Original: Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (FGO-Änderungsgesetz) (G-SIG: 12020090)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Geänderte Wiedervorlage des in der 11. Wahlperiode der Diskontinuität unterlegenen bills auf BR Drs 102/88 (BT Drs 11/2386) (s. GESTA 11. WP C35, Abschlußband S. 1027) Siehe auch C38 <br><br><b>Inhalt:</b> Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, insbesondere Neuregelung des Revisionsrechts, Fristsetzung für bestimmte Prozeßhandlungen, Vereinfachung der Beiladung in Massenverfahren, Erweiterung der Befugnisse des vorbereitenden Richters, Einführung eines Gerichtsbescheids und Erleichterung der Zurückverweisung an die Finanzbehörden; Zusammenfassung des Prozeßrechts der Finanzgerichtsbarkeit in einem act und Beendigung des Nebeneinanders von Finanzgerichtsordnung und den zeitlich befristeten Entlastungsgesetzen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Finanzgerichtsordnung, Änderung versch. §§ und des Kostenverzeichnisses Gerichtskostengesetz, der §§ 114 und 117 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, der §§ 171 und 361 Abgabenordnung, des § 164a Steuerberatungsgesetz sowie Aufhebung der Entlastungsgesetze für die finanzgerichtlichen Verfahren; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Möglichkeit der Übertragung bestimmter Verfahren auf Einzelrichter, Möglichkeit der Länder, bei Einzelrichterentscheidungen die Mitwirkung von Laienrichtern vorzusehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzgerichtsordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ FGO betr. Verfahrensbeschleunigung * Bundesfinanzhof/Verfahrensbeschleunigung
Original: Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege (G-SIG: 12020094)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Beschluß der Sondersitzung der Justizminister und -senatoren vom 24. April 1991 in Berlin Siehe auch C180, C183, C184, C185 und C187 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinfachung und Straffung von Gerichtsverfahren, insbesondere zur Gewinnung zusätzlicher Ressourcen für den Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern, u.a. Beschränkung des Angebots an Rechtsmitteln: Einführung der Zulassungsberufung in der Zivil-, Straf-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Erhöhung der Berufungssumme bei Zivilgerichten, Einführung der Zulassungsrevision bei Strafgerichten und der reinen Zulassungsrevision bei Zivilgerichten; verstärkter Einsatz des Einzelrichters, Einschränkung der Besetzung der Spruchkörper, Erweiterung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit in der Zivilgerichtsbarkeit, Einschränkung des Beweisantragsrechts in der Strafgerichtsbarkeit, Einführung eines Gerichtsbescheids und Erweiterung des Vorverfahrens bei Sozialgerichten; teilweise zeitliche Befristung der Maßnahmen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Zivilprozeßordnung und Einführungsgesetz, Strafprozeßordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gerichtsverfassungsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Änderung § 29 Deutsches Richtergesetz, Änderung § 32 und Aufhebung der §§ 31 und 33 Asylverfahrensgesetz, Aufhebung Art. 3 § 3 Entlastungsgesetz für Finanzgerichte, Änderung § 19 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz, der §§ 3 und 4 act zur Überleitung der Obersten Rückerstattungsgerichte, des Kostenverzeichnissen zum Gerichtskostengesetz sowie der Anlage I, Kap. III, Sachgeb. A, Abschnitt III Einigungsvertrag (betr. Gerichtsverfassungsgesetz), Aufhebung § 33 Wohngeldgesetz und § 46 Bundesleistungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung beim Einsatz von Einzelrichtern und hinsichtlich des Streitwerts, Ausdehnung der Strafgewalt des Amtsgerichts, Ruhen der Verjährung in bestimmten Fällen ab der Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafverfahren, Wegfall versch. Regelungen des Ursprungsentwurfs, u.a. Verzicht auf die Zulassungsberufung in der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und auf die erleichterte Ablehnung von Beweisanträgen nach Schluß der Beweisaufnahme; Wegfall der Art. 2, 9, 10,11, 12 und 13 der Vorlage, Aufhebung § 4 Rechtspflege- Anpassungsgesetz, Einführung § 78b Strafgesetzbuch, Änderung § 45 act über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht sowie der §§ 220 und 229 Baugesetzbuch. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtspflege/act zur Entlastung der Rechtspflege * Neue Bundesländer/Ressourcengewinnung für den Justizaufbau * Rechtsmittel/ Beschränkung von Rechtsmitteln zur Rechtspflegevereinfachung * Zivilprozeßordnung/Änderung und Aufhebung versch. §§ ZPO und des Einführungsgesetzes betr. Rechtspflegeentlastung * Strafprozeßordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Rechtspflegeentlastung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung versch. §§ GVG betr. Rechtspflegeentlastung * Deutsches Richtergesetz/ Änderung § 29 DRiG betr. Rechtspflegeentlastung * Jugendgerichtsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ JGG betr. Rechtspflegeentlastung * Sozialgerichtsgesetz/Änderung versch. §§ SGG betr. Rechtspflegeentlastung * Verwaltungsgerichtsordnung/ Änderung und Ergänzung versch. §§ VwGO betr. Rechtspflegeentlastung * Asylverfahrensgesetz/Änderung § 32, Aufhebung der §§ 31 und 33 AsylVfG betr. Rechtspflegeentlastung * Finanzgerichtsordnung/ Änderung und Ergänzung versch. §§ FGO betr. Rechtspflegeentlastung * Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz/Änderung § 19 AVAG betr. Rechtspflegeentlastung * Rückerstattungsgericht/Änderung der §§ 3 und 4 act zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den Bundesgerichtshof betr. Rechtspflegeentlastung * Gerichtskostengesetz/Änderung des Kostenverzeichnisses zum GKG betr. Rechtspflegeentlastung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung und Ergänzung versch. §§ BRAGO betr. Rechtspflegeentlastung * Wohngeldgesetz/ Aufhebung § 46 WoGG betr. Rechtspflegeentlastung * Bundesleistungsgesetz/Aufhebung § 46 Bundesleistungsgesetz betr. Rechtspflegeentlastung * Schwerbehindertengesetz/Änderung der §§ 4 und 64 SchwbG betr. Rechtspflegeentlastung * Bundeserziehungsgeldgesetz/Änderung § 13 BErzGG betr. Rechtspflegeentlastung * Bundeskindergeldgesetz/Änderung § 27 BKGG betr. Rechtspflegeentlastung * Einigungsvertrag (29.09.1990)/ Änderung Anlage I Kap. III Sachgeb. A Abschnitt III Einigungsvertrag (Gerichtsverfassungsgesetz) betr. Rechtspflegeentlastung * Rechtspflege-Anpassungsgesetz/Aufhebung § 4 RpflAnpG betr. Rechtspflegeentlastung * Strafgesetzbuch/Einfügung § 78b StGB betr. Rechtspflegeentlastung * Wohnungseigentumsgesetz/Änderung § 45 Wohnungseigentumsgesetz betr. Rechtspflegeentlastung * Baugesetzbuch/ Änderung der §§ 220 und 229 BauGB betr. Rechtspflegeentlastung
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (G-SIG: 12020190)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Siehe auch XE14 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung des 1992 auslaufenden Filmförderungsgesetzes um weitere sechs Jahre mit folgenden Änderungen: Verstärkung und Umstellung der Referenzfilmförderung auf eine allein an den erreichten Besucherzahlen zwischen 50.000 und einer Million orientierte Grundlage, Wegfall der erleichterten Referenzfilmförderung und der Bewertungskommission; Verkleinerung und Besetzung der Vergabekommission mit Wirtschaftsfachleuten; Erleichterung europäischer Koproduktionen; Verstärkung der Verleihförderung; Erhöhung der Umsatzfreigrenzen für die Filmtheater; Umstellung der Videoabgabe-Erhebung von den Videotheken auf die Programmanbieter; Förderung von für Kinder und Jugendliche geeigneten Videotheken; Beibehaltung eines freiwilligen angemessenen Beitrags der Fernsehveranstalter öffentlichen und privaten Rechts; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> EG-gerechte Definition der Begriffe "Deutscher Film" und "Gemeinschaftsproduktion", Neufestsetzung der Besuchergrenzen für die Referenzfilmförderung und für prädikatisierte Filme, Herabsetzung der Filmabgabe der Videowirtschaft auf 2 v.H. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Filmverleih/Verstärkung der Verleihförderung * Filmtheater/Erhöhung der Umsatzfreigrenzen für Filmtheater * Filmabgabe/Umstellung der Filmabgabe von Videotheken, Beitrag der Fernsehveranstalter * Videothek/Förderung von für Kinder und Jugendliche geeigneten Videotheken * Jugendschutz/Förderung von für Kinder und Jugendliche geeigneten Videotheken * Fernsehanstalt/Freiwilliger Filmförderungsbeitrag der Fernsehveranstalter * Rechtsangleichung in den EG/Gemeinschaftskonforme Förderung des Deutschen Films
Original: Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (G-SIG: 12020237)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Versorgungslastenaufteilung zwischen abgebendem und aufnehmendem Dienstherrn beim Einsatz erfahrener Beamter in den neuen Bundesländern, Personenkreis: Beamte ab vollendetem 50. Lebensjahr und Beamte, die zwischen dem 3.10.1990 und dem 31.12.1992 versetzt wurden; Einfügung der §§ 107a bis 107c Beamtenversorgungsgesetz. Die Kosten, die als Aufbauhilfe für die neuen Bundesländer anzusehen sind, können derzeit nicht verifiziert werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verlängerung des Zeitraums der Versetzung auf den 31. Dezember 1993, Einbeziehung der Soldaten in die Regelung; Änderung § 73 Bundesbesoldungsgesetz sowie Änderung § 92a und Einfügung der §§ 92b und 92c Soldatenversorgungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versorgung/Versorgungsregelung beim Beamteneinsatz im Beitrittsgebiet * Neue Bundesländer/Versorgungsregelung beim Beamteneinsatz im Beitrittsgebiet * Soldat/Versorgungsregelung bei Übernahme in ein Dienstverhältnis in den neuen Bundesländern * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 73 BBesG betr. Versorgungsregelung * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 92a und Einfügung der §§ 92b und 92c SVG betr. Versorgungsregelung bei Übertritt in die neuen Bundesländer
Original: Gesetz zur Verlängerung der Wartefristen für Eigenbedarfskündigungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (G-SIG: 12020238)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Anlage I Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) Siehe auch C57, C65, C66, C68 und C79 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 232 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Verlängerung der Wartefrist für Kündigungen im Wohnraummietverhältnis in den neuen Bundesländern um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 1997 wegen des in absehbarer Zeit weiterbestehenden Wohnraummangels, Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung in Härtefällen, insbesondere bei Instandsetzungsbedarf im Zweifamilienhaus. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Beschränkung der Geltung des Gesetzes auf drei Jahre (bis Ende 1995), Neufassung der Ausnahmevorschriften, u.a. zum Ausgleich bestehenden Unrechts, Ausübung des Kündigungsrechts durch den Eigentümer in dringenden Fällen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/act zur Verlängerung der Wartefristen für Eigenbedarfskündigungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/ Änderung Art. 232 § 2 EGBGB betr. Kündigungsschutz für Mieter in den neuen Bundesländern
