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39 ingested bills from Germany in 1983. Walk years back as far as this source still publishes.

Bill· Gesetzgebung10/120rejected

Act zur Aufhebung der unmittelbaren Kostenbeteiligung der Versicherten an der Krankenhaus- und Kurbehandlung (Selbstbeteiligungs-Aufhebungsgesetz - SAG) (G-SIG: 10020060)

Original: Gesetz zur Aufhebung der unmittelbaren Kostenbeteiligung der Versicherten an der Krankenhaus- und Kurbehandlung (Selbstbeteiligungs-Aufhebungsgesetz - SAG) (G-SIG: 10020060)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Siehe Haushaltsbegleitgesetz 1983 (BR Drs. 452/82 bzw. BT Drs. 9/ 2074, s.a.GESTA/9.WP/S.133 bzw. S.364) Siehe auch G03 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der Reichsversicherungsordnung und anderer Sozialversicherungsgesetze: ersatzlose Streichung der Bestimmungen über die unmittelbare Kostenbeteiligung. Das act führt zu Mindereinnahmen von 0,28 Mrd DM bei den Versicherungsträgern. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kur (Heilverfahren)/Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kurkosten * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch §§ RVO betr. Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 20 und 84 betr. Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 42 und 97 betr. Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung § 5a betr. Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung * Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung § 6a betr. Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung * Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung von Artikel 2 § 3c KnVNG betr. Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung * Altershilfe für Landwirte/Änderung der §§ 7 und 9 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte, Änderung § 6c des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte: Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung der §§ 11, 17 und 117 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte betr. Aufhebung der Bestimmungen über die Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten der Krankenhaus- und Kurbehandlung

Bill· Gesetzgebung10/562open

... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 10020131)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Bezug:</strong> Gesetzentwurf gleicher Materie siehe auch C29 und C34 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 177 bis 179 StGB: Anwendung der Strafbestimmungen (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung) im ehelichen Bereich. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sexualstrafrecht/... Strafrechtsänderungsgesetz * Sexualstraftat * Sexueller Mißbrauch * Vergewaltigung * Ehe * Ehegatte

Bill· Gesetzgebung10/585open

Act zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten (G-SIG: 10020136)

Original: Gesetz zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten (G-SIG: 10020136)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie siehe auch C29 und C32 BVerfGE 38, S. 105 Siehe auch C71, C72 und C76. <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausdehnung der Strafbarkeit der Vergewaltigung gem.§§ 177 bis 179 StGB auf den ehelichen Bereich, Erweiterung des 5. Buches der StPO um den Abschnitt &quot;Beistand des Verletzten&quot; mit den §§ 402a und b, Ergänzung der Vorschriften des GVG durch § 171b über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung, wenn eine Vergewaltigung Gegenstand des Verfahrens ist, Änderung § 102 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Durch die Beiordnung des Beistandes entstehen den Ländern zusätzliche Kosten, soweit diese nicht vom Verurteilten beigetrieben werden können und soweit sie nicht ohnehin im Rahmen der Prozeßkostenhilfe für die Nebenklage anfallen würden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Vergewaltigung * Ehe/Ausdehnung der Strafbarkeit der Vergewaltigung gem.§§ 177 bis 179 StGB auf den ehelichen Bereich * Strafgesetzbuch/ Ausdehnung der Strafbarkeit der Vergewaltigung gem.§§ 177 bis 179 StGB auf den ehelichen Bereich * Strafprozeßordnung/Erweiterung des 5. Buches der StPO um den Abschnitt &quot;Beistand des Verletzten&quot; mit den §§ 402a und 402b bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung * Beistand des Verletzten/Erweiterung des 5. Buches der StPO um den Abschnitt &quot;Beistand des Verletzten&quot; mit den §§ 402a und 402b bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung * Gerichtsverfassungsgesetz/Ergänzung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes durch § 171b über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung, wenn eine Vergewaltigung Gegenstand des Verfahrens ist * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 102 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte betr. Gebührenregelung des Beistandes der Verletzten in einem Verfahren, in dem eine Vergewaltigung Gegenstand des Verfahrens ist

Bill· Gesetzgebung10/554open

Act zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (G-SIG: 10020092)

Original: Gesetz zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (G-SIG: 10020092)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> 19. Tagung der Generalkonferenz der UNESCO in Nairobi 1976 <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Zollbefreiungen: Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 und 1028/79 des Rates der EG vom 8.5.79, ABl. L 134, S. 1, 8 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Befreiung von Zöllen und Abgaben für Bücher, Kunstwerke, Bild- und Tonmaterial, wissenschaftliche Instrumente sowie Gegenstände für Blinde und sonstige Behinderte. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Wissenschaft/act zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters * Zollbefreiung/Zollbefreiungen für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters * Buch * Kunstwerk * Blinder * Behinderter * Film * Tonträger

Bill· Gesetzgebung411/83rejected

... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 10020114)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie siehe auch C32 und C34 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 177 bis 179 StGB: Ausdehnung der Straftatbestände der Notzucht, sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger auf den ehelichen Bereich; Einführung eines § 171b GVG: Ergänzung der Vorschriften über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung zur Verbesserung des Schutzes der Intimsphäre von Zeuginnen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 117 bis 179 StGB: Ausdehnung der Straftatbestände der Notzucht, sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger auf den ehelichen Bereich * Vergewaltigung * Ehegatte/Änderung der §§ 117 bis 179 StGB: Ausdehnung der Straftatbestände der Notzucht, sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger auf den ehelichen Bereich * Gerichtsverfassungsgesetz/Einfügung eines § 171b GVG: Ergänzung der Vorschriften über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung zur Verbesserung des Schutzes der Intimsphäre von Zeuginnen * Zeuge/Einführung eines § 171b GVG: Ergänzung der Vorschriften über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung zur Verbesserung des Schutzes der Intimsphäre von Zeuginnen * Frauenpolitik

