Original: Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus (G-SIG: 11020470)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch D48 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung mehrerer §§ des Einkommensteuergesetzes: Verkürzung des Abschreibungszeitraums bei Gebäuden, die einer zehnjährigen Sozialbindung unterworfen werden, auf 25 Jahre (§ 7 Abs. 5), Verlängerung der steuerneutralen Reinvestitionsmöglichkeit in Grund und Boden bzw. neu errichtete Gebäude um jeweils zwei Jahre (§§ 6b und 6c), steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung betrieblicher Grundstücke auf Mietwohngebäude auch für Land- und Forstwirte (§ 6b), entsprechende Regelungen für Gewerbetreibende und selbständig Tätige, Aufhebung der zeitlichen Befristung der Steuervergünstigungen nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe x in Verbindung mit § 82g Einkommensteuer-Durchführungsverordnung für Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten unter Einbeziehung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus. Durch die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen entstehen im ersten Jahr Steuermindereinnahmen von rd. 170 Mio DM, in den ersten fünf Jahren von insgesamt 2,09 Mrd DM. Die Kosten für die Verbesserung der steuerlichen Reinvestitionsmöglichkeiten werden auf jährlich rd. 200 Mio DM, für die Steuervergünstigungen zu Sanierungszwecken auf jährlich 5 Mio DM geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungsbauförderung/act zur Förderung des Mietwohnungsbaus * Einkommensteuergesetz/Änd. mehrerer §§ EStG betr. Förderung des Mietwohnungsbaus * Abschreibung/Änd. § 7 Abs. 5 EStG betr. Abschreibung für Mietwohngebäude * Investitionsförderung/Änd. §§ 6b und 6c EStG betr. Reinvestition in Mietwohnungen * Sanierungsgebiet/ Änd. § 51 Abs. 1 EStG i.V.m. § 82g EStDVO betr. Sanierungsinvestitionen * housing construction/act zur Förderung des Mietwohnungsbaus
<strong>Inhalt:</strong> Begrenzte Amnestierung für Straftaten, die vor dem 1. Juli 1989 begangen worden sind, anläßlich des vierzigjährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland: Halbierung rechtskräftig verhängter sowie zu erwartender Geld- und Freiheitsstrafen gegenüber Erwachsenen, Erlaß von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln gegenüber Jugendlichen sowie Aussetzung von Jugendstrafen zur Bewährung, Begrenzung lebenslanger Freiheitsstrafen auf 15 Jahre; Ausnahme von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord und Sexualverbrechen von der Amnestie; keine Einschränkung zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen. Die Halbierung von Geldstrafen führt zu Einnahmeverlusten bei den Ländern, die jedoch geringer als die Einsparungen im Strafvollzug sind. <br />
<br />
<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesrepublik Deutschland/Generalamnestie anläßlich des vierzigjährigen Bestehens * Strafmilderung/Strafnachlaßgesetz zum vierzigjährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland
Original: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes (G-SIG: 11020324)
Germany · German Bundestag · 1 June 2026
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C57 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Sicherung der Unterhaltsansprüche von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter, die keinen oder nur teilweise Unterhalt erhalten, bis zum 18. Lebensjahr, Änderung der §§ 1 und 3 des Unterhaltsvorschußgesetzes. Die geschätzten Sachkosten werden mit 240 Mio DM jährlich beziffert. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Alleinerziehender Elternteil/Unterhaltsansprüche für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Original: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (G-SIG: 11020325)
Germany · German Bundestag · 1 June 2026
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch I22 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 1615f, 1615g, 1706, 1707 und 1709 BGB: Festsetzung der Regelunterhaltssätze für nichteheliche Kinder aufgrund des Durchschnittseinkommens, Wegfall der Anrechnung von Kinderzuschlägen, Errichtung einer Amtspflegschaft nur noch auf motion der sorgeberechtigten Person. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Regelunterhalt von Kindern/Regelsatzfestlegung nach Durchschnittseinkommen * Amtspflegschaft/Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder auf motion * Nichteheliches Kind/Neuregelung des Regelunterhalts und der Amtspflegschaft
Original: Gesetz über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind (Nichtehelichen-Umgangsgesetz - NEhelUmgG) (G-SIG: 11020434)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Empfehlungen des 7. Deutschen Familiengerichtstags vom Oktober 1987 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Behutsame Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind; Änderung § 1711 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Einräumung einer Umgangsbefugnis durch das Vormundschaftsgericht unter dem Aspekt der bestmöglichen Verwirklichung des Kindeswohls; Änderung § 63a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zuständigkeit der Oberlandesgerichte bei Beschwerden gegen (nichteheliche Kinder betreffende) Umgangsentscheidungen der Vormundschaftsgerichte. Es sind keine dauerhaften Mehrbelastungen zu erwarten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Nichteheliches Kind/Umgang zwischen Vater und nichtehelichem Kind * Vater/Umgang zwischen Vater und nichtehelichem Kind * Bürgerliches Gesetzbuch/Änd. § 1711 BGB betr. Nichtehelichen-Umgangsgesetz * Vormundschaftsgericht/Umgangsbefugnis des Vaters mit dem nichtehelichen Kind * FGG/Änd. § 63a FGG betr. Nichtehelichen- Umgangsgesetz * Beschwerde (Rechtsbehelf)/Zuständigkeit der OLG bei Umgangsstreitigkeiten * Oberlandesgericht/Zuständigkeit der OLG bei Umgangsstreitigkeiten * Gerichtliche Zuständigkeit/Zuständigkeit der OLG bei Umgangsstreitigkeiten
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C81, C96 und C99 <br />
<br />
<strong>Inhalt:</strong> Einführung einer neuen Sanktion "Vermögensstrafe" zur verbesserten Bekämpfung schwerer Drogendelikte, insbesondere auch des organisierten Drogenhandels, Orientierung an der Höhe des Vermögens des Täters, Sicherstellung von Vermögensgegenständen bereits im Ermittlungsverfahren im Wege der Arrestanordnung; Einfügung eines § 43a und Änderung weiterer §§ Strafgesetzbuch, Einfügung eines § 34a Betäubungsmittelgesetz, Einfügung der §§ 111o und 459i sowie Ergänzung des § 460 Strafprozeßordnung, Änderung der §§ 5, 15, 34 und 46 Bundeszentralregistergesetz, von Art. 293 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und des § 2 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Es entstehen keine Kosten. <br />
<br />
<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Vermögenstrafe/Einführung bei Drogenkriminalität * Drogenhandel/ Einführung einer Vermögensstrafe * Rauschgiftkriminalität/Einführung einer Vermögensstrafe * Organisierte Kriminalität/Vermögensstrafe bei Drogendelikten * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/Einfügung eines § 43a und Änderung weiterer §§ StGB betr. Vermögensstrafe und Änderung von Art. 293 EGStGB * Betäubungsmittelgesetz/Einfügung § 34a BtMG betr. Vermögensstrafe * Strafprozeßordnung/Einfügung §§ 111o und 459i StPO sowie Änderung § 460 StPO betr. Vermögensstrafe * Bundeszentralregistergesetz/Änderung §§ 5, 15, 34 und 46 BZRG betr. Vermögensstrafe * Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen/ Änderung § 2 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen betr. Vermögensstrafe
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C69, C96, C99 und C121 <br />
<br />
<strong>Inhalt:</strong> Ermöglichung der schnellen Einziehung von illegal erworbenen Vermögenswerten im Bereich der organisierten Kriminalität durch Einführung einer neuen Nebenstrafe, die den Straftäter zur Zahlung eines dem Wert des Taterlöses entsprechenden Geldbetrages verurteilt, Strafbarkeit des "Waschens" von Gewinnen aus Straftaten sowie Ermöglichung der Beschlagnahme illegal erworbener Vermögenswerte sofort nach Beginn des Ermittlungsverfahrens; Einfügung der §§ 44a und 257a StGB, Änderung des § 443 und Einfügung eines § 459i StPO. Es entstehen keine Kosten. <br />
<br />
<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Vermögenstrafe/Einführung bei Drogenkriminalität * Organisierte Kriminalität/Einführung einer Vermögenstrafe * Rauschgiftkriminalität/Einführung einer Vermögenstrafe * Strafgesetzbuch/Einfügung §§ 44a und 257a StGB betr. Vermögenstrafe * Strafprozeßordnung/Änd. § 443 und Einfügung § 459i StPO betr. illegale Vermögenswerte * Beschlagnahme/Beschlagnahme illegaler Vermögenswerte * Geldwäsche/Strafbarkeit der Geldwäsche
