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Germany

Laws

67 ingested laws from Germany in 1991. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung12/42enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (G-SIG: 12020009)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (G-SIG: 12020009)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Die Vorlage wurde bereits in der 11. WP eingebracht (s. GESTA 11. WP XC21, Abschlußband S. 1166) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland in New York unterzeichneten Übereinkommens: völkerrechtlich verbindliche Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Verwirklichung des sich aus den Rechten des Kindes ergebenden Schutzanspruchs, der in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend verwirklicht ist, Wahrung des Elternrechts, Definition des Kindeswohls, Registereintrag von Geburten, Identitätsschutz, Recht auf Familienzusammenführung, Bekämpfung der Kindesentführung, eigene religiöse Meinungsbildung, Schutzmaßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe, Mindestanforderungen bei Adoption, Rechte behinderter Kinder, Recht auf Gesundheit und angemessenen Lebensstandard, Recht auf Bildung, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Schutz vor sexuellem Mißbrauch, Bekräftigung allgemeiner Menschenrechtsgarantien, Vorschriften für das Jugendstrafrecht, Fragen der internationalen Kontrolle. Es entstehen geringfügige Kosten, die nicht zu beziffern sind. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Unveränderte Annahme des bills unter Kenntnisnahme einer Erklärung der Bundesregierung, die bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegeben werden soll (Keine unmittelbare Anwendung des Übereinkommens, Auslegung des elterlichen Sorgerechts bei Alleinerziehenden, Rechtsbeistand bei Straftaten von geringerer Schwere, widerrechtliche Einreise von Ausländern, Ablehnung der Altersgrenze von Soldaten von 15 Jahren). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kind/UN-Kinderkonvention * Menschenrechte/UN-Kinderkonvention * Vereinte Nationen/UN-Kinderkonvention * Sextourismus/Sex-Tourismus in die Dritte Welt, Bestrafung von Vergehen an Kindern in Deutschland

Law· Gesetzgebung12/474enacted

Act zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 12020053)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 12020053)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Förderung der Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen: Festlegung von Ansprechstellen, Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Sachen, Regelung von Schadenersatz und Haftung, Verzicht auf Kostenerstattung, Verstärkung des technischen Informationsaustausches. Die Aufwendungen beider Vertragsparteien für wechselseitig gewährte Hilfen dürften sich über einen längeren Zeitraum gesehen ausgleichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Katastrophenhilfe/Katastrophenhilfeabkommen mit Österreich

Law· Gesetzgebung12/632enacted

Act zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites act über das Gemeinschaftspatent) (G-SIG: 12020055)

Original: Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites Gesetz über das Gemeinschaftspatent) (G-SIG: 12020055)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> 3. Luxemburger Regierungskonferenz vom 11. bis 15. Dezember 1989, einberufen aufgrund des Beschlusses des Binnenmarktrats vom 18. September 1989 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 21. Dezember 1989 in Brüssel unterzeichneten Vertragswerks über das Gemeinschaftspatent: Ausgestaltung des vom Europäischen Patentamt erteilten europäischen Patents zu einem EG- weiten Schutzrecht neben dem Patent aufgrund des Europäischen Patentübereinkommens, Einführung der Pflicht zur Einreichung einer deutschen Übersetzung der europäischen Patentschrift, Einrichtung von Gemeinschaftspatentgerichten in Zuständigkeit der Landesregierungen, Regelung für gerichtliche Verfahren, die nicht unter das Streitregelungsprotokoll fallen; Änderung versch. §§ act über internationale Patentübereinkommen, der §§ 23 und 40 Patentgesetz, des § 6 Gebrauchsmustergesetz, des Gebührenverzeichnisses zum act über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts und von Art. 1 des Gemeinschaftspatentgesetzes, Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1975 über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt. In der Anfangsphase können durch Finanzbeiträge zu den Organen nach Artikel 20 GPÜ Kosten entstehen, denen spätere erhebliche Einnahmen für den Bundeshaushalt gegenüberstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung einer Vorschrift betr. Wählbarkeit von Patentanwälten aus den neuen Bundesländern in den Vorstand der Patentanwaltskammer. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeinschaftspatentübereinkommen (15.12.1975)/GPÜ als Bestandteil der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente * Binnenmarkt/ Vereinbarung über Gemeinschaftspatente * Patent (Erfinderschutz)/ Vereinbarung über Gemeinschaftspatente * Patentübereinkommen/ Änderung versch. §§ act über internationale Patentübereinkommen * Patentgesetz/Änderung der §§ 23 und 40 PatG betr. Gemeinschaftspatent * Gebrauchsmustergesetz/Änderung § 6 GebrMG betr. Gemeinschaftspatent * Patentgebührengesetz/Änderung Gebührenverzeichnis PatGebG betr. Gemeinschaftspatent * Gemeinschaftspatentgesetz/Änderung Art. 1 Gemeinschaftspatentgesetz betr. Vereinbarung über Gemeinschaftspatente

Law· Gesetzgebung12/460enacted

Act zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 12020065)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 12020065)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Kooperationsvertrag mit der Tschechoslowakei siehe XA10 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 2. Oktober 1990 unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz, Entschädigungspflicht, Rechtsweggarantie und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit der Tschechoslowakei

Law· Gesetzgebung12/758enacted

Act zu dem Abkommen vom 7. Juni 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen (G-SIG: 12020074)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen (G-SIG: 12020074)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Förderung der Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen: Festlegung von Ansprechstellen, Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Sachen, Regelung von Schadenersatz und Haftung, Verzicht auf Kostenerstattung, Verstärkung des technischen Informationsaustausches. Die Aufwendungen beider Vertragsparteien für wechselseitig gewährte Hilfen dürften sich über einen längeren Zeitraum gesehen ausgleichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Katastrophenhilfe/Katastrophenhilfeabkommen mit den Niederlanden

Law· Gesetzgebung12/1091enacted

Act zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz (G-SIG: 12020089)

Original: Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz (G-SIG: 12020089)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch B99 und B101 <br><br><b>Inhalt:</b> Übernahme der bahnpolizeilichen Aufgaben einschließlich des Fahndungsdienstes der Bundesbahn und - auf motion des jeweiligen Bundeslandes - der Aufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch den Bundesgrenzschutz, Vollzug der Rechtsangleichung an die schon vorhandene Rechtslage in den neuen Bundesländern; Änderung der §§ 1, 2, 33, 43 und 47 Bundesgrenzschutzgesetz, der §§ 19b, 20a, 29, 31 und 32 Luftverkehrsgesetz, Aufhebung der §§ 55 bis 61 und Änderung § 64a der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Bei Übernahme bahnpolizeilicher Aufgaben durch den Bundesgrenzschutz entstehen dem Bundeshaushalt jährlich Kosten in Höhe von 165 Mio DM. Falls alle alten Bundesländer die Übernahme der Luftsicherheitsaufgaben durch den Bund beantragen, entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von 135 Mio DM. Diese werden durch Einnahmen aus der Luftsicherheitsgebühr größtenteils ausgeglichen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung (§§ 161 und 163 StPO) durch den Bundesgrenzschutz bei Verdacht eines Vergehens nach § 12 Abs. 2 StGB, Zuständigkeitsabgrenzung zur Landespolizei, Unterstützung des Bundeskriminalamtes durch den Bundesgrenzschutz bei der Wahrnehmung von Personenschutzaufgaben, Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes im Hinblick auf die neuen Aufgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bahnpolizei/Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei auf den Bundesgrenzschutz * Luftsicherheit/Übertragung der Aufgaben der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz * Luftverkehrsgesetz/ Änderung der §§ 19b, 20a, 29, 31 und 32 LuftVG betr. Übertragung der Aufgaben der Luftsicherheit auf den BGS * Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung/Aufhebung der §§ 55 bis 61 und Änderung § 64a EBO betr. Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei auf den BGS * Strafverfolgung/Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben der Strafverfolgung durch den BGS * Bundeskriminalamt/Unterstützung des BKA durch den BGS beim Personenschutz

Law· Gesetzgebung12/1093enacted

Act über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-act - StUG) (G-SIG: 12020111)

