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Germany

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Law· Gesetzgebung21/1903enacted

Act zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung

Germany · German Bundestag · 18 May 2026

Translated from German

Zustimmung zu dem am 14. April 2025 in Den Haag unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Aufnahme einer Bagatellregelung zu gelegentlichem Homeoffice grenzüberschreitend Beschäftigter, Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zu Auslegungsstreitigkeiten sowie zwischenzeitliche Änderungen der Behandlung von Investmentfonds und der Besteuerung bestimmter Gesellschaftsformen

Law· Gesetzgebung21/1892enacted

Act zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025)

Original: Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025)

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Vollständige Kompensation der im &quot;act für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland&quot; ausgewiesenen kommunalen Steuermindereinnahmen durch Erhöhung des kommunalen Festbetrags bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025 bis 2029, Spitzabrechnung der Flüchtlingskosten für das Jahr 2024 über geänderte Festbeträge bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025, weitere Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Jahr 2025 durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder zulasten des Bundes, Anpassung der Höhe der Sonderbedarfsergänzungszuweisung (SoBEZ) an die Ergebnisse der turnusmäßigen Überprüfung;<br /> Änderung §§ 1, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie Aufhebung Art. 5 und Änderung Art. 6 act für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Law· Gesetzgebung21/570enacted

Act zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

Original: Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Anpassungen und Neuregelungen im Batterierecht zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung: Anforderungen an die Bewirtschaftung von Altbatterien, Behandlungs-, Informations- und Mitteilungspflichten, Festlegung der am Beschränkungsverfahren für gefährliche Stoffe beteiligten Behörden, Konformitätsbewertung, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Bußgeldvorschriften, Übergangsvorschriften;<br /> act zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (<strong>Batterierecht-Durchführungsgesetz</strong> &ndash; BattDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 13 und 56 Batterierecht-Durchführungsgesetz, Folgeänderungen § 4 Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie versch. §§ und Anlagen in 4 Rechtsverordnungen, Aufhebung Batteriegesetz bei Weitergeltung § 17 Absatz 6 Batteriegesetz bis zum 17. August 2026; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191, 28.7.2023, S. 1); Richtlinie (EU) 2015/1535 vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241, 17.9.2015, S. 1)<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 558/24 (GESTA 20. WP N022) in geringfügig geänderter Fassung<br /> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 255/25 GESTA N001<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einführung einer Altbatteriekommission als beratendes Gremium der zuständigen Behörde, Dokumentationspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 Klarstellungen zu veränderten Zuständigkeiten, geänderten Ressortbezeichnungen sowie Übertragung von Verwaltungsaufgaben, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Prüfung der Einführung eines Pfandsystems für Lithiumbatterien, Initiierung eines Runden Tisches zu Brandereignissen in der Abfallentsorgung, Prüfung der erweiterten Einbindung von Batterieherstellern bei möglicher Integration der stiftung ear oder Schaffung einer eigenständigen Gemeinsamen Stelle, Einsatz für eine europaweite Regelung für Online-Plattformen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ Batterierecht-Durchführungsgesetz, Änderungen in weiteren 7 Gesetzen sowie Änderung § 3 und Abschn. 2 und 3 Anlage Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz sowie Änderung der Überschrift in Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batterierecht-Durchführungsgesetz (<strong>Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batterierecht-Durchführungsgesetz-Gebührenverordnung </strong>&ndash; ElektroGBattDGGebV) in Art. 9 der Vorlage sowie Änderung § 8a Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Law· Gesetzgebung21/500enacted

Act über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)

Original: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

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Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 503,006 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens &quot;Bundeswehr&quot; auf 24,060 Mrd Euro, des Sondervermögens &quot;Infrastruktur und Klimaneutralität&quot; auf 37,245 Mrd Euro, des Sondervermögens &quot;Klima- und Transformationsfonds&quot; auf 36,703 Mrd Euro und des Sondervermögens &quot;Aufbauhilfe 2021&quot; auf 2,500 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 81,781 Mrd Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.011,710 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 0,5 Prozent; Investitionen in Höhe von 62,727 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 386,843 Mrd Euro<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 115) s. GESTA 20. WP D080; Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA D009<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verringerung des Gesamthaushalts auf 502,546 Mrd Euro; Erhöhung der Investitionen auf 62,732 Mrd Euro

Law· Gesetzgebung21/778enacted

Haushaltsbegleitgesetz 2025

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Erforderliche Anpassungen aufgrund der Änderung des Artikels 115 und 143h des Grundgesetzes als Reaktion auf die fundamentalen Veränderungen der Sicherheitsarchitektur mit teilweiser Ausnahme der Ausgaben für Verteidigung und weitere sicherheitsrelevante Bereiche von der Schuldenregel, Transparenzerhöhung durch zusätzliche Darstellung im Gesamtplan und Zusammenfassung der bereinigten Investitionsquote, Folgeänderung zur Umstellung auf eine periodengerechte Veranschlagung und Buchung von Zinsausgaben des Bundes, Klarstellung zur Ermächtigung bei vorläufiger Haushaltsführung, haushaltsrechtliche Ermöglichung von Zuführungen aus dem Sondervermögen &quot;Infrastruktur und Klimaneutralität&quot; sowie Ergänzung der Zweckbestimmung des Sondervermögens &quot;Klima- und Transformationsfonds&quot; (KTF) zur Gewährleistung der Gas-Versorgungssicherheit, Vermeidung von Belastungen des Bundeshaushalts durch unnötige Zuführungen an das Sondervermögen, Verstetigung der Transformationskomponente in den Ausschreibungen für Windenergie auf See, Regelung zur Anrechnung von Bundeswertpapieren auf den Ermächtigungsrahmen der Kreditaufnahme und von Kreditaufnahmen auf die Kreditermächtigung des jeweiligen Sondervermögens u.a.; Schließung der Lücke bei den Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023 durch einen befristeten Rechnungszuschlag aus Bundesmitteln bei stationären Behandlungen gesetzlich Versicherter, Vermeidung von Doppelvergütungen bei Hybrid-DRG-Fällen (sektorenunabhängige Fallpauschalen);<br /> Änderung von 11 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 115 und 143h) s. GESTA 20. WP D080 ; Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA D005<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Möglichkeit von Government-to-Government-Geschäften zum direkten Verkauf von Rüstungsgütern an Partnerstaaten ohne Belastung des Bundeshaushalts und damit ohne Befassung des Haushaltsausschusses, vollständige Nutzung der Mittel der GKV für die Transformation der Krankenhauslandschaft einschl. Zuschläge und Mittelübertragungen in den Transformationsfonds, Regelungen zur Abrechnung von Krankenhauszuschlägen u.a.

