PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany

Laws

115 ingested laws from Germany in 1980. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung08/2034enacted

Sozialgesetzbuch (SGB) - Verwaltungsverfahren - (G-SIG: 00020199)

Germany · German Bundestag · 18 April 2024

<b>Bezug:</b> Siehe auch G27 <br><br><b>Inhalt:</b> 10. Buch SGB:Neuordnung und Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, insbesondere Angleichung an das Verwaltungsverfahrensgesetz; Änderung des AFG, AngestelltenversicherungsG, AnVNG, ArVNG, BKGG, BSHG, BAföG, BVG, FRG, GAL, Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher, Häftlingshilfe G, HZvG, JWG, KnVNG, Gesetz über das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung, Kostenordnung, KVLG, ReichsknappschaftsG, RVO, SchwbG, SVG, Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung, Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung, Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland, ZDG, Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie Änderung der §§ 35 und 51, Einfügung eines § 65a 1.Buch SGB, Einfügung eines § 36a und Änderung der §§ 93 und 96 4.Buch SGB, Außerkrafttreten der Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Versicherungsämter und der Verfahrensordnung für die Ausschüsse der Angestelltenversicherung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Wohngeldänderungen siehe K17. Der Ausschuß empfiehlt umfangreiche Änderungen, u.a. detaillierte Neufassung des Sozialgeheimnisses und Einführung eines zweiten Kapitels über die Geheimhaltung und den Schutz der Sozialdaten bei der Datenverarbeitung als Par. 65-82. Die Mitteilung von personenbezogenen Daten für Forschung oder Planung wird einem strengen Genehmigungsverfahren unterworfen. Die Leistungen nach dem AFG und den Vorschriften über die Renten- und Krankenversicherungen werden eingehend aufeinander abgestimmt. Das Alter für die Krebs- Vorsorgeuntersuchung wird gesenkt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verwaltungsverfahren/Sozialgesetzbuch (SGB) - Verwaltungsverfahren - * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änderung der §§ 20,46 und 47 BAföG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung versch §§ AFG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Schwerbehindertengesetz/Änderung der §§ 49 und 57 SchwbG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch §§ RVO betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung Art. 2 § 24 ArVNG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung versch §§ Angestelltenversicherungsgesetz betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung Art. 2 § 24 AnVNG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung versch §§ Reichsknappschaftsgesetz betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Knappschaftsversicherung/Änderung Art. 2 § 19a KnVNG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Landwirtschaftliche Altershilfe/Änderung versch §§ GAL betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Landwirtschaftliche Krankenversicherung/Änderung der §§ 61 und 82 KVLG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs- Gesetz/Änderung der §§ 10 und 16 des Gesetzes zur Neuregelung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Fremdrentengesetz/Änderung der §§ 11 und 31 FRG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Änderung § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung, Änderung § 6 des Bundesgesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung, Änderung § 11 des Bundesgesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgun * Bundesversorgungsgesetz/Änderung der §§ 1,27f,62 und 69f BVG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Kriegsopferversorgung/Änderung versch §§ des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung versch §§ SVG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Häftlingshilfegesetz/Änderung § 4 des Häftlingshilfegesetzes betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Zivildienstgesetz/Änderung versch §§ ZDG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Verwaltungsgerichtsordnung/ Änderung § 180 Verwaltungsgerichtsordnung betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Kostenordnungen/ Änderung § 144 der Kostenordnung betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Gerichtsvollzieherkosten/ Änderung § 8 des Gesetzes über die Kosten der Gerichtsvollzieher betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft/Änderung versch §§ des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Bundeskindergeldgesetz/Änderung versch §§ BKGG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Wohngeldgesetz/Änderung versch §§ WoGG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Jugendwohlfahrtsgesetz/Änderung der §§ 76 und 85a JWG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Bundessozialhilfegesetz/Streichung der §§ 117 und 118, Ergänzung der §§ 97 und 98 BSHG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Sozialgerichtsgesetz/Einfügung eines § 205 SGG betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Versicherungsamt/Außerkrafttreten der Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Versicherungsämter betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens * Angestelltenversicherung/Außerkrafttreten der Verfahrensordnung für die Ausschüsse der Angestelltenversicherung betr. Vereinheitlichung des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens

Law· Gesetzgebung08/2363enacted

Act zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus (G-SIG: 00020298)

Original: Gesetz zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus (G-SIG: 00020298)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Einführung einer Genehmigungspflicht für das Aufsuchen und die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen vom Meeresboden der Tiefsee, Erhebung einer Förderabgabe. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe auf See darf nicht vor dem 1.1.88 beginnen. Die Erträge der Förderabgabe gemäß Par. 12 können auf Grund einer der Bundesregierung erteilten Ermächtigung nach Beitritt der Bundesrepublik zur Konvention über ein internationales Meeresbodenregime an die Meeresbodenbehörde übertragen werden. Die Vorschriften über die Entschädigungsregelung wurden gestrichen. Der Bundesminister für Wirtschaft wird zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Regelung des Melde- und Überwachungsverfahrens sowie zur Konkretisierung von Melde-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ermächtigt.

Law· Gesetzgebung08/3181enacted

Act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (G-SIG: 00020342)

Original: Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (G-SIG: 00020342)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG vom 22.3.77, ABl. L 78, S. 17 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des deutschen Rechts an die EG-Richtlinie, versch. Regelungen für die Tätigkeit von Anwälten aus den EG-Staaten in der Bundesrepublik Deutschland, Ergänzung § 16 PatG, § 35 WZG sowie des § 20 Gebrauchsmustergesetz. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Im gerichtlichen Verfahren sowie im behördlichen Verfahren, die Ordnungswidrigkeiten und Disziplinar- und Standesrecht betreffen, muß ein nicht deutscher Anwalt bei allen Handlungen das Einvernehmen eines ansässigen Anwalts nachweisen. Verwaltungsakte, die nach diesem act ergehen, können nach Par. 223 der Bundesrechtsanwaltordnung angefochten werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Dienstleistungsverkehr/act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte * Freizügigkeit/act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte * Patentgesetz/Ergänzung § 16 PatG betr. die Tätigkeit von Anwälten aus EG-Staaten in der Bundesrepublik Deutschland * Warenzeichengesetz/Ergänzung § 35 WZG betr. die Tätigkeit von Anwälten aus EG-Staaten in der Bundesrepublik Deutschland * Gebrauchsmustergesetz/Ergänzung des § 20 Gebrauchsmustergesetz betr. die Tätigkeit von Anwälten aus EG-Staaten in der Bundesrepublik Deutschland

Law· Gesetzgebung08/3138enacted

Act zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 00020360)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (G-SIG: 00020360)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Israel, Republik/act zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

Law· Gesetzgebung08/3319enacted

Act zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) (G-SIG: 00020376)

Original: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) (G-SIG: 00020376)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Vorschlag des Rates zur 6.Änderung der Richtlinie des Rates der EG 67/548/EWG vom 27.6.67 <br><br><b>Inhalt:</b> Prüfung von neuen Stoffen auf ihre Gefährlichkeit und Anmeldung bei einer staatlichen Behörde, Einbeziehung der bereits im Verkehr befindlichen Stoffe in die neue Regelung, Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen sowie deren Beschränkung oder Verbot. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel, radioaktive Abfälle sowie Abwasser sind in den Anwendungsbereich einbezogen. Die Bewertungsstellen entfallen, die zu erlassenden Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Anmelde, Prüfverfahren, Prüfnachweise und Arbeit der Meldestellen werden z.T. entsprechend den Vorlagen der mitberatenden Ausschüsse umgestaltet. Ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile eines Zweitanmelders werden vermieden, insbesondere der Schutz von Betriebsgeheimnissen besser gewährleistet. Die während der Beratungen ergangene EWG- Richtlinie 67/548 war zu berücksichtigen, so daß kein Zulassungsverfahren, sondern nur ein die Innovationsfähigkeit der chemischen Industrie nicht beeinträchtigendes Anmeldeverfahren eingeführt wird. Die Anordnung von Tierversuchen bei der Toxizitätsprüfung wird gestrichen, ebenso die Meldepflicht im Hinblick auf ein Krebsregister. Die Kosten zu Lasten des Bundesetats werden sich in noch nicht absehbarer Weise gegenüber dem Entwurf verringern.

