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Germany

Laws

166 ingested laws from Germany in 2009. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung16/8954enacted

Act zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Original: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Erweiterung des Selbstbestimmungsrechtes des Erblassers durch Änderungen insbesondere im Pflichtteilsrecht, u.a. betr. Modernisierungen im Bereich Entziehung des Pflichtteils (&bdquo;Enterbung&ldquo;), 10jährige Ausschlussfrist für Schenkungen, Stundung des Pflichtteils sowie Anerkennung und Ausgleich überobligatorischer Pflegeleistungen durch weiter gefasste Ausgleichspflichten, Vereinfachungen u.a. bei Beschränkungen und Beschwerungen sowie sprachliche und rechtliche Aktualisierung des Erbrechtes des Staates, weitestmögliche Anpassung der bisherigen familienrechtlichen und erbrechtlichen Sonderverjährung an die dreijährige Regelverjährung;<br /> <span>Änderung zahlreicher §§ und Einfügung § 2057b sowie Aufhebung §§ 2334 und 2335 BGB und Einfügung § 17 in Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Wegfall der Berücksichtigung überobligatorischer Pflegeleistungen sämtlicher gesetzlicher Erben bei Verbesserung der bestehenden Anrechnungsregelungen für Abkömmlinge sowie Wegfall nachträglicher Ausgleichung von Zuwendungen, Detailanpassung im Bereich Verjährungsfristen;</span><br /> <span>Erneute Änderung §§ 1836e, 2057a, Verzicht auf Änderung §§ 2050, 2053 und 2315, Verzicht auf Einfügung 2057b sowie Folgeänderungen versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch</span><br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. April 2005 zu Fragen des Pflichtteilsrechts</span> (BVerfGE 112, 663 ff.)</span>

Law· Gesetzgebung16/9898enacted

Act zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten

Original: Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der nichtärztlichen Heilberufe der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Rettungsassistenten zur Aufnahme von Ausbildungen außer an staatlich anerkannten Schulen an Krankenhäusern auch an Bildungseinrichtungen wie z.B. Hochschulen;<br /> Änderung § 4 Ergotherapeutengesetz, § 6 Hebammengesetz, § 4 act über den Beruf des Logopäden, § 9 Masseur- und Physiotherapeutengesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen durch BR-Beschluss:</span> Titeländerung (eingebracht als: act zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Rettungsassistenten); keine Einführung einer Modellklausel in das Berufsgesetz der Rettungsassistenten<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Präzisierung der Modellklausel, Vorgaben bei der Genehmigung der Modellvorhaben, Evaluation, Berichtspflicht, Befristung der Modellklauseln, Sonderregelung bei akademischen Modellausbildungen im Bereich der Hebammen<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Krankenpflegegesetz vom 16.07.2003 GESTA 15.WP-G001; Vorschlag der 80. Gesundheitsministerkonferenz zur Aufnahme von Modellklauseln analog § 4 KrPflG in die Berufsgesetze der nichtärztlichen Heilberufe

Law· Gesetzgebung16/10120enacted

Act zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Original: Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span><span>Förderung der Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen und damit des bürgerschaftlichen Engagements:</span> Aufhebung der externen Haftung bei Verletzung von Überwachungspflichten in Bezug auf andere Vorstandsmitglieder in den Bereichen <span>Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Erfüllung steuerlicher Pflichten, </span>Beschränkung interner Haftungsrisiken sowie <span>Schadensersatzpflichten gegenüber dem Verein;</span><br /> Einfügung § 31a und Änderung §§ 40, 42, 86 und 89 Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung § 28e Viertes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 34 und 69 Abgabenordnung sowie § 3 Beitragsverfahrensverordnung<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich nicht quantifizierbare Mehrbelastungen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderung durch BR-Beschluss:</span> <span>Begrenzung der internen Haftungserleichterungen auf Schäden aus der Tätigkeit als Vorstand, Streichung der vorgesehenen Haftungsfreistellung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht;<br /> <span>Änderung § 31a und Verzicht auf Änderung §§ 42, 86 und 89 Bürgerliches Gesetzbuch</span></span></span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Ausweitung der zivilrechtlichen Haftungsbeschränkung durch Einbeziehung von geringfügig vergüteten Vorstandsmitgliedern sowie Anwendung auf vergleichbare Vorstände von Stiftungen, vollständige Streichung der Haftungserleichterungen betr. steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten;<br /> <span>Änderung § 31a und zusätzliche Änderung § 42 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Verzicht auf Änderungen 4. Buch Sozialgesetzbuch, Abgabenordnung und Beitragsverfahrensordnung</span></span>

Law· Gesetzgebung16/12320enacted

Act zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)

Original: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses 2006/783/JI in deutsches Recht betr. gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen: Vollstreckung von Entscheidungen anderer EU-Staaten über Verfall und Einziehung bei Strafbarkeit nach eigenem Recht, Prüfungsverzicht bei Listendelikten, Zuteilung des abgeschöpften Vermögens; weitere Anpassungen auch für den Rechtshilfeverkehr außerhalb der EU: Verfahrensregelungen, Opferentschädigung aus Vollstreckungserlösen, Ermächtigungsgrundlage zur Bildung gemeinsamer Ermittlergruppen betr. Ratifikationsvorbereitung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeabkommen;<br /> Änderung, Neufassung und Einfügung zahlr. §§ act über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie Änderung §§ 5 und 6 Justizverwaltungskostenordnung<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Rahmenbeschluss 2006/783/JI vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (ABl. EG L 328, 24.11.2006, S. 59)<br /> Bezug: Vertragsgesetz (act zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen) s. GESTA 18. WP XC003<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)); Aufhebung der räumlichen Beschränkung auf den Geltungsbereich des Strafgesetzbuches betr. Vorraussetzung für den Widerruf eines Straferlasses; Beseitigung von Redaktionsversehen;<br /> Zusätzliche Änderung § 56g Strafgesetzbuch<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Rahmenbeschluss 2008/675/JI vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren

Law· Gesetzgebung16/12813enacted

Act zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Original: Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Erleichterung der elektronischen Anmeldung zu elektronisch geführten Vereinsregistern sowie vereinsrechtliche und vereinsregisterrechtliche Änderungen in den Bereichen Feststellung von Abstimmungsmehrheiten, Eintragungspflichten bei Insolvenz und Liquidation, aktive Parteifähigkeit nichtrechtsfähiger Vereine; sprachliche Modernisierungen;<br /> </span><span>Änderung versch. §§, Neufassung §§ 43, 44 und 77 sowie Aufhebung § 23 Bürgerliches Gesetzbuch, Einfügung Artikel 229 § 23 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Änderung § 50 Zivilprozessordnung, § 89 Kostenordnung und § 103 Umwandlungsgesetz, Änderung und Neufassung versch. §§ Vereinsregisterverordnung</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellungen der Vertretungsbefugnis des Vorstandes und der Liquidatoren, registerrechtliches Löschungsverfahren als neue Sanktionierung unerlaubter wirtschaftlicher Betätigung, Verfahrensvorschriften betr. Registereintragung;</span><br /> <span>Zusätzliche Neufassung §§ 26, 28 und 40 sowie zusätzliche Änderung §§ 48 und 70 sowie erneute Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, zusätzliche Folgeänderungen in 1 act und 1 Rechtsverordnung</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Ermächtigung zur elektronischen Führung von Akten der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in § 14 act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, siehe C112</span>

Law· Gesetzgebung16/13111enacted

Act zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)

Original: Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung des EU-Schulprogramms durch die Länder zur Erhöhung des Obst- und Gemüseanteils bei der Kinderernährung; Verteilung der Gemeinschaftsbeihilfen an die Länder durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Dem Bund entstehen durch die Durchführung des EU-Schulobstprogramms derzeit nicht quantifizierbare Verwaltungskosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Änderungen durch BR-Beschluss:</span> Zuständigkeit des Bundes für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms, Ausführung des Gesetzes durch die Länder im Auftrag des Bundes<br /> </span><br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Vollzugs- und Finanzierungszuständigkeit der Länder <br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse: </span><span>Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates vom 26. September 2007 mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor zur Änderung der Richtlinien 2001/112/EG und 2001/113/EG sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 827/68, (EG) Nr. 2200/96, (EG) Nr. 2201/96, (EG) Nr. 2826/2000, (EG) Nr. 1782/2003 und (EG) Nr. 318/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2202/96 (ABl. EG L 273, 17.10.2007, S. 1);<br /> Verordnung (EG) Nr. 13/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulobstprogramms (ABl. EG L 5, 09.01., S. 1);<br /> Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission vom 7. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in schulischen Einrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms (ABl. EG L 94, 08.04.2009, S. 38)</span></span>

Law· Gesetzgebung16/13654enacted

Zweites act zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG)

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Aufnahme der nach 1933 verschärften Bestimmungen betr. sog. Kriegsverrat in den Katalog der Regelbeispiele wegen fehlender hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit;<br /> <span>Ergänzung Nr. 26a der Anlage zu § 2 act zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege</span><br /> <br /> <span>Geringfügige Entlastung sind möglich durch den Wegfall der staatsanwaltschaftlichen Einzelfallprüfungen.</span><br /> <br /> <span><span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Der bill ist textidentisch mit dem interfraktionellen Entwurf auf BT-Drs 16/13405 C216</span><br /> Siehe auch C087 </span></span>