Law· Gesetzgebung21/779enacted

Act zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

Original: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Investitionsoffensive des Bundes als Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets zur Stärkung des mittelfristigen Wirtschaftswachstums: Errichtung des Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd Euro gem. Art. 143h des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen zur Modernisierung Deutschlands innerhalb von 12 Jahren mit Regelungen zur Bereitstellung von bis zu 100 Mrd Euro für die Bundesländer für Infrastrukturinvestitionen, zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen, zur Zuführung von insgesamt 100 Mrd Euro an den Klima- und Transformationsfonds und der Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des KTF, insbes. in den Bereichen Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 143h) s. GESTA 20. WP D080<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> deutliche Begrenzung der Investitionen auf die genannten Bereiche sowie Erweiterung um &quot;Bauen und Wohnen&quot; und &quot;Sport&quot;<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten

Law· Gesetzgebung21/216enacted

Act zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Original: Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Fristverlängerung des Förder- und Abrechnungszeitraums des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 30. Juni 2030, Fristverschiebung zur Auflösung des Sondervermögens vom 31. Dezember 2028 auf den 31. Dezember 2030, Anpassung der Neubezeichnung des zuständigen Bundesministeriums gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025;<br /> Änderung § 2, 5, 6 und 8 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie §§ 3, 7 und 9 Ganztagsfinanzierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 215/25 GESTA I003

Law· Gesetzgebung21/217enacted

Act zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel

Original: Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel

Germany · German Bundestag · 12 June 2026

Translated from German

Zustimmung zu dem am 18. September 2023 in Schengen unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Moselvertrag: grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung, Abschaffung der Moselabgaben, Entschuldung und Auflösung der Internationalen Mosel-Gesellschaft, Konzentration der gemeinsamen Aktivitäten in der Moselkommission sowie Verminderung des Verwaltungsaufwands für Vertragsstaaten<br /> <br /> Bezug: Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 223/25 GESTA XJ002

Law· Gesetzgebung21/219enacted

Erstes act zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Beseitigung von in der Anwendung erkannten Unschärfen: Bestimmung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde als zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter (Übertragung der Aufgabe an die nachgeordnete Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) per Erlass); Klarstellung des Regelungsgefüges zwischen den Einfuhrbestimmungen und ihrem Verhältnis zur Sicherstellung, praxisrelevante Anpassungen im Bereich der Sicherstellungen, zeitliche Flexibilisierung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut von 5 auf maximal 10 Jahre;<br /> Änderung versch. §§ Kulturgutschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Bericht über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes auf BT-Drs 20/2018<br /> Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 17. April 2019 (ABl. L 151, 07.06.2019, S. 1)<br /> Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/12350 (GESTA 20. WP O003)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Ausnahme artenschutzrechtlicher Belange von Rückgabeansprüchen der Herkunftsländer illegal eingeführter Kulturgüter

Law· Gesetzgebung21/326enacted

Sechstes act zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Änderung der Regelung zur Entwidmung von Bahngrundstücken mit dem Ziel eines sachgerechten Ausgleichs zwischen dem Interesse am Erhalt der Bahninfrastruktur und anderer dringender Interessen wie housing construction oder Stadtentwicklung: Entfall des überragenden öffentlichen Interesses bei fehlendem Verkehrsbedürfnis und langfristig nicht zu erwartender Nutzung der Infrastruktur zu Bahnbetriebszwecken, Versagen einer Freistellung im Falle einer möglichen Streckenreaktivierung, jedoch nicht bei Neubau oder Änderung von Eisenbahninfrastruktur als Ersatz für die bisherige Bahnstrecke, Schaffung einer Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren zur Weiterführung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage;<br /> Änderung §§ 23 und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/14237 (GESTA 20. WP J033) in geringfügig geänderter Fassung<br /> Siehe auch GESTA J002<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zum Vorliegen eines überragenden öffentlichen Interesses am Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, Konkretisierung der im Rahmen eines Freistellungsverfahrens zu prüfenden Freistellungsvoraussetzungen, Bestimmung der zur Freistellung berechtigten Antragsteller;<br /> Erneute Änderung § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz

Law· Gesetzgebung21/319enacted

Act zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)

Original: Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Vorhaben zum Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze durch eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich der Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien, redaktionelle Änderungen und Anpassungen;<br /> Änderung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Mobilfunk- und Glasfaserausbau

Law· Gesetzgebung21/323enacted

Act für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Original: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen durch wachstumsfördernde Verzahnung gezielter Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung als zeitlich begrenzter &quot;Investitions-Buster&quot;, anschließend schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Forschungszulage;<br /> Änderung §§ 6, 7, 34a und 52 Einkommensteuergesetz, § 23 Körperschaftsteuergesetz sowie § 3 Forschungszulagengesetz<br /> <br /> Bezug: Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 233/25 GESTA D003<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anhebung der anrechenbaren Aufwendungen für Unternehmer in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Law· Gesetzgebung21/324enacted

Act zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften

Original: Gesetz zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

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Law· Gesetzgebung21/325enacted

Act zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Original: Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

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Umsetzung folgender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Zulässigkeit heimlicher Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen nur bei konkretisierter Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut und einer spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zur aufzuklärenden Gefahr; Benennung von Tatbestandsvarianten für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung von Nähekriterien (Mitwissen, Vorteilsziehung und enger Konnex der Instrumentalisierung des Betroffenen zur Tat selbst);<br /> Änderung § 45 Bundeskriminalamtgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 zur Befugnis des Bundeskriminalamts zur Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln (Observation, technische Überwachung, Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen) zum Zweck der Terrorismusabwehr (1 BvR 1160/19)<br /> Siehe auch GESTA B005

Law· Gesetzgebung21/321enacted

Act zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Original: Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

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Aufnahme der Begrenzung der Zuwanderung als ausdrücklich genannte Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzen des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren;<br /> Änderung §§ 1 und 104 Aufenthaltsgesetz

Law· Gesetzgebung21/322enacted

Act zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze

Original: Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

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Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn bis zum Jahre 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete mit angespanntem housing market durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Streichung der bisher vorgeschriebenen max. Geltungsdauer der Rechtsverordnung von höchstens 5 Jahren bis zum 31. Dezember 2029;<br /> Änderung §§ 556d Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)(1 BvL 1/18)<br /> Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse), DIW Berlin 2018<br /> Siehe auch GESTA C001 sowie GESTA 20. WP C146 und C149<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn); zur Ermöglichung der Fortführung und Anpassung der Pilotierung der elektronischen Aktenführung in Straf-, Bußgeld- und gerichtlichen Strafvollzugsverfahren über den 1. Juli 2025 hinaus Wiedereinführung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen;<br /> Änderung § 32 Strafprozessordnung, § 110a Strafvollzuggesetz sowie § 110a act über Ordnungswidrigkeiten; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: act zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, GESTA 18. WP C110

Law· Gesetzgebung21/568enacted

Act zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Original: Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