Original: Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) (G-SIG: 12020111)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Zusatzvereinbarung vom 18.9.1990 zum Einigungsvertrag (BT Drs. 11/ 7931) (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780); siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. B09 (BT-Drs 12/723); vergleiche auch B08, B74 und B104<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Zusammenführung der Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR unter der zentralen Verwaltung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, uneingeschränktes Auskunftsrecht für Betroffene, eingeschränktes Auskunftsrecht für Stasi-Mitarbeiter und Begünstigte, Regelungen für die Verwendung von Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, beschränkte Verwendung durch Strafverfolgungsbehörden, kein Zugriff der Nachrichtendienste auf Daten Betroffener und Dritter, Nachteilsverbot, Übermittlungsregelungen, Einrichtung einer Bundesoberbehörde &quot;Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes&quot;, zentrale Verwaltung der Unterlagen bei teilweise dezentraler Lagerung, historische, politische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, Unterstützung der politischen Bildung und der wissenschaftlichen Forschung; Aufhebung der Regelungen in Anlage I Kapitel II Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b (Bundesarchivgesetz) des Einigungsvertrages. Für den Bund ergeben sich erhebliche Mehrbelastungen. Jährlich entstehen voraussichtlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von 18 Mio DM und Personalfolgekosten in Höhe von 6,5 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/723 (s. GESTA B09); Klarstellung der Auskunftsrechte der Einzelpersonen, Vorschriften über Anonymisierung und Löschung personenbezogener Informationen über Betroffene und Dritte, Einsichtsrecht und Verwendung bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf motion von Behörden, Verwendung von Stasi-Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Fernsehen, Bestimmung von Stellen in den neuen Bundesländern als Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Die Personalkosten steigen auf ca. 98 Mio DM und die Personalfolgekosten auf ca. 76 Mio DM jährlich. Änderungen aufgrund von Änderungsanträgen zur 2. Beratung: Präzisierung einzelner Vorschriften, insbesondere stärkere Berücksichtigung des Öffentlichkeitsauftrags von Presse, Rundfunk und Fernsehen, Begrenzung der Strafvorschrift auf Tatbestände, bei denen es um das im besonderen Maße schutzbedürftige Persönlichkeitsrecht von Betroffenen und Dritten geht.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ministerium für Staatssicherheit/Stasi-Unterlagen-act * Akten/ Stasi-Unterlagen-act * Deutsche Demokratische Republik/ Gesetzliche Regelung der Sicherung und Nutzung der Stasi-Akten * Auskunfterteilung/Auskunftsrecht für Stasi-Akten * Akteneinsicht/ Einsicht in Stasi-Akten * Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes/Einrichtung als Bundesoberbehörde, Aufgaben und Befugnisse * Einigungsvertrag (29.09.1990)/Aufhebung der Regelungen in Anl. I Kap. II Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b betr. Stasi-Akten * Bundesarchivgesetz/Aufhebung der Regelungen des Einigungsvertrages betr. Stasi-Akten * Untersuchungsausschuß/Verwendung von Stasi-Akten in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen * Massenmedien/Verwendung von Stasi-Akten durch Presse, Rundfunk und Fernsehen * Neue Bundesländer/Bestellung von Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes in den neuen Bundesländern

Law· Gesetzgebung12/1269enacted

Act über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz - PersStärkeG) (G-SIG: 12020135)

Original: Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz - PersStärkeG) (G-SIG: 12020135)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch B11 und B33 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Siehe auch XA03 <br><br><b>Inhalt:</b> Verminderung des Personalbestands der Streitkräfte bis zum 31.12.1994 auf 370.000 Soldaten bei Wahrung einer alters- und dienstgradgerechten Personalstruktur: Herabsetzung der besonderen Altersgrenze der Berufssoldaten im Zeitraum 1993 bis 1998 um ein Jahr; vorzeitige Zurruhesetzung von Berufssoldaten, Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten in das eines Zeitsoldaten sowie Kürzung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten, jeweils auf freiwilliger Basis, im Zeitraum 1992 bis 1994 bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses; Anpassung des § 45 Soldatengesetz und des § 15 Soldatenversorgungsgesetz. Durch das act werden innerhalb von sieben Jahren Einsparungen von 92,8 Mio DM erzielt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Streitkräfte/Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte durch Personalstärkegesetz * Bundeswehr/Verminderung der Personalstärke der Bundeswehr durch Personalstärkegesetz * Berufssoldat/Vorzeitige Zurruhesetzung von Berufssoldaten * Soldat auf Zeit/ Dienstzeitkürzung für Zeitsoldaten * Soldatengesetz/Anpassung § 45 Soldatengesetz betr. Personalstärkegesetz * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 15 SVG betr. Personalstärkegesetz

Law· Gesetzgebung12/1240enacted

Act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) (G-SIG: 12020136)

Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) (G-SIG: 12020136)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch E18, E19, E28 und E40 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von rund 13,1 Mrd DM für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, insbesondere in den neuen Bundesländern, Finanzierung der Ausgaben zu rund 58 v.H. durch Kreditaufnahme. Es entstehen Kosten von rund 13,1 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Aufstockung des Baransatzes um 2 Mrd DM auf 15,1 Mrd DM zur zusätzlichen Förderung der neuen Bundesländer, Anhebung des Ermächtigungsrahmens zur Kreditaufnahme auf 68 v.H. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittelstandsförderung/ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992 * Regionale Wirtschaftspolitik/ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992 * Umweltschutz/ Förderung des Umweltschutzes durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992 * Energieeinsparung/Förderung der Energieeinsparung durch ERP- Wirtschaftsplangesetz 1992 * Investitionsförderung/Förderung durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992 * Berlinförderung/ERP- Wirtschaftsplangesetz 1992 * Neue Bundesländer/Förderung durch ERP- Wirtschaftsplangesetz 1992 * Ausfuhrförderung/Finanzierung von Lieferungen in Entwicklungsländer durch ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992

Law· Gesetzgebung12/1000enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) (G-SIG: 12020138)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) (G-SIG: 12020138)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Nachtragshaushaltsgesetz 1992 siehe D28 <br><br><b>Inhalt:</b> Feststellung des Bundeshaushalts 1992 in Einnahmen und Ausgaben auf 422,56 Mrd DM; Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 49,86 Mrd DM, Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Ausfuhrbürgschaften und -garantien um 5 Mrd DM auf 35 Mrd DM, Aufnahme der Wohnungsbauförderung in den neuen Bundesländern in den Ermächtigungsrahmen für Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung, Anhebung des Ermächtigungsrahmens zur Übernahme von Haftungskapital bei internationalen Finanzierungsinstituten, insbesondere bei der Afrikanischen Entwicklungsbank, Vorfinanzierung von Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit bis zur Höhe von 6 Mrd DM, Ausdehnung der Zweckbindung eines Teils des Mineralölsteueraufkommens auf andere, außerhalb des Straßenwesens liegende verkehrspolitische Zwecke. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Rückführung des Haushaltsvolumens auf 422,1 Mrd DM und der Nettokreditaufnahme auf 45,33 Mrd DM, Anhebung der Verpflichtungsermächtigungen auf rd. 76,9 Mrd DM sowie des Ermächtigungsrahmens für Ausfuhrbürgschaften und -garantien; größere Veränderungen: Aufstockung der Barmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen bei der NATO-Verteidigungshilfe, zum Aufbau der Republik der Deutschen an der Wolga, für den Steinkohlenbergbau und die SDAG Wismut, zur Investitionsförderung in den neuen Bundesländern und zur regionalen Flankierung von Truppenabbau und Zechenstillegungen, zur Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen und als Überbrückungshilfe im Beitrittsgebiet, Umschichtung in der Rentenversicherung, Einsparungen bei den Berufs- und Zeitsoldaten, beim Erziehungs-, Kinder- und Wohngeld, erhöhte Zuweisungen und Verpflichtungsermächtigungen für den housing construction, Umverteilung bei den Zinsleistungen, Übertragung der Strukturhilfe auf den Fonds "Deutsche Einheit", Mittelansatz zum Erwerb von Grundstücken in Berlin und für Ausgleichsleistungen an die Region Bonn, Umschichtungen im ERP-Sondervermögen zugunsten des Beitrittsgebiets, Erhöhung der Zuschüsse an die Stiftung für deutsch-polnische Aussöhnung u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haushaltsgesetz/Bundeshaushaltsgesetz 1992 * Nettokreditaufnahme/ Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 1992 * Kreditversicherung/Erhöhung des Ermächtigungsrahmens 1992 für Ausfuhrbürgschaften und -garantien * Wirtschaftsförderung/ Ermächtigungsrahmen 1992 für Wirtschaftsförderung * Wohnungsbauförderung/Wohnungsbauförderung in den neuen Bundesländern im Bürgschaftsrahmen 1992 zur Wirtschaftsförderung * Neue Bundesländer/Wohnungsbauförderung in den neuen Bundesländern im Bürgschaftsrahmen 1992 zur Wirtschaftsförderung * Afrikanische Entwicklungsbank/Übernahme von Haftungskapital bei der Afrikanischen Entwicklungsbank * Bundesanstalt für Arbeit/Vorfinanzierung von Aufgaben der BA * Mineralölsteuer/Ausdehnung der Verwendungszwecke des Mineralölsteueraufkommens * NATO/Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für die NATO-Verteidigungshilfe * Verteidigungshilfe/Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für die NATO-Verteidigungshilfe * Auslandsdeutscher/Leistungen zum Aufbau der Republik der Deutschen an der Wolga * Sowjetunion/Leistungen zum Aufbau der Republik der Deutschen an der Wolga * Steinkohlenbergbau/ Förderung des Absatzes und der Kapazitätsanpassung im Steinkohlenbergbau * Wismut GmbH/Zuwendungen an die SDAG Wismut * Neue Bundesländer/Leistungen an die neuen Bundesländer * Investitionsförderung/Investitionsförderung in den neuen Bundesländern * Truppenabbau/Regionale Flankierung des Truppenabbaus

Law· Gesetzgebung12/1281enacted

Act zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz - BwBAnpG) (G-SIG: 12020143)

