Änderung § 13a UWG betr. Verbraucherkredit * Rechtspflegergesetz/Änderung § 11 RPflG betr. Verbraucherkredit * Abzahlungsgesetz/Aufhebung des Abzahlungsgesetzes * Fernunterrichtsschutzgesetz/Änderung § 9 FernUSG betr. Verbraucherkredit * Wohnungsvermittlung/Änderung des § 5 act zur Regelung der Wohnungsvermittlung betr. Verbraucherkreditgesetz * Gewerbeordnung/Änderung des § 5b GewO betr. Verbraucherkreditgesetz

Law· Gesetzgebung11/5830enacted

Act zur Vereinfachung der Ausgabe von Schuldverschreibungen (G-SIG: 11020435)

Original: Gesetz zur Vereinfachung der Ausgabe von Schuldverschreibungen (G-SIG: 11020435)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> EG-Prospektrichtlinie vom 17.4.1989 <br><br><b>Inhalt:</b> Wegfall des Erfordernisses einer staatlichen Genehmigung für die Ausgabe von Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Wahrung des Anlegerschutzes bei der bis 1991 vorzunehmenden Umsetzung der EG- Prospektrichtlinie; Aufhebung der §§ 795 und 808a BGB, Änderung des § 108b und der Überschrift des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden sowie Änderung der §§ 9 und 14 act zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds. Dem Bund entstehen jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 8 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deregulierung/Vereinfachte Ausgabe von Schuldverschreibungen * Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung der EG-Prospektrichtlinie * Bürgerliches Gesetzbuch/Aufhebung der §§ 795 und 808a BGB betr. Schuldverschreibungen * Auslandsschulden/Änderung des Ausführungsgesetzes zum Abkommen über Auslandsschulden * Auslandsbonds/Änd. §§ 9 und 14 Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz

Law· Gesetzgebung11/6007enacted

Zweites act zur Änderung der Bundesnotarordnung (G-SIG: 11020436)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (G-SIG: 11020436)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1986 (BVerfGE 73, 280) zum Auswahlverfahren für das Notaramt; Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1990 (BGH NJW 1990 S. 1719) zum Führen von Fachanwaltsbezeichnungen <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ Bundesnotarordnung: Vorgabe gesetzlicher Maßstäbe für die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Notaramt, Ausschreibungsverfahren bei der Bewerbung, Beseitigung des bisher allein möglichen Zugangs zum Anwaltsnotariat über Wartezeiten im Anwaltsberuf, ausschließliche Bemessung der Zahl der Anwaltsnotare an den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege. Es entstehen keine Zusatzkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung der Vorlage; Änderung versch. §§ Bundesrechtsanwaltsordnung betr. Regelung für das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Notar/Zweites act zur Änderung der Bundesnotarordnung * Bundesrechtsanwaltsordnung/Änd. versch. §§ BRAO betr. Fachanwaltsbezeichnung * Fachanwalt/Regelung des Führens von Fachanwaltsbezeichnungen

Law· Gesetzgebung11/7065enacted

Erstes act zur Änderung des Tierseuchengesetzes (G-SIG: 11020499)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes (G-SIG: 11020499)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ des Tierseuchengesetzes: Aufnahme von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen für die Dauer von sechs Monaten ohne Zustimmung des Bundesrates in dringenden Fällen, gesetzliche Festschreibung der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen als Bundesoberbehörde, Festlegung und Zusammenfassung der anzeigepflichtigen Tierseuchen in einer Rechtsverordnung, weitergehende Staffelung der Entschädigung für Tierverluste bei großen Tierbeständen, Rechtsbereinigung durch Aufhebung umfangreicher bundes- und landesrechtlicher Regelungen, Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere/ Bundesoberbehörde für Tierseuchen * Entschädigung/Staffelung für Verluste durch Tierseuchen * Tiertransport/Außerkrafttreten des Gesetzes betr. Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen * Viehseuche/Außerkrafttreten Art. 3 Viehseuchengesetz und der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen * Baden- Württemberg, Land/Außerkrafttreten tierseuchenrechtlicher Regelungen

Law· Gesetzgebung11/6764enacted

Act über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) (G-SIG: 11020512)

Original: Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) (G-SIG: 11020512)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Anpassung des aus dem Jahre 1937 stammenden Rechts der Wasser- und Bodenverbände an heutige demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse; Regelung der inneren Verhältnisse durch ein reines Organisationsgesetz unter Einräumung eines Spielraums durch Satzungsbestimmungen und Landesrecht, Betreuung der Verbände mit neuen landeskulturellen Aufgaben im ländlichen Raum; Änderung § 43 Flurbereinigungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wasser- und Bodenverband/act über Wasser- und Bodenverbände * Ländlicher Raum/Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände im ländlichen Raum * Flurbereinigungsgesetz/Änd. § 43 FlurbG durch Wasserverbandsgesetz

Law· Gesetzgebung11/7029enacted

Act über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Errichtungsgesetz - BSIG) (G-SIG: 11020550)

Original: Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Errichtungsgesetz - BSIG) (G-SIG: 11020550)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Errichtung eines neuen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik als Bundesoberbehörde, die dem Bundesminister des Innern unterstellt ist; Aufgaben des Bundesamtes: Untersuchung von Sicherheitsrisiken und Entwicklung von Sicherheitsvorkehrungen in der Informationstechnik, Erteilung von Sicherheitszertifikaten an Hersteller und Verteiler von informationstechnischen Systemen, Zulassung von Systemen für die Verarbeitung amtlich geheimgehaltener Informationen sowie Herstellung der Schlüsseldaten für Verschlüsselungsgeräte, Unterstützung der für die Sicherheit in der Informationstechnik zuständigen Stellen des Bundes sowie der Strafverfolgungs-, Polizei- und Verfassungschutzbehörden, Einsatz der "Zentralstelle für Sicherheit in der Informationstechnik (ZSI)" für alle sensitiven Anwendungsbereiche, insbesonder für Zwecke des Datenschutzes; Änderung der Anlagen I und IX (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes. Für den Bundeshaushalt entstehen 1991-1994 im Durchschnitt jährliche Mehrkosten bis zu 7 Mio DM sowie jährlich steigende Personalkosten für zusätzliche Planstellen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Konkretisierung der Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Änd. § 5 der Erschwerniszulagenverordnung und § 2 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte betr. Zulagenregelung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Informationstechnik/Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik * Datenverarbeitung/Sicherheit in der Informationstechnik * Computervirus/Sicherheit in der Informationstechnik * Datenschutz/Datenschutz in der Informationstechnik * Bundesbesoldungsgesetz/Änd. Anl. I und IX Bundesbesoldungsordnungen A und B btr. BSI * Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik/BSI-Errichtungsgesetz * Zentralstelle für Sicherheit in der Informationstechnik/Einsatz gem. BSI-Errichtungsgesetz * Erschwerniszulage/Änderung § 5 der Erschwerniszulagenverordnung für Beamte im Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik betr. Zulagenregelung * Mehrarbeitsvergütung/Änderung § 2 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte im Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik betr. Zulagenregelung * Besoldungszulage/ Konkretisierung der Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Änd. § 5 der Erschwerniszulagenverordnung und § 2 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte betr. Zulagenregelung

Law· Gesetzgebung11/7030enacted

Act zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes act zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGOÄndG) (G-SIG: 11020552)

Original: Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGOÄndG) (G-SIG: 11020552)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Neuregelung von Verwaltungsgerichtsverfahren vom Herbst 1988 Siehe auch C35 und C127 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung, Beschleunigung und Entlastung von Verwaltungsgerichtsverfahren: Neuregelung des Revisionsrechts, Vereinfachung der Beiladung in Massenverfahren, Fristsetzung für bestimmte Prozeßhandlungen, Erweiterung der Befugnisse des vorbereitenden Richters, Einführung der Zurückverweisung der Streitsache an die Verwaltungsbehörden und Neuregelung der Rechtswegverweisung; Überführung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit in Dauerrecht; Änderung zahlreicher §§ Verwaltungsgerichtsordnung, Neufassungsermächtigung; Änderungen in: Verwaltungsgerichtsordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozeßordnung, Finanzgerichtsordnung, Sozialgerichtsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Gerichtskostengesetz, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Bundesdisziplinarordnung, Asylverfahrensgesetz, Wohngeldgesetz, Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz, Zivildienstgesetz, Lastenausgleichsgesetz, Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz, Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, Seeunfalluntersuchungsgesetz, Wassersicherstellungsgesetz und Vereinsgesetz, Aufhebung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellende Änderungen aufgrund der Vorschläge des Bundesrats, Wegfall der vorgesehenen Änderung des § 32 Asylverfahrensgesetz, Aufhebung der Art. 2, 4 und 5 Abs. 1 anstelle der vollständigen Aufhebung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gerichtsverfassungsgesetz/Änd. §§ 17 und 17a sowie Einfügung § 17b GVG * Zivilprozeßordnung/Änd. §§ 261 und 567 ZPO betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Finanzgerichtsordnung/Änd. FGO betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Sozialgerichtsgesetz/Änd. SGG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Arbeitsgerichtsgesetz/Änd. ArbGG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Gerichtskostengesetz/Änd. § 20 und Kostenverzeichnis GKG * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änd. §§ 6 und 114 sowie Einfügung § 115 BRAGO * Bundesdisziplinarordnung/Änd. §§ 71 und 121 sowie Einfügung § 70a BDO * Asylverfahrensgesetz/Änd. § 32 AsylVfG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Wohngeldgesetz/Änd. § 33 WoGG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Wehrpflichtgesetz/ Änd. § 34 WehrPG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Kriegsdienstverweigerungsgesetz/Änd. § 19 KDVG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Zivildienstgesetz/Änd. § 75 ZDG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Lastenausgleichsgesetz/Änd. § 339 LAG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz/Änd. § 39 BFG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/Änd. § 23 KgfEG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Seeunfalluntersuchungsgesetz/Änd. § 21 und 23 SeeUG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Wassersicherstellungsgesetz/Änd. § 23 WasSG betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Vereinsgesetz/Änd. § 16 Vereinsgesetz betr. Entlastung der Verwaltungsgerichte * Entlastungsgesetz/Aufhebung act zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit * Asylverfahrensgesetz/ Keine Änderung des § 32 AsylVfG * Entlastungsgesetz/Aufhebung der Art. 2, 4 und 5 Abs. 1 anstelle der vollständigen Aufhebung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit * Verwaltungsgericht/Aufhebung der Art. 2, 4 und 5 Abs. 1 anstelle der vollständigen Aufhebung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit

Law· Gesetzgebung11/7102enacted

Erstes act zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (G-SIG: 11020554)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (G-SIG: 11020554)

Germany · German Bundestag · 19 January 2023

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie vom 25.06.1987 (87/357/EWG - ABl. Nr. L 192/49), vom 13.06.1988 (88/344/EWG - ABl. Nr. L 157/28), vom 21.12.1988 (88/667/ EWG - ABl. Nr. L 382/46) und vom 21.12.1988 (89/109/EWG - ABl. Nr. L 40/38) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht im Lebensmittelbereich: Einführung eines allgemeinen Verbots in Bezug auf die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können und dadurch die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden (Richtlinie 87/357/EWG), Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Umsetzung der Richtlinie des Rates über Extraktionslösungsmittel (88/ 344/EWG), der Richtlinie des Rates über die Kennzeichnung kosmetischer Mittel (88/768/EWG) und der Richtlinie des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (89/109/EWG). Nennenswerte Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind nicht zu erwarten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung von Art und Umfang der Kennzeichnung von Bedarfsgegenständen, Angaben über den Hersteller. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung von EG-Richtlinien im Lebensmittelrecht * Lebensmittelhygiene/Umsetzung von EG-Richtlinien im Lebensmittelrecht * Verbraucherschutz/Umsetzung von EG- Richtlinien im Lebensmittelrecht * Gesundheitsgefährdung/Umsetzung von EG-Richtlinien im Lebensmittelrecht * Kosmetisches Mittel/ Kennzeichnung kosmetischer Mittel * Warenkennzeichnung/Kennzeichnung kosmetischer Mittel

Law· Gesetzgebung11/7103enacted

Erstes act zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (G-SIG: 11020555)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (G-SIG: 11020555)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Entschließung des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 1989 (BT Drs. 11/4768), Bericht der Bundesregierung vom 5. Oktober 1989 (BT Drs. 11/5329) <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung eines Anspruchs auf Erziehungsgeld für nichterwerbstätige deutsche Frauen, die mit Angehörigen von NATO-Truppen verheiratet sind, wenn sie schon vor der Versetzung ihres Mannes in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben; Änderung §§ 1, 2 und 18 Bundeserziehungsgeldgesetz. Die Kosten betragen 1990 etwa 1 Mio. DM und ab 1991 jährlich etwa 2 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Annahme des bills ohne Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erziehungsgeld/Erziehungsgeld für nichterwerbstätige deutsche Frauen von NATO-Angehörigen * Verbündete Streitkräfte/Erziehungsgeld für nichterwerbstätige deutsche Frauen von NATO-Angehörigen

Law· Gesetzgebung11/7768enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) und des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) (G-SIG: 11020583)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) und des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) (G-SIG: 11020583)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Verlängerung des bis 1990 befristeten Mikrozensusgesetzes bis 1995, Beibehaltung des Erhebungsprogramms bis auf den Fortfall der Fragen zur Wohnsituation sowie zu Urlaubs- und Erholungsreisen, Ausdehnung der freiwilligen Auskunfterteilung des Bürgers auf weitere Fragen; Änderung verschiedener §§ Mikrozensusgesetz sowie von § 13 Bundesstatistikgesetz. Dem Bund entstehen keine zusätzlichen Kosten. Den Ländern entstehen Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Wegfall der Berlin-Klausel. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auskunfterteilung/Ausdehnung der freiwilligen Auskunfterteilung des Bürgers im Mikrozensusgesetz * Datenschutz/Regelung datenschutzrechtlicher Sicherungen im Mikrozensus * Bundesstatistikgesetz/Änd. von § 13 BStatG betr. Mikrozensus

Law· Gesetzgebung11/7998enacted

Act zu dem Zusatzabkommen vom 26. Oktober 1989 zum Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 26. Oktober 1989 zur Vereinbarung vom 23. Februar 1978 zur Durchführung des Abkommens sowie zur Ergänzung des Gesetzes vom 2. September 1980 zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit (G-SIG: 11020633)

Original: Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 26. Oktober 1989 zum Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 26. Oktober 1989 zur Vereinbarung vom 23. Februar 1978 zur Durchführung des Abkommens sowie zur Ergänzung des Gesetzes vom 2. September 1980 zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit (G-SIG: 11020633)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung der am 26. Oktober 1989 in Stockholm unterzeichneten Übereinkunft: Anpassung der Sozialversicherungsabkommen an zwischenzeitlich veränderte Erfordernisse nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung, beschränkte Änderungen in den Vorschriften betr. Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuß zum Ausschluß von Doppelleistungen, zusätzliche krankenversicherungsrechtliche Regelungen. Es ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialabkommen/Zusatzvereinbarung zum Sozialversicherungsabkommen mit Schweden und Finnland * Finnland/Zusatzvereinbarung zum Sozialversicherungsabkommen

Law· Gesetzgebung11/8014enacted

Act zu dem Vierten AKP-EWG-Abkommen von Lome vom 15. Dezember 1989 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (G-SIG: 11020638)

Original: Gesetz zu dem Vierten AKP-EWG-Abkommen von Lome vom 15. Dezember 1989 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (G-SIG: 11020638)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 15.12.1989 in Lome unterzeichneten Abkommens mit den in der Schlußakte aufgeführten Zusatzdokumenten sowie des am 16.7.1990 in Brüssel unterzeichneten Internen Abkommens über die zur Durchführung des Vierten AKP-EWG-Abkommens von Lome zu treffenden Maßnahmen und des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft: Ausbau und Konsolidierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den AKP- Ländern: Handelszugeständnisse, insbesondere Einfuhrerleichterungen, Verstärkung der finanziellen und technischen Zusammenarbeit, Strukturanpassungshilfen, Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Verteilungsgerechtigkeit des Systems zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse (STABEX), Sonderhilfe für den Bergbau, Förderung von Privatinvestitionen in Entwicklungsländern, Umweltschutz und Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Aufnahme der Bevölkerungspolitik in die Zusammenarbeit, Stärkung der Rolle der Frauen in der Entwicklung, stärkere Beachtung der Menschenrechtsbestimmungen. An dem im Internen Finanzierungsabkommen errichteten 7. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) beteiligt sich die Bundesrepublik mit einem Betrag von 2.840,48 Mio ECU (zur Zeit etwa 5,8 Mrd DM). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäischer Entwicklungsfonds/7. Europäischer Entwicklungsfonds * Europäische Gemeinschaften/Viertes AKP-EWG-Abkommen * Entwicklungshilfe/Ausbau der Beziehungen zu den AKP-Ländern * Außenhandel/Handelszugeständnisse an die AKP-Länder * Einfuhr/ Einfuhrerleichterungen für die AKP-Länder * Finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern/Ausbau der finanziellen Zusammenarbeit mit den AKP-Ländern * STABEX/Verbesserung der Funktionsfähigkeit von STABEX * Bergbau/Sonderhilfe für den Bergbau in AKP-Ländern * Auslandsinvestition/Förderung von Privatinvestitionen in AKP-Ländern * Umweltschutz/Umweltschutz und Erhaltung der natürlichen Ressourcen in Entwicklungsländern * Bevölkerungspolitik/Bevölkerungspolitik in der Dritten Welt * Frau/ Rolle der Frauen in der Entwicklung * Menschenrecht/Menschenrechte in der Dritten Welt

Law· Gesetzgebung11/7940enacted

Dreizehntes act zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (13.BAföGÄndG-E) (G-SIG: 11020668)