Translated from German

Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (sog. RED III) zur Verkürzung immissionsschutz- und wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten, Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, (Höchst-)Fristvorgaben, einheitliche Anlaufstelle für Anträge, elektronische Antragstellung ab dem 21. November 2025;<br /> Einfügung § 10 a und Änderung §§ 10, 16b und 23b Bundes-Immissionsschutzgesetz, Änderung versch. §§ Wasserhaushaltsgesetz, Änderung § 31 Bundeswasserstraßengesetz, Änderung §§ 1, 2, 5, 6 und Einfügung § 6a Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Änderung der Überschrift in act zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (<strong>Windenergieflächenbedarfsgesetz </strong>&ndash; WindBG) sowie Änderung § 249 Baugesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023); Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs); zahlr. Änderungen, u.a. Dreimonatsfristenregelung im vereinfachten Verfahren, rechtzeitige Beteiligung der Luftverkehrsbehörden und der Bundeswehr, Fristverlängerung für Flächenübertragungen, Erstellung von Teilflächennutzungsplänen für Gemeinden, Systemwechsel der Gemeindeöffnungsklausel zur Vermeidung doppelter Umweltprüfungen, gebietsbezogene Ausschlüsse für Beschleunigungsgebiete, Regelungen zur Nutzung vorhandener Daten sowie Methoden-Wahlfreiheit zwischen Artvorkommen und Lebensräumen, Regeln für Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung negativer Umweltauswirkungen, Klarstellungen, Folgeänderungen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung20/9463enacted

Act zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)

Germany · German Bundestag · 2 June 2025

Translated from German

Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage, Möglichkeit der Anordnung und Fortdauer von Abschiebungshaft unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen, Schaffung eines eigenständigen Haftgrunds bei Verstößen gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots in Fällen der Zurückweisung aufgrund der Nutzung falscher Dokumente zur Einreise, Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet bei Verstößen gegen Einreise- Aufenthaltsverbote, Strafbarkeit von Falschangaben gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Maßnahmen zur erleichterten Identitätsfeststellung (Auslesen und Auswerten von Datenträgern, Durchsuchung der Wohnung nach Unterlagen und Datenträgern, Ausschreibung zur Identitätsklärung); Möglichkeit des Betretens der Wohnung anderer Personen sowie von gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten zur Durchführung einer Abschiebung, Betreten und Durchsuchen der Wohnung zur Nachtzeit zum Zweck einer Abschiebung, Erweiterung des Prognosezeitraums für die Durchführung der Abschiebung bei der Sicherungshaft für alle Fälle auf 6 Monate, Mitwirkungshaft bei Unterlassung von erforderlichen Angaben zur Klärung der Staatsangehörigkeit, Wegfall der Rückausnahmen bei der Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei Abschiebungen; Meldepflicht und Aufenthaltsbeschränkung für Gefährder, Ausweisungstatbestand für den Bereich der Organisierten Kriminalität, Erleichterung der Ausweisung von Schleusern; Maßnahmen zur Entlastung der Ausländerbehörden (Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte, Gleichlauf der Gültigkeit von Pass und Kartenkörper des Aufenthaltstitels bei Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt &ndash; EU, Geltungsdauer von Aufenthaltsgestattungen); Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person; Fernmeldegeheimnis sowie Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Änderung versch. §§ Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, asylum seekersleistungsgesetz, Freizügigkeitsgesetz/EU, act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie der Aufenthaltsverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen

Law· Gesetzgebung20/8290enacted

Zweites act zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Germany · German Bundestag · 7 May 2025

Translated from German

Überprüfung der Einhaltung der Klimaschutzziele anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung, Erstellung von Projektionsdaten über die künftige Emissionsentwicklung, Nachsteuerung bei Überschreitung der prognostizierten Jahresemissionsgesamtmengen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, umfassende Einbindung des Expertenrats für Klimafragen, Erarbeitung von Klimaschutzprogrammen jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode, Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der Ziele für technische Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045, Verzicht auf Ankauf von Emissionszuweisungen zur Erfüllung der Pflichten nach der Europäischen Klimaschutzverordnung, redaktionelle Änderungen und Folgeänderungen;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ sowie Anlagen Bundes-Klimaschutzgesetz, Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Konkretisierungen betr. Regelungen zu Berichtspflichten, Adressierung des Zeitraumes über das Jahr 2030 hinaus, Stärkung der Bedeutung des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), Erstellung von Projektionsdaten, u.a.; Annahme einer Entschließung: Prüfung der Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaschutzrechten, ab 2027 jährlicher Bericht an Deutschen Bundestag zur Energietechnologie sowie Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energie-Infrastrukturen im Rahmen der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III);<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Bundes-Klimaschutzgesetz

Law· Gesetzgebung20/10014enacted

Zweites act zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Germany · German Bundestag · 7 May 2025

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Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zwecks Dekarbonisierung insbes. der Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, Anbindung von Wasserstoffverbrauchern, -erzeugern und -speichern über Wasserstoff-Kernnetz hinaus zum Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes, Etablierung einer fortlaufenden integrierten Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab dem Jahr 2025, Errichtung einer datenbankgestützten Koordinierungsstelle der Fernleitungsnetz- und Wasserstofftransportnetzbetreiber zwecks bundeseinheitlich modellierter Entwurfvorlage an Regulierungsbehörde, Veröffentlichung des Netzentwicklungsplanentwurfs, Öffentlichkeitsbeteiligung und Berichterstattung, Ermöglichung eines vollständig aus Netzentgelten finanzierten und auf privatwirtschaftlichen Investitionen beruhenden Wasserstoff-Kernnetzes, Umgehung des Amortisationsrisikos in der Hochlaufphase durch Schaffung eines Amortisationskontos mit subsidiärer Absicherung durch den Bund, Festlegungskompetenz für Bundesnetzagentur zur Erstellung des Präventionsplans Gas;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Drittes act zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes); Änderungen der Regelungen zur kontoführenden Stelle und zum Amortisationskonto, Verlagerung des Insolvenzrisikos von Kernnetz-Betreibern auf Bundesrepublik Deutschland, Ermöglichung zeitlicher Flexibilät für Hochlauf des Kernnetzes, Verankerung einer größeren Systementwicklungsstrategie, Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Anhörung unabhängiger Gutachter bei Genehmigung der Netzentwicklungsplanung, Verzicht auf Umsetzungsbericht;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz

Law· Gesetzgebung20/9049enacted

Act über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften

Original: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften

Germany · German Bundestag · 3 April 2025

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Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen: Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch Erklärung mit Beifügung einer Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt, Dreimonatsfrist für vorherige Anmeldung, einjährige Sperrfrist für erneute Änderung, besondere Regelungen für Minderjährige sowie für Menschen unter Betreuung, Zustimmung durch Sorgeberechtigten oder Familiengericht bzw. Betreuungsgericht, Offenbarungs- und Ausforschungsverbot zum Schutz gegen ein Zwangs-Outing, Ausnahmen, Bußgeldvorschriften, keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, Klarstellungen zum Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten, Gesetzesevaluation innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten, Berichtspflicht;<br /> <strong>act über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag</strong> (SBGG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Transsexuellengesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz vom 16. März 1982 (1 BvR 983/81), vom 26. Januar 1993 (1 BvL 38, 40, 43/92), vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03), vom 18. Juli 2006 (1 BvL 1 und 12/04), vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05), vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) sowie vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16)<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz<br /> Eckpunkte des BMFSFJ und BMJ zum Selbstbestimmungsgesetz, Juni 2022<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Vorgaben zur Beratungspflicht für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige sowie Anhörung von Kindern ab 5 Jahren, Ausweitung des Offenbarungsverbots auf Familienangehörige, Reisepassregelungen, Streichung der Regelung zur automatisierten Datenweitergabe, Klarstellungen betr. bereits eingereichte Dokumente, Neuausstellung von Dokumenten sowie zum Eltern-Kind-Verhältnis, zweistufiges Inkrafttreten des Gesetzes;<br /> Änderung versch. §§ act über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, erneute Änderung § 4 Passgesetz, §§ 27 und 45b Personenstandsgesetz sowie § 42 Personenstandsverordnung

