Original: Gesetz zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft (G-SIG: 10020608)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wohneigentumsförderungsgesetz siehe D51 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 14a und 52 EStG zur Beseitigung von Härten infolge der Einbeziehung der Landwirtschaft in die Nutzungswertbesteuerung: Beibehaltung des alten Rechts bis zu zwölf Jahren bei Bauanträgen zwischen dem 1. März 1986 und dem 1. Januar 1987, Steuerfreiheit der Gewinne aus der Entnahme von betrieblichen Grund und Boden, auf denen ein selbstgenutztes Wohngebäude errichtet wird, und stufenweise Reduzierung der Freibeträge bei Abfindung weichender Erben und Schuldentilgung. Es entstehen geringe Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaft/act zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft * Steuererleichterung/act zum Abbau steuerlicher Härten für die Landwirtschaft * Landwirtschaftliches Gebäude * Landwirtschaftliche Betriebsfläche * Steuerfreibetrag
Original: Gesetz zur beschäftigungswirksamen Einschränkung der Leiharbeit (G-SIG: 10020617)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch G72 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung versch. §§ AÜG: Verstetigung der Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitnehmern, Verbesserung der materiellen Arbeitsbedingungen, Schutz der Stammbelegschaften beim Entleiher vor Lohndrückerei, Durchbrechung der Tarifeinheit und Arbeitsplatzabbau, Erhöhung des Risikos für Verleiher und Entleiher bei illegaler Leiharbeit und bei Umgehungsformen, insbesondere durch Beweislastvorschriften, effektivere Gestaltung der öffentlich- rechtlichen Kontroll- und Sanktionsinstrumente; Neufassungsermächtigung. Die Einschränkung illegaler Leiharbeit führt zu Steuermehreinnahmen und erhöhten Abführungen von Sozialabgaben, die sich nicht beziffern lassen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Beschäftigungspolitik/act zur beschäftigungswirksamen Einschränkung der Leiharbeit * Illegale Beschäftigung/act zur beschäftigungswirksamen Einschränkung der Leiharbeit
Original: Gesetz zur Einschränkung des Mißbrauchs des Gemeinnützigkeitsrechts (G-SIG: 10020466)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Verhinderung der Möglichkeit zur Anerkennung von NS- Traditionsvereinen als gemeinnützig; Einfügung eines § 54a in die Abgabenordnung. Kosten entstehen keine. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Abgabenordnung * Nationalsozialismus/Verhinderung der Möglichkeit zur Anerkennung von NS-Traditionsvereinen als gemeinnützig
Original: Gesetz über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Atomsperrgesetz) (G-SIG: 10020270)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch Q16 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung des Atomgesetzes, das die Nutzung der nuclear energy zuläßt, sowie Erlaß eines Gesetzes, das die Stillegung aller Atomanlagen beinhaltet. Die Durchführung des Gesetzes führt zu erheblichen Kosteneinsparungen bei den öffentlichen Haushalten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Atomanlage/act über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland * Atomgesetz/Aufhebung des Atomgesetzes, das die Nutzung der nuclear energy zuläßt * nuclear energy/ act über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland * Umweltschutz/act über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland
Original: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung von Frauenhäusern (G-SIG: 10020319)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Entschließung des Deutschen Bundestages vom 26.6.80 (s. BT Drs. 8/ 4286) Bericht der Bundesregierung (s. BT Drs. 10/291) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Errichtung einer Bundesstiftung zur institutionellen Förderung von Frauenhäusern, Verwaltung des Stiftungsvermögens und Vergabe der Stiftungsmittel (50 Mio DM im Jahr) durch den Vorstand der Stiftung. Durch das act entstehen für den Bund jährlich Kosten in Höhe von 50 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Stiftung/act zur Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung von Frauenhäusern
Original: Gesetz zum Schutz der Teilzeitbeschäftigten (G-SIG: 10020321)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch G33 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Schutz teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer durch arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen, Gleichstellung bei Kündigungen, betrieblichen Sozialleistungen und Bildungsmaßnahmen, Abgeltung von Überstunden durch Arbeitsbefreiung, Niederschrift der Vereinbarung von Teilzeitarbeit, Aufstockung der Arbeitszeit auf Wunsch des Beschäftigten, Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats bei der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit, Einbeziehung der Teilzeitbeschäftigten in die Lohnfortzahlung, Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung für eine Wochenarbeitszeit über 17,5 Stunden, Unterbindung mißbräuchlicher Arbeitszeitformen, insbesondere von KAPOVAZ und Job-Sharing; Einfügung der §§ 630a bis 630g BGB, Änderung der §§ 87,92 und 99 BetrVG, der §§ 1 und 14 Lohnfortzahlungsgesetz, der §§ 75,76 und 77 BPersVG, der §§ 168,172,180 und 1228 RVO, des § 4 Angestelltenversicherungsgesetz, des § 30 Reichsknappschaftsgesetz, der §§ 102,172 und 175 AFG und des § 8 Viertes Buch SGB. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit Mehreinnahmen von jährlich 0,3 Mrd DM zu rechnen. Die Mehreinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit gleichen sich durch höhere Leistungsaufwendungen aus. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitsrecht/Arbeitsrechtliche Maßnahmen zum Schutz von Teilzeitbeschäftigten * Sozialversicherung/Sozialversicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/ Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten beim Kündigungsschutz * Sozialleistung/Teilhabe von Teilzeitbeschäftigten an betrieblichen Sozialleistungen * Fortbildung/Gleichstellung Teilzeitbeschäftigter bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen * Überstunden/Abgeltung der Überstunden von Teilzeitbeschäftigten durch Arbeitsbefreiung * Mitbestimmung/Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bei Vereinbarungen über Teilzeitarbeit * Geringfügige Beschäftigung/ Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung, Versicherungsfreiheit bei privaten Haushalten, gemeinnützigen Körperschaften und Saisonarbeit * Gesetzliche Krankenversicherung/Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung, Versicherungsfreiheit bei privaten Haushalten, gemeinnützigenKörperschaften und Saisonarbeit * Gesetzliche Rentenversicherung/Streichung der Geringfügigkeitsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung, Versicherungsfreiheit bei privaten Haushalten, gemeinnützigen Körperschaften und Saisonarbeit * Arbeitslosenversicherung/Schutz der Arbeitslosenversicherung für Teilzeitbeschäftigte mit über 17,5 Wochenstunden * Arbeitszeit/Unterbindung mißbräuchlicher Arbeitszeitformen, insbesondere von KAPOVAZ und Job-Sharing * Bürgerliches Gesetzbuch/Einfügung der §§ 630a bis 630g BGB betr. Teilzeitbeschäftigung * Lohnfortzahlungsgesetz/Änderung der §§ 1 und 14 Lohnfortzahlungsgesetz betr. Lohnfortzahlung für Teilzeitbeschäftigte * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 87,92 und 99 BetrVG betr. Mitbestimmung bei der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit * Bundespersonalvertretungsgesetz/Änderung der §§ 75,76 und 77 BPersVG betr. Mitbestimmung bei der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 168,172,180 und 1228 RVO betr. Versicherungsschutz bei Teilzeitbeschäftigten * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 4 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Versicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 30 Reichsknappschaftsgesetz betr. Versicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 102,107 und 175 AFG betr. Arbeitslosenversicherung bei Teilzeitbeschäftigten mit mehr als 17,5 Wochenstunden * Sozialgesetzbuch/Änderung des § 8 Viertes Buch SGB betr. Schutz von Teilzeitbeschäftigten