Bill· Gesetzgebung10/519open

Act zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung zur Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise Missile) in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10020127)

Original: Gesetz zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung zur Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise Missile) in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10020127)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> BVerfGE 8, 104, 115 (Mitwirkung an der Staatswillensbildung) Petition des Forums &quot;Richter und Staatsanwälte für den Frieden&quot; vom 22.6.83 und des Kommitees für Grundrechte und Demokratie e.V. vom 10.7.83 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Durchführung einer Volksbefragung vor einer Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenwaffen (Pershing II, Cruise Missile) in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kosten belaufen sich entsprechend den Kosten, die beim Wahlverfahren einer Bundestagswahl entstehen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Atomwaffen/act zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung zur Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise Missile) in der Bundesrepublik Deutschland * NATO-Doppelbeschluß/act zur Durchführung einer konsultativen Volksbefragung zur Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise Missile) in der Bundesrepublik Deutschland

Bill· Gesetzgebung10/491open

Act zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (G-SIG: 10020071)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (G-SIG: 10020071)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 592/81, BT Drs. 9/1480, s.a.GESTA/9.WP/S.481) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 17 Abs. 5 KHG: Nichtanwendung der Pflegesätze von nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz geförderten Krankenhäusern auf Hochschulkliniken. Der Entwurf verursacht in den öffentlichen Haushalten keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Pflegekosten/act zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze * Universitätsklinik/act zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze

Bill· Gesetzgebung217/83concluded

Act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020043)

Original: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020043)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe gleicher Materie siehe B07 und B17 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst durch: 1. Ausdehnung einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen gem. § 48a BRRG und § 79a BBG auf 9 Jahre, Änderung § 48a Abs.2 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes; 2.Einführung einer Teilzeitbeschäftigung nach § 44a BRRG und § 72a BBG bei einer Befristung bis zum 31.12.1989. Die höheren Sozial- und Gemeinkosten der Teilzeitbeschäftigung hängen von der Zahl der Beamten ab, die von der erweiterten Teilzeibeschäftigung Gebrauch machen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Dienst * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung § 48a BRRG betr. Ausdehnung einer Beurlaubung im öffentlichen Dienst auf 9 Jahre und § 44a BRRG betr. Einführung einer Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Bundesbeamtengesetz/Änderung § 79a BBG betr. Ausdehnung einer Beurlaubung im öffentlichen Dienst auf 9 Jahre und § 72a BBG betr. Einführung einer Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Teilzeitbeschäftigung/Einführung einer arbeitsmarktbezogenen Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst gem. § 44a BRRG und 72a BBG bei einer Befristung bis zum 31.12.1989 * Richtergesetz/Änderung § 48a Abs.2 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes betr. Erweiterung der Beurlaubung bis zu 9 Jahren * Lehrer/Schaffung von Arbeitsplätzen für Lehrer

Bill· Gesetzgebung245/83concluded

... act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020054)

Original: ... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020054)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe gleicher Materie siehe B05 und B17 <br><br><b>Inhalt:</b> Erschließung weiterer Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst durch Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie einer Teilzeitbeschäftigung für Beamte und Richter, Änderung §§ 44 und 48 BRRG, 72 und 79 BBG, 48, 62, 76 und 78 DRG, 78 BPersVG, 5, 14 und 48 BeamtVG, 26 Soldatenversorgungsgesetz. Den Mehrkosten im personellen Bereich durch Beschäftigung einer größeren Anzahl von Personen stehen die Einsparungen bei den beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Beamten gegenüber, deren Höhe nicht quantifizierbar ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beurlaubung/Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie einer Teilzeitbeschäftigung für Beamte und Richter * Teilzeitbeschäftigung/Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie einer Teilzeitbeschäftigung für Beamte und Richter * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung §§ 44 und 48 BRRG betr. Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Bundesbeamtengesetz/ Änderung §§ 72 und 79 betr. Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Deutsches Richtergesetz/Änderung §§ 48, 62, 76 und 78 des Deutschen Richtergesetzes betr. Einführung einer Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge * Bundespersonalvertretungsgesetz/ Änderung § 78 BPersVG betr. Mitbestimmung des Personalrats bei Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung §§ 5, 14 und 48 Beamtenversorgungsgesetz betr. Beurlaubung ohne Dienstbezüge mit Verminderung der Versorgungsanwartschaft sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 26 Soldatenversorgungsgesetz betr. Beurlaubung ohne Dienstbezüge mit Verminderung der Versorgungsanwartschaft sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Öffentlicher Dienst

Bill· Gesetzgebung306/83rejected

Act zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (G-SIG: 10020072)

Original: Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (G-SIG: 10020072)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 9 und 69 BeamtVG: Anrechnung der Zeiten kriegsbedingten Notdienstes als ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Dem Bund entstehen Kosten in Höhe von ca. 2,0 Mio DM jährlich, den Ländern von ca. 1,6 Mio DM und den Kommunen von ca. 0,4 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Dienstzeit (Arbeitszeit) * Ruhegehalt * Kriegsfolgen

Bill· Gesetzgebung52/83rejected

Act zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Schäden durch Pflanzenbehandlungsmittel (Pflanzenbehandlungsmittelgesetz - PflBG) (G-SIG: 10020005)