Original: Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz - BwBAnpG) (G-SIG: 12020143)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> act zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung (s. GESTA 11.WP B72, Abschlußband S.119) Siehe auch B33 und H02 <br><br><b>Inhalt:</b> Abbau von mindestens 4.862 Beamten-Haushaltsstellen für das Gebiet der alten Bundesländer bis zum 31.12.1997 im Zusammenhang mit der Reduzierung der Personalstärke der Bundeswehr; Schaffung der Möglichkeit für Beamte der Bundeswehr, deren anderweitige Verwendung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, auf eigenen motion ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden; Außerkrafttreten des Gesetzes am 31.12.1997. Für die Jahre bis 2002 ergeben sich voraussichtlich Haushaltseinsparungen von fast 166 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundeswehrangehöriger/Vorzeitiger Ruhestand für Beamte der Bundeswehr * Beamter/Vorzeitiger Ruhestand für Beamte der Bundeswehr * Ruhestand/Vorzeitiger Ruhestand für Beamte der Bundeswehr

Law· Gesetzgebung12/1522enacted

Act zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet (G-SIG: 12020164)

Original: Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet (G-SIG: 12020164)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) <br><br><b>Inhalt:</b> Auflösung des Vermögens des gemeinsamen Trägers der Sozialversicherung in der DDR (Gesamthandsvermögen) und des Immobilienvermögens des Gesundheitswesens Wismut und Übertragung des Eigentums auf Sozialversicherungsträger und ihre Verbände im Beitrittsgebiet sowie auf bestimmte Dritte und die neuen Bundesländer; Erleichterung von Grundbuchberichtigungen durch Schaffung eines Verwaltungsverfahrens für Grundstücke, die Sozialversicherungsträgern auf dem Gebiet der DDR gehört haben. Es entstehen geringfügige Verwaltungskosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet); Änderung von Art. 7, Nr. 1 und 3 bis 5 KOV-Anpassungsgesetz 1991: Verlängerung der Gültigkeit der alten DDR- Schwerstbeschädigtenausweise; Änderung der §§ 192, 195 und 249c Arbeitsförderungsgesetz: Erweiterung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit durch Vertreter aus den neuen Bundesländern. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/act zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen * Wismut GmbH/Übertragung des Immobilienvermögens des Gesundheitswesens Wismut * KOV-Anpassungsgesetz/Änderung Art. 7 KOV- AnpG 1991 betr. DDR-Schwerstbeschädigtenausweise * Ausweis für Schwerbehinderte/Änderung Art. 7 KOV-AnpG 1991 betr. DDR- Schwerstbeschädigtenausweise * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 192, 195 und 249c AFG betr. Erweiterung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit * Bundesanstalt für Arbeit/Änderung der §§ 192, 195 und 249c AFG betr. Erweiterung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit

Law· Gesetzgebung12/1523enacted

Act zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung (G-SIG: 12020165)

Original: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung (G-SIG: 12020165)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Überleitung des Unterhaltsvorschußrechts auf das Gebiet der ehemaligen DDR zum 1.1.1992, Verbesserung der Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zum 1.1.1993 durch Erhöhung der Altersgrenze auf die Vollendung des 12. Lebensjahres und durch Verlängerung der Höchstleistungsdauer auf 72 Monate; Änderung der §§ 1, 2, 3 und 12 des Unterhaltsvorschußgesetzes, Neufassungsermächtigung, Änderung § 1 der Unterhaltssicherungsverordnung. Die Haushalte des Bundes und der neuen Bundesländer werden ab 1992 voraussichtlich mit je etwa 25,5 Mio DM, der Bundeshaushalt und die Haushalte aller Länder ab 1993 mit je etwa 175 Mio DM jährlich belastet. Dem stehen Einsparungen von etwa 6 Mio DM (1992) und etwa 14 Mio DM (1993) gegenüber. Die Einnahmen des Bundes und der Länder durch die Realisierung von Unterhaltsansprüchen werden 1993 je um 35 Mio DM und ab 1994 je um 40 Mio DM jährlich steigen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung § 12a Unterhaltsvorschußgesetz: Sicherstellung der Weiterzahlung für die Bestandsfälle der USVO, die vom 1. Januar 1992 an unter des UVG fallen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Überleitung des Unterhaltsvorschußrechts * Unterhaltssicherungsverordnung/Ablösung der Unterhaltssicherungsverordnung zum 1.1.1992

Law· Gesetzgebung12/1324enacted

Act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 12020175)

Original: Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 12020175)

Germany · German Bundestag · 2 August 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch B16 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 44b Abgeordnetengesetz: Überprüfung der Bundestagsabgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR, Erlaß von Richtlinien des Deutschen Bundestages für das parlamentsinterne Überprüfungsverfahren. Keine Kostenangabe. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zuständigkeit des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung für die Durchführung des parlamentsinternen Überprüfungsverfahrens. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagsabgeordneter/Überprüfung der Abgeordneten auf Stasi- Mitarbeit * Stasi/Überprüfung der Abgeordneten auf Stasi-Mitarbeit * Bundestag: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/ Zuständigkeit des AfWIuG für das Überprüfungsverfahren auf Stasi- Tätigkeit

Law· Gesetzgebung12/1300enacted

Act über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) (G-SIG: 12020177)

Original: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) (G-SIG: 12020177)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Haushaltsgesetz 1991 siehe D03, Aufhebung des Strukturhilfegesetzes siehe D16 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von § 24 Haushaltsgesetz 1991: Gewährung einer einmaligen Finanzzuweisung von 5 Mrd DM an die Bundesanstalt für Arbeit aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung in den neuen Bundesländern, Leistung einer einmaligen pauschalen Überbrückungshilfe von 0,6 Mrd DM an die bisherigen Empfängerländer wegen der Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und Umlenkung der gesamten Strukturhilfemittel in den Fonds "Deutsche Einheit". Finanzierung der Ausgaben durch Einstellung einer globalen Minderausgabe von 5,6 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Absenkung der Nettokreditaufnahme 1991 von 66,417 Mrd DM auf 61,657 Mrd DM, Verminderung der einmaligen Finanzzuweisung an die Bundesanstalt für Arbeit auf 4,9 Mrd DM u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haushaltsgesetz/Nachtragshaushaltsgesetz 1991 * Bundesanstalt für Arbeit/Finanzzuweisung von 5 Mrd DM an die BA durch Nachtragshaushaltsgesetz 1991 * Strukturhilfe (Finanzhilfe)/ Überbrückungshilfe von 0,6 Mrd DM wegen Aufhebung des Strukturhilfegesetzes im Nachtragshaushalt 1991 * Neue Bundesländer/ Finanzzuweisung an die BA zugunsten der neuen Bundesländer durch Nachtragshaushaltsgesetz 1991

Law· Gesetzgebung12/1359enacted

Act zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (G-SIG: 12020179)

Original: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (G-SIG: 12020179)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Erweiterung der Nahzone des Güterkraftverkehrs von 50 auf 75 km, Verwaltungsvereinfachung bei der Bestimmung der Nahzonen; Änderung § 2 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Kosten halten sich in Grenzen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderung in § 6a Abs. 2 Satz 1 Güterkraftverkehrsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Güternahverkehr/Erweiterung der Nahzone von 50 auf 75 km

Law· Gesetzgebung12/1467enacted

Act zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes (G-SIG: 12020182)

Original: Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes (G-SIG: 12020182)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch C04, C11 und C172 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 57 Absätze 1, 2 und 4 D-Markbilanzgesetz: Verlängerung der Anmeldefrist für Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern zur Eintragung im Handelsregister bis zum 31.12.1992, sinngemäße Regelung für die Anmeldung von Genossenschaften zum Genossenschaftsregister mit der Maßgabe, daß Beschlüsse aufgrund des am 1.7.1990 geltenden Statuts wirksam bleiben. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Verlängerung der Anmeldefrist zum Handels- bzw. Genossenschaftsregister in den neuen Bundesländern * Kapitalgesellschaft/Verlängerung der Anmeldefrist zum Handelsregister für Kapitalgesellschaften im Beitrittsgebiet * Handelsregister/Verlängerung der Anmeldefrist zum Handelsregister für Kapitalgesellschaften im Beitrittsgebiet * Genossenschaft/ Verlängerung der Anmeldefrist zum Genossenschaftsregister für Genossenschaften im Beitrittsgebiet * Genossenschaftsregister/ Verlängerung der Anmeldefrist zum Genossenschaftsregister für Genossenschaften im Beitrittsgebiet

Law· Gesetzgebung12/1468enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 12020183)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 12020183)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Vorhergehende Verlängerungen des Entlastungsgesetzes siehe BGBl I 1987, Nr. 54 S. 2442 und BGBl I 1989, Nr. 61 S. 2404 (s. GESTA 11. WP C19 und C87, Abschlußband S. 158 und S. 208), weitere Verlängerung siehe C148 Siehe auch FGO-Änderungsgesetz C17 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Artikel 1 Satz 1 und Artikel 2 Nr. 3, Streichung von Artikel 3 des Entlastungsgesetzes: Verlängerung der Geltungsdauer (bisher 31.12.1991) bis zum 31.12.1993. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlastungsgesetz/Verlängerung der Geltung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs

Law· Gesetzgebung12/1469enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (G-SIG: 12020184)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (G-SIG: 12020184)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der Gesamtreform des Insolvenzrechts (s. C49) Siehe auch C40 und C142 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 8 act über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes um weitere zwei Jahre. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Konkursverfahren/act zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren * Vergleich/act zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren

Law· Gesetzgebung12/1470enacted

Erstes act zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 (G-SIG: 12020185)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 (G-SIG: 12020185)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Flächenstillegungsgesetz 1991 siehe F07 Siehe auch F37 und F41 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG) Nr. 1703/91 des Rates vom 13.6.1991 (ABl L 162 S. 1), Verordnung (EWG) Nr. 2069/91 vom 11.7.1991 (ABl L 191 S. 19) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der gültigen innerstaatlichen Vorschriften an das EG-Recht durch Änderung der §§ 3 und 6 Absatz 1 und 3 Flächenstillegungsgesetz 1991: Kürzung der Beihilfe für die Flächenstillegung im Fall der Selbstbegrünung um 10 v.H., Einräumung der Möglichkeit einer nur teilweisen Rückforderung der Beihilfe bei Verstößen gegen bestimmte, den Umweltschutz betreffende Verpflichtungen, Regelung der Verzinsung zurückzuzahlender Beträge; rückwirkendes Inkrafttreten zum 27.7.1991. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Stillegung landwirtschaftlicher Nutzflächen/Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 * Rechtsangleichung in den EG/ Anpassung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 * Beihilfe (Subvention)/Änderung von Beihilfe-Regelungen im Flächenstillegungsgesetz 1991

Law· Gesetzgebung12/1483enacted

Act zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 12020186)

Original: Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 12020186)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Art. 6 Abs. 3 des Vertrages über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit der DDR (s. GESTA 11. WP XR01, Abschlußband S. 773); Anlage II Kap VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. e des Einigungsvertrages (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) <br><br><b>Inhalt:</b> Auslaufen des Schiedsstellengesetzes für die neuen Bundesländer zum 31. Dezember 1992, Ermächtigung der Länder zu einer früheren Aufhebung der Schiedsstellenregelung bei Errichtung einer eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit, Einführung eines Teilunterhaltsgeldes für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Verknüpfung mit AB-Maßnahmen; Änderung des § 44 Arbeitsförderungsgesetz. Es entstehen nicht quantifizierbare Kosten durch eine mögliche gesteigerte Inanspruchnahme der Arbeitsgerichte; die Einführung des Teilunterhaltsgeldes führt zu Minderausgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Aufhebung des Schiedsstellengesetzes für Arbeitsrecht * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 44 AFG betr. Teilunterhaltsgeld * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Einführung eines Teilunterhaltsgeldes in Verbindung mit ABM

Law· Gesetzgebung12/1709enacted

Act zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (G-SIG: 12020202)

Original: Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (G-SIG: 12020202)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch F01 und F08 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung von § 69 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz: Zulässigkeit einer Vervollständigung der notwendigen Anmeldungsunterlagen zur Eintragung der neuen Rechtsform von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften beim zuständigen Register auch nach dem 31.12.1991. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft/Nachreichen von Umwandlungsunterlagen der LPGen

Law· Gesetzgebung12/1504enacted

Act zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag (G-SIG: 12020192)

Original: Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag (G-SIG: 12020192)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Einigungsvertrag, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) Siehe auch B35 und B38 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der im Einigungsvertrag genannten Anwendungsfrist für Kriegsfolgengesetze auf Aussiedler im Beitrittsgebiet (Bundesvertriebenengesetz, Lastenausgleichsgesetz, Häftlingshilfegesetz und Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz) bis zum 31.12.1992, damit Sicherstellung der Aufnahme von Aussiedlern in den neuen Bundesländern. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einigungsvertrag (29.09.1990)/Verlängerung der im Einigungsvertrag genannten Anwendungsfrist für Kriegsfolgengesetze auf Aussiedler * Aussiedler/Verlängerung der im Einigungsvertrag genannten Anwendungsfrist für Kriegsfolgengesetze auf Aussiedler * Neue Bundesländer/Verlängerung der im Einigungsvertrag genannten Anwendungsfrist für Kriegsfolgengesetze auf Aussiedler * Bundesvertriebenengesetz/Verlängerung der Anwendungsfrist des BVFG auf Aussiedler in den neuen Bundesländern * Lastenausgleichsgesetz/ Verlängerung der Anwendungsfrist des LAG auf Aussiedler in den neuen Bundesländern * Häftlingshilfegesetz/Verlängerung der Anwendungsfrist des HHG auf Aussiedler in den neuen Bundesländern * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/Verlängerung der Anwendungsfrist des KgfEG auf Aussiedler in den neuen Bundesländern

Law· Gesetzgebung12/1154enacted

Zweites act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 12020158)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 12020158)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Der bill ist weitgehend textidentisch mit der Regierungsvorlage R08 (BT-Drs 12/1363); vergleiche auch R07; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage R08<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Leistungsverbesserungen bei einigen Regelungen der Gesundheitsreform: Herabsetzung des Höchstbetrages bei der Zuzahlung für Arzneimittel von 15 auf 10 DM und Einführung einer Mindestzuzahlung von 1 DM, Verdoppelung der Bezugsdauer beim Kinderkrankengeld und Heraufsetzung der Altersgrenze von 8 auf 12 Jahre, Klarstellung beim Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, Erleichterung bei der Vorversicherungszeit für Pflegeleistungen, gleitende Härtefallregelung beim Zahnersatz, Entlastung der Versicherten in den neuen Bundesländern bei den Härteklauseln; Änderung zahlreicher §§ des 5. Buches Sozialgesetzbuch, Änderung § 14 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen Mehrausgaben von rd. 300 Mio DM. Im Beitrittsgebiet entstehen der GKV Kosten von 0,8 bis 1,2 Mrd DM im Jahre 1992.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Weiterführung der Zuzahlung für nicht festbetragsgebundene Arznei- und Verbandsmittel von 3 DM je Mittel bis zum 30.9.1992, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der prozentualen Zuzahlungsregelung auf den 1.10.1992, Sonderregelungen für die neuen Bundesländer bis zum 30.9.1992; Folgeänderungen in verschiedenen Sozialgesetzen, insbesondere 6. Buch Sozialgesetzbuch, Reichsversicherungsordnung, Arbeitsförderungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Hinausschieben des Beginns der Zuzahlung für nicht festbetragsgebundene Arzneimittel vom 30.9./1.10.1992 auf den 30.6./ 1.7.1993.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arzneimittelpreis/Herabsetzung des Höchstbetrages bei der Zuzahlung für Arzneimittel, Verschiebung des Zuzahlungsbeginns * Krankengeld/ Verdoppelung der Bezugsdauer beim Kinderkrankengeld * Pflegekosten/ Erleichterung bei der Vorversicherungszeit für Pflegeleistungen * Zahnersatz/Härtefallregelung beim Zahnersatz * Neue Bundesländer/ Erweiterung des Freistellungsangebots im Beitrittsgebiet zur Pflege kranker Kinder * Kind/Erweiterung des Freistellungsangebots im Beitrittsgebiet zur Pflege kranker Kinder * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung versch. §§ KVLG 1989 betr. Vorversicherungszeiten * Gesundheits-Reformgesetz/Leistungsverbesserungen bei einigen Regelungen der Gesundheitsreform * Reichsversicherungsordnung/ Änderung § 569a RVO betr. Altersgrenze beim Kinderkrankengeld * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 105b AFG betr. Betreuung kranker Kinder * Bundesversorgungsgesetz/Änderung § 11 Abs. 1 BVG betr. nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen * Kassenarzt/Änderung der §§ 13, 16a und 31 der ZulassungsVO betr. Folgeänderung 5. Buch SGB * Kassenzahnarzt/Änderung der §§ 13, 16a und 31 der ZulassungsVO betr. Folgeänderung 5. Buch SGB * Gesetzliche Krankenversicherung/ Änderung § 30 Abs. 2 KVLG 1972 betr. Folgeänderung 5. Buch SGB * Krankenhausfinanzierungsgesetz/Änderung § 28 Abs. 1 KHG betr. Folgeänderung 5. Buch SGB

Law· Gesetzgebung12/625enacted

Act zur Durchführung der Zwölften Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (G-SIG: 12020059)

Original: Gesetz zur Durchführung der Zwölften Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (G-SIG: 12020059)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Aktionsprogramm der EG zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (ABl Nr. C 287/1 vom 14. November 1986); 12. Richtlinie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts (ABl Nr. L 395/40 vom 30. Dezember 1989) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der EG-Richtlinien betr. die Zulassung von Einpersonen- GmbHs in deutsches Recht, Einfügung zusätzlicher Gläubigerschutzmaßnahmen: Dokumentation von Rechtsgeschäften des Gesellschafters mit der von ihm vertretenen Gesellschaft in einer Niederschrift und obligatorische Mitteilung der Vereinigung aller Geschäftsanteile in einer Hand an das Handelsregister; Änderung der §§ 19, 35, 40 und 60 GmbHG sowie des § 144b act über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung der EG-Richtlinie betr. die Einpersonen-GmbH * Handelsregister/Mitteilungspflicht betr. die Einpersonen-GmbH * Gläubiger/Gläubigerschutz bei der Einpersonen- GmbH * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung § 144b FGG betr. Einpersonen-GmbH

Law· Gesetzgebung12/1092enacted

Act zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz) (G-SIG: 12020092)