Original: Gesetz zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern (Arzneimittelversorgungsrecht) (G-SIG: 10020328)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Einführung versch. §§ (377 bis 379b) und Änderung des § 525c RVO: Sicherstellung einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung unter Wahrung des Selbstverwaltungsprinzips durch Gründung eines Arzneimittelinstituts für die kassenärztliche Versorgung seitens der Krankenkassen und Kassenärzte, das zur Verordnung geeignete Präparate vorschlägt, deren Preis von den Krankenkassen und Arzneimittelanbietern ausgehandelt wird, Ermittlung von Daten über das Verordnungsverhalten durch die Arzneimittelhersteller. Kosten entstehen keine. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Krankenkasse/act zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern * Gesetzliche Krankenversicherung/act zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern * Pharmazeutische Industrie/act zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern * Arzneimittelpreis/act zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern * Kostendämpfung im Gesundheitswesen/act zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern * Reichsversicherungsordnung * Kassenarzt * Ärztliche Verordnung * Statistische Erhebung/Ermittlung von Daten über das Verordnungsverhalten durch die Arzneimittelhersteller * Gesundheitsstatistik/Ermittlung von Daten über das Verordnungsverhalten durch die Arzneimittelhersteller
Original: Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 10020417)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Beschluß des Ältestenrates vom 25.10.84; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem Entwurf der CDU/CSU, FDP B73 (BT-Drs 10/3544) u.d.T. "Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Übernahme der neugefaßten und erweiterten Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages in das Abgeordnetengesetz, Bildung eines "Abgeordnetenrates" zur Überprüfung der Angaben der Abgeordneten über die Art der Tätigkeit während der Mandatsausübung und der Höhe der Einkünfte aus derartigen Tätigkeiten sowie Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Änderung § 44a und §§ 44b bis 44i AbgG.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages * Bundestagsabgeordneter/Bildung eines "Abgeordnetenrates" zur Überprüfung der Angaben der Abgeordneten über die Art der Tätigkeit während der Mandatsausübung und der Höhe der Einkünfte aus derartigen Tätigkeiten sowie Unterrichtung des Deutschen Bundestages
Original: Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) (G-SIG: 10020458)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> BVerfG Entscheidung vom 16.11.82 BArbG Entscheidung vom 28.2.85 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Vereinheitlichung der unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, Festlegung der verlängerten Kündigungsfristen für ältere Arbeitnehmer auf drei bis neun Monate in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit; Änderung des § 622 BGB, des § 13 SchwbG, des § 63 Seemannsgesetz und des § 29 Heimarbeitsgesetz, Aufhebung des Angestelltenkündigungsschutzgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeiter/act zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten * Angestellter/act zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten * Kündigung eines Arbeitsverhältnisses/act zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten * Älterer Arbeitnehmer/Vereinheitlichung der verlängerten Kündigungsfristen für ältere Arbeitnehmer * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung des § 622 BGB betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Schwerbehindertengesetz/ Änderung des § 13 SchwbG betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Seemannsgesetz/Änderung des § 63 Seemannsgesetz betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Heimarbeitsgesetz/ Änderung des § 29 Heimarbeitsgesetz betr. Vereinheitlichung von Kündigungsfristen * Angestelltenkündigungsschutzgesetz/Aufhebung des Angestelltenkündigungsschutzgesetzes
Original: Gesetz zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen (G-SIG: 10020483)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Ausbau der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen für die Altersgruppe der bis zu Fünfundzwanzigjährigen, Stärkung der Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung unter Beibehaltung des Status der früheren Jugendvertretung; Änderung und Ergänzung versch. §§ Betriebsverfassungsgesetz und Bundespersonalvertretungsgesetz, Änderung des § 15 Kündigungsschutzgesetz und des § 82 Arbeitsgerichtsgesetz. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Jugendlicher Arbeitnehmer/Ausbau der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen * Auszubildender/Ausbau der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen * Mitbestimmung/act zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ Betriebsverfassungsgesetz betr. Ausbau der Jugendvertretung zur Jugend- und Auszubildendenvertretung * Bundespersonalvertretungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ BPersVG betr. Ausbau der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen * Kündigungsschutzgesetz/Änderung des § 15 Kündigungsschutzgesetz betr. Ausbau der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen * Arbeitsgerichtsgesetz/ Änderung des § 82 Arbeitsgerichtsgesetz betr. Ausbau der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Original: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (G-SIG: 10020580)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Kohl am 13. Oktober 1982 <br><br><b>Inhalt:</b> Errichtung einer bundesunmittelbaren rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts, die die im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern seit dem 1.3.1986 bestehende unselbständige Stiftung gleichen Namens ablöst, Schaffung eines Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrums zur Darstellung der jüngsten deutschen Geschichte. Der Bundeshaushalt wird mit einmaligen Kosten in Höhe von 102 Mio DM sowie mit jährlichen Unterhaltungskosten in Höhe von 7 Mio DM belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bonn, Stadt/act zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" * Stiftung/act zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Original: Gesetz zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen (Antidiskriminierungsgesetz - ADG) (G-SIG: 10020604)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Gleichberechtigungsgesetz 1957 Ehe- und Familienrechtsreform 1977 Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Frau und Gesellschaft" Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz 1980 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Beseitigung der faktischen Benachteiligung von Frauen, u.a. Quotierungsgesetz für den Bereich der Frauenarbeit, Bestellung von Frauenbeauftragten bei allen Gebietskörperschaften, Sicherung der sexuellen Selbstbestimmung und Änderungen im Familienrecht; Änderungen der Art. 3 und 6 GG, Änderung und Ergänzung versch. §§ BGB, ZPO, StGB, StPO, JGG, GVG, OWiG, AZO, BBJG, RVO, BetrAVG, EStG, BetrVG, BPersVG, BRAGO. Dem Bund entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 15 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gleichberechtigung von Mann und Frau/act zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen * Verbandsklage/Klagerecht von Frauenverbänden gegen gesellschaftliche Diskriminierung * Quote/Quotierungsgesetz für den Bereich der Frauenarbeit * Frauenarbeit/Quotierungsgesetz für den Bereich der Frauenarbeit * Frauenbeauftragte/Frauenbeauftragtengesetz zur Bestellung von Frauenbeauftragten bei allen Gebietskörperschaften * Bundesanstalt für Arbeit/Einrichtung von Abteilungen für Frauenfragen in jeder Behörde der Bundesanstalt für Arbeit * Kinderbetreuung/Verpflichtung der Kommunen zur Bereitstellung ausreichender Kinderbetreuungseinrichtungen; besondere Förderung von kinderbetreuenden Personen durch das GG * Weiterbildung/ Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weiterbildung von weiblichen Arbeitnehmern * Strafgesetzbuch: § 218/Ersatzlose Streichung des § 218 StGB * Sexualstrafrecht/Sicherung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung * Grundgesetz: Art.3/Änderung der Art.3 und 6 GG * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ BGB betr. Gleichberechtigung * Zivilprozeßordnung/Änderung der §§ 383 und 620 ZPO betr. nichteheliche Lebensgemeinschaften * Strafgesetzbuch/ Änderung, Streichung und Ergänzung versch. §§ StGB betr. Selbstbestimmung der Frau * Familie/Rechtliche Gleichstellung von Lebensgemeinschaften und Familien * Alternative Lebensformen/ Rechtliche Gleichstellung von Lebensgemeinschaften und Familien * Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 52 und 395 sowie Einfügung der §§ 68b und 396a StPO betr. sexuelle Selbstbestimmung * Jugendgerichtsgesetz/Änderung des § 80 JGG betr. Nebenklage bei Sexualstraftaten * Gerichtsverfassungsgesetz/Einfügung eines § 172a GVG betr. Ausschluß der Öffentlichkeit bei der Verhandlung von Sexualstraftaten * OWiG/Einfügung eines § 130a OWiG betr. geschlechtsneutrale Stellenausschreibung * Stellenausschreibung/ Einfügung eines § 130a OWig betr. geschlechtsneutrale Stellenausschreibung * Arbeitszeitordnung/Änderung und Streichung versch. §§ AZO betr. Frauenarbeit * Berufsbildungsgesetz/Streichung des § 26 BBiG betr. Stufenausbildung * Reichsversicherungsordnung/ Änderung der §§ 165, 182 und 381, Streichung des § 205 und Einfügung eines § 165c RVO betr. Gleichberechtigung * Betriebliche Altersversorgung/Änderung des § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung betr. Teilzeitbeschäftigte * Teilzeitbeschäftigung/Änderung des § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung betr. Teilzeitbeschäftigte * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 26, 26a und 26b EStG betr. Ehegattenbesteuerung * Ehegattenbesteuerung/Änderung der §§ 26, 26a und 26b EStG betr. Ehegattenbesteuerung * Betriebliche Altersversorgung/Änderung der §§ 15 und 80 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung betr. Frauenquotierung * Bundespersonalvertretungsgesetz/Änderung der §§ 17 und 68 BPersVG betr. Frauenquotierung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung des § 102 BRAGO betr. Nebenklage