Original: Gesetz zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Schäden durch Pflanzenbehandlungsmittel (Pflanzenbehandlungsmittelgesetz - PflBG) (G-SIG: 10020005)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie der Bundesregierung siehe F05<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Sicherung der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln; Einführung eines Sachkundenachweises für Anwender, Einschränkung bzw. Verbot der Anwendung von Herbiziden in Wasserschutzgebieten, öffentlichen Anlagen, Haus- und Kleingärten<br /> <br /> Verkürzung der Zulassungsdauer von 10 auf 5 Jahre, Verbot der Ausfuhr von Mitteln mit im Inland verbotenen Wirkstoffen<br /> <br /> Einführung einer amtlichen Zulassungspflicht für Geräte zum Ausbringen von Pflanzenbehandlungsmitteln<br /> <br /> Begründung einer Gefährdungshaftung für Hersteller von Herbiziden<br /> <br /> Arbeitsschutzvorschriften des Chemikaliengesetzes werden im Bereich der Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln für anwendbar erklärt. Es entstehen keine Kosten in den öffentlichen Haushalten, soweit der vermehrte Verwaltungs- und Prüfungsaufwand durch Gebühren ausgeglichen wird.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/act zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Schäden durch Pflanzenbehandlungsmittel

Bill· Gesetzgebung299/83rejected

Act über den Verkehr mit 2,4,5-T (2,4,5-T-act) (G-SIG: 10020070)

Original: Gesetz über den Verkehr mit 2,4,5-T (2,4,5-T-Gesetz) (G-SIG: 10020070)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Identischer Entwurf der SPD siehe F10 Presseverlautbarung der Biologischen Bundesanstalt vom 25.8.82; Schreiben der Biologischen Bundesanstalt an das Bundesgesundheitsamt vom 5.7.82 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Anwendung des 2,4,5-T-haltigen Pflanzenbehandlungsmittels. In den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pflanzenbehandlungsmittel

Bill· Gesetzgebung312/83rejected

Act über die Gewährung einer Hilfe zur Sicherung des Eigentums an aus öffentlichen Haushalten geförderten Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (Wohneigentumssicherungsgesetz) (G-SIG: 10020073)

Original: Gesetz über die Gewährung einer Hilfe zur Sicherung des Eigentums an aus öffentlichen Haushalten geförderten Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (Wohneigentumssicherungsgesetz) (G-SIG: 10020073)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Hilfe für Eigentümer öffentlich geförderten Wohnraums in Fällen individueller, vorübergehender Notlagen durch Aufwendungs- oder einmalige Darlehen zur Sicherung des geförderten Wohnungseigentums. Bei durchschnittlich 1000 bis 1500 Fällen für unterschiedliche Zeiträume werden die Kosten für 1984 auf ca. 20 Mio DM, für 1985: 28 Mio DM, 1986: 34 Mio DM, 1987: 36 Mio DM, 1988: 16 Mio DM, 1989: 8 Mio DM und 1990 3 Mio geschätzt, wovon 90 v.H. der Bund, 10 v.H. die Länder tragen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungsbauförderung * Subvention/Nachsubvention für Eigentümer öffentlich geförderten Wohnraums in Fällen individueller, vorübergehender Notlagen zur Sicherung des geförderten Wohnungseigentums

Bill· Gesetzgebung329/83rejected

Achtes act zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (8.BAföGÄndG) (G-SIG: 10020083)

Original: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (8.BAföGÄndG) (G-SIG: 10020083)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Haushaltsbegleitgesetz 1983, BGBl I, S. 1857, Artikel 16 <br><br><b>Inhalt:</b> Förderungsrechtliche Gleichstellung der bei den Eltern wohnenden Schüler von Berufsaufbauschulen und Fachoberschulklassen mit denen der Abendhaupt- und Abendrealschulen; Gewährung von Ausbildungsförderung an besonders bedürftige, bei den Eltern wohnende Schüler der übrigen Schulformen der Sekundarstufe II, Änderung §§ 12, 15, 25 und 68 BAföG. Durch das act entstehen Bund und Ländern folgende Kosten: für das Jahr 1983 (ab 1.8.1983) 125 Mio DM (davon 81,3 Mio DM für den Bund), für die Jahre 1984 und 1985 je 300 Mio DM (davon 195 Mio DM für den Bund) und für das Jahr 1986 340 Mio DM (davon 221 Mio DM für Bund). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausbildungsförderung * Schüler * Fachoberschule/Förderungsrechtliche Gleichstellung der bei den Eltern wohnenden Schüler von Berufsaufbauschulen und Fachoberschulklassen mit denen der Abendhaupt- und Abendrealschulen * Berufsaufbauschule/ Förderungsrechtliche Gleichstellung der bei den Eltern wohnenden Schüler von Berufsaufbauschulen und Fachoberschulklassen mit denen der Abendhaupt- und Abendrealschulen

Bill· Gesetzgebung766/73concluded

Act zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer

Original: Gesetz zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer

Germany · Bundesrat · 21 January 2025

Translated from German

Erhebung einer Einheitssteuer für PKW von 150 DM, bei PKW mit mehr als 123 PS von 300 DM; Entrichtung der Steuer jährlich im voraus durch Erwerb einer Steuerplakette<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch GESTA 7. WP D028

Bill· Gesetzgebung10/272open

... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 10020031)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Bezug:</strong> Gesetzentwurf wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 47/82, s.a.GESTA/9.WP/S.439) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 78c Abs. 3 StGB betr. Eintritt der Verlängerung der Verjährungsfrist bei Eröffnung des Hauptverfahrens, insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen, und der nachfolgenden Unterbrechungshandlungen, sofern sie vor Ablauf der doppelten Verjährungsfrist vorgenommen worden sind. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verjährung * Wirtschaftskriminalität * Strafgesetzbuch * Strafverfolgung

Bill· Gesetzgebung10/374open

Act zur Änderung des Haftpflichtgesetzes (G-SIG: 10020057)