Original: Siebenunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 Nr. 19a - neu -) (G-SIG: 11020485)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C51, C53, C70, C90 und C92 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einfügung einer neuen Nummer 19a in Artikel 74 GG: Erstreckung der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes auf die Materie der künstlichen Befruchtung beim Menschen. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Künstliche Befruchtung/Regelung der Gesetzgebungskompetenz * Gesetzgebungskompetenz/Konkurrierende Gesetzgebung für künstliche Befruchtung * Konkurrierende Gesetzgebung/Kompetenzregelung für künstliche Befruchtung * Reproduktionsmedizin/Gesetzgebungskompetenz für künstliche Befruchtung
Original: Gesetz zur Regelung von Problemen der künstlichen Befruchtung beim Menschen und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen (G-SIG: 11020487)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Abschlußbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Fortpflanzungsmedizin" vom August 1988 Siehe auch C51, C53, C70 und C90 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Regelung von Fragen der künstlichen Befruchtung beim Menschen und von Eingriffen in menschliche Keimzellen, Definition der Voraussetzungen und Zulässigkeit der künstlichen Befruchtung, strafrechtliche Vorschriften gegen den Mißbrauch von Fortpflanzungstechnologien, u.a. Verbot der Erzeugung von Embryonen zu anderen Zwecken als dem der Herbeiführung einer Schwangerschaft, Verbot der Ersatzmutterschaft sowie Verbot des Eingriffs in menschliche Keimbahnzellen, des Klonens und der Chimärenbildung, zivilrechtliche Folgeregelungen; Fortpflanzungsmedizingesetz als Art. 1 der Vorlage, Streichung der §§ 13a bis 13d und 14b Adoptionsvermittlungsgesetz, Änderung verschiedener §§ Bürgerliches Gesetzbuch sowie des § 27 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Es entstehen keine nennenswerten Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Künstliche Befruchtung/Fortpflanzungsmedizingesetz * Leihmutter/ Verbot der Ersatzmutterschaft * Gentechnologie/Verbot einer Änderung der Erbinformation durch Gentechnologie * Mutter/Familienrechtliche Definition der Mutter * Klon/Verbot des Klonens * Chimäre (Biologie)/ Verbot der Chimären- und Hybridbildung * Adoptionsvermittlungsgesetz/ Streichung der §§ 13a bis 13d und 14b AdVermiG betr. FortpflanzungsmedizinG * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung versch. §§ BGB betr. Fortpflanzungsmedizingesetz * Sozialgesetzbuch/Änderung § 27 SGB V. Buch betr. Fortpflanzungsmedizingesetz
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (4.BbÄndG) (G-SIG: 11020156)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Inhalt:</strong> Durchführung einer Kapitalbereinigung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Bundesbahn, Übernahme der Zinsen auf die Altschulden der Bundesbahn durch den Bund, schrittweise Entschuldung durch Tilgung der Altschulden der Bundesbahn seitens des Bundes; Einfügung des § 28b in das Bundesbahngesetz. Dem Bund entstehen jährlich Kosten von 500 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Öffentliche Schulden/Tilgung der Altschulden der Bundesbahn durch den Bund
Original: Gesetz zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn (Bundesbahnsanierungsgesetz - BbSanG) (G-SIG: 11020179)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP abgelehnten bills (s. GESTA 10.WP J02, Abschlußband S. 938) <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> EWG-Verordnung 1191/69 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neugliederung der Aufgaben der Deutschen Bundesbahn in einen staatlichen Bereich (Schienennetz), einen gemeinwirtschaftlichen Bereich (Schienenpersonennahverkehr) und einen eigenwirtschaftlichen Bereich (Personenfern- und Güterverkehr), Übernahme der durch gemeinwirtschaftliche Aufgaben entstandenen Verschuldung durch den Bund, Erstattung der Versorgungsbezüge der Bundesbahnbeamten und ihrer Hinterbliebenen, Verbesserung der Zusammenarbeit der DB mit Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften, verstärkte Investitionen zum Ausbau des Schienennetzes, Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn; Änderung und Ergänzung versch. §§ Bundesbahngesetz, Bundesbahninvestitionsgesetz als Artikel 2 des bills. Die Mehrbelastung des Bundeshaushalts für 1988 beträgt max. 4,9 Mrd DM. Sie wird sich voraussichtlich bis 1992 auf ca. 4,4 Mrd DM jährlich reduzieren. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schienenverkehr/Neugliederung der Aufgaben der Bundesbahn * Personennahverkehr/Neugliederung der Aufgaben der Bundesbahn * Eisenbahngüterverkehr/Neugliederung der Aufgaben der Bundesbahn * Öffentliche Schulden/Übernahme der Schuldzinsen der DB durch den Bund * Versorgung/Erstattung der Versorgungsbezüge der Bundesbahnbeamten durch den Bund * Hinterbliebenenversorgung/ Übernahme der Hinterbliebenenversorgung der Bundesbahn durch den Bund * Verkehrsverbund/Zusammenarbeit der DB mit Verkehrsverbünden * Investition/Verstärkte Investitionen zum Ausbau des Schienennetzes der DB * Bundesbahninvestitionsgesetz/Bundesbahninvestitionsgesetz als Artikel 2 des Bundesbahnsanierungsgesetzes
Original: Gesetz über den Ausbau des Schienenwegenetzes der Deutschen Bundesbahn (BbSchwAbG) (G-SIG: 11020239)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch J09 und J10 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausbau des Schienennetzes ab 1990 nach einem vom Deutschen Bundestag zu beschließenden Bedarfsplan, Maßnahmen des Bedarfsplans: Neu- oder Ausbau von Fernverkehrsstrecken, Personennahverkehr in Ballungsgebieten und kombiniertem Verkehr Schiene/Straße; gesetzliche Anpassung des Bedarfsplans an die eingetretene Entwicklung nach Ablauf von jeweils fünf Jahren, Aufstellen von Fünfjahresplänen sowie jährlicher Bericht des Bundesministers für Verkehr über den Fortgang des Ausbaus des Schienennetzes: Änderung § 4 Bundesbahngesetz. Das act selbst verursacht keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schienenverkehr/Ausbau des Schienenwegenetzes der Bundesbahn * Bundesbahnstrecke/Ausbau des Schienenwegenetzes der Bundesbahn * Öffentlicher Personennahverkehr/Ausbau des ÖPNV in Ballungsgebieten
Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (5.BbÄndG) (G-SIG: 11020240)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch J08 und J10 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Umgestaltung des Rechnungswesens der Bundesbahn: Klare Abgrenzung der Ergebnisse des Infrastrukturbereichs, der auferlegten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und des eigenwirtschaftlichen Bereichs, Finanzierung der Aufwendungen für die Infrastruktur der Bundesbahn durch den Bund zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen von Schiene, Straße und Wasserstraße, Zahlung eines Infrastrukturbeitrags durch die Bahn für die Schienennutzung unter Berücksichtigung der Umweltkosten und der Unfallkosten der Verkehrsträger, Änderung der § 4a, 28, 29, 31 und 33 des Bundesbahngesetzes. Es muß mit Mehrausgaben für den Bundeshaushalt von durchschnittlich 1,5 Mrd DM pro Jahr gerechnet werden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechnungslegung/Umgestaltung des Rechnungswesens der Bundesbahn * Schienenverkehr/Angleichung der Wettbewerbsbedingungen von Schiene, Straße und Wasserstraße * Bundeshaushalt/Finanzierung der Infrastruktur der Bundesbahn durch den Bund * Infrastruktur/Zahlung eines Infrastrukturbeitrages der Bundesbahn
Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (6.BbÄndG) (G-SIG: 11020243)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch J08 und J09 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neudefinition der Rechtsform und der Aufgaben der Deutschen Bundesbahn, klare Abgrenzung der Bereiche Infrastruktur, gemeinwirtschaftliche Leistungen und eigenwirtschaftliche Bereiche, Bestimmung der Vorgaben des Bundes durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Verkehr, Übernahme des vollen Ausgleichs für die durch gemeinwirtschaftliche Leistungen entstehenden Mindererträge, Mehraufwendungen und Investitionsausgaben der DB durch den Bund; Änderung §§ 1 und 28a Bundesbahngesetz. Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche Belastungen in Höhe von 500 Mio DM pro Jahr gegenüber den bisherigen Ansätzen in der Finanzplanung des Bundes. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundeshaushalt/Übernahme der durch gemeinwirtschaftliche Leistungen entstehenden Mehraufwendungen der DB durch den Bund
Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (7.BbÄndG) (G-SIG: 11020322)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Inhalt:</strong> Einführung der paritätischen Mitbestimmung bei der Deutschen Bundesbahn, Änderung der Zahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrates (Verwaltungsrates), Erweiterung der Kompetenzen, Vereinfachung der Vorschriften über die Tarifbildung und -genehmigung, Weiterführung des Betriebs auf einer Bundesbahnstrecke trotz abgeschlossenem Stillegungsverfahren auf Wunsch eines Bundeslandes bei Kostenübernahme durch das betreffende Land unter Wahrung des Finanzausgleichs; Änderung der §§ 2, 7 bis 16, 20, 51 und 54 des Bundesbahngesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mitbestimmung/Einführung der Mitbestimmung bei der Bundesbahn * Aufsichtsrat/Kompetenzen und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Bundesbahn * Bundesbahnstrecke/Weiterführung des Streckenbetriebs trotz Stillegungsbeschluß * Stillegung von Eisenbahnstrecken/ Weiterführung des Streckenbetriebs trotz Stillegungsbeschluß
Original: Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 11020488)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Änderung des Zweitstimmenrechts bei der Bundestagswahl: Einräumung des Rechts, die Reihenfolge der Bewerbungen auf den Landeslisten durch Kumulieren zu verändern; Einfügung § 4a in das Bundeswahlgesetz. Es kann eine geringfügige Kostensteigerung eintreten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wahlrecht/Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge der Bewerbungen auf der Landesliste * Landesliste (Wahlvorschläge)/Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge der Bewerbungen auf der Landesliste * Bundestagswahl/Änderung des Zweitstimmenrechts
Original: Gesetz zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) (G-SIG: 11020184)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Stellungnahme des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen vom November 1987 zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Siehe auch Q09 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175/40) <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung von umwelterheblichen Tätigkeiten bei allen Gebietskörperschaften mit anschließender Abgabe einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Einrichtung eines UVP-Amts als Bundesbehörde zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, Akteneinsichtsrecht für UVP-Akten, Verbandsklagebefugnis bei Verstößen gegen das UVP-act. Es entstehen erhebliche Kosten, die jedoch langfristig durch verhinderte Umweltzerstörungen aufgefangen werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Akteneinsicht/Akteneinsicht bei Umweltverträglichkeitsprüfungen * Bundesamt/Einrichtung eines Bundesamts für Umweltverträglichkeitsprüfungen * Verbandsklage/ Verbandsklagebefugnis bei Verstößen gegen das UVP-Verfahren * Wasser- und Schiffahrtsdirektion/Umweltverträglichkeitsprüfung im Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion, Trennung vom Planfeststellungsverfahren
Original: Gesetz zur Änderung der Konkursordnung (G-SIG: 11020472)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 (NJW 1979, S. 774) Die Vorlage nimmt die Intentionen des abgelehnten bills der SPD-Fraktion C38 wieder auf Siehe auch C48 und C88 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der § § 59 und 61 Konkursordnung: vorrangige Absicherung der Ansprüche aus einem Sozialplan und des Nachteilsausgleichs gem. § 113 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz wegen des am 31. Dezember 1989 außer Kraft tretenden Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialplan gem.Betriebsverfassungsgesetz/Absicherung in der Konkursordnung * Betriebsverfassungsgesetz/Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG bei Konkursen
Original: Gesetz zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (G-SIG: 11020015)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten bills (s. GESTA 10.WP D14, Abschlußband S. 1023) Vergleiche auch D17 und D36 <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung der Pflanzen- und Kleintierzucht durch Vereinigungen nichtberufsmäßiger Züchter in den Gemeinnützigkeitskatalog des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung. Voraussichtliche jährliche Steuermindereinnahmen unter 1 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abgabenordnung/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in den Gemeinnützigkeitskatalog * Pflanzenzüchtung/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht * Kleintierzucht/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht * Verein/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht
Original: Gesetz zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (G-SIG: 11020144)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch D02 und D36 <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung der Pflanzen- und Kleintierzucht durch Vereinigungen nicht berufsmäßiger Züchter in den Gemeinnützigkeitskatalog des § 52 Abs.2 Abgabeordnung. Es entstehen voraussichtlich jährliche Steuermindereinahmen unter 1 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abgabenordnung/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in den Gemeinnützigkeitskatalog der AO * Pflanzenzüchtung/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht * Kleintierzucht/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht * Verein/Einbeziehung nichtberufsmäßiger Züchtungen in das Gemeinnützigkeitsrecht
Original: Viertes Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (G-SIG: 11020405)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Die Vorlage ist nahezu identisch mit den Gesetzentwürfen B27 und B45 Siehe auch B48 <br><br><b>Inhalt:</b> Gesetzlicher Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt für Ausländer, die in zweiter Generation im Bundesgebiet geboren sind, unter Einräumung eines zeitlich begrenzten Ausschlagungsrechts bei Fortbestand der bisherigen Staatsangehörigkeit; zeitlich begrenzter Einbürgerungsanspruch für die hier aufgewachsenen Angehörigen der zweiten Ausländergeneration. Die Länder werden mit geringen Verwaltungskosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländer/Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit * Einbürgerung/ Einbürgerungsanspruch für Angehörige der zweiten Ausländergeneration
Original: Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (G-SIG: 11020439)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage B61; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage B61 (BT-Drs 11/5372), Fortgang siehe dort.<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung der Beamten- und Soldatenversorgung an die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommenen Änderungen: Streckung und Linearisierung der Ruhegehaltsskala auf 40 Jahre bei einem jährlichen Steigerungssatz von 1,875 v.H., Erstreckung der Zurechnungszeit bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit bis zur Vollendung des 60. Lebenjahres und Berücksichtigung zu zwei Dritteln als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, allgemeine Altersgrenze bei 65 Jahren mit Abschlägen bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Antragsaltersgrenze, Ausnahmen für Schwerbehinderte, Erhalt der besonderen Altersgrenze für Vollzugsbeamte und Feuerwehr, erweiterte Anrechnung von Erwerbseinkommen bei vorzeitigem Ausscheiden bis zum 65. Lebensjahr, strengere Anforderungen bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ("Rehabilitation vor Versorgung"), Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten entsprechend den rentenrechtlichen Regelungen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Beamtenversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Soldatengesetz, Abgeordnetengesetz, Bundesministergesetz, act über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, Beamtenrechtsrahmengesetz, Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz, act über den Wehrbeauftragten, Bundesdatenschutzgesetz, act über die Bundesanstalt für Flugsicherung, Bundesdisziplinarordnung, Einkommensteuergesetz, act über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung; Neufassungsermächtigung. Der bill führt zwischen 1995 und 2010 zu Minderausgaben zwischen 0,07 und 3,1 Mrd. DM jährlich, denen geringfügige