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Germany

Laws

134 ingested laws from Germany in 1996. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung13/189enacted

Act zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 13020075)

Original: Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 13020075)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Die Vorlage wurde bereits in der 12.WP eingebracht (s. GESTA 12.WP 2c-B109) Siehe auch B002, B018 und B070 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 32a Abs. 10 und 11 Ausländergesetz: Umwandlung der Regelung über die Anrechnung der sich bereits im Bundesgebiet aufhaltenden Bürgerkriegsflüchtlinge und asylum seekers auf die jeweilige Länderquote in eine Kannvorschrift. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flüchtling/Anrechnung der Bürgerkriegsflüchtlinge auf die Länderquote

Law· Gesetzgebung13/2763enacted

Act zur Änderung des Mutterschutzrechts (G-SIG: 13020227)

Original: Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts (G-SIG: 13020227)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85 vom 19.10.1992 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Mutterschutzrichtlinie: Präzisierung der ausnahmsweise zulässigen Kündigung gegenüber einer Schwangeren in besonderen Fällen, Freistellung von Arbeitnehmerinnen, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, für eine Schwangerschaftsuntersuchung von der Arbeit, Konkretisierung der mutterschutzrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers; mutterschutzrechtliche Gleichstellung der Hausangestellten mit den übrigen Arbeitnehmerinnen, Verlängerung der Schutzfrist für Mütter nach Frühgeburten, Beschäftigungsverbot bei der Gefahr einer Berufserkrankung, Streichung der Vorschrift über Mehrarbeit von schwangeren Arbeitnehmerinnen in der Landwirtschaft, höhere Erstattung der Mutterschutzkosten von Arbeitgebern in Kleinbetrieben; Änderung versch. §§ Mutterschutzgesetz, der §§ 10 und 16 Lohnfortzahlungsgesetz, § 200 Reichsversicherungsordnung und § 29 act über die Krankenversicherung der Landwirte. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung versch. §§ Bundeserziehungsgeldgesetz: Einführung der Einkommensabhängigkeit vom ersten Monat an für den Bezug von Erziehungsgeld (redaktionelle Klarstellung gem. 1. SKWPG), Neufassungsermächtigung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hauswirtschaftspersonal/Mutterschutzrechtliche Gleichstellung der Hausangestellten mit den übrigen Arbeitnehmerinnen * Landfrau/ Streichung der Vorschrift über Mehrarbeit von schwangeren Arbeitnehmerinnen in der Landwirtschaft * Schwangerschaft/ Verstärkter Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen * Lohnfortzahlungsgesetz/Änderung der §§ 10 und 16 Lohnfortzahlungsgesetz betr. Mutterschutzrecht * Reichsversicherungsordnung/Änderung § 200 RVO betr. Mutterschutzrecht * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung § 29 KVLG betr. Mutterschutzrecht * Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EG-Mutterschutzrichtlinie 92/85 * Bundeserziehungsgeldgesetz/ Änderung versch. §§ BErzGG betr. Einkommensgrenzen * Erziehungsgeld/ Einkommensgrenzen beim Bezug von Erziehungsgeld

Law· Gesetzgebung13/2347enacted

Zweites act zur Änderung des Heimgesetzes (G-SIG: 13020270)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (G-SIG: 13020270)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch I004 <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung der Kurzzeitpflege in das Heimgesetz, Ersatz der bisherigen Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Heims durch eine Beratungspflicht, Neufassungsermächtigung; Änderung § 3 Wohngeldgesetz. Für die öffentlichen Haushalte sind keine Kosten zu erwarten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung der Mindestanforderungen für die Kurzzeitpflege in einer gesonderten Rechtsverordnung, Präzisierung der Vorschriften über die Voraussetzungen für den Betrieb eines Heims und die vorgezogene Anzeige sowie Anordnungen und Betriebsuntersagungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pflegeheim/Einbeziehung der Kurzzeitpflege in das Heimgesetz * Wohngeldgesetz/Änderung § 3 WoGG betr. Heimgesetz

Law· Gesetzgebung13/4185enacted

Act über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG) (G-SIG: 13020353)

Original: Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG) (G-SIG: 13020353)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit von Time-Sharing- Verträgen vom 30. Juni 1995 (NJW 95/2637) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (94/47/EG) vom 26. Oktober 1994 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EU-Richtlinie 94/47/EG in deutsches Recht: Erfassung aller Erscheinungsformen von Timesharing, obligatorische Aushändigung eines Prospekts mit formalisiertem Inhalt an die Erwerbsinteressenten, Regelungen betr. den Vertrag, u.a. Widerrufsrecht des Erwerbers innerhalb von zehn Tagen; Änderung des § 5 act über den Widerruf von Haustürgeschäften, des § 7 Verbraucherkreditgesetz sowie des § 34c Gewerbeordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anwendung auf Teilnutzungsrechte von weniger als einer Woche, Klarstellung, daß kein dinglich abgesichertes Recht erworben wird, sowie Präzisierung betr. die Weiterveräußerung von Nutzungsrechten, Beweislast des Verkäufers bei strittigen Vertragsangaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Teilzeiteigentum/Teilzeit-Wohnrechtegesetz * Ferienwohnung/Teilzeit- Wohnrechtegesetz * Rechtsangleichung in der EU/Teilzeit- Wohnrechtegesetz * Verbraucherschutz/Teilzeit-Wohnrechtegesetz * Haustürgeschäft/Änderung § 5 act über den Widerruf von Haustürgeschäften betr. Teilzeit-Wohnrechtegesetz * Verbraucherkreditgesetz/Änderung § 7 Verbraucherkreditgesetz betr. Teilzeit-Wohnrechtegesetz * Gewerbeordnung/Änderung § 34c GewO betr. Teilzeit-Wohnrechtegesetz

Law· Gesetzgebung13/5737enacted

Act zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 13020497)

Original: Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 13020497)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Art. 7a EG-Vertrag, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 12.10.1992 (ABl Nr. L 302/1 vom 19.10.1992, berichtigt im ABl Nr. L 79/84 vom 1.4.1993) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des Zollverwaltungsgesetzes an die seit Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts erhöhten Anforderungen an die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs: Verbesserung der Kontrollbefugnisse der Zollbediensteten innerhalb und außerhalb des grenznahen Raums, Vereinfachung der Ahndung von Verstößen gegen Zollvorschriften im grenzüberschreitenden Reiseverkehr, Neuregelung des Rechtsverhältnisses zwischen der Zollverwaltung und den betroffenen Unternehmen bei Inanspruchnahme von betrieblichen Einrichtungen und Leistungen; Aufhebung des Abschöpfungserhebungsgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Aufnahme einer Regelung über die Zuständigkeit zur Erteilung verbindlicher Ursprungsauskünfte innerhalb der Zollverwaltung und durch die Industrie- und Handelskammern. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grenzüberschreitender Verkehr/Effektive Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch Anpassung des ZollVG * Warenverkehr/Effektive Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch Anpassung des ZollVG * Zollbeamter/Verbesserung der Kontrollbefugnisse der Zollbediensteten * Reiseverkehr/ Vereinfachung der Ahndung von Verstößen gegen Zollvorschriften im grenzüberschreitenden Reiseverkehr * Abschöpfungserhebungsgesetz/ Aufhebung des Abschöpfungserhebungsgesetzes durch Änderung des ZollVG

Law· Gesetzgebung13/3941enacted

Viertes act zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (G-SIG: 13020398)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (G-SIG: 13020398)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7.7.1992 (Rs. C-295/90; EuGHE 1992, S. 4913) über die Richtlinie 90/366/EWG betr. das Aufenthaltsrecht der Studenten <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 15a Abs. 3 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz/EWG: Angliederung der Richtlinie 93/96/EWG über das Aufenthaltsrecht der Studenten an das Aufenthaltsgesetz/EWG auf dem Verordnungswege. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das act keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsrecht der Studenten gem. Aufenthaltsgesetz/EWG * Ausländischer Student/Aufenthaltsrecht der Studenten gem. Aufenthaltsgesetz/EWG * Rechtsangleichung in der EU/ Angliederung der Richtlinie 93/96/EWG an das Aufenthaltsgesetz/EWG

Law· Gesetzgebung13/5719enacted

Act zu der Änderung vom 31. August 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" (G-SIG: 13020507)

Original: Gesetz zu der Änderung vom 31. August 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" (G-SIG: 13020507)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch XK002 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung der am 31.8.1995 in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Übereinkommens sowie der am 4.4.1995 in Washington beschlossenen Änderung des zugehörigen Betriebsübereinkommens: Streichung der 18- Monate-Umsetzungsfrist für Anpassungen gem.Art. XVII Buchstabe f INTELSAT-Übereinkommen, entsprechende Änderung des Art. 22 Betriebsübereinkommen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fernmeldesatellit/Änderung des INTELSAT-Übereinkommens

Law· Gesetzgebung13/4356enacted

Drittes act zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (3.StUÄndG) (G-SIG: 13020441)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (3.StUÄndG) (G-SIG: 13020441)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch B060 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des Stasi-Unterlagen-Gesetzes: Maßvolle Einschränkung der Erteilung von Auskünften durch den Bundesbeauftragten, insbesondere Auskunftsverjährung bei Personenüberprüfungen für eine vor dem 1. Januar 1976 beendete frühere Stasi-Mitarbeit, Verzicht auf Mitteilung in geringfügigen Fällen, Ausdehnung der Überprüfungsmöglichkeit auf die persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten und auf Fraktionsmitarbeiter, Freigabe der beim Bundesbeauftragten verwahrten NS-Unterlagen für die NS- Forschung, Verwendung der aus dem ehemaligen Zentralen Einwohnerregister der DDR übernommenen Identifizierungsdaten bis zum 31.12.2005. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausnahmeregelung für Mitteilungen über auch vor 1976 begangene schwere Straftaten und Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Einführung der Stichtagsregelung erst ab 1.8.1998. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes/ Maßvolle Einschränkung der Auskunftserteilung durch den Bundesbeauftragten * Nationalsozialismus/Freigabe der beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen verwahrten NS-Unterlagen für die NS-Forschung

