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Germany

Laws

83 ingested laws from Germany in 1979. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung08/2172enacted

Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG) (G-SIG: 00020231)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Inhalt:</b> Einbeziehung der verbundenen Hausrat- und Gebäudeversicherungen in die Feuerschutzsteuer sowie Vereinheitlichung des Steuersatzes auf 6 v.H. für alle Versicherer. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der künftig einheitliche Steuersatz für freiwillige Versicherungen beträgt nicht 6 v.H., sondern nur 5 v.H. Dadurch betragen die Gesamtmehreinnahmen der Länder nurmehr 40 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Brandschutz/Finanzierung des Brandschutzes durch Erhöhung der Feuerschutzsteuereinnahmen * Gebäudeversicherung/Einbeziehung der verbundenen Hausrat- und Gebäudeversicherungen in die Feuerschutzsteuer * Hausratversicherung/Einbeziehung der verbundenen Hausrat- und Gebäudeversicherungen in die Feuerschutzsteuer * Steuersatz/Vereinheitlichung des Steuersatzes der Feuerschutzsteuer für private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

Law· Gesetzgebung08/2597enacted

Zweites act zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) (G-SIG: 00020253)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) (G-SIG: 00020253)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG) 1251/70 vom 29.6.70, ABl. L 142, S. 24 - Richtlinien des Rates der EG 73/34EWG vom 17.12.74, ABl. 1975 L 14, S. 10; 72/194EWG vom 18.5.72, ABl. L 121, S. 32 und 75/35EWG vom 17.12.74, ABl. 1975 L 14, S. 14 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufnahme des gesamten Verbleiberechts der EG für ehemalige Arbeitnehmer und Selbständige in das Aufenthaltsgesetz, Beseitigung der Rechtsunsicherheit über die Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen des Gesetzes sowie terminologische Anpassungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Redaktionelle Änderungen entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbleiberecht/Zweites act zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft * Arbeitnehmer/Zweites act zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft * Selbständiger/Zweites act zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Law· Gesetzgebung08/2779enacted

Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) (Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen - VerifAbkAusfG) (G-SIG: 00020307)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Verifikationsabkommen vom 21.2.1977, BGBl II, 1974, S. 794, siehe auch GESTA/7.WP/S.6 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung 3227/76 EURATOM vom 19.10.76, ABl. L 363 vom 31.12.76 <br><br><b>Inhalt:</b> Umfassende innerstaatliche Regelung der Rechte und Pflichten der von IAEO-Sicherungsmaßnahmen Betroffenen, Vorschriften zur Identifizierung von IAEO-Inspektoren sowie Haftung der Bundesrepublik Deutschland. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellende Regelungen über den Zutritt der Inspektoren zu den zu kontrollierenden Anlagen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Internationale Atomenergie-Organisation/Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von ArtikHaftung der Bundesrepublik Deutschland für Schäden aus Sicherungsmaßnahmen von IAEO-Inspektoren * Staatshaftung/Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Schäden aus Sicherungsmaßnahmen von IAEO-Inspektoren

Law· Gesetzgebung08/3081enacted

Act über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen (G-SIG: 00020332)

Original: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen (G-SIG: 00020332)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Förderung überregionaler Erdgasleitungen durch Finanzhilfen des Bundes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> %Der Bund trägt die Hälfte der für das einzelne Vorhaben gewährten öffentlichen Zuschüsse. Der Bundesanteil beträgt jedoch höchstens 15 v.H. der bei den einzelnen Vorhaben förderungsfähigen Investitionskosten. Die Auswahl der Vorhaben und die Bewilligung der Zuschüsse obliegen den Ländern. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzhilfe/Gewährung von Finanzhilfen durch den Bund an die Länder zur Förderung überregionaler Erdgasleitungen * Energieversorgung/ Erhöhung des Erdgasanteils an der Energieversorgung durch die Förderung überregionaler Erdgasleitungen

Law· Gesetzgebung08/3067enacted

Siebzehntes Strafrechtsänderungsgesetz (17.StrÄndG) (G-SIG: 00020334)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;Entwurf eines Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (19. StrÄndG)&quot;; abgetrennter Teil siehe &quot;Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes&quot; C58 (BT-Drs 08/3313); vgl. auch C42<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Beschränkung der Strafbarkeit einer Offenbarung von Geheimnissen, die nicht Staatsgeheimnisse sind, auf Personen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind; Ausdehnung der Strafbestimmungen für die Offenbarung von Dienstgeheimnissen auf ehemalige Soldaten; Aufhebung des § 353c StGB, Änderung der §§ 97b, 353b und 358 StGB sowie der §§ 1 und 48 WStG.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Teilung des Gesetzentwurfs in der Weise, daß Artikel 1 als &quot;Entwurf eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes&quot;, Artikel 2 als &quot;Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes&quot; weiterberaten wird. Siehe dazu C58 (BT-Drs 08/3313).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch * Wehrstrafgesetz/Änderung der §§ 1 und 48 WStG betr. Ausdehnung der Strafbestimmungen für die Offenbarung von Dienstgeheimnissen auf ehemalige Soldaten * Dienstgeheimnis/Änderung der §§ 1 und 48 WStG betr. Ausdehnung der Strafbestimmungen für die Offenbarung von Dienstgeheimnissen auf ehemalige Soldaten * Geheimhaltung/Siebzehntes Strafrechtsänderungsgesetz (17.StrÄndG) * Geheimnisverletzung/Siebzehntes Strafrechtsänderungsgesetz (17. StrÄndG) * Strafgesetzbuch: § 353c/Aufhebung des § 353c StGB

Law· Gesetzgebung08/3231enacted

Act zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (G-SIG: 00020380)

Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (G-SIG: 00020380)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Griechenland, Republik/act zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl * Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl/ act zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl * Europäische Atomgemeinschaft/act zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Law· Gesetzgebung08/3293enacted

Zweites act zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (G-SIG: 00020395)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (G-SIG: 00020395)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> BVerfGE 42, S. 263 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung mehrerer Paragraphen des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" zur Aufstockung des Stiftungsvermögens von 150 auf 170 Mio DM für eine Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen um ca. 13 v.H. ab 1.1.1980 und für die Sicherung der Rentenleistungen für die Rentenlaufzeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Behindertes Kind * Rente

Law· Gesetzgebung08/3100enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) (G-SIG: 00020397)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) (G-SIG: 00020397)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch Nachtragshaushaltsgesetz 1980 D85<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Feststellung des Bundeshaushalts 1980 in Einnahme und Ausgabe auf 215 300 000 000 DM, Begrenzung der Kreditaufnahme zur Deckung von Ausgaben auf 28 180 000 000 DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Der Bundeshaushaltsplan für 1980 wird in Einnahme und Ausgabe auf 214,48 Mrd DM festgestellt. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird auf 24,227 Mrd DM herabgesetzt.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kreditaufnahme/Begrenzung der Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 1980 auf 28,18 Mrd DM * Bundesbürgschaft/Festsetzung der Höchstbeträge für Bundesbürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen im Haushaltsjahr 1980 * Bundesbeteiligungen/Ermächtigung des Bundesfinanzministers, zur Beibehaltung des Bundesanteils an Unternehmen des Privatrechts Kapitalerhöhungen zuzustimmen * Gesetzliche Rentenversicherung/Vorzeitige Zahlung eines Bundeszuschusses von 1,25 Mrd DM an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Haushaltsjahr 1980 * Angestelltenversicherung/ Vorzeitige Zahlung eines Bundeszuschusses von 1,25 Mrd DM an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Haushaltsjahr 1980 * Arbeiterrentenversicherung/Vorzeitige Zahlung eines Bundeszuschusses von 1,25 Mrd DM an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Haushaltsjahr 1980 * Bundespost/Sonderablieferung der Deutschen Bundespost an den Bundeshaushalt 1980 in Höhe von 1,5 Mrd DM