Law· Gesetzgebung16/13923enacted

Act über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Original: Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Neuausrichtung der Beteiligungsrechte der nationalen Gesetzgebungsorgane am europäischen Integrationsprozess: Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat, Gesetzesvorbehalte bei Entscheidungen über Änderungen des Primärrechts außerhalb von Vertragsänderungsverfahren sowie der Anwendung von Brückenklauseln und der Ausweitung von Zuständigkeiten; Weisungsbefugnis des BT betr. Befassung des Europäischen Rates im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften in GO-BT und GO-BR betr. Subsidiaritätsrüge; Umfang und Verfahren zusätzlicher Unterrichtungspflichten; Änderungen betr. Wahlverfahren für Mitglieder des EuGH;</span><br /> <span>act über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (<span style="font-weight: bold;">Integrationsverantwortungsgesetz</span> &ndash; IntVG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1, 3 und 10 Richterwahlgesetz sowie Aufhebung act über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union alte Fassung (2005)</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Ausweitung der Gesetzesvorbehalte betr. eigeninitiative Zuständigkeitsausweitung der EU, Präzisierung bei Unterrichtungspflichten, Schrifterfordernis der Unterrichtungen der Bundesregierung;</span><br /> <span>Änderung §§ 7 und 12 Integrationsverantwortungsgesetz</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Ratifikation des Vertrages von Lissabon, s. XA010<br /> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009 betr. Ratifikation des Vertrags von Lissabon (2 BvE 2/08 u.a.) sowie unausgefertigtes, angegriffenes und verworfenes act über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union [Begleitgesetz], BT-Drs 16/8489 A003<br /> Siehe auch A006 und A007<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Vertrag von Lissabon

Law· Gesetzgebung16/13924enacted

Act zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

Original: Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Neuausrichtung der Beteiligungsrechte der nationalen Gesetzgebungsorgane am europäischen Integrationsprozess: Einfachgesetzliche Verfahrensregelungen zur Subsidiaritätsklage von Deutschem Bundestag und Bundesrat vor dem EuGH, notwendige Unterrichtungspflichten der BRg; Anpassung der Antragsregelung betr. abstrakte Normenkontrolle;<br /> <span>Einfügung §§ 12 neu sowie Änderung § 13 neu (12 alt) Integrationsverantwortungsgesetz, Folgeänderung §§ 13 und 76 Bundesverfassungsgerichtsgesetz</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Redaktionelle Anpassung eines Änderungsbefehls;<br /> Änderung Art. 2 der Vorlage<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Grundgesetzänderung (Art. 23, 45 und 93), siehe B062<br /> Siehe auch XA010<br /> </span></span><br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Vertrag von Lissabon

Law· Gesetzgebung16/13925enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

Neuausrichtung der Beteiligungsrechte der nationalen Gesetzgebungsorgane am europäischen Integrationsprozess unter Übernahme und Ausweitung der wesentlichen Bestimmungen der Bundestags-Bundesregierungsvereinbarung (BBV): Legaldefinition der Bezeichnung &quot;Vorhaben der EU&quot; und Ausweitung des Vorhabensbegriffs, Grundsätze der Unterrichtung, Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten, allgemeine Zuleitung und förmliche Zuleitung mit Berichtsbogen und umfassender Bewertung, gesonderte Regelungen für GASP und GSVP, Abgabe und Wirkungsmacht von Stellungnahmen des Bundestages, Parlamentsvorbehalt, Herstellung von Einvernehmen und Entscheidungsfreiheit der BRg aus wichtigen außen- oder integrationpolitischen Gründen bei Gesetzgebungsakten, Beitrittsverhandlungen oder Vertragsrevision; Zugang zu Dokumenten und Sicherheitseinstufungen; redaktionelle Änderungen; Verzicht auf einen Vereinbarungsvorbehalt betr. BBV;<br /> Aufhebung §§ 3 alt bis 7 alt und Einfügung §§ 3 neu bis 11 neu act über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellende redaktionelle Änderungen, Ausweitung der Unterrichtungspflichten und Berichtspflichten, Wiedereinführung des Vereinbarungsvorbehaltes betr. Regelungsrest der BBV (Unterstützung des Verbindungsbüros in Brüssel);<br /> Änderung §§ 3 bis 5 und 10 sowie Einfügung § 12 EUZBBG<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009 betr. Ratifikation des Vertrags von Lissabon (2 BvE 2/08 u.a.) sowie unausgefertigtes, angegriffenes und verworfenes act über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union [Begleitgesetz], BT-Drs 16/8449 A003<br /> Siehe auch XA010 sowie A005 und A007<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Vertrag von Lissabon

Law· Gesetzgebung16/13926enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Neuausrichtung der Beteiligungsrechte der nationalen Gesetzgebungsorgane am europäischen Integrationsprozess: Klarstellungen und Bereinigungen betr. Integrationsverantwortungsgesetz, Mitwirkung des Bundesrates bei der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen; Hebung der Bund-Länder-Vereinbarung in Gesetzesrang durch weitestgehende Übernahme als Anlage nach rechtsförmlichen und redaktionellen Streichungen und Anpassungen;<br /> <span>Änderung §§ 5, 9 und 14 sowie Anfügung Anlage 1 act über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Berücksichtigung von Stellungnahmen zu Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge</span>, Fortbestehen der nichtübernommenen Teile der <span>Bund-Länder-Vereinbarung, Zulässigkeit der Fortschreibung; inhaltliche Anpassung und redaktionelle Überarbeitung der untergesetzlichen Bund-Länder-Vereinbarung;<br /> <span>Erneute Änderung §§ 5, 9 und14 sowie Anlage 1 und zusätzliche Änderung § 10 </span></span></span></span></span><span><span>act über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union</span></span><span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009 betr. Ratifikation des Vertrags von Lissabon (2 BvE 2/08 u.a.) sowie unausgefertigtes, angegriffenes und verworfenes act über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union [Begleitgesetz], BT-Drs 16/8449 A003<br /> Siehe auch XA010 sowie A005 und A006<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Vertrag von Lissabon<br /> </span></span>

Law· Gesetzgebung16/13927enacted

Act zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Original: Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Germany · German Bundestag · 19 June 2025

Translated from German

<span>Verlängerung der Befristung des als Reaktion auf die Finanzkrise zur Verhinderung von Insolvenzverfahren im Herbst 2008 geänderten Überschuldungsbegriffs der Insolvenzordnung bis Ende 2013;<br /> Änderung Artikel 7 Finanzmarktstabilisierungsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Klarstellung zur Beschränkung der Inkrafttretensregelung auf den Überschuldungsbegriff</span></span>

Law· Gesetzgebung16/11643enacted

Act zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht

Original: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Umsetzung der zivilrechtlichen Teile der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditrichtlinie: Harmonisierung der Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im Binnenmarkt sowie verbraucherrechtlicher Bestimmungen zu Werbung, Informationspflichten, Widerruf, vorzeitige Rückzahlung und Entschädigung; Beseitigung der Rechtsunsicherheiten betr. Musterrechtsbelehrungen der BGB-Informationspflichten-Verordnung durch Aufhebung der Verordnungsermächtigung und Übernahme in das Einführungsgesetz zum BGB;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung zahlreicher §§ BGB und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Änderung, Aufhebung und Einfügung mehrerer §§ in weiteren 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 10 weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen<br /> <br /> Im Vollzug anfallende Kosten werden als gering eingeschätzt.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Umsetzungsfrist für die Verbraucherkreditrichtlinie; im Verbraucherkreditbereich Änderungen bei Darlehensvermittler, Transparenz bei Umschuldungskrediten, Klarstellungen bei Übergangsvorschriften und effektiver Jahreszins für Immobiliendarlehen, im Zahlungsdienstebereich Änderungen bei Erhebung von Preisaufschlägen (&quot;Surcharging&quot;) und Verpflichtung zu Bonitätsprüfung;<br /> Annahme einer Entschließung: Einbringung eines billes in der 17. Wahlperiode betr. gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherkreditverträge, Überprüfung der Ausweitung der Regelungen betr. Finanzdienstleistungsvermittler, Prüfung eines Verbotes bestimmter Bezahldienste, Untersuchung zum Fortschritt betr. Einführung der SEPA-Lastschrift in Deutschland bis Ende 2011;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ Bürgerliches Gesetzbuch sowie erneute Änderung weiterer 4 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Siehe auch D085<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Richtlinie 2007/64/EG vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (ABl. EG Nr. L 319, 05.12.2007, S. 1) sowie Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG (ABl. EG Nr. L 133, 22.05.2008, S. 66)