Law· Gesetzgebung20/10283enacted

Act zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)

Original: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)

Germany · German Bundestag · 2 April 2025

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Modernisierung des Postrechtsrahmens infolge grundlegend veränderter Kommunikations- und Konsumgewohnheiten: Neuordnung des Marktzugangsverfahrens durch Zusammenführung von Lizenzpflicht und Anzeigepflicht, Betrieb eines digitalen Anbieterverzeichnisses bei Bundesnetzagentur (BNetzA); Neuregelung des Universaldienstes, insbes. Festlegung der verpflichteten Anbieter zur Leistungserbringung, Ermöglichung eines europarichtlinienkonformen Universaldienstfonds, Anpassung der Laufzeitvorgaben, Neuordnung des Katalogs der Universaldienstleistungen, Erprobung neuer Postdienstleistungen in Reallaboren, regelmäßige Evaluierung, u.a.; Beurteilung der Regulierungsbedürftigkeit der Postmärkte durch Einführung eines Marktdefinitions- und -analyseverfahrens durch BNetzA, Anpassung auch materieller Regulierungsvorgaben, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Entgeltgenehmigungspflicht, Verknüpfung von Investitionen mit Gewinnhöhe, Gewährleistung einer Vorteilsabschöpfung; Förderung des Gesundheitsschutzes der Zusteller durch Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Pakete mit erhöhtem Gewicht, Einrichtung einer Beschwerdestelle bei BNetzA; Erhöhung der Transparenz zur ökologischen Nachhaltigkeit durch Veröffentlichung der Treibhausgasemissionen großer Anbieter und des Sektors insgesamt, Einführung eines Umweltzeichens; Stärkung der Befugnisse der BNetzA bis hin zur Berechtigung des Ausschlusses von Marktteilnehmern;<br /> Konstitutive Neufassung <strong>Postgesetz</strong> (PostG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 28 weiteren Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Aufhebung Post-Entgeltregulierungsverordnung, Post-Universaldienstleistungsverordnung, Postdienstleistungsverordnung, Postsicherstellungsgesetz sowie Postgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15, 21.01.1998, S. 14; ABl. L 52, 27.02.2008, S. 3)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen in vielen verschiedenen Regelungsbereichen, u.a. Verschärfung der Kontrolle und Verantwortlichkeiten bei Subunternehmerstrukturen, Rückausnahmen bei sonst verlängerten Postlaufzeiten für Pressepublikationen und Briefwahlunterlagen, Abschwächungen bei sektorspezifischen Mitwirkungspflichten großer Postdienstleister betr. Ermittlung von Treibhausgasemissionen, Bestimmung der Geeignetheit von Hilfsmitteln bei Zustellung von Paketen über 20 Kilogramm durch Bundesregierung bis Ende 2024;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung zahlreicher §§ Postgesetz sowie erneute und teilweise zusätzliche Änderung verschiedener §§ in weiteren 25 Gesetzen und 2 Rechtverordnungen; Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung20/13183enacted

Act zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Original: Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Germany · German Bundestag · 22 April 2025

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Angesichts hoher Fallzahlen des sexuellen kindlichen Missbrauchs Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Dauerhafte Verankerung des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Wahl durch den Bundestag, fünfjährige Amtszeit mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl, Berufung eines Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, Errichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Monitoring und Datenerhebung, forschungsbasierte Berichtspflicht, Etablierung eines Beratungssystems zur Unterstützung individueller Aufarbeitung, Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für Betroffene, Maßnahmen zur Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<strong>,</strong> Erweiterung des Anwendungsbereichs von Schutzkonzepten, Fallanalysen zur Qualitätsentwicklung bei problematischen Kinderschutzverläufen, Einrichtung einer medizinischen Kinderschutzhotline, Datenschutz;<br /> act zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (<strong>Antimissbrauchsbeauftragtengesetz</strong> &ndash; UBSKMG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 9b und Änderung versch. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Einfügung § 6 act zur Kooperation und Information im Kinderschutz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Prävention und des Kinderschutzes<br /> Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1); Art. 34 Übereinkommen über die Rechte des Kindes; Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels; Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch; Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Law· Gesetzgebung20/13085enacted

Act zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung

Original: Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung

Germany · German Bundestag · 22 April 2025

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Maßvolle Erweiterung der Stellvertreterregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zur Sicherstellung und Förderung der Nachbesetzung von Kehrbezirken und Unterstützung der Betriebe bei der Umstellung auf neue Marktlage vor dem Hintergrund der Transformation des Wärmemarktes und des allgemeinen Fachkräftemangels: Erhöhung der betrieblichen Flexibilität durch zusätzliche Vertretungsmöglichkeit für Feuerstättenschau durch angestellten Schornsteinfegermeister oder angestellte Meistergesellen und damit zugleich fachliche wie finanzielle Aufwertung der Meisterfortbildung; Erleichterungen im Bereich der Kehrbezirksverwaltung betr. neue Vertretungsmöglichkeit, Kehrbuchführung, Konkretisierung von Fristen zur Übermittlung von Formblättern für freie Kehrarbeiten an Kehrbezirksinhaber und zur Ermöglichung ihrer elektronischen Übersendung; Anpassungen zum Inhalt der Kehrbücher infolge der Gesetzgebung zum Heizungstausch;<br /> Änderung versch. §§ und Einfügung § 11b Schornsteinfeger-Handwerksgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes); Klarstellung zur Definition des zulassungsfreien Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, Ermächtigung für Handwerkskammern zur Ausgabe von elektronischen Berufsausweisen auch für Friseurhandwerk;<br /> zusätzliche Änderung §§ 18 und 91 Handwerksordnung

Law· Gesetzgebung20/13489enacted

Act zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds

Original: Gesetz zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds

Germany · German Bundestag · 9 January 2026

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Zustimmung zu der am 23. Mai 2023 vom Gouverneursrat des Afrikanischen Entwicklungsfonds in Scharm el-Scheich angenommenen Entschließung: Ermöglichung des Marktzugangs für den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt

Law· Gesetzgebung20/13952enacted

Act über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)

Original: Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)

Germany · German Bundestag · 21 August 2025

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Neuausrichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK): Anpassung des Stiftungszwecks an Breite und Aufgaben der Stiftung, vereinfachtes Verfahren zur Satzungsgebung und -änderung, Zuständigkeiten von Organen und Gremien, Rechtsaufsicht, Flexibilisierung des Haushalts, Befristung von Führungspositionen, Aufnahme der &quot;Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss&quot;;<br /> Außerkrafttreten act zur Errichtung einer Stiftung Preußischer Kulturbesitz und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Stiftungsrats der SPK vom 5. Dezember 2022<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen

Law· Gesetzgebung20/14259enacted

Act zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025)