Law· Gesetzgebung13/5061enacted

Sechstes act zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (6.AMG-ÄndG) (G-SIG: 13020484)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (6.AMG-ÄndG) (G-SIG: 13020484)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung § 105 Arzneimittelgesetz: Verlängerung der Frist für die Abgabe der Erklärung zur Rücknahme des Antrags auf Verlängerung der Zulassung fiktiv zugelassener Arzneimittel durch pharmazeutische Unternehmen bis zum 31.12.1996. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verlegung des Termins für die Rücknahmeerklärung für die Nachzulassungsanträge auf den 31.12.1999, Erweiterung der Ermächtigung des § 33 um die Verordnung (EG) Nr. 541/95. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzneimittelzulassung/Fristverlängerung für fiktiv zugelassene Arzneimittel

Law· Gesetzgebung13/4950enacted

Viertes act zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (G-SIG: 13020486)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (G-SIG: 13020486)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Verbesserung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Vermögensauseinandersetzung zwischen LPG- Nachfolgeunternehmen und ausgeschiedenen Mitgliedern, Beseitigung von Umsetzungsmängeln: Verlängerung der Verjährungsfrist für alle Abfindungs- und Ausgleichsansprüche von fünf auf zehn Jahre, Einführung eines gerichtlichen Verfahrens zur Bündelung und gemeinsamen Entscheidung aller Streitfragen im Zusammenhang mit der Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals, Erleichterung der gerichtlichen Abberufung von LPG-Liquidatoren; Änderung der §§ 3b, 42, 64, 64b und 65 Landwirtschaftsanpassungsgesetz, der Überschrift des 8. Abschnitts, Einfügung einer neuen Überschrift vor § 53 sowie eines zweiten Unterabschnitts mit den §§ 64c bis 64j betr. Verfahren zur Feststellung des Eigenkapitals. Der öffentlichen Hand entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regeln gegen eine Verselbständigung und den Mißbrauch des Sammelverfahrens, Vermeidung eines erneuten Aufrollens von in gegenseitigem Einvernehmen ordnungsgemäß abgeschlossenen Vermögensauseinandersetzungen, Befristung des Sammelverfahrens bis zum 31.12.1998. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Streichung des Sammelverfahrens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft/Verbesserung der Vermögensauseinandersetzung zwischen LPG-Nachfolgeunternehmen und ausgeschiedenen Mitgliedern * Neue Bundesländer/Verbesserung der Vermögensauseinandersetzung zwischen LPG-Nachfolgeunternehmen und ausgeschiedenen Mitgliedern

Law· Gesetzgebung13/4839enacted

Jahressteuergesetz 1997 (JStG 1997) (G-SIG: 13020476)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Bezug:</strong> Umsetzung steuerrechtlicher Maßnahmen des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung (weitere Vorlagen zur Umsetzung des Aktionsprogramms siehe B063, G050, G051, G052, G053, M034 und M035), Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer vom 22. Juni 1955 (BVerfGE 93, 121 und 165); der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 390/96 D027 (BT-Drs 13/5359); siehe auch D030, D031, D036 und D063<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Angleichung an EU-Recht bei der Umsatzsteuer<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Neubewertung des Grundbesitzes unter Anhebung persönlicher Freibeträge für Ehegatten und Kinder, gegenwartsnahe Bewertung des Grundbesitzes nur bei Bedarf, Entlastungen bei Betriebsvermögen und Senkung der Höchststeuersätze; Wegfall der Vermögensteuer, Zusammenfassung der privaten Vermögensteuer mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer; Senkung des Solidaritätszuschlags; Verbesserung der Voraussetzungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse: Verdoppelung des Sonderausgabenabzugs bei Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen; Verschiebung der Erhöhung des Kindergelds, des Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags; Anpassung der Umsatzsteuer an neueres EU-Recht; Förderung von Existenzgründungen; Abbau von Steuervergünstigungen: Wegfall der Sonderabschreibungen auf Schiffe und Flugzeuge bei Kaufverträgen nach dem 30. April 1996; Vereinfachung des Steuerrechts, u.a. Vereinfachung des Ertragswertverfahrens in der Landwirtschaft, der Lohnsteuerabführung und Einführung eines Veranlagungswahlrechts für beschränkt Steuerpflichtige: Änderung von 24 steuerrechtlichen Vorschriften; Neufassungsermächtigung. Das Gesetz führt bei den Gebietskörperschaften zu jährlichen Steuermindereinnahmen zwischen 5,7 Mrd (1997) und 17,2 Mrd DM (2000).<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Abspaltung der Artikel 16 bis 18 (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) (s. GESTA D036 BT Drs 13/5758). Herausnahme des umsatzsteuerlichen Teils (s. GESTA D036) und der Aufhebung der Vermögensteuer (Art. 5) mit der Folge, daß die Vermögensteuer formal weiterbestehen bleibt, wegen des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses aber nicht erhoben werden kann, ferner Herausnahme des Abbaus des Solidaritätszuschlags (Art. 10) sowie der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Art. 11); im Bewertungsrecht Verzicht auf ein Wohn-/Nutzflächenverfahren zugunsten eines Ertragswertverfahrens, Neuformulierung der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform, u.a. Neufestsetzung der Freibeträge und Übernahme aller Betriebserben in die Steuerklasse I, Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes von 2 v.H. auf 3 v.H., Verbesserung des steuerlichen Reisekostenrechts durch Absenkung der Abwesenheitsdauer beim Pauschalbetrag von 10 DM von zehn auf acht Stunden, entsprechende Anpassung des Bundesreisekostengesetzes, Ausweitung der Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft bei Anhebung des Pauschsatzes von 3 v.H. auf 5 v.H., Verbesserung der Wertgrenze für die Inanspruchnahme von Sonder- und Ansparabschreibungen gem. § 7g Einkommensteuergesetz, Verlängerung des Gründungszeitraums bei der Sonderregelung für Existenzgründer von drei auf sechs Jahre, Verzicht auf die Verschiebung der Kindergelderhöhung, Einführung eines Erstattungsverfahrens für beschränkt steuerpflichtige Künstler und Berufssportler, Neuterminierung bei den Sonderabschreibungen für Handelsschiffe u.a. m.; Änderung der §§ 5 und 54 Körperschaftsteuergesetz, der §§ 18, 21 und 27 Umwandlungssteuergesetz, der §§ 3, 5, 20 und 21 Außensteuergesetz, der §§ 14 und 24 Mineralölsteuergesetz, des § 44 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung, des § 69 Finanzgerichtsordnung, der §§ 5 und 21 Finanzverwaltungsgesetz, des § 4 Kleinbetragsverordnung, der §§ 38 und 43 Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, der §§ 2, 4 und 7 Unterhaltsvorschußgesetz sowie mehrerer §§ Bundesreisekostengesetz.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Weitgehender Ausgleich für die Einbußen der Länder wegen Wegfalls der Vermögensteuer: Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 v.H. (vorgesehen 3 v.H.), Anhebung bei der Erbschaftsteuer um zwei Prozentpunkte, Änderungen beim Ertragswertverfahren zur Bewertung von Grundbesitz, Festsetzung der Abzugsfähigkeit bei hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen auf lediglich 18.000 DM (statt 24.000 DM) jährlich.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Hauswirtschaftspersonal/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in Privathaushalten * Kindergeld/Verschiebung der Anhebung * Kinderfreibetrag/Verschiebung der Anhebung * Steuerharmonisierung/ Anpassung der Umsatzsteuer an neueres EU-Recht * Landwirtschaft/ Vereinfachung des Ertragswertverfahrens * Lohnsteuer/Vereinfachung der Lohnsteuerabführung * Steuerrecht/Jahressteuergesetz 1997 * Steuervereinfachung/Jahressteuergesetz 1997 * Existenzgründung von Selbständigen/Förderung von Existenzgründungen * Bewertungsgesetz/ Änderung und Ergänzung versch. §§ BewG betr. Jahressteuergesetz 1997, Aufhebung der DurchführungsVO * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ ErbStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung/ Änderung versch. §§ ErbStDV betr. Jahressteuergesetz 1997 * Erbschaftsteuer/Aufhebung der Art. 2, 9 und 10 Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts betr. Jahressteuergesetz 1997 * Vermögensteuergesetz/Aufhebung VStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Anteilsbewertungsverordnung/Aufhebung der Anteilsbewertungsverordnung betr. Jahressteuergesetz 1997 * Betriebsvermögen/Aufhebung Gesetz zur Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens sowie des Hauptveranlagungszeitraums für die Vermögensteuer betr. Jahressteuergesetz 1997 * Grunderwerbsteuergesetz/Änderung und Aufhebung versch. §§ GrEStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Solidaritätszuschlaggesetz/Änderung versch. §§ SolZG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Finanzausgleichsgesetz/Änderung § 1 FAG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Einkommensteuergesetz/Änderung versch. §§ und Anlagen EStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Einkommensteuer- Durchführungsverordnung/Änderung der §§ 82f und 84 EStDV betr. Jahressteuergesetz 1997 * Flugzeug/Wegfall der Sonderabschreibungen für Flugzeuge und Schiffe gem. EStDV * Schiff/Wegfall der Sonderabschreibungen für Flugzeuge und Schiffe gem. EStDV * Gewerbesteuergesetz/Änderung der §§ 29 und 36 GewStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung/ Aufhebung § 33, Änderung § 36 GewStDV betr. Jahressteuergesetz 1997 * Umsatzsteuergesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ UStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/ Änderung versch. §§ UStDV betr. Jahressteuergesetz 1997 * Steuerberatungsgesetz/Änderung § 4 StBerG betr. Jahressteuergesetz 1997 * EG-Amtshilfe-Gesetz/Änderung der §§ 1a und 2 EG-Amtshilfe- Gesetz betr. Jahressteuergesetz 1997 * Abgabenordnung/Änderung der §§ 67, 68 und 141 AO betr. Jahressteuergesetz 1997 * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Änderung der §§ 1b und 19, Einfügung § 1e EGAO betr. Jahressteuergesetz 1997 * Baugesetzbuch/ Änderung der §§ 192 und 196 BauGB betr. Jahressteuergesetz 1997 * Sozialgesetzbuch IV/Änderung versch. §§ SGB IV betr. Jahressteuergesetz 1997 * Bundeskindergeldgesetz/Änderung der §§ 1 und 20 BKGG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Steuerharmonisierung/ Angleichung an EU-Recht bei der Umsatzsteuer * Reisekosten/ Verbesserung des steuerlichen Reisekostenrechts * Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft/Verbesserung der Lohnsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Aushilfskräfte * Existenzgründung von Selbständigen/Verlängerung des Gründungszeitraums bei der steuerlichen Sonderregelung für Existenzgründer * Künstler/Einführung eines Erstattungsverfahrens für beschränkt steuerpflichtige Künstler * Sportler/Einführung eines Erstattungsverfahrens für beschränkt steuerpflichtige Berufssportler * Körperschaftsteuergesetz/Änderung der §§ 5 und 54 KStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Umwandlungs-Steuergesetz/Änderung der §§ 18, 21 und 27 UmwStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Außensteuergesetz/Änderung der §§ 3, 5, 20 und 21 AußenStG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Mineralölsteuergesetz/Änderung der §§ 14 und 24 MinöStG sowie des § 44 MinöStDV betr. Jahressteuergesetz 1997 * Finanzgerichtsordnung/Änderung § 69 FGO betr. Jahressteuergesetz 1997 * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung der §§ 5 und 21 FVG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Kleinbetragsverordnung/Änderung § 4 KleinbetragsVO betr. Jahressteuergesetz 1997 * Kapitalanlagegesellschaft/Änderung der §§ 38 und 43 KAGG betr. Jahressteuergesetz 1997 * Unterhaltsvorschußgesetz/Änderung der §§ 2, 4 und 7 Unterhaltsvorschußgesetz betr. Jahressteuergesetz 1997 * Bundesreisekostengesetz/Änderung versch. §§ BRKG betr. Jahressteuergesetz 1997

