Original: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatshaftung) (G-SIG: 11020663)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gesetzgebungskompetenz für eine Regelung des Staatshaftungsrechts vom 19.10.1982 (BVerfGE 61, 149) <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Staatshaftungsgesetz des Bundes, konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes in diesem Bereich, Absicherung der Staatshaftung als wesentliche rechtsstaatliche Institution, Ermöglichung der Zusammenfassung des primären und sekundären Rechtsschutzes im Bereich der Staatshaftung und der Enteignung; Änderung der Art. 14, 34 und 104a GG. Kosten entstehen erst bei einer späteren bundesgesetzlichen Regelung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Staatshaftung/Regelung der Gesetzgebungskompetenz * Gesetzgebungskompetenz/Bundeskompetenz für Staatshaftung * Konkurrierende Gesetzgebung/Gesetzgebungskompetenz für Staatshaftung * Grundgesetz: Art.14/Änd. Art.14 GG betr. Gesetzgebungskompetenz für Staatshaftung * Grundgesetz: Art.34/Änd. Art.34 GG betr. Gesetzgebungskompetenz für Staatshaftung * Grundgesetz: Art.104a/Änd. Art.104a GG betr. Gesetzgebungskompetenz für Staatshaftung
Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (G-SIG: 11020685)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch I12 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen um linear 7,5 v.H. ab 1.1.1991; Änderung § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Es entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 1,62 Mio DM, die durch das Stiftungskapital und dessen Zinsen gedeckt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Contergangeschädigter/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte * Behindertes Kind/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte * Rentenanpassung/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (G-SIG: 11020686)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Sog. "Genfer Erklärung" vom 26. September 1924, Erklärung der Rechte des Kindes vom 20. November 1959 durch die UN-Generalversammlung, Erklärung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 17. November 1989 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland in New York unterzeichneten Übereinkommens: völkerrechtlich verbindliche Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Verwirklichung des sich aus den Rechten des Kindes ergebenden Schutzanspruchs, der in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend verwirklicht ist, Wahrung des Elternrechts, Definition des Kindeswohls, Registereintrag von Geburten, Identitätsschutz, Recht auf Familienzusammenführung, Bekämpfung der Kindesentführung, eigene religiöse Meinungsbildung, Schutzmaßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe, Mindestanforderungen bei Adoption, Rechte behinderter Kinder, Recht auf Gesundheit und angemessenen Lebensstandard, Recht auf Bildung, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Schutz vor sexuellem Mißbrauch, Bekräftigung allgemeiner Menschenrechtsgarantien, Vorschriften für das Jugendstrafrecht, Fragen der internationalen Kontrolle. Es entstehen geringfügige Kosten, die nicht zu beziffern sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kind/act zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes * Menschenrecht/act zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes * Vereinte Nationen/act zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes
Original: Gesetz zur Reform des Ehenamensrechts (G-SIG: 11020688)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C108 und C129 <br><br><b>Inhalt:</b> Wegfall des Zwangs zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens nach der Eheschließung, Wahlrecht der Verlobten zwischen einem gemeinsamen Ehenamen und Beibehaltung des Geburtsnamens, gemeinsame Erklärung der Eheleute über den Geburtsnamen eventueller Kinder bei der Eheschließung; Änderung verschiedener §§ Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung des § 13a und Einfügung eines § 13b Ehegesetz sowie Änderung des § 11 Personenstandsgesetz, Übergangsregelung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Änd. versch. §§ BGB betr. Reform des Ehenamensrechts * Ehegesetz/Änd. § 13a und Einfügung § 13b EheG betr. Reform des Ehenamensrechts * Personenstandsgesetz/Änd. § 11 Personenstandsgesetz betr. Reform des Ehenamensrechts * Namensrecht/ act zur Reform des Ehenamensrechts
Original: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst und Kultur sowie von Stiftungen (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz - KultStiftFG) (G-SIG: 11020576)
Germany · German Bundestag · 6 July 2023
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<b>Bezug:</b> Der bill wurde in erweiterter Fassung von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP unter dem gleichen Titel vorgelegt (siehe D71) <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur sowie zur Gründung und Unterstützung von Stiftungen: Ausdehnung des sog. Übungsleiterfreibetrags auf Nebentätigkeiten im künstlerischen Bereich (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz), Ausdehnung des sog. Buchwertprivilegs auf Sachentnahmen aus einem Betriebsvermögen für kulturelle Zwecke (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 13 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz), Verteilung des Abzugs von Großspenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke, insbesondere Stiftungsdotationen, auf mehrere Jahre (§ 10b Abs. 1 EStG, § 9 Nr. 3 KStG), Freistellung derjenigen Kunstgegenstände von der Vermögensteuer, die für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden (§§ 101 Nr. 4, 110 Abs. 1 Nr. 12 Bewertungsgesetz), Befreiung von Erben und Vermächtnisnehmern von der Erbschaftsteuer, soweit das Erworbene innerhalb eines Jahres einer gemeinnützigen, wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken dienenden Stiftung zugeführt wird (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz), Tilgung von Vermögen- und Erbschaftsteuer durch Hingabe von besonders wertvollen Kunstwerken (§ 224a Abgabenordnung); Änderung von § 9 Nr. 5 und § 36 Gewerbesteuergesetz. Das act führt im Entstehungsjahr 1991 zu Steuermindereinnahmen von 60 Mio DM, davon 20 Mio DM für den Bund. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kulturgut/Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz * Kulturförderung/ Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz * Stiftung/Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz * Steuervergünstigung/ Steuervergünstigungen bei Förderung von Kultur und Stiftungen * Sportübungsleiter/Ausdehnung des Übungsleiterfreibetrags auf künstlerische Nebentätigkeiten * Nebenbeschäftigung/Ausdehnung des Übungsleiterfreibetrags auf künstlerische Nebentätigkeiten * Betriebsvermögen/Buchwertprivileg für Sachentnahmen zu kulturellen Zwecken aus Betriebsvermögen * Spende/Abzug von Großspenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke * Vermögensteuer/ Freistellung von Kunstgegenständen von der VermSt * Erbschaftsteuer/ Befreiung von Kunstgegenständen von der ErbSt * Einkommensteuergesetz/Änd. §§ 3, 6, 10b und 52 EStG betr. KultStiftFG * Körperschaftsteuergesetz/Änd. §§ 9, 13 und 54 KStG betr. KultStiftFG * Gewerbesteuergesetz/Änd. §§ 9 und 36 GewStG betr. KultStiftFG * Bewertungsgesetz/Änd. §§ 101, 110 und 124 BewG betr. KultStiftFG * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änd. §§ 29 und 37 ErbStG betr. KultStiftFG * Abgabenordnung/Änd. § 47, Einfügung § 224a AO betr. KultStiftFG
Original: Gesetz zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes (G-SIG: 11020670)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 zu Art. 119 EWG-Vertrag (Rechtssache 171/88 - DB 1989, 1574) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 1 Lohnfortzahlungsgesetz: Einführung eines Lohnfortzahlungsanspruchs für Arbeiter, deren Arbeitszeit wöchentlich 10 Stunden oder monatlich 45 Stunden nicht übersteigt. Den Ausgleichskassen der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frauenarbeit/Ausdehnung des Lohnfortzahlungsanspruchs * Geringfügige Beschäftigung/Ausdehnung der Lohnfortzahlung bei geringfügiger Beschäftigung
