Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (G-SIG: 16019040)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Verlängerung befristeter Regelungen des SGB III mit Ausnahme des Existenzgründungszuschusses und der Förderung der Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, Verlängerung der Übergangsregelung für zum 1. Januar 2004 oder noch wirkende Tarifverträge bis 31. Dezember 2006, Verlängerung der Umsetzung des EuGH-Urteils zum Bereitschaftsdienst;<br /> Änderung versch. §§ Sozialgesetzbuch III, II und VI, Änderung des § 85 Sozialgerichtsgesetz sowie des § 25 Arbeitszeitgesetz<br /> <br /> Der Bund spart Ausgaben in Höhe von ca. 200 Mio. Euro ein (2006), bis 2010 entstehen Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II (30 Mio. Euro im Jahre 2010).<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Ausschluss der Berücksichtigung einer Versicherung aufgrund des rechtswidrigen Bezugs von Arbeitslosengeld II als Vorversicherungszeit; Änderung des § 9 Sozialgesetzbuch V sowie des § 6 act über die Krankenversicherung der Landwirte.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Sozialgesetzbuch III/Fünftes act zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze * Sozialgesetzbuch II/Änderung § 65 SGB II betr. Arbeitsförderung * Sozialgesetzbuch VI/Änderung §§ 237 und 250 SGB VI betr. Arbeitsförderung * Sozialgerichtsgesetz/ Änderung § 85 SGG betr. Arbeitsförderung * Arbeitszeitgesetz/ Änderung § 25 ArbZG betr. Arbeitsförderung * Sozialgesetzbuch V/ Änderung § 9 SGB V betr. Sozialgesetzbuch III * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung § 6 KVLG betr. Sozialgesetzbuch III
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16019028)
Germany · German Bundestag · 22 February 2023
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Rückwirkende Streichung des Anteils des Bundes an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende für das Jahr 2005, Festsetzung des Anteils für 2006 ebenfalls auf 0 v.H., Überprüfung zum 1. Oktober 2006 und 2007;<br /> Änderung § 46 und Anlage zu § 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Der Bundeshaushalt wird im Jahr 2005 um mindestens 3,2 Mrd. Euro entlastet und im Jahr 2006 nicht belastet.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Überprüfung der Rechengrundlagen für die Festlegung des Anteils des Bundes an Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Tabelle Gesamtrechnung im Anhang)<br /> Die Vorlage wurde bereits in der 15. WP eingebracht (s. GESTA 15. WP 2c-E92)<br /> Siehe auch G017, G027 und G028, G049 und G050 sowie G077<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: Zweites act zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch); Beibehaltung der Bundesbeteiligung in Höhe von 29,1 v.H. für die Jahre 2005 und 2006, Abschaffung des jährlichen Überprüfungszwanges;<br /> Änderung §§ 6b und 46, Streichung Anlage zu § 46 Abs. 9 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrkosten, für die Länderhaushalte ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, die Kommunen werden entlastet.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Sozialgesetzbuch II/Änderung §§ 6b und 46, Streichung Anlage zum § 46 Abs. 9 SGB II betr. Bundesanteil an der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) * Grundsicherung für Arbeitsuchende/ Bundesanteil am Arbeitslosengeld II * Arbeitslosengeld II
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes (G-SIG: 16019005)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> act zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 vom 21.12.2004, BGBl I, Nr. 72 S. 3603 (s. GESTA 15. WP 1-C117) <p><strong>Inhalt:</strong> Änderung § 47 Zollfahndungsdienstgesetz: Verlängerung der Regelungen für die präventive Telekommunikations- und Postüberwachung im Außenwirtschaftsbereich (Exportkontrolle) durch das Zollkriminalamt von 2005 bis 2007.<br />Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Telekommunikationsüberwachung/Verlängerung der Überwachungsregelungen im Außenwirtschaftsbereich * Ausfuhrüberwachung/Verlängerung der Regelungen für die Telekommunikations- und Postüberwachung im Außenwirtschaftsbereich </p> <p> </p>
Original: Gesetz über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG) (G-SIG: 16019022)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Die Vorlage wurde bereits in der 15. WP eingebracht (s. GESTA 15. WP 2c-E88) <p><strong>Europäische Impulse:</strong> Verordnung (EG) Nr. 808/2004 vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 143, 30.04.2004, S. 49) </p> <p><strong>Inhalt:</strong> Umsetzung von Vorschriften der EU zur Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie durch Unternehmen, Haushalte und natürliche Personen, jährliche Meldung der Statistiken an das Statistische Amt der Gemeinschaft (Eurostat).<br />Es entstehen jährliche Kosten von ca. 1,2 Mio. Euro.</p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Datenübermittlungsregelung für Zwecke der Planung. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung von EU-Vorschriften über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft * Statistik für Bundeszwecke/act über die Statistik zur Informationsgesellschaft * Informationsgesellschaft/act über die Statistik zur Informationsgesellschaft </p> <p> </p>
Original: Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze (G-SIG: 16019021)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.11.2003 (Az.: 1 BvR 302/96, BVerfGE 109, 64) betr. Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld<br /> Die Vorlage wurde bereits in der 15. WP eingebracht (s. GESTA 15. WP 2c-G72)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Neuregelung der Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld: Erstattung der Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen auch für Unternehmen mit mehr als 20 bzw. 30 Beschäftigten, Teilnahme aller Krankenkassen an den Umlageverfahren für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ("U1") und für Mutterschaftsleistungen ("U2"), Ausgleich der Kosten auch für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten;<br /> act über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 7 weiteren Gesetzen, Außerkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes<br /> <br /> Die öffentlichen Haushalte werden entlastet.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Einfügung eines neuen Art. 3: Änderung der §§ 2, 3 und 29 Grundstoffüberwachungsgesetz wegen geänderter EU-Vorschriften.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Aufwendungsausgleichsgesetz/act über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) * Sozialgesetzbuch III/Änderung § 147a SGB III betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Sozialgesetzbuch IV/Änderung §§ 28f und 28h SGB IV betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Sozialgesetzbuch V/Änderung § 4 SGB V betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Sozialgesetzbuch X/Änderung § 69 SGB X betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Vorruhestandsgesetz/Änderung § 2 VRG betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Versicherungsteuergesetz/ Änderung § 4 VersStG betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Sozialgerichtsgesetz/Änderung § 51 SGG betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Mutterschaftsgeld/Neuregelung der Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld * Lohnfortzahlungsgesetz/Außerkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes betr. Aufwendungsausgleichsgesetz * Grundstoffüberwachungsgesetz/ Änderung §§ 2, 3 und 29 GÜG wegen geänderter EU-Vorschriften * Rechtsangleichung in der EU/Änderung §§ 2, 3 und 29 GÜG wegen geänderter EU-Vorschriften
Original: Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (G-SIG: 16019027)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Drittes act zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 21.12.2004, BGBl I, Nr. 72, S. 3644<br />Die Vorlage wurde bereits in der 15. WP eingebracht (s. GESTA 15. WP 2c-J49) <p><strong>Inhalt:</strong> Änderung § 1 Abs. 1 Satz 1 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz: erneute maßvolle Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31.12.2006 (bisher 31.12.2005).<br />Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten.</p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Anpassung an die durch Organisationserlass vom 22. November 2005 geänderte Bezeichnung des Ministeriums, Wegfall einer Änderung wegen zwischenzeitlicher Änderung des UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfung). </p> <p> </p>