Original: Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025)

Germany · German Bundestag · 6 June 2025

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Neuregelung für eine vereinfachte und bürokratieärmere Betreuer- und Vormündervergütung: inflationsbedingte Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich 12,7 Prozent für berufliche Betreuer und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger zum 1. Januar 2026, Anpassung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, Einführung eines zweistufigen Systems mit jeweils 8 Fallpauschalen auf Basis einer Grund- und einer Qualifikationsstufe, Reduzierung der Anzahl der Differenzierungen nach der Dauer der laufenden Betreuung von 5 auf 2 Zeiträume, Dauervergütungsfestsetzung als neue Regelform und diesbez. Übergangsregelung zur Schaffung technischer Voraussetzungen für die Umsetzung durch die Länder, Neueinführung einer Sondervergütung für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten für Umgangs- und Verfahrenspfleger sowie einer Ausfallentschädigung für kurzfristige Absagen bei Umgangsterminen, Anhebung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 425 auf 450 Euro, vereinfachte Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ und Anlage Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Änderung §§ 277 und 292 act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019<br /> act zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, s. GESTA 19. WP C065<br /> Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs 20/14525 GESTA C150<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als act zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern); Zusammenführung Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 und act zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern, Gesetzesevaluation insbes. zur Angemessenheit festgesetzter Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten, Zurückstellung der vorgesehenen Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz, Korrektur eines Redaktionsversehens betr. Ergänzung der Eingangsformel um den Passus &quot;mit Zustimmung des Bundesrates&quot;, Anpassung der Inkrafttretensregelung;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 158b und 158c act über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Einfügung Art. 5 bis 12 zur Integration Kostenrechtsänderungsgesetz 2025<br /> <br /> Bezug: Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 s. GESTA C144

Law· Gesetzgebung20/15096enacted

Act zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)

Original: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)

Germany · German Bundestag · 19 August 2025

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Erweiterung des fiskalischen Spielraums zur weiteren Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der ein Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; zusätzlicher struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des nominalen BIP für die Ländergesamtheit unabhängig von der konjunkturellen Lage; Ermächtigung des Bundes zur Errichtung eines auf zehn Jahre befristeten, nicht der Schuldenbremse unterliegenden Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung bis zu 500 Mrd Euro für Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur als Basis für nachhaltiges Wirtschaftswachstum;<br /> Änderung Art. 109 und 115 sowie Einfügung Art. 143h Grundgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung der nicht der Schuldenbremse unterliegenden Verteidigungsausgaben um Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der informationstechnischen Systeme und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten; Festlegung der Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Infrastrukturinvestitionen, Ausweitung der Laufzeit auf zwölf Jahre sowie der Zweckbestimmung auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045, Zuführungen in den Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 100 Mrd Euro<br /> <br /> Bezug: Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D005; act zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze s. GESTA 21. WP GESTA D008; Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz s. GESTA 21. WP GESTA D007; act zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität s. GESTA 21. WP GESTA D010; Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA 21. WP GESTA D009; Erstes act zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes s. GESTA 21. WP D013

Law· Gesetzgebung19/30399enacted

Act zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (act zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)

Original: Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)

Germany · German Bundestag · 18 March 2025

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Möglichkeit zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Angeklagten bei Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund nachträglich belastender neuer Tatsachen und Beweismittel;<br /> Änderung § 362 Strafprozessordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung der Strafprozessordnung &ndash; Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 der Strafprozessordnung (act zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)); Nichtverjährbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche aus einem nicht verjährbaren Verbrechen;<br /> Änderung § 194 Bürgerliches Gesetzbuch und Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Law· Gesetzgebung20/11853enacted

Act zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)

Original: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Zahlreiche detaillierte Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Stärkung der Interessenvertretung der Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener, Ermöglichung digitaler Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung Medizinischer Versorgungszentren durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambulanten Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Leistung- und Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der GKV, Beitragsfreiheit für Waisenrenten bei Freiwilligendiensten, Reform der hausärztlichen Vergütung, u.a. Entbudgetierung, Bürokratieabbau für Ärzte im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Leistungen, Streichung des Zusatzentgelts für SARS-CoV-2-Testungen, Fortentwicklung der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, erweiterte Prüfrechte des Bundesrechnungshofs u.a.;<br /> Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verzicht auf Regelungen zu kommunalen Gesundheitsregionen, Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren, Änderungen betr. Altersbeschränkung für Notfallkontrazeptiva bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung sowie Versorgung mit medizinisch notwendigen Wundbehandlungsprodukten; redaktionelle Anpassungen;<br /> Streichung der Änderung von 4 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Law· Gesetzgebung20/12198enacted

Act zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Original: Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Zustimmung zu der am 10. Juli 2023 in Washington D. C. vom Gouverneursrat der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung angenommenen Änderung des IBRD-Abkommens: Gewährung eines größerern Kreditvergabespielraumes durch Aufhebung der Begrenzung der Ausleihkapazität der IBRD auf die Summe von Eigenkapital und Haftungskapital (statutarische Hebelungsgrenze)

Law· Gesetzgebung20/12789enacted

Act zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften

Original: Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ): Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter Aufsicht der SED-Opferbeauftragten, Weiterentwicklung der Stiftung und Fortführung unter dem Namen Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte, Schaffung eines neuen Haushaltstitels, Erlass von Billigkeitsrichtlinien durch die SED-Opferbeuftragte, Dynamisierung der Opferrente durch Kopplung an die allgemeine Rentenentwicklung sowie der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und diesbez. Verzicht auf Absenkung der Leistungen sowie Berücksichtigung von Partnereinkommen, einmalige Leistung in Höhe von 1500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR, Anpassung der Definition der Opfergruppen an die Forschung, Erleichterung der Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen, insbes. für gesundheitliche Folgeschäden, Berichtspflicht;<br /> <strong>act über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte</strong> (StepVG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung §§ 15 bis 25 und Änderung § 25b Häftlingshilfegesetz, Änderung §§ 17a und 18 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, § 1a Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz sowie § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Situation der SED-Opfer; Unterrichtung der SED-Opferbeauftragten auf BT-Drs 20/10 sowie der Jahresberichte der Jahre 2022 bis 2024 auf BT-Drs 20/2220, BT-Drs 20/7150 und BT-Drs 20/11750; Vorschläge der Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur vom 16. Mai 2022<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Sechstes act zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR); Erhöhung der Einmalzahlung für Opfer von Zwangsaussiedlungen von 1500 auf 7500 Euro, Möglichkeit einer strafrechtlichen Rehabilitierung durch Zweitantragsrecht, Verzicht auf Bedürftigkeitsprüfung, einmalige Erhöhung der Opferrente von mtl. 330 auf 400 Euro sowie der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte von mtl. 240 auf 291 Euro ab dem 1. Juli 2025, Dynamisierung der Opferrente ab 2026, Beweislastumkehr bei gesundheitlichen Folgeschäden, Absenkung der Mindestverfolgungszeit als Voraussetzung für Ausgleichsleistungen um 1 Jahr, Wahl von 4 Mitgliedern des Stiftungsrates vom Bundestag, Beschränkung der Aufsicht über die Stiftung auf eine Rechtsaufsicht, Berechtigung zur Annahme von Drittmitteln; Regelung zur Datenübermittlung bei der Entwicklung von Verfahren zur Anlegung des Datenbankgrundbuchs bis zum 31. Dezember 2029, Übergangsregelung zur Aussetzung der Versicherungs- und Beitragspflicht für selbständige Lehrkräfte aufgrund einer Beschäftigung bis zum 31. Dezember 2026, Folgeänderungen, Verordnungsermächtigung;<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 zur Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten (sog. Herrenberg-Urteil) (B 12 R 3/20 R)