Original: Gesetz zur Änderung des Haftpflichtgesetzes (G-SIG: 10020057)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 507/80, BT Drs. 9/138,s.a.GESTA/9.WP/S.429) OLG Celle Entscheidung vom 26.4.72 (9 U 125/71) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 1 HPflG: Gleichstellung der Schlepplifte mit den Schwebebahnen und Einbeziehung in die Gefährdungshaftung des Haftpflichtgesetzes. Für die öffentlichen Haushalte entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schlepplift

Bill· Gesetzgebung293/83concluded

Act zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 10020069)

Original: Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 10020069)

Germany · Bundesrat · 13 June 2023

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 3 und 93 sowie Einfügung eines § 3a BSHG: Kostenreduzierung bei den Sozialhilfeträgern durch bedarfsgerechte Begrenzung des Angebots an Einrichtungen für alte und behinderte Menschen unter entsprechender Anpassung des Wunschrechts auf Unterbringung bei gleichzeitigem Vorrang offener, vorstationärer Hilfen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Altenheim * Alter Mensch * Ambulante Krankenpflege * Behinderter * Pflegeheim * Sozialer Hilfsdienst

Bill· Gesetzgebung313/83rejected

Act zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (G-SIG: 10020074)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (G-SIG: 10020074)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch D01 <br><br><b>Inhalt:</b> Auszahlung der Investitionszulage an Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie durch die für die jeweils betroffenen Betriebsstätten zuständigen Finanzämter aus Gründen der sachgerechten Zuordnung der Belastung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eisen- und Stahlindustrie/act zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie * Finanzamt/Auszahlung der Investitionszulage für Investitionen der Eisen- und Stahlindustrie durch die für die jeweils betroffenen Betriebsstätten zuständigen Finanzämter

Bill· Gesetzgebung340/83rejected

Act zur steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmer (Arbeitnehmer-Entlastungsgesetz 1984) (G-SIG: 10020084)

Original: Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmer (Arbeitnehmer-Entlastungsgesetz 1984) (G-SIG: 10020084)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Jahresgutachten des Sachverständigenrates 1975 und Länderwirtschaftsbericht der OECD <br><br><b>Inhalt:</b> Belebung der privaten Nachfrage durch Steuerentlastung bei den Arbeitnehmern: Anhebung des Arbeitnehmer-Freibetrags von 480 auf 1000 DM und der Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,36 DM auf 0,50 DM; Änderung der §§ 9, 19 und 52 sowie Einfügung eines § 21a EStG. Zu erwartende Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 4 Mrd DM (Entlastungsjahr) sollen durch Mittel aus dem Mehraufkommen der zum 1.7.1983 erfolgten Mehrwertsteuererhöhung gedeckt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerentlastung * Nachfrage (Marktmechanismus)/Belebung der privaten Nachfrage durch steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer * Arbeitnehmerfreibetrag gem.Einkommensteuergesetz/Anhebung des Arbeitnehmer-Freibetrags von 480 DM auf 1000 DM * Kilometer- Pauschbetrag gem.Einkommensteuergesetz/Anhebung der Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von 0,36 DM auf 0,50 DM * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 9, 19 und 52 sowie Einfügung eines § 21a EStG betr. Steuerentlastung der Arbeitnehmer

Bill· Gesetzgebung43/83rejected

Act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen (Schwefelabgabengesetz) (G-SIG: 10020004)

Original: Gesetz über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen (Schwefelabgabengesetz) (G-SIG: 10020004)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Gemeinsamer Bericht "Waldschäden durch Luftverunreinigungen" des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bundesministers des Innern und des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 25.10.82 <br><br><b>Inhalt:</b> Verringerung der Schwefeldioxidemissionen, insbesondere bei Altanlagen, durch Erhebung einer Abgabe von je 2000 DM pro ausgestoßene Tonne Schwefeldioxid, deren Aufkommen zur Förderung neuer Feuerungs- und Reinigungstechniken verwendet wird, Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der heimischen Kohle. Es kann sich der Endverbraucherpreis für Strom aus rauchgasentschwefelten Kraftwerken um 1 bis 1,5 Pfg je kWh erhöhen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abgaben/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen * Schwefeldioxid/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen * Luftreinhaltung/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen * Rauchgasentschwefelung/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen * Saurer Regen/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen * Feuerungsanlage * Steinkohle/Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der heimischen Kohle durch Erhebung einer Schwefelabgabe * Wald/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen

Bill· Gesetzgebung314/83concluded

... act zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020075)

Original: ... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020075)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B07<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst durch Eröffnung der Möglichkeit für Beamte und Richter ab dem 60. Lebensjahr unter Kürzung der Versorgungsbezüge in den Ruhestand zu treten; Änderung § 26 Abs.3 BRRG, § 42 Abs.3 BBG, § 48 Abs.3 Deutsches Richtergesetz und § 14 Abs.3 BVG. Bei 500 Antragstellern pro Jahr wird der Versorgungshaushalt mit jährlichen Mehrkosten von DM 21,4 Mio belastet. Weitere Mehrkosten in Höhe von DM 1,8 Mio entstehen bei entsprechenden Neueinstellungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Öffentlicher Dienst * Ruhestand/Vorzeitiger Ruhestand für Beamte und Richter ab dem 60. Lebensjahr zur Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung § 26 Abs.3 BRRG betr. Ruhestand für Beamte ab dem 60. Lebensjahr * Bundesbeamtengesetz/Änderung § 42 Abs.3 BBG betr. Ruhestand für Beamte ab dem 60. Lebensjahr * Deutsches Richtergesetz/Änderung § 48 Abs.3 Deutsches Richtergesetz betr. Ruhestand für Richter ab dem 60. Lebensjahr * Bundesversorgungsgesetz/Änderung § 14 Abs.3 BVG betr. Kürzung der Versorgungsbezüge für mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand getretenen Beamten * Versorgungsbezüge/Änderung § 14 Abs.3 BVG betr. Kürzung der Versorgungsbezüge für mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand getretenen Beamten