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 12020274)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Verfahrensrechtliche Verbesserungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe): Überarbeitung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Träger der Jugendhilfe, die Heranziehung zu den Kosten und die Kostenerstattung sowie bei der Regelungssystematik, Neuregelung der Qualifikation der Urkundspersonen; Änderung zahlreicher §§ des 8. Buches Sozialgesetzbuch sowie Änderung der §§ 11 und 14 Kinder- und Jugendhilfegesetz, Folgeänderungen in § 1748 Bürgerliches Gesetzbuch, § 35 Jugendgerichtsgesetz, § 9 Bundesvertriebenengesetz, § 72 Bundessozialhilfegesetz und § 12 Adoptionsvermittlungsgesetz. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Unterstützungspflicht des Jugendamtes für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr, Regelung der Adoptions- und Tagespflege, Leistungen an Asylsuchende, Regelung der Pflegschaft und Vormundschaft, Kostenregelung für Kindertageseinrichtungen und für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Jugendhilfe/Verbesserungen bei der Kinder- und Jugendhilfe (8. Buch SGB) * Kinder- und Jugendhilfegesetz/Änderung der §§ 11 und 14 KJHG betr. 8. Buch SGB * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1748 BGB betr. Kinder- und Jugendhilfe * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 35 JGG betr. Kinder- und Jugendhilfe * Bundesvertriebenengesetz/Änderung § 91 BVFG betr. Kinder- und Jugendhilfe * Bundessozialhilfegesetz/ Änderung § 72 BSHG und der DurchführungsVO betr. Kinder- und Jugendhilfe * Adoptionsvermittlungsgesetz/Änderung § 12 AdVermiG betr. Kinder- und Jugendhilfe * Behindertes Kind/Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche * Jugendlicher/Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche * Adoption/Adoptionsregelung gem. 8. Buch SGB * Pflegschaft/Regelung der Pflegschaft und Vormundschaft gem. 8. Buch SGB * Vormundschaft/Regelung der Pflegschaft und Vormundschaft gem. 8. Buch SGB
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (G-SIG: 12020276)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 37 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP. XR04, Abschlußband S. 780) <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung von § 6, Streichung von § 10 Steuerbeamten- Ausbildungsgesetz: Erleichterung des prüfungsfreien Aufstiegs während einer kurzen Übergangszeit für Steuerbeamte des mittleren Dienstes, die sich in die neuen Bundesländer versetzen lassen; Neufassungsermächtigung. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Fristverschiebung für die Übernahme in den gehobenen Dienst im Beitrittsgebiet um ein Jahr, Änderung der §§ 374, 378 und 379 Abgabenordnung betr. Folgeänderung zum Umsatzsteuer- Binnenmarktgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerbeamter/Aufstiegsmöglichkeit für Steuerbeamte des mittleren Dienstes bei Wechsel in die neuen Bundesländer * Neue Bundesländer/ Aufstiegsmöglichkeit für Steuerbeamte des mittleren Dienstes bei Wechsel in die neuen Bundesländer * Abgabenordnung/Änderung der §§ 374, 378 und 379 AO betr. Folgeänderungen zum Umsatzsteuer- Binnenmarktgesetz
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Januar 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kap Verde über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 12020302)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 18. Januar 1990 in Bonn unterzeichneten Kapitalanlagenschutzabkommens, das im wesentlichen dem deutschen Musterabkommen entspricht: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, freier Transfer von Kapital und Erträgen, Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz, Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Kap Verde
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Swasiland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 12020303)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 5. April 1990 in Mbabane unterzeichneten Kapitalanlagenschutzabkommens, das im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entspricht: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, freier Transfer von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht, Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Swasiland
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Dezember 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kooperativen Republik Guyana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 12020304)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 6. Dezember 1989 in Georgetown unterzeichneten Kapitalanlagenschutzabkommens, das im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entspricht: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, Transfer von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht, Rechtsweggarantie und internationale Gerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Guyana
Original: Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung (Verwendungsförderungsgesetz) (G-SIG: 12020309)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Personalstärkegesetz siehe H02, Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz siehe B11 <br><br><b>Inhalt:</b> Förderung der anderweitigen Verwendung der durch das Personalstärkegesetz und das Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz betroffenen Berufssoldaten und Bundeswehrbeamten in der öffentlichen Verwaltung: laufbahnrechtliche Regelungen zur Erleichterung des Wechsels von Soldaten in das Beamtenverhältnis, besoldungsrechtliche Regelungen zum Ausgleich der mit dem Tätigkeitswechsel verbundenen besonderen Belastungen, insbesondere Gewährung einer Einmalzahlung von höchstens 15.000 DM, Regelungen zum Ausgleich versorgungsrechtlicher Nachteile. Mehrausgaben im Besoldungs- und Versorgungsbereich stehen Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung); Ausbringung einer Einmalzahlung für Beamte und Soldaten, die zur Bearbeitung von Asylanträgen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf eingesetzt werden, Zahlung eines einmaligen Übergangsgeldes für Soldaten auf Zeit der ehemaligen Nationalen Volksarmee. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentliche Verwaltung/Anderweitige Verwendung ausscheidender Berufssoldaten und Bundeswehrbeamter in der öffentlichen Verwaltung * Berufssoldat/Anderweitige Verwendung ausscheidender Berufssoldaten * Personalstärkegesetz/Anderweitige Verwendung ausscheidender Berufssoldaten * Bundeswehrangehöriger/Anderweitige Verwendung ausscheidender Bundeswehrbeamter * Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz/ Anderweitige Verwendung ausscheidender Bundeswehrbeamter * Laufbahn/ Laufbahnrechtliche Regelung des Wechsels von Soldaten in das Beamtenverhältnis * Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge/Einsatz ausscheidender Berufssoldaten und Bundeswehrbeamter beim Bundesamt, finanzielle Anreize * Asyl/ Bearbeitung von Asylanträgen durch ausscheidende Berufssoldaten und Bundeswehrbeamte * Nationale Volksarmee/Übergangsgeld für Zeitsoldaten der ehemaligen NVA
Original: Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) (G-SIG: 12020315)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (VerfGE 65, 1) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Statistische Anforderungen seitens der EG und der OECD <br><br><b>Inhalt:</b> Ablösung des Gesetzes über die Finanzstatistik aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz und eingetretener verwaltungsorganisatorischen Änderungen, insbesondere Neuaufnahme von Vorschriften über die Festlegung von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen, die Auskunftspflicht sowie die Übermittlung und Veröffentlichung, finanzstatistische Erfassung aus den kommunalen Haushalten ausgegliederter Einrichtungen. Für den Bund entstehen jährliche Mehrbelastungen in Höhe von 209 000 DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzstatistik/Außerkrafttreten des Gesetzes über die Finanzstatistik, ersetzt durch Finanz- und Personalstatistikgesetz * Bundesverfassungsgericht/Anpassung der Finanzstatistik an das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts * Datenschutz/ Anpassung der Finanzstatistik an das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts * Datenübertragung/Regelung zur Datenübermittlung in der Finanzstatistik * Gemeindehaushalt/ Finanzstatistische Erfassung ausgegliederter Einrichtungen * Öffentlicher Dienst/act über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (G-SIG: 12020316)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch XD10 und XD18 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 18. Dezember 1991 in Bonn unterzeichneten Vertrages: Zusammenarbeit der beiden Zollverwaltungen, insbesondere zur Verfolgung, Verhinderung und Ermittlung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften beider Staaten, weitgehende Übereinstimmung des Vertrages mit anderen geschlossenen Verträgen über die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zollverwaltung/Vertrag mit Ungarn über die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen
Original: Gesetz zur Sicherung und vorläufigen Fortführung der Datensammlungen des "Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Krebsregistersicherungsgesetz) (G-SIG: 12020317)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch R30 und R41 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherung der aufgrund des Verwaltungsabkommens vom 31.12.1991 zwischen dem Bundesminister für Gesundheit und den fünf neuen Bundesländern sowie Berlin in Verwahrung genommenen Daten des "Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen DDR, gemeinsame Fortführung des Registers durch die Länder bis zum 31.12.1994, Durchführung der Aufgaben des Gesetzes durch das Bundesgesundheitsamt als Organ der Länder, Entflechtung der Daten nach Ländern nach datenschutzrechtlichen Vorgaben, zeitlich abgestufte Regelungen für den bis 1990 eingegangenen Altbestand und die später eingegangenen Meldungen, begrenzte Verarbeitung und Nutzung der epidemiologischen Daten für Forschungszwecke. Nach vorläufigen Schätzungen entstehen jährliche Gesamtkosten von 2 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Fortführung der Datensammlungen des "Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen DDR * Neue Bundesländer/ Fortführung der Datensammlungen des "Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen DDR durch die neuen Länder * Datenschutz/ Datenschutzrechtliche Regelungen für die Fortführung der Datensammlungen des "Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen DDR * Krebsforschung/Nutzung der Datensammlungen des "Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen DDR für Forschungszwecke * Bundesgesundheitsamt/Durchführung der Aufgaben des Krebsregistersicherungsgesetzes durch das Bundesgesundheitsamt
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) (G-SIG: 12020320)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> EWR-Ausführungsgesetz siehe E21 und E25 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Anpassungsprotokoll zum EWR-Abkommen siehe XE12 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 2.5.1992 unterzeichneten Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften, den EG-Mitgliedstaaten und den EFTA- Staaten; Ziele: Beitrag zum Aufbau von Europa auf der Grundlage von Frieden, Demokratie und Menschenrechten, Schaffung eines dynamischen und homogenen Wirtschaftsraums mit gleichen Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen durch Freizügigkeit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, Einrichtung eines Systems der Wettbewerbsüberwachung; darüber hinaus: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der EFTA- Staaten sowie zwischen den Sozialpartnern, Verbesserung von Umweltschutz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie von wissenschaftlichem und technologischem Fortschritt; Anerkennung der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Teil des im EWR übernommenen Gemeinschaftsrechts durch die EFTA-Staaten. Es entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte; die mittelbaren sind nicht quantifizierbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäischer Wirtschaftsraum/EWR-Abkommen zwischen der EWG und EFTA
