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Germany

Laws

116 ingested laws from Germany in 1986. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung10/1164enacted

Act zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020175)

Original: Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020175)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;draft act zur Änderung des Gesetzes über das Asylverfahren&quot;; Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 2.9.1983; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der BR-Initiative B066, BT-Drs 10/3678 unter neuem Titel; siehe auch B27 und B31<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 2. September 1983 und der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1983: Beibehaltung der bis zum 31. Juli 1984 befristeten Sonderregelung für offensichtlich unbegründete Asylanträge (§ 11 AsylVfG) und andere ergänzende Regelungen; Änderung versch §§ AsylVfG. Durch das act entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ständige Konferenz der Innenminister der Länder * Ministerpräsident

Law· Gesetzgebung10/306enacted

Drittes act zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (3.ZerlÄndG) (G-SIG: 10020039)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (3.ZerlÄndG) (G-SIG: 10020039)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> bill wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs.455/82, s.a. GESTA/9.WP/S.476) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 5 und 8 Zerlegungsgesetz: Geltung des Wohnsitzes am 31. Dezember des Veranlagungszeitraums bei der Durchführung des Lohnsteuer-Zerlegungsverfahrens, Aufrechterhaltung der Wohnsitzfiktion des bisherigen § 5 Abs. 2 bei unbekanntem Wohnsitz am 31. Dezember des Feststellungszeitraums. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Ehegattenklausel ist ab dem Zerlegungszeitraum 1983 nicht mehr anzuwenden. Dies führt zu einer Änderung der Zerlegung ab 1986. (Die Ausschußempfehlung ist identisch mit der zurückgezogenen Fassung auf BT-Drucksache 10/705.). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnsitz * Lohnsteuer-Jahresausgleich * Einkommensteuer

Law· Gesetzgebung10/1313enacted

Strafverfahrensänderungsgesetz 1984 (StVÄG 1984) (G-SIG: 10020148)

Germany · German Bundestag · 25 August 2026

<strong>Inhalt:</strong> Entlastung der Strafjustiz durch Gesetzesänderungen im Strafverfahrensrecht unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Garantien, u.a. Vorverlegung der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit, einfache Mitteilung unanfechtbarer Urteile, Erweiterung der öffentlichen Zustellung im Berufungsverfahren, Einschränkung der Anwesenheitspflicht des Staatsanwalts bei Leichenöffnungen, Auswahl des Pflichtverteidigers durch den Beschuldigten, Erweiterung der Verteidigerbefugnisse bei Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung, Einschränkung des Verbots der Mehrfachverteidigung, erweiterte Möglichkeiten zur Hauptverhandlungsunterbrechung und zum Verzicht auf Urkundenverlesung, Verweis auf den Anklagesatz in rechtskräftigen Geldstrafenurteilen von Land- und Oberlandesgerichten, Alleinentscheid des Vorsitzenden über Protokollierungsanträge, Einschränkung der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgericht, Wegfall der Befugnis des Berufungsgerichts auf Rückverweisung wegen Verfahrensfehlern, Beschränkung der Sprungrevision auf die Verletzung materiellen Rechts, erfolgloser Sühneversuch als Voraussetzung der Privatklage gegen gefährliche Körperverletzung, Verbesserung der Effektivität des Strafbefehlsverfahrens, Vereinfachung des strafprozessualen Kostenrechts, Zulassung von Einzelrichtern für die kleine Strafkammer außerhalb der Hauptverhandlung, Erweiterung der Zuständigkeit der kleinen Strafvollstreckungskammer<br /> <br /> Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO, Änderung des § 77b StGB, der §§ 51,60,67,87 und 108 OWiG, des § 55 JGG, des § 29 StVollzG, des § 37 BtMG sowie des § 406 AO. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. Für die Justizhaushalte der Länder entstehen Einsparungen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes entfällt. Der Bundesjustizminister wird zur Neufassung von Srafgesetzbuch und Strafprozeßordnung ermächtigt.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafprozeß/Entlastung der Strafjustiz durch versch. Änderungen im Strafverfahrensrecht * Abgabenordnung/Änderung des § 406 AO betr. Entlastung der Strafjustiz * Richter/Vorverlegung der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, Einschränkung der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgericht, Einzelrichterentscheidungen der kleinen Strafkammer außerhalb der Hauptverhandlung * Strafurteil/Einfache Mitteilung unanfechtbarer Urteile anstelle der förmlichen Zustellung * Berufung (Rechtsmittel)/Erweiterung der Möglichkeiten zur öffentlichen Zustellung im Berufungsverfahren, Wegfall der Befugnis des Berufungsgerichts auf Rückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers * Staatsanwalt/Umwandlung der Anwesenheitspflicht des Staatsanwalts bei Leichenöffnungen in eine Anwesenheitsbefugnis * Leiche/Umwandlung der Anwesenheitspflicht des Staatsanwalts bei Leichenöffnungen in eine Anwesenheitsbefugnis * Obduktion/Umwandlung der Anwesenheitspflicht des Staatsanwalts bei Leichenöffnungen in eine Anwesenheitsbefugnis * Pflichtverteidiger/Auswahl des Pflichtverteidigers durch den Beschuldigten, Erweiterung seiner Befugnisse bei Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung * Urkunde/Erweiterung des Anwendungsbereichs eines Verzichts auf die Urkundenverlesung in der Hauptverhandlung * Geldstrafe/Möglichkeit der Begründung eines Geldstrafeurteils mit Hinweis auf den Anklagesatz durch Land- und Oberlandesgerichte * Urteil/Möglichkeit der Begründung eines Geldstrafeurteils mit Hinweis auf den Anklagesatz durch Land- und Oberlandesgerichte * Landgericht/ Möglichkeit der Begründung eines Geldstrafeurteils mit Hinweis auf den Anklagesatz durch Land- und Oberlandesgerichte * Oberlandesgericht/Möglichkeit der Begründung eines Geldstrafeurteils mit Hinweis auf den Anklagesatz durch Land- und Oberlandesgerichte, Einschränkung der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgericht * Protokoll (Wiedergabe)/ Entscheidung über die Ablehnung des Antrages auf wörtliche Protokollierung beim Vorsitzenden der Hauptverhandlung * Beschwerde (Rechtsbehelf)/Einschränkung der Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgericht * Revision (Rechtsmittel)/ Einschränkung der Sprungrevision auf die Verletzung materiellen Rechts * Körperverletzung/Erfolgloser Sühneversuch als Voraussetzung der Verfolgung der gefährlichen Körperverletzung im Privatklageverfahren * Privatklage/Erfolgloser Sühneversuch als Voraussetzung der Verfolgung der gefährlichen Körperverletzung im Privatklageverfahren * Kostenrecht/Vereinfachung des strafprozessualen Kostenrechts * Strafprozeßordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Entlastung der Strafjustiz * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 76,78b und 120 GVG betr. Entlastung der Strafjustiz * Strafgesetzbuch/Änderung des § 77b StGB betr. Entlastung der Strafjustiz * Ordnungswidrigkeit/Änderung der §§ 51,60,67,87 und 108 OWiG betr. Entlastung der Strafjustiz * Jugendgerichtsgesetz/Änderung des § 55 JGG betr. Entlastung der Strafjustiz * Strafvollzugsgesetz/Änderung des § 29 StVollzG betr. Entlastung der Strafjustiz * Betäubungsmittelgesetz/Änderung des § 37 BtMG betr. Entlastung der Strafjustiz

Law· Gesetzgebung10/3662enacted

Act zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG) (G-SIG: 10020348)

Original: Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG) (G-SIG: 10020348)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Herstellung von Gegenseitigkeit bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit dem Ausland, Wahrnehmung der Interessen ausländischer Unterhaltsgläubiger durch den Generalbundesanwalt, Fortsetzung im Ausland begonnener Unterhaltsklagen in der Bundesrepublik Deutschland, gegenseitige kostenlose Behördenhilfe für Unterhaltsbedürftige; Änderung des § 29 Rechtspflegergesetz. Beim Bund entstehen Personal- und Sachkosten, bei den Ländern Mehrausgaben bei der Prozeßkostenhilfe. Dem gegenüber stehen Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1987 gem. Par. 15 AUG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Unterhaltspflicht/act zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten * Generalbundesanwalt/ Bestimmung des Generalbundesanwalts zur zentralen Behörde für die Wahrnehmung der Interessen ausländischer Unterhaltsgläubiger * Rechtspflegergesetz/Änderung des § 29 Rechtspflegergesetz betr. Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland * Rechtshilfe

Law· Gesetzgebung10/3758enacted

... Strafrechtsänderungsgesetz - § 168 StGB (... StrÄndG) (G-SIG: 10020351)

Germany · German Bundestag · 1 December 2022

<b>Bezug:</b> BVerfGE 39, 41 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des § 168 StGB betr. Strafbarkeit der mißbräuchlichen Verwendung einer toten menschlichen Leibesfrucht. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch * Embryo * Biotechnologie * Schwangerschaftsabbruch * Kosmetische Industrie

Law· Gesetzgebung10/5102enacted

Act zu der Entschließung vom 12. Oktober 1978 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (G-SIG: 10020493)

Original: Gesetz zu der Entschließung vom 12. Oktober 1978 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (G-SIG: 10020493)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Regelungen zur Streitschlichtung und Einfügung eines Anhangs über Einzelheiten des Schiedsverfahrens im Zusammenhang mit dem Londoner Meeresumweltschutzübereinkommen. Bei der Durchführung eines Schiedsverfahrens können dem Bund geringe Kosten entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abfallbeseitigung/act zu der Entschließung vom 12. Oktober 1978 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen * Internationaler Gerichtshof/Anrufung des Internationalen Gerichtshofes bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Londoner Meeresumweltschutzübereinkommen

Law· Gesetzgebung10/5387enacted

Act zu dem Protokoll vom 8. Juli 1985 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 vom Hundert (G-SIG: 10020519)

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 8. Juli 1985 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 vom Hundert (G-SIG: 10020519)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ergänzung des Genfer Übereinkommens vom 13. November 1979: Übernahme der Verpflichtung, Schwefelemissionen bis zum Jahre 1993 um mindestens 30 v.H. gegenüber dem Niveau von 1980 zu verringern. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Spätere Mehrkosten werden durch Haushaltsumschichtungen gedeckt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schwefelverbindung/act zu dem Protokoll vom 8. Juli 1985 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 vom Hundert

Law· Gesetzgebung10/6392enacted

Act zur Einheitlichen Europäischen Akte (G-SIG: 10020534)