Bill· Gesetzgebung215/83rejected

... act zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (... WiKG) (G-SIG: 10020042)

Original: ... Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (... WiKG) (G-SIG: 10020042)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill ähnlicher Materie wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 219/82, BT Drs. 9/2008, s.a.GESTA/9.WP/S.449) Siehe auch C08 und C26 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufnahme des Ausschreibungsbetrugs als Gefährdungstatbestand in § 264a StGB und Zuweisung in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammern durch Änderung des § 74c GVG; Einfügung eines § 14a und Änderung des § 16 AÜG zur Strafandrohung für illegale Arbeitnehmerüberlassung. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Aufnahme des Ausschreibungsbetrugs als Gefährdungstatbestand in § 264a StGB * Ausschreibung/Aufnahme des Ausschreibungsbetrugs als Gefährdungstatbestand in § 264a StGB * Betrug/Aufnahme des Ausschreibungsbetrugs als Gefährdungstatbestand in § 264a StGB * Gerichtsverfassungsgesetz/Zuweisung des Ausschreibungsbetrugs in den Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsstrafkammern durch Änderung des § 74c GVG * Gerichtliche Zuständigkeit/Zuweisung des Ausschreibungsbetrugs in den Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsstrafkammern durch Änderung des § 74c GVG * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Einfügung eines § 14a und Änderung des § 16 AÜG zur Strafandrohung für illegale Arbeitnehmerüberlassung * Illegale Beschäftigung/Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch Strafandrohung für illegale Arbeitnehmerüberlassung * Strafkammer/Zuweisung des Ausschreibungsbetrugs in den Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsstrafkammern durch Änderung des § 74c GVG

Bill· Gesetzgebung10/139open

Act zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften (G-SIG: 10020007)

Original: Gesetz zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften (G-SIG: 10020007)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch G31 und G37 Internationales Abkommen über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen vom 29.6.1906, RGBl 1911, S. 5. bill wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 281/82, BT Drs. 9/2362, s.a.GESTA/9.WP/S.483) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung überholter Arbeitsschutzbestimmungen; Änderung der §§ 17- 20 der Arbeitszeitordnung: Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Höchstarbeitszeit und Ruhepausen, Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe; Änderung der §§ 7 und 8 des Schwerbehindertengesetzes: Anrechnung schwerbehinderter Auszubildender auf die Beschäftigungsquote des Betriebs (Erneute Vorlage von Drs 281/82). Das act verursacht in den öffentlichen Haushalten keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Beschäftigung/act zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften * Schwerbehindertengesetz/ Änderung der §§ 7 und 8: Anrechnung schwerbehinderter Auszubildender auf die Beschäftigungsquote des Betriebs * Arbeitsschutz/Aufhebung überholter Arbeitsschutzbestimmungen * Arbeitszeitordnung/Änderung der §§ 17-20 der Arbeitszeitordnung: Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Höchstarbeitszeit und Ruhepausen, Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe * Nachtarbeit/Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe * Backgewerbe/Aufhebung des Nachtbackverbots

Bill· Gesetzgebung180/83rejected

Act zur Sicherung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz (G-SIG: 10020033)

Original: Gesetz zur Sicherung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz (G-SIG: 10020033)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Identischer Gesetzesantrag siehe G28 bill gleicher Materie siehe G12 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherstellung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch Wegfall der Beweispflicht des Arbeitnehmers bei behaupteten geschlechtsspezifischen Benachteiligungen, Einführung eines Entschädigungsanspruchs über das "negative Interesse" hinaus, obligatorische geschlechtsneutrale Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Aushang dieser Vorschriften im Betrieb; Änderung der §§ 611a und 611b BGB. Durch das act entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frauenarbeit/act zur Sicherung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz * Stellenausschreibung/Obligatorische geschlechtsneutrale Ausschreibung von Arbeitsplätzen * Arbeitsplatz/ Obligatorische geschlechtsneutrale Ausschreibung von Arbeitsplätzen * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung der §§ 611a und 611b BGB betr. Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz * Schadenersatz/Ergänzung des in § 611a Abs.2 BGB bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot gewährten Schadenersatzanspruchs durch einen Abfindungsanspruch

Bill· Gesetzgebung100/83rejected

Act zur Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs für erwerbstätige Mütter oder Väter (Kinderbetreuungsurlaubsgesetz - KBUG) (G-SIG: 10020006)

Original: Gesetz zur Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs für erwerbstätige Mütter oder Väter (Kinderbetreuungsurlaubsgesetz - KBUG) (G-SIG: 10020006)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> act zur Einführung des Mutterschaftsurlaubsgesetzes (BR Drs. 4/79 (Beschluß) vom 16.12.79) Entschließungsantrag des Bundestages (BT Drs. 8/2797) Siehe auch I31 und I33 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausdehnung des bisherigen Mutterschaftsurlaubs zu einem Kinderbetreuungsurlaub für erwerbstätige Mütter oder Väter einschließlich Adoptiveltern; Änderung versch §§ Mutterschutzgesetz, RVO und KVLG, Änderung der §§ 2, 17, 18 und 112 Angestelltenversicherungsgesetz, §§ 29, 39, 40 und 130 Reichsknappschaftsgesetz sowie des § 104 AFG, des § 3 EStG und des § 80 BBG. Durch die Einbeziehung erwerbstätiger Väter entstehen nur dann Kosten, wenn der Vater den Kinderbetreuungsurlaub in Anspruch nimmt, obwohl ihn die erwerbstätige Mutter nicht genommen hätte. Durch Einbeziehung der Adoptiveltern werden Kosten in Höhe von ca. 3000 DM pro Elternpaar entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Adoption * Kinderbetreuung/act zur Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs für erwerbstätige Mütter oder Väter * Mutterschaftsurlaub * Mutterschutzgesetz/Änderung und Streichung versch §§ Mutterschutzgesetz betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch §§ RVO betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung versch §§ KVLG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 2, 17, 18 und 112 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 29, 39, 40 und 130 Reichsknappschaftsgesetz betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung des § 104 AFG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Einkommensteuergesetz/Änderung des § 3 EStG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Bundesbeamtengesetz/Änderung des § 80 BBG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs

Bill· Gesetzgebung200/83rejected

Act zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften (SVÄG 1983) (G-SIG: 10020036)

Original: Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften (SVÄG 1983) (G-SIG: 10020036)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Haushaltsbegleitgesetz 1983 (s.a.GESTA/9.WP/S.133) Siehe auch G07 <br><br><b>Inhalt:</b> Wegfall der Eigenbeteiligung des Versicherten von 5 DM pro Tag bei 14 Tagen Krankenhausaufenthalt und 10 DM pro Tag bei Kuren und stationärer Heilbehandlung, Erstattung inzwischen geleisteter Eigenbeteiligungen. Die Mehrbelastung von ca. 70 Mio DM wird durch den Wegfall von Verwaltungsaufwand kompensiert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Reichsversicherungsordnung/Änderung zahlreicher Paragraphen RVO betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung §§ 20 und 84 Abs. 1 Satz 4 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Reichsknappschaftsgesetz/ Änderung §§ 42 und 97 Abs. 1 Satz 4 Reichsknappschaftsgesetz betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung Art. 2 § 5a Abs. 3 ArVNG betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung Art. 2 § 6a Abs. 3 AnVNG betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz/Änderung Art. 2 § 3c Abs. 3 KnVNG betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Altershilfe für Landwirte/Änderung der §§ 7 Abs. 2 Satz 2 und 9 Abs. 1 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte und Änderung Art. 2 § 6c des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung der §§ 11 Abs. 3 bis 5, 17 Abs. 3, 17a und 117 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte betr. Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt und Kuren * Krankenbehandlungskosten * Kur (Heilverfahren)

Bill· Gesetzgebung477/82open

Act zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (G-SIG: 09020263)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (G-SIG: 09020263)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit bis zum 31.12.1988, Änderung § 48 VwGO betr. Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Rechtsstreitigkeiten um technische Großvorhaben und Aufnahme von Vorschriften zur vereinfachten Durchführung von Massenverfahren sowie über die Zurückweisung verspäteten Vorbringens von Erklärungen und Beweismitteln; Änderung Art.1 und 5 Entlastungsgesetz, der Art.48,65,67,87 und 93 VwGO; Änderung des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichenHaushalte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Entlastungsgesetz/Änderung Art.1 und 5 Entlastungsgesetz betr. Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit bis zum 31.12.1988 * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung § 48 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung betr. Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts in Rechtsstreitigkeiten um technische Großvorhaben * Verwaltungsgericht/Änderung § 48 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung betr. Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts in Rechtsstreitigkeiten um technische Großvorhaben * Strafverfahren/Änderung §§ 65 und 67 VwGO betr. Aufnahme von Vorschriften zur vereinfachten Durchführung von Massenverfahren sowie Änderung §§ 87 und 93 VwGO betr. Beschleunigung gerichtlicher Verfahren * Gerichtskostengesetz/ Änderung des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes als Folgeänderung in § 93 VwGO

Bill· Gesetzgebung533/82open

... Strafrechtsänderungsgesetz - act zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) (G-SIG: 09020273)

Original: ... Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) (G-SIG: 09020273)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Erweiterung des Anwendungsbereichs der Strafaussetzung zur Bewährung, Anhebung der in § 56 StGB sowie in § 21 JGG gezogenen Obergrenzen im Jugendstrafrecht, Zulassung der Halbstrafentlassung bei einer Mindestverbüßungszeit unter den Voraussetzungen des § 57 StGB im Erwachsenenstrafrecht; Änderung verschiedener §§ StGB und JGG sowie der §§ 14, 15 und 30 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister. Das act verursacht in den öffentlichen Haushalten keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafaussetzung zur Bewährung/... Strafrechtsänderungsgesetz - act zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung - * Jugendstrafrecht/Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung durch Anhebung der in § 56 StGB sowie in § 21 JGG gezogenen Obergrenzen * Strafgesetzbuch/Änderung verschiedener §§ StGB betr. Strafaussetzung zur Bewährung * Jugendgerichtsgesetz/Änderung verschiedener §§ JGG betr. Strafaussetzung zur Bewährung * Bundeszentralregistergesetz/ Änderung der §§ 14, 15 und 30 BZRG betr. Strafaussetzung zur Bewährung

Bill· Gesetzgebung100/83open

Act zur Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs für erwerbstätige Mütter oder Väter (Kinderbetreuungsurlaubsgesetz - KBUG) (G-SIG: 09020501)