Mehrausgaben gegenüberstehen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Soldatenversorgungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ SVG betr. Versorgungsneuregelung * Soldatengesetz/Änderung §§ 44 und 45 betr. Versorgungsneuregelung * Abgeordnetengesetz/Änderung des AbgG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesministergesetz/Änderung des BMinG betr. Versorgungsneuregelung * Parlamentarischer Staatssekretär/ Änderung § 7 act über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre betr. Versorgungsneuregelung * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung der §§ 23, 25, 26 und 45 BRRG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesbeamtengesetz/Änderung versch. §§ BBG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesbesoldungsgesetz/ Änderung des § 8 BBesG betr. Versorgungsneuregelung * Wehrbeauftragter des Bundestages/Änderung des § 18 act über den Wehrbeauftragten betr. Versorgungsneuregelung * Bundesdatenschutzgesetz/Änderung des § 18 BDSG betr. Versorgungsneuregelung * Bundesanstalt für Flugsicherung/Änderung betr. Versorgungsneuregelung * Bundesdisziplinarordnung/Änderung des § 77 BDO betr. Versorgungsneuregelung * Einkommensteuergesetz/ Änderung des § 3 EStG betr. Versorgungsneuregelung * Sonderzuwendung/ Änderung des § 7 act über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung betr. Kindererziehungszuschlag * Versorgung/ Versorgungsneuregelung analog zur Rentenreform * Ruhegehalt/act zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften * Altersgrenze/ Versorgungsneuregelung * Kindererziehung/Kindererziehungszeit im Versorgungsrecht * Versorgungsbericht der Bundesregierung/Regelung anläßlich der Versorgungsneuregelung * Bericht der Bundesregierung/ Regelung für den Versorgungsbereich anläßlich der Versorgungsneuregelung
Original: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) (G-SIG: 11020337)
Germany · German Bundestag · 18 April 2024
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch Stellungnahme des Sozialbeirats zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992 (BT-Drs 11/4334); der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage G52; versorgungsrechtliche Regelung siehe B61 und B62; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage G52, BT-Drs 11/4452, Fortgang siehe dort; vergleiche auch G74<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Durchführung der Reform im bestehenden System der gesetzlichen Rentenversicherung, Bewältigung der Auswirkungen aus dem sich ändernden Altersaufbau der Bevölkerung; Anpassung und Weiterentwicklung der Mechanismen zur Stabilisierung der Finanzlage, Weiterentwicklung und Ergänzung wichtiger Strukturelemente: Regelung des Bundeszuschusses, des Beitragssatzes und der Rentenanpassung, Neuordnung der beitragsfreien Zeiten und Mindestbewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten, Ausbau familienbezogener Elemente, u.a. Verlängerung der Kindererziehungszeit von einem auf drei Jahre ab 1992, Verbesserung der Versicherungsbedingungen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und Nachzahlungsmöglichkeit für alle Frauen, für die wegen Heirat Beiträge erstattet worden sind, bis 1995, Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit und schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 60 und 63 Jahren auf die Regelalterszeit von 65 Jahren ab dem Jahre 2001, Vertrauensschutz für die zum 1.1.1992 laufenden und Übergangsregelungen für ab 1992 neu zugehende Renten; Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch Gesetzliche Rentenversicherung, des Ersten, Vierten, Fünften und Zehnten Buchs SGB und Änderung von 65 weiteren Gesetzen und Verordnungen. Der Bundeszuschuß dürfte im Jahr 2000 um rund 7 Mrd DM und im Jahr 2010 um rund 14 Mrd DM höher sein als nach geltendem Recht, sein Anteil an den Rentenausgaben wird sich bis 2010 auf etwa 19,5 v.H. stabilisieren.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit Entwurf der Koalitionsfraktionen; wesentliche Änderungen: Regelungen betr. die Beibehaltung bisheriger Rechtszustände aufgrund der zwischenzeitlichen Rechtsprechung, Datenschutzregelung beim Verband deutscher Rentenversicherungsträger, Verpflichtung der Verwaltung zum Schutz des Sozialgeheimnisses, Folgeänderungen zur Verlängerung des Waisenrenten- und Kindergeldbezugs bei Ausbildung, Einschränkung der Anrechnung "beitragsloser Beitragszeiten" im Fremdrentenrecht, Ausschluß einer Besserstellung von Aussiedlern nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen, Härteregelung für jüdische NS-Verfolgte ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Härteregelung für die Nachentrichtung von Beiträgen gem. act zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung, Wegfall der vorgesehenen Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, Einfügung weiterer Gesetzesänderungen, Änderungen beim Inkrafttreten einzelner Vorschriften.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gesetzliche Rentenversicherung/Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Rentenreformgesetz 1992 * Rentenversicherungsbeitrag/Regelung des Rentenversicherungsbeitrags durch Rentenreformgesetz 1992 * Rentenanpassung/Regelung der Rentenanpassung durch Rentenreformgesetz 1992 * Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung/Verlängerung der Kindererziehungszeiten durch Rentenreformgesetz 1992 * Pfleger/Verbesserungen für Pflegepersonen durch Rentenreformgesetz 1992 * Arbeitszeit/ Flexibilisierung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch Rentenreformgesetz 1992 * Behinderter/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage für Behinderte in Werkstätten durch Rentenreformgesetz 1992 * Soldat/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage für Wehrdienstleistende durch Rentenreformgesetz 1992 * Zivildienstleistender/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage für Zivildienstleistende durch Rentenreformgesetz 1992 * Sozialgesetzbuch/Änd. 1., 4., 5., 6. und 10. Buch SGB durch Rentenreformgesetz 1992 * Reichsversicherungsordnung/Änd. der RVO durch Rentenreformgesetz 1992 * Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung/Änd. des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Fremdrentengesetz/Änd. des Fremdrentengesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz/Änd. des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Altershilfe für Landwirte/Änd. der Altershilfe für Landwirte durch Rentenreformgesetz 1992 * Krankenversicherung der Landwirte/Änd. § 29 des Krankenversicherungsgesetzes der Landwirte durch Rentenreform 1992 * Künstlersozialversicherungsgesetz/Änd. §§ 4, 12, 15 und Streichung § 22 Künstlersozialversicherungsgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Änd. des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch Rentenreform 1992 * Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar/Änd. §§ 30 und 30a des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar durch Rentenreformgesetz 1992 * Rentenreformgesetz/Streichung Art. 6 § 5 Rentenreformgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Selbstverwaltungsgesetz/Änd. des Selbstverwaltungsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft/Änd. §§ 11 und 12 des Gesetzes über eine Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft durch RRG 1992 * Kündigungsschutzgesetz/Änd. § 10 Kündigungsschutzgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Arbeitssicherstellungsgesetz/Änd. §§ 15, 16, 21 und 22 Arbeitssicherstellungsgesetz durch Rentenreform 1992 * Betriebliche Altersversorgung/Änd. §§ 2, 6 und 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung durch Rentenreformgesetz 1992 * Betriebsverfassungsgesetz/Änd. § 6 Betriebsverfassungsgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Arbeitsförderungsgesetz/Änd. des Arbeitsförderungsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Arbeitslosenhilfe/Änd. § 11 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung durch Rentenreformgesetz 1992 * Vorruhestandsgeldgesetz/Änd. § 4 Vorruhestandsgeldgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Altersteilzeitgesetz/Änd. §§ 4 und 5 Altersteilzeitgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Bundesversorgungsgesetz/Änd. BVG und § 2 der VO zur Durchführung des § 33 des BVG durch Rentenreformgesetz 1992 * KOV-Anpassungsgesetz/Streichung Art. 2 KOV-Anpassungsgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Rehabilitations-Angleichungsgesetz/ Änd. des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Schwerbehindertengesetz/Änd. §§ 