Original: Gesetz über die Elektrizitätswirtschaft (G-SIG: 13020722)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Die Vorlage ist textidentisch mit dem bill der SPD-Fraktion auf BT Drs 13/7425 E025 Energiewirtschaftsgesetz von 1935 Siehe auch E021, E022 und E025 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Europäische Richtlinie für einen gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt v. 19.12.1996 Siehe auch XE020 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der europäischen Richtlinie betr. gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt als Rahmen für eine ökologische Umstrukturierung der Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland: Einführung von Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft, Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Lieferung, diskriminierungsfreier Zugang zur Netzinfrastruktur, Organisation und Instrumente der Elektrizitätswirtschaft, Recht der Gemeinden, in ihrem örtlichen Wirkungskreis die Energieversorgung zu betreiben, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, insbesondere Vorrangregelungen mit Einspeiserecht zugunsten erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung, Übergangsregelung für die ostdeutsche Braunkohle, Kartell- und Energieaufsicht; Außerkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13.12.1935 bezüglich der Regelungen zur Elektrizitätsversorgung und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7.12.1990. Durch die ökologische Umstrukturierung der Elektrizitätsversorgung werden externe Kosten gesenkt. Für die öffentlichen Haushalte entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der europäischen Richtlinie für einen gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt * Binnenmarkt/ Gemeinsamer Elektrizitätsbinnenmarkt * Ökologie/Ökologische Umstrukturierung der Elektrizitätsversorgung * Wettbewerb/Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft * Kommunales Unternehmen/Recht der Gemeinden zur Betreibung der örtlichen Energieversorgung * Erneuerbare Energiequellen/Vorrangregelungen mit Einspeiserecht in der Elektrizitätswirtschaft * Kraft-Wärme-Kopplung/Vorrangregelungen mit Einspeiserecht in der Elektrizitätswirtschaft * Braunkohle/ Übergangsregelungen für die Verstromung der ostdeutschen Braunkohle * Neue Bundesländer/Übergangsregelungen für die Verstromung der ostdeutschen Braunkohle * Kartellbehörde/Kartell- und Energieaufsicht in der Elektrizitätswirtschaft * Energiewirtschaftsgesetz/Außerkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 bezüglich der Regelungen zur Elektrizitätsversorgung * Stromeinspeisungsgesetz/Außerkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes durch act zur Förderung der Elektrizitätswirtschaft
Original: ... Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (G-SIG: 13020725)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu § 105 JGG (BGHSt 36, 37/40) Siehe auch C201 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 105 Jugendgerichtsgesetz: Präzisierung des Regel-Ausnahme- Verhältnisses betr. Anwendung des Jugendstrafrechts auf volljährige Straftäter. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straftäter/Anwendung des Jugendstrafrechts bei Volljährigen * Volljährigkeit/Anwendung des Jugendstrafrechts bei Volljährigen
Original: Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (3.Verjährungsgesetz) (G-SIG: 13020806)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Personelle und organisatorische Schwierigkeiten der Strafverfolgungsbehörden in den neuen Ländern Siehe auch C041 und C172 <br><br><b>Inhalt:</b> Verschiebung des Eintritts der Verfolgungsverjährung bei SED- Unrechtstaten und vereinigungsbedingter Wirtschaftskriminalität mit einer drohenden Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren um weitere zwei Jahre (bisher 31. Dezember 1997); Änderung von Art. 315a Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/Änderung Art. 315a EGStGB betr. Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei DDR-Straftaten und Vereinigungskriminalität * DDR-Straftat/Änderung Art.315a EGStGB betr. Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei DDR-Straftaten und Vereinigungskriminalität * Vereinigungskriminalität/Änderung Art.315a EGStGB betr. Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei DDR- Straftaten und Vereinigungskriminalität
Original: ... Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (... SGB XI-Änderungsgesetz - ... SGB XI-ÄndG) (G-SIG: 13020818)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Eröffnung der Möglichkeit zur Kompensation des Arbeitgeberanteils durch Mehrarbeit oder Streichung eines Urlaubstages anstelle der Streichung eines landesweiten Feiertags auf Landesebene; Änderung § 58 11. Buch Sozialgesetzbuch sowie § 3a Bundesbesoldungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch XI/... SGB XI-Änderungsgesetz betr. Feiertage in der Pflegeversicherung * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 3a BBesG betr. SGB XI * Feiertag/Alternative zur Kompensationsregelung betr. Feiertage in der Pflegeversicherung
Original: Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (6.BBankGÄndG) (G-SIG: 13020666)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 294/97 D049 Siehe auch C153 und XA019; zusammengeführt mit BT-Drs 13/7728<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Art. 108 des EG-Vertrages, Satzung des ESZB<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der Verpflichtungen nach Art. 108 des EG-Vertrages: Klarstellung, daß die Deutsche Bundesbank integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken ist, Gewährleistung der Preisstabilität als vorrangiges Ziel, Aufhebung der Bestimmungen über die währungspolitischen Befugnisse der Bundesbank und der Bestimmung über das Recht zur Notenausgabe mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion, Übergang dieser Befugnisse auf die Europäische Zentralbank, Anpassung von Vorschriften an die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken. Es entstehen keine Haushaltsausgaben und kein neuer Vollzugsaufwand.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 294/97 (s. GESTA D049).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der Verpflichtungen nach Art. 108 EG-Vertrag betr. Deutsche Bundesbank * EG-Vertrag/Umsetzung der Verpflichtungen nach Art. 108 EG-Vertrag betr. Deutsche Bundesbank * Europäische Zentralbank/Deutsche Bundesbank integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) * Europäische Wirtschafts- und Währungsunion/Übergang von Befugnissen der Bundesbank auf die Europäische Zentralbank beim Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion
Original: Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (G-SIG: 13020206)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Art. 6 Abs. 106 Eisenbahnneuordnungsgesetz, BGBl I 1993, Nr. 73 S. 2378 (s. GESTA 12.WP 1-J20) Siehe auch J003 und J004 <br><br><b>Inhalt:</b> Übertragung der kommunalen Straßenbaulast über Bahnstrecken auf den Eisenbahnunternehmer bis zu dessen wesentlicher Baumaßnahme an der Straßenbrücke, Freistellung der Kommunen in den neuen Bundesländern von ihren anteiligen Kosten bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Änderung der §§ 13, 19 und 20 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Für die Eisenbahnunternehmer entstehen Kosten in unbestimmter Höhe. Dem Bund entstehen Kosten von schätzungsweise 1 Mrd. DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straßenbaulast/Erhaltungslast für Straßenüberführungen über Eisenbahnen * Verkehrsprojekte Deutsche Einheit/Finanzielle Freistellung der Kommunen in den neuen Ländern von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
Original: Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (G-SIG: 13020720)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ Versicherungsvertragsgesetz: Schutz der Versicherungsnehmer vor Vermögensverlusten und Überrumpelung durch Angleichung der für den Sparanteil von Versicherungen geltenden Bilanzierungsvorschriften an andere Formen von Kapitalanlagen, Behandlung der von den Versicherungsunternehmen verwalteten Spargelder als Sondervermögen, Einschränkung der Bildung stiller Reserven, Glättung des Gewinnausweises durch Zulassung einer Schwankungsreserve, Abschaffung der Sonderregelung für den Widerruf bei Lebensversicherungen, Übergangsvorschriften. Das act führt zu Steuermehreinnahmen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bilanz/Bilanzierungsvorschriften für den Sparanteil von Versicherungen * Lebensversicherung/Vorschriften betr. Widerruf von Lebensversicherungen * Widerrufsrecht/Vorschriften betr. Widerruf von Lebensversicherungen * Verbraucherschutz/Reform des Versicherungsvertragsrechts
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (G-SIG: 13020730)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch E003 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 118a act über Ordnungswidrigkeiten: Verbot der Veranstaltung von Spielen mit der Simulation von Tötungshandlungen (z.B. Laserdrome, Gotcha etc.), Bußgeld für die Bereitstellung von Grundstücken und Anlagen für diese Spiele sowie - unter bestimmten Voraussetzungen - für die Teilnahme. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Laserdrom/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Gewaltanwendung/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Unterhaltungsgewerbe/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen
Original: ... Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Strafprozeßanpassungsgesetz - StpAnpG) (G-SIG: 13020771)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Übernahme von Teilen der Gesetzentwürfe C007 und C059; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Zeigen von PKK-Symbolen (3 StR 640/95 und 3 StR 530/95)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Entlastung der Rechtspflege im strafrechtlichen Bereich durch Vorziehung der in den Bundesratsvorlagen auf BT-Drsn 13/197 und 13/ 4541 enthaltenen besonders dringlichen Vorschläge zur Änderung des Verfahrensrechts: Verlängerung der zulässigen Frist für die Unterbrechung der Hauptverhandlung, Reduzierung der Dauer der Hauptverhandlung für zusätzliche Unterbrechungen, Zulassung der Unterbrechung auch bei Erkrankung eines Richters, Zuständigkeit der kleinen Jugendkammer bei Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts, Entlastung der Staatsschutzkammern von weniger gewichtigen Kennzeichenstraftaten mit Ausnahme von NS- Symbolen, Aufhebung der zeitlichen Begrenzung einer Besetzungsreduzierung von Straf- und Jugendkammern; Änderung § 299 Strafprozeßordnung, § 33b Jugendgerichtsgesetz, § 74a Gerichtsverfassungsgesetz, § 20 Vereinsgesetz sowie von Art. 15 act zur Entlastung der Rechtspflege<br /> <br /> Änderung der §§ 76 und 122 Gerichtsverfassungsgesetz durch BR-Beschluß. Das act führt zu nicht bezifferbaren Kosteneinsparungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Entlastungsgesetz/Entlastung der Rechtspflege im strafrechtlichen Bereich * Strafprozeßordnung/Änderung § 299 StPO betr. Strafprozeßanpassungsgesetz * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 33b JGG betr. Strafprozeßanpassungsgesetz * Gerichtsverfassungsgesetz/ Änderung der §§ 74, 76 und 122 GVG betr. Strafprozeßanpassungsgesetz * Vereinsgesetz/Änderung § 20 Vereinsgesetz betr. Strafprozeßanpassungsgesetz * Rechtspflege/Änderung Art.15 act zur Entlastung der Rechtspflege betr. Strafprozeßanpassungsgesetz
Original: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der Rentenversicherung durch Einbeziehung geringfügig Nebenbeschäftigter in die Rentenversicherungspflicht (G-SIG: 13020857)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Abspaltung vom "act zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung" durch Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses (s. D064, BT-Drs 13/8704); siehe auch G042 und G100<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 5 und 172 6. Buch Sozialgesetzbuch: Einbeziehung von im Nebenerwerb ausgeübten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses mit Einkünften von mehr als 200 DM monatlich in die Rentenversicherungspflicht, Anwendung auch bei versicherungsfreier Hauptbeschäftigung. Keine Kostenangaben.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialgesetzbuch VI/Änderung der §§ 5 und 172 SGB VI betr. Stabilisierung der Finanzen der Rentenversicherung durch Einbeziehung geringfügig Nebenbeschäftigter in die Rentenversicherungspflicht * Geringfügige Beschäftigung/act zur Stabilisierung der Finanzen der Rentenversicherung durch Einbeziehung geringfügig Nebenbeschäftigter in die Rentenversicherungspflicht * Gesetzliche Rentenversicherung/act zur Stabilisierung der Finanzen der Rentenversicherung durch Einbeziehung geringfügig Nebenbeschäftigter in die Rentenversicherungspflicht * Rentenversicherungsbeitrag/act zur Stabilisierung der Finanzen der Rentenversicherung durch Einbeziehung geringfügig Nebenbeschäftigter in die Rentenversicherungspflicht
Original: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 13020080)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/5890 eingebrachten bills der Bundesregierung (s. GESTA 12.WP 2b- R27) Siehe auch M007, M053 und M054 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine umfassende eigenverantwortliche Tätigkeit der Psychotherapeuten, Steigerung des Standards der psychotherapeutischen Versorgung, Strukturierung der nicht mehr zu überschauenden Angebotsvielfalt an Psychotherapiearten, Schaffung der krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für das Erstzugangsrecht des Patienten zum Psychotherapeuten, Aufnahme der psychotherapeutischen Behandlung als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung durch Ärzte und Psychotherapeuten zu gleichen rechtlichen Bedingungen ab 1999, act über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Art. 1 der Vorlage; Änderung versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch, § 132a Strafgesetzbuch, § 53 Strafprozeßordnung, § 102 Abgabenordnung, § 11 der Verordnung über den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen, Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung ab 1999 als Art. 7 der Vorlage. Das act verursacht 1996 den gesetzlichen Krankenkassen Kosten in Höhe von ca. 768 Mio DM. Dem Bund entstehen wegen der von ihm zu tragenden Leistungsaufwendungen für die Altenteiler in der Krankenversicherung der Landwirte ab 1996 ca. 1 Mio DM jährliche Kosten. Den Ländern entstehen geringfügige Mehrkosten wegen der Durchführung der Ausbildungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Psychotherapie/Strukturierung der Angebotsvielfalt an Psychotherapiearten * Berufsausbildung/Berufsausbildung zum Psychotherapeuten * Patient/Erstzugangsrecht des Patienten zum Psychotherapeuten * Gesetzliche Krankenversicherung/Aufnahme der Psychotherapie in den Leistungskatalog der Krankenversicherung * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Psychotherapeutengesetz * Strafgesetzbuch/Änderung § 132a StGB betr. Psychotherapeutengesetz * Strafprozeßordnung/Änderung § 53 StPO betr. Psychotherapeutengesetz * Abgabenordnung/Änderung § 102 AO betr. Psychotherapeutengesetz * Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen/ Änderung § 11 Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder der Bundesausschüsse und Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen betr. Psychotherapeutengesetz
Original: Gesetz zur Neuordnung der Energiewirtschaft (EnergieG) (G-SIG: 13020515)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Energiewirtschaftsgesetz von 1935 Siehe auch E022, E023 und E025 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Siehe auch XE020 <br><br><b>Inhalt:</b> Ablösung des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 durch ein Energiegesetz mit dem Ziel Umwelt- und climate protection: Einführung des Wettbewerbsprinzips durch Entflechtung der Bereiche Energieerzeugung, -übertragung und -versorgung, Übergabe des Übertragungsnetzes an unabhängige Netzbetreiber, Gründung eines Strom-Großhandelsmarkts öffentlichen Rechts (Strompool) als einzigem Vertragspartner der Erzeuger und einzigem Lieferanten der Weiterverteiler und Großkunden, Bildung des Strompreises am Markt, vorrangige Abnahme und kostendeckende Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, auf der Versorgungsebene Ausschreibung von Konzessionsgebieten, Verpflichtung von Gebietskörperschaften und Unternehmen zu Maßnahmen der integrierten Ressourcenplanung, Energieeinsparung als Gewinnprinzip; Energiegesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderungen der §§ 103 und 103a act gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der §§ 1, 2 und 3 Stromeinspeisungsgesetz sowie des § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Außerkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes. Bund, Ländern und Gemeinden könnten für eine Übergangszeit zusätzliche, nicht genau bezifferbare Kosten entstehen. Diese könnten den Kommunen durch Umlage auf den Strompreis oder aus einem Energiesteueraufkommen erstattet werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Energiewirtschaft/Neuordnung der Energiewirtschaft durch ein Energiegesetz * Energiewirtschaftsgesetz/Ablösung des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 durch ein Energiegesetz * Umweltschutz/Verbesserung des Umweltschutzes durch ein Energiegesetz
<b>Bezug:</b> Jüngste rechtsextremistische Ausschreitungen auf dem Gelände der ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück Siehe auch C128 und C131 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 168 Strafgesetzbuch: Erweiterung des Straftatbestands der Störung der Totenruhe um die Strafbarkeit der Verübung beschimpfenden Unfugs an einer Totengedenkstätte für Opfer des Nationalsozialismus oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gedenkstätte/Totengedenkstättenschutz gegen beschimpfenden Unfug * Strafgesetzbuch/Änderung § 168 StGB betr. Totengedenkstättenschutz * Konzentrationslager/Totengedenkstättenschutz gegen beschimpfenden Unfug