Law· Gesetzgebung16/8442enacted

Drittes act zur Änderung des Betreuungsrechts

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Sicherstellung der Selbstbestimmung über die medizinische Behandlung auch bei Entscheidungsunfähigkeit: Einführung der Patientenverfügung in das Betreuungsrecht: Geltung unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung, formloser Widerruf, Wirksamkeit des schriftlich erklärten und Ermittlung des mutmaßlichen Willens, Aufgaben des Vormundschaftsgerichts, Verfahrensregelungen betr. Schutz des Betroffenen, Unwirksamkeit einer Tötung auf Verlangen;<br /> Einfügung § 1901a (neu) (§ 1901a (alt) wird § 1901b) und Neufassung § 1904 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderung §§ 67, 69d und 69g act über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen betr. Bindung des Betreuers und Kriterien zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens, Einführung einer Verpflichtung zum Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens; rechtsförmliche Änderungen betr. FGG-Reformgesetz;<br /> Änderung §§ 1901a (neu) und 1904 sowie zusätzliche Einfügung § 1901b (§ 1901a (alt) wird § 1901c) Bürgerliches Gesetzbuch, Verzicht auf Änderung act über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zusätzliche Änderung § 287 und zusätzliche Neufassung § 298 act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 17. März 2003 sowie vom 8. Juni 2005 betr. Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei ärztlichen Maßnahmen sowie Verbindlichkeit einer Patientenverfügung (BGHZ 154, 205 bzw. 163, 195)<br /> Grundsätze der Bundesärztekammer vom 7. Mai 2004 zur Sterbebegleitung sowie ihre Empfehlung vom 27. März 2007 zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br /> Siehe auch C183 und C187

Law· Gesetzgebung16/10069enacted

Act zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Original: Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Schwerpunktverlagerung von der Regelvollstreckung in bewegliche Sachen (&quot;Fahrnisvollstreckung&quot;) zur Vollstreckung in Forderungen sowie Trennung der Sachaufklärung von den Rechtsfolgen ergebnisloser Vollstreckung; Vereinfachung der Informationsbeschaffung für den Gläubiger, Einsatz moderner Informationstechnologie zur Modernisierung und Zentralisierung betr. Verfahren und Führung von Schuldnerverzeichnissen, Verfahrensänderungen im allgemeinen Vollstreckungsrecht;<br /> <span>Streichung §§ 806b, 813a und 813b, Einfügung §§ 802a-l und 882b-h sowie Änderung zahlreicher §§ Zivilprozessordnung, Änderung §§ 284, 326 und 344 Abgabenordnung, Einfügung § 35 </span><span>act betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, </span><span>Änderung mehrerer kostenrechtlicher Vorschriften sowie Folgeänderungen in 15 Gesetzen<br /> <br /> <span>Für die Länderhaushalte sind Mehrkosten zu erwarten, die jedoch durch die Mehreinnahmen gedeckt sein werden.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Änderung durch BR-Beschluss:</span> Anpassungen in den Bereichen </span><span>Aufenthaltsermittlungen im Ausländerzentralregister, Führung von und Einsicht in Vermögensverzeichnisse und Schuldnerverzeichnisse, datenschutzrechtliche Bestimmungen bei Auftragsdatenverarbeitung, Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden in elektronischer Form, Identifikationsmerkmale und Fehlerkorrekturen im Schuldnerverzeichnis, Angleichungen der Datenschutzbestimmungen, Belehrungspflichten betr. eidesstattliche Versicherungen; Einzelregelungen zur Anpassung des Verwaltungsvollstreckungsrechtes an das zivilrechtliche Vollstreckungsrecht;<br /> <span>Erneute Änderung §§ 775, 802k, 882b, 882c, 882e und 882g sowie Einfügung § 829a Zivilprozessordnung, erneute Änderung § 284, zusätzliche Änderung §§ 93 und 338 sowie Einfügung §§ 341a-341d Abgabenordnung, umfassende Folgeänderungen sowie Änderungen kostenrechtlicher Vorschriften<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Umfangreiche Änderungen in den Bereichen Datenerhebung und Datenübermittlung sowie Einsicht in Vermögensverzeichnisse und Schuldnerverzeichnisse zur Wahrung datenschutzrechtlicher Belange, Verfahrensregelungen, Verkürzung der Abgabefrist betr. erneute Vermögenserklärung auf zwei Jahre;<br /> <span>Zusätzliche Änderung §§ 706 und 850f sowie Änderung und erneute Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Verzicht auf Änderung §§ 93, 338 und Verzicht auf Einfügung §§ 341a-341d sowie erneute Änderung § 284 Abgabenordnung, Verzicht auf bzw. erneute Änderung einzelner kostenrechtl. Vorschriften, erneute Änderung ZPO-Einführungsgesetz, erneute und zusätzliche Folgeänderungen in versch. Gesetzen</span></span></span> </span></span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/11339enacted

Act zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Original: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Vereinfachungen und Modernisierungen in den Bereichen Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz: Änderung von Verfahrensvorschriften und Zuständigkeiten in Verfahren vor Patentamt, Bundespatentgericht und BGH, gesetzliche Vorbereitung für elektronische Gerichtsakte und Verfahrensführung, Einzeländerungen in markenrechtlichen Verfahren und Verfahrensvereinfachungen im Arbeitnehmererfindungsrecht, Änderungen kostenrechtlicher Vorschriften; Umsetzung von Gemeinschaftsrecht: Verfahrensvorschriften in den Bereichen Schutzdauer von Kinderarzneimittel sowie Erteilung von Zwangslizenzen für bestimmte Arzneimittel; Verordnungsermächtigung;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ in 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Verzicht auf Streichung der Unzulässigkeitsregelungen betr. Folgeklagen wegen anderer Patente (Konzentrationsmaxime);<br /> Verzicht auf Aufhebung § 145 Patentgesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (Abl. EG Nr. L 378, 27.12.2006, S. 1) sowie Verordnung (EG) Nr. 816/2006 vom 17. Mai 2006 über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Abl. EG Nr. L 157, 09.06.2006, S. 1)

Law· Gesetzgebung16/11608enacted

Act zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften

Original: Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Zur Erfüllung der Regelungsaufträge aus den sog. Single European Sky (SES)-Verordnungen Trennung von Aufsichtsaufgaben und Durchführungsaufgaben betr. Flugsicherung: Übertragung der Überwachungsfunktion und Regulierungsfunktion auf ein neugeschaffenes Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in der Zuständigkeit des BMVBS; Regelungen zum Personalübergang betr. Weiterbeschäftigung des ehemaligen Personals der aufgelösten Bundesanstalt für Flugsicherung;<br /> <span>act über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ von 16 weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen<br /> <br /> <span>Unbezifferte Mehrkosten beim Vollzugsaufwand sind im Haushalt 2008 und im Haushaltsentwurf 2009 bereits veranschlagt.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> G<span>rundrechtskonforme Eingriffsregelung über den Zutritt zu Betriebsräumen, Unterrichtspflichten betr. Baufreiheit im Bereich von Flugsicherungseinrichtungen, Dienstvorgesetzenbefugnisse der Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrtbundesamt und Ausweitung der vorgesehenen betriebsverfassungsgesetzlichen Regelungen auf Soldaten bei Zuweisung öffentlich Beschäftigter an privatrechtlich organisierte Einrichtungen; </span></span></span><span><span><span>Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung;</span></span></span><span><span><br /> <span>Änderung § 1 act über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, erneute Änderung §§ 18a, 18b und 31d Luftverkehrsgesetz sowie § 5 Mitarbeiter-Übernahmegesetz BA Flugsicherung und § 5 Betriebsverfassungsgesetz</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch J006 sowie B098/B100 und J052/J053</span><br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Konstituierung des einheitlichen europäischen Luftraums durch die sog. Single European Sky (SES) -Verordnungen: Verordnung (EG) 549/2004 vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Rahmenverordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 1), Verordnung (EG) 550/2004 vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum (Flugsicherungsdienste-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 10), Verordnung (EG) Nr. 551/2004 vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum (Luftraum-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 20)sowie Verordnung (EG) Nr. 552/2004 vom 10. März 2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes (Interoperabilitäts- Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 26)</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/11644enacted

Act zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Original: Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Anpassungen an die durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungskompetenzen sowie Zusammenführung verstreut geregelter Vorschriften im Bereich der Untersuchungshaft: Beschränkungen zum Zwecke der Untersuchungshaft, Belehrungspflichten gegen den Beschuldigten, Benachrichtigungspflichten, Datenaustausch, Konkurrenz von Untersuchungshaft und Strafvollzug in anderer Sache, Rechtsbehelfe und Akteneinsicht;<br /> <span>Änderung und Neufassung zahlreicher §§ Strafprozessordnung sowie Aufhebung § 122 und Änderung §§ 167, 171 und 178 Strafvollzugsgesetz, Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ Jugendgerichtsgesetz, Änderung § 27 act über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und § 12 Überstellungsausführungsgesetz, Folgeänderungen in 6 weiteren Gesetzen<br /> <br /> <span>Im Vollzug </span></span></span><span><span><span>möglicherweise </span></span></span><span><span><span>entstehender geringfügiger Mehraufwand wird für den Bundeshaushalt durch Entlastungen im Epl 07 ausgeglichen.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>weitere Stärkung der Beschuldigtenrechte in den Bereichen Entscheidung über Aufhebung / Außervollzugsetzung des Haftbefehls, Pflichtverteidigerbestellung sowie Akteneinsicht, übergangsweises Fortgelten der bisherigen Regeln zum Untersuchungshaftvollzug bis zum Erlass von Landesrecht oder längstens bis zum 31. Dezember 2011;<br /> <span>Erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ Strafprozessordnung, zusätzliche Einfügung § 13 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie zusätzliche Änderung § 121 Jugendgerichtsgesetz<br /> <br /> <span>Mehrkosten durch die erweiterte Pflichtverteidigerbestellung werden durch verkürzte Haftzeiten infolge früherer Verteidigerbeiordnung überkompensiert.</span></span></span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Verlust der Gesetzgebungskompetenz für den Bund betr. Untersuchungshaftvollzug</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> <span>Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, kurz: CPT) und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/11515enacted