Original: Gesetz zur Freistellung und Reduzierung von Erwerbsarbeitszeit für Erziehende - Zeit und Geld für Kinder (Elternfreistellungsgesetz - EFG) (G-SIG: 11020689)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Einführung eines Rechts auf Reduzierung der Erwerbsarbeit bei Betreuung von Kindern im Alter bis zu 12 Jahren, völlige Freistellung für einen Zeitraum von drei Jahren, Anspruch auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz, Möglichkeit der Weiterqualifizierung in Zeiten der Freistellung, Ausgleich von Einkommensverlusten durch eine Vergütungsersatzleistung bzw. ein Betreuungsgeld, Definition der Elternschaft als soziale Beziehung, Finanzierung der Vergütungsersatzleistungen durch eine Elternversicherung, Ausgleich geminderter Sozialversicherungsbeiträge durch die Elternversicherung. Durch das Betreuungsgeld entstehen im Gebiet der bisherigen Bundesrepublik Kosten in Höhe von 36 bis 38 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erziehungsurlaub/act zur Freistellung und Reduzierung von Erwerbsarbeitszeit für Erziehende - Zeit und Geld für Kinder * Arbeitszeitverkürzung/Arbeitszeitreduzierung bei Kinderbetreuung * Frauenarbeit/act zur Freistellung und Reduzierung von Erwerbsarbeitszeit für Erziehende - Zeit und Geld für Kinder * Gleichberechtigung von Mann und Frau/act zur Freistellung und Reduzierung von Erwerbsarbeitszeit für Erziehende - Zeit und Geld für Kinder
Original: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden) (G-SIG: 11020593)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch F25 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbot der Züchtung und Haltung von Kampfhunden, wie z.B. Pittbull- Terriern oder Mastinos; Änderung der §§ 1, 6, 37 und 53 des Waffengesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Hund/Verbot der Züchtung und Haltung von Kampfhunden
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (G-SIG: 11020631)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz siehe C119 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entwurf des Ausschusses für Strafrechtsfragen des Europarats (CDPC) vom Mai 1982, Entschließung des Europäischen Parlaments zur baldigen Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. April 1984 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 21. März 1983 in Straßburg gezeichneten Übereinkommens: Ermöglichung der Überstellung von Ausländern, die in Deutschland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, bzw. von Deutschen, die im Ausland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, zur Strafverbüßung in ihren Heimatstaat, Erfordernis der Zustimmung der überstellten Personen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe in Strafsachen/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Strafgefangener/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Vollstreckungshilfe/act zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen
Original: Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages (G-SIG: 11020185)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Wiedervorlage des in der 10. WP nicht mehr beratenen bills (s. GESTA 10. WP C96, Abschlußband S. 1021), Regelungsvorschlag des 1. Ausschusses vom 29. November 1985, Vorschläge der Enquete- Kommission "Verfassungsreform" Siehe auch B12 In der Beschlußempfehlung des AfWIuG (BT Drs. 11/8085) zusammengeführt mit der BT-Initiative B12 (BT Drs. 11/2025) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG: Einsetzung, Aufgabe und Geschäftsordnungsrecht von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages, Verankerung der erforderlichen Minderheitenrechte, Strafvorschriften über uneidliche Falschaussage und Meineid, Auskunftspflicht der Bundesregierung. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenführung mit dem bill auf BT-Drs 11/2025; Regelung für Einsetzung und Verfahren, u.a. Aktenvorlage durch Behörden, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Kostenregelungen und Klärung der Gerichtszuständigkeit; Änderung der §§ 153 und 203 StGB sowie der Anlagen 1 und 3 der GO-BT (Verhaltensregeln und Geheimschutzordnung). <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundestag/Gesetzliche Regelung für Untersuchungsausschüsse * Grundgesetz: Art.44/Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG betr. Untersuchungsausschüsse * Untersuchungsausschuß/act zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschußgesetz) * Strafgesetzbuch/Änderung §§ 153 und 203 StGB betr. Untersuchungsausschußgesetz * Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (02.07.1980): Anlage 1 - Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages/Änderung betr. Untersuchungsausschußgesetz * Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (02.07.1980): Anlage 3 - Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages/Änderung betr. Untersuchungsausschußgesetz
Original: Gesetz zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschußgesetz) (G-SIG: 11020200)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Sog. IPA-Regeln (BT Drs. V/4209), Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Minderheitenschutz (BVerfGE 49,70,85) Siehe auch B09 In der Beschlußempfehlung des AfWIuG (BT Drs. 11/8085) zusammengeführt mit dem bill der CDU/CSU, SPD und FDP B09, Fortgang siehe dort <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG: Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei Anwendung der sog. IPA-Regeln, keine Möglichkeit zur Änderung des Untersuchungsgegenstands gegen den Willen der Minderheit, Regelung des Beweiserhebungsrechts unter Hervorhebung der Minderheitenrechte, Ergänzung von Geheimschutzregelungen hinsichtlich des Auskunftsbegehrens eines Untersuchungsausschusses, Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts bei Streitigkeiten anläßlich des Untersuchungsausschußverfahrens, Anrufung des Amtsgerichts Bonn zur Festsetzung der Entschädigung einer Auskunftsperson, Anrufung des Verwaltungsgerichts bei Ersuchen um Rechtshilfe zur Erhebung von Beweisen. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundestag/Untersuchungsausschußgesetz * Grundgesetz: Art.44/ Untersuchungsausschußgesetz * Minderheit/Rechte bei Untersuchungsausschüssen * Geheimschutz/Regelung für Untersuchungsausschüsse * Bundesverfassungsgericht/Zuständigkeit bei Streitigkeiten über das Untersuchungsausschußverfahren
Original: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" (G-SIG: 11020399)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B07 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Errichtung einer Stiftung des öffentlichen Rechts "Entschädigung für NS-Zwangsarbeit", Finanzierung durch Mittel aus dem Bundeshaushalt, Leistung von Pauschalzahlungen an die betroffenen Personen. Im Jahre 1989 werden der Stiftung 250 Mio DM aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt, in den Folgejahren jeweils die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Entschädigung/Errichtung einer Stiftung "Entschädigung für NS- Zwangsarbeit" * Zwangsarbeit/Errichtung einer Stiftung "Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" * Nationalsozialistisches Verbrechen/Errichtung einer Stiftung "Entschädigung für NS- Zwangsarbeit" * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/ Errichtung einer Stiftung "Entschädigung für NS-Zwangsarbeit"
Original: Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (G-SIG: 11020687)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Schaffung der gesetzlichen Grundlage für jeden Steuerpflichtigen zur Beendigung seiner Beteiligung an der Finanzierung von Rüstungs- und Militärausgaben aus Gewissensgründen: Erhebung einer Zwecksteuer, Übertragung des Aufkommens an ein Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Militärausgaben ("Bundesmilitärfonds"), Befreiung von dieser Zwecksteuer bei Überweisung des entsprechenden Steueranteils an ein Sondermögen "Bundesfonds zur Konversion von Rüstungsproduktionen". Es entstehen geringfügige zusätzliche Kosten durch administrativen Mehraufwand. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verteidigungsausgaben/Finanzierung von Rüstungsausgaben durch einen "Bundesmilitärfonds" * Rüstungskonversion/Einrichtung eines Sondervermögens "Rüstungskonversionsfonds" * Steuerbefreiung/ Befreiung von Militärsteuern