Law· Gesetzgebung08/3317enacted

Act über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) (G-SIG: 00020377)

Original: Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) (G-SIG: 00020377)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG 75/117EWG vom 10.2.75, ABl. L 45, S. 19; Richtlinie des Rates der EG 76/207/EWG vom 9.2.76, ABl. L 39, S. 40; Richtlinie des Rates der EG 77/187/EWG vom 14.2.77, ABl. L 61, S. 26 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz, Schutz der Ansprüche von Arbeitnehmern aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen bei Übergang des Betriebs, erweiterte Schutzvorschriften für Betriebs- oder Personalratsmitglieder, die infolge des Betriebsübergangs ihre Mitgliedschaft verlieren; Einfügung der §§ 611a und 612a sowie Änderung des § 613a BGB, Änderung des § 15 KSchG sowie der §§ 37 und 38 Betriebsverfassungsgesetz. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Verjährung des Anspruchs auf Schadenersatz wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot soll mit dem Schluß des Jahres beginnen, in welchem der Anspruch entstanden ist. Einfügung des Par. 611b, der die geschlechtsneutrale, öffentliche und betriebsinterne Stellenausschreibung festlegt, außer der Arbeitsplatz ist geschlechtsspezifisch gebunden oder es besteht eine Vereinbarung über den Arbeitsplatz. Der Ausschluß der Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes oder eines Betriebsteils berührt die Kündigung aus anderen Gründen nicht. Artikel 2 und 3 des Regierungsentwurfs werden gestrichen und neu gefaßt. Artikel 2 legt in Anlehnung an die EG-Richtlinie die Bekanntmachung dieses Gesetzes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz im Betrieb fest. Artikel 3 legt die Frist für die Einlegung und Begründung der Beschwerde im Beschlußverfahren auf zwei Wochen fest. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/act über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang * Gleichberechtigung von Mann und Frau/Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz * Frauenarbeit/Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz * Tarifvertrag/Schutz der Ansprüche von Arbeitnehmern aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen beim Betriebsübergang * Betriebsvereinbarung/Schutz der Ansprüche von Arbeitnehmern aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen beim Betriebsübergang * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/Weiterbestehen des Kündigungsschutzes für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die infolge des Betriebsübergangs ihre Mitgliedschaft verlieren * Arbeitnehmervertretung/Weiterbestehen des Kündigungsschutzes für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die infolge des Betriebsübergangs ihre Mitgliedschaft verlieren * Bürgerliches Gesetzbuch/Einfügung der §§ 611a und 612a sowie Änderung des § 613a BGB betr. Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und Rechte aus Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen * Kündigungsschutzgesetz/Änderung des § 15 KSchG betr. Weiterbestehen des Kündigungsschutzes für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die infolge des Betriebsübergangs ihre Mitgliedschaft verlieren * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 37 und 38 Betriebsverfassungsgesetz betr. Weiterbestehen des Kündigungsschutzes für Betriebs- und Personalratsmitglieder, die infolge des Betriebsübergangs ihre Mitgliedschaft verlieren

Law· Gesetzgebung08/3232enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen (G-SIG: 00020378)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen (G-SIG: 00020378)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> VO vom 16.6.70, BGBl 1970 II, S. 669 <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diplomatische Immunität/act zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen

Law· Gesetzgebung08/3301enacted

Zweites act zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 00020383)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 00020383)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung § 5b DRiG zur Verlängerung der bis zum 15.9.1981 angelaufenen Modellversuche betr. die bundesrechtliche Neuordnung der Juristenausbildung um 5 Jahre. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Juristenausbildung

Law· Gesetzgebung08/3480enacted

Act zu dem Budapester Vertrag vom 28. April 1977 über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren (G-SIG: 00020399)

Original: Gesetz zu dem Budapester Vertrag vom 28. April 1977 über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren (G-SIG: 00020399)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Mikroben/act zu dem Budapester Vertrag vom 28. April 1977 über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren

Law· Gesetzgebung08/3624enacted

Act zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 (G-SIG: 00020428)

Original: Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 (G-SIG: 00020428)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der BR-Initiative von Baden- Württemberg und Bayern B56 &quot;draft act zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes&quot; (BT-Drs 08/3194) und der BT-Initiative der CDU/CSU B54 &quot;draft act zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes&quot; (BT-Drs 08/2877); siehe auch B13, B28 und B54<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung zahlreicher Paragraphen des BBesG: Einführung eines neuen Spitzenamtes A 9 mit Zulage für den gesamten mittleren Dienst, Verlängerung der Probezeit im mittleren und gehobenen Dienst und Besoldung während der Probezeit nach A 5 bzw. A 9, danach aus der Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 10, Angleichung des Ortszuschlags für kasernierte Soldaten, finanzieller Ausgleich für übermäßige Dienstzeitbelastung, Anhebung des Stellenanteils für Hauptfeldwebel in A 9, Beteiligung der Soldaten am Spitzenamt A 9 mit Amtszulage, Erstreckung der Polizeizulage auf Feldjäger der Bundeswehr, Einbau der Stellenzulagen des 1. BesVNG in das Bundesbesoldungsgesetz.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit B54 und B56, dessen klarstellende Regelungen betreffend Par.5 Beamtenversorgungsgesetz übernommen werden. Die Anhebung der Eingangsämter nach A6 bzw. A10 wird fallengelassen, die entsprechenden Folgeregelungen werden getroffen. Die Polizeizulage wird auf Beamte der Zoll- und Bahnfahndung erstreckt, die Zulage für Justizvollzugsbeamte und Bedienstete in Psychiatrischen Krankenanstalten gemäß den Vorschlägen des Bundesrates angehoben. Der Entwurf berücksichtigt die materiellen Änderungen des Bundesbesoldungs- und versorgungserhöhungsgesetzes 1980.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesbesoldungsgesetz/act zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 * Beamter des mittleren Dienstes/Einführung eines neuen Spitzenamtes A 9 mit Zulage für den gesamten mittleren Dienst * Dienstrecht/Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts durch Verlängerung der Probezeit im mittleren und gehobenen Dienst und Besoldung während der Probezeit nach A 5 bzw. A 9, danach aus Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 10 durch Einfügung des § 122a Beamtenrechtsrahmengesetz * Beamtenrechtsrahmengesetz/Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts durch Verlängerung der Probezeit im mittleren und gehobenen Dienst und Besoldung während der Probezeit nach A 5 bzw. A 9, danach aus Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 10 durch Einfügung des § 122a Beamtenrechtsrahmengesetz * Beamter auf Probe/Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts durch Verlängerung der Probezeit im mittleren und gehobenen Dienst und Besoldung während der Probezeit nach A 5 bzw. A 9, danach aus Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 10 durch Einfügung des § 122a Beamtenrechtsrahmengesetz * Beamter des gehobenen Dienstes/Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts durch Verlängerung der Probezeit im mittleren und gehobenen Dienst und Besoldung während der Probezeit nach A 5 bzw. A 9, danach aus Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 10 durch Einfügung des § 122a Beamtenrechtsrahmengesetz * Zollbeamter/Polizeizulage für Beamte der Zoll- und Bahnfahndung * Bahnpolizei/Polizeizulage für Beamte der Zoll- und Bahnfahndung * Fluglotse/Änderung der §§ 2 und 3 der Verordnung zur vorläufigen Regelung von Erschwerniszulagen in besonderen Fällen für Fluglotsen: Gewährung einer monatlichen Zulage von 120 DM (A 5 bis A 12) und für das Personal in den Luftverteidigungsanlagen 75 DM (A 5 bis A 11) * Justizbeamter/ Anhebung der Zulage für Beamte bei Justizvollzugsanstalten * Hauptfeldwebel der Bundeswehr/Anhebung des Stellenteils für Hauptfeldwebel in A 9 * Soldat/Beteiligung der Soldaten am Spitzenamt A 9 mit Amtszulage * Feldjäger der Bundeswehr/Erstreckung der Polizeizulage auf Feldjäger der Bundeswehr * act zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern/Einbau der Stellenzulagen des 1. BesVNG in das Bundesbesoldungsgesetz * Ortszuschlag/Anhebung des Ortszuschlages für kasernierte Soldaten * Bundesbeamtengesetz/Änderung der §§ 22 und 98 BBG betr. Regelung der Probezeit im Beamtenrechtsrahmengesetz * Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR/ Streichung des Art. IV und der Anl. 2 im act zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR * Urlaubsgeldgesetz/Änderung des § 2 des Urlaubsgeldgesetzes betr. Anrechnung der Wehr- und Zivildienstzeit auf die Urlaubsgeldgewährung und Berücksichtigung von Zwischenzeiten nach Abschluß eines Ausbildungsverhältnisses * Beamtenversorgungsgesetz/ Änderung des § 69 BeamtVG betr. Verordnung zu § 33 BeamtVG und Gewährung eines Unfallausgleichs * Wehrsoldgesetz/Änderung der Anlage zum Wehrsoldgesetz betr. Erhöhung des Wehrsoldes nach 6 Monaten um 1.80 DM pro Tag * Ausgleichszulage/Gewährung einer Ausgleichszulage an Beamte, Richter und Soldaten bei Verringerung des Auslandskinderzuschlages * Versorgungsempfänger/Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Stellenzulage für Versorgungsempfänger