Law· Gesetzgebung08/3270enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (G-SIG: 00020412)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (G-SIG: 00020412)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> BVerfGE 41,399 ("Daniels"-Entscheidung) <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des § 18 Parteiengesetz: Gleichstellung unabhängiger Bewerber hinsichtlich der Wahlkampfkostenerstattung aufgrund des Verfassungsgerichtsbeschlusses vom 9. März 1976. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wahlkampfkosten * Bundesverfassungsgericht

Law· Gesetzgebung08/3313enacted

Act zur Änderung des Wehrstrafgesetzes (G-SIG: 00020423)

Original: Gesetz zur Änderung des Wehrstrafgesetzes (G-SIG: 00020423)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Abtrennung von C35 &quot;Entwurf eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (17.StrÄndG)&quot; (BT-Drs 08/3067); siehe auch C42<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung des § 353c Abs.1 StGB und Aufnahme des § 353c Abs.2 StGB in § 353b StGB betr. Beseitigung einer sachlich nicht gerechtfertigten Anwendungsbeschränkung des strafrechtlichen Geheimnisschutzes bei Soldaten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Dienstgeheimnis/act zur Änderung des Wehrstrafgesetzes * Geheimnisverletzung/act zur Änderung des Wehrstrafgesetzes * Strafgesetzbuch: § 353b/act zur Änderung des Wehrstrafgesetzes * Soldat/act zur Änderung des Wehrstrafgesetzes

Law· Gesetzgebung08/2024enacted

Act zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (G-SIG: 00020209)

Original: Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (G-SIG: 00020209)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Neugestaltung des § 153 Gerichtsverfassungsgesetz: Bundesgesetzliche Umschreibung des Berufsbilds des Beamten des mittleren Justizdienstes für die Aufgaben als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle sowie bundeseinheitliche Regelung der Dauer des Vorbereitungsdienstes; Änderung von § 29 des Rechtspflegergesetzes: Übertragung besonders schwieriger Geschäfte des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auf den Rechtspfleger. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann auch betraut werden, wer die Rechtspflegerprüfung oder die Prüfung für den gehobenen Dienst bei der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden hat und wer nach den Vorschriften über den Laufbahnwechsel die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes erhalten hat. Für die Freie und Hansestadt Hamburg gelten Vorbehalte für die Anträge und Erklärungen, die der Rechtspfleger aufzunehmen hat. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gerichtsverfassungsgesetz/Neugestaltung des § 153 Gerichtsverfassungsgesetz: Bundesgesetzliche Umschreibung des Berufsbilds des Beamten des mittleren Justizdienstes für die Aufgaben als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle sowie bundeseinheitliche Regelung der Dauer des Vorbereitungsdienstes * Beamter des mittleren Dienstes/Neugestaltung des § 153 Gerichtsverfassungsgesetz: Bundesgesetzliche Umschreibung des Berufsbilds des Beamten des mittleren Justizdienstes für die Aufgaben als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle sowie bundeseinheitliche Regelung der Dauer des Vorbereitungsdienstes * Rechtspflegergesetz/Änderung von § 29 des Rechtspflegergesetzes: Übertragung besonders schwieriger Geschäfte des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auf den Rechtspfleger

Law· Gesetzgebung08/3126enacted

Act über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) (G-SIG: 00020350)

Original: Gesetz über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) (G-SIG: 00020350)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Neuregelung der Rücklagevorschriften bei der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Verhinderung unnötiger Kapitalansammlungen bei den Trägern; Änderung beitragsrechtlicher Vorschriften; Erweiterung der Kassenzuständigkeit für behinderte Jugendliche in Berufsbildungswerken, Anpassung der Vorschriften über die Krankenversicherung der unständig Beschäftigten an die der ständig Beschäftigten, Erleichterungen bei der Arbeitgeberumlage gem. Lohnfortzahlungsgesetz für Betriebe mit Kurzarbeit, Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für Aussiedler; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ RVO, Änderung § 119 und Streichung § 122 Reichsknappschaftsgesetz, Änderung und Ergänzung verschiedener §§ KVLG, Änderung von Art. 2 § 2 der 12. Verordnung über den Aufbau der Sozialversicherung, Änderung der §§ 13 und 14 Lohnfortzahlungsgesetz, des § 10, Abs. 1 Satz 1 Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz sowie des Art. 2 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Sozialversicherungsabkommen mit Polen vom 25. April 1973. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Eine Übergangsregelung stellt sicher, daß die Änderung der Kassenzuständigkeit für die bereits in Berufsbildungswerken tätigen jugendlichen Behinderten schon ab 1.1.80 angewendet wird. Ferner entfällt für die Wahlbriefe bei den Sozialversicherungswahlen die besondere Einziehungsgebühr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Krankenversicherungsträger/Neuregelung der Rücklagevorschriften bei der gesetzlichen Krankenversicherung * Gesetzliche Krankenversicherung/Neuregelung der Rücklagevorschriften bei der gesetzlichen Krankenversicherung * Krankenversicherungsbeitrag/ Änderung beitragsrechtlicher Vorschriften bei der GKV * Behinderter/ Erweiterung der Kassenzuständigkeit für behinderte Jugendliche in Berufsbildungswerken * Berufsbildungswerk/Erweiterung der Kassenzuständigkeit für behinderte Jugendliche in Berufsbildungswerken * Unständig Beschäftigter/Anpassung der Vorschriften über die Krankenversicherung der unständig an die der ständig Beschäftigten * Lohnfortzahlungsgesetz/Erleichterungen bei der Arbeitgeberumlage gem. Lohnfortzahlungsgesetz für Betriebe mit Kurzarbeit; Änderung der §§ 13 und 14 des Lohnfortzahlungsgesetzes * Kurzarbeit/Erleichterungen bei der Arbeitgeberumlage gem. Lohnfortzahlungsgesetz für Betriebe mit Kurzarbeit; Änderung der §§ 13 und 14 des Lohnfortzahlungsgesetzes * Aussiedler/Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für Aussiedler * Reichsversicherungsordnung/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ RVO betr. Neuregelung der Rücklagevorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 119 und Streichung des § 122 betr. Neuregelung der Rücklagevorschriften bei der GKV * Landwirtschaftliche Krankenversicherung/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ KVLG betr. Neuregelung der Rücklagevorschriften bei der GKV * Ersatzkrankenkasse/Änderung Art.2 § 2 Abs. 2 der zwölften Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Ersatzkassen der Krankenversicherung) betr. Neuregelung der Vorschriften für die Rücklagen der GKV * Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz/Änderung § 10 Abs. 1 Satz 1 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes betr. Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für Aussiedler * Sozialabkommen/ Änderung von Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden, vom 28. Juni 1974 betr. Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für Aussiedler

Law· Gesetzgebung08/3114enacted

Tabaksteuergesetz (TabStG 1980) (G-SIG: 00020351)

Germany · German Bundestag · 16 June 2025

<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG 79/32 vom 18.12.78 betr. Harmonisierung der Tabaksteuer, ABl. L 10, S. 8 <br><br><b>Inhalt:</b> Harmonisierung des Tabaksteuergesetzes mit dem Gemeinschaftsrecht, Abbau der Subventionen für kleinere Betriebe der Tabakindustrie, Senkung der Tabaksteuer für Zigarren und Zigarillos und des stückbezogenen Anteils für Zigaretten sowie Erhöhung des preisbezogenen Anteils. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeinschaftsrecht der EG/Harmonisierung des Tabaksteuergesetzes mit dem Gemeinschaftsrecht der EG * Subvention/Abbau der Subventionen für kleinere Betriebe der Tabakindustrie * Tabakerzeugnis/Senkung der Tabaksteuer für Zigarren und Zigarillos und des stückbezogenen Anteils für Zigaretten sowie Erhöhung des preisbezogenen Anteils * Steuersenkung/Senkung der Tabaksteuer für Zigarren und Zigarillos und des stückbezogenen Anteils für Zigaretten * Steuererhöhung/ Erhöhung des preisbezogenen Anteils der Tabaksteuer für Zigaretten

Law· Gesetzgebung08/3056enacted

Erstes act zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 (G-SIG: 00020357)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 (G-SIG: 00020357)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Unbefristete Weitergeltung des Gesetzes über den 31.12.1979 hinaus. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Wegen einer vorgesehenen Ermächtigung für die Bundeszollverwaltung für Krisenmaßnahmen bedarf das act der qualifizierten Mehrheit.