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (G-SIG: 11020616)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage D66; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage D66 (BT-Drs 11/8089), Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung des Bausparkassenrechts an veränderte tatsächliche und rechtliche Rahmenbedingungen unter Aufrechterhaltung des Spezialbankprinzips: Ermöglichung des Auslandsgeschäfts für Bausparkassen, insbesondere in anderen EG-Mitgliedstaaten, durch Erwerb von Auslandsbeteiligungen und Beleihung von ausländischen Grundstücken, Gleichstellung der Europäischen Gemeinschaften, ihrer Mitgliedstaaten und bestimmter sonstiger Gebietskörperschaften dieser Staaten mit inländischen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Erweiterung und Erleichterung der Geschäftstätigkeit der Bausparkassen durch Ausdehnung der Verwendungsmöglichkeiten für Bauspardarlehen, Ausweitung des Katalogs für Zwischenanlagen flüssiger Mittel, Wegfall der Laufzeitenbegrenzung bei der Begebung von Schuldverschreibungen, Verzicht auf das Kontingent für die Entgegennahme von Einlagen und Erweiterung der Möglichkeit für die Gewährung von Darlehen ohne dingliche Sicherung; gesetzliche Verankerung von Mindestzuteilungsbedingungen zur Sicherstellung eines auf Dauer ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Leistungen der Bausparer und denen der Bausparkasse; Änderungen der Befugnisse des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bausparen/Änd. des Gesetzes über Bausparkassen * Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen/Neuregelung von Befugnissen durch Änd. act über Bausparkassen
Original: Gesetz zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (G-SIG: 11020173)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines § 252a und Änderung der §§ 231 und 313 ZPO sowie Einfügung eines § 16a FGG: Aufnahme einer Anweisung an die Gerichte, in Entscheidungen, die mit einem befristeten Rechtsbehelf anfechtbar sind, eine Information für die Prozeßparteien aufzunehmen, ob die Entscheidung einer rechtsförmlichen Überprüfung zugeführt werden kann; Hinweis als Voraussetzung für den Eintritt der formalen Rechtskraft. Durch Verringerung der Zahl unzulässiger Berufungen ist mit Einsparungen zu rechnen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Freiwillige Gerichtsbarkeit/Einfügung eines § 16a FGG betr. obligatorische Rechtsbehelfsbelehrung * Rechtsbehelf/Einführung obligatorischer Rechtsbehelfsbelehrungen in ZPO und FGG
Original: Gesetz zur Entlastung der Zivilgerichte (G-SIG: 11020278)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C46 <br><br><b>Inhalt:</b> Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Zivilgerichtsbarkeit, insbesondere Erhöhung von Berufungs- und Beschwerdesummen, Verfahrensvereinfachungen bei Verfahren mit geringem Streitwert, Anhebung der für die Zuständigkeit des Landgerichts maßgeblichen Streitwertgrenze und Maßnahmen zur Vermeidung von Zurückverweisungen durch das Revisionsgericht sowie von entbehrlichen mündlichen Verhandlungen in Zivil- und Wohnungseigentumssachen; Änderung und Ergänzung versch. §§ ZPO, Änderung des § 23 Gerichtsverfassungsgesetz, der §§ 44 und 45 Wohnungseigentumsgesetz, des § 62 Beurkundungsgesetz, der §§ 5 und 17 sowie Einfügung eines § 15a Gerichtskostengesetz, des § 20a act über die Freiwillige Gerichtsbarkeit, des § 46 Arbeitsgerichtsgesetz und des § 14 der VO über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats sowie von weiteren zehn Gesetzen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlastungsgesetz/act zur Entlastung der Zivilgerichte * Zivilprozeßordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ ZPO betr. Entlastung der Zivilgerichte * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 23 GVG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Wohnungseigentumsgesetz/Änderung der §§ 44 und 45 WEG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Beurkundungsgesetz/Änderung § 62 Beurkundungsgesetz betr. Entlastung der Zivilgerichte * Gerichtskostengesetz/Änderung der §§ 5 und 17 sowie Einfügung eines § 15a GKG * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung des § 20a FGG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung § 46 ArbGG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Landwirtschaftsgericht/ Änderung § 34 act über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen * Strafprozeßordnung/Änderung § 304 StPO betr. Entlastung der Zivilgerichte * Ordnungswidrigkeit/Änderung § 108 OWiG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Verwaltungsgerichtsordnung/ Änderung § 146 VwGO betr. Entlastung der Zivilgerichte * Finanzgerichtsordnung/Änderung § 128 FGO betr. Entlastung der Zivilgerichte * Ehrenamtlicher Richter/Änderung § 12 EhrRiEG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Zeuge/Änderung des § 16 ZSEG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Sachverständiger/Änderung des § 16 ZSEG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 10 BRAGO * Verschollenheitsgesetz/Änderung § 36 VerschG betr. Entlastung der Zivilgerichte * Kostenordnung/ Änderung § 8 KostO betr. Entlastung der Zivilgerichte * Berufung (Rechtsmittel)/Erhöhung der Berufungssumme in Zivilsachen * Beschwerde (Rechtsbehelf)/Erhöhung der Beschwerdesumme in Zivilsachen * Streitwert/Anhebung der Grenze für die Zuständigkeit des Landgerichts * Ehewohnung/Änderung § 14 VO über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) (G-SIG: 11020390)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Stärkere Beachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und des Gebots der Verwaltungsvereinfachung: bürgerfreundlichere Gestaltung der Regelungen für einzelne Gruppen von Einwohnern, insbesondere Bestimmung der Hauptwohnung bei auswärtig untergebrachten Minderjährigen, Meldepflicht für Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft, Beschränkung des Einsichtsrechts der Sicherheitsbehörden in Patientenverzeichnisse der Krankenanstalten auf Einzelfälle; Anpassung der Landesmeldegesetze an diese Novelle, Änderung der §§ 1 bis 6, 10 bis 12 und 15 bis 21 MRRG. Für Bund, Länder und Gemeinden sind Kosten nicht zu erwarten. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Änderung von § 12 Abs. 1 Satz 1 Melderechtsrahmengesetz betr. Auskunftserteilung der Meldebehörden gegenüber Parteien und Wählergruppen über die in § 21 bezeichneten Daten von Wahlberechtigten sechs Monate vor Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament, soweit ein Widerspruch der Wahlberechtigten zu dieser Auskunftserteilung nicht vorliegt; Einfügung des § 23 a in das Melderechtsrahmengesetz betr. Zulässigkeit von Datenübermittlungen bei Zuzügen aus dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet; Wegfall der Hotelmeldepflicht gem. § 16 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz; Beschränkung der Krankenhausmeldepflicht auf die Identität der aufgenommenen Personen gem. § 16 b Melderechtsrahmengesetz. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wohnsitz/Bestimmung der Hauptwohnung * Minderjähriger/Bestimmung der Hauptwohnung bei auswärtig untergebrachten Minderjährigen * Gemeinschaftsunterkunft/Meldepflicht für Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft * Sicherheitsbehörde/Beschränkung des Einsichtsrechts der Sicherheitsbehörden in Patientenverzeichnisse * Informationelle Selbstbestimmung/Stärkere Beachtung im Melderechtsrahmengesetz * Datenschutz/Stärkere Beachtung im Melderechtsrahmengesetz * Hotel/Wegfall der Hotelmeldepflicht
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen (G-SIG: 11020680)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP XD16 Vergleiche auch R01, R02, XA10, XA11 und XA12 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 9. Oktober 1990 in Bonn unterzeichneten Vertrags zur Regelung der finanziellen Fragen im Zusammenhang mit dem befristeten Aufenthalt sowjetischer Truppen in und ihrem Abzug aus den fünf neuen Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und aus Ost-Berlin bis spätestens Ende 1994: Bereitstellung eines Finanzrahmens von insgesamt 12 Mrd DM, davon 7,8 Mrd DM für ein Wohnungsbauprogramm, 3 Mrd DM als Beitrag zu den Aufenthaltskosten, 1 Mrd DM als Beitrag zu den Transportkosten und 200 Mio DM für ein Umschulungs- und Ausbildungsprogramm; Bereitstellung eines zinslosen Kredits von drei Mrd DM mit einer Laufzeit von fünf Jahren zur Finanzierung des sowjetischen Anteils der Aufenthaltskosten; Verfahrensregelung für die weitere Behandlung des positiven Transferrubel-Saldos gegenüber der Sowjetunion, die Rückgabe der von den sowjetischen Streitkräften benutzten Liegenschaften und die Auflösung der sowjetisch-deutschen Aktiengesellschaft Wismut. Es entstehen Kosten von 12 Mrd DM für den Finanzrahmen und 1,5 Mrd DM Kreditkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Finanzierung des befristeten Aufenthalts und Abzugs sowjetischer Streitkräfte in der ehemaligen DDR * Berlin/Finanzierung des befristeten Aufenthalts und Abzugs sowjetischer Streitkräfte in Berlin (Ost) * Immobilien/Rückgabe der von den sowjetischen Streitkräften benutzten Liegenschaften * Transferrubel/Behandlung des positiven Transferrubel-Saldos gegenüber der Sowjetunion * Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut/Auflösung der sowjetisch-deutschen Aktiengesellschaft Wismut