Law· Gesetzgebung20/12786enacted

Act über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025)

Original: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025)

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,191 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verbleib der bisherigen KMU-Förderung und nicht auch der Förderung gemeinnütziger Unternehmen;<br /> Änderung § 4 und Anlage ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025

Law· Gesetzgebung20/12791enacted

Act zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)

Original: Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Anpassung der Rechtsgrundlage zur Außenhandelsstatistik infolge fachlicher und rechtlicher Änderungen im gesetzlichen Anwendungsbereich: Ermöglichung der Anhebung der Meldeschwellen im Teilbereich der Statistik über den Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten als Folge des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit EU-Partnerländern, damit Entlastung der Wirtschaft aufgrund der Befreiung weiterer Unternehmen von der Meldepflicht in der Intrahandelsstatistik, Entlastung der Auskunftspflichtigen auch bei vereinfachten Meldungen, Anpassungen an geänderte europäische Rechtsvorschriften, u.a. betr. EU-Umsatzsteuerrecht; monatliche Erhebung der tätigen Personen gegliedert nach Bundesländern im Rahmen der konjunkturstatistischen Erhebung im Bereich der Handels- und Dienstleistungsstatistik; Klarstellungen bei der Erhebung von Transaktionsdaten sowie der Revision im Zusammenhang mit dem Unternehmensbasisdatenregister, Korrektur von Fehlverweisen, Konkretisierungen, Präzisierungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung verschiedener §§ Außenhandelsstatistikgesetz, § 6 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz, §§ 3 und 4 Unternehmensbasisdatenregistergesetz, §§ 3 und 7b act über die Preisstatistik; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung der Erhebungsmethodik zur Preisstatistik hinsichtlich einer generell rückwirkenden Anforderung der Daten;<br /> Erneute Änderung § 7b act über die Preisstatistik

Law· Gesetzgebung20/13488enacted

Act zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr [Artikelgesetz Zeitenwende]

Original: Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr [Artikelgesetz Zeitenwende]

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Erhöhung der Verfügbarkeit von militärischem Personal durch zahlreiche Änderungen in den Bereichen Arbeitszeit, Trennungsgeld, Besoldung, Vergütung, Versorgung und Laufbahnrecht: Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, umfangreiche besoldungs- und versorgungsrechtliche Änderungen (z.B. zusätzliche Vergütung bei Alarmierungsverpflichtungen, finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit, Prämien), Steigerung der Attraktivität des mobilen Dienstes durch Anpassungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld, Erstattung von Betreuungskosten bei sonstigen dienstlich bedingten Abwesenheiten, Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitssicherstellungsgesetzes zur Sicherung der Versorgung der Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte im Verteidigungsfall, elektronische Zustellung von Bescheiden an Dienstleistungspflichtige, Verlängerung der Höchstverpflichtungsdauer für Soldaten auf Zeit, Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Feldjägerdienst; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, freier Wahl des Arbeitsplatzes und Schutz vor Arbeitszwang;<br /> Änderung von 9 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten, Anhebung von Ausgleichszahlungen, Erhöhung des Unfallruhegehalts unabhängig der Statusgruppe, Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes auf die Arbeitszeit von Soldaten und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> erneute Änderung versch. §§ Bundesbesoldungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Arbeitssicherstellungsgesetz sowie zusätzliche Änderung versch. §§ Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, Einsatz-Weiterverwendungsgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz

Law· Gesetzgebung20/13957enacted

Act über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften

Original: Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Schutz militärischer Sicherheitsinteressen durch Einführung einer Genehmigungspflicht zur Ausübung bestimmter Erwerbstätigkeiten nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Neuregelungen zur Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen bei den Streitkräften, einheitliche Rechtswegzuweisung zu den Wehrdienstgerichten für Rechtsbehelfe von Soldaten gegen abgeschlossene dienstliche Beurteilungen und Personalentwicklungsbewertungen;<br /> Änderung §§ 1 und 47 Wehrstrafgesetz sowie Änderung versch. §§ Soldatengesetz, Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz und Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Übermittlung von Mitteilungen in Strafsachen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr;<br /> Änderung § 89 Soldatengesetz

Law· Gesetzgebung20/13585enacted

Act zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)

Original: Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Umsetzung von zwei EU-Richtlinien zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zwecks Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050: Senkung der Gesamtemissionsmengen im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr bis zum Jahr 2030, Einbeziehung des Seeverkehrs in den Emissionshandel und Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels für bislang nicht erfasste Brennstoffeinsätze in den Bereichen Wärme und Verkehr, Überführung des bisherigen nationalen Brennstoffemissionshandels in das europäische System bei Wahrung der Kontinuität der CO2-Bepreisung; Durchführungsbestimmungen zum CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), u.a. betr. zuständige Behörde und Beleihung geeigneter Stellen mit der Durchführung des Antragsverfahrens für den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders sowie Regelungen zur elektronischen Kommunikation;<br /> Konstitutive Neufassung act über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (<strong>Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz</strong> -TEHG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Brennstoffemissionshandelsgesetz, § 1 act über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen und § 30 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz, Aufhebung Zuteilungsgesetz 2007 und Zuteilungsgesetz 2012, Außerkrafttreten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/958 vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus (ABl. L 130, 16.05.2023, S. 115); Richtlinie (EU) 2023/959 vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (ABl. L 130, 16.05.2023, S. 134); Verordnung (EU) 2023/956 vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (EU-CBAM-Verordnung) (ABl. L 130, 16.05.2023, S. 52)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausnahme für Abfallverbrennungsanlagen von der Pflicht zur Emissionsgenehmigung sowie Abgabepflicht;<br /> Änderung §§ 11 und 52 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, erneute Änderung § 24 Brennstoffemissionshandelsgesetz

Law· Gesetzgebung20/13615enacted

Act zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung

Original: Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Verlängerung der Regelungen zur Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und -speichern sowie E-Heizern; redaktionelle Anpassung der Höchstsätze und Fristen;<br /> Änderung §§ 6, 18, 22 und 35 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes); Umsetzung der neugefassten Energieeffizienzrichtlinie, Ersetzung des Begriffs industrielle Abwärme durch unvermeidbare Abwärme, Anhebung der Fördergrenze für Wärmenetze von bislang 20 Mio Euro auf nunmehr 50 Mio Euro, Anpassungen nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 der EU-Kommission, Aufhebung des beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt für KWK-Anlagen mit elektrischer KWK-Leistung von mehr als 300 Megawatt, Übergangsregelungen;<br /> erneute und zusätzliche Änderung verschiedener §§ Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, zusätzliche Änderung §§ 8, 19, 20 und 21 KWK-Ausschreibungsverordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1)