Original: Gesetz zur Einheitlichen Europäischen Akte (G-SIG: 10020534)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderungen und Ergänzungen der Römischen Verträge von 1957, Vertragsbestimmungen über die Europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik sowie eine Vielzahl von Erklärungen: Vollendung des Europäischen Binnenmarktes bis 1992, Einführung der qualifizierten Mehrheit bei Ratsbeschlüssen, Aufnahme der Forschungs- und Technologiepolitik sowie der Umweltpolitik in das Gemeinschaftsrecht, schrittweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion, Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren. Durch die Ausführung des Gesetzes entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung eines Artikels 1a in das Ratifizierungsgesetz: Stärkung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates in europapolitischen Angelegenheiten, Unterrichtung des Bundesrates durch die Bundesregierung über Vorhaben im Rahmen der europäischen Gemeinschaft, die für die Länder von Interesse sind, Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates zu Beschlüssen der EG, die Gesetzgebungsmaterien der Länder betreffen, bei den Verhandlungen in den Beratungsgremien der Kommission und des Rates. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Römische Verträge (25.03.1957)/Änderungen und Ergänzungen der Römischen Verträge * Europäische Politische Zusammenarbeit/ Vertragsbestimmungen über die Europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik * Außenpolitik/Vertragsbestimmungen über die Europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik * Binnenmarkt/ Vollendung des Binnenmarktes der EG bis 1992 * Europäischer Rat/ Einführung der qualifizierten Mehrheit bei Ratsbeschlüssen * Forschungspolitik/Aufnahme der Forschungs- und Technologiepolitik in das Gemeinschaftsrecht * Technologie/Aufnahme der Forschungs- und Technologiepolitik in das Gemeinschaftsrecht * Europäische Wirtschafts- und Währungsunion/Schrittweise Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion * Europäisches Parlament/ Erweiterung der Befugnisse des EP im Gesetzgebungsverfahren * Gesetzgebung/Erweiterung der Befugnisse des EP im Gesetzgebungsverfahren * Bundesrat/Einfügung eines Artikels 1a in das Ratifizierungsgesetz: Stärkung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates in europapolitischen Angelegenheiten, Unterrichtung des Bundesrates durch die Bundesregierung über Vorhaben im Rahmen der europäischen Gemeinschaft, die für die Länder von Interesse sind, Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates zu Beschlüssen der EG, die Gesetzgebungsmaterien der Länder betreffen, bei den Verhandlungen in d * Länder der Bundesrepublik Deutschland/Einfügung eines Artikels 1a in das Ratifizierungsgesetz: Stärkung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates in europapolitischen Angelegenheiten, Unterrichtung des Bundesrates durch die Bundesregierung über Vorhaben im Rahmen der europäischen Gemeinschaft, die für die Länder von Interesse sind, Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates zu Beschlüssen der EG, die Gesetzgebungsmaterien der Länder betreffen * Europapolitik/Stärkung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates in europapolitischen Angelegenheiten

Law· Gesetzgebung10/5534enacted

Act zu dem Abkommen vom 28. November 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 10020537)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 28. November 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 10020537)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Inhaltlich im wesentlichen gleichlautende Abkommen mit Frankreich (siehe GESTA/8.WP/S.416), Luxemburg (siehe GESTA/9.WP/S.230), Belgien (siehe GESTA/9.WP/S.240) und Dänemark (siehe GESTA/10.WP/ XB09) <br><br><b>Inhalt:</b> Festlegung von Ansprechstellen, Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Sachen, Regelung von Schadenersatz und Haftung, Verzicht auf Kostenerstattung bei Hilfeleistungen, Verstärkung des wissenschaftlich-technischen Informationsaustauschs. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Katastrophenhilfe/act zu dem Abkommen vom 28. November 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Law· Gesetzgebung10/3544enacted

Sechstes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020414)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020414)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;draft act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes&quot;; Entschließung des Deutschen Bundestages vom 16.11.84 (BT-Drs 10/ 2386, Plenarprotokoll 10/102); in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem Entwurf der SPD B74 (BT-Drs 10/3557) unter neuem Titel<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Festschreibung der Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Deutschen Bundestages im Abgeordnetengesetz, Ausweitung der Anzeigepflicht, Veröffentlichung im Handbuch des Deutschen Bundestages, Änderung § 44a und 44b bis i AbgG.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Änderung des § 44a Abgeordnetengesetzes, Konkretisierung der Einzelbestimmungen in der Anlage 1 der Geschäftsordnung des Bundestages.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages * Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (02.07.1980): Anlage 1 - Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages/Änderung des § 44a Abgeordnetengesetzes, Konkretisierung der Einzelbestimmungen in der Anlage 1 der Geschäftsordnung des Bundestages * Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages/Änderung des § 44a Abgeordnetengesetzes, Konkretisierung der Einzelbestimmungen in der Anlage 1 der Geschäftsordnung des Bundestages * PARLAKOM/Bereitstellung eines Informationskommunikationssystems für Abgeordnete des Bundestages

Law· Gesetzgebung10/5347enacted

Act zur Verbesserung des Umweltschutzes in der Raumordnung und Bauleitplanung sowie im Fernstraßenbau (G-SIG: 10020431)

Original: Gesetz zur Verbesserung des Umweltschutzes in der Raumordnung und Bauleitplanung sowie im Fernstraßenbau (G-SIG: 10020431)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Höherer Stellenwert für den Umweltschutz bei Ermessens- und Planungsentscheidungen, Änderung des § 2 Raumordnungsgesetz, § 3 Bundesfernstraßengesetz und §§ 1 und 35 Bundesbaugesetz. Mehrkosten sind nicht zu beziffern. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Neuformulierung des Par. 3 Bundesfernstraßengesetz zur Präzisierung des Verhältnisses von Straßenunterhaltungspflicht und Umweltschutz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Raumordnungsgesetz/Änderung § 2 Abs.1 Nr.7 Satz 2 des Raumordnungsgesetzes betr. Verbesserung des Umweltschutzes in der Raumordnung * Bundesfernstraßengesetz/Änderung § 3 Abs.1 Satz 2 Bundesfernstraßengesetz betr. Verbesserung des Umweltschutzes im Fernstraßenbau * Bundesbaugesetz/Änderung der §§ 1 Abs.6 Satz 1 und 35 Abs.3 Satz 1 BBauG betr. Verbesserung des Umweltschutzes in der Bauleitplanung * Bauleitplanung/Änderung der §§ 1 Abs.6 Satz 1 und 35 Abs.3 Satz 1 BBauG betr. Verbesserung des Umweltschutzes in der Bauleitplanung

Law· Gesetzgebung10/5077enacted

Act zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 10020464)

Original: Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 10020464)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983; 3. act zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (vgl. BT Drs. 10/2883, s.a. O08) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des Rechts der Hochschullehrer auf eine amtsangemessene Amtsbezeichnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983: Kennzeichnende Zusätze für die Amtsbezeichnungen der Professoren, an wissenschaftlichen Hochschulen und Kunsthochschulen zur Unterscheidung von denen der Professoren an Fachhochschulen, Wegfall der Ämter des Hochschulassistenten in Besoldungsgruppe C1 und des Professors in Besoldungsgruppe C2 an wissenschaftlichen Hochschulen, Schaffung folgender neuer Ämter: "Wissenschaftlicher Assistent", "Künstlerischer Assistent", "Oberassistent", "Oberingenieur" und "Hochschuldozent". Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Amtsbezeichnung "Professor" wird auf vier unterschiedliche Bezeichnungen aufgefächert. Die Verordnungsermächtigung zur Regelung einer Lehrzulage (Par. 44 Bundesbesoldungsgesetz) wird geändert. Die Prüfungsvergütung kann auch an Mitarbeiter gewährt werden. Durch Ergänzungen im Beamtenversorgungsgesetz und Soldatenversorgungsgesetz werden die Leistungen bei Dienstunfällen verbessert. Das Hochschulrahmengesetz wird an das Bundeserziehungsgeldgesetz angepaßt. Der bill erhält eine Neufassungsermächtigung. Durch die Änderung der Dienstunfallversorgung entstehen dem Bund Kosten in Höhe von ca. 0,5 Mio DM jährlich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Amtsbezeichnung * Bundesverfassungsgericht/Anpassung des Rechts der Hochschullehrer auf eine amtsangemessene Amtsbezeichnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983 * Hochschullehrer/Anpassung des Rechts der Hochschullehrer auf eine amtsangemessene Amtsbezeichnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983

Law· Gesetzgebung10/6086enacted

Act zu der Europäischen Charta vom 15. Oktober 1985 der kommunalen Selbstverwaltung (G-SIG: 10020582)

Original: Gesetz zu der Europäischen Charta vom 15. Oktober 1985 der kommunalen Selbstverwaltung (G-SIG: 10020582)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Empfehlung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas von 1981, Empfehlung der Europäischen Kommunalministerkonferenz von 1982, Ausarbeitung durch den Lenkungsausschuß für kommunale und regionale Angelegenheiten (CDRM) <br><br><b>Inhalt:</b> Verpflichtung der Vertragsstaaten, ihren kommunalen Gebietskörperschaften ein hohes Maß an Selbstverwaltung zu geben. Das act verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europarat/act zu der Europäischen Charta vom 15. Oktober 1985 der kommunalen Selbstverwaltung * Kommunale Selbstverwaltung/act zu der Europäischen Charta vom 15. Oktober 1985 der kommunalen Selbstverwaltung

Law· Gesetzgebung10/6113enacted

Act zu dem Vertrag sowie dem Zusatzprotokoll vom 20. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Binnenschiffsverkehr (G-SIG: 10020583)

Original: Gesetz zu dem Vertrag sowie dem Zusatzprotokoll vom 20. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Binnenschiffsverkehr (G-SIG: 10020583)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Erleichterung des deutsch-österreichischen Binnenschiffsverkehrs, insbesondere in Hinblick auf den künftigen Verkehr auf dem Main- Donau-Kanal. Das act verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Österreich/act zu dem Vertrag sowie dem Zusatzprotokoll vom 20. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Binnenschiffsverkehr * Main-Donau-Kanal

Law· Gesetzgebung10/5900enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1987 (Haushaltsgesetz 1987) (G-SIG: 10020586)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1987 (Haushaltsgesetz 1987) (G-SIG: 10020586)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Feststellung des Bundeshaushalts 1987 in Einnahmen und Ausgaben auf 271 Mrd. DM, Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 24,3 Mrd. DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen.