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11020682)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP XA12 Vergleiche auch R01, R02, XA10, XD15 und XD16 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 12. Oktober 1990 in Bonn unterzeichneten Vertrags: Lösung der praktischen Probleme des bis Ende 1994 befristeten Aufenthalts der sowjetischen Streitkräfte in den 5 neuen Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und in Ost-Berlin sowie der Modalitäten ihres Abzugs: Regelung der militärischen Aktivitäten im Aufenthaltsgebiet, insbesondere von Übungen und Manövern, Nutzung der Liegenschaften, Flugbetrieb, Verkehrsteilnahme und Transportbewegungen, Umweltschutz und Umweltvorsorge, Ein- und Ausreise der Soldaten und ihrer Familienangehörigen, Gerichtsbarkeit und Rechtshilfe, Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmern bei den sowjetischen Truppen, Schäden der Vertragsparteien und Haftung für die Schädigung Dritter, Bildung einer Gemischten Deutsch- Sowjetischen Kommission zur Beilegung evtl. Meinungsverschiedenheiten. Den öffentlichen Haushalten können zusätzliche Verwaltungskosten entstehen, die sich jedoch zur Zeit nicht beziffern lassen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Bedingungen des befristeten Aufenthalts und des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte * Berlin/ Bedingungen des befristeten Aufenthalts und des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte * Immobilien/Nutzung der Liegenschaften in der DDR durch die sowjetischen Streitkräfte * Umweltschutz/ Umweltschutz und Umweltvorsorge der sowjetischen Streitkräfte * Luftverkehr/Luftverkehr der sowjetischen Streitkräfte in der DDR
Original: Gesetz für eine ökologisch-soziale Wirtschaft (Förderung der umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung der Wirtschaft - GösW) (GösW) (G-SIG: 11020635)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Schaffung eines neuen gesetzlichen Rahmens zur Ökologisierung der Wirtschaftspolitik, Integration der allgemeinen Wirtschaftspolitik sowie der Umwelt-, Finanz-, Konjunktur- und Arbeitsmarktpolitik von Bund und Ländern, Ablösung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes; Änderung der §§ 35 Abs. 2, 47 Abs. 2 und 51 Einkommensteuergesetz sowie Einfügung von § 19c und Änderung von § 23a Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz betr. steuerliche Maßnahmen der Konjunkturpolitik; Änderung der §§ 19 Abs. 3 und 20 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz betr. Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen; Änderung von § 42 Abs. 1 und Einfügung von § 42a Bundesbankgesetz betr. Mobilisierungs- und Liquiditätspapiere für die Offenmarktpolitik; Einfügung von § 27g Reichsversicherungsordnung und Änderung von § 166 Abs. 3 act über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung betr. Anlageverpflichtungen für die Träger der Rentenversicherungen und die Bundesanstalt für Arbeit; Änderung und Umbenennung des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unter Einbeziehung der ökologischen Entwicklung. Die öffentlichen Haushalte werden nach einer Umstellungsperiode entlastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wirtschaftspolitik/Ökologisierung der Wirtschaftspolitik durch GösW
Original: ... Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (G-SIG: 11020448)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zum Verkehrslärmschutz vom 30.11.1988 (1BvR 1301/84 - DVBl. 1989 S. 352 ff) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Bekämpfung des von Sportstätten ausgehenden Lärms durch gesetzliche Verankerung von Immissionsrichtwerten im Zusammenhang mit der Nutzung von Sportfreianlagen; Einfügung eines § 25a Bundes- Immissionsschutzgesetz und eines § 906a BGB. Es entstehen Kosteneinsparungen durch den Wegfall zusätzlichen Investitionsbedarfs für die Anschaffung von Sportgelände bei den Gemeinden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundes-Immissionsschutzgesetz/Einfügung § 25a BImSchG betr. Sportlärm * Bürgerliches Gesetzbuch/Einfügung § 906a BGB betr. Sportlärm * Lärmbekämpfung/Bekämpfung des Sportlärms
Original: Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind (G-SIG: 11020654)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage B88, BT-Drs 11/8005<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Versetzung von Beamten, deren Aufgaben durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes oder durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten entfallen, insbesondere beim Zolldienst, auf motion ab dem 55. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand, gesetzliche Festschreibung des Vorrangs einer anderweitigen Verwendung in der eigenen oder in einer anderen Verwaltung, vorzeitiges Inkrafttreten der Hinzuverdienstregelung nach § 53a Beamtenversorgungsgesetz für die betroffenen Personengruppen. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill B72 (BT-Drs 11/6829) u.d.T. "draft act zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes, zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften, zur Regelung personalvertretungsrechtlicher Amtszeiten sowie zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Versetzung in den Ruhestand/Versetzung in den Ruhestand ab dem 55. Lebensjahr * Zollbeamter/Versetzung in den Ruhestand ab dem 55. Lebensjahr * Beamtenversorgungsgesetz/Hinzuverdienstregelung nach § 53a BeamtVG
Original: Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels (G-SIG: 11020522)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, S. 115, 120; BGHSt 30, S. 328; BGHSt 34, S. 334 u.a.) Siehe auch C69, C81, C96 und C100 Im BR zusammengeführt mit Länderantrag von Baden-Württemberg C100 (BR Drs. 83/90) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durch Einführung einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Bandenmitglieder, Heraufstufung schwerer Fälle von Rauschgiftkriminalität von Vergehen zu Verbrechen, Erweiterung des § 129 StGB auf ausländische kriminelle Vereinigungen, Einführung des Straftatbestands "Geldwaschen", erweiterter Verfall von Vermögensgegenständen bei Betäubungsmitteltätern, Regelung des Einsatzes verdeckter Ermittler und von Überwachungsgeräten, Regelung für Rasterfahndungen und polizeiliche Beobachtungen, Ergänzung des Haftrechts, Erweiterung der Befugnis zur Einrichtung von Kontrollstellen, Beschlagnahme von Gegenständen, die dem Verfall unterliegen, Verbesserung des Zeugenschutzes durch Ermöglichung einer fernmündlichen Vernehmung, durch Geheimhaltung der Identität und des Aufenthaltsorts sowie Änderung von Vorschriften über die Namhaftmachung von Zeugen; Änderungen im Recht der Heilberufe, Änderung und Ergänzung verschiedener §§ Betäubungsmittelgesetz, Strafprozeßordnung, EGStPO, Gerichtsverfassungsgesetz, Personenstandsgesetz, Bundesärzteordnung, act über die Ausübung der Zahnheilkunde, Bundes-Tierärzteordnung, Bundes-Apothekerordnung, 1. DVO zum Heilpraktikergesetz, Fernmeldeanlagengesetz, act über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Bundeszentralregistergesetz, Justizbeitreibungsordnung, Gerichtskostengesetz und Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte; Einschränkung von Grundrechten gem. Art. 10 und 13 Grundgesetz. Das act führt zu Mehrausgaben bei Bund und Ländern. Andererseits ist mit Mehreinnahmen durch den Verfall von Gewinnen aus Rauschgiftgeschäften zu rechnen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Betäubungsmittelgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ BtMG betr. Rauschgiftkriminalität * Strafprozeßordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO sowie Einfügung