Original: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (13.BAföGÄndG-E) (G-SIG: 11020668)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung von § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz rückwirkend zum 1. August 1990: Ausdehnung der Förderung des Besuchs von berufsqualifizierenden Berufsfachschulklassen auf diejenigen Schüler, die in Ländern mit neunjähriger allgemeinbildender Schulpflicht bereits in der zehnten Jahrgangsstufe eine solche Klasse besuchen. Die Kosten werden für 1990 auf rd. 7,5 Mio DM und für die Folgejahre auf rd. 17 Mio DM jährlich geschätzt, von denen 65 v.H. auf den Bund und 35 v.H. auf die Länder entfallen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Berücksichtigung der Regelungen aus dem Einigungsvertrag. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsfachschule/Ausdehnung des BAföG auf Berufsfachschulen * Einigungsvertrag (31.08.1990)/Berücksichtigung im Bundesausbildungsförderungsgesetz

Law· Gesetzgebung11/8022enacted

Act zur Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder in der sozialen Selbstverwaltung (G-SIG: 11020673)

Original: Gesetz zur Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder in der sozialen Selbstverwaltung (G-SIG: 11020673)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherung in Abweichung von § 58 Sozialgesetzbuch IV. Buch um ein Jahr im Zusammenhang mit der deutschen Einigung. Einsparungen aufgrund der Verschiebung der Sozialversicherungswahl. Es entstehen keine sonstigen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialversicherung/Verlängerung der Amtszeit der Selbstverwaltungsorgane * Sozialversicherungswahl/Verschiebung um ein Jahr

Law· Gesetzgebung11/391enacted

Act zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 11020023)

Original: Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 11020023)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP I36, Abschlußband S. 1059) <br><br><b>Inhalt:</b> Neuformulierung des § 88 Abs. 2 Nrn. 2 und 7: Neubestimmung des "geschonten" Wohnungseigentums eines Sozialhilfebedürftigen, Ausdehnung des Schutzes des Familienheims (der Wohnung) auch auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, "Schonung" von angespartem Vermögen, das der Beschaffung oder Herstellung eines Familienheimes dienen soll. Es entstehen jährliche Kosten von rund 10 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung § 69 Abs.3 Bundessozialhilfegesetz und § 26c Abs.5 Bundesversorgungsgesetz: Gewährung von Pflegegeld vor Vollendung des ersten Lebensjahres in besonders gelagerten Fällen. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Präzisierung des Schutzes des "kleinen Hausgrundstücks" von Sozialhilfeempfängern nach § 88 Abs. 2 Nr. 2 und 7 BSHG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Familienheim * Wohneigentum/Neubestimmung des "geschonten" Wohnungseigentums eines Sozialhilfebedürftigen * Sozialhilfeempfänger/Neubestimmung des "geschonten" Wohnungseigentums eines Sozialhilfebedürftigen * Vermögen/"Schonung" des angesparten Vermögens von Sozialhilfebedürftigen, das der Beschaffung oder Herstellung eines Familienheimes dienen soll * Pflegegeld/Pflegegeld vor Vollendung des 1. Lebensjahres * Bundesversorgungsgesetz/Änderung § 26c betr. Pflegegeld im ersten Lebensjahr

Law· Gesetzgebung11/5460enacted

Act zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) (G-SIG: 11020424)

Original: Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) (G-SIG: 11020424)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch C51, C53, C90 und C92 <br><br><b>Inhalt:</b> Festlegung rechtlicher Grenzen für die Anwendung der In-vitro- Fertilisation und der Gentechnologie beim Menschen, insbesondere Verbot eines Gentransfers in menschliche Keimbahnzellen, der gezielten Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, der Verwendung menschlicher Embryonen zu nicht ihrer Erhaltung dienenden Zwecken, der extrakorporalen Befruchtung von Eizellen außerhalb eines einmaligen Behandlungsversuchs, des Klonens und der Erzeugung von Hybrid- und Chimärenwesen, der gezielten Festlegung des Geschlechts, der Mitwirkung an der Entstehung sog. gespaltener Mutterschaften sowie der Durchführung einer künstlichen Befruchtung bei Leihmüttern. Es entstehen keine nennenswerten Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Beschränkung des Gametentransfers auf drei Eizellen, Verbot der künstlichen Befruchtung nach dem Tod des Samenspenders, Arztvorbehalt für künstliche Befruchtung sowie Freiwilligkeitsprinzip bei der Mitwirkung an künstlichen Befruchtungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gentechnologie/act zum Schutz von Embryonen * In-vitro- Fertilisation/act zum Schutz von Embryonen * Künstliche Befruchtung * Leihmutter/Verbot der Ersatzmutterschaft

Law· Gesetzgebung11/6340enacted

Act über Wertpapier-Verkaufsprospekte und zur Änderung von Vorschriften über Wertpapiere (G-SIG: 11020476)

Original: Gesetz über Wertpapier-Verkaufsprospekte und zur Änderung von Vorschriften über Wertpapiere (G-SIG: 11020476)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie vom 17.4.1989 zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, Kontrolle und Verbreitung des Prospekts, der im Falle öffentlicher Angebote von Wertpapieren zu veröffentlichen ist (ABl. Nr. L 124 S. 8ff) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinie über Wertpapier-Verkaufsprospekte in nationales Recht: Festlegung einer grundsätzlichen Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren, Prospektprüfung bei motion auf amtliche Notierung durch die zuständige Börsenzulassungsstelle, Prospekthaftung, Verhängung von Bußgeldern, Anerkennung von Verkaufsprospekten, die in einem anderen EG- Mitgliedstaat gebilligt worden sind, ohne Prüfung; Änderung der §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 4 und 17 Fünftes Vermögensbildungsgesetz sowie der §§ 19a Abs. 3 und 52 Abs. 19a Einkommensteuergesetz: Aufhebung der staatlichen Förderung für den Erwerb von Schuldverschreibungen, insbesondere von Gewinnschuldverschreibungen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber ausgegeben werden; Änderung der §§ 5 Abs. 1, 5 und 41 Hypothekenbankgesetz sowie von § 10 act über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten: Aufhebung der Umlaufgrenze für ungedeckte Schuldverschreibungen, Verwendung der Bezeichnung "öffentliche Pfandbriefe" für Kommunalschuldverschreibungen und -obligationen. Es entstehen kein Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verlängerung der Frist für die Billigung eines Verkaufsprospekts von zehn auf 15 Börsentage, Übernahme der Haftungsregeln der §§ 45 bis 48 des Börsengesetzes für unrichtige oder unvollständige Verkaufsprospekte bei Verjährung fünf Jahre nach der Veröffentlichung; Eröffnung der Möglichkeiten für Hypothekenbanken, unter bestimmten Voraussetzungen Kommunalkredite auch den Regionalregierungen und örtlichen Gebietskörperschaften anderer EG- Mitgliedstaaten zu gewähren, nachrangige Hypotheken in begrenztem Umfang in anderen EG-Ländern auszureichen, das durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen refinanzierte Hypothekarkreditgeschäfte im EG- Ausland sowie in Drittländern zu betreiben, in erweitertem Umfang Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen insbesondere auch für das grenzüberschreitende Geschäft zu gründen oder zu erwerben sowie verfügbare Mittel auch in Schuldverschreibungen eines anderen EG- Mitgliedstaates, der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Investitionsbank sowie in Investmentanteilen anzulegen; Eröffnung entsprechender Möglichkeiten für öffentlich-rechtliche Kreditanstalten; Verzicht auf die Einbeziehung der ungedeckten Schuldverschreibungen in die Umlaufgrenze für Schuldverschreibungen bei der Deutschen Genossenschaftsbank; Eröffnung der Möglichkeit für die Landwirtschaftliche Rentenbank, ungedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, Begrenzung der Umlaufgrenze auf gedeckte Inhaberschuldverschreibungen u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung der EG-Richtlinie über Wertpapier-Verkaufsprospekte * Vermögensbildungsgesetz/Änd. der §§ 2, 8 und 17 Fünftes VermBG durch act über Wertpapier- Verkaufsprospekte * Einkommensteuergesetz/Änd. der §§ 19 und 52 EStG durch act über Wertpapier-Verkaufsprospekte * Schuldverschreibung/ Änd. Fünftes VermBG, EStG, Hypothekenbankgesetz und act über Pfandbriefe betr. Schuldverschreibungen * Hypothekenbankgesetz/Änd. der §§ 5, 5a und 41 Hypothekenbankgesetz betr. Schuldverschreibungen * Pfandbrief/Änd. von § 10 act über die Pfandbriefe betr. Kommunalschuldverschreibungen * Börsengesetz/Übernahme der §§ 45 bis 48 Börsengesetz in das act über Wertpapier-Verkaufsprospekte * Haftung/Übernahme der Haftungsregeln des Börsengesetzes in das act über Wertpapier-Verkaufsprospekte * Deutsche Genossenschaftsbank/Regelung der Schuldverschreibungen bei der Deutschen Genossenschaftsbank * Landwirtschaftliche Rentenbank/ Regelung der Schuldverschreibungen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Law· Gesetzgebung11/6829enacted

