Original: Gesetz zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Zustimmung zu den von dem Maastrichter Beschlussfassungsgremium am 19. Oktober 2023 in Maastricht vorgeschlagenen Änderungen: Anpassungen bezüglich des betreffenden Luftraums, Vereinheitlichung der Berechnung des Kostenschlüssels für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht Upper Area Control Centre/MUAC);<br /> Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis
Original: Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Germany · German Bundestag · 12 January 2026
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Zustimmung zu dem am 30. Juni 2019 in Brüssel unterzeichneten Investitionsschutzabkommen: Verbesserung des Investitionsklimas zwischen der EU und Vietnam durch Vereinbarung hoher Schutzstandards für Investitionen sowie eines reformierten Streitbeilegungsverfahrens, u.a. Sicherstellung diskriminierungsfreier Praktiken und fairer Bedingungen für Investoren, Inländerbehandlung, Meistbegünstigungsklausel, Schutz vor Enteignung ohne angemessene Entschädigung, Garantie freier Kapitaltransfers, Mediation und Schiedsverfahren; Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse und Arbeitsgruppen zur Überwachung der Umsetzung und Verwaltung des Abkommens
Original: Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
Germany · German Bundestag · 12 January 2026
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Zustimmung zu dem am 19. Oktober 2018 in Brüssel unterzeichneten Investitionsschutzabkommen: Verbesserung des Investitionsklimas zwischen der EU und Singapur durch Vereinbarung hoher Schutzstandards für Investitionen und eines reformierten Streitbeilegungsverfahrens, u.a. Sicherstellung diskriminierungsfreier Praktiken und fairer Bedingungen für Investoren, Inländerbehandlung, Schutz vor Enteignung ohne angemessene Entschädigung, Garantie freier Kapitaltransfers, Mediation und Schiedsverfahren, einschl. Investor-Staat-Schiedsverfahren; Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse und Arbeitsgruppen zur Überwachung der Umsetzung und Verwaltung des Abkommens
Original: Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD von 2023 bis 2025 mit Konkretisierungen und Erleichterungen im internationalen Unternehmensteuerrecht für Steuerverwaltungen und Unternehmensgruppen; Berücksichtigung von aufgrund eines Wahlrechts oder Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, Begleitmaßnahmen insbes. zur Bürokratievermeidung durch Begrenzung einzelner Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften, Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds;<br /> Änderung von 6 Gesetzen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Präzisierung der Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern, keine Anpassung des Kürzungsbetrags für Bezüge aus Zwischengesellschaften, klarstellende Regelung zur Wegzugsbesteuerung in Rückkehrerfällen, elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf, redaktionelle Anpassungen u.a.<br /> Änderung weiterer 2 Gesetze
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz, Vereinfachung in der Steuerpraxis im Bereich Elektromobilität betr. Wegfall von Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen "innerhalb der Ladesäule", Vorgaben zum bidirektionalen Laden zur Verhinderung einer Versorgereigenschaft oder Steuerschuldnerschaft der Nutzer von Elektrofahrzeugen, Aufnahme anderer Formen von Energiespeichern als Stromspeicher zur Vermeidung einer doppelten Steuerentstehung, Aufhebung der sogen. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung und einheitliche Abstellung auf den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage bei der Steuerbefreiung, Verschlankung des Strom- und Energiesteuerrechts im Bereich der Regelungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung und Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben mit Vereinheitlichung der Steuerbefreiung aller zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse;<br /> Änderung versch. §§ von 2 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1; ABl. L, 2024/1788, 15.07.2024); Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187, 26.06.20214, S. 1; L 283, 27.09.2014, S. 65; ABl. L 167, 30.06.2023, S. 1); Richtlinie 95/60/EG vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin (ABl. L 291, 06.12.1995, S. 46)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern, Querlieferungen zwischen einzelnen Anlagenbetreibern, weitere Ausnahmen vom Versorgerstatus, Vereinfachungen zur Messung von Strommengen, des Anlagenbegriffs und der erstmaligen Antragstellung zu Steuerentlastungen für den ÖPNV u.a.; weitere Korrekturen und Klarstellungen sowie Regelungen zum weiteren Bürokratieabbau
Original: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Germany · German Bundestag · 21 January 2026
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Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung: Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, u.a. Öffnung für nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien, Verbesserung der Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften, Ermöglichung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auch ohne tarifliche Grundlage, Flexibilisierung der Abfindungsregelungen, Anpassung des vorzeitigen Bezugs von Betriebsrenten an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen, automatische Erteilung von Beitragsbescheiden durch den Pensions-Sicherungs-Verein, rechtssichere digitale Kommunikation mit Leistungsberechtigten, verbesserter Datenaustausch zwischen den beteiligten Trägern, Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen, Gesetzesevaluation durch das BMAS bis 2030; Einführung eines Europäischen Ausweises für Menschen mit Behinderungen durch Rechtsverordnung, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen und Berichtigungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 30a und Änderung zahlr. §§ Betriebsrentengesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 428/24 (GESTA 20. WP G034) in geringfügig geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Vorziehen der Gesetzesevaluation durch das BMAS auf das Jahr 2027 und Einführung einer Evaluierungsklausel betr. Maßnahmen bei Nichtverdoppelung der Zahl der an einem Sozialpartnermodell teilnehmenden Beschäftigten gegenüber 2025, Erhöhung der Bezugsgröße bei Abfindungen von Kleinanwartschaften ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auf 1,5 Prozent; vorrangige Nutzung verfügbarer elektronischer Formulare bei der Beantragung von Sozialleistungen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen;<br /> Änderung § 30a und erneute Änderung § 3 Betriebsrentengesetz und § 54 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung §§ 60 und 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 2 Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV
Original: Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Modernisierung der Sozialverwaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur digitalen Transformation, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau, u.a. Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zwecks Entwicklung von KI-Modellen und -Systemen, Verordnung der häuslichen Krankenpflege auch für gesetzlich Unfallversicherte durch ein elektronisches Rezept, Einführung eines Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe, Abbau von Verwaltungsaufwand bei der Neufeststellung von Renten und Feststellungsbescheiden, Ausbau des Datenaustausches zwischen den Sozialversicherungsträgern, Abschaffung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) bei Geldleistungen, Durchführung einer maschinellen Hochrechnung der Regelaltersrente; Übergang der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation auf die Bundesagentur für Arbeit, Aufhebung der Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnittsheuer als Beitragsbemessungsgrundlage für beschäftigte Seeleute, Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, Rechtsbereinigungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 13a, Streichung §§ 267, 301a, 317 und 317a sowie Änderung zahlreicher §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 14 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Information des Arbeitgebers über die Befreiung von der Versicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger nur in Textform, Regelungen betr. den Einsatz eines KI-Systems zur Datenanalyse im Rahmen von Arbeitgeberprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungsträger, die Pseudonymisierung von zur Entwicklung von KI-Modellen oder -Systemen genutzten Sozialdaten sowie die Nutzung und Übermittlung der Sozialdaten anderer Stellen, Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der digitalen Transformation, Erweiterung der Mitteilungspflicht der Zahlstellen von Versorgungsbezügen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung betr. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung bei Angelegenheiten in Entscheidung übergeordneter Dienststellen, Auszahlung des Kinderzuschlags und sozialrechtlichen Kindergelds ausschließlich unbar auf ein Konto bei einem Kreditinstitut, Anpassung des Inkrafttretens einzelner Regelungen, Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Streichung versch. §§ von 6 Gesetzen
Original: Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
Germany · German Bundestag · 4 June 2026
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Anpassung des MAD-Gesetzes an die Einsatzrealität der Bundeswehr durch Ausrichtung der Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung, Schaffung modifizierter Eingriffsschwellen für die dem Militärischen Abschirmdienst zustehenden Überwachungsbefugnisse, Erweiterung der Befugnisse um das Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe, unabhängige gerichtliche Kontrolle bestimmter Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes, Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall; Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen durch Verfassungstreueprüfung für Rekruten und Reservisten, Möglichkeit der Beschränkung von Privatreisen für Angehörige des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken; Erweiterung der Befugnisse von Feldjägern und anderen berechtigten Personen bei der Personenüberprüfung in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften;<br /> Konstitutive Neufassung act über den Militärischen Abschirmdienst (<strong>MAD-act</strong> – MADG) als Art. 1 der Vorlage, act zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (<strong>Bundeswehr-Schutz-act</strong> – BwSchutzG) als Art. 2 der Vorlage, Änderungen in weiteren 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen, Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit, Aufhebung MAD-act alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempehlung des Ausschusses: </strong>Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet, Übermittlung personenbezogener Daten von Minderjährigen, Automatisierung des Abgleichs von Lichtbildern aus Identitätsdokumenten mit Datenbanken, Aufhebung der Frist zur Genehmigungspflicht für die Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, Befugnisse im Rahmen der Identitätsfeststellung außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche, Durchsuchung zum Eigenschutz, Befugnis der Bundeswehr zur Regelung des zivilen Verkehrs für Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung, Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung versch. §§ MAD-act, Bundeswehr-Schutz-act, Soldatengesetz sowie Einfügung §§ 8a und 8b act über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen, Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz
Original: Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
Germany · German Bundestag · 14 August 2026
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Personeller Aufwuchs der Bundeswehr durch Gewinnung von mehr Freiwilligen insbesondere der Reserve aber auch der aktiven Streitkräfte durch Einführung eines neuen Wehrdienst-Modells, Umstellung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL) in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ), Attraktivitätssteigerung des Neuen Wehrdienstes durch Erhöhung des Wehrsolds und zusätzliche Leistungen im Rahmen der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie Zuschuss zum Führerscheinerwerb; Verbesserung des Lagebilds über den Personalumfang der Wehrpflichtigen durch Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung: Einführung einer verpflichtenden Befragung betr. Bereitschaft und Fähigkeit zum Dienst in den Streitkräften für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008, freiwillige Teilnahme für Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahr 2001, Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027, Ermächtigung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Datenerfassung und -verarbeitung, Anpassung des Erfassungsverfahrens an das aktuelle Melderecht und verbundener IT-gestützter Verfahren; Ermächtigung der Bundesregierung zur verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls;<br /> Neufassung, Einfügung und Änderung versch. §§ Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz sowie Soldatengesetz, <strong>Wehrpflichtsoldgesetz</strong> (WPflSG) als Art. 17 der Vorlage, Änderungen in weiteren 9 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Festschreibung konkreter Zielvorgaben für den Personalaufbau der Streitkräfte bis 2035, halbjährliche Berichtspflicht des BMVg ab dem 1. Januar 2027 zur Personalentwicklung, verpflichtende Musterung der ab 1. Januar 2008 geborenen Männer mit Inkrafttreten des Gesetzes, Fortführung des Freiwilligen Wehrdienstes mit Verpflichtungszeiten von sechs bis elf Monaten, Festlegung des Wehrsoldgrundbetrags auf mindestens 2 600 Euro, Anstellung als Soldat auf Zeit ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten, Erweiterung des Zuschusses zum LKW-Führerschein, Möglichkeit der Einführung einer Bedarfswehrpflicht durch Gesetzesbeschluss bei unzureichender Personalgewinnung durch Freiwilligkeit, zugleich Wegfall der Option zum Erlass einer Rechtsverordnung betr. verpflichtender Einberufung zum Grundwehrdienst; Annahme einer Entschließung: Stärkung der Freiwilligendienste, Einführung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Wehrpflichtgesetz, Änderung versch. §§ in weiteren 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen,Verzicht auf Einfügung Wehrpflichtsoldgesetz, Folgeänderungen