der §§ 6a und 6b EGStPO * Gerichtsverfassungsgesetz/Änd. § 172 GVG betr. Rauschgiftkriminalität * Personenstandsgesetz/Einfügung eines § 27a und Änd. § 61 betr. Rauschgiftkriminalität * Heilberuf/Änderung versch. Heilberufsgesetze betr. Rauschgiftkriminalität * Bundesärzteordnung/Änd. § 3 betr. Rauschgiftkriminalität * Zahnheilkunde/Änd. § 2 act über die Ausübung der Zahnheilkunde betr. Rauschgiftkriminalität * Bundes-Tierärzteordnung/Änd. § 4 betr. Rauschgiftkriminalität * Bundes-Apothekerordnung/Änd. § 4 betr. Rauschgiftkriminalität * Heilpraktikergesetz/Änd. § 2 1. DVO zum Heilpraktikergesetz betr. Rauschgiftkriminalität * Zeuge/Änd. § 17a ZSEG betr. Rauschgiftkriminalität * Bundeszentralregistergesetz/Änd. §§ 5 und 46 BZRG betr. Rauschgiftkriminalität * Justizbeitreibungsordnung/Änd. § 1 JBeitrO betr. Rauschgiftkriminalität * Gerichtskostengesetz/Änd. § 40 GKG betr. Rauschgiftkriminalität * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änd. § 88 BRAGO betr. Rauschgiftkriminalität * Grundrecht/Einschränkung von Grundrechten gem. Art. 10 und 19 GG * Lebenslange Freiheitsstrafe/Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Bandenmitglieder * Organisierte Kriminalität/Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels * Geldwäsche/Einführung als Straftatbestand * V-Leute/Regelung des Einsatzes bei Rauschgiftkriminalität * Rasterfahndung/Rasterfahndung bei Drogenkriminalität * Kontrollstelle der Strafverfolgungsorgane/ Erweiterung der Einrichtungsmöglichkeit * Fernmeldeanlage/Einfügung der §§ 12a und 12b Fernmeldeanlagengesetz betr. Rauschgiftkriminalität * Verbrechensbekämpfung/act zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels
Original: Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) (G-SIG: 11020118)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des in der 10.WP abgelehnten bills (s. GESTA 10.WP G67, Abschlußband S. 898) act auf der Grundlage von Empfehlungen der Arbeitsgesetzbuchkommission; BVerfGE v. 16.11.82 (1 BvL 16/75 und 1 BvL 36/79); BArbGE v. 28.2.85 Siehe auch G53 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinheitlichung der unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, Festlegung der verlängerten Kündigungsfristen für ältere Arbeitnehmer auf drei bis neun Monate in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit; Änderung des § 622 BGB, des § 13 Schwerbehindertengesetz, des § 63 Seemannsgesetz und des § 29 Heimarbeitsgesetz sowie Aufhebung des Angestelltenkündigungsschutzgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeiter/Vereinheitlichung von Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte * Angestellter/Vereinheitlichung von Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte * Kündigung eines Arbeitsverhältnisses/ Vereinheitlichung von Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung des § 622 BGB betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Schwerbehindertengesetz/ Änderung des § 13 SchwbG betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Seemannsgesetz/Änderung des § 63 Seemannsgesetz betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Heimarbeitsgesetz/ Änderung des § 29 Heimarbeitsgesetz betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Angestelltenkündigungsschutzgesetz/Aufhebung des Angestelltenkündigungsschutzgesetzes
Original: Gesetz zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz) (G-SIG: 11020180)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch G10, G13, G57 und G75 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Pflegebedürftigen und Beseitigung der gesellschaftlichen Aussonderung, Bundesleistungsgesetz statt Versicherungslösung, Umbau von stationärer zu ambulanter Pflegehilfe innerhalb von 10 Jahren, Einrichtung von Pflegekommissionen und des Amts der (des) Pflegeombudsfrau(mannes), Einkommensunabhängigkeit der Leistungen. Für Bund und Länder entsteht ein finanzieller Mehrbedarf von 14 Mrd DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Pflegebedürftiger/Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Pflegebedürftigen * Bundesleistungsgesetz/Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für Pflegebedürftige * Ambulante Krankenpflege/Umbau von stationärer zu ambulanter Pflegehilfe * Ombudsman/Ombudsman für Pflegebedürftige
Original: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Kunden beim Abschluß von Versicherungsverträgen (G-SIG: 11020521)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D47 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 6 act über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften: Einbeziehung von Versicherungsverträgen in den Geltungsbereich des Gesetzes, Ausnahme vom Widerrufsrecht für Verträge, die dem Kunden auf eigenen Wunsch sofortigen Versicherungsschutz gewähren und nicht für länger als ein Jahr abgeschlossen werden. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haustürgeschäft/Änd. § 6 HWiG betr. Versicherungsverträge * Widerrufsrecht/Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen
Original: Gesetz zur Angleichung der Renten und Sozialzuschläge in den neu der Bundesrepublik Deutschland beigetretenen Bundesländern an die Entwicklung der Nettolöhne (G-SIG: 11020679)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Anhebung der in der ehemaligen DDR gezahlten Renten um 10 v.H. zum 1. Dezember 1990 entsprechend der Nettolohnentwicklung, Erhöhung des Grenzwerts für den Sozialzuschlag von 495 auf 545 DM. Dem Bund entstehen Mehrausgaben von ca. 265 Mio DM im Jahre 1991. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialrente/Rentenanpassung in der ehemaligen DDR * Deutsche Demokratische Republik/Rentenanpassung in der ehemaligen DDR * Kriegsopferrente/Rentenanpassung in der ehemaligen DDR
Original: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis (G-SIG: 11020585)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 15.12.1983 zum Volkszählungsgesetz 1983 (BVerfGE 65, 1) <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere seines Urteils zum Volkszählungsgesetz 1983, durch datenschutzrechtliche Verbesserungen: Zweckbindung für alle Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis, Regelungen zur Gewährleistung der Aktualität und Richtigkeit gespeicherter Daten aus dem Schuldnerverzeichnis wie Dateiverarbeitungspflicht für Abdrucke sowie Verwertungsverbote bei Beendigung des laufenden Bezuges und präzise Löschungspflichten, Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der Daten, Befugnis zum Bezug von Listen über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis nur aufgrund besonderer Bewilligung und Dateipflicht sowie präzise Verwendungsbeschränkung bei den aus den Listen erlangten Informationen; Änderung von § 915 und Einfügung der §§ 915a bis 915i Zivilprozeßordnung, Änderung von § 107 Abs. 2 Konkursordnung, § 21 Ausführungsgesetz zum deutsch- österreichischen Konkursvertrag, § 65 Abs. 4 und Anlage 1 Gerichtskostengesetz, § 284 Abs. 6 und 7 Abgabenordnung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Justizbeitreibungsordnung, Art. 325 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sowie § 1 Abs. 2 und Anlage Justizverwaltungskostenordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Datenschutzrechtliche Verbesserungen für das Schuldnerverzeichnis * Zivilprozeßordnung/Änd. § 915, Einfügung §§ 915a bis 915i ZPO durch Schuldnerverzeichnis-act * Konkursordnung/ Änd. § 107 KO durch Schuldnerverzeichnis-act * Österreich/Änd. § 21 Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag durch Schuldnerverzeichnis-act * Gerichtskostengesetz/Änd. § 65 und Anlage 1 GKG durch Schuldnerverzeichnis-act * Abgabenordnung/ Änd. § 284 AO durch Schuldnerverzeichnis-act * Justizbeitreibungsordnung/Änd. § 6 JBeitrO durch Schuldnerverzeichnis-act * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/ Änd. Art. 325 EGStGB durch Schuldnerverzeichnis-act * Justizverwaltungskosten/Änd. § 1 und Anlage Justizverwaltungskostenordnung durch Schuldnerverzeichnis-act