Original: Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz) (G-SIG: 12020092)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch J01, J08, J12, J21 und J22 <br><br><b>Inhalt:</b> Verkürzung der Planungszeiten für Verkehrswege des Bundes (Schiene, Straße, Wasserwege) in den neuen Bundesländern und im Land Berlin sowie für Verkehrsflughäfen und Verkehrswege des spurgebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen einschließlich Hoch- und Untergrundbahnen): Konzentration des Linienbestimmungsverfahrens für neue Eisenbahnstrecken, Verzicht auf das formelle Raumordnungsverfahren, Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens, Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einbeziehung der Verkehrswege der Bundeseisenbahnen in den Geltungsbereich des Gesetzes, Geltungsdauer der besonderen Vorschriften für Bundeseisenbahnen bis zum 31.12.1999, im übrigen bis zum 31.12.1995, Durchführung von Raumordnungsverfahren möglichst mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung und mit Beteiligung der Öffentlichkeit, zivile Nutzung ehemaliger Militärflugplätze. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verkehrsplanung/Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für die neuen Bundesländer * Verkehrsweg/ Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für die neuen Bundesländer * Neue Bundesländer/Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für die neuen Bundesländer * Eisenbahnstrecke/Beschleunigung des Baus neuer Eisenbahnstrecken in Ostdeutschland * Raumordnungsverfahren/ Raumordnungsverfahren gem. Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz * Planfeststellung/Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens bei Verkehrswegen * Bundesverwaltungsgericht/Zuständigkeit des BVerwG für Verkehrswegeplanung in den neuen Bundesländern * Militärflugplatz/Zivile Nutzung ehemaliger Militärflugplätze

Law· Gesetzgebung12/939enacted

Act zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (G-SIG: 12020112)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (G-SIG: 12020112)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 16. Mai 1991 in Chemnitz unterzeichneten Abkommens: Einstellung der gemeinsamen Tätigkeit der SDAG Wismut, Schaffung von Grundlagen für die Stillegung des Bergbaus und der Sanierung des Unternehmens, unentgeltliche Übertragung des sowjetischen Aktienanteils auf die Bundesrepublik Deutschland, Aufhebung des Abkommens vom 7. Dezember 1962 zwischen der DDR und der UdSSR, Umwandlung der SDAG in eine GmbH, Anwendung des für das Gebiet der ehemaligen DDR geltenden Unternehmensrechts und Regelung der Eintragung des von der Rückübertragung ausgeschlossenen Grundvermögens in das Grundbuch, Übergabe von Unterlagen an die Wismut GmbH. Mittelbare Belastung des Bundeshaushalts mit jeweils 1,1 Mrd DM für die nächsten fünf Jahre, Kosten durch Reduzierung von Arbeitsplätzen, Aufwendungen für Sanierung und Rekultivierung in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrags in den nächsten zehn Jahren. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sowjetunion/Übernahme des sowjetischen Anteils der SDAG Wismut * Neue Bundesländer/Übernahme des sowjetischen Anteils der SDAG Wismut

Law· Gesetzgebung12/1133enacted

Act zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) (G-SIG: 12020124)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) (G-SIG: 12020124)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Ausführungsgesetz zum KSE-Vertrag siehe A01 Vergleiche auch B11 und H02 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 19.11.1990 auf dem KSZE-Gipfeltreffen in Paris unterzeichneten Vertrages: Festlegung von Höchststärken für die fünf wichtigsten Kategorien konventionellen Großgeräts in Europa (insgesamt 40.000 Kampfpanzer, 60.000 gepanzerte Kampffahrzeuge, 40.000 Artilleriewaffen, 13.600 Kampfflugzeuge und 4.000 Angriffshubschrauber), Festlegung eines Verifikationsregimes zur Einhaltung der Vertragsbestimmungen (Informationsaustausch und Inspektionsprotokoll), Einrichtung einer gemeinsamen Beratungsgruppe zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten und Ausarbeitung von Einzelregelungen, Einrichtung eines Kommunikationsnetzes aller KSZE- Teilnehmerstaaten mit der Zentrale in Den Haag, Vereinbarung von Folgeverhandlungen; drei vertragsrelevante politische Erklärungen: Begrenzung der Personalstärke der deutschen Land- und Luftstreitkräfte auf 345.000 und der Gesamtstreitkräfte auf 370.000 Soldaten, "Nichterhöhungsverpflichtung" aller übrigen Teilnehmerstaaten, Begrenzung landgestützter Kampfflugzeuge von Marinestreitkräften. Für die Errichtung einer Unterabteilung zur Implementierung von Rüstungsabkommen im Auswärtigen Amt fallen jährlich 1,5 Mio DM an. Für die Verifikationsorganisation im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums sind 1991 rd. 52 Mio DM und von 1992 bis 1994 jeweils rd. 45 Mio DM vorgesehen. Die Höhe der Kosten für die Verminderung des Geräts sowie für Inspektions- und Begleiteinsätze sind nicht bezifferbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Konventionelle Streitkräfte/KSE-Vertrag * Konventionelle Waffen/ Begrenzung konventioneller Waffen in Europa * Bundeswehr/Begrenzung der Personalstärke der Bundeswehr durch KSE-Vertrag * Rüstungsbeschränkung/Abrüstung und Rüstungskontrolle für konventionelle Waffen in Europa * Verifikation von Rüstungskontrollvereinbarungen/Verifikationsbestimmungen des KSE- Vertrages * Baltikum/Gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten des KSE-Vertrags zu der Auswirkung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten vom 18. Oktober 1991

Law· Gesetzgebung12/1135enacted

Ausführungsgesetz zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) (Ausführungsgesetz zum KSE-Vertrag) (G-SIG: 12020125)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Europäische Impulse:</b> Gesetz zum KSE-Vertrag siehe XA03 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung rechtlicher Grundlagen zur Durchführung der Verifikationsbestimmungen des KSE-Vertrags im nichtstaatlichen Bereich: Duldung von Inspektionsmaßnahmen durch Inhaber von Grundstücken oder Räumen, auf oder in denen sich konventionelle Großgeräte befinden können, Meldepflicht über das Vorhandensein von Gerät außerhalb militärischer Einrichtungen, Schadensersatzregelung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Konventionelle Waffen/Inspektion konventioneller Waffen gem. KSE- Vertrag * Verifikation von Rüstungskontrollvereinbarungen/ Durchführung der Verifikationsbestimmungen des KSE-Vertrages

Law· Gesetzgebung12/1241enacted

Act zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 21. Mai 1991 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (G-SIG: 12020127)

Original: Gesetz zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 21. Mai 1991 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (G-SIG: 12020127)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 21.5.1991 in Den Haag unterzeichneten zweiten Zusatzprotokolls zu dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 16.6.1959: Besteuerung von Zinsen aus grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen im Wohnsitzstaat des Empfängers. Der bill führt per Saldo zu Steuermehreinnahmen von jährlich rd. 80 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden * Kapitalertragsteuer/Besteuerung von Zinsen aus grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen aus den Niederlanden

Law· Gesetzgebung12/1259enacted

Zweites act zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (G-SIG: 12020133)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (G-SIG: 12020133)

Germany · German Bundestag · 19 January 2023

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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates 89/398/EWG vom 3.5.1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittel (ABl Nr. L 186/27) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht: Übertragung bestimmter Aufgaben auf das Bundesgesundheitsamt als Anmeldestelle im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von bestimmten diätetischen Lebensmitteln; Änderung § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes. Dem Bund entstehen noch nicht quantifizierbare Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung der EG-Richtlinie über diätetische Lebensmittel in nationales Recht * Diät (Ernährung)/ Umsetzung der EG-Richtlinie über diätetische Lebensmittel in nationales Recht * Lebensmittel/Umsetzung der EG-Richtlinie über diätetische Lebensmittel in nationales Recht

Law· Gesetzgebung12/1254enacted

Act zur Aufhebung des Heimkehrergesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (G-SIG: 12020141)