20 und 45 Schwerbehindertengesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Abgeordnetengesetz/Änd. § 23 Abgeordnetengesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Beamtenversorgungsgesetz/Änd. §§ 14a und 22 Beamtenversorgungsgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Bundesdatenschutzgesetz/Änd. § 45 Bundesdatenschutzgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Transsexuellengesetz/Änd. § 12 Transsexuellengesetz durch Rentenreform 1992 * Freiwilliges Soziales Jahr/Änd. § 1 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres durch Rentenreformgesetz 1992 * Bundessozialhilfegesetz/Änd. §§ 67, 68 und 82 BSHG durch Rentenreformgesetz 1992 * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änd. § 1 der VO zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 BAföG durch Rentenreformgesetz 1992 * Bergarbeiterwohnung/Änd. § 4 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus durch Rentenreformgesetz 1992 * Zivilprozeßordnung/Änd. § 78 ZPO durch Rentenreformgesetz 1992 * Strafvollzugsgesetz/Änd. §§ 43, 199 und 220 StVollzG durch Rentenreformgesetz 1992 * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änd. § 53e des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Rentenreformgesetz 1992 * Bürgerliches Gesetzbuch/Änd. §§ 616, 1587a, b und f BGB durch Rentenreformgesetz 1992 * Wohngeldgesetz/Änd. § 14 Wohngeldgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Regelunterhalt von Kindern/Änd. § 2 der Regelunterhalts-VO durch Rentenreformgesetz 1992 * Barwert- Verordnung/Änd. § 1 Barwert-VO durch Rentenreformgesetz 1992 * Versorgungsausgleich Geschiedener/Änd. §§ 3b, 4, Streichung § 10b und c act zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich durch Rentenreformgesetz 1992 * Arbeitsplatzschutzgesetz/Änd. § 16 der VO zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. §§ 26a und 86a Soldatenversorgungsgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Eignungsübungsgesetz/Änd. §§ 9 und 9a Eignungsübungsgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Wehrdisziplinarrecht/Änd. Art. VII § 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts durch Rentenreformgesetz 1992 * Einkommensteuergesetz/Änd. §§ 3, 10 und 10c EStG 1987 durch Rentenreformgesetz 1992 * Körperschaftsteuergesetz/Änd. §§ 5 und 54 KStG 1984 durch Rentenreformgesetz 1992 * Gewerbesteuergesetz/Änd. §§ 3 und 36 GewStG durch Rentenreformgesetz 1992 * Vermögensteuergesetz/Änd. §§ 3 und 25 VStG durch Rentenreformgesetz 1992 * Lastenausgleichsgesetz/ Änd. § 277a Lastenausgleichsgesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Entwicklungshelfer-act/Änd. §§ 9, 10 und 11, Einfügung § 23c Entwicklungshelfer-act durch Rentenreformgesetz 1992 * Schornsteinfegergesetz/Änd. §§ 29, 31, 32 und 56 Schornsteinfegergesetz durch Rentenreformgesetz 1992 * Vorruhestandsgeld/Änd. §§ 10 und 15 FELEG durch Rentenreformgesetz 1992 * Bundeszuschuß/Regelung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung durch Rentenreformgesetz 1992 * Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änd. des Unfallversicherungs- Neuregelungsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Versicherungsunterlagen/Änd. der Versicherungsunterlagen-VO durch RRG 1992 * Fremdrenten-Nachversicherungs-Verordnung/Änd. der Fremdrenten-Nachversicherung-VO durch RRG 1992 * Bundesversicherungsamtsgesetz/Änd. des Bundesversicherungsamtsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/Änd. des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten durch Rentenreformgesetz 1992 * Disziplinarrecht/Änd. des Bundesdisziplinar-Neuordnungsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Meldedaten-Übermittlungsverordnungen/ Änd. der Meldedaten-Übermittlungs-VO durch RRG 1992 * Bergmannssiedlung/Änd. des Gesetzes über Bergmannssiedlungen durch Rentenreformgesetz 1992 * Zweites Überleitungsgesetz/Änd. der VO zur Durchführung des § 10 des 2. Überleitungsgesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Telekommunikationsordnung/Änd. der Telekommunikationsordnung durch Rentenreformgesetz 1992 * Datenschutz/Datenschutzregelung beim Verband deutscher Rentenversicherungsträger, Verpflichtung der Verwaltung zum Schutz des Sozialgeheimnisses * Fremdrente/Einschränkung der Anrechnung "beitragsloser Beitragszeiten" im Fremdrentenrecht * Deutsch- Polnisches Abkommen über Renten- und Unfallversicherung/Ausschuß einer Besserstellung von Aussiedlern nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen * Aussiedler/Ausschuß einer Besserstellung von Aussiedlern nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Härteregelung für jüdische NS-Verfolgte ohne deutsche Staatsangehörigkeit und für die Nachentrichtung von Beiträgen gem. act zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Rentenversicherung * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des AVG betr. Rentenreform * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung betr. Rentenreform * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des RKG betr. Rentenreform * Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/ Änderung des KnVNG betr. Rentenreform * Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung des ArVNG betr. Rentenreform * Allgemeines Kriegsfolgengesetz/Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes betr. Rentenreform
Original: Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Krankengymnastengesetz - MKG) (G-SIG: 11020420)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Inhalt:</strong> Anpassung der Ausbildung an die moderne Entwicklung der Physiotherapie sowie der Berufszulassung an die neueren rechtlichen Regelungen für die nichtärztlichen Heilberufe: Verlängerung des Massagelehrgangs von 12 auf 18 Monate, Verlängerung des Lehrgangs in der Krankengymnastik (theoretischer und praktischer Unterricht) von 2 auf 3 Jahre, dafür Wegfall der zwölfmonatigen praktischen Tätigkeit, Ausbildungsmöglichkeit nach der bisherigen Regelung bis Ende 1993 für Krankengymnastik-Schulen außerhalb von Krankenhäusern. Bund und Länder werden geringfügig mit zusätzlichen Kosten belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Heilhilfsberuf/Masseur- und Krankengymnastengesetz * Masseur und medizinischer Bademeister/Neuregelung der Ausbildung und Berufszulassung * Krankengymnastik/Neuregelung der Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnasten * Physiotherapie/act über die Berufe in der Physiotherapie
Original: Gesetz zur Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter/innen von Presse und Rundfunk sowie des entsprechenden Beschlagnahmeverbotes auf selbsterarbeitetes Material (G-SIG: 11020459)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.10.1987 zu der Verfassungsbeschwerde einer Rundfunkanstalt (NJW 1988, S. 329f) Der bill ist weitgehend identisch mit den Ländervorlagen C78 und C79 Siehe auch C36 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 53 Strafprozeßordnung: Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf selbst erarbeitetes Material, Ausnahmen bei besonders schwerwiegenden Straftaten, Einbeziehung von Filmberichten und nichtperiodischen Druckwerken in das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafprozeßordnung/Änd. § 53 StPO betr. Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten * Journalist/Änd. § 53 StPO betr. Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten * Massenmedien/ Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten * Beschlagnahme/Regelung für Filme und nichtperiodische Druckwerke
Original: Gesetz zum Verbot von Selbstbedienung beim Verkauf von Arzneimitteln (G-SIG: 11020134)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Inhalt:</strong> Verbot der Selbstbedienung beim Arzneimittelverkauf, Regelung der Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot in einer Rechtsverordnung, Änderung § 52 und 24a Arzneimittelgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Selbstbedienung/Verbot der Selbstbedienung beim Arzneimittelverkauf
Original: Gesetz zur Erweiterung des Unterhaltsvorschußgesetzes (Unterhaltsvorschuß-Erweiterungsgesetz - UVEG) (G-SIG: 11020374)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 1 Unterhaltsvorschußgesetz: Einbeziehung der über sechsjährigen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Kreis der Leistungsberechtigten analog zur zweiten Leistungsgruppe gem. Regelunterhalt-Verordnung. Es ergeben sich Mehrausgaben von ca. 140 Mio. DM jährlich, die je zur Hälfte von Bund und Ländern zu tragen sind. Dem stehen Einsparungen bei der Sozialhilfe in Höhe von 70 Mio. DM gegenüber.