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (G-SIG: 11020444)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Rechtsgutachten von Prof. Oppermann (Juni 1986) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung des Verfahrens der Studienplatzvergabe, Beteiligung der Hochschulen an der Auswahl ihrer Studienanfänger, Erweiterung der Wahlmöglichkeiten der Studienbewerber bei der Auswahl ihrer Hochschule, Erweiterung der Möglichkeit einer Teilzulassung für den ersten Studienabschnitt eines anderen als des vom Bewerber gewählten Studiengangs, Ausdehnung des Benachteiligungsverbots bei der Hochschulzulassung auf Personen, die Betreuungs- und Pflegeaufgaben für Kinder oder pflegebedürftige sonstige Angehörige wahrgenommen haben, Gleichstellung von Staatsangehörigen anderer EG- Mitgliedstaaten mit deutschen Bewerbern beim Hochschulzugang, Bildung einer bundesweiten Sonderquote zur Ausländerquote für Nicht- EG-Ausländer, die Bildungsinländer sind, Neufassungsermächtigung; Änderung versch. §§ des Hochschulrahmengesetzes. Es sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zulassung zum Studium/Neuregelung des Verfahrens der Studienplatzvergabe * Studienplatz/Neuregelung des Verfahrens der Studienplatzvergabe * Hochschule/Beteiligung bei der Auswahl ihrer Studenten * Rechtsangleichung in den EG/Gleichstellung von EG- Studenten beim Hochschulzugang * Ausländischer Student/ Hochschulzugang für EG-Studenten und Bildungsinländer
Original: Gesetz zum Schutz von Tieren vor Mißbrauch durch Aggressionszüchtung und Aggressionsdressur (G-SIG: 11020684)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B83 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 3, 11b, 17 und 18, Einfügung eines neuen § 11c Tierschutzgesetz: Verbot der Aggressionszüchtungen von Tieren, insbesondere von Kampfhunden, Reglementierung der Aggressionsdressuren von Tieren; Anfügung § 70c und Änderung § 145c Strafgesetzbuch, Änderung § 121 Ordnungswidrigkeitengesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hund/Verbot der Züchtung und Haltung von Kampfhunden * Tierzucht/ Verbot der Aggressionszüchtungen von Tieren * Tierhaltung/Regelung der Aggressionsdressuren von Tieren * Strafgesetzbuch/Einfügung § 70c, Änd. § 145c betr. Tierhaltungsverbote * Ordnungswidrigkeit/Änd. § 121 OWiG betr. Aggressionszüchtung von Tieren
Original: Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Drittes ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (G-SIG: 11020666)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP E34 Vergleiche auch E03, E08, E17, E25, E26, E27, E28, E30, D61 und D72 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,5 Mrd DM zur Förderung von Investitionen in der DDR und Berlin (Ost); Finanzierung der Ausgaben durch Kreditaufnahme, Verbilligung der Zinsen für ERP-Kredite um durchschnittlich 2,75 Prozentpunkte aus dem Bundeshaushalt, dafür Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung von 490 Mio DM im Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 1990. Es entstehen Kosten von 1,5 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Investitionsförderung in der ehemaligen DDR durch 3. ERP-Nachtragsplangesetz * Investitionsförderung/Förderung der ehemaligen DDR durch 3. ERP- Nachtragsplangesetz 1990 * Nachtragshaushalt/Zinsverbilligung für Kredite gem. ERP-Nachtragsplangesetz 1990
Original: Gesetz zur Anpassung des Mindesturlaubs an die tarifvertragliche Entwicklung (Mindesturlaubs-Anpassungsgesetz) (G-SIG: 11020471)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Europäische Impulse:</strong> Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Grundsatz des vierwöchigen Mindesturlaubs <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verlängerung des Mindesturlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz auf vier Wochen, Stärkung des Vorrangs der Urlaubswünsche von Arbeitnehmern; Änderung der §§ 3 und 7 Bundesurlaubsgesetz, des § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz sowie des § 54 Seemannsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesurlaubsgesetz/Änd. §§ 3 und 7 betr. Mindesturlaub * Jugendarbeitsschutzgesetz/Änd. § 19 JArbSchG betr. Mindesturlaub * Seemannsgesetz/Änd. § 54 SeemannsG betr. Mindesturlaub * Urlaub/ act zur Anpassung des Mindesturlaubs an die tarifvertragliche Entwicklung
Original: Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 11020534)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung von Sonderabgaben (BVerfGE 67,256,276; BVerfGE 55,274,316)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines § 13a Abwasserabgabengesetz: Zweckbindung von 40 v.H. des Aufkommens aus der Abwasserabgabe für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte auf dem Gebiet der DDR, Zuführung der Mittel an ein Sondervermögen, über dessen Verwendung Bund und Länder einvernehmlich entscheiden. Für Bund und Länder entstehen Kosten in Höhe von jeweils 160 Mio DM im Jahr für die nächsten zehn Jahre.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Deutsche Demokratische Republik/Finanzierung von Gewässerschutzmaßnahmen * Gewässerschutz/Finanzierung von Maßnahmen in der DDR * Wasserreinhaltung/Finanzierung von Maßnahmen in der DDR * Sondervermögen/Finanzierung von Gewässerschutzmaßnahmen in der DDR
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (G-SIG: 11020655)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung des § 11a des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern: Weitergewährung der Bundesergänzungszuweisungen an das Saarland in Höhe von 175 Mio DM im Jahre 1991. Dem Bund entstehen Kosten in Höhe von 175 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Saarland, Land/Weitergewährung der Bundesergänzungszuweisungen 1991 an das Saarland * Ergänzungszuweisung an Bundesländer/ Weitergewährung der Bundesergänzungszuweisungen 1991 an das Saarland
Original: Gesetz über Straffreiheit für Gegner atomarer und chemischer Massenvernichtungswaffen (G-SIG: 11020658)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C27, C28, C40 und C124 <br><br><b>Inhalt:</b> Amnestie für Verstöße gegen den § 240 Strafgesetzbuch (Nötigung) oder gegen einzelne Bestimmungen des Versammlungsgesetzes im Zusammenhang mit Protesten gegen atomare oder chemische Massenvernichtungsmittel, insbesondere für sog. Sitzblockaden vor militärischen Einrichtungen, Beschränkung der Amnestie auf den Zeitraum vor dem 26. Juli 1990 (Beginn des Abzugs der Massenvernichtungsmittel), keine Straffreiheit bei Taten mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten, Einstellung anhängiger Verfahren und der Vollstreckung verhängter Geldstrafen und -bußen. Das act ist kostenneutral. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Friedensbewegung/Amnestie für Sitzblockaden * Sitzblockade/ Amnestieregelung * Atomwaffen/Amnestie für Sitzblockaden * Chemische Waffen/Amnestie für Sitzblockaden * Amnestie/Amnestie für Strafen gegen Aktionen der Friedensbewegung
Original: Gesetz zur Beschleunigung der asylgerichtlichen Verfahren (G-SIG: 11020667)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B19, B38, B44, B90, B92 und C130 <br><br><b>Inhalt:</b> Straffung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Asylbereich: Durchgängiger Einsatz des Einzelrichters, Beschränkung auf eine Instanz, Entwicklung des "Grundsatzentscheides in Asylsachen" als Rechtsschutzmodell; Änderung der §§ 10, 31 und 32 Asylverfahrensgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asyl/Beschleunigung der Asylverfahren * Einzelrichter/Einsatz des Einzelrichters in Asylverfahren * Rechtsschutz/Beschränkung des Rechtsschutzes in Asylverfahren
Original: Gesetz zur Änderung des Namensrechts (G-SIG: 11020669)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1988 (BVerfGE 78, 38 (53)) zu Par. 1355 Abs. 1 BGB Siehe auch C108 und C131 <br><br><b>Inhalt:</b> Eröffnung der Möglichkeit zur Beibehaltung des jeweiligen Geburtsnamens bei einer Eheschließung, Wahl eines dieser Namen als Familiennamen der ehelichen Kinder; Änderung versch. §§ BGB, des § 13a Ehegesetz, der Artikel 10 und 220 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, versch. §§ Personenstandsgesetz sowie des § 48 act über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es entstehen keine nennenswerten Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gleichberechtigung von Mann und Frau/Beibehaltung des Geburtsnamens bei Eheschließung * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/ Änd. Art. 10 und 220 EGBGB betr. Namensrecht; Änderung versch. §§ BGB * Personenstandsgesetz/Änd. versch. §§ betr. Namensrecht * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änd. § 48 FGG betr. Namensrecht