Act zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes, zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften, zur Regelung personalvertretungsrechtlicher Amtszeiten sowie zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung (G-SIG: 11020509)

Original: Gesetz zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes, zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften, zur Regelung personalvertretungsrechtlicher Amtszeiten sowie zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung (G-SIG: 11020509)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;act zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes und zur Änderung sonstiger umzugskostenrechtlicher und reisekostenrechtlicher Vorschriften&quot;<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Vereinheitlichung des Umzugskosten- und Reisekostenrechts in Bund und Ländern: Wegfall der Einzelabrechnung nach der Verordnung zu § 10 Bundesumzugskostengesetz (alt), Streichung des Hausstandsbegriffs, Anhebung und Dynamisierung der Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen und der Auslagen für zusätzlichen Unterricht, stärkere Berücksichtigung der Belange der Bediensteten mit Familie durch Gewährung von Trennungsgeld statt Umzugskostenvergütung bei Versetzungshäufigkeit, enumerative Aufzählung der Umzugshinderungsgründe, Möglichkeit der Gewährung von Umzugskostenvergütung für Endumzüge, Schaffung weiterer Regelungsmöglichkeiten in der Auslandsumzugskostenvergütung und der Auslandstrennungsgeldverordnung durch Rechtsverordnung des Bundesministers des Auswärtigen; Änderung §§ 9 und 22 Bundesreisekostengesetz sowie §§ 62 Abs. 1 bis 3 und 5 Soldatenversorgungsgesetz. Dem Bund entstehen jährlich Kosten in Höhe von 57,2 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative B89 (BT-Drs 11/7782); Titeländerung; Erweiterung des Zeitrahmens von 3 auf 10 Jahre zur Durchführung des Endumzugs, Verlängerung der Bezugsdauer der Mietentschädigung bei Doppelbelastung von Eigenheimbesitzern, Verbesserung der Bezugsmöglichkeiten von Trennungsgeld, Verordnungsermächtigung für Auslandsreisekosten, Öffnung der Beihilfe bei Beurlaubung, Einbeziehung des flugtechnischen Personals in die Ruhegehaltsfähigkeit, Stellenzulage für flugtechnisches Personal, Beseitigung der Konkurrenz zwischen Polizei- und Fliegerstellenzulage, Redynamisierung der Versicherungskammerzulage, Änderung der Amtszeit von Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Bundesdienst.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umzugskosten/Vereinheitlichung des Umzugskosten- und Reisekostenrechts * Reisekosten/Vereinheitlichung des Umzugskosten- und Reisekostenrechts * Trennungsentschädigung/Gewährung von Trennungsgeld bei Versetzungshäufigkeit * Versetzung/Gewährung von Trennungsgeld bei Versetzungshäufigkeit * Auslandstrennungsgeldverordnung/Weitere Regelungsmöglichkeiten durch RechtsVO * Bundesreisekostengesetz/Änd. § 9 und 22 BRKG betr. Trennungsgeld * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. § 62 SVG betr. Umzugskostenrecht * Trennungsentschädigung/Verbesserung der Bezugsmöglichkeiten von Trennungsgeld * Beihilfe für Bedienstete/ Öffnung der Beihilfe bei Beurlaubung * Ruhegehalt/Einbeziehung des flugtechnischen Personals in die Ruhegehaltsfähigkeit * Stellenzulage/Stellenzulage für flugtechnisches Personal * Flugpersonal/Einbeziehung des flugtechnischen Personals in die Ruhegehaltsfähigkeit, Stellenzulage für flugtechnisches Personal * Personalvertretung/Änderung der Amtszeit von Personalvertretungen im Bundesdienst * Jugend- und Auszubildendenvertretung/Änderung der Amtszeit von Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Bundesdienst * Fliegerzulage/Stellenzulage für flugtechnisches Personal

Law· Gesetzgebung11/6769enacted

Act zur Verbesserung der Berufsförderung für Soldaten auf Zeit (G-SIG: 11020529)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Berufsförderung für Soldaten auf Zeit (G-SIG: 11020529)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Erweiterung des Anspruchs auf Berufsförderung für die Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit von acht und mehr Jahren, die im Rahmen ihrer militärischen Ausbildung keinen Abschluß auf Gesellenebene erreichen konnten, um sechs Monate, Anwendung der bereits im Soldatenversorgungsgesetz vorhandenen Anrechnungsvorschrift bei einer Höherqualifizierung auf Meisterebene in einem weiteren Umfang: Änderung der §§ 4, 5, 7 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes. Die Kosten belaufen sich auf ca. 51,5 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsförderung/act zur Verbesserung der Berufsförderung für Soldaten auf Zeit * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. §§ 4, 5, 7 und 11 SVG betr. Berufsförderung SaZ

Law· Gesetzgebung11/6905enacted

Act zur Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93 (G-SIG: 11020544)

Original: Gesetz zur Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93 (G-SIG: 11020544)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Aussetzung der Brennrechtsveranlagung im Betriebsjahr 1992/93; Zweck: Verhinderung einer weiteren Einschränkung der Erzeugungsmöglichkeiten der bestehenden Verschlußbrennereien durch Verleihung neuer landwirtschaftlicher Brennrechte und damit einer Erhöhung des Stützungsbedarfs des Branntweinmonopols. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verschlußbrennerei/Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93 * Branntweinmonopol/Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93

Law· Gesetzgebung11/7104enacted

Act über die Umwelthaftung (G-SIG: 11020546)

Original: Gesetz über die Umwelthaftung (G-SIG: 11020546)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Regierungserklärung (Regierungsprogramm) vom 18. März 1987 (PlPr 11/ 4, S. 63C), Regierungserklärung vom 27. April 1989 (PlPr 11/140, S. 10294C); eingebracht als &quot;Entwurf eines Umwelthaftungsgesetzes - UmweltHG&quot;; siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP C103 (BT-Drs 11/6454); siehe auch C80<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Rechtsstellung der Geschädigten und Veranlassung der Betreiber von Anlagen zu schadensvermeidendem Verhalten: Einführung einer Gefährdungshaftung für die Bereiche Boden und Luft, Gefährdungshaftung bei bestimmten Anlagen unter Einschluß des Normalbetriebs, Beweiserleichterungen für Geschädigte, Schadenersatzpflicht für Personen- und Sachschäden, Verbesserung der Möglichkeit, Eingriffe in die Natur auf Kosten des Schädigers rückgängig zu machen, obligatorische Vorsorgevorkehrungen für Anlagen mit besonders hohem Risiko, insbesondere in Form einer Haftpflichtversicherung. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen erhöhte Kosten für von ihnen betriebene Anlagen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der Fraktionen der CDU/CSU und FDP C103 (BT-Drs 11/6454)<br /> unter neuem Titel; Umwandlung der Vorlage in ein Artikelgesetz, Umwelthaftungsgesetz als Art. 1 des Gesetzes, Änderungen aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates, u.a. Erweiterung der Haftungshöchstgrenzenregelung; Einfügung eines § 32a ZPO betr. Gerichtszuständigkeit und eines § 51 b BImSchG betr. Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit von Schriftstücken.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Neufassung von Art. 1 § 5 (Beschränkung der Haftung bei Sachschäden), Streichung von § 8 und Änderung des § 16, Ergänzung von Art. 2 § 32a betr. Anlagen im Ausland.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gefährdungshaftung/act über die Umwelthaftung * Bodenschutz/ Einführung der Gefährdungshaftung * Luftreinhaltung/Einführung der Gefährdungshaftung * Gefährlicher Stoff/act über die Umwelthaftung * Haftpflichtversicherung/Gefährdungshaftung für bestimmte Anlagen * Schadenersatz/act über die Umwelthaftung * Zivilprozeßordnung/Einfügung eines § 32a ZPO betr. Gerichtszuständigkeit in Umwelthaftungssachen * Bundes- Immissionsschutzgesetz/Einfügung eines § 51b BImSchG betr. Zustellung von Schriftstücken

Law· Gesetzgebung11/6735enacted

Viertes act zur Änderung des Bundesbahngesetzes (4. BbÄndG) (G-SIG: 11020567)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (4. BbÄndG) (G-SIG: 11020567)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> EG-VO 1191/69 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der § 47 Abs. 1 Bundesbahngesetz an das EG-Recht: Abgeltung der Freifahrtberechtigung der Mitglieder des Bundestages, der Landtage, des Bundesverfassungsgerichts sowie der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments gegenüber der Deutschen Bundesbahn durch die öffentlichen Haushalte. Es entstehen Kosten von ca. 5 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1991. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Freifahrtberechtigung/Abgeltung der sog. Abgeordnetenfreifahrt durch die öffentlichen Haushalte * Rechtsangleichung in den EG/Anpassung der Freifahrtberechtigung für Abgeordnete an das EG-Recht

Law· Gesetzgebung11/7984enacted

Act betreffend die Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (G-SIG: 11020577)