Law· Gesetzgebung20/14020enacted

Act zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Zustimmung zu dem am 13. September 2024 in Berlin unterzeichneten Abkommen: rechtliche Rahmenbedingungen für die Stationierung einer Brigade des Deutschen Heeres nebst weiteren militärischen und zivilen Dienststellen im Hoheitsgebiet der Republik Litauen<br /> <br /> Bezug: Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 562/24 GESTA XH002

Law· Gesetzgebung20/14025enacted

Act für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Original: Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Angesichts steigender Opferzahlen Einführung eines verlässlichen und breitgefächerten Hilfesystems zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt: Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit, Verpflichtung der Länder zur bundesweiten Bereitstellung eines Unterstützungs- und Hilfsnetzwerks für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder sowie für Personen aus dem sozialen Umfeld Gewaltbetroffener, Kostenfreiheit für Betroffene, Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, einheitliche Grundsätze und Mindeststandards für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen, strukturierte Vernetzung innerhalb des spezifischen Hilfesystems sowie mit anderen Hilfsdiensten, Einführung einer Bundesstatistik, Regelfinanzierung durch den Bund, Vorlage eines Berichts durch die Länder zur Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung einschließlich Finanzierungskonzept und Umsetzungsstand alle 5 Jahre erstmalig zum 30. Juni 2029, Gesetzesevaluation 8 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> act zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (<strong>Gewalthilfegesetz</strong> &ndash; GewHG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 36a Zweites Buch Sozialgesetzbuch, § 10 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Schutz vor Gewalt für Frauen, ihre Kinder, männliche Opfer und weitere vulnerable Gruppen sowie Finanzierung von Frauenhäusern und Ausbau eines bedarfsgerechten Hilfesystems<br /> Schutzpflichten aus dem Grundgesetz; Istanbul-Konvention<br /> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 589/24 GESTA I020<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> begriffliche Klarstellungen, insbes. betr. Beschränkung der geschlechtsspezifischen sowie häuslichen Gewalt auf Frauen, Konkretisierung des Beratungsanspruchs, zur Gewährleistung der Anspruchserfüllung der Länder Verschieben des Inkrafttretens zum Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung auf 2032 bzw. 2027;<br /> Erneute Änderung §§ 1, 2, 3, 4 und 8 Gewalthilfegesetz

Law· Gesetzgebung20/14240enacted

Act für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Original: Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Überwiegend bereits in Gesetzentwürfen der Bundesregierung enthaltene, durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode nicht mehr zu beschließende Regelungen, insbes. zur fristgerechten Umsetzung und Durchführung von EU-Vorgaben; Fortbestand risikoadäquater Risikogewichte für Förder- und Bürgschaftsbanken, verbesserter Zugang zu Unternehmens- und Finanzmarktdaten sowie Nachhaltigkeitsinformationen durch ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP), Aufsicht der BaFin über Zahlungsdienstleister bei Echtzeitüberweisungen, Anpassungen der Versicherungsaufsicht, Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) u.a.;<br /> Änderung von 9 Gesetzen sowie Aufhebung einer und Änderung von 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2024/1623 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (Capital Requirements Regulation, CRR III) (ABl. L, 2024/1623, 19.06.2024, S.1); Verordnung (EU) 2023/2859 vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (ABl. L, 2023/2859, 20.12.2023; ABl. L, 2024/90097, 12.2.2024); Richtlinie (EU) 2023/2864 vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ABl. L, 2023/2864, 20.12.2023); Verordnung (EU) 2024/886 vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro (ABl. L, 2024/886, 19.03.2024); Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (ABl. L 26 vom 02.02.2016, S. 19; ABl. L 222, 17.08.2016, S. 114)<br /> Siehe auch GESTA D075<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verzicht auf nunmehr in einem anderen act enthaltene bzw. auf die nächste Wahlperiode verschobene Änderungen zu Datenaktualisierungen und zum Versicherungsvertrieb; redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Verzicht auf Änderung Finanzausgleichsgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz

Law· Gesetzgebung20/14231enacted

Act zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)

Original: Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Sicherstellung der Regenerationszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche aufgrund der besonderen Belastungssituation: klare Definition des Begriffs Entbindung, Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbot, Anspruch auf Erstattung mutterschutzrechtlicher Leistungen für Arbeitgeber im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent, Gleichbehandlung von Beamtinnen, Soldatinnen und Selbständigen, Klarstellung zur Länge der Mutterschutzfristen bei Totgeburt;<br /> Änderung §§ 2, 3, 9 und 32 Mutterschutzgesetz, § 24i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 2 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung sowie §§ 2, 5, 6 und 6a Mutterschutzverordnung für Soldatinnen<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2024 zur Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche (1 BvR 2106/22); Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2013 sowie 15. Dezember 2005 zur Bestimmung des Begriffs Entbindung zur Abgrenzung von Fehl- und Totgeburten (8 AZR 838/12; 2 AZR 462/04)<br /> Siehe auch GESTA I025

Law· Gesetzgebung20/14244enacted

Sechstes act zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Germany · German Bundestag · 21 March 2025

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Möglichkeit des Kuratoriums zur vorübergehenden Aussetzung der Mitgliedschaft eines Kuratoriumsmitglieds oder eines Vertreters;<br /> Änderung § 5 act zur Errichtung einer Stiftung &quot;Erinnerung, Verantwortung und Zukunft&quot;

Law· Gesetzgebung20/14234enacted

Act für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau

Original: Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau

Germany · German Bundestag · 16 December 2025

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Schaffung einer konsistenten bundesrechtlichen Lösung für Flächenplanungen für Windenergiegebiete: primäre Rolle des Windflächenenergiebedarfsgesetzes bei der Ausgestaltung des überragenden öffentlichen Interesses betr. erforderlicher Flächen an Land, Streichung von Ausnahmemöglichkeiten bez. der Lage von Rotorblättern außerhalb ausgewiesener Flächen, anteilige Anrechnung von Rotor-innerhalb-Flächen auf die Flächenbeitragswerte in nach dem 1. Februar 2024 wirksam gewordenen Raumordnungs- oder Bauleitplänen, verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der Feststellung der Flächenbeitragswerte, Regelung tatbestandlicher Voraussetzungen für befristete Untersagungen von Windenergielanlagenprojekten durch den Planungsträger, schadenersatzrechtliche Regelungen für entprivilegierte Vorhaben, Folgeänderungen; Ermöglichung zusätzlicher Investitionen in den Wohnungsbaubau und Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft: Einführung einer bis zum 31. Dezember 2029 befristeten Sonderregelung zur Abweichung von baurechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Gebäuden für Wohnzwecke;<br /> Einfügung § 246e und Änderung §§ 245e und 249 Baugesetzbuch sowie §§ 1, 2, 4 und 5 Windenergieflächenbedarfsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus); Ausschluss eines berechtigten Interesses an der Erteilung eines Vorbescheids bei Vorhabenstandorten außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete zwecks Gewährleistung der Konzentration von Windenergieanlagen in hierzu nach planerischen Kriterien auf Landesebene festzulegenden Gebieten, Folgeänderungen;<br /> Verzicht auf Änderung Windenergieflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch, zusätzliche Änderung § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz,

