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Germany

Laws

56 ingested laws from Germany in 1981. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung09/279enacted

Act zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz - BerBiFG) (G-SIG: 09020036)

Original: Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz - BerBiFG) (G-SIG: 09020036)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> BVerfG Entscheidung v. 10.12.80 (2 BvF 3/77), BGBl I,1981, S.40, betreffend das Ausbildungsplatzförderungsgesetz v. 7.9.76 (BGBl I,1976, S.2658, s.a.GESTA/7.WP/S.355) - Begründung des Regierungsentwurfes, BT Drs. 7/3714 <br><br><b>Inhalt:</b> Übernahme der Teile Planung und Statistik sowie Bundesinstitut für Berufsbildung aus dem durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.12.1980 für nichtig erklärten Ausbildungsplatzförderungsgesetz: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Weiterarbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung, die jährliche Erstattung eines Berufsbildungsberichts sowie die Führung einer Berufsbildungsstatistik; Änderung verschiedener §§ des Berufsbildungsgesetzes, Aufhebung des Gesetzes zur Regelung zusätzlicher Fragen der Ausbildungsplatzförderung. Das act verursacht in den Haushalten von Bund und Ländern keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Anwendungsbereich des Gesetzes - außerschulische Berufsbildung einschließlich Fortbildung und Umschulung - wird präzisiert. Die Anwendung des Bundesstatistikgesetzes auf die Berufsbildungsstatistik wird ermöglicht; die Statistik wird hinsichtlich des eingesetzten Personals beschränkt auf ausdrücklich mit Aufgaben der Beratung und Überwachung betrauten Personen. Für das Forschungsprogramm des Bundesinstituts für Berufsbildung ist der Hauptausschuß zuständig; seine Befugnisse werden klargestellt. Auf die Institutionalisierung der Abstimmungsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund über Rahmenlehrpläne für Schulen und betriebliche Ausbildungsordnungen wird verzichtet. Die Mitgliederzahl des Ausschusses für Fragen Behinderter wird von 16 auf 17 erhöht.Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung werden auf das Bundesinstitut uneingeschränkt angewendet. Die Auskunftspflicht gem. Par. 18 wird im Sinne der arbeits- und dienstrechtlichen Verschwiegenheitspflichten eingeschränkt. Die im Berufsbildungsgesetz erforderlichen redaktionellen Bereinigungen werden nachgetragen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausbildungsplatzförderungsgesetz/act zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung * Bundesinstitut für Berufsbildung/Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Weiterarbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung * Berufsbildungsbericht der Bundesregierung/Jährliche Erstattung eines Berufsbildungsberichts der Bundesregierung * Berufsbildungsstatistik/ Führung einer jährlichen Bundesstatistik für Berufsbildung * Berufsbildungsgesetz/Änderung verschiedener §§ des Berufsbildungsgesetzes

Law· Gesetzgebung09/836enacted

Erstes act zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (G-SIG: 09020053)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (G-SIG: 09020053)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Neufassung § 34 a MOG: Gleichstellung der sog. "Ausgleichsbeträge Beitritt" im Handel mit dem neuen Mitglied Griechenland mit Ausfuhrerstattungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Entsprechend der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neufassung des Par. 34a ist eine Anpassung dieser Vorschrift beim zukünftigen Beitritt eventueller neuer Mitglieder nicht mehr erforderlich. Gemäß der Stellungnahme des Bundesrates wurde weiter klargestellt, daß Ausgleichsbeträge keine Abgaben im Sinne von Artikel 105 GG sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Griechenland/Erstes act zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen * Ausfuhrerstattung/ Erstes act zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen

Law· Gesetzgebung09/570enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) (G-SIG: 09020063)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) (G-SIG: 09020063)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Kostendämpfung im Gesundheitswesen: Anpassung des Leistungsangebots der Krankenhäuser an den Bedarf, effektiverer Einsatz der öffentlichen Mittel, Verbesserungen im Pflegesatzrecht, Stärkung der Selbstverwaltung im Krankenhaus, Durchsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots der RVO für Krankenhauspflege, Einbeziehung des Krankenhausbereichs in die Konzertierte Aktion, sachgerechte Finanzierung der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten; Aufhebung des sog.Halbierungserlasses von 1942; Änderung verschiedener §§ des KHG, der RVO, der KVLG, des Reichsknappschaftsgesetzes, des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde. Bis Ende 1983 treten keine Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte auf. Durch die Einbeziehung der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten in die Investitionsförderung wird die öffentliche Hand mit jährlich ca. 40 Mio DM belastet. Ab 1984 werden die Kosten des theoretischen Teils der Ausbildung in Höhe von jährlich ca. 135 Mio DM von den Ländern getragen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Für jedes Krankenhaus wird für den medizinischen Bedarf ein Höchstbetrag festgesetzt. Für die Jahre 1982 und 1983 dürfen die Krankenhauspflegesätze nicht stärker steigen als die durchschnittliche Grundlohnsumme der Ortskrankenkassen, es sei denn, im nachzuweisenden Einzelfall ergeben sich unabweisbare Aufwendungen. Das Angebot an Krankenhausleistungen in den Ländern ist dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Finanzhilfen des Bundes werden von dieser Voraussetzung abhängig gemacht. In die Fassung von Einzelvorschriften sind Anregungen und Bedenken des Bundesrates eingegangen, z.B. für Inhalt und Aufstellung der Krankenhausbedarfspläne, für den Einsatz medizinischer Großgeräte, Bewilligung von Fördermitteln, Zuweisung von Finanzhilfen, bei Regelungen über die Behandlung in poliklinischen Einrichtungen sowie für Verfahren der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesundheitswesen/act zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze * Psychisch Kranker/Aufhebung des sog. Halbierungserlasses von 1942 betr. sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung psychisch Kranker bei der stationären Versorgung mit körperlich Kranken * Reichsversicherungsordnung/Änderung verschiedener §§ RVO betr. Kostendämpfung im Gesundheitswesen * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung der §§ 17, 18 und 76 KVLG betr. Kostendämpfung im Gesundheitswesen * Reichsknappschaftsgesetz/ Änderung § 204a, Abs.3, Satz 1 Reichsknappschaftsgesetz betr. Kostendämpfung im Gesundheitswesen * Zahnheilkunde/Änderung § 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde betr. Kostendämpfung im Gesundheitswesen * Halbierungserlaß/Aufhebung des sog. Halbierungserlasses von 1942 betr. sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung psychisch Kranker bei der stationären Versorgung mit körperlich Kranken

Law· Gesetzgebung09/805enacted

Act zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (G-SIG: 09020065)

Original: Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (G-SIG: 09020065)

Germany · German Bundestag · 30 October 2024

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Verbote und präventive Maßnahmen gegen Ölverschmutzung, Verhütung der Verschmutzung durch andere schädliche Stoffe sowie durch Schiffsabwasser und Schiffsmüll<br /> <br /> Änderung verschiedener §§ des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt: Überwachung der Beachtung der Vorschriften des Übereinkommens. Zur Durchführung des Übereinkommens entstehen Mehraufwendungen bei der See-Berufsgenossenschaft und dem Germanischen Lloyd. Die Kosten sollen durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Den Ländern entstehen Aufwendungen durch die Verpflichtung, in den Häfen Auffanganlagen für Rückstände und Abfälle aus dem Schiffsbetrieb zu errichten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schiff/act zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen * Ölverschmutzung/act zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen * Abwasserbeseitigung/Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsabwässer * Müllbeseitigung/ Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffsmüll * Seeschiffahrt/ Änderung verschiedener §§ des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt: Überwachung der Beachtung der Vorschriften des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

Law· Gesetzgebung09/661enacted

Zehntes act zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (G-SIG: 09020080)

Original: Zehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (G-SIG: 09020080)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 7 und 9 des Wehrsoldgesetzes: Erhöhung der Tagessätze des Wehrsoldes um 1 DM bzw. 1,40 und 1,50 DM, Erhöhung der besonderen Zuwendung um 25 DM auf 270 DM, Erhöhung der Monatsbeträge des Entlassungsgeldes um 5 DM auf 70 bzw. 80 DM. Für 1981 entstehen im Bundeswehrbereich Kosten von 58 Mio DM (später jährlich 110,2 Mio DM), im Zivildienstbereich für 1981 3,6 Mio DM (später jährlich 15,5 Mio DM). Insgesamt fallen damit jährlich zu Lasten des Bundesetats 125,35 Mio DM an. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlassungsgeld gem.Wehrsoldgesetz/Erhöhung der Monatsbeträge des Entlassungsgeldes um 5 DM auf 70 bzw. 80 DM

Law· Gesetzgebung09/658enacted

Act zu dem Abkommen vom 3. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Regelung der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 09020081)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Regelung der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 09020081)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen Die Mehr- oder Mindereinnahmen fallen haushaltswirtschaftlich nicht ins Gewicht.

Law· Gesetzgebung09/899enacted

Act zu dem Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (G-SIG: 09020095)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (G-SIG: 09020095)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Saarvertrag vom 20.10.1956 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 84 Abs. 11 des Saarvertrages: Verlängerung der Tätigkeit der "Saar-Lothringischen Kohleunion (Saarlor)" über den 31.12.1981 hinaus. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frankreich/act zu dem Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage * Kohlenbergbau/act zu dem Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage

Law· Gesetzgebung09/898enacted

Act zu dem Vertrag vom 16. September 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 09020096)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 16. September 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 09020096)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/act zu dem Vertrag vom 16. September 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Es entstehen keine Kosten.