Law· Gesetzgebung08/1779enacted

Umsatzsteuergesetz (UStG 1979) (G-SIG: 00020196)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Europäische Impulse:</b> 6. Richtlinie des Rates der EG vom 17.5.77 betr. Harmonisierung der Umsatzsteuern, ABl. L 145, S. 1; 9. Richtlinie des Rates der EG zur Harmonisierung der Umsatzsteuern, ABl. L 194 vom 19.7.78 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6.Richtlinie der EG zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in den EG-Mitgliedstaaten; Änderung des UStG 1973 u.a. bei den Befreiungsvorschriften, der Besteuerung in Freihäfen, von Unternehmen mit niedrigem Gesamtumsatz, von Vorauszahlungen, von gewerblichen Analyseunternehmen und zahntechnischen Leistungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderungen des UStG 1980. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerharmonisierung/Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze * Kleinunternehmen/Einbeziehung der Kleinunternehmen in das Mehrwertsteuersystem bei gleichzeitiger Erhöhung der Freigrenze auf DM 18.000 * Freihafen/Umsatzbesteuerung des privaten und öffentlichen Verbrauchs in Freihäfen * Steuerbefreiung/Neufestlegung der Befreiungsvorschriften im Umsatzsteuergesetz * Zahntechniker/Ermäßigter Steuersatz für gewerbliche Analyseunternehmen im Bereich ärztlicher Laborleistungen und für die Leistungen der Zahntechniker * Medizinisches Laboratorium/Ermäßigter Steuersatz für gewerbliche Analyseunternehmen im Bereich ärztlicher Laborleistungen und für die Leistungen der Zahntechniker * Abgabenordnung 1977/Änderung der §§ 53,68 und 149 AO: Erweiterung der steuerlichen Vergünstigungen für Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime sowie für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Fristbestimmungen für Steuererklärungen * Altenheim/Erweiterung der steuerlichen Vergünstigungen für Alten-, Altenpflege- und Altenwohnheime sowie für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung * Volkshochschule/Erweiterung der steuerlichen Vergünstigungen für Alten-, Altenpflege- und Altenwohnheime sowie für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung * Steuererklärung/ Gesetzliche Fristbestimmung zur Abgabe von Steuererklärungen * Einkommensteuergesetz/Änderung des § 96 EStG: Anpassung an das UStG 1980 * Gewerbesteuergesetz/Änderung des § 3 GewStG: Erweiterung der Steuerbefreiung für private Altenheime, -wohnheime und -pflegeheime * Aufwertungsausgleichsgesetz/Redaktionelle Anpassung an das UStG 1980 * Unternehmensform/Redaktionelle Anpassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform an das UStG 1980 * Truppenzollgesetz 1962/Anpassung an das UStG 1980 * Berlinförderungsgesetz/Änderung der §§ 5,7,11,13 und 31 BerlinFG: Anpassung an das UStG 1980 * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung von § 5 FVG: Vergütung der Vorsteuerbeträge im vereinfachten Verfahren nach § 18 Abs.9 UStG 1980 durch das Bundesamt für Finanzen * Bundesamt für Finanzen/Änderung von § 5 FVG: Vergütung der Vorsteuerbeträge im vereinfachten Verfahren nach § 18 Abs.9 UStG 1980 durch das Bundesamt für Finanzen * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung der §§ 18 und 25 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Anpassung an das UStG 1980 * Kostenordnungen/Änderung des § 151 und 154 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Anpassung an das UStG 1980 * Schornsteinfegergesetz/Änderung der § 24 und 25 Schornsteinfegergesetz: Anpassung an das UStG 1980 * Sachverständiger/Änderung des § 8 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen: Wegfall des Ausgleichsanspruchs bei der Umsatzsteuer durch Einführung des Vorsteuerabzugs für Sachverständige * Rechtsanwalt/Wegfall des Ausgleichsanspruchs bei der Umsatzsteuer und Einführung des Vorsteuerabzugs für Rechtsanwälte, Notare und Schornsteinfeger * Notar/Wegfall des Ausgleichsanspruchs bei der Umsatzsteuer und Einführung des Vorsteuerabzugs für Rechtsanwälte, Notare und Schornsteinfeger * Schornsteinfeger/Wegfall des Ausgleichsanspruchs bei der Umsatzsteuer und Einführung des Vorsteuerabzugs für Rechtsanwälte, Notare und Schornsteinfeger * Güterkraftverkehrsgesetz/Änderung des § 23 Güterkraftverkehrsgesetzes: Anpassung an das UStG 1980

Law· Gesetzgebung08/2468enacted

Viertes act zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (G-SIG: 00020247)

Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (G-SIG: 00020247)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Gesamtnovellierung des BSeuchG zur Anpassung der Bestimmungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Berücksichtigung der mit der Anwendung des Gesetzes seit 1962 gemachten Erfahrungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Eingriffsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Meldepflicht werden verbessert; z.T. durch zusätzliche Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Der Katalog der meldepflichtigen Krankheiten ist revidiert. Die Überwachung der Planschbecken, Tauchbecken in Saunen u.a. wird einbezogen. Änderungen der Vorschriften über die Impfbücher. Die Geltungsdauer der Verordnungen, die ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen worden sind, wird auf drei Monate begrenzt.

Law· Gesetzgebung08/2614enacted

Act zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 00020260)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 00020260)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Zusammenarbeit bei Vorbeugung und Bekämpfung von Unglücksfällen, gegenseitiger Verzicht auf Kostenerstattung, Verstärkung des wissenschaftlich-technischen Informationsaustausches. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frankreich, Republik/act zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen * Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von Staaten/act zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Law· Gesetzgebung08/2878enacted

Act zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr (G-SIG: 00020336)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr (G-SIG: 00020336)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Finnland, Republik/act zu dem Abkommen vom 21. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr

Law· Gesetzgebung08/2882enacted

Act zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr (G-SIG: 00020337)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr (G-SIG: 00020337)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Nebenschlagwörter:</b> Irak, Republik/act zu dem Abkommen vom 10. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irak über den Luftverkehr

Law· Gesetzgebung08/3001enacted

Act zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (G-SIG: 00020343)

Original: Gesetz zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (G-SIG: 00020343)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Europäisches Übereinkommen vom 30.9.57 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), BGBl II, 1969, S. 1489 <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung der in Art.14 Abs.3 ADR enthaltenen 3-Monatsfrist zur Durchführung der innerstaatlichen Maßnahmen betr.die Inkraftsetzung der technisch notwendigen Änderungen der Sicherheitsbestimmungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straßengüterverkehr/act zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Law· Gesetzgebung08/3058enacted

Act zu dem Abkommen vom 6. November 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über den Luftverkehr (G-SIG: 00020358)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 6. November 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über den Luftverkehr (G-SIG: 00020358)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Nebenschlagwörter:</b> Jamaika, Republik/act zu dem Abkommen vom 6. November 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über den Luftverkehr