Original: Gesetz zur Aufhebung des Heimkehrergesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (G-SIG: 12020141)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Aufhebung des Heimkehrergesetzes, Übernahme der noch nicht in allgemeine Gesetze aufgenommenen Regelungen für Zeiten der Kriegsgefangenschaft, Internierung und Verschleppung, insbesondere in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, in die allgemeinen Gesetze; Außerkrafttreten der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer, weitere Anwendung der §§ 7 Abs. 3 und 10 HeimkehrerG sowie des 2. Abschnitts der DurchführungsVO; Änderung § 3 VO über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes, der §§ 10 und 90b Bundesvertriebenengesetz, Streichung der §§ 9, 14 und 26, Änderung der §§ 9a, 10, 13, 16 und 25a Häftlingshilfegesetz, des § 1 VO über die Gleichstellung von Personen nach § 3 Häftlingshilfegesetz, § 4 Bundesentschädigungsgesetz, § 29 Rechtspflegergesetz, § 58 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, § 8 5. act zur Änderung und Überleitung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, § 164 Patentanwaltsordnung, § 11 Wehrpflichtgesetz, § 23 Landbeschaffungsgesetz, § 10 Zivildienstgesetz, der §§ 7 und 11 1. Überleitungsgesetz, § 5 1. DurchführungsVO zum 1. Überleitungsgesetz, Nr. 14 der Anlage 4 zum 3. Überleitungsgesetz, § 230 Lastenausgleichsgesetz, § 9 act zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen, § 38 Reparationsschädengesetz, § 7 act zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherung, § 7 Reichsnährstand- Abwicklungsgesetz, § 1 Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, Streichung von Art. 13 Gesundheits-Reformgesetz, Änderung von Art. 1 § 245 Rentenreformgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Heimkehrer/Übernahme der Regelungen für Heimkehrer in die allgemeinen Gesetze * Jubiläumszuwendung/Änderung § 3 VO über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Bundesbeamte und -richter durch Aufhebung des HeimkehrerG * Bundesvertriebenengesetz/Änderung der §§ 10 und 90b BVFG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Häftlingshilfegesetz/Streichung der §§ 9, 14 und 26, Änderung der §§ 9a, 10, 13, 16 und 25 HHG und § 1 GleichstellungsVO durch Aufhebung des HeimkehrerG * Bundesentschädigungsgesetz/Änderung § 4 BEG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Rechtspflegergesetz/Änderung § 6 RpflG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 58 BRAGO durch Aufhebung des HeimkehrerG * Gewerblicher Rechtsschutz/Änderung § 8 5. act zum gewerblichen Rechtsschutz durch Aufhebung des HeimkehrerG * Patentanwaltsordnung/ Änderung § 164 PatAnwO durch Aufhebung des HeimkehrerG * Wehrpflichtgesetz/Änderung § 11 WehrpflichtG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Landbeschaffungsgesetz/Änderung § 23 LandbeschaffungsG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Zivildienstgesetz/Änderung § 10 ZDG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Überleitungsgesetze/Änderung der §§ 7 und 11 1. ÜberleitungsG, § 15 1. DurchführungsVO, Anlage 4 3. ÜberleitungsG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Lastenausgleichsgesetz/Änderung § 230 LAG, § 19 3. VO zum LAG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Nationalsozialismus/Änderung § 9 act zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen durch Aufhebung des HeimkehrerG * Reparationsschädengesetz/Änderung § 38 RepG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Lebensversicherung/Änderung § 7 act zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen durch Aufhebung des HeimkehrerG * Gesetzliche Rentenversicherung/Änderung § 7 act zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen durch Aufhebung des HeimkehrerG * Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz/ Änderung § 7 Reichsnährstand-AbwicklungsG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz/Änderung § 1 KgfEG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Gesundheits-Reformgesetz/ Streichung Art. 13 GRG durch Aufhebung des HeimkehrerG * Rentenreformgesetz/Änderung Art. 1 § 245 RRG 1992 durch Aufhebung des HeimkehrerG

Law· Gesetzgebung12/1125enacted

Zweites act zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften (G-SIG: 12020142)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften (G-SIG: 12020142)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch I16 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausweitung des Erziehungsurlaubs für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder von bisher 16 auf 36 Monate ab dem 1.1.1992, Verlängerung des Bezugs von Erziehungsgeld für nach dem 31.12.1992 geborene Kinder von bisher 18 auf 24 Monate; Änderungen versch. §§ des Bundeserziehungsgeldgesetzes, Neufassungsermächtigung, Änderungen klarstellender und redaktioneller Art bei versch. Gesetzen. Die Kosten für die Verlängerung des Erziehungsgeldbezugs belaufen sich 1994 auf 800 Mio DM und ab 1995 auf 2,7 Mrd DM jährlich. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anspruch auf Erziehungsgeld und -urlaub auch für nicht sorgeberechtigte Väter sowie in Härtefällen für nahe Verwandte und deren Ehegatten, einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung der durch ein behindertes Kind erhöhten Unterhaltsbelastung des Berechtigten, Vorschriften über die einkommensabhängige Minderung des Erziehungsgeldes, keine Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erziehungsurlaub/Verlängerung des Erziehungsurlaubs auf 3 Jahre * Erziehungsgeld/Verlängerung des Bezugs auf 2 Jahre * Bundeskindergeldgesetz/Änderung der §§ 2 und 44 BKGG betr. Kindergeld für junge Eltern in Ausbildung * Sozialgesetzbuch/ Änderung § 192 5. Buch SGB betr. Erziehungsurlaub * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung § 25 KVLG betr. Erziehungsurlaub * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 107 AFG betr. Anspruch auf Lohnersatzleistungen bei Bezug von Erziehungsgeld * Soldatengesetz/Änderung § 28 Soldatengesetz betr. Anspruch auf Erziehungsurlaub * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 13 SVG betr. Erziehungsgeld * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BeamtVGÄndG betr. Erziehungsgeld

Law· Gesetzgebung12/1232enacted

Act zu der am 29. Juni 1990 beschlossenen Änderung und den am 29. Juni 1990 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (G-SIG: 12020145)

Original: Gesetz zu der am 29. Juni 1990 beschlossenen Änderung und den am 29. Juni 1990 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (G-SIG: 12020145)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht vom 22.3.1985 Siehe auch XQ12 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung der am 29.6.1990 in London beschlossenen Änderung und Anpassungen des Montrealer Protokolls: Stufenweise Einstellung der Produktion und des Verbrauchs von FCKWs und Halonen einschließlich der bisher noch nicht erfaßten Stoffe, Einrichtung eines multilateralen Fonds zur Unterstützung der dem Vertrag beigetretenen Entwicklungsländer. Es entstehen Kosten aus der Mitfinanzierung des Fonds von 22,04 Mio US-Dollar für die vorgesehene Laufzeit von 1991 bis 1993. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fluorchlorkohlenwasserstoff/Einstellung von Produktion und Verbrauch der FCKWs * Halogenkohlenwasserstoff/Einstellung von Produktion und Verbrauch der Halone * Entwicklungsland/Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Einstellung von FCKWs und Halonen

Law· Gesetzgebung12/1275enacted

Act zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) (G-SIG: 12020170)

Original: Gesetz zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) (G-SIG: 12020170)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Renten-Überleitungsgesetz siehe G08 Siehe auch G38 und G56 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderungen und Ergänzungen zur Verbesserung der Umsetzbarkeit des Renten-Überleitungsgesetzes: Einbeziehung von Sonder- und Zusatzversorgungssystemen in die Begrenzungsregelungen für ehemalige MfS-Angehörige, Einstellung der Rentenzahlungen an inoffizielle MfS- Mitarbeiter, die aufgrund von Ministerentscheidungen gezahlt werden, mit Wirkung vom 1. Oktober 1991, Leistung von Übergangsrenten an ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee nur noch in der Grundform, Höchstbegrenzung von Invalidenrenten, Angleichung von Leistungen an Regelungen im Sozialgesetzbuch, Gleichstellung von Zugangsrentnern und Angehörigen von Sonder- und Zusatzversorgungssystemen im Bereich der Krankenversicherung der Rentner in den neuen Bundesländern, Gleichbehandlung von Witwen und Witwern im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung analog zur Rentenversicherung, Anwendung des Rentenreformgesetzes 1992 beim erleichterten Wiederaufleben von Witwen- und Witwerrenten; Änderung versch. §§ Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz und versch. Artikel Renten-Überleitungsgesetz (6. Buch Sozialgesetzbuch, Reichsversicherungsordnung und Fremdrentengesetz). Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 360 Mio DM im Jahre 1992 und von 400 Mio DM in den folgenden Jahren, denen geringere Einsparungen gegenüberstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung der Begrenzungsregelung für ehemalige MfS-Mitarbeiter; Ergänzungen zur Sicherstellung der Höhe des Gesamtzahlbetrages aus Rente und Sozialzuschlag für behinderte Ehepartner. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/act zur Änderung des Renten- Überleitungsgesetzes * Ministerium für Staatssicherheit/Einstellung von Rentenzahlungen an inoffizielle MfS-Mitarbeiter * Nationale Volksarmee/Begrenzung von Übergangsrenten für ehemalige NVA- Angehörige * Krankenversicherung der Rentner/Gleichstellung von Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR * Witwenrente/Regelung für Witwen- und Witwerrenten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung in den neuen Bundesländern * Gesetzliche Unfallversicherung/Regelung für Witwen- und Witwerrenten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung in den neuen Bundesländern * Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz/Änderung versch. §§ AAÜG betr. RÜG-ÄndG * Sozialgesetzbuch/Änderung 6. Buch SGB betr. RÜG-ÄndG * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch. §§ RVO betr. RÜG-ÄndG * Fremdrentengesetz/Änderung der §§ 8a und 22a FRG betr. RÜG-ÄndG

Law· Gesetzgebung12/1282enacted

Dreizehntes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Zwölftes act zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 12020171)

Original: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Zwölftes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 12020171)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Diätenbericht der Bundestagspräsidentin vom 10.10.1991 (BT Drs 12/ 1267) Siehe auch B44 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 11 und 12 Abgeordnetengesetz: Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 4,8 v.H. von 9.664 DM auf 10.128 DM, Erhöhung der Kostenpauschale um 5,9 v.H. von 5.443 DM auf 5.765 DM; Änderung des § 9 Europaabgeordnetengesetz: Anhebung der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf 10.128 DM. Es entstehen Mehrkosten von 4,2 Mio DM im Jahre 1991 und von 8,2 Mio DM im Jahre 1992. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Diätenerhöhung 1991 * Europaabgeordnetengesetz/Diätenerhöhung 1991 für die deutschen Mitglieder des EP