Law· Gesetzgebung09/897enacted

Act zu dem Abkommen vom 15. Juli 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 09020099)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Juli 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 09020099)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/act zu dem Abkommen vom 15. Juli 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die sich ergebenden Mehr- oder Mindereinnahmen fallen haushaltswirtschaftlich nicht ins Gewicht.

Law· Gesetzgebung09/909enacted

Act zu dem Abkommen vom 24. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (G-SIG: 09020101)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 24. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus (G-SIG: 09020101)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Luftverkehrsabkommen/act zu dem Abkommen vom 24. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus Es entstehen keine Kosten.

Law· Gesetzgebung09/830enacted

Drittes act zur Änderung des Bundesbahngesetzes (3.BbÄndG) (G-SIG: 09020102)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (3.BbÄndG) (G-SIG: 09020102)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung verschiedener §§ des Bundesbahngesetzes: Umwandlung der Führungsstruktur der DB, insbesondere flexiblere Festlegung von Zahl und Amtsdauer der Vorstandsmitglieder, Schaffung einer Ressortverantwortlichkeit sowie Bestellung der Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene auf Zeit, Vereinfachung des Planungsrechts der DB im Interesse der Rechtssicherheit, Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen. Die Kosten betragen für die Veränderung der Führungsstruktur ca. 1,6 Mio DM jährlich. Bei den Vereinfachungen im Planungsrecht können sich nicht quantifizierbare Kosteneinsparungen ergeben. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Entsprechend den Bedenken des Bundesrates wird die Vorschrift über das Enteignungsrecht (Par. 37) neugefaßt und die Ergänzung von Par. 51 (Übernahme von stillgelegten Bundesbahnstrecken in die Verantwortung der Länder) gestrichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesland/Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen * Bundesbahnstrecke/Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen * Stillegung von Bundesbahnstrecken/Verdeutlichung der Möglichkeiten einer wirksameren Zusammenarbeit der DB mit den Bundesländern bei Streckenumstellungen oder -stillegungen

Law· Gesetzgebung09/842enacted

Zweites act zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2.Haushaltsstrukturgesetz - 2.HStruktG) (G-SIG: 09020105)