Law· Gesetzgebung08/3960enacted

Act zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern (G-SIG: 00020440)

Original: Gesetz zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern (G-SIG: 00020440)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Entschließung des Deutschen Bundestages vom 10.6.76, BT Drs. 7/5303 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der Dividendenregelung des bisherigen Abkommens an die deutsche Körperschaftsteuerreform, Einbeziehung der Vermögensteuer in den Geltungsbereich des Abkommens. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Japan, Kaiserreich/act zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern * Vermögensteuer/Einbeziehung der Vermögensteuer in den Geltungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Japan * Körperschaftsteuer/Anpassung der Dividendenregelung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Japan an die deutsche Körperschaftsteuerreform

Law· Gesetzgebung08/3691enacted

Act zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (G-SIG: 00020448)

Original: Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (G-SIG: 00020448)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Anpassung der Gebühren für Rechtsanwälte an die wirtschaftliche Entwicklung, Einführung einer Sonderregelung im Gerichtskostenrecht für die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Gebührenrahmen wird neu festgelegt und führt durchweg zu einer Erhöhung der mittleren Gebühr um 21 bis 22 v.H. Für Gegenstandswerte bis zu 1600 DM ist eine Anhebung der Gebühren um durchschnittlich etwa 20 v.H. vorgesehen, im Bereich der Werte um mehr als 20.000 DM werden die Gebühren über das von der Regierung vorgeschlagene Maß angehoben. Die Werte ab 55.000 DM bis 120.000 DM werden in die Erhöhung miteinbezogen. Die Gebühren in diesem Bereich werden um etwa 12 v.H. angehoben wobei bei einem Gegenstandswert von 80.000 DM die Anhebung geringer ausfällt. Nicht übernommen werden die Regelungen des Regierungsentwurfs, die die Streitfragen des Anwaltsgebührenrechts betreffen. Neu eingefügt wird die Änderung des Rechts der Rechtsbeistände. Außerdem ist eine besondere Regelung für Verbraucherzentralen vorgesehen; diese können auch Nichtmitglieder in Verbraucherfragen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs außergerichtlich beraten. Die Kosten erhöhen sich gegenüber dem Regierungsentwurf für den Bund um 0,36 Mio DM, für die Länder um 5,4 Mio DM und für die Gemeinden um 0,8 Mio DM pro Jahr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kostenrecht/Änderung §§ 1 und 3 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften betr. Anpassung der Gebühren für Rechtsanwälte * Gerichtskostengesetz/Änderung des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes betr. Einführung einer Sonderregelung für die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers * Dolmetscher/Änderung des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes betr. Einführung einer Sonderregelung für die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers * Rechtshilfe in Strafsachen/ Streichung von § 19 des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen

Law· Gesetzgebung08/3825enacted

Melderechtsrahmengesetz (MRRG) (G-SIG: 00020449)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> BVerfGE 6,32 - BVerfGE 27,1 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage für die anstehende Neuordnung des Melderechts der Länder, insbesondere Sicherstellung eines wirksamen Datenschutzes im Meldewesen: Aufstellung von Regeln über das Erheben, Verarbeiten und Übermitteln sowie die Zweckbindung personenbezogener Daten, Festlegung der Meldepflichten der Einwohner, Definition der Schutzrechte des Betroffenen sowie eines besonderen Meldegeheimnisses, Begrenzung des Umfangs der zu registrierenden Daten, Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Speicherung der Seriennummern der Personalausweise durch die Meldebehörde ist zulässig, sie unterliegen aber nicht dem unbeschränkten Zugriff der Sicherheitsbehörden. Für Zwecke des Suchdienstes darf die Anschrift am 1.9.39 bei Vertriebenen erhoben werden. Die Anforderungen an die Zulässigkeit von Datenübermittlungen werden verschärft, für die Sicherheitsbehörden wird eine Aufzeichnungspflicht betreffend die Übermittlungsvorgänge statuiert. Die Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betroffenen wird konkretisiert. Für die Religionsgesellschaften wird die Zahl der übermittlungsfähigen Daten erweitert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Sicherstellung eines wirksamen Datenschutzes im Meldewesen * Meldepflicht/Festlegung der Meldepflichten der Einwohner * Wehrpflichtgesetz/Änderung § 24: Regelung der An- und Abmeldepflicht für Wehrpflichtige * Zivildienstgesetz/Änderung § 23: Regelung der An- und Abmeldepflicht für Zivildienstleistende

Law· Gesetzgebung08/3870enacted

Siebzehntes act zur Änderung des Zollgesetzes (ZGÄndG 17) (G-SIG: 00020459)

Original: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes (ZGÄndG 17) (G-SIG: 00020459)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Insgesamt 9 Richtlinien des Rates und der Kommission der EG: ABl. 1975, L 301, S. 1; 1976, L 24, S. 58; L 121, S. 52; L 153, S. 43; 1977, L 171, S. 1; 1978, L 62, S. 40; L 349, S. 33; 1979, L 179, S. 31; L 205, S. 19 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des deutschen Zollrechts an Rechtsakte der EG, u.a. Vereinfachung der Vorschriften über den Veredelungsverkehr, Überführung von Waren in den freien Verkehr, Vorschriften über das Erlöschen von Zollschulden, Ergänzungen des Zollgesetzes zur Erleichterung der Zollabfertigung, Anpassungen der Verbrauchsteuergesetze an die Änderungen des Zollgesetzes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zollveredelungsverkehr/Vereinfachung der Vorschriften über den Veredelungsverkehr gem.Novellierung des Abschöpfungserhebungsgesetzes * Warenverkehr/Sammelzollverfahren zur Überführung von Waren in den freien Verkehr * Zollverfahren/ Sammelzollverfahren zur Überführung von Waren in den freien Verkehr * Abschöpfung/Einführung des § 5 in das Abschöpfungserhebungsgesetz betr. passive Veredelung * Schaumweinsteuer/Änderung der §§ 1,7,8 und 15 des Schaumweinsteuergesetzes * Biersteuer/Änderung der §§ 2,6,7,9 und 10 des Biersteuergesetzes * Leuchtmittelsteuer/Änderung der §§ 7 und 8 des Leuchtmittelsteuergesetzes * Zuckersteuer/ Änderung der §§ 8,9 und 14 des Zuckersteuergesetzes * Mineralölsteuer/Änderung der §§ 7,8,11 und 15 des Mineralölsteuergesetzes * Branntweinmonopol/Änderung der §§ 91a,151 und 184 des Gesetzes über das Branntweinmonopol * Salzsteuer/ Änderung der §§ 1,3,6,7 und 14 des Salzsteuergesetzes * Verbrauchsteuer/Anpassung der Verbrauchsteuergesetze an die Änderungen des Zollgesetzes * Zollabfertigung/Ergänzungen des Zollgesetzes zur Erleichterung der Zollabfertigung