Original: Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung (G-SIG: 11020349)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Ergänzung von § 48 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42b Handwerksordnung: Ermöglichung einer Berufsausbildung unterhalb der Ebene anerkannter Ausbildungsberufe für leistungsgeminderte, jedoch nicht behinderte Jugendliche. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Handwerksordnung/Ergänzung § 42b HandwO betr. Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher * Berufliche Bildung/Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher * Bildungsschwacher/Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher * Jugendberufshilfe/Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher
Original: Gesetz zur Abschaffung der Subsidiarität des Arbeitslosenhilfe-, Sozialhilfe- und Wohngeldanspruchs bei sogenannten "nichtehelichen Lebensgemeinschaften" (G-SIG: 11020457)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> BGH-Urteil vom 20. März 1980 (NJW 1980 S. 1520f) <br><br><b>Inhalt:</b> Abschaffung der Benachteiligung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch Unterhaltsvorschriften, die mit der fehlenden rechtlichen Institutionalisierung dieser Lebensgemeinschaften nicht vereinbar sind; Änderung § 138 Arbeitsförderungsgesetz und § 18 Wohngeldgesetz sowie Streichung § 122 Bundessozialhilfegesetz. Den Trägern der Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und des Wohngelds entstehen Kosten durch Übernahme von Leistungen, die bisher von Privatpersonen übernommen wurden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Unterhaltsleistung/Abschaffung für nichteheliche Lebensgemeinschaften * Arbeitsförderungsgesetz/Änd. § 138 AFG betr. nichteheliche Lebensgemeinschaften * Bundessozialhilfegesetz/ Streichung § 122 BSHG betr. nichteheliche Lebensgemeinschaften * Wohngeldgesetz/Änd. § 18 WoGG betr. nichteheliche Lebensgemeinschaften * Arbeitslosenhilfe/Abschaffung der Subsidiarität bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften * Sozialhilfe/ Abschaffung der Subsidiarität bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften * Wohngeld/Abschaffung der Subsidiarität bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Original: Gesetz zur Begrenzung des Mietpreisanstieges und zum Schutz vor überhöhten Mieten (Mietrechtänderungsgesetz 1989) (G-SIG: 11020396)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B84, L27, L28 und L29 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ermittlung des "üblichen Entgelts" (ortsübliche Vergleichsmiete) aus den Mieten aller bestehenden Mietverhältnisse nicht preisgebundenen Wohnraums, Senkung der Kappungsgrenze für Mietsteigerungen auf 15 v. H., Verringerung des Umlagesatzes bei Modernisierungsmaßnahmen auf 7 v.H., Schutz der Wohnungssuchenden bei Neuvermietungen, Erhöhung der Geldbuße für überhöhte Mieten; Änderung der §§ 2, 3, 5 und 10 des Miethöhegesetzes, Änderung § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. Durch Verringerung von Wohngeldausgaben wird der Bundeshaushalt mittelfristig entlastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Miete/act zur Begrenzung des Mietpreisanstieges und zum Schutz vor überhöhten Mieten * Mietspiegel/Neuberechnung des Mietspiegels * Wohnungsmodernisierung/Verringerung modernisierungsbedingter Mietsteigerungen * Miethöhegesetz/Änd. §§ 2, 3, 5 und 10 betr. Mietrechtänderungsgesetz 1989 * Wirtschaftsstrafgesetz/Änd. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 betr. überhöhte Mietpreise
Original: Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Gebäude- und Wohnungsstichprobengesetz) (G-SIG: 11020421)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Durchführung einer Gebäude- und Wohnungsstichprobe alle 5 Jahre - beginnend 1990 -, Begrenzung des Auswahlsatzes auf 1 v.H. der Wohnungen. Bund und Ländern entstehen 1990 Kosten in Höhe von 23,4 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungsstatistik/act über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens * Repräsentativerhebung/act über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens * Gebäudestatistik/Gebäude- und Wohnungsstichprobengesetz
Original: Gesetz zur Regelung der künstlichen Befruchtung beim Menschen (Fortpflanzungsmedizingesetz) (G-SIG: 11020300)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Regelungsvorschläge der Bund/Länder-Arbeitsgruppe "Fortpflanzungsmedizin"; Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Grundwerten durch das Strafrecht (BVerfGE 2, 213/220; 23, 113/124; 39, 1/46); Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Art. 30 und 70 GG (BVerfGE 26, 246/258 und 23, 113/124ff) Siehe auch C51, C70, C90 und C92 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherstellung des Schutzes von Rechtsgütern im Zusammenhang mit Verfahren zur künstlichen Befruchtung beim Menschen, insbesondere Arztvorbehalt, Freiwilligkeitsklausel, Beschränkung der künstlichen Befruchtung auf den ehelichen Bereich und auf Sterilitätsfälle, Verbot der Erzeugung menschlichen Lebens zu anderen Zwecken als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, Verbot der Ersatzmutterschaft, Verbot der gezielten Geschlechtswahl, Verbot der künstlichen Befruchtung ohne Einwilligung der Keimzellenspender, Verbot der künstlichen Erbänderung, des Klonierens und der Chimärenbildung sowie Klarstellung, daß Mutter im familienrechtlichen Sinne die Frau ist, die das Kind geboren hat; Änderung des § 1589 BGB. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Künstliche Befruchtung/Fortpflanzungsmedizingesetz * Leihmutter/ Verbot der Ersatzmutterschaft * Gentechnologie/Verbot einer Änderung der Erbinformation * Mutter/Familienrechtliche Definition * Klon/ Verbot der Klonierung * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1589 BGB betr. Fortpflanzungsmedizingesetz * Chimäre (Biologie)/Verbot der Chimären- und Hybridbildung
Original: Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Landwirtschaft für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (G-SIG: 11020207)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch F11 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherung der bäuerlichen Landwirtschaft, Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen durch ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung, zur Bewahrung einer vielfältigen Kulturlandschaft und funktionsfähiger ländlicher Räume, zur Sicherstellung einer gesunden und ausreichenden Ernährung der Bevölkerung und zur Versorgung der Wirtschaft mit nachwachsenden Rohstoffen: Konzentration der betriebsbezogenen Förderungsmaßnahmen auf landwirtschaftliche Unternehmen, die nicht als Gewerbebetriebe gem. Bewertungsgesetz eingestuft sind, Gewährung eines gestaffelten Bewirtschaftungsentgelts durch den Bund, Einführung von Erzeugungsobergrenzen und einer Flächenbindung für die tierische Veredelung, Zahlung einer Strukturabgabe bei deren Überschreiten; Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung der Höhe des Bewirtschaftungsentgelts und der Strukturabgabe durch Rechtsverordnung bei Zustimmung des Bundesrates, Erklärungs- und Vorlagepflicht der Unternehmen sowie Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden, Bußgeldvorschriften. Mehraufwendungen bzw. Einsparungen sind bei Vorlage des bills nicht abzuschätzen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Umweltvorsorge/Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Landwirtschaft * Landschaftspflege/Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft * Ländlicher Raum/ Erhaltung funktionsfähiger ländlicher Räume * Ernährung/ Sicherstellung einer gesunden, ausreichenden Ernährung * Nachwachsende Rohstoffe/Versorgung der Wirtschaft mit nachwachsenden Rohstoffen * Landwirtschaftsbetrieb/Konzentration von Förderungsmaßnahmen auf bäuerliche Betriebe * Landwirtschaftliches Einkommen/Gewährung eines Bewirtschaftungsentgelts für Landwirte * Tierhaltung/Obergrenzen und Flächenbindung für die tierische Erzeugung * Landwirtschaftliche Betriebsfläche/Flächenbindung für die tierische Erzeugung * Abgaben/Strukturabgabe bei Überschreiten von Obergrenzen und Flächenbindung bei der tierischen Erzeugung * Agrarstruktur/Strukturabgabe bei Überschreiten von Obergrenzen und Flächenbindung bei der tierischen Erzeugung
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (G-SIG: 10020055)
Germany · Bundesrat · 10 December 2025
Translated from German
<strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung verschiedener §§ Arbeitsgerichtsgesetz: Ordnung des Arbeitsgerichtswesens auf Landesebene durch Landesrecht, Wahrnehmung der Dienstaufsicht durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörden, Verbesserung der personellen Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Gerichtszweigen, Ausräumung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die jetzige Regelung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitsminister/Wahrnehmung der Dienstaufsicht über Arbeitsgerichte auf Landesebene durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörde * Justizminister/Wahrnehmung der Dienstaufsicht über Arbeitsgerichte auf Landesebene durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörde * Bundesland/Wahrnehmung der Dienstaufsicht über Arbeitsgerichte auf Landesebene durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörde * Justizbediensteter/Verbesserung der personellen Durchlässigkeit zwischen Arbeitsgerichten und anderen Gerichtszweigen * Richter/Verbesserung der personellen Durchlässigkeit zwischen Arbeitsgerichten und anderen Gerichtszweigen * Verfassungskonformität/Ausräumung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die bestehende Regelung der Zuständigkeit für Arbeitsgerichte auf Landesebene * Rechtspflegeministerium/Möglichkeit einer Einbeziehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Zuständigkeit der Rechtspflegeministerien einzelner Länder
