Original: Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) (G-SIG: 11020039)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP B47, Abschlußband S. 975) <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherstellung der Übergabe von Unterlagen mit bleibendem Wert, die bei den Verfassungsorganen und den Dienststellen des Bundes anfallen, an das Bundesarchiv, Benutzungsregelung, insbesondere bereichsspezifische Regelungen neben den allgemeinen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften; Änderung der §§ 71 und 76 10. Buch SGB. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Entscheidung der gesetzlichen Körperschaften in eigener Zuständigkeit, ob Unterlagen zu übergeben sind; landesgesetzliche Regelung für die Abgabe von Archivgut an das zuständige Archiv; Auskunftspflicht des zuständigen Archivs über personenbezogene Angaben gegenüber dem Betroffenen; Änderung des § 84 10. Buch SGB. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schriftgut/Übergabe von Unterlagen der Verfassungsorgane und Dienststellen des Bundes an das Bundesarchiv * Datenschutz/Regelung des Datenschutzes im Bundesarchivgesetz * Sozialgesetzbuch/Änderung der §§ 71 und 76 des 10. Buches des SGB betr. Umgang mit personenbezogenen Daten * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 84 10. Buch SGB betr. Umgang mit personenbezogenen Daten
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 4. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (G-SIG: 11020042)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP XB06, Abschlußband S. 1089) <br><br><b>Inhalt:</b> Ablösung der deutsch-schweizerischen Personenstandsvereinbarung vom 6. Juni 1956, Austausch von Urkunden bei Personenstandsfällen, Verzicht auf die förmliche Beglaubigung von Urkunden und erleichterte Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beglaubigung/Verzicht auf die Beglaubigung im Personenstandsabkommen mit der Schweiz * Personenstandsurkunde/Verzicht auf die Beglaubigung im Personenstandsabkommen mit der Schweiz
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 10. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern (G-SIG: 11020047)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP XH02, Abschlußband S. 1102) <br><br><b>Inhalt:</b> Bindung der Wehrdienstpflicht an das Land des ständigen Aufenthalts, Anerkennung der einmaligen Erfüllung der Wehrpflicht sowie von evtl. Befreiungstatbeständen in einem Vertragsstaat auch vom anderen Vertragsstaat. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrpflicht/Regelung der Wehrpflicht von Doppelstaatern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Argentinien * Doppelstaatigkeit/ Regelung der Wehrpflicht von Doppelstaatern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Argentinien
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater (G-SIG: 11020048)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP XH01, Abschlußband S. 1101) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Europaratsübereinkommen vom 6.5.1963 über die Verrringerung der Mehrstaatlichkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer erweiterten Wahlmöglichkeit für die Ableistung des Wehrdienstes durch wehrpflichtige Doppelstaater im deutsch-dänischen Grenzgebiet. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrpflicht/Regelung der Wehrpflicht von Doppelstaatern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark * Doppelstaatigkeit/Regelung der Wehrpflicht von Doppelstaatern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark
Original: Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (G-SIG: 11020052)
Germany · German Bundestag · 7 August 2024
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP B101, Abschlußband S. 986) <br><br><b>Inhalt:</b> Erhaltung der im Lastenausgleich angefallenen Akten als Material über die Ostgebiete des Deutschen Reiches und der ost- und südosteuropäischen Siedlungsgebiete, Übertragung der Zuständigkeit für die zentrale Archivierung auf den Bund, Einrichtung eines Lastenausgleichsarchivs im Bundesarchiv, Verpflichtung der Länder zur Abgabe des Materials in aufbereiteter Form. Es entstehen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegsfolgen/act über die Zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts * Zentralarchiv für den Lastenausgleich/Einrichtung eines Lastenausgleichsarchivs im Bundesarchiv * Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie/Erhaltung der Lastenausgleichsakten als Material über die deutschen Ostgebiete * Volksdeutscher/Erhaltung der Lastenausgleichsakten als Material über die deutschen Ostgebiete * Bundesarchiv/Einrichtung eines Lastenausgleichsarchiv im Bundesarchiv
Original: Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zur Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (G-SIG: 11020061)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Vereinfachung der Berechnung der amerikanischen innerstaatlichen Rente, Anpassung des geltenden Abkommens an zwischenzeitlich gemachte Erfahrungen und Änderungen des deutschen und amerikanischen Rechts. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine unmittelbaren Kosten; für den Bund ergeben sich geringe finanzielle Belastungen im Hinblick auf den Bundeszuschuß zur knappschaftlichen Rentenversicherung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialabkommen/Zusatzabkommen vom 2.10.1986 zum Sozialabkommen mit den USA * Rentenberechnung/Vereinfachung der Berechnung der amerikanischen innerstaatlichen Rente
Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (G-SIG: 11020065)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1986 (BVerfGE 72,330 ff). Siehe auch D11 und D14 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Änderungen des Länderfinanzausgleichs und Neufestsetzung der Bundesergänzungszuweisungen einschließlich des Nachteilsausgleichs für die in Betracht kommenden Länder, gleichzeitige Intensivierung des Länderfinanzausgleichs, Beibehaltung sonstiger Einzelregelungen, Haushaltswirksamkeit der Umstellung auf die neue Rechtslage nach 1987; Änderung des Zweiten Abschnitts des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern; Neufassungsermächtigung. Ausweitung des Finanzausgleichsvolumens zu Lasten von Baden- Württemberg und Hessen, für den Bund entstehen keine finanziellen Auswirkungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung: Beim Länderfinanzausgleich: Erhöhung der pauschalen Abgeltungsbeträge für Hafenlasten für das Land Bremen von derzeit 25 Mio DM auf 90 Mio DM und für das Land Hamburg von 55 Mio DM auf 142 Mio DM; Berücksichtigung der Gemeindesteuerkraft weiterhin mit 50 v.H. des Gemeindesteueraufkommens; Einbeziehung der niedersächsischen Samtgemeinden in die für die Gemeindesteuern vorzunehmende Einwohnerwertung; bei den Bundesergänzungszuweisungen: Anhebung des Gesamtvolumens für die Zeit vom 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1993 von derzeit 1,5 v.H. auf 2 v.H. des Umsatzsteueraufkommens, für 1987 Plafondierung in Höhe von 1,775 Mrd DM; Einbeziehung des Landes Rheinland-Pfalz mit 20 Mio DM in die Kosten politischer Führung; Verteilung der Ergänzungszuweisungen anhand eines Abstufungsmodells, nach dem die Fehlbeträge oberhalb der Ausgleichsmeßzahl von 99 v.H. nur zu einem Drittel gewertet werden; Verteilung 1987 mit pauschalierten Festbeträgen in Anlehnung an die Finanzkraftverhältnisse der Referenzperiode 1985/86 nach neuem Recht, 1988 nach den Fehlbeträgen des Jahres 1987. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ergänzungszuweisung an Bundesländer/Neufestsetzung der Bundesergänzungszuweisungen * Finanzausgleich zwischen den Ländern/ Intensivierung des Länderfinanzausgleichs
Original: Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (G-SIG: 11020084)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch J02 <br><br><b>Inhalt:</b> Begrenzung der Investitionsausgeben für den kommunalen Straßenbau auf 2,5 Mrd DM jährlich, entsprechende Anpassung der Zweckbildung der dafür bestimmten Anteile am Mineralölsteueraufkommen; Änderung des Aufteilungsverhältnisses der Mittel für den Kommunalen Straßenabu und den öffentlichen Personennahverkehr von bisher 50:50 in 43:57; Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs außerhalb der Verdichtungsräume durch befristete Einbeziehung von Omnibussen in die Förderung; Änderung des § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 1, 2 und 3, § 11 Abs. 1. Kostenentlastung des Bundeshaushalts von 281 Mio DM (1988) bis 378 Mio DM (1990). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Plafondierung der zweckgebundenen Mittel auf jährlich 2,6 Mrd DM; Festhalten am Aufteilungsschlüssel 50:50 zwischen ÖPNV und kommunalem Straßenbau; Bereitstellung von vorab 100 Mio DM zur Fertigstellung begonnener Projekte des ÖPNV für 4 Jahre; Bewilligung von jährlich bis zu 100 Mio DM für die Erst- oder Ersatzbeschaffung von Bussen insbesondere im ländlichen Raum; Umschichtungsmöglichkeit für die Länder von bis zu 30 v.H. der kommunalen Straßenbaumittel zur Förderung von ÖPNV-Vorhaben sowie Umverteilungsmöglichkeit von ÖPNV-Mitteln zum kommunalen Straßenbau ab 1992 für die Länder, die beim ÖPNV nur geringen Mittelbedarf haben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kommunaler Straßenbau/Begrenzung der Förderung durch den Bund * Öffentlicher Personennahverkehr/Verstärkte Förderung durch den Bund * Omnibusverkehr/Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Benzinbleigesetzes (G-SIG: 11020087)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinienvorschlag der EG-Kommission vom 5.3.1987 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbot von verbleitem Normalbenzin durch Änderung des § 2 Abs. 1; Zweck: Verbreiterung des Angebots von bleifreiem Benzin, Verminderung der Bleiemissionen des Kraftfahrzeugverkehrs. Kostensenkung für den Mineralölhandel, gewisse Mehrkosten bei bleifreiunverträglichen Fahrzeugen durch Umstellung auf verbleites Superbenzin. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderung in § 7 Abs. 1 Nr. 1 BzBlG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bleiverbindung/Verbot von verbleitem Normalbenzin * Straßenverkehr/ Verbot von verbleitem Normalbenzin * Emission/Verminderung der Bleiemissionen durch Verbot von verbleitem Normalbenzin * Benzin/ Verminderung der Bleiemissionen durch Verbot von verbleitem Normalbenzin
Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988) (G-SIG: 11020092)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch E08, E17, E25, E26, E27, E28, E30, E33 und E34 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von rund 5,0 Mrd. DM zur Mittelstands- und Regionalförderung, für Umweltschutzinvestitionen, als Berlinhilfe sowie zur Finanzierung von Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer; Finanzierung zu rund 19,5 v.H. durch Kreditaufnahme. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittelstandsförderung/act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 * Regionale Wirtschaftspolitik/act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 * Berlinförderung/act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 * Umweltschutz/Förderung durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988 * Ausfuhrförderung/ Finanzierung von Lieferungen in Entwicklungsländer durch das ERP- Wirtschaftsplangesetz 1988
Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 (Haushaltsgesetz 1988) (G-SIG: 11020089)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch D26<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Feststellung des Bundeshaushalts 1988 in Einnahmen und Ausgaben auf 275,04 Mrd DM; Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zur Höhe von 29,32 Mrd DM; Verringerung des Ermächtigungsbetrags für Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mrd DM auf 41,7 Mrd DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Anhebung des Haushaltsvolumens auf 275,1 Mrd DM, der Nettokreditaufnahme auf 29,52 Mrd DM sowie der Bürgschaften für Marktordnungs- und Bevorratungsmaßnahmen auf dem Ernährungsgebiet auf 12 Mrd DM; Einsparungen von 1 v.H. der Planstellen/Stellen im Haushaltsjahr 1988, Wiederbesetzung freiwerdender, nicht einzusparender Planstellen/Stellen erst nach sechs Monaten; größere Veränderungen u.a. bei der Eingliederungshilfe für ehemalige politische Häftlinge, den Zuschüssen für die Stahlindustrie und