Original: Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (G-SIG: 16019037)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Verlängerung der Geltung der §§ 96 und 105 BNotO (Disziplinarverfahren) bis 1. Januar 2010.<br />Es entstehen keine Kosten. <p> </p>
Original: Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme (Mautsystemgesetz - MautSysG) (G-SIG: 16019014)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Die Vorlage wurde bereits in der 15. WP eingebracht (s. GESTA 15. WP 2c-J46) <p><strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (Interoperabilitätsrichtlinie) (ABl. EG Nr. L 166, 30.04.2004, S. 124) </p> <p><strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinie für alle Arten der elektronischen Mauterhebung, Regelung der technischen Grundanforderungen sowie der Rahmenbedingungen für die künftigen europäischen Mautdienste.<br />Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen. <br /></p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Redaktionelle Änderung wegen Änderung der Bezeichnung des Ministeriums. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> LKW-Maut/act über den Betrieb elektronischer Mautsysteme * Rechtsangleichung in der EU/act über den Betrieb elektronischer Mautsysteme </p> <p> </p>
Original: Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (G-SIG: 16019038)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ EStG: Verlustverrechnungsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle.<br /> <br /> Bis 2010 ergeben sich Steuermehreinnahmen von bis zu 2,1 Mrd. Euro.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Verlustzuweisungsgesellschaft/act zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Original: Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (G-SIG: 16019036)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Änderung der §§ 3, 7, 10 und 52 EStG: Stabilisierung der Staatsfinanzen durch Verbreiterung der Steuerbasis, u.a. Wegfall der Steuerfreiheit für Abfindungen, Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietwohngebäude sowie Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatung.<br /> <br /> Bis 2010 ergeben sich Steuermehreinnahmen von bis zu 1,3 Mrd. Euro.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Klarstellungen, Erweiterung der Übergangsregelung für Abfindung auf vor Gericht anhängige Fälle, Erweiterung der Übergangsregelung für Zuflüsse auch im Jahre 2007, Sonderregelung für Soldaten.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Abfindung/Wegfall der Steuerfreiheit für Abfindungen * Absetzung für Abnutzung/Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietwohngebäude * Mietwohnung/Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietwohngebäude * Steuerberater/Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatung * Sonderausgaben/Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatung
Original: Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage (G-SIG: 16019039)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Änderung § 19 Eigenheimzulagengesetz: Abschaffung der Eigenheimzulage ab 2006.<br /> <br /> Bis 2013 ergeben sich Einsparungen von bis zu 5,9 Mrd. Euro.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Nebenschlagwörter:</span> act zur Abschaffung der Eigenheimzulage/act zur Abschaffung der Eigenheimzulage * Eigenheimzulage/act zur Abschaffung der Eigenheimzulage
Original: Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes und des Saatgutverkehrsgesetzes (G-SIG: 15019639)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch F033 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. EG Nr. L 304, 21.11.2003, S. 1); gemeinschaftliches Gentechnikrecht <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ Düngemittelgesetz: Anpassung an das gemeinschaftliche Düngemittelrecht; Änderung §§ 3, 4, 30 und 52 sowie Aufhebung § 62a Saatgutverkehrsgesetz: Anwendung des geänderten Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Gentechnik; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Anpassung des Düngemittel- und des Saatgutverkehrsgesetzes an Europarecht * Saatgutverkehrsgesetz/ Änderung §§ 3, 4, 30 und 52, Aufhebung § 62a Saatgutverkehrsgesetz betr. Düngemittelgesetz * Gentechnik/Anwendung des geänderten Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Gentechnik
Original: Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG) (G-SIG: 15019644)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung des Stiftungsnamens "Hilfswerk für behinderte Kinder" in "Conterganstiftung für behinderte Menschen", Regelungen zum Stiftungszweck, zu Leistungen sowie zu Organen und Verfahren, u.a. Erhöhung der Mitgliederzahl der Medizinischen Kommission von fünf auf acht Mitglieder, Rechtsbereinigung im Sinne der Initiative "Bürokratieabbau"; Außerkrafttreten des Gesetzes von 1971 über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" unter Beibehaltung seiner Geltung für die Vergangenheit. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Übergangsvorschriften betr. Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach dem Errichtungsgesetz und die Amtszeit der amtierenden Mitglieder der Stiftungsorgane. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Conterganstiftung für behinderte Menschen/act über die Conterganstiftung für behinderte Menschen * Conterganstiftung für behinderte Menschen/Änderung des Namens "Hilfswerk für behinderte Kinder" in "Conterganstiftung für behinderte Menschen"
Original: Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung (G-SIG: 15019645)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT-Drs 15/5243 N029<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27. Februar 2003 (C-389/00)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung der Beitragspflicht notifizierender Personen für den Solidarfonds Abfallrückführung, Auflösung und Abwicklung der Anstalt; Änderung §§ 6, 7, 8 und 9 Abfallverbringungsgesetz, act zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung als Art. 2 der Vorlage, Aufhebung VO über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung. Für Bund, Länder und Kommunen entstehen unmittelbar keine Kosten. Kosten, die in Zukunft für die Rückführung wiedereinfuhrpflichtiger Abfälle entstehen, sind von den Ländern zu tragen.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Zurechnung von Verbindlichkeiten oder eines eventuellen Vermögensüberschusses bei der Abwicklung des Solidarfonds Abfallrückführung für den Bund, Übernahme der Kosten für Abfallrückführung, sofern keine Erstattung durch den Verursacher möglich ist, durch das jeweilige Land.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Solidarfonds Abfallrückführung/act zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 25. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 15019647)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Ablösung des noch mit der Sowjetunion geschlossenen Abkommens von 1981, verkündet am 1.12.1983, BGBl II, Nr. 1 S.2 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 25. August in Berlin unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens: im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen entsprechende Regelungen mit einigen Klarstellungen und Klauseln zum Datenschutz im Protokoll. Die Höhe von Mehr- oder Mindereinnahmen lässt sich nicht schätzen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Aserbaidschan * Vermögensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Aserbaidschan * Unternehmensbesteuerung/Doppelbesteuerungsabkommen mit Aserbaidschan
Original: Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz) (G-SIG: 15019687)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> 20-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Fortsetzung der Agenda 2010 Siehe auch E075 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 11, 29, 30 und 40, Einfügung § 67 2. Buch Sozialgesetzbuch: Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zur Schaffung verbesserter Anreize für eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich, Einfügung einer Kinderkomponente, Modifikation des Einstiegsgeldes im oberen (bedarfsdeckenden) Einkommensbereich. Es ist mit einer Nettobelastung der öffentlichen Haushalte in Höhe von ca. 160 Mio. Euro jährlich zu rechnen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung § 36a 2. Buch Sozialgesetzbuch: Kostenerstattungsregelung bei Aufenthalt im Frauenhaus. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hinzuverdienst/Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose * Langzeitarbeitslosigkeit/Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose * Niedriglohn/ Schaffung verbesserter Anreize für eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich * Sozialgesetzbuch II/Änderung §§ 11, 29, 30 und 40, Einfügung §§ 36a und 67 SGB II betr. Freibetragsneuregelungsgesetz