Law· Gesetzgebung10/5303enacted

Erstes act zur Änderung des Waschmittelgesetzes (G-SIG: 10020494)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Waschmittelgesetzes (G-SIG: 10020494)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Gestaltung technischer Einrichtungen (z.B. Waschmaschinen, Autowaschanlagen) in der Art, daß so wenig Wasch- und Reinigungsmittel wie möglich benötigt werden; Ausdehnung der vom act erfaßten Wasch- und Reinigungsmittel auf wasserfrei eingesetzte Reinigungsmittel und auf Wäscheweichspülmittel, erweiterte Beschränkung bzw. Verbot der Verwendung gewässerschädlicher Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln, Verbesserung der Information der Verbraucher über die Inhaltsstoffe und Dosierung und über den Härtebereich des Trinkwassers, umfassendere Information des Umweltbundesamtes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, Änderung der §§ 1 bis 9 und 11 bis 12 des Waschmittelgesetzes. Dem Bund entstehen jährliche Kosten von 1 Mio DM (einmalige Kosten von 0,4 Mio DM für Verwaltungsaufgaben). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Weitergehende Einschränkungen der Beschriftungs- und Meldepflichten für Wasch- und Reinigungsmittel gem. Par. 7 und 9 Waschmittelgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gewässerschutz/Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Wasch- und Reinigungsmittel * Reinigungsmittel/Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Wasch- und Reinigungsmittel * Schadstoff/ Erweiterte Beschränkung bzw. Verbot der Verwendung gewässerschädlicher Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln * Verbraucheraufklärung/Verbesserung der Information der Verbraucher über die Inhaltsstoffe und Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln und über den Härtebereich des Trinkwassers * Trinkwasser/Verbesserung der Information der Verbraucher über die Inhaltsstoffe und Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln und über den Härtebereich des Trinkwassers * Umweltbundesamt/ Umfassendere Information des Umweltbundesamtes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln * Umweltschutz * Weichspülmittel/Ausdehnung der vom Waschmittelgesetz erfaßten Wasch- und Reinigungsmittel auf wasserfrei eingesetzte Reinigungsmittel und auf Wäscheweichspülmittel

Law· Gesetzgebung10/5345enacted

Act über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) (Bundesstatistikgesetz - BStatG) (G-SIG: 10020495)

Original: Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) (Bundesstatistikgesetz - BStatG) (G-SIG: 10020495)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Bundesverfassungsgericht Entscheidung vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1) <br><br><b>Inhalt:</b> Übertragung der Grundsätze des Volkszählungsurteils des BVerfG von 1983 auf die Durchführung von Bundesstatistiken unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der besonderen Schutzwürdigkeit der Bundesstatistik; Neuregelungen bezügl. Anordnung, Vorbereitung und Durchführung von Bundesstatistiken, zur statistischen Geheimhaltung und zum Datenschutz, betr. Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit der Beauftragten sowie Aufklärung der Befragten; Fortentwicklung des statistischen Instrumentariums bezügl. Zugriff auf öffentliche Quellen, Erhebungen für besondere Zwecke und Führung von Adressdateien. Kosten entstehen keine. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Konkretisierung der Verwendungsmöglichkeiten von Adreßdateien; Erlaß einer Rechtsvorschrift, ob und in welchem Umfang in einer Bundesstatistik die Erhebung mit oder ohne Auskunftspflicht erfolgen soll; Berichtspflicht der Bundesregierung bis zum 1.1.1988 zur Überprüfung der Notwendigkeit bestehender Auskunftspflichten; Übermittlungsmöglichkeit in Tabellenform an oberste Bundes- oder Landesbehörden; Einzelangaben für ausschließlich statistische Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Ausdehnung der Übermittlungsmöglichkeit auf private Forschungsinstitutionen; Verstärkung der Information der zu Befragenden durch die Aufnahme von zwei weiteren Unterrichtungsverpflichtungen; Es entstehen kein Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des BVerfG für die Bundesstatistiken bezügl. Datenschutz * Bundesverfassungsgericht/ Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des BVerfG für die Bundesstatistiken bezügl. Datenschutz * Wirtschaftsstatistik/ Beschränkung der durch Rechtsverordnung anzuordnenden Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht auf Wirtschafts-, Lohn- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben- und Arbeitsstätten * Lohnstatistik/Beschränkung der durch Rechtsverordnung anzuordnenden Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht auf Wirtschafts-, Lohn- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben- und Arbeitsstätten * Umweltstatistik/Beschränkung der durch Rechtsverordnung anzuordnenden, Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht auf Wirtschafts-, Lohn- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben- und Arbeitsstätten

Law· Gesetzgebung10/3434enacted

Act zum Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (G-SIG: 10020381)

Original: Gesetz zum Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (G-SIG: 10020381)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Erleichterung der strafrechtlichen Beurteilung von Auslandsstraftaten durch eine Regelung für Auskunftsersuchen im Bereich der Strafrechtspflege, Möglichkeit der Auskunftsersuchen auch für Justizbehörden außerhalb der Gerichte und im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit nennenswerten Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafrecht * Strafvollzug * Strafverfolgung * Rechtshilfe in Strafsachen

Law· Gesetzgebung10/5533enacted

Zweites act zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 10020517)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 10020517)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Bericht des BMI vom August 1983 zum Abwasserabgabengesetz <br><br><b>Inhalt:</b> Verringerung der Gewässerbelastung: Einbeziehung der organischen Halogenverbindungen und der Schwermetalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer in die Abgabenbewertung, die ordnungsrechtlichen Bescheidwerte als Grundlage der Abgabenerhebung, bei deren Überschreitung eine spürbar höhere Abgabe erhoben wird; Verminderung des Abgabensatzes beim Übertreffen der Regeln der Technik und beim Erreichen des Standes der Technik sowie Verrechnung der Investitionen für Gewässerschutzmaßnahmen zur Hälfte mit der Abwasserabgabe für einen bestimmten Zeitraum, Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1989. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung des Überwachungswertes anstelle des Regelwertes und neuer Schadstoffparameter sowie Vorlage eines Berichts der Bundesregierung hierzu; Reduzierung der Einleitung von Ammoniumstickstoff und Phosphor; Selbstverpflichtung der Chemischen Industrie, die Einleitung von Ammoniumstickstoff in die Gewässer bis 1993 erheblich zu vermindern und Aufnahmen von Grenzwerten dafür in die 1. Abwasserverwaltungsvorschrift für Gemeinden bis Ende 1988; das gleiche gilt für Phosphor; Ausbau von Abwasserbehandlungs- und Kanalisationsanlagen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gewässerschutz * Halogenkohlenwasserstoff/Einbeziehung der organischen Halogenverbindungen und der Schwermetalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer in die Abgabenbewertung zur Verringerung der Gewässerbelastung * Schwermetall/Einbeziehung der organischen Halogenverbindungen und der Schwermetalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer in die Abgabenbewertung zur Verringerung der Gewässerbelastung

Law· Gesetzgebung10/5959enacted

Erstes act zur Änderung des Futtermittelgesetzes (G-SIG: 10020542)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes (G-SIG: 10020542)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Futtermittelgesetz siehe GESTA/7.WP./S.234 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 84/587/EWG des Rates vom 29. November 1984 zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. EG Nr. L 319, S.13); Richtlinie 79/373/EWG des Rates vom 2. April 1979 über den Verkehr mit Mischfuttermitteln (ABl. EG Nr. L 86, S.30) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Futtermittelgesetz: Regelung des Anerkennungsverfahrens für Hersteller von Zusatzstoffen und Vormischungen, Anpassung von Begriffsbestimmungen an EG-Recht, Betonung des Gesundheitsschutzes, Streichung des Begriffs "Halbfabrikat", Ersetzung des Begriffs "Schadstoff" durch "unerwünschter Stoff", Verbot des Verfütterns gesundheitlich bedenklicher Stoffe, Neufassung der Vorschrift über die Zulassungsbedürftigkeit von Einzelfuttermitteln, Erweiterung der Länderbefugnisse für Ausnahmeregelungen, Ermächtigung zur Umsetzung von EG-Maßnahmen ohne Zustimmung des Bundesrates. Das act verursacht dem Bund keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zusatzstoff in Futtermitteln/Erstes act zur Änderung des Futtermittelgesetzes * Rechtsangleichung in den EG/Erstes act zur Änderung des Futtermittelgesetzes

Law· Gesetzgebung10/5630enacted

Act zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung (G-SIG: 10020550)

Original: Gesetz zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung (G-SIG: 10020550)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ RVO: Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in überversorgten Gebieten durch die Selbstverwaltung, Ausnahmen bei Praxisübernahmen oder Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis, Niederlassungsfreiheit für 50 v.H. der kassenärztlichen Planungsbereiche, Förderung der Praxisaufgabe durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ärztliche Versorgung/act zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung * Reichsversicherungsordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ RVO betr. Zulassungsbeschränkung für Kassenärzte * Niederlassungsfreiheit/Niederlassungsfreiheit für Kassenärzte in 50 v.H. der Planungsbereiche * Arztpraxis/Ausnahme von der Zulassungsbeschränkung bei Übernahme einer Kassenarztpraxis * Ärztliche Gemeinschaftspraxis/Ausnahme von der Zulassungsbeschränkung bei Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis * Kassenärztliche Vereinigung/Förderung der Praxisaufgabe durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

Law· Gesetzgebung10/6600enacted

Act betreffend die Änderung vom 27. September 1984 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (G-SIG: 10020610)

Original: Gesetz betreffend die Änderung vom 27. September 1984 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (G-SIG: 10020610)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Einbeziehung der VR China als ständiges Mitglied in den Gouverneursrat der IAEO. Das act verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> China

Law· Gesetzgebung10/5957enacted

Act zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (7.Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 7.RVÄndG) (G-SIG: 10020551)

Original: Gesetz zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (7.Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 7.RVÄndG) (G-SIG: 10020551)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1985 und vom 12. Februar 1986; Hebammengesetz siehe I04; Arbeitsförderungs- Konsolidierungsgesetz siehe GESTA/9.WP/S. 173 <br><br><b>Inhalt:</b> Festlegung der vom Rentenversicherungsträger zu speichernden Daten und der Rentenauskunft, Eröffnung eines Austrittsrechts aus der Pflichtversicherung für Selbständige aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1985, befristete Befreiungsmöglichkeit von der erweiterten Versicherungspflicht für Hebammen, Übergangsregelung für die Vorversicherungszeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 1986 und Anordnung der Anwendung des Verwaltungsverfahrens gem. SGB bei der Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes; Änderung des § 10 BErzGG, von Art.1 § 2 AFKG, des § 1325 RVO, von Art.2 § 1a ArVNG, des § 104 Angestelltenversicherungsgesetz und des § 108h Reichsknappschaftsgesetz, Änderung von Art.2 § 1a und Einfügung eines § 1c AnVNG sowie Einfügung eines § 51 GAL. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Für das Bundeserziehungsgeldgesetz werden ergänzende Regelungen hinsichtlich des Sozialgerichtsverfahrens und des Widerspruchsverfahrens getroffen. Par. 20 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung wird dahingehend ergänzt, daß Beschäftigungszeiten in Vertreibungsgebieten bei Personen, die zugleich Verfolgte des Nationalsozialismus waren, anerkannt werden, auch wenn eine Auswanderung in ein nichtdeutschsprachiges Land erfolgte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Rentenversicherung/Festlegung für das Versicherungskonto und die Rentenauskunft * Rentenauskunft/Festlegung für das Versicherungskonto und die Rentenauskunft * Bundesverfassungsgericht/ Austrittsrecht aus der Pflichtversicherung für Selbständige gem. Entscheidung vom 9. Oktober 1985, Besitzstandswahrung beim Arbeitslosengeld gem. Entscheidung vom 12. Februar 1986 * Selbständiger/Austrittsrecht aus der Pflichtversicherung für Selbständige gem. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts * Hebamme/Befristete Befreiungsmöglichkeit von der erweiterten Versicherungspflicht für Hebammen * Arbeitslosengeld/ Übergangsregelung für die Vorversicherungszeit beim Arbeitslosengeld gem. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts * Verwaltungsverfahren/Anordnung der Anwendung des Verwaltungsverfahrens gem. SGB bei der Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes * Sozialgesetzbuch/Anordnung der Anwendung des Verwaltungsverfahrens gem. SGB bei der Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes * Bundeserziehungsgeldgesetz/Änderung des § 10 BErzGG betr. Verwaltungsverfahren * Arbeitsförderungs- Konsolidierungsgesetz/Änderung von Art.1 § 2 AFKG betr. Vorversicherungszeit beim Arbeitslosengeld * GAL/Einfügung eines § 51 GAL betr. Berlinklausel * Reichsversicherungsordnung/Änderung des § 1325 RVO betr. Versicherungskonto und Rentenauskunft * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 104 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Versicherungskonto und Rentenauskunft * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 108h Reichsknappschaftsgesetz betr. Versicherungskonto und Rentenauskunft * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Art.2 § 1a ArVNG betr. Befreiung von der Versicherungspflicht * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Art.2 § 1a und Einfügung eines § 1c Befreiung von der Versicherungspflicht, u.a. für Hebammen