Original: Gesetz betreffend die Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (G-SIG: 11020577)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Möglichkeit der Verlängerung des Dienstverhältnisses befristet beschäftigter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in einer Teilzeitbeschäftigung und bei Tätigkeit als Frauenbeauftragte oder in einer Personalvertretung; Änderung der §§ 50 und 57c Hochschulrahmengesetz. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 2, 34, 57f und 72 Hochschulrahmengesetz: Arbeitszeitermäßigung für die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, Nachteilausgleich bei der Hochschulzulassung, Verlängerungsregelung für wissenschaftliches Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen; Änderung § 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung: Verlängerungsmöglichkeiten für Ärzte in der Weiterbildung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Befristetes Arbeitsverhältnis/Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse von Wissenschaftlern * Teilzeitbeschäftigung/ Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse teilzeitbeschäftigter Wissenschaftler * Personalvertretung/Verlängerung befristet beschäftigter Wissenschaftler in Personalvertretungen * Frauenbeauftragte/Verlängerung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Frauenbeauftragter * Hochschulrahmengesetz/Änd. der §§ 50 und 57c HRG betr. Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse von Wissenschaftlern * Forschungseinrichtung/ Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse von Wissenschaftlern * Kinderbetreuung/Arbeitszeitermäßigung für Wissenschaftler bei Kinderbetreuung * Pflegebedürftiger/Arbeitszeitermäßigung für Wissenschaftler bei Betreuung Pflegebedürftiger * Zulassung zum Studium/Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung oder Betreuung Pflegebedürftiger * Arzt im Praktikum/Änderung des § 1 des AiP- Gesetzes betr. Verlängerungsmöglichkeiten

Law· Gesetzgebung11/7665enacted

Fünftes act zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (G-SIG: 11020584)

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (G-SIG: 11020584)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den "Standesrichtlinien" (BVerfGE 76, 171 ff und 196 ff) Siehe auch D30 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. Nr. L19, 1989, S. 16) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinie betr. Freizügigkeit für Steuerberater sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Berufsrecht: Bestellung von Staatsangehörigen anderer EG- Mitgliedstaaten mit einem Hochschuldiplom zum Steuerberater nach Ablegung einer Eignungsprüfung; Einräumung entsprechender Möglichkeiten für deutsche Steuerberater in anderen EG-Ländern; Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für Gerichte und Behörden zur Übermittlung geschützter Daten über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften und Lohnsteuerhilfevereine für berufliche Zwecke; Berechtigung der Lohnsteuerhilfevereine zur Gestaltung ihrer Satzungen, daß die Mitglieder ihre Rechte durch Vertreterversammlungen ausüben können, Regelung der Errichtung von Beratungsstellen, der Bestellung von Beratungsstellenleitern und der von den Vereinen zu machenden Mitteilungen durch Verordnung; Zulässigkeitserklärung für Gesellschaften bürgerlichen Rechts zur gemeinsamen Berufsausübung von Steuerberatern; Übertragung einer Satzungskompetenz auf die Bundessteuerberaterkammer, das Standesrecht der Steuerberater zu regeln. Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erleichterung einer vorübergehenden beratenden Tätigkeit von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Lohnsteuerhilfevereinen in der ehemaligen DDR, Präzisierung der beruflichen Niederlassung, Bestandschutz von (Alt-) Steuerberatungsgesellschaften, die von berufsständischen Organisationen gegründet wurden, Verzicht auf die Regelung der Satzungskompetenz der Bundessteuerberaterkammer. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung einer EG-Richtlinie für Steuerberater * Niederlassungsfreiheit/Betätigung von Steuerberatern in der EG * Standesrecht/Regelung des Standesrechts für Steuerberater * Datenschutz/Übermittlung geschützter Daten über steuerberatende Berufe * Lohnsteuerhilfeverein/Erweiterungen der Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine * Gesellschaft des bürgerlichen Rechts/Gemeinsame Berufsausübung von Steuerberatern * Deutsche Demokratische Republik/Tätigkeit von Steuerberatern in der ehemaligen DDR

Law· Gesetzgebung11/7323enacted

Act über die Beteiligung der Soldaten und der Zivildienstleistenden (Beteiligungsgesetz - BG) (G-SIG: 11020586)

Original: Gesetz über die Beteiligung der Soldaten und der Zivildienstleistenden (Beteiligungsgesetz - BG) (G-SIG: 11020586)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch B87 <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung der Beteiligungsnormen aus dem Soldatengesetz, der Wehrdisziplinar- und beschwerdeordnung und des bisherigen Vertrauensmänner-Wahlgesetzes zum Soldatenbeteiligungsgesetz (Art. 1 der Vorlage): Erweiterung der Beteiligungstatbestände der Soldaten, Stärkung der Stellung der Vertrauenspersonen (bisher Vertrauensmann); act über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden (Zivildienstvertrauensmann-act) als Art. 2 der Vorlage: Neuregelung der Beteiligung der Zivildienstleistenden an den sie betreffenden Angelegenheiten in den Dienststellen durch Vertrauensmänner, Stärkung der Rechtsstellung der Vertrauensmänner und eindeutige Festlegung ihrer Aufgaben, Änderung der §§ 37 und 62b Zivildienstgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bildung eines Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesminister der Verteidigung, Änderung § 86 Nr.13 des Bundespersonalvertretungsgesetzes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mitbestimmung/act über die Beteiligung der Soldaten und der Zivildienstleistenden * Vertrauensmann der Soldaten/Stärkung der Vertrauenspersonen, Aufhebung Vertrauensmänner-Wahlgesetz * Soldatengesetz/Änd. der §§ 35 und 70 Soldatengesetz betr. Beteiligungsgesetz * Wehrbeschwerdeordnung/Änd. der §§ 1, 4 und 10 Wehrbeschwerdeordnung betr. Beteiligungsgesetz * Wehrdisziplinarordnung/Änd. versch. §§ Wehrdisziplinarordnung betr. Beteiligungsgesetz * Zivildienstgesetz/Änd. der §§ 37 und 62b betr. Beteiligungsgesetz * Soldatenbeteiligungsgesetz/SBG als Art. 1 des Beteiligungsgesetzes * Zivildienstvertrauensmann-act/ZDVG als Art. 2 des Beteiligungsgesetzes * Bundespersonalvertretungsgesetz/ Änderung § 86 Nr.13 des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Law· Gesetzgebung11/8321enacted

Act zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020600)

Original: Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020600)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Abtrennung von D47, BT-Drs 11/6341<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Zweite Schadensversicherungs-Richtlinie, Rechtsschutzversicherungs- Richtlinie und Kreditversicherungs-Richtlinie der EG<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Abtrennung von dem zum 1. Juli 1990 umzusetzenden Teil des 2. Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG (siehe BT-Drs 11/6341) u.d.T. &quot;act zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften&quot;; Ergänzung der vorgesehenen Vermögensanlagevorschriften um eine sog. Öffnungsklausel, weitere Verbesserung des Verbraucherschutzes bei längerfristigen Versicherungsverträgen, Ausübung der Versicherungsaufsicht für die Versorgungsanstalten der Bühnen und der Kulturorchester durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Eine zuverlässige Kostenaussage ist nicht möglich.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen/Aufsicht über die Versorgungsanstalt durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung * Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester/ Aufsicht über die Versorgungsanstalt durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Law· Gesetzgebung11/8089enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (G-SIG: 11020628)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (G-SIG: 11020628)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP D65; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative D65 (BT-Drs 11/7424)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung des Bausparkassengesetzes an veränderte tatsächliche und rechtliche Rahmenbedingungen unter Aufrechterhaltung des Spezialbankprinzips: Ermöglichung des Auslandsgeschäfts für Bausparkassen, insbesondere in anderen EG-Mitgliedstaaten, durch Erwerb von Auslandsbeteiligungen und Beleihung von ausländischen Grundstücken, Gleichstellung der Europäischen Gemeinschaften, ihrer Mitgliedstaaten und bestimmter sonstiger Gebietskörperschaften dieser Staaten mit inländischen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Erweiterung und Erleichterung der Geschäftstätigkeit der Bausparkassen durch Ausdehnung der Verwendungsmöglichkeiten für Bauspardarlehen, Ausweitung des Katalogs für Zwischenanlagen flüssiger Mittel, Wegfall der Laufzeitenbegrenzung bei der Begebung von Schuldverschreibungen, Verzicht auf das Kontingent für die Entgegennahme von Einlagen und Erweiterung der Möglichkeit für die Gewährung von Darlehen ohne dingliche Sicherung; gesetzliche Verankerung von Mindestzuteilungsbedingungen zur Sicherstellung eines auf Dauer ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Leistungen der Bausparer und denen der Bausparkasse; Änderungen der Befugnisse des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit dem textidentischen Koalitions-Entwurf auf Drs 11/7424; Verpflichtung der Bausparkassen, die aufgrund der Einführung von Mindestzuteilungsbedingungen entstehenden Mehrerträge einem bilanziellen Sonderposten &quot;Fonds zur bauspartechnischen Absicherung&quot; zuzuführen, Versteuerung erst bei &quot;Entnahme&quot; aus dem Sonderposten; Laufzeitbegrenzung für die von den Bausparkassen ausgegebenen Schuldverschreibungen auf fünf Jahre, stärkere Berücksichtigung der jeweiligen landesüblichen Usancen bei der dinglichen Sicherung von Bauspardarlehen im EG-Ausland, Anpassung des Gesetzes an die veränderte Situation nach der Vereinigung vom 3.10.1990.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bausparen/Änderung des Gesetzes über Bausparkassen * Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen/Neuregelung von Befugnissen durch Änderung act über Bausparkassen