Original: Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2.Haushaltsstrukturgesetz - 2.HStruktG) (G-SIG: 09020105)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage D10 (BT-Drs 09/843) und den Initiativen der SPD, FDP D12 (BT-Drs 09/795) und D13 (BT-Drs 09/796); Abspaltung von Artikel 6 als &quot;Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes&quot;, I05 (BT-Drs 09/972); siehe auch B17(S. 54), D11(S. 110), G11(S. 165), G12(S. 168), G13(S. 170), G14(S. 173), L03(S. 500), L04(S. 398), L07(S. 502)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anregung der Investitionstätigkeit, Begrenzung des Zuwachses öffentlicher Ausgaben und Reduzierung der öffentlichen Neuverschuldung, Entlastung der öffentlichen Haushalte in Höhe von 25,3 Mrd DM in den Jahren 1982 bis 1985; Änderung zahlreicher Einzelgesetze und -vorschriften (Text identisch mit dem bill der Fraktionen von SPD und FDP BT Drs 09/795). Die Nettoentlastungen der öffentlichen Haushalte durch das act belaufen sich für 1982 auf 6,04 Mrd DM, für 1983 auf 6,499 Mrd DM, für 1984 auf 5,958 Mrd DM und für 1985 auf 6,817 Mrd DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Änderungen des bills, u.a. Kürzung der Beamtenbesoldung ab 1.3.82, Herauslösung der Änderungen zum Kindergeldgesetz in einem eigenen act, Entlastungen im Bereich der Sozialhilfe, Abschaffung des steuerlichen Kinderbetreuungsbetrags. Abspaltung Artikel 6 als selbständiges act mit der Überschrift &quot;Neuntes act zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes&quot;. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Änderungen gegenüber bill, u.a. Kürzung der Bezüge für Beamtenanwärter, Beibehaltung des Systems der landwirtschaftlichen Altershilfe, Kürzung von Leistungen nach dem BSHG, Änderung div. §§ Strafvollzugsgesetz, Ausnahmeregelung für Immobilien in § 6b EStG, Nichtanrechnung eigener Einkünfte der Kinder auf den Ausbildungsfreibetrag, Erhaltung des Kinderbetreuungsbetrags, Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Betriebs-Pkw; Einbeziehung wohnungspolitischer Regelungen in das HStruktG durch ein act zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen: Einführung einer Fehlbelegungsabgabe, Höherverzinsung öffentlicher Altdarlehen, bedingter Wegfall der Mietpreisbindung und Schuldennachlaß bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Darlehen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Finanzpolitik/Zweites act zur Verbesserung der Haushaltsstruktur * Bundesbesoldungsgesetz/Einfügung eines § 41a, Streichung des § 74 und Änderung der Anlage IX BBesG: Kürzung der Bezüge im öffentlichen Dienst um 1 vH und des Ortszuschlags, Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags in Berlin * Ortszuschlag/Einfügung eines § 41a, Streichung des § 74 und Änderung der Anlage IX BBesG: Kürzung der Bezüge im öffentlichen Dienst um 1 vH und des Ortszuschlags, Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags in Berlin * Beamtenversorgungsgesetz/ Änderung versch §§ BeamtVG zum stufenweisen Abbau von Doppelversorgungsregelungen * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung versch §§ SVG: Herabsetzung der Übergangshilfe für Zeitsoldaten, die in den öffentlichen Dienst übertreten * Soldat auf Zeit/Änderung versch §§ SVG: Herabsetzung der Übergangshilfe für Zeitsoldaten, die in den öffentlichen Dienst übertreten * Schwerbehindertengesetz/ Änderung § 42 SchwbG betr. Beseitigung von Doppelleistungen beim Übergangsgeld für Schwerbehinderte * Übergangsgeld/Änderung § 42 SchwbG betr. Beseitigung von Doppelleistungen beim Übergangsgeld für Schwerbehinderte * Stellenplan/act zur Personaleinsparung in der mittelbaren Bundesverwaltung als Art. 5 2.HStruktG: Abbau von 1 vH der Stellen im mittelbaren Bundesbereich * Bundesverwaltung/act zur Personaleinsparung in der mittelbaren Bundesverwaltung als Art. 5 2.HStruktG: Abbau von 1 vH der Stellen im mittelbaren Bundesbereich * Bundeskindergeldgesetz/Änderung versch §§ BKGG betr. Einschränkungen und strukturelle Änderungen beim Kindergeld * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änderung der §§ 13, 17, 21 und 25 BAföG sowie Aufhebung von Art. 1 Nr. 8 Buchstabe c und Art. 2 Nr. 2 des 7.BAföG-Änderungsgesetzes, Aufhebung von § 1, Abs. 1 sowie der §§ 2 bis 5 der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen betr. gezieltere Förderung im BAföG-Bereich * Reichsversicherungsordnung/ Änderung versch §§ RVO: Reduzierung der Beiträge von Wehr- und Zivildienstleistenden auf 75 vH des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten der GRV * Gesetzliche Rentenversicherung/Änderung versch §§ RVO: Reduzierung der Beiträge von Wehr- und Zivildienstleistenden auf 75 vH des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten der GRV * Sozialversicherungsbeitrag/Änderung versch §§ RVO: Reduzierung der Beiträge von Wehr- und Zivildienstleistenden auf 75 vH des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten der GRV * Wehrdienst/Änderung versch §§ RVO: Reduzierung der Beiträge von Wehr- und Zivildienstleistenden auf 75 vH des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten der GRV; Änderung der §§ 7, 11 und 15 Unterhaltssicherungsgesetz: Wegfall der Sparförderung für Wehr- und Zivildienstleistende * Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer/Änderung versch §§ RVO: Reduzierung der Beiträge von Wehr- und Zivildienstleistenden auf 75 vH des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Versicherten der GRV; Änderung der §§ 7, 11 und 15 Unterhaltssicherungsgesetz: Wegfall der Sparförderung für Wehr- und Zivildienstleistende * Studentische Krankenversicherung/Aufhebung des § 8 act über die Krankenversicherung der Studenten: Wegfall der Zuschüsse zur studentischen Krankenversicherung * Reichsknappschaftsgesetz/ Änderung der §§ 35, 54 und 130 Reichsknappschaftsgesetz: Einschränkung bei Kuren im Bereich der Knappschaft * Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Einfügung eines § 26c in Artikel 2 KnVNG: Beitragsherabsetzung bei der Bundesknappschaft für 1982 und 1983 * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 13, 32 und 112 Angestelltenversicherungsgesetz: Folgeregelung zur Änderung der RVO im Haushaltssicherungsgesetz 1982 * Altershilfe für Landwirte/ Änderung versch §§ GAL: Herabsetzung der Bundeszuschüsse zur Altershilfe für Landwirte; Einfügung der §§ 6c und 9b in das act zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte * Mutterschutzgesetz/ Änderung § 8a Mutterschutzgesetz: Beseitigung von Fehlentwicklungen beim Mutterschaftsgeld * Mutterschaftsgeld/Änderung § 8a Mutterschutzgesetz: Beseitigung von Fehlentwicklungen beim Mutterschaftsgeld * Bundesversorgungsgesetz/Änderung § 11 Abs. 2 Satz 2 BVG: Einschränkung von Kuren * Rehabilitation/Änderung der §§ 5 und 8 Rehabilitationsangleichungsgesetz: Folgeregelung zur Änderung der RVO durch das 2.HStruktG * Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz/Änderung § 4 Abs. 3 Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz: Folgeregelung zum Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz (Art. 7 des 2.HStruktG) * Unterhaltssicherungsgesetz/Änderung der §§ 7, 11 und 15 Unterhaltssicherungsgesetz: Wegfall der Sparförderung für Wehr- und Zivildienstleistende * Sparförderung/Änderung der §§ 7, 11 und 15 Unterhaltssicherungsgesetz: Wegfall der Sparförderung für Wehr- und Zivildienstleistende; Änderung § 4 Abs. 1 EhfG: Wegfall der Sparförderung für Entwicklungshelfer * Entwicklungshelfer-act/ Änderung § 4 Abs.1 EhfG: Wegfall der Sparförderung für Entwicklungshelfer * Wohngeldgesetz/Änderung der §§ 6, 8, 11, 17 und 40 Wohngeldgesetz: Exaktere Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen für Wohngeld * Straßenbaufinanzierungsgesetz/Änderung Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Straßenbaufinanzierungsgesetz: Wegfall der Gasölbetriebsbeihilfe Werkfernverkehr * Gasöl-Betriebsbeihilfe/ Änderung Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Straßenbaufinanzierungsgesetz: Wegfall der Gasölbetriebsbeihilfe Werkfernverkehr * Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin/Aufhebung des § 17 act zur Einführung der Selbstverwaltung der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin: Wegfall von Subventionen für die AOK Berlin * Berlin (West)/ Aufhebung des § 17 act zur Einführung der Selbstverwaltung der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin; Wegfall von Subventionen für die AOK Berlin * Grundstücksverbilligungsgesetz/Aufhebung des GrVG * Einkommensteuergesetz/Änderung verschiedener §§ EStG: Senkung der steuerlich zulässigen Pensionsrückstellungen, Einschränkung der Übertragungsmöglichkeit von Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, Verbesserung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, Ausdehnung des Verlustrücktrags, Korrektur des Ertragsanteils und Anhebung des Zinssatzes für Leibrent * Degressive Abschreibung/Verbesserung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter gem. EStG (Art. 25 2. HStruktG) * Verlustrücktrag gem.Einkommensteuergesetz/Ausdehnung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre (Art.25 2. HStruktG) * Arbeitsloser/ Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes, Kurzarbeitergeldes, Schlechtwettergeldes und der Arbeitslosenhilfe im Lohnsteuerjahresausgleich (Art.25 2.HStruktG) * Lohnsteuer- Jahresausgleich/Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes, Kurzarbeitergeldes, Schlechtwettergeldes und der Arbeitslosenhilfe im Lohnsteuerjahresausgleich (Art.25 2.HStruktG) * Steuerfreibetrag/ Wegfall des Haushaltsfreibetrages für Alleinstehende über 49 Jahre sowie Vollanrechnung eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes auf die Ausbildungsfreibeträge (Art.25 2.HStruktG) * Teilzeitarbeit/ Einschränkung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte durch Beschränkung auf nur eine Teilzeitbeschäftigung (Art.25 2. HStruktG) * Vermögensbildungsgesetz/Änderung verschiedener §§ 3. VermBG: Herabsetzung der Arbeitnehmersparzulagen, Halbierung der Steuerermäßigung für Arbeitnehmer für die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen * Kapitalerhöhungsteuergesetz/Änderung des § 8 und Einfügung eines neuen § 10 KapErhStG: Kürzung der Begünstigung von Belegschaftsaktien * Belegschaftsaktie/Änderung des § 8 und Einfügung eines neuen § 10 KapErhStG: Kürzung der Begünstigung von Belegschaftsaktien * Gewerbesteuergesetz/Änderung der §§ 9 und 36 GewStG: Wegfall der Freistellung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltungsunternehmen * Liegenschaftsverwaltung/ Änderung der §§ 9 und 36 GewStG: Wegfall der Freistellung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltungsunternehmen * Berlinförderungsgesetz/Änderung verschiedener §§ Berlinförderungsgesetz: Kürzung der Berlinpräferenzen * Auslandsinvestition/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ act über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft: Einführung einer einheitlichen Produktivitätsklausel * Entwicklungsländer-Steuergesetz/Änderung der §§ 9 und 11 Entwicklungsländer-Steuergesetz: Streichung der steuerfreien Rücklagen für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern * Körperschaftsteuergesetz/Änderung des § 26 Abs. 3 KStG: Streichung des &quot;Quasi-Schachtelprivilegs&quot; im Verhältnis zu Entwicklungsländern * Investitionszulagengesetz/Änderung verschiedener §§ Investitionszulagengesetz: Klarstellungen zum Umfang der begünstigten Investitionen * Umsatzsteuergesetz/Änderung verschiedener §§ UStG: Einbeziehung der Katasterämter in die Besteuerung, Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Leistungen der freien Berufe, Ausschluß des Vorsteuerabzugs bei der Anschaffung von Betriebs-Pkws, Erhöhung der Vorsteuerpauschale ab 1. Januar 1982 * Katasteramt/Einbeziehung der Katasterämter in die Umsatzbesteuerung (Art.34 2.HStruktG) * Freiberuflicher/Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Leistungen der freien Berufe (Art.34 2.HStruktG) * Vorsteuer/Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei der Anschaffung von Betriebs-Pkws und Erhöhung der Vorsteuerpauschale ab 1. Januar 1982 * Abgabenordnung/Änderung des § 175 AO: Klarstellung betr. den Wegfall von Voraussetzungen für Steuervergünstigungen * Steuervergünstigung/Änderung des § 175 AO: Klarstellung betr. den Wegfall von Voraussetzungen für Steuervergünstigungen * Bewertungsgesetz/Änderung der §§ 104 und 124 Bewertungsgesetz: betr. Senkung steuerlich zulässiger Pensionsrückstellungen * Investitionszulage/act über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie als Artikel 37 des 2. HStruktG * Eisen- und Stahlindustrie/act über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie als Artikel 37 des 2. HStruktG * Heilkur/Änderung der §§ 35, 54 und 130 Reichsknappschaftsgesetz: Einschränkung bei Kuren im Bereich der Knappschaft; Änderung § 11 Abs. 2 Satz 2 BVG: Einschränkung von Kuren * Anwärterbezüge/ Vermittlungsausschuß: Kürzung der Anwärterbezüge * Altershilfe für Landwirte/Vermittlungsausschuß: Beibehaltung des Systems der landwirtschaftlichen Altershilfe und der Bundeszuschüsse * Bundessozialhilfegesetz/Vermittlungsausschuß: Kürzung von Leistungen nach dem BSHG, u.a. Regelanpassung von 3 v.H. für 1982 und 1983, Einschränkungen bei der Mehrbedarfsregelung, dem Zusatztaschengeld bei Heimunterbringung, beim Pflegegeld und der Blindenhilfe * Strafvollzugsgesetz/Änderung der §§ 121, 198 und 201 StVollzG * Einkommensteuergesetz/Vermittlungsausschuß: Beibehaltung des bisherigen § 6b EStG nur für Immobilien, Kürzung des Ausbildungsfreibetrags nur in Höhe der öffentlichen Ausbildungshilfe für die Kinder * Kinderbetreuungsbetrag (Abzugsbetrag)/ Vermittlungsausschuß: Beibehaltung des Kinderbetreuungsbetrags * Vorsteuer/Vermittlungsausschuß: Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Betriebs-Pkw * Fehlbelegung von Sozialwohnungen/Vermittlungsausschuß: Einführung einer Fehlbelegungsabgabe in Gemeinden über 300 000 Einwohner * Wohnungsbaudarlehen/Vermittlungsausschuß: Höherverzinsung der Altdarlehen öffentlich geförderter Wohnungen * Sozialer housing construction/Vermittlungsausschuß: Höherverzinsung der Altdarlehen öffentlich geförderter Wohnungen * Mietpreisbindung/ Vermittlungsausschuß: Aufhebung der Mietpreisbindung bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Mittel

Law· Gesetzgebung09/845enacted

Act zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) (G-SIG: 09020108)

Original: Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) (G-SIG: 09020108)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative der SPD, FDP G15 (BT-Drs 09/798); siehe auch D09<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Reduzierung des Defizits der GKV in den Jahren 1981 und 1982 durch Ausgabenkürzungen und Beschränkung auf das medizinisch Erforderliche, insbesondere bei Arzneimitteln, Zahnersatz und Kuren, Verstärkung des Preiswettbewerbs in Teilbereichen der gesundheitlichen Versorgung; Änderung und Ergänzung versch §§ RVO und KVLG; Änderung der §§ 204 und 204a Reichsknappschaftsgesetz sowie der §§ 13 und 14 Mutterschutzgesetz (Text identisch mit dem bill der Fraktionen von SPD und FDP BT Drs 9/798). Durch die Änderung des Mutterschutzgesetzes wird der Bund um 10 Mio DM, aufgrund der Streichung des Par. 2 Abs. 4a des Bundeskindergeldgesetzes um 15 Mio DM entlastet. Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. Die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ca. 1,4 bis 1,6 Mrd DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit G15. U.a. zahlt der Versicherte als Rezeptgebühr bei der Abnahme von Arznei- und Verbandmitteln für jedes verordnete Mittel 1,50 DM, von Heilmitteln (Massagen, Bäder) 4 DM je Verordnung, von Brillen 4 DM. Für zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz und Zahnkronen werden die Zuschüsse auf 60 v.H. der Kosten begrenzt. Differenzierung der Höchtspreisregelung für Zahnersatz nach gewerblichen und nach Praxis-Labors. Klarstellende Regelungen hinsichtlich der teilstationären Versorgung. Herausnahme der Nachsorgekuren nach Par. 184a RVO aus der Begrenzungsvorschrift des Par. 187a.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Finanzpolitik/act zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung * Gesetzliche Krankenversicherung/act zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung * Arzneimittel/Ausgabenbeschränkung der GKV bei Arzneimitteln * Heilkur/Ausgabenbeschränkung der GKV bei Kuren * Zahnersatz/ Ausgabenbeschränkung der GKV bei Zahnersatz * Reichsversicherungsordnung/Änderung und Ergänzung versch §§ RVO betr. Kostendämpfung bei der GKV * Krankenversicherung der Landwirte/ Änderung und Ergänzung versch §§ KVLG betr. Kostendämpfung bei der GKV * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 204 und 204a RKG betr. Kostendämpfung bei der GKV * Mutterschutzgesetz/Änderung der §§ 13 und 14 MuSchuG betr. Neuregelung der Mutterschaftsgeldleistungen durch den Bund