Original: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 12020333)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat vom 26.6.1992 (vgl. BT Drs 12/6000) Ausführungsgesetze zu Art. 23 (neu) GG siehe A04, A05 und A06 Siehe auch A03 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Vertrag von Maastricht über die Europäische Union siehe XA13 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Ratifikation des Vertrages von Maastricht über die Europäische Union, Verankerung der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der europäischen Integration als Staatsziel und der Rechte der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union im Grundgesetz; Einfügung eines neuen Art. 23 anstelle des durch den Einigungsvertrag aufgehobenen alten Art. 23; Änderung der Art. 24, 28, 88 und 115e Grundgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung Art. 23 Abs. 2 Satz 2: Unterrichtungspflicht der Bundesregierung sowie Art. 23 Abs. 3: Verankerung der Mitwirkung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union; Einfügung Art. 45 (neu) GG: Bestellung eines Ausschusses des Deutschen Bundestages für die Angelegenheiten der Europäischen Union; Erweiterung Art. 50 GG: Mitwirkung der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union; Einfügung Art. 52 Abs. 3a: Bildung einer Europakammer des Bundesrates für Angelegenheiten der Europäischen Union; Erweiterung Art. 88 GG: Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und Verpflichtung zur Sicherung der Preisstabilität. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Staatszielbestimmung/Mitwirkung Deutschlands an der Europäischen Union als Staatsziel im Grundgesetz * Länder der Bundesrepublik Deutschland/Verankerung der Rechte der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union im Grundgesetz * Europäische Union/Mitwirkung Deutschlands an der Europäischen Union als Staatsziel im Grundgesetz * Grundgesetz: Art.23/Einfügung eines neuen Art. 23 GG betr. Mitwirkung bei der Verwirklichung der Europäischen Union * Grundgesetz: Art.24/Erweiterung des Art. 24 GG betr. Übertragung von Hoheitsrechten der Länder auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen * Grundgesetz: Art.28/Erweiterung des Art. 28 GG betr. Kommunalwahlrecht für Bürger von EG-Mitgliedstaaten * Kommunalwahl/ Kommunalwahlrecht für Bürger von EG-Mitgliedstaaten * Wahlrecht/ Kommunalwahlrecht für Bürger von EG-Mitgliedstaaten * Grundgesetz: Art.88/Erweiterung des Art. 88 GG betr. Übertragung von Befugnissen der Bundesbank auf eine europäische Zentralbank * Bundesbank/ Übertragung von Befugnissen der Bundesbank auf eine europäische Zentralbank * Europäische Zentralbank/Übertragung von Befugnissen der Bundesbank auf eine europäische Zentralbank * Grundgesetz: Art.115e/Änderung Art. 115e GG betr. Gemeinsamer Ausschuß * Maastrichter Vertrag/Begleitgesetze zum Maastrichter Vertrag * Bundestag/Verankerung der Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union im Grundgesetz * Grundgesetz: Art.45/Einfügung Art. 45 (neu) GG: Bestellung eines Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union * Parlamentsausschuß/Bestellung eines Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union * Grundgesetz: Art.50/ Erweiterung Art. 50 GG betr. Mitwirkung der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union * Grundgesetz: Art.52/ Einfügung Art. 52 Abs. 3 GG betr. Bildung einer Europakammer des Bundesrates für Angelegenheiten der Europäischen Union * Bundesrat/ Bildung einer Europakammer des Bundesrates
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Fischwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 12020334)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Umstellung der Basis für die Beitragserhebung zur Fischabsatzförderung, Einbeziehung bislang ausgenommener Fischarten in die Beitragspflicht, Beseitigung der Abgabepflicht von Importeuren und Ersterwerbern aus Gründen des Gemeinschaftsrechts zum Jahresende 1992: Abgabenerhebung auf Basis des Entgelts, Belastung von Seefischen einschließlich Lachs, Weich- und Krebstieren, Abgabepflicht für Erzeugerbetriebe bzw. Erzeugerzusammenschlüsse sowie für Verarbeitungs- und Großhandelsbetriebe für die deutsche Produktion, alleinige Erhebungszuständigkeit des Bundesamts für Ernährung und Forstwirtschaft, Wegfall der bisherigen Zuständigkeit der Landesbehörden, Neufassungsermächtigung; Neuformulierung der §§ 1 bis 3, Einfügung von § 3a, Änderung der §§ 4 bis 7, Streichung von § 8 Fischwirtschaftsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Berücksichtigung der Bundesrats-Anliegen zur Zustimmungsbedürftigkeit sowie zur Streichung der Auskunftspflicht gegenüber dem Bundesminister, Herausnahme des Großhandels aus der Abgabepflicht der Verordnungen über Beiträge zur Marktunterstützung sowie über die Verwendung von Ausgleichsabgaben auf dem Gebiet der Fischwirtschaft. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fisch/Neuregelung der Beitragserhebung zur Fischabsatzförderung * Rechtsangleichung in den EG/Beseitigung der Abgabepflicht für Fischimporteure aus Gründen des Gemeinschaftsrechts * Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft/Alleinige Zuständigkeit des Bundesamts für die Beitragserhebung zur Fischabsatzförderung * Fischerei/ Neuregelung der Beitragserhebung zur Fischabsatzförderung
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (G-SIG: 12020336)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D68 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Eigenmittel-Richtlinie vom 17.4.1989 (89/299/EWG, ABl Nr. L 124 S. 16), geändert durch die Richtlinien vom 3.12.1991 (91/633/EWG, ABl Nr. L 339 S. 33), vom 16.3.1992 (92/16/EWG, ABl Nr. L 75 S. 48) und vom 6.4.1992 (92/30/EWG, ABl Nr. L 110 S. 52); Zweite Richtlinie vom 15.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG (89/646/EWG, ABl Nr. L 386 S. 1), geändert durch die Richtlinie vom 6.4.1992 über die Beaufsichtigung von Kreditinstituten auf konsolidierter Basis (92/30/ EWG, ABl Nr. L 110 S. 52) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Zweiten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie und der Eigenmittelrichtlinie für Kreditinstitute in deutsches Recht; Einführung des "Europäischen Passes" für Kreditinstitute mit Sitz innerhalb der EG: Wegfall einer gesonderten Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Kreditinstituten für ihr Geschäft in Deutschland, EG-weite Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Aufsicht über Kreditinstitute durch einzelne Mitgliedstaaten, Überprüfung der Zuverlässigkeit der Anteilseigner von Kreditinstituten, weitere Beschränkung von Beteiligungen der Banken an Nicht-Banken; Erweiterung der Definition des haftenden Eigenkapitals als Kriterium für das zulässige Geschäft der Kreditinstitute: Berücksichtigung von nachrangigen Verbindlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen sowie in begrenztem Umfang von nicht realisierten Reserven in Grundstücken und notierten Wertpapieren, Versagung oder Entziehung einer Bankerlaubnis bei unkontrollierbarem Aufbau eines Kreditinstitutskonzerns; Aufhebung der Vorschriften über den Sparverkehr; Unterstellung der Postbank ab 1.1.1996 unter das KWG u.a.m.; Änderung des Kreditwesengesetzes als Art. 1 des Gesetzes, Änderung der §§ 34c und 38 der Gewerbeordnung, der §§ 2 und 35a des Hypothekenbankgesetzes, der §§ 5, 7 und 42 des Schiffsbankgesetzes, der §§ 4 und 18 des Bausparkassengesetzes, zahlreicher §§ des Handelsgesetzbuches und von § 145 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Neufassungsermächtigung. Dem Bund entstehen wegen der erforderlichen Personalverstärkung beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen jährlich zusätzliche Personalausgaben von rund 3,9 Mio DM und zusätzliche sächliche Verwaltungsausgaben von rund 0,4 Mio DM, die zu 90 v.H. von den beaufsichtigten Kreditinstituten erstattet werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der Eigenkapitaldefinition: teilweise Berücksichtigung von Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz als haftendes Eigenkapital, Anerkennung nicht realisierter Reserven als haftendes Eigenkapital bis zu 1,4 v.H. innerhalb des Ergänzungskapitals bei Absenkung der erforderlichen Kernkapitalquote von 5 v.H. auf 4,4 v.H., Anerkennung auch nichtnotierter Anteile an bestimmten Kapitalgesellschaften im Verbund des Genossenschafts- oder Sparkassenwesens sowie bestimmter Investment-Anteile, erhöhter Sicherheitsabschlag bei den notierten und nichtnotierten Wertpapieren von 65 v.H.; Zulassung der nachrangigen Besicherung nachrangiger Verbindlichkeiten von Finanzierungstöchtern, Einführung einer Steueränderungsklausel beim Kündigungsrecht für Genußrechte und nachrangige Verbindlichkeiten, Verzicht auf die Streichung des Haftsummenzuschlags bei Kreditgenossenschaften als Eigenkapital bei der Berechnung des Anlagendeckungsgrads, Aufhebung der Vorschriften über den Sparverkehr erst zum 1.7.1993 unter Sicherung des Rechts des Bundestages auf Einflußnahme auf die Definition der Spareinlagen in der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung der Zweiten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie und der Eigenmittelrichtlinie für Kreditinstitute in deutsches Recht * Kreditinstitut/Änderung des Kreditwesengesetzes und anderer Vorschriften für Kreditinstitute * Bankaufsicht/Gegenseitige Anerkennung der Aufsicht über Kreditinstitute in der EG * Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen/ Verstärkung der Position des Bundesaufsichtsamts durch die KWG- Novelle * Unternehmenszusammenschluß/Weitere Beschränkung von Beteiligungen der Banken an Nicht-Banken durch die KWG-Novelle * Eigenkapital/Neudefinition des haftenden Eigenkapitals für Kreditinstitute * Konzern/Versagung oder Entziehung der Bankerlaubnis bei unkontrollierbarem Aufbau eines Bankkonzerns * Sparen/Aufhebung der Vorschriften über den Sparverkehr durch die KWG- Novelle * Deutsche Bundespost Postbank/Unterstellung der Postbank unter das KWG * Gewerbeordnung/Änderung der §§ 34c und 38 GewO betr. KWG-Novelle * Hypothekenbankgesetz/Änderung der §§ 2 und 35a HypothekenbankG betr. KWG-Novelle * Schiffsbankgesetz/Änderung der §§ 5, 7 und 42 SchiffsbankG betr. KWG-Novelle * Bausparkasse/ Änderung der §§ 4 und 18 BausparkassenG betr. KWG-Novelle * Handelsgesetzbuch/Änderung zahlreicher §§ HGB betr. KWG-Novelle * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung § 145 FGG betr. KWG-Novelle
Original: Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz - KfbG) (G-SIG: 12020339)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B20 und B35 <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Aufnahme von Aussiedlern in den neuen Bundesländern über den 31.12.1992 hinaus auf Dauer, Anpassung des Bundesvertriebenengesetzes an die aktuellen Bedingungen mit dem Ziel einer sozialverträglichen Aufnahme und Eingliederung von Aussiedlern im gesamten Gebiet Deutschlands, weitgehender Abschluß des Lastenausgleichs und anderer Kriegsfolgengesetze durch Stichtagsregelungen; Ermächtigung zur Neufassung des Bundesvertriebenengesetzes und des Häftlingshilfegesetzes. Es treten Entlastungen von 43 Mio DM ein. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung der Statuseigenschaft nicht-deutscher Ehegatten von Spätaussiedlern, Kürzungen von Leistungen für Aussiedler. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Steuerung des Zuzugs von Aussiedlern, Begrenzung der Zahl der vom Bundesverwaltungsamt in jedem Kalenderjahr erteilten Aufnahmebescheide auf den Durchschnitt der Jahre 1991 und 1992 (ca. 220.000 Personen). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aussiedler/Sozialverträgliche Aufnahme und Eingliederung von Aussiedlern, Begrenzung des Zuzugs * Neue Bundesländer/Aufnahme von Aussiedlern im Beitrittgebiet auf Dauer * Bundesvertriebenengesetz/ Änderung zahlreicher §§ BVFG betr. Aufnahme und Eingliederung von Aussiedlern * Lastenausgleichsgesetz/Änderung versch. §§ LAG betr. Abschluß des Lastenausgleichs durch Stichtagsregelung * Allgemeines Kriegsfolgengesetz/Aufhebung § 65 AKG betr. Kriegsfolgenbereinigungsgesetz * Heimkehrerstiftung/act über die Heimkehrerstiftung (HKStG) * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/ Aufhebung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes * Häftlingshilfegesetz/Änderung versch. §§ HHG und der GleichstellungsVO betr. Kriegsfolgenbereinigungsgesetz * Verteilungsverordnung/Aufhebung der Verteilungsverordnung betr. Kriegsfolgenbereinigungsgesetz * Wohnsitz/Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler * Personenstandsgesetz/Änderung § 15 PStG betr. Namensführung der Vertriebenen und Spätaussiedler * Bundesversorgungsgesetz/Änderung der §§ 2 und 82 BVG betr. Spätaussiedler * Fremdrentengesetz/Änderung § 1 FRG betr. Einbeziehung der Spätaussiedler * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 62 und 242 AFG betr. Spätaussiedler * Wohngeldgesetz/Änderung § 14 WoGG betr. Regelung des Wohngeldbezugs im Beitrittsgebiet * Wohnungsbaugesetz/Änderung der §§ 25 und 26 2. WoBauG betr. Spätaussiedler * Saarland, Land/Änderung der §§ 14 und 15 WoBauG Saar betr. Spätaussiedler * Bundes-Seuchengesetz/Änderung § 51 BSeuchG betr. Kriegsfolgenbereinigungsgesetz * DSL Bank-act/ Änderung § 2 DSL Bank-act betr. Spätaussiedler * Einigungsvertrag (29.09.1990)/Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag
Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1993 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1993) (G-SIG: 12020344)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch E11, E19, E28 und E40 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von 16,437 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, insbesondere in den neuen Bundesländern, Finanzierung der Ausgaben zu rund 59 v.H. durch Kreditaufnahme. Es entstehen Kosten von 16,437 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bereitstellung von 300.000 DM zur Förderung von Begegnungen junger Menschen in den USA im Vorgriff auf die Anschlußregelung für die 1996 auslaufende Dankesspende an den German Marshall Fund. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittelstandsförderung/ERP-Wirtschaftsplangesetz 1993 * Regionale Wirtschaftspolitik/ERP-Wirtschaftsplangesetz 1993 * Umweltschutz/ Förderung des Umweltschutzes durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1993 * Energieeinsparung/Förderung der Energieeinsparung durch ERP- Wirtschaftsplangesetz 1993 * Investitionsförderung/Förderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1993 * Berlinförderung/Abwicklung der Förderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1993 * Neue Bundesländer/ Förderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1993 * Ausfuhrförderung/ Finanzierung von Lieferungen in Entwicklungsländer durch ERP- Wirtschaftsplangesetz 1993 * Vereinigte Staaten von Amerika/ Förderung von Begegnungen junger Menschen in den USA * Jugendaustausch/Förderung von Begegnungen junger Menschen in den USA
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (G-SIG: 12020345)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch E11, E18, E28 und E40 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 4, 10 und 14, Streichung von § 17 des Gesetzes: Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten des ERP- Sondervermögens durch Übernahme der vollen Haftung für die Verbindlichkeiten durch den Bund. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haftung/Volle Haftung des Bundes für Verbindlichkeiten des ERP- Sondervermögens * Kreditaufnahme/Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten des ERP-Sondervermögens durch Bundeshaftung
Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (G-SIG: 12020352)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Nachtragshaushaltsgesetz 1993 siehe D47 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Feststellung des Bundeshaushalts 1993 in Einnahmen und Ausgaben auf 435,65 Mrd DM, Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 38 Mrd DM, Ausweis der Verpflichtungsermächtigungen 1993 mit rund 54,025 Mrd DM, Neueinfügung einer Vorschrift über die Erstattung der Flugkosten bei Inanspruchnahme des Shuttle-Flugdienstes zwischen Köln/Bonn und Berlin durch die obersten Bundesbehörden und andere Nutzer, Reduzierung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften und Garantien zur Wirtschaftsförderung um 4 Mrd DM auf 87,5 Mrd DM, Vorfinanzierung von Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit bis zur Höhe von 6 Mrd DM, Verminderung der Postablieferung zur Verbesserung des Eigenkapitalanteils von Telekom im Hinblick auf die notwendigen Investitionen in den neuen Ländern. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Absenkung des Haushaltsvolumens auf 435,6 Mrd DM, Anhebung der Nettokreditaufnahme auf 43 Mrd DM und der Verpflichtungsermächtigungen auf 56,24 Mrd DM, Begrenzung des Stellenzuwachses bei den obersten Bundesbehörden, befristete Anhebung des Beitragssatzes zur Bundesanstalt für Arbeit bei entsprechender Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags; einzelplanübergreifende Einsparungen bei den Bauvorhaben in den alten Bundesländern, den Auslandsreisen, der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei den Beratungshilfen für Osteuropa und die GUS; größere Veränderungen in den Einzelplänen: Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Beitrittsgebiet in Höhe von 1,5 Mrd DM, Verminderung der Fraktionszuschüsse, einmalige Zuwendung an Jugoslawien- Flüchtlinge, Mehrausgaben zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur in den neuen Ländern, Verzicht auf Kapitalzuführung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Verbesserungen für Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Ostdeutschland, Gewährung von Zinszuschüssen für Ostexporte ostdeutscher Unternehmen, Anhebung der Werfthilfe, Absenkung der Mittel für zivile Flugzeuge, für die Wismut-Bergbau GmbH und die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", qualifizierte Sperrung bei den Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Aufstockung der Postablieferung, Kürzung der Städtebauförderung, der Forschungsmittel für das Hermesprojekt und den Verteidigungslasten, Anhebung der Mittel für den Hochschulbau u.a.m.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund von Änderungsanträgen zur 2. Beratung:</span> Kap 60 03: Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zu Zinszuschüssen im Rahmen des Wohnungsmodernisierungs- und Instandsetzungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die neuen Bundesländer um 1 Mrd DM auf 2,425 Mrd DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Haushaltsgesetz/Bundeshaushaltsgesetz 1993 * Nettokreditaufnahme/ Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 1993 * Verpflichtungsermächtigung (Haushaltsrecht)/Bundeshaushaltsgesetz 1993 * Wirtschaftsförderung/Reduzierung des Ermächtigungsrahmens 1993 für Wirtschaftsförderung * Berlin, Land/Erstattung der Flugkosten für den Shuttle-Flugdienst Bonn-Berlin * Hauptstadt/ Erstattung der Flugkosten für den Shuttle-Flugdienst Bonn-Berlin * Bundesanstalt für Arbeit/Vorfinanzierung von Aufgaben der BA * Personalhaushalt/Begrenzung des Stellenzuwachses bei den obersten Bundesbehörden * Oberste Bundesbehörde/Begrenzung des Stellenzuwachses bei den obersten Bundesbehörden * Arbeitslosenversicherung/Anhebung des Beitragssatzes zur BA 1993 * Rentenversicherungsbeitrag/Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags 1993 * Öffentliches Bauvorhaben/Einsparungen bei den Bauvorhaben in den alten Bundesländern * Auslandsreise/Einsparungen bei den Auslandsreisen des Bundes * Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung/Einsparungen bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes * Osteuropa/Einsparungen bei der Beratungshilfe für Osteuropa * Gemeinschaft Unabhängiger Staaten/Einsparungen bei der Beratungshilfe für die GUS * Neue Bundesländer/Bereitstellung zusätzlicher Mittel zum Aufbau der neuen Länder in Höhe von 1,5 Mrd DM * Fraktion/Verminderung der Fraktionszuschüsse * Jugoslawien/ Einmalige Zuwendung an Jugoslawien-Flüchtlinge * Flüchtling/ Einmalige Zuwendung an Jugoslawien-Flüchtlinge * Kulturförderung/ Mehrausgaben zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur in Ostdeutschland * Kreditanstalt für Wiederaufbau/Verzicht auf Kapitalzuführung an die KfW * Daseinsvorsorge/Verbesserungen für Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Ostdeutschland * Osthandel/ Zinszuschüsse für Ostexporte ostdeutscher Unternehmen * Werfthilfeprogramm der Bundesregierung/Anhebung der Werfthilfe * Flugzeugindustrie/Mittelabsenkung für zivile Flugzeuge * Wismut GmbH/ Mittelabsenkung für die Wismut-Bergbau GmbH * Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"/ Mittelabsenkung für die GA * Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/ Qualifizierte Sperrung von Finanzhilfen nach dem GVFG * Postablieferung/Wiederaufstockung der Postablieferung * Städtebau/ Kürzung der Städtebauförderung * Hermes (Raumfähre)/Kürzung der Forschungsmittel für das Hermes-Projekt * Verbündete Streitkräfte/ Kürzung der Verteidigungslasten * Hochschulbau/Mittelanhebung für den Hochschulbau
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (G-SIG: 12020357)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 13.5.1992 in Bonn unterzeichneten Regierungsabkommens: Entschädigung amerikanischer Staatsbürger für Enteignungen und andere Vermögensverluste in der ehemaligen DDR; Grundelemente des Abkommens: Pauschalentschädigung, Wahlrecht und Vermeidung von Doppelleistungen. Als Pauschalentschädigung sind maximal 190 Mio US-Dollar vereinbart. Eine Abschlagszahlung von 160 Mio US-Dollar ist im Nachtragshaushalt 1992 eingestellt. Eine Nachzahlung von 30 Mio US-Dollar ist vorsorglich für 1993 eingeplant. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wiedergutmachung von SED-Unrecht/Entschädigung amerikanischer Staatsbürger für Enteignungen in der ehemaligen DDR * Deutsche Demokratische Republik/Entschädigung amerikanischer Staatsbürger für Enteignungen in der ehemaligen DDR * Entschädigung/Entschädigung amerikanischer Staatsbürger für Enteignungen in der ehemaligen DDR
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (G-SIG: 12020360)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Anlage I Kapitel X Sachgebiet H Abschnitt I des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) Siehe auch S01 bis S13 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausweitung des Geltungsbereichs der Stiftung ab 1. Januar 1993 auf die neuen Bundesländer und Ostberlin, Einbeziehung aller Schwangerschaftsberatungsstellen, Integration des bisher dem Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not zur Verfügung stehenden Betrags in die Stiftungsmittel; Änderung der §§ 2, 6, 9, 12 und 13 des Stiftungsgesetzes; Neufassungsermächtigung. Der Aufstockung der Stiftungsmittel um 40 Mio DM auf 180 Mio DM steht der Wegfall eines Betrags in gleicher Höhe für den Hilfsfonds gegenüber. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ergänzende Finanzhilfen für werdende Mütter. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Ausweitung der Stiftung "Mutter und Kind" auf die neuen Bundesländer * Schwangerschaftsberatung/Einbeziehung der ostdeutschen Schwangerschaftsberatungsstellen in die Stiftung "Mutter und Kind" * Schwangerschaft/Integration des Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not in die Stiftung "Mutter und Kind"
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) (G-SIG: 12020367)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ausdehnung des Gräbergesetzes auf die neuen Bundesländer: Einbeziehung der Opfer des kommunistischen Regimes der ehemaligen DDR in den Anwendungsbereich des Gesetzes, Zuweisung von Pauschalmitteln an die neuen Länder durch den Bund und Festlegung der Höhe durch Rechtsverordnung; Änderung versch. §§ des Gräbergesetzes, Neufassungsermächtigung. Dem Bund entstehen Kosten in Höhe von 11 Mio DM im Jahr 1993 und 12 Mio DM im Jahr 1994. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Befristung der Zuweisung der Pauschalmittel an die neuen Bundesländer auf die Haushaltsjahre 1993 und 1994. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Ausdehnung des Gräbergesetzes auf die neuen Länder