Law· Gesetzgebung13/4790enacted

Act zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (G-SIG: 13020403)

Original: Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (G-SIG: 13020403)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Siehe auch XE022 und XE064 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 17. Juli 1995 in Brüssel unterzeichneten ersten Europa-Mittelmeer-Abkommens: vertragliche Institutionalisierung eines regelmäßigen und umfassenden politischen Dialogs auf hoher Ebene, Vertragsverpflichtung zur Wahrung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte, Schaffung einer Freihandelszone in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO), gegenseitige Zollsenkungen bzw. Zollkontingente für bestimmte agrarische Grundprodukte, Einräumung der gleichen Rechte hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Entlassung für in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig beschäftigte tunesische Arbeitnehmer und Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten wie für Staatsangehörige der anderen Vertragsparteien, Zahlung von Familienleistungen, Entwicklung von Rahmenbedingungen für Niederlassungen von Gesellschaften und zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, freier Kapitalverkehr und Bestimmungen über Wettbewerb und Beihilfen, Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, soziale und kulturelle Zusammenarbeit, finanzielle Zusammenarbeit zur Unterstützung der Wirtschaftsreform in Tunesien und zur Flankierung der Auswirkungen bei der Einführung der Freihandelszone. Über die Höhe der finanziellen Hilfe für Tunesien muß die Gemeinschaft zu gegebener Zeit beschließen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europa-Mittelmeer-Abkommen/Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien * Demokratie/Verpflichtung zur Wahrung der Grundsätze der Demokratie im Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien * Menschenrechte/ Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte im Europa-Mittelmeer- Abkommen mit Tunesien * Freihandelszone/Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und Tunesien * Zollbegünstigung/ Gegenseitige Zollbegünstigungen für agrarische Grundprodukte zwischen der EU und Tunesien * Agrarprodukt/Gegenseitige Zollbegünstigungen für agrarische Grundprodukte zwischen der EU und Tunesien * Arbeitsbedingungen/Einräumung gleicher Arbeitsbedingungen im Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien * Familienleistungsausgleich/Vereinbarung über Familienleistungen im Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien * Niederlassungsfreiheit/ Rahmenbedingungen für Niederlassungen von Gesellschaften im Europa- Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien * Dienstleistungsverkehr/ Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs zwischen der EU und Tunesien * Kapitalverkehr/Regelungen über den Kapitalverkehr zwischen der EU und Tunesien * Wettbewerb/Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in Tunesien * Beihilfe (Subvention)/ Anwendung des EU-Beihilferechts in Tunesien * Entwicklungshilfe/ Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien * Sozialpolitik/Soziale Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien * Kulturaustausch/Kulturelle Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien * Finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern/ Finanzielle Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien

Law· Gesetzgebung13/6039enacted

Zweites act zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) (G-SIG: 13020493)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) (G-SIG: 13020493)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch C030 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Urteil des EuGH zur Buchung von Pauschalreisen vom 8. Oktober 1996 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 3 Rechtspflege-Anpassungsgesetz: Neuregelung der Besetzung von Kollegialspruchkörpern, Funktionsfähigkeit des Kollegiums bei Teilnahme eines von anderen Gerichten aus den neuen Bundesländern abgeordneten Lebenszeitrichters. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Zweites act zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes); Anpassung der Kostenberechnung in Handelsregistersachen an den Wegfall der Einheitsbewertung von Gewerbebetrieben gem. Jahressteuergesetz 1997, Einbeziehung der Anzahlungen für Pauschalreisen in den durch den Reiseveranstalter nachzuweisenden Versicherungsschutz, Umzug des Bundeszentralregisters von Berlin nach Bonn; Änderung versch. §§ Kostenordnung, § 651k Bürgerliches Gesetzbuch sowie § 2 Bundeszentralregistergesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Richter/Neuregelung der Besetzung von Kollegialspruchkörpern der Gerichte in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Neuregelung der Besetzung von Kollegialspruchkörpern der Gerichte in den neuen Bundesländern * Einheitswert (Steuerwert)/Anpassung der Kostenberechnung in Handelsregistersachen an den Wegfall der Einheitsbewertung von Gewerbebetrieben gem. Jahressteuergesetz 1997 * Reiseveranstaltungsvertrag/Einbeziehung der Anzahlung für Pauschalreisen in den Versicherungsschutz * Pauschalreise/ Einbeziehung der Anzahlung für Pauschalreisen in den Versicherungsschutz * Berlin, Land/Umzug des Bundeszentralregisters von Berlin nach Bonn * Bonn, Stadt/Umzug des Bundeszentralregisters von Berlin nach Bonn * Kostenordnung/Änderung versch. §§ KostO betr. Rechtspflege-Anpassungsgesetz * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 651k BGB betr. Rechtspflege-Anpassungsgesetz * Bundeszentralregistergesetz/Änderung § 2 BZRG betr. Sitzverlegung nach Bonn

Law· Gesetzgebung13/5741enacted

Act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997) (G-SIG: 13020503)

Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997) (G-SIG: 13020503)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch E006 und E032 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von rund 14,1 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Finanzierung der Ausgaben zu rund 36 v.H. durch Kreditaufnahme. Es entstehen Kosten von 14,087 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Aufstockung der Fördermittel auf rund 16,1 Mrd DM durch Übernahme des Eigenkapitalhilfeprogramms in das Kapitel Investitionsfinanzierung, Anpassung der Zinsverbilligung, Erhöhung des Kreditanteils auf rund 45 v.H. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Investitionsförderung/Förderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997

Law· Gesetzgebung13/5586enacted

Eigentumsfristengesetz (EFG) (G-SIG: 13020536)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Siehe auch C105 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs hinsichtlich dinglicher Nutzungsrechte, Mitbenutzungsrechte und Gebäudeeigentums, die in Grundbüchern der neuen Bundesländer nicht eingetragen sind, und hieran anknüpfende Ansprüche aus dem Sachenrechtsbereinigungs- und Meliorationsanlagengesetz bis zum 31. Dezember 1999 (bisher 31. Dezember 1996); Änderung von Art. 231 § 5 und Art. 233 § 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 9a Einführungsgesetz zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, § 116 Sachenrechtsbereinigungsgesetz, § 6 Grundbuchbereinigungsgesetz sowie der §§ 3, 10 und 11 unter Einfügung eines § 18 Meliorationsanlagengesetz, Aufhebung von Art. 18 Abs. 4 Nr. 3 Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Nutzungsrecht/Eigentumsfristengesetz * Neue Bundesländer/ Eigentumsfristengesetz * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung der Art. 231 § 5 und Art. 233 § 4 EGBGB betr. Eigentumsfristengesetz * Zwangsversteigerung/Änderung § 9a Einführungsgesetz zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung betr. Eigentumsfristengesetz * Sachenrechtsänderungsgesetz/Änderung § 116 SachenRBerG betr. Eigentumsfristengesetz * Meliorationsanlagengesetz/Änderung der §§ 3, 10, 11 und Einfügung § 18 MeAnlG betr. Eigentumsfristengesetz * Grundbuchbereinigungsgesetz/Änderung § 6 GBBerG betr. Eigentumsfristengesetz * Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz/ Aufhebung Art. 18 Abs. 4 Nr. 3 RegVBG betr. Eigentumsfristengesetz

Law· Gesetzgebung13/5020enacted

Act zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (G-SIG: 13020448)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (G-SIG: 13020448)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XD004, XD005, XJ020, XJ022 und XN003 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 3. November 1994 in Bonn unterzeichneten Vertrages, mit dem erstmals seit 1919 eine Vereinbarung über den Verlauf der gesamten gemeinsamen Grenze getroffen werden soll: Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze, Erstellung eines Grenzurkundenwerks und Einrichtung einer ständigen deutsch- tschechischen Grenzkommission. Es entstehen nur geringfügige Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grenze/Grenzvertrag mit der Tschechischen Republik

Law· Gesetzgebung13/6089enacted

Act zur Änderung von § 152 des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 13020570)