Law· Gesetzgebung09/846enacted

Act zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) (G-SIG: 09020111)

Original: Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz - AFKG) (G-SIG: 09020111)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der gleichlautenden Initiative der SPD, FDP G16 (BT-Drs 09/799); siehe auch D09<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Effektivere Gestaltung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, u.a. Senkung der Unterhaltsleistungen bei beruflicher Bildung und Rehabilitation sowie Verbot der Leiharbeit in der Bauwirtschaft, Maßnahmen gegen den Leistungsmißbrauch im Bereich der Arbeitslosenversicherung, Verlängerung der Anwartschaftzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld, Anpassung bestimmter Leistungen an die aktuelle Finanzsituation, Erhöhung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit, Einschränkung von Leistungen für Nichtbeitragszahler, Wegfall der Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung; Änderung und Ergänzung versch §§ AFG, Rehabilitationsangleichungsgesetz, RVO, Angestelltenversicherungsgesetz, Reichsknappschaftsgesetz, BVG, Aufhebung § 8 4.Buch SGB, Änderung des § 7a und Streichung des § 44c AnVNG, Änderung von Art. 2 § 4 und Streichung des § 26b KnVNG, Änderung der §§ 2 und 4 Handwerkerversicherungsgesetz, der §§ 3 und 14 Künstlersozialversicherungsgesetz, der §§ 39, 48 und 64 KVLG, des § 5 Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland, Änderung der Inhaltsübersicht sowie der Überschrift des § 83 SVG und des § 51 ZDG, Aufhebung der §§ 1 bis 5 Arbeitslosenhilfe-Verordnung (Text identisch mit dem bill der Fraktionen von SPD und FDP BT Drs 09/799). Mehreinnahmen und Minderausgaben bei Arbeitsförderungsmaßnahmen und im Bereich der Rentenversicherung belaufen sich auf 6,998 Mrd DM für 1982, auf 4,773 Mrd DM für 1983, auf 4,543 Mrd DM für 1984 und auf 4,493 Mrd DM für 1985. Im Bereich der Krankenversicherung treten Nettobelastungen von 0,295 Mrd DM für 1982 auf.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit G16. In der Berufsausbildungshilfe entfällt die Lernmittelpauschale von 15 DM; das Unterhaltsgeld wird bei Umschülern mit mindestens einem Kind statt auf 68 v.H. nur auf 75 v. H. des letzten Nettoarbeitsentgelts abgesenkt. Mehrarbeitszuschläge werden auch bei Arbeitnehmern, die Leistungslohn erhalten, künftig nicht mehr bei der Bemessung des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes berücksichtigt. Die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld wird auf 10 Monate festgesetzt. Einfügung einer Vorschrift zur Sicherung des Konkursausfallgeldes. Die BA wird ermächtigt, ab 1.1.84 den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung durch Rechtsverordnung wieder abzusenken. Die Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung wird auf Zeitungszusteller und bei gemeinnützigen Körperschaften Beschäftigten erstreckt sowie auf Personen, deren Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf längstens acht Wochen oder 40 Arbeitstage begrenzt ist, sofern das Entgelt insgesamt innerhalb eines Jahres die monatliche Bezugsgröße nicht übersteigt. Der Ausschuß mußte eine große Zahl von Folgeänderungen anbringen. Gegenüber dem bill ergeben sich im Bereich der Arbeitsförderung Mehreinnahmen von 2,85 Mrd DM und - per Saldo - Minderausgaben von 0,25 Mrd DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Änderungen des AFKG durch den Vermittlungsausschuß, u.a. geringere Förderungseinschränkungen bei ABM, Verlängerung der Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen, Fortführung der sog. originären Arbeitslosenhilfe und der Förderung von Behindertenwerkstätten sowie Vorbeugung von Sperrzeitumgehungen beim Arbeitslosengeld.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Finanzpolitik/act zur Konsolidierung der Arbeitsförderung * Bundesanstalt für Arbeit/act zur Konsolidierung der Arbeitsförderung * Arbeitslosenversicherung/act zur Konsolidierung der Arbeitsförderung * Umschulung/Senkung der Unterhaltsleistungen bei beruflicher Bildung und Rehabilitation * Berufliche Rehabilitation/Senkung der Unterhaltsleistungen bei beruflicher Bildung und Rehabilitation * Leiharbeitnehmer/Verbot der Leiharbeit in der Bauwirtschaft * Bauwirtschaft/Verbot der Leiharbeit in der Bauwirtschaft * Arbeitslosengeld/Verlängerung der Anwartschaftzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld * Frauenarbeit/ Wegfall der Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch §§ AFG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Rehabilitations- Angleichungsgesetz/Änderung versch §§ Rehabilitationsangleichungsgesetz betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch §§ RVO betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung versch §§ Angestelltenversicherungsgesetz betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung versch §§ Reichsknappschaftsgesetz betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Bundesversorgungsgesetz/Änderung versch §§ BVG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Sozialgesetzbuch/Aufhebung des § 8 4.Buch SGB betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung des § 7a und Streichung des § 44c AnVNG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Artikel 2 § 4 und Streichung des § 26b KnVNG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Handwerkerversicherungsgesetz/Änderung der §§ 2 und 4 HwVG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Künstlersozialversicherungsgesetz/Änderung der §§ 3 und 14 KSVG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung der §§ 39, 48 und 64 KVLG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Änderung des § 5 Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung der Inhaltsübersicht und der Überschrift des § 83 SVG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Zivildienstgesetz/Änderung der Inhaltsübersicht und der Überschrift des § 51 ZDG betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Arbeitslosenhilfe/Aufhebung der §§ 1 bis 5 Arbeitslosenhilfe- Verordnung betr. Konsolidierung der Arbeitsförderung * Geringfügige Beschäftigung/Wegfall der Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gem. Arbeitsförderungsgesetz/Vermittlungsausschuß: geringere Förderungseinschränkungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen * Geringfügige Beschäftigung/Vermittlungsausschuß: Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit für Einkommen unter 390 DM mtl. bis 1984 * Arbeitslosenhilfe/Vermittlungsausschuß: Weitergeltung der sog. originären Arbeitslosenhilfe * Werkstatt für Behinderte/ Vermittlungsausschuß: Ungekürzte Förderdauer für Behindertenwerkstätten * Arbeitslosengeld/Vermittlungsausschuß: Vorbeugung von Umgehungen der Sperrzeitregelung beim Arbeitslosengeld

Law· Gesetzgebung09/633enacted

Act zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr (G-SIG: 09020069)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr (G-SIG: 09020069)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Nebenschlagwörter:</b> Luftverkehrsabkommen Es entstehen keine Kosten.

Law· Gesetzgebung09/557enacted

Act über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) (G-SIG: 09020071)

Original: Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1981 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1981 - BBVAnpG 81) (G-SIG: 09020071)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Anhebung der Dienstbezüge um 4,3 v.H. zum 1.5.1981 gem. § 14 BBesG und § 70 BeamtVG, einmalige Zahlung für März und April 1981 von je 120 DM gem. § 1 Abs. 2 BBesG, Änderung der Anlagen im BBesG und im BBVEG. Neben Mehrkosten, die der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, den Ländern und Gemeinden in nicht unerheblicher Höhe entstehen, entfallen auf den Bund Mehrkosten von rund 766 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Übergangsregelung für die Stufenlehrerbesoldung wird bis zum 31.12.83 verlängert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz/Änderung der Anlage 1 BBVEG betr. Anhebung der Dienstbezüge um 4,3 v.H. zum 1.5.1981 * Bundesbesoldungsgesetz * Beamtenversorgungsgesetz/ Anhebung der Dienstbezüge um 4,3 v.H. gem. § 70 BeamtVG zum 1.5.1981

Law· Gesetzgebung09/669enacted

Viertes act zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (G-SIG: 09020078)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (G-SIG: 09020078)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Änderung § 4 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank betr. Erhöhung des Kreditvolumens vom 10-fachen auf das 15-fache des Kapitals. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kreditgeschäft

Law· Gesetzgebung09/847enacted

Act zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) (G-SIG: 09020110)