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (G-SIG: 13020302)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Art. 4a des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes, BGBl I 1994, Nr. 46 S. 1618 (s. GESTA 12. WP 1-E35) Siehe auch E018 und E022 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Rahmenbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, damit Einhaltung des nationalen CO2-Reduktionsziels von 25 v.H. bis zum Jahr 2005 gem. international eingegangener Verpflichtungen zum climate protection: Anhebung der durchschnittlichen Mindestvergütung für erneuerbare Energien auf 95 v.H. der Elektrizitäts- Durchschnittspreise, Aufnahme von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung in das act, Vergütung bis zu einer Generatorleistung von 5 MW mit 70 v.H. und darüber mit 60 v.H. der Durchschnittspreise, jährlich festzulegende kostendeckende Vergütung für Binnenland-Windstrom und Strom aus Photovoltaik-Anlagen, Regelung der Kostenverteilung für den Netzanschluß; Einfügung einer Präambel und eines neuen § 5, Änderung der §§ 1, 2 und 3 Stromeinspeisungsgesetz. Bund und Ländern entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erneuerbare Energiequellen/act über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz * Kraft-Wärme-Kopplung/ Einbeziehung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in das Stromeinspeisungsgesetz * Elektrizitätspreis/Verbesserung der Mindestvergütungen bei Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien * Windenergie/Vergütung bei Einspeisung von Binnenland-Windstrom in das öffentliche Netz * Photovoltaik/Vergütung bei Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen in das öffentliche Netz
Original: Gesetz zur Bereinigung des Strafgesetzbuches und zur Reform der Strafvorschriften gegen Kinderhandel (G-SIG: 13020343)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch C128, C131 und C207 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung wirksamer Strafvorschriften gegen Kinderhandel, Herauslösung der Strafvorschrift aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz und Aufnahme in das Strafgesetzbuch, Erhöhung des Strafrahmens, Möglichkeit der Telefonüberwachung bei qualifizierten Formen des Kinderhandels und Nebenklagebefugnis für Opfer von Menschenhandel; Änderung § 14a Adoptionsvermittlungsgesetz, versch. §§ Strafgesetzbuch, der §§ 100a und 395 Strafprozeßordnung sowie des § 5 act über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes. Das act führt zu geringen Mehrbelastungen für die Länderhaushalte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Adoptionsvermittlungsgesetz/Änderung § 14a AdVermiG betr. Kinderhandel * Strafgesetzbuch/Änderung versch. §§ StGB betr. Kinderhandel * Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 100a und 395 StPO betr. Kinderhandel * Bundeskriminalamt/Änderung § 5 act über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes betr. Kinderhandel * Überwachung des Fernmeldeverkehrs/Telefonüberwachung bei qualifizierten Fällen von Kinderhandel * Nebenklage/ Nebenklagebefugnis für Opfer von Menschenhandel
Original: Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz kindlicher Zeugen) (G-SIG: 13020412)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Erstmalige Anwendung der Videotechnik bei der Zeugenvernehmung durch das Landgericht Mainz Siehe auch C073 und C129 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ Strafprozeßordnung: Regelung der Bild-Ton-Übertragung der Vernehmung eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen in den Verhandlungssaal (sog. "Mainzer Modell"), erweiterte Verwendung von Aufzeichnungen richterlicher Vernehmungen als Beweismittel in der Hauptverhandlung. Es entstehen nicht bezifferbare Kosten durch Anschaffung technischen Geräts und kleinere Baumaßnahmen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zeuge/Schutz kindlicher Zeugen im Strafprozeß durch Verwendung von Bild-Ton-Übertragungen und -Aufzeichnungen * Kinderschutz/Schutz kindlicher Zeugen im Strafprozeß durch Verwendung von Bild-Ton- Übertragungen und -Aufzeichnungen * Videotechnik/Schutz kindlicher Zeugen im Strafprozeß durch Verwendung von Bild-Ton-Übertragungen und -Aufzeichnungen
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (G-SIG: 13020429)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch E008 und E022 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 2, Neufassung des § 4 Stromeinspeisungsgesetz: Konkretisierung der Härteklausel, Einbeziehung der Verbundstufe in die Härtefallregelung, Klarstellung der Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorgungsunternehmen bei den Bedarf übersteigenden Strommengen aus regenerativen Energien, klarstellende Ergänzung für Energieerzeugungsanlagen in den Küstengewässern. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erneuerbare Energiequellen/act zur Änderung des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz * Energieversorgungsunternehmen/Einbeziehung der Verbundstufe in die Härtefallregelung des Stromeinspeisungsgesetzes * Elektrizitätsversorgung/Abnahmepflicht für Elektrizitätsversorgungsunternehmen bei Strom aus regenerativen Energien * Küstengewässer/Regelung für Energieerzeugungsanlagen in Küstengewässern
Original: Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern (G-SIG: 13020574)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch C122, C127, C130 und C151 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausbau des Instituts der Sicherungsverwahrung gem. § 66 Strafgesetzbuch, insbesondere bei Rückfalltätern: Anhebung der Anforderungen an eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft auch bei Jugendlichen und Betäubungsmitteldelikten, obligatorische Anordnung der Sicherungsverwahrung bei einschlägigen Rückfalltaten, fakultative Anordnung bei Verurteilung wegen zweier Symptomtaten zu Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bei Verwirkung von Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten, unbefristete Sicherungsverwahrung, wenn der Verurteilte nach Ablauf von zehn Jahren weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist, Ausweitung der Führungsaufsicht, unbefristete Führungsaufsicht bei Therapieverweigerung, Strafverschärfungen bei Kindesmißbrauch und Vergewaltigung mit Todesfolge bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe, obligatorische Sachverständigengutachten bei Aussetzung von Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren, bei Sexualstraftätern von mehr als zwei Jahren sowie bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung, Zuständigkeit der großen Strafvollstreckungskammern für Entscheidungen über Strafaussetzungen und Fortdauer der ersten Sicherungsverwahrung, Erhöhung der Anforderungen an den offenen Vollzug; Änderung versch. §§ Strafgesetzbuch, § 88 Jugendgerichtsgesetz, § 36 Betäubungsmittelgesetz, §§ 454 und 463 Strafprozeßordnung, § 78b Gerichtsverfassungsgesetz, §§ 10 und 11 Strafvollzugsgesetz sowie Aufhebung von Art. 1a und Änderung von Art. 316 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch. Den Ländern entstehen zusätzliche Kosten, deren Höhe nicht geschätzt werden kann. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straftäter/act zur Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern * Strafgesetzbuch/Änderung versch. §§ StGB betr. Sicherungsverwahrung * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 88 JGG betr. Sicherungsverwahrung * Betäubungsmittelgesetz/Änderung § 36 BtMG betr. Sicherungsverwahrung * Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 454 und 463 StPO betr. Sicherungsverwahrung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung § 78b GVG betr. Sicherungsverwahrung * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/ Aufhebung Art. 1a, Änderung Art. 316 EGStGB betr. Sicherungsverwahrung * Strafvollzugsgesetz/Änderung der §§ 10 und 11 StVollzG betr. Sicherungsverwahrung * Strafaussetzung zur Bewährung/ Anhebung der Anforderungen * Führungsaufsicht/Ausweitung der Führungsaufsicht * Lebenslange Freiheitsstrafe/Strafverschärfungen bei Kindesmißbrauch und Vergewaltigung mit Todesfolge bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe * Sexualstraftat/Strafverschärfungen bei Kindesmißbrauch und Vergewaltigung mit Todesfolge bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe * Kinderschutz/Strafverschärfungen bei Kindesmißbrauch und Vergewaltigung mit Todesfolge bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe
Original: Gesetz über die Elektrizitätswirtschaft (G-SIG: 13020663)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit dem Länderantrag auf BR Drs 556/97 E028 Energiewirtschaftsgesetz von 1935 Siehe auch E021, E022 und E023 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Europäische Richtlinie für einen gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt v. 19.12.1996 Siehe auch XE020 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der europäischen Richtlinie betr. gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt als Rahmen für eine ökologische Umstrukturierung der Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland: Einführung von Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft, Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Lieferung, diskriminierungsfreier Zugang zur Netzinfrastruktur, Organisation und Instrumente der Elektrizitätswirtschaft, Recht der Gemeinden, in ihrem örtlichen Wirkungskreis die Energieversorgung zu betreiben, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, insbesondere Vorrangregelungen mit Einspeiserecht zugunsten erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung, Übergangsregelung für die ostdeutsche Braunkohle, Kartell- und Energieaufsicht; Außerkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13.12.1935 bezüglich der Regelungen zur Elektrizitätsversorgung und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7.12.1990. Durch die ökologische Umstrukturierung der Elektrizitätsversorgung werden externe Kosten gesenkt. Für die öffentlichen Haushalte entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der europäischen Richtlinie für einen gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt * Binnenmarkt/ Gemeinsamer Elektrizitätsbinnenmarkt * Ökologie/Ökologische Umstrukturierung der Elektrizitätsversorgung * Wettbewerb/Wettbewerb in der Elektrizitätswirtschaft * Kommunales Unternehmen/Recht der Gemeinden zur Betreibung der örtlichen Energieversorgung * Erneuerbare Energiequellen/Vorrangregelungen mit Einspeiserecht in der Elektrizitätswirtschaft * Kraft-Wärme-Kopplung/Vorrangregelungen mit Einspeiserecht in der Elektrizitätswirtschaft * Braunkohle/ Übergangsregelungen für die Verstromung der ostdeutschen Braunkohle * Neue Bundesländer/Übergangsregelungen für die Verstromung der ostdeutschen Braunkohle * Kartellbehörde/Kartell- und Energieaufsicht in der Elektrizitätswirtschaft * Energiewirtschaftsgesetz/Außerkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 bezüglich der Regelungen zur Elektrizitätsversorgung * Stromeinspeisungsgesetz/Außerkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes durch act zur Förderung der Elektrizitätswirtschaft
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (G-SIG: 13020664)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Ausdehnung der für Kriegsopfer im Ausland geltenden Regelung auf das Inland Siehe auch G084 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 7a Bundesversorgungsgesetz: Ausschluß von Versorgungsleistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegsopferrente/Ausschluß von Versorgungsleistungen bei Verstößen gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit * Kriegsverbrecher/ Ausschluß von Versorgungsleistungen bei Verstößen gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
<b>Bezug:</b> Ergebnisse einer vom BMFSFJ initiierten Untersuchung "Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychiatrie" vom Juni 1995 Siehe auch C042, C057 und C152 <br><br><b>Inhalt:</b> Schutz geistig oder seelisch Behinderter vor sexuellen Übergriffen, insbesondere im Rahmen von Beratungs-, Betreuungs- oder Behandlungsverhältnissen; Änderung der §§ 174a und 179 sowie Einfügung eines § 174c Strafgesetzbuch, Änderung § 395 Strafprozeßordnung sowie des § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 174a und 179, Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch Behinderter * Behinderter/Änderung der §§ 174a und 179, Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch Behinderter * Strafprozeßordnung/Änderung § 395 StPO betr. sexueller Mißbrauch Behinderter * Jugendarbeitsschutzgesetz/Änderung § 25 JArbSchG betr. sexueller Mißbrauch Behinderter * Sexualstrafrecht/... Strafrechtsänderungsgesetz - § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch Behinderter * Sexualstraftat/... Strafrechtsänderungsgesetz - § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch Behinderter * Ärztliche Behandlung/ Schutz geistig Behinderter vor sexuellem Mißbrauch im Rahmen eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses * Betreuung (Rechtsinstitut)/Schutz geistig Behinderter vor sexuellem Mißbrauch im Rahmen eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses * Sexueller Mißbrauch/Änderung der §§ 174a und 179, Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch Behinderter
Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (... StrÄndG) (G-SIG: 13020199)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2c-C138) Siehe auch C115 und C152 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 174c Strafgesetzbuch: Strafbarkeit des sexuellen Mißbrauchs durch Ärzte, Zahnärzte, Berufspsychologen oder Heilpraktiker im Zusammenhang mit einem Behandlungsverhältnis. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch im Zusammenhang mit einem Behandlungsverhältnis * Sexueller Mißbrauch/ Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch im Zusammenhang mit einem Behandlungsverhältnis * Zahnarzt/Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch im Zusammenhang mit einem Behandlungsverhältnis * Ärztliche Behandlung/Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch im Zusammenhang mit einem Behandlungsverhältnis * Psychotherapie/Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch im Zusammenhang mit einem Behandlungsverhältnis * Heilpraktiker/ Einfügung § 174c StGB betr. sexueller Mißbrauch im Zusammenhang mit einem Behandlungsverhältnis
Original: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020290)
Germany · German Bundestag · 1 March 2023
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch F001, F006 und F012 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21.1.1994 zu dem Wohlergehen und dem Status von Tieren in der Gemeinschaft (ABl C44 S. 206), Richtlinie des Rates vom 19.11.1991 über den Schutz von Tieren beim Transport, Änderung der Richtlinie 90/425/EWG und 91/496 EWG, Richtlinie des Rates vom 19.11.1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (91/630/EWG), Europäisches Übereinkommen vom 13.11.1987 zum Schutz von Heimtieren <br><br><b>Inhalt:</b> Beseitigung von Regelungsdefiziten und Rechtsunsicherheiten sowie Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Bereich der Tiernutzung, Anpassungen an Regelungen der Europäischen Union und des Europarats: schärfere Anforderungen an die Zulässigkeit, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, Erweiterung der Anforderungen an die Haltung von Tieren um die Gewährleistung artgemäßen Verhaltens, Ausdehnung des Personenkreises, der Sachkunde im Umgang mit Tieren nachweisen muß, restriktivere Fassung der Vorschriften über Eingriffe und Behandlungen an Nutz- und Heimtieren, erweitertes Verbot sogenannter Qualzüchtungen, grundsätzliches Verbot von Tierversuchen zur Entwicklung von Kosmetika und in der wehrmedizinischen Forschung, Verlängerung der Anzeigefrist für anzeigepflichtige Versuche, Ausdehnung von Bestimmungen für bestimmte Tierversuche auf solche im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung, Ausdehnung der statistischen Erfassung auf alle in Tierversuchen verwendeten Tiere, Ausdehnung der tierschutzrechtlichen Erlaubnispflicht auf weitere Tätigkeiten, generelle Festsetzung der Altersgrenze von Personen, die Wirbeltiere erwerben können, auf 16 Jahre, strengere Regelungen für die Einfuhr von Tieren oder Erzeugnissen tierischer Herkunft, Zulassungspflicht für serienmäßige Haltungssysteme, Ausdehnung der Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden, Wahl eines Bundestierschutzbeauftragten, Verschärfung der Strafvorschriften; Übergangsvorschriften. Dem Bund entstehen Kosten durch die Bestellung eines Bundestierschutzbeauftragten; Länder und Gemeinden werden mit zusätzlichen Personal- und Sachkosten belastet, die jedoch teilweise durch die Erhebung von Gebühren gedeckt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Anpassung des Tierschutzgesetzes an EU- Regelungen * Tierquälerei/Verschärfung der Anforderungen an die Zulässigkeit der Schmerzzufügung bei Tieren * Tierhaltung/ Erweiterung der Anforderungen an die Tierhaltung * Tierzucht/ Erweiterung des Verbots sogenannter Qualzüchtungen * Tierversuch/ Verschärfung der Anforderungen an Tierversuche * Kosmetisches Mittel/ Grundsätzliches Verbot von Tierversuchen zur Entwicklung von Kosmetika * Wehrmedizin/Grundsätzliches Verbot von Tierversuchen in der wehrmedizinischen Forschung * Einfuhrbeschränkung/Strengere Regelung für die Einfuhr von Tieren * Tierschutzbeauftragter/Wahl eines Bundestierschutzbeauftragten * Statistik/Ausdehnung der statistischen Erfassung von Tierversuchen