Original: Gesetz zur Änderung von § 152 des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 13020570)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Buchstabe d der Anlage I Kapitel X Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 3 in Verbindung mit Art. 3 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11.WP XR04, Abschlußband S. 780) Siehe auch M011 und M038 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 152 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz: Gewährung des Mehrbedarfs für ältere und erwerbsunfähige Personen in den neuen Bundesländern durch Außerkrafttreten der Maßgabe des Einigungsvertrages. Für die Kommunen entstehen Mehraufwendungen von bis zu 3 Mio DM jährlich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialhilfeempfänger/Mehrbedarf für ältere Sozialhilfeempfänger in den neuen Bundesländern * Alter Mensch/Mehrbedarf für ältere Sozialhilfeempfänger in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/ Mehrbedarf für ältere Sozialhilfeempfänger in den neuen Bundesländern * Einigungsvertrag (29.09.1990)/Nichtanwendung der Maßgabe des Einigungsvertrages betr. Mehrbedarf für ältere Menschen

Law· Gesetzgebung13/5019enacted

Act zu dem Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommen von 1995 (G-SIG: 13020452)

Original: Gesetz zu dem Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommen von 1995 (G-SIG: 13020452)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen vom 20.3.1987, VO vom 24.1.1989 (BGBl II 1989, S. 106), in Kraft für Deutschland am 30.10.1992 (BGBl II 1993, S. 742) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 22.12.1995 in New York unterzeichneten, im Rahmen der UNCTAD ausgehandelten Übereinkommens vom 17.2.1995, mit dem das Übereinkommen von 1987 abgelöst werden soll; Laufzeit: sechs Jahre, Sitz: Kuala Lumpur; Ziel: Stabilisierung der Preise für Naturkautschuk mittels eines Ausgleichlagers, Finanzierung der in Export- und Importländern unterhaltenen Läger zu gleichen Teilen, Haftungsbeschränkung zu Lasten Dritter. Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Verpflichtung zu einem jährlichen Verwaltungskostenbeitrag von ca. 140.000 DM und zu eventuellen Beiträgen zum Ausgleichslager von voraussichtlich etwa 39 Mio DM während der Gesamtlaufzeit, für die eine Verpflichtungsermächtigung für künftige Haushaltsjahre ausgebracht worden ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Naturkautschuk/Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen von 1995 * Rohstoffpreis/Stabilisierung der Preise für Naturkautschuk

Law· Gesetzgebung13/5716enacted

Act zu der Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (G-SIG: 13020506)

Original: Gesetz zu der Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (G-SIG: 13020506)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XK003 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung der am 18.5.1995 in Den Haag beschlossenen Änderung des Übereinkommens sowie der am 7.7.1995 in Budapest beschlossenen Änderung der zugehörigen Betriebsvereinbarung: Streichung der 18- Monate-Umsetzungsfrist für Anpassungen gem.Art. XIX Abs. c EUTELSAT- Übereinkommen, entsprechende Änderung des Art. 22 Betriebsvereinbarung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fernmeldesatellit/Änderung des EUTELSAT-Übereinkommens

Law· Gesetzgebung13/5742enacted

Act zu dem Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta (G-SIG: 13020509)

Original: Gesetz zu dem Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta (G-SIG: 13020509)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch E021, E022, E023 und E025 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 17.12.1994 in Lissabon unterzeichneten Vertrags, des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte sowie der in der Schlußakte vom selben Tage enthaltenen Klarstellungen und Erklärungen; Ziel: Schaffung einer gesamteuropäischen Energiegemeinschaft durch ein multilaterales Handels- und Investitionsschutzabkommen im Energiebereich; wesentliche Regelungen: Investitionsschutz, Handelsliberalisierung und Transiterleichterung. Den öffentlichen Haushalten entstehen außer den Beitragszahlungen zum Sekretariat der Energiechartakonferenz keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Energiepolitik/Vertragswerk über die Energiecharta * Energieeinsparung/Vertragswerk über die Energiecharta * Umweltschutz/ Umweltaspekte im Vertragswerk über die Energiecharta * Investitionsförderung/Investitionsschutz im europäischen Energiebereich * Einfuhrbeschränkung/Handelsliberalisierung im europäischen Energiebereich

Law· Gesetzgebung13/5200enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) (G-SIG: 13020495)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) (G-SIG: 13020495)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Nachtragshaushaltsgesetz 1997 siehe D059 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Feststellung des Bundeshaushalts 1997 in Einnahmen und Ausgaben auf 440,2 Mrd DM, Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 56,5 Mrd DM, Ausweis der Verpflichtungsermächtigungen 1997 mit rund 65,489 Mrd DM, Übertragung des den Haushaltsplan übersteigenden Bundesbankgewinns auf den Erblastentilgungsfonds, Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Ausfuhrförderung, Erhöhung des Ermächtigungsbetrags für die nationale Wirtschaftsförderung, besonders zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der Fischwirtschaft, Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital bei acht internationalen Finanzierungsinstituten, beim Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und an der Multilateralen Investitions-Garantie- Agentur der Weltbank, Ermäßigung des Ermächtigungsrahmens für die Treuhand-Nachfolgeunternehmen, Stellenabbau von 1,5 v.H. in der Bundesverwaltung, Einsparungsvorgaben bei Einführung neuer Leistungselemente im act zur Reform des öffentlichen Dienstrechts, Festsetzung des Betriebsmitteldarlehens an die Bundesanstalt für Arbeit auf 8 Mrd DM u.a.m. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Reduzierung des Haushaltsvolumens auf 439,9 Mrd DM und der Nettokreditaufnahme auf 53,3 Mrd DM, Anhebung der Verpflichtungsermächtigungen auf rd. 88,2 Mrd DM, Zustimmungsvorbehalt des Haushaltsausschusses zu Ausgaben, die aufgrund von nationalen und internationalen Vereinbarungen und im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben unter Parlamentsvorbehalt gestellt sind, Ausbringung eines Sperrvermerks von 5 v.H. bei den Ausgaben der Datenverarbeitung, Erhöhung der Stelleneinsparung bei der Bundesverwaltung auf 2 v.H., pauschale Kürzung der Ansätze für die GUS/MOE-Beratungshilfe um 20 v.H. und für alle Titel der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Fachinformationen um 10 v.H., Ausbringung einer Globalen Minderausgabe von 1,9 Mrd DM, die auf die jeweiligen Einzelpläne aufgeteilt wurde, Reduzierung des Zuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit um 1 Mrd DM sowie des Zuschusses für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH um 110 Mio DM; Veränderungen in den Einzelplänen: Verminderungen bei den Kohlehilfen, bei Versorgungsbezügen und Kriegsopferfürsorgeleistungen, Aufstockungen bei der Arbeitslosenhilfe, für Maßnahmen gem. §§ 249h und 242s Arbeitsförderungsgesetz sowie der Zuschüsse an die Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte, Absenkung der Finanzhilfen für Pflegeeinrichtungen in den neuen Ländern, Erhöhung der Wohngeldmittel, Verringerung der Zins-, Disagio- und Bürgschaftsverpflichtungen u.a.m. <br /> <span style="font-weight: bold;"><br /> Änderungen aufgrund von Änderungsanträgen zur 2. Beratung</span>: Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Haushaltsausschusses zu Ausgaben, die aufgrund von nationalen und internationalen Vereinbarungen und im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben unter Parlamentsvorbehalt gestellt sind.<br /> <br /> Eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 19 lag nicht vor. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Haushaltsgesetz/Bundeshaushaltsgesetz 1997 * Nettokreditaufnahme/ Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 1997 * Verpflichtungsermächtigung/Bundeshaushaltsgesetz 1997 * Bundesbank/ Übertragung des den Haushaltsansatz übersteigenden Bundesbankgewinns auf den Erblastentilgungsfonds * Erblastentilgungsfonds/Übertragung des den Haushaltsansatz übersteigenden Bundesbankgewinns auf den Erblastentilgungsfonds * Ausfuhrförderung/Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Ausfuhrgewährleistungen * Wirtschaftsförderung/Erhöhung des Ermächtigungsbetrags zur Wirtschaftsförderung im Haushaltsjahr 1997 * Gewerbliche Wirtschaft/ Erhöhung des Ermächtigungsbetrags zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft * Fischwirtschaft/Erhöhung des Ermächtigungsbetrags zur Förderung der Fischwirtschaft * Entwicklungsbank/Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital bei acht internationalen Finanzierungsinstituten * Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe/ Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital beim Gemeinsamen Rohstoffonds * Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur/ Ermächtigung zur Übernahme von Haftungskapital bei der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur * Treuhandanstalt/ Ermäßigung des Ermächtigungsrahmens für die Treuhand- Nachfolgeunternehmen * Personalhaushalt/Einsparungsauflagen beim Personalbestand des Bundes in 1997 * Dienstrecht/Einsparungsvorgaben bei Einführung neuer Leistungselemente im Dienstrechtsreformgesetz * Bundesanstalt für Arbeit/Gewährung von Betriebsmitteldarlehen an die BA in 1997 * Datenverarbeitung/Sperrvermerk bei den Datenverarbeitungsausgaben des Bundes * Osteuropa/Kürzung der GUS/ MOE-Beratungshilfe * Gemeinschaft Unabhängiger Staaten/Kürzung der GUS/MOE-Beratungshilfe * Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung/ Kürzung der Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit * Globale Minderausgabe/Ausbringung einer Globalen Minderausgabe im Bundeshaushalt 1997 * Braunkohlenbergbau/Reduzierung des Zuschusses für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft

Law· Gesetzgebung13/2837enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1994 über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (G-SIG: 13020221)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1994 über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (G-SIG: 13020221)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 1.2.1995 in New York von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommens: völkerrechtliche Regelung des Schutzes des an den Einsätzen der Vereinten Nationen beteiligten zivilen und militärischen Personals, Berücksichtigung der unterschiedlichen Kategorien des Einsatzes, einschließlich friedenserhaltende Operationen und besonders gefährliche humanitäre Missionen. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Friedenstruppe der Vereinten Nationen/Sicherheit des von den VN eingesetzten Personals

Law· Gesetzgebung13/4774enacted

Neuntes act zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 13020423)