Original: Gesetz zur Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs für erwerbstätige Mütter oder Väter (Kinderbetreuungsurlaubsgesetz - KBUG) (G-SIG: 09020501)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> act zur Einführung des Mutterschaftsurlaubsgesetzes (BR Drs. 4/79 (Beschluß) vom 16.12.79) Entschließungsantrag des Bundestages (BT Drs. 8/2797) <br><br><b>Inhalt:</b> Ausdehnung des bisherigen Mutterschaftsurlaubs zu einem Kinderbetreuungsurlaub für erwerbstätige Mütter oder Väter einschließlich Adoptiveltern; Änderung versch §§ Mutterschutzgesetz, RVO und KVLG, Änderung der §§ 2, 17, 18 und 112 Angestelltenversicherungsgesetz, §§ 29, 39, 40 und 130 Reichsknappschaftsgesetz sowie des § 104 AFG, des § 3 EStG und des § 80 BBG. Durch die Einbeziehung erwerbstätiger Väter entstehen nur dann Kosten, wenn der Vater den Kinderbetreuungsurlaub in Anspruch nimmt, obwohl ihn die erwerbstätige Mutter nicht genommen hätte. Durch die Einbeziehung der Adoptiveltern werden Kosten in Höhe von ca. 3000 DM pro Elternpaar entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Adoption * Kinderbetreuung/act zur Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs für erwerbstätige Mütter oder Väter * Mutterschaftsurlaub * Mutterschutzgesetz/Änderung und Streichung versch §§ Mutterschutzgesetz betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch §§ RVO betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung versch §§ KVLG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 2, 17, 18 und 112 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 29, 39, 40 und 130 Reichsknappschaftsgesetz betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung des § 104 AFG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Einkommensteuergesetz/Änderung des § 3 EStG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs * Bundesbeamtengesetz/Änderung des § 80 BBG betr. Einführung eines Kinderbetreuungsurlaubs

Bill· Gesetzgebung103/83open

Act zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften (G-SIG: 09020502)

Original: Gesetz zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften (G-SIG: 09020502)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Internationales Abkommen über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen vom 29.6.1906, RGBl 1911, S. 5 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung überholter Arbeitsschutzbestimmungen; Änderung der §§ 17- 20 der Arbeitszeitordnung: Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Höchstarbeitszeit und Ruhepausen, Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe; Änderung der §§ 7 und 8 des Schwerbehindertengesetzes: Anrechnung schwerbehinderter Auszubildender auf die Beschäftigungsquote des Betriebs (Erneute Vorlage von Drs 281/82). Das act verursacht in den öffentlichen Haushalten keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigung/act zur Beseitigung ausbildungs- und beschäftigungshemmender Vorschriften * Schwerbehindertengesetz/ Änderung der §§ 7 und 8: Anrechnung schwerbehinderter Auszubildender auf die Beschäftigungsquote des Betriebs * Arbeitsschutz/Aufhebung überholter Arbeitsschutzbestimmungen * Arbeitszeitordnung/Änderung der §§ 17-20 der Arbeitszeitordnung: Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Höchstarbeitszeit und Ruhepausen, Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe * Nachtarbeit/Anpassung des Verbots der Nachtarbeit an die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Nachtarbeit der gewerblichen Arbeitnehmerinnen, Erweiterung der Zahl der vom Verbot ausgenommenen Berufe * Backgewerbe/Aufhebung des Nachtbackverbots

Bill· Gesetzgebung105/83rejected

Act zur Änderung des Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) (G-SIG: 09020503)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1983) (G-SIG: 09020503)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> s.a. B07 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1, 6, 10 und 11 des Volkszählungsgesetzes 1983 betr. Aufschub der Volkszählung um 2 Jahre; Intensivere Information der Bevölkerung und Wahrung des Datenschutzes, Umgestaltung der Erhebungsbögen. Durch Wiederholung einzelner Maßnahmen, die zur Vorbereitung der Zählung dienen, können nicht näher quantifizierbare Kosten entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz * Statistische Erhebung

Bill· Gesetzgebung107/83open

Act zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 09020504)

Original: Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 09020504)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung § 101: Neuregelung der Vorschriften über die zwangsweise medizinische Untersuchung, Behandlung und Ernährung von Gefangenen, Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Erneute Vorlage von Drs 442/82. Es entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zwangsernährung/Neuregelung der Vorschriften über die Zwangsernährung von Gefangenen * Körperliche Unversehrtheit/ Einschränkung des Grundrechts aus Art.2 Abs.2 Satz 1 (Körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes * Grundgesetz: Art.2/Einschränkung des Grundrechts aus Art.2 Abs.2 Satz 1 (Körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes

Bill· Gesetzgebung110/83open

Act zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzÄndG) (G-SIG: 09020500)

Original: Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzÄndG) (G-SIG: 09020500)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> bill über die Unterbringung in eine sozialtherapeutische Anstalt (BR Drs. 195/77, BT Drs. 8/792, s.a.GESTA/8.WP/S.87) 51. Justizministerkonferenz vom 8./9.5.80, 52. Justizministerkonferenz vom 29.9.-2.10.81 und 53. Justizministerkonferenz vom 28.-30.9.82 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung der Vorschriften des 2. Strafrechtsreformgesetzes über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt und die Überweisung in den Vollzug dieser Maßnahme vor ihrem Inkrafttreten am 1.1.1985, Anpassung der Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes über die Sozialtherapie entsprechend den Erfahrungen der Praxis; Änderung zahlreicher §§ des Strafvollzugsgesetzes, des 2. Gesetzes zur Reform des Strafrechts, des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, Änderung §§ 61 und 67f StGB, § 7 Jugendgerichtsgesetz, Art. 5 Nr. 3: § 31 Art. 6 und Art. 9 Abs. 2 StrÄndG, § 64 Bundeswahlordnung, Neufassung des StVollzG und des StGB. Der Bund wird nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Die Länder können durch Verzicht der Maßregellösung Einsparungen verzeichnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialtherapeutische Anstalt * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/ Änderung zahlreicher §§ des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch betr. Umstellung der Maßregellösungen der Sozialtherapie auf eine Vollzugslösung * Strafrechtsreformgesetz/Änderung zahlreicher §§ des 2. Gesetzes zur Reform des Strafrechts betr. Umstellung der Maßregellösung der Sozialtherapie auf eine Vollzugslösung * Strafgesetzbuch/Änderung §§ 61 und 67f StGB betr. Umstellung der Maßregellösung der Sozialtherapie auf eine Vollzugslösung * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 7 Jugendgerichtsgesetz betr. Umstellung der Maßregellösung der Sozialtherapie auf eine Vollzugslösung * Strafrechtsänderungsgesetz/Änderung Art. 5 Nr. 3: § 31 Art. 6 und 9 Abs. 2 des 20. Strafrechtsänderungsgesetzes betr. Umstellung der Maßregellösung der Sozialtherapie auf eine Vollzugslösung * Bundeswahlordnung/Änderung § 64 BWO betr. Umstellung der Maßregellösung der Sozialtherapie auf eine Vollzugslösung