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (G-SIG: 15019619)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch J023, J027 und J029 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 2004/51/EG vom 29. April 2004 zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 164, 30.04.2004, S. 164) <br><br><b>Inhalt:</b> Schrittweise Öffnung des deutschen Schienenwegenetzes für den grenzüberschreitenden Güterverkehr in Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/51/EG, vollständige Liberalisierung des Eisenbahngüterverkehrs ab dem 1. Januar 2007; Änderung § 14 Allgemeines Eisenbahngesetz, Neufassungsermächtigung. Das act hat einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in nicht bezifferbarer Höhe beim Eisenbahn-Bundesamt zur Folge. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Erstes act zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes); Präzisierung der Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsbehörden und der Eisenbahnregulierungsbehörde, Haftpflichtversicherungsbefreiung für Eisenbahninfrastrukturunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen; Änderung §§ 5a, 14c und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz sowie von § 1 Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/51/EG betr. Liberalisierung des Eisenbahngüterverkehrs * Eisenbahngüterverkehr/Liberalisierung des grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehrs * Grenzverkehr/Liberalisierung des grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehrs * Allgemeines Eisenbahngesetz/Änderung §§ 5a, 14, 14c und 38 AEG betr. grenzüberschreitender Güterverkehr * Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung/Änderung § 1 EBHaftPflV betr. eisenbahnrechtliche Vorschriften
Original: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) (G-SIG: 15019585)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Eröffnung eines allgemeinen und voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen des Bundes unter Berücksichtigung des Datenschutzes und des Geheimnisschutzes, Verfahren und Rechtswege, Wahrnehmung der Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Erfahrungsbericht der Bundesregierung und Evaluierung, Außerkrafttreten des Gesetzes nach zunächst fünfjähriger Geltungsdauer; Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und Bundesarchivgesetz. Dem Bund entstehen noch nicht näher zu beziffernde Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerbeteiligung/act zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes * Datenschutz/Berücksichtigung des Datenschutzes im Informationsfreiheitsgesetz * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/ Wahrnehmung der Aufgabe des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit durch den Bundesdatenschutzbeauftragten * Bericht der Bundesregierung/Erfahrungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz * Bundesdatenschutzgesetz/Änderung versch. §§ BDSG betr. Informationsfreiheitsgesetz * Bundesarchivgesetz/Änderung § 5 BArchG betr. Informationsfreiheitsgesetz
Original: Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen (G-SIG: 15019623)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen (ABl. EG Nr. L 346, 31.12.2003, S. 57) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kontrolle von Strahlenquellen: Einrichtung eines zentralen Registers für hochradioaktive Strahlenquellen beim Bundesamt für Strahlenschutz, zusätzliche Genehmigungs- und Überprüfungsregelungen; Berücksichtigung der IAEA- Empfehlungen zur grenzüberschreitenden Verbringung, Einschränkung der Verfügbarkeit radioaktiver Stoffe; Änderung und Einfügung versch. §§ und Anlagen Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung sowie Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung. Im Geschäftsbereich des BMU entstehen beim BfS einmalige Sachausgaben in Höhe von 200.000 Euro. Im Vollzug entstehen mehreren Bundesministerien Kosten, deren Höhe sich noch nicht feststellen lässt. Für die Länder entstehen einmalige und jährliche Mehrausgaben. Im Bereich Forschung und Entwicklung entstehen Kosten von einmalig ca. 700.000 Euro sowie jährlich ca. 1 Mio. Euro. Für Bund und Länder entfallen zukünftig Kosten durch den unmittelbaren Zugriff auf das neue zentrale Register. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Lesender Zugriff auf das Register für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, Anzeigepflicht für die Beförderung von hochradioaktiven Strahlenquellen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strahlenschutz/act zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen * Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kontrolle von Strahlenquellen * Bundesamt für Strahlenschutz/ Einrichtung eines zentralen Registers für hochradioaktive Strahlenquellen beim BfS * Atomgesetz/Änderung §§ 1, 23, 46 und 54, Einfügung § 12d AtG betr. hochradioaktive Strahlenquellen * Strahlenschutzverordnung/Änderung versch. §§ und Anlage III, Einfügung § 69a, 70a und Anlage XV StrlSchV betr. hochradioaktive Strahlenquellen * Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung/ Änderung §§ 8 und 20 sowie Anlage 2 AtDeckV betr. hochradioaktive Strahlenquellen * Radioaktiver Abfall/Änderung § 1 Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung betr. hochradioaktive Strahlenquellen
Original: Gesetz zur Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes (G-SIG: 15019545)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Kauf- und Pachtverträge mit Schweizer Landwirten im Grenzgebiet zur Schweiz von Baden-Württemberg, Scheitern der Verhandlungen mit der Schweiz über die Erhebung von Importzöllen für die Einfuhr der von Schweizer Landwirten im Zollgrenzgebiet erzeugten Agrarprodukte, Rechtsprechung des BGH zum Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Nichtlandwirte (BGHZ 101,95) <br><br><b>Inhalt:</b> Ermächtigung der Landesregierung, für bestimmte Landesteile Schwellenwerte für Abweichungen bei den Preisen im Grundstücksverkehr und Landpachtverkehr festzulegen; Änderung § 9 Grundstücksverkehrsgesetz sowie von § 4 Landpachtverkehrsgesetz. Es entsteht geringfügiger Verwaltungsaufwand. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Öffnungsklausel für landesrechtliche Regelungen bei regionalen Problemen im Bodenverkehr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landpachtverkehrsgesetz/Änderung § 4 LPachtVG betr. Grundstücksverkehrsgesetz * Schweiz/Beschränkung von Erwerb und Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke durch Schweizer Landwirte im Grenzgebiet * Baden-Württemberg/Beschränkung von Erwerb und Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke durch Schweizer Landwirte im Grenzgebiet
Original: Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (G-SIG: 15019589)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Vereinfachung der Geltendmachung von Streuschäden von Kapitalanlegern durch Einführung eines Kapitalanleger- Musterverfahrens, vom Oberlandesgericht zu erlassender Musterentscheid als zentrales Instrument, zehn gleichgerichtete Anträge zur Klärung der Musterfrage als Voraussetzung, Einrichtung eines Klageregisters im elektronischen Bundesanzeiger; act über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG) als Art. 1 der Vorlage, Änderungen in weiteren sieben Gesetzen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausdehnung des Anwendungsbereichs des KapMuG auf alle Anbieter sonstiger Vermögensanlagen, Übernahme von Vorschlägen des Bundesrates und Klarstellungen; Einfügung § 31 Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbraucherschutz/Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz * Kapitalanlage/Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz * Zivilprozessordnung/Einfügung §§ 32b und 325a ZPO betr. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz * Gerichtsverfassungsgesetz/ Änderung §§ 71, 95 und 119, Einfügung § 118 GVG betr. Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz * Gerichtskostengesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ GKG betr. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz * Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz/Änderung § 13 JVEG betr. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz * Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/Änderung § 16 und Anlage 1, Einfügung § 23a RVG betr. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz * Verkaufsprospektgesetz/Änderung § 13 VerkaufsprospektG betr. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz * Börsengesetz/Aufhebung § 48, Änderung § 55 Börsengesetz betr. Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz * Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung/ Einfügung § 31 EGZPO betr. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Original: Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) (G-SIG: 15019590)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> 10-Punkte-Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003 <br><br><b>Inhalt:</b> Erleichterung der Klagedurchsetzung wegen der Innenhaftung der Vorstände und Aufsichtsräte der Aktiengesellschaft, Möglichkeit des Einreichens einer Haftungsklage durch Minderheitenaktionäre bei einem Schwellenwert von 100.000 Euro, Einführung einer sog. "Business Judgement Rule" zur Sicherstellung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, Neuregelung des Frage- und Rederechts auf der Hauptversammlung sowie der Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, Verzicht auf das veraltete Aktien- Hinterlegungsverfahren für Hauptversammlungen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Aktiengesetz sowie Einzeländerungen in weiteren sechs Gesetzen. Das act hat keine finanziellen Auswirkungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Eintragung freier Meldebestände in das Aktienregister, Verlängerung von bestimmten Fristen; Änderung § 31 SE-Ausführungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aktiengesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ AktG betr. Schutzbestimmungen für Aktionäre * Einführungsgesetz zum Aktiengesetz/Änderung § 16 EGAktG betr. Unternehmensintegrität * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung § 145 FGG betr. Unternehmensintegrität * Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz/ Änderung § 16 WpÜG betr. Unternehmensintegrität * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änderung § 36 VAG betr. Unternehmensintegrität * Gerichtskostengesetz/Änderung § 53 und Anl. 1 GKG betr. Unternehmensintegrität * Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/ Änderung Anlage 1 RVG betr. Unternehmensintegrität * SE- Ausführungsgesetz/Änderung § 31 SEAG betr. Unternehmensintegrität
Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (G-SIG: 15019614)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D059 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Finanzdienstleistungs-Aktionsplan (FSAP) der EU, Richtlinie 2003/41/ EG vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. EG Nr. L 235, 23.09.2003, S. 10) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes nach den Vorgaben der EU- Richtlinie zur betrieblichen Altersversorgung, Regelung des Verfahrens für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen und Pensionsfonds, Vorschriften über die Vermögensanlage, Informationspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern, Freistellung von Sterbekassen von der Versicherungsaufsicht, Aufhebung obsoleter Vorschriften über die Organisation der Versicherungsaufsicht; Änderung und Ergänzung versch. §§ Versicherungsaufsichtsgesetz, Änderung §§ 8, 9 und 10 Betriebsrentengesetz, Aufhebung § 1 und Änderung § 2 VO zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV), Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen samt drei Durchführungsverordnungen. Die Deregulierung führt bei Bund und Ländern zu Kosteneinsparungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zulassung der Abweichung von der versicherungsförmigen Rentenzahlung bei Verpflichtung der Arbeitgeber zur Leistung von Nachschüssen in der Rentenbezugszeit, Berichtspflicht zur Berücksichtigung von ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien bei Pensionsfonds, Abgrenzung von Firmen- und Wettbewerbspensionskassen, Wahlrecht für Firmenpensionskassen bei der Art der staatlichen Aufsicht, Auflösung der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung; act über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung als Art. 1a der Vorlage. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Betriebliche Altersversorgung/Versicherungsaufsicht bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Pensionskassen * Rechtsangleichung in der EU/Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes nach den Vorgaben der EU-Richtlinie zur betrieblichen Altersversorgung * Betriebsrentengesetz/Änderung §§ 8, 9 und 10 BetrAVG betr. Versicherungsaufsichtsgesetz * Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen und von drei Durchführungsverordnungen * Sterbegeldversicherung/Freistellung von Sterbekassen von der Versicherungsaufsicht * Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung/act über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung als Art. 1a 7. VAG-Änderungsgesetz * Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung/ act über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung als Art. 1a 7. VAG- Änderungsgesetz
Original: Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik (G-SIG: 15019640)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung vom 26. Februar 2003, Empfehlungen des Statistischen Beirats für die 15. WP vom 10. August 1999 Siehe auch B023 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 2004/35/EG vom 21. April 2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. EG Nr. L 143, 30.04.2004, S. 56), Verordnung (EG) Nr. 2150 vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332, 09.12.2002, S. 1), Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206, 22.07.1992, S. 7) <br><br><b>Inhalt:</b> Straffung und Qualifizierung von Datenerhebungen, Vermeidung von Doppelerhebungen durch gleichzeitige Nutzung der im Rahmen des Gesetzes erhobenen Daten der amtlichen Statistik zur Erfüllung europäischer Berichtspflichten, Aufnahme von zwei Themen aus dem Bereich "Natur und Landschaft", möglichst vollständige Darstellung der Investitionen und laufenden Aufwendungen der Wirtschaft, insbesondere für den integrierten Umweltschutz, Nachweis der Entwicklung und Struktur des Öko-Marktes auch für den Bereich der erneuerbaren Energien, Verbesserung der Ermittlung der für den Umweltschutz arbeitenden Beschäftigten, Entlastung der Wirtschaft bei der Datenerhebung, Regelung der Zusammenführung verschiedener amtlicher Statistiken und der Auswertung von Registerdaten, Bürokratieabbau, zeitliche Begrenzung der Berichtspflicht; Umweltstatistikgesetz (UStatG) als Art. 1 der Vorlage, Außerkrafttreten des Umweltstatistikgesetzes von 1994. Dem Bund entstehen keine zusätzlichen Kosten. Den Ländern entstehen jährliche Mehrkosten von durchschnittlich 907.000 Euro, die einmaligen Anlauf-/Umstellungskosten betragen insgesamt 143.000 Euro. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Streichung, Modifizierung und Neufassung einzelner Bestimmungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung von EU-Vorgaben durch Umweltstatistikgesetz * Erneuerbare Energie/Erhebung von Umweltstatistikdaten für den Bereich der erneuerbaren Energie * Arbeitsmarktstatistik/Verbesserung der Ermittlung der für den Umweltschutz arbeitenden Beschäftigten * Bürokratie/Bürokratieabbau bei der Erhebung von Umweltstatistikdaten
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (G-SIG: 15019641)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie) (ABl. EG Nr. L 1, 04.01.2003, S. 65) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§, Einfügung § 5a Energieeinsparungsgesetz: Verordnungsermächtigungen für die Novellierung der Energieeinsparverordnung zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zur Regelung energetischer Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude. Für den Bund entstehen keine Kosten. Noch nicht bezifferbare, voraussichtlich geringe Vollzugskosten können bei der späteren Ausfüllung der gesetzlichen Ermächtigungen im Verordnungswege entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Energieeinsparverordnung/Verordnungsermächtigungen für die Novellierung der Energieeinsparverordnung * Rechtsangleichung in der EU/Verordnungsermächtigungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie * Gebäude/Regelung energetischer Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude * Energieausweis/Einführung eines Energieausweises auch für Bestandsgebäude
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäische Schulen über die Europäische Schule in Frankfurt am Main (G-SIG: 15019646)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des in Brüssel am 31.7.2002 unterzeichneten Abkommens: Überlassung eines Schulgrundstücks nebst Gebäuden mit Erstausstattung, Übernahme der Bauunterhaltungskosten, umfassende Regelung der Vorrechte und Befreiungen der Schule und des Status des abgeordneten Personals der Schule im Steuer- und Sozialrecht. Die entstehenden Kosten verteilen sich wie folgt: Bund (12,673 Mio. Euro), Land Hessen (6,391 Mio. Euro), Europäische Zentralbank (3,323 Mio. Euro). Der Stadt Frankfurt entstehen durch die unentgeltliche Bereitstellung des Baugrundstücks und die Übernahme der Bauunterhaltungskosten Ausgaben in nicht bezifferter Höhe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frankfurt am Main/Europäische Schule in Frankfurt am Main