Original: Neuntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 13020423)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 3, 33, 34 und 38, Aufhebung des § 51 Außenwirtschaftsgesetz: Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung des Bundesausfuhramtes bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen auf andere Bescheinigungen im Ausfuhrvorfeld, Anpassung der Strafbestimmung in § 34 Abs. 1 Außenwirtschaftsgesetz an die Rechtslage nach dem Inkrafttreten der EG-Verordnung zur Ausfuhrkontrolle von Dual-use-Gütern, unbefristete Verlängerung der Ermächtigung zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zwecks Verhinderung schwerwiegender Kriegswaffen- und Ausfuhrdelikte; Bekanntmachungserlaubnis. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausfuhrüberwachung/Änderung der §§ 3, 33, 34 und 38, Aufhebung § 51 AWG betr. Ausfuhrüberwachung * Bundesausfuhramt/Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung des Bundesausfuhramtes * Rüstungsausfuhr/ Anpassung der Strafbestimmung in § 34 Abs. 1 AWG an die EG- Verordnung betr. Dual-use-Güter * Postgeheimnis/Unbefristete Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses bei Verdacht illegaler Ausfuhren * Fernmeldegeheimnis/Unbefristete Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses bei Verdacht illegaler Ausfuhren

Law· Gesetzgebung13/5686enacted

Act zu dem Abkommen vom 29. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 13020513)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 13020513)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XJ011 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 29.5.1996 in Moskau unterzeichneten, weitgehend dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens mit dem dazugehörigen Protokoll, das an die Stelle des noch weitergeltenden Abkommens vom 24.11.1981 mit der vormaligen Sowjetunion treten soll; Zweck: Anpassung an die zwischenzeitlich eingetretenen politischen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Entwicklungen. Das Abkommen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Doppelbesteuerungsabkommen mit Rußland * Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Rußland * Vermögensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Rußland

Law· Gesetzgebung13/5889enacted

Act zum Dokument vom 31. Mai 1996 zur Änderung des Vertrags vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (Flankenvereinbarung) (G-SIG: 13020544)

Original: Gesetz zum Dokument vom 31. Mai 1996 zur Änderung des Vertrags vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (Flankenvereinbarung) (G-SIG: 13020544)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> KSE-Vertrag, BGBl II 1991, Nr. 32 S. 1154 (s. GESTA 12.WP 1-XA03) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des von der ersten Konferenz zur Überprüfung des KSE- Vertrages und der Abschließenden Akte der Verhandlungen über Personalstärken in Wien am 31.5.1996 angenommenen Dokuments: Ermöglichung für Rußland und die Ukraine, in der in Art. V Abs. 1 Buchstabe A des KSE-Vertrages definierten Flankenregion mehr gepanzerte Kampffahrzeuge, Kampfpanzer und Artilleriewaffen als bisher erlaubt zu stationieren. Dem Bund entstehen durch das act geringe Personal- und Verwaltungskosten für die Durchführung der im Dokument vereinbarten Zusatzinspektionen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rußland/Flankenregelung gem. KSE-Vertrag für Rußland und die Ukraine * Ukraine/Flankenregelung gem. KSE-Vertrag für Rußland und die Ukraine

Law· Gesetzgebung13/4789enacted

Act zur Änderung des Zustimmungsgesetzes zum Wismut-Vertrag (G-SIG: 13020433)

Original: Gesetz zur Änderung des Zustimmungsgesetzes zum Wismut-Vertrag (G-SIG: 13020433)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> act zu dem Abkommen vom 16.5.1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft, BGBl II 1991, Nr. 31 S. 1138 (s. GESTA 12.WP 1-XE03) <br><br><b>Inhalt:</b> Ungehinderte Fortsetzung der Stillegung und Sanierung im Bereich des ehemaligen Uranbergbaus: Verlängerung der gültigen Fünf-Jahresfrist für die Fortgeltung strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen um eine neue Fünf-Jahresfrist, Einbeziehung aller Tätigkeiten, für die bis Ende 1996 Neuanträge gestellt werden; Änderung und Ergänzung von Art. 5 § 2 Abs. 1 Wismut-act. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strahlenschutz/Verlängerung von Strahlenschutzregelungen im Bereich der Wismut GmbH * Uran/Verlängerung von Strahlenschutzregelungen im Bereich der Wismut GmbH * Neue Bundesländer/Verlängerung von Strahlenschutzregelungen im Bereich der Wismut GmbH

Law· Gesetzgebung13/5493enacted

Act zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes (G-SIG: 13020465)

Original: Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes (G-SIG: 13020465)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Zulassung beleuchteter Absehen (Zielhilfe bei ungünstigen Lichtverhältnissen) sowie Änderung einiger Strafvorschriften zur Erleichterung der Jagdausübung auf Schalenwild; Änderung der §§ 17, 19, 38, 39 und 40 Bundesjagdgesetz sowie des § 37 Waffengesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Waffengesetz/Änderung § 37 WaffG betr. Zulassung beleuchteter Absehen

Law· Gesetzgebung13/5062enacted

Act zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (G-SIG: 13020485)

Original: Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (G-SIG: 13020485)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragspflicht von Einmalzahlungen an Arbeitnehmer vom 11. Januar 1995 (1 BvR 892/88) <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung der Beitragspflicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, Zusammenfassung der Vorschriften im 4. Buch Sozialgesetzbuch, leistungsrechtliche Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die im Falle von Lohnersatzleistungen nicht gezahlt werden, zusätzliches Krankengeld als Lohnersatz für ausfallende Einmalzahlung; Änderung und Ergänzung versch. §§ 4., 5., 6. und 11. Buch Sozialgesetzbuch, Änderung der §§ 12 und 14 Mutterschutzgesetz, §§ 59, 59e, 175 und 179 Arbeitsförderungsgesetz, §§ 200 und 560 Reichsversicherungsordnung, § 29 act über die Krankenversicherung der Landwirte, §§ 13 und 39 Zweites act über die Krankenversicherung der Landwirte sowie der §§ 13 und 18 Rehabilitations-Angleichungsgesetz. Das act führt zu Einnahmeerhöhungen der Sozialversicherungsträger in Höhe von 30 Mrd DM jährlich, denen geringere, nicht bezifferbare Ausgaben gegenüberstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderungen aufgrund seit der Einbringung verkündeter Gesetze, insbesondere an das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz, Harmonisierung der Leistungen für berufliche Rehabilitation zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und anderen Rehabilitationsträgern; Änderung von Art. 1 §§ 47 und 51 Unfallversicherungs- Einordnungsgesetz, § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz sowie von Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsentgelt/Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Sozialgesetzbuch IV/Änderung § 18b und Einfügung § 23a SGB IV betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Sozialgesetzbuch V/Änderung und Ergänzung versch. §§ SGB V betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Sozialgesetzbuch VI/Änderung § 20 SGB VI betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Sozialgesetzbuch XI/Änderung § 57 SGB XI betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Mutterschutzgesetz/Änderung der §§ 12 und 14 MuSchG betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Arbeitsförderungsgesetz/ Änderung der §§ 59, 59e, 175 und 179 AFG betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 200 und 560 RVO betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung § 29 KVLG sowie §§ 13 und 39 2. KVLG betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Rehabilitations-Angleichungsgesetz/Änderung der §§ 13 und 18 RehaAnglG betr. Beitragspflicht für Einmalzahlungen * Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz/Änderung Art.1 §§ 47 und 51 UVEG betr. act zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt * Entgeltfortzahlungsgesetz/Änderung § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz betr. act zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt * Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz/Änderung Art.12 Abs. 2 WFG betr. act zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Law· Gesetzgebung13/5018enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit (act zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit) (G-SIG: 13020426)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit) (G-SIG: 13020426)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Safety fundamentals ("The safety of Nuclear Installations") der IAEO von 1993 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 20. September 1994 in Wien unterzeichneten Übereinkommens: einheitliche Standards für die Sicherheit von zivilen Kernkraftwerken, Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Annahme international anerkannter Sicherheitsprinzipien, Berichtspflicht der Vertragsstaaten über die Umsetzung. Es entstehen geringe Mehrkosten, die aus vorhandenen Mitteln gedeckt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Reaktorsicherheit/act zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit * Strahlenschutz/act zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit * Kernkraftwerk/act zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit

Law· Gesetzgebung13/5758enacted

Act zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) (G-SIG: 13020552)

Original: Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997) (G-SIG: 13020552)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Jahressteuergesetz 1997 siehe D027 (BT-Drs 13/5359) und D032 (BT-Drs 13/4839)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Abkopplung des umsatzsteuerlichen Teils des Jahressteuergesetzes 1997 (Art. 16 und 17) und Verabschiedung unter dem Titel &quot;act zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer- Änderungsgesetz 1997)&quot;: Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht, insbesondere zur steuerlichen Behandlung von Reihengeschäften und zur Zulassung eines Fiskalvertreters, ferner künftige Versteuerung von Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation am Ort des Empfängers, Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen aus der Drittmittelforschung der staatlichen Hochschulen, Aufhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Vereinfachung des Verfahrens bei der Festsetzung der Wohnungsbauprämie; Änderung zahlreicher §§, Einfügung der §§ 21a, 22a bis 22e und 25b Umsatzsteuergesetz, Änderung mehrerer §§ Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, des § 4 Nr. 9 Steuerberatungsgesetz, Ersatz des § 4 durch einen neuen § 4 sowie durch die §§ 4a und 4b und Änderung der §§ 5, 8, 9 und 10 housing construction-Prämiengesetz, Streichung des § 1, Änderung der §§ 1a, 2 und 4 sowie Neufassung des § 19 Durchführungsverordnung zum housing construction-Prämiengesetz, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Das act führt zu nicht quantifizierbaren Mehreinnahmen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung von EU-Recht im Umsatzsteuer- Änderungsgesetz 1997 * Reihengeschäft/Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften * Fiskalvertreter/Einführung eines umsatzsteuerlichen Fiskalvertreters * Telekommunikation/ Umsatzbesteuerung von Telekommunikationsleistungen am Ort des Empfängers * Drittmittelförderung/Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen aus der Drittmittelforschung der staatlichen Hochschulen * Hochschulforschung/Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen aus der Drittmittelforschung der staatlichen Hochschulen * Agrarprodukt/ Aufhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse * Wohnungsbauprämie/ Verfahrensvereinfachung bei der Festsetzung der Wohnungsbauprämie * Umsatzsteuergesetz/Änderung zahlreicher §§, Einfügung der §§ 21a, 22a bis 22e und 25b UStG betr. Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 * Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/Änderung mehrerer §§ UStDV betr. Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 * Steuerberatungsgesetz/Änderung § 4 Nr. 9 StBerG betr. Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 * housing construction- Prämiengesetz/Neufassung § 4, Einfügung der §§ 4a und 4b sowie Änderung der §§ 5, 8, 9 und 10 WoPG betr. Umsatzsteuer- Änderungsgesetz 1997 * housing construction-Prämiengesetz- Durchführungsverordnung/Streichung § 1, Änderung der §§ 1a, 2 und 4, Neufassung § 19 WoPDV betr. Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997