Original: Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung von EU-Recht betr. die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die neue Version der "Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft" (NACE Revision 2.1) bzw. die aus ihr abgeleitete neue nationale Klassifikation (WZ 2025), Maßnahmen zur Entlastung von statistischen Berichtspflichten: Anhebung der Meldeschwellen, Vereinfachung zur Lieferung von Daten, Erweiterung der Nutzbarkeit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer; Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (Abl. L 19, 20.01.2023, S. 5)
Original: Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Dokumentation zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender in einem elektronischen und maschinenlesbaren Format ab dem 1. Januar 2026, Aufhebung von Vorschriften über die Auskunftspflicht von Behörden, Anpassung von Verweisungen an die SAIO-Verordnung;<br /> Änderung §§ 11, 21 und 64 sowie Einfügung § 75 Pflanzenschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309, 24.11.2009, S. 1); Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 vom 10. März 2023 betreffend den Inhalt und das Format der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates von den beruflichen Verwendern geführten Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel (ABl. L 74, 13.03.2023, S. 4)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Gewährung einer Übergangsfrist für die rein digitale Aufzeichnung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bis Ende 2026;<br /> erneute Änderung § 11 sowie Aufhebung § 75 Pflanzenschutzgesetz
Original: Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Aufhebung der Freizone Cuxhaven; Anpassung nationaler Zollvorschriften an umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts sowie Aktualisierung von Ahndungsnormen und Verweisungen, insbes. betr. bußgeldrechtlichen Vorschriften, IT-Verfahren der Zollverwaltung sowie Erklärungspflichten für Kraftfahrzeugsteuern; Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ("Agrardiesel");<br /> <strong>act zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven</strong> als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: motion der Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone Cuxhaven auf Aufhebung des Freizonenstatus<br /> Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung; Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. L 343, 29.12.2015, S. 1); Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343, 29.12.2015, S. 558); Verordnung (EG) Nr. 515/97 vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ABl. L 82, 22.03.1997, S. 1)<br /> Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/12282 (GESTA 20. WP D060) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> redaktionelle Anpassungen
Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Entlastung der Bürger, Erhöhung der räumlichen Flexibilität u.a.: dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf sieben Prozent, Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer, Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, weitere Änderungen betr. Vorsteuer-Vergütung, Zollabwicklung bei der Einfuhrumsatzsteuer, De-minimis-Regeln bei Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau und Forschungszulagen, zum Gemeinnützigkeitsrecht, Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige u.a.;<br />
Änderung von 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> steuerrechtliche Änderungen betr. Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen, Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland, Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten, Parteispenden, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Betriebsveranstaltungen, Umsatzsteuer-Durchschnittssatzgrenze für abziehbare Vorsteuerbeträge, Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen u.a.; Klarstellungen, redaktionelle und Folgeänderungen;<br />
Änderung eines weiteren Gesetzes
Original: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung technischer Vorgaben für Banken mit mehreren Tochterunternehmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung, Verhinderung einer überproportionalen Belastung von Tochtergesellschaften, Ausnahme von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens zu liquidierende Banken;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Sanierungs- und Abwicklungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1174 vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (ABl. L 1174, 22.04.2024)
Original: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Einführung eines Steuerfreibetrags von 2 000 Euro monatlich für Einnahmen aus freiwilliger nichtselbständiger Beschäftigung im Rentenalter (sogen. Aktivrente);<br /> Änderung §§ 3, 41, 41b und 42b Einkommensteuergesetz, § 12 Wohngeldgesetz sowie § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Gewährung der Steuerbefreiung erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Folgeänderung zur Berücksichtigung bei der Wohngeldbemessung
Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2030 für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035;<br /> Änderung § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Elektromobilität durch Verlängerung der Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung bis 2035
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Germany · German Bundestag · 7 January 2026
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Ermöglichung massiver und zügiger Investitionen in Modernisierung und Ausbau von Eisenbahninfrastruktur zur Steigerung von Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit: Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen des Bundes insbesondere für Kosten für einmalig anfallenden Aufwand, Unterhaltung und Instandhaltung, bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen, Digitalisierung und nachhaltige bzw. erweiterte Ersatzinvestitionen;<br /> Änderung §§ 4 und 8 sowie Einfügung §§ 11a und 11b Bundesschienenwegeausbaugesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ermöglichung der Festlegung von Modalitäten zur Erfassung des volkswirtschaftlichen Nutzens von Maßnahmen zur Netzresilienz eines Bedarfsplanvorhabens, Klarstellung zur Förderfähigkeit auch der Anlagen von Schienenwegen, Erweiterung der Finanzierungsoptionen des Bundes für Barrierefreiheit und Lärmsanierungsmaßnahmen, Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Verwendung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Generalsanierungen der Hochleistungskorridore; Annahme einer Entschließung: Umsetzung von Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene, Kabinettsbeschluss zum Moderne-Schiene-act zur vollständigen Digitalisierung und Elektrifizierung des Schienennetzes, Einbau von European Train Control Systems (ETCS) in Bestandsfahrzeugen, Evaluation der Hochleistungskorridorsanierungen, Ermöglichung diskriminierungsfreien Wettbewerbs auf Eisenbahninfrastruktur durch DB InfraGO AG;<br /> Zusätzliche Änderung § 3, erneute Änderung § 8 sowie Änderung § 11a Bundesschienenwegeausbaugesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Mitfinanzierung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren während Komplettsperrungen der sog. Hochleistungskorridore durch den Bund, Vereinfachung der Förderfähigkeit von Empfangsgebäuden der Bahnhöfe durch Definition als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur, Ermöglichung der Bundesförderung der Digitalisierung des Bahnsystems, insbes. der Ausrüstung von Neu- und Bestandsfahrzeugen mit European-Train-Control-System-Bordgeräten, Leistungssteigerung des gesamten Netzes statt Priorisierung der Hochleistungskorridore;<br /> Erneute Änderung § 8 sowie Änderung §§ 11a und 11c Bundesschienenwegeausbaugesetz