Original: Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) (G-SIG: 09020110)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der Initiative der SPD, FDP G17 (BT-Drs 09/800); siehe G01 und G05 betreffend die Regelungen gegen Schwarzarbeit sowie D09<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung eines Bußgelds für Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, Regelung der Überwachung durch die Bundesanstalt für Arbeit und für die Beteiligungsrechte vom Betriebs- und Personalrat des Entleiherbetriebes, Einführung eines Straftatbestandes für das Vorschubleisten zu illegaler Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet sowie Erhöhung des Bußgeldrahmens, Ersetzung des Tatbestandmerkmals &quot;aus Gewinnsucht&quot; durch das Merkmal &quot;wirtschaftliche Vorteile&quot; bei der Schwarzarbeit sowie Erhöhung des Bußgeldrahmens; Änderung des § 16 und Einfügung der §§ 14, 17a und 17b AÜG, Einfügung eines § 317b RVO, Änderung der §§ 2 und 229 sowie Einfügung der §§ 233a und 233b AFG, Änderung der § 1 und 2 sowie Einfügung eines § 2a act zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Einfügung der §§ 47a und 48a Ausländergesetz sowie Änderung des § 71 10.Buch SGB (Text identisch mit dem bill der Fraktionen von SPD und FDP BT Drs 9/800). Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit G17. Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung der Verleihererlaubnis werden vom Antragsteller Gebühren erhoben, die im Einzelfall 3000 DM nicht überschreiten dürfen. Mit Bußgeld wird bedroht, wer einen Leiharbeitnehmer länger als drei aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überläßt. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten werden die beteiligten Sozialversicherungsträger und die zuständigen Behörden verpflichtet, Verstöße zur Anzeige zu bringen. Ebenso werden die Vorschriften für die gegenseitige Unterrichtung präzisiert. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestimmt den Vomhundertsatz für die Berechnung der Umlage zur Finanzierung von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das einem Beförderungsunternehmen auferlegte Verbot, die illegale Einreise von Ausländern zu ermöglichen,wird auf 20.000 DM angehoben. Ebenso wird der Strafrahmen des Par. 47a Ausländergesetz erhöht, der die Förderung der illegalen Einreise und der Verleitung zu Fehlangaben beim Asylanerkennungsverfahren unter Strafe stellt. U.a. werden die Gewerbeordnung, die Abgabenordnung und die Sprachförderungsverordnung geändert. Bei den Sozialversicherungsträgern könnte mit Mehreinnahmen von ca. 0,56 Mrd DM gerechnet werden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Finanzpolitik/act zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung des § 16 und Einfügung der §§ 14, 17a und 17b AÜG betr. Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung * Reichsversicherungsordnung/Einfügung eines § 317b RVO betr. Bekämpfung der illegalen Beschäftigung * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 2 und 229 sowie Einfügung der §§ 233a und 233b AFG betr. Bekämpfung der illegalen Beschäftigung * Schwarzarbeit/Änderung der §§ 1 und 2 sowie Einfügung eines § 2a act zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Neufassungsermächtigung * Ausländergesetz/Einfügung der §§ 47a und 48a Ausländergesetz betr. Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung * Ausländischer Arbeitnehmer/Einfügung der §§ 47a und 48a Ausländergesetz betr. Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 71 10.Buch SGB betr. Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

Law· Gesetzgebung09/22enacted

19. Strafrechtsänderungsgesetz (19.StrÄndG) (G-SIG: 09020014)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 2/79, BT Drs. 8/3218, s.a. GESTA/8.WP/S.606) BVerfG Entscheidung vom 21.6.77 (1BvL 14/76)= BVerfGE 45, S. 187 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 56f, Abs.2 und 57 StGB, des § 454 StPO, des § 26, Abs.2 des JGG und der §§ 14, Abs.1,15 Abs.1, Nr.3,31 Abs.2 und 32 Abs.2 des BZRG: Festhalten am Prinzip der lebenslangen Freiheitsstrafe, Aussetzung eines Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe nur für Personen mit günstiger Sozialprognose, die auch heute schon mit einem Gnadenerweis rechnen können. Das Gesetz verursacht keine Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Änderungsbeschlüsse und Vorschlag zur Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes als Zwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Lebenslange Freiheitsstrafe/Zwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 56f Abs.2 und 57 StGB betr. Bewährungszeit und Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe * Strafprozeßordnung/Änderung des § 454 StPO betr. lebenslange Freiheitsstrafe * Jugendgerichtsgesetz/Änderung des § 26, Abs.2 JGG betr. Bewährungszeit bis zu 4 Jahren * Bundeszentralregistergesetz/Änderung der §§ 14 Abs.1,15 Abs.1 Nr.3,31, Abs.2 und 32 Abs. 2 BZRG betr. lebenslange Freiheitsstrafe

Law· Gesetzgebung09/572enacted

Zweites act zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (2.ZerlÄndG) (G-SIG: 09020041)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Zerlegungsgesetzes (2.ZerlÄndG) (G-SIG: 09020041)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 3,4,5,6, und 8 Zerlegungsgesetz: Verbesserung der Ermittlung von Zerlegungsfällen im Lohnsteuerzerlegungsverfahren und Vereinfachung des Zerlegungsverfahrens durch Heranziehung maschineller Datenträger. Das act verursacht keine zusätzlichen Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Eine neue Zerlegung wird nur vorgenommen, wenn eine unanfechtbare Steuerfestsetzung ohne Nebenbestimmung nach Par. 164, 165 AO an die Stelle der bisherigen Steuerfestsetzung getreten ist und der neu zu zerlegende Steuerbetrag um mindestens 400.000 DM von dem erstmals zerlegten Steuerbetrag abweicht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Lohnsteuer/Zweites act zur Änderung des Zerlegungsgesetzes

Law· Gesetzgebung09/458enacted

Act über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 (G-SIG: 09020054)

Original: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 (G-SIG: 09020054)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Erhöhung der Sozialversicherungsrenten und der Altersgelder für Landwirte um 5,8 vH ab 1. Januar 1982, Rückkehr zur Bruttolohnanpassung, Neuregelung des Auslandsrentenrechts aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags der Rentner; Änderung versch §§ RVO, KVLG, AnVNG, ArVNG, KnVNG, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes, Änderung Art.1 § 6 act über die Sozialversicherung Behinderter, der §§ 14 und 17 Wohngeldgesetz, der §§ 4 und 10 GAL, der §§ 18 und 19 act zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung, des § 157 AFG, des § 9 act über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation, Streichung versch §§ 21.RAG, Einfügung eines § 9b in das act zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte und eines § 30a in das Sozialversicherungs- Angleichungsgesetz Saar. Im Jahr 1982 ergeben sich 7,97 Mrd DM an Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung, in der Altershilfe für Landwirte betragen die Mehraufwendungen 150 Mio DM. Durch die Neuregelung des Auslandsrentenrechts entstehen einmalige Mehrkosten von 354 Mio DM sowie jährliche Mehraufwendungen von 263 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Durch die Feststellung des Erhöhungssatzes von 5,76 v.H. liegt der Mehraufwand durch die Rentenanpassung geringfügig niedriger (7,93 Mrd DM statt 7,97 Mrd DM). Einsparungen werden weiter im Rentenleistungsbereich für Ausländer dadurch erreicht, daß deren Beiträge für Zeiten vor dem 1.7.48 nicht in die Dynamisierung eingehen. Die Minderung beträgt gegenüber dem ursprünglichen Ansatz 130 Mio DM jährlich bzw. 175 Mio DM für die Nachzahlungen. Die Änderung der Bewertung der Zurechnungszeit bei Personen mit Ausbildungs-Ausfallzeiten führt zu Mehraufwendungen von etwa 100 Mio DM p.a. Die Vorschriften über die Krankenversicherung der Rentner sind umgestaltet, so daß die Krankenversicherung Mehreinnahmen von etwa 1 Mrd DM haben wird, die von den Rentnern zu leisten ist, die ihrerseits diesen Betrag als Rentenzuschuß erhalten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Rentenversicherung/act über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 * Rentenanpassungsgesetz/Rentenanpassungsgesetz 1982 als Art. 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982; Streichung versch §§ 21.RAG * Auslandsrente/Neuregelung des Auslandsrentenrechts aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts * Bundesverfassungsgericht/Neuregelung des Auslandsrentenrechts aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts * Krankenversicherungsbeitrag/Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags der Rentner * Sozialrente/Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags der Rentner * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch §§ RVO betr. Rentenanpassung, Auslandsrentenneuregelung und Rentnerkrankenversicherung * Angestelltenversicherungsgesetz/ Änderung versch §§ Angestelltenversicherungsgesetz betr. Rentenanpassung, Auslandsrentenneuregelung und Rentnerkrankenversicherungsbeitrag * Reichsknappschaftsgesetz/ Änderung versch §§ Reichsknappschaftsgesetz betr. Rentenanpassung, Auslandsrentenneuregelung und Rentnerkrankenversicherungsbeitrag * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung versch §§ ArVNG betr. Rentenanpassung, Auslandsrentenneuregelung und Rentnerkrankenversicherung * Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung versch §§ AnVNG betr. Rentenanpassung, Auslandsrentenneuregelung und Rentnerkrankenversicherung * Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung versch §§ KnVNG betr. Rentenanpassung, Auslandsrentenneuregelung und Rentnerkrankenversicherung * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung des § 157 AFG betr. Krankenversicherungsbeitrag der Rentner * Rehabilitation/Änderung § 9 act über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation * KVLG/Änderung versch §§ KVLG betr. Krankenversicherungsbeitrag der Rentner * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Änderung der §§ 18 und 19 act zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung betr. Auslandsrentenneuregelung * GAL/ Änderung der §§ 4 und 10 GAL sowie Einfügung eines § 9b act zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte betr. Rentenanpassung * Wohngeldgesetz/Änderung der §§ 14 und 17 Wohngeldgesetz betr. Krankenversicherungsbeitrag der Rentner * Behinderter/Änderung Artikel 1 § 6 act über die Sozialversicherung Behinderter betr. Rentenanpassung * Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar/ Einfügung eines § 30a Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar betr. Rentenanpassung * Sozialversicherung/Änderung der §§ 18 und 19 act zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung betr. Auslandsrentenneuregelung; Änderung Artikel 1 § 6 act über die Sozialversicherung Behinderter betr. Rentenanpassung; Einfügung eines § 30a Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar betr. Rentenanpassung

Law· Gesetzgebung09/573enacted

Act zu dem Abkommen vom 5. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern (G-SIG: 09020062)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern (G-SIG: 09020062)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen Die Mehr- oder Mindereinnahmen fallen haushaltswirtschaftlich nicht ins Gewicht.