Law· Gesetzgebung08/2319enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (G-SIG: 00020249)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (G-SIG: 00020249)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17.2.78 (Rechtssache 91/75) betr. Unzulässigkeit einer Abgabe, die nur eingeführten Branntwein belastet. <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ des Gesetzes über das Branntweinmonopol zur Aufbebung des Monopols für Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen wie Synthesealkohol und Laugenalkohol, Beseitigung überhöhter Übernahmepreise für Branntwein aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, Ergänzung der Bestimmungen zur Branntweinbesteuerung, Aussetzung der Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht sowie Beseitigung der Brennrechtsobergrenzen bei der Zusammenlegung von Brennereien oder Übertragung von Brennrechten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Durch Änderungen im Ausschuß verringern sich die Entlastungen auf ca. 12 Mio DM pro Jahr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Alkohol/Aufhebung des Monopols für Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen wie Synthesealkohol und Laugenalkohol * Brennerei/Aussetzung der Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht im Betriebsjahr 1982/83 sowie Beseitigung der Brennrechtsobergrenzen bei der Zusammenlegung von Brennereien

Law· Gesetzgebung08/3057enacted

Act zu dem Übereinkommen vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunk-Satelliten-Organisation (INMARSAT) (G-SIG: 00020359)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunk-Satelliten-Organisation (INMARSAT) (G-SIG: 00020359)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Gründung von INMARSAT als Gründungsmitglied, Zeichnung des Betriebsabkommens von INMARSAT durch die Deutsche Bundespost als Träger der Fernmeldehoheit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundespost/Zeichnung des Betriebsabkommens von INMARSAT durch die Deutsche Bundespost als Träger der Fernmeldehoheit

Law· Gesetzgebung08/3220enacted

Act über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 (G-SIG: 00020392)

Original: Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 (G-SIG: 00020392)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses in Höhe von DM 120 für Einpersonenhaushalte oder maximal DM 420 für Mehrpersonenhaushalte von Wohngeldempfängern, Heimbewohnern und Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen in der Heizperiode 1979/1980. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Einkommensbegriff wird klargestellt. Leistungen der Kriegsfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz fallen nicht unter die Zuschußgewährung dieses Gesetzes.

Law· Gesetzgebung08/3099enacted

Act über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979) (G-SIG: 00020398)

Original: Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979) (G-SIG: 00020398)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch Bundeshaushaltsgesetz 1979 D40 und Nachtragshaushaltsgesetz 1979 D60 <br><br><b>Inhalt:</b> Verringerung der Liquiditätshilfe für die BfA und andere Einsparungen, Mehrausgaben u.a. für humanitäre Auslandshilfe, für eine VEBA-Kapitalerhöhung, die Aufstockung der Kokskohlebeihilfe, für den deutschen Beitrag zur OECD-Türkeihilfe und einen gesetzlichen Heizkostenzuschuß; Verringerung der Nettokreditaufnahme auf 28,94 Mrd DM aufgrund Steuermehreinnahmen in Höhe von 2,3 Mrd DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> %Durch die vom Ausschuß beschlossenen Einsparungen in Höhe von 0,571 Mrd DM wird der Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 in Einnahmen und Ausgaben auf 203,289 Mrd DM festgestellt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuermehreinnahmen/Verwendung von Steuermehreinnahmen in Höhe von 2,3 Mrd DM zur Senkung der Nettokreditaufnahme im Haushalt 1979 auf 28,94 Mrd DM * Kreditaufnahme/Verwendung von Steuermehreinnahmen in Höhe von 2,3 Mrd DM zur Senkung der Nettokreditaufnahme im Haushalt 1979 auf 28,94 Mrd DM * Bundesanstalt für Arbeit/Verringerung der Liquiditätsbeihilfe für die BfA im Bundeshaushalt 1979 * Heizkosten/ Haushaltsmehrausgaben für einen gesetzlichen Heizkostenzuschuß für private Haushalte mit geringem Einkommen * Humanitäre Hilfe/ Mehrausgaben für humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt 1979 * Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks-Aktiengesellschaft/ Mehrausgaben für eine VEBA-Kapitalaufstockung im Bundeshaushalt 1979 * Kokskohle/Aufstockung der Mittel für die Kokskohlebeihilfe im Bundeshaushalt 1979 * Türkei, Republik/Haushaltsmehrausgaben von 380 Mio DM für den deutschen Beitrag zur OECD-Hilfsaktion für die Türkei

Law· Gesetzgebung08/1423enacted

Zweites act zur Änderung des Altölgesetzes (G-SIG: 00020138)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Altölgesetzes (G-SIG: 00020138)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG 75/439EWG vom 16.6.75, ABl. L 194, S. 31; Richtlinie des Rates der EG vom 6.4.76 betr. die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 2 bis 8 und 10 sowie Streichen von § 11 in der 2. Novelle zum Altölgesetz und Anpassung an die EG-Richtlinie vom 16.6.75, bessere Überwachung der Empfänger kostendeckender Zuschüsse hinsichtlich der Bewegungen von Altölmengen, Abgrenzung zwischen Abfallbeseitigungs- und Altölgesetz, Angleichung der Überwachung der Altölverwertung an die entsprechenden Vorschriften im Abfallbeseitigungsgesetz. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anpassung an die Richtlinie des Rates der EG betreffend die getrennte Beseitigung von synthetischen Ölen. Anhebung der Ausgleichsabgabe von 9 DM auf 11 DM. Die Frist für die Kündigung von Pflichtgebieten wird von einem auf drei Jahre verlängert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abfallbeseitigung/Zweites act zur Änderung des Altölgesetzes * Umweltschutz/Zweites act zur Änderung des Altölgesetzes

Law· Gesetzgebung08/2651enacted

Siebentes act zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (7. KgfEÄndG) (G-SIG: 00020325)

Original: Siebentes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (7. KgfEÄndG) (G-SIG: 00020325)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Ausgleich überdurchschnittlicher Härten bei der Bewertung von Ersatzzeiten ehemaliger Kriegsgefangener durch Gewährung zusätzlicher Leistungen der Heimkehrerstiftung; Streichung, Änderung und Ergänzung verschiedener §§ KgfEG. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Vergleichsberechnung durch die zuständigen Rentenversicherungsträger und die Heimkehrerstiftung entfällt. Stattdessen kann bei Personen mit langer Kriegsgefangenschaft oder später Heimkehr ein Härteausgleich gewährt werden. Die einzelnen Voraussetzungen werden in Richtlinien der Stiftung (wobei insbesondere der Begriff der ausreichenden Altersversorgung definiert wird) mit Genehmigung von BMI und BMF festgelegt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ersatzzeit in der Rentenversicherung * Heimkehrerstiftung - Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene

Law· Gesetzgebung08/856enacted

Act zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (G-SIG: 00020049)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (G-SIG: 00020049)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch G27 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausdehnung des personellen Geltungsbereichs des Gesetzes auf den Binnenhandel und des sachlichen Geltungsbereichs auf Teile von Arbeitseinrichtungen, insbesondere Werkzeugeinsätze, Bohrer oder Schleifscheiben. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Vorschriften werden gerätebezogen gegliedert. Die Verwendung des Sicherheitszeichen GS (geprüfte Sicherheit) wird geregelt. Die Untersagung der Ausstellung mangelhafter Erzeugnisse auf Messen wird auf Händler ausgedehnt. Eingriffsmöglichkeiten der Gewerbeaufsicht werden erweitert. Die Regelungen über medizinisch-technische Geräte (Siehe G27) werden in das act eingebracht. Die medizinisch- technischen Geräte werden in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß Par. 24 Abs. 3 Gewerbeordnung aufgenommen, die entsprechenden Prüfungsvorschriften werden durch Rechtsverordnung geregelt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Binnenhandel/Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes über technische Arbeitsmittel auf den Binnenhandel * Werkzeug/Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes über technische Arbeitsmittel auf Teile von Arbeitseinrichtungen, insbesondere Werkzeugeinsätze, Bohrer oder Schleifscheiben * Gewerbeordnung/act zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung * Gerätesicherheitsgesetz