Law· Gesetzgebung08/4118enacted

Viertes act zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 00020480)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 00020480)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Anpassung des AWG an das fortentwickelte Gemeinschaftsrecht, an Durchführungserfordernisse sowie Erhöhung der Bußgeldhöchstgrenze für Verstöße im Einfuhrbereich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bußgeld/Erhöhung der Bußgeldhöchstgrenze im AWG für Verstöße im Einfuhrbereich * Einfuhr/Erhöhung der Bußgeldhöchstgrenze im AWG für Verstöße im Einfuhrbereich

Law· Gesetzgebung08/3918enacted

Act zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern (G-SIG: 00020483)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern (G-SIG: 00020483)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Neuseeland, parlamentarische Monarchie/act zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern * Steuerverkürzung/act zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern

Law· Gesetzgebung08/3920enacted

Erstes act zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (G-SIG: 00020493)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (G-SIG: 00020493)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung diverser §§ Mineralölsteuergesetz: Erleichterung von Sicherheitsforderungen beim Produktions- und Handelsbereich zur Vermeidung von Steuerausfällen bei der Mineralölsteuer, Erlaubnisvorbehalt für die Mineralölbestellung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mineralölhandel/Erleichterte Forderung von Sicherheitsleistungen zur Vermeidung von Steuerausfällen bei der Mineralölsteuer z.B. bei Konkursen im Mineralölhandel * Steuerausfall/Erleichterte Forderung von Sicherheitsleistungen zur Vermeidung von Steuerausfällen bei der Mineralölsteuer z.B. bei Konkursen im Mineralölhandel * Konkurs/ Erleichterte Forderung von Sicherheitsleistungen zur Vermeidung von Steuerausfällen bei der Mineralölsteuer z.B. bei Konkursen im Mineralölhandel * Mineralölprodukt/Erlaubnisvorbehalt für die Herstellung von Mineralölprodukten

Law· Gesetzgebung08/3927enacted

Act zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lome vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (G-SIG: 00020495)

Original: Gesetz zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lome vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (G-SIG: 00020495)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> AKP-EWG-Abkommen von Lome vom 28.2.75, BGBl II, S. 2317 (s.a. GESTA/ 7.WP/S.364) <br><br><b>Inhalt:</b> Erneuerung des 1.Abkommens von Lome von 1975 zur Regelung und Erweiterung der wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Beziehungen zwischen den EG-Mitgliedstaaten und 58 Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entwicklungshilfe/Festsetzung und Erweiterung des Lome-I-Abkommens zur wirtschaftlichen Kooperation und entwicklungspolitischen Förderung der AKP-Staaten im Lome-II-Abkommen * Wirtschaftliche Kooperation/Festsetzung und Erweiterung des Lome-I-Abkommens zur wirtschaftlichen Kooperation und entwicklungspolitischen Förderung der AKP-Staaten im Lome-II-Abkommen * AKP-Staaten/Festsetzung und Erweiterung des Lome-I-Abkommens zur wirtschaftlichen Kooperation und entwicklungspolitischen Förderung der AKP-Staaten im Lome-II- Abkommen * Bergbau/Einrichtung eines Mineralienfonds für Bergbauprodukte und Förderung des Bergbaus aus Mitteln der EIB im Lome-II-Abkommen * Europäische Investitionsbank/Einrichtung eines Mineralienfonds für Bergbauprodukte und Förderung des Bergbaus aus Mitteln der EIB im Lome-II-Abkommen

Law· Gesetzgebung08/3988enacted

Act über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980 - BBVEG 80) (G-SIG: 00020499)

Original: Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980 - BBVEG 80) (G-SIG: 00020499)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes: Lineare Erhöhung der Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder und der Gemeinden um 6,3 v.H. ab 1.3.80, Änderung des 2. BesVNG: Anhebung der vermögenswirksamen Leistungen für Empfänger niedrigerer Besoldungsbezüge ab 1.3.1981 sowie Gewährung einer monatlichen Zulage vom 1.3.80 bis 28.2.1981. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bei teilzeitbeschäftigten Beamten tritt an die Stelle des Betrages von 1900 DM der Betrag, der dem Verhältnis der ermäßigten Arbeitszeit zur regelmäßgen Arbeitszeit entspricht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Besoldungsrecht/act über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 * Versorgungsempfänger/ Zusätzliche Zahlung an Empfänger niedrigerer Besoldungs- und Versorgungsbezüge gem. BBVEG 80 * Vermögenswirksame Leistung/ Anhebung der vermögenswirksamen Leistungen für Empfänger niedrigerer Besoldungsbezüge ab 1.3.1981 * Besoldungszulage/Gewährung einer monatlichen Zulage für Empfänger niedrigerer Besoldungsbezüge vom 1.3.80 bis 28.2.1981

Law· Gesetzgebung08/4136enacted

Act zu dem Übereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau (G-SIG: 00020500)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau (G-SIG: 00020500)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsverwaltung/act zu dem Übereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau * Entwicklungsland/Aufbau einer leistungsfähigen Arbeitsverwaltung in Entwicklungsländern als Ziel des ILO-Übereinkommens Nr.150

Law· Gesetzgebung08/4133enacted

Act zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme (G-SIG: 00020504)

Original: Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme (G-SIG: 00020504)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Verbot jeder Art von Geiselnahme ohne Rücksicht auf ihr Motiv oder die Person des Täters und des Opfers, Verpflichtung zur Auslieferung oder strafrechtlichen Verfolgung jeden Geiselnehmers. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Terrorismusbekämpfung/act zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme

Law· Gesetzgebung08/4020enacted

Viertes act zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 00020505)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 00020505)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Verordnung 454/80EWG vom 18.2.80 betr. Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete, ABl. L 57, S. 7 <br><br><b>Inhalt:</b> Einstufung der genehmigten Anbaugebiete als zur Erzeugung von Qualitätswein b.A. geeignete Flächen, Streichung der Genehmigungspflicht für Wiederbepflanzungen, Zulassung von Ausnahmen für das bis zum 30.11.86 geltende Verbot der Neuanpflanzung von Reben zur Keltertraubenerzeugung unter der Voraussetzung, daß die Vermarktung der Erzeugnisse gesichert ist, Feststellung der Weinbaueignung eines Grundstückes nach Weinbauwertzahlen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Weinbau

Law· Gesetzgebung08/4082enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (G-SIG: 00020506)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (G-SIG: 00020506)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung von § 8 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften: Bedingte Erlaubnis zum Erwerb von Wertpapieren mit der Ausgabebedingung einer späteren Einbeziehung in den geregelten Freiverkehr an einer deutschen Börse. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wertpapier * Börse

Law· Gesetzgebung08/4114enacted

Act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 00020507)

Original: Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 00020507)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Regelung der Rechtsstellung der Hochschullehrer im Bundestag, Hinausschieben der Zahlung eines Übergangsgeldes aus der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag beim Wechsel ins Europäische Parlament bis nach dem Ausscheiden aus dem Europäischen Parlament, Möglichkeit der Versorgungsberechtigten, sich nach dem Diätengesetz 1968 für die Versorgung nach dem Abgeordnetengesetz zu entscheiden, Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlaß von Verhaltensregeln mit einem bestimmten Mindestinhalt. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung § 8, Einfügung §§ 10a und 10b EuAbgG: Einführung einer Versorgung für Europaabgeordnete wie bei Bundestagsmitgliedern sowie einer Aufwandsentschädigung in Form von Sach- und Dienstleistungen (Amtsausstattung). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hochschullehrer/Regelung der Rechtsstellung der Hochschullehrer im 9. Bundestag * Europaabgeordneter/Hinausschieben der Zahlung eines Übergangsgeldes aus der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag beim Wechsel ins Europäische Parlament bis nach dem Ausscheiden aus dem Europäischen Parlament * Übergangszahlung/Hinausschieben der Zahlung eines Übergangsgeldes aus der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag beim Wechsel ins Europäische Parlament bis nach dem Ausscheiden aus dem Europäischen Parlament * Bundestagsabgeordneter/Möglichkeit der Versorgungsberechtigten, sich nach dem Diätengesetz 1968 für die Versorgung nach dem Abgeordnetengesetz zu entscheiden * Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages/Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlaß von Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete mit einem bestimmten Mindestinhalt * Europaabgeordnetengesetz/Änderung § 8, Einfügung §§ 10a und 10b EuAbgG: Einführung einer Versorgung für Europaabgeordnete wie bei Bundestagsmitgliedern sowie einer Aufwandsentschädigung in Form von Sach- und Dienstleistungen (Amtsausstattung)