den Kohlenbergbau, den Kassenkrediten für EG-Marktordnungsausgaben, den Leistungen für Kindererziehungszeiten, den Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau, den Zuschüssen für die Bundesbahn, beim Erziehungsgeld, bei der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und den Kosten aufgrund des Gesundheitsabkommens und des Besuchsreiseverkehrs mit der DDR. Änderungen aufgrund von Änderungsanträgen zur 2. Beratung: Kap 0625: Ergänzung der Position "Aufwandsentschädigungen" um "Zulage für Fallschirmspringer" im Bundesgrenzschutz; Ermächtigung des Bundesfinanzministers, den verbesserten Betrag innerhalb des unveränderten Titelansatzes umzuschichten. Kap 0902: Anhebung der Verpflichtungsermächtigung für Wettbewerbshilfen für die deutschen Schiffswerften von 120 Mio DM auf 170 Mio DM, davon fällig 110 Mio DM bzw. 60 Mio DM in den Haushaltsjahren 1989 und 1990. Kap 14 03: - Kommandobehörden, Truppen usw. - In den Titeln 423 01 bzw. 423 01 Ergänzung der Position "Aufwandsentschädigungen" um "Zulage für Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst", Ermächtigung des Bundesfinanzministers zur Umschichtung der Beträge.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Nettokreditaufnahme/Ermächtigung des BMF im Haushaltsjahr 1988 * Wirtschaftsförderung/Verringerung des Ermächtigungsbetrags für Bürgschaften im Haushaltsjahr 1988 * Bundesanstalt für Arbeit/ Betriebsmitteldarlehen im Haushaltsjahr 1988 * Lastenausgleichsgesetz/Ermächtigung für Kassenverstärkungsmittel im Haushaltsjahr 1988
Original: Gesetz zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (G-SIG: 11020097)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 (2 BvR 909/ 82 u.a.) Siehe auch act über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 (GESTA 10.WP G69, Abschlußband S. 405) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ KSVG: Beibehaltung des einheitlichen Abgabesatzes von 5 v.H. bei der Künstlersozialabgabe im Jahre 1988, Anpassung des Bundeszuschusses an die Höhe des Selbstvermarktungsanteils (25 v.H. der Ausgaben der Künstlersozialkasse), Einbeziehung der professionell Eigenwerbung treibenden Unternehmer in den Kreis der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten, Beseitigung der Doppelbelastung von Vermarktern, die an von der Versicherungspflicht befreite Künstler und Publizisten einen Zuschuß für eine befreiende Lebensversicherung gezahlt haben, sowie Übertragung der Aufgaben der Künstlersozialkasse auf die Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen unter Beibehaltung des Sitzes Wilhelmshaven. Dem Bund entstehen Mehrkosten von rd. 12 Mio DM im Jahr. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung geschlechtsneutraler Bezeichnungen; Regelung für Fälle, in denen die Zahlungen der Versicherten an die Künstlersozialkasse nicht ausreichen; vorrangige Entrichtung an die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; keine Einschränkung der Abgabepflicht bei Aufträgen, die von einer Werbeagentur vermittelt worden sind; Änderung des § 126a Angestelltenversicherungsgesetz; Anpassung der Begründung von Rentenanwartschaften an das allgemeine Rentenversicherungsrecht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Künstlersozialabgabe/Abgabesatz für 1988 * Landesversicherungsanstalt/Übertragung der Künstlersozialkasse auf die LVA Oldenburg-Bremen * Künstlersozialkasse/Übertragung der Künstlersozialkasse auf die LVA Oldenburg-Bremen * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 126a AVG betr. Rentenanwartschaft in der Künstlersozialkasse
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu (G-SIG: 11020096)
Germany · German Bundestag · 13 August 2024
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<b>Inhalt:</b> Ablösung des Abkommens vom 30. März 1971 durch ein umfassenderes Sozialabkommen im Bereich der Rentenversicherung, Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen beim Aufenthalt im anderen Staat, insbesondere bei der Zahlung von Leistungen, Zusammenrechnung der in den verschiedenen Rentenversicherungen zurückgelegten Zeiten, soweit dies für den Leistungsanspruch erforderlich ist. Es entstehen geringe mittelbare finanzielle Auswirkungen für den Bund durch den Zuschuß zur knappschaftlichen Rentenversicherung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialversicherungsabkommen/Sozialversicherungsabkommen mit Kanada einschließlich Quebec * Sozialabkommen/Sozialversicherungsabkommen mit Kanada einschließlich Quebec * Gesetzliche Rentenversicherung/ Sozialabkommen mit Kanada * Quebec (Provinz)/ Sozialversicherungsvereinbarung mit Quebec
Original: Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben (G-SIG: 11020112)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B15, B28, G22 und G28 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der im Frühjahr 1988 auslaufenden Amtszeit der Jugendvertretungen gem. § 64 Betriebsverfassungsgesetz, deren Umwandlung in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung mit erstmaligen Wahlen in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 1988 geplant ist, bis zum Herbst 1988. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Betriebsverfassungsgesetz/Amtszeit der Jugendvertretungen gem. § 64 BetrVG
Original: Gesetz zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (G-SIG: 11020131)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 1.10.1987 (6 U 61/87) Siehe auch G27 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 9 Ladenschlußgesetz: Ermächtigung der Landesregierungen, durch Rechtsverordnung den Verkauf bestimmter Waren auf Flug- und Fährhäfen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten ohne eine Beschränkung auf Reisende zuzulassen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flughafen/Regelung der Ladenöffnungszeiten * Hafen/Regelung der Ladenöffnungszeiten in Fährhäfen
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (G-SIG: 11020136)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Erhöhung der Stiftungsmittel von 1987 an um jährlich mindestens 30 Mio DM auf mindestens 110 Mio DM, Änderung § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Es entstehen jährlich Kosten von 30 Mio DM.