Act zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung

Original: Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Einstufung von Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel, Verwendung von Diamorphin zur Substitutionsbehandlung schwerstkranker Opiatabhängiger; <br /> Änderung § 13, 19, 29, 32 sowie Anlagen I bis III Betäubungsmittelgesetz, Einfügung § 47b Arzneimittelgesetz (Sondervertriebsweg Diamorphin), Änderung versch. §§ Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Redaktionelle Anpassung zur Abgabe von Diamorphin durch pharmazeutische Unternehmer, rechtstechnische Anpassung der Ordnungswidrigkeitstatbestände, Ausschluss der Konsiliar- und Vertreterregelung sowie Streichung von Levacetylmethadol, Klarstellung zur Verschreibung und Verabreichung von Diamorphin innerhalb der substituierenden Einrichtung, psychosoziale Betreuung während der ersten sechs Monate der Substituierung</span><br /> <br /> Kosten der Diamorphin-Behandlung heben sich durch Minderausgaben bei der Behandlung späterer Folge- und Begleiterkrankungen auf.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Arzneimittelstudie &bdquo;Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger &ndash; eine multizentrische, randomisierte, kontrollierte Therapiestudie&ldquo;;<br /> Siehe auch M018 und M021</span>

Law· Gesetzgebung16/12060enacted

Act zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG)

Original: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Neuregelung der Grundsätze für einheitlich geltende rechtliche Rahmenbedingungen zur Ermöglichung der Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme mit einem Mindestmaß einheitlicher Vorgaben: Abkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung zur kameralen Gestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens, Harmonisierung divergierender Entwicklungstendenzen durch einheitliche Vorgaben für die Ausgestaltung typisierbarer Reformvorhaben (für doppische, kamerale, erweitert kamerale, produktorientierte und Produkthaushalte), Gewährleistung einheitlicher übergreifender Datenlieferungen;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ Haushaltsgrundsätzegesetz, Änderung § 3 Finanz- und Personalstatistikgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Haushaltsgrundsätzegesetz<br /> <br /> Es ergeben sich keine zwingenden Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte. Bei Umsetzung von Reformvorhaben können sich Einsparungen ergeben.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span><span>Kontrollrechte und -instrumente des Vertrauensgremiums zur parlamentarischen Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit, Normierung von Umfang und Verfahren zur parlamentarischen Kontrolle von Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen;<br /> Einfügung § 69a Bundeshaushaltsordnung</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Unterschiedliche Entwicklungstendenzen zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens in den Bundesländern, Aussagen zum Reformbedarf für die Kameralistik des Bundes im Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 99 BHO über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens (BT-Drs 16/2400)<br /> Siehe auch D030</span>

Law· Gesetzgebung16/12011enacted

Act zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Original: Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span><span>Freiwilliges, gesetzlich geregeltes Datenschutzaudit verbunden mit der Vergabe eines Datenschutzauditsiegels, Kontrolle durch einen mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung besetzten Ausschuss, Verwendung des Datenschutzauditsiegels im Rechts- und Geschäftsverkehr; Regelungen zur Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Adresshandels, der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung; Regelungen bzgl. des Kündigungsschutzes der Beauftragten für den Datenschutz sowie der Informationspflicht von Unternehmen bei unbefugter Kenntniserlangung sensibler Daten durch Dritte; <br /> <span style="font-weight: bold;">Datenschutzauditgesetz </span>als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ sowie Einfügung §§ 42a und 47 Bundesdatenschutzgesetz, Änderung §§ 11, 12 und 16 sowie Einfügung § 15a Telemediengesetz, Änderung §§ 93 und 95 Telekommunikationsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bundesdatenschutzgesetz<br /> <br /> <span><span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Titeländerung (eingebracht als: act zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften); Streichung Art. 1 Datenschutzauditgesetz (stattdessen Start eines dreijährigen Modellprojekts für eine Branche); Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen, Datenerhebung und -verwendung der Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Vorlage eines Berichts, Bußgeldtatbestand</span></span><br /> <br /> Es können Kosten in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro entstehen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Fälle rechtswidrigen Handels mit personenbezogenen Daten</span><br /> </span>

Law· Gesetzgebung16/12069enacted

Act zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Ratifikation des am 3. September 2008 in Kopenhagen unterzeichneten Abkommens und Freistellung der Betreibergesellschaft von Genehmigungserfordernissen; Lage und technische Beschreibung von fester Querung und Hinterlandanbindung, Errichtung und Betrieb, Straßenbaulast, Errichtungs- und Betreibergesellschaft, Flächenbereitstellung, Nutzungsgebühren für Straße und Schienenwege, Planung des Eisenbahnverkehrs, Genehmigungsverfahren und Bauausführung, Sicherheit und Ordnung, Notfallmanagement, Regelungen in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht und Datenschutz sowie zu Konsultationen und Streitbeilegung<br /> <br /> <span>Es entstehen dem Bund Mehrkosten für Ausbau und Erhaltung der Hinternlandanbindung auf Schiene und Straße in Deutschland. Im Falle von Kostenteilungen im Rahmen bestehender Gesetze können zusätzlich Mehrkosten für Länder und Kommunen entstehen.</span></span>

Law· Gesetzgebung16/12231enacted

Viertes act zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Verordnungsermächtigungen zur Durchführung der in Art. 44 bis 46 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 geregelten national mitzufinanzierenden Sondermaßnahmen zur Marktstützung bei tierischen Erzeugnissen (u. a. bei Tierseuchen), Erweiterung der Möglichkeit zur Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) bei der Durchführung durch Behörden des Bundes, Zuständigkeit der Behörden bei der Durchführung von Bußgeldverfahren anstelle der Hauptzollämter, Verordnungsermächtigung zur Vermeidung einer abweichenden Durchführung von Mengen- und Abgabenregelungen durch die Länder; Bekanntmachungserlaubnis Marktorganisationsgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ermächtigung der Länder durch Rechtsverordnung zur Bestimmung einer anderen Landesbehörde für die Durchführung von Bußgeldverfahren<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung einer Sondermaßnahme, Erlass von Verordnungen durch die Landesregierungen bei Zuständigkeit der Länder für die Durchführung einer Sondermaßnahme<br /> <br /> <strong>Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren:</strong> Klarstellungen betr. Zuständigkeiten für Interventionen und Sondermaßnahmen zur Marktstützung<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Art. 44 bis 46 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. EG Nr. L 299, 16.11.2007, S. 1) (Verordnung über die einheitliche GMO)

Law· Gesetzgebung16/11967enacted

Act zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Original: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes, BSI als zentrale Meldestelle für Informationen über Sicherheitslücken, Weitergabe von Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen und die Öffentlichkeit;<br /> act über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (<span style="font-weight: bold;">BSI-act</span> - BSIG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 109 Telekommunikationsgesetz sowie § 15 Telemediengesetz; Außerkrafttreten BSI-Errichtungsgesetz<br /> <br /> Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro jährlich.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Pseudonymisierung gespeicherter Protokolldaten, Entpseudonymisierung durch Anordnung des Präsidenten des Bundesamtes, Präzisierungen hinsichtlich der Benachrichtigung von der Datenerhebung Betroffener, Übermittlung von Verdachtsfällen bei mittels eines Schadprogramms begangenen Straftatbeständen, Richtervorbehalt bei Übermittlung von Zufallsfunden, keine Erhebung kernbereichsrelevanter Inhalte bei der Suche nach Schadprogrammen, Beweisverwertungsverbot für zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgruppen bei der Kommunikation mit der Bundesverwaltung, jährliche Unterrichtungspflicht an den Innenausschuss über Bedrohungslage und technische Entwicklung, Informierung der Hersteller über entdeckte IT-Sicherheitslücken, Entwicklung von IT-Sicherheitsprodukten durch das Bundesamt in Ausnahmefällen;<br /> Wegfall Änderung Telemediengesetz</span></span>

Law· Gesetzgebung16/12310enacted

Act zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Original: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen einvernehmlichen Abschluss des Strafverfahrens: Regelungen zu Inhalt, Zustandekommen und Folgen einer Verständigung unter Einhaltung der Grundsätze des geltenden Strafprozessrechts, umfassende Mitteilungspflichten und Belehrungspflichten, Protokollierungspflichten, Rechtsmittel, keine Unterscheidung zwischen verteidigten und unverteidigtem Angeklagten, kein Ausschluss amtsgerichtlicher Verfahren; Stärkung kommunikativer Elemente zur Verfahrensförderung in Strafverfahren auch außerhalb einer Verständigung;<br /> <span>Einfügung §§ 160b, 202a, 212, 257b und 257c sowie Änderung versch. §§ Strafprozessordnung und Änderung § 78 Ordnungswidrigkeitengesetz</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> völliger <span>Ausschluss des Rechtsmittelverzichtes, Präzisierung betr. Wegfall der Bindung des Gerichtes an eine Verständigung;<br /> <span>Änderung §§ 257c und erneute Änderung § 302 Strafprozessordnung</span></span><br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Entscheidung des BGH (Großer Strafsenat) vom 3. März 2005 zur Zulässigkeit von und Praxis bei Urteilsabsprachen (GSSt 1/04)</span><br /> <span>Der bill ist identisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/11736 C194<br /> Siehe auch C054</span></span>

