Original: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) (G-SIG: 11020247)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch Q08 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG); siehe auch BT Drs. 9/166 und 10/613 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht: Verbesserung der Information über die Umweltauswirkungen von Vorhaben, frühzeitige und umfassende Ermittlungen der Auswirkungen auf die Umwelt, Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens, Einfügung der Elemente der Umweltverträglichkeitsprüfung in bestehende verwaltungsbehördliche Verfahren, Aufführung der erfaßten Vorhaben in einer Anlage zum act; act über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als Artikel 1 der Vorlage, Änderung und Ergänzung des Abfallgesetzes, Atomgesetzes, Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Wasserhaushaltsgesetzes, Bundesnaturschutzgesetzes, Bundesfernstraßengesetzes, Bundeswasserstraßengesetzes, Bundesbahngesetzes, Personenbeförderungsgesetzes, Luftverkehrsgesetzes und des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr. Bundesländer und Gemeinden werden nicht wesentlich belastet. Sofern zusätzliche Kosten entstehen, läßt sich ihre Höhe nicht abschätzen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Hinzuziehung von Sachverständigen durch die für die Prüfung zuständige Behörde, Einbeziehung von Nicht-EG-Staaten in die grenzüberschreitende Behördenbeteiligung, Vorgabe eines Zeitrahmens für die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen, Regelung für Abfallentsorgungsanlagen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentliches Bauvorhaben/Umweltverträglichkeitsprüfung * Abfallgesetz/Änderung § 7 AbfG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Atomgesetz/Änderung der §§ 7, 9b und 21 AtG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Bundes-Immissionsschutzgesetz/ Änderung des § 10 BImSchG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Wasserhaushaltsgesetz/Änderung der §§ 7, 9 und 31 sowie Einfügung eines Par. 18c WHG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Bundesnaturschutzgesetz/Änderung des § 8 BNatSchG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Bundesfernstraßengesetz/Änderung der §§ 16 und 17 FStrAbG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Bundeswasserstraßengesetz/Änderung der §§ 13 und 14 Bundeswasserstraßengesetz betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Bundesbahngesetz/Änderung des § 36 Bundesbahngesetz betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Personenbeförderungsgesetz/Änderung der §§ 28 und 30 PBefG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Luftverkehrsgesetz/Änderung der §§ 6, 8 und 10 LuftVG betr. Umweltverträglichkeitsprüfung * Versuchsanlage/Änderung des § 2 act über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr betr. UVP * Drittländer/Einbeziehung von Nicht-EG-Staaten in die grenzüberschreitende Behördenzusammenarbeit bei der UVP-Prüfung * Abfallbeseitigung/UVP-Regelung für Abfallentsorgungsanlagen
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes (G-SIG: 11020269)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> act zur Umsetzung der UVP-Richtlinie (s. Q09) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175/40 vom 5. Juli 1985) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ BBergG: Einführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Zulassung von Rahmenbetriebsplänen bei bestimmten Vorhaben, Koordinierung des Betriebsplanverfahrens gem. Bundesberggesetz mit den verwaltungsverfahrenstechnischen Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren, Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie der EG in innerstaatliches Recht für den Bereich des Bergbaus unter Berücksichtigung der Vorschriften des UVP-Gesetzes. Entstehende Mehrkosten werden durch Vereinfachung bzw. Wegfall anderer Verfahren kompensiert. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Regelung für die Auslage von Betriebsplänen durch die Genehmigungsbehörde, für die Hinzuziehung von Sachverständigen, für Vorhaben im Bereich des Festlandsockels und für die Beteiligung von Nicht-EG-Staaten bei der grenzüberschreitenden Behördenzusammenarbeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Planfeststellung/Einführung im Bundesberggesetz * Umweltverträglichkeitsprüfung/Umsetzung im Bereich des Bergbaus * Bergbau/Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Planfeststellungsverfahrens * Betriebsplanverfahren gem. Bundesberggesetz/Neuregelung im Bundesberggesetz * Festlandsockel/ Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bergbauvorhaben
<b>Inhalt:</b> Neuregelung des Tierzuchtrechts aufgrund zahlreicher Rechtsangleichungen in der EG; Einzelregelungen für den Bereich von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden: Angebot und Abgabe von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen, Durchführung von Leistungsprüfungen und Auswertung ihrer Ergebnisse, Sicherung der gewachsenen Zuchtstrukturen durch Anerkennung von Zuchtorganisationen, Besamungswesen, Embryonentransfer; Wegfall der staatlichen Körung als Voraussetzung für die Verwendung männlicher Zuchttiere zur Zucht. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Vitalität, Förderung der Erhaltung der genetischen Vielfalt, Sicherstellung bewährter Einrichtungen und Regelungen der Länder, Festschreibung des zur Übertragung von Eizellen und Embryonen berechtigten Personenkreises. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Rechtsangleichung im Bereich des Tierzuchtrechts * Zuchtvieh/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Rind/ Neuregelung des Tierzuchtrechts * Schwein/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Schaf/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Ziege/ Neuregelung des Tierzuchtrechts * Pferd/Neuregelung des Tierzuchtrechts * Besamung/Neuregelung durch Tierzuchtgesetz * Tierzucht/Regelung des Embryonenwesens im Tierzuchtbereich * Körung/ Wegfall durch Neufassung des Tierzuchtgesetzes
Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (G-SIG: 11020340)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch E07 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung und wirksamere Ausgestaltung der bestehenden Instrumente der Fusions- und Verhaltenskontrolle im Hinblick auf die Situation im Handel und Beseitigung nicht mehr gerechtfertigter Sondervorschriften in den Ausnahmebereichen: Erweiterung der bei der Feststellung einer überragenden Marktmacht zu berücksichtigenden Elemente um nachfragebezogene Elemente (§ 22 Abs. 1), wirksamere Gestaltung der Vorschrift gegen die unbillige Behinderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Wettbewerber mit überlegener Marktmacht (§ 26 Abs. 4), Einschränkung des Diskriminierungsverbots insbesondere hinsichtlich der Belieferung für relativ marktstarke Unternehmen (§ 26 Abs. 2), Einführung eines Freistellungstatbestands für Einkaufskooperationen (§ 5c), Einschränkung von Ausnahmeregelungen im Ausnahmebereich Verkehr (§ 99), Einführung eines Verbotsprinzips im Ausnahmebereich Banken und Versicherungen (§ 102), wirksamere Ausgestaltung der gesetzlichen Befristung von Gebietsschutzverträgen der Energieversorgungswirtschaft und flexiblere Fassung des Durchleitungstatbestands (§§ 103, 103a), Verbesserung des Zusammenschlußbegriffs zur Vermeidung von Umgehungspraktiken gegenüber der Fusionskontrolle (§ 23 Abs. 2), Einschränkung der Anzeigepflicht bei Unternehmenszusammenschlüssen (§ 23 Abs. 1 und 5), Anpassung der Verfahrensvorschriften zur Konfliktlösung zwischen Geheimnisschutz und rechtlichem Gehör in Beschwerdeverfahren (§§ 70 und 71); Änderung § 11 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verzicht auf ein Anmeldeverfahren für Einkaufskooperationen, Beschränkung der Übermittlung von statistischen Angaben an die Monopolkommission auf aggregierte Daten, Geltung des Diskriminierungsverbots für marktstarke Unternehmen nur noch im Verhältnis zu kleinen und mittleren Unternehmen, Erleichterung des Beweisverfahrens für benachteiligte Wettbewerber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wettbewerb/Verbesserung durch Kartellnovelle * Fusionskontrolle/ Verbesserung durch Kartellnovelle * Handel/Wettbewerbsverbesserungen durch Kartellnovelle * Mittelständisches Unternehmen/ Wettbewerbsverbesserungen durch Kartellnovelle * Diskriminierungsverbot/Einschränkung durch Kartellnovelle * Einkaufsgemeinschaft/Freistellung durch Kartellnovelle * Verkehr/ Einschränkung von Ausnahmeregelungen durch Kartellnovelle * Kreditgewerbe/Einschränkung von Ausnahmeregelungen durch Kartellnovelle * Versicherungsgewerbe/Einschränkung von Ausnahmeregelungen durch Kartellnovelle * Energieversorgungsunternehmen/Wettbewerbsverstärkung durch Kartellnovelle * Unternehmenszusammenschluß/Einschränkung der Anzeigepflicht durch Kartellnovelle * Allgemeine Geschäftsbedingungen/Änd. § 11 AGB durch Kartellnovelle * Einkaufsgemeinschaft/Verzicht auf ein Anmeldeverfahren für Einkaufskooperationen * Statistik/Beschränkung der Übermittlung von statistischen Angaben an die Monopolkommission auf aggregierte Daten * Monopolkommission/Beschränkung der Übermittlung von statistischen Angaben an die Monopolkommission auf aggregierte Daten * Diskriminierungsverbot/Geltung des Diskriminierungsverbots für marktstarke Unternehmen nur noch im Verhältnis zu kleinen und mitteleren Unternehmen * Mittelständisches Unternehmen/Geltung des Diskriminierungsverbots für marktstarke Unternehmen nur noch im Verhältnis zu kleinen und mittleren Unternehmen * Unlauterer Wettbewerb/Erleichterung des Beweisverfahrens für benachteiligte Wettbewerber
Original: Gesetz zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz - KatSErgG) (G-SIG: 11020343)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ergänzung des Katastrophenschutzrechts des Bundes sowie des Beamtenrechts des Bundes und der Länder: Mitwirkung humanitärer Organisationen, Bildung eines Katastrophenschutzbeirates, Aufgaben der Bundesanstalt THW, Umwandlung des Bundesverbandes für den Selbstschutz in eine unselbständige Bundesanstalt, Regelung der Hilfeleistungspflicht von Männern und Frauen im Verteidigungsfall; Änderung zahlreicher §§ des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, Ergänzung § 133 Beamtenrechtsrahmengesetz um Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall, Änderung der Bundesbesoldungsordnung A und B des Bundesbesoldungsgesetzes, Außerkrafttreten des Gesetzes und der Verordnungen über das Zivilschutzkorps sowie der Verordnung über den Aufbau des Bundesverbandes für den Selbstschutz, Neufassungsermächtigung, Einschränkung von Grundrechten in Art. 2, 11 und 13 GG. Den Gemeinden entstehen geringfügige Verwaltungskosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Definition des Bundesverbandes für den Selbstschutz als eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, Verpflichtungen des Beamten im Verteidigungsfall. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Technisches Hilfswerk/Aufgaben des THW im Katastrophenschutz * Bundesverband für den Selbstschutz/Umwandlung in eine unselbständige Bundesanstalt, Außerkrafttreten der VO * Verteidigungsfall/ Hilfeleistungspflicht von Männern und Frauen im Verteidigungsfall * Beamtenrechtsrahmengesetz/Ergänzung § 133 BRRG betr. Spannungs- und Verteidigungsfall * Spannungsfall/Ergänzung § 133 BRRG um Regelungen für den Spannungsfall * Bundesbesoldungsgesetz/Änd. Anlage I betr. Katastrophenschutzergänzungsgesetz * Zivilschutz/Außerkrafttreten des Gesetzes und der VO über das Zivilschutzkorps * Grundrecht/ Einschränkung von Grundrechten im Spannungs- und Verteidigungsfall * Grundgesetz/Einschränkung der Grundrechte in Art. 2, 11 und 13 GG im Spannungs- und Verteidigungsfall * Bundesverband für den Selbstschutz/Definition des Verbandes als eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts
Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) (G-SIG: 11020366)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch E03, E08, E25, E26, E27, E28, E30, E33 und E34 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von rd. 5,4 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderungszwecke, Finanzierung der Ausgaben zu rd. 26 v.H. durch Kreditaufnahme. Es entstehen Kosten von rd. 5,4 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung der Mittelverwendung für Umweltschutzinvestitionen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittelstandsförderung/Mittelstandsförderung durch ERP- Wirtschaftsplangesetz 1990 * Regionale Wirtschaftspolitik/ Regionalförderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990 * Berlinförderung/Berlinförderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990 * Umweltschutz/Förderung des Umweltschutzes durch ERP Wirtschaftsplangesetz 1990 * Ausfuhrförderung/Exportförderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990 * Umweltschutz/Präzisierung der Mittelverwendung für Umweltschutzinvestitionen
Original: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG) (G-SIG: 11020385)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteile von Verwaltungsgerichten seit 1980, Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes vom 29.4.1988 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Regelung des Helferrechts im engeren Sinn sowie der Mitwirkung der Helfer im THW, Bildung eines Beirats beim Bundesminister des Innern zur Beratung in grundsätzlichen Angelegenheiten des THW. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung der Rechtsverhältnisse des THW. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Katastrophenschutz/THW-Helferrechtsgesetz * Bundesminister des Innern/Bildung eines Beirats beim BMI für Angelegenheiten des THW * Technisches Hilfswerk/Regelung der Rechtsverhältnisse des THW
Original: Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) (G-SIG: 11020398)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B52 <br><br><b>Inhalt:</b> Eingliederung von Aussiedlern und Übersiedlern in den Arbeitsmarkt; Änderung §§ 40a, 62a bis e, 106 Abs. 3, 107, 112 Abs. 5 und 134, Einfügung § 242j Arbeitsförderungsgesetz, Änderung § 2 Abs. 1 Vorruhestandsgesetz, § 2 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz: Gewährung eines Eingliederungsgeldes von zwölf Monaten für arbeitslose Aus- und Übersiedler, die im Herkunftsland mindestens fünf Monate als Arbeitnehmer beschäftigt waren, Zahlung eines Eingliederungsgeldes von zwei Monaten bei organisatorischen Problemen, Weiterzahlung des Eingliederungsgeldes bei Teilnahme an einem Deutschsprachlehrgang und einer notwendigen Maßnahme zur beruflichen Bildung, Eingliederungsgeld für die Dauer eines Sprachlehrgangs für Aussiedler, die im Herkunftsland nur zehn Wochen erwerbstätig waren, Erstattung notwendiger Kosten während Sprach- und Berufsbildungsmaßnahmen, Zahlung von Arbeitslosenhilfe nach Ausschöpfung des Eingliederungsgeld-Anspruchs; Änderung §§ 74, 90a und 94 Bundesvertriebenengesetz: ausländerrechtliche Regelung für den Nachzug von Familienangehörigen von nichtdeutschen Ehegatten eines Aussiedlers; Änderung §§ 237 Abs. 1 und 295, Einfügung § 241 Lastenausgleichsgesetz, Änderung §§ 7 und 8 Abs. 1 Flüchtlingshilfegesetz, § 9 der 2. Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz: Festsetzung eines Pauschbetrags für Hausratsentschädigung und entsprechende Leistungen, Wegfall der Einkommensgrenzen für Übersiedler; Änderung § 5 Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, § 1 Abs. 5, 9a und c, 25a Häftlingshilfegesetz: Einschränkung der Vererbbarkeit von Ansprüchen; Änderung § 25 Abs. 1 und 26 Abs. 2 Wohnungsbaugesetz, § 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Wohnungsbaugesetz für das Saarland, § 16 Wohngeldgesetz, §§ 7e, 10a Abs. 4 und 52 Abs. 22 Einkommensteuergesetz. Durch das act entstehen Minderausgaben von 430 Mio DM bei der Bundesanstalt für Arbeit, nicht bezifferbare Mehrbelastungen des Bundes bei der Arbeitslosenhilfe, Mehrkosten von etwa 25 Mio DM durch die Änderungen von Lastenausgleichsgesetz und Flüchtlingshilfegesetz, Minderausgaben durch Änderungen des Wohngeldgesetzes von 38 Mio DM (1990), 74 Mio DM (1991), 100 Mio DM (1992) und 116 Mio DM (1993) sowie geringfügige Steuermehreinnahmen durch die Änderungen des Einkommensteuergesetzes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zahlung eines halbierten Eingliederungsgeldes an Sprachkursteilnehmer mit einer Teilzeitarbeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eingliederungshilfe/Eingliederung von Aus- und Übersiedlern durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Aussiedler/Eingliederung von Aussiedlern durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Übersiedler aus der DDR/Eingliederung von Übersiedlern durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Arbeitsförderungsgesetz/Änd. zahlreicher §§ AFG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Vorruhestandsgesetz/Änd. § 2 VRG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Altersteilzeitgesetz/Änd. § 2 Altersteilzeitgesetz durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Sprachförderung/Eingliederung von Aussiedlern durch Sprachförderung * Deutsche Sprache/Eingliederung von Aussiedlern durch Sprachförderung * Berufliche Bildung/Eingliederung von Aussiedlern durch Berufsbildungsmaßnahmen * Arbeitslosenhilfe/Arbeitslosenhilfe für Aus- und Übersiedler * Bundesvertriebenengesetz/Änd. §§ 74, 90a und 94 BVFG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Lastenausgleichsgesetz/Änd. §§ 237 und 295, Einfügung § 241, Änd. § 9 VO über Ausgleichszahlungen nach dem LAG * Flüchtlingshilfegesetz/ Änd. §§ 7 und 8 FlHG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/Änd. § 5 KGEG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Häftlingshilfegesetz/Änd. §§ 1, 9 und 25a HHG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Wohnungsbaugesetz/ Änd. §§ 25 und 26 WoBauG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Wohngeldgesetz/Änd. § 16 WGG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Einkommensteuergesetz/Änd. §§ 7e, 10a und 52 EStG durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Saarland, Land/Änd. §§ 14 und 15 WoBauG für das Saarland durch Eingliederungsanpassungsgesetz * Eingliederungshilfe/Zahlung eines halbierten Eingliederungsgeldes an Sprachkursteilnehmer mit einer Teilzeitarbeit * Teilzeitarbeit/ Zahlung eines halbierten Eingliederungsgeldes an Sprachkursteilnehmer mit einer Teilzeitarbeit
<b>Inhalt:</b> Verlängerung gesetzlicher Regelungen zur Beschäftigungsförderung bis 31.12.1995: Erleichterungen beim Abschluß befristeter Arbeitsverträge (§ 1 Abs. 1 act über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung), unentgeltliche Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit (§ 29 Abs. 4, § 242e Arbeitsförderungsgesetz-AFG), Förderung von Arbeitslosen unter 25 Jahren in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ohne Anrechnung von Einkommen bereits nach vier Monaten beitragspflichtiger Beschäftigung (§ 40a Abs.1a AFG) sowie bei Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und an allgemeinbildenden Kursen zum Abbau von beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten (§ 40b AFG), Förderung der Teilnahme Jugendlicher unter 25 Jahren an beruflichen Bildungsmaßnahmen im Teilzeitunterricht sowie der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer nach der Betreuung und Erziehung eines Kindes durch ein Teil-Unterhaltsgeld (§ 44 Abs. 2b AFG), Senkung des Mindestalters für die Zuweisung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer auf 50 Jahre (§ 97 Abs. 3 AFG) Erleichterung des Bezugs von Arbeitslosengeld für Arbeitslose nach Vollendung des 58. Lebensjahres bei Beantragung des Altersruhegelds zum frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 105c Abs. 1 AFG), Verlängerung der Sperrzeit wegen unbegründeter Arbeitsaufgabe (§§ 119a, 155a AFG), Verlängerung der zulässigen Höchstdauer für die Arbeitnehmerüberlassung auf sechs Monate (Art. 6 § 3a Abs.1 und 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), Doppel- und Mehrfachanrechnung von schwerbehinderten Auszubildenden auf Pflichtplätze (§ 10 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz); Einfügung § 1a in Art. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Erleichterung von "Kollegenhilfe" zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einbeziehung auch anderer Wirtschaftszweige als der Stahlindustrie in die Regelung des § 63 Abs.4 AFG (Personalanpassungen mit Hilfe von Kurzarbeitergeld), Regelungen zur Altersrente bei Arbeitslosigkeit; Änderung von Art.2 § 7 ArVNG, von Art.2 § 7a AnVNG, von Art.2 § 4 KnVNG sowie § 237 RRG 1992. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigungspolitik/Verlängerung von Beschäftigungsförderungs- Regelungen * Arbeitsrecht/Änd. § 1 Abs. 1 BeschFG 1985 betr. Verlängerung von Förderungsmaßnahmen * Arbeitsförderungsgesetz/Änd. mehrerer §§ AFG betr. Verlängerung von Förderungsmaßnahmen * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änd. Art. 6 § 3a Abs. 1 und 2, Einfügung Art. 1 § 1a AÜG betr. Beschäftigungsförderung * Schwerbehindertengesetz/Änd. § 10 Abs. 2 SchwbG betr. Beschäftigungsförderung * Kurzarbeitergeld/Einbeziehung auch anderer Wirtschaftszweige als der Stahlindustrie in die Regelung des § 63 Abs. 4 AFG (Personalanpassungen mit Hilfe von Kurzarbeitergeld) * Arbeitslosigkeit/Regelungen zur Altersrente bei Arbeitslosigkeit * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Art.2 § 7 ArVNG * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Art.2 § 7a AnVNG * Knappschaftsrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung von Art.2 § 4 KnVNG * Rentenreformgesetz/ Änderung des § 237 RRG 1992
Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (G-SIG: 11020409)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung von § 15 Abs. 4: Verlängerung der am 31.12.1990 auslaufenden Tätigkeit des Rationalisierungsverbands des Steinkohlenbergbaus bis 31.12.1995; Änderung von § 14 Abs. 6: Klarstellung des uneingeschränkten Prüfungsrechts des Bundesrechnungshofs. Der Entwurf hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus/Verlängerung der Tätigkeit * Bundesrechnungshof/Prüfungsrecht des BRH über den Rationalisierungsverband Steinkohlenbergbau
Original: Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen (G-SIG: 11020431)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D67 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Vom EG-Umweltministerrat am 8./9. Juli 1989 verabschiedete Richtlinie "Europäische Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum unter 1,4 Litern" <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen, insbesondere Förderung des geregelten Dreiwegekatalysators und der Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge, Förderung neu zuzulassender Pkw bis 2,0 l Hubraum mit einer befristeten Steuerbefreiung, Fortführung der bisherigen Förderung nach sog. Euronormen nur noch durch Gewährung eines Steuersatzes von 21,60 DM je 100 ccm Hubraum, Verfahrensregelungen, Regelungen für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen und ausländischen Kennzeichen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie der Kraftfahrzeugsteuer- Durchführungsverordnung, Änderung der Anlage XXIII Straßenverkehrs- Zulassungsordnung. Es entstehen Steuermindereinnahmen in Höhe von rd. 800 Mio. DM, die teilweise durch den Wegfall der Förderung nach Euronormen ausgeglichen werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anerkennung der im Zusammenhang mit einer Fahrzeugtypprüfung erteilten Betriebserlaubnis bei der nachträglichen Ausrüstung mit Katalysatoren, Einbeziehung der ab 01.10.1988 vorgenommenen Nachrüstungen bei Personenkraftwagen mit mehr als 2,0 l Hubraum in die rückwirkende Förderung, Erhöhung des Förderbetrags bei zusätzlichem Einbau eines Verdunstungsfilters. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Autoabgas/act zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen * Personenkraftwagen/act zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen * Katalysator/Förderung des Dreiwegekatalysators