Original: Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (G-SIG: 11020143)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Die Vorlage übernimmt Teile eines bereits in der 10.WP vorgelegten bills (s. GESTA 10.WP G54, Abschlußband S. 1046) Siehe auch B28, G20, G22 und G28 Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Par. 7 BPersVG vom 10.3.1983 (2 AZR 356/81), Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.8.1987 (6 P 11.86)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Gewährleistung des Minderheitenrechts in den Verwaltungen durch Novellierung der Wahlvorschriften, Erleichterung der Ausübung des Wahlvorschlagsrechts der Beschäftigten: Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretung bis Herbst 1988, Änderung der §§ 19 Abs. 4 und 5 sowie 46 Abs. 3 Bundespersonalvertretungsgesetz. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Annahme der Artikel 2, 3 und 4 des bills betr. Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretung; Abspaltung von Artikel 1 der Vorlage und weitere Behandlung im Ausschuß (Vorgang s. BT-Drs 11/4774, B040)<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Minderheit/Stärkung des Minderheitenrechts in den Verwaltungen * Jugendvertreter/Verlängerung der Amtszeit
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (G-SIG: 11020032)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Empfehlungen in der Europäischen Gemeinschaft und der Internationalen Energie-Agentur <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Vorsorge in der Erdölversorgung gegen Lieferausfälle: Erhöhung der Vorratspflicht des Erdölbevorratungsverbandes gem. § 3 Abs.1 um 15 auf 80 Tage der durchschnittlichen Vorjahresherstellung und -importe; Absenkung der Vorratspflicht der Raffinerien gem. § 25 Abs.1 um zehn auf 15 Tage der durchschnittlichen Vorjahresherstellung; damit Erhöhung der Gesamtreichweite der Vorräte um zehn auf rd. 90 Tage; qualitative und quantitative Einschränkung der Möglichkeit des Verbandes nach § 5 Abs.2 und 3, auf seine Vorratspflicht Bestände anrechnen zu können, die Dritte für ihn halten. Das act hat keine Kostenauswirkungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anwendung der §§ 197ff BGB auf die Verjährung der Beitragsforderungen und Ersatzansprüche des Erdölbevorratungsverbandes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erdölbevorratungsverband/Erhöhung der Vorratspflicht * Raffinerie/ Absenkung der Vorratspflicht * Mineralölvorrat/Erhöhung der Vorratspflicht
Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (G-SIG: 11020035)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch H05 und H06 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Grundwehrdienstleistende und Wehrübende sowie deren Angehörige um etwa 30 v.H., strukturelle Änderungen der Leistungsarten, Änderung der § 5 bis 7, 9. 10, 13 und 14 des Unterhaltssicherungsgesetzes, Neufassungsermächtigung für den Bundesminister der Verteidigung; Inkrafttreten am 1.7.1987. Es entstehen jährliche Kosten von 12,8 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung § 5 Abs. 3 Satz 2 in Art. 1 Nr. 1: Erhöhung des Unterhalts des Wehr- bzw. Zivildienstleistenden sowie des Wehrübenden auf 960 DM, wenn dessen Ehefrau für die Erziehung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder im gemeinsamen Haushalt sorgt; Änderung § 7a Abs. 2 in Art. 1 Nr. 5: Erhöhung der Mietbeihilfe bis zu 25 v.H., höchstens auf 780 DM pro Monat, wenn die Miete den Höchstbetrag überschreitet und die Bemessungsgrundlage mehr als 2040 DM beträgt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrpflichtiger/Anhebung der Unterhaltsleistungen für Wehrdienstleistende und Wehrübende um etwa 30 v.H. * Wehrübung/ Anhebung der Unterhaltsleistungen für Wehrdienstleistende und Wehrübende um etwa 30 v.H.