Law· Gesetzgebung16/12428enacted

Act zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

Original: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

Erweiterung des Staatsschutzstrafrechts zur Bekämpfung des islamistischen oder rechtsextremistischen Terrorismus: Legaldefinition, Strafbarkeit von festgelegten Vorbereitungshandlungen (Ausbildung, Beschaffung oder Überlassung von Waffen, anderen Mitteln oder Geld), von Kontaktaufnahme zu terroristischen Vereinigungen mit einer Ausbildungsabsicht sowie von Verbreitung oder Selbstbeschaffung von Anleitungen zur Tatbegehung; weitere Regelungen in den Bereichen gerichtliche Zuständigkeit, Verfolgbarkeit bei Auslandsbezügen, Anwendung staatsschutzrelevanter Strafprozessvorschriften; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person, des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Einführung §§ 89a, 89b und 91 (neu), Umsetzung § 91 (alt) sowie Änderung §§ 92b, 138 und 261 Strafgesetzbuch, Änderung § 120 Gerichtsverfassungsgesetz und Änderung versch. §§ Strafprozessordnung sowie Folgeänderung in 10 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Im Vollzug können durch zusätzliche Strafverfahren Mehrkosten entstehen. Diese sind jedoch nicht bezifferbar.<br /> <br /> Bezug: Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/11735 C193<br /> Siehe auch B055 und B061<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> redaktionelle Klarstellung;<br /> Änderung § 89a Strafgesetzbuch

Law· Gesetzgebung16/12319enacted

Act zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)

Original: Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Zur Abschaffung unwirtschaftlicher Medienbrüche bei der Bearbeitung von Grundbuchsachen Erlass von Rahmenbestimmungen sowie Ermächtigungen für die Landesregierungen in den Bereichen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Grundbuchamt und Verfahrensbeteiligten sowie des elektronischen Grundbuches, Neuregelung der Gebührenstruktur für den Grundbuchabruf; weitere einzelne Änderungen auf Anregung der gerichtlichen Praxis;<br /> <span>Neufassung §§ 12b und 32, Aufhebung § 34, Einfügung §§ 135 (neu) bis 141 (neu) bei Umsetzung §§ 135 (alt) bis 141 (alt) sowie Änderung zahlr. §§ Grundbuchordnung, Aufhebung §§ 85 und 106 (alt), Einfügung §§ 94 (neu) bis 101 (neu) bei Umsetzung §§ 95 (alt) bis 107 (alt) Grundbuchverfügung, Änderung §§ 1, 7b, 16 und Anlage (Gebührenverzeichnis) Justizverwaltungskostenordnung sowie Folgeänderung in 12 weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <span>Den anschaffungsbedingten Mehrkosten für die Bundesländer stehen mittelfristige Einsparungen gegenüber. Die Gebührenneuregelungen führen zu unmittelbaren Mehreinnahmen. Die kostenrechtlichen Regelungen führen zu Mehrbelastungen beim Bund in den Bereichen Immobilien und Bodenverwertung.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Aufnahme von Regelungen betr. Teilnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) am Immobilienverkehr; Übernahme bewährter Vorgaben betr. Datensicherheit und Datenvollständigkeit und kostenrechtliche Änderungen, Berichterstattung betr. Entwicklung der Gebühreneinnahmen nach zwei Jahren;<br /> <span>Änderung § 32 sowie zusätzliche Änderung §§ 47 und 82 Grundbuchordnung, zusätzliche Änderung §§ 15 und 97 Grundbuchverfügung, erneute Änderung Anlage (Gebührenverzeichnis) Justizverwaltungskostenordnung sowie weitere Folgeänderungen in 2 Gesetzen<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechtsfähigkeit der GbR und zu ihrer Eintragung im Grundbuch</span></span></span></span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/12321enacted

Zweites act zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Anhebung der Pauschale betr. Haftentschädigung für immaterielle Schäden von 11 Euro auf 25 Euro pro Hafttag;<br /> Änderung § 7 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz<br /> <br /> <span>Die Mehrkosten für die Haushalte der Bundesländer betragen voraussichtlich etwa 1 Mio Euro pro Jahr. Für den Bundeshaushalt ist nur geringe Mehrbelastung zu erwarten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch C185</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/12254enacted

Act zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Original: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Vollständige steuerliche Berücksichtigung tatsächlich geleisteter Beiträge zur privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau ab 1. Januar 2010;<br /> Änderung versch. §§</span> <span>Einkommensteuergesetz, § 5 Finanzverwaltungsgesetz und § 71 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung und Einfügung versch. §§ Altersvorsorge-Durchführungsverordnung sowie Änderung § 133 und Einfügung § 434t Drittes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> In den Kassenjahren 2010 bis 2013 entstehen Steuermindereinnahmen von insgesamt 8.090 bis 11.325 Mio. Euro, darüber hinaus Sach- und Personalausgaben im Vollzug.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen in den Bereichen Vorsorgeaufwendungs-, Lohnsteuer- und Sonderausgabenabzug, Familienleistungsausgleich, Körperschaft-, Gewerbe-, Grunderwerb- und Abgeltungsteuer u. a.; befristete bundeseinheitliche Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer auf 500 000 Euro;<br /> Änderung weiterer elf Gesetze und zwei Rechtsverordnungen<br /> <span><br /> In den Kassenjahren 2009 bis 2013 entstehen Steuermindereinnahmen von insgesamt 2.450 bis 11.670 Mio. Euro. Deren Aufteilung ist in dem als Anlage beigefügten Finanztableau dargestellt.</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar (2 BvL 1/06, 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 u. a.) zur Steuerfreiheit des Existenzminimums</span>

Law· Gesetzgebung16/12596enacted

Act zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze

Original: Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Vereinheitlichung und Vereinfachung der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe; Einbeziehung des Freiwilligendienstes &quot;westwärts&quot; in die gesetzliche Unfallversicherung, Einführung einer gesonderten Meldung der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen; redaktionelle Anpassungen an den einheitlichen allgemeinen Krankenkassenbeitragssatz, Verschiebung der Einführung fallbezogener Pauschalen bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auf den 1. September 2011; Besoldungsanpassung für die Leiter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie des Bundesversicherungsamtes</span>;<br /> <span>Änderung §§ 18h, 20, 28a, 28e und 28l sowie Einfügung § 116 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, sowie Änderungen versch. §§ in acht weiteren Gesetzen</span><br /> <br /> <span>Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen Mehrkosten von etwa 5 Mio. Euro jährlich sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand von langsfristig etwa 0,6 Mio Euro jährlich. Die Mehrkosten durch die Besoldungsanpassung werden im jeweiligen Personalhaushalt erwirtschaftet.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span><span>Titeländerung (eingebracht als: Drittes act zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze);</span> Kürzungsfreistellung der Renten auch bei sinkenden Erwerbseinkommen (Rentengarantie), vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA ab dem siebten Monat Kurzarbeit, befristete Verbesserung der Absicherung kurzfristig Beschäftigter, Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse zur Betreuung bestimmter Versorgungsanrechte bei externer Teilung; weitere Einzeländerungen in den Bereichen Bezeichnung der Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Grundsicherungsstatistik, versch. arbeitsmarktpolitische Instrumente, Versorgungsausgleich; Rechtsbereinigungen;<br /> <span>act über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG) als Art. 9e der Vorlage sowie erneute und zusätzl. Änderung Viertes Buch Sozialgesetzbuch sowie weiterer 12 Gesetze; Bekanntmachungserlaubnis Viertes Buch Sozialgesetzbuch</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/12256enacted

Act zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Original: Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Anpassung des Arzneimittelgesetzes an europäische Verordnungen; Kennzeichnung von Kinderarzneimitteln, Vorschriften zur Arzneimittelherstellung für vom Arzt hergestellte Arzneimittel und nicht routinemäßig hergestellte Arzneimittel für neuartige Therapien, Vorschriften zur Arzneimitteleinfuhr und für klinische Prüfungen, Schutz vor Arzneimittel- und Wirkstofffälschungen, Regelungen zu homöopathischen und traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln, Neugestaltung der Großhandelsspannen, Gebührenerhebung durch das Umweltbundesamt im Antragsverfahren für den Bereich Trinkwasser; ergänzende Regelungen zu Wahltarifen zum Krankengeld, zur Vergütung von Leistungen in der sozialpsychiatrischen ambulanten nichtärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, Verbesserung der Transparenz bei der Abrechnung onkologischer Rezepturen, Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte und zu Rabatten bei Infusionen, Klarstellungen zum Geltungszeitraum des Landesbasisfallwertes 2009, Anpassung der Behördenbezeichnung des Paul-Ehrlich-Instituts;<br /> Änderung versch. §§ Arzneimittelgesetz sowie neun weiterer Gesetze und sieben Verordnungen; Außerkrafttreten der Verordnung über homöopathische Arzneimittel<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellungen und Präzisierungen zu Begriffsbestimmungen (u. a. zu Impfstoffen), Ausdehnung des Besitzverbotes für Arzneimittel zu Dopingzwecken auf Wirkstoffe, Präzisierungen der Regelungen zur Herstellungserlaubnis sowie zu Ausnahmen von der Zulassungspflicht für bestimmte Arzneimittel, Ausnahmen für die Tätigkeiten im Rahmen der Rekonstitution von Arzneimitteln, Herstellungs- und Prüfverfahren bei homöopathischen Arzneimitteln, Konkretisierungen zur Bereitstellungspflicht für Arzneimittel, Regelung eines Verfahrens für ein befristetes Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln für notstandsähnliche Krisensituationen (Versorgungsnotstand), Übergangsregelung für traditionelle pflanzliche Arzneimittel, Klarstellung zum Organbegriff Gewebe, Klarstellung zum Arzneimittelpreis für nicht preisgebundene Fertigarzneimittel in Zubereitungen, zehnjährige Schulausbildung als Voraussetzung für den Zugang zu den Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz und Altenpflegegesetz, Ausweitung der Ausnahme von der Versicherungspflicht auf alle Anspruchsberechtigten gem. asylum seekersleistungsgesetz, Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Pflichtversicherte nach SGB V durch die Träger der Grundsicherung, Klarstellung zur Ruhensanordnung im Falle von Beitragslücken, Transparenz über die Vergütungssituation der Ärzte, Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif sowie weitere Regelungen gem. SGB V;<br /> Änderung §§ 5, 26 und 27 Krankenpflegegesetz, §§ 6, 32 und 33 Altenpflegegesetz, § 8 Zweites act über die Krankenversicherung der Landwirte, § 26 SGB II<br /> <br /> Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Weiterleitung von Einkaufsvorteilen bei onkologischen Rezepturen um 300 Mio. Euro pro Jahr. <br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Kinderarzneimittel (&hellip;) (ABl. EG Nr. L 378, 27.12.2006, S. 1)<br /> Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien (&hellip;) (ABl. EG Nr. L 324, 10.12.2007, S. 121)<br /> Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204, 21.07.1998, S.37) <br /> Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 217, 05.08.1998, S. 18)<br /> Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311, 28.11.2001, S. 67)<br /> Richtlinie 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. EG Nr. L 81, 20.03.2008, S. 51)