Original: Gesetz zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG (G-SIG: 15019688)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs. 330/05 N031 Siehe auch N006, N009 und N013 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 2004/101/EG zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto- Protokolls (ABl. EG Nr. L 338, 13.11.2004, S. 18) <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Durchführung der projektbezogenen Mechanismen zur Erzeugung von Emissionsgutschriften und deren Nutzung im gemeinschaftsweiten Emissionshandel; act über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt-Mechanismen-act - ProMechG) als Art. 1 der Vorlage, Vereinbarungen von Marrakesch (Teil II: von der Konferenz der Vertragsparteien ergriffene Maßnahmen) als Anhang, Änderung versch. §§ Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. Für die öffentlichen Haushalte entstehen voraussichtlich keine Belastungen. Verwaltungskosten der zuständigen Bundesbehörde sollen durch Gebühren gedeckt werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung vom 11. Dezember 1997 und zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG); Verlängerung der Frist für die Förderungswürdigkeit von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 2008; Änderung §§ 7 und 13 Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten * Emissionszertifikat/Einführung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls zur Erzeugung von Emissionsgutschriften und deren Nutzung im Emissionshandel * Projekt-Mechanismen-act/Projekt- Mechanismen-act (ProMechG) betr. Kyoto-Protokoll * Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz/Änderung versch. §§ TEHG betr. Kyoto- Protokoll * Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz/Änderung §§ 7 und 13 KWK- act betr. Kyoto-Protokoll
Original: Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (G-SIG: 15019652)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C129 und C131 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 18 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz: Aufnahme der nächsten Angehörigen der Todesopfer im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 in den Kreis der Antragsberechtigten für Unterstützungsleistungen. Für den Bundeshaushalt entstehen voraussichtlich Kosten von ca. 600.000 Euro jährlich, die sich in den Folgejahren vermindern werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Siebzehnter Juni/Unterstützungsleistungen für Angehörige von Todesopfern nach dem 17. Juni 1953
Original: Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (G-SIG: 15019657)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs. 237/05 G063 Siehe auch G028 und G058 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinien 2004/27/EG (ABl. EG Nr. L 136, 30.04.2004, S. 34) und 2004/28/EG (ABl. EG Nr. L 136, 30.04.2004, S. 58) zur Revision der pharmazeutischen Gesetzgebung sowie Richtlinie 2004/24/EG (ABl. EG Nr. L 136, 30.04.2004, S. 85) über traditionelle pflanzliche Arzneimittel <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung europäischen Rechts im Arzneimittelgesetz mit den Schwerpunkten: Unterlagenschutz, Verlängerung der Arzneimittelzulassung, Einfügung eines besonderen Registrierungsverfahrens, Pharmakovigilanz; Änderungen im Heilmittelwerbegesetz: Einbeziehung von Schönheitsoperationen, Zulassung der Werbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und einige Medizinprodukte; Änderung im Patentgesetz: Einfügung der sog. "Roche-Bolar-Regelung" (Patentschutzregelung); Finanzierung klinischer Studien über Arzneimittel durch die Krankenkassen; Änderung versch. §§ Arzneimittelgesetz, versch. §§ Heilmittelwerbegesetz, Änderung § 11 Patentgesetz, § 8 Krankenhausentgeltgesetz und § 10 Bundespflegesatzverordnung. Die dem Bund entstehenden Kosten lassen sich weitgehend refinanzieren. Den Ländern werden nicht näher quantifizierte Kosten entstehen. Die Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellungen und Ergänzungen, Erleichterungen für Einfuhrzertifikate, Konkretisierung der Voraussetzungen für die Einzeleinfuhr von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln, Bereitstellung von spezifischen Arzneimitteln im Falle einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, Klarstellung der Grundlage für die Erhebung des Rabattes der pharmazeutischen Unternehmen; Änderung §§ 11 und 14 Apothekengesetz, § 4 Infektionsschutzgesetz und §§ 130 und 130a 5. Buch Sozialgesetzbuch. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der Revision der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung betr. Arzneimittelgesetz * Heilmittelwerbegesetz/Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an EU- Recht * Patentgesetz/Anpassung des Patentgesetzes an EU-Recht * Krankenhausentgeltgesetz/Änderung § 8 KHEntgG betr. Arzneimittelgesetz * Bundespflegesatzverordnung/Änderung § 10 BPflV betr. Arzneimittelgesetz * Apothekengesetz/Änderung §§ 11 und 14 ApoG betr. Arzneimittelgesetz * Infektionsschutzgesetz/Änderung § 4 IfSG betr. Arzneimittelgesetz * Sozialgesetzbuch V/Änderung §§ 130 und 130a SGB V betr. Arzneimittelgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 15019658)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Erlass von Rechtsverordnungen: Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis auf 17 Jahre unter Auflagen, Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17", Befristung der Regelung; Schaffung eines Straftatbestands für den Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern; Änderung versch. §§, Einfügung §§ 6e und 22b Straßenverkehrsgesetz, Änderung § 73, Einfügung §§ 48a und 48b sowie Anlage 8a Fahrerlaubnis-Verordnung, Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fahrerlaubnis/Senkung des Mindestalters, Begleitetes Fahren ab 17 * Fahrerlaubnis-Verordnung/Änderung § 75, Einfügung §§ 48a und 48b sowie Anlage 8a FEV betr. Begleitetes Fahren ab 17 * Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr/Änderung Anlage GebOSt betr. Begleitetes Fahren ab 17 * Kraftfahrzeugausrüstung/Straftatbestand für den Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
Original: Gesetz über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (G-SIG: 15019661)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Aufhebung des Entschuldungsabwicklungsgesetz durch Art. 8 des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001, BGBl I, Nr. 54 S. 2710 (s. GESTA 14. WP 1-C132) <br><br><b>Inhalt:</b> Schließung einer Regelungslücke, entstanden durch die Aufhebung des Entschuldungsabwicklungsgesetzes betr. das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank; act über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (ZweckVG) als Art. 1 der Vorlage; Änderung § 9 act über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesvermögen/act über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Original: Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung (G-SIG: 15019662)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Programm "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" von 1999 <br><br><b>Inhalt:</b> Neustrukturierung von Bundesoberbehörden, Kassenwesen und IT- Einrichtungen in der Bundesfinanzverwaltung, Bündelung von Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen und des BMF in einem neuen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Zusammenführung von Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen und des Dienstleistungszentrums des BfF in einem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Zusammenführung von IT- Einheiten der Bundesfinanzverwaltung in einem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT), Übertragung von Aufgaben der Bundeshauptkasse auf ein neu einzurichtendes Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes; Änderung §§ 1, 5, 19 und 21 Finanzverwaltungsgesetz sowie von drei DurchführungsVOen und der Anlage I Bundesbesoldungsordnung, Einzeländerungen in 46 weiteren Gesetzen und Verordnungen. Der Bundeshaushalt wird entlastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung); Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit von Refinanzierungsunternehmen (Zweckgesellschaften), Vorschriften für eine ordnungsgemäße Führung des Refinanzierungsregisters; Änderung versch. §§, Einfügung §§ 22a bis 22o (Refinanzierungsregister) Kreditwesengesetz, Änderung § 15 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und § 145 act über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundeszentralamt für Steuern/Neues Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) * Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen/ Neues Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) * Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik/Neues Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung §§ 1, 5, 19 und 21 FVG betr. Bundesfinanzverwaltung * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung Anl. I BBesG betr. Bundesfinanzverwaltung * Bundeshaushaltsordnung/Änderung § 79 BHO betr. Bundesfinanzverwaltung * Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa/Änderung Art. 2 VO über Vorrechte und Immunitäten der OSZE betr. Bundesfinanzverwaltung * EUROCONTROL/ Änderung § 1 VO über Vorrechte und Befreiungen von EUROCONTROL betr. Bundesfinanzverwaltung * Europäische Schule/Änderung § 2 VO über Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Schulen in Karlsruhe und München betr. Bundesfinanzverwaltung * Steuerbeamter/Änderung §§ 3 und 8 LaufbahnVOen für den gehobenen und mittleren Dienst im Steuerdienst des Bundes betr. Bundesfinanzverwaltung * Melderechtsrahmengesetz/Änderung § 3 MRRG betr. Bundesfinanzverwaltung * Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung/Änderung § 5c 2. BMeldDÜV betr. Bundesfinanzverwaltung * Sozialhilfedatenabgleichsverordnung/ Änderung § 4 SozhiDAV betr. Bundesfinanzverwaltung * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änderung § 41 BAföG betr. Bundesfinanzverwaltung * Bundesrückerstattungsgesetz/Änderung §§ 38 und 40 BRüG sowie des § 7 der 1. DurchführungsVO betr. Bundesfinanzverwaltung * Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"/Änderung § 8 Stiftungsgesetz betr. Bundesfinanzverwaltung * Statistikregistergesetz/Änderung § 2a StatRegG betr. Bundesfinanzverwaltung * Grundbuchbereinigungsgesetz/Änderung § 15 GBBerG betr. Bundesfinanzverwaltung * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung Art. 233 § 2b EGBGB betr. Bundesfinanzverwaltung * Wohngeldgesetz/Änderung § 37b WoGG betr. Bundesfinanzverwaltung * Steuerstatistik/Änderung § 4 act über Steuerstatistiken betr. Bundesfinanzverwaltung * Finanzausgleichsgesetz/Änderung § 1 FAG betr. Bundesfinanzverwaltung
Original: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 15019663)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D012, D027 und D034 <br><br><b>Inhalt:</b> Definition von Merkmalen für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, Verlängerung der vollständigen Übermittlung von Daten von der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter von Bund und Ländern unter Wahrung des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses, Datenübermittlung vom Statistischen Bundesamt an die kommunalen Spitzenverbände; Änderung §§ 3 und 5d Gemeindefinanzreformgesetz, § 282a 3. Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 1 und Aufhebung § 3 act über Steuerstatistiken; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zentrale Erfassung nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer mit sog. E 101-Bescheinigungen, Übermittlung der Gewerbeanzeige an für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständige Behörden, Einbindung der Handwerkskammern in die Kontrolle von Scheinniederlassungen; Änderung weiterer sechs Gesetze. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Umsatzsteuer/Verteilungsschlüssel für den Umsatzsteueranteil der Gemeinden * Gemeindehaushalt/Verteilungsschlüssel für den Umsatzsteueranteil der Gemeinden * Sozialgesetzbuch III/Änderung § 282a SGB III betr. Gemeindefinanzreformgesetze * Steuerstatistik/ Änderung § 1, Aufhebung § 3 act über Steuerstatistiken betr. Gemeindefinanzreformgesetz * Sozialgesetzbuch IV/Änderung § 28p SGB IV betr. Gemeindefinanzreform * Sozialgesetzbuch VI/Änderung § 150 SGB VI betr. Gemeindefinanzreform * Alterssicherung der Landwirte/ Änderung § 62 ALG betr. Gemeindefinanzreform * Gesetzliche Rentenversicherung/Änderung Art. 1 act zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung betr. Gemeindefinanzreform * Gewerbeordnung/Änderung § 14 GewO betr. Gemeindefinanzreform * Handwerksordnung/Änderung §§ 17 und 20 HandwO betr. Gemeindefinanzreform
Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs (... StrÄndG) (G-SIG: 15019666)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung § 78b Strafgesetzbuch: Ruhen der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei Ersuchen an einen ausländischen Staat um Auslieferung eines Straftäters bis zur Auslieferung oder Rücknahme des Ersuchens. Den Ländern kann ein nicht bezifferbarer Mehraufwand entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erweiterung und Präzisierung der Rechtsvorschrift. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verjährung/Ruhen der strafrechtlichen Verjährung bei Auslieferungsersuchen * Auslieferung von Straftätern/Ruhen der strafrechtlichen Verjährung bei Auslieferungsersuchen
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (G-SIG: 15019667)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 2004/26/EG vom 21. April 2004 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (ABl. EG Nr. L 146, 30.04.2004, S. 1; berichtigt: ABl. EG Nr. L 225, 25.06.2004, S.3) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Binnenschifffahrtsaufgabengesetz: Ermächtigungsgrundlage für das Inverkehrbringen von bestimmten Wasserfahrzeugen, Schwimmkörpern, Bauteilen und Ausrüstungsgegenständen zur Begrenzung von Schadstoffemissionen aus Motoren für Binnenschiffe. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Mehrausgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wasserfahrzeug/Inverkehrbringen schadstoffarmer Wasserfahrzeuge
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten (G-SIG: 15019670)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Ablösung des deutsch-österreichischen Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zollverwaltungen in den Grenzgebieten vom 16.12.1997 (BGBl II 2001, Nr. 34 S. 1228) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des in Berlin am 10.11. und am 19.12.2003 unterzeichneten Vertrags: zuständige innerstaatliche Behörden, Definition der Grenzgebiete, Formen der Zusammenarbeit (u.a. grenzübertretende Observation, verdeckte Ermittlungen, Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr), allgemeine Bestimmungen. Aufgrund der vereinbarten Datenübermittlungen können Ausgaben entstehen, die derzeit nicht bezifferbar sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Polizei/Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Österreich * Grenzgebiet/Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Österreich
Original: Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze (G-SIG: 15019705)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Postreform II Aufforderung an die Bundesregierung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Auflösung des Treuhandvermögens bei der Bundesanstalt Post und Veranschlagung der Einnahmen im Bundeshaushalt <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der Bundesanstalt Post an die veränderten Aufgaben, u.a. Übertragung des Treuhandvermögens auf das Bundesministerium der Finanzen, dauerhafte Sicherung der Finanzierung und der Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), Abgeltung der Schließungskosten und sachgemäßere Aufteilung der Zukunftsbelastungen zwischen Unternehmen und Versicherten; Änderung von sechs Gesetzen und zwei Verordnungen; Neufassung des Bundesanstalt Post-Gesetzes und des Postpersonalrechtsgesetzes. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Postbeamter/Dauerhafte Sicherung der Finanzierung und der Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse * Krankenkasse/Dauerhafte Sicherung der Finanzierung und der Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse * Bundesanstalt Post-act/Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ BAPostG betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post * Postpersonalrechtsgesetz/Änderung versch. §§ PostPersRG betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post * Personalrechtliches Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz/Änderung § 3 PersBG betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post * Bundeslaufbahnverordnung/ Änderung Anlage 5 BLV betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post * Bundesdisziplinargesetz/Änderung § 1 Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post * Münzgesetz/Änderung §§ 3, 10 und 12 MünzG betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post * DM-Beendigungsgesetz/ Änderung § 3 DMBeEndG betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post * Bundespersonalvertretungsgesetz/Änderung versch. §§ BPersVG betr. Reorganisation der Bundesanstalt Post