Law· Gesetzgebung12/756enacted

Act zu dem Abkommen vom 29. Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (G-SIG: 12020076)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (G-SIG: 12020076)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 29.5.1990 unterzeichneten, dem OECD- Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens; Zweck: Förderung und Vertiefung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Doppelbesteuerungsabkommen mit Bangladesch * Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen mit Bangladesch

Law· Gesetzgebung12/757enacted

Act zu dem Abkommen vom 30. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 12020077)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 12020077)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 30.10.1990 unterzeichneten, dem OECD- Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens, mit dem das Abkommen vom 2.9.1977 abgelöst werden soll; Zweck: Förderung und Vertiefung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien

Law· Gesetzgebung12/1132enacted

Act zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze (G-SIG: 12020139)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze (G-SIG: 12020139)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages und der Volkskammer der DDR vom 21.6.1990 (BT Drs. 11/7465), Zwei-plus-Vier- Vertrag vom 12.9.1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (s. GESTA 11. WP XA10, Abschlußband S. 626); siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. XA06 (BT-Drs 12/1104); vergleiche auch XA05 und XA07<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ratifizierung des am 14.11.1990 in Warschau unterzeichneten Vertrages: Anerkennung des Verlaufs der Grenze an Oder und Neiße als endgültig, Unverletzlichkeit der Grenzen, Ausschluß von Gebietsansprüchen. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/1104 (s. GESTA XA06).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grenze/Endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als polnische Westgrenze * Oder-Neiße-Linie/Endgültige Anerkennung der Oder-Neiße- Linie als polnische Westgrenze

Law· Gesetzgebung12/1131enacted

Act zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (G-SIG: 12020140)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (G-SIG: 12020140)

Germany · German Bundestag · 30 April 2024

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. XA07 (BT-Drs 12/1103); vergleiche auch XA04 und XA06 Kooperationsverträge mit der Sowjetunion (XA01), Bulgarien (XA08), der Tschechoslowakei (XA10), Ungarn (XA11) und Rumänien (XA17)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ratifizierung des am 17.6.1991 in Bonn unterzeichneten Vertrages: breite und intensive Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen in allen wesentlichen Bereichen, regelmäßige Konsultationen, parlamentarische Zusammenarbeit, Gewaltverzicht, Förderung eines EG- Beitritts Polens durch die Bundesrepublik Deutschland, Ausbau der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen, Lösung des Problems der polnischen Verschuldung, regionale und grenznahe Zusammenarbeit, Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Raumordnung, soziale Sicherheit, Wissenschaft und Technik, Umwelt, Verkehr, Reise- und Fremdenverkehr, Regelung der kulturellen Minderheitenrechte der Deutschen in Polen nach europäischem Standard, Minderheitenrechte der Personen polnischer Abstammung in Deutschland, Kulturaustausch, Zusammenarbeit in Bildung und Wissenschaft, Denkmalpflege und Rückführung von Kulturgütern, Gründung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerkes, Gräberpflege, Rechtshilfeverkehr. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/1103 (s. GESTA XA07).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundestag/Parlamentarische Beziehungen mit Polen * Gewaltverzicht/ Gewaltverzicht mit Polen * Europäische Gemeinschaften/Förderung des EG-Beitritts Polens * Wirtschaftliche Kooperation/Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen * Öffentliche Schulden/Lösung des Problems der polnischen Verschuldung * Grenzgebiet/Regionale und grenznahe Zusammenarbeit mit Polen * Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von Staaten/Ausbau der Zusammenarbeit mit Polen * Umweltschutz/Zusammenarbeit mit Polen im Umweltbereich * Minderheit/ Regelung der Minderheitenrechte der Deutschen in Polen * Auslandsdeutscher/Regelung der Minderheitenrechte der Deutschen in Polen * Kulturaustausch/Kulturaustausch mit Polen * Kulturgut/ Rückführung von Kulturgütern aus Polen * Deutsch-Polnisches Jugendwerk/Errichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerkes * Kriegsgrab/Deutsch-polnische Gräberpflege

Law· Gesetzgebung12/341enacted

Act zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über den Luftverkehr (G-SIG: 12020018)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über den Luftverkehr (G-SIG: 12020018)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 18.12.1989 in Budapest unterzeichneten Abkommens: Gegenseitige Gewährung des Rechts des Überflugs (1. Freiheit), der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken (2. Freiheit), Fluggäste, Post und Fracht im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr abzusetzen (3. Freiheit) und aufzunehmen (4. Freiheit); Ausschluß der Kabotagerechte. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Luftverkehrsabkommen/Luftverkehrsabkommen mit Ungarn

Law· Gesetzgebung12/1056enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz) (G-SIG: 12020070)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz) (G-SIG: 12020070)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch F06 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von § 1 Abs. 3: Verlängerung der Einschlagsbeschränkungsfrist von zwei auf vier Jahre zur Bewältigung des durch die Frühjahrsorkane 1990 verursachten Sturmholzanfalls. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung des Gesetzes zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft); Verlängerung der Einschlagsbeschränkungsfrist von zwei auf lediglich drei Jahre. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sturmschaden/Änderung § 1 Abs. 3 Forstschäden-Ausgleichsgesetz betr. Sturmschäden 1990

Law· Gesetzgebung12/1106enacted

Act zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) (G-SIG: 12020149)

Original: Gesetz zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) (G-SIG: 12020149)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Familiengesetzbuch der ehemaligen DDR (§§ 69 ff FGB) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 234 § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Überprüfung und ggf. Aufhebung von Adoptionen nach dem Recht der ehemaligen DDR, insbesondere sog. Zwangsadoptionen, die ohne Einwilligung der leiblichen Eltern begründet worden sind, durch die Vormundschaftsgerichte; Fristsetzung bis zum 2. Oktober 1993. Es entstehen geringe Kosten, die z.Zt. nicht quantifizierbar sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung Art. 234 § 13 EGBGB betr. Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR * Zwangsadoption/ Änderung Art. 234 § 13 EGBGB betr. Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR * Deutsche Demokratische Republik/Änderung Art. 234 § 13 EGBGB betr. Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR

Law· Gesetzgebung12/22enacted

Sechstes act zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (G-SIG: 12020004)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (G-SIG: 12020004)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Die Vorlage wurde bereits in der 11.WP eingebracht (s. GESTA 11.WP I48, Abschlußband S. 1146) Siehe auch I17 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen um linear 7,5 v.H. ab 1.1.1991; Änderung § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Es entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 1,62 Mio DM, die durch das Stiftungskapital und dessen Zinsen gedeckt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Contergangeschädigter/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte * Behindertes Kind/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte * Rentenanpassung/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte

Law· Gesetzgebung12/336enacted

Act zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (G-SIG: 12020015)

Original: Gesetz zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (G-SIG: 12020015)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Ratifizierung der im Mai 1990 vom Interimsausschuß des Internationalen Währungsfonds beschlossenen Maßnahmen: Stärkung der Finanzkraft des IWF durch Erhöhung der Mitgliederquoten um insgesamt 50 Prozent auf 135 Mrd Sonderziehungsrechte (= etwa 193 Mrd Dollar), hierdurch Erhöhung der Mitgliedsquote der Bundesrepublik Deutschland um 2,8 Mrd SZR auf 8,2 Mrd SZR (= rund 18 Mrd DM), Stärkung der finanziellen Hilfen des IWF für solche säumigen Länder, die zur Tilgung ihrer Rückstände und zur Wiederaufnahme der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit mit dem IWF bereit sind, Aussetzung der Stimmrechte und der damit verbundenen Rechte gegenüber nicht zur Zusammenarbeit bereiten Mitgliedsländern, Wirksamkeit der Quotenerhöhung erst bei Inkrafttreten der Änderung des Übereinkommens. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sonderziehungsrechte/Erhöhung der SZR durch Änderung des IWF- Übereinkommens * Öffentliche Schulden/Neuregelung von Zahlungsrückständen beim IWF

Law· Gesetzgebung12/194enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (G-SIG: 12020024)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (G-SIG: 12020024)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 11. WP auf BR Drs. 520/90 eingebrachten bills (s. GESTA 11.WP XC20, Abschlußband S. 1165) Überstellungsausführungsgesetz siehe C008 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entwurf des Ausschusses für Strafrechtsfragen des Europarats (CDPC) vom Mai 1982, Entschließung des Europäischen Parlaments zur baldigen Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. April 1984 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 21. März 1983 in Straßburg gezeichneten Übereinkommens: Ermöglichung der Überstellung von Ausländern, die in Deutschland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, bzw. von Deutschen, die im Ausland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, zur Strafverbüßung in ihren Heimatstaat, Erfordernis der Zustimmung der überstellten Personen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe in Strafsachen/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Strafgefangener/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Vollstreckungshilfe/ Transferübereinkommen

Law· Gesetzgebung12/195enacted

Act zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz - TransfÜbkAG) (G-SIG: 12020025)