Law· Gesetzgebung10/5964enacted

Zweites act zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (2.Statistikbereinigungsgesetz - 2.StatBerG) (G-SIG: 10020558)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (2.Statistikbereinigungsgesetz - 2.StatBerG) (G-SIG: 10020558)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> 1. Statistikbereinigungsgesetz vom 14.3.1980 (BGBl. I S.294) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983 (BVerfGE 65,1) Mikrozensusgesetz vom 10.6.1985 (BGBl. I S.955) Volkszählungsgesetz 1987 vom 8.11.1985 (BGBl. I S.2078) Bundesstatistikgesetz (BT-Drs. 10/5345) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von 17 statistischen Rechtsvorschriften (13 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen) zur Vereinfachung der Erhebungen und zur Weiterentwicklung des statistischen Instrumentariums. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung Par. 7 des Gesetzes über die Finanzstatistik betr. Regelung der Art des Dienstverhältnisses von Personen in Krankenhäusern; Par. 7 und 9 des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung betr. Durchführung der Gemüseanbauerhebung; Par. 1 Viehzählungsgesetz betr. Durchführung der Viehzählung und Aufzählung der Vieharten; Par. 2 des Gesetzes über eine Geflügelstatistik betr. Festlegung des Zeitpunktes der Erhebung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wirtschaftsstatistik/Änderung des §§ 1 und 5 des Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige * Steuerstatistik/Änderung der §§ 1, 2 und 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken * Finanzstatistik/Änderung versch §§ des Gesetzes über die Finanzstatistik * Bodennutzungserhebung/ Änderung versch §§ des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung * Ernteerhebung/Änderung versch §§ des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung * Viehzählungsgesetz/Änderung der §§ 1, 2 und 8 des Viehzählungsgesetzes * Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft/Änderung des § 1 des Gesetzes über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft * Geflügel/Änderung versch §§ des Gesetzes über eine Geflügelstatistik * Schlachtung/Änderung des § 2 des Gesetzes über eine Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik * Fleischhygiene-Statistik-Verordnung/ Änderung des § 3 der Fleischhygiene-Statistik-Verordnung * Bundes- Seuchengesetz/Änderung des § 5 des Bundes-Seuchengesetzes * Geschlechtskrankheit/Änderung des § 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten * Sozialhilfe/Änderung der §§ 2, 4 und 5 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe * Kriegsopferfürsorge/Änderung der §§ 2, 4 und 5 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe * Jugendhilfe/Änderung der §§ 2, 4 und 5 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe * Straßenverkehrsstatistik/Änderung mehrerer §§ des Gesetzes zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr * Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz/Änderung der §§ 2 und 5 des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes * Außenhandelsstatistik- Durchführungsverordnung/Änderung des § 30 und der Anlage zu § 31 (Befreiungsliste) der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung * Preisstatistik/Änderung des § 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik * Eisenbahnstatistik/Änderung der §§ 7 und 8 der Verordnung über eine Eisenbahnstatistik

Law· Gesetzgebung10/5863enacted

Zwölftes act zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (G-SIG: 10020567)

Original: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (G-SIG: 10020567)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Anhebung des Wehrsoldes um 1 DM und Erhöhung der besonderen Zuwendungen auf 340 DM ab 1.1.1987; strukturelle Anhebung des Wehrsoldes ab 1.6.1989 zwischen 2 und 6 DM, Gewährung des doppelten Satzes des Verpflegungsgeldes bei jeder Befreiung von der Teilnahme an der vollen Tagesverpflegung, Gewährung eines Entlassungsgeldes von 2.500 DM (Verheiratete 2.800) nach Ableistung des auf 18 Monate verlängerten Grundwehrdienstes. Die jährlichen Mehrkosten betragen: 1987 106,9 Mio DM, 1988 111,7 Mio DM, 1989 301 Mio DM, 1990 476,7 Mio DM und 1991 610,6 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Wehrsoldtabelle wird dahingehend korrigiert, daß der Betrag, um den sich der Wehrsold in Einheiten mit Spitzendienstzeiten erhöht, von 1,90 DM auf 2,00 DM erhöht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verpflegungszuschuß/Gewährung des doppelten Satzes des Verpflegungsgeldes bei jeder Befreiung von der Teilnahme an der vollen Tagesverpflegung * Entlassungsgeld gem.Wehrsoldgesetz/ Gewährung eines Entlassungsgeldes von 2.500 DM (Verheiratete 2.800 DM) nach Ableistung des auf 18 Monate verlängerten Grundwehrdienstes

Law· Gesetzgebung10/5862enacted

Einunddreißigstes act zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (31.ÄndG LAG) (G-SIG: 10020568)

Original: Einunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (31.ÄndG LAG) (G-SIG: 10020568)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.8.1984 - 3C 40.83 - und vom 14.8.1985 - 3C 29.84 - betr. Vermögenseinbußen <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 12 LAG: Anerkennung von Schäden, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Aussiedlung entstanden sind, als Vertreibungsschäden. Dem Bund entstehen keine Mehraufwendungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aussiedler * Vertreibung

Law· Gesetzgebung10/5734enacted

Siebtes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des AbgG: Bereinigung einzelner Probleme, die bei der praktischen Durchführung des Gesetzes aufgetreten sind; Bewertung und Berechnung der Versorgungsanwartschaften im Versorgungsausgleich; keine Berücksichtigung der Kostenpauschale bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht. Dem Bund entstehen jährlich Kosten in Höhe von 250.000 DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Vereinbarkeit von Bundestagsmandat mit der Hochschullehrertätigkeit für Professoren; die Vergütung für die Hochschultätigkeit darf 25 v. H. der Bezüge, die aus dem Professorendienstverhältnis zu zahlen wären, nicht übersteigen. Bereitstellung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems am Sitz des Bundestages und in den Arbeitsräumen eines Abgeordneten an einem Ort seiner Wahl im Geltungsbereich dieses Gesetzes; Zahlung des Übergangsgeldes in Höhe der Entschädigung nach Par. 11 für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat lang; bei Mitgliedschaft länger als die Hälfte einer Wahlperiode, Zahlung des Übergangsgeldes für weitere drei Monate; bei Mitgliedschaft weniger als die Hälfte einer Wahlperiode, Zahlung des Übergangsgeldes nur zwei weitere Monate, höchstens jedoch drei Jahre lang; Ruhen der Entschädigung nach Par. 11, solange Entschädigung nach dem Abgeordnetengesetz eines Landes gezahlt wird, soweit nicht landesrechtliche Vorschriften ein Ruhen der Entschädigung für die Ausübung des Landtagsmandats anordnen; Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag nach Par. 38b: Zahlung von Versorgungsleistungen auf motion vom Ersten des Monats der Antragstellung an nach Par. 25 Abs. 4 an Hinterbliebene, deren Versorgungsfall in der Zeit vom 1.4.1977 bis zum Inkrafttreten des 7. Änderungsgesetzes eingetreten ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versorgungsausgleich Geschiedener/Bewertung und Berechnung der Versorgungsanwartschaften nach dem Abgeordnetengesetz im Versorgungsausgleich (Einfügung eines § 25a) * Unterhaltspflicht/ Keine Berücksichtigung der Kostenpauschale für Abgeordnete bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht

Law· Gesetzgebung10/5981enacted

Zweites act zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Zweites Vermögensbeteiligungsgesetz) (G-SIG: 10020578)

Original: Zweites Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Zweites Vermögensbeteiligungsgesetz) (G-SIG: 10020578)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch G61 und Jahreswirtschaftsbericht 1983 (BR Drs 50/83; BT Drs 9/2400) <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der steuerlichen Förderung des Erwerbs von Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG), Zulassung von Kapitalanlagegesellschaften, die in stillen Beteiligungen anlegen, Erweiterung des Katalogs der steuerlich geförderten Vermögensbeteiligungen, insbesondere betr. Anteilscheine an bestimmten Beteiligungs-Sondervermögen, Übernahme der Vorschriften des Spar-Prämiengesetzes in vereinfachter Form in das Fünfte Vermögensbildungsgesetz; Novellierung des 4. VermBG als 5. VermBG, Änderung der §§ 10, 19a, 51 und 52 EStG, Änderung und Ergänzung versch §§ act über Kapitalanlagegesellschaften, Änderung des § 1 WoPG, der §§ 1 und 4 act über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie des § 54a Versicherungsaufsichtsgesetz. In den Jahren 1987 bis 1990 sind Steuermindereinnahmen in Höhe von 25 bis 80 Mio DM, davon beim Bund 11 bis 35 Mio DM zu erwarten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die bisherige Sperrfristenregelung bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen aufgrund alter Konten- und Wertpapiersparverträge gilt nach 1986 weiter. Die Bewertungsregelung für Belegschaftsaktien bei vor 1987 gefaßten Überlassungsbeschlüssen wird beibehalten. Vorschriften über die Aussetzung der Rücknahme von Anteilscheinen an Beteiligungs-Sondervermögen im act über Kapitalanlagegesellschaften werden gestrichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vermögensbildungsgesetz/Novellierung des 4. Vermögensbildungsgesetzes als 5. Vermögensbildungsgesetz * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 10, 19a, 51 und 52 EStG betr. Vermögensbeteiligung * Kapitalanlagegesellschaft/Zulassung von Kapitalanlagegesellschaften, die in stillen Beteiligungen anlegen, Änderung und Ergänzung versch. §§ act über Kapitalanlagegesellschaften * housing construction-Prämiengesetz/Änderung des § 1 WoPG betr. Vermögensbeteiligung * Vermögenswirksame Leistung/ Änderung der §§ 1 und 4 act über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit betr. Vermögensbeteiligung * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änderung des § 54a Versicherungsaufsichtsgesetz betr. Vermögensbeteiligung

Law· Gesetzgebung10/6213enacted

Act über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1987 (G-SIG: 10020591)

Original: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1987 (G-SIG: 10020591)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Anpassung der Sozialrenten und der Altershilfe für Landwirte um 3,7 v.H. zum 1. Juli 1987, effektive Erhöhung nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge der Rentner um rund 3 v.H., ggf. endgültige Festlegung des Anpassungssatzes durch Rechtsverordnung; Änderung des § 4 GAL und Verordnungsermächtigung. Dem Bund entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 420 Mio DM, die in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Altershilfe für Landwirte/Änderung des § 4 GAL betr. Rentenanpassung 1987

Law· Gesetzgebung10/6082enacted

Act zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) (G-SIG: 10020594)