Original: Gesetz zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Wirtschaft (G-SIG: 12020368)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Einigungsvertrag vom 31.8.1990 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) Siehe auch E42 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinfachung des Organisationsrechts der Handwerkskammern sowie der Industrie- und Handelskammern (IHK), Neuregelung des Beitragsrechts der IHK, Verlängerung einer am 31.12.1992 auslaufenden Übergangsregelung im Einigungsvertrag für die Beitragserhebung der IHK in den neuen Bundesländern: Aufhebung von Art. 3 des Gesetzes über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern; Aufhebung von freiwilligen Doppelmitgliedschaften zur Handwerkskammer und zur IHK, Zugehörigkeit von Mischbetrieben mit dem handwerklichen Betriebsteil zur Handwerkskammer, mit ihrem Handelsteil zur IHK, Umstellung der Beitragsbemessung für die IHK-Beiträge vom einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag nach Gewerbekapital und Gewerbeertrag auf den Gewerbeertrag, hilfsweise auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb, Heranziehung aller Kammerzugehörigen zur Beitragslast bei einem Gewerbeertrag bzw. -gewinn über 15.000 DM; Änderung und Ergänzung mehrerer §§ des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Heranziehung von Kleingewerbetreibenden mit einem Gewerbeertrag oder -gewinn unter 15.000 DM zu den IHK-Beiträgen mit einem Grundbeitrag entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Präzisierung der Erhebung und Weitergabe von Wirtschaftsdaten durch die IHK; Änderung von § 57 D-Markbilanzgesetz: Verlängerung der Frist zur Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister in den neuen Bundesländern auf den 31.12.1993; rechtstechnische Änderungen in § 19 Abs. 1 Nr. 4 Eichgesetz und § 80 Kartellgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Handwerkskammer/Vereinfachung des Organisationsrechts der Handwerkskammern * Industrie- und Handelskammer/Vereinfachung des Organisationsrechts und Neuregelung des Beitragsrechts der IHK * Neue Bundesländer/Verlängerung einer Übergangsregelung für die Beitragserhebung der IHK in den neuen Bundesländern * Handwerker/ Aufhebung von Art. 3 act über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern * Wirtschaftsstatistik/Präzisierung der Erhebung und Weitergabe von Wirtschaftsdaten durch die IHK * D-Markbilanzgesetz/ Änderung § 57 DMBilG betr. Fristverlängerung für Kapitalneufestsetzung und Handelsregisteranmeldung * Eichgesetz/ Änderung § 19 Eichgesetz betr. Wirtschaftsrecht * Kartellgesetz/ Änderung § 80 GWB betr. Wirtschaftsrecht
Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (G-SIG: 12020369)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Anpassung der für den Unterhalt der einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen vorgesehenen Geldleistungen an die seit 1987 eingetretenen Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung: Anhebung der Vomhundertsätze um 11,5 v.H. und der Mindestleistungen nach § 5 Abs. 3 um 10,5 v.H., Erhöhung der Höchstbeträge der Mietbeihilfen für alleinstehende Wehrpflichtige um 14,5 v.H., Anpassung der Höchstgrenzenregelung des § 7a an die Veränderungen auf dem housing market, Anhebung der betragsmäßig festgeschriebenen Geldleistungen für die grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffiziere. Die jährlichen Kosten im Einzelplan 14 betragen 6 Mio DM und im Einzelplan 17 2,2 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrpflichtiger/Anpassung der Unterhaltsleistungen für Wehrpflichtige * Sanitätsoffizier/Anhebung der Leistungen für Sanitätsoffiziere im Grundwehrdienst
Original: Gesetz über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (IFC-Abkommensänderungsgesetz) (G-SIG: 12020370)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation vom 12.7.1956, BGBl II, 1956, S. 747 <br><br><b>Inhalt:</b> Ermächtigung des deutschen Gouverneurs in der Internationalen Finanz- Corporation (IFC) zur Stimmabgabe für eine Änderung des IFC- Abkommens vor dem 31.12.1992: Absenkung der Vetogrenzen im Rahmen einer speziellen Kapitalerhöhung wegen der Aufnahme der Nachfolgestaaten der Sowjetunion in den IFC und der hierdurch verursachten Verminderung des Anteils der USA unter die bisherigen Vetogrenzen (25 v.H. bei Kapitalerhöhungen, 20 v.H. bei Abkommensänderungen). Es entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) (G-SIG: 12020381)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. D37 (BT-Drs 12/3432); siehe auch D26<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie 92/12/7/EWG über verbrauchsteuerpflichtige Waren (ABl 1992 Nr. L 76 S. 1), Richtlinien über Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Verordnung (EWG) Nr. 2504/88 des Rates vom 25.7.1988 über Freizonen und Freiläger<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung verbrauchsteuerrechtlicher Regelungen an den EG- Binnenmarkt, Förderung der Investitionsfähigkeit in den neuen Bundesländern, Übernahme von Aufgaben des Freihafenamtes Hamburg durch die Zollverwaltung; Verbrauchsteuerrecht: Wegfall der Verbrauchsteuern auf Kau- und Schnupftabak, Zigarettenhüllen, Zigarettenpapier, Rohtabak, alkoholfreies Bier, andere alkoholhaltige Erzeugnisse als alkoholische Getränke (Lebensmittel, Heilmittel, Kosmetika) und Schmierstoffe ab 1993, Gleichstellung von Feinschnittrollen mit Zigaretten, Anwendung von Mindeststeuersätzen für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren bei einem Mindeststeuersatz für Wein von "O", Beibehaltung der gestaffelten ermäßigten Besteuerung für kleine und mittlere Bierbrauereien sowie der ermäßigten und pauschalen Besteuerung für von kleinen Brennern hergestelltem Obstalkohol; Beschränkung der Einfuhrbesteuerung und der Steuerbefreiung bei der Ausfuhr auf den Warenverkehr mit Drittländern, Beibehaltung des Bestimmungslandprinzips mit Ausnahme des Erwerbs durch private Verbraucher im Reiseverkehr (Ursprungslandprinzip) u.a.m.; Neufassung des Tabak-, Bier- und Mineralölsteuergesetzes, Ergänzung des Branntweinmonopolgesetzes um einen zweiten Teil betr. Verbrauchsteuerrecht, Zusammenfassung der bisher im Branntweinmonopolgesetz enthaltenen Besteuerung von Likörweinen, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken mit der Schaumwein-Besteuerung in einem neuen Schaumweinsteuer- und Zwischenerzeugnissteuer-act, Neufassung des Kaffeesteuergesetzes mit Anpassung der Erhebungsform, Änderung der §§ 76, 203, 210 und 370 Abgabenordnung, von § 4 Nr. 9 Steuerberatungsgesetz, der §§ 1 bis 4 sowie Einfügung eines § 1a EG-Amtshilfe-act, Aufhebung der Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung; Änderung der §§ 3, 5 und 11 Investitionszulagengesetz 1991: Verlängerung der Investitionszulagen-Förderung in den neuen Bundesländern (ohne Berlin-West) um zwei Jahre bis Ende 1996 mit degressiv-gestaffelten Sätzen; Freihafenamt Hamburg: Änderung von § 12 Kriegswaffenkontrollgesetz sowie von § 14 der entsprechenden 2. Verordnung, Aufhebung von § 14 Finanzverwaltungsgesetz, Änderung der §§ 34, 37, 39, 41 und 45 Außenwirtschaftsgesetz, der §§ 10 und 27 Außenwirtschaftsverordnung sowie von § 22 Atomgesetz; Neubekanntmachungsermächtigung. Durch die Neuregelung der Verbrauchsteuern sind 1993 Haushaltsausfälle von rund 590 Mio DM, ab 1994 jedoch Mehreinnahmen von ca. 210 Mio DM für den Bundeshaushalt zur erwarten. Die Änderung des Investitionszulagengesetzes wird zu Belastungen von 2 Mrd DM (1994) bis 6 Mrd DM (1997) für die öffentlichen Haushalte führen. Für die Übernahme des Freihafenamtes Hamburg entstehen dem Bund jährliche Personalkosten von rund 7 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/3432 (s. GESTA D37); bis Ende 1995 befristete Erhöhung der Tabaksteuer auf Feinschnittrollen (sog. Steckzigaretten) dergestalt, daß der Unterschied zur Fabrikzigarette von durchschnittlich 9,4 Pfennig auf 3 Pfennig je Stück abgebaut wird, Herabsetzung des Tabaksteuertarifs für Zigarren und Zigarillos von 13 v.H. auf 5 v.H. des Kleinverkaufspreises bei unveränderter Mindeststeuer von 3,1 Pfennig je Stück; Neuregelung der Investitionszulage in den neuen Bundesländern: 8 v.H. für bis zum 30.6.1993 begonnene, 5 v.H. für ab dem 1.7.1994 begonnene Investitionen mit Ausnahme der Kreditinstitute, der Versicherungswirtschaft, des Handels und der Elektrizitäts- und Gasversorgung, 20 v.H. für am 9.11.1989 im Beitrittsgebiet ansässige Investoren für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im verarbeitenden Gewerbe oder im Handwerk unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die EG- Kommission; Verlängerung der erhöhten Absetzung bei Aus- und Umbaumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen (§ 7c Einkommensteuergesetz) um drei Jahre, Beschränkung der erhöhten Absetzung für Wohnungen mit Sozialbindung (§ 7k Einkommensteuergesetz) auf den Werkswohnungsbau u.a.m. Gegenüber dem bill ergeben sich 1993 Mehreinnahmen von insgesamt 43 Mio DM (Bund 62 Mio DM) und in den Jahren 1994 und 1995 Steuermindereinnahmen von 1,887 Mrd DM (1,232 Mrd DM) bzw. 2,092 Mrd DM (1,383 Mrd DM).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Steuerharmonisierung/Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz * Verbrauchsteuer/Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz * Investitionsförderung/Änderung der §§ 3, 5 und 11 InvestitionszulagenG betr. Verlängerung in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Änderung der §§ 3, 5 und 11 InvestitionszulagenG betr. Verlängerung in den neuen Bundesländern * Investitionszulagengesetz/Änderung der §§ 3, 5 und 11 InvestitionszulagenG betr. Verlängerung in den neuen Bundesländern * Freihafen/Übernahme von Aufgaben des Freihafenamtes Hamburg durch die Zollverwaltung * Zollverwaltung/Übernahme von Aufgaben des Freihafenamtes Hamburg durch die Zollverwaltung * Hamburg, Land/ Übernahme von Aufgaben des Freihafenamtes Hamburg durch die Zollverwaltung * Tabakerzeugnis/Wegfall der Verbrauchsteuern auf bestimmte Tabakerzeugnisse * Bier/Wegfall der Verbrauchsteuer auf alkoholfreies Bier * Alkoholfreies Getränk/Wegfall der Verbrauchsteuer auf alkoholfreies Bier * Alkohol/Wegfall der Verbrauchsteuern auf andere alkoholhaltige Erzeugnisse als alkoholische Getränke * Schmiermittel/Wegfall der Verbrauchsteuer auf Schmierstoffe * Zigaretten/Steuerliche Gleichstellung von Feinschnittrollen mit Zigaretten * Außensteuerrecht/ Verbrauchsteuerregelung im Warenverkehr mit Drittländern * Tabaksteuergesetz/Neufassung des TabStG * Biersteuergesetz/ Neufassung des BierStG * Branntweinmonopol/Ergänzung des BranntweinmonopolG um verbrauchsteuerrechtliche Regelungen * Schaumweinsteuer/Verbrauchsteuer-Bündelung für Schaumwein, Likörwein und Zwischenerzeugnisse im SchaumweinZwStG * Mineralölsteuergesetz/ Neufassung des MinöStG * Kaffeesteuer/Neufassung des KaffeeStG * Abgabenordnung/Änderung der §§ 76, 209, 210 und 370 AO betr. Verbrauchsteuer-BinnenmarktG * Steuerberatungsgesetz/Änderung § 4 Nr. 9 StBerG betr. Verbrauchsteuer-BinnenmarktG * Amtshilfe/Änderung der §§ 1 bis 4, Einfügung § 1a EG-AmtshilfeG betr. Verbrauchsteuer- BinnenmarktG * Einfuhr/Aufhebung der Einfuhr- VerbrauchsteuerbefreiungsVO durch Verbrauchsteuer-BinnenmarktG * Kriegswaffenkontrollgesetz/Änderung § 12 KWKG betr. Freihafenamt Hamburg * Finanzverwaltungsgesetz/Aufhebung § 14 FVG durch Verbrauchsteuer-BinnenmarktG * Außenwirtschaftsgesetz/Änderung der §§ 34, 37, 39, 41 und 45 AWG betr. Freihafenamt Hamburg * Außenwirtschaftsverordnung/Änderung der §§ 10 und 27 AWV betr. Freihafenamt Hamburg * Atomgesetz/Änderung § 22 AtG betr. Freihafenamt Hamburg * Zigarren/Senkung der Tabaksteuer auf Zigarren und Zigarillos * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 7c und 7k EStG betr. Miet- und Werkswohnungsbau * Mietwohnung/Verlängerung der erhöhten Absetzung für Mietwohnungen (§ 7c EStG) * Werkswohnung/ Änderung § 7k EStG betr. Werkswohnungsbau
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. D38 (BT-Drs 12/3436)<br />
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<strong>Inhalt:</strong> Festlegung von Aufgaben und Befugnissen der Zollverwaltung nach der Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts, Regelung der Zollrechtsmaterialien, die weiterhin der nationalen Gesetzgebungskompetenz unterliegen; Zollverwaltungsgesetz als Artikel 1 des Gesetzes: Erfassung des Warenverkehrs, Erlangung einer zollrechtlichen Bestimmung, Aufbau, Befugnisse und Beistandspflichten der Zollverwaltung, Vorschriften für Grundstücke im grenznahen Raum, Sondervorschriften für Freizonen und für Helgoland, Zollordnungswidrigkeiten und Zollstraftaten; Streichung der §§ 1, 68 bis 73 und 75 sowie Änderung von 79a Zollgesetz. Es entstehen keine Kosten.<br />
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<strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/3436 (s. GESTA D38).<br />
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<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in den EG/Anpassung des Zollrechts an die Verwirklichung des EG-Binnenmarkts * Zollverwaltung/ Zollverwaltungsgesetz betr. Anpassung der Zollverwaltung an die Verwirklichung des EG-Binnenmarkts * Freizone (Zollrecht)/Freizonen- Regelung durch Zollrechtsänderungsgesetz * Helgoland/Regelungen für Helgoland durch Zollrechtsänderungsgesetz * Zollgesetz/Streichung der §§ 1, 68 bis 73 und 75 sowie Änderung § 79a Zollgesetz durch Zollrechtsänderungsgesetz