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen
Germany · German Bundestag · 15 December 2025
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Beseitigung von Vollzugshindernissen bei der Bekämpfung des illegalen F-Gas-Handels, insbes. Einhaltung des Quotensystems für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) der EU-F-Gas-Verordnung: Untersagung der weiteren Abgabe und des Erwerbs von Erzeugnissen und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen sowie der Lagerung und Entleerung nicht wiederauffüllbarer Behälter, Verbot der weiteren Abgabe und des Erwerbs von widerrechtlich erstmalig in Verkehr gebrachten HFKW, Einführung einer Dokumentationspflicht zur Bewertung der Legalität einer Ware und für den Nachvollzug der Lieferkette;<br /> Einfügung §§ 12i, 12j und 12k, Änderung §§ 26 und 28 Chemikaliengesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: BR-Stellungnahme und Gegenäußerung der Bundesregierung zum act zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen, s. GESTA N012, BT-Drs. 19/14379 vom 23.10.2019<br /> Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (EU-F-Gas-Verordnung) (ABl. L 150, 20.05.2014, S. 195)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung landesbehördlicher Anordnungsbefugnisse zu Verwendungsverboten und zur Vernichtung illegal in Verkehr gebrachter F-Gase, Klarstellung behördlicher Zuständigkeiten zur Informationsweitergabe betr. Grundsätze der Guten Laborpraxis;<br /> Änderung § 12j und zusätzliche Änderung § 19b Chemikaliengesetz
Original: Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
Germany · German Bundestag · 9 February 2026
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Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)
Original: Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der ab dem 20. Januar 2027 geltenden unionsrechtlichen Vorgaben für die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen sowie deren gefahrloses Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen: Verfahrensbestimmungen betr. Abfassung bestimmter Unterlagen in deutscher Sprache, Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Stichproben bei der Marktüberwachung sowie Meldewegen bei Nichtkonformitäten und der diesbez. Rolle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Regelungen im Falle eines sogenannten Binnenmarkt-Notfalls, Bußgeld- und Straftatbestände, Übergangsbestimmungen; Entfristung der Regelungen im SGB IV zur Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Kurier-, Express- und Paketbranche;<br /> act zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230 (<strong>Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz</strong> – MaschinenDG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 10 Maschinenverordnung, Aufhebung Art. 2 und 4 sowie Änderung Art. 5 Paketboten-Schutz-act und § 28e Viertes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG und der Richtlinie 73/361/EWG (ABl. L 165, 29.06.2023, S. 1)<br /> Bericht der Bundesregierung über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind auf BT-Drs 20/9834<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 489/24 (GESTA 20. WP G035) in erweiterter Fassung
Original: Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Eindämmung der Auswirkungen von Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO AG auf die Trassenpreise: Festlegung des im Rahmen der Regulierung der Trassenentgelte anzusetzenden gesetzlichen Eigenkapitalzinssatzes auf neu zugeführtes sowie vorhandenes Eigenkapital auf den Mittelwert aus dem sog. risikolosen Zinssatz und dem von der Bundesnetzagentur berechneten kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz und damit der tatsächlichen, abgesenkten Renditeerwartung des Bundes entsprechend, Möglichkeit der Absenkung der Obergrenze der Gesamtkosten zur Vermeidung der Doppelfinanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen durch Zuwendungen und Trassenentgelte, Information der Betreiber der Schienenwege über Änderungen der Obergrenze durch Mitteilung der Regulierungsbehörde, Folgeänderung;<br /> Änderung § 26 und Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Januar 2025 zur Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten bei der Ermittlung der eisenbahnregulierungsrechtlichen Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 (18 L 2172/24)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes auf 1,9 Prozent; Annahme einer Entschließung: Bindung der für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch fehlenden Mittel von rd. 1,3 Mrd Euro aus dem Nachtrag der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) sowie von rd. 4,1 Mrd Euro zu gleichen Zwecken für das Jahr 2026 über einen Vertrag mit der DB InfraGO AG, Berücksichtigung des gesunkenen Kostenniveaus im neuen, noch im Jahr 2025 zu stellenden Entgeltantrag der DB InfraGO für die Trassenpreise 2026;<br /> Erneute Änderung Anlage 4 Eisenbahnregulierungsgesetz
Original: Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen
Original: Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens für Notare und sonstige Beurkundungsstellen durch Errichtung öffentlicher Urkunden auf elektronischem Weg: Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Beurkundungsperson, Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eigenhändigen Unterschrift über ein geeignetes technisches Hilfsmittel, erweiterter Geltungsbereich für andere Beurkundungen, Bereitstellung eines Signatursystems durch die Bundesnotarkammer,<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 241/24 (GESTA 20. WP C102) in geringfügig geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr in Bezug auf außertarifliche Arbeitsverhältnisse bzw. bei der Gewährung über- oder außertariflicher Leistungen bei der Autobahn GmbH des Bundes und dem Fernstraßen-Bundesamt zur Erleichterung des Rekrutierungsprozesses von Fachkräften;<br /> Änderung §§ 1, 3, 5, 6 und 8 Fernstraßen-Überleitungsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Umsetzung von Empfehlungen der Gesetzesevaluation zur Speicherung und Nutzung von Kohlendioxid durch Ermöglichung der Errichtung und des Betriebs von kommerziell betriebenen dauerhaften Kohlendioxidspeichern im industriellen Maßstab ausschließlich auf dem Gebiet des Festlandsockels und in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Wahrung verbindlicher ökologischer Kriterien und