Original: Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) (G-SIG: 10020594)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch Q15 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherstellung einer bundesweiten Erhebung und Auswertung von Daten über die radioaktive Umweltbelastung, Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität, Festlegung der Meßmethoden und der Voraussetzungen für die Festlegung von Dosis- und Kontaminationswerten. Regelungen für Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung; Änderung des § 9 LMBG sowie des § 1 BGSG. Mit dem Vollzug des Gesetzes sind Mehrausgaben verbunden. Diese ergeben sich insbesondere durch die Errichtung der Zentralstelle für die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie den Ausbau des Meßstellennetzes des Bundes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Befugnisse der Länder werden aufgrund der Vorstellung des Bundesrates konkretisiert, insbesondere vollziehen sie die im Rahmen des Gesetzes vorgesehenen Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität/Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität * Radioaktivität/act zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung * Katastrophenschutz/act zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung * Grenzabfertigung/Befugnisse der Grenzschutz- und Zollstellen bei radioaktiver Kontamination * Grundgesetz: Art.13/Einschränkung des Grundrechts gem. Artikel 13 GG betr. Probeentnahmen zur Feststellung der Radioaktivität * Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz/Änderung des § 9 LMBG betr. Verbot des Inverkehrbringens radioaktiv belasteter Lebensmittel * Bundesgrenzschutzgesetz/Änderung des § 1 BGSG betr. Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen

Law· Gesetzgebung10/6393enacted

Act über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg (G-SIG: 10020603)

Original: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg (G-SIG: 10020603)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Finanzhilfen in Höhe von 300 Mio. DM für die Jahre 1987 und 1988 für die Küstenländer, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Dem Bund entstehen in den Jahren 1987 und 1988 Mehrausgaben von 300 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.104a/act über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig- Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg * Bremen, Land/act über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg * Hamburg, Land/act über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg * Niedersachsen, Land/ act über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg * Schleswig- Holstein, Land/act über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg * Küstenland/Finanzhilfen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur in den Küstenländern * Verkehrsnetz/ Finanzhilfen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur in den Küstenländern

Law· Gesetzgebung10/6215enacted

Act über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Ebert-Gedenkstätte (G-SIG: 10020605)

Original: Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Ebert-Gedenkstätte (G-SIG: 10020605)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ausbau des Geburtshauses Friedrich Eberts in Heidelberg zu einer Gedenkstätte; Erlaß eines Errichtungsgesetzes mit Regelungen über Stiftungszweck, Vermögen, Organe der Stiftung und deren Aufgaben. Dem Bund entstehen jährlich Kosten in Höhe von 495.000 DM und einmalige Kosten in Höhe von ca. 7,5 Mio DM für den Erwerb der Liegenschaften in Jahre 1988. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gedenkstätte

Law· Gesetzgebung10/6222enacted

Act zur Änderung des Artikels 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und zur Änderung der Bundesärzteordnung, des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde und der Reichsversicherungsordnung (G-SIG: 10020606)

Original: Gesetz zur Änderung des Artikels 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und zur Änderung der Bundesärzteordnung, des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde und der Reichsversicherungsordnung (G-SIG: 10020606)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Identischer Regierungsentwurf siehe I42 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinien 75/362/EWG und 78/686/EWG <br><br><b>Inhalt:</b> Geplante Durchführung einer 2-jährigen Tätigkeit als Arzt im Praktikum für Absolventen des Medizinstudiums, die nach dem 30.6.1987 die ärztliche Prüfung bestehen; zur Sicherung des reibungslosen Ablaufs dieser Praxisphase wird der Beginn des Praktikums von der 2. Jahreshälfte 1987 auf die 2. Jahreshälfte 1988 hinausgeschoben; der erfolgten Anpassung - durch EWG-Beitritt Spaniens und Portugals - der Richtlinien 75/362/EWG und 78/686/EWG (Gleichstellung der Bildungsnachweise) wird entsprochen; Anpassung der Vorschriften für die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde an die entsprechenden Regelungen in der Bundesärzteordnung, Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung an EG-Recht: keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankenfürsorgeschutz in der EG, Befreiungsrecht für Altfälle, Änderung der §§ 1 und 2 in Art. 2 des 4. Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung, der §§ 3, 5, 12 und 14 der Bundesärzteordnung, der §§ 2, 4, 13, 16 und 20a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde und der §§ 165 und 536 RVO. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung des Austritts aus der Krankenversicherung gem. § 239 Abs. 3 Reichsknappschaftsgesetz und gem. § 94c des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte für den, der durch das Krankenfürsorgesystem der EG bei Krankheit geschützt ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Praktikum/Verschiebung des Beginns der 2-jährigen Tätigkeit als Arzt im Praktikum von der 2. Jahreshälfte 1987 auf die 2. Jahreshälfte 1988 * Zahnheilkunde/Änderung der §§ 2,4,13,16 und 20a des Gesetzes über die Ausübung der Zahlheilkunde betr. Anpassung der Vorschriften für die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde an die entsprechenden Regelungen in der Bundesärzteordnung * Medizinstudium/Verschiebung des Beginns der 2-jährigen Tätigkeit als Arzt im Praktikum von der 2. Jahreshälfte 1987 auf die 2. Jahreshälfte 1988 * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 165 und 536 Reichsversicherungsordnung betr. Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung an EG-Recht: keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankenfürsorgeschutz in der EG sowie Befreiungsrecht für Altfälle * Gesetzliche Krankenversicherung/Änderung der §§ 165 und 536 Reichsversicherungsordnung betr. Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung an EG-Recht: keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankenfürsorgeschutz in der EG sowie Befreiungsrecht für Altfälle * Rechtsangleichung in den EG/Änderung der §§ 165 und 536 Reichsversicherungsordnung betr. Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung an EG-Recht: keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankenfürsorgeschutz in der EG sowie Befreiungsrecht für Altfälle * Gesetzliche Krankenversicherung/Regelung des Austritts aus der Krankenversicherung gem. § 239 Abs. 3 Reichsknappschaftsgesetz und gem. § 94c des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte für den, der durch das Krankenfürsorgesystem der EG bei Krankheit geschützt ist

Law· Gesetzgebung10/6240enacted

Act zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Häftlingshilfegesetzes (KgfEG/HHG) (G-SIG: 10020607)

Original: Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Häftlingshilfegesetzes (KgfEG/HHG) (G-SIG: 10020607)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Bundeszuschüsse im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung an die Heimkehrerstiftung zum Ausgleich degressiver Darlehensrückflüsse, Gewährung von 60 v.H. der Rentenausgleichsbeträge für die Witwen von Leistungsempfängern, Nichtberücksichtigung der Grundrenten von Beschädigten bei der Leistungsgewährung, Freistellung der Leistungen von der Zwangsvollstreckung; Streichung des § 6, Änderung der §§ 45 und 46b sowie Einfügung der §§ 54b und 54c KgfEG, Änderung der §§ 9 und 9a sowie Einfügung eines § 25b HHG, Neufassungsermächtigung. Dem Bund entstehen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bestimmung des Personenkreises der Zahlungsempfänger gem. Par. 9a Häftlingshilfegesetz; Höhe der Eingliederungshilfen für jeden Gewahrsamsmonat: ab 1.1.1947: 30 DM und ab 1.1.1949: 60 DM, Begrenzung auf 15420 DM; Leistungen nach Par. 9a bis c und Par. 18 Häftlingshilfegesetz unterliegen in der Person des unmittelbar Berechtigten nicht der Zwangsvollstreckung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/act zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Häftlingshilfegesetzes * Häftlingshilfegesetz/act zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Häftlingshilfegesetzes * Witwe/Gewährung von 60 v.H. der Rentenausgleichsbeträge für Witwen von Leistungsempfängern der Heimkehrerstiftung * Beschädigtenrente/Nichtberücksichtigung der Grundrenten von Beschädigten bei Leistungen der Heimkehrerstiftung * Zwangsvollstreckung/Freistellung der Leistungen der Heimkehrerstiftung von der Zwangsvollstreckung

Law· Gesetzgebung10/6286enacted

Act zur Bekämpfung des Terrorismus (G-SIG: 10020609)

Original: Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (G-SIG: 10020609)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> act zur Änderung des StGB, der StPO, des GVG, der BRAO und des StVollzG vom 18.8.1976 - BGBl I, S.2181 19. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7.8.1981, BGBl I, S.808 Siehe auch C90 und C95 <br><br><b>Inhalt:</b> Wirksamere Bekämpfung des Terrorismus: gem. § 129a StGB Einstufung der Tatbestandsalternativen des Gründens und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als Verbrechen, Erhöhung der Mindeststrafe für Rädelsführer und Hintermänner und Erweiterung des Kreises der Katalogtaten; Wiedereinführung der Strafbarkeit der Anleitung zu bestimmten schweren Gewalttaten durch Einführung eines neuen § 130a in das StGB; Erweiterung der Zuständigkeit der Oberlandgerichte und des Generalbundesanwalts für die Verfolgung von terroristischen Gewalttaten durch Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes; Einführung der bis zum 31.12.1988 begrenzten Kronzeugenregelung - außerhalb des StGB und der StPO -: Gewährung von Straffreiheit oder einer besonderen Strafmilderung für die Mitglieder terroristischer Vereinigungen, die durch geeignete Aussagen zur Aufklärung terroristischer Straftaten beitragen; Änderung der §§ 129a, 130a, 140 und 308 StGB, §§ 120 Abs. 2 und 142a Abs. 4 GVG. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Schaffung eines neuen Straftatbestandes des Par. 305a StGB (Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel) und seine Einbeziehung in die Katalogstraftaten des Par. 129a StGB; Die vom bill vorgesehene zeitlich begrenzte Kronzeugenregelung wird nicht mehr vorgeschlagen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Innere Sicherheit * Strafgesetzbuch * Terroristische Vereinigung/ Einstufung der Tatbestandsalternativen des Gründens und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als Verbrechen * Verbrechensbekämpfung/Einstufung der Tatbestandsalternativen des Gründens und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als Verbrechen * Straftat/Wiedereinführung der Strafbarkeit der Anleitung zu bestimmten schweren Gewalttaten * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 120 Abs. 2 und 142a Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz betr. Erweiterung der Zuständigkeit der Oberlandgerichte und des Generalbundesanwalts für die Verfolgung von terroristischen Gewalttaten * Strafverfolgung/Änderung der §§ 120 Abs. 2 und 140a Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz betr. Erweiterung der Zuständigkeit der Oberlandgerichte und des Generalbundesanwalts für die Verfolgung von terroristischen Gewalttaten * Oberlandesgericht/Änderung der §§ 120 Abs. 2 und 140a Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz betr. Erweiterung der Zuständigkeit der Oberlandgerichte und des Generalbundesanwalts für die Verfolgung von terroristischen Gewalttaten * Generalbundesanwalt/Änderung der §§ 120 Abs. 2 und 140a Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz betr. Erweiterung der Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und des Generalbundesanwalts für die Verfolgung von terroristischen Gewalttaten * Kronzeuge/Einführung der bis zum 31.12.1988 begrenzten Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten - außerhalb des StGB und der StPO -: Gewährung von Straffreiheit oder einer besonderen Strafminderung für alle Mitglieder terroristischer Vereinigungen, die durch geeignete Aussagen zur Aufklärung terroristischer Straftaten beitragen * Straffreiheit/Einführung der bis zum 31.12.1988 begrenzten Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten - außerhalb des StGB und der StPO -: Gewährung von Straffreiheit oder einer besonderen Strafminderung für alle Mitglieder terroristischer Vereinigungen, dir durch geeignete Aussagen zur Aufklärung terroristischer Straftaten beitragen * Strafmilderung/Einführung der bis zum 31.12.1988 begrenzten Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten - außerhalb des StGB und der StPO -: Gewährung von Straffreiheit oder einer besonderen Strafminderung für alle Mitglieder terroristischer Vereinigungen, die durch geeignete Aussagen zur Aufklärung terroristischer Straftaten beitragen