Law· Gesetzgebung09/732enacted

Act zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020066)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020066)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Vertrag vom 12.6.42, RGBl II, 1943, S. 73, Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13.12.57, BGBl II, 1964, S. 1369, BGBl I, 1976, S. 1778, 1977, S. 252 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinfachung des Auslieferungsverkehrs mit Italien. Das act verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auslieferung von Straftätern/act zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung

Law· Gesetzgebung09/733enacted

Act zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020067)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020067)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Europäisches Übereinkommen vom 20.4.59 über Rechtshilfe in Strafsachen, ratifiziert am 3.11.64, in Kraft seit 1.1.77, BGBl II, 1976, S. 1799 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinfachung und Beschleunigung des Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen mit Italien. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe in Strafsachen/act zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

Law· Gesetzgebung09/634enacted

Act zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (G-SIG: 09020068)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (G-SIG: 09020068)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Vereinfachung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstandswesens. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit nennenswerten Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Personenstand/act zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen * Legalisation einer Urkunde/act zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen * Eheschließung/ act zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen

Law· Gesetzgebung09/848enacted

Elftes act über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV - 11.AnpG-KOV) (G-SIG: 09020109)

Original: Elftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV - 11.AnpG-KOV) (G-SIG: 09020109)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der Initiative der SPD, FDP G18 (BT-Drs 09/801); siehe auch D09<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anhebung der Versorgungsbezüge gem.§ 56 BVG um 5,8 vH zum 1. Januar 1982, Änderung verschiedener §§ BVG (Text identisch mit dem bill der Fraktionen von SPD und FDP BT Drs 9/801). Es entstehen Kosten in Höhe von 536,6 Mio DM zu Lasten des Bundes für 1982.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit G18. Entsprechend dem nunmehr festgestellten Anpassungssatz von 5,76 v.H. (statt 5,8 v.H.) verringern sich Grundrente, Ausgleichsrente, die Pflegezulagen und die Ausgleichsrenten für Halbwaisen um jeweils 1 DM sowie der Multiplikator gemäß Par. 15 BVG von 2,201 auf 2,200 und der Bemessungsbetrag in Par. 33 Abs. 1 BVG von 26.798 auf 26.788. Dementsprechend verringern sich Mehrausgaben von 536,6 Mio DM um 0,5 DM auf 536,1 Mio DM für 1982. 1983 sind 520,0 Mio DM, 1984 etwa 504,4 Mio DM und 1985 489,3 Mio DM erforderlich.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesversorgungsgesetz/Änderung verschiedener §§ BVG betr. Anpassung der Versorgungsbezüge * Finanzpolitik/Elftes act über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes

Law· Gesetzgebung09/373enacted

Act zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020039)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020039)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> BVerfGE 29,S. 183 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13.12.57, BGBl II,1964, S. 1369 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinfachung und Beschleunigung des Auslieferungsverkehrs zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland. Das act verursacht keine zusätzlichen Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäisches Auslieferungsübereinkommen (13.12.1957)/act zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung

Law· Gesetzgebung09/374enacted

Act zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020040)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 09020040)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Ratifizierungsgesetz zu dem Abkommen vom 20.4.59, BGBl II, 1964, S. 1369 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinfachung und Beschleunigung des Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland. Das act verursacht keine Kosten bei Bund, Ländern und Gemeinden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (20.04.1959)/act zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

Law· Gesetzgebung09/24enacted

Erstes act zur Änderung der Bundesnotarordnung (G-SIG: 09020016)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (G-SIG: 09020016)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> BVerfG Entscheidung vom 26.1.78 (1 BvR 1200/77) bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 3/79, BT Drs. 8/2782, s.a. GESTA/8.WP/S.733) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung verschiedener §§ BNotO: Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Notare zur Absicherung von vom Notar fahrlässig herbeigeführten Schäden, Regelungen für die Verfolgungsverjährung und die Tilgung bei Verfahren in Notarsachen. Dem Bund entstehen keine Mehrkosten, den anderen öffentlichen Haushalten lediglich ganz geringfügige Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Neben redaktionellen Änderungen wird eine Vorschrift eingefügt, die es einem Anwaltsnotar gestattet, solange er den Titel Rechtsanwalt führen darf, bei einer Aufgabe seiner Notariatstätigkeit den Titel "Notar" mit dem Zusatz "außer Dienst" zu führen. Außerdem soll die Verfügungsmacht des Notars über Anderkonten und Anderdepots mit seiner vorläufigen Amtsenthebung erlöschen. Ein Notariatsverweser soll sowohl für den Nur- wie auch für den Anwaltsnotar bestellt werden können. Weiter ist im Hinblick auf den Beitritt Griechenlands zur EG eine entsprechende Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie der EG vom 22.3.77 vorgesehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Haftpflichtversicherung

Law· Gesetzgebung09/131enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (G-SIG: 09020030)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (G-SIG: 09020030)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch GESTA/7.WP/S.497: Oslo-Übereinkommen vom 15.2.72 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierungsgesetz zu dem Übereinkommen. Es entstehen Kosten durch zusätzliche Verwaltungsaufgaben des Bundes und der Länder sowie höhere Sachausgaben, deren Höhe nicht quantifizierbar ist.

Law· Gesetzgebung09/133enacted

Act zu dem Abkommen vom 13. September 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 09020031)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 09020031)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen Es entstehen nur geringfügige Kosten.

Law· Gesetzgebung09/50enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1981 (Haushaltsgesetz 1981) (G-SIG: 09020033)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1981 (Haushaltsgesetz 1981) (G-SIG: 09020033)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Bundeshaushaltsplan in Höhe von 224,6 Mrd DM, Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von 27,4 Mrd DM und zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten in Höhe von 5 vH des Bundeshaushaltsplan. Der Nettokreditrahmen ist auf 27,44 Mrd DM veranschlagt, um den Haushalt von 224,6 Mrd DM auszugleichen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Bundeshaushaltsplan für 1981 wird in Einnahme und Ausgabe auf 231,155 Mrd DM festgestellt. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird auf 33,775 Mrd DM festgeschrieben.

Law· Gesetzgebung09/228enacted

Act über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981) (G-SIG: 09020034)

Original: Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981) (G-SIG: 09020034)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 3,1 Mrd DM, die zu einem Drittel durch Kreditaufnahme finanziert werden. Es können Kosten durch Aufnahme von Krediten und Bürgschaften in der Höhe von 1,418 Mrd DM entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Förderung standortbedingter Investitionen von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des Kleingewerbes kann über die bisherige Begrenzung von 180 Mio DM hinaus erfolgen.

Law· Gesetzgebung09/204enacted

Erstes act zur Änderung des Beitreibungsgesetzes-EG (G-SIG: 09020035)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Beitreibungsgesetzes-EG (G-SIG: 09020035)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> S.a. GESTA/8.WP/S.170: "Beitreibungsgesetz-EG", BGBl 79, I, Nr. 52, S. 1429 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG ABl. L 73, S. 18 und Richtlinie des Rates der EG vom 6.12.79 ABl. L 331, S. 10 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der Überschrift sowie der §§ 1 und 2 BeitrG-EG: Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf die Beitreibung von Umsatzsteuern gem. EG-Richtlinie vom 6. Dezember 1979 (ABl.EG Nr.L 331 S.10). Das act verursacht keine nennenswerten Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Umsatzsteuer

Law· Gesetzgebung09/313enacted

Act zu den Verträgen vom 26. Oktober 1979 des Weltpostvereins (G-SIG: 09020046)

Original: Gesetz zu den Verträgen vom 26. Oktober 1979 des Weltpostvereins (G-SIG: 09020046)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Weltpostvereinsverträge gemäß den Beschlüssen des 17. Weltpostkongresses von Lausanne 1974, BGBl II, 1975, S. 1513; Satzung des Weltpostvereins vom 10.7.64, BGBl II, 1965, S. 1633 <br><br><b>Inhalt:</b> Neufassung der Verträge des Weltpostvereins auf dem Weltpostkongreß in Rio de Janeiro 1979; Wortlaut der Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins, des Weltpostvertrages, des Postpaketabkommens, des Postanweisungs- und Postreisescheckabkommens, des Postscheckabkommens, des Postnachnahmeabkommens, des Postauftragsabkommens, des Postsparkassenabkommens, des Postzeitungsabkommens. Die Kosten werden aus dem Haushalt der Deutschen Bundespost getragen. Den Haushalten der Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Paket/Neufassung des Postpaketabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro * Postanweisung/Neufassung des Postanweisungs- und Postreisescheckabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro * Postreisedienst/Neufassung des Postanweisungs- und Postreisescheckabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro * Postscheckverkehr/Neufassung des Postscheckabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro * Postzahlungsverkehr/ Neufassung des Postnachnahmeabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro * Postauftrag/Neufassung des Postauftragsabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro * Postsparkasse/ Neufassung des Postsparkassenabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro * Postzeitungsdienst/Neufassung des Postzeitungsabkommens auf dem Weltpostkongreß 1979 in Rio de Janeiro

Law· Gesetzgebung09/312enacted

Act zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 09020048)

Original: Gesetz zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 09020048)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Aufhebung des Gesetzes über den Fischereischein aus dem Jahre 1939 und der dazu ergangenen Verordnung hinsichtlich ihrer Geltung als Bundesrecht für den Bereich der Küstenfischerei. Das act verursacht keine zusätzlichen Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Küstenfischerei/act zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften

Law· Gesetzgebung09/428enacted

Drittes act zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (G-SIG: 09020056)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (G-SIG: 09020056)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 15a: Klarstellung des Anwendungsbereichs des Gesetzes für Staatsangehörige von Staaten, die nach dem 31.12.1980 Mitglied der EWG werden, gemäß den über Freizügigkeit ausgehandelten Beitrittsbedingungen. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Freizügigkeit/Drittes act zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/ EWG

Law· Gesetzgebung09/427enacted

Act zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 (G-SIG: 09020058)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 (G-SIG: 09020058)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch B19(S. 56) Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 12.3.81 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des Zeitpunktes 1.10.1981 für die Einführung eines neuen Personalausweises. Durch die Ausführung dieses Gesetzes werden Bund, Länder und Gemeinden nicht mit Kosten belastet.