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (G-SIG: 12020386)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG) Nr. 802/68 des Rates vom 27.6.1968, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 456/91 vom 28.2.1991 (ABl Nr. L 54, S. 4) <br><br><b>Inhalt:</b> Gewährleistung der künftigen Aufgabenerfüllung des Absatzfonds: Anpassung der einzelnen Beitragssätze der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, Beitragsbefreiung für importierte Waren ausländischen Ursprungs bei Vorlage des Ursprungsnachweises; Änderung der §§ 2 und 10, Streichung des § 14 Absatzfondsgesetz. Dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft entstehen jährliche Kosten von 80.000 DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Drittes act zur Änderung des Absatzfondsgesetzes); Heraufsetzung des Flächenschlüssels für den Beitragssatz von Baumschulen; Änderung von § 10 Forstabsatzfondsgesetz betr. Anhebung der Abgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaft/Anpassung der Beitragssätze zum Absatzfonds * Ernährungswirtschaft/Anpassung der Beitragssätze zum Absatzfonds * Baumschule/Neuregelung des Beitragssatzes von Baumschulen zum Absatzfonds * Forstabsatzfondsgesetz/Änderung § 10 Forstabsatzfondsgesetz betr. Anhebung der Beitragssätze
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (G-SIG: 12020387)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 27.5.1992 zum Finanzausgleichsgesetz Siehe auch D45 und D46 <br><br><b>Inhalt:</b> Korrektur der vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform beanstandeten Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes: Aufhebung der Ländersteuergarantie in den Jahren 1991 bis 1994 (§ 10 Abs. 3), Zahlung des gebotenen zusätzlichen Nachteilsausgleichs für Bremen und Nordrhein-Westfalen wegen Nichtberücksichtigung bei den Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 1983 bis 1986 sowie Zahlung des Nachteilsausgleichs für Bremen wegen zu geringer Bemessung der Vorabbeträge in den Jahren 1987 bis 1991 jeweils zur Hälfte in 1992 und 1993 aus dem Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen dieser Jahre, Anhebung der Vorabbeträge Bremens auf die Höhe des Saarlands bei den Bundesergänzungszuweisungen ab 1992 (§ 11a). Beim Bund entstehen in den Jahren 1992 und 1993 jeweils Mindereinnahmen von 119 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verzicht auf die Streichung der Ländersteuergarantie. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ergänzungszuweisung an Bundesländer/Korrektur von Bundesergänzungszuweisungen an Bremen und Nordrhein-Westfalen * Bremen, Land/Korrektur der Bundesergänzungszuweisungen an Bremen * Nordrhein-Westfalen, Land/Korrektur von Bundesergänzungszuweisungen an Nordrhein-Westfalen
Original: Gesetz zur Verlängerung der Regelung über die Anmietung von Kraftfahrzeugen im Werkverkehr nach dem Einigungsvertrag (G-SIG: 12020402)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Anlage II Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1a des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der bis zum 31.12.1992 gültigen Übergangsregelung über die Anmietung von Kraftfahrzeugen im Werkverkehr für Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern um ein Jahr. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kraftfahrzeug/Anmietung von Mietwagen im Werkverkehr der neuen Bundesländer * Neue Bundesländer/Anmietung von Mietwagen im Werkverkehr der neuen Bundesländer * Werkverkehr/Anmietung von Mietwagen im Werkverkehr der neuen Bundesländer
Original: Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) (G-SIG: 12020404)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Gesundheits-Strukturreform siehe R18 und R19 motion der SPD-Fraktion "Reform des Gesundheitswesens" (BT Drs 12/ 3226) Siehe auch R26 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherung der finanziellen Grundlagen und der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung: 1. Krankenhausbereich: Budgetierung der Krankenhäuser von 1993 bis 1995, Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips, Einführung leistungsorientierter Vergütungen, Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, Beteiligung der liquidationsberechtigten Ärzte an den durch die Behandlung von Privatpatienten entstandenen Kosten, Verbesserung der Stellensituation der Pflegekräfte, Zuzahlungsregelung bei Krankenhausbehandlung; 2. Ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung: Budgetierung der Gesamtvergütung der Kassenärzte und -zahnärzte von 1993 bis 1995, Begrenzung der Kassenarztzulassungen, Verbesserungen bei der ärztlichen Vergütung (Hausarzt), Absenkung des Punktewertes für Zahnersatzleistungen um 10 v.H., Regelung des Leistungsumfangs der Krankenkassen bei Zahnersatz; 3. Arneimittelbereich: Liste verordnungsfähiger Arzneimittel, Festlegung eines Arzneimittelbudgets, Preismoratorium und -senkung bei Arzneimitteln, Erhöhung des Festbetragsanteils, Zuzahlungsregelung; 4. Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: Wahlfreiheit der Versicherten, Einführung eines einnahmeorientierten Risikostrukturausgleichs zwischen allen Krankenkassen, Neuordnung der Selbstverwaltung; 5. Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Rentner; Änderung des Vierten, Fünften und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie von 11 weiteren Gesetzen, mehreren Rechtsverordnungen und 2 Gebührenordnungen, Überleitungsvorschriften. Die Gesetzliche Krankenversicherung wird um ca. 10,55 Mrd DM jährlich entlastet. Dem stehen jährliche Mehrausgaben von ca. 550 Mio DM entgegen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Entlastung der Krankenkassen bei der Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Kostenregelung für den Versicherten bei Zahnersatz, Regelung der hausärztlichen Versorgung, der Richtgrößen für Arzneimittel, der ärztlichen Vergütung beim Einsatz von medizinischen Großgeräten, Vergütungsregelung für Zahnärzte in den neuen Bundesländern, Einsatz von Naturheilmitteln, Einberufung der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen, Regelungen über Polikliniken, Fallpauschalen für Leistungen des Krankenhauses, Krankenhausinvestitionsprogramm für die neuen Bundesländer, Budgetierung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen, Preismoratorium für Arzneimittel, Regelung der Zulassung als Vertragsarzt, Vorschriften für die Vereinigung von Ersatzkassen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen/Zuzahlungsregelung bei Krankenhausbehandlung * Arzthonorar/Verbesserung bei der ärztlichen Vergütung * Gesetzliche Krankenversicherung/Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung * Krankenversicherung der Rentner/ Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Rentner * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung der §§ 4, 6, 20, 25, 38 und 58 2. KVLG betr. Gesundheitsstrukturgesetz * Sozialgesetzbuch/ Änderung 4. bis 6. Buch SGB betr. Gesundheitsstrukturgesetz * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 357 und 413 RVO betr. Gesundheitsstrukturgesetz * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 159 AFG betr. Gesundheitsstrukturgesetz * Arzneimittelgesetz/Änderung § 12 AMG betr. Gesundheitsstrukturgesetz * Zahnheilkunde/Änderung § 1 act über die Ausübung der Zahnheilkunde betr. Gesundheitsstrukturgesetz * Gesundheits-Reformgesetz/Änderung Art. 56, Streichung Art. 61 GRG betr. Gesundheitsstruktrukturgesetz * Konzertierte Aktion/Einberufung der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen * Gesundheitswesen/Einberufung der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen * Krankenhaus/Fallpauschalen für Leistungen des Krankenhauses * Krankenhausfinanzierung/ Krankenhausinvestitionsprogramm für die neuen Bundesländer * Neue Bundesländer/Regelungen der Gesundheitsstrukturreform für die neuen Bundesländer * Arzneimittelpreis/Preismoratorium für Arzneimittel * Zulassung als Kassenarzt/Zulassung als Vertragsarzt
Original: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (G-SIG: 12020424)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Aussetzung der Anwendung des § 613a BGB im act über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (s. C05) Siehe auch C99 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 232 § 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Verlängerung der Aussetzung des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang) im Gesamtvollstreckungsverfahren für das Beitrittsgebiet um zwei Jahre, Erleichterung von Unternehmenssanierungen nach Privatisierung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zusätzliche Änderung von Art. 232 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerbliche Mieter in den neuen Bundesländern um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 1994. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Verlängerung der Aussetzung des § 613a BGB im Beitrittsgebiet * Privatisierung/Verlängerung der Aussetzung des § 613a BGB im Beitrittsgebiet * Kündigungsschutz für Mieter/ Verlängerung des gewerblichen Mieterschutzes in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Verlängerung des gewerblichen Mieterschutzes in den neuen Bundesländern * Gewerbliche Wirtschaft/ Verlängerung des gewerblichen Mieterschutzes in den neuen Bundesländern
Original: Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen (G-SIG: 12020335)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Einigungsvertrag, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) Siehe auch G06, G07, G16 und G25 <br><br><b>Inhalt:</b> Stabilisierung der Ausgaben bei der Bundesanstalt für Arbeit, Fortentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums des Arbeitsförderungsgesetzes, Befreiung der Arbeitslosenversicherung von Belastungen nicht zwingender Frühverrentung: Entlastung der BA von den Eingliederungsleistungen für Aussiedler, Ausklammerung bestimmter beruflicher Bildungsmaßnahmen sowie Abschluß der Überprüfung von deren Qualität und arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit vor Förderungsbeginn, Einschränkung der Förderhöhe und Dauer beim Einarbeitungszuschuß; Angleichung der Förderkonditionen bei allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern an die Regelungen in den alten Ländern, Gewährung eines Höchstförderungssatzes von bis zu 90 v.H. für eine Übergangsfrist, Begrenzung einer Förderung bis zu 100 v.H. auf besondere arbeitsmarkt- und sozialpolitisch begründete Fälle, Reduzierung der geförderten Arbeitszeit auf 80 v.H. einer Vollbeschäftigung; Präzisierung des Auftrags der beruflichen Rehabilitation im Bereich der BA, Aussetzung der Förderung durch Investitions- und Mehrkostenzuschüsse der produktiven Winterbauförderung bis 1994, Einführung eines neuen Instruments Arbeitsförderung "Umwelt Ost" zur Umweltsanierung in den neuen Ländern; Verkürzung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei älteren Arbeitnehmern, teilweise Anrechnung der Abfindungen bei Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund auf das Arbeitslosengeld, Einführung einer Erstattungspflicht der Arbeitgeber; Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes, Außerkraftsetzung von Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Einigungsvertrag, Änderung der §§ 18, 109, 111 und 112 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, des § 275a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, der §§ 90a, 90b und 105b Bundesvertriebenengesetz, der §§ 1 und 2 der Verordnung über das Ruhen von Lohnersatzleistungen nach dem AFG bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Versorgungssysteme, Änderung des § 10 sowie Aufhebung der §§ 13a und 14 Arbeitslosenhilfe-Verordnung. Die Bundesanstalt für Arbeit wird 1993 um 5,235 Mrd DM entlastet. Dem Bund entstehen durch Eingliederungshilfe und Sprachförderung für Aussiedler 1993 Kosten von über 600 Mio DM und 1994 von knapp 1 Mrd DM. Den durch Änderungen im Bereich Fortbildung und Umschulung bedingten Mehraufwendungen des Bundes stehen Entlastungen durch Streichung der Arbeitslosenhilfe für Aussiedler gegenüber. Die finanziellen Auswirkungen durch Einschränkungen der Vorruhestandsregelung sind nicht quantifizierbar. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung der bei Außenprüfungen zu ermittelnden Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes, Vorschaltmaßnahmen bei Umschulungen, Kriterien für Leistungen an Aussiedler, Nichtanrechnung von Invalidenrenten auf Arbeitslosengeldansprüche, Präzisierung der Arbeitgebererstattung bei Ausscheiden nach dem 56. Lebensjahr, Nichtberücksichtigung von Anpassungshilfen gem. Montanunionvertrag, keine Anrechnung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation sowie Finanzausgleich zwischen Rentenversicherung und Bundesanstalt für Arbeit; act über den Ausgleich von Aufwendungen für das Altersübergangsgeld als Art. 7a der Vorlage. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Änderung der §§ 55a, 62a, 249d und 249h Arbeitsförderungsgesetz: Regelungen betr. Aufnahme selbständiger Tätigkeit, Sprachkurse für Aussiedler, ABM-Leistungen und Ergänzung der Umweltförderung zur Verbesserung sozialer Dienste und Jugendhilfe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesanstalt für Arbeit/Stabilisierung der Ausgaben der BA durch Novellierung des AFG * Beschäftigungspolitik/Fortentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums des AFG * Vorruhestand/ Neuregelung der Frühverrentung durch Novellierung des AFG * Aussiedler/Entlastung der BA von den Eingliederungsleistungen für Aussiedler * Weiterbildung/Neuregelung der Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen durch die BA * Neue Bundesländer/Anpassung der ABM- Förderung in den neuen Ländern, Arbeitsförderung "Umwelt Ost" * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Anpassung der ABM-Förderung in den neuen Bundesländern * Rehabilitation/Präzisierung der beruflichen Rehabilitation im Rahmen der BA * Winterbau/Aussetzung der produktiven Winterbauförderung * Arbeitsförderung "Umwelt Ost" gem. Arbeitsförderungsgesetz/Einführung der Arbeitsförderung "Umwelt Ost" in den neuen Ländern * Einigungsvertrag (29.09.1990)/Keine weitere Anwendung von Anlage II Kap. VIII Sachgebiet E Abschnitt III Nr. 1 a dd Einigungsvertrag durch AFG-Novelle * Sozialgesetzbuch/Änderung der §§ 18, 109, 111 und 112 4. Buch, § 275a 6. Buch SGB betr. AFG- Novelle * Bundesvertriebenengesetz/Änderung der §§ 90a, 90b und 105b BVFG betr. AFG-Novelle * Lohnersatzleistung/Änderung der §§ 1 und 2 VO über das Ruhen von Lohnersatzleistungen durch AFG-Novelle * Arbeitslosenhilfe/Änderung § 10, Aufhebung der §§ 13a und 14 ArbeitslosenhilfeVO durch AFG-Novelle * Datenschutz/ Datenschutzregelung bei Außenprüfungen durch die Bundesanstalt für Arbeit * Aussiedler/Neuregelung der AFG-Leistungen an Aussiedler * Mutterschaftsgeld/Ausschluß von Aussiedlern * Rehabilitation/Keine Anrechnung berufsfördernder Leistungen * Altersübergangsgeld gem. Arbeitsförderungsgesetz/act über den Ausgleich von Aufwendungen für das Altersübergangsgeld
Original: Gesetz zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union (G-SIG: 12020355)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Ratifizierung des Maastrichter Vertrages siehe act zur Änderung des Grundgesetzes A02, Ausführungsgesetze zu Art. 23 (neu) GG siehe A04, A05 und A06 Siehe auch A03 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 7.2.1992 in Maastricht unterzeichneten Vertrags: Gründung der Europäischen Union als Rahmen für die Europäischen Gemeinschaften, Neudefinition der Aufgaben, Ziele und Politiken der EG, schrittweise Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, Errichtung eines Europäischen Währungsinstituts (EWI) mit Beginn der zweiten Stufe (Vorbereitungsstufe) am 1.1.1994, Festlegung von Konvergenzkriterien für die an der Endstufe teilnehmenden Mitgliedstaaten, Errichtung eines Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und einer Europäischen Zentralbank (EZB) mit Beginn der Endstufe, Einführung einer einheitlichen Währung (ECU); Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen, u.a. in den Bereichen Verbraucherschutz, transeuropäische Netze, Forschungsförderung und Umweltschutz, Fortentwicklung der Bestimmungen über die Organe, Verfahren und institutionellen Mechanismen der EG, Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Vertrag, Schaffung eines Ausschusses der Regionen, Einführung der Unionsbürgerschaft, verbunden mit dem Wahlrecht zum Europäischen Parlament (1993) und dem kommunalen Wahlrecht (1994) nach dem Wohnsitzprinzip, Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik anstelle der bisherigen Zusammenarbeit im Rahmen der EPZ, Entwicklung der Westeuropäischen Union als Verteidigungskomponente der Europäischen Union, Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, Zusammenarbeit in der immigrations- und Asylpolitik, der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten internationalen Kriminalität, Einrichtung einer europäischen Polizeibehörde (Europol), Fortentwicklung der Sozialpolitik durch elf Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Großbritanniens); Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft, des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl sowie des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, 17 Protokolle, u.a. die Satzungen des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie des Europäischen Währungsinstituts, 33 Erklärungen, u.a. zur Westeuropäischen Union, zur Asylfrage und zur polizeilichen Zusammenarbeit. Für die öffentlichen Haushalte entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäische Gemeinschaften/Fortentwicklung der EG zur Europäischen Union * Europäische Wirtschafts- und Währungsunion/Schrittweise Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion * Europäisches Währungsinstitut/Errichtung eines Europäischen Währungsinstituts (EWI) * Europäische Zentralbank/Errichtung eines Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) * Europäische Währungseinheit/Einführung einer einheitlichen Währung (ECU) * Verbraucherschutz/Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen * Forschungsförderung/Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen * Umweltschutz/Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen * Subsidiaritätsprinzip/Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Maastrichter Vertrag * Ausschuß der Regionen der EG/Schaffung eines Ausschusses der Regionen der EG * Unionsbürgerschaft/Einführung der Unionsbürgerschaft in der EG * Wahlrecht/Wahlrecht zum EP und kommunales Wahlrecht für EG-Bürger * Kommunalwahl/Kommunalwahlrecht für Bürger von EG-Mitgliedstaaten * Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik/Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EG * Sicherheitspolitik/Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EG * Westeuropäische Union/WEU als Verteidigungskomponente der Europäischen Union * Europäisches Parlament/Erweiterung der Befugnisse des EP * Asyl/EG-Zusammenarbeit in der immigrations- und Asylpolitik * Drogenhandel/EG- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung * Organisierte Kriminalität/EG- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung * Europol/Einrichtung einer europäischen Polizeibehörde (Europol) * Sozialpolitik/ Fortentwicklung der Sozialpolitik der EG * Römische Verträge (25.03.1957)/Änderung des EWG-Vertrages betr. Schaffung der Europäischen Union * Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl/ Änderung des EGKS-Vertrages betr. Europäische Union * Europäische Atomgemeinschaft/Änderung des EURATOM-Vertrages betr. Europäische Union
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 3. April 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie in einem Teil des Grenzabschnittes "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes "Saalach-Scheibelberg" (G-SIG: 12020058)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 3.4.1989 in Wien unterzeichneten Vertrags: genaue Dokumentierung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze für die Sektion III (zwischen dem Bodensee und dem Lech bei Füssen), Erneuerung des noch aus dem 18. und 19. Jhd. stammenden Grenzurkundenwerks in diesem Grenzabschnitt, Vereinbarung zweier geringfügiger Grenzberichtigungen (im Bereich des Rannasees bei Passau und des Grenzübergangs Schellenberg im Berchtesgadener Land). Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grenze/Grenzvertrag mit Österreich
Original: Gesetz zur Änderung veterinärrechtlicher, lebensmittelrechtlicher und tierzuchtrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 12020314)
Germany · German Bundestag · 19 January 2023
Translated from German
<b>Europäische Impulse:</b> 19 EG-Vorschriften, die in einer Fußnote zum Gesetzestitel aufgelistet sind. <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung von EG-Veterinärkontrollrichtlinien zur Verwirklichung des Binnenmarktes: Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen unter Verlagerung an den Ausgangs- und Bestimmungsort, Schaffung einheitlicher Kontrollen an den Außengrenzen der Gemeinschaft; Umsetzung weiterer EG-Regelungen im Bereich des Veterinär-, Lebensmittel- und Tierzuchtrechts; Änderung und Ergänzung versch. §§ Tierseuchengesetz, Tierschutzgesetz, Fleischhygienegesetz, Geflügelfleischhygienegesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und Tierzuchtgesetz; Neufassungsermächtigung. Dem Bund entstehen keine Kosten. Den Ländern entstehen z. Zt. nicht bezifferbare Mehrkosten durch die Abwicklung der Kontrolle beim Erzeuger bzw. Empfänger. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Streichung der Vorschriften für das Freihafenamt Hamburg wegen Wegfalls der Behörde zum 1.1.1993, Berücksichtigung des Bundesratsvorschlags zum Schutz der Verbraucher vor importierten bestrahlten Lebensmitteln u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung von EG-Regelungen im Bereich des Veterinär-, Lebensmittel- und Tierzuchtrechts * Binnenmarkt/ Abschaffung der Veterinärkontrolle an den Binnengrenzen der Gemeinschaft * Grenzabfertigung/Abschaffung der Veterinärkontrolle an den Binnengrenzen der Gemeinschaft * Fleischhygienegesetz/ Änderung und Ergänzung versch. §§ FlHG betr. Rechtsangleichung * Geflügelfleischhygienegesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ GFlHG betr. Rechtsangleichung * Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz/ Änderung und Ergänzung versch. §§ LMBG betr. Rechtsangleichung * Tierschutzgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ Tierschutzgesetz betr. Rechtsangleichung * Tierseuchengesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ TierSG betr. Rechtsangleichung * Tierzuchtgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ TierZG betr. Rechtsangleichung * Konservierung von Lebensmitteln/Schutz der Verbraucher vor importierten bestrahlten Lebensmitteln
Original: Gesetz zum Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 1966 zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (G-SIG: 12020097)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Ratifikation des von der VN-Generalversammlung am 16. Dezember 1966 angenommenen und am 23. März 1976 in Kraft getretenen Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte: Ermöglichung der Individualbeschwerde vor dem Menschenrechtsausschuß der VN, Möglichkeit von Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbeschwerden nach dem IPBPR und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Individualbeschwerde/Individualbeschwerde vor dem VN- Menschenrechtsausschuß * Menschenrechte/Individualbeschwerde vor dem VN-Menschenrechtsausschuß
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem nach Art. 100 GG vorgelegten Fall <br><br><b>Inhalt:</b> Lockerung der Vorschriften zur Vornamensänderung des anzunehmenden Kindes, Verbot der erneuten Annahme eines bereits einmal angenommenen Kindes bei Minderjährigen, Beschränkung der Volladoption von Volljährigen auf Fälle, denen keine überwiegenden Interessen der leiblichen Eltern entgegenstehen, Beteiligung der Eltern am Annahmeverfahren; Änderung der §§ 1757, 1768 und 1772 BGB. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung der §§ 1757, 1768 und 1772 BGB betr. Adoptionsrechtsänderungsgesetz * Vorname/Vornamensänderung bei Adoption