Bill· Gesetzgebung535/82open

Act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (G-SIG: 09020272)

Original: Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (G-SIG: 09020272)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Grundsätze für das Ver- und Unterbringen, Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten folgender Haustiere: Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen und Geflügel. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierschutz/act zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren * Haustier

Bill· Gesetzgebung43/83open

Act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen (Schwefelabgabengesetz) (G-SIG: 09020274)

Original: Gesetz über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen (Schwefelabgabengesetz) (G-SIG: 09020274)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Gemeinsamer Bericht "Waldschäden durch Luftverunreinigungen" desBundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, desBundesministers des Innern und des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 25.10.82 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung einer vom Betreiber zu zahlenden Abgabe für Schwefeldioxidemissionen aus Großfeuerungsanlagen mit mehr als 50 Megawatt Wärmeleistung und mehr als 10 Tonnen Jahresemissionen. Es kann sich der Endverbraucherpreis für Strom aus rauchgasentschwefelten Kraftwerken um 1 bis 1,5 Pfg je kWh erhöhen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Umweltschutz/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen * Emission von Schadstoffen/act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen * Saurer Regen/ act über die Erhebung einer Abgabe auf Schwefeldioxidemissionen

Bill· Gesetzgebung52/83open

Act zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Schäden durch Pflanzenbehandlungsmittel (Pflanzenbehandlungsmittelgesetz - PflBG) (G-SIG: 09020275)

Original: Gesetz zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Schäden durch Pflanzenbehandlungsmittel (Pflanzenbehandlungsmittelgesetz - PflBG) (G-SIG: 09020275)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Sicherung der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln; Einführung eines Sachkundenachweises für Anwender, Einschränkung bzw. Verbot der Anwendung von Herbiziden in Wasserschutzgebieten, öffentlichen Anlagen, Haus- und Kleingärten<br /> <br /> Verkürzung der Zulassungsdauer von 10 auf 5 Jahre, Verbot der Ausfuhr von Mitteln mit im Inland verbotenen Wirkstoffen<br /> <br /> Einführung einer amtlichen Zulassungspflicht für Geräte zum Ausbringen von Pflanzenbehandlungsmitteln<br /> <br /> Begründung einer Gefährdungshaftung für Hersteller von Herbiziden<br /> <br /> Arbeitsschutzvorschriften des Chemikaliengesetzes werden im Bereich der Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln für anwendbar erklärt. Es entstehen keine Kosten in den öffentlichen Haushalten, soweit der vermehrte Verwaltungs- und Prüfungsaufwand durch Gebühren ausgeglichen wird.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/act zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Schäden durch Pflanzenbehandlungsmittel

Bill· Gesetzgebung09/2110concluded

Siebentes act zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (7.FAG-ÄndG) (G-SIG: 09020246)

Original: Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (7.FAG-ÄndG) (G-SIG: 09020246)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> bill aufgrund des Haushaltsgesetzes (D41) für erledigt erklärt bill gleicher Materie siehe D29(S. 351) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einbeziehung der Einnahmen aus der Förderabgabe als Bestandteil der Finanzkraft der Länder in den Jahren 1983 bis 1985 zu 33,3 v.H. und vom Jahre 1986 an zu 50 v.H. in den Länderfinanzausgleich; Änderung der §§ 2 und 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Es entstehen keine Kosten. Die Beiträge und Zuweisungen der einzelnen Bundesländer zum Länderfinanzausgleich verändern sich. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Förderabgabe gem.Bundesberggesetz * Finanzausgleich zwischen den Ländern

Bill· Gesetzgebung09/2376open

Drittes act zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 09020228)

Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 09020228)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch C37(S. 453) Vorarbeiten hierzu durch den Ausschuß der Justizministerkonferenz zur Reform der Juristenausbildung <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 5 bis 5d DRiG: Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Durchführung der Juristenausbildung in allen Bundesländern: Ausbildungsziel, Rechtswissenschaftliches Studium, Vorbereitungsdienst, Prüfungen; Änderung § 2 des Rechtspflegergesetzes sowie Änderung § 20 des Hochschulrahmengesetzes. Mehrkosten werden jährlich in Höhe von 0,5 Mio DM durch die integrierte Studienpraxis entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Juristenausbildung/Drittes act zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes * Rechtsstudium/Gliederung des Rechtswissenschaftlichen Studiums * Vorbereitungsdienst/Gestaltung des Vorbereitungsdienstes für Juristen * Rechtspflegergesetz/ Änderung § 2: Folgeänderung aufgrund der Neufassung von § 5 DRiG (Juristenausbildung) * Hochschulrahmengesetz/Änderung § 20: Folgeänderung aufgrund der Neufassung von § 5 DRiG (Juristenausbildung)