Law· Gesetzgebung08/819enacted

Act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen) (G-SIG: 00020070)

Original: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen) (G-SIG: 00020070)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> BVerfGE 40, 296 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze: Regelung der dienstrechtlichen Folgen der Wahl von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes oder in eine kommunale Vertretung und von Beamten und Arbeitnehmern der Länder und Gemeinden in gesetzgebende Körperschaften eines anderen Landes, insbesondere Rechtstellung, Ausgestaltung der Inkompatibilität, Beförderungsverbot, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Grundsätzlich sind die statusrechtlichen Folgen der Wahl eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes in ein Landesparlament vom jeweiligen Dienstherren zu regeln. So z.B. das Beförderungsverbot für Beamte, die in ein Landesparlament gewählt sind. Ebenso ist die Rechtsstellung der Beamten, die in eine gesetzgebende Körperschaft ihres oder eines anderen Landes gewählt sind, nicht an das Beamtenrechtsrahmengesetz gebunden. Die Rechtsstellung der Beamten, die in eine kommunale Vertretungskörperschaft gewählt sind, wird nicht geändert. Einführung des Par. 89a BBG, der die Vorschriften des Abgeordnetengesetzes bindend für die Beamten festschreibt, deren Amt kraft act mit dem Mandat unvereinbar ist. Weiterhin werden Regelungen über die Dienstbezüge, Änderungen im Deutschen Richtergesetz und redaktionelle Änderungen vorgenommen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Dienst/act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten) * Landtagsabgeordneter/act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten) * Kommunaler Wahlbeamter/act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten) * Inkompatibilität von Mandaten/Ausgestaltung der Inkompatibilität für Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Teilzeitbeschäftigung/Teilzeitbeschäftigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach ihrer Wahl in Landesparlamente und kommunale Vertretungen * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung §§ 7, 33 und 125 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Bundesbeamtengesetz/ Änderung §§ 8 und 89 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 6 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung §§ 5 und 53 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Richtergesetz/Änderung §§ 17 und 121 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Soldatengesetz/Änderung §§ 6 und 25 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung §§ 15, 53 und 54 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen * Bundesministergesetz/Änderung § 20 betr Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen

Law· Gesetzgebung08/1715enacted

Act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. März 1976 - 76/308/EWG - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 73/18 vom 19. März 1976 - (Beitreibungsrichtlinie) über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen (Beitreibungsgesetz-EG - BeitrG-EG) (G-SIG: 00020167)

Original: Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. März 1976 - 76/308/EWG - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 73/18 vom 19. März 1976 - (Beitreibungsrichtlinie) über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen (Beitreibungsgesetz-EG - BeitrG-EG) (G-SIG: 00020167)

Germany · German Bundestag · 13 April 2023

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<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG 76/308EWG vom 15.3.76 "Beitreibungsrichtlinie", ABl. 73/18 vom 19.3.76 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie der EG in innerstaatliches Recht: Beitreibung von Forderungen, die in anderen Mitgliedstaaten der EG entstanden sind, in der Bundesrepublik Deutschland sowie Vollstreckung der Verbrauchsteuern und Umsatzsteuern als Eingangsabgaben. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbrauchsteuer/Vollstreckung der Verbrauchsteuern als Eingangsabgaben * Umsatzsteuer/Vollstreckung der Umsatzsteuern als Eingangsabgaben

Law· Gesetzgebung08/2241enacted

Act über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979) (G-SIG: 00020262)

Original: Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979) (G-SIG: 00020262)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> BVerfG Entscheidung vom 25.5.77 (2 BvE 1/74) <br><br><b>Inhalt:</b> Mittelbereitstellung für die in den Wirtschaftsplänen genannten Förderungszwecke in Höhe von ca. 2,9 Mrd DM, u.a. für Investitionsdarlehen, Umweltschutz, Berlinförderung, Exportfinanzierung, Forschungsförderung und Entwicklungshilfe, Finanzierung der Ausgaben zu einem Drittel durch Kreditaufnahme. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bei unveränderten Gesamtansätzen wird eine Mittelumschichtung von 120 Mio DM sowie Verpflichtungsermächtigungen von zusätzlich 150 Mio DM zu Gunsten selbständiger Existenzgründungen vorgenommen. Ebenso werden Mittel durch Umschichtung für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zusätzlich frei. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausfuhrförderung * Investitionsförderung * Umweltschutz * Forschungsförderung * Entwicklungshilfe * Berlinförderung

Law· Gesetzgebung08/2467enacted

Sechstes act zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (6. BAföGÄndG) (G-SIG: 00020289)

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (6. BAföGÄndG) (G-SIG: 00020289)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Anhebung der Bedarfssätze, Freibeträge und Höchstbeträge um durchschnittlich 6 v.H. zum Herbst 1979, Verstetigung der Förderungsleistungen durch eine pauschale Zwischenanpassung der Freibeträge im Herbst 1980. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Grundumfang der Ausbildungsförderung wird erweitert, u.U. über drei Jahre hinaus. Die Erhöhung der Grunddarlehen im Regierungsentwurf wird fallengelassen. Der Teilerlaß der ausgezahlten Darlehen bei vorzeitigem Ausbildungsabschluß kann auch dann beansprucht werden, wenn die Ausbildung vier Monate vor Abschluß der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wird. Ebenso wird der Rückzahlungsbetrag aus sozialen und familienpolitischen Gründen herabgesetzt. Fachbezogene Auslandsstudien werden bei der Förderungsdauer bis zu einem Jahr nicht angerechnet. Für Auszubildende des Zweiten Bildungsweges werden Ausnahmen von der Altersgrenze bewilligt, die auch für Frauen gilt, die sich zuvor der Kindererziehung gewidmet haben. Die Frist für Fachrichtungswechsel wird auf vier Semester erhöht. Die Kosten belaufen sich auf 150 Mio DM für 1979, 520 Mio DM für 1980, 700 Mio DM für 1981 und 745 Mio DM für 1982. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bedarfssatz gem.Bundesausbildungsförderungsgesetz/Anhebung der Bedarfssätze um durchschnittlich 6 v.H. zum Herbst 1979 * Freibetrag gem.Bundesausbildungsförderungsgesetz/Erhöhung der Elternfreibeträge auf 1300 DM, Verstetigung der Förderungsleistungen durch eine pauschale Zwischenanpassung im Herbst 1980

Law· Gesetzgebung08/2645enacted

Act zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit (G-SIG: 00020313)

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit (G-SIG: 00020313)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Europäische Impulse:</b> Verordnung des Rates der EG 1408/71EWG vom 14.6.71 und 574/72EWG betr. Soziale Sicherheit <br><br><b>Inhalt:</b> Beiderseitige Anrechnung beitragsfreier Versicherungszeiten, die im Rentenrecht beider Staaten in gleichem Umfang und aus gleichem Anlaß berücksichtigt werden, Anwendung dieser Vorschriften auf Arbeitnehmer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EG- Mitgliedslandes haben, wenn sie in den anderen Vertragsstaaten entsandt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Luxemburg, Großherzogtum/act zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit

Law· Gesetzgebung08/2544enacted

Zweites act zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin (G-SIG: 00020316)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin (G-SIG: 00020316)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung des 1., 2., 10. und 11. Bundesmietengesetzes sowie der Altbaumietenverordnung Berlin, Regelung der Anwendung des § 564b BGB im Land Berlin: Verlängerung der Mietpreisbindung für Altbauwohnungen bis zum 31. Dezember 1982; Zulassung von Mieterhöhungen gem.§ 2 des Miethöhegesetzes in Höhe von 10 vH der Grundmiete bis zum 31. Dezember 1984, Mieterhöhungen für Altbauten in Höhe von höchstens 5 vH am 1. Januar 1981 und 1982; Beibehaltung des Kündigungsschutzes bei Umwandlung in Eigentumswohnungen bis zum 31. Dezember 1984, Entlassung von Ein- und Zweifamilienhäusern aus der Mietpreisbindung am 1. Januar 1981. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes gemäß Par. 2 Abs. 1 des Ersten Bundesmietengesetzes werden die preisrechtlich zulässigen Umlagen für Kosten des Betriebes von Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen nicht miteinbezogen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mietpreis/Zweites act zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin * Berlin, Land/ Zweites act zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin * Mietpreisbindung/Zweites act zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin * Altbauwohnung * Eigentumswohnung/Beibehaltung des Kündigungsschutzes für Mieter bei Umwandlung in Eigentumswohnungen bis zum 31. Dezember 1984 im Land Berlin * Kündigungsschutz für Mieter/Beibehaltung des Kündigungsschutzes für Mieter bei Umwandlung in Eigentumswohnungen bis zum 31. Dezember 1984 im Land Berlin * Einfamilienhaus/Aufhebung der Mietpreisbindung für Ein- und Zweifamilienhäuser im Land Berlin zum 1. Januar 1981 * Bundesmietengesetz * Altbaumietenverordnung Berlin/Zweites act zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin

Law· Gesetzgebung08/2653enacted

18. Strafrechtsänderungsgesetz (18. StrÄndG) (G-SIG: 00020326)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<b>Inhalt:</b> Aufhebung der Verfolgungsverjährung bei Verbrechen nach § 211 StGB (Mord) durch Änderung des § 78 StGB. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafrechtliche Verjährung/Sechzehntes Strafrechtsänderungsgesetz (16.StrÄndG) * Mord/Sechzehntes Strafrechtsänderungsgesetz (16. StrÄndG) * Strafgesetzbuch/Sechzehntes Strafrechtsänderungsgesetz (16.StrÄndG)

Law· Gesetzgebung08/2873enacted

Act über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79) (G-SIG: 00020333)

Original: Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79) (G-SIG: 00020333)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Lineare Besoldungserhöhung um 4 v.H. ab 1. März 1979, Erhöhung des Urlaubsgeldes um 150 DM (100 DM für Beamte auf Widerruf), strukturelle Verbesserungen für Versorgungsempfänger der Stufe 2 des Ortszuschlags; Änderung verschiedener §§ BBesG sowie Neufassungsermächtigung, Änderung des § 4 des Urlaubsgeldgesetzes, des § 14 BeamtVG sowie der §§ 11 und 26 SVG. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Begrenzung des Erhöhungsbetrages in den Fällen des Par. 40 Abs. 5 BBesG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Besoldung/act über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 * Versorgung der Beamten/ act über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 * Urlaubsgeld/Erhöhung des Urlaubsgeldes um 150 DM, bzw. um 100 DM für Beamte auf Widerruf, ab 1. März 1979 * Versorgungsempfänger/Strukturelle Verbesserungen für Versorgungsempfänger der Stufe 2 des Ortszuschlags * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung verschiedener §§ BBesG betr. Besoldungserhöhung, Neufassungsermächtigung * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung des § 14 Abs.1 Satz 2 BeamtVG betr. strukurelle Verbesserung für Versorgungsempfänger der Stufe 2 des Ortzuschlags * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung der §§ 11 und 26 SVG betr. strukturelle Verbesserungen für Versorgungsempfänger * Urlaubsgeldgesetz/Änderung des § 4 Urlaubsgeldgesetz betr. Erhöhung des Urlaubsgeldes für Beamte, Richter und Soldaten

Law· Gesetzgebung08/2710enacted

Act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 00020339)

Original: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 00020339)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch B48 <br><br><b>Inhalt:</b> Herabsetzung der Antragsaltersgrenze für die vorzeitige Zurruhesetzung bei schwerbehinderten Beamten und Richtern auf insgesamt zwei Jahre im Rahmen eines Stufenplans, Begrenzung von Nebeneinkünften aus Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung auf 425 DM im Monat; Änderung der §§ 26 und 45 BRRG, der §§ 42 und 77 BBG sowie des § 48 DRiG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flexible Altersgrenze/Vorzeitiger, freiwilliger Ruhestandseintritt für schwerbehinderte Beamte und Richter * Beamter * Richter * Schwerbehinderter * Beamter im Ruhestand * Nebentätigkeit von Bediensteten/Begrenzung von Nebeneinkünften durch Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung bei vorzeitig in den Ruhestand getretenen schwerbehinderten Beamten und Richtern auf 425 DM im Monat * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung der §§ 26 und 45 BRRG betr. Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für schwerbehinderte Beamte * Bundesbeamtengesetz/Änderung der §§ 42 und 77 BBG betr. Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für schwerbehinderte Beamte * Richtergesetz/Änderung des § 48 DRiG betr. Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für schwerbehinderte Richter

Law· Gesetzgebung08/2900enacted

Act über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Nachtragshaushaltsgesetz 1979) (G-SIG: 00020365)

Original: Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Nachtragshaushaltsgesetz 1979) (G-SIG: 00020365)

Germany · German Bundestag · 13 June 2023

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch Haushaltsgesetz 1979 D40 und Nachtragshaushaltsgesetz 1979 D66 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausgabeermächtigungen für ein arbeitsmarktpolitisches Programm in Problemregionen und ein Eigenkapitalhilfeprogramm für Existenzgründungen; Deckung der Ausgaben durch Einsparungen an anderen Stellen des Bundeshaushalts 1979. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktpolitisches Programm der Bundesregierung zur beruflichen Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern sowie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich sozialer Dienste * Berufsausbildung/Arbeitsmarktpolitisches Programm der Bundesregierung zur beruflichen Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern sowie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich sozialer Dienste * Sozialer Hilfsdienst/Arbeitsmarktpolitisches Programm der Bundesregierung zur beruflichen Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern sowie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich sozialer Dienste * Eigenkapital/Eigenkapitalhilfeprogramm für Existenzgründungen der Bundesregierung * Existenzgründung von Selbständigen/ Eigenkapitalhilfeprogramm für Existenzgründungen der Bundesregierung * Mittelstandsförderung/Eigenkapitalhilfeprogramm für Existenzgründungen der Bundesregierung

Law· Gesetzgebung08/111enacted

Act zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (G-SIG: 00020022)