Law· Gesetzgebung11/7996enacted

Act zu dem Abkommen vom 12. April 1989 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt (G-SIG: 11020634)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 12. April 1989 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt (G-SIG: 11020634)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XD10 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 12.4.1989 unterzeichneten Abkommens: Anpassung des Abkommens vom 1.6.1961 an die neuere wirtschaftliche und rechtliche Gestaltung der Grenzabfertigung, Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommen- und Vermögensteuer der Zolldeklaranten. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grenzüberschreitender Verkehr/Grenzabfertigungsabkommen mit der Schweiz * Doppelbesteuerung/Grenzabfertigungsabkommen mit der Schweiz * Zollabfertigung/Grenzabfertigungsabkommen mit der Schweiz

Law· Gesetzgebung11/7997enacted

Act zu dem Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vom 29. Mai 1990 (G-SIG: 11020636)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vom 29. Mai 1990 (G-SIG: 11020636)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 29.5.1990 unterzeichneten Übereinkommens: Förderung des wirtschaftlichen Fortschritts, des Wiederaufbaus und der ökologisch auch langfristig unbedenklichen Entwicklung der mittel- und osteuropäischen Staaten, die ihre Volkswirtschaft nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen reformieren wollen, durch Kreditvergabe und Gewährung technischer Hilfe im privatwirtschaftlichen Sektor, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, der EBWE ab 1991 in fünf Jahresraten als einzahlbaren Grundkapitalanteil 255,525 Mio ECU (= 521 Mio DM) zur Hälfte bar zur Verfügung zu stellen und die andere Hälfte in nichtübertragbaren unverzinslichen Schuldscheinen zu leisten, ferner zur Absicherung von Kreditaufnahmen der Bank Haftungskapital in Höhe von 596,225 Mio ECU (= 1,216 Mrd DM) zu zeichnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wirtschaftsförderung/Förderung Mittel- und Osteuropas durch die EBWE

Law· Gesetzgebung11/8003enacted

Act zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 11020629)

Original: Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 11020629)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch D45 und D68 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 89/458/EWG vom 18.7.1989 (ABl. L 226, S. 1) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 3f Abs. 1 und 2 sowie des § 3g Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz: Einräumung einer auf ein Viertel der Zeit begrenzten steuerlichen Förderung für Halter von Personenkraftwagen mit weniger als 1.400 ccm Hubraum, die hinsichtlich ihrer Schadstoffemissionen die europäischen Grenzwerte mit einem ungeregelten Katalysator einhalten; Änderung von § 35 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz: Erteilung von Auskünften aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes zur gezielten Ansprache von Kraftfahrzeughaltern zwecks Nachrüstung ihrer mit weniger fortgeschrittener Technik ausgestatteten Pkw. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erlaß von Vorschriften zur praxisgerechten Feststellung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Sonderfällen, Befristung der Ermächtigung des Kraftfahr-Bundesamtes zur Datenübermittlung für Umweltmaßnahmen bis zum 31.12.1995. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Autoabgas/Steuerliche Förderung schadstoffarmer Pkw * Personenkraftwagen/Steuerliche Förderung schadstoffarmer Pkw * Katalysator/Begrenzte steuerliche Förderung von Pkw mit ungeregeltem Katalysator * Umweltschutz/Steuerliche Förderung schadstoffarmer Pkw

Law· Gesetzgebung11/8002enacted

Act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991) (G-SIG: 11020637)

Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991) (G-SIG: 11020637)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch E03, E08, E17, E25, E26, E27, E28, E33, E34 und D61<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Bereitstellung von rund 7,5 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Finanzierung der Ausgaben zu rund 35 v.H. durch Kreditaufnahme. Es entstehen Gesamtkosten von rund 12 Mrd DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Änderungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mittelstandsförderung/Mittelstandsförderung durch das ERP- Wirtschaftsplangesetz 1991 * Regionale Wirtschaftspolitik/Regionale Förderung durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 * Berlinförderung/ Berlinförderung durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 * Umweltschutz/Förderung des Umweltschutzes durch das ERP- Wirtschaftsplangesetz 1991 * Ausfuhrförderung/Finanzierung von Entwicklungshilfe-Lieferungen durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 * Deutsche Demokratische Republik/Investitionsförderung durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 * Investitionsförderung/Förderung der DDR durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 * Nachtragshaushalt/ Zinsverbilligung für Kredite gem. ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991 durch Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1990

Law· Gesetzgebung11/8004enacted

Act zur steuerlichen Förderung besonders schadstoffarmer Personenkraftwagen mit Dieselmotor (G-SIG: 11020640)

Original: Gesetz zur steuerlichen Förderung besonders schadstoffarmer Personenkraftwagen mit Dieselmotor (G-SIG: 11020640)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch D45 und D67 <br><br><b>Inhalt:</b> Anfügung von Abs. 2 an § 3e Kraftfahrzeugsteuergesetz: rückwirkende Wiedereinbeziehung von Personenkraftwagen mit Dieselmotor und Erstzulassung vom 1.1.1990 bis 31.7.1992, die die Abgasgrenzwerte nach der US-Norm erfüllen und einen Partikelgrenzwert von 0,08 g/km einhalten, in die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Die Länderhaushalte werden mit Einnahmeausfällen von etwa 40 Mio DM, verteilt auf die Haushaltsjahre 1990 bis 1993, belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausdehnung der steuerlichen Förderung auf schadstoffarme Diesel-Pkw des Zulassungsjahres 1989 sowie auf nachträgliche, in der Zeit vom 1.1.1989 bis 31.7.1992 durchgeführte technische Verbesserungen an Diesel-Pkw, die zur Einhaltung der geforderten Grenzwerte führen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Dieselmotor/Steuerliche Förderung schadstoffarmer Diesel-Pkw * Personenkraftwagen/Steuerliche Förderung schadstoffarmer Diesel-Pkw

Law· Gesetzgebung11/8011enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen (G-SIG: 11020642)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen (G-SIG: 11020642)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch J14 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofes vom 12.7.1990 über eine Aussetzung der Schwerverkehrsabgabe für Lastkraftwagen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft <br><br><b>Inhalt:</b> Verzicht auf die für den 1.7.1990 vorgesehene Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr bis zum 30.6.1991 in der Erwartung einer europäischen Lösung zur Steuerharmonisierung für den Straßengüterverkehr; Änderung § 1 des Straßenbenutzungsgebührengesetzes. Den öffentlichen Haushalten, insbesondere dem Bund, gehen Gebühreneinnahmen von ca. 1.233 Mio DM verloren. Weitere Einnahmeausfälle von unter 300 Mio DM gehen zu Lasten der Deutschen Bundesbahn. Die den Ländern durch Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer entstehenden Einnahmeausfälle von jährlich ca. 1,026 Mio DM werden vom Bund ersetzt. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Annahme des bills mit der Maßgabe der Streichung der Berlin- Klausel. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schwerverkehrsabgabe/Verzicht auf die Erhebung bis zum 30.6.1991 * Lastkraftwagen/Verzicht auf die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe für Lkw bis zum 30.6.1991

Law· Gesetzgebung11/8015enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (G-SIG: 11020645)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (G-SIG: 11020645)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung von § 2 Satz 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank: Festlegung des Bundesbanksitzes auf Frankfurt am Main. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frankfurt am Main, Stadt/Festlegung als Sitz der Bundesbank

Law· Gesetzgebung11/7839enacted

Act über den Forstabsatzfonds (Forstabsatzfondsgesetz - FAfG) (G-SIG: 11020662)

Original: Gesetz über den Forstabsatzfonds (Forstabsatzfondsgesetz - FAfG) (G-SIG: 11020662)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31.5.1990 zum Absatzfondsgesetz <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung eines speziellen Forstabsatzfonds zur Finanzierung von Aufgaben der forstlichen Absatzförderung; Änderung der §§ 1 und 2 Abs. 1 und Abs. 2 Absatzfondsgesetz: Streichung des Wortes "Forst". Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Forstwirtschaft/Forstabsatzfondsgesetz * Absatzfondsgesetz/Änd. der §§ 1 und 2 Absatzfondsgesetz durch Forstabsatzfondsgesetz

Law· Gesetzgebung11/7903enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (G-SIG: 11020664)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (G-SIG: 11020664)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch C35 und C106 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 1 und Art. 5 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31. Dezember 1992. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verwaltungsgericht/Verlängerung der Geltungsdauer des Entlastungsgesetzes * Finanzgericht/Verlängerung der Geltungsdauer des Entlastungsgesetzes

Law· Gesetzgebung11/7982enacted

Act über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Drittes ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (G-SIG: 11020672)