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes (G-SIG: 11020461)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Sicherung des Jahrhundertvertrags zwischen dem Bergbau und der Elektrizitätswirtschaft sowie Stabilisierung des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes: gesetzliche Festlegung der Jahresausgleichsabgabe für vier Jahre auf 8,25 v.H. (1990), 8 v.H. (1991), 7,75 v.H. (1992) und 7,5 v.H. (1993), Streichung der Zuschüsse für niederflüchtige Kohle und zum Ausgleich von Revierunterschieden, Verlängerung der Ermächtigung des Bundesamtes für Wirtschaft zur Aufnahme von Krediten bis zur Gesamthöhe von 2 Mrd. DM bis spätestens 31.12.1995; Neufassungsermächtigung. Der bill verursacht unmittelbar keine Haushaltsbelastungen, dürfte aber mittelbar zu Ausgleichszahlungen an die Bergbauunternehmen durch Bund und Bergbauländer führen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kohleverstromung/Sicherung des Jahrhundertvertrags durch Änderung des Verstromungsgesetzes * Elektrizitätsversorgung/Sicherung des Jahrhundertvertrags durch Änderung des Verstromungsgesetzes * Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes/ Stabilisierung des Ausgleichsfonds durch Änderung des Verstromungsgesetzes * Bundesamt für Wirtschaft/Verlängerung der Kreditermächtigung für das Bundesamt zur Kohleverstromung
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 11020473)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C19 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Artikel 1 Satz 1 und Artikel 2 Nr. 3: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes (bisher 31. Dezember 1989) bis zum 31. Dezember 1991. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlastungsgesetz/Verlängerung der Geltung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (G-SIG: 11020474)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C38, C48 und C86 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 8 des Gesetzes: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes (bisher 31. Dezember 1989) bis zum 31. Dezember 1991 wegen der noch nicht abgeschlossenen Vorarbeiten zur Gesamtreform des Insolvenzrechts. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Konkursverfahren/act zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren * Vergleich/act zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren
Original: Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFG) (G-SIG: 11020480)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch D16; Übernahme der im Ausschuß zurückgestellten Teile des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990, sog. Restantengesetz (siehe D20 BT-Drs 11/2226, D21 BT-Drs 11/2157)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung zahlreicher §§ und Einfügung neuer §§ in das Einkommensteuergesetz zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums: Neue Abschreibungsregelungen bei Schaffung zusätzlicher Mietwohnungen durch Aus- oder Umbau vorhandener Gebäude sowie für den Bau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen (alternativ zur direkten Förderung im sozialen housing construction), Übernahme der Abschreibungsmöglichkeiten bei kulturhistorisch wertvollen Gebäuden (Baudenkmalen) und bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen in das EStG (einschließlich von in gemeinsamer Bauträgerschaft durchgeführten Bauvorhaben) sowie unbefristeter Sonderausgabenabzug von Aufwendungen bei deren Eigennutzung, Umwandlung der Übergangsregelung zur Nutzungswertbesteuerung in eine Dauerregelung für denkmalgeschützte Wohnungen im Betriebsvermögen sowie Einräumung der Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen einschließlich des Grund und Bodens innerhalb bestimmter Fristen zu Buchwerten bei Vermietung zu Wohnzwecken mit Miet- und Belegungsbindung; entsprechende Änderung der §§ 14b und 31 Abs. 6 sowie Einfügung der §§ 14c und d Berlinförderungsgesetz. Das act führt im Entstehungsjahr zu Steuermindereinnahmen von 225 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Titeländerung; Zusammenfassung des "Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und denkmalgeschützter Gebäude" und des von der Bundesregierung im Auftrag der Mehrheit im Finanzausschuß erarbeiteten Ergänzungsgesetzes zum Steuerreformgesetz 1990 (sog. Restantengesetz) zum "act zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFG)"; Neuregelungen u.a. Aufhebung der Voraussetzung der "überwiegenden" Nachtarbeit für steuerliche Vergünstigungen bei Nachtarbeitszuschlägen, Anhebung der Wertgrenze für die Abzugsfähigkeit von Geschenken, steuerliche Übertragung von Erlösen aus Beteiligungsverkäufen auf neu erworbene Kapitalanlagen durch Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, Verlängerung der Wiederanlagefrist bei der Rücklage gem. § 6b EStG, Erhöhung der Höchstgrenze für das begrenzte Realsplitting unter Verzicht auf die jährliche Zustimmung des Unterhaltsempfängers, Erweiterung der Lohnsteuerpauschalierung auf Fahrkostenzuschläge und auf Beiträge des Arbeitsgebers zu Gruppenunfallversicherungen, Übernahme der ertragsteuerlichen Wertansätze für Jubiläumsrückstellungen und der nach dem sog. Lifo-Verfahren ermittelten Ansätze für das Vorratsvermögen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, anteilige Gewerbekapitalsteuerbefreiung von überwiegend im Inland eingesetzten Luftfahrzeugen, Befreiung der Wertpapierdarlehen von der Börsenumsatzsteuer.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz/Änd. EStG zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums * Abschreibung/Änd. EStG betr. neue Abschreibungsregelungen für Wohnraum * Mietwohnung/Änd. EStG zur Schaffung zusätzlicher Mietwohnungen * Mietpreisbindung/Änd. EStG betr. Wohnungen mit Mietpreisbindungen * Baudenkmal/Änd. EStG betr. Baudenkmale * Stadtsanierung/Änd. EStG betr. Gebäude in Sanierungsgebieten * Stadtentwicklung/Änd. EStG betr. Gebäude in Stadtentwicklungsgebieten * Sonderausgaben gem.Einkommensteuergesetz/ Sonderausgabenabzug für selbstgenutzte Baudenkmale * Betriebsvermögen/Änd. EStG betr. Wohnraum aus Betriebsvermögen * Berlinförderungsgesetz/Änd. BerlinFG betr. Schaffung zusätzlichen Wohnraums * Wohnungsbauförderungsgesetz/Zusammenfassung des Gesetzes "zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und denkmalgeschützter Gebäude" und des Ergänzungsgesetzes zum Steuerreformgesetz 1990 zum Wohnungsbauförderungsgesetz * Restantengesetz/Ergänzungsgesetz zum Steuerreformgesetz 1990 im Wohnungsbauförderungsgesetz * Steuerreform/Ergänzungsgesetz zum Steuerreformgesetz 1990 im Wohnungsbauförderungsgesetz * Nachtarbeit/Steuervergünstigung für Nachtarbeitszuschläge * Werbegeschenk/Anhebung der Wertgrenze für die Abzugsfähigkeit von Geschenken * Veräußerungsgewinn/ Steuerneutrale Übertragung von Erlösen aus Beteiligungsverkäufen auf neu erworbene Kapitalanlagen durch Unternehmensbeteiligungsgesellschaften * Rücklage/Verlängerung der Wiederanlagefrist bei Rücklagen gem. § 6b EStG * Realsplitting/ Erhöhung des begrenzten Realsplittings * Fahrkostenzuschuß/ Erweiterung der Lohnsteuerpauschalierung auf Fahrkostenzuschläge * Unfallversicherung/Erweiterung der Lohnsteuerpauschalierung auf Beiträge des Arbeitgebers zu Gruppenunfallversicherungen * Jubiläumszuwendung/Bewertung von Jubiläumsrückstellungen beim Betriebsvermögen * Vorratsvermögen/Bewertung der nach dem sog. Lifo- Verfahren ermittelten Ansätze für das Vorratsvermögen beim Betriebsvermögen * Betriebsvermögen/Bewertung von Jubiläumsrückstellungen und Vorratsvermögen beim Betriebsvermögen * Luftfahrzeug/Anteilige Gewerbekapitalsteuerbefreiung von überwiegend im Inland eingesetzten Luftfahrzeugen * Gewerbekapitalsteuer/ Anteilige Gewerbekapitalsteuerbefreiung von überwiegend im Inland eingesetzten Luftfahrzeugen * Wertpapier/Börsenumsatzsteuerbefreiung von Wertpapierdarlehen * Börsenumsatzsteuer/ Börsenumsatzsteuerbefreiung von Wertpapierdarlehen
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts (G-SIG: 11020481)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch I32 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 3 § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes: Fristverlängerung bis zum 30.4.1990 betr. Zulassung von Arzneimitteln. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzneimittelzulassung/Fristverlängerung Arzneimittelzulassung
Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) (G-SIG: 11020425)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch D53, D61 und D72<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Feststellung des Bundeshaushalts 1990 in Einnahmen und Ausgaben auf 301,35 Mrd DM; Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 33,67 Mrd DM, Erhöhung des Kreditrahmens um Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 1990 fällig werdenden Krediten, Verwendung von Mehreinnahmen aus dem Bundesbankgewinn zur Tilgung fälliger Schulden und entsprechende Verminderung der Ermächtigung; Absenkung des Ermächtigungsrahmens für Ausfuhrbürgschaften und -garantien, für Marktordnungs- und Bevorratungsmaßnahmen auf dem Ernährungsgebiet sowie für Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Rückführung des Haushaltsvolumens auf 300,135 Mrd. DM und der Nettokreditaufnahme auf 26,942 Mrd DM, Anhebung der Verpflichtungsermächtigung auf 47,033 Mrd DM; größere Veränderungen u.a. bei den Mitteln zur Eingliederung von Aus- und Übersiedlern, bei den Zuschüssen für den Steinkohlenbergbau, für das Airbus- Programm und den Schiffbau, zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, an die Bundesanstalt für Arbeit, die Arbeitslosenhilfe, zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten, an die Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung, für ein Sonderprogramm zur Verbesserung der Attraktivität des Dienstes als Soldat, bei den militärischen Beschaffungen, beim Kindergeld nach § 15 Bundeskindergeldgesetz, in der Entwicklungshilfe, zur Förderung der Entwicklung in Polen und Ungarn sowie des Besuchsreiseverkehrs aus der DDR, beim housing construction, bei der Studentenwohnraumförderung und beim Schuldendienst.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Nettokreditaufnahme/Ermächtigung des BMF zur Kreditaufnahme in Höhe von 33,7 Mrd DM im Haushaltsjahr 1990 * Bundesbank/Schuldentilgung 1990 durch Mehreinnahmen aus dem Bundesbankgewinn * Ausfuhrbürgschaft/Verringerung des Ermächtigungsbetrags im Haushalt 1990 * Marktordnung der EG/Verringerung des Ermächtigungsbetrags im Haushalt 1990 * Wirtschaftsförderung/Verringerung des Ermächtigungsbetrags für Bürgschaften im Haushalt 1990 * Nettokreditaufnahme/Rückführung der Nettokreditaufnahme 1990 * Bundesschulden/Rückführung der Nettokreditaufnahme 1990 * Aussiedler/ Aufstockung der Mittel zur Eingliederung von Aus- und Übersiedlern * Übersiedler aus der DDR/Aufstockung der Mittel zur Eingliederung von Aus- und Übersiedlern * Steinkohlenbergbau/Einstellen einer Verpflichtungsermächtigung für Zuschüsse an den Steinkohlenbergbau * Airbus/Einstellen von Verpflichtungsermächtigung für Zuschüsse zum Airbus-Programm * Schiffbau/Einstellen von Verpflichtungsermächtigungen für Zuschüsse an den Schiffbau * Nachwachsende Rohstoffe/Einstellen einer Verpflichtungsermächtigung zur Förderung nachwachsender Rohstoffe * Landwirtschaftliches Einkommen/Verminderung der Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit * Bundesanstalt für Arbeit/ Verringerung des Zuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit * Arbeitslosenhilfe/Verringerung der Mittel für die Arbeitslosenhilfe * Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung/Verringerung der Bundesleistungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten * Gesetzliche Rentenversicherung/Erhöhung des Zuschusses an die Rentenversicherung der Arbeit * Knappschaftliche Rentenversicherung/ Erhöhung des Zuschusses an die knappschaftliche Rentenversicherung * Soldatenlaufbahn/Einstellen einer Verpflichtungsermächtigung für ein Sonderprogramm zur Verbesserung der Attraktivität des Soldatendienstes * Verteidigungsausgaben/Einstellen von Verpflichtungsermächtigungen für militärische Beschaffungen * Kindergeld/Erhöhung der Mittel für Kindergeld gem. § 15 Bundeskindergeldgesetz * Entwicklungshilfe/Änderungen des Entwicklungshilfehaushalts * Polen/Einstellen von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen zur Förderung Polens und Ungarns * Ungarn/Einstellen von Mitteln und Verpflichtungsermächtigungen zur Förderung Polens und Ungarns * Besucher aus der DDR/Erhöhung der Mittel für den Besuchsreiseverkehr aus der DDR * Wohnungsbauförderung/Erhöhung der Mittel und Einstellen von Verpflichtungsermächtigungen zur Förderung des Wohnungsbaus * Studentenheim/Förderung des Studentenwohnraums