Law· Gesetzgebung08/4163enacted

Act zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen (G-SIG: 00020509)

Original: Gesetz zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen (G-SIG: 00020509)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung § 46 Bundesvertriebenengesetz: Sicherung der befriedigenden Eingliederung einer begrenzten Zahl von auf landwirtschaftlichen Vollerwerbsstellen geförderten Vertriebenen und Flüchtlingen, Bereitstellung von 50 Mio DM für 1981, 40 Mio DM für 1982 und 30 Mio DM für 1983. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flüchtling aus der DDR/act zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen * Bundesvertriebenengesetz/act zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen * Landwirtschaftsbetrieb/act zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen

Law· Gesetzgebung08/4227enacted

Zweites act zur Beschleunigung des Asylverfahrens (G-SIG: 00020510)

Original: Zweites Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (G-SIG: 00020510)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch B29, B32, B64 und B79 <br><br><b>Inhalt:</b> Ersetzung der Ausschußentscheidungen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch Entscheidungen einzelner Bediensteter, Verbesserung der Mitwirkungspflicht des Asylbegehrenden, Zusammenlegung von asylrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu einem gemeinsamen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, Begrenzung der Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31.12.1983. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Abschiebungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen, Par. 24 Abs. 6 des Ausländergesetzes gilt nur, wenn und soweit die Abschiebungskosten vom Arbeitgeber nicht beigetrieben werden können. Über die Klage ist in einem gemeinsamen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden, Par. 34 des Ausländergesetzes gilt auch für das gerichtliche Verfahren über Entscheidungen der Ausländerbehörde. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge/Ersetzung der Ausschußentscheidungen des Bundesamts durch Entscheidungen einzelner Bediensteter * Aufenthaltserlaubnis/Zusammenlegung von asylrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu einem gemeinsamen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht * Verwaltungsgericht/Zusammenlegung von asylrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu einem gemeinsamen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Law· Gesetzgebung08/1315enacted

Bundesberggesetz (BBergG) (G-SIG: 00020084)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 7.WP eingebracht (BR Drs. 350/75, s.a. GESTA/7.WP/S.660) <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinheitlichung und Neuordnung des gesamten Bergrechts für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Festlandsockels, insbesondere der Regeln für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen; Bereinigung der Bereiche Berechtsamswesen, Betriebsplanverfahren und Bergaufsicht, Errichtung einer Bundesprüfanstalt für den Bergbau, Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft für den Erlaß von Sicherheits- und Arbeitsschutzverordnungen, Neugestaltung des Verhältnisses zu den Berufsgenossenschaften zur Verbesserung der Unfallverhütungsmaßnahmen, stärkere Verankerung schadensverhütender Maßnahmen im Bergschadensrecht sowie Abrundung des Haftungsumfangs und des Schutzes Geschädigter; Änderung verschiedener Bundesgesetze sowie Außerkrafttreten zahlreicher Landesgesetze und -verordnungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der von der Arbeitsgruppe "Bundesberggesetz" des federführenden Ausschusses hat Ergänzungen und umfangreiche Änderungen vorgeschlagen, z.B. bei der Einbeziehung der Erdwärme und der bei ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien, bei den unterirdischen Hohlraumbauten, der unterirdischen behälterlosen Endlagerung und bei der Verflüssigung von Bodenschätzen, bei den Feld- und Förderabgaben u.a. Der Gesetzentwurf soll zum 1.1.82 in Kraft treten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Festlandsockel/Regelung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen im Bereich des Festlandsockels * Bergaufsicht/ Neuabgrenzung von Befugnissen und Tätigkeitsbereichen der Bergaufsicht * Bundesprüfanstalt für den Bergbau/Errichtung einer Bundesprüfanstalt für den Bergbau * Bergverordnungen/Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft für den Erlaß von Sicherheits- und Arbeitsschutzverordnungen * Bundesminister für Wirtschaft/ Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft für den Erlaß von Sicherheits- und Arbeitsschutzverordnungen * Arbeitsschutz/ Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft für den Erlaß von Sicherheits- und Arbeitsschutzverordnungen * Bergbau- Berufsgenossenschaft/Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Bergbau und Berufsgenossenschaften zur Verbesserung der Unfallverhütungsmaßnahmen * Unfallverhütung in Betrieben/ Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Bergbau und Berufsgenossenschaften zur Verbesserung der Unfallverhütungsmaßnahmen * Bergschaden/Stärkere Verankerung schadensverhütender Maßnahmen im Bergschadensrecht * Haftung/ Abrundung des Haftungsumfangs und des Schutzes Geschädigter im Bereich des Bergbaus * Gewerbeordnung/Änderung verschiedener §§ der Gewerbeordnung betr. Bergrecht * Reichsversicherungsordnung/Änderung verschiedener §§ der RVO betr. Bergrecht * Bundes- Immissionsschutzgesetz/Änderung § 4 BImSchG betr. Bergrecht

Law· Gesetzgebung08/2947enacted

Act über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) (G-SIG: 00020308)

Original: Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) (G-SIG: 00020308)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> BVerfG Entscheidung vom 11.10.78 (1 BvR 16/72) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des Vornamens auf motion des Betroffenen bzw. Feststellung der Geschlechtsumwandlung im Geburtenbuch in irreversiblen Fällen von Transsexualismus mit der Folge der Übernahme aller Rechte und Pflichten des neuen Geschlechts, Durchführung des Verfahrens nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Änderung des Personenstandsgesetzes und anderer Gesetze. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Am Verfahren ist ein Vertreter des öffentlichen Interesses beteiligt; er wird durch Rechtsverordnung durch die jeweilige Landesregierung bestimmt. Die Unwirksamkeit der Vornamenänderung tritt auch ein, wenn ein nach der Rechtskraft der Entscheidung geborenes Kind als von dem Antragsteller abstammend anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird. Für die Auflösung von bestehenden Ehen der Antragsteller werden Übergangsvorschriften erlassen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Freiwillige Gerichtsbarkeit/act über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen * Vorname/Änderung des Vornamens bei Transsexuellen * Rechtspflegergesetz/Änderung § 13 Rechtspflegergesetz betr Namensänderung bei Transsexuellen * Kostenordnungen/Änderung § 128 Rechtspflegergesetz betr Namensänderung bei Transsexuellen * Personenstandsgesetz/Änderung der §§ 30, 61 und 62 betr Namensänderung bei Transsexuellen

Law· Gesetzgebung08/3431enacted

Act zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) (G-SIG: 00020356)