Original: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020186)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz Zur Teilzeitregelung vgl. auch B14 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung verschiedener §§ Beamtenrechtsrahmengesetz: Verbesserung der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten im Beamtenverhältnis durch Einführung eines eigenständigen statusrechtlichen Teilzeit- Beamtenverhältnisses als Regeltyp neben dem Vollzeit- Beamtenverhältnis. Kostenaussagen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung versch. §§ betr. Teilzeit- Beamtenverhältnis * Beamter/Einführung eines Teilzeit- Beamtenverhältnisses * Teilzeitbeschäftigung/Einführung eines Teilzeit-Beamtenverhältnisses
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (G-SIG: 11020216)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Ausgleich der Nachteile, die durch die Geburt eines Kindes bei Einstellung in den öffentlichen Dienst für Frauen entstehen können, durch Übernahme der wesentlichen Regelungen des § 11a Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz in die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Einfügung eines § 125b). Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frau/Einstellung von Frauen mit Kind in den öffentlichen Dienst * Öffentlicher Dienst/Einstellung von Frauen mit Kind in den öffentlichen Dienst * Arbeitsplatzschutzgesetz/Einstellung von Frauen mit Kind in den öffentlichen Dienst
Original: Gesetz über Notmaßnahmen für den Erhalt der gegliederten Krankenversicherung als Überbrückung bis zur Organisationsreform (1. ÄndG zum SGB V) (G-SIG: 11020389)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 266 und 267 SGB Fünftes Buch: Ermöglichung eines wirksamen Finanzausgleichs bei den Kassen bis zum Inkrafttreten der geplanten Organisationsreform. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Krankenversicherung/act über Notmaßnahmen für den Erhalt der gegliederten Krankenversicherung als Überbrückung bis zur Organisationsreform * Finanzausgleich/Finanzausgleich zwischen Krankenkassen
Original: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Straßenverkehrsgesetzes - § 315c StGB, § 25 StVG - (G-SIG: 11020364)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Bekämpfung gefahrträchtiger Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr: Einführung eines Straftatbestandes für konkrete Gefährdungen anderer oder fremder Sachen von bedeutendem Wert im Straßenverkehr bei Überschreitung bestimmter Geschwindigkeitsgrenzen (Änderung des § 315c StGB); Einführung eines Regelfahrverbots für nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbare Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen (Änderung des § 25 StVG). Es entstehen zusätzliche Verfahrenskosten in nicht bezifferbarer Höhe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straßenverkehrsgesetz/Änderung des § 25 StVG betr. Geschwindigkeitsüberschreitungen * Fahrverbot/Regelfahrverbot bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen * Geschwindigkeitsbeschränkung für Kraftfahrzeuge/Bekämpfung gefahrträchtiger Geschwindigkeitsüberschreitungen
Original: Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Aussiedler und Übersiedler (G-SIG: 11020395)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage B52, siehe auch B56; eingebracht unter dem Titel: "act über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler"; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage B52, BT-Drs 11/4689, Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit für neu aufzunehmende Aussiedler und Übersiedler aus der DDR: Vorläufige Zuweisung eines Wohnsitzes durch die Länder bis zum Finden eines Wohnortes eigener Wahl, Beendigung der Wirkung der Zuweisung nach 2 Jahren, Geltungsdauer des Gesetzes 3 Jahre. Bund und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. Den Ländern entstehen Verwaltungskosten in geringfügiger Höhe.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Aussiedler/Zuweisung eines Wohnsitzes * Übersiedler aus der DDR/ Zuweisung eines Wohnsitzes * Freizügigkeit/Einschränkung der Freizügigkeit für Aus- und Übersiedler durch Wohnsitzzuweisung
Original: Gesetz zur Reform des Umweltschadenrechts (Umwelthaftungsgesetz/Umweltschadensfondsgesetz) (G-SIG: 11020350)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch C103 und C105 <br><br><b>Inhalt:</b> Kombination aus einem individualhaftungsrechtlich ausgeprägten Umwelthaftungsgesetz und einem öffentlich-rechtlichen Umweltschadensfondsgesetz; Umwelthaftungsgesetz: Regelung der Rechtsansprüche umweltgeschädigter Bürger gegenüber bestimmten Verursachern durch Einführung einer Gefährdungshaftung, Ersatzfähigkeit ökologischer Schäden, Erleichterung des Kausalitätsnachweises und Versicherungspflicht für umweltgefährdende Anlagen; Umweltschadensfondsgesetz: Regelung des Ausgleichs für Schadensfälle, in denen umweltgeschädigte Bürger ihre Ansprüche gegenüber den Verursachern nicht durchsetzen können, insbesondere Summations- und Distanzschäden. Die Einrichtung einer Behörde zur Schadensabwicklung verursacht Kosten in nicht genannter Höhe, welche durch Einnahmen aufgrund eines gesonderten Umweltabgabengesetzes finanziert werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schadenersatz/Reform des Umweltschadenrechts * Umwelthaftung/ Einführung eines Umwelthaftungsgesetzes * Umwelthaftungsgesetz/ Individualhaftung für Umweltschäden * Umweltschadensfondsgesetz/ Öffentlich-rechtliches Entschädigungssystem für Umweltschäden
Original: Achtunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a Abs. 5 und 6, Artikel 80) (G-SIG: 11020280)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> act zur Ergänzung des Grundgesetzes v. 24.6.1968 (BGBl I, S. 709) Siehe auch B38 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung der Art. 12a Abs. 5 und 6 sowie Art. 80a GG: Wegfall der Feststellung des Spannungsfalls, des Bündnisfalls und der Zeit vor dem Verteidigungsfall als Ermächtigungsgrundlage für die Bundesgesetzgeber und den Erlaß von Notverordnungen, Entzug der verfassungsrechtlichen Grundlage für die sogenannten kleinen Notstandsgesetze. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grundgesetz: Art.12a/Aufhebung Art. 12a Abs. 5 und 6 GG * Grundgesetz: Art.80a/Aufhebung Art. 80a GG * Spannungsfall/Aufhebung Art. 80a GG betr. Feststellung des Spannungsfalls * NATO/Aufhebung Art. 80a GG betr. Feststellung des Bündnisfalls * Verteidigungsfall/ Aufhebung Art. 12a Abs. 5 und 6 GG betr. Dienstverpflichtungen vor dem Verteidigungsfall * Notstandsgesetz/Aufhebung der Art. 12a Abs. 5 und 6 sowie Art. 80 GG
Original: Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (G-SIG: 11020375)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage D40, BT-Drs 11/4688, siehe auch D20 und D21; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage D40, Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des Einkommensteuergesetzes: Aufhebung der Quellensteuer mit Wirkung vom 1. Juli 1989, bei Erträgen aus langlaufenden Lebensversicherungen rückwirkend ab 1. Januar 1989, Verdoppelung des Sparerfreibetrags von 300 DM auf 600 DM (Alleinstehende) bzw. von 600 DM auf 1.200 DM (Zusammenveranlagte) (§ 20 Abs. 1,2 und 4 EStG, § 52 Abs. 20 und 28b EStG), Verkürzung des Abschreibungszeitraums für Mietwohnungen von 50 auf 40 Jahre und degressive Absetzung für Abnutzung (§ 7 EStG), Anhebung des Höchstbetrags für die Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne mit dem halben Durchschnittssteuersatz auf 30 Mio. DM (§ 34 EStG), Einführung eines begrenzten Sonderausgabenabzugs für Haushaltshilfen in Höhe von 12.000 DM (§ 10 EStG); Änderung zahlreicher §§ des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften betr. Abschaffung der Quellensteuer. Im Entstehungsjahr 1990 kommt es zu Steuermindereinnahmen von rd. 4,9 Mrd. DM, die durch erhöhte Steuereinnahmen aufgrund der anhaltend guten wirtschaftlichen Entwicklung ausgeglichen werden dürften.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz/Änd. zahlreicher §§ EStG betr. Steuerreformnovelle * Abzugsteuer/Änd. §§ 20 und 52 EStG betr. Aufhebung der Quellensteuer * Steuerfreibetrag/Änd. § 20 EStG betr. Verdoppelung des Sparerfreibetrags * Sparen/Änd. § 20 EStG betr. Verdoppelung des Sparerfreibetrags * Mietwohnung/Änd. § 7 EStG betr. Verkürzung des Abschreibungszeitraums für Mietwohnungen * Veräußerungsgewinn/Änd. § 34 EStG betr. Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne * Haushaltshilfe/Änd. § 10 EStG betr. Abzugsbetrag für Haushaltshilfen * Kapitalanlagegesellschaft/Änd. zahlreicher §§ KAGG betr. Aufhebung der Quellensteuer