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP D21 (BT-Drs 11/2157)<br />
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<strong>Inhalt:</strong> Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuer ab 1990 um fast 40 Mrd DM bei gleichzeitiger Rückführung von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen zur Vereinfachung und größeren Gerechtigkeit des Steuersystems um fast 19 Mrd DM: Senkung und Begradigung des Einkommensteuertarifs, dabei Absenkung des Spitzensatzes von 56 auf 53 v.H., Anhebung des Grundfreibetrags, Einführung eines Pauschbetrags für die persönliche häusliche Pflege, Anhebung des Höchstbetrags für den Sonderausgaben-Vorwegabzug von Versicherungsbeiträgen; Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 56 auf 50 v.H.; im Gegenzug u.a. Einführung einer zehnprozentigen Kapitalertragsteuer auf Zinseinkünfte (Quellensteuer) sowie einer Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen, Aufhebung des Freibetrags für freie Berufe, Begrenzung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zum Arbeitsentgelt und von Belegschaftsrabatten, Nichtverlängerung der Geltungsdauer von Sonderabschreibungen, Aufhebung des Investitionszulagengesetzes und der Umsatzsteuer-Sonderregelungen für Kleinunternehmen; Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, der Abgabenordnung und 26 weiterer Gesetze sowie der Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung, Entwurf eines Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen sowie eines Gesetzes zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt. Das Gesetz führt im Entstehungsjahr 1990 im Saldo zu Steuermindereinnahmen von 20,8 Mrd DM, davon 9,1 Mrd DM für den Bund.<br />
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<strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit der CDU/CSU, FDP-Initiative D21 (BT-Drs 11/2157) in der 2. Beratung; Übernahme der vom Ausschuß zurückgestellten Teile (sog. Restantengesetz) in den Gesetzentwurf D48 unter dem Titel: Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFG), siehe BT-Drs 11/5970<br />
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Verabschiedung entscheidungsreifer Punkte unter Zurückstellung einiger Regelungen, u.a. Gesellschafter-Fremdfinanzierung und Zuständigkeitsregelung für die Grunderwerbsteuerbegünstigung; Übernahme der wesentlichen Punkte der vorgelegten Gesetzentwürfe; Änderungen betr. Abzugsfähigkeit der Zinsen auf Steuernachforderungen und -erstattungen, Nachtarbeitszuschläge, Bewirtungskosten, Anerkennung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, Belegschaftsrabatte, Kilometerpauschale, häusliches Arbeitszimmer von Arbeitnehmern, Vorwegabzug bei Land- und Forstwirten, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Verlustabzug, Dreizehntelung der Jahreslohnsteuertabelle, Verzicht auf die neue Kapitalertragsteuer bei Erträgen aus Girokonten und Bausparguthaben, im in-/ausländischen Interbankgeschäft und bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung, Steuerbefreiung bestimmter gemeinnütziger Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, Verlängerung der Übergangsfrist für das Investitionszulagengesetz, Berlinförderung, vollständige Übernahme des Bankenerlasses in die Abgabenordnung, Vorverlegung der Vorschriften über die steuerbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen u.a.m.; materielle Übernahme des BR-Gesetzentwurfs zum "Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft".<br />
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<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz/Änd. zahlreicher §§ EStG durch Steuerreformgesetz * Trinkgeld/Änd. § 3 EStG betr. Verdoppelung des Trinkgeldfreibetrags * Zulage zum Arbeitsentgelt/Änd. § 3b EStG betr. Teilbesteuerung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit * Veräußerungsgewinn/Änd. § 6b EStG betr. Neuregelung der Steuerbegünstigung für Veräußerungsgewinne * Personalkauf/ Erweiterung § 8 EStG betr. Teilbesteuerung von Belegschaftsrabatten * Kilometer-Pauschbetrag gem.Einkommensteuergesetz/Änd. § 9 EStG betr. Anhebung der Kilometer-Pauschale * Werbungskosten gem. Einkommensteuergesetz/Änd. § 9a EStG betr. Umwandlung der Werbungskostenpauschale in einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag * Sonderausgaben gem.Einkommensteuergesetz/Änd. § 10 EStG betr. Neuregelung von Sonderausgaben * Vorsorgepauschale gem. Einkommensteuergesetz/Änd. § 10c EStG betr. Neuregelung der Vorsorgepauschale * Freier Beruf/Änd. § 18 EStG betr. Abschaffung des Freibetrags für freie Berufe * Weihnachtsfreibetrag gem. Einkommensteuergesetz/Änd. § 19 EStG betr. Übernahme des Weihnachtsfreibetrags in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag * Arbeitnehmerfreibetrag gem.Einkommensteuergesetz/Änd. § 19 EStG betr. Übernahme des Arbeitnehmerfreibetrags in den Arbeitnehmer- Pauschbetrag * Kinderfreibetrag/Änd. § 32 EStG betr. Erhöhung des Kinderfreibetrags * Altersfreibetrag/Änd. § 32 EStG betr. Abschaffung des Altersfreibetrags * Steuertarif/Änd. § 32a EStG und Par. 23 KStG betr. Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuertarife * Steuerfreibetrag/Änd. § 32a EStG betr. Anhebung des Grundfreibetrags * Unterhaltsleistung/Änd. § 33a EStG betr. Anhebung des Abzugs von Unterhaltsleistungen * Pflegefall/Änd. § 33b EStG betr. Pauschbetrag für die häusliche Pflege von Schwerstpflegebedürftigen * Wohneigentum/Änd. § 34f EStG betr. Erhöhung des Baukindergelds * Weihnachtszuwendung/Änd. § 38a EStG betr. Behandlung des Weihnachtsgelds als laufenden Arbeitslohn * Kapitalertragsteuer/Änd. § 43 EStG betr. Neuregelung der Kapitalertragsteuer * Abzugsteuer/Änd. § 43 EStG betr. Einführung einer Quellensteuer * Versicherungsteuer/Änd. § 43a EStG betr. Kapitalertragsteuer auf Versicherungserträge * Sonderabschreibung/ Änd. § 51 EStG betr. Nichtverlängerung von Sonderabschreibungen * Körperschaftsteuergesetz/Änd. versch. §§ KStG durch Steuerreformgesetz * Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen/Änd. § 5 KStG betr. Abbau von Steuervergünstigungen für gemeinnützige Wohnungsunternehmen * Gewerbesteuergesetz/Änd. versch. §§ GewStG durch Steuerreformgesetz * Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung/Änd. §§ 19 und 36 GewStDV durch Steuerreformgesetz * Umwandlungs- Steuergesetz/Änd. §§ 17 und 28 UmwStG durch Steuerreformgesetz * Investitionszulagengesetz/Aufhebung InvZulG durch Steuerreformgesetz * Berlinförderungsgesetz/Änd. versch. §§ BerlinFG betr. Einschränkung der Berlinförderung * Auslandsinvestition/Änd. § 8 Auslandsinvestitionsgesetz durch Steuerreformgesetz * Kapitalanlagegesellschaft/Änd. versch. §§ KAGG betr. Kapitalertragsteuer auf Investmenterträge * Bewertungsgesetz/Änd. versch. §§ BewG durch Steuerreformgesetz * Jubiläumszuwendung/Änd. § 103a BewG betr. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen * Vermögensteuergesetz/Änd. §§ 3, 6 und 25 VStG durch Steuerreformgesetz * Umsatzsteuergesetz/Änd. versch §§ UStG durch Steuerreformgesetz * Rechnungslegung/Änd. § 14 UStG, §§ 6 und 14 Rechnungslegungs-Gesetz betr. Neuregelung der Rechnungslegung * Umsatzsteuer/Änd. § 19 UStG betr. Anhebung der Nichterhebungsgrenze * Bewirtungskosten/Änd. § 4 EStG betr. Begrenzung des Abzugs von Bewirtungskosten * Arbeitnehmer-Pauschbetrag gem. Einkommensteuergesetz/Änd. § 9a EStG betr. Umwandlung der Werbungskostenpauschale in einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag * Altersentlastungsbetrag gem.Einkommensteuergesetz/Änd. § 24a EStG betr. Anhebung des Altersentlastungsbetrags * Lohnersatzkosten/Änd. § 32b EStG betr. Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen * Vorsorgepauschale gem.Einkommensteuergesetz/Änd. 40 EStG betr. Neuregelung der Besteuerung von Zukunftssicherungsleistungen * Bankenerlaß/Änd. § 194 AO betr. gesetzliche Verankerung des Bankenerlasses * Lohnsteuer/Senkung der Lohnsteuer durch Steuerreformgesetz; Änd. § 38c EStG betr. Dreizehntelung des Lohnsteuerabzugs * Einkommensteuer/Senkung der Einkommensteuer durch Steuerreformgesetz * Arbeit an Sonn- und Feiertagen/Änd. § 3b EStG betr. Teilbesteuerung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit * Nachtarbeit/Änd § 3b EStG betr. Teilbesteuerung von Zuschlägen für Nachtarbeit * Bausparen/Änd § 10 EStG betr. Begrenzung des Sonderausgabenabzugs von Bausparverträgen * Versicherungsbeitrag/Änd. § 10 EStG betr. Anhebung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge * Haushaltsfreibetrag gem. Einkommensteuergesetz/Änd. § 32 EStG betr. Erhöhung des Haushaltsfreibetrags für Alleinerziehende mit Kindern * Steuererstattung/Änd. § 32 EStG betr. Erhöhung des Haushaltsfreibetrags für Alleinerziehende mit Kindern * Steuererstattung/Änd. § 44c EStG betr. Erstattung von Kapitalertragssteuer * Körperschaftsteuer/Senkung der Körperschaftsteuer durch Steuerreformgesetz * Verlustabzug gem. Einkommensteuergesetz/Änd. § 8 KStG betr. Versagen des Verlustabzugs nach § 10d EStG bei Mantelkauf * Nominalkapital/Einfügung § 8a KStG betr. verdecktes Nennkapital * Investmentfonds/Änd. versch. §§ KAGG betr. Kapitalertragsteuer auf Investmenterträge * Betriebsvermögen/ Änd. § 97 BewG betr. steuerliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen * Vorsteuer/Änd. § 15 UStG betr. Neuregelung des Vorsteuerabzugs * Kleinunternehmen/Änd. § 19 UStG betr. Beseitigung des Steuerabzugsbetrags für Kleinunternehmen * Einfuhrumsatzsteuer/Änd. § 21 UStG betr. Anpassung der Einfuhrumsatzsteuer im Veredlungsverkehr an EG-Recht * Veredelungsverkehr/Änd. § 21 ZStG betr. Anpassung der Einfuhrumsatzsteuer im Veredlungsverkehr an EG-Recht * Feuerschutzsteuergesetz/Änd. § 9 FeuerschStG durch Steuerreformgesetz * Abgabenordnung/Änd. versch. §§ AO durch Steuerreformgesetz * Zins/Einfügung § 233a AO betr. Vollverzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Änd. Art. 97 §§ 1, 8 und 15 EGAO durch Steuerreformgesetz * Amnestie/Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen * Steuerhinterziehung/Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen * Vermögensbildungsgesetz/Änd. versch. §§ VermBG betr. Neuregelung und Konzentration der Förderung * Arbeitnehmer-Sparzulage/Änd. § 14 VermBG betr. Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Finanzamt * Wohnungsbau-Prämiengesetz/Änd. versch. §§ WOPG betr. Konzentration der Förderung * Vermögensbildung/Änd. des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit * Kreditanstalt für Wiederaufbau/Änd. § 11 Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau betr. Kapitalertragsteuer * Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz/Aufhebung durch Gesetz zur Überprüfung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt * Genossenschaft/Änd. § 63b und Einfügung § 162 Genossenschaftsgesetz durch Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt * Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche/Änd. Art. 25 EinführungsG zum HGB durch Gesetz zur Überprüfung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt * Reichsheimstättengesetz/Aufhebung §§ 34 und 35 Reichsheimstättengesetz durch Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt * Baugesetzbuch/Änd. § 158 Baugesetzbuch durch Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt * Wohnungsbaugesetz/Änd. versch. §§ WoBauG betr. Abbau von Steuervergünstigungen und Sonderregelungen * Saarland, Land/Änd. versch. §§ des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland * Gebührenbefreiung/Änd. §§ 2 und 3 des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau * Gewerbeordnung/Änd. § 34c GewO betr. Abbau von Steuervergünstigungen und Sonderregelungen im Wohnungsbau * Kreditwesengesetz/Änd. §§ 2, 26 und 62 Kreditwesengesetz durch Steuerreformgesetz * Sammelwertberichtigung/ Änd. § 2b Kreditwesengesetz betr. Aufhebung des steuerlichen Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten * Kreditinstitut/Änd. § 26 Kreditwesengesetz betr. Aufhebung der steuerlichen Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten * Mineralölsteuergesetz/Änd. § 8 MinöStG betr. Mineralölsteuerbefreiung für alle am Luftverkehr Beteiligten * Luftverkehr/Änd. § 8 MinöStG betr. Mineralölsteuerbefreiung für alle am Luftverkehr Beteiligten * Flugbenzin/Änd. § 8 MinöStG betr. Mineralölsteuerbefreiung für alle am Luftverkehr Beteiligten * Auslandsinvestition/Beibehaltung der in § 2 Auslandsinvestitionsgesetz enthaltenen Möglichkeit der Verlustverrechnung aus Betriebsstätten in Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen durch Übernahme in das EStG * Doppelbesteuerungsabkommen/Beibehaltung der in § 2 Auslandsinvestitionsgesetz enthaltenen Möglichkeit der Verlustverrechnung aus Betriebsstätten in Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen durch Übernahme in das EStG * Zins/ Änderungen betr. Abzugsfähigkeit bzw. Steuerpflicht von Zinsen auf Steuernachforderungen und -erstattungen * Nachtarbeitszuschlag/ Erhöhung des steuerfreien Zuschlagssatzes von 25 auf 40 v.H. des Grundlohns für die "Kern-Nachtarbeitszeit" von 0.00 bis 4.00 Uhr * Arbeit an Sonn- und Feiertagen/Ausdehnung der begünstigten Sonn- und Feiertagszeit bis auf 4.00 h des folgenden Werktags für bestimmte Arbeitnehmer * Zulage zum Arbeitsentgelt/Erhöhung des steuerfreien Zuschlagssatzes von 25 auf 40 v.H. des Grundlohns für die "Kern- Nachtarbeitszeit" von 0.00 bis 4.00 Uhr und Ausdehnung der begünstigten Sonn- und Feiertagszeit bis auf 4.00 Uhr des folgenden Werktags für bestimmte Arbeitnehmer * Bewirtungskosten/Ausdehnung der Begrenzung des Bewirtungskostenabzugs auf die an der Bewirtung teilnehmenden Arbeitnehmer * Jubiläumszuwendung/Grundsätzliche steuerliche Anerkennung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen * Personalkauf/Erhöhung des Preisabschlags bei den Belegschaftsrabatten von 3 auf 4 v.H. * Kilometer-Pauschbetrag gem. Einkommensteuergesetz/Erhöhung der Kilometerpauschale von 0,36 auf 0,43 DM ab 1989 * Arbeitszimmer/Verzicht auf die Einführung eines Pauschbetrags für das häusliche Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers * Vorsteuer/Verzicht auf die Kürzung des Vorwegabzugs bei Land- und Forstwirten * Sonderausgaben gem.Einkommensteuergesetz/Beibehaltung des Sonderausgaben-Pauschbetrags auf reduziertem Niveau * Verlustabzug gem.Einkommensteuergesetz/Aufhebung der zeitlichen Beschränkung beim Verlustabzug * Lohnsteuer/Verzicht auf die Dreizehntelung der Jahreslohnsteuertabelle * Geringfügige Beschäftigung/Erhöhung der Tageslohngrenze für die Lohnsteuerpauschalierung, Erhöhung des Pauschsteuersatzes und der Stundenlohngrenze bei geringfügiger Beschäftigung * Abzugsteuer/ Verzicht auf die "neue Kapitalertragsteuer" bei Erträgen aus Girokonten und Bausparguthaben, im in-/ausländischen Interbankgeschäft und bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung * Landwirtschaftliches Wohngebäude/ Steuerfreiheit des Gewinns aus der Einnahme von betrieblichem Grund und Boden, auf dem eine eigengenutzte Wohnung oder Altenteilerwohnung errichtet wird * Landwirtschaftliche Betriebsfläche/Steuerfreiheit des Gewinns aus der Einnahme von betrieblichem Grund und Boden, auf dem eine eigengenutzte Wohnung oder Altenteilerwohnung errichtet wird * Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen/Verlängerung bzw. Beibehaltung bestimmter Steuerbefreiungen für gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsunternehmen * Investitionszulagengesetz/Verlängerung der Übergangsfrist bei der Aufhebung des Investitionszulagengesetzes * Berlinförderungsgesetz/Aufkommensneutrale Umschichtung der Umsatzsteuerpräferenz des Berlinförderungsgesetzes bei Zigaretten und Tabak sowie Anhebung der Höchstgrenze bei Investitionen * Bankenerlaß/Vollständige Übernahme des Bankenerlasses in die Abgabenordnung * Abgabenordnung/Vollständige Übernahme des Bankenerlasses in die Abgabenordnung * Steuerhinterziehung/ Vorverlegung der Anwendung der Vorschriften über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen * Amnestie/Vorverlegung der Anwendung der Vorschriften über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen * Arbeitnehmer-Sparzulage/ Absenkung der Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögensbeteiligungen von 23 auf 20 v.H. * Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer/Absenkung der Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögensbeteiligungen von 23 auf 20 v.H. * Wohnungsbauprämie/Erhöhung der Wohnungsbauprämie für Neuverträge von 8 auf 10 v.H. und Absenkung für Altverträge von 14 auf 10 v.H. * Gebührenbefreiung/Vollständige Aufhebung des Gesetzes über Gebührenbefreiungen
Original: Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) (G-SIG: 11020188)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Sog. Hühnerpesturteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 51,91)<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der Produkthaftungs-Richtlinie der EG in deutsches Recht, Einführung einer verschuldensunabhängigen Produkthaftung, Ersatzpflicht von vorgeblichen Herstellern und Importeuren sowie eingeschränkte Ersatzpflicht von Lieferanten, Regelung des Schadenersatzes bei Personenschäden und im privaten Bereich; Ausschluß der Haftung bei Entwicklungsrisiken mit Ausnahme des Arzneimittelbereichs, Festlegung des Haftungshöchstbetrags bei Personenschäden auf 160 Mio DM, Schmerzensgeldleistung nur auf der Basis der Verschuldungshaftung, Ausnahme landwirtschaftlicher Produkte, die noch nicht einer ersten Verarbeitung unterzogen worden sind, von der verschuldensunabhängigen Haftung. Es entstehen keine Kosten für die öffentlichen Haushalte.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Änderungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schadenersatz/Schadenersatzregelung gem. Produkthaftungsgesetz * Arzneimittelschaden/Ausnahmeregelung im Produkthaftungsgesetz * Personenschaden/Schadenersatzregelung gem. Produkthaftungsgesetz * Schmerzensgeld/Regelung gem. Produkthaftungsgesetz * Agrarprodukt/ Ausnahmeregelung im Produkthaftungsgesetz
Original: Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (G-SIG: 11020332)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D02 und D17 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung und Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts: Anerkennung dem Sport nahestehender Tätigkeiten sowie der Pflanzen- und Kleintierzucht als gemeinnützig, Einführung auf die Einnahmen bezogener Grenzen von jeweils 60 000 DM im Jahr, bis zu denen für wirtschaftliche Tätigkeiten keine Ertragsteuern erhoben werden (Besteuerungsgrenze) und sportliche Veranstaltungen als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen sind (Zweckbetriebsgrenze), Erhöhung und Vereinheitlichung der Freibeträge bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer auf 7 500 DM, Zulassung einer Pauschalierung bei der Umsatzsteuer; Förderung der Gründung neuer Stiftungen durch Anhebung der Einkommensgrenze, bis zu der Mittel für den Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen und die Pflege ihres Andenkens verwendet werden dürfen, von einem Viertel auf ein Drittel; Übergangsregelung für Vermietungsgenossenschaften und -vereine im Zusammenhang mit der Steuerreform; Änderung §§ 52, 58, 64, 67a und 68 Abgabenordnung, Einfügung § 1d Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Änderung § 10b Einkommensteuergesetz, Einfügung § 23a Umsatzsteuergesetz und § 66a Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung, Änderung §§ 5, 9, 24 und 54 Körperschaftsteuergesetz, §§ 3 und 11 Gewerbesteuergesetz, §§ 3 und § 25 Vermögensteuergesetz. Durch die neu in die Gemeinnützigkeit einbezogenen Betätigungen und die damit verbundenen Spendenabzugsmöglichkeiten können Steuerausfälle von mehr als 100 Mio DM jährlich eintreten. Die Anhebung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer-Freibeträge dürfte zu Steuerausfällen von 10 bis 15 Mio DM, davon 3 bis 5 Mio DM für den Bund, führen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Konkretisierende Eingrenzung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke, gesetzliche Regelung zur Verhinderung mißbräuchlicher Vereinsaufspaltungen, Ermittlung von Überschüssen aus der Verwertung unentgeltlicher Altmaterialsammlungen durch Schätzung des branchenüblichen Reingewinns, Erhöhung des Abzugsrahmens für Spenden zu mildtätigen Zwecken von 5v.H. auf 10 v.H. der Gesamteinkünfte, Ausdehnung der steuerfreien Übungsleiterpauschale auf Personen, die nebenberuflich im Pflegedienst tätig sind, Einführung eines Vertrauensschutzes für gutgläubige Spender und Schaffung eines Haftungstatbestands der für Zweckentfremdung Verantwortlichen; Änderung der §§ 17 29 und 31 Berlinförderungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeinnützigkeit/Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts durch Vereinsförderungsgesetz * Sport/Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts für den Sport * Pflanzenzüchtung/ Einbeziehung der Pflanzenzüchtung in das Gemeinnützigkeitsrecht * Kleintierzucht/Einbeziehung der Kleintierzucht in das Gemeinnützigkeitsrecht * Stiftung/Förderung neuer Stiftungen durch Vereinsförderungsgesetz * Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen/ Übergangsregelung für Vermietungsgenossenschaften und -vereine * Abgabenordnung/Änd. §§ 52, 58, 64, 67a und 68 AO betr. Vereinsförderung * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Einfügung § 1d EGAO betr. Vereinsförderung * Einkommensteuergesetz/Änd. § 10b EStG betr. Vereinsförderung * Umsatzsteuergesetz/Einfügung § 23a UStG betr. Vereinsförderung * Körperschaftsteuergesetz/Änd. §§ 5, 9, 24 und 54 KStG betr. Vereinsförderung * Gewerbesteuergesetz/Änd. §§ 3 und 11 GewStG betr. Vereinsförderung * Vermögensteuergesetz/Änd. §§ 3 und 25 VStG betr. Vereinsförderung * Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung/Einfügung § 66a UStDV betr. Vereinsförderung * Altmaterial/Gewinnermittlung bei unentgeltlichen Altmaterialsammlungen * Spende/Erhöhung des Abzugsrahmens für Spenden zu mildtätigen Zwecken, Vertrauensschutz für gutgläubige Spender * Sportübungsleiter/Ausdehnung der Übungsleiterpauschale auf Personen, die nebenberuflich im Pflegedienst tätig sind * Pfleger/ Ausdehnung der Übungsleiterpauschale auf Personen, die nebenberuflich im Pflegedienst tätig sind * Berlinförderungsgesetz/ Änderung der §§ 17,29 und 31 BerlinFG
Original: Gesetz über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Rohstoffstatistikgesetz - RohstoffStatG) (G-SIG: 11020336)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Neufassung des Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige: Präzisierung des Umfangs der Erhebungstatbestände und der Übermittlungsbestimmungen für Einzelangaben in den verbliebenen Bereichen Eisen- und Stahlwirtschaft sowie Nichteisen- und Edelmetallwirtschaft, Entlastung der Auskunftspflichtigen durch Vereinfachung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Weitergabe auch von Einzelangaben an die fachlich zuständigen obersten Landesbehörden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Statistik im produzierenden Gewerbe/Neuordnung durch Rohstoffstatistikgesetz * Statistische Erhebung/Einführung eines Rohstoffstatistikgesetzes * Eisen- und Stahlindustrie/Neufassung der Rohstoffstatistik * Edelmetall/Neufassung der Rohstoffstatistik * Metallindustrie/Neufassung der Rohstoffstatistik für die Nichteisen- und Edelmetallwirtschaft
Original: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) (G-SIG: 11020338)
Germany · German Bundestag · 18 April 2024