Original: Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 11020671)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B19, B37, B38, B44, B90 und C130 <br><br><b>Inhalt:</b> Verkürzung der Asylverfahren: Unbeachtlichkeitsbehandlung von Asylanträgen bei Nichtbeachtung der Zwei-Wochen-Frist nach der Einreise, Ausdehnung der Regelvermutung für anderweitigen Verfolgungsschutz auf andere Länder, Ausschluß des Bleiberechts bei Asylfolgeanträgen, Übertragung des Klageverfahrens vor den Verwaltungsgerichten auf den Einzelrichter, Ausschluß der Beschwerde in Prozeßkostenhilfesachen; Änderung der §§ 7, 9, 10, 31 und 32 sowie Einfügung von § 32a des Asylverfahrensgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einzelrichter/Übertragung des Asylklageverfahrens auf den Einzelrichter * Beschwerde (Rechtsbehelf)/Ausschluß der Beschwerde in Prozeßkostenhilfesachen bei Asylverfahren * Politische Verfolgung/ Ausdehnung der Regelvermutung für anderweitigen Verfolgungsschutz auf andere Länder
Original: ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 19) (G-SIG: 11020678)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B19, B37, B38, B44, B90 und B92 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 16 Grundgesetz: Aufnahme von Bestimmungen, wonach durch Bundesgesetz bzw. zugehörige Rechtsverordnung Staaten benannt werden können, in denen nach allgemeiner Überzeugung keine politische Verfolgung stattfindet, Möglichkeit der Abweisung von asylum seekersn aus diesen Staaten an der Grenze oder unverzügliche Abschiebung, Ersatz des Rechtsweges zur Nachprüfung von Entscheidungen über Asylgewährung durch vom Parlament bestellte Organe, Klarstellung der Vereinbarkeit des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge in Asylfragen mit dem Asylrecht, Harmonisierung des Asylrechts in den Mitgliedstaaten der EG; Anpassungsänderung in Art. 19 Grundgesetz. Die öffentlichen Haushalte werden erheblich entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.16/Gesetzliche Regelung für das Asylverfahren * Grundgesetz: Art.19/Änderung betr. Asylrecht * Asyl/Änderung der Art. 16 und 19 Grundgesetz betr. Asylrecht * Rechtsangleichung in den EG/ Möglichkeit zur Rechtsangleichung in Asylfragen
Original: Gesetz über Leistungen an Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber ohne Aufenthaltserlaubnis (Asylbewerber-Leistungsgesetz - AsylLG) (G-SIG: 11020596)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Ablösung der Hilfen für asylum seekers und ehemalige asylum seekers ohne Aufenthaltserlaubnis (De-facto-Flüchtlinge) nach dem Bundessozialhilfegesetz durch ein Bundesleistungsgesetz, Orientierung der Leistungen an der besonderen Lebenssituation dieses Personenkreises; Änderung des § 120 Bundessozialhilfegesetz. Bund und Länder werden mit jährlichen Kosten in Höhe von derzeit 3 Mrd DM belastet, die durch Entlastungen im Bereich der Sozialhilfe ausgeglichen werden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Flüchtling/asylum seekers-Leistungsgesetz * Bundessozialhilfegesetz/ Änd. § 120 BSHG betr. asylum seekers-Leistungsgesetz * Sozialhilfe/ Herausnahme von asylum seekersn aus den Leistungen gem. BSHG * Asyl/ Abwehr unberechtigter asylum seekers, Kostenübernahme durch den Bund
Original: Neuntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020572)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz (BVerfGE 65,1), ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verwerfungsverbot (BVerwG DVBl 78,1001) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Schaffung eines einheitlichen Personalaktenrechts für Beamte aller Ebenen: Gestaltung der Personalakte, Akteneinsichtsrecht, Führung von Personaldaten in Dateien usw.; Beseitigung der unterschiedlichen Regreßregelungen für Beamte bei hoheitlichem und nichthoheitlichem Handeln: Beschränkung der Haftung auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen; Neuregelung der Zuweisung einer Tätigkeit zur Amtsausübung in besonderen Fällen (Einsatz von Beamten in anderen Staaten oder bei internationalen bzw. supranationalen Organisationen) in Nachbildung einer beamtenrechtlichen Abordnung; Erhöhung der Mitgliederzahl des Bundespersonalausschusses; Ausnahmeregelung vom Verbot der Beförderung während der Probezeit als laufbahnrechtlicher Nachteilsausgleich für Kinderbetreuungszeiten; Änderung und Ergänzung versch. §§ Bundesbeamtengesetz und Beamtenrechtsrahmengesetz, Änderung der §§ 9a und 58a Bundesbesoldungsgesetz, der §§ 13, 75 und 76 Bundespersonalvertretungsgesetz, des § 22 Bundesreisekostengesetz, der §§ 4 und 12 Bundesumzugskostengesetz, des § 1 Bundeskindergeldgesetz sowie der §§ 24, 29 und 72 Soldatengesetz. Das act führt zu keinen nennenswerten Mehrkosten, Auswirkungen der Beschränkung des Regreßanspruchs sind nicht absehbar. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Personalakte/Neuregelung des Personalaktenrechts * Akteneinsicht/ Neuregelung des Personalaktenrechts * Datenschutz/Neuregelung des Personalaktenrechts * Staatshaftung/Regelung der Haftung des Beamten
Original: Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (G-SIG: 11020639)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Lebenshaltungskostenindex des Statistischen Bundesamtes; Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 1989, S. 253; NJW Rechtsprechungsreport 1987, S. 758 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 850a, b, c und f sowie der Anlage 2 Zivilprozeßordnung: Neufestsetzung der für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens maßgebenden Beträge oberhalb der Sozialhilfesätze, dauerhafter Ausschluß eines künftigen Zurückbleibens der Pfändungsfreigrenzen hinter dem Sozialhilfebedarf. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Zivilprozeßordnung/Änd. §§ 850a, b, c und f ZPO sowie der Anlage 2 betr. Pfändungsfreigrenzen
Original: ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 24 Abs. 1 GG) (G-SIG: 11020493)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Stellungnahme des Bundesrates zum act zur Einheitlichen Europäischen Akte (BR Drs. 150/86 - Beschluß, Ziff. 3); Schlußbericht der Enquete-Kommission "Verfassungsreform" (BT Drs. 7/ 5924) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neufassung von Art. 24 Abs 1 GG: Sicherung der Rechte der Länder im Prozeß der europäischen Integration, Bindung der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen an die Zustimmung des Bundesrates, Sicherstellung einer wesentlichen Einflußnahme der Länder auf die Willensbildung des Bundes in Angelegenheiten dieser Einrichtungen nach Maßgabe einer näheren gesetzlichen Regelung. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesrat/Zustimmung bei Übertragung von Hoheitsrechten an zwischenstaatliche Organisationen * Hoheitsrecht/Zustimmung des Bundesrates bei Übertragung von Hoheitsrechten * Zwischenstaatliche Organisation/Zustimmung des Bundesrates bei Übertragung von Hoheitsrechten * Europäische Einigung/Zustimmung des Bundesrates bei Übertragung von Hoheitsrechten
Original: Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 11020677)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.9.1990 zum Wahlvertrag mit der DDR Siehe auch B93 und XR03 <br><br><b>Inhalt:</b> Streichung der 5 v.H.-Sperrklausel, Möglichkeit von Listenvereinigungen für Parteien und politische Vereinigungen mit Sitz in der ehemaligen DDR; Änderung § 53 Bundeswahlgesetz. Die Kosten sind nicht angegeben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagswahl/Rechtsgrundlage für die erste gesamtdeutsche Wahl zum 12. Deutschen Bundestag * Deutsche Demokratische Republik/Zulassung von Listenvereinigungen für Parteien der ehemaligen DDR für die Wahl zum 12. Bundestag * Sperrklausel (Wahlrecht)/Streichung der 5 v.H.- Klausel für die erste gesamtdeutsche Wahl zum 12. Bundestag * Listenverbindung/Zulassung von Listenvereinigungen für Parteien der ehemaligen DDR für die Wahl zum 12. Bundestag