Original: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) (G-SIG: 11020104)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage G15 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung und Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für bestimmte Zielgruppen, u.a. durch Übernahme des Benachteiligtenprogramms und der Förderung nach dem Bildungsbeihilfengesetz in das Arbeitsförderungsgesetz sowie durch Übernahme der Sprachförderung von Aussiedlern und Asylanten in den Aufgabenkatalog der Bundesanstalt für Arbeit, Erweiterung und Verbesserung der Arbeitsvermittlungsmöglichkeiten, Verhinderung des Mißbrauchs von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Vereinfachung des Arbeitsförderungsrechts; sonstige Regelungen: Absenkung der Grenze für kurzzeitige Beschäftigung, Neuregelung des Bezugs von Arbeitslosengeld und -hilfe für Studenten und Schüler, Härteregelung bei Meldeversäumnissen Arbeitsloser ohne wichtigen Grund, Klärung der Auslegungsprobleme bei der Erstattungspflicht nach § 128 AFG; Änderung des Artikels 1 § 2 Nr.13 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes, Aufhebung des Bildungsbeihilfegesetzes (Artikel 3 des Beschäftigungsförderungsgesetzes), der Verordnung über die Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit mit der Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen aus Bundesmitteln sowie der Sprachförderungsverordnung. Belastung der BfA 1988 mit 950 Mio DM, die bis 1991 auf 732 Mio DM abgebaut werden; Entlastung des Bundes von 901 Mio DM (1988) bis 847 Mio DM (1991). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Keine Berücksichtigung einer Erhöhung des Arbeitsentgelts wegen bevorstehender Entlassung bei der Leistungsbemessung, Abwehr einer mißbräuchlichen Verlängerung des Konkursausfallgelds durch Konkursverschleppung, Gewährung von Kurzarbeitergeld an Beschäftigte von Stahlbetrieben, die zur Vermeidung von Entlassungen in besonderen Einheiten zusammengefaßt sind, bis zum 31. Dezember 1989; Änderung der §§ 3, 32b, 46 und 52 Einkommensteuergesetz, des § 86a Soldatenversorgungsgesetz, des § 1395b RVO, des § 117b Angestelltenversicherungsgesetz, des § 3 Vorruhestandsgesetz sowie des § 9 Schwerbehindertengesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsmarkt/8. Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Benachteiligtenprogramm (Ausbildungsplatzförderung)/Übernahme des Benachteiligtenprogramms in das Arbeitsförderungsgesetz * Bildungsbeihilfegesetz/Übernahme des Benachteiligtenprogramms in das Arbeitsförderungsgesetz * Lohnkostenzuschuß/Verbesserung für ältere langfristig Arbeitslose * Überbrückungshilfe/Verlängerung bei Existenzgründung durch Arbeitslose * Existenzgründung von Selbständigen/Verlängerung des Überbrückungsgeldes für Arbeitslose * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Restfinanzierung durch die Bundesanstalt für Arbeit * Sprachförderungsverordnung/Übernahme durch die Bundesanstalt für Arbeit * Arbeitsvermittlung/Erweiterung durch 8. Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Stellenausschreibung/Veröffentlichung im Rundfunk und Bildschirmtext * Bundesanstalt für Arbeit/Verhinderung des Mißbrauchs von Leistungen * Arbeitslosengeld/Verlängerung des Bemessungszeitraums bei außergewöhnlicher Erhöhung des Arbeitsentgelts * Konkursausfallgeld/Verhinderung von Mißbrauch durch Konkursverschleppung * Arbeitsmarkt/Vereinfachung der Zuständigkeitsregelung * Kurzarbeitergeld/Vereinfachung der Regelung über die Arbeitsamtszuständigkeit * Schlechtwettergeld/Vereinfachung von Regelungen * Winterbau/Vereinfachung von Regelungen * Geringfügige Beschäftigung/Absenkung der Grenze * Student/ Neuregelung von Arbeitslosengeld und -hilfe * Schüler/Neuregelung von Arbeitslosengeld und -hilfe * Arbeitsloser/Härteregelung bei Meldeversäumnissen ohne wichtigen Grund * Arbeitsförderungs- Konsolidierungsgesetz/Änderung durch 8. Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Arbeitsentgelt/Keine Berücksichtigung von Lohnerhöhungen wegen Entlassung bei AFG-Leistungen * Entlassung von Arbeitnehmern/Keine Berücksichtigung von Lohnerhöhungen wegen Entlassung bei AFG-Leistungen * Konkurs/Abwehr einer mißbräuchlichen Konkursausfallgelderhöhung wegen Konkursverschleppung * Konkursausfallgeld/Abwehr einer mißbräuchlichen Konkursausfallgelderhöhung wegen Konkursverschleppung * Eisen- und Stahlindustrie/Kurzarbeitergeld für besondere Beschäftigtengruppen in der Stahlindustrie * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 3, 32b, 46 und 52 EStG betr. 8.AFG-Änderung * Soldatenversorgungsgesetz/ Änderung des § 86a SVG betr. 8.AFG-Änderung * Reichsversicherungsordnung/Änderung des § 1395b RVO betr. 8.AFG- Änderung * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 117b AVG betr. 8.AFG-Änderung * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 140b Reichsknappschaftsgesetz betr. 8.AFG-Änderung * Schwerbehindertengesetz/Änderung des § 9 SchwbG betr. 8.AFG-Änderung * Vorruhestandsgeldgesetz/Änderung des § 3 VRG betr. 8.AFG-Änderung
Original: Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 11020109)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Vergleiche auch C87 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Artikel 1 Satz 1 und Artikel 2 Nr. 3: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes (bisher 31. Dezember 1987) bis zum 31. Dezember 1989. Es entstehen kein Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlastungsgesetz/Verlängerung der Geltung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 11020045)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP XE16, Abschlußband S. 1099) Siehe auch XD03 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 12. April 1986 mit der Volksrepublik Bulgarien unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags und des Protokolls; Zweck: Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/act zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 11020046)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP XE17, Abschlußband S. 1100) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 25. März 1986 unterzeichneten, dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags sowie des Protokolls, Zweck: Förderung von Direktinvestitionen in St. Vincent und den Grenadinen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Vertrag mit St. Vincent und den Grenadinen