Original: Gesetz zur Sicherung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz (G-SIG: 10020065)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe gleicher Materie siehe G11 und G28 Bericht der Bundesregierung zum EG-Anpassungsgesetz, Drs. 10/14 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherstellung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch Wegfall der Beweispflicht des Arbeitnehmers bei behaupteten geschlechtsspezifischen Benachteiligungen, Einführung eines Entschädigungsanspruchs über das "negative Interesse" hinaus, obligatorische geschlechtsneutrale Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Aushang dieser Vorschriften im Betrieb, Einführung von Bußgeldregelungen; Änderung der §§ 611a und 611b BGB, von Artikel 2 Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz sowie Einfügung eines Fünften Abschnitts (§ 130a) OWiG. Kosten für das act sind nicht absehbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frauenarbeit/act zur Sicherung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz * Stellenausschreibung/Obligatorische geschlechtsneutrale Ausschreibung von Arbeitsplätzen * Arbeitsplatz/ Obligatorische geschlechtsneutrale Ausschreibung von Arbeitsplätzen * Bußgeld/Bußgeldregelung bei geschlechtsspezifischen Benachteiligungen im Betrieb * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung der §§ 611a und 611b BGB betr. Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz * Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz/Änderung des Artikel 2 Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz betr. Aushang von Vorschriften über die Gleichbehandlung von Frauen im Betrieb * Ordnungswidrigkeit/Einfügung eines Fünften Abschnitts OWiG (§ 130a) betr. Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz * Schadenersatz/Ergänzung des in § 611a Abs. 2 BGB bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot gewährten Schadenersatzanspruchs durch einen Abfindungsanspruch
Original: Gesetz zur Beendigung der energiewirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie und ihrer sicherheitstechnischen Behandlung in der Übergangszeit (Kernenergieabwicklungsgesetz) (G-SIG: 10020618)
Germany · German Bundestag · 7 November 2023
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<strong>Inhalt:</strong> Beendigung der Kernenergienutzung, Betriebsgenehmigungen nur noch für Nachrüstungen, ständige sicherheitstechnische Überprüfung von Kernkraftwerken, obligatorische finanzielle Stillegungsvorsorge, Normierung des Strahlenschutzes, Untersagung der Wiederaufarbeitung und der Nutzung von Plutonium, gesetzlicher Entsorgungsnachweis, Erhöhung der Deckungsvorsorge für Nuklearschäden, Neuregelung des Ausgleichsanspruchs, Neugestaltung der Entschädigungspflicht des Staates, Stillegung bisher betriebener kerntechnischer Anlagen zur Energienutzung bis zum 31. Dezember 1996, Beteiligung der Betriebs- oder Personalräte an der Realisierung des Schutzziels; Änderung und Ergänzung versch. §§ Atomgesetz, Änderung des § 9 act zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, Einfügung eines § 328a StGB sowie Änderung des Anhangs zur 4. VO zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes. Bei der Stillegung von Atomkraftwerken fallen Entschädigungsleistungen des Bundes in nicht exakt quantifizierbarer Höhe an, die sich über einen Zeitraum von 30 Jahren erstrecken. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Energiepolitik/act zur Beendigung der energiewirtschaftlichen Nutzung der nuclear energy und ihrer sicherheitstechnischen Behandlung in der Übergangszeit * Kerntechnische Anlage/Beschränkung der Betriebsgenehmigungen für kerntechnische Anlagen auf Nachrüstungsmaßnahmen * Kernkraftwerk/Ständige sicherheitstechnische Überprüfung von Kernkraftwerken * Reaktorsicherheit/Ständige sicherheitstechnische Überprüfung von Kernkraftwerken * Stillegung von Unternehmen/Finanzielle Stillegungsvorsorge für Kernkraftwerke * Strahlenschutz/Normierung des Strahlenschutzes im Atomgesetz * Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen/Untersagung der Wiederaufarbeitung und der Nutzung von Plutonium * Plutonium/ Untersagung der Wiederaufarbeitung und der Nutzung von Plutonium * Entsorgung/Nachweis der Entsorgung als Voraussetzung des Betriebs kerntechnischer Anlagen * Haftung für kerntechnische Anlagen/ Erhöhung der Deckungsvorsorge für Nuklearschäden, Neuregelung des des Ausgleichsanspruchs der Bürger * Enteignung/Neugestaltung der Entschädigungspflicht des Staates gegenüber den Betreibern kerntechnischer Anlagen * Mitbestimmung/Beteiligung der Betriebs- oder Personalräte an der Realisierung von Schutzzielen des Atomgesetzes * Atomgesetz/Änderung und Ergänzung versch §§ AtG betr. Beendigung der Kernenergienutzung * Verwaltungsgericht/Änderung des § 9 act über die Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit betr. Wiedereinführung des Verfahrens beim Verwaltungsgericht als erste Instanz * Finanzgericht/Änderung des § 9 act über die Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit betr. Wiedereinführung des Verfahrens beim Verwaltungsgericht als erste Instanz * Strafgesetzbuch/Einfügung eines § 328a StGB betr. Freisetzung radioaktiver Stoffe * Bundes- Immissionsschutzgesetz/Änderung des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betr. Anwendung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens auf kerntechnische Anlagen
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 10020501)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> BVerfGE 65,1ff; identischer Regierungsentwurf siehe B90 (BT-Drs 10/5343), in der 2. Beratung zusammengeführt<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:</strong> Zusammenführung mit dem bill der Bundesregierung auf BT-Drs 10/5343; Abspaltung von Artikel 4 als "draft act zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" (s. BT-Drs 10/6613)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere im Sicherheitsbereich, aufgrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983, Änderung zahlreicher §§ des Bundesdatenschutzgesetzes: Verstärkung der Zweckbindung bei der Verarbeitung von Daten, Verstärkung der Rechte des Betroffenen, insbesondere durch erweiterte Auskunftsrechte, Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für automatisierte Abrufverfahren, Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Änderung versch. §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Verstärkung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Änderung versch. §§ des Bundesverfassungsschutzgesetzes: Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Errichten und Bereithalten gemeinsamer Datenbestände durch die Verfassungsschutzbehörden, Präzisierung der Befugnisvorschriften sowie der Vorschriften über die Berichtigung und Löschung personenbezogener Informationen, Schutzvorschriften für Minderjährige, Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS. Dem Bund entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesdatenschutzgesetz * Datenschutz/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere im Sicherheitsbereich, aufgrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 * Bundesverfassungsgericht/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere im Sicherheitsbereich, aufgrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 * Selbstbestimmungsrecht/Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz * Verwaltungsverfahrensgesetz/Änderung versch. §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Verstärkung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden * Bundesverfassungsschutzgesetz/Änderung versch. §§ des Bundesverfassungsschutzgesetzes: Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Errichten und Bereithalten gemeinsamer Datenbestände durch die Verfassungsschutzbehörden, Präzisierung der Befugnisvorschriften sowie der Vorschriften über die Berichtigung und Löschung personenbezogener Informationen, Schutzvorschriften für * Minderjähriger/Einführung von Schutzvorschriften für Minderjährige im Bereich der Verfassungsschutzbehörden * Straßenverkehrsgesetz/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS * Zentrales Verkehrsinformationssystem/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS * Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS * Kraftfahrt-Bundesamt/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 10020510)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> BVerfGE 65,1ff; identischer Entwurf der CDU/CSU, FDP siehe B86 (BT-Drs 10/4737), Zusammenführung in der 2. Beratung, gleichzeitig Abtrennung des Art. 4 als "draft act zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes", siehe J18 (BT-Drs 10/6613).