<b>Bezug:</b> Siehe auch F001, F005 und F012 <br><br><b>Inhalt:</b> Novellierung des Tierschutzgesetzes: Aufnahme der Würde des Tieres in die Leitlinie, Prüfung und Zulassung von Haltungssystemen nach Art und Verhaltensgerechtigkeit, Einführung eines rechtfertigenden Grundes für die Zufügung von Schmerzen, Leiden, Angst und Schäden unter Einbeziehung psychischer Leiden, Tierschlachtung in einer nahegelegenen Schlachtstätte mit Zeitbegrenzung, Befähigungsnachweis auch für das Töten von wechselwarmen Tieren; grundsätzliches Verbot von Tierversuchen, Genehmigung nur im Einzelfall mit Bedarfsnachweis und strengen Auflagen, Begrenzung der Organ- oder Gewebeentnahme zur Transplantation auf Schlacht- und tote Tiere, entsprechende Ausweisung der Tierversuch-Definition, Verbot von Tierversuchen durch Tierschutzbeauftragte, verstärkte Besetzung der Tierversuchskommissionen durch Tierschützer und Einführung eines Vetorechts, Förderung von tierversuchsfreien Testmethoden, Einrichtung einer Datenbank zur Vermeidung von Wiederholungsversuchen; Ausweitung der Erlaubnispflicht und des Sachkundenachweises für die Haltung von Tieren, Eindämmung der Kampfhundeproblematik, weitestgehendes Verbot der Zucht, der Haltung und des Handels von wildlebenden Tierarten; Einführung von Bundes- und Landestierschutzbeauftragten u.a.m. Zu den Kosten liegen keine Angaben vor. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tier/Aufnahme der Würde des Tieres in das Tierschutzgesetz * Tierhaltung/Erweiterung der Anforderungen an die Tierhaltung * Tierquälerei/Verschärfung der Anforderungen an die Zulässigkeit der Schmerzzufügung bei Tieren * Viehschlachtung/Verschärfte Anforderungen an die Tierschlachtung * Tierversuch/Grundsätzliches Verbot von Tierversuchen mit streng bemessenen Ausnahmen * Transplantation (Medizin)/Begrenzung der Organ- oder Gewebeentnahme zur Transplantation bei Tieren * Hund/Eindämmung der Kampfhundeproblematik * Artenschutz/Verbot der Zucht, der Haltung und des Handels von wildlebenden Tierarten * Tierschutzbeauftragter/ Einführung von Bundes- und Landestierschutzbeauftragten
Original: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 13020129)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/5890 eingebrachten bills der Bundesregierung (s. GESTA 12.WP 2b- R27) Siehe auch M006, M053 und M054 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine umfassende eigenverantwortliche Tätigkeit der Psychotherapeuten, Steigerung des Standards der psychotherapeutischen Versorgung, Strukturierung der nicht mehr zu überschauenden Angebotsvielfalt an Psychotherapiearten, Schaffung der krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für das Erstzugangsrecht des Patienten zum Psychotherapeuten, Aufnahme der psychotherapeutischen Behandlung als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung durch Ärzte und Psychotherapeuten zu gleichen rechtlichen Bedingungen ab 1999, act über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Art. 1 der Vorlage; Änderung versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch, § 132a Strafgesetzbuch, § 53 Strafprozeßordnung, § 102 Abgabenordnung, § 11 der Verordnung über den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen, Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung ab 1999 als Art. 7 der Vorlage. Das act verursacht 1996 den gesetzlichen Krankenkassen Kosten in Höhe von ca. 768 Mio DM. Dem Bund entstehen wegen der von ihm zu tragenden Leistungsaufwendungen für die Altenteiler in der Krankenversicherung der Landwirte ab 1996 ca. 1 Mio DM jährliche Kosten. Den Ländern entstehen geringfügige Mehrkosten wegen der Durchführung der Ausbildungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Psychotherapie/Strukturierung der Angebotsvielfalt an Psychotherapiearten * Berufsausbildung/Berufsausbildung zum Psychotherapeuten * Patient/Erstzugangsrecht des Patienten zum Psychotherapeuten * Gesetzliche Krankenversicherung/Aufnahme der Psychotherapie in den Leistungskatalog der Krankenversicherung * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Psychotherapeutengesetz * Strafgesetzbuch/Änderung § 132a StGB betr. Psychotherapeutengesetz * Strafprozeßordnung/Änderung § 53 StPO betr. Psychotherapeutengesetz * Abgabenordnung/Änderung § 102 AO betr. Psychotherapeutengesetz * Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen/ Änderung § 11 Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder der Bundesausschüsse und Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen betr. Psychotherapeutengesetz
Original: ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung) (G-SIG: 13020728)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Landesverfassungen von vier Bundesländern Siehe auch C158, C163 und C166 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines Art. 20b Grundgesetz: Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.20b/Einfügung Art.20b GG betr. Tierschutz als Staatsziel * Tierschutz/Einfügung Art.20b GG betr. Tierschutz als Staatsziel * Staatszielbestimmung/Einfügung Art.20b GG betr. Tierschutz als Staatsziel
Original: Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (G-SIG: 13020102)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> draft act zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (s. GESTA 12.WP 2b-J05); Rechtsprechung zur Fahruntüchtigkeit (vgl. BGH- Beschluß vom 28.6.1990, VerkMitt S. 65) Siehe auch C171 <br><br><b>Inhalt:</b> Absenkung der Alkohol-Promille-Grenze auf 0,5 Promille, Ermöglichung der Atemalkoholanalyse, Anhebung der Höchstgrenze für Geldbußen bei Alkoholverstößen; Änderung § 24a Straßenverkehrsgesetz. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit erfaßbaren Mehrkosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Blutalkoholgehalt/Absenkung der Alkohol-Promille-Grenze auf 0,5 Promille * Geldbuße/Anhebung der Höchstgrenzen für Geldbußen bei Alkoholverstößen im Straßenverkehr
<b>Bezug:</b> Siehe auch C011 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Empfehlung des Europäischen Parlaments zur Abschaffung von Strafen von unbestimmter Dauer in den Mitgliedstaaten. <br><br><b>Inhalt:</b> Wegfall der Maßregel der Sicherungsverwahrung wegen Unvereinbarkeit mit dem Rechtsanspruch auf Resozialisierung; Streichung des § 66 und Änderung der §§ 67a, 67d und 67e Strafgesetzbuch, Streichung der §§ 129 bis 131 Strafvollzugsgesetz sowie Änderung des § 463 Strafprozeßordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sicherungsverwahrung/Wegfall der Sicherungsverwahrung * Strafgesetzbuch/Streichung § 66 sowie Änderung der §§ 67a, 67d und 67e StGB betr. Wegfall der Sicherungsverwahrung * Strafvollzugsgesetz/Streichung der §§ 129 bis 131 StVollzG betr. Sicherungsverwahrung * Strafprozeßordnung/Änderung § 463 StPO betr. Wegfall der Sicherungsverwahrung
Original: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von Deliktsopfern und zum Einsatz von Videogeräten bei Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung (G-SIG: 13020336)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zeugenbeistand (BVerfGE 38, 105 ff) Siehe auch C023, C090, C096, C108, C109 und C129 <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung der Heranziehung eines Opferanwalts im Strafverfahren, Aufhebung der Unterscheidung zwischen Nebenklageberechtigten und nicht Nebenklageberechtigten, Beiordnung eines Anwalts auf motion des Opfers oder, bei Unzumutbarkeit der eigenen Interessenwahrnehmung, Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei Absehen von einer Beiordnung, Möglichkeit der Vernehmung besonders betroffener Zeugen außerhalb des Gerichtssaals mit Hilfe von Videogeräten; Änderung der §§ 250, 406f und 472 sowie Aufhebung des § 406h (alt) Strafprozeßordnung, Änderung § 48 Jugendgerichtsgesetz. Erhöhung der Verfahrenskosten, die in Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Angeklagten oder bei seinem Freispruch von den Länderkassen zu tragen sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 250, 406f und 472, Aufhebung § 406h (alt) betr. Opferrechte * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 48 JGG betr. Opferrechte * Opferanwalt/Neuregelung der Heranziehung eines Opferanwalts * Zeuge/Einsatz von Videogeräten bei der Zeugenvernehmung im Strafprozeß * Videotechnik/Einsatz von Videogeräten bei der Zeugenvernehmung im Strafprozeß
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (G-SIG: 13020404)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch C007, C013, C059, C081, C098 und C103 <br><br><b>Inhalt:</b> Entlastung der Rechtspflege von Massenverfahren, besonders von Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, durch Beschleunigung und Straffung der Verfahren, maßvolle Erhöhung der Rechtsmittelsumme und Organisationsänderungen bei den Rechtsmittelgerichten: Beschleunigung des Zustellungsverfahrens bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, teilweiser Wegfall der Mitwirkungspflichten der Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren, Beschränkung der Teilnahme der Verwaltungsbehörde im gerichtlichen Verfahren auf wenige Ausnahmen, weitgehender Verzicht auf eine persönliche Vernehmung der Betroffenen, Heraufsetzung der Wertgrenzen für Rechtsmittel, Erhöhung der Kapazität der Bußgeldsenate durch das Einzelrichterprinzip, flexible Handhabung bei der Vollstreckung des Fahrverbots durch die Verwaltungsbehörde; Änderung zahlreicher §§ und Einfügung eines § 80a Ordnungswidrigkeitengesetz, Änderung der §§ 25 und 28 Straßenverkehrsgesetz sowie des § 105 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straßenverkehrsgesetz/Änderung der §§ 25 und 28 Straßenverkehrsgesetz betr. Entlastung der Rechtspflege von Massenverfahren * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 105 BRAGO betr. Entlastung der Rechtspflege von Massenverfahren * Entlastungsgesetz/Entlastung der Rechtspflege von Massenverfahren * Verkehrsordnungswidrigkeit/Entlastung der Rechtspflege von Verfahren wg. Verkehrsordnungswidrigkeiten * Strafverfahren/Beschleunigung und Straffung von Massenverfahren * Rechtsmittel/Erhöhung der Rechtsmittelsumme bei Massenverfahren, Organisationsänderungen bei Rechtsmittelgerichten * Bußgeld/Erhöhung der Kapazität der Bußgeldsenate durch das Einrichterprinzip * Fahrverbot/Flexibilität bei der Vollstreckung des Fahrverbots