Original: Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) (G-SIG: 11020059)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 1986 über den Rechtsschutz der Topographien von Halbleitererzeugnissen (87/54 EWG) <br><br><b>Inhalt:</b> Schutz gegen das unrechtmäßige Kopieren von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Mikrochips): Errichtung eines neuen gewerblichen Schutzrechts sui generis, das Elemente des urheberrechtlichen Schutzes mit solchen gewerblicher Schutzrechte verbindet; zentrale Registrierung beim Deutschen Patentamt, Schutzdauer von zehn Kalenderjahren nach dem Jahr des Schutzbeginns (erstmalige geschäftliche Verwertung der Topographie oder Eintragung beim Deutschen Patentamt, wobei früherer Zeitpunkt maßgebend); Geltendmachung des Schutzes nur bei Anmeldung spätestens zwei Jahre nach geschäftlicher Verwertung der Topographie möglich; Anwendung von Vorschriften des Patent- und Gebrauchsmustergesetzes; Strafvorschriften; Änderung des 5. Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts, der Patentanwaltsordnung, des Gesetzes über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe, des Gesetzes über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzsachen, des Gesetzes gegen den unerlaubten Wettbewerb, der Zugabeverordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, des Rechtspflegergesetzes, des Rechtsberatungsgesetzes, der Strafprozeßordnung, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, des Bewertungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das act wird sich geringfügig auf den Bundeshaushalt auswirken. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mikroelektronik/Schutz gegen unrechtmäßiges Kopieren von Halbleitererzeugnissen * Deutsches Patentamt/Registrierung von Halbleitererzeugnissen * Deutsches Patentamt/Anwendung von Vorschriften im Halbleiterschutzgesetz * Gebrauchsmustergesetz/ Anwendung von Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes im Halbleiterschutzgesetz * Gewerblicher Rechtsschutz/Änderungen durch Halbleiterschutzgesetz * Patentgebühren/Änderungen durch Halbleiterschutzgesetz * Patentanwaltsordnung/Änderung der Patentanwaltsordnung durch Halbleiterschutzgesetz * Patentanwalt/ Änderung des Gesetzes über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe durch Halbleiterschutzgesetz * Prozeßkostenhilfe/ Änderung des Gesetzes über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe durch Halbleiterschutzgesetz * Sortenschutzgesetz/ Gebührenerstattung für den beigeordneten Vertreter in Sortenschutzsachen * Unlauterer Wettbewerb/Änderung des UWG durch Halbleiterschutzgesetz * Zugabeverordnung/Änderung der Zugabeverordnung durch Halbleiterschutzgesetz * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung durch Halbleiterschutzgesetz * Rechtspflegergesetz/Änderung des Rechtspflegergesetzes durch Halbleiterschutzgesetz * Rechtsberatungsgesetz/Änderung durch Halbleiterschutzgesetz * Strafprozeßordnung/Änderung durch Halbleiterschutzgesetz * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/ Änderung des BRAGO durch Halbleiterschutzgesetz * Bewertungsgesetz/ Änderung durch Halbleiterschutzgesetz * Kartellgesetz/Änderung durch Halbleiterschutzgesetz * Mikrochip/Schutz der Mikrochips gegen unrechtmäßiges Kopieren
Original: Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 (Kindererziehungsleistungs-Gesetz - KLG) (G-SIG: 11020002)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921, Unabhängigkeit der Leistung von sonstigen Ansprüchen an die gesetzliche Rentenversicherung, Höhe der Leistung ca. 27 DM im Monat, keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, Beginn der Leistung in vier Stufen ab 1. Oktober 1987, Klarstellung, daß Kindererziehungszeiten nach dem HEZG ohne zusätzliche Beitragszahlung berücksichtigt werden, wenn Empfänger einer 1957 pauschal umgestellten Rente die Altersruhegeldgrenze erreichen; Änderungen und Ergänzungen im 1. Buch SGB, ArVNG, AnVNG, KnVNG und FRG. Dem Bund entstehen ab 1987 Mehrkosten bis zur Höhe von 3,3 Mrd DM im Jahr, die ab 1991 laufend abnehmen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verfahren für den Nachweis der Geburt eines Kindes, Erstattung der bei der Bundespost entstehenden Verwaltungskosten in Höhe von anfänglich 3 bis 4 Mio. DM durch den Bund. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung/act über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 * Sozialgesetzbuch/Änderung 1. Buch § 23 SGB * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/ Änderung versch. §§ ArVNG betr. Kindererziehungszeiten * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung versch. §§ AnVNG betr. Kindererziehungszeiten * Knappschaftsrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung versch. §§ KnVNG betr. Kindererziehungszeiten * Fremdrentengesetz/Änderung des § 28b FRG betr. Kindererziehungszeiten
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 11020001)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ratifizierungsgesetz zum am 30. April 1986 in Budapest unterzeichneten Vertrag auf der Grundlage des deutschen Mustervertrages, Förderung von gemischten Gesellschaften (Joint ventures), Diskriminierungsverbot für Transportunternehmen der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Ungarn * Transportunternehmen/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Ungarn * Joint Venture/Förderung von Joint ventures in Ungarn