<br /> Vorlage durch Ablauf der Wahlperiode erledigt.<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere im Sicherheitsbereich, aufgrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983, Änderung zahlreicher §§ des Bundesdatenschutzgesetzes: Verstärkung der Zweckbindung bei der Verarbeitung von Daten, Verstärkung der Rechte des Betroffenen, insbesondere durch erweitere Auskunftsrechte, Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für automatisierte Abrufverfahren, Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Änderung versch. §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Verstärkung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Änderung versch. §§ des Bundesverfassungsschutzgesetzes: Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Errichten und Bereiten gemeinsamer Datenbestände durch die Verfassungsschutzbehörden, Präzisierung der Befugnisvorschriften sowie der Vorschriften über die Berichtigung und Löschung personenbezogener Informationen, Schutzvorschriften für Minderjährige, Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogene Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS. Dem Bund entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesdatenschutzgesetz * Datenschutz/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere im Sicherheitsbereich, aufgrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 * Bundesverfassungsgericht/Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere im Sicherheitsbereich, aufgrund des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 * Selbstbestimmungsrecht/Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz * Verwaltungsverfahrensgesetz/Änderung versch. §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Verstärkung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden * Bundesverfassungsschutzgesetz/Änderung versch. §§ des Bundesverfassungsschutzgesetzes: Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Errichten und Bereithalten gemeinsamer Datenbestände durch die Verfassungsschutzbehörden, Präzisierung der Befugnisvorschriften sowie der Vorschriften über die Berichtigung und Löschung personenbezogener Informationen, Schutzvorschriften für * Minderjähriger/Einführung von Schutzvorschriften für Minderjährige im Bereich der Verfassungsschutzbehörden * Straßenverkehrsgesetz/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogener Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS * Zentrales Verkehrsinformationssystem/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogener Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS * Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogener Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS * Kraftfahrt-Bundesamt/Änderung der §§ 30ff des Straßenverkehrsgesetzes: Regelungen zur Führung und Nutzung des Zentralen Fahrzeugregisters und der Datei "entzogener Fahrerlaubnisse" beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie der örtlichen Fahrzeugregister, insbesondere durch ZEVIS
Original: Siebenunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 96) (G-SIG: 10020242)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Streichung des Artikels 96 Abs. 2 GG: Errichtung von Wehrstrafgerichten im Verteidigungsfall. Durch Fortfall der Übungen für künftige Wehrstrafrichter entstehen Kosteneinsparungen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wehrstrafgericht/Siebenunddreißigstes act zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 96)
Original: Gesetz zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle (G-SIG: 10020399)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Bessere Kontrolle von Kriegswaffenexporten: Änderung der Kriegswaffenliste nur durch act, Konkretisierung der Versagungsgründe für die Genehmigung der Ausfuhr durch eine Länderliste, Klagebefugnis für die neu zu schaffende Institution des Beauftragten des Deutschen Bundestages für die Kriegswaffenkontrolle, um eine gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen; Einführung einer Strafvorschrift für einen Amtsträger der pflichtwidrig eine Genehmigung erteilt; jährlicher Bericht des Kriegswaffenkontrollbeauftragten, Änderung der §§ 1,10a und 15a bis g des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen. Dem Bund entstehen jährliche Kosten von 0,5 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Beauftragter des Deutschen Bundestages für die Kriegswaffenkontrolle/ Einführung einer Klagebefugnis für die neu zu schaffende Institution des Beauftragten des Deutschen Bundestages für die Kriegswaffenkontrolle, um eine gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen sowie Erstattung eines jährlichen Berichts des Kriegswaffenkontrollbeauftragten * Waffenausfuhr
Original: Gesetz zur Aufhebung des Landbeschaffungsgesetzes (G-SIG: 10020492)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Aufhebung des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung vom 23.2.1957, Aufhebung bereits eingeleiteter Maßnahmen. Kosten entstehen keine, allenfalls ergibt sich eine Einsparung von Verwaltungskosten.
Original: Gesetz zur Errichtung und Finanzierung eines Friedensfonds (G-SIG: 10020547)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Schaffung eines Friedensfonds als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes sowie der Möglichkeit für den einzelnen Steuerpflichtigen, aufgrund seiner persönlichen Gewissensentscheidung zu bestimmen, daß seine Einkommen- bzw. Lohnsteuer diesem Friedensfonds zustehen soll. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sondervermögen/Schaffung eines Friedensfonds als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes * Steuerpflicht/Schaffung der Möglichkeit für den einzelnen Steuerpflichtigen aufgrund seiner persönlichen Gewissensentscheidung zu bestimmen, daß seine Einkommen- bzw. Lohnsteuer einem Friedensfonds zustehen soll * Einkommensteuer/ Schaffung der Möglichkeit für den einzelnen Steuerpflichtigen aufgrund seiner persönlichen Gewissensentscheidung zu bestimmen, daß seine Einkommen- bzw. Lohnsteuer einem Friedensfonds zustehen soll * Lohnsteuer/Schaffung der Möglichkeit für den einzelnen Steuerpflichtigen aufgrund seiner persönlichen Gewissensentscheidung zu bestimmen, daß seine Einkommen- bzw. Lohnsteuer einem Friedensfonds zustehen soll
Original: Neuntes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) (G-SIG: 10020587)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG), 22.12.1981; Rehabilitations-Angleichungsgesetz, 4.8.1974; Bericht der Bundesregierung über die Einbeziehung der Rehabilitationsleistungen im Bereich des Öffentlichen Dienstes, BT-Drs 7/4535 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines § 80 (neu) SVG: Gewährung des zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation notwendigen Übergangsgeldes nach § 59 AFG für Soldaten auf Zeit nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses. Es entstehen jährliche Kosten von etwa 3 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Übergangszahlung * Soldat auf Zeit * Rehabilitation * Arbeitsförderungsgesetz
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 10020592)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/act zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Es entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 10020593)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kapitalanlage/act zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Es entstehen keine Kosten.