Original: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (G-SIG: 00020022)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill gleicher Materie wurde bereits in der 7.WP eingebracht (BR Drs. 690/73, BT Drs. 7/2060, s.a. GESTA/7.WP/S.636) Siehe auch I15,I13 BVerfGE 24, S. 119 <br><br><b>Inhalt:</b> Entwicklung des Elternrechts vom Gewalt- zum Sorgeverhältnis, Gewährung einer vormundschaftsgerichtlichen Eingriffsbefugnis bei Gefährdung des persönlichen Wohls des Kindes, unabhängig von einem schuldhaften Fehlverhalten der Eltern; Verbesserung des Schutzes gefährdeter Kinder, der Kinder deren Eltern getrennt leben oder geschieden sind, verbesserter Schutz des Kindesvermögens, Verstärkung der Rechtsstellung des heranwachsenden Kindes, Verpflichtung der Eltern zur Rücksichtnahme auf den Willen des einsichtsvollen Kindes; Ausbildung und Beruf als Kriterien für Begabung und Neigung des Kindes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierungen und Ergänzungen bei Fragen der Familienpflege, Ausbildung und Beruf, Freiheitsentziehung (nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts), der elterlichen Sorge, Personen- und Vermögenssorge für das Kind, insbesondere bei den Tatbestandsvoraussetzungen der Gefährdung des Kinderwohls. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung der §§ 93 und 94 des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betr Beistandsschaft sowie vormundschaftsgerichtlichen Anordnungen BGB * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung des § 112 betr die Unterbringung eines Mündels oder Kindes * Kind * Vormundschaftsgericht/Gewährung einer vormundschaftsgerichtlichen Eingriffsbefugnis bei Gefährdung des persönlichen Wohls des Kindes unabhängig von einem schuldhaften Fehlverhalten * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung versch §§ betr das Recht der elterlichen Sorge * Jugendwohlfahrtsgesetz/Änderung der §§ 46 bis 48 und 53 betr das Adoptionsrecht * Ehegesetz/Änderung des § 3 des Gesetzes Nr. 16 des Kontrollrats (Ehegesetz) vom 20.02.1946 betr Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und des Personensorgeberechtigten * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung versch §§ des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betr das Vormundschaftsgericht und den Mündel * Rechtspflegergesetz/Änderung der Nr. 5-7, 10 und 16 des § 14 des Rechtspflegergesetzes vom 18.08.1976

Law· Gesetzgebung08/1646enacted

Act über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Absatz 6 des Grundgesetzes (G Art.29 Abs.6) (G-SIG: 00020157)

Original: Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Absatz 6 des Grundgesetzes (G Art.29 Abs.6) (G-SIG: 00020157)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Regelung des Verfahrens bei Volksbegehren in Anlehnung an das für Bundestagswahlen vorgesehene Verfahren. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Volksentscheid/act über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Absatz 6 des Grundgesetzes * Volksbefragung/act über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Absatz 6 des Grundgesetzes * Volksbegehren/act über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Absatz 6 des Grundgesetzes

Law· Gesetzgebung08/2108enacted

Act über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) (G-SIG: 00020210)

Original: Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) (G-SIG: 00020210)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Wegen auslaufender Fristen s. E16 <br><br><b>Inhalt:</b> Neufassung des Filmförderungsgesetzes: Fortführung der wirtschaftlichen Filmförderung bis 1986, insbesondere Verbesserung der Hilfen zur Spielfilmproduktion, Ausbau der Verleihförderung sowie Erweiterung und grundsätzliche Umstellung der Filmtheaterförderung auf ein System gezielter Förderungshilfen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Mitglieder der Vergabekommission werden auf elf (statt zwölf) festgelegt. Das Benennungsrecht der Bundesregierung für ein Mitglied und einen Stellvertreter entfällt. Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefaßt. Für Kinder- und Jugendfilme wird das Merkmal "programmfüllend" für eine Vorführdauer von mindestens 59 Minuten festgelegt. Für das Merkmal "deutscher Film" genügt es, wenn der Hersteller Wohnsitz oder Sitz in einem EG-Staat hat und eine Niederlassung in der Bundesrepublik betreibt. Für Filmvorhaben, die in Gemeinschaftsproduktion mit Herstellern aus anderen EG-Staaten produziert werden, können gesonderte Förderungshilfen gewährt werden; der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, das nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln. Für die Einbeziehung des Eigenanteils bei Erstlingsproduktionen in die Förderungsmittelvergabe werden Ausnahmen zugelassen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Filmtheater/Erweiterung und grundsätzliche Umstellung der Filmtheaterförderung auf ein System gezielter Förderungshilfen

Law· Gesetzgebung08/1647enacted

Act über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes (G Art.29 Abs.7) (G-SIG: 00020156)

Original: Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes (G Art.29 Abs.7) (G-SIG: 00020156)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Regelung des Verfahrens bei der Gebietsreform in Anlehnung an das bisherige Recht. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen.

Law· Gesetzgebung08/2087enacted

Act über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG) (G-SIG: 00020213)

Original: Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG) (G-SIG: 00020213)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Abgeteilter Teil siehe &quot;draft act zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1975 über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt&quot; XC11 (BT-Drs 08/2799, Anl. 1)<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Übereinkommen über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt (Gemeinschaftspatentübereinkommen) vom 15.12.75<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> act zu dem Übereinkommen vom 15.12.1975 über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt: Begründung eines Gemeinschaftspatents der EG-Staaten; act zur Ausführung des Gemeinschaftspatentübereinkommens; act zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften: Harmonisierung des europäischen mit dem nationalen Recht.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Entsprechend der Anregung des Bundesrates wird aus dem als Mantelgesetz eingebrachten Regierungsentwurf das Vertragsgesetz (siehe XC11) herausgelöst. Europäische Patentanmeldungen können auch beim Deutschen Patentamt wirksam und prioritätsbegründend eingereicht werden. Der Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents ist an die Veröffentlichung des Erteilungsbeschlusses geknüpft. Klarstellende Änderungen, die u.a. Rechtsunsicherheit bei der Höhe der Gebührenzahlung betreffen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in den EG/act über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften * Patent (Erfinderschutz)/act über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften * Patentgesetz/Änderung zahlreicher §§ des Patentgesetzes betr Harmonisierung des nationalen mit dem europäischen Recht * Patentgebühren/Änderung des Gebührenverzeichnisses der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts betr Harmonisierung des nationalen mit dem europäischen Recht * Gebrauchsmustergesetz/ Änderung verschiedener §§ des Gebrauchsmustergesetzes betr Harmonisierung des nationalen mit dem europäischen Recht * Markenrecht/Änderung mehrerer §§ des Warenzeichengesetzes betr Harmonisierung des nationalen mit dem europäischen Recht

Law· Gesetzgebung08/1952enacted

Act zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) (G-SIG: 00020235)

Original: Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) (G-SIG: 00020235)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Sicherung der Unterhaltsansprüche von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr durch Erstattung ausbleibender Zahlungen aus öffentlichen Mitteln bis zur Höhe des Regelunterhalts, längstens für die Dauer von drei Jahren, Einziehung der erstatteten Beträge bei säumigen Unterhaltsverpflichteten von Amts wegen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen zur Vermeidung unangemessener Ergebnisse in Einzelfällen neben umfangreichen redaktionellen Änderungen. Die Kosten werden sich demnach auf ca. 142 Mio DM jährlich für die ersten drei Jahre belaufen, danach vermindern sich die Kosten auf etwa die Hälfte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Unterhaltsschuldner/act zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen * Unvollständige Familie/act zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen

Law· Gesetzgebung08/2451enacted

Act zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht (G-SIG: 00020273)

Original: Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht (G-SIG: 00020273)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch K08 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung verschiedener §§ BBauG: Vereinfachung des Verfahrens zur Aufstellung von Bauleitplänen, Fristenbindung für Baugenehmigungen, Wegfall verschiedener genehmigungsbedürftiger Vorgänge u.a. bei der Auflassung von Grundstücken, Beschleunigung der Baulandumlegung, Erleichterung der Grenzregelung, Erweiterung der Regelungen über die Heilung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften; Änderung und Ergänzung verschiedener §§ StBFG, die Sanierungen verzögern, u.s. bedingter Verzicht auf die Erarbeitung von Grundsätzen für den Sozialplan, Vereinfachung förderungsrechtlicher Vorschriften. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Für die von Planänderungen Betroffenen werden Fristen für ihre Stellungnahmen gesetzt. Bei vorzeitigen Bebauungsplänen dürfen diese der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegenstehen. Erweiterung der Genehmigungstatbestände und Versagungsgründe in Zusammenhang mit Teilungen von Grundstücken. Verfahrensregelungen zur Erleichterung und Beschleunigung des Baugenehmigungs- und Baulandumlegungsverfahrens. Zulassung der Errichtung von Gutachterausschüssen bei kreisangehörigen Gemeinden. Konkretisierung der Heilungsmöglichkeiten von mangelhaften Bauleitplänen. Regelungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Bereich, die im Sinne des Abbaus von Investitionshemmnissen erweitert wird. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbaugesetz/act zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht * Städtebauförderungsgesetz/act zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht * Bauleitplan/Vereinfachung des Verfahrens zur Aufstellung von Bauleitplänen gem.BBauG * Baugenehmigung/Einführung einer Fristenbindung für Baugenehmigungen gem.BBauG * Grundstück/Wegfall der Genehmigungsbedürftigkeit bei der Auflassung von Grundstücken * Bauland/Beschleunigung der Baulandumlegung gem.BBauG * Grenzregelung von Grundstücken/Erleichterung der Grenzregelung gem.BBauG * Stadtsanierung/Änderung und Ergänzung verschiedener §§ StBFG betr. Beschleunigung der städtbaulichen Sanierung * Investitionsförderung/ act zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht

Law· Gesetzgebung08/2356enacted

Fünftes act zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (G-SIG: 00020274)

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (G-SIG: 00020274)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Anhebung der Leistungen für verheiratete Grundwehrdienstleistende, grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere und Wehrübende; Herausnahme der Bestimmungen über die Altersversorgung der Wehrpflichtigen aus dem Unterhaltssicherungsgesetz und Zusammenfassung und Neuregelung dieser Materie im Arbeitsplatzschutzgesetz. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrpflichtiger/Anhebung der Leistungen für verheiratete Grundwehrdienstleistende und grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere * Sanitätsoffizier/Anhebung der Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere * Reservist/Anhebung der Leistungen für Wehrübende * Arbeitsplatzschutzgesetz/Herausnahme der Bestimmungen über die Altersversorgung der Wehrpflichtigen aus dem Unterhaltssicherungsgesetz und Zusammenfassung und Neuregelung dieser Materie im Arbeitsplatzschutzgesetz * Versorgung der Soldaten/ Herausnahme der Bestimmungen über die Altersversorgung der Wehrpflichtigen aus dem Unterhaltssicherungsgesetz und Zusammenfassung und Neuregelung dieser Materie im Arbeitsplatzschutzgesetz * Zivildienstgesetz/Änderung § 78 Abs.1 Nr.1 des Zivildienstgesetzes

Law· Gesetzgebung08/2624enacted

Fünftes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG) (G-SIG: 00020303)

Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (5. AFG-ÄndG) (G-SIG: 00020303)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Verstärkte Förderung der beruflichen Bildung für Arbeitslose, insbesondere Erleichterung des Zugangs, Gewährung des erhöhten Unterhaltsgeldes an Personen, die einen Mangelberuf ergreifen wollen, und Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfen ohne Anrechnung von Einkommen in bestimmten Fällen, Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit von Arbeitslosen, u.a. Prüfung der Vermittlungsaussichten in Abständen von drei Monaten, Weiterführung der Vermittlungstätigkeit bei Einnahme eines ungünstigeren Arbeitsplatzes durch den Arbeitslosen, Konkretisierung des Begriffs der Zumutbarkeit, Abbau der Möglichkeiten zum Mißbrauch von Leistungen; Änderung und Einfügung verschiedener §§ AFG, Änderung Abschnitt V des Heimkehrergesetzes, Änderung § 19 1.Buch SGB, Änderung § 7 Angestelltenversicherungsgesetz, Änderung Art.2 § 1 AnVNG, § 14 GAL, §§ 200c und 214 RVO sowie des § 30 act über die Krankenversicherung der Landwirte. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verbesserung der Maßnahmen im Bereich beruflicher Fortbildung. Verlängerung der dreijährigen Rahmenfrist für die Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung um Zeiten bis zu drei Jahren, in denen wegen der Geburt und Betreuung eines Kindes keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden konnte. Verbesserung bei der Behindertenförderung, Ausbaumaßnahmen bei der produktiven Winterbauförderung (Verlängerung der Förderungszeit, Mehrkostenzuschuß, Wintergeld). Die Kosten bei der Bundesanstalt für Arbeit erhöhen sich auf 294 Mio DM jährlich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsmarkt/Fünftes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Berufliche Bildung/Fünftes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Arbeitsvermittlung/Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit von Arbeitslosen * Heimkehrergesetz/ Änderung des Abschnitts V des Heimkehrergesetzes betr. Fortentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. AFG * Sozialgesetzbuch/Änderung § 19 Abs.1 des 1.Buchs SGB betr. Fortentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. AFG * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung § 7 Angestelltenversicherungsgesetz betr.Fortentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. AFG * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung Art.2 § 1 AnVNG betr.Fortentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. AFG * Landwirtschaftliche Altershilfe/Änderung § 10 GAL betr. Fortentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. AFG * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 200c und 214 RVO betr. Fortentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. AFG * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung § 30 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte betr.Fortentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. AFG

Law· Gesetzgebung08/2613enacted

Act zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs (G-SIG: 00020306)

Original: Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs (G-SIG: 00020306)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> s.a. I27, I16, D51 und I24 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des Mutterschutzgesetzes, der Reichsversicherungsordnung und anderer Sozialversicherungsgesetze: Einführung eines Mutterschaftsurlaubs von 4 Monaten im Anschluß an die Schutzfrist nach § 6 Abs. 1 MuSchG, Zahlung eines Mutterschaftsgeldes bis zu 750 DM monatlich sowie Aufrechterhaltung des Sozialversicherungs- und des Kündigungsschutzes während des Mutterschaftsurlaubs, Finanzierung der Aufwendungen für das Mutterschaftsgeld sowie der Beitragsausfälle der Renten- und Krankenversicherung aus Bundesmitteln. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Auf Verlangen des Arbeitsgebers soll die Mutter spätestens vier Wochen nach Beginn des Mutterschaftsurlaubs mitteilen, ob sie beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs fortzusetzen. Weiterhin werden Regelungen über den Erholungsurlaub der Mutter, das Kündigungsverbot und das Mutterschaftsgeld getroffen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mutterschutzgesetz/act zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs * Mutterschaftsgeld/Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes während des Mutterschaftsurlaubs bis zu 750 DM monatlich * Bundeshaushalt/ Finanzierung der Aufwendungen für die Einführung eines Mutterschaftsurlaubs aus Bundesmitteln * Sozialversicherungsbeitrag/ Finanzierung der Beitragsausfälle der Renten- und Krankenversicherung infolge der Einführung eines Mutterschaftsurlaubs aus Bundesmitteln * Reichsversicherungsordnung/ Änderung verschiedener §§ betr Einführung eines Mutterschaftsurlaubs * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung verschiedener §§ betr Einführung eines Mutterschaftsurlaubs * Reichsknappschaftsgesetz/ Änderung verschiedener §§ betr Einführung eines Mutterschaftsurlaubs * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung mehrerer §§ des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte betr Einführung eines Mutterschaftsurlaubs * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung mehrerer §§ betr Einführung eines Mutterschaftsurlaubs

Law· Gesetzgebung08/2592enacted

Act zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluß im Raum Basel und Weil am Rhein (G-SIG: 00020312)

Original: Gesetz zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluß im Raum Basel und Weil am Rhein (G-SIG: 00020312)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> vgl. dazu XJ05, XJ11 <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schweiz, Eidgenossenschaft/act zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluß im Raum Basel und Weil am Rhein * Basel, Stadt/Bau einer grenzüberschreitenden Autobahnbrücke zwischen Basel und Weil am Rhein * Weil am Rhein, Stadt/Bau einer grenzüberschreitenden Autobahnbrücke zwischen Basel und Weil am Rhein * Brückenbau/Bau einer grenzüberschreitenden Autobahnbrücke zwischen Basel und Weil am Rhein

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