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<strong>Bezug:</strong> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988 (1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 8/87), Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. November 1987 (56 - RJ 98/96); siehe auch Stellungnahme des Sozialbeirats zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992 (BR Drs. 195/89); der bill ist textidentisch mit dem bill der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP G51; versorgungsrechtliche Regelung siehe B61 und B62; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP G51 (BT-Drs 11/4124); vergleiche auch G74<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Durchführung der Reform im bestehenden System der gesetzlichen Rentenversicherung, Bewältigung der Auswirkungen aus dem sich ändernden Altersaufbau der Bevölkerung; Anpassung und Weiterentwicklung der Mechanismen zur Stabilisierung der Finanzlage, Weiterentwicklung und Ergänzung wichtiger Strukturelemente: Regelung des Bundeszuschusses, des Beitragssatzes und der Rentenanpassung, Neuordnung der beitragsfreien Zeiten und Mindestbewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten, Ausbau familienbezogener Elemente, u.a. Verlängerung der Kindererziehungszeit von einem auf drei Jahre ab 1992, Verbesserung der Versicherungsbedingungen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und Nachzahlungsmöglichkeit für alle Frauen, für die wegen Heirat Beiträge erstattet worden sind, bis 1995, Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit und schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 60 und 63 Jahren auf die Regelalterszeit von 65 Jahren ab dem Jahre 2001, Vertrauensschutz für die zum 1.1.1992 laufenden und Übergangsregelungen für ab 1992 neu zugehende Renten; Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch Gesetzliche Rentenversicherung, des Ersten, Vierten, Fünften und Zehnten Buchs SGB und Änderung von 65 weiteren Gesetzen und Verordnungen. Der Bundeszuschuß dürfte im Jahr 2000 um rund 7 Mrd DM und im Jahr 2010 um rund 14 Mrd DM höher sein als nach geltendem Recht, sein Anteil an den Rentenausgaben wird sich bis 2010 auf etwa 19,5 v.H. stabilisieren.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit Fraktionsentwurf; wesentliche Änderungen: Regelungen betr. die Beibehaltung bisheriger Rechtszustände aufgrund der zwischenzeitlichen Rechtsprechung, Datenschutzregelung beim Verband deutscher Rentenversicherungsträger, Verpflichtung der Verwaltung zum Schutz des Sozialgeheimnisses, Folgeänderungen zur Verlängerung des Waisenrenten- und Kindergeldbezugs bei Ausbildung, Einschränkung der Anrechnung "beitragsloser Beitragszeiten" im Fremdrentenrecht, Ausschluß einer Besserstellung von Aussiedlern nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen, Härteregelung für jüdische NS-Verfolgte ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Härteregelung für die Nachentrichtung von Beiträgen gem. act zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung, Wegfall der vorgesehenen Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, Einfügung weiterer Gesetzesänderungen, Änderungen beim Inkrafttreten einzelner Vorschriften.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gesetzliche Rentenversicherung/Neuregelung durch Rentenreformgesetz 1992 * Rentenversicherungsbeitrag/Regelung durch Rentenreformgesetz 1992 * Rentenanpassung/Regelung durch Rentenreformgesetz 1992 * Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung/Verlängerung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung durch Rentenreformgesetz 1992 * Pfleger/Verbesserungen durch Rentenreformgesetz 1992 * Arbeitszeit/Flexibilisierung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch Rentenreformgesetz 1992 * Behinderter/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage für Behinderte in Werkstätten durch Rentenreformgesetz 1992 * Wehrdienst/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage durch Rentenreformgesetz 1992 * Zivildienstleistender/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage durch Rentenreformgesetz 1992 * Sozialgesetzbuch/Änd. 1., 4., 5., 6. und 10. Buch SGB durch Rentenreformgesetz 1992 * Reichsversicherungsordnung/Änd. durch Rentenreformgesetz 1992 * Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung/Änd. durch Rentenreformgesetz 1992 * Fremdrentengesetz/Änd. des Fremdrentengesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz/Änd. durch Rentenreformgesetz 1992
Original: Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (G-SIG: 11020391)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17.4.1986 (BT Drs. 10/ 5299) zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit Siehe auch H02 und H06 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Unterhaltsicherungsgesetz: Gewährung der vollen Verdienstausfallentschädigung für Wehrpflichtige aus der privaten Wirtschaft bei Wehrübungen; Änderung der §§ 14, 16 und 17 Arbeitsplatzschutzgesetz: Einschränkung der Leistungen für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf die Wehrpflichtigen, die - müßten sie nicht Wehrdienst leisten - derartige Verpflichtungen aus eigenem Einkommen erfüllen könnten. Die Mehrkosten von 26,5 Mio. DM im Epl 14 werden zum Teil durch Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer gedeckt. Durch die Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes ergeben sich Einsparungen von 12 Mio. DM im Epl 14 und 2 Mio. DM im Epl 15. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrübung/Gleichstellung Wehrübender aus der privaten Wirtschaft mit denen aus dem öffentlichen Dienst * Reservist/Gleichstellung Wehrübender aus der privaten Wirtschaft mit denen aus dem öffentlichen Dienst * Arbeitsplatzschutzgesetz/Änd. §§ 14, 16 und 17 Arbeitplatzschutzgesetz betr. Beschränkung der Leistungen für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung * Altersversorgung/ Leistungen für eine zusätzliche Altersversorgung von Wehrpflichtigen * Hinterbliebenenversorgung/Leistungen für eine zusätzliche Hinterbliebenenversorgung von Wehrpflichtigen * Wehrpflichtiger/ Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Wehrpflichtigen
Original: Siebentes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes (G-SIG: 11020393)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch L23 und L26 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Wohngeldleistungen: Zuweisung der Gemeinden und Kreise mit einem um mindestens 25 v.H. über dem Bundesdurchschnitt liegenden Mietenniveau in die zusätzlich eingerichtete Mietenstufe VI ab 1.1.1990, Höherstufung der Kommunen mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen in eine andere höhere Mietstufe ab 1.1.1990; Änderung zahlreicher §§ des Wohngeldgesetzes. Für Bund und Länder entstehen ab 1991 Mehrausgaben von bis zu 20 Mio. DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ermächtigung der Bundesregierung, durch Rechtsverordnung eine entsprechende Neueinstufung zum 1.1.1990 zu schaffen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohngeld/Erhöhung des Wohngelds für Gemeinden und Kreise mit überdurchschnittlichem Mietenniveau * Gemeinde/Erhöhung des Wohngeldes für Gemeinden mit überdurchschnittlichem Mietenniveau
Original: Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (G-SIG: 11020438)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Entschließungsmotion by the parliamentary groupen der CDU/CSU, SPD und FDP vom 7. März 1989 (BT Drs. 11/4125); BMI-Schnellbrief vom 7. Juli 1989 - D III 3 - 223 000/44 - Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP B62; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP B62 (BT-Drs 11/5136); Übernahme von Art. 4 (Abgeordnetengesetz) durch den bill B66, Fortgang siehe dort.<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung der Beamten- und Soldatenversorgung an die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommenen Änderungen: Streckung und Linearisierung der Ruhegehaltsskala auf 40 Jahre bei einem jährlichem Steigerungssatz von 1,875 v.H., Erstreckung der Zurechnungszeit bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres und Berücksichtigung zu zwei Dritteln als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, allgemeine Altersgrenze bei 65 Jahren mit Abschlägen bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Antragsaltersgrenze, Ausnahmen für Schwerbehinderte, Erhalt der besonderen Altersgrenzen für Vollzugsbeamte und Feuerwehr, erweiterte Anrechnung von Erwerbseinkommen bei vorzeitigem Ausscheiden bis zum 65. Lebensjahr, strengere Anforderungen bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ("Rehabilitation vor Versorgung"), Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten entsprechend den rentenrechtlichen Regelungen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Beamtenversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Soldatengesetz, Abgeordnetengesetz, Bundesministergesetz, act über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, Beamtenrechtsrahmengesetz, Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz, act über den Wehrbeauftragten, Bundesdatenschutzgesetz, act über die Bundesanstalt für Flugsicherung, Bundesdisziplinarordnung, Einkommensteuergesetz, act über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung; Neufassungsermächtigung. Der bill führt zwischen 1995 und 2010 zu Minderausgaben zwischen 0,07 und 3,1 Mrd. DM jährlich, denen geringfügige Mehrausgaben gegenüberstehen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit Entwurf auf BT Drs 11/5136; wesentliche Änderungen: Wegfall von Art. 4 der Vorlage (Ersatz durch das Elfte act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Zehntes act zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes, BT Drs 11/5408), Regelung der Berechnung von Kindererziehungszeiten in einem Kindererziehungszuschlaggesetz - KEZG - als Art. 16 der Vorlage, Berücksichtigung von Zeiten einer praktischen Ausbildung und praktischen hauptberuflichen Tätigkeit bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit, zeitlich gestaffeltes Einsetzen des Versorgungsabschlags bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze (vollendetes 62. Lebensjahr) mit Übergangsregelung, Regelung für "nachgeheiratete Witwen".<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Soldatenversorgungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ SVG betr. Versorgungsneuregelung * Soldatengesetz/Änd. § 44 und 45 betr. Versorgungsneuregelung * Abgeordnetengesetz/Änderung des AbgG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesministergesetz/Änderung des BMinG betr. Versorgungsneuregelung * Parlamentarischer Staatssekretär/Änd. § 7 act über die Rechtsverhältnisse betr. Versorgungsneuregelung * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änd. §§ 23, 25, 26 und 45 BRRG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesbeamtengesetz/Änd. versch. §§ BBG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesbesoldungsgesetz/Änd. § 8 BBesG betr. Versorgungsneuregelung * Wehrbeauftragter des Bundestages/Änd. § 18 act über den Wehrbeauftragten betr. Versorgungsneuregelung * Bundesdatenschutzgesetz/Änd. § 18 BDSG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesanstalt für Flugsicherung/Änderung betr. Versorgungsneuregelung * Bundesdisziplinarordnung/Änd. § 77 BDO betr. Versorgungsneuregelung * Einkommensteuergesetz/Änd. § 3 EStG betr. Versorgungsneuregelung * Sonderzuwendung/Änd. § 7 act über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung betr. Kindererziehungszuschlag * Versorgung/Versorgungsregelung analog zur Rentenreform * Ruhegehalt/Versorgungsneuregelung * Altersgrenze/ Versorgungsneuregelung * Kindererziehungszuschlag/ Kindererziehungszeit im Versorgungsrecht * Versorgungsbericht der Bundesregierung/Regelung anläßlich der Versorgungsneuregelung * Kindererziehungszuschlagsgesetz/Kindererziehungszuschlaggesetz - KEZG - als Art. 16 des BeamtVGÄndG * Flexible Altersgrenze/Zeitlich gestaffeltes Einsetzen des Versorgungsabschlags bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze (vollendetes 62. Lebensjahr) * Witwe/ Versorgungsregelung für "nachgeheiratete Witwen"
Original: Zehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 11020454)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Diätenbericht der Bundestagspräsidentin (BT Drs. 11/4668) Siehe auch B08, B30 und B86 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Entschädigung nach § 11 Abgeordnetengesetz rückwirkend zum 1. Juli 1989 um 2,3 v.H. von 9013 DM auf 9221 DM und der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments gem. § 9 Europaabgeordnetengesetz um den gleichen Betrag, Erhöhung der Kostenpauschale nach § 12 Abs. 2 Abgeordnetengesetz um 2,3 v.H. von 5155 DM auf 5274 DM. 1989 entstehen Kosten in Höhe von 1,25 Mio DM und 1990 in Höhe von 2,42 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europaabgeordnetengesetz/Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments um 2,3 v.H. * Diäten für Abgeordnete/Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 2,3 v.H.