Original: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (G-SIG: 11020383)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP I27 <br><br><b>Inhalt:</b> Erhöhung des Kindergeldes für das zweite Kind von 100 DM auf 130 DM zum 1. Juli 1990, klarstellende Änderungen, die sich in der Praxis als notwendig erwiesen haben; Änderung versch. §§ des Bundeskindergeldgesetzes, Neufassungsermächtigung; Änderung § 61 Beamtenversorgungsgesetz und § 59 Soldatenversorgungsgesetz. Die Erhöhung des Kindergeldes erfordert Bundesmittel von 420 Mio. DM im Jahre 1990 und von je 840 Mio. DM in den folgenden Jahren, die klarstellenden Änderungen des Gesetzes haben geringe Kosten zur Folge. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kindergeld/Erhöhung des Kindergeldes für das zweite Kind * Beamtenversorgungsgesetz/Änd. § 61 BeamtVG betr. Kindergeld * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. § 59 SVG betr. Kindergeld
Original: Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften (G-SIG: 11020384)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP I29 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderungen versch. §§ des Bundeserziehungsgeldgesetzes: Verlängerung des Bezugs von Erziehungsgeld und des Erziehungsurlaubs für die nach dem 30. Juni 1989 geborenen Kinder um drei Monate auf fünfzehn Monate und für die nach dem 30. Juni 1990 geborenen Kinder um weitere drei Monate auf achtzehn Monate, Änderungen klarstellender und redaktioneller Art, Neufassungsermächtigung; Änderung versch. §§ Arbeitsförderungsgesetz, u.a. Vereinfachung der Regelungen für Teilzeitarbeit während des Erziehungsgeldbezugs; Änderung § 125b Beamtenrechtsrahmengesetz, § 6 act über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung sowie der §§ 1 und 2 der Erziehungsurlaubsverordnung. Die Kosten für den Bundeshaushalt belaufen sich voraussichtlich auf 430 Mio. DM (1990), 1,1 Mrd. DM (1991) und 1,8 Mrd. DM (1992). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erziehungsgeld/Verlängerung des Bezugs * Erziehungsurlaub/ Verlängerung des Erziehungsurlaubs * Teilzeitarbeit/Teilzeitarbeit während des Erziehungsgeldbezugs * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung versch. §§ AFG betr. Bundeserziehungsgeldgesetz * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung § 125b BRRG betr. Bundeserziehungsgeldgesetz * Sonderzuwendung/Änderung § 6 act über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung betr. Bundeserziehungsgeldgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 11020378)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Vergleiche auch B48, B50 und B51 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Übertragung des aktiven und passiven Wahlrechts auf Ausländer bei einer Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet von mindestens fünf Jahren; Änderung der §§ 1, 12 und 15 Bundeswahlgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländer/Aktives und passives Wahlrecht für Ausländer * Wahlrecht/ Aktives und passives Wahlrecht für Ausländer
<b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten Vorhaben (85/337/EWG) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der Raumplanung an die in den letzten 20 Jahren erfolgte Entwicklung des Bundesgebietes, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten Vorhaben (Nr. 85/337/EWG), Beteiligung der Öffentlichkeit an der Raumplanung, Einbeziehung der Gemeinden in die Bundesraumplanung, europäische Zusammenarbeit in der Raumplanung. Es können für Bund und Länder Mehrkosten in nicht bezifferbarer Höhe entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Umweltschutz/Umsetzung der EG-Richtlinie (Nr. 85/337/EWG) über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten Vorhaben * Bürgerbeteiligung/ Beteiligung der Öffentlichkeit an der Raumplanung
<strong>Bezug:</strong> Vorschläge des DGB zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes aus dem Jahr 1985 Siehe auch G03, G09, G12, G40 und G46 <br />
<br />
<strong>Inhalt:</strong> Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes mit den Schwerpunkten: Erweiterung der Mitbestimmung bei Produktionstechnologien und bei der Personalplanung, Stärkung der Rechte der Frauen sowie der einzelnen Beschäftigten, Erweiterung der Rechte der Betriebsversammlung, Verbesserung des Kündigungsschutzes. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br />
<br />
<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mitbestimmung/Erweiterung der Mitbestimmung in Betrieben * Technologie/Mitbestimmung bei Produktionstechnologien * Frauenarbeit/ Stärkung der Rechte von Frauen im Betrieb * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/Verstärkung des Kündigungsschutzes
Original: Gesetz zum Ausbau und zur Änderung der betrieblichen Mitbestimmung (Betriebsverfassungsgesetz 1988) (G-SIG: 11020282)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Par. 19 Bundespersonalvertretungsgesetz vom 16. Oktober 1984, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Par. 74 Betriebsverfassungsgesetz von 1972, vom Bundesarbeitsgericht geschaffener Grundsatz über das Restmandat (AP Nr. 6 zu Par. 59 KO) und weitere Entscheidungen des BAG Siehe auch G03, G09, G12, G40 und G55 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Fortentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung aufgrund heutiger Erfordernisse: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung und Ausbau neuer Technologien, Ausbau von Kontrollrechten bei der Personaldatenverarbeitung, Präzisierung der Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung, Ausbau der Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen/Sozialplanregelungen unter Berücksichtigung überbetrieblicher Aspekte, erweiterte Mitbestimmung bei Einstellungen, Kündigungen und anderen personellen Einzelmaßnahmen, Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Bestellung verschiedener Betriebsbeauftragter, Erweiterung der Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen, die dem betrieblichen Umweltschutz dienen, Bindung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen an die Zustimmung der betrieblichen Vertretung, Änderung von Wahlvorschriften aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, gemeinsame Wahl des Betriebsrats bei fehlendem Beschluß über einen gesonderten Wahlgang, vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe, Definition des Begriffs "leitender Angestellter" und Präzisierung der Tendenzschutzregelungen; Ermächtigung des BMA zum Erlaß von Wahlordnungen, Aufhebung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 mit Ausnahme des § 129. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mitbestimmung/act zum Ausbau und zur Änderung der betrieblichen Mitbestimmung * Mitbestimmung in Tendenzbetrieben/Präzisierung der Tendenzschutzregelungen * Betriebsrat/act zum Ausbau und zur Änderung der betrieblichen Mitbestimmung * Sozialplan gem. Betriebsverfassungsgesetz/Mitbestimmungsregelung * Umweltschutz/ Mitbestimmung beim betrieblichen Umweltschutz * Wahlordnung/act zum Ausbau und zur Änderung der betrieblichen Mitbestimmung * Leitender Angestellter/Begriffsbestimmung * Kleinbetrieb/ Wahlverfahren bei Mitbestimmung * Technologie/Mitbestimmung bei neuen Technologien
Original: Gesetz zur Aufhebung der Verlängerung von Grundwehrdienst und Zivildienst und zur Neuregelung der Dauer des Zivildienstes (G-SIG: 11020368)
Germany · German Bundestag · 1 June 2026
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch H04, H12 und H13 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 5 und 13b Wehrpflichtgesetz: Rücknahme der Verlängerung des Grundwehrdienstes von 18 auf 15 Monate; Änderung §§ 14a und 24 Zivildienstgesetz: Rücknahme der Verlängerung des Zivildienstes und Verkürzung der Dauer auf 18 Monate. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrpflichtgesetz/Änderung der §§ 5 und 13b betr. Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 15 Monate * Zivildienstgesetz/Änderung der §§ 14a und 24 betr. Verkürzung des Zivildienstes auf 18 Monate
Original: Gesetz über die Strafbarkeit der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs in der Ehe (G-SIG: 11020072)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Ein bill gleicher Materie wurde bereits in der 10.WP eingebracht (s. GESTA 10.WP C34, Abschlußband S. 996) Siehe auch C22, C30 und I34 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erweiterung des Anwendungsbereichs der Straftatbestände der Vergewaltigung (§ 177 StGB), der sexuellen Nötigung (§ 178 StGB) und des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger (§ 179 StGB) auf den ehelichen Bereich; Strafmilderung oder Absehen von Strafe, wenn dies im Interesse der Beziehung zwischen der Frau und dem Täter geboten ist. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gem. § 177 StGB * Sexualstrafrecht/Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gem. § 177 StGB * Ehe/Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gem. § 177 StGB * Strafmilderung/Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei Sexualdelikten, wenn dies im Interesse der Beziehung zwischen der Frau und dem Täter geboten ist