Original: Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) (G-SIG: 00020356)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Gesetzliche Regelung der Befugnisse von Luftfahrtbehörden, Flughafen- und Luftfahrtunternehmen für Sicherheitsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen und Sabotageakte wie z.B. durch Fluggast- und Gepäckkontrollen sowie bauliche Sicherungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Beförderung gefährlicher Stoffe mit Flugzeugen unterliegt solange der Genehmigungspflicht, bis diese Materie durch Rechtsverordnungen geregelt ist. Die Abwehr äußerer Gefahren obliegt ausschließlich staatlichen Stellen, ausgenommen sind die Durchsuchung von Personen und Gepäck. Für die Durchsuchung bzw. Überprüfung von Postsendungen wird das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Luftsicherheit * Luftverkehrsunternehmen/Gesetzliche Verpflichtung der Flughafen- und Luftfahrtunternehmen zu Sicherungsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen u.ä. * Flughafen/Gesetzliche Verpflichtung der Flughafen- und Luftfahrtunternehmen zu Sicherungsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen u.ä. * Luftpiraterie/Gesetzliche Verpflichtung der Flughafen- und Luftfahrtunternehmen zu Sicherungsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen u.ä. * Personenkontrolle/Verpflichtung der Luftfahrt- und Flughafenunternehmen zu Personenkontrollen im Luftverkehr * Luftfahrt-Bundesamt/Änderung von § 2 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt: Regelung der Fachaufsicht bei Flugunfalluntersuchungen * Bundesanstalt für Flugsicherung/Änderung der §§ 2 und 5 des Gesetzes über die BFS: Erweiterung der Zuständigkeiten des BFS * Straßenverkehrsgesetz/Änderung von § 30 StVG: Berücksichtigung der Eintragungen der Luftfahrtbehörden im Verkehrszentralregister

Law· Gesetzgebung08/3550enacted

Act zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials (G-SIG: 00020406)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials (G-SIG: 00020406)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsberatung/act zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials * Berufliche Bildung/act zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials

Law· Gesetzgebung08/3529enacted

Act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern (G-SIG: 00020425)

Original: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern (G-SIG: 00020425)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Ausführungsgesetze bereits in der 7.WP erlassen (BR Drs. 691/74 bzw. BGBl I, 1976, S. 1749, s.a. GESTA/7.WP/S.111 und BR Drs. 7/75 bzw. BGBl I, 1976, S. 1762, s.a. GESTA/7.WP/S.312) <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinheitlichung des Adoptionsrechts in den Mitgliedstaaten des Europarats, Förderung des Wohls der angenommenen Kinder; Anpassung des deutschen Rechts durch das Adoptionsgesetz von 1976 und das Adoptionsvermittlungsgesetz.

Law· Gesetzgebung08/3829enacted

Drittes act zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 00020437)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 00020437)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> BVerfG Entscheidung vom 22.5.79 (1 BvL 9/79) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20.2.75 (Rechtssache 12/74), 12.10.78 (Rechtssache 13/78), 20.2.79 (Rechtssache 120/78) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des Weingesetzes an den Stand des Gemeinschaftsrechts sowie an beim Vollzug seit 1971 gemachte Erfahrungen, Einführung des Begriffes "Landwein" für gehobene Tafelweine mit regionalem Charakter, Neuregelung der für Wein zulässigen geographischen Bezeichnungen, Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften für in der DDR und Ost-Berlin hergestellte Erzeugnisse, Neufassung der Straf- und Bußgeldvorschriften. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der bill beschränkt sich ausschließlich auf die Verlängerung der Übergangsregelungen für Deckrotwein (Par. 63 Abs. 1) bis zum 30.6.84. Diese Teillösung ist nicht zustimmungspflichtig. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Anpassung des Weingesetzes an den Stand des Gemeinschaftsrechts * Landwein/Einführung des Begriffes "Landwein" für gehobene Tafelweine mit regionalem Charakter * Handel mit der DDR/Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften für in der DDR hergestellte Weinerzeugnisse

Law· Gesetzgebung08/3746enacted

Act zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (G-SIG: 00020450)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (G-SIG: 00020450)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Vertrag vom 11.9.70 über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer und Monopolangelegenheiten mit Österreich, BGBl II, 1971, S. 1001. <br><br><b>Inhalt:</b> Erweiterung des Anwendungsbereiches des Vertrages vom 11.9.1970 sowie eine vereinfachte Übermittlung von Schriftstücken der Finanz- (Zoll-) behörden des einen Vertragsstaates an den Empfänger im anderen Vertragsstaat. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe/act zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten * Amtshilfe/ act zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten * Zollbehörde/ act zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten * Finanzbehörde/act zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten * Verbrauchsteuer/act zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten * Monopol/act zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten

Law· Gesetzgebung08/3747enacted

Act zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten (G-SIG: 00020451)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten (G-SIG: 00020451)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Mauritius, Dominion

Law· Gesetzgebung08/3866enacted

Act zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (G-SIG: 00020462)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (G-SIG: 00020462)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Ausführungsgesetz siehe C61 <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gerichtsentscheidung/act zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen * Zivilrecht/act zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen * Handelsrecht/act zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Law· Gesetzgebung08/3867enacted

Act zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (G-SIG: 00020467)

Original: Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (G-SIG: 00020467)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Ratifizierungsgesetz siehe XC17 Ausführungsgesetz zum GÜV vom 29.7.72, BGBl I, 1328 <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung des Verfahrens, in dem israelische Schuldtitel in der Bundesrepuplik Deutschland zur Zwangsvollstreckung zugelassen werden, sowie Erlaß ergänzender Vorschriften für die Urteilsbegründung und das Mahnverfahren. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gerichtsentscheidung/act zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen * Zivilrecht/act zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen * Handelsrecht/act zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen * Zwangsvollstreckung/ Regelung des Verfahrens, in dem israelische Schuldtitel in der Bundesrepublik Deutschland zur Zwangsvollstreckung zugelassen werden * Mahnverfahren gem.Zivilprozeßordnung/Regelung des Mahnverfahrens für israelische Schuldforderungen in der Bundesrepublik Deutschland

Law· Gesetzgebung08/3701enacted

Act zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981 - StEntlG 1981) (G-SIG: 00020473)

Original: Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981 - StEntlG 1981) (G-SIG: 00020473)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Parallelentwurf siehe D77 bill gleicher Materie siehe D68, D76 sowie D78 <br><br><b>Inhalt:</b> Im Wortlaut mit dem Regierungsentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 1981 (BR Drs 100/80) identischer bill: Milderung der Progression bei der Einkommen- und Lohnsteuer, Anhebung des Weihnachtsfreibetrages sowie der Sonderausgabenhöchstbeträge und des Vorwegabzugsbetrages für Sonderausgaben, Einführung eines steuerlichen Kindergrundfreibetrags und kinderbezogener Leistungen gem.AFG, BVG, Unterhaltssicherungsgesetz und im Sozialversicherungsbereich, Abschaffung des steuerlichen Abzugsbetrages für Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Kindergeldzuschlags für die ersten sechs Monate nach der Geburt, Berücksichtigung der Werte für Pensionsrückstellungen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; Änderung und Ergänzung versch. §§ EStG, AFG und des Berlinförderungsgesetzes, Änderung der §§ 12 und 17 3.VermBG, §§ 2 und 8 SparPG, §§ 3 und 10 WoPG, §§ 104 und 124 BewG, des § 10 USG, des § 40 act über Kapitalanlagegesellschaften, des § 19 act über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen, Änderung der Überschrift und Einfügung eines § 14a BKGG, Kinderausgleichsbetragsgesetz als Artikel 9 des bills. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Umgestaltung des Par. 51a EStG zur Auswirkung der Entlastungsmaßnahmen auf die Kirchensteuer. Übernahme von Vorschlägen des Bundesrates zu Par. 104 BewG. Vorgesehen ist die monatliche (statt zweimonatliche) Zahlung des Zuschlags zum Kindergeld für die ersten sechs Monate sowie die Übernahme von Steuerbefreiungstatbeständen aus anderen Gesetzentwürfen entsprechend den Vorschlägen der mitberatenden Ausschüsse. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Familienförderung/act zur Steuerentlastung und Familienförderung * Einkommensteuergesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ EStG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Arbeitsförderungsgesetz/ Änderung und Ergänzung versch. §§ AFG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Berlinförderungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ Berlinförderungsgesetz betr. Steuerentlastung und Berlinförderung * Vermögensbildungsgesetz/Änderung der §§ 12 und 17 3. VermBG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Spar- Prämiengesetz/Änderung der §§ 2 und 8 SparPG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * housing construction-Prämiengesetz/Änderung der §§ 3 und 10 WoPG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Bewertungsgesetz/Änderung der §§ 104 und 124 BewG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Kapitalanlagegesellschaft/ Änderung des § 40 act über Kapitalanlagegesellschaften betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Investmentanteil/Änderung des § 19 act über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Kinderausgleichsbetragsgesetz/Kinderausgleichsbetragsgesetz als Artikel 9 des StEntlG 1981 * Unterhaltssicherungsgesetz/Änderung des § 10 USG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Bundeskindergeldgesetz/Änderung der Überschrift des ersten Abschnitts und Einfügung eines § 14a BKGG betr. Steuerentlastung und Familienförderung * Steuertarif/Milderung der Progression bei der Einkommen- und Lohnsteuer * Weihnachtsfreibetrag gem. Einkommensteuergesetz/Anhebung des Weihnachtsfreibetrages auf 600 DM * Sonderausgaben gem.Einkommensteuergesetz/Anhebung der Sonderausgabenhöchstbeträge und des Vorwegabzugsbetrags für Sonderausgaben * Kinderfreibetrag/Einführung eines steuerlichen Kindergrundfreibetrags * Kinderbetreuungskosten/Abschaffung des steuerlichen Abzugsbetrags für Kinderbetreuungskosten * Kindergeld/ Einführung eines Kindergeldzuschlags für die ersten sechs Monate nach der Geburt * Betriebliche Altersversorgung/Übernahme der ertragsteuerlich zulässigen Werte für Pensionsrückstellungen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens * Einheitswert (Steuerwert)/ Übernahme der ertragsteuerlich zulässigen Werte für Pensionsrückstellungen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens * Betriebsvermögen/Übernahme der ertragsteuerlich zulässigen Werte für Pensionsrückstellungen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens

Law· Gesetzgebung08/3919enacted

Act zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 00020478)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 00020478)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Rumänien, Volksrepublik/act zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Law· Gesetzgebung08/3984enacted

Erstes act zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (G-SIG: 00020479)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (G-SIG: 00020479)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Besteuerung und Eigenkapitalerhöhung der DSLB, Änderung der Geschäftsstruktur durch Ausweitung des Wettbewerbsgeschäfts, insbesondere zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum und Erweiterung des Auftragsgeschäfts, Wegfall der Bundesgarantie für künftige Schuldverschreibungen der Bank. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Redaktionelle Änderungen. Einbeziehung der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung als Par. 23a in den bill: Die Anstalt ist verpflichtet, die Anteile eines an ihrem Grundkapital beteiligten Landes gegen Zahlung des Nennwertes zurückzunehmen, wenn dies von diesem Land innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift verlangt wird. Das Grundkapital ist entsprechend herabzusetzen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kreditgeschäft/Änderung der Struktur von Wettbewerbs- und Auftragsgeschäft bei der DSLB * Schuldverschreibung/Wegfall der Bundesgarantie für künftige Schuldverschreibungen der DSLB * Eigenkapital/Erhöhung des Eigenkapitals der DSLB * Steuerbefreiung/ Wegfall des Steuerprivilegs der DSLB

Law· Gesetzgebung08/3949enacted

Act zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 00020482)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (G-SIG: 00020482)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs bis 31.12.1984. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzgericht/Verkürzung der Revisionsverfahren und Entlastung des Bundesfinanzhofs

Law· Gesetzgebung08/3766enacted

Fünftes act zur Änderung des Wohngeldgesetzes (G-SIG: 00020447)

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes (G-SIG: 00020447)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative von SPD, FDP K01 (BT-Drs 08/3702) und der Regierungsvorlage K12 (BT-Drs 08/3903); siehe auch H06 Entschließung des Deutschen Bundestages, BT Drs. 8/590, PlPr 8/32, S. 2418D<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Gewährung einer Mietbeihilfe für alle alleinstehenden Grundwehrdienstleistenden nach Neufassung des § 7a USG, Nichtanwendung nach § 41 des Wohngeldgesetzes auf diesen Personenkreis.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wehrpflichtiger * Mietbeihilfe gem.Unterhaltssicherungsgesetz

Law· Gesetzgebung08/3995enacted

Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande - AGGrenzg NL) (G-SIG: 00020488)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Ratifikationsgesetz siehe XD28 <br><br><b>Inhalt:</b> Einkommensteuervergünstigung für niederländische Grenzgänger, wenn die Summe der Einkünfte zu mindestens 90 v.H. der deutschen Einkommensteuer unterliegt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Doppelbesteuerungsabkommen/Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebie * Einkommensteuer * Niederlande, Königreich * Grenzgänger

Law· Gesetzgebung08/3994enacted

Act zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (G-SIG: 00020489)

Original: Gesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (G-SIG: 00020489)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Ausführungsgesetz siehe D81 <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Niederlande, Königreich/act zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete

Law· Gesetzgebung08/3993enacted

Act zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose (G-SIG: 00020490)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose (G-SIG: 00020490)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Finnland, Republik/act zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose * Arbeitslosenversicherung/act zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose

Law· Gesetzgebung08/3992enacted

Act zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit (G-SIG: 00020491)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit (G-SIG: 00020491)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Finnland, Republik/act zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit

Law· Gesetzgebung08/3987enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (G-SIG: 00020492)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (G-SIG: 00020492)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Erweiterung des Aufgabenbereichs des Fahrlehrers um die Ausbildung von Bewerbern für die Fahrerlaubnis der Klasse 4 (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge * Kraftrad

Law· Gesetzgebung08/3917enacted

Zweites act zur Änderung energierechtlicher Vorschriften (G-SIG: 00020494)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung energierechtlicher Vorschriften (G-SIG: 00020494)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des 3. Verstromungsgesetzes sowie des § 1 Abs. 3 2. Verstromungsgesetz: Verlängerung des Mehrkostenausgleichs gegenüber Heizöl bis 1995, Verbilligung von einem Drittel der bisherigen Mengen deutscher Kohle auf den Preis für Importkohle bis 1995, Verbesserung des Zugangs der Elektrizitätswirtschaft zu Drittlandskohle, Ausweitung der Hilfen für niederflüchtige Kohle, Verlängerung der Investitionszuschüsse für Kohlekraftwerke, Gewährung von Investitionszuschüssen für die Umrüstung ölbefeuerter auf kohlebefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen; Änderung versch. §§ des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe betr. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes bis 1995 sowie Ermöglichung des Abschlusses langfristiger Lieferverträge durch deutsche Verbraucher mit Erhöhung der Kontingente. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Reduzierung der Mindestausnutzungsdauer auf der Basis von Gemeinschaftskohle für Kraftwerke nach dem 2. und 3. Verstromungsgesetz. Höhere Flexibilität bei der Kohleabnahme im Rahmen der Grundmenge sowie Gewährung von Umrüstungshilfen auch bei bivalenten öl/gasgefeuerten Heizkraftwerken, wenn der Ölteil auf Kohle umgestellt wird. Gewährung des Zuschusses für Einsatzerschwernis bei niederflüchtiger Kohle im Jahr 1980, unabhängig von der Wärmepreisdifferenz Kohle/Öl, jedoch ohne den Zuschlag von 20 v. H und beschränkt auf ein Zuschußvolumen von 20 Mio DM und den Bezug niederflüchtiger Kohle aus Randzechen. Festlegung eines Drittels der Bezüge von Sophia-Jacoba-Kohle im Jahre 1980 als Zusatzmenge. Einführung eines festen Jahreskontingents ab 1981 für Zwecke der Kohleveredelung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verstromungsgesetz/Änderung des 2. und 3. Vertromungsgesetzes betr. Förderung des Steinkohlenabsatzes an die Elektrizitätswirtschaft bis 1995 * Elektrizitätswirtschaft/Zweites act zur Änderung energierechtlicher Vorschriften * Fester Brennstoff/Änderung versch. §§ des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe betr. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes bis 1995, Ermöglichung des Abschlusses langfristiger Lieferverträge durch deutsche Verbraucher sowie Erhöhung der Kontingente * Einfuhrkontingent/ Änderung versch. §§ des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe betr. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes bis 1995, Ermöglichung des Abschlusses langfristiger Lieferverträge durch deutsche Verbraucher sowie Erhöhung der Kontingente * Investitionszuschuß/Verlängerung der Investitionskostenzuschüsse für Kohlekraftwerke, Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für die Umstellung ölbefeuerter auf kohlebefeuerte Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen * Kohlekraftwerk/Verlängerung der Investitionskostenzuschüsse für Kohlekraftwerke, Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für die Umstellung ölbefeuerter auf kohlebefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen * Kraft-Wärme-Kopplung/ Verlängerung der Investitionskostenzuschüsse für Kohlekraftwerke, Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für die Umstellung ölbefeuerter auf kohlebefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Law· Gesetzgebung08/3950enacted