Original: Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 15019706)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Einführung einer neuen Fälligkeitsregelung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV): Koordinierung des Zahlungszeitpunkts für die GSV mit der Entgeltzahlung der Arbeitgeber, Übergangsregelung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ergänzende Regelung für die Rentenanpassung 2007 in Hinsicht auf die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors; Änderung § 23, Anfügung § 119 4. Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 255g 6. Buch Sozialgesetzbuch. Den öffentlichen Haushalten entstehen Kosten von ca. 60 Mio. Euro durch das Vorziehen des Fälligkeitstermins. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialversicherungsbeitrag/Neue Fälligkeitsregelung für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags * Sozialgesetzbuch IV/Änderung § 23, Anfügung § 119 SGB IV betr. Fälligkeitsregelung GSV * Sozialgesetzbuch VI/Einfügung § 255g SGB VI betr. Rentenanpassung 2007
Original: Gesetz zur Ergänzung des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes (Zweites Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz - 2. EntschRErgG) (G-SIG: 15019708)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung § 1 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz: Klarstellung, dass von der Jewish Claims Conference gestellte Entschädigungsanträge wirksam sind. Für den Entschädigungsfonds sind Mehrkosten in Höhe von 10 bis 15 Mio. Euro bei Verringerung von Verwaltungsaufwand zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz/Änderung § 1 NS-VEntschG betr. Jewish Claims Conference * Jewish Claims Conference/Wirksamkeit von Entschädigungsanträgen der JCC
Original: Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz - VorstOG) (G-SIG: 15019709)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Nichteinhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung im Corporate Governance Kodex Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs. 398/04 C145 Siehe auch C143 <br><br><b>Inhalt:</b> Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, im Rahmen des Jahres- bzw. Konzernabschlusses individuelle Vorstandsvergütungen (Managergehälter) offenzulegen, Möglichkeit der Ablehnung der Offenlegung durch drei Viertel des vertretenen Grundkapitals auf der Hauptversammlung; Änderung versch. §§ Handelsgesetzbuch, Anfügung Art. 59 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch. Das act hat keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Angabepflicht für Leistungen Dritter sowie für zugesagte Leistungen im Falle der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufsichtsrat/act über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen * Aktiengesellschaft/act über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen * Einkommen/act über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen * Handelsgesetzbuch/Änderung versch. §§ HGB betr. Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz * Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch/Anfügung Art. 59 EGHGB betr. Vorstandsvergütungs- Offenlegungsgesetz
Original: Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) (G-SIG: 15019711)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> act zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe I011 <br><br><b>Inhalt:</b> Weiterführung der zustimmungspflichtigen Teile des Entwurfs eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf Drsn 15/3676 und 15/3986 in geänderter Fassung: Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, Neuregelung der Inobhutnahme, Stärkung der Steuerverantwortung des Jugendamtes, Verbesserung der Kinder und Jugendhilfestatistik, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch stärkere Realisierung des Nachrangs, Verwaltungsvereinfachung durch Neuregelung der Kostenheranziehung, Weiterentwicklung der Regelungen zum Sozialdatenschutz und ihre Anpassung an europäisches Recht; Änderung 8. Buch Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -, Neufassungsermächtigung, Änderung 7. Buch Sozialgesetzbuch. Das Gesetzgebungsvorhaben führt insgesamt zu einer Entlastung in Höhe von ca. 215 Mio. Euro. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kinderbetreuung/act zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe * Sozialgesetzbuch VIII/Änderung versch. §§ SGB VIII betr. Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz * Sozialgesetzbuch VII/Änderung §§ 2 und 128 SGB VII betr. Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
Original: Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse (G-SIG: 15019737)
Germany · German Bundestag · 5 June 2023
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C012, C048, C119, C126 und C128 <br><br><b>Inhalt:</b> Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der DNA-Analyse, Streichung des Richtervorbehalts, keine Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Einwilligung der Betroffenen, freiwillige Reihengentests nach vorheriger richterlicher Entscheidung, Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen, generelle Möglichkeit der DNA-Analyse bei Serientätern, Benachrichtigung und Rechtsschutzmöglichkeiten in Umwidmungsfällen; Änderung §§ 81f und 81g, Einfügung § 81h Strafprozessordnung, Einfügung § 11 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung. Eventuell durch Verwaltungsaufwand anfallende Mehrkosten können aus den laufenden Haushaltsansätzen finanziert werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafprozessordnung/Änderung §§ 81f und 81g, Einfügung § 81h StPO betr. DNA-Analyse * Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung/ Einfügung § 11 EGStPO betr. DNA-Analyse
<b>Bezug:</b> Siehe auch C002, C007, C018 und C132 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch: Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung um das Merkmal der nicht nur unerheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache, damit Wegfall des Erfordernisses gutachterlicher Betrachtung bei der Strafverfolgung von Graffitischmierereien. Dem Bundeshaushalt entstehen keine Kosten. Bei den Ländern ergeben sich nicht bezifferbare Einsparungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Graffiti/Graffiti als Sachbeschädigung * Strafgesetzbuch/Änderung §§ 303 und 304 StGB betr. Graffiti als Sachbeschädigung * Sachbeschädigung/Graffiti als Sachbeschädigung
Original: Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 15019733)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> act zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze vom 24.7.2003, BGBl I, Nr. 38 S. 1526 (s. G012) Siehe auch G069 <br><br><b>Inhalt:</b> Nachregulierung des branchenüblichen Lastenausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften: Einführung eines neuen abgesenkten Grenzwerts für die Ausgleichsberechtigung bei Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenlasten, interner Solidarausgleich zwischen hoch und niedrig belasteten Gewerbezweigen; Änderung §§ 118, 153 und 176 7. Buch Sozialgesetzbuch. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Mehrausgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsgenossenschaft/Nachregulierung des Finanzausgleichs zwischen den Berufsgenossenschaften in der gesetzlichen Unfallversicherung * Gesetzliche Unfallversicherung/Nachregulierung des Finanzausgleichs zwischen den Berufsgenossenschaften in der gesetzlichen Unfallversicherung
Original: Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 15019736)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auf BT Drs. 15/5698 (Neuregelung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) Siehe auch B013, B020 und B043 <br><br><b>Inhalt:</b> Klarstellung, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht, Verbot der Entgegennahme von Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung mit Ausnahme von Spenden, Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten, Verhängung von Ordnungsgeldern durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages bei Verletzung von Offenlegungspflichten, Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes für Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 44a Abgeordnetengesetz; Neufassung § 44a (Ausübung des Mandats) und 44b (Verhaltensregeln), Änderung §§ 44c und 44d Abgeordnetengesetz, Änderung § 50 Verwaltungsgerichtsordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen, Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auch für sonstige, nur in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages vorgesehene Maßnahmen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagsabgeordneter/Verschärfung der Regeln über die Anzeige und Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Einkommen der Abgeordneten * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung § 50 VwGO betr. Zuständigkeit für Klagen gem. § 44a AbgG