Original: Gesetz zur Streichung des Ausbildungsabschnittes "Arzt im Praktikum" aus der Bundesärzteordnung (AiP-Streichungs-Gesetz) (G-SIG: 10020596)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Arzt-im-Praktikum-Regelung siehe I 10, I 28 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 3 bis 5, 10, 12 und 14a der Bundesärzteordnung sowie Aufhebung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung betr. Streichung des Ausbildungsabschnitts "Arzt im Praktikum" aus der Bundesärzteordnung. Das act verursacht keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesärzteordnung/act zur Streichung des Ausbildungsabschnittes "Arzt im Praktikum" aus der Bundesärzteordnung * Medizinstudium * Weiterbildung * Praktikum/act zur Streichung des Ausbildungsabschnittes "Arzt im Praktikum" aus der Bundesärzteordnung
Original: Gesetz zur Änderung des Artikels 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und zur Änderung der Bundesärzteordnung, des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde und der Reichsversicherungsordnung (G-SIG: 10020601)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Identischer Entwurf der CDU/CSU, FDP siehe I44 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinien 75/362/EWG und 78/686/EWG <br><br><b>Inhalt:</b> Hinausschieben des Beginns des 18monatigen Praktikums für Absolventen des Medizinstudiums um ein Jahr, von der 2. Jahreshälfte 1987 auf die 2. Jahreshälfte 1988; Gleichstellung der entsprechenden spanischen und portugiesischen Befähigungsnachweise mit denen der übrigen EG-Staaten; Anpassung der Vorschriften für die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde an die entsprechenden Regelungen in der Bundesärzteordnung; Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung an EG-Recht: keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Personen, die durch das Krankenfürsorgesystem der EG geschützt sind, Einführung eines Befreiungsrechts für Altfälle; Änderung der §§ 1 und 2 des 4. Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung, der §§ 3, 5, 12, 14 der Bundesärzteordnung, der §§ 2, 4, 13, 16 und 20a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde und der §§ 165 und 536a RVO. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Praktikum/Hinausschieben des Beginns des 18 monatigen Praktikums für Absolventen des Medizinstudiums um ein Jahr, von der 2. Jahreshälfte 1987 auf die 2. Jahreshälfte 1988 (Arzt im Praktikum) * Bildungsabschluß/Gleichstellung der in Spanien und Portugal erteilten ärztlichen und zahnärztlichen Befähigungsnachweise mit denen der übrigen EG-Staaten * Medizinstudium/Hinausschieben des Beginns des 18 monatigen Praktikums für Absolventen des Medizinstudiums um ein Jahr, von der 2. Jahreshälfte 1987 auf die 2. Jahreshälfte 1988 (Arzt im Praktikum) * Gesetzliche Krankenversicherung/Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung in der RVO an EG-Recht: keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Personen, die durch das Krankenfürsorgesystem der EG geschützt sind * Rechtsangleichung in den EG/Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung in der RVO an EG-Recht: keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Personen, die durch das Krankenfürsorgesystem der EG geschützt sind * Reichsversicherungsordnung/Anpassung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung in der RVO an EG-Recht: keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Personen, die durch das Krankenfürsorgesystem der EG geschützt sind * Zahnheilkunde/Änderung der §§ 2, 4, 13, 16 und 20a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde betr. Anpassung der Vorschriften für die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde an die entsprechenden Regelungen in der Bundesärzteordnung * Arzt/Hinausschieben des Beginns des 18 monatigen Praktikums für Absolventen des Medizinstudiums um ein Jahr, von der 2. Jahreshälfte 1987 auf die 2. Jahreshälfte 1988 (Arzt im Praktikum)
Original: Gesetz über die vorläufige Durchführung des § 11a des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Jahr 1987 (G-SIG: 10020602)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> BVerfG Entscheidung vom 24.6.1986 <br><br><b>Inhalt:</b> Vorläufige Regelung des Nachteilsausgleichs gem. § 11a Finanzausgleichsgesetz aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1986; Abschlagszahlungen an Bremen und Nordrhein-Westfalen und Verringerung der an die bisherigen Empfängerländer zu verteilenden Abschlagszahlungen um diese Summe. Die Abschlagszahlung auf den Nachteilsausgleich wird aus dem Gesamtbetrag der Bundesergänzungszuweisungen bestritten. Es entstehen somit für den Bund keine Mehrausgaben und für die Länder keine Mehreinnahmen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesverfassungsgericht * Bremen, Land * Nordrhein-Westfalen, Land
Original: Gesetz zur Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Produktivvermögen (G-SIG: 10020302)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Gesetzesantrag ähnlicher Materie wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 239/82, s.a.GESTA/9.WP/S.522) Siehe auch Jahreswirtschaftsbericht 1983 (BR Drs. 50/83 vom 27.1.83) und BR Drs. 517/83 (Beschluß) vom 16.12.83 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausbau der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, verstärkte Ausrichtung auf das Produktivvermögen, Ermöglichung außerbetrieblicher Anlageformen durch Einführung eines Beteiligungssondervermögens, Gewährung steuerlicher Anreize, branchenspezifische Vermögensbeteiligungsmodelle über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen; Änderung der §§ 2, 12 und 17 4.VermBG, der §§ 19a und 52 EStG, des § 54a VAG, des § 56 GewO und Änderung des § 1 sowie Einfügung eines neuen Dritten Abschnitts (§§ 25a ff) und eines neuen 2. Titels (§§ 43a und 43b) KAGG. Für den Bundeshaushalt könnte durch den Wegfall wichtiger Fördertatbestände auf längere Sicht eine deutliche Entlastung eintreten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vermögensbildung/Ausbau der Vermögensbildung der Arbeitnehmer * Sondervermögen/Einführung eines Beteiligungssondervermögens für außerbetriebliche Vermögenbeteiligungen * Vermögensbildungsgesetz/ Änderung der §§ 2,12 und 17 4.VermBG: Ausdehnung des Anlagekatalogs und weitere Beteiligungswerte, Streichung des Geldsparens nach fünfjähriger Übergangszeit und des Sparens in festverzinslichen Wertpapieren * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 19a und 52 EStG: Steuerliche Begünstigung der Überlassung von weiteren Beteiligungswerten an Arbeitnehmer und Streichung der Begünstigung bei Wandelschuldverschreibungen * Versicherungsaufsichtsgesetz/ Änderung des § 54a VAG: Erweiterung der Anlagemöglichkeiten für Versicherungsunternehmen * Gewerbeordnung/Änderung des § 56 GewO: Vermittlung von Anteilscheinen im Sinne des KAGG * KAGG/Änderung des § 1, Einfügung eines neuen Dritten Abschnitts (§§ 25a ff) und eines neuen Titels (§§ 43a und 43b) KAGG: Einführung von Beteiligungs- Sondervermögen
Original: Gesetz zur Gewährleistung der rechtsstaatlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit (G-SIG: 10020589)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe zum Schutze des Gemeinschaftsfriedens (BT-Drs. 7/2772, 7/2854) 14. Strafrechtsänderungsgesetz, 22.4.1976, BGBl I, S.1056 19. Strafrechtsänderungsgesetz, 7.8.1981, BGBl I, S.808 Siehe auch C28, C95 und C97 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des Straftatbestandes des Landfriedensbruchs zur Verhinderung von Straftaten aus einer demonstrierenden Menge heraus, Strafbarkeit der Propagierung von Gewalt und des Sich-Nicht- Entfernens aus einer Menschenmenge trotz polizeilicher Aufforderung, Verbot der sog. passiven Bewaffnung und Vermummung im Versammlungsrecht, Strafbarkeit der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung sowie der Aufforderung zur Teilnahme an einer solchen Erweiterung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr auf die Tatbestände des § 125 Abs.1 und des § 125a StGB, damit gegen festgenommene Gewalttäter Untersuchungshaft angeordnet werden kann; Änderung der §§ 125 und 130a StGB, des § 112a Abs.1 Satz 1 StPO, der §§ 4, 17a, 23, 27, 29 Abs.1 und § 30 Versammlungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Demonstration * Landfriedensbruch/Ergänzung des Straftatbestandes des Landfriedensbruchs zur Verhinderung von Straftaten aus einer demonstrierenden Menge heraus * Straftat/Ergänzung des Straftatbestandes des Landfriedensbruchs zur Verhinderung von Straftaten aus einer demonstrierenden Menge heraus * Gewaltverherrlichung/Strafbarkeit der Propagierung von Gewalt * Maskierungsverbot/Verbot der sog. passiven Bewaffnung und Vermummung * Untersuchungshaft/Anordnung von Untersuchungshaft für festgenommene Gewalttäter, bei denen Wiederholungsgefahr im Sinne des § 125 StGB (Landfriedensbruch) besteht * Straftäter/Anordnung von Untersuchungshaft für festgenommene Gewalttäter, bei denen Wiederholungsgefahr im Sinne des § 125 StGB (Landfriedensbruch) besteht * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 125 und 130a Strafgesetzbuch betr. Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung * Strafprozeßordnung/Änderung des § 112a Abs.1 Satz 1 Strafprozeßordnung betr. Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung * Versammlungsgesetz/Änderung der §§ 4, 17a, 23, 27, 29 Abs.1 und § 30 Versammlungsgesetz betr. Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Original: Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) (G-SIG: 10020595)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch Q14 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherstellung einer bundesweiten Erhebung und Auswertung von Daten über radioaktive Belastung, Festlegung der Meßmethoden, der zentralen Sammlung und der einheitlichen Bewertung durch den Bund, Festlegung von Dosis- und Kontaminationswerten nach kerntechnischen Unfällen und anderen Ereignissen mit radiologischen Wirkung und darauf begründete Maßnahmen und Empfehlungen; Änderung des § 9 LMBG und des § 1 BGSG. Mit dem Vollzug des Gesetzes sind Mehrausgaben verbunden. Diese ergeben sich insbesondere durch die Errichtung der Zentralstelle für die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie den Ausbau des Meßstellennetzes des Bundes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität/Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität * Radioaktivität/ Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität * Grundgesetz: Art.13/Einschränkung des Grundrechts gem.Art.13 GG betr. Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes * Bundesgrenzschutzgesetz/Änderung des § 1 BGSG betr. Strahlenschutzmaßnahmen * Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz/Änderung des § 9 LMBG betr. Strahlenschutz
Original: Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages (G-SIG: 10020616)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Regelungsvorschlag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 29. November 1985, Vorschläge der Enquete- Kommission "Verfassungsreform", siehe auch GESTA/8.WP/S.704 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verabschiedung eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Bundestages auf der Grundlage des Regelungsvorschlags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 29.11.1985 (Ausführungsgesetz zu Art.44 GG). Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grundgesetz: Art.44/Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG * Bundestag/ act über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages
Original: ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 Abs.7) (G-SIG: 10020475)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B80 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausdehnung des vereinfachten Verfahrens gem. Art. 29 Abs. 7 GG auf den Fall, daß Gebiete über eine Landesgrenze hinweg zurückgegliedert werden sollen, die nicht mehr als 30.000 Einwohner besitzen und zwischen dem 8.5.1945 und dem 23.5.1949 von der aufnehmenden Gemeinde getrennt worden sind. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Länderneugliederung
Original: Gesetz zur Anerkennung eines Kindererziehungsjahres in der gesetzlichen Rentenversicherung für ältere Frauen (Trümmerfrauen-Babyjahrgesetz) (G-SIG: 10020561)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch G89 Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz siehe G40 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung der Stichtagsregelung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, rückwirkende Gewährung eines Zuschlags für Kindererziehungszeiten an Mütter, die am 1. Januar 1986 bereits eine eigene oder eine Witwenrente bezogen; Einfügung eines § 5d ArVNG, eines § 6d AnVNG und eines § 6b KnVNG. Im Jahre 1986 entstehen Kosten in Höhe von 3,8 Mrd DM, die sich in den kommenden Jahren laufend vermindern. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Einfügung eines § 5d ArVNG betr. Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Trümmerfrauen * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Einfügung eines § 6d AnVNG betr. Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Trümmerfrauen * Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Einfügung eines § 6b KnVNG betr. Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Trümmerfrauen
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs.7 des Grundgesetzes (G-SIG: 10020476)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B79 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung §1 des Gesetzes nach Art. 29 Abs. 7 GG betr. Aufnahme der erweiterten Anwendungsmöglichkeit des vereinfachten Verfahrens in das Ausführungsgesetz. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Länderneugliederung/act zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs.7 des Grundgesetzes
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 10020359)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Im BR zusammengeführt mit Länderantrag von Baden-Württemberg und Bayern B67 (BR Drs. 99/85); in der 2. Beratung zusammengeführt mit der BR-Initiative B26 (BT-Drs 10/1164) u.d.T. "draft act zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften", Fortgang s. dort; siehe auch B27 und B31<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 8,11,16,22 und 36 AsylVfG sowie von § 14 Ausländergesetz; Verfahrensänderungen zur Beschleunigung der Asylgewährung bzw. -ablehnung, Einführung einer Nachkontrolle der Asylberechtigung, Bindung des Abschiebeverbots für politisch verfolgte Ausländer an die Stellung eines Asylantrags. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit B26 (BT-Drs 10/1164); Nichtberücksichtigung selbstgeschaffener Nachfluchtgründe, Einführung des Begriffs der anderweitigen Sicherheit (in einem anderen Staat) vor politischer Verfolgung, ergänzende Regelungen über Gemeinschaftsunterkünfte; Neuregelung der Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubniserteilung, namentlich eine Verlängerung der Wartezeit für nichtanerkannte asylum seekers, deren Ehegatten und Kinder sowie Ausweitung der Pflichten von Beförderungsunternehmen, die Ausländer ohne die erforderlichen Dokumente transportieren; Erleichterungen bei der Aufenthaltsnahme, der Unterbringung und der Arbeitsaufnahme in den Fällen, in denen das Bundesamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Bericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist. Dem Bund entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländergesetz/Änderung von § 14 Ausländergesetz betr. Bindung des Abschiebeverbots für politisch verfolgte Ausländer an die Stellung eines Asylantrags * Abschiebung von Ausländern/Bindung des Abschiebeverbots für politisch verfolgte Ausländer an die Stellung eines Asylantrags