Law· Gesetzgebung20/14246enacted

Act zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung

Original: Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung

Germany · German Bundestag · 16 December 2025

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Verstärkung der Anreize zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen sowie zur Verbesserung der Planungssicherheit für eine Anschlussförderung von Bestandsanlagen: Umstellung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden bzw. Betriebsviertelstunden, Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags auf 100 Euro pro kWh installierter Leistung, Entfall der Förderung bereits bei schwach positiven Preisen, bevorzugte Bezuschlagung von an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossenen Bestandsanlagen bis Ende 2027, dauerhafte Streichung der Südquote, Anhebung der Ausschreibungsmengen, Verkürzung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 5 Jahren auf 2 Jahre und Verlängerung der Anschlussförderung auf 12 Jahre;<br /> Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§ Erneuerbare-Energien-act<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>weitere Anhebung der Ausschreibungsmengen für die Jahre 2025 und 2026 auf 1.300 bzw. 1.126 Megawatt, Änderung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 2 Jahren auf 3,5 Jahre, Anhebung der förderfähigen Betriebsviertelstunden von 10.000 auf 11.680, für Biogasanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 350 Kilowatt auf 16.000; Klarstellung, sprachliche Angleichung und Vereinfachungen;<br /> Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§ Erneuerbare-Energien-act

Law· Gesetzgebung20/14235enacted

Act zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen

Original: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen

Germany · German Bundestag · 16 December 2025

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Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem und zunehmenden Übernahme von Funktionen für die Systemsicherheit durch erneuerbare Energien zur Begegnung temporärer Erzeugungsüberschüsse: stärkere Marktintegration von Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung, weitgehende Abschaffung der Vergütung in Zeiten negativer Preise und Anpassung der Kompensationsregelungen bei neuen Photovoltaik-Anlagen, Modernisierung der Vermarktung einspeisevergüteter Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber, Fernsteuerbarkeit und Sichtbarkeit von Anlagen durch bzw. für die Netzbetreiber; Sicherstellung der Stromnetzstabilität durch das Vorhalten systemrelevanter Anlagen in der Netzreserve, Umsetzung zentraler Empfehlungen des Digitalisierungsberichts zum Rollout von Steuerungstechnik, zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Messtellenbetriebs sowie zur Cybersicherheit, Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens bei Erneuerbare-Energie-Anlagen sowie Ladesäulen, Anpassung der Vorgaben zur Marktprämienberechnung und Vermarktung an die für 2025 vorgesehene Einführung von Viertelstundenprodukten am Day-Ahead-Markt der Strombörsen, nachvollziehbarere und praxistauglichere Gestaltung des Finanzierungssystems für erneuerbare Energien, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung und Änderung zahlreicher §§ in 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1711 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L 2024/1711, 26.06.2024, S. 1)<br /> Resilienz weiter stärken, den Systemnutzen der Digitalisierung der Energiewende konsequent heben (BMWK-Digitalisierungsbericht gemäß § 48 Messstellenbetriebsgesetz), Juli 2024<br /> Siehe auch GESTA E076<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verlängerung der De-Minimis-Ausnahme von entflechtungsrechtlichen Vorgaben für Ladesäulen, redaktionelle Korrekturen;<br /> Erneute Änderung zahlreicher §§ in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Law· Gesetzgebung20/10280enacted

Act über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)

Original: Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)

Germany · German Bundestag · 31 January 2025

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Durchführung bzw. Umsetzung versch. EU-Vorgaben mit Schlüsselmaßnahmen der Strategie der EU-Kommission für ein digitales Finanzwesen im europäischen Binnenmarkt: Schaffung eines umfassenden Rahmenwerks für Kryptomärkte betr. Zulassungsvorbehalt, aufsichtliche Vorgaben, Transparenz- und Offenlegungspflichten, Anlegerschutz sowie Insiderinformationen, Überführung des derzeitigen nationalen Aufsichtsrahmens für Bank- und Finanzdienstleistungen für Kryptowerte in den neuen Regelungsrahmen, Umsetzung der jüngsten Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) zur Geldwäschebekämpfung durch Erleichterung der Rückverfolgbarkeit von Transfers virtueller Vermögenswerte unter Aufsichtszuständigkeit der BaFin, Stärkung der Cybersicherheit des Finanzsektors durch einheitliche Vorgaben für Netzwerk- und Informationssysteme von Finanzunternehmen mit organisatorischen IT-Sicherheitsvorgaben, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Testen der digitalen operationalen Resilienz sowie Folgemaßnahmen für Finanzinstitute; weitere Änderungen;<br /> act zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (<strong>Kryptomärkteaufsichtsgesetz</strong> &ndash; KMAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 17 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31.5.2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und 2019/1937 (ABl. L 150, 09.06.2023, S. 40); Verordnung (EU) 2023/1113 vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABL. L 150, 09.06.2023, S. 1); Verordnung (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 1); Richtlinie (EU) 2022/2556 vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 153)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Maßnahmen zur Stärkung der DORA-Aufsicht über große Versicherungsvermittler durch IHK, weitere Stärkung des Proportionalitätsgrundsatzes betr. Aufsicht von IKT-Risiken rein national regulierter Finanzinstitute, weitere Anpassungen betr. Kryptowertpapierregisterführung und Kryptoverwahrgeschäft; redaktionelle und technische Änderungen

Law· Gesetzgebung20/12660enacted

Act über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)

Original: Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)

Germany · German Bundestag · 31 January 2025

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Erhebung der Filmabgabe für weitere fünf Jahre; Modernisierung und Entbürokratisierung der Filmförderung des Bundes mit dem Ziel größerer Transparenz und Effizienz der Förderverfahren, Erhöhung der Selbstverwaltungsautonomie und klarere Strukturierung der Filmförderungsanstalt; starke Automatisierung und Vereinfachung der Förderungen (vollautomatische Produktions- und Verleihförderung, teilautomatisierte Projektkinoförderung bei Wegfall der bisher eingesetzten Förderkommissionen sowie erweiterte Antragsberechtigungen in der Kinoförderung und niedrigschwelligere Zugangsvoraussetzungen in der Produktions- und Verleihförderung); angemessene Beteiligung drehbuchschreibender und regieführender Personen an der Produktionsförderung, stärkere Verankerung von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung, (Diversitätsbeirat, barrierefreie Filmfassungen), Vorgaben zu angemessener Entlohnung; Umstellung der Abgabe der Kinos auf eine kinobasierte Abrechnung, Abschaffung der Möglichkeit für Fernsehveranstalter und Programmvermarkter einen Teil der Abgabe durch Medialeistungen zu ersetzen, Beendigung der Erhebung der Filmabgabe der Videoprogrammanbieter mit Ablauf des Jahres 2027;<br /> Konstitutive Neufassung act über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (<strong>Filmförderungsgesetz</strong> &ndash; FFG); Aufhebung Filmförderungsgesetz alte Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen

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