Law· Gesetzgebung13/4795enacted

Act zu dem Abkommen vom 30. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020436)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020436)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 30.3.1994 in Kuwait unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtswegegarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Kuwait * Investitionsförderung/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Kuwait

Law· Gesetzgebung13/5729enacted

Act zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz - WoGÜG) (G-SIG: 13020522)

Original: Gesetz zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz - WoGÜG) (G-SIG: 13020522)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Einigungsvertrag, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11.WP XR04, Abschlußband S. 780) Wohngeldsondergesetz, BGBl I 1991, Nr. 37 S. 1250 (s. GESTA 12.WP 1-L02); der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT-Drs 13/5587 L024; siehe auch L014, L016, L023 und L035<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anwendung des Wohngeldgesetzes im gesamten Bundesgebiet nach Auslaufen des Wohngeldsondergesetzes ab 1. Januar 1997, befristete Sonderregelungen für die neuen Bundesländer im neugefaßten § 42 Wohngeldgesetz: u.a. Geltung einer besonderen Höchstbetragstabelle (Ost) bis zum 31. Dezember 1998, Verlängerungsmöglichkeit bis längstens 31. Dezember 2000, Übernahme des bisher in § 11b Wohngeldsondergesetz geregelten Einkommensfreibetrags für Mieterhaushalte mit sehr niedrigen Einkommen bis zum 31. Dezember 1998, Festlegung des Prozentsatzes für die Bemessung des pauschalierten Wohngelds auf 45 v.H. (bisher 50 v.H.), Erhalt der Regelungen über Vorschußzahlungen beim Übergang in das Wohngeldgesetz gem.§ 28 Wohngeldsondergesetz, Aufhebung der Überleitungsverordnung zum Wohngeldgesetz. Dem Bund und den betroffenen Ländern entstehen 1997 und 1998 Mehrkosten von insgesamt jeweils 160 Mio DM (Bundesanteil: 80 Mio DM).<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf Drs 13/5587 (s. GESTA L024); Verbesserung der Höchstbetragstabelle (Ost) für Wohnungen mit Sammelheizung und Bezugsfertigkeit bis 1991, Anhebung des pauschalen Abzugs von Jahreseinkommen für Bezieher von Lohnersatzleistungen für die Übergangszeit von 6 auf 10 v.H. (§ 17 Abs. 1), Absenkung des Vomhundertsatzes für die Bemessung des pauschalierten Wohngeldes von 50 auf 47 v.H.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wohngeldgesetz/Änderung § 42 WoGG betr. Überleitungsregelungen nach Auslaufen des WoGSoG für die neuen Bundesländer * Neue Bundesländer/ Überleitungsregelungen nach Auslaufen des Wohngeldsondergesetzes für die neuen Länder * Wohngeldsondergesetz/Überleitungsregelungen nach Auslaufen des WoGSoG für die neuen Bundesländer

Law· Gesetzgebung13/5585enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 13020532)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 13020532)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung von Artikel 1 Satz 1 und Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes: Verlängerung der Geltungsdauer (bisher 31. Dezember 1996) bis zum 31. Dezember 1999. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlastungsgesetz/Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs

Law· Gesetzgebung13/4794enacted

Act zu dem Vertrag vom 28. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020437)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020437)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XE001 und XE006 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 28.2.1992 in Bonn unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtswegegarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Litauen * Investitionsförderung/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Litauen

Law· Gesetzgebung13/4793enacted

Act zu dem Vertrag vom 21. Januar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020438)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Januar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020438)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch XJ024 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 21.1.1994 in Windhuk unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtswegegarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Namibia * Investitionsförderung/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Namibia

Law· Gesetzgebung13/4792enacted

Act zu dem Vertrag vom 30. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020439)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020439)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 30.1.1995 in Lima unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtswegegarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Peru * Investitionsförderung/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Peru

Law· Gesetzgebung13/1207enacted

Act zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (G-SIG: 13020030)

Original: Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (G-SIG: 13020030)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-Q12) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 7a, 19g, 23, 31 und 33 Wasserhaushaltsgesetz: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anpassung bestehender Abwasserbehandlungsanlagen an Mindestanforderungen, Genehmigungsfreiheit für das Einleiten wenig verschmutzten Niederschlagswassers, Beschränkung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Durchführung wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren auf Ausbaumaßnahmen an Gewässern. Das act führt zu erheblichen Kosteneinsparungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Vorsorge beim Hochwasserschutz, Definition des Stands der Technik, Regelung der Bauartzulassung, Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung bei Gewässerausbau, Übergangsregelungen, Neufassungsermächtigung für das Wasserhaushaltsgesetz; Änderung § 9 sowie Aufhebung § 17 Abwasserabgabengesetz. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes); Neudefinition des Standes der Technik, Änderung von Bestimmungen zum Gewässerausbau und zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten als Rückhalteflächen, Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Land- und Forstwirtschaft durch Rückhalteflächen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abwasser/Verhältnismäßigkeit bei Vorschriften für Abwasserbehandlungsanlagen * Regen/Genehmigungsfreiheit für das Einleiten wenig verschmutzten Niederschlagswassers * Umweltverträglichkeitsprüfung/Beschränkung der UVP bei der Durchführung wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren * Planfeststellung/Beschränkung der UVP bei der Durchführung wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren * Abwasserabgabengesetz/ Änderung § 9 sowie Aufhebung § 17 AbwAG betr. Wasserhaushaltsgesetz * Hochwasser/Vorsorge beim Hochwasserschutz betr. Wasserhaushaltsgesetz

Law· Gesetzgebung13/4172enacted

Act zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits (G-SIG: 13020254)

Original: Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits (G-SIG: 13020254)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Ersatz des Handelsabkommens zwischen der EG und der UdSSR vom 18. Dezember 1989 Siehe auch XE008, XE009, XE021, XE036, XE042, XE043, XE044, XE045 und XE054 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 6. März 1995 in Brüssel unterzeichneten Abkommens: Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen und Unterstützung des Übergangs von der Plan- zur Marktwirtschaft, Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen, Diskriminierungsverbot für im Gebiet der anderen Vertragspartei beschäftigte Arbeitnehmer, Niederlassungsregelungen, schrittweise Meistbegünstigung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, Finanzhilfen im Rahmen des TACIS-Programms. Kosten ergeben sich durch die deutschen Beiträge zum TACIS-Programm und evtl. Verwaltungskosten für Amtshilfe im Zollbereich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Handelsabkommen/Partnerschaftsabkommen der EU mit Weißrußland * Wirtschaftliche Kooperation/Partnerschaftsabkommen der EU mit Weißrußland * Europäische Union/Partnerschaftsabkommen der EU mit Weißrußland

Law· Gesetzgebung13/4173enacted

Act zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits (G-SIG: 13020252)

Original: Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits (G-SIG: 13020252)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Ersatz des Handelsabkommens zwischen der EG und der UdSSR vom 18. Dezember 1989 Siehe auch XE009, XE010, XE021, XE036, XE042, XE043, XE044, XE045 und XE054 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 9. Februar 1995 in Brüssel unterzeichneten Abkommens: Partnerschaftsabkommen zur Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen und Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in Kirgisistan, Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen, Niederlassungsfreiheit für Unternehmen und Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, u.a. handelspolitische Gleichstellung Kirgisistans mit sonstigen Drittländern, Diskriminierungsverbot für im Gebiet einer anderen Vertragspartei tätige Arbeitnehmer, schrittweise Inländerbehandlung für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, Finanzhilfen im Rahmen des TACIS-Programms. Kosten ergeben sich durch die deutschen Beiträge zum TACIS-Programm und evtl. Verwaltungskosten für Amtshilfe im Zollbereich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wirtschaftliche Kooperation/Partnerschaftsabkommen der EU mit Kirgisistan * Handelsabkommen/Partnerschaftsabkommen der EU mit Kirgisistan * Europäische Union/Partnerschaftsabkommen der EU mit Kirgisistan

Law· Gesetzgebung13/4174enacted

Act zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (G-SIG: 13020253)

Original: Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (G-SIG: 13020253)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Ersatz des Handelsabkommens zwischen der EG und der UdSSR vom 18. Dezember 1989 Siehe auch XE008, XE010, XE021, XE036, XE042, XE043, XE044, XE045, XE054 und XE058 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 14. Juni 1994 in Brüssel unterzeichneten Abkommens: Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen und Unterstützung des Übergangs von der Plan- zur Marktwirtschaft in der Ukraine, Erleichterung von Verhandlungen über die Errichtung einer Freihandelszone, Vereinbarung von Exportselbstbeschränkungsabkommen für Textilien, Niederlassungsregelungen, schrittweise Inländerbehandlung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, Finanzhilfen im Rahmen des TACIS-Programms. Kosten ergeben sich durch die deutschen Beiträge zum TACIS-Programm und evtl. Verwaltungskosten für Amtshilfe im Zollbereich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Handelsabkommen/Partnerschaftsabkommen der EU mit der Ukraine * Wirtschaftliche Kooperation/Partnerschaftsabkommen der EU mit der Ukraine * Europäische Union/Partnerschaftsabkommen der EU mit der Ukraine

Law· Gesetzgebung13/4587enacted

Act zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜG-ÄndG) (G-SIG: 13020419)