Original: Gesetz zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich (G-SIG: 10020549)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C81; Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz vom 8. April 1986; Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz siehe GESTA/9.WP/S.78, Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz (Entwurf von SPD,FDP) siehe GESTA/9.WP/S.331 <br><br><b>Inhalt:</b> Einbringung des bills zum Versorgungsausgleich vom 15.9.1982 (BT-Drs 9/1981) mit geringen Änderungen; Ersetzen der Beitragszahlungspflicht des § 1587b Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz BGB durch flg. bargeldlose Ausgleichsformen: Ausdehnung des für Beamte und Berufssoldaten geltenden Quasi-Splitting auf andere Versorgungsarten, fiktive Nachversicherung für Widerrufsbeamte und Zeitsoldaten, erweitertes Splitting in begrenztem Umfang, Realteilung für bestimmte Arten von Anwartschaften (Betriebsrenten, berufsständische Versorgungen), Verstärkung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in bestimmten Fällen, Einfügung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.1980 geforderten Härteregelungen für bestimmte Fälle in das BGB; Änderung des § 1587 BGB, der §§ 1303,1304a bis c und 1402 Abs. 8 RVO; §§ 82,83a bis c und 124 Abs. 8 Angestelltenversicherungsgesetz; §§ 95 und 96a Reichsknappschaftsgesetz; §§ 22 Abs. 2 Satz 5 und § 57 Beamtenversorgungsgesetz; § 55c und § 55d Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz; § 18 Abs. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung; Aufhebung des Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften vom 14.6.1976. Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und erweitertes Splitting führen zu Mehrkosten, die derzeit nicht beziffert werden können. Die Härteregelung könnte eine gewisse Kostenentlastung hervorrufen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Splittingverfahren * Nachversicherung in der Rentenversicherung/ Fiktive Nachversicherung beim Versorgungsausgleich für Widerrufsbeamte und Zeitsoldaten * Bundesverfassungsgericht/ Einfügung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleich vom 28.2.1980 geforderten Härteregelungen für bestimmte Fälle in das BGB * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung des § 1587 BGB betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 1303,1304a bis c und 1402 Abs. 8 RVO betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Angestelltenversicherungsgesetz/ Änderung der §§ 82,83a bis c und 124 Abs. 8 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 95 und 96a Reichsknappschaftsgesetz betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung der §§ 22 Abs. 2 Satz 5 und 57 BeamtVG betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Soldatenversorgungsgesetz/ Änderung des § 55c und des § 55d Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Betriebliche Altersversorgung/Änderung des § 18 Abs. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Versorgung/Aufhebung des Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften vom 14.6.1976 im Zuge der Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich
Original: Gesetz über das Einsichtsrecht in Umweltakten (Akteneinsichtsrechtsgesetz - AERG) (G-SIG: 10020575)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> 34 Vorschriften für Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie für Bau- und Planungsvorschriften im Sinne des Par. 2 Abs. 3 AERG <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Rechtsanspruch für natürliche und juristische Personen auf Akteneinsicht bei Umweltgefährdungen unter Wahrung des Datenschutzes, beschränktes Einsichtsrecht bei notwendiger Geheimhaltung, Pflicht zur Veröffentlichung von Aktenordnungen, Veröffentlichung von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Einsicht in Datensammlungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften; Änderung der §§ 10 und 27 BImSchG sowie des § 22 ChemG. Das act ist mit Kosten verbunden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/act über das Einsichtsrecht in Umweltakten * Geheimschutz/Regelung der Geheimhaltung bei Umweltakten * Akten/ Pflicht zur Veröffentlichung von Aktenordnungen * Verwaltungsvorschrift/Veröffentlichung allgemeiner Verwaltungsvorschriften * Bundes-Immissionsschutzgesetz/Änderung der §§ 10 und 27 BImSchG betr. Akteneinsicht * Chemikaliengesetz/ Änderung des § 22 ChemG betr. Akteneinsicht
Original: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" (G-SIG: 10020614)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Bundesergänzungsgesetz, 18.9.1953, S.1387 Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), 29.6.1956, S.562 BEG-Schlußgesetz, 14.9.1965, S.1315 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Stiftungsmittel an Personen, die durch NS-Unrechtsmaßnahmen geschädigt und nicht ausreichend entschädigt worden sind. Dem Bund entstehen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Nationalsozialistisches Verbrechen * Entschädigung
Original: Gesetz zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Strafvollzug (G-SIG: 10020613)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ StVollzG: Inanspruchnahme frei praktizierender Ärzte durch Strafgefangene, Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung, Ausgliederung des medizinischen Dienstes in den Vollzugsanstalten aus der Zuständigkeit der Justizbehörden und Unterstellung unter die Landesgesundheitsbehörden. Für den Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ärztliche Versorgung/act zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Strafvollzug * Strafgefangener/Einbeziehung Strafgefangener in die gesetzliche Krankenversicherung * Gesetzliche Krankenversicherung/Einbeziehung Strafgefangener in die gesetzliche Krankenversicherung * Justizvollzugsanstalt/Ausgliederung des medizinischen Dienstes in den Vollzugsanstalten aus der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung, Unterstellung unter die Landesgesundheitsbehörden * Amtsarzt/Ausgliederung des medizinischen Dienstes in den Vollzugsanstalten aus der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung, Unterstellung unter die Landesgesundheitsbehörden
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (G-SIG: 10020208)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch XF03 <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie des Rates der EG 79/409/EWG (EG-Vogelschutzrichtlinie), ABl. L 103, S.1 Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19.9.79 (Berner Konvention) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 2 Bundesjagdgesetz: Streichung der in der EG- Vogelschutzrichtlinie und im Anhang II der Berner Konvention genannten Tierarten aus dem Katalog jagdbarer Arten. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das act keine zusätzlichen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Artenschutz * Vogelschutz * Naturschutz
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (G-SIG: 10020249)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch Q07 und Q09 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 29a BNatSchG: Ausdehnung der Klagebefugnis bei Verstößen gegen Naturschutzbestimmungen auf anerkannte Verbände ohne das Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung. Dem Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Naturschutz * Verbandsklage * Landschaftsschutz
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (G-SIG: 10020329)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch Q07 und Q08 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1,8,15 und 29 sowie Einführung eines § 29a BNatSchG: Revision der Landwirtschaftsklausel unter Betonung der Verantwortung von Land- und Forstwirtschaft für Natur- und Landschaftsschutz, Erweiterung der Mitwirkungsrechte für Naturschutzverbände im Verwaltungsverfahren und Einführung der Verbandsklage. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Umweltschutz * Naturschutz * Landschaftsschutz * Landwirtschaft/ Revision der Landwirtschaftsklausel im Bundesnaturschutzgesetz * Verbandsklage/Einführung der Klagebefugnis für anerkannte Naturschutzverbände * Mitwirkungsrecht/Erweiterung der Mitwirkungsrechte für Naturschutzverbände im Verwaltungsverfahren * Verwaltungsverfahren/Erweiterung der Mitwirkungsrechte für Naturschutzverbände im Verwaltungsverfahren
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) (G-SIG: 10020422)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch Q08 und Q09 <br><br><b>Inhalt:</b> Grundlegende Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, Ersetzung der Landwirtschaftsklausel durch eine Positivliste, Neuregelung der Voraussetzungen für die Untersagung von Eingriffen in Natur und Landschaft und der Ausgleichsmaßnahmen, Verbesserung des Biotopschutzes, Informationspflicht der Naturschutz- und Planungsbehörden, Einbeziehung des gesamten Artenschutzrechts, Neuregelung der Verbandsbeteiligung und Einführung der Verbandsklage; Neufassungsermächtigung, Aufhebung der Bundesartenschutzverordnung, des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft und verschiedener landesrechtlicher Vorschriften. Durch höheren Verwaltungsaufwand entstehen nicht abschätzbare Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaft/Ersetzung der Landwirtschaftsklausel durch eine Positivliste * Biotopschutz/Verbesserung des Biotopschutzes * Auskunftspflicht/Regelung für die Informationspflicht der Naturschutz- und Planungsbehörden * Bundesartenschutzverordnung/ Einbeziehung des gesamten Artenschutzrechts in das Bundesnaturschutzgesetz, Aufhebung der Bundesartenschutzverordnung, des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft und verschiedener l * Bürgerbeteiligung/Regelung des Beteiligungsrechts für Verbände im Vorverfahren gem. BNatSchG * Verbandsklage/Einführung der Verbandsklage im Bereich des Naturschutzes