Law· Gesetzgebung16/12594enacted

Erstes act zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-act)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Klarstellung der Aufgaben und Befugnisse der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS), Übertragung der Befugnisse und Zuständigkeiten mit Zustimmung des BMI auch auf Behörden im Geschäftsbereich anderer Ministerien, Erweiterung der Aufgaben der BDBOS um die Zertifizierung von Endgeräten, Verordnungsermächtigung zu Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens und der Gebührenerhebung, Nutzung einer Testplattform;<br /> Änderung §§ 2 und 13 sowie Einfügung §§ 15a, 15b und 15c BDBOS-act<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Nichterfordernis der unentgeltlichen Abgabe von zu zertifizierenden Funkreferenzgeräten bei stationären und mobilen Funkleitstellen, Beschränkung der Pflicht zur Abgabe auf Hand- und Mobilsprechfunkgeräte sowie Alarmempfänger; Beschränkung der Erfordernis der Zertifizierung auf wesentliche Änderungen an den Endgeräten, jedoch Informierung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS über jede Änderung<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren:</span> Bestandsschutz für bereits beschaffte Endgeräte und Endgeräte aus laufenden oder abgeschlossenen Vergabeverfahren; Abstimmung mit den Bundesländern betr. Einzelheiten der für das Zertifizierungsverfahren wesentlichen Rechtsverordnung

Law· Gesetzgebung16/12585enacted

Act zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität

Original: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Umsetzung des Prümer Ratsbeschlusses vom 23. Juni 2008: Schaffung innerstaatlicher Befugnisse für den Datenaustausch von DNA- und Fingerabdruck- und Kfz-Registerdaten zwischen allen Mitgliedstaaten, Datenaustausch über terroristische Gefährder sowie im Zusammenhang von Großveranstaltungen;<br /> Änderung versch. §§ Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag, §§ 64 und 65 Bundespolizeigesetz sowie § 37 Straßenverkehrsgesetz<br /> <br /> Es entstehen Einmalkosten in Höhe von ca. 2,8 Mio. Euro sowie Wartungskosten ab 2011 von ca. 490.000 Euro jährlich.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Redaktionelle Ersetzung zur Ermöglichung einer inhaltlich bestimmten Umsetzung des Ratsbeschlusses; Änderung §§ 64 und 65 Bundespolizeigesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Ratsbeschluss Prüm, ABl. EG Nr. L 210, 06.08.2008, S. 1)</span>

Law· Gesetzgebung16/12258enacted

Act zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Original: Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Umsetzung der EG-Richtlinien 2007/47/EG in nationales Recht und Anpassung an die </span><span><span>Verordnung (EG) Nr. 765/2008: </span></span><span>Durchführung klinischer Bewertung und Überwachung für jedes Medizinprodukt, zentrale Genehmigungserteilung für klinische Prüfungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie zustimmende Bewertung der zuständigen Ethik-Kommission, Meldung schwerwiegender unerwünschter Ereignisse während klinischer Prüfung, bundeseinheitliche Auslegung des Medizinprodukterechtes, Klarstellung zum Begriff der &bdquo;Akkreditierung&ldquo;, Probanden- und Patientenschutz, Regelungen für Sponsoren im Medizinproduktebereich, Pflichten der Hersteller von Sonderanfertigungen, Regelungen für die Eigenherstellung von In-vitro-Diagnostika sowie Regelungen zu Schnelltests (u. a. zu HIV-Schnelltests), Einführung neuer Gebührentatbestände;<br /> Änderung versch. §§ und Einfügung § 15a und § 37a Medizinproduktegesetz, Änderung versch. §§ Medizinprodukte-Verordnung, versch. §§ und Einfügung § 14a Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, Änderung § 4a Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie §§ 3, 5, 6 und 11 Medizinprodukte-Gebührenverordnung <br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Klarstellungen zur Terminologie, Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie zur Vermeidung von Nachteilen für die Hersteller deutscher Medizinprodukte, Präzisierungen zu In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen, kein generelles Genehmigungserfordernis bei klinischer Prüfung von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko, Möglichkeit der Nachprüfung, Umfang der Informationen für die Prüfer, Klarstellung zur Aufklärung der Patienten oder Probanden, Präzisierung zur Person des Zeugen im Fall einer mündlichen Einwilligung zur Teilnahme an einer klinischen Prüfung, zeitnahe Information an die Bundesoberbehörde über Beginn der klinischen Prüfung, Feststellung der Geeignetheit von Prüfstelle oder Prüfer durch zuständige Ethik-Kommission, Beantragung wesentlicher Änderungen der klinischen Prüfung nach erfolgter Genehmigung, Klarstellung zu Sponsoren, Regelung zum Weiterbildungsniveau der Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden, Meldung von Risiken bei der Anwendung von Medizinprodukten an die Bundesoberbehörde, Aufbewahrungsfristen der Dokumentation, weitere Klarstellungen, Regelung zur zeitnahen Information über schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bei ausländischen Sponsoren, Anforderungen an die Qualitätssicherung, Beibehaltung der Möglichkeit zur Ahndung einer fehlerhaften qualitätssichernden Untersuchung als Ordnungswidrigkeit</span><br /> <br /> Personal- und Sachausgaben lassen sich überwiegend durch Gebühren refinanzieren. Über einen Mehrbedarf an Personal- und Sachmittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Epl. des BMG gesondert entschieden.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Siehe auch M015<br /> Erfahrungsbericht der Europäischen Kommission zu Medizinprodukten vom 2. Juli 2003 (COM(2003) 386 final)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse: </span><span>Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte und 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte sowie der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. EG Nr. L 247, 21.09.2007, S. 21)<br /> Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. EG Nr. L 218, 13.08.2008, S. 30)</span></span>

Law· Gesetzgebung16/12811enacted

Act über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze

Original: Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Einführung der Versteigerung gepfändeter beweglicher Sachen im Internet als Regelfall neben der Versteigerung vor Ort: Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, Delegation der Einzelheiten und Durchführungsbestimmungen an die Bundesländer;<br /> </span><span>Änderung §§ 814, 816 und 817 Zivilprozessordnung, §§ 296, 298, 299, 301 und 341 Abgabenordnung sowie Anlage (Kostenverzeichnis) Gerichtsvollzieherkostengesetz; Verordnungsermächtigung</span><br /> <br /> <span>Es ist davon auszugehen, dass beim Vollzugsaufwand der Bundesländer die Bereitstellung und Betreuung der Versteigerungsplattformen sowie die Abhaltung öffentlicher Präsenzversteigerungen gegenseitig kostenneutral sind.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Titeländerung (eingebracht als: act über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung); Klarstellungen in Verfahrensfragen, Ausweitung der Möglichkeit einer Internetversteigerung auf die Verwertung von Fundsachen und damit implizit die Verwertung asservierten Diebesgutes, Festlegung der Einzelheiten durch Bund und Länder; Anpassungen an das ab 1. September geltende Verfahrensrecht in Familiensachen und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in den Bereichen gerichtliche Zuständigkeit, Anwaltszwang, Richtervorbehalt und europäische Rechtshilfe;</span><br /> <span>Erneute Änderung § 814 Zivilprozessordnung sowie zusätzliche Änderung § 935 und § 979 Bürgerliches Gesetzbuch, § 23a Gerichtsverfassungsgesetz, § 23 und § 15 Rechtspflegergesetz, § 31 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz sowie § 44 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz; </span><span>Verordnungsermächtigung</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BMJ 2003 &quot;Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts/ Zwangsvollstreckungsverfahrens&quot;<br /> <span>Stellungnahme des Bundesrates zum draft act zur Reform des Kontopfändungsschutzes C129 sowie act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, siehe C112</span> </span>