Original: Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz - TransfÜbkAG) (G-SIG: 12020025)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 11. WP als Transferübereinkommens- Ausführungsgesetz auf BR Drs 521/90 eingebrachten bills (s. GESTA 11. WP C119, Abschlußband S. 1092) Transferübereinkommen siehe XC002 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer vom Strafvollstreckungsanspruch losgelösten richterlichen Festhalteanordnung für Personen, die zur Strafverbüßung in ihr Heimatland überstellt wurden, nach ihrer Überstellung aber in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Zeitpunkt angetroffen wurden, der im Hinblick auf die Höhe der noch zu verbüßenden Sanktion die Annahme rechtfertigt, daß sie sich der Vollstreckung durch Flucht entzogen haben; Klärung des Sachverhalts innerhalb von 18 Tagen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Transferübereinkommens- Ausführungsgesetz (TransfÜbkAG)); Präzisierung der Festhalteanordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene * Vollstreckungshilfe/Überstellungsausführungsgesetz * Festhalteanordnung/Richterliche Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene * Transferübereinkommens- Ausführungsgesetz/Titeländerung in Überstellungsausführungsgesetz

Law· Gesetzgebung12/630enacted

Act zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) (G-SIG: 12020064)

Original: Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) (G-SIG: 12020064)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Art. 30 Abs. 5 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11.WP XR04, Abschlußband S. 780); siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. G09 (BT-Drs 12/405); siehe auch G10, G17, G38 und G56<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Überleitung des 6. Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung) sowie des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung gem. Art. 30 Abs. 5 des Einigungsvertrages: Geltung der Vorschriften des 6. Buches SGB in den neuen Bundesländern ab 1. Januar 1992, Rentenberechnung anhand der individuellen Entgelte, Rentenanpassung, Geltung der Altersgrenze des 6. Buches SGB, Anwendung der Regelungen bei Invalidität und für Hinterbliebene, Regelung der Umstellung von Bestandsrenten, Vertrauensschutzregelung bei Rentenbeginn in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 30. Juni 1995, Herstellung des Finanzverbunds zwischen den Trägern mit der Einführung eines Wanderungsausgleichs, Übernahme aller Unfallrenten vor dem 1. Januar 1992 ohne Neuberechnung, Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR unter Vorbehalt einer Einzelfallprüfung, Finanzierungsregelung; Anpassung der Regelungen des Fremdrentengesetzes an die politischen Änderungen in den Herkunftsgebieten: FRG-Leistungen nach dem Lohnniveau strukturschwacher Regionen in den alten Bundesländern bzw. nach dem allgemeinen Rentenniveau in den neuen Bundesländern, Kürzung von Leistungen bei Verstößen gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; stufenweise Überleitung des Sozialzuschlags in die Sozialhilfe bis Ende 1994; Änderung zahlreicher einschlägiger Rechtsvorschriften, Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) als Art. 3, Versorgungskürzungsgesetz als Art. 4, act zur Überleitung des Versorgungsausgleichs auf das Beitrittsgebiet als Art. 30 und act zur Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang als Art. 37 der Vorlage. Es entstehen Rentenmehrausgaben von 8,5 bis 11,5 Mrd DM ab 1992, der Bundeszuschuß steigt um ca. 1,3 Mrd jährlich.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 12/405 (s. GESTA G09); Einbeziehung der Zeiten erlittenen Freiheitsentzugs in die Rentenberechnung, vorrangige Überprüfung älterer Berechtigter bei der Rentenberechnung gem. § 307a SGB VI, Anerkennung von Zeiten des Gewahrsams mit anschließendem Arbeitsausfall als Ersatzzeit unabhängig von der Stichtagregelung gem. § 1 Häftlingshilfegesetz, Ausschluß von Umgehungsmöglichkeiten bei der Anrechnung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, Klarstellung in bezug auf ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Möglichkeit des freiwilligen Beitritts zur gesetzlichen Krankenversicherung für Mitglieder der freiwilligen Krankheitskostenversicherung, Datenschutzregelung für Angaben im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung, Weiterzahlung laufender Elternrenten, Zuständigkeit des Bundesversicherungsamts für Entscheidungen über Kürzung und Anerkennung von Leistungen. Änderungen aufgrund von Änderungsanträgen zur 2. Beratung: Übergangsregelung für den Rentenzuschlag und Sonderversorgungssysteme; Änderung der Art. 4 und 38 RÜG; Einfügung des Versorgungsruhensgesetzes und des Gesetzes über die Zahlung eines Sozialzuschlags zu Renten im Beitrittsgebiet.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Neue Bundesländer/Renten-Überleitungsgesetz * Gesetzliche Rentenversicherung/Renten-Überleitungsgesetz * Gesetzliche Unfallversicherung/Renten-Überleitungsgesetz * Fremdrente/Renten- Überleitungsgesetz * Sozialgesetzbuch/Änderung 4., 5. und 6. Buch SGB betr. Renten-Überleitungsgesetz * Reichsversicherungsordnung/ Änderung RVO betr. Renten-Überleitungsgesetz * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung AVG betr. Renten- Überleitungsgesetz * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung RKG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung ArVNG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung AnVNG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Knappschaftsrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung KnVNG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Fremdrentengesetz/Änderung FRG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz/Änderung FANG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Altershilfe für Landwirte/Änderung GAL betr. Renten-Überleitungsgesetz * FELEG/Änderung FELEG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Künstlersozialversicherungsgesetz/ Änderung KSVG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Änderung WGSVG betr. Renten- Überleitungsgesetz * Rentenreformgesetz/Änderung RRG 1992 betr. Renten-Überleitungsgesetz * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung AFG (West) und AFG (Ost) betr. Renten-Überleitungsgesetz * Bundesversorgungsgesetz/Änderung BVG betr. Renten-Überleitungsgesetz * Bundessozialhilfegesetz/Änderung BSHG betr. Renten- Überleitungsgesetz * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung BGB betr. Renten-Überleitungsgesetz * Versorgungsausgleich Geschiedener/ Überleitung des Versorgungsausgleichs auf die neuen Bundesländer * Sozialhilfe/Überführung des Sozialzuschlags in den neuen Bundesländern in die Sozialhilfe * Rentenversicherungsbeitrag/ Änderung RV-Beitragseinzugs-VergütungsVO betr. Renten- Überleitungsgesetz * Aufwendungserstattungs-Verordnung/Änderung AufwendungserstattungsVO betr. Renten-Überleitungsgesetz * Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz/AAÜG als Art. 3 Renten- Überleitungsgesetz * Versorgungskürzungsgesetz/ Versorgungskürzungsgesetz als Art. 4 Renten-Überleitungsgesetz * Versicherungsunterlagen/Außerkrafttreten der VersicherungsunterlagenVO betr. Renten-Überleitungsgesetz * Politischer Häftling/Regelungen für Ausfallzeiten gem. Renten- Überleitungsgesetz * Staatsvertrag (18.05.1990)/Streichung Art. 25 § 2 Staatsvertrag betr. Renten-Überleitungsgesetz, Folgeänderung im Ausführungsgesetz * Versicherungsnummer/Änderung § 1 und Anlage VNrV betr. Renten-Überleitungsgesetz * Stasi/Rentenberechnung für ehemalige Stasi-Mitarbeiter gem. Renten-Überleitungsgesetz

Law· Gesetzgebung12/409enacted

Act zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern (act zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern) (G-SIG: 12020069)

Original: Gesetz zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern (Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern) (G-SIG: 12020069)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Einführung eines Anspruchs auf Mütterunterstützung (250 DM für das erste Kind, 300 DM für das zweite Kind und 350 DM für drei und mehr Kinder) für Hausfrauen und Schülerinnen in den neuen Bundesländern, die nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages von den nach altem DDR-Recht gewährten Leistungen für zwischen dem 3.10. und dem 31.12.1990 geborene Kinder ausgeschlossen sind; Änderung § 6 der DDR- Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern vom 24.4.1986. Dem Bund entstehen folgende Kosten: 15,12 Mio DM (1991), 1,73 Mio DM (1992) und 30.000 DM (1993). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern * Nichterwerbstätiger/Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern * Hausfrau/ Mütterunterstützung für Hausfrauen in den neuen Bundesländern * Schüler/Mütterunterstützung für Schülerinnen in den neuen Bundesländern * Mutter/Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern * Familienlastenausgleich/Änderung der DDR- Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern

Law· Gesetzgebung12/473enacted

Vierzehntes act zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) (G-SIG: 12020082)

Original: Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) (G-SIG: 12020082)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage O01; in der 2. und 3. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage O01 (BT-Drs 12/730)<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. November 1990 zur Ausbildungsförderung im Heimatland<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 5, 24, 26, 28 und 40 Bundesausbildungsförderungsgesetz: Anpassung von Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung an die Verhältnisse in den neuen Bundesländern, Förderung von nach EG-Recht bevorzugten ausländischen Auszubildenden auch bei einer Ausbildung in ihrem Heimatland. Es entstehen Kosten in Höhe von 8 Mio DM im Jahre 1991 und von jeweils 24 Mio DM in den Folgejahren, die zu 65 v.H. vom Bund getragen werden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Neue Bundesländer/Einkommens- und Vermögensanrechnung gem. BAföG * Ausländischer Student/BAföG bei Ausbildung im Heimatland

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