Original: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜG-ÄndG) (G-SIG: 13020419)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch G009 und G024 <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung der Einkommensgrenzen bei der Rentenberechnung für ehemalige hauptberufliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit sowie für Personen mit besonderer Mitverantwortung für die Aufrechterhaltung des politischen Systems der DDR, Schaffung eines Ausgleichs für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet in Anlehnung an das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht: Änderung und Ergänzung versch. §§ Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, Änderung § 307b 6. Buch Sozialgesetzbuch, act über den Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet als Art. 3 der Vorlage, Änderung § 22a Fremdrentengesetz sowie § 4a Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz. Die Kosten der Begrenzungsregelungen belaufen sich im ersten Jahr auf 142 Mio DM (davon Bund rd. 42 Mio, Länder rd. 100 Mio DM), die Kosten für den Dienstbeschädigungsausgleich betragen rd. 10 Mio DM (Bund: 4 Mio, Länder: 6 Mio DM). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Konzentration der Begrenzung des für die Rentenberechnung maßgeblichen Einkommens auf hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter und im System der DDR besonders Privilegierte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einkommensgrenze/Einkommensgrenzen bei der Rentenberechnung für ehemals hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter * Rentenberechnung/ Einkommensgrenzen bei der Rentenberechnung für ehemals hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter * Ministerium für Staatssicherheit/ Einkommensgrenzen bei der Rentenberechnung für ehemals hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter * Dienstunfall/act über den Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (Art. 3 AAÜG-ÄndG) * Neue Bundesländer/act über den Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (Art. 3 AAÜG-ÄndG) * Sozialgesetzbuch VI/Änderung § 307b SGB VI betr. AAÜG-Änderungsgesetz * Fremdrentengesetz/Änderung § 22a FRG betr. AAÜG-Änderungsgesetz * Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz/Änderung § 4a FANG betr. AAÜG- Änderungsgesetz

Law· Gesetzgebung13/4520enacted

Act über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-act - EBRG) (G-SIG: 13020432)

Original: Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) (G-SIG: 13020432)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (ABl Nr. L 254 S. 64) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte: Sicherstellung des Rechts auf grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in größeren gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen mit Sitz in Deutschland entweder durch dezentrale Verfahrensvereinbarungen oder - bei Nichtzustandekommen einer Vereinbarung - durch Errichtung eines Europäischen Betriebsrats, Übergangsregelungen; Änderung der §§ 2a, 10, 82 und 83 Arbeitsgerichtsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mitbestimmung/Europäisches Betriebsräte-act * Multinationales Unternehmen/Europäisches Betriebsräte-act * Betriebsrat/ Europäisches Betriebsräte-act * Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung der §§ 2a, 10, 82 und 83 ArbGG betr. Europäisches Betriebsräte- act * Rechtsangleichung in der EU/Europäisches Betriebsräte- act

Law· Gesetzgebung13/4949enacted

Act zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (G-SIG: 13020481)

Original: Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (G-SIG: 13020481)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Altschuldenhilfe-act (= Art.40 act zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms-FKPG), BGBl I 1993, Nr. 30 S. 944 (s. GESTA 12.WP 1-D49) Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 511/96 L018 Siehe auch D038, L002, L003 und L004<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Abflachung der in § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes festgelegten Erlösabführungsstaffel zugunsten des Erblastentilgungsfonds: Ersetzung des bisher vorgesehenen Anstiegs von 40 v.H. auf insgesamt 90 v.H. durch drei Zweijahresschritte ab dem 1. Januar 1997 um je 5 v.H. auf insgesamt 55 v.H., Erweiterung der zulässigen Privatisierungsmöglichkeiten durch die Einbeziehung der Bestellung von Erbbaurechten. Den öffentlichen Haushalten entstehen durch den Vollzug des Gesetzes keine Mehrausgaben. Die Abführungen zugunsten des Erblastentilgungsfonds dürften sich erhöhen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 511/96 (s. GESTA L018, BT-Drs 13/5417); Härtefallregelung für Kauf- oder Erbbaurechtsbestellungsverträge.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wohnungsunternehmen/Privatisierung von Wohnungen durch Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Privatisierung/ Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern * Wohnung/ Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern * Erbbaurecht/Einbeziehung von Erbbaurechten in das Altschuldenhilfe- act * Erblastentilgungsfonds/Neugestaltung der Erlösabführungsstaffel des Altschuldenhilfe-Gesetzes zugunsten des Erblastentilgungsfonds

Law· Gesetzgebung13/4903enacted

Act zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (G-SIG: 13020424)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (G-SIG: 13020424)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 22. November 1995 in Bonn unterzeichneten zweiten "Großen Steuerabkommens" der Bundesrepublik Deutschland, mit dem das deutsch-dänische Abkommen vom 30.1.1962 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Einkommen-, Vermögen-, Gewerbe- und Grundsteuern abgelöst werden soll; wesentliche Änderungen: Einbeziehung der Erbschaft- und Schenkungsteuern, Einbeziehung des jeweiligen Festlandsockels in den räumlichen Geltungsbereich, Senkung des Kapitalertragsteuersatzes auf Dividenden im Mutter-Tochter- Verhältnis in Deutschland von 10 v.H. auf 5 v.H., Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften im Belegenheitsstaat, Regelung zur Besteuerung von Vermögenszuwächsen bei Wohnsitzwechsel, Besteuerung von Geschäftsleitungsvergütungen im Staat der Geschäftsleitung, von Künstler- und Sportlereinkünften im Tätigkeitsstaat, von Sozialversicherungsrenten im Quellenstaat, von Ruhegehältern im Wohnsitzstaat, von Einkünften aus der Untersuchung, Erforschung und Förderung von Erdölvorkommen im Tätigkeitsstaat u.a. m. Das Abkommen führt im Bereich der Dividendenbesteuerung zu Steuermindereinnahmen von jährlich rund 5 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerabkommen/Deutsch-dänisches Steuerabkommen * Doppelbesteuerungsabkommen/Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark * Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark * Vermögensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark * Erbschaftsteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark * Schenkungsteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark * Amtshilfe/ Regelung der Beistandsleistung im deutsch-dänischen Steuerabkommen * Festlandsockel/Einbeziehung des jeweiligen Festlandsockels in das deutsch-dänische Steuerabkommen * Kapitalertragsteuer/Regelung der Kapitalertragsbesteuerung im deutsch-dänischen Steuerabkommen * Künstler/Regelung der Besteuerung von Künstler-Einkünften im deutsch- dänischen Steuerabkommen * Sportler/Regelung der Besteuerung von Sportler-Einkünften im deutsch-dänischen Steuerabkommen * Sozialrente/Regelung der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten im deutsch-dänischen Steuerabkommen * Ruhegehalt/Regelung der Besteuerung von Ruhegehältern im deutsch-dänischen Steuerabkommen * Erdölgewinnung/Regelung der Besteuerung von Einkünften aus der Erdölgewinnung im deutsch-dänischen Steuerabkommen

Law· Gesetzgebung13/4791enacted

Act zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 13020434)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 13020434)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 16.11.1995 in Hanoi unterzeichneten, weitgehend dem OECD-Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens, mit dem der bisher abkommenslose Zustand beendet werden soll; Zweck: Förderung und Vertiefung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen, besonders der Investitionen. Es entstehen keine wesentlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Doppelbesteuerungsabkommen mit Vietnam * Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Vietnam * Vermögensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Vietnam * Investitionsförderung/Doppelbesteuerungsabkommen mit Vietnam

Law· Gesetzgebung13/5583enacted

Dreizehntes act zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 13020534)

Original: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 13020534)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Beschlußempfehlung und Bericht des Ältestenrats zur Parlamentsreform BT Drs 13/1803 Siehe auch B053, B072, B073 und B104 <br><br><b>Inhalt:</b> Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf 598 mit Beginn der 15. Wahlperiode, Festlegung der Wahlkreiseinteilung auf 299 Wahlkreise bis zum Ende der 13. Wahlperiode, Vermeidung von Überhangmandaten bei der Wahlkreiseinteilung, Änderungen des Wahlkreiszuschnitts für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag; Änderung der §§ 1 und 3 sowie der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, Festlegung der Wahlkreiseinteilung und Bekanntmachung von Neubeschreibungen von Wahlkreisen. Durch die Verringerung der Zahl der Bundestagsabgeordneten sind nicht zu beziffernde Einsparungen zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagsabgeordneter/Reduzierung der Zahl der Abgeordneten auf 598

Law· Gesetzgebung13/3695enacted

Achtes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz - 8.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020392)

Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz - 8.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020392)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Gesetzesbeschluß des Bundestages zum GKV-Anpassungsgesetz vom 19.5.1994 in BR Drs 466/94 (s. GESTA 12.WP 2b-R32), Petitionsbeschluß des Bundestages vom 29.6.1995 (lfd. Nr. 87 der Sammelübersicht 13/46, Drs 13/1766) Weitere Vorlagen zur Umsetzung der 3. Stufe der Gesundheitsreform siehe M023, M026, M029, M039, M041 und M043 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 28 5. Buch Sozialgesetzbuch: Mehrkostenregelung bei zahnerhaltenden Maßnahmen analog der Mehrkostenregelung beim Zahnersatz gem.§ 30 Abs. 4 5. Buch Sozialgesetzbuch. Bund, Ländern, Gemeinden und der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Ablehnung des Gesetzesvorhabens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch V/Änderung § 28 SGB V betr. Mehrkostenregelung bei zahnerhaltenden Maßnahmen * Zahnärztliche Behandlung/ Mehrkostenregelung bei der Zahnbehandlung mit Füllungen * Gesundheitsreform/Dritte Stufe der Gesundheitsreform

Law· Gesetzgebung13/4610enacted

Act zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) (G-SIG: 13020454)