Law· Gesetzgebung09/410enacted

Siebentes act zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (G-SIG: 09020060)

Original: Siebentes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (G-SIG: 09020060)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Vierter Bericht nach Par. 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BT Drs. 9/206) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ BAföG, Änderung § 150 Abgabenordnung: Anpassung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge um durchschnittlich 6,3 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung der Freibeträge und Sozialpauschalen für das Jahr 1983; Neueingrenzung der Tatbestände der Förderung weiterer Ausbildungen, Verbesserung der Einkommenserfassung sowie stärkere Anrechnung des Elterneinkommens. Die Gesamtkosten einschließlich der Mehrkosten durch dieses act belaufen sich ab 1.4.82 bzw. 1.8./1.10.83 bis 1984 auf jährlich jeweils 3,69 Mrd DM, wobei 2,40 Mrd DM auf den Bund und 1,29 Mrd DM auf die Länder entfallen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die vorgesehene Reduzierung der Förderung von Zweitausbildungen wird gemildert zugunsten solcher Zusatzstudien, die für bestimmte Berufstätigkeiten rechtlich erforderlich sind, und zugunsten von Fachhochschulabsolventen. Der von der Kinderzahl abhängige relative Freibetrag vom Elterneinkommen wird vom zweiten Kind an weniger stark abgesenkt. Der Vomhundertsatz für die vom Einkommen abzugsfähigen Pauschalen für die soziale Sicherung wird um 1 v.H. statt um 0,5 v.H. abgesenkt. Es werden Anreize zur vorzeitigen Tilgung von Darlehensschulden gesetzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abgabenordnung/Änderung § 150 AO betr Überprüfung der für die Ausbildungsförderung relevanten Daten über Einkommens- und Vermögensverhältnisse * Bedarfssatz gem. Bundesausbildungsförderungsgesetz/Anpassung der Bedarfssätze um durchschnittlich 6,5 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung für des Jahr 1983; Anpassung der Freibeträge um durchschnittlich 6,5 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung für das Jahr 1983 * Freibetrag gem.Bundesausbildungsförderungsgesetz/Anpassung der Freibeträge um durchschnittlich 6,5 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung für das Jahr 1983 * Einkommen/Verbesserung der Einkommenserfassung im Bereich der Ausbildungsförderung sowie stärkere Anrechnung des Elterneinkommens

Law· Gesetzgebung09/26enacted

Act über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG) (G-SIG: 09020018)

Original: Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG) (G-SIG: 09020018)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 260/79, BT Drs. 8/3172, s.a. GESTA/8.WP/S.667) <br><br><b>Inhalt:</b> Ausdehnung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung auf alle selbständigen Künstler und Publizisten, Belastung der Versicherten mit dem halben Beitragssatz, Aufbringung der anderen Hälfte zu einem Drittel durch einen Bundeszuschuß und zu zwei Dritteln durch eine Künstlersozialabgabe, jährliche Erhebung der Künstlersozialabgabe von allen Vermarktern von Kunst und Publizistik im Umlageverfahren, Errichtung einer Künstlersozialkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verwaltung der Beitragszahlungen, Änderung und Ergänzung verschiedener §§ RVO und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Dem Bund entstehen Mehrkosten von ca. 20 Mio DM für 1981 und 75 Mio DM für 1982, außerdem ca. 6 Mio DM für die Errichtung der Künstlersozialkasse, weitere Mehrkosten belaufen sich bis zu 150 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Grundsatz der hälftigen Finanzierung durch jeweils Versicherte einerseits und Dritte andererseits wird präzisiert. Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Par. 10 getrennt nach den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst so festzusetzen, daß das Aufkommen ausreicht, den Bedarf in dem jeweiligen Bereich für ein Kalenderjahr zu decken. Das Nähere regelt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung. Der Zuschuß des Bundes entfällt für 1981 und 1982 und wird für das Jahr 1983 auf 80 Mio DM festgesetzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Rentenversicherung/Ausdehnung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung auf alle selbständigen Künstler und Publizisten * Gesetzliche Krankenversicherung/Ausdehnung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung auf alle selbständigen Künstler und Publizisten * Künstler/Ausdehnung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung auf alle selbständigen Künstler und Publizisten * Publizist/Ausdehnung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung auf alle selbständigen Künstler und Publizisten * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ des Angestelltenversicherungsgesetzes betr Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten * Künstlersozialabgabe/Erhebung einer Künstlersozialabgabe von allen Vermarktern von Kunst und Publizistik als Beitrag zur Künstlersozialversicherung * Künstlersozialkasse/Errichtung einer Künstlersozialkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts * Reichsversicherungsordnung/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ RVO betr Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

Law· Gesetzgebung09/23enacted

20. Strafrechtsänderungsgesetz (20.StrÄndG) (G-SIG: 09020015)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Ein Teil des Gesetzentwurfs (Par.88a StGB) wurde bereits in der 8.WP eingebracht (BT Drs. 8/3911, s.a.GESTA/8.WP/S.610) BGH Entscheidung vom 28.2.79 Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom Juni 1972 Kleine Anfrage von SPD, FDP Drs. 8/3478 und 8/3565 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung der §§ 88a und 130a StGB betr.die verfassungsfeindliche Befürwortung bestimmter Straftaten und die Anleitung zu solchen Straftaten. Das Gesetz verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Neunzehntes Strafrechtsänderungsgesetz * Straftat/ Neunzehntes Strafrechtsänderungsgesetz

Law· Gesetzgebung09/27enacted

Act zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts (G-SIG: 09020019)

Original: Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts (G-SIG: 09020019)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill gleicher Materie wurde bereits in der 7. und 8.WP eingebracht (BR Drs. 546/79, BT Drs. 8/3551, s.a. GESTA/8.WP/S.773) <br><br><b>Inhalt:</b> Neugestaltung des Betäubungsmittelrechts durch Einbeziehung des internationalen Suchtstoff-Übereinkommens in das BtMG, u.a. Strafverschärfung für schwere Rauschgiftkriminalität bei Beachtung der Belange suchtabhängiger Rauschgifttäter, Ausdehnung der Kontrolle auf weitere Suchtstoffe; Änderung der §§ 100a und 112a StPO, des § 74a GVG, der §§ 30 und 39 BZRG sowie des § 391 AO 1977, Außerkrafttreten der 1. bis 8. Betäubungsmittel- Gleichstellungsverordnung, der Verordnung über die Zulassung zum Verkehr mit Betäubungsmitteln, der Verordnung über Ankündigung und Beschriftung von Betäubungsmitteln enthaltenden Arzneien, der Verordnung über Verarbeitung von Betäubungsmitteln. Dem Bund entstehen einmalige Sachkosten in Höhe von 0,15 Mio DM und jährliche Personalkosten in Höhe von 0,35 Mio DM, die durch erhöhte Einahmen u.a. durch Gebühren des Bundesgesundheitsamtes ausgeglichen werden. Ländern und Gemeinden entstehen Kosten durch Einrichtung weiterer Therapieplätze. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Änderungen betreffen im wesentlichen das Sanktionensystem und tragen u.a. der Absicht Rechnung, daß im Falle betäubungsmittelabhängiger Straftäter die Rehabilitations- und Resozialisierungschance gewahrt bleibt. Strafmilderung oder Absehen von Strafe kann auch gewährt werden, wenn die Beteiligten an Delikten der Rauschmittelkriminalität an der Aufklärung und Verfolgung der Delikte mithelfen. Entsprechend den Beschlüssen der UN-Suchtstoffkommission werden in den Anlagen weitere Betäubungsmittel in die Bekämpfung einbezogen. Die Mehrkosten im Bundesetat stellen sich auf 0,05 Mio DM als einmalige Sachkosten und auf jährliche Kosten von 0,5 Mio DM beim Bundesgesundheitsamt, die durch erhöhte Einnahmen des Amtes ausgeglichen werden sollen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe (30.03.1961)/Einbeziehung des internationalen Suchtstoff-Übereinkommens in das deutsche Betäubungsmittelrecht, Außerkrafttreten von Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Einheits-Übereinkommens über Suchtstoffe von 1972 * Rauschgiftkriminalität/Strafverschärfung bei schwerer Rauschgiftkriminalität bei gleichzeitiger Beachtung der Belange suchtabhängiger Rauschgifttäter * Drogenmißbrauch/Strafverschärfung bei schwerer Rauschgiftkriminalität bei gleichzeitiger Beachtung der Belange suchtabhängiger Rauschgifttäter * Strafprozeßordnung/ Änderung der §§ 100a und 112a StPO betr. Rauschgiftkriminalität * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 74a GVG betr. Rauschgiftkriminalität * Bundeszentralregistergesetz/Änderung der §§ 30 und 39 BZRG betr. Rauschgiftkriminalität * Abgabenordnung/ Änderung des § 391 AO 1977 betr. Rauschgiftkriminalität * Psychotroper Stoff/Außerkrafttreten von Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe

Law· Gesetzgebung09/234enacted

Act zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (G-SIG: 09020038)

Original: Gesetz zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (G-SIG: 09020038)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Haager Musterabkommen vom 6.11.25, BGBl II, 1928, S. 175,203; revidierte, noch nicht in Kraft befindliche Fassung v. 28.11.60, BGBl II, 1962, S. 774 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung des Schutzes der Geschmacksmuster für den Zeitraum bis zur endgültigen Ersetzung des Abkommens von 1934 durch die 1960 in Den Haag unterzeichnete Fassung. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gewerblicher Rechtsschutz/act zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle

Law· Gesetzgebung09/409enacted

Sechstes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Wartezeitgesetz) (G-SIG: 09020057)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Wartezeitgesetz) (G-SIG: 09020057)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Neufassung § 19 AFG, Änderung §§ 224, 229 und 237: Bindung der Arbeitserlaubnis für eine erstmalige Beschäftigung von asylum seekersn sowie Ehegatten und Kindern ausländischer Arbeitnehmer an eine bestimmte durch Rechtsverordnung festzulegende Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland. Das act verursacht keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitserlaubnis/Sechstes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Asyl/Sechstes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Ehegatte/Sechstes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Ausländisches Kind/Sechstes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes

Law· Gesetzgebung09/92enacted

Act zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz - SubvAbG) (G-SIG: 09020029)

Original: Gesetz zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz - SubvAbG) (G-SIG: 09020029)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Empfehlung des Finanzplanungsrates vom 4.6.1980 und 12.12.1980 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1 und 4, 7 bis 11, 14 und 15 des Gasöl- Verwendungsgesetzes-Landwirtschaft, des Abschnitts III, Art. 4 des Verkehrsfinanzgesetzes 1955, des Art. 2 § 1 und Art. 3 Satz 2 des Verkehrsfinanzgesetzes 1971, der §§ 8 und 15 des MinöStG, der §§ 1, 2, 6 und 8 des SparPG sowie zahlreicher Paragraphen des WoPG, VermBG, USG, EStG, KStG, BewG, GewStG, des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Absatzfondsgesetzes, des Entschuldungsverwaltungsgesetzes, des Postverwaltungsgesetzes und des WoGG; Ausgabekürzungen im Haushalt, Erhöhung von Mineralöl- und Branntweinsteuer, Abbau steuerlicher Vergünstigungen, höhere Verwaltungseinnahmen, Abbau der Gasölsubventionen, Einschränkung der Sparförderung, Beseitigung von Steuervergünstigungen in der Kreditwirtschaft, Erhöhung der Postablieferung sowie Klarstellung im Wohngeldgesetz. Der Subventionsabbau führt im Planungszeitraum bis 1984 zu Haushaltsentlastungen von insgesamt ca. 11,5 Mrd DM. Davon fallen ca. 8,76 Mrd DM im Haushalt des Bundes an. Die Einsparungsmaßnahmen im Bereich der Sparförderung werden erst 1988 mit 2 Mrd DM ihre volle Höhe erreichen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung einer Folgeänderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes wegen der Änderung der Sparförderung. Einbeziehen der Stiftungssparkassen in den ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 50 v.H. Entschärfung der Regelung bei außerhalb des Brennrechts hergestelltem Alkohol. Beseitigung einer Diskriminierung höherprozentiger Importweine. Außerdem werden redaktionelle Änderungen vorgenommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundespost/act zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen * Wohngeld/act zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen * Gasöl-Verwendungsgesetz - Landwirtschaft/Änderung der §§ 1, 4, 7 bis 11, 14 und 15 betr. Abbau der Gasölsubventionen * Verkehrsfinanzgesetz/Änderung des Abschnitts III Art. 4 des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 sowie der Artikel 2 § 1 und 3 Satz 2 des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 betr. Subventionsabbau * Mineralölsteuergesetz/Änderung der §§ 8 und 15 des MinöStG betr. Subventionsabbau * Spar-Prämiengesetz/Änderung der §§ 1, 2, 6 und 8 des SparPG betr. Einschränkung der staatlichen Sparförderung * Sparförderung/Änderung der §§ 1, 2, 6 und 8 des SparPG betr. Einschränkung der staatlichen Sparförderung * housing construction- Prämiengesetz/Änderung der §§ 1 bis 3, 9 und 10 des WoPG betr. Subventionsabbau * Vermögensbildungsgesetz/Änderung des § 2 Abs. 1 des 3. VermBG betr. Vermögenswirksame Leistungen * Unterhaltssicherungsgesetz/Änderung des § 7 Abs. 2 Nr. 7 USG betr. Sparförderungsbetrag * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 10, 22, 34 und 52 EStG betr. Subventionsabbau * Körperschaftsteuergesetz/ Änderung der §§ 7, 22, 23, 53 und 54 KStG betr. Subventionsabbau * Bewertungsgesetz/Änderung der §§ 104, 109 und 124 BewG betr. Subventionsabbau * Gewerbesteuergesetz/Änderung der §§ 6, 11 und 36 GewStG betr. Subventionsabbau * Branntweinmonopol/Änderung zahlreicher Paragraphen des Branntweinmonopolgesetzes betr. Begrenzung der Verluste der Monopolverwaltung * Absatzfondsgesetz/ Änderung des § 10 Abs. 1 des Absatzfondsgesetzes betr. Subventionsabbau * Entschuldungsabwicklungsgesetz/Änderung des § 11 des Entschuldungsabwicklungsgesetzes betr. Subventionsabbau

Law· Gesetzgebung09/20enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank (G-SIG: 09020005)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank (G-SIG: 09020005)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Beitritt der Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der Afrikanischen Entwicklungsbank, Zahlung von 106 Mio DM in fünf gleichen Jahresraten ab 1981 sowie Zeichnung von Haftungskapital von 318 Mio DM. Das einzuzahlende Kapital beträgt 106,1 Mio DM. Der als Haftungskapital abrufbar zu haltende Anteil beträgt 318,3 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entwicklungshilfe

Law· Gesetzgebung09/71enacted

Act zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 09020012)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 09020012)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Festlegung von Ansprechstellen, Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Sachen, Regelung von Schadensersatz und Haftung, Verzicht auf Kostenerstattung, Verstärkung des wissenschaftlich-technischen Informationsaustausches. Die Vertragsparteien werden grundsätzlich zu einem wechselseitigen Kostenverzicht verpflichtet. Lediglich der Einsatz von Luftfahrzeugen wird je zur Hälfte unter Zugrundelegung der jeweils geltenden Tarife von den Vertragsparteien übernommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Katastrophenhilfe/act zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Law· Gesetzgebung09/69enacted

Act zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (G-SIG: 09020022)

Original: Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (G-SIG: 09020022)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 60/80, BT Drs. 8/3923, s.a. GESTA/8.WP/S.716) Ratifizierungsgesetz siehe XB02(S. 232) <br><br><b>Inhalt:</b> Innerstaatliche Vorschriften zur Regelung des Amts- und Rechtshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats sowie der Zuständigkeiten für Aufgaben, die sich aus dem Übereinkommen ergeben, Bestimmungen für die Verwendung der deutschen Sprache zum Schutz deutscher Betroffener sowie für die Tätigkeit ausländischer Amts- und Rechtshilfeorgane in der Bundesrepublik Deutschland. Das act verursacht keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäisches Übereinkommen/act zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland * Rechtshilfe/act zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland * Europarat * Deutsche Sprache/Verwendung der deutschen Sprache zum Schutz deutscher Betroffener in Verwaltungsrechtsprozessen im Ausland

Law· Gesetzgebung09/68enacted

Act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (G-SIG: 09020023)

Original: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (G-SIG: 09020023)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 59/80, BT Drs. 8/3922, s.a. GESTA/8.WP/S.783) Ausführungsgesetz siehe B03(S. 41) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Haager Übereinkommen vom 1.3.54, vom 15.11.65, vom 18.3.70 (BGBl II, 1958, S. 576; II, 1977, S. 1452; II, 1977, S. 1452, S. 1472)- Europäisches Übereinkommen vom 20.4.59, vom 7.6.68 (BGBl II, 1964, S. 1369; II, 1974, S. 937) <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Amts- und Rechtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats: Regelung der Zustellung von Verwaltungsschriftstücken im Ausland sowie Verbesserung der Auskünfte von Behörden. Das act verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europäisches Übereinkommen/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland * Rechtshilfe/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland * Europarat

Law· Gesetzgebung09/70enacted

Act zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (G-SIG: 09020024)

Original: Gesetz zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (G-SIG: 09020024)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 63/80, BT Drs. 8/3886, s.a. GESTA/8.WP/S.785) Alte Fassung BGBl II, 1970, S. 203, S. 434 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der Klassifikation von Waren und Dienstleistungen an veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten, Wegfall des Vetorechts der Mitgliedstaaten gegen Änderungen der Klassifikation. Für den Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Dienstleistungsmarke/act zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken * Deutsches Patentamt/act zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken

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