Law· Gesetzgebung10/6613enacted

Act zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 10020619)

Original: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 10020619)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Abtrennung als Artikel 4 des &quot;Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes&quot; (BT-Drs 10/5343, B090)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei &quot;entzogene Fahrerlaubnisse&quot; beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie der örtlichen Fahrzeugregister bei den Zulassungsstellen, insbesondere durch detaillierte Bestimmungen zur Datenerhebung im Rahmen des Zulassungsverfahrens, zur Speicherung von Daten in den Registern, zur Erteilung von (konventionellen) Auskünften sowie zu Art und Umfang von Datenübermittlungen durch Abruf im automatisierten Verfahren; Inkrafttreten des Gesetzes am 15.2.1987, Änderung der §§ 30 bis 46 Straßenverkehrsgesetz. Es entstehen geringfügige Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Datenverarbeitung * Kraftfahrt-Bundesamt/Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei &quot;entzogene Fahrerlaubnisse&quot; beim Kraftfahrt-Bundesamt * Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge/Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei &quot;entzogene Fahrerlaubnisse&quot; beim Kraftfahrt-Bundesamt * Zulassung von Kraftfahrzeugen/Regelungen zur Führung und Nutzung der örtlichen Fahrzeugregister bei den Zulassungsstellen * Sicherheitsgesetze/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitsgesetze * Personenbezogene Daten/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitsgesetze

Law· Gesetzgebung10/4551enacted

Act über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) (G-SIG: 10020380)

Original: Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) (G-SIG: 10020380)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Zulassung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften als Aktiengesellschaften zur Mobilisierung zusätzlichen Eigenkapitals für nichtbörsennotierte Unternehmen in den gängigen Beteiligungsformen; Rechtsform, Anerkennung und Tätigkeit der UBBG; Änderung div. §§ des VermStG, GewStG und KWG. Es wird von Steuermindereinnahmen von ca. 10 Mio DM jährlich bei der Vermögensteuer ausgegangen sowie von geringfügigen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Entstehende Personalkosten werden durch Gebühren und Erstattungen von Auslagen gedeckt. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Kredite aus öffentlichen Beteiligungsprogrammen, die zur Beteiligungs-Refinanzierung gewährt worden sind, werden nicht auf die Kredtiaufnahmegrenzen angerechnet. Die erweiterte Möglichkeit zur Ausgabe von Vorzugsaktien wird gestrichen. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften werden ungeachtet ihrer Größenordnung prüfungspflichtig. Die Aufsicht über die Gesellschaften wird nicht vom Bundesamt für Finanzen, sondern von den zuständigen Landesbehörden wahrgenommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eigenkapital/Zulassung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Mobilisierung zusätzlichen Eigenkapitals für nicht börsennotierte Unternehmen * Mittelständisches Unternehmen/Zulassung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Mobilisierung zusätzlichen Eigenkapitals für nicht börsennotierte Unternehmen * Innovation/Eigenkapitalbeschaffung für junge, innovationsfreudige Unternehmen durch Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Kapitalbeteiligungsgesellschaft/act über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Vermögensteuergesetz/ Änderung der §§ 3 und 25 VermStG betr. Steuerbefreiung für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Gewerbesteuergesetz/ Änderung der §§ 3, 9, 12 und 36 GewStG betr. Steuerbefreiung für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Kreditwesengesetz/Änderung des § 2 KWG betr. Einbeziehung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Law· Gesetzgebung10/5408enacted

Act zu dem Vertrag vom 2. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 10020521)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 10020521)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/act zu dem Vertrag vom 2. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Law· Gesetzgebung10/5407enacted

Act zu dem Vertrag vom 16. März 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 10020522)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 16. März 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 10020522)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/act zu dem Vertrag vom 16. März 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Law· Gesetzgebung10/5415enacted

Act zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (G-SIG: 10020523)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (G-SIG: 10020523)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch C82 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Der Vertrag lehnt sich an das EWG-Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen vom 27. September 1968 (GVÜ) an. <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und sonstiger Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen in Anlehnung an das EWG-Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (GVÜ), Weitergeltung des Abkommens nach einem Beitritt Spaniens zum GVÜ in Personenstands-, Familien- und Nachlaßsachen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (27.09.1968) * Vollstreckung von Forderungen/act zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen * Gerichtsentscheidung/act zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen * Urkunde/act zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen * Zivilrecht/act zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen

Law· Gesetzgebung10/5064enacted

Erstes act zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (G-SIG: 10020402)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (G-SIG: 10020402)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe ähnlicher Materie siehe F12, F28, F29, Q08 und Q09 Durchführungsgesetz der EG-Verordnung zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen siehe F25 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung des Rates (EWG) 3626/82 vom 3.12.82, ABl. EG L 384 S. 1 (zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen) Richtlinie des Rates der EG 79/409/EWG vom 2.4.79, ABl. EG L 103 S. 1 (EG-Vogelschutzrichtlinie) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ BNatSchG: Neuregelung des Arten- und Biotopschutzes infolge der EG-einheitlichen Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, u.a. Verpflichtung der Länder zur Aufstellung von Arten- und Biotopschutzprogrammen, Verbesserung des Biotopschutzes durch Ergänzung der Eingriffsregelung, Artenschutz für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, Einschränkung der kommerziellen Verwertung geschützter Arten, Beschränkung der Haltung und Zucht geschützter Arten, Ein- und Ausfuhrregelung für durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen nicht erfaßte Arten, Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren bei fehlender Besitzberechtigung und Strafbestimmungen für Verstöße gegen das Artenschutzrecht; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine unmittelbaren Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Verpflichtung der Länder zur Erstellung von Arten- und Biotopschutzprogrammen wird gestrichen. Ein zusätzliches Verbot zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten wird in das act aufgenommen. Die Vorschriften für den Besitz und das Inverkehrbringen legal erworbener Exemplare besonders geschützter Arten werden in Einzelheiten verändert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Washingtoner Artenschutzübereinkommen (03.03.1973)/Neuregelung des Arten- und Biotopschutzes infolge der EG-einheitlichen Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens * Biotopschutz/Neuregelung des Arten- und Biotopschutzes infolge der EG-einheitlichen Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens * Rechtsangleichung in den EG/Neuregelung des Arten- und Biotopschutzes infolge der EG- einheitlichen Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens * Bundesland/Verpflichtung der Länder zur Aufstellung von Arten- und Biotopschutzprogrammen * Jagdrecht/Artenschutz für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten * Tierhandel/Einschränkung der kommerziellen Verwertung geschützter Arten * Wildpflanze/Einschränkung der kommerziellen Verwertung geschützter Arten * Tierzucht/Beschränkung von Haltung und Zucht geschützter Arten * Ausfuhrbeschränkung/Ein- und Ausfuhrregelung für nicht nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Arten * Einfuhrbeschränkung/Ein- und Ausfuhrregelung für nicht nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Arten * Einziehung im Strafverfahren/Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren bei fehlendem Nachweis einer Besitzberechtigung für geschützte Arten * Beschlagnahme/Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren bei fehlendem Nachweis einer Besitzberechtigung für geschützte Arten

Law· Gesetzgebung10/4296enacted

Act zur Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen und zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15. Februar 1982 zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften (Börsenzulassungs-act) (G-SIG: 10020405)

Original: Gesetz zur Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen und zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15. Februar 1982 zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften (Börsenzulassungs-Gesetz) (G-SIG: 10020405)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Zulassungsrichtlinie der EG vom 5. März 1979, Prospektrichtlinie der EG vom 17. März 1980, Zwischenberichtsrichtlinie der EG vom 15. Februar 1982 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen zur Erleichterung des Börsenzugangs, insbes. für kleine und mittlere Unternehmen und zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen, sowie Umsetzung von EG-Richtlinien zur Koordinierung der Börsenzulassungsbedingungen, der Börsenzulassungsprospekte und der Zwischenberichterstattung in nationales Recht. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Unter Verzicht auf das nach EG-Recht mögliche Wahlrecht wird für die Prospektveröffentlichung die Zeitungspublizität vorgeschrieben. Der Emittent wird verpflichtet, den Anleger auch beim geregelten Markt beim Bezugsangebot die erforderlichen Informationen zu geben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eigenkapital/Eigenkapitalförderung für mittelständische Unternehmen durch Erleichterung des Börsenzugangs in einem sog. geregelten Markt * Mittelständisches Unternehmen/Eigenkapitalförderung für mittelständische Unternehmen durch Erleichterung des Börsenzugangs in einem sog. geregelten Markt * Börsengesetz/Änderung div. §§ Börsengesetz; Einführung eines sog. geregelten Marktes an den Wertpapierbörsen und Umsetzung börsenrechtlicher Vorschriften aus EG- Richtlinien in nationales Recht * Börsenhandel/Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung (geregelter Markt) * Wertpapier/Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung (geregelter Markt) * Kreditanstalt für Wiederaufbau/Änderung von § 11 Abs. 2 des Gesetzes über die KfW betr. Börsenzulassungsverfahren von Bundesschuldverschreibungen * Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte)/Änderung von § 14 des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank betr. Börsenzulassungsverfahren von Bundesschuldverschreibungen * Kapitalanlagegesellschaft/Änderung von § 8 Kapitalanlagegesellschaftengesetz betr. Einführung des geregelten Marktes an der Wertpapierbörse * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änderung des § 54a Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz betr. Einführung des geregelten Marktes an der Wertpapierbörse * Aktiengesetz/Änderung des § 157 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz betr. Einführung des geregelten Marktes an der Wertpapierbörse * Vermögensbildungsgesetz/Änderung von § 2 Abs. 1 4. VermBG betr. Einführung des geregelten Marktes an der Wertpapierbörse * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 83 Abs. 1 Nr. 1 des 4. Buches Sozialgesetzbuch betr. Einführung des geregelten Marktes an der Wertpapierbörse * Rechtsangleichung in den EG/ Umsetzung von EG-Richtlinien zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften in nationales Recht

Law· Gesetzgebung10/5986enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben (G-SIG: 10020545)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben (G-SIG: 10020545)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Vorsorgliche völkerrechtliche Vereinbarung im Rahmen eines Vertragssystems zur Sicherung einer internationalen Verwaltung der Antarktis. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierartenschutz/act zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben * Antarktis/act zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben

Law· Gesetzgebung10/4671enacted

Act zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger (G-SIG: 10020416)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger (G-SIG: 10020416)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch G61, Börsenzulassungs-act D55, act über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften siehe D52 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie über die sogenannte touristische Beistandsleistung - ABl.EG L 339 S.21 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung und Anpassung der gesetzlichen Bedingungen für die Anlagepolitik institutioneller Anleger, z.B. Versicherungsunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften, zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital: Erweiterung und Anpassung der Anlagemöglichkeiten des Versicherungsaufsichts- und des Kapitalanlagegesellschaftsgesetzes sowie Neuregelung der Übertragung von Geschäftsanteilen im GmbH-act. Es entstehen im wesentlichen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der bill wird um verschiedene Regelungen im Zusammenhang mit Entwürfen für ein Börsenzulassungsgesetz und dem act über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ergänzt. Aufgrund der EG- Richtlinie über "touristische Beistandsleistung" wird ein neuer Versicherungszweig "Beistandsleistung" eingeführt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versicherungsaufsichtsgesetz/Erweiterung des Anlagekatalogs des Versicherungsaufsichtsgesetzes für das gebundene Vermögen zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital * Kapitalanlagegesellschaft/Erweiterung und Erleichterung der Anlagemöglichkeiten von Kapitalanlagegesellschaften zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital * GmbH-act/Neuregelung der Übertragung von Geschäftsanteilen im GmbH-act zur Förderung der Bereitstellung von Risikokapital * Risikokapital * Eigenkapital/ Verstärkung der Eigenkapitalausstattung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger

Law· Gesetzgebung10/5113enacted

Act zur Änderung von Kostengesetzen (G-SIG: 10020484)

Original: Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen (G-SIG: 10020484)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Erhöhung der Entschädigung für Sachverständige Zeugen und ehrenamtliche Richter, Erhöhung der Rechtsanwalts-, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren; Änderung der §§ 11, 65, 72 und des Kostenverzeichnisses sowie Einfügung eines § 73 Gerichtskostengesetz, Änderung und Ergänzung versch. §§ KostO, BRAGO und des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Änderung der §§ 1 und 2 act über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, der §§ 4, 5, 10, 16 und des Gebührenverzeichnisses JVKostO, Änderung der §§ 192 und 193 BRAO, des § 227 BEG und des § 107 OWiG. Für Rechtsangelegenheiten erhöhen sich die Kosten. Bei Bund und Ländern entstehen Mehrausgaben in Höhe von 130 bis 135 Mio DM, die durch Mehreinnahmen aus den Gebührenerhöhungen gedeckt werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Erhöhungen werden teilweise über den vom Regierungsentwurf vorgeschlagenen Rahmen hinaus vorgenommen. Die im Rahmen der Prozeßkostenhilfe anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sollen geringer ansteigen. Im Anschluß an Vorstellungen des Bundesrates werden Vorschriften über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe verändert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gerichtskostengesetz/Änderung der §§ 11, 65, 72 und des Kostenverzeichnisses sowie Einfügung eines § 73 Gerichtskostengesetz betr. Gebührenerhöhung * Kostenordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ Kostenordnung betr. Gebührenerhöhung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung und Ergänzung versch. §§ BRAGO betr. Gebührenerhöhung * Zeuge/Änderung und Ergänzung versch. §§ act über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen betr. Erhöhung der Entschädigung * Sachverständiger/Änderung und Ergänzung versch. §§ act über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen betr. Erhöhung der Entschädigung * Ehrenamtlicher Richter/Änderung der §§ 1 und 2 act über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter betr. Erhöhung der Entschädigung * JVKostO/ Änderung der §§ 4, 5, 10, 16 und des Gebührenverzeichnisses JVKostO betr. Gebührenerhöhung * Bundesrechtsanwaltsordnung/Änderung der §§ 192 und 193 BRAO betr. Zulassungsgebührenerhöhung * Bundesentschädigungsgesetz/Änderung des § 227 BEG betr. Gebührenerhöhung * OWiG/Änderung des § 107 OWiG betr. Gebührenerhöhung

Law· Gesetzgebung10/4630enacted

Act über das Baugesetzbuch (G-SIG: 10020489)

Original: Gesetz über das Baugesetzbuch (G-SIG: 10020489)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen des Städtebaus unter Vermeidung von Teilnovellierungen, Orientierung des Städtebaus an Zukunftsaufgaben, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Vereinfachung der Aufstellung von Bauleitplänen, Erhöhung der Rechtssicherheit im Bau- und Planungsrecht, Erleichterung des Bauens, Stärkung der Planungshoheit der Gemeinden, Abbau der Mischfinanzierung im Bereich des Städtebaus, Ermächtigung der Länder zu abweichenden Regelungen in bestimmten Rechtsbereichen, Grundsatz der Baufreiheit; Novellierung des Bundesbaugesetzes als BauGB unter Aufhebung des Städtebauförderungsgesetzes, Anpassung von 25 Bundesgesetzen und Verordnungen. Bund und Länder werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Annahme der Änderungen im Baugesetzbuch bei: der Bürgerbeteiligung (Par.3), dem Einspruchsrecht des öffentlichen Planungsträgers (Par.7), der Anwendung des Vorkaufsrechts (Par.27), Regelungen der baulichen Nutzung (Par.29), raumbedeutsamen Vorhaben (Par.35), der Enteignung eines Grundstücks (Par.87), dem Sanierungsvermerk (Par.143), den Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung (Par.156), Abbruchgebot (Par.179), der Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen (Par.182) und der Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse (Par.184), den Rechten an Grundstücken (Par.200), gemeinsamen Flächennutzungsplan (Par.204), Planungsverbänden (Par.205), Verletzungen der Vorschriften des Flächennutzungsplans und der Satzungen (Par.214), den Überleitungsvorschriften für das Städtebauförderungsgesetz (Par.245). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbaugesetz/Novellierung des Bundesbaugesetzes als Bundesgesetzbuch * Städtebau/Zusammenfassung des Städtebaurechts im Baugesetzbuch * Rechtsvereinfachung/Rechts- und Verwaltungsvereinfachung im Städtebau * Verwaltungsvereinfachung/ Rechts- und Verwaltungsvereinfachung im Städtebau * Bauleitplanung/ Beschleunigung und Vereinfachung der Aufstellung von Bauleitplänen * Baugenehmigung/Erleichterung des Bauens * Gemeinde/Stärkung der Planungshoheit der Gemeinden * Mischfinanzierung/Abbau der Mischfinanzierung im Bereich des Städtebaus * Landesrecht/ Ermächtigung der Länder zu abweichenden Regelungen in bestimmten Bereichen des Baurechts * Umweltschutz/Verbesserung der baurechtlichen Instrumentarien * Stadtsanierung/Verbesserung der baurechtlichen Instrumentarien * Mittelstand/Verpflichtung der Gemeinden zur Berücksichtigung mittelständischer Strukturen im Städtebau * Kurort/Genehmigungsvorbehalt der Kur- und Fremdenverkehrsgemeinden bei Wohnungseigentum * Fremdenverkehrsgebiet/Genehmigungsvorbehalt der Kur- und Fremdenverkehrsgemeinden bei Wohnungseigentum * Wohnungseigentum/ Genehmigungsvorbehalt der Kur- und Fremdenverkehrsgemeinden bei Wohnungseigentum * Zersiedlung/Schutz des Außenbereichs vor Zersiedlung * Familie/Förderung des Zusammenlebens mehrerer Generationen durch Zulassung einer zweiten Wohnung * Vorkaufsrecht/ Vereinfachung des Vorkaufsrechts der Gemeinden * Bodenrecht/ Erleichterung von Bodenordnungsverfahren * Erschließungsbeitrag/ Wiederherstellung der Beitragsfähigkeit von Wohnungen, erweiterte Möglichkeit für Vorausleistungen * Städtebauförderungsgesetz/ Aufhebung des Städtebauförderungsgesetzes und der Verordnungen nach den §§ 41 und 42 * Raumordnungsgesetz/Änderung der §§ 3 und 5 ROG betr. Anpassung an das BauGB * Bundeskleingartengesetz/Änderung der §§ 3 und 5 BKleingG betr. Anpassung an das BauGB * Wohnungsbaugesetz/ Änderung der §§ 26 und 30 2.WoBauG betr. Anpassung an das BauGB * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/Änderung des § 11 ModEnG betr. Anpassung an das BauGB * Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz/Einfügung eines § 29a Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz betr. Anpassung an das BauGB * Bundesmietengesetz/Änderung des § 1 des Zwölften Bundesmietengesetzes betr. Anpassung an das BauGB * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung des § 47 VwGO betr. Anpassung an das BauGB * Rechtspflegergesetz/Änderung des § 3 RpflG betr. Anpassung an das BauGB * Hypothekenbankgesetz/Änderung des § 12 Hypothekenbankgesetz betr. Anpassung an das BauGB * Bundesfernstraßengesetz/Änderung der §§ 9 und 17 Bundesfernstraßengesetz betr. Anpassung an das BauGB * Personenbeförderungsgesetz/Änderung der §§ 28 und 29 PBefG betr. Anpassung an das BauGB * Fluglärmgesetz/Änderung der §§ 5 und 8 act zum Schutz gegen Fluglärm betr. Anpassung an das BauGB * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 6b und 51 EStG betr. Anpassung an das BauGB * Kapitalverkehrsteuergesetz/Änderung des § 7 Kapitalverkehrsteuergesetz betr. Anpassung an das BauGB * Vermögensteuergesetz/Änderung der §§ 3 und 25 Vermögensteuergesetz betr. Anpassung an das BauGB * Bewertungsgesetz/Änderung der §§ 102 und 124 BewG betr. Anpassung an das BauGB * Körperschaftsteuergesetz/ Änderung der §§ 5 und 54 KStG betr. Anpassung an das BauGB * Gewerbesteuergesetz/Änderung der §§ 3 und 36 GewStG betr. Anpassung an das BauGB * Bundesberggesetz/Änderung des § 85 BBergG betr. Anpassung an das BauGB * Grundstücksverkehrsgesetz/Änderung der §§ 4 und 8 GrdstVG betr. Anpassung an das BauGB * Flurbereinigungsgesetz/ Änderung des § 44 FlurbG betr. Anpassung an das BauGB * Reichssiedlungsgesetz/Änderung der §§ 1 und 4 Reichssiedlungsgesetz betr. Anpassung an das BauGB

Law· Gesetzgebung10/5305enacted

Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020500)