Law· Gesetzgebung16/12814enacted

Act zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Original: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Erweiterung der Gläubigerbefugnisse zur mehrheitlichen Entscheidung über die Anleihebedingungen, grundlegende Neuregelung des Verfahrens der Gläubigerabstimmung, Klarstellung der Zulässigkeit von Umschuldungsklauseln (sogen. &quot;Collective Action Clauses&quot;) entsprechend international üblichen Klauselinhalten, Wegfall der bisherigen Beschränkung auf inländische Emittenten, Transparenzregelung zur besseren Verständlichkeit von Anleihebedingungen, Erweiterung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung sowie Erleichterung der Durchsetzbarkeit;<br /> konstitutive Neufassung act über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (<strong>Schuldverschreibungsgesetz</strong> &ndash; SchVG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von fünf Gesetzen und einer Rechtsverordnung, Aufhebung act betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen alte Fassung sowie act über die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen<br /> <br /> Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.<br /> <strong><span><br /> </span></strong><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span><span>Redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen; Änderungen zur Beratungsdokumentation u. a.; Anpassung der Regelung zum Ausgleichsanspruch von Handelsvertretern bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an die EU-Richtlinie 86/653/EWG;<br /> Änderung § 89b Handelsgesetzbuch<br /> <span><br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>(zur Beschlussempfehlung) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gem. Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. EG Nr. L 382, 31.12.1986, S. 17)</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/12586enacted

Erstes act zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Einstellung der Schutzbestimmungen für gewerbliche Muster und Modelle nach dem Haager Musterabkommen in seinen verschiedenen Fassungen in das Geschmacksmustergesetz: Regelungen für die Bereiche Einreichung und Weiterleitung internationaler Eintragungen, Wirkung, Prüfung auf Schutzhindernisse, Erklärung der Schutzverweigerung sowie Möglichkeiten der Schutzentziehung;</span><br /> <span>Änderung § 26 und Einfügung §§ 66 (neu) bis 71 (neu) bei Umsetzung §§ 66 (alt) bis 73 (alt) Geschmacksmustergesetz und Änderung §§ 5 und 6 sowie Anlage (Gebührenverzeichnis) Patentkostengesetz</span><br /> <br /> <span>Der erhöhte Vollzugsaufwand beim Deutschen Patent- und Markenamt wird durch neue Gebührentatbestände aufgefangen.</span><br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Klarstellung betr. Reihenfolge der Verfahrensschritte bei der Prüfung auf Eintragungshindernisse, Regelung von Einzelheiten durch Rechtsverordnung;</span><br /> <span>Erneute Änderung § 26 und Änderung § 69 Geschmacksmustergesetz; Verordnungsermächtigung</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Ratifikation der Genfer Akte zum Haager Musterabkommen, siehe XC014</span>

Law· Gesetzgebung16/12587enacted

Sechstes act zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung der nationalen Zertifizierungsvorschriften betr. Triebfahrzeugführerscheine: Begründung der Zuständigkeit der Sicherheitsbehörde mit Übertragungsbefugnis auf Dritte in den Bereichen Erteilung, Erteilungsverfahren, Schulungseinrichtungen, Prüfungsbeteiligte und Zulassung als Arzt zur Tauglichkeitsuntersuchung sowie Entziehung der Führerscheine; <br /> <span>Änderung §§ 5, 5a, 7e und 26 sowie Neufassung § 7d Allgemeines Eisenbahngesetz und Änderung § 1 Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz<br /> <br /> <span>Dem Verwaltungsmehraufwand des Bundes beim EBA durch Einführung der Triebfahrzeugführerscheine stehen kostendeckende Gebühren entgegen.<br /> </span></span></span><br /> <span><span><span><span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Richtlinie 2007/59/EG vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen (ABl. EG Nr. L 315, 03.12.2007, S. 51)</span></span></span>

Law· Gesetzgebung16/12591enacted

Act zu der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Genfer Akte) des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle

Original: Gesetz zu der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Genfer Akte) des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<span>Ratifikation des am 29. Juni 2000 in Genf unterzeichneten Abkommens: Öffnung des Schutzsystems für Staaten mit Neuheitsprüfung und Schaffung der Beitrittsmöglichkeit für zwischenstaatliche Organisationen zur deutlichen Ausdehnung des geographischen Geltungsbereiches; weitere Änderungen in den Bereichen anmeldeberechtigter Personenkreis, Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung, Vorlagepflichten bei Anmeldung und Fristen für Prüfung der Schutzverweigerung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Umsetzungsgesetz s. C204</span></span>

Law· Gesetzgebung16/12098enacted

Act zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)

Original: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Stärkung der Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren in den Bereichen Verfahrensrechte und Informationsrechte von Verletzten, Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen sowie Rechte erwachsener Zeugen: Neujustierung der Nebenklagevoraussetzungen, Bestellung eines Opferanwaltes und Beiordnung eines Zeugenbeistandes für besonders schutzbedürftige Nebenkläger bzw. Zeugen, Anhebung der Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre; gesetzliche Regelungen von Rechten und Pflichten von Zeugen;<br /> Änderung und Neufassung versch. §§ Strafprozessordnung, Änderung §§ 73, 135, 139 und 172 Gerichtsverfassungsgesetz, § 49 Bundesrechtsanwaltsordnung, § 53 Rechtsanwaltsvergütungsgestz sowie § 80 Jugendgerichtsgesetz<br /> <br /> Im Vollzug werden den Bundesländern voraussichtlich gewisse, jedoch nicht quantifizierbare Mehrausgaben entstehen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Entwürfe des Bundesrates C128 und C136<br /> Der bill ist textidentisch mit dem Regierungsentwurf auf BR-Drs 178/09 C201<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Änderungen in den Bereichen Schutzrechte von Zeugen, Nebenklagebefugnis bei einzelnen Delikten, Opferanwalt für Kinder und Jugendliche, Akteneinsichtsrecht der Nebenklage, Kostenregelungen; Ruhen der Verjährung bei Genitalverstümmelung;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Strafprozessordnung, zusätzliche Änderung § 22 Rechtspflegergesetz und § 78b Strafgesetzbuch<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> motion auf BT-Drs 16/9420<br /> Siehe auch C215

Law· Gesetzgebung16/13105enacted

Act zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d)

Original: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d)

Germany · German Bundestag · 18 July 2024

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Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die deutsche Beteiligung an der Herstellung eines Einheitlichen Europäischen Luftraumes: Zuordnung der Luftverkehrsverwaltung als Hoheitsaufgabe allgemein zur Bundesverwaltung, Öffnungsklausel für entgegenstehendes EU-Recht betr. Zulässigkeit mittelbarer Bundesverwaltung und Beleihung Privater; Möglichkeit einer Ausgliederung von Unterstützungsdiensten der Flugsicherung aus der Hoheitsverwaltung des Bundes;<br /> Änderung Art. 87d Grundgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Streichung des EU-Rechtsvorbehaltes wegen dessen unstreitigen Anwendungsvorranges;<br /> Änderung Art. 87d Grundgesetz<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Der bill ist identisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/12280 B100<br /> act zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften, s. J052 und J053<br /> Siehe auch J048 und J006<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Konstituierung des einheitlichen europäischen Luftraums durch die sog. Single European Sky (SES) -Verordnungen: Verordnung (EG) 549/2004 vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Rahmenverordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 1), Verordnung (EG) 550/2004 vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum (Flugsicherungsdienste-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 10), Verordnung (EG) Nr. 551/2004 vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum (Luftraum-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 20) sowie Verordnung (EG) Nr. 552/2004 vom 10. März 2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes (Interoperabilitäts- Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 26)

Law· Gesetzgebung16/12278enacted

Act zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Original: Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Setzung von Verhaltensanreizen zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei der Festlegung der Vorstandsbezüge durch den Aufsichtsrat, Erleichterung nachträglicher Herabsetzung, persönliche Haftung der Aufsichtsratsmitglieder bei Unangemessenheit, keine Möglichkeit der Delegation der Entscheidung an einen Ausschuss, Einlösung von Aktienoptionen frühestens nach vier statt bisher zwei Jahren, Verbesserung der Transparenz gegenüber Aktionären und Öffentlichkeit;<br /> Änderung §§ 87, 107, 116 und 193 Aktiengesetz, § 23 Einführungsgesetz zum Aktiengesetz sowie §§ 285, 286, 314 und 315 Handelsgesetzbuch, Einfügung Dreißigster Abschnitt Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine bezifferbaren Auswirkungen.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Vorgaben zur Bemessung variabler Vergütungsbestandteile bei börsennotierten Gesellschaften und zur nachträglichen Herbabsetzung der Vorstandsvergütung, verpflichtender Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen, Karenzzeit von zwei Jahren für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat, unverbindliches Votum der Hauptversammlung zum Vergütungssystem;<br /> Änderung §§ 93, 100, 120 und 288 Aktiengesetz sowie § 52 act betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise zu fehlerhaften Verhaltensanreizen durch kurzfristige Vergütungsinstrumente<br /> Vereinbarungen der 2008-2009 tagenden Arbeitsgruppe &quot;Managergehälter&quot; der Koalitionsfraktionen