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Juli 1990 zur Änderung des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (G-SIG: 12020232)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 30.7.1990 in Bonn unterzeichneten Änderungsabkommens zum Grenzabfertigungsabkommen mit Österreich vom 14.9.1955: Anpassung an die veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Bedürfnisse, insbesondere Regelungen für grenzüberschreitende Fernmeldeanlagen und die gewerberechtliche Stellung der Grenzspediteure. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grenzüberschreitender Verkehr/Änderung des Grenzabfertigungsabkommens mit Österreich * Fernmeldeanlage/Regelung für grenzüberschreitende Fernmeldeanlagen mit Österreich * Spediteur/ Regelung für Grenzspediteure mit Österreich
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (G-SIG: 12020247)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 20. Juni 1977 von der Allgemeinen Konferenz der ILO angenommenen Übereinkommens, Bestimmungen über die Festsetzung zulässiger Expositionswerte, Kontrollen der Arbeitsumgebung, Verhütungs- und Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzmittel, ärztliche Überwachung und Information der Arbeitnehmer. Es entstehen keine unmittelbaren Kosten. Mittelbare Kosten können durch Maßnahmen zum Vibrationsschutz entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsschutz/ILO-Übereinkommen 148 betr. Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen * Luftverunreinigung/ILO- Übereinkommen 148 betr. Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen * Lärmschutz/ILO-Übereinkommen 148 betr. Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen * Vibrationsschaden/ILO-Übereinkommen 148 betr. Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (G-SIG: 12020248)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des auf der 72. Internationalen Arbeitskonferenz am 24. Juni 1986 angenommenen Übereinkommens, Grundsätze für die Verhütung und Begrenzung von Gesundheitsgefahren infolge einer beruflichen Asbestexposition. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asbest/ILO-Übereinkommen 162 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest * Arbeitsschutz/ILO-Übereinkommen 162 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest * Gefährliches Arbeitsmaterial/ILO- Übereinkommen 162 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (G-SIG: 12020249)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des auf der 75. Internationalen Arbeitskonferenz am 20. Juni 1988 angenommenen Übereinkommens, Regelung arbeitsschutzrelevanter Belange in allen Bereichen der Bauwirtschaft. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsschutz/ILO-Übereinkommen 167 betr. Arbeitsschutz im Bauwesen * Bauwirtschaft/ILO-Übereinkommen 167 betr. Arbeitsschutz im Bauwesen
Original: Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung (G-SIG: 12020263)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C53 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 5a, 5b und 5d Deutsches Richtergesetz: Verkürzung des juristischen Vorbereitungsdienstes um ein halbes Jahr, Fortfall studienbegleitender Leistungskontrollen, Vorverlegung schriftlicher Arbeiten in der zweiten Ausbildungsphase, Abbau von Wartezeiten bei der Referendarausbildung, Übergangsregelung für bereits im Vorbereitungsdienst befindliche Referendare, bundesweite Einführung einer zusätzlichen, im Versagensfalle folgenlosen Prüfungsmöglichkeit für die erste Staatsprüfung. Es entstehen kurzfristig erhöhte Personalkosten, die durch eine geringere Verweildauer im Referendardienst aufgewogen werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Festlegung von Bürgerlichem Recht, Strafrecht, Öffentlichem und Verfassungsrecht als Pflichtfächer, Möglichkeit der Abschichtung beim schriftlichen Teil des ersten Examens, Regelung für den sog. Freiversuch bei der ersten Prüfung, Verkürzung der Übergangsfrist auf ein Jahr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsches Richtergesetz/Änderung der §§ 5a, 5b und 5d DRiG betr. Beschleunigung der Juristenausbildung
Original: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) (G-SIG: 12020213)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch K05 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3.5.1989 (ABl Nr. L 139 S. 19) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die elektromagnetische Verträglichkeit in innerstaatliches Recht: Regelung der Verfahren zur Sicherung der elektromagnetischen Verträglichkeit, insbesondere die Sicherung des störungsfreien Funkempfangs durch die Funkmeßdienste des Bundesamtes für Post und Telekommunikation; Außerkrafttreten des Gesetzes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten und des Durchführungsgesetzes EG-Richtlinien Funkstörungen am 31.12.1995. Es entstehen jährliche Kosten von etwa 200 Mio DM, die zu etwa 5 v.H. aus dem Bundeshaushalt getragen werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Angleichung der Rechtsvorschriften über die elektromagnetische Verträglichkeit * Funkverkehr/Sicherung des störungsfreien Funkempfangs durch das EMVG * Hochfrequenz/ Außerkrafttreten des Gesetzes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten * Funkstörung/Außerkrafttreten des Durchführungsgesetzes EG-Richtlinien Funkstörungen
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes (G-SIG: 12020272)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Landwirtschaftsförderungsgesetz, BGBl I 1989, Nr. 36 S. 1435 (s. GESTA 11. WP F11, Abschlußband S. 377); Fördergesetz, BGBl I 1990, Nr. 42 S. 633 in Verbindung mit Anlage II Kapitel VI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) Siehe auch F26 und F37 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft nach Fortfall der Kürzungsmöglichkeit bei der Umsatzsteuerschuld von 3 v.H.: Leistung eines zusätzlichen soziostrukturellen Einkommensausgleich im Jahr 1992 in den alten Bundesländern, Gewährung von Anpassungshilfen im zweiten Halbjahr 1992 in den neuen Bundesländern; Änderung der §§ 2, 4, 6 und 9, Einfügung von § 3a und Streichung von § 14 Landwirtschaftsförderungsgesetz, Änderung von § 1 Abs. 2 bis 4 Fördergesetz. Der durch den Bund zu finanzierende Teil des soziostrukturellen Einkommensausgleichs ist mit 1,04 Mrd DM, die Möglichkeit der Länder zur finanziellen Ergänzung mit maximal 0,56 Mrd DM kalkuliert. Von den Beihilfen für Ostdeutschland entfallen 390 Mio DM auf den Bund und maximal 210 Mio DM auf die neuen Länder und Berlin. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verzicht auf die Änderung der Verordnungsermächtigung im Fördergesetz, dadurch Vermeidung der Zustimmungsbedürftigkeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftliches Einkommen/Leistung eines zusätzlichen soziostrukturellen Einkommensausgleichs für die Landwirtschaft * Beihilfe (Subvention)/Gewährung von Anpassungshilfen für die Landwirtschaft in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/ Gewährung von Anpassungshilfen für die Landwirtschaft in den neuen Bundesländern
Original: Erstes Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz - 1. SED-UnBerG) (G-SIG: 12020144)
Germany · German Bundestag · 25 August 2026
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<b>Reference:</b> Legislative mandate from Art. 17 of the Unification Treaty, Federal Law Gazette II 1990, No. 35 S. 885 (see GESTA 11. WP C84 <br><br><b>Contents:</b> Rehabilitation and compensation of those most seriously affected by SED injustice (people who were criminally convicted by German courts in the former GDR and committed to psychiatric institutions in violation of the rule of law), compensation and care for people deprived of their freedom by the Soviet occupying power; simplifying and speeding up the procedures for overturning judgments; Compensation and pension scheme: Payment of a basic amount of 300 DM per month of imprisonment to all those convicted in violation of the rule of law, including those who have already received benefits under the Prisoner Assistance Act, taking these payments into account; Payment of a surcharge of 150 DM per month of imprisonment to all victims living in the accession area until November 9, 1989 because of particular disadvantage; Increase of a further amount of 150 DM per month of imprisonment by the Foundation for Former Political Prisoners for those affected in a "particularly impaired economic situation"; Support benefits of 150 DM for affected spouses, parents and children; Care for disabled people in accordance with the Federal Care Act for health damage caused by imprisonment; Survivors' benefits if the person concerned died from injuries caused by imprisonment or the surviving dependents' benefits are not insignificantly reduced as a result of imprisonment; Criminal Rehabilitation Act as Article 1 of the proposal; no further application or change to Article 18 Paragraph 2 and individual provisions in Appendix I Chapter. III Subject Area A Section III of the Unification Treaty as well as Article 4 Nos. 1 and 2 of the agreement of September 18, 1990, repeal of the GDR Rehabilitation Act of September 6, 1990; New version of Section 64b of the Federal Central Register Act, amendment of Sections 9a and 20 of the Prisoner Assistance Act, addition of Section 3 of the Act on the Administrative Procedure for War Victims' Care and Section 3 of the Income Tax Act, amendment of Section 14 of the Housing Benefit Act and Section 16a of the Act on Compensation for Criminal Prosecutions. The costs are borne equally by the federal government and the states. DM 1.55 billion is estimated for the capital compensation, while the pension benefits are expected to initially cost DM 8 million annually. The costs arising from the reimbursement of fines and procedural costs cannot yet be estimated. <br><br><b>Changes based on the committee recommendation:</b> Submission of a declaration of honor for the victims of communist tyranny, introduction of evasion from military service and intelligence service activities for the Federal Republic of Germany as reasons for persecution, maximum compensation for executions and killings at the border, introduction of limited inheritance and transferability of capital compensation; Elimination of the planned amendment to Section 3 of the Act on Administrative Procedures in the Care for war victims, amendment to Sections 4 and 25 of the Prisoner Assistance Act, insertion of Sections 96b and 96c and change to the heading of Section 6 of the Federal Fees Schedule for Lawyers. <br><br><b>Changes through the mediation process:</b> Increase in capital compensation for political victims of the SED regime who lived in the former GDR until November 9, 1989 to 550 DM, 65 percent of the costs are covered by the federal government and 35 percent by the states (instead of 50:50 percent). <br><br><b>Secondary keywords:</b> Reparation for SED injustice/First SED Injustice Remediation Act * Criminal Rehabilitation Act/ StrRehaG as Art. 1 of the First SED Injustice Remediation Act * Compensation for criminal prosecution measures/Amendment § 16a Law on compensation for criminal prosecution measures concerning SED victims * Socialist Unity Party of Germany/Rehabilitation and compensation for SED victims * Soviet occupation zone / Compensation and care for victims of the Soviet occupying power * Judgment / reversal of judgment for SED victims * Federal pension law / disability insurance according to the BVG for SED victims * Survivors' pension / survivors' pension for relatives of SED victims * Unification agreement (September 29, 1990) / amendment to the unification agreement regarding 1. SED-UnBerG * Rehabilitation Act / repeal of the Rehabilitation Act by 1st SED-UnBerG * Federal Central Register Act / new version of § 64b BZRG regarding 1st SED-UnBerG * Prisoner Assistance Act / amendment to §§ 4, 9a, 20 and 25 HHG regarding 1st SED-UnBerG * Care for war victims/change § 3 Law on the administrative procedure for war victim care regarding 1. SED-UnBerG * Income Tax Act/Amendment to Section 3 EStG regarding 1. SED-UnBerG