Original: Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Drittes ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (G-SIG: 11020672)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage E33 Vergleiche auch E03, E06, E17, E25, E26, E27, E28, E30, D61 und D72 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,5 Mrd DM zur Förderung von Investitionen in der DDR und Berlin (Ost); Finanzierung der Ausgaben durch Kreditaufnahme, Verbilligung der Zinsen für ERP-Kredite um durchschnittlich 2,75 Prozentpunkte aus dem Bundeshaushalt, dafür Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung von 490 Mio DM im Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 1990. Es entstehen Kosten von 1,5 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Investitionsförderung durch 3. ERP- Nachtragsplangesetz 1990 * Investitionsförderung/Förderung der DDR durch 3. ERP-Nachtragsplangesetz 1990 * Nachtragshaushalt/ Zinsverbilligung für Kredite gem. ERP-Nachtragsplangesetz 1990

Law· Gesetzgebung11/8153enacted

Act zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige Überleitende Maßnahmen (G-SIG: 11020681)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige Überleitende Maßnahmen (G-SIG: 11020681)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage XD15 Vergleiche auch R01, R02, XA10, XA11 und XA12 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 9. Oktober 1990 in Bonn unterzeichneten Vertrags zur Regelung der finanziellen Fragen im Zusammenhang mit dem befristeten Aufenthalt sowjetischer Truppen in und ihrem Abzug aus den fünf neuen Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und aus Ost-Berlin bis spätestens Ende 1994: Bereitstellung eines Finanzrahmens von insgesamt 12 Mrd DM, davon 7,8 Mrd DM für ein Wohnungsbauprogramm, 3 Mrd DM als Beitrag zu den Aufenthaltskosten, 1 Mrd DM als Beitrag zu den Transportkosten und 200 Mio DM für ein Umschulungs- und Ausbildungsprogramm; Bereitstellung eines zinslosen Kredits von 3 Mrd DM mit einer Laufzeit von fünf Jahren zur Finanzierung des sowjetischen Anteils der Aufenthaltskosten; Verfahrensregelung für die weitere Behandlung des positiven Transferrubel-Saldos gegenüber der Sowjetunion, die Rückgabe der von den sowjetischen Streitkräften benutzten Liegenschaften und die Auflösung der sowjetisch-deutschen Aktiengesellschaft Wismut. Es entstehen Kosten von 12 Mrd DM für den Finanzrahmen und 1,5 Mrd DM Kreditkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Finanzierung des befristeten Aufenthalts und Abzugs sowjetischer Streitkräfte * Berlin/ Finanzierung des befristeten Aufenthalts und Abzugs sowjetischer Streitkräfte * Immobilien/Rückgabe der von den sowjetischen Streitkräften benutzten Liegenschaften * Transferrubel/Behandlung des positiven Transferrubel-Saldos gegenüber der Sowjetunion * Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut/Auflösung der sowjetisch-deutschen Aktiengesellschaft Wismut * Sowjetunion/ Abkommen mit der Sowjetunion über den Aufenthalt und Abzug sowjetischer Streitkräfte

Law· Gesetzgebung11/8154enacted

Act zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11020683)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11020683)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage XA11 Vergleiche auch R01, R02, XA10, XD15 und XD16 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 12. Oktober 1990 in Bonn unterzeichneten Vertrags: Lösung der praktischen Probleme des bis Ende 1994 befristeten Aufenthalts der sowjetischen Streitkräfte in den 5 neuen Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und in Ost-Berlin sowie der Modalitäten ihres Abzugs: Regelung der militärischen Aktivitäten im Aufenthaltsgebiet, insbesondere von Übungen und Manövern, Nutzung der Liegenschaften, Flugbetrieb, Verkehrsteilnahme und Transportbewegungen, Umweltschutz und Umweltvorsorge, Ein- und Ausreise der Soldaten und ihrer Familienangehörigen, Gerichtsbarkeit und Rechtshilfe, Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmern bei den sowjetischen Truppen, Schäden der Vertragsparteien und Haftung für die Schädigung Dritter, Bildung einer Gemischten Deutsch- Sowjetischen Kommission zur Beilegung evtl. Meinungsverschiedenheiten. Den öffentlichen Haushalten können zusätzliche Verwaltungskosten entstehen, die sich jedoch zur Zeit nicht beziffern lassen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Bedingungen des befristeten Aufenthalts und des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte * Berlin/ Bedingungen des befristeten Aufenthalts und des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte * Immobilien/Nutzung der Liegenschaften in der DDR durch die sowjetischen Streitkräfte * Umweltschutz/ Umweltschutz und Umweltvorsorge der sowjetischen Streitkräfte * Luftverkehr/Luftverkehr der sowjetischen Streitkräfte in der DDR * Oder-Neiße-Linie/Abschluß eines deutsch-polnischen Grenzvertrages

Law· Gesetzgebung11/7833enacted

Act zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) (G-SIG: 11020660)

Original: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) (G-SIG: 11020660)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Der bill ist eine erweiterte Fassung der gleichnamigen Regierungsvorlage D57 <br><br><b>Inhalt:</b> Übernahme und Erweiterung des gleichnamigen Regierungsentwurfs (D57): Steuerliche Vergünstigung für ältere Bürger der ehemaligen DDR beim Aufbau einer privaten Altersversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz), Einräumung eines begrenzten Sonderausgabenabzugs des Schulgelds für private Schulen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz), Ausdehnung des Abzugs von Spenden für als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke bei der Gewerbesteuer (§ 8 Nr. 9, § 9 Nr. 2 und 5 sowie § 36 Abs. 3b und 4a Gewerbesteuergesetz), Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebshilfsdienste und Dorfhelferinnendienste in sozialen Notfällen, soweit sie bisher dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (§ 4 Nr. 7 und § 2 Umsatzsteuergesetz). Das act führt im Entstehungsjahr 1991 zu Steuermindereinnahmen von 70 Mio DM, davon 24 Mio DM für den Bund. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Senkung der Grenze für die Verteilung von Großspenden auf mehrere Jahre von 100.000 DM auf 50.000 DM, Ausdehnung des Buchwertprivilegs auf Sachentnahmen für mildtätige Zwecke, Ausdehnung des Spendenabzugs bei der Gewerbesteuer auf Spenden für mildtätige, kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke, Verlängerung der Frist für das Erlöschen der Erbschafts-/ Schenkungssteuerschuld auf 24 Monate und Ausdehnung auf Zuwendungen an den Bund, ein Land oder eine inländische Gemeinde, Streichung der Bagatellgrenze bei der Hingabe von Kunstwerken an Zahlungs Statt bei der Durchführung des Länderfinanzausgleichs, u.a. m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einkommensteuergesetz/Änd. § 10 EStG betr. private Altersversorgung von DDR-Bürgern und Privatschulen * Deutsche Demokratische Republik/ Private Altersversorgung von älteren DDR-Bürgern * Altersversorgung/ Private Altersversorgung von älteren DDR-Bürgern * Privatschule/ Sonderausgabenabzug des Schulgelds für Privatschulen * Schulgeld/ Sonderausgabenabzug des Schulgelds für Privatschulen * Gewerbesteuergesetz/Änd. der §§ 8, 9 und 36 GewStG betr. Spendenabzug für gemeinnützige Zwecke * Spende/Spendenabzug für besondere gemeinnützige Zwecke * Gemeinnützigkeit/Spendenabzug für besondere gemeinnützige Zwecke * Umsatzsteuergesetz/Änd. der §§ 4 und 12 UStG betr. landwirtschaftliche Betriebshilfs- und Dorfhelferinnendienste * Landwirtschaftlicher Betriebshelfer/ Umsatzsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Betriebshilfsdienste * Dorfhelferin/Umsatzsteuerbefreiung für Dorfhelferinnendienste

Law· Gesetzgebung11/7840enacted

Act zur Regelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (G-SIG: 11020646)