Original: Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) (G-SIG: 13020454)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Weitere Vorlagen zur Umsetzung des Programms für Investitionen und Arbeitsplätze siehe B063, D027, G051, G052, G053, M034 und M035 Siehe auch G069 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassungen und Einschränkungen in den Bereichen Rentenversicherung und Arbeitsförderung zur Senkung der Lohnzusatzkosten: Stärkung des Versicherungsprinzips und des Prinzips der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente, u.a. Einschränkung der Leistungen nach dem Fremdrentenrecht, Reduzierung anrechenbarer Ausbildungszeiten, Aufhebung der Versicherungsfreiheit bei Beschäftigungen während des Studiums, Neubewertung von Pflichtbeitragszeiten während einer Berufsausbildung, Umwandlung von Zeiten der Arbeitslosigkeit von Anrechnungszeiten in Berücksichtigungszeiten, Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch Vorziehung der bereits beschlossenen stufenweisen Anhebung von Altersgrenzen, insbesondere für Frauen, kostendämpfende Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation, Verwendung von Vermögensreserven der Rentenversicherungsträger, die nicht unmittelbar ihren Aufgaben dienen, Vorverlegung der Fälligkeitstermine für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, Beitragserstattung erst zwei Jahre nach Ende der Versicherungspflicht; Umwandlung berufsfördernder Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit in Kannleistungen, Einschränkung von Verwaltungsaufwand der BA, Intensivierung der Beitreibung von Außenständen, Aussetzung der Dynamisierung von Lohnersatzleistungen für 1997 sowie Herabsetzung der Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen der BA für Bezieher von Arbeitslosenhilfe in Fällen einer Einkommensanrechnung; Änderung und Ergänzung versch. §§ 6. Buch Sozialgesetzbuch und Arbeitsförderungsgesetz, Änderung § 23 4. Buch Sozialgesetzbuch, §§ 561, 568 und 568a Reichsversicherungsordnung, §§ 13 und 17 Rehabilitations-Angleichungsgesetz, § 80 act über die Alterssicherung der Landwirte, Änderung §§ 16 und 22 sowie Einfügung §§ 10a und 22b Fremdrentengesetz, Änderung Art. 6 §§ 3, 4 und 4a sowie Einfügung §§ 4b und 4c Fremdrenten- und Auslandsrenten- Neuregelungsgesetz. Der Bund wird durch niedrigere Bundeszuschüsse bis zum Jahre 2000 um ca. 5,5 Mrd DM entlastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung § 1 1. Rentenanpassungsverordnung, § 3 2. Rentenanpassungsverordnung sowie des § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz. Änderungen aufgrund von Änderungsanträgen zur 2. Beratung: Streichung von Art. 9 betr. Überprüfung von Feststellungsbescheiden zum Rentenbeginn. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Ablehnung des Gesetzesvorhabens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Lohnnebenkosten/Einschränkung von Lohnzusatzkosten durch Anpassungen bei der Rentenversicherung und Arbeitsförderung * Gesetzliche Rentenversicherung/Einschränkung von Lohnzusatzkosten durch Anpassungen bei der Rentenversicherung und Arbeitsförderung * Arbeitsförderung/Einschränkung von Lohnzusatzkosten durch Anpassungen bei der Rentenversicherung und Arbeitsförderung * Studium/Aufhebung der Versicherungsfreiheit bei Beschäftigungen während eines Studiums * Altersgrenze/Vorziehung bereits beschlossener Anhebungen von Altersgrenzen für Frauen und langjährig Versicherte * Rehabilitations-Angleichungsgesetz/Kostendämpfung bei der Rehabilitation, Änderung der §§ 13 und 17 RehaAnglG betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Sozialversicherungsbeitrag/Vorverlegung der Entrichtungstermine, Beitragserstattung zwei Jahre nach Ende der Versicherungspflicht * Bundesanstalt für Arbeit/Beschränkungen im Verwaltungsaufwand der BA * Sozialgesetzbuch VI/Änderung und Ergänzung versch. §§ SGB VI betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Sozialgesetzbuch IV/ Änderung § 23 SGB IV betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Fremdrentengesetz/Änderung der §§ 16 und 22 sowie Einfügung der §§ 10a und 22b FRG betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Fremdrenten- und Auslandsrenten- Neuregelungsgesetz/Änderung Art. 6 §§ 4 und 4a sowie Einfügung der §§ 4b und 4c FANG betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 561, 568 und 568a RVO betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ AFG betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Alterssicherung der Landwirte/ Änderung § 80 ALG betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Rentenanpassungsverordnung/Änderung § 1 1. RentenanpassungsVO, § 3 2. RentenanpassungsVO betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz * Künstlersozialversicherungsgesetz/Änderung § 24 KSVG betr. Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

Law· Gesetzgebung13/4612enacted

Arbeitsrechtliches act zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) (G-SIG: 13020456)

Original: Arbeitsrechtliches Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) (G-SIG: 13020456)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Weitere Vorlagen zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung siehe B063, D027, G050, G051, G053, M034 und M035 Siehe auch G062 und G070 <br><br><b>Inhalt:</b> Beschäftigungsfreundliche Flexibilisierung des Arbeitsrechts: Änderung des Kündigungsschutzes, Anwendung des Kündigungsschutzes erst bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten, Begrenzung der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen, Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit; Einführung einer Wartezeit bei der Lohnfortzahlung, Lohnfortzahlung in Höhe von 80 v.H. des Arbeitsentgelts, Anrechnung auf Sondervergütungen, keine Berücksichtigung von Überstunden beim Urlaubsentgelt, Anrechnung von Rehabilitationsmaßnahmen auf den Erholungsurlaub; Erleichterung des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge; Änderung §§ 1 und 23 Kündigungsschutzgesetz, Änderung §§ 10 und 11 sowie Einfügung eines § 15a Bundesurlaubsgesetz, Änderung §§ 3 und 4 sowie Einfügung §§ 4a und 13 Entgeltfortzahlungsgesetz, Änderung § 11 Beschäftigungsförderungsgesetz, § 125 Insolvenzordnung, § 622 Bürgerliches Gesetzbuch, § 2 Arbeitsplatzschutzgesetz, § 21 Bundeserziehungsgeldgesetz, Änderung §§ 3, 5 und 10 sowie Aufhebung § 77 Berufsbildungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erhalt des Kündigungsschutzes für von der Anhebung des Schwellenwerts betroffene Arbeitnehmer während einer Übergangszeit von drei Jahren, Ausnahme von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von der Absenkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Regelung der Anrechnung auf den Erholungsurlaub in einer eigenständigen Vorschrift, Änderung des § 113 Betriebsverfassungsgesetz betr. Interessenausgleichsverfahren bei Betriebsänderungen, Übergangsregelung zum Konkursrecht, Änderung des § 6 Arbeitsschutzgesetz, des § 11 act über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachärzte für Arbeitssicherheit u.a. m. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Ablehnung des Gesetzesvorhabens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigungsförderungsgesetz/Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz; Änderung § 11 BeschFG 1985 * Arbeitsrecht/Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/Änderungen beim Kündigungsschutz * Rehabilitation/Anrechnung von Rehabilitationsmaßnahmen auf den Erholungsurlaub * Befristetes Arbeitsverhältnis/Erleichterung des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge * Kündigungsschutzgesetz/ Änderung der §§ 1 und 23 KSchG betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Bundesurlaubsgesetz/Änderung der §§ 10 und 11 sowie Einfügung § 15a Bundesurlaubsgesetz betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Entgeltfortzahlungsgesetz/Änderung der §§ 3 und 4 sowie Einfügung der §§ 4a und 13 Entgeltfortzahlungsgesetz betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Insolvenzordnung/Änderung § 125 InsO betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 622 BGB betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Arbeitsplatzschutzgesetz/Änderung § 2 Arbeitsplatzschutzgesetz betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Bundeserziehungsgeldgesetz/Änderung § 21 BErzGG betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Berufsbildungsgesetz/Änderung der §§ 5 und 10 sowie Aufhebung § 77 BBiG betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung § 113 BetrVG betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Konkursrecht/ Übergangsregelung zum Konkursrecht betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Arbeitsschutzgesetz/Änderung § 6 ArbSchG betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz * Betriebsarzt/Änderung § 11 act über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachärzte für Arbeitssicherheit betr. Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz

Law· Gesetzgebung13/4615enacted

Act zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz - BeitrEntlG) (G-SIG: 13020459)

Original: Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz - BeitrEntlG) (G-SIG: 13020459)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Ergänzende Regelungen zum act zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (s. M029) und zum act zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (s. M023 und M027) als Teil des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung Weitere Vorlagen im Rahmen des Programms siehe B063, D027, G050, G051, G052, G053 und M034 Siehe auch G062 <br><br><b>Inhalt:</b> Reduzierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Abbau von Fehlbelegungen im Krankenhaus mit Hilfe der Pflegeversicherung, Erhöhung der Zuzahlung bei Arzneimitteln, Wegfall des Kassenanteils für Brillenfassungen, Wegfall des Zuschusses für Zahnersatz und Klarstellungen der Leistungspflicht bei Zahnbehandlungen, Neuregelungen bei stationären Kuren, Senkung des Krankengeldes, Herausnahme der Gesundheitsförderung aus der hälftigen Beitragsfinanzierung; Änderung versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch sowie des § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz; Übergangsregelungen. Für den Bund ist das act kostenneutral. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausnahmen vom Verbot der Beitragssatzerhöhung nur im Rahmen des Risikostrukturausgleichs, Konkretisierung der Bedingungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen, Klarstellung des Spielraums der Krankenkassen in der Zusammenarbeit mit den Trägern der Unfallversicherung bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Ablehnung des Gesetzesvorhabens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Krankenversicherungsbeitrag/act zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung * Krankenhaus/Abbau von Fehlbelegungen im Krankenhaus durch die Pflegeversicherung * Pflegeversicherung/Abbau von Fehlbelegungen im Krankenhaus durch die Pflegeversicherung * Arzneimittelpreis/Erhöhung der Zuzahlung bei Arzneimitteln * Brille/Wegfall des Kassenanteils für Brillenfassungen * Zahnersatz/Wegfall des Kassenzuschusses für Zahnersatz * Zahnärztliche Behandlung/Klarstellungen der Leistungspflicht bei Zahnbehandlungen * Heilkur/Neuregelungen bei stationären Kuren * Krankengeld/Senkung des Krankengeldes * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Beitragsentlastungsgesetz * Krankenhausfinanzierungsgesetz/Änderung § 17a KHG betr. Beitragsentlastungsgesetz * Arbeitsschutz/Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

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