Original: Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Zehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (G-SIG: 11020462)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> motion by the parliamentary groupen der CDU/CSU, SPD und FDP betr. Änderung des Abgeordnetengesetzes (BT Drs. 11/5304), Entschließungsmotion by the parliamentary groupen der CDU/CSU und FDP zum Sterbegeld nach dem Abgeordentengesetz (BT Drs. 11/3422), motion by the parliamentary groupen der CDU/ CSU, SPD und FDP zur Übertragung der Änderungen in der Beamtenversorgung auf die Abgeordnetenversorgung (BT Drs. 11/4142). <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Abgeordnetenversorgung in Anlehnung an die Strukturreform der Beamtenversorgung: Gewährung einer Altersentschädigung erst nach einer Mitgliedschaft im Bundestag von 8 Jahren (vorher 6 Jahre), Absenkung der Steigerungsrate um 1 v.H., Erreichung der Höchstversorgung erst nach 18 Jahren (vorher 16 Jahre), kein Zuschuß zu Aufwendungen für Bestattungskosten für Abgeordnete, Gewährung eines abgestuften Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene eines verstorbenen Abgeordneten in Anlehnung an tarifrechtliche Regelungen, Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Änderung der §§ 19 bis 22, 24, 27, 29, 35 und 46 Abgeordnetengesetz, des § 10b Satz 1 Europaabgeordnetengesetz und des § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz. Das act bewirkt eine angemessene Kostensenkung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Übernahme von Art.4 (Abgeordnetengesetz) des Entwurfs eines Beamtenversorgungsänderungsgesetzes (BT Drs 11/5372,11/5136); Einfügung eines § 16a Bundesministergesetz: Gewährung eines abgestuften Überbrückungsgeldes an Hinterbliebene von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europaabgeordnetengesetz/Änd. § 10b Satz 1 EuAbgG betr. Abgeordnetenversorgung * Einkommensteuergesetz/Änd. § 22 Nr. 3 EStG betr. Besteuerung des Überbrückungsgeldes für Abgeordnete * Bundestagsabgeordneter/Regelung der Abgeordnetenversorgung * Sterbegeld/Kein Sterbegeld für Abgeordnete * Bundesministergesetz/ Einfügung eines § 16a Bundesministergesetz: Gewährung eines Überbrückungsgeldes an Hinterbliebene von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären * Parlamentarischer Staatssekretär/Einfügung eines § 16a Bundesministergesetz: Gewährung eines Überbrückungsgeldes an Hinterbliebene von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären
Original: Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 20. April 1989 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen (G-SIG: 11020422)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Europäisches Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen vom 22.6.1960 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der Frist, bis zu der die Vertragsparteien Belgien, Spanien, Türkei und Zypern den gleichzeitigen obligatorischen Beitritt zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Rom-Abkommen) vollziehen können, bis 31. Januar 1995; hierdurch Wahrung des Schutzes deutscher Sendeunternehmen in diesen Ländern. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Urheberrecht/act zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 20. April 1989 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen
Original: Gesetz zum Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (G-SIG: 11020151)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 8. November 1985 in Straßburg unterzeichneten Zusatzprotokolls vom 17. März 1978, ergänzende vertragliche Regelungen über die Leistung von Rechtshilfe bei "fiskalischen strafbaren Handlungen", über die Zustellung von Verfahrensurkunden im Zuge der Vollstreckung von Straferkenntnissen und über den Strafnachrichtenaustausch. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe in Strafsachen
Original: Gesetz zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (G-SIG: 11020194)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung der Erklärung vom 11.12.1986 zum Chloridübereinkommen: Anpassung der Bestimmungen des Abkommens in Art. 2 Abs. 2 an inzwischen gewonnene geo-hydrologische Erkenntnisse, Lagerung der Abfallsalze der elsässischen Kaliindustrie auf dem Boden. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Elsaß/Abfallsalze der elsässischen Kaliindustrie * Kalisalz/ Abfallsalze der elsässischen Kaliindustrie * Abfallbeseitigung/ Beseitigung der Salzrückstände der elsässischen Kaliindustrie
Original: Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (G-SIG: 11020262)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu einzelnen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Rechtsberatungsgesetzes Siehe auch C62 und C84 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 22.3.1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte <br><br><b>Inhalt:</b> Erleichterung der Niederlassung deutscher Rechtsanwälte in anderen Staaten unter Aufrechterhaltung ihrer hiesigen Zulassung, Erweiterung der Möglichkeiten für Anwälte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, sich mit dem Ziel der Betätigung im Recht ihres Herkunftsstaates in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen und Mitglied einer Rechtsanwaltskammer zu werden; Änderung der Wirkung der Ausschließung aus der Anwaltschaft, Erlaubnis für Versicherungsberater zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung, Änderung mehrerer zumeist verfahrensrechtlicher Vorschriften aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis; Änderung zahlreicher §§ der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung sowie von Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine nennenswerten Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Einführung einer Regelung zur Übermittlung personenbezogener Daten im Verwaltungsverfahren bei der Zulassung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Niederlassungsfreiheit/Niederlassungsfreiheit der Rechtsanwälte und Patentanwälte in der EG * Freizügigkeit/Freizügigkeit der Rechtsanwälte und Patentanwälte in der EG * Rechtsanwaltskammer/ Mitgliedschaft von Anwälten aus EG-Staaten * Versicherungsgewerbe/ Erlaubnis für Versicherungsberater zur Rechtsbesorgung * Rechtsberatungsgesetz/Änd. Art. 1 § 1 betr. Rechtsbesorgung durch Versicherungsberater * Bundesrechtsanwaltsordnung/Änderung zahlreicher §§ betr. Berufsrecht der Rechtsanwälte * Patentanwaltsordnung/Änderung zahlreicher §§ Patentanwaltsordnung betr. Berufsrecht der Patentanwälte
Original: Gesetz zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (G-SIG: 11020310)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Stellungnahmen zahlreicher Gremien im staatlichen und kirchlichen Bereich, u.a. Entschließung des Bundesrates zur extrakorporalen Befruchtung (BR-Drs. 210/86 - Beschluß vom 16.05.1986) <br><br><b>Inhalt:</b> Verbot und Strafbewehrung jeder Form von Ersatzmuttervermittlung, Änderung der §§ 1, 5, 6, 13 und 14 des Adoptionsvermittlungsgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Strafvorschriften gegen den Kinderhandel und gegen die Ersatzmuttervermittlung gem. § 14 Adoptionsvermittlungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Leihmutter/Verbot der Ersatzmuttervermittlung * Kinderhandel/ Strafvorschriften gegen den Kinderhandel und gegen die Ersatzmuttervermittlung gem. § 14 Adoptionsvermittlungsgesetz * Leihmutter/Strafvorschriften gegen den Kinderhandel und gegen die Ersatzmuttervermittlung gem. § 14 Adoptionsvermittlungsgesetz
Original: Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (Orthoptistengesetz - OrthoptG) (G-SIG: 11020346)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Ablösung landesrechtlicher Bestimmungen durch bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung und Zulassung zum Orthoptisten: Verbesserung der Ausbildung unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Schielbehandlung und Neuroopthalmologie, Festlegung der Ausbildung auf drei Jahre, Ermächtigung des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zum Erlaß einer Rechtsverordnung. Pro Lehrgang entstehen jährlich Mehrkosten von etwa 600.000 DM, dem stehen Einsparungen an Praktikantenentgelt von 972.500 DM gegenüber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsausbildung/Bundeseinheitliche Regelung der Orthoptistenausbildung * Heilhilfsberuf/Bundeseinheitliche Regelung der Orthoptistenausbildung
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats (G-SIG: 11020348)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch A04 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Änderung des Art. 25 der Satzung des Europarates (BGBl II 1987 S. 366) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der Bestimmungen über Beginn, Mandatsdauer und Ende der Amtszeit der nationalen Vertreter und Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung an die geänderte Satzung des Europarates; Änderung §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarates. Es entstehen keine Kosten.
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (G-SIG: 11020358)
Germany · German Bundestag · 19 January 2023
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<b>Inhalt:</b> Änderung § 14 Abs. 2 Nr. 1: Erweiterung der Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung über die Preisfeststellung für Schlachtvieh, das ohne Berührung eines Schlachtviehgroßmarkts oder Schlachtviehmarkts gehandelt wird. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schlachtvieh/Änd. § 14 Vieh- und Fleischgesetz betr. Preisfeststellung * Fleischpreis/Änd. § 14 Vieh- und Fleischgesetz betr. Preisfeststellung
Original: ... Gesetz zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (G-SIG: 11020370)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 2 § 2 Abs. 3a und b sowie von Art. 3 § 3 Abs. 4a und b Haushaltsstrukturgesetz: Erhöhung des zu berücksichtigenden Rentenbetrags und des Mindestbelassungsbetrags bei den Versorgungsbezügen für die von der Ausdehnung der Ruhensregelung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz und des § 55a Soldatenversorgungsgesetz betroffenen Versorgungsempfänger von 20 v. H. auf 40 v.H. Im Gesamtbereich des öffentlichen Dienstes dürften Kosten von 441 Mio. DM (1990), 474 Mio. DM (1991) und 509 Mio. DM (1992) entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beamtenversorgungsgesetz/Milderung der Rentenanrechnung gem. § 55 BeamtVG * Soldatenversorgungsgesetz/Milderung der Rentenanrechnung gem. § 55a SVG
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 11020437)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 16.5.1985 unterzeichneten, in Aufbau und wesentlichem Inhalt den OECD-Musterabkommen entsprechendem Doppelbesteuerungsabkommens, Berücksichtigung der besonderen entwicklungspolitischen Bedürfnisse der Türkei; Notenwechsel vom 6.7.1989 betr. Art. 25 Abs. 5: Regelung der Inanspruchnahme von Hilfe durch in die Bundesrepublik entsandte türkische Steuerbeamte. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Abkommen mit der Türkei * Einkommensteuer/ Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei * Vermögensteuer/ Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei * Entwicklungspolitik/ Steuerliche Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Bedürfnisse der Türkei * Steuerbeamter/Entsendung türkischer Steuerbeamter
Original: Gesetz zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (G-SIG: 11020150)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 8. November 1985 in Straßburg unterzeichneten Zweiten Zusatzprotokolls vom 17. März 1978, ergänzende vertragliche Regelung über die "akzessorische Auslieferung", die Auslieferung bei "fiskalischen Straftaten", zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen und im Falle einer Amnestie sowie über den justizministeriellen Geschäftsweg. Es entstehen kein zusätzlichen Kosten.