Original: Gesetz zur Bekämpfung der Wohnungsnot (G-SIG: 11020614)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Der Text ist weitgehend identisch mit L27 Siehe auch B84, C93, L19, L25 und L29 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot: Verstärkung der Finanzhilfen zur direkten Förderung des sozialen Wohnungsbaus, der Sanierung und der Wohnraummodernisierung, Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und Belebung des freifinanzierten Mietwohnungsbaus durch verbesserte Abschreibungsbedingungen und ein ERP-Sonderprogramm, Verbesserung des Mieterschutzes bei Umwandlung in Eigentumswohnungen, Begrenzung von Mieterhöhungen, Sicherung der Sozialbindung, Mobilisierung von Bauland durch kommunales Vorkaufsrecht und Abgabe öffentlicher Grundstücke, Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum, Förderung der Energieeinsparung, Stärkung der Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft durch Qualifizierung und Umschulung sowie durch Förderung des Winterbaus; Änderung versch. §§ 2. Wohnungsbaugesetz, act zur Sicherung der Wohnungsbautätigkeit in Phasen hoher Kapitalmarktzinsen als Art. 2 der Vorlage, Änderung von Miethöhegesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Bundeshaushaltsordnung, Grundsteuergesetz, Baugesetzbuch, act zur Verbesserung des Mietrechts, Energiespargesetz, Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sowie Arbeitsförderungsgesetz. Es entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 4,3 Mrd DM, denen nicht unerhebliche Steuermehreinnahmen gegenüberstehen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialer housing construction/Förderung * Wohneigentum/Förderung * Mieterschutz/Verbesserung * Bauland/Mobilisierung * Bauwirtschaft/ Stärkung der Leistungsfähigkeit * Winterbau/Winterbauförderung * Wohnungsbaugesetz/Änderung betr. Bekämpfung der Wohnungsnot * housing construction/act zur Sicherung der Wohnungsbautätigkeit in Phasen hoher Kapitalmarktzinsen * Bürgerliches Gesetzbuch/Änd. § 564b BGB betr. Mieterschutz * Miethöhegesetz/Änd. Miethöhegesetz betr. Bekämpfung der Wohnungsnot * Wirtschaftsstrafgesetz/Änd. § 5 WiStG betr. Mieterschutz * Wohnungsbindungsgesetz/Änd. versch. §§ betr. Bekämpfung der Wohnungsnot * Bundeshaushaltsordnung/Änd. § 63 BHO betr. Mobilisierung von Bauland * Grundsteuergesetz/Änd. §§ 15 und 25 GrStG betr. Mobilisierung von Bauland * Baugesetzbuch/Änd. BauGB betr. Mobilisierung von Bauland * Mietrecht/Änd. Art. 6 § 2 act zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/Änd. versch. §§ ModEnG betr. Wärmeschutz * Arbeitsförderungsgesetz/Änd. § 44 und Aufhebung § 238 AFG betr. Qualifizierung von Bauarbeitern * Energieeinsparungsgesetz/Änd. versch. §§ Energieeinsparungsgesetz betr. Wärmeschutz
Original: Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) (G-SIG: 11020630)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege: Gestaltung der Ausbildung durch die Länder im Rahmen der Vorgaben des Bundes, 3 Jahre Ausbildung in der Altenpflege und 1 Jahr in der Altenpflegehilfe, Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung, Verkürzung der Dauer der Altenpflegeausbildung bei bestimmten Vorausbildungen und -tätigkeiten, Regelung des Ausbildungsverhältnisses (Ausbildungsvertrag), Finanzierung der Ausbildungsvergütung über die Entgelte der ausbildenden Einrichtungen, Schutz der Berufsbezeichnungen; Außerkrafttreten von Landesvorschriften, Änderung § 28 Krankenpflegegesetz. Dem Bund entstehen keine Kosten. Die Länder können mit Kosten belastet werden, wenn die Kapazität der vorhandenen Altenpflegeschulen nicht ausreicht. Den Kommunen entstehen jährliche Kosten von etwa 56 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Berufsausbildung/Bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege * Ausbildungsvergütung/Vergütung während der Altenpflegeausbildung * Berufsbezeichnung/Schutz der Berufsbezeichnungen in der Altenpflege * Krankenpflegegesetz/Änd. § 28 KrPflG betr. verkürzte Lehrgänge in der Krankenpflege für Umschüler
Original: Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz - TransfÜbkAG) (G-SIG: 11020632)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Transferübereinkommen siehe XC20 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer vom Strafvollstreckungsanspruch losgelösten richterlichen Festhalteanordnung für Personen, die zur Strafverbüßung in ihr Heimatland überstellt wurden, nach ihrer Überstellung aber in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Zeitpunkt angetroffen wurden, der im Hinblick auf die Höhe der noch zu verbüßenden Sanktion die Annahme rechtfertigt, daß sie sich der Vollstreckung durch Flucht entzogen haben; Klärung des Sachverhalts innerhalb von 18 Tagen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene * Vollstreckungshilfe/act zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen * Festhalteanordnung/Richterliche Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene
Original: Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind (G-SIG: 11020641)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP B89 (BT-Drs 11/7782); Fortgang siehe BT-Drs 11/6829<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Versetzung von Beamten, deren Aufgaben durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes oder durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten entfallen, insbesondere beim Zolldienst, auf motion ab dem 55. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand, gesetzliche Festschreibung des Vorrangs einer anderweitigen Verwendung in der eigenen oder in einer anderen Verwaltung, vorzeitiges Inkrafttreten der Hinzuverdienstregelung nach § 53a Beamtenversorgungsgesetz für die betroffenen Personengruppen. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Versetzung in den Ruhestand/Versetzung in den Ruhestand ab dem 55. Lebensjahr * Zollbeamter/Versetzung in den Ruhestand ab dem 55. Lebensjahr * Beamtenversorgungsgesetz/Hinzuverdienstregelung nach § 53a BeamtVG
Original: Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (G-SIG: 11020644)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen bill der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP E32 Das act ist Teil eines Gesamtprogramms zugunsten erneuerbarer Energien; zur Vergütungsregelung vergleiche die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1990 (BT Drs. 11/7169, 11/7418) Siehe auch E18 <br><br><b>Inhalt:</b> Förderung des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung durch gesetzliche Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus diesen Quellen abzunehmen und zu Mindestpreisen zu vergüten. Bund und Ländern entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erneuerbare Energiequellen/Förderung erneuerbarer Energien durch Stromeinspeisungsgesetz * Energieversorgungsunternehmen/ Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen durch Stromeinspeisungsgesetz * Elektrizitätstarif/Regelung des Elektrizitätstarifs für Strom aus erneuerbaren Energiequellen durch Stromeinspeisungsgesetz
Original: Zweites Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen (G-SIG: 11020465)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung versch. §§ des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: Verbesserung und Vereinfachung des Wahlverfahrens bei den Sozialversicherungswahlen aufgrund der Erfahrungen mit den Wahlen im Jahre 1986, zeitlich vorgezogene Prüfung der Vorschlagsberechtigung mit verbessertem Datenschutz, Beseitigung von Härten bei der Wählbarkeit sowie Vereinfachung bei der Einrichtung von Betriebsräumen zur Stimmabgabe und bei der Vertretung der Listenträger im Ergänzungsverfahren. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Klarstellende Regelungen für das Feststellungsverfahren, Änderungen aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates, Aufhebung des § 35 Selbstverwaltungsgesetz betr. Sonderregelungen für Berlin (West). <br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Änderung § 51 Abs.1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IV. Buch betr. Einführung des Begriffs "Wahlausschreibung und Wahlrecht" (passives Wahlrecht für Ausländer). <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialgesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ 4. Buch SGB betr. Sozialversicherungswahl * Wahlrecht/Zweites act zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen * Selbstverwaltungsgesetz/Aufhebung § 35 SVwG betr. Sonderregelungen für Berlin (West) * Berlin, Land/Aufhebung von Sonderregelungen für Sozialversicherungswahlen * Ausländer/Änderung § 51 Abs.1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IV. Buch betr. Einführung des Begriffs "Wahlausschreibung und Wahlrecht" (passives Wahlrecht für Ausländer) * Passives Wahlrecht/Änderung § 51 Abs.1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IV. Buch betr. Einführung des Begriffs "Wahlausschreibung und Wahlrecht" (passives Wahlrecht für Ausländer)