weitreichender Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes sowie durch Schaffung eines einheitliches Zulassungsregimes für sämtliche Kohlendioxidleitungen, Ermöglichung der Zulassung dauerhafter Speicher auf Landesebene durch landesgesetzliche Regelung, Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für Kohlendioxidspeicher und -leitungen, Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigung des Baus und Betriebs von Wasserstoffleitungen, Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen sowie der Voruntersuchung von Flächen für die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen auf See, Verbot der Nutzung von Kohlendioxidleitungsnetzen zum Transport von Kohlendioxid aus Kohleverfeuerung, Planungsbeschleunigungen und Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch Aktualisierung und Neuaufnahme von Verweisen zu zentralen Verwaltungsverfahren, u.a. betr. Planfeststellungsverfahren, Enteignungen, Umwidmungen von Erdgasleitungen sowie durch neue Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungsnetze und Kohlendioxidleitungen, Klarstellungen zur Zuständigkeit für Genehmigungserteilungen; Umsetzung von EU-Vorgaben zur Kohlendioxid-Injektionskapazität;<br /> Änderung verschiedener §§ und Anlage 1 und Einfügung §§ 4a, 4b, 4c und 39a Kohlendioxid-Speicherungsgesetz sowie Änderung des Langtitels, Kurztitels und der amtlichen Abkürzung in act zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (<strong>Kohlendioxid-Speicherung- und -Transport-act</strong> – KSpTG), Folgeänderungen in 4 weiteren Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L 2024/1735, 28.06.2024, S. 1)<br /> Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (BT 20/5145)<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 266/24 (GESTA 20. WP E053) in erweiterter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zur ausschließlichen Regelung von leitungsgebundenem Kohlendioxidtransport, Planfeststellungspflichtigkeit von Vorhaben auch bei unwesentlichen Änderungen zur Ermöglichung des Anzeigeverfahrens, Ermöglichung eines separaten Planfeststellungsverfahrens im Fall einer isolierten Errichtung, Betrieb oder Änderung von Nebenanlagen sowie Feststellung deren überragenden öffentliches Interesses, Ausweitung bestehender Duldungspflichten für Grundstückseigentümer bei Transporten von Anlagenbestandteilen auch auf Kohlenstoffdioxidleitungen, Information der Öffentlichkeit durch den Vorhabensträger spätestens mit Antragstellung, Planfeststellung oder Plangenehmigung eines Kohlendioxidspeichers nur bei Gewährleistung des Trinkwasserschutzes, Zustimmungserfordernis des Bundestages zur Ausweitung von Flächen zur dauerhaften CO2-Speicherung im Bereich der AWZ und des Festlandsockels, Übermittlung von Angaben durch die Länder zum aktuellen Stand der Planungen zur dauerhaften Speicherung im jeweiligen Landesgebiet für den Evaluierungsbericht zum act, redaktionelle Berichtigungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Erreichung nationaler Klimaziele und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland durch die industrielle Nutzung der CCS/CCU-Technologie, Einbettung in eine Carbon-Management-Strategie (CMS): Begleitung des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur, Entwicklung einer nachhaltigen Kohlenstoffkreislaufwirtschaft, Nutzung von CO2 als Wertstoff, Konzentration der Förderung auf schwer und nicht vermeidbare Emissionen, technologie- und sektorenoffene Ausgestaltung, Stärkung natürlicher CO2-Senken;<br /> Änderung §§ 4a, 4b und 4c sowie erneute Änderung zahlreicher §§ Kohlendioxid-Speicherungsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Germany · German Bundestag · 27 January 2026
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Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Stärkung von Verbraucherrechten in den Binnenmärkten für Elektrizität, erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, insbes. zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, Umsetzung der Vorgaben zum sog. Energy Sharing und zur Erleichterung der Vermarktung von Reststrommengen, Zusammenführung von Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber, Regelungen zu Netzanschlüssen von Erneuerbare-Energie-Anlagen, Identifizierung der länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Netzausbauvorhaben und Bündelung der Zuständigkeit für die Planungs- und Genehmigungsverfahren dieser Vorhaben bei der Bundesnetzagentur, praxistauglichere Gestaltung des Finanzierungssystems für den Ausbau erneuerbarer Energien, u.a. durch die Umstellung des Jahresausgleichsanspruchs auf den Saldo des EEG-Kontos, redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 14 Gesetzen und 13 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1711 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L 2024/1771, 26.05.2024, S. 1); Richtlinie 2024/1788 (EU) vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Abl. L 2024/1788, 15.07.2024, S. 1); Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023, S. 1)<br /> Resilienz weiter stärken, den Systemnutzen der Digitalisierung der Energiewende konsequent heben (BMWK-Digitalisierungsbericht gemäß § 48 Messstellenbetriebsgesetz), Juli 2024<br /> Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 581/24 (GESTA 20. WP E066) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>verbindliches Vorhalten von Absicherungsstrategien gegen wirtschaftliche Risiken durch die Stromlieferanten, Möglichkeit des Abregelns des Eigenverbrauchs durch den Netzbetreiber zur Vermeidung kritischer Netzzustände, Ermöglichung der Teilnahme von kommunalen KMU als Letztverbraucher an der gemeinsamen Energienutzung sowie weitere Regelungen zum Energy Sharing, Präzisierungen betr. des Beschwerdeverfahrens gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde, Verlängerung der Übergangsregelung für den Anschluss von Biomethananlagen an das Gasnetz bis zum 31. Dezember 2026, Netzentgeltbefreiung für anteilig wieder ins Netz eingespeiste Strommengen aus Stromspeichern, übergangsweise Ausnahme bisheriger Kundenanlagen von unionsrechtlichen Regelungen betr. die Behandlung als Netzbetreiber bis zum 31. Dezember 2028, Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Wärmespeichern, untertägigen Wasserstoffspeichern sowie Großbatteriespeichern mit einer Speicherkapazität von mind. 1 MWh, Flexibilisierung des Prinzips der sog. "starren Proportionalität" im Bereich der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien, Ausnahmeregelegung für Kommunen im Falle von Verzögerungen bei der Erstellung des Wärmeplanes zur Verlängerung des Förderzeitraumes über den 30. Juni 2026 hinaus, Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen und Anpassungen; Annahme einer Entschließung: Erarbeitung einer unionsrechtskonformen Regelung für den künftigen Betrieb von bislang dem Kundenanlagenbegriff unterliegenden Konstellationen, diesbez. Einsatz auf EU-Ebene für Gestaltungspielraum des nationalen Gesetzgebers; Vorlage eines Regelungsentwurfs zur Verbesserung und Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher, Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz und §§ 6, 66 Energiefinanzierungsgesetz, zusätzliche Änderung § 