Original: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 - StSenkErwG 1988) (G-SIG: 11020025)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Steuersenkungsgesetz 1986/88 (s. GESTA 10.WP D42) <br><br><b>Inhalt:</b> Vorziehen eines Teils der für 1990 vorgesehenen Steuerentlastungen auf den 1. Januar 1988: Anhebung des im Steuersenkungsgesetz 1986/88 beschlossenen Grundfreibetrags um 216/432 DM auf 4.752/9.504 DM (Ledige/Verheiratete) sowie verstärkte Abflachung der Progression des Einkommensteuertarifs gem. § 32 Abs.1 EStG; Verdoppelung des Höchstbetrags, Erweiterung des Zeitraums um zwei Jahre und Ausweitung des Begünstigten-Kreises bei der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe gem. § 7g EStG; Anhebung des Ausbildungsfreibetrags für Eltern mit Kindern in der Berufsausbildung bei auswärtiger Unterbringung eines noch nicht Achtzehnjährigen von 1.200 DM auf 1.800 DM sowie bei häuslicher bzw. auswärtiger Unterbringung eines über Achtzehnjährigen von 1.800 DM auf 2.400 DM bzw. von 3.000 DM auf 4.200 DM gem. § 33a Abs.2 EStG. Erhöhung der Steuermindereinnahmen der zweiten Stufe des Steuersenkungsgesetzes 1986/88 von rd. 8,5 Mrd. DM um rd. 5,2 Mrd. DM auf rd. 13,7 Mrd. DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausdehnung des Zeitraums, in dem die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe in Anspruch genommen werden kann, um vier statt um zwei Jahre; Befreiung der Leistung nach dem Kindererziehungsleistungs-act von der Einkommensteuer; Inkrafttreten der Kindererziehungsleistung am 1. Oktober 1987. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einkommensteuergesetz/Zeitliches Vorziehen von Steuerentlastungen * Steuerentlastung/Vorziehen eines Teils der für 1990 vorgesehenen Maßnahmen * Steuersenkungsgesetz/Verbesserung der Steuerentlastungen
Original: Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 - BBVAnpG 87) (G-SIG: 11020029)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Anhebung der Bezüge um 3,4 v.H. zum 1. Januar 1987, Ersetzung der Anlagen IV bis IX BBesG durch die Anlagen 1 bis 6 dieses Gesetzes, Änderung der §§ 17, 27, 42 und Art. 9 Bundesbesoldungsgesetz, 13, 49 und 69 Beamtenversorgungsgesetz sowie Anfügung § 93 im Soldatenversorgungsgesetz. Es entstehen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R): Höhergruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbesoldungsgesetz/Änderung der §§ 17, 27, 42 und Art. 9 BBesG betr. Anhebung der Bezüge um 3,4 v.H. zum 1.1.1987 * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung der §§ 13, 49 und 69 BeamtVG betr. Anhebung der Bezüge um 3,4 v.H. zum 1.1.1987 * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 25 und Anfügung § 93 im Soldatenversorgungsgesetz betr. Anhebung der Bezüge um 3,4 v.H. zum 1.1.1987
Original: Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung (G-SIG: 11020030)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G03, G12, G46 und G55 <br><br><b>Inhalt:</b> Übergangsregelung für die Montan-Mitbestimmung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderung des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes: Verlängerung der sechsjährigen Auslaufzeiten bei Konzernobergesellschaften, die 1987 oder 1988 aus der Montan- Mitbestimmung ausscheiden würden, bis zum 31. Dezember 1988. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mitbestimmungsergänzungsgesetz/Verlängerung der Auslaufzeiten
Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (G-SIG: 11020031)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Einfügung eines Vierten Teils "Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenbeihilfe, Arbeitslosenhilfe)" (§ 86a) in das Soldatenversorgungsgesetz: Gewährung einer Arbeitslosenbeihilfe für Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit von mehr als zwei Jahren bis zu einer Dienstzeit von weniger als sechs Jahren, Gewährung von Übergangsgebührnissen und Berufsförderung für ausscheidende Soldaten auf Zeit mit mehr als vier Dienstjahren. Dem Bund entstehen jährlich Mehrkosten im Gesamtbetrag von ca. 27,3 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Begrenzung des Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe für Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens zwei Jahren auf 156 Tage, Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach Ablauf des Anspruchszeitraums für Arbeitslosenbeihilfe oder Übergangsgebührnisse. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Soldat auf Zeit/Gesetzliche Absicherung ausscheidender Soldaten auf Zeit gegen Arbeitslosigkeit * Arbeitslosenhilfe/Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosenbeihilfe für ausscheidende Soldaten auf Zeit * Berufsförderung/Berufsförderung für ausscheidende Soldaten auf Zeit
Original: Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes (G-SIG: 11020057)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Erhöhung des Kreditrahmens von 500 Mio auf 2 Mrd. DM und der Ausgleichsabgabe 1987 (Kohlepfennig) von 4,5 auf 7,5 v.H. (Drs 11/ 137) zur Konsolidierung des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes, Änderung § 2 Abs. 6 Verstromungsgesetz. Auswirkungen auf den Kapitalmarkt und das Zinsniveau sind nicht zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen) (G-SIG: 11020058)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Jahrestagung des Gouverneursrats der Weltbank am 11. Oktober 1985 in Seoul (Korea) <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des Übereinkommens vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) mit dem Auftrag der Versicherung und Förderung von privaten Direktinvestitionen in Entwicklungsländern; Ermächtigung der Bundesregierung zur Zeichnung eines Anteils von 50,71 Mio Sonderziehungsrechten (= rund 106,7 Mio DM) am Grundkapital in Höhe von einer Mrd Sonderziehungsrechten. Die Kosten für den Bund sind nicht bezifferbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur/Versicherung und Förderung von Direktinvestitionen in Entwicklungsländern * Auslandsinvestition/Errichtung einer Multilateralen Investitions- Garantie-Agentur * Entwicklungsland/Errichtung einer Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur
Original: Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin (G-SIG: 11020063)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch L02 und L03 <br><br><b>Inhalt:</b> Mieterhöhungen in Berlin von jährlich nicht mehr als 5 v.H. für bisher preisgebundenen Wohnraum vom 1.1.1988 bis zum 31.12.1994; während eines Zeitraums von 4 Jahren (bis 31.12.1991) darf bei Neuvermietung der Mietzins den bisherigen nicht um mehr als 10 v.H. übersteigen; Beibehaltung des besonderen Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Altbauwohnungen in Eigentumswohnungen für Veräußerungsfälle, die vor der Freigabe der Mietpreise getätigt worden sind, für 3 Jahre (bis zum 31.12.1990); Außerkrafttreten zahlreicher Bundesmietgesetze, des Art. 5 und des Art. 6 § 2 bis 4 des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin, des 1. Wohnungsbaugesetzes, des § 85 und des § 105 Abs. 1 Satz 2 des 2. Wohnungsbaugesetzes und des Gesetzes über preisrechtliche Mietsenkung für Wohnraum. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bei Aufstellung eines Mietspiegels, gültig bis 31.12.1989, können auch Entgelte zugrunde gelegt werden, die bis zum 31.12.1987 an Höchstbeträge gebunden waren. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berlin, Land/Verbesserung der Wohnungssituation in Berlin * Miete/ Mieterhöhungen in Berlin * Mietpreisbindung/Aufhebung der Mietpreisbindung in Berlin * Kündigungsschutz für Mieter/ Kündigungsschutz in Berlin * Bundesmietengesetz/Aufhebung zahlreicher für Berlin geltender Mietengesetze * Mietrecht/ Angleichung des Mietrechts in Berlin an das des übrigen Bundesgebiets * Wohnungsbaugesetz/Angleichung des Mietrechts in Berlin an das des übrigen Bundesgebiets
Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Sechstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 11020067)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Diätenbericht des Bundestagspräsidenten (BT Drs. 11/336) Siehe auch B30, B64 und B86 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Entschädigung nach § 11 Abgeordnetengesetz um 3,25 v.H. von 8.454 DM auf 8.729 DM und der Entschädigung der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments gem. Art. 9 Europaabgeordnetengesetz um denselben Betrag, Erhöhung der Kostenpauschale nach § 12 Abs. 2 Abgeordnetengesetz um 1,5 v.H. von 5.003 DM auf 5.078 DM. Es entstehen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Europaabgeordnetengesetz/Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 3,25 v.H. * Diäten für Abgeordnete/Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 3,25 v.H.
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen (G-SIG: 11020070)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch F10 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG)Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EG Nr. L 94 S. 13) - Garantieausgaben <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherung der den deutschen Landwirten garantierten Preise für ihre Erzeugnisse für den Fall, daß die EG-Kommission die Finanzierung der Garantieausgaben vom Vorschuß- auf das Erstattungsverfahren umstellt: Übertragung der Aufnahme von Kassenkrediten als neue Aufgabe an die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung durch Erweiterung des § 2 und Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten über den bisherigen Rahmen hinaus gem. Änderung des § 10 dieses Gesetzes. Dem Bund können je nach Dauer und Umfang der erforderlichen Kredite Finanzierungskosten von ca. 10 Mio DM monatlich entstehen, wenn diese nicht von der Europäischen Gemeinschaft übernommen werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Beschränkung der Kreditermächtigung auf die Jahre 1987 und 1988. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Agrarpreis/Sicherung der Garantiepreise * Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung/Aufnahme von Kassenkrediten durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung * Kredit/ Aufnahme von Kassenkrediten durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung
Original: Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit (G-SIG: 11020003)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Vergleiche auch G07 <br><br><b>Inhalt:</b> Herabsetzung der Vorbeschäftigungszeiten für die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für alle Arbeitslosen; nach dem Alter gestaffelte Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Bezugsfrist für Betriebe der Stahlindustrie; Änderungen und Ergänzungen im AFG, im Entwicklungshelfer-act sowie Aufhebung der Entwicklungshelfer- Förderungsverordnung. Die Bundesanstalt für Arbeit wird ab 1987 mit Kosten in Höhe von 1,4 Mrd, ab 1988 in Höhe von 2,8 Mrd DM belastet. Der Bundeshaushalt wird entlastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Förderung der beruflichen Eingliederung von Frauen, Einschränkung der Erstattungspflicht nach Par. 128 AFG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitslosengeld/Verlängerung der Bezugsdauer * Kurzarbeitergeld/ Verlängerung für die Stahlindustrie * Eisen- und Stahlindustrie/ Verlängerung des Kurzarbeitergeldes * Arbeitsförderungsgesetz/ Verlängerung von AFG-Leistungen * Älterer Arbeitnehmer/Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld * Entwicklungshelfer-act/ Leistungsverbesserung bei Arbeitslosigkeit * Entwicklungshelfer- Förderungsverordnung/Aufhebung der Entwicklungshelfer- Förderungsverordnung
Original: Gesetz über die sechzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechzehntes Anpassungsgesetz - KOV - 16.AnpG-KOV) (G-SIG: 11020016)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G33, G49 und G62 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der in § 56 Bundesversorgungsgesetz bestimmten Leistungen um 3,03 v.H. und des Bemessungsbetrages um 3,8 v.H. entsprechend den Renten der Arbeiterrentenversicherung; Änderung versch. §§ Bundesversorgungsgesetz. Es ergeben sich Mehraufwendungen zu Lasten des Bundes in Höhe von 134,6 bis 258 Mio DM in den Jahren 1987 bis 1990. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesversorgungsgesetz/Änderung versch. §§ BVG betr. Anpassung der Versorgungsbezüge * Kriegsopferversorgung