Original: Gesetz zur Regelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (G-SIG: 11020646)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP H13; vergleiche auch H03 und H04; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der CDU/CSU und FDP H13 (BT-Drs11/7781)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Herabsetzung der Grundwehrdienstdauer von 15 auf 12 sowie der Zivildienstdauer von 20 auf 15 Monate zum 1. Oktober 1990, Entlassung der Wehrpflichtigen, die am 30. September 1990 zwölf Monate oder länger Grundwehrdienst geleistet haben, Einführung einer Verpflichtungszeit von unter 2 Jahren für Grundwehrdienstleistende, die freiwillig 15 oder 18 Monate dienen wollen, Regelung ihrer Besoldung ab dem 7. oder 10. Dienstmonat, Angleichung der Übergangsbeihilfe für diesen Personenkreis, Neufestsetzung der Dienstzeiten für Pflichtige im Zivil- und Katastrophenschutz sowie im Entwicklungsdienst; Änderungen des Wehrpflichtgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes, des Wehrsoldgesetzes, des Zivildienstgesetzes, des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes und des Bundesbesoldungsgesetzes, Neufassungsermächtigung für das Wehrpflichtgesetz und das Zivildienstgesetz. Im Einzelplan 14 - BMVg - ergeben sich Einsparungen von 1990 54 Mio DM und ab 1990 jährlich 569 Mio DM; im Einzelplan 15 - BMJFFG - ergibt sich 1990 ein Mehrbedarf von 60 Mio DM, in den Folgejahren ein Minderbedarf von 1991 142 Mio DM, 1992 206 Mio DM, 1993 239 Mio DM und 1994 241 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit H13 (BT-Drs11/7781)<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Gleiche Dauer von Zivildienst und Grundwehrdienst, 13 Monate Zivildienst für Dienstpflichtige, die vor dem 30.09.1990 einen motion auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wehrpflichtgesetz/Änd. der §§ 5, 6 und 13 WehrPG betr. 12 Monate Grundwehrdienst * Zivildienstgesetz/Änd. versch. §§ ZDG betr. 15 Monate Zivildienst * Soldat auf Zeit/Verpflichtung von 15 oder 18 Monaten * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. der §§ 12, 13 und 41 betr. Übergangsbeihilfen * Wehrsoldgesetz/Änd. § 9 Wehrsoldgesetz betr. Entlassungsgeld * Katastrophenschutz/Änd. § 8 act über die Erweiterung des Katastrophenschutzes betr. Dienstzeit Pflichtiger * Bundesbesoldungsgesetz/Änd. § 3 BBesG betr. Besoldung Soldaten auf Zeit * Entwicklungshelfer/Dienstzeit Pflichtiger im Entwicklungsdienst

Law· Gesetzgebung11/7950enacted

Act über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1990) (G-SIG: 11020676)

Original: Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1990) (G-SIG: 11020676)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Haushaltsgesetz 1990 (s. D42) Siehe auch D53, D61, E27, E30, E33, E34, XA11, XA12, XD15, XD16, XR01, XR02, XR04 und XR05 <br><br><b>Inhalt:</b> Vorlage des ersten gesamtdeutschen Haushalts; Änderungen des Haushaltsgesetzes 1990 des Bundes in Art. 1 §§ 1, 2, 10, 11 und 17 sowie Einfügung von § 19a: Ausweis des gesamten Haushaltsvolumens mit 396,047 Mrd DM (bisher 311,796 Mrd DM) und der Nettokreditaufnahme mit 66,838 Mrd DM (bisher 31,008 Mrd DM), Mehrausgaben von 20,095 Mrd DM insbesondere zur Finanzierung des Mehrbedarfs in den Bereichen Soziales, Landwirtschaft und Bezirkshaushalte, zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Wachstums und des Strukturwandels im beigetretenen Gebiet Deutschlands sowie für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Krise am Persischen Golf, Regelung der Nachbesetzung in unabweisbaren Fällen, in denen bisherige Dienstposteninhaber in das beigetretene Gebiet umgesetzt, abgeordnet oder versetzt werden, sowie für die aus diesem Gebiet übernommenen Bediensteten; Neufassung des Haushaltsgesetzes der DDR in Art. 2; Neufassung des Bundeshaushaltsplans in Abschnitt A (bisheriger Bundeshaushaltsplan) und Abschnitt B (bisheriger Haushaltsplan der DDR). Erhöhung der Haushaltsausgaben 1990 um 20,095 Mrd DM und der Nettokreditaufnahme um 35,829 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anhebung des Haushaltsvolumens 1990 auf 396,146 Mrd DM und der Nettokreditaufnahme auf 66,937 Mrd DM, Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen, insbesondere im Bereich Wirtschaftsförderung, Ausbringung eines § 19b zur zeitlichen Begrenzung aller neuen Planstellen und Stellen zum 31.12.1991, Regelung des weiteren Verbleibs im Rahmen des Bundeshaushalts 1991, Absicherung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über den Abzug sowjetischer Streitkräfte u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundeshaushaltsgesetz 1990/Ergänzung des Bundeshaushalts 1990 durch Drittes Nachtragshaushaltsgesetz * Nettokreditaufnahme/Anhebung der Nettokreditaufnahme durch Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1990 * Deutsche Demokratische Republik/Förderung der ehemaligen DDR durch Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1990 * Soziale Sicherheit/ Finanzierung des Mehrbedarfs im Bereich Soziales im beigetretenen Gebiet Deutschlands * Landwirtschaft/Finanzierung des Mehrbedarfs der Landwirtschaft im beigetretenen Gebiet Deutschlands * Bezirksregierung/Finanzierung des Mehrbedarfs in den ehemaligen DDR- Bezirkshaushalten * Wirtschaftswachstum/Beschleunigung des Wirtschaftswachstums im beigetretenen Gebiet Deutschlands * Strukturhilfe (Finanzhilfe)/Finanzierung des Strukturwandels im beigetretenen Teil Deutschlands * Persischer Golf/Finanzierung von Maßnahmen betr. Krise am Persischen Golf * Personalhaushalt/ Personalausgaben durch Beitritt der DDR zum Grundgesetz * Personalausgaben/Personalausgaben durch Beitritt der DDR zum GG * Sowjetische Streitkräfte/Finanzielle Absicherung des Abzugs sowjetischer Streitkräfte im Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 1990

Law· Gesetzgebung11/6534enacted

Act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (G-SIG: 11020501)

Original: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (G-SIG: 11020501)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 18.3.1986 unterzeichneten, vom Europarat aufgelegten Übereinkommens: Festlegung von Grundsätzen und Bestimmungen über die Durchführung von Tierversuchen, über die Zucht, Unterbringung und Pflege von Versuchstieren sowie über Versuchseinrichtungen und statistische Informationen über Tierversuche. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versuchstier/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere * Tierversuch/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere * Tierschutz/ act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere * Tierzucht/Zucht von Versuchstieren * Tierhaltung/Haltung von Versuchstieren

Law· Gesetzgebung11/6530enacted

Act zu dem Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (G-SIG: 11020504)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (G-SIG: 11020504)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 29.8.1989 unterzeichneten, dem OECD- Musterabkommen entsprechenden Revisionsabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 22.7.1954, mit dem die gegenseitigen Steuerbeziehungen an das jeweilige nationale Steuerrecht und den internationalen Wirtschaftsverkehr angepaßt werden sollen; wesentliche Änderungen: im persönlichen und sachlichen Geltungsbereich Einbeziehung der Verbrauchsteuer auf Versicherungs- und Rückversicherungsprämien, Ausdehnung auf den Kontinentalsockel beider Staaten und Präzisierung der Doppelansässigkeit, Änderung der Regelungen für Einkünfte aus Grundvermögen und gewerbliche Einkünfte, Senkung der Dividendenbesteuerung von Tochter- an Muttergesellschaften im anderen Staat von 15 v.H. auf 10 v.H. (für 1990 und 1991) und 5 v.H. ab 1992, Senkung des Kapitalertragsteuersatzes bei Ausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften an US-Streuaktionäre auf 10 v.H., Änderungen im Bereich der Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sowie der Altersbezüge, z.B. für Künstler und Sportler, sowie Wegfall des Besteuerungsrechts des Quellenstaates für Renten aus der Sozialversicherung, Anerkennung schiedsgerichtlicher Entscheidungen von Streitfragen zwischen den Finanzverwaltungen. Das Abkommen führt im Bereich der Dividendenbesteuerung zu Mindereinnahmen von rund 175 Mio. DM ab 1990 und 350 Mio. DM ab 1992, denen Mehreinnahmen aus dem Wegfall der Steuerbefreiung für wesentliche Beteiligungen an bestimmten amerikanischen Kapitalanlagegesellschaften, durch den vollen Kapitalertragsteuerabzug bei gewinnabhängigen Vergütungen sowie durch die Vorschrift gegen die unangemessene Gesellschafterfremdfinanzierung gegenüberstehen. Sie lassen sich im einzelnen nicht beziffern. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA * Einkommensteuer/Einkommensteuerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA * Vermögensteuer/ Vermögensteuerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA * Kapitalertragsteuer/Kapitalertragsteuerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

Law· Gesetzgebung11/6004enacted

Act zur Änderung der Gewerbeordnung (G-SIG: 11020397)

Original: Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (G-SIG: 11020397)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung § 24 Gewerbeordnung: Ermächtigung der Bundesregierung zu Regelungen für die Anlagensicherheit nach dem Stand der Technik in Rechtsverordnungen; Klarstellung, daß Meß-, Steuer- und Regelungseinrichtungen Bestandteil überwachungsbedürftiger Anlagen sind, Einbeziehung aller Gefahrstoffe in das Überwachungssystem, Ausnahmeregelung für Gefahrstoffe in Energieanlagen gem. § 2 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz, Ermittlung technischer Regeln nach dem Stand der Technik durch die Technischen Ausschüsse. Bund und Ländern entstehen Kosten nur als Betreiber von Anlagen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Technische Sicherheit/Änd. § 24 GewO betr. Anlagensicherheit * Meß- und Regelungstechnik/Meß- und Regelungstechnik als Bestandteil überwachungsbedürftiger Anlagen gem. § 24 GewO * Gefährlicher Stoff/ Einbeziehung aller Gefahrstoffe in die Überwachung gem. § 24 GewO

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