Original: Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020500)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren&quot;; siehe auch C34 und C72; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der SPD C71 (BT-Drs 10/3636)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Rechtsstellung im Strafverfahren für Opfer schwerer Straftaten: Erweiterung der Nebenklagebefugnis, Zulassung eines Rechtsbeistands, Mitteilung wesentlicher Verfahrensereignisse und Anerkennung des Rechts auf Einsicht in die Verfahrensakten, Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes, erweiterte Möglichkeit für Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung, Lockerung der Zuständigkeit des Amtsgerichts im Adhäsionsverfahren, Befugnis zum Erlaß von Grund- oder Teilurteilen, Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe, Zahlungserleichterungen bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Verfahrenskosten zur Erleichterung der Schadenswiedergutmachung; Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO und GVG, Änderung der §§ 95 und 97 BRAGO, des § 46 OWiG, des § 37 BtMG, des § 52 AGG, des § 61 SGG und des § 52 FGO; Neufassungsermächtigung für die StPO. Für den Bund ergeben sich keine, für die Justizhaushalte der Länder geringe Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit C71. Die im SPD-bill vorgesehene Regelung in Par. 46 StGB betr. eine Berücksichtigung des Bemühens um Schadensausgleich bei der Strafzumessung wird übernommen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Opferschutzgesetz/Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Strafverfahren/ Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Klage vor Gericht/Erweiterung der Nebenklagebefugnis für Verbrechensopfer * Beistand des Verletzten/Zulassung eines Rechtsbeistands für Verbrechensopfer schon im Vorverfahren * Akteneinsicht/Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten für Verbrechensopfer * Persönlichkeitsschutz/ Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes für Verbrechensopfer * Adhäsionsverfahren (Strafverfahren)/Lockerung der Zuständigkeit des Amtsgerichts im Adhäsionsverfahren * Vollstreckung von Forderungen/ Zahlungserleichterungen bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Verfahrenskosten zur Erleichterung der Schadenswiedergutmachung * Geldstrafe/Zahlungserleichterungen bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Verfahrenskosten zur Erleichterung der Schadenswiedergutmachung * Schadenersatz/Zahlungserleichterungen bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Verfahrenskosten zur Erleichterung der Schadenswiedergutmachung * Strafprozeßordnung/ Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Stellung des Verletzten, Neufassungsermächtigung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ GVG betr. Stellung des Verletzten im Strafverfahren * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung der §§ 95 und 97 BRAGO betr. Vertretung des Verletzten im Strafverfahren * Ordnungswidrigkeit/Änderung des § 46 OWiG betr. Beteiligung des Verletzten am Verfahren * Betäubungsmittelgesetz/ Änderung des § 37 BtMG betr. Verletzter im Strafverfahren * Sozialgerichtsgesetz/Änderung des § 61 SGG betr. Stellung des Verletzten im Strafverfahren * Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung des § 52 AGG betr. Stellung des Verletzten im Strafverfahren * Finanzgerichtsordnung/Änderung des § 52 FGO betr. Stellung des Verletzten im Strafverfahren

Law· Gesetzgebung10/5449enacted

Erstes act zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020514)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020514)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 6 und 22: Verlängerung der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten bis zum 31.12.1991, rechtliche Absicherung der Förderung von Modellversuchen im außerschulischen Bereich der Berufsbildung durch den Bund. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der im geltenden Recht für die Förderung der Modellversuche verwendete Begriff "betreuen" wird durch den Begriff "fördern" ersetzt. Für die Ernennung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Bundesinstituts für Berufsbildung wird eine gesetzliche Regelung getroffen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Überbetriebliche Ausbildungsstätte/Verlängerung der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten über das Bundesinstitut für Berufsbildung bis zum 31.12.1991 * Bundesinstitut für Berufsbildung/ Verlängerung der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten über das Bundesinstitut für Berufsbildung bis zum 31.12.1991 * Modellversuch/Rechtliche Absicherung der Förderung von Modellversuchen im außerschulischen Bereich der Berufsbildung durch den Bund

Law· Gesetzgebung10/5532enacted

Zweites Rechtsbereinigungsgesetz (G-SIG: 10020516)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Siehe auch B57 <br><br><b>Inhalt:</b> Rechtsbereinigungsvorhaben der zweiten Runde, die sonst für eine spätere Gelegenheit zurückgestellt werden müßten: Lockerung von Zuständigkeitsregelungen, Aufhebung von Genehmigungs- und Anzeigepflichten, Anpassung von Verwaltungs- und Verfahrensregelungen, Aufhebung gegenstandslos gewordener Vorschriften und Anpassung von Verfahrensvorschriften an das Verwaltungsverfahrensgesetz; Änderung bzw. Aufhebung von 34 Vorschriften aus verschiedenen Ressorts. Der Gesetzentwurf hat keine Kosten zu Folge. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die vorgesehenen Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und im Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt entfallen. Weitere sieben Rechtsvorschriften werden geändert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürokratie/Zweites Rechtsbereinigungsgesetz * Verwaltungsvereinfachung/Zweites Rechtsbereinigungsgesetz * Verwaltungsverfahrensgesetz/Anpassung sonderrechtlicher Verfahrensvorschriften an das Verwaltungsverfahrensgesetz * Kartellgesetz/Änderung der §§ 23 und 24a GWB betr. Rechtsbereinigung * Gewerbeordnung/Änderung und Aufhebung versch. §§ GewO betr. Rechtsbereinigung * Gaststättengesetz/Änderung der §§ 4 und 23 Gaststättengesetz betr. Rechtsbereinigung * Bundesfernstraßengesetz/ Änderung der §§ 9, 15 und 18a Bundesfernstraßengesetz betr. Rechtsbereinigung * Seeaufgabengesetz/Einfügung der Überschrift "Seeaufgabengesetz" und Änderung der §§ 1, 6, 9, 12 und 13 Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt betr. Rechtsbereinigung * Dampfkessel/Änderung des § 9 Dampfkesselverordnung betr. Rechtsbereinigung * Aufzugsverordnung/ Änderung des § 23 Aufzugsverordnung betr. Rechtsbereinigung * Azetylen/Änderung des § 27 Acetylenverordnung betr. Rechtsbereinigung * Seemannsgesetz/Änderung des § 80 Seemannsgesetz betr. Rechtsbereinigung * Nord-Ostsee-Kanal/Änderung des § 1 Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal betr. Rechtsbereinigung * Internationales Schiffsvermessungs-Übereinkommen (23.06.1969)/Änderung von Artikel 5 des Gesetzes zu dem Internationalen Schiffsvermessungsübereinkommen betr. Rechtsbereinigung * Luftfahrt-Bundesamt/Änderung des § 3 Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt betr. Rechtsbereinigung * Schuldverschreibung/Änderung der §§ 3 und 4 Gesetz über die staatliche Genehmigung der Ausgabe von Inhaber- und Orderschuldverschreibungen betr. Rechtsbereinigung * Zollgesetz/ Änderung des § 23 Zollgesetz und des § 28 der Allgemeinen Zollordnung betr. Rechtsbereinigung * Öffentliche Schulden/Aufhebung des Gesetzes über Zahlungen aus öffentlichen Kassen betr. Rechtsbereinigung * Kriegsfolgen/Aufhebung zahlreicher §§ des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes und der Verordnung zur Härteregelung nach dem Vierten Teil des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes betr. Rechtsbereinigung * Besatzungsschäden/ Aufhebung des § 45 und Änderung der §§ 49, 51 und 52 Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden betr. Rechtsbereinigung * Vorkriegsremboursverbindlichkeiten/Streichung des Gesetzes über die innerdeutsche Regelung von Vorkriegsremboursverbindlichkeiten betr. Rechtsbereinigung * Mineralölpreis/Aufhebung des Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite betr. Rechtsbereinigung * Zahlungsbilanz/Aufhebung des Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite betr. Rechtsbereinigung * Gasöl-Verwendungsgesetz - Landwirtschaft/ Einführung der Kurzbezeichnung "Landwirtschafts- Gasölverwendungsgesetz" und Aufhebung des § 11 betr. Rechtsbereinigung * Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz/ Einführung der Kurzbezeichnung "Landwirtschafts- Gasölverwendungsgesetz" und Aufhebung des § 11 betr. Rechtsbereinigung * Milchgesetz/Einfügung eines § 38 Milchgesetz betr. Rechtsbereinigung * Rennwett- und Lotteriegesetz/Änderung versch. §§ Rennwett- und Lotteriegesetz und der Ausführungsbestimmungen betr. Rechtsbereinigung * Bundessozialhilfegesetz/Änderung und Aufhebung versch. §§ BSHG betr. Rechtsbereinigung * Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz/ Änderung des § 47 LMBG betr. Rechtsbereinigung * Bundesversorgungsgesetz/Änderung versch. §§ BVG betr. Rechtsbereinigung * Sozialgesetzbuch/Änderung von Artikel I § 28 Erstes Buch SGB betr. Rechtsbereinigung * Gesetzliche Krankenversicherung/Aufhebung der Zweiten, Vierten, Sechsten und Vierzehnten Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung betr. Rechtsbereinigung * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 380, 381, 494 und 514 sowie der Überschrift von § 494 RVO betr. Rechtsbereinigung * KVLG/Änderung des § 66 KVLG betr. Rechtsbereinigung * Petroleum/Streichung der Verordnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum betr. Rechtsbereinigung * Nachbarrecht/Aufhebung des Gesetzes über die Beschränkung der Nachbarrechte gegenüber Betrieben, die für die Volksertüchtigung von besonderer Bedeutung sind und des Gesetzes über die Beschränkung der Nachbarrechte gegenüber Betrieben, die für die Volksgesundheit von besonderer Bedeutung sind betr. Rechtsbereinigung * Abgaben/Aufhebung des Gesetzes über den Beistand bei Einziehung von Abgaben und Vollstreckung von Vermögensstrafen als Bundesrecht betr. Rechtsbereinigung * Vermögenstrafe/Aufhebung des Gesetzes über den Beistand bei Einziehung von Abgaben und Vollstreckung von Vermögensstrafen als Bundesrecht betr. Rechtsbereinigung * Fluglärmgesetz/Änderung des § 4 Fluglärmgesetz betr. Rechtsbereinigung * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/Aufhebung und Änderung versch. §§ ModEnG betr. Rechtsbereinigung * Saarland, Land/Änderung des § 6 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland betr. Rechtsbereinigung * Wohnungsbaugesetz/Änderung des § 6 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland betr. Rechtsbereinigung * Allgemeine Zollordnung/Zweites Rechtsbereinigungsgesetz

Law· Gesetzgebung10/5447enacted

Act über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs (G-SIG: 10020532)

Original: Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs (G-SIG: 10020532)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz siehe GESTA/9.WP/S.78 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1986 Siehe auch C85 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der Geltungsdauer des Härteregelungsgesetzes, Verbesserung des Versorgungsausgleichs: Einschränkung des Anwendungsbereichs des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, Eröffnung eines erweiterten Splittings oder Quasi-Splittings, in verbleibenden Fällen Verlängerung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zugunsten des Berechtigten über den Tod des Verpflichteten hinaus, Änderung der Entscheidungen des Familiengerichts über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen, Ablösung der mit dem Quasi-Splitting verbundenen verwaltungsintensiven Erstattungspflicht durch ein einfacheres Verfahren, Änderung früherer rechtskräftiger Entscheidungen über den Versorgungsausgleich durch Beitragszahlung in einer einjährigen Übergangsfrist in der Art, daß der Versorgungsausgleich in Form der Realteilung, des Quasi-Splittings, des erweiterten Splittings oder des erweiterten Quasi-Splittings durchgeführt wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen; Änderung der §§ 2, 3a und b, 10a bis c, 11 und 13 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich. Genaue Angaben über entstehende Mehrkosten und Einsparungen sind derzeit nicht möglich. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> In nach Schaffung neuer Ausgleichformen verbleibenden Fällen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs wird dieser über den Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten hinaus verlängert. Frühere Entscheidungen über den Versorgungsausgleich können binnen einer zweijährigen Übergangsfrist in den mit dem Härteregelungsgesetz neu eingeführten oder durch dieses act zu schaffenden öffentlich- rechtlichen Ausgleichsformen durchgeführt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Splittingverfahren * Familiengericht/Änderung der Entscheidungen des Familiengerichts über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen

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