35 Baugesetzbuch, §§ 21b und 21c Erneuerbare-Energien-act sowie § 5 Wärmeplanungsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Beendigung der Erhebung der Gasspeicherumlage mit Ablauf des 31. Dezember 2025 zur Entlastung von Unternehmen und Privatverbrauchern von hohen Gaspreisen: Ausgleich der am Jahresende 2025 noch offenen negativen Differenz auf dem Gasspeicherumlagekonto des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH durch den Bund, Sicherstellung der Finanzierung etwaiger Kosten für die Gasspeicherbefüllung ab dem 1. Januar 2026 bis zum Ablauf der Geltung der Gasspeichervorschriften am 31. März 2027 durch Mittel aus dem Bundeshaushalt bzw. dem Sondervermögen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Viertes act zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes), Anpassung der Verordnungsermächtigung zwecks Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages, Verbesserung der Transparenz für Verbraucher hinsichtlich der Ausweisung der Entlastung auf der Gasrechnung; Bestimmungen zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Cybersicherheitsaspekten grenzüberschreitender Stromflüsse: Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Durchführung der festgelegten Maßnahmen, Übertragung von Aufgaben an die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik; Regelungen zur Ermittlung und Auszahlung von Entschädigungsbeträgen für die Stilllegung von Braunkohleanlagen der RWE Power AG und Lausitz Energie Kraftwerk AG und Herstellung der Genehmigungsfähigkeit entsprechend unionsrechtlicher Vorgaben;<br /> Erneute Änderung §§ 35f, 35g, 35h, 35i und zusätzliche Einfügung § 54c Energiewirtschaftsgesetz, zusätzliche Änderung §§ 44 und 45 und zusätzliche Einfügung Anlagen 1 und 2 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sowie zusätzliche Änderung Art. 10 Kohleausstiegsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2024/1366 vom 11. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines Netzkodex mit sektorspezifischen Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse (ABl. L 2024/1366, 24.05.2024, S. 1)
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zustimmung zu dem am 30. Januar 2025 in Berlin unterzeichneten Abkommen: Regelungen für die Unterbringung der AMLA in Frankfurt am Main und EU-Vorschriften für das AMLA-Personal und dessen Familienmitglieder
Original: Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zustimmung zu dem am 28. Juli 2016 in Brüssel unterzeichneten Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Ghana zum EU-Markt, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/12200 (GESTA 20. WP XL003) in geringfügig geänderter Fassung
Original: Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zustimmung zu dem am 17. Dezember 2008 in Brüssel unterzeichneten Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Côte d'Ivoire zum EU-Markt, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/12199 (GESTA 20. WP XL002) in geringfügig geänderter Fassung
Original: Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zustimmung zu dem am 10. Juni 2016 in Brüssel unterzeichneten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini zum EU-Markt, Verringerung der Zölle auf 98,7 Prozent der Importe aus Südafrika, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/12201 (GESTA 20. WP XL004) in geringfügig geänderter Fassung
Original: Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zustimmung zu dem am 15. Januar 2009 in Brüssel unterzeichneten Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Kamerun zum EU-Markt, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bills auf BT-Drs 20/12202 (GESTA 20. WP XL001) in geringfügig geänderter Fassung
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge von Elektroaltgeräten sowie zur Minimierung von Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung lithiumhaltiger Batterien: einheitliche Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen durch ein entsprechendes Logo, Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten und gewerblichen Endkunden, Einsortierung an kommunalen Wertstoffhöfen ausschließlich durch Mitarbeitende des öffentlich-rechtlichen Entsorgers, verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten, Anreize zur Ausweitung der Eigenrücknahmen der Hersteller, Vorlage des Berichts der Bundesregierung zur Einführung einer Recyclingquote für Kunststoffe aus Altgeräten zum 31. Dezember 2026;<br /> Einfügung § 18a und Anlage 3a sowie Änderung versch. §§ Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2021 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197, 24.7.2012, S. 38); Richtlinie (EU) 2024/884 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 2024/884, 19.03.2024, S.1)<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 494/24 (GESTA 20. WP N021)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einbeziehung elektronischer Tabakerhitzer, Ausweitung der Rücknahmepflicht auf alle E-Zigaretten, Möglichkeit der monatlichen oder jährlichen Mengenmitteilungen durch die Hersteller, Korrekturen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einsatz auf EU-Ebene für eine Berechnungsmethodik zur Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensdauern von Elektrogeräten, Prüfung eines nationalen Verbots elektronischer Einweg-Zigaretten bei Orientierung an Regelungen anderer Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Belgien, stärkere Verpflichtung von Onlinehändlern zur Rücknahme, verstärkter Vollzug gegen illegal angebotene elektronische Einweg-Zigaretten;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Elektro- und Elektronikgerätegesetz, zusätzliche Änderung §§ 13, 60 und 61 Batterierecht-Durchführungsgesetz sowie Aufhebung Art. 2 und Art. 11 Abs. 3 Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz <div style="margin-left:auto; margin-right:auto"> <div> </div> </div>
Original: Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Germany · German Bundestag · 6 March 2026
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Regelung der Finanzierung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 durch Bund und Länder, Einführung eines angepassten Verwendungsnachweises über die den Ländern zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 1,5 Mrd Euro;<br /> Änderung § 9 und Einfügung Anlage 9 Regionalisierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Fortsetzung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verlängerung des Regelungszeitraums für die Finanzierung des Deutschlandtickets bis Ende 2030, Regelung der Nachweispflicht für den Zeitraum ab 2026, Anpassung des Schlüssels der Verteilung der Bundesmittel auf die Länder sowie des Verwendungsnachweises;<br /> Erneute Änderung § 9 und Änderung Anlage 9 Regionalisierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zustimmung zu dem am 24. Oktober 2024 in New Delhi unterzeichneten Vertrag: Vereinfachung und Modernisierung der strafrechtlichen Zusammenarbeit zur grenzüberschreitenden Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe, Verfahrensregelungen
Original: Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Germany · German Bundestag · 28 January 2026