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Binnenschiffahrt (G-SIG: 11020285)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundeskabinetts vom 2.2.1983 über die Benutzung des Main-Donau-Kanals durch interessierte Staaten Siehe auch XJ04 und XJ07 <br><br><b>Inhalt:</b> Erleichterung des deutsch-ungarischen Binnenschiffsverkehrs, vertragliche Regelung der Benutzung des Main-Donau-Kanals durch Schiffe unter ungarischer Flagge. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Binnenschiffahrt/Binnenschiffsverkehrsabkommen mit Ungarn * Main- Donau-Kanal/Vertragliche Regelung der Benutzung des Rhein-Main-Donau- Kanals durch Ungarn
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Binnenschiffsverkehr (G-SIG: 11020286)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundeskabinetts vom 2.2.1983 über die Benutzung des Main-Donau-Kanals durch interessierte Staaten Siehe auch XJ03 und XJ07 <br><br><b>Inhalt:</b> Erleichterung des deutsch-tschechoslowakischen Binnenschiffsverkehrs, vertragliche Regelung der Benutzung des Main-Donau-Kanals durch Schiffe unter der Flagge der CSSR. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Binnenschiffahrt/Binnenschiffsverkehrsabkommen mit der Tschechoslowakei * Main-Donau-Kanal/Vertragliche Regelung der Benutzung des Rhein-Main-Donau-Kanals durch die Tschechoslowakei
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Auslieferung (G-SIG: 11020287)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 14. April 1987 in Bonn unterzeichneten Auslieferungsvertrages: Schaffung einer vertraglichen Grundlage für den seit 1985 auf vertragloser Grundlage abgewickelten Auslieferungsverkehr in Anlehnung an das Europäische Auslieferungsübereinkommen und den deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag, Verzicht auf eine Nachprüfung des Schuldverdachts und eine Auflistung der auslieferungsfähigen Delikte. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auslieferung von Straftätern/Auslieferungsvertrag mit Australien * Rechtshilfe in Strafsachen/Auslieferungsvertrag mit Australien
Original: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (G-SIG: 11020312)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch XC13 und XC16 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 26. November 1987 aufgelegten Antifolter- Übereinkommens des Europarats: Einführung eines präventiven Kontrollsystems über die menschenwürdige und ordnungsgemäße Behandlung von Gefangenen in den Vertragsstaaten durch einen international zusammengesetzten Ausschuß. Das act verursacht unmittelbar geringfügige, nichtbezifferbare Mehrkosten. Mehranforderungen des Europarats werden auf 50 000 DM geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europarat/Ratifizierung des Antifolter-Übereinkommens des Europarats * Menschenrecht/Ratifizierung des Antifolter-Übereinkommens des Europarats * Gefangener/Ratifizierung des Antifolter-Übereinkommens des Europarats
Original: Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (G-SIG: 11020313)
Germany · German Bundestag · 25 August 2026
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<b>Reference:</b> Resubmission of the draft law already submitted in the 10th WP (see GESTA 10th WP judgments made against a foreign state. There are no costs to public budgets. <br><br><b>Changes due to the committee recommendation:</b> Changes. <br><br><b>Secondary keywords:</b> Judgment/enforcement of judgments made against a foreign state
Original: Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze (G-SIG: 11020231)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G76 <br><br><b>Inhalt:</b> Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, des Leistungsmißbrauchs und der mißbräuchlichen Ausnutzung der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung: Einführung eines Sozialversicherungsausweises, ständige Mitführungspflicht in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, Einziehung des Ausweises bei Sozialleistungsbezug; Erweiterung der Meldepflichten des Arbeitgebers, insbesondere Sofortmeldung am Tag der Arbeitsaufnahme; Einbeziehung der geringfügigen Beschäftigung in das Meldeverfahren zur Sozialversicherung; Ausnahmeregelungen bei Beschäftigungen ohne Bezug zur Sozialversicherung, u.a. Beschäftigte in Privathaushalten und mithelfende Familienangehörige; Änderung und Ergänzung versch. §§ 4. und 5. Buch Sozialgesetzbuch, Änderung des § 1385 Reichsversicherungsordnung, des § 112 Angestelltenversicherungsgesetz, des § 130 Reichsknappschaftsgesetz sowie der §§ 112a und 171 Arbeitsförderungsgesetz. Den Rentenversicherungsträgern entstehen Mehrkosten in Höhe von 75 Mio. DM, die sich auf mehrere Jahre verteilen. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht in nennenswertem Umfang belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a Aufbringung eines Lichtbilds auf den Sozialversicherungsausweis, Zulassung des Datenaustauschs unter den Kontrollbehörden, Regelung des Beitragsabzugs vom Arbeitsentgelt und von Prüfungen im Verteidigungsbereich, Änderung § 57 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Illegale Beschäftigung/act zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze * Geringfügige Beschäftigung/Einbeziehung in die Meldepflicht zur Sozialversicherung * Meldepflicht/Einbeziehung geringfügig Beschäftigter * Sozialgesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ 4. und 5. Buch SGB betr. Sozialversicherungsausweis * Reichsversicherungsordnung/Änderung des § 1385 RVO betr. Geringverdienergrenze * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 112 AVG betr. Geringverdienergrenze * Reichsknappschaftsgesetz/ Änderung des § 130 RKG betr. Geringverdienergrenze * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 112a und 171 AFG betr. Sozialversicherungsausweis * Militärische Anlage/Regelung von Prüfungen im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsausweis im Verteidigungsbereich * KVLG/Änderung des § 57 KVLG betr. Sozialversicherungsausweis
Original: Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter (G-SIG: 11020253)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts (BT Drs. 10/5632 S. 46); Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.1983 zur Zuständigkeit für Eintragungen in das Güterrechtsregister (BVerfGE 63 S.181) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie vom 18.12.1986 die (selbständigen) Handelsvertreter betreffend (ABl. L 382/17) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinie vom 18.12.1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften betr. die selbständigen Handelsvertreter in deutsches Recht, Befreiung der Versicherungsmakler von der Pflicht zur Führung eines Tagebuchs, Änderung des Handelsvertreterrechts in den §§ 84 bis 92c und in § 104 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie in Art. 4 Abs. 1 und in Art. 29 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EG HGB). Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter * Versicherungsvertreter/Befreiung von der Tagebuchpflicht * Handelsgesetzbuch/Änderung § 84 bis 92c und 104 HGB sowie Art. 4 Abs.1 und Art. 29 EGHGB betr. Handelsvertreter
Original: Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz (G-SIG: 11020315)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Sitz in Salzgitter, Zusammenfassung der Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei einer Bundesoberbehörde, Klarstellung und Verbesserung atomrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit den Aufgaben des Bundesamtes, Übernahme verschiedener Institutionen durch das Bundesamt; Änderung verschiedener §§ Atomgesetz, Strahlenschutzvorsorgegesetz, act über die Beförderung gefährlicher Güter und des Bundesbesoldungsgesetzes. Zusätzliche Kosten 1989: 8,9 Mio DM; ab 1990 jährliche Kosten in Höhe von 14,8 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Regelung für Zuverlässigkeitsprüfungen zum Schutz gegen Entwendungen, Einrichtung eines Strahlenschutzregisters. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strahlenschutz/Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz * Reaktorsicherheit/Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz * Entsorgung/Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz * Atomgesetz/Änderung verschiedener §§ AtG betr. Bundesamt für Strahlenschutz * Strahlenschutzvorsorgegesetz/Änderung verschiedener §§ StrVG betr. Bundesamt für Strahlenschutz * Gefahrgutbeförderung/ Änderung verschiedener §§ act über die Beförderung gefährlicher Güter betr. Bundesamt für Strahlenschutz * Bundesbesoldungsgesetz/ Änderung der Anlage I betr. Bundesamt für Strahlenschutz * Salzgitter, Stadt/Errichtung des Bundesamtes für Strahlenschutz in Salzgitter * Strahlenschutzregister/Einrichtung eines Strahlenschutzregisters gem. Atomgesetz * Atomgesetz/Einrichtung eines Strahlenschutzregisters gem. Atomgesetz
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (G-SIG: 11020319)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1); Neufassung des Bundesstatistikgesetzes (BGBl I 1987 S. 462) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Für 1990 vorgesehene Gehalts- und Lohnstrukturerhebung des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften (SAEG) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung verschiedener §§ des Gesetzes über die Lohnstatistik zur Anpassung an Grundsätze des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts und Umsetzung der Regelungen des Bundesstatistikgesetzes, u.a. Verzicht auf den Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung der Erhebungen und Durchführung der Lohnstatistik als Repräsentativerhebung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Datenschutzgerechte Neuregelung der Lohnstatistik * Arbeitszeit/Arbeitszeitstatistik * Arbeitskosten/ Arbeitskostenstatistik
Original: Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens (G-SIG: 11020352)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 2.3.1989 unterzeichneten Zusatzabkommens; Zweck: Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in das Abkommen, Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung an innerstaatliche Rechtsänderungen der Vertragspartner. Für den Bund ergeben sich nicht nennenswerte mittelbare finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf den Bundeszuschuß zur knappschaftlichen Rentenversicherung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialversicherungsabkommen/act zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens * Gesetzliche Krankenversicherung/Einbeziehung in das Sozialabkommen mit der Schweiz * Gesetzliche Rentenversicherung/Anpassungen im Sozialabkommen mit der Schweiz * Gesetzliche Unfallversicherung/ Anpassungen im Sozialabkommen mit der Schweiz
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen (MOG) (G-SIG: 11020429)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG) Nr. 1432/88 in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3858/88 vom 12.12.1988 (ABl. Nr. L 343 S. 21) <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer Verordnungsermächtigung, wonach der Abnehmer von Marktordnungswaren verpflichtet werden kann, Abgaben einzubehalten und abzuführen und zuviel einbehaltene Abgaben dem Landwirt zu erstatten, insbesondere zur Ermöglichung einer unmittelbaren Erstattung zuviel bezahlter Zusatzabgaben auf Getreide; Änderung der §§ 12 und 36 MOG. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mitverantwortungsabgaben im Agrarbereich/Regelung der Rückerstattung von Mitverantwortungsabgaben * Getreide/Rückerstattung zuviel bezahlter Zusatzabgaben auf Getreide
Original: ... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020142)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Flexibilisierung der Freistellungsregelungen im öffentlichen Dienst: Ausdehnung der Höchstdauer von Beurlaubungen auf 12 Jahre, Verlängerung der Geltungsdauer der Freistellungsmöglichkeiten aus Arbeitsmarktgründen bis zum 31.12.1993, Ausdehnung der Höchstdauer einer Teilzeitbeschäftigung aus Arbeitsmarktgründen auf 15 Jahre, Gewährung einer Freistellungsdauer in Ausnahmefällen von 25 Jahren, Bewilligung einer bis zu 5 Jahren verlängerten Teilzeitbeschäftigung, wenn nur eine geringfügige Ermäßigung der Dienstarbeitszeit in Anspruch genommen wird; Teilzeitbeschäftigung bis zum Eintritt in den Ruhestand für Beamte und Richter, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, auch wenn sie die Höchstdauer der bestehenden Freistellungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft haben; Freistellungen aus familiären Gründen, wenn die betreute oder pflegebedürftige Person nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beamten/Richter lebt; Änderung der §§ 44a und 48a Beamtenrechtsrahmengesetz, §§ 72a und 79a Bundesbeamtengesetz, §§ 48a, 76a und 78 Deutsches Richtergesetz, §§ 28 und 28a Soldatengesetz, § 6 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz sowie § 48 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz. Es entstehen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung eines Ausgleichs laufbahnmäßiger Benachteiligungen von Frauen infolge der Geburt von Kindern im Beamtenrechtsrahmengesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Dienst/Flexibilisierung der Freistellungsregelungen * Beurlaubung/Flexibilisierung der Freistellungsregelungen im Öffentlichen Dienst * Teilzeitbeschäftigung/Flexibilisierung der Freistellungsregelungen im Öffentlichen Dienst * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung §§ 44a und 48a BRRG betr. Verlängerung der Freistellungsfristen * Bundesbeamtengesetz/Änderung §§ 72a und 79a BBG betr. Verlängerung der Freistellungfristen * Deutsches Richtergesetz/Änderung §§ 48a und 78 DRiG betr. Verlängerung der Freistellungsfristen * Soldatengesetz/Änderung §§ 28 und 28a betr. Verlängerung der Freistellungfristen * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 6 betr. Verlängerung der Freistellungsfristen * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung § 48 Abs. 3 BeamtVG betr. Flexibilisierung der Freistellungsfristen * Frau/ Regelung eines Ausgleichs laufbahnmäßiger Benachteiligungen von Frauen infolge der Geburt von Kindern im Beamtenrechtsrahmengesetz * Beamtenrechtsrahmengesetz/Regelung eines Ausgleichs laufbahnmäßiger Benachteiligungen von Frauen infolge der Geburt von Kindern im Beamtenrechtsrahmengesetz