Original: Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C34, C72 und C76; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der Bundesregierung C76 (BT-Drs 10/5305) u.d.T. "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz)", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafprozeß, Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten, Beiordnung eines Rechtsbeistands auf motion, Ausschluß der Öffentlichkeit auf motion des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten, Berücksichtigung des Täter-Opfer- Ausgleichs bei der Strafzumessung, Einführung einer Geldstrafe auf Bewährung, Einstellung von Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs und Ermöglichung häufigerer Adhäsionsverfahren; Änderung des § 46 und Einfügung eines § 58a StGB, Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO, Änderung des § 172 GVG und des § 102 BRAGO. Zusätzlichen Kosten bei den Ländern durch die Beiordnung des Beistands stehen mögliche Kosteneinsparungen entgegen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verbrechensopfer/Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Körperverletzung/ Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Strafprozeß/Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Rechtsbeistand/Beiordnung eines Rechtsbeistands für den Verletzten im Strafprozeß auf motion * Zeuge/ Ausschluß der Öffentlichkeit bei Strafprozessen auf motion des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Sexualstraftat/Ausschluß der Öffentlichkeit bei Strafprozessen auf motion des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Strafzumessung/Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung * Geldstrafe/ Einführung von Geldstrafen auf Bewährung * Strafaussetzung zur Bewährung/Einführung von Geldstrafen auf Bewährung * Adhäsionsverfahren (Strafverfahren)/Häufigere Durchführung von Adhäsionsverfahren * Strafgesetzbuch/Änderung des § 46 und Einfügung eines § 58a StGB betr. Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung und Einführung einer Geldstrafe auf Bewährung * Strafprozeßordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafprozeß * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 172 GVG betr. Ausschluß der Öffentlichkeit auf motion eines Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung des § 102 BRAGO betr. Beistand für einen Verletzten im Strafprozeß
Original: Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (G-SIG: 10020611)
Germany · Bundesrat · 8 August 2024
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<b>Inhalt:</b> Erhaltung der im Lastenausgleich angefallenen Akten als Material über die Ostgebiete des Deutschen Reiches und der ost- und südosteuropäischen Siedlungsgebiete, Übertragung der Zuständigkeit für die zentrale Archivierung auf den Bund, Einrichtung eines Lastenausgleichsarchivs im Bundesarchiv, Verpflichtung der Länder zur Abgabe des Materials in aufbereiteter Form. Vom Bundesrat nicht behandelt wegen Ablaufs der 10. Wahlperiode; von der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebracht am 29.1.87 (Nicht als Drs erschienen gem. BT Beschluß vom 4.12.86). Bund, Ländern und Gemeinden entstehen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegsfolgen/act über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts * Lastenausgleich * Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie * Volksdeutscher * Bundesarchiv
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 10020612)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Inhaltlich im wesentlichen gleichlautende Abkommen mit Frankreich (siehe GESTA/8.WP/S.416), Luxemburg (siehe GESTA/9.WP/S.230), Belgien (siehe GESTA/9.WP/S.240) und der Schweiz (siehe GESTA/10.WP/ XB07)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ratifikationsgesetz nach dem Muster bereits bestehender bilateraler Abkommen<br /> <br /> Vom Bundesrat im 1. Durchgang nicht behandelt wegen Ablaufs der 10. Wahlperiode<br /> <br /> Von der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebracht am 29.1.87 (Nicht als Drs erschienen gem. BT Beschluß vom 4.12.86). Durch den gegenseitigen Verzicht auf Kostenerstattung ist ein Ausgleich bei künftigen Hilfeleistungen zu erwarten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Katastrophenhilfe/act zu dem Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Original: Gesetz zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (G-SIG: 10020539)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Montanmitbestimmungssicherungsgesetz siehe GESTA/9.WP/S.154 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Weitergeltung der Montan-Mitbestimmung bei Änderung der Unternehmensstruktur, wenn eine Beziehung zum Montanbereich erhalten bleibt, Erweiterung der Möglichkeit zum Abschluß von Vereinbarungen über die Anwendung der Montan-Mitbestimmung zwischen Unternehmen und Gewerkschaften; Änderung des § 1 Montan-Mitbestimmungsgesetz, der §§ 2 und 16 Mitbestimmungsergänzungsgesetz und des § 2 des Saarländischen Gesetzes Nr.560 über die Einführung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie. Das act verursacht keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Saarland, Land/Änderung des § 2 des Saarländischen Gesetzes Nr.560 über die Einführung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie betr. Weitergeltung der Mitbestimmung bei Unternehmensänderungen * Unternehmen/Änderung des § 2 des Saarländischen Gesetzes Nr.560 über die Einführung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie betr. Weitergeltung der Mitbestimmung bei Unternehmensänderungen
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater (G-SIG: 10020584)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Europäische Impulse:</strong> Europaratsübereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatlichkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Schaffung einer erweiterten Wahlmöglichkeit für die Ableistung des Wehrdienstes durch Wehrpflichtige Doppelstaater im deutsch-dänischen Grenzgebiet. Das Abkommen verursacht keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Dänemark/act zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater * Doppelstaatigkeit/ act zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern (G-SIG: 10020585)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Inhaltliche Anlehnung an das Europaratsübereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Bindung der Wehrdienstpflicht an das Land des ständigen Aufenthalts, Anerkennung der einmaligen Erfüllung der Wehrpflicht sowie von evtl. Befreiungstatbeständen in einem Vertragsstaat auch vom anderen Vertragsstaat. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Argentinien/act zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern * Doppelstaatigkeit/act zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern
Original: Gesetz zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (G-SIG: 10020581)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Ergänzung des Verwaltungsverfahrensgesetzes um Regelungen für den Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes auch für die Vergangenheit in Anlehnung an § 44a BHO, Regelung der Erstattungspflicht; Änderung der §§ 48,49 und 50 sowie Einfügung eines § 49a VwVfG, Aufhebung des § 44a BHO und Änderung der §§ 151 und 152 AFG. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verwaltungsakt * Bundeshaushaltsordnung/Aufhebung des § 44a BHO betr. Widerruf von Verwaltungsakten * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 151 und 152 AFG betr. Widerruf von Verwaltungsakten
Original: Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (G-SIG: 10020535)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Inhalt:</strong> Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden an unabhängige Wählervereinigungen bis zu 500 DM bzw. 1000 DM jährlich. Eine Quantifizierung der Steuerausfälle ist nicht möglich. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Spende * Steuerbefreiung