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Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen und Spezialisierung der Amts- und Landgerichte: Anhebung der Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro, streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an das Amts- oder das Landgericht (u.a. Nachbarrecht, Vergaberecht, Heilbehandlungen), Änderung der Kostenentscheidung, Rechtsbereinigung im Bereich der Verbraucherstreitbeilegung, Klarstellungen;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts<br /> Aufhebung Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 387/24 (GESTA 20. WP C 113) in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Original: Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Einführung eines teilautomatisierten Verfahrens zur Erhebung der Lkw-Maut in Ergänzung bestehender manueller und automatisierter Verfahren: Verwendung einer Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät zur Einbuchung in das Mauterhebungssystem während der Fahrt unter Verarbeitung der Positionsdaten, Kontrolle der ordnungsgemäßen Mautentrichtung über die Kennzeichenerkennung, Berechtigung der Betreiber und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zur Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen der Kontrolle; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Sicherstellung der Überprüfung der Einstufung von Fahrzeugen in den Kohlendioxid-Emissionsklassen 2 und 3 alle sechs Jahre ab ihrer Erstzulassung; Geltung der für Anbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) bestehenden Pflicht zur Übermittlung einer Liste gesperrter Fahrzeuggeräte auf Verlangen des BALM auch für den nationalen Betreiber sowie Anpassung dieser Pflicht um weitere erforderliche Informationen;<br /> Änderung zahlreicher §§ und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz sowie §§ 18, 26 und 28 Mautsystemgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187, 20.07.1999, S. 42; Richtlinie (EU) 2022/362 vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (ABl. L 69, 04.03.2022, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verlängerung der Mautbefreiung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031, Präzisierung der Neuklassifizierung der CO2-Klassen, rechtsförmliche und redaktionelle Anpassungen;<br /> Erneute Änderung § 1 und Anlage 1 Bundesfernstraßenmautgesetz, zusätzliche Aufhebung Artikel 3 Drittes act zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften<br /> <br /> Bezug: Vorschlag der Europäischen Kommission vom 27. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Befreiung emissionsfreier LKWs von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus
Original: Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Dämpfung der Kostenbelastung der Stromkunden durch die Netzentgelte im Jahr 2026: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds an die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose;<br /> <br /> Einfügung § 24c und Änderung § 41 Energiewirtschaftsgesetz sowie §§ 26 und 27 Strompreisbremsegesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verpflichtung der Stromlieferanten zur Weitergabe der sich aus einer Netzentgeltsenkung ergebenden Kostenentlastung an die Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung sowie zum Hinweisen mit der Rechnung auf die Gewährung des Zuschusses und auf die bereitgestellten Informationen des zuständigen Netzbetreibers, einmalige Verpflichtung der Betreiber von Übertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen zur Sicherstellung der Transparenz über die Wirkung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für das Kalenderjahr 2026, insbes. über dessen Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte;<br /> Zusätzliche Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zur Vermeidung etwaiger Risiken für die Funktionsfähigkeit der Gerichtsbarkeiten Möglichkeit der Verschiebung der Frist zur Einführung der elektronischen Akte auf den 1. Januar 2027 durch Rechtsverordnung, Regelung zur Hybridakten- und Papierweiterführung ohne zusätzliche Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift, einzelfallbezogene Ausnahmen im Bereich der Strafgerichtsbarkeit, zur Engpassvermeidung bei der Abnahme staatlicher Dolmetscherprüfungen Verschiebung der allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern auf den 1. Januar 2028, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Gebärdensprachdolmetscher, Verschiebung des Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes auf den 1. Januar 2028;<br /> Änderung zahlr. §§ in 19 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Verschiebung der mit der Gesetzesänderung in 2024 eingeführten Öko-Regelungen zur Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben sowie zur Verteilung von Biodiversitätsflächen um zwölf Monate auf das Antragsjahr 2027;<br /> Änderung §§ 1, 5, 6, 16, 19 und 36 GAP-Direktzahlungen-act
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
Germany · German Bundestag · 31 October 2025
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Umsetzung der Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge durch Begünstigung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe: Ausschluss synthetischer paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischer biogener Rohstoffe (z.B. Palmöl) zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele von sauberen schweren Nutzfahrzeugen; redaktionelle Korrekturen;<br /> Änderung §§ 2, 5, 7, 9 und 10 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-act<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (ABl. L188, 12.7.2019, S. 116)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung der Beschaffungsquote im zweiten Referenzzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 von 38,5 auf 42,5 Prozent; rechtsförmliche Änderung, Klarstellung und Bereinigung eines Redaktionsversehens;<br /> Zusätzliche Änderung § 6 und erneute Änderung § 10 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Germany · German Bundestag · 31 October 2025
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Einführung eines für alle Kraftfahrzeugführer geltenden THC-Grenzwerts von 3,5 ng/m THC im Blutserum im Straßenverkehr und eines Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten sowie einer besonderen Regelung betr. Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger;<br /> Änderung §§ 24a, 24c, 25, 26 und Anlage Straßenverkehrsgesetz, versch. §§ und Anlagen Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 1, 3, 4 und Anlage Bußgeldkatalog-Verordnung<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen der vom BMDV eingesetzten Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr aus März 2024
Original: Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Notwendige Voraufenthaltszeit von mindestens 5 Jahren bei einer Anspruchseinbürgerung als generelles Erfordernis, Aufhebung der Möglichkeit zur Verkürzung der erforderlichen Voraufenthaltsdauer auf bis zu 3 Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen ("Turboeinbürgerung");<br /> Änderung § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