Act über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 (Nachtragshaushaltsgesetz 1980) (G-SIG: 00020503)

Original: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 (Nachtragshaushaltsgesetz 1980) (G-SIG: 00020503)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch Bundeshaushaltsgesetz 1980 D67 <br><br><b>Inhalt:</b> Neufestsetzung des Haushaltsvolumens 1980 auf 214,35 Mrd DM; Mehrausgaben aufgrund der deutschen Beteiligung an der Wirtschaftshilfeaktion für die Türkei, der Rüstungssoforthilfe für die Türkei und Griechenland, des Mehrbedarfs im Verteidigungshaushalt, der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst sowie des Mehrbedarfs bei Wohnungsbauprämie und BAföG-Leistungen; Ausgleich der Mehrausgaben durch Haushaltseinsparungen; Steuermindereinnahmen von 1,5 Mrd DM und Erhöhung der Nettokreditaufnahme auf 25,73 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Regierungsvorlage wurde entsprechend den Vorschlägen des Haushaltsausschusses noch einmal um 76 Mio DM gekürzt. Damit beläuft sich der Etat auf 214,274 Mrd DM bei einer wiederum reduzierten Nettokreditaufnahme von 24,203 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Nachtragshaushalt/act über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 * Türkei, Republik/ Deutscher Beitrag an der Wirtschaftshilfeaktion für die Türkei, Rüstungshilfe für die Türkei * Militärhilfe/Rüstungssoforthilfe für die Türkei und Griechenland * Griechenland, Republik/ Rüstungssoforthilfe für die Türkei und Griechenland * Verteidigungsausgaben/Mehrausgaben für Betriebsstoffe und Munition * Öffentlicher Dienst/Haushaltsmehrausgaben aufgrund der Tarifrunde für 1980 * Wohnungsbauprämie/Erhöhung der Haushaltsansätze für Wohnungsbauprämien und Leistungen nach dem BAföG * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Erhöhung der Haushaltsansätze für Wohnungsbauprämien und Leistungen nach dem BAföG * Steueraufkommen/ Voraussichtliche Steuermindereinnahmen von 1,5 Mrd DM im Haushalt 1980 * Kreditaufnahme/Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 1,5 Mrd DM auf 25,73 Mrd DM

Law· Gesetzgebung08/2844enacted

Zweites act zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 2. ASEG) (G-SIG: 00020319)

Original: Zweites Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 2. ASEG) (G-SIG: 00020319)

Germany · German Bundestag · 18 April 2024

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch G14 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der sozialen Sicherung von Hinterbliebenen landwirtschaftlicher Unternehmer durch verschiedene Übergangshilfen, Anhebung der Ausgleichsleistungen für ältere Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Einbeziehung von Binnenfischern und Imkern in die Altershilfe für Landwirte, Einbeziehung der Empfänger von Hinterbliebenengeld, von Vollwaisen, Binnenfischern und Imkern in die Krankenversicherung der Landwirte; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ GAL, Einfügung eines § 9a in das act zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte, Änderung von Art. I § 23 Abs.1 SGB, Änderung und Ergänzung verschiedener §§ KVLG, Streichung des § 4 Abs.3 und des § 7 sowie Änderung des § 10 des Gesetzes über die Einrichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Änderung von Art.2 § 52a Abs. 1 ArVNG und von Art.2 § 50b Abs.1 AnVNG, Neufassungsermächtigung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. wird die Betriebs- und Haushaltshilfe unabhängig von dem Vorhandensein eines Kindes im Haushalt des hinterbliebenen Ehegatten gestellt. Längerfristige Gewährung der einkommensabhängigen Übergangshilfe bis zum 16. Lebensjahr eines waisengeldberechtigten Kindes. Einbeziehung der älteren mitarbeitenden Familienangehörigen in der Land- und Forstwirtschaft, die am 1.5.80 das 50., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, in den Schutz der Altershilfe für Landwirte im Wege der Pflichtversicherung. Die bei der Ermittlung des Flächenwertes notwendige Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung wird an die neuen Werte angepaßt. Außerdem werden Übergangsregelungen bei der Gewährung medizinischer Rehabilitation getroffen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hinterbliebener/Verbesserung der sozialen Sicherung von Hinterbliebenen landwirtschaftlicher Unternehmer * Witwe/ Verbesserung der sozialen Sicherung von Hinterbliebenen landwirtschaftlicher Unternehmer * Landwirt/Verbesserung der sozialen Sicherung von Hinterbliebenen landwirtschaftlicher Unternehmer * Binnenfischerei/Einbeziehung von Binnenfischern und Imkern in die Altershilfe für Landwirte und in die Krankenversicherung der Landwirte * Fischer/Einbeziehung von Binnenfischern und Imkern in die Altershilfe für Landwirte und in die Krankenversicherung der Landwirte * Bienenzüchter/Einbeziehung von Binnenfischern und Imkern in die Altershilfe für Landwirte und in die Krankenversicherung der Landwirte * Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft/Anhebung der Ausgleichsleistungen für ältere Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft; Streichung des § 4 Abs.3 und des § 7 sowie Änderung des § 10 des Gesetzes über die Einrichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft * Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft/ Anhebung der Ausgleichsleistungen für ältere Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft; Streichung des § 4 Abs.3 und des § 7 sowie Änderung des § 10 des Gesetzes über die Einrichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft * Älterer Arbeitnehmer/Anhebung der Ausgleichsleistungen für ältere Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft; Streichung des § 4 Abs.3 und des § 7 sowie Änderung des § 10 des Gesetzes über die Einrichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft * Landwirtschaftliche Krankenversicherung/ Einbeziehung der Empfänger von Hinterbliebenengeld, von Vollwaisen, Binnenfischern und Imkern in die Krankenversicherung der Landwirte; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ KVLG * Waise/Einbeziehung der Empfänger von Hinterbliebenengeld, von Vollwaisen, Binnenfischern und Imkern in die Krankenversicherung der Landwirte; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ KVLG * Landwirtschaftliche Altershilfe/Einbeziehung von Binnenfischern und Imkern in die Altershilfe für Landwirte, Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ GAL * Sozialgesetzbuch/Änderung Art. I § 23 Abs.1 SGB betr Verbesserung der sozialen Sicherung für Hinterbliebene von Landwirten * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung Art.2 § 52a Abs.1 ArVNG betr Verbesserung der sozialen Sicherung für Hinterbliebene von Landwirten * Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung Art.2 § 50b Abs.1 AnVNG betr Verbesserung der sozialen Sicherung für Hinterbliebene von Landwirten * Hinterbliebenenversorgung/Zweites act zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft

Law· Gesetzgebung08/3306enacted

Act über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) (G-SIG: 00020386)

Original: Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) (G-SIG: 00020386)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Feststellung des ERP-Wirtschaftsplans 1980 auf rd. 3 Mrd DM u.a. zum Zwecke der Mittelstandsförderung für Umweltschutzaufgaben, für die Berlinförderung und für Exportfinanzierungshilfen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittelstandsförderung/Mittelbereitstellung im ERP-Wirtschaftsplan 1980 * Investitionsförderung/Mittelbereitstellung im ERP- Wirtschaftsplan 1980 * Berlinförderung/Mittelbereitstellung im ERP- Wirtschaftsplan 1980 * Ausfuhrförderung/Mittelbereitstellung im ERP- Wirtschaftsplan 1980 * Umweltschutz/Mittelbereitstellung im ERP- Wirtschaftsplan 1980 für Umweltschutzmaßnahmen

Page 1 of 3Next