Original: Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften (G-SIG: 15019732)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Beseitigung von Hemmnissen und Unklarheiten für Öffentlich Private Partnerschaften: Klarstellungen und Neuregelungen beim Vergabeverfahren, u.a. Einführung des "Wettbewerblichen Dialogs", Refinanzierungsmöglichkeit beim Fernstraßenbau (Maut) durch öffentlich-rechtliche Gebühr oder privatrechtliches Entgelt, Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerbefreiung, Öffnung des Investmentgesetzes zur Einbeziehung des Nießbrauchsrechts an Grundstücken und Finanzierungsmöglichkeit durch offene und geschlossene Immobilienfonds; Änderung und Einfügung versch. §§ Kartellgesetz, Vergabeverordnung, Bundeshaushaltsordnung, Grunderwerbsteuergesetz, Investmentgesetz und Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, Neufassungsermächtigung. Aufgrund der Effizienzgewinne von ÖPP können erhebliche Kostenvorteile erwartet werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Weitere Klarstellungen und Neuregelungen beim Vergabeverfahren, Erweiterung der Anlagemöglichkeiten von offenen Immobilien- Sondervermögen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Auftrag/Klarstellungen und Neuregelungen beim Vergabeverfahren für ÖPP * Straßenbaufinanzierung/ Refinanzierungsmöglichkeit (Maut) beim Fernstraßenbau als ÖPP * Grundbesitz/Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerbefreiung bei ÖPP * Immobilienfonds/Finanzierung von ÖPP-Projekten durch offene und geschlossene Immobilienfonds * Kartellgesetz/Änderung §§ 99 und 101 GWB betr. Öffentlich Private Partnerschaften * Vergabeverordnung/ Änderung §§ 4 und 6 sowie Einfügung § 6a VgV betr. Öffentlich Private Partnerschaften * Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz/ Änderung und Einfügung versch. §§ FStrPrivFinG betr. Öffentlich Private Partnerschaften * Bundeshaushaltsordnung/Änderung §§ 7 und 63 BHO betr. Öffentlich Private Partnerschaften * Grunderwerbsteuergesetz/Änderung §§ 4 und 19 GrEStG betr. Öffentlich Private Partnerschaften * Grundsteuergesetz/Änderung § 3 GrdStG betr. Öffentlich Private Partnerschaften * Investmentgesetz/Änderung §§ 2, 67, 96, 97 und 136 InvG betr. Öffentlich Private Partnerschaften
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten (G-SIG: 15019595)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C090, C127 und C136 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 12. Dezember 2000 von der Bundesrepublik in Palermo unterzeichneten Übereinkommens sowie der zwei Zusatzprotokolle: Verbesserung der völkerrechtlichen Grundlagen für die Bekämpfung und strafrechtliche Verfolgung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, gerade auch in den durch die Zusatzprotokolle bezeichneten Erscheinungsformen, Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Schaffung entsprechender Strafvorschriften und technischen Unterstützung. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Geldwäsche/VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität * Bestechung/VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität * Strafrecht/VN- Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität * Menschenhandel/Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel zum VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität * Schlepperorganisation/Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten zum VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität * Illegaler Einwanderer/Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten zum VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 15019598)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des in Guatemala-Stadt am 17. Oktober 2003 unterzeichneten Vertrages: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, Gewährleistung des freien Kapitalverkehrs, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht, Rechtswegegarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit (entspricht im Wesentlichen dem deutschen Mustervertrag). Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Guatemala
Original: Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (G-SIG: 15019480)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie) (ABl. EG Nr. L 189, 18.07.2002, S. 12), Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 197, 21.07.2001, S. 30) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Bundes- Immissionsschutzgesetz: Einführung einer Strategischen Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung, Erweiterung der Verordnungsermächtigung. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen im Vollzugsaufwand zusätzliche Kosten (bei den Kartierungskosten werden präzise Vorausschätzungen angegeben, die Kosten für die Lärmminderungsplanung können z.Z. nicht abgeschätzt werden). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung §§ 2 und 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Erweiterung der Förderungsmöglichkeiten für Straßenbaumaßnahmen zum Zweck der Lärmminderung. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Neufassung des sechsten Teils Bundes-Immissionsschutzgesetz (Lärmminderungsplanung: §§ 47a bis 47f): Verpflichtung zur Erstellung von Lärmaktionsplänen für sämtliche Ballungsräume und Hauptverkehrsstraßen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundes-Immissionsschutzgesetz/Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ BImSchG betr. Lärmbekämpfung * Rechtsangleichung in der EU/act zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm * Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/ Änderung §§ 2 und 3 GVFG betr. Lärmschutz * Straßenbau/Förderung von Straßenbaumaßnahmen zum Lärmschutz
Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (G-SIG: 15019453)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EG) Nr. 1/2003 vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Art. 81 und 82 des EG-Vertrages niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. EG Nr. L 1, 04.01.2003, S. 1) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ Kartellgesetz: Anpassung des deutschen Rechts der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen an das europäische Wettbewerbsrecht, Abschaffung des bisherigen Anmelde- und Genehmigungssystems, Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten von Marktbeteiligten in Verbänden sowie der bußgeldrechtlichen Sanktionen, Angleichung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts und Erlaubnisse des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bei der Zusammenschlusskontrolle an das allgemeine Verwaltungsrecht, Freistellung der Anzeigenkooperationen von Presseunternehmen vom Kartellverbot, Ermöglichung des Zusammenschlusses von Zeitungen und Zeitungsverlagen auch bei marktbeherrschender Stellung bei Erhalt als publizistische Einheiten; Änderungen in weiteren neun Gesetzen; Neufassungsermächtigung. Es entstehen voraussichtlich keine Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Streichung der Sonderregelung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, Erweiterung der Missbrauchsaufsicht, Einschränkung des vorläufigen Rechtsschutzes ausschließlich bei Verfahren des Bundeskartellamts, nicht für Ministererlaubnisverfahren, erweiterte Kooperationsmöglichkeiten für Zeitungsverlage in allen verlagswirtschaftlichen Bereichen unter Ausschluss der Redaktionen. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Herausnahme der Sonderregelungen für Pressekartelle und der Regelung, die zur umfassenden Anwendung der Grundsätze des europäischen Wettbewerbsrechts verpflichtet, aus dem Gesetzesbeschluss, Verlängerung von Übergangsfristen u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wettbewerb/Siebtes act zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen * Fusionskontrolle/Siebtes act zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen * Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung europäischer Wettbewerbsregeln betr. Kartellgesetz * Pressekonzentration/Sonderregelungen für Pressekooperationen und Pressefusionen betr. Kartellgesetz * Gerichtskostengesetz/Änderung § 12a GKG betr. Kartellgesetz * Gewerbeordnung/Änderung § 150a GewO betr. Kartellgesetz * Ladenschluss/Änderung § 3 act über den Ladenschluss betr. Kartellgesetz * Tierzuchtgesetz/Änderung § 23b Tierzuchtgesetz betr. Kartellgesetz * Bundeswaldgesetz/Änderung § 40 Bundeswaldgesetz betr. Kartellgesetz * Marktstrukturgesetz/Änderung § 11 Marktstrukturgesetz betr. Kartellgesetz * Personenbeförderungsgesetz/ Änderung § 8 PBefG betr. Kartellgesetz * Allgemeines Eisenbahngesetz/ Änderung § 12 AEG betr. Kartellgesetz * Energiesicherungsgesetz/ Änderung § 13 Energiesicherungsgesetz betr. Kartellgesetz