Original: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Umsetzung des für Länder und Kommunen gem. Artikel 143h des Grundgesetzes vorgesehenen Anteils an dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Verteilung der Investitionsmittel von insgesamt 100 Mrd Euro auf die Länder in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel, vorgesehene Bereiche Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung, Zeitraum der Inanspruchnahme, Umsetzung der grundgesetzlich vorgesehenen Berichterstattung der Länder über die Mittelverwendung, Entscheidung über die investive Verwendung der Mittel durch die Länder<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 143h) s. GESTA 20. WP D080
Original: Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Aufteilung des neu eingeführten strukturellen Verschuldungsspielraums (Strukturkomponente) für die Ländergesamtheit in Höhe von 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen BIP in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel, Festlegung der zugrunde liegenden statistischen Daten für die Berechnungen und Regelung der Bereitstellung der Berechnungsergebnisse; Anpassung der Aufgaben des Stabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats an die geänderten Regelungen der europäischen Haushaltsüberwachung des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes und neu in Kraft getretene EU-Verordnungen;<br /> <strong>Strukturkomponente-für-Länder-act</strong> als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 51 Haushaltsgrundsätzegesetz, §§ 1, 2, 4, 7 und 8 Stabilitätsratsgesetz sowie §§ 1 und 2 Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 109) s. GESTA 20. WP D080<br /> Verordnung (EU) 2024/1263 vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (ABl L, 30.04.2024); Verordnung (EU) 2024/1264 vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl L, 30.04.2024)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zur Berücksichtigung der Planungsperiode des mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans in der Projektion des Stabilitätsrates, zusätzliche Bewertung von Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit des nationalen Haushaltsrahmens bei der Überprüfung durch den Beirat gem. geänderter Haushaltsrahmenrichtlinie<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2011/85/EU vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 306, 23.11.2011, S. 41; ABl. L 1265, 30.04.2024)
Original: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Einführung einer befristeten Experimentierklausel zur Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans, Abweichungen bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Befreiung vom Bebauungsplan zugunsten zusätzlicher Wohnbauvorhaben (Aufstockungen, Bauen in zweiter Reihe, etc.), Abweichungen von Lärmschutzregelungen in begründeten Fällen, Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bis Ende 2030, Verlängerung der Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten housing market bis Ende 2031;<br /> Einfügung § 246e und Änderung weiterer §§ Baugesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit<br /> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 256/25 GESTA P001<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung der Genehmigungsfiktion durch Gemeinden auf drei Monate, Privilegierung von Außenbereichsvorhaben zur Produktion oder Lagerung von Produkten der Landesverteidigung, Möglichkeit zur Ansiedlung gesundheitsnaher Einrichtungen
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Vermeidung von Sanktionen für Bremen und das Saarland durch Anpassung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt der Sanierungshilfen an den neuen grundgesetzlichen Rahmen für die strukturelle Kreditaufnahme der Länder gem. Art. 109 GG, regelmäßige Berichtspflicht zur Entwicklung der Übermäßigkeit der Verschuldung sowie der künftig eigenständigen Einhaltung der Vorgaben;<br /> Änderung §§ 1 und 2 Sanierungshilfengesetz<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 109) s. GESTA 20. WP D080
Original: Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
Germany · German Bundestag · 9 January 2026
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Zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sowie Entlastung von Pflegefachpersonen Einführung einer bundeseinheitlichen 18-monatigen generalistischen Pflegeassistenzausbildung: Ablösung bisheriger landesrechtlich geregelter Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson, Verkürzungsmöglichkeiten insbes. bei beruflicher Vorerfahrung, Möglichkeit der Teilzeitausbildung, Zulassungsvoraussetzungen, Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Akut- und Langzeitpflege, angemessene Ausbildungsvergütung, Qualifizierungsmöglichkeiten zur Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz resp. Berücksichtigung einer abgebrochenen Fachkraft-Qualifikation für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz, Finanzierungsgrundlagen, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Ermächtigungsgrundlage für die Aufnahme der Pflegefachassistenzausbildung in die Pflegeausbildungsstatistik, Übergangsvorschriften, Gesetzesevaluation zum 31. Dezember 2031, Vorlage von Rahmenlehrplänen und Rahmenausbildungsplänen durch die Fachkommission erstmals bis zum 30. Juni 2026, Folgeänderungen;<br /> act über den Pflegefachassistenzberuf (<strong>Pflegefachassistenzgesetz</strong> – PflFAssG) als Art. 1 der Vorlage, Änderungen in weiteren 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.9.2005, S. 22; L271, 16.10.2007, S. 18; L 93, 4.4.2008, S. 28; L 33, 3.2.2009, S. 49; L 305, 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782 (ABl L, 2024/782, 31.5.2024) geändert worden ist<br /> Gutachten zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein bundeseinheitliches Berufsgesetz über die Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildung vom 19. Oktober 2023; Fachliche Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vom 16. Februar 2024<br /> Wiedervorlage des bills auf BR-Drs 427/24 (GESTA 20. WP I019) in erheblich geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: act über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung), Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger in die Modellvorhaben der Länder zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson bei Vorliegen der Voraussetzungen, Möglichkeit einer Ruhensanordnung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderung im sozialen Entschädigungsrecht, Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten zum Kindergeld und Kinderzuschlag;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Pflegefachassistenzgesetz und Pflegeberufegesetz sowie zusätzliche Änderung § 10 Anti-D-Hilfegesetz und § 14 Bundeskindergeldgesetz
Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010
Germany · German Bundestag · 16 July 2026
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Zustimmung zu dem am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung der abkommensbezogenen Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), Aufnahme abgeschlossener untergesetzlicher Konsultationsvereinbarungen, weitere Anpassungen;<br /> Bekanntmachungserlaubnis Abkommen