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Law · Gesetzgebung

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Siebtes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

Translated from German

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

19 December 1986

Last action

19 December 1986 · Beschlussdrucksache

Status

Verkündet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ des AbgG: Bereinigung einzelner Probleme, die bei der praktischen Durchführung des Gesetzes aufgetreten sind; Bewertung und Berechnung der Versorgungsanwartschaften im Versorgungsausgleich; keine Berücksichtigung der Kostenpauschale bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht. Dem Bund entstehen jährlich Kosten in Höhe von 250.000 DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Vereinbarkeit von Bundestagsmandat mit der Hochschullehrertätigkeit für Professoren; die Vergütung für die Hochschultätigkeit darf 25 v. H. der Bezüge, die aus dem Professorendienstverhältnis zu zahlen wären, nicht übersteigen. Bereitstellung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems am Sitz des Bundestages und in den Arbeitsräumen eines Abgeordneten an einem Ort seiner Wahl im Geltungsbereich dieses Gesetzes; Zahlung des Übergangsgeldes in Höhe der Entschädigung nach Par. 11 für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat lang; bei Mitgliedschaft länger als die Hälfte einer Wahlperiode, Zahlung des Übergangsgeldes für weitere drei Monate; bei Mitgliedschaft weniger als die Hälfte einer Wahlperiode, Zahlung des Übergangsgeldes nur zwei weitere Monate, höchstens jedoch drei Jahre lang; Ruhen der Entschädigung nach Par. 11, solange Entschädigung nach dem Abgeordnetengesetz eines Landes gezahlt wird, soweit nicht landesrechtliche Vorschriften ein Ruhen der Entschädigung für die Ausübung des Landtagsmandats anordnen; Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag nach Par. 38b: Zahlung von Versorgungsleistungen auf motion vom Ersten des Monats der Antragstellung an nach Par. 25 Abs. 4 an Hinterbliebene, deren Versorgungsfall in der Zeit vom 1.4.1977 bis zum Inkrafttreten des 7. Änderungsgesetzes eingetreten ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versorgungsausgleich Geschiedener/Bewertung und Berechnung der Versorgungsanwartschaften nach dem Abgeordnetengesetz im Versorgungsausgleich (Einfügung eines § 25a) * Unterhaltspflicht/ Keine Berücksichtigung der Kostenpauschale für Abgeordnete bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 25 June 1986

    Gesetzentwurf

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BT

  2. 26 June 1986

    1. Beratung

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BT

  3. 5 December 1986

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BT

  4. 5 December 1986

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BT

  5. 10 December 1986

    3. Beratung

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BT

  6. 10 December 1986

    2. Beratung

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BT

  7. 11 December 1986

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BR

  8. 19 December 1986

    Durchgang

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BR

  9. 19 December 1986

    Beschlussdrucksache

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020571)

    Source: BR

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