Law· Gesetzgebung16/12279enacted

Act zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften

Original: Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Einfachgesetzliche Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Neuregelung betr. Luftverkehrsverwaltung: Grundlagen für die Einbeziehung supranationaler Organisationen durch völkerrechtlichen Vertrag oder nach EU-Recht zertifizierter (ausländischer) Flugsicherungsorganisationen in die Luftverkehrsverwaltung des Bundes sowie für die Ausgliederung von Unterstützungsdiensten der Flugsicherung aus der Hoheitsverwaltung des Bundes in ein rein marktwirtschaftliches Betätigungsfeld;</span><br /> <span>Änderung zahlr. §§ sowie Einfügung §§ 31f, 31g und 73 Luftverkehrsgesetz, Änderung § 27a Luftverkehrs-Ordnung sowie § 4 Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Beibehaltung der Erlaubnis- und Berechtigungspflicht für das Flugsicherungspersonal, Umstellung auf Begrifflichkeiten und Abgrenzungen der SES-Verordnungen, Anpassung der Regelungen über Rechtsaufsicht und Fachaufsicht, Verdichtung der Tauglichkeitsprüfungen, redaktionelle Folgeänderungen und Korrekturen;</span><br /> <span>Erneute Änderung versch. §§ sowie Verzicht auf Einfügung § 31g Luftverkehrsgesetz, zusätzliche redaktionelle Folgeänderungen einzelner §§ Luftverkehrs-Ordnung sowie zweier Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung</span><br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Der bill ist identisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 283/09 J053</span><br /> Grundgesetzänderung (Art. 87d) s. B098 und B100<br /> Siehe auch J048 und J006</span><br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> Konstituierung des einheitlichen europäischen Luftraums durch die sog. Single European Sky (SES)-Verordnungen: Verordnung (EG) 549/2004 vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Rahmenverordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 1), Verordnung (EG) 550/2004 vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum (Flugsicherungsdienste-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 10), Verordnung (EG) Nr. 551/2004 vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum (Luftraum-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 20) sowie Verordnung (EG) Nr. 552/2004 vom 10. März 2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes (Interoperabilitäts-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 96, 31.03.2004, S. 26)</span>

Law· Gesetzgebung16/12412enacted

... act zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45d)

Original: ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45d)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Stärkung und verfahrensmäßige Absicherung des parlamentarischen Rechts auf Kontrolle der Bundesregierung hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes durch Verankerung des Parlamentarischen Kontrollgremiums in der Verfassung;<br /> Einfügung Art. 45d Grundgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>redaktionelle Änderung Einleitungssatz</span><br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> B105

Law· Gesetzgebung16/12411enacted

Act zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Original: Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<font size="2">Stärkung der Selbstinformationsrechte, Sachaufklärungsmöglichkeiten und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums unter Wahrung des Geheimschutzes; Mitwirkungspflichten der Bundesregierung als echte Rechtspflichten, Entlastung der Mitglieder des Kontrollgremiums, Möglichkeit zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, Ausweitung der Kontrolltätigkeit auf das Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt, maßvoller Ausbau der Möglichkeiten des Kontrollgremiums zur Informierung der Öffentlichkeit, Zulassung von Sondervoten sowie jederzeitige Berichterstattung gegenüber dem Plenum des Bundestages;</font> konstitutive Neufassung <span style="font-weight: bold;">Kontrollgremiumgesetz</span> als Art. 1 der Vorlage; Änderung § 14 Artikel 10-act, § 8a Bundesverfassungsschutzgesetz, § 10a Bundeshaushaltsordnung, Aufhebung Kontrollgremiumgesetz alte Fassung<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>substantiierte Begründung gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) bei fehlender Unterrichtung des Gremiums; zeitnahe Unterrichtung über den Gegenstand der Eingabe auch an die Leitung des jeweils betroffenen Dienstes, Beschränkung der fachlichen Zuarbeit für die Abgeordneten auf die Fraktionsmitarbeiter, Zulassung von Fraktionsmitarbeitern zu Sitzungen des Gremiums in Einzelfällen, Qualifizierung des Streitverfahrens als Organstreit zwischen dem PKGr und der Bundesregierung, Klarstellung zur Bewertung einiger Vorgänge durch Gremiumsmitglieder;<br /> Änderung § 66a Bundesverfassungsgerichtsgesetz</span><br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> GESTA B104<br /> Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Aufklärung verschiedener Sachverhalte u. a. im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Terrorismusbekämpfung (s. a. BT-Drs 16/1179, 16/3191, 16/6007, 16/7540 sowie 15/5989)

Law· Gesetzgebung16/12409enacted

Act zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform

Original: Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Erweiterung des Verbraucherschutzes in den Bereichen neuer Wohn- und Betreuungsformen für volljährige Pflegebedürftige und ältere oder behinderte Menschen; vertragliche Vereinbarungen über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen;<br /> act zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen (<strong>Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz </strong>&ndash; WBVG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ SGB XI sowie §§ 76 und 78 SGB XII<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellungen zu &bdquo;allgemeinen Unterstützungsleistungen&ldquo;, zur Leistungsschuldung durch verschiedene Unternehmen, zum Sonderkündigungsrecht der Verbraucher und zur Befristung von Verträgen; Pflicht zur unverzüglichen Nachholung des schriftlichen Vertragsschlusses, Änderung der Inkrafttretensregelung, Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung durch Verbraucherschutzverbände<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Beibehaltung der Bundeszuständigkeit für die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes (§§ 5 bis 9 und § 14);<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Novellierung des Heimgesetzes<br /> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 167/09 IO23

Law· Gesetzgebung16/12785enacted

Act zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Original: Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Kodifikation des bestehenden Rechts: klarere und übersichtlichere Gestaltung, Erleichterung der Anwendbarkeit und Vollziehbarkeit, Ermöglichung schnellerer und effektiverer Umsetzung von europäischem in innerstaatliches Recht, Umsetzung von vier EU-Richtlinien zum Tier- und Pflanzenschutz;<br /> konstitutive Neufassung act über Naturschutz und Landschaftspflege (<strong>Bundesnaturschutzgesetz</strong> &ndash; BNatSchG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 18 Gesetzen und neun Rechtsverordnungen, Aufhebung Bundesnaturschutzgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden entstehen im Saldo keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Aufnahme nachhaltiger Energieversorgung in die Zielbestimmung, Klarstellungen und Änderungen bei Off-Shore-Windkraftanlagen, zur Eindämmung des Flächenverbrauchs u. a.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Möglichkeit von Vollregelungen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durch den Bund infolge der Föderalismusreform<br /> Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/12274 N029<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103, 03.05.2001, S. 1), Richtlinie 83/129/EWG des Rates vom 28. März 1983 betreffend die Einfuhr in die Mitgliedstaaten von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus (ABl. EG Nr. L 91, 09.04.1983, S. 30), Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206, 22.07.1992, S. 7), Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. EG Nr. L 94, 09.04.1999, S. 24)

Law· Gesetzgebung16/12783enacted

Act zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht

Original: Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Verbesserung der Eingriffsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsicht in Krisenzeiten unter Berücksichtigung laufender europäischer und internationaler Reformvorhaben: Festsetzung höherer Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen, Anzeigepflicht für Risikokonzentrationen bei Gruppen, Verschärfung der Anforderungen an Mitglieder von Kontrollgremien, Festsetzung eines Kapitalaufschlags, frühzeitigere bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen; Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht;<br /> Änderung versch. §§ Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz, Art. 6 Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie §§ 1, 2, 4 und 5 Kapitalausstattungs-Verordnung<br /> <br /> Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span><span>Änderungen zu Sachkundenachweisen und Eignung von Mitgliedern von Kontrollorganen, Zahl von Kontrollmandaten, Eigenmittelbestimmung, Meldepflicht u. a.;<br /> Änderung §§ 30 und 49 Pfandbriefgesetz, §§ 9 und 39 Wertpapierhandelsgesetz, §§ 4 und 16 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz sowie Anlage (Gebührenverzeichnis) Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Maßnahmepaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte vom 13. Oktober 2008</span>

Law· Gesetzgebung16/12787enacted

Act zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

Original: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Schutz bei der Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen und Schließung bestehender Regelungslücken, Anforderungen an den Betrieb von Anlagen; Schutz von Minderjährigen vor Bestrahlung mit künstlicher UV-Strahlung, Beschränkungen bei medizinischen Anwendungen, Verbindlichkeit der EU-Ratsempfehlung für elektromagnetische Felder aller Frequenzbereiche;<br /> act zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 22 und 32 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ist nicht zu rechnen.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Redaktionelle Korrekturen<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/12276 N031<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Empfehlung des EU-Ministerrats vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern

Law· Gesetzgebung16/12788enacted

Act zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU)

Original: Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<span>Aufhebung wirkungslos gewordener Rechtsvorschriften, Ablösung der früheren Rahmengesetzgebung durch bundesrechtliche Vollregelungen;<br /> Änderung von neun Gesetzen und einer Rechtsverordnung sowie Aufhebung von drei Gesetzen und sieben Rechtsverordnungen; Bekanntmachungserlaubnis act über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Aufnahme von zum Teil modifizierten Vorschlägen aus der Stellungsnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung, u. a. zu Schwellenwerten bei Grundwasserentnahme</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Rechtsbereinigungsgesetze für die Geschäftsbereiche anderer Bundesressorts, Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen infolge der Föderalismusreform von 2006<br /> <span>Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/12277 N028</span></span>

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