Original: Gesetz über die Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln von DDR-Bürgern und über die Gewährung von Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck mit Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist (Strafverfolgungsbeendigungsgesetz) (G-SIG: 13020194)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Memorandum der Bundesregierung zur Herstellung der deutschen Einheit vom 2. September 1956 (Bulletin Nr. 169 vom 8. September 1956 S. 1630) Siehe auch C159 und C172 <br><br><b>Inhalt:</b> Beendigung der Strafverfolgung von Handlungen, die in Ausübung hoheitlicher Aufgaben oder in Ausübung einer Rechts- und Dienstpflicht der DDR erfolgten, Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck nach Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist, mit Ausnahme von Straftaten gegen Leben und Gesundheit, Amnestie für nachrichtendienstliche Tätigkeit; Aufhebung des Verjährungsgesetzes und des zweiten Verjährungsgesetzes. Es ergeben sich Einsparungen durch Entlastung der Ermittlungsbehörden und Justizorgane. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> DDR-Straftat/Strafverfolgungsbeendigungsgesetz * Deutsche Einheit/ Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck nach Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist * Spionage/ Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck nach Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist * Verjährungsgesetz/ Aufhebung des Verjährungsgesetzes und des zweiten Verjährungsgesetzes betr. Strafverfolgungsbeendigungsgesetz
Original: Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (G-SIG: 13020625)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 163/97 C130 (BT-Drs 13/8586); siehe auch C112 und C151<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit insbesondere vor gefährlichen Sexualstraftätern durch Änderungen im strafrechtlichen Sanktionensystem und im Strafvollzug, Ermöglichung der jeweils angemessensten Maßnahmen im Vollzug, Reduzierung der Gefahr von Wiederholungstaten, Erweiterung der Therapiemöglichkeiten für behandelbare Straftäter, stärkere Berücksichtigung des Sicherheitsaspekts bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung, Sicherungsmaßnahmen gegen Rückfalltäter, obligatorisches Sachverständigengutachten bei Strafaussetzungen zur Bewährung, Möglichkeit der Anordnung bestimmter Heilbehandlungen durch das Gericht, erweiterte Möglichkeiten zur Einweisung von Sexualstraftätern in eine sozialtherapeutische Anstalt sowie der Anordnung von Sicherungsverwahrung; Änderung der §§ 56c, 57, 66 und 67d Strafgesetzbuch, des § 88 Jugendgerichtsgesetz, §§ 36 und 38 Betäubungsmittelgesetz, §§ 6, 7 und 9 Strafvollzugsgesetz sowie der §§ 304, 454 und 454a Strafprozeßordnung. Den Ländern entstehen Mehrkosten in nicht bezifferbarer Höhe.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 163/97 (s. GESTA C130, BT-Drs 13/8586).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 56c, 57, 66 und 67d StGB betr. Sexualstrafrecht * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 88 JGG betr. Sexualstrafrecht * Betäubungsmittelgesetz/Änderung der §§ 36 und 38 BtMG betr. Sexualstrafrecht * Strafvollzugsgesetz/Änderung der §§ 6, 7 und 9 StVollzG betr. Sexualstrafrecht * Strafprozeßordnung/ Änderung der §§ 304, 454 und 454a StPO betr. Sexualstrafrecht * Sexualstraftat/Schutz vor besonders gefährlichen Sexualstraftätern * Rückfalltäter/Reduzierung der Gefahren durch Wiederholung von Sexualstraftaten * Strafaussetzung zur Bewährung/Berücksichtigung des Sicherheitsaspekts bei Sexualstraftätern * Sozialtherapeutische Anstalt/Regelungen zur Einweisung von Sexualstraftätern
Original: Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6.StrRG) (G-SIG: 13020626)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Strafdrohung (BVerfGE 25, 269, 286); der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 164/97 C131 (BT-Drs 13/8587); siehe auch C050, C075, C096 und C207<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Reform des besonderen Teils des Strafgesetzbuches: Harmonisierung der Strafrahmen unter Aufwertung persönlicher Rechtsgüter, wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung gegenüber materiellen Rechtsgütern wie Eigentum etc., Beseitigung von Wertungswidersprüchen zwischen Körperverletzungs-, Tötungs- und Sexualdelikten gegenüber Eigentums-, Vermögens- und Urkundendelikten, Ergänzung versch. Strafrahmen um Regelbeispiele; Änderung, Ergänzung und Neufassung von Strafvorschriften zur Schließung von Strafbarkeitslücken und Erleichterung der Rechtsanwendung, u.a. Verwendung geschlechtsneutraler Bezeichnungen, Neufassungen insbesondere für Körperverletzung, Kindesentziehung, Brandstiftung, Scheckbetrug, Aussetzung, Freiheitsberaubung, Unterschlagung und Wilderei, neue Strafvorschriften gegen Kinderhandel (§ 236 neu), Verbesserung von Strafvorschriften zum Kinderschutz, u.a. gegen die Verbreitung von Kinderpornographie, Erweiterung des Schutzes von Totengedenkstätten, Strafbarkeit der Zueignung zugunsten Dritter im Zusammenhang mit Diebstahl, Unterschlagung, Raub und Wilderei; Aufhebung nicht mehr zeitgemäßer oder entbehrlicher Strafvorschriften, u.a. Auswanderungsbetrug, Kindestötung (§ 217), Vergiftung, Entführung mit dem Willen der Entführten sowie des § 238 Strafgesetzbuch der DDR (Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit); Folgeänderungen in weiteren elf Rechtsvorschriften; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 164/97 (s. GESTA C131, BT-Drs 13/8587).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Änderung, Ergänzung und Aufhebung zahlreicher §§ StGB betr. 6. StrRG * Strafgesetzbuch der DDR/Aufhebung § 238 StGB- DDR betr. 6. StrRG * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 74 und 120 GVG betr. 6. StrRG * Strafprozeßordnung/Änderung versch. §§ StPO betr. 6. StrRG * Stasi-Unterlagen-act/Änderung § 23 StUG betr. 6. StrRG * Adoptionsvermittlungsgesetz/Aufhebung § 14a AdVermiG betr. 6. StrRG * Kernbrennstoff/Änderung Art.3 act zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial betr. 6. StrRG * Ordnungswidrigkeit/Änderung § 127 OWiG betr. 6. StrRG * Wehrstrafgesetz/Änderung § 48 WStG betr. 6. StrRG * Bundesjagdgesetz/ Änderung § 41 BJagdG betr. 6. StrRG * Jugendarbeitsschutzgesetz/ Änderung § 25 JArbSchG betr. 6. StrRG * Werkschutz/Änderung § 5 Verordnung über geprüfte Werkschutzfachkräfte betr. 6. StrRG * Einigungsvertrag (29.09.1990)/Nichtanwendung von Maßgaben gem. Anlage I Kapitel III Sachgeb. C Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages soweit sie § 236 StGB betreffen * Kinderschutz/ Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Sexualstraftaten * Sexualstraftat/Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Sexualstraftaten * Körperverletzung/Neufassung der Strafvorschriften betr. 6. StrRG * Brandstiftung/Neufassung der Strafvorschriften betr. 6. StrRG * Freiheitsberaubung/Neufassung der Strafvorschriften betr. 6. StrRG * Unterschlagung/Neufassung der Strafvorschriften betr. 6. StrRG * Wilderei/Neufassung der Strafvorschriften betr. 6. StrRG * Kinderhandel/Neufassung der Strafvorschriften betr. 6. StrRG * Kinderpornographie/Neufassung der Strafvorschriften betr. 6. StrRG * Auswanderer/Aufhebung der Strafvorschrift zum Auswanderungsbetrug betr. 6. StrRG * Kindestötung/Aufhebung § 217 StGB betr. 6. StrRG * Entführung/Aufhebung der Strafvorschrift gegen Entführung mit dem Willen der Entführten * Gedenkstätte/Erweiterter Strafrechtsschutz für Totengedenkstätten * Kindesentziehung/Straftatbestand der Kindesentziehung durch einen Elternteil
Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1.SGB III-ÄndG) (G-SIG: 13020702)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 604/97 G083 (BT-Drs 13/8653); Arbeitsförderungs-Reformgesetz s. G063<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Regelungen für im Arbeitsförderungs-Reformgesetz ausgeklammerte Bereiche, insbesondere im Bereich der Verwaltungsverfahren von Länderbehörden und neuen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit, u.a. Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Behörden bei der Feststellung von Leistungsmißbrauch einschließlich der illegalen Beschäftigung, Regelungen zur Datenübermittlung zwischen Bundesanstalt für Arbeit und dem Statistischen Bundesamt bzw. anderen Behörden, insbesondere Landesbehörden, Befugnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Möglichkeit der Untersagung privater Berufsberatung in Mißbrauchsfällen, Beibehaltung der privaten Versicherung bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld, Verlängerung des Anspruchs auf Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz bei Arbeitslosigkeit im Anschluß an berufsfördernde Maßnahmen; redaktionelle Änderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Änderungen im Bundesreisekostenrecht und Steuerrecht; Änderung von 25 Gesetzen und Verordnungen. Das act ist weitgehend kostenneutral.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 604/97 (s. GESTA G083, BT-Drs 13/8653).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialgesetzbuch IV/Änderung versch. §§ SGB IV betr. 1.SGB III-ÄndG * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. 1.SGB III-ÄndG * Sozialgesetzbuch VI/Änderung § 166, Einfügung § 321 SGB VI betr. 1. SGB III-ÄndG * Sozialgesetzbuch VII/Änderung § 211 SGB VII betr. 1. SGB III-ÄndG * Sozialgesetzbuch X/Änderung § 71 SGB X betr. 1.SGB III-ÄndG * Sozialgesetzbuch XI/Änderung § 59 SGB XI betr. 1.SGB III- ÄndG * Arbeitsförderungsgesetz/Streichung der §§ 221 und 244 AFG betr. 1.SGB III-ÄndG * Arbeitnehmer-Entsendegesetz/Änderung der §§ 2, 3, 5 und 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz betr. 1.SGB III-ÄndG * Bundessozialhilfegesetz/Änderung § 26 BSHG betr. 1.SGB III-ÄndG * Wohnungsbaugesetz/Änderung der §§ 25a und 25d 2. WoBauG betr. 1.SGB III-ÄndG * Saarland, Land/Änderung der §§ 14a und 14d WoBauG Saar betr. 1.SGB III-ÄndG * Ausländergesetz/Änderung § 79 AuslG betr. 1. SGB III-ÄndG * Schwarzarbeit/Änderung der §§ 1, 2, 3 und 5, Einfügung § 6 act zur Bekämpfung der Schwarzarbeit betr. 1.SGB III-ÄndG * Entwicklungshelfer-act/Änderung § 13 EhfG betr. 1.SGB III-ÄndG * Gewerbeordnung/Änderung der §§ 14 und 139b GewO betr. 1. SGB III-ÄndG * Arbeitsschutzgesetz/Änderung § 23 ArbSchG betr. 1.SGB III-ÄndG * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung der §§ 1, 16 und 18 AÜG betr. 1.SGB III-ÄndG * Altersteilzeitgesetz/Änderung § 13 Altersteilzeitgesetz betr. 1.SGB III-ÄndG * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung § 19 KVLG betr. 1.SGB III-ÄndG * Bundesversorgungsgesetz/Änderung der §§ 26 und 26a BVG betr. 1.SGB III-ÄndG * Justizmitteilungsgesetz/Änderung Art.1 Nr. 2 § 14 sowie Art.28 JuMiG betr. 1.SGB III-ÄndG * Ausgleichsrente/Änderung der §§ 1 und 2 AusglV betr. 1.SGB III-ÄndG * Berufsschadensausgleich/ Änderung § 9 BSchAV betr. 1.SGB III-ÄndG * Seemann/Aufhebung der VO über Fachausschüsse für Fachvermittlungsstellen für Seeleute betr. 1. SGB III-ÄndG * Sozialleistung/Verbesserung der Behördenzusammenarbeit bei der Feststellung von Leistungsmißbrauch * Bundesanstalt für Arbeit/Regelung der Datenübermittlung zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Statistischem Bundesamt bzw. Landesämtern * Statistisches Bundesamt/Regelung der Datenübermittlung zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Statistischem Bundesamt bzw. Landesämtern * Datenaustausch/Regelung der Datenübermittlung zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Statistischem Bundesamt bzw. Landesämtern * Berufsberatung/ Möglichkeit der Untersagung privater Berufsberatung in Mißbrauchsfällen * Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit/Befugnisse des IAB * Arbeitsloser/ Beibehaltung privater Versicherungen bei Beziehern von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit * Sozialgesetzbuch III/Erstes SGB III- Änderungsgesetz
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung des § 174a StGB auf Werkstätten für Behinderte von 1979 (BGH StE 29, 16 ff) Siehe auch C042 und C115 <br><br><b>Inhalt:</b> Schutz vor sexuellen Übergriffen im Rahmen von Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsverhältnissen einschließlich ambulanter Pflegeverhältnisse; Einfügung der §§ 174c und 174d sowie Änderung der §§ 174a und 179 Strafgesetzbuch, Änderung der §§ 53 und 395 Strafprozeßordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sexualstrafrecht/Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 174c und 174d StGB betr. sexueller Mißbrauch bei Beratungs- und Therapieverhältnissen * Sexueller Mißbrauch/Einfügung der §§ 174c und 174d, Änderung der §§ 174a und 179 StGB betr. sexueller Mißbrauch bei Beratungs- und Therapieverhältnissen * Behinderter/Einfügung der §§ 174c und 174d, Änderung der §§ 174a und 179 StGB betr. sexueller Mißbrauch bei Beratungs- und Therapieverhältnissen * Strafgesetzbuch/Einfügung der §§ 174c und 174d, Änderung der §§ 174a und 179 StGB betr. sexueller Mißbrauch bei Beratungs- und Therapieverhältnissen * Heilverfahren/ Einfügung der §§ 174c und 174d, Änderung der §§ 174a und 179 StGB betr. sexueller Mißbrauch bei Beratungs- und Therapieverhältnissen * Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 53 und 395 StPO betr. sexueller Mißbrauch bei Beratungs- und Therapieverhältnissen
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (G-SIG: 13020661)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Siehe auch B083 und C116 <br><br><b>Inhalt:</b> Abkopplung der Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre von der Beamtenbesoldung, Ausweisung in D-Mark, Festsetzung jeder Erhöhung in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren, allgemeine Einkommensentwicklung als Orientierungsmaßstab, Begrenzung der Zahlung von Übergangsgeld auf höchstens 18 Monate, Anrechnung aller Einkünfte, Anspruch auf Ruhegehalt nach zwei Jahren Mitgliedschaft in der Bundesregierung, Auszahlung erst nach dem 65. Lebensjahr, Unterbindung der Kumulation von Abgeordnetenentschädigung und Ministerbezügen; Änderung versch. §§ des Bundesministergesetzes sowie Änderung § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. Das act führt zu nicht quantifizierbaren Einsparungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Amtsgehalt/Abkopplung der Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre von der Beamtenbesoldung * Übergangsgeld/Neuregelung der Übergangsgelder für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre * Bundesregierung/Neuregelung von Bezügen, Übergangsgeldern und Ruhegehältern für Mitglieder der Bundesregierung * Altersversorgung/Neuregelung der Altersversorgung für Mitglieder der Bundesregierung * Parlamentarischer Staatssekretär/Änderung § 5 ParlStG betr. Abkopplung der Amtsbezüge von der Beamtenbesoldung
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (G-SIG: 13020562)
Germany · German Bundestag · 24 July 2024
Translated from German
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 4 bis 7 und 100 Bundesvertriebenengesetz: Rechtliche Gleichbehandlung aller Spätaussiedler beim Nachweis des sog. Kriegsfolgenschicksals, Präzisierung der für den Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit erforderlichen Bestätigungsmerkmale. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Spätaussiedler/Gleichbehandlung aller Spätaussiedler beim Nachweis des Kriegsfolgenschicksals * Deutscher Volkszugehöriger/Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit durch Spätaussiedler
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbauänderungsgesetz 1997 - WoBauÄndG 1997) (G-SIG: 13020581)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 4 bis 6 Wohnungsbindungsgesetz: Bezug von Sozialwohnungen auch für Wohn- und Lebensgemeinschaften aus nicht verheirateten Personen<br /> <br /> Titeländerung durch BR-Beschluß (eingebracht als: act zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsänderungsgesetz- WoBindÄndG 1997)); Änderung § 33 Wohnungsbindungsgesetz, § 8 2. Wohnungsbaugesetz und § 6 Wohnungsbaugesetz für das Saarland. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialwohnung/Sozialwohnungen für nicht verheiratete Personen * Nichteheliche Lebensgemeinschaft/Sozialwohnungen für nicht verheiratete Personen * Wohnungsbaugesetz/Änderung § 8 WoBauG betr. Nichteheliche Lebensgemeinschaften * Saarland, Land/Änderung § 6 WoBauG Saar betr. Nichteheliche Lebensgemeinschaften * Wohnungsbindungsgesetz/Wohnungsbindungsänderungsgesetz 1997
Original: Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts (Wohnungsbaureformgesetz - WoBauReformG) (G-SIG: 13020748)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Wohnungsbauförderungsgesetz, BGBl I 1994, Nr. 48 S. 1798 (s. GESTA 12.WP 1-L21) Bericht der Expertenkommission zur Überprüfung der Instrumente der Wohnungspolitik (Oktober 1994), empirica-Gutachten "Abbau von Mietverzerrungen im Bestand von Sozialwohnungen" (Bonn 1996), Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Expertenkommission "Wohnungspolitik" (BT Drs 13/1268), Gutachten "Förderpraxis des sozialen Wohnungsbaus" (Institut für Wohnen und Umwelt, Darmstadt, und ifo-Institut, München) <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen für das Wohnungswesen im Wohnungsgesetzbuch: Soziale Wohnraumförderung zum Zwecke der Unterstützung bedürftiger Haushalte, Sicherung ausgewogener Bewohnerstrukturen, verstärkte Förderung der Modernisierung und Instandsetzung sowie der Begründung von Belegungsrechten, Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des genossenschaftlichen Wohnens, kosten-, flächensparendes und barrierefreies Bauen, Berücksichtigung ökologischer Anforderungen, Regelungen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern bei der Wohnungsbauförderung, Abschaffung der Kostenmiete, Beschränkung der Mieterhöhungen auf 5 v.H. in 3 Jahren, Neuregelung der Fehlbelegungsabgabe; Wohnungsgesetzbuch (WohnGB) als Art. 1, act zur Anpassung des Rechts der geförderten Sozialmietwohnungen an das Wohnungsgesetzbuch (Wohnungsrechtsanpassungsgesetz - WohnAnpG) als Art. 2, Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) als Art. 3 der Vorlage, Anpassung von 10 Gesetzen, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Länder können durch den Förderausgleich Mehreinnahmen erzielen. Den Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialer housing construction/Wohnungsbaureformgesetz * Wohnungsbauförderung/ Wohnungsbaureformgesetz * Wohnungsmodernisierung/ Wohnungsbaureformgesetz * Wohneigentum/Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums * Genossenschaftswohnung/Förderung des genossenschaftlichen Wohnens * Ökologie/Ökologische Anforderungen beim housing construction * Finanzpolitik/Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern bei der Wohnungsbauförderung * Miete/Abschaffung der Kostenmiete * Wohnungsgesetzbuch/Wohnungsgesetzbuch (WohnGB) als Art. 1 Wohnungsbaureformgesetz * Wohnungsrechtsanpassungsgesetz/ Wohnungsrechtsanpassungsgesetz als Art. 2 Wohnungsbaureformgesetz * Betriebskostenverordnung/Betriebskostenverordnung als Art. 3 Wohnungsbaureformgesetz * Altschuldenhilfe-act/Änderung § 12 Altschuldenhilfe-act betr. Wohnungsbaureformgesetz * Miethöhegesetz/Änderung der §§ 2, 4 und 11 Miethöhegesetz betr. Wohnungsbaureformgesetz * Wohnungsvermittlung/Änderung § 2 act zur Regelung der Wohnungsvermittlung betr. Wohnungsbaureformgesetz * Wohngeldgesetz/Änderung der §§ 32 und 38 WoGG betr. Wohnungsbaureformgesetz * Einkommensteuergesetz/Änderung § 3 Nr. 59 EStG betr. Wohnungsbaureformgesetz * Sozialgesetzbuch I/Änderung Art. II § 1 Nr. 14 SGB I betr. Wohnungsbaureformgesetz * Sozialgesetzbuch VII/Änderung § 2 Nr. 16 SGB VII betr. Wohnungsbaureformgesetz * Wohnungsbaugesetz/Änderung versch. §§ WoBauG betr. Wohnungsbaureformgesetz * Fehlbelegung von Sozialwohnungen/Änderung der §§ 1, 6 und 10 AFWoG betr. Wohnungsbaureformgesetz * Saarland, Land/Änderung versch. §§ WoBauG Saar betr. Wohnungsbaureformgesetz
Original: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nichtehelicher Lebensgemeinschaften (Nichteheliche-Lebensgemeinschaften-Gesetz - NeLgG) (G-SIG: 13020659)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> 5. Familienbericht (BT Drs 12/7560), Landesverfassungen von Berlin und Brandenburg, höchstrichterliche Rechtsprechung zu Art. 6 GG (BVerfGE 87, 234, BVerwGE 52, 112, BSGE 63, 120) Siehe auch C053, C068 und C091 <br><br><b>Inhalt:</b> Einräumung der Rechtsstellung eines Familienangehörigen für Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ohne Gleichstellung mit Ehepaaren, insbesondere unter Ausklammerung von Unterhaltspflichten und ohne Regelung des Innenverhältnisses der Partnerschaft; Einfügung eines neuen 2. Titels Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 1302a ff), Änderung § 77 Strafgesetzbuch, § 10 Einkommensteuergesetz, §§ 15 und 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie § 40 Bundesbesoldungsgesetz. Kosten können nicht geschätzt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Einfügung eines 2. Titels BGB (§§ 1302a ff) betr. Nichteheliche-Lebensgemeinschaften-act * Strafgesetzbuch/ Änderung § 77 StGB betr. Nichteheliche-Lebensgemeinschaften-act * Einkommensteuergesetz/Änderung § 10 EStG betr. Nichteheliche- Lebensgemeinschaften-act * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änderung der §§ 15 und 16 ErbStG betr. Nichteheliche-Lebensgemeinschaften-act * Bundesbesoldungsgesetz/ Änderung § 40 BBesG betr. Nichteheliche-Lebensgemeinschaften-act
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (G-SIG: 13020585)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> act zur Neuregelung der Rechtstellung der Abgeordneten s. B043 Siehe auch B083 und B085 <br><br><b>Inhalt:</b> Abkopplung der Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre von der Beamtenbesoldung, Festsetzung in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, Anrechnung aller Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden; Änderung der §§ 11 und 20 des Bundesministergesetzes sowie von § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, Neufassungsermächtigung. Durch die Gesetzesänderung entstehen im Bereich der Amtsbezüge keine Zusatzkosten. Bei der Zahlung von Übergangsgeldern ist mit Einsparungen zu rechnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesministergesetz/Änderung der §§ 11 und 20 BundesministerG betr. Abkopplung der Amtsbezüge von der Beamtenbesoldung * Parlamentarischer Staatssekretär/Änderung § 5 ParlStG betr. Abkopplung der Amtsbezüge von der Beamtenbesoldung * Übergangsgeld/ Neuregelung der Übergangsgelder für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre
Original: Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 13020719)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<strong>Bezug:</strong> Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz (s. GESTA 12.WP 1-C156)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung der Gebühren für die Tätigkeit der Gerichte an die allgemeine Kostenentwicklung, insbesondere aufgrund des Zuschußbedarfs durch das Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz von 1994, sowie Vereinfachungen bei der Berechnung und Einziehung der Kosten, u.a. durch Einführung des Pauschalgebührensystems im zweiten Rechtszug; Änderung der §§ 4, 22, 65 sowie des Kostenverzeichnisses Gerichtskostengesetz, § 8 act über die Kosten der Gerichtsvollzieher und § 107 act über Ordnungswidrigkeiten<br /> <br /> Änderung § 11 Gerichtskostengesetz, § 13 und der Gebührentabelle act über Kosten der Gerichtsvollzieher sowie § 11 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte durch BR-Beschluß. Die Länder erhalten Mehreinnahmen in Höhe von ca. 250 Mio DM im Jahr, dem Bund entstehen geringe Mehrkosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gerichtsvollzieherkosten/Änderung der §§ 8, 11 und der Gebührentabelle act über Kosten der Gerichtsvollzieher betr. Gerichtskostenanhebung * Ordnungswidrigkeit/Änderung § 107 OWiG betr. Gerichtskostenanhebung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/ Änderung § 11 BRAGO betr. Gerichtskostenanhebung
Original: Gesetz zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes (G-SIG: 13020376)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kommunalwahlrecht der Ausländer (BVerfGE 83,444) Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2a-C160) Siehe auch B051, B052, B102 und C139 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 38 Abs. 2 Grundgesetz: Herabsetzung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre, Wahlrecht für Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, passives Wahlrecht bei Eintritt der Volljährigkeit. Es entstehen Kosten durch Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.38/act zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes betr. Wahlrecht * Wahlrecht/Wahlrecht für Ausländer und Sechzehnjährige betr. Änderung Art.38 GG * Ausländer/Wahlrecht für Ausländer betr. Änderung Art.38 GG
Original: Erstes Gesetz zur Entlastung der Versicherten und der Unternehmen von Lohnzusatzkosten (G-SIG: 13020708)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Modell einer ökologischen Steuerreform der SPD-Bundestagsfraktion <br><br><b>Inhalt:</b> Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Herausnahme von allgemeinstaatlichen Aufgaben aus den Leistungen der Sozialversicherung (u.a. Leistungen nach dem Fremdrentengesetz, 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz und Rentenüberleitungsgesetz) mittels Erstattung durch den Bund, teilweise Gegenfinanzierung durch Mineralölsteuererhöhung; Änderung § 292b 6. Buch Sozialgesetzbuch, § 341 3. Buch Sozialgesetzbuch, § 174 Arbeitsförderungsgesetz sowie der §§ 2 und 3 Mineralölsteuergesetz. Dem Bund entstehen jährliche Mehrkosten von 16,4 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Lohnnebenkosten/Erstes act zur Entlastung der Versicherten und der Unternehmen von Lohnzusatzkosten * Sozialgesetzbuch VI/Änderung § 292b SGB VI betr. Senkung der Lohnzusatzkosten * Sozialgesetzbuch III/Änderung § 341 SGB III betr. Senkung der Lohnzusatzkosten * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 174 AFG betr. Senkung der Lohnzusatzkosten * Mineralölsteuergesetz/Änderung der §§ 2 und 3 MinöStG betr. Senkung der Lohnzusatzkosten * Bundeszuschuß/ Erstattung von Fremdleistungen der Sozialversicherung durch Bundeszuschüsse * Sozialleistung/Erstattung von Fremdleistungen der Sozialversicherung durch Bundeszuschüsse
<strong>Bezug:</strong> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT-Drs 13/7242 D045; Vorziehung von Teilen der Petersberger Steuervorschläge der Steuerreform-Kommission vom 22. Januar 1997 Steuerreformgesetz 1999 s. D047; siehe auch D063<br />
<br />
<strong>Inhalt:</strong> Stärkung wirtschaftlicher Wachstumskräfte zur Sicherung von Arbeitsplätzen: Senkung des Einkommensteuer-Höchstsatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 v.H. auf 40 v.H., Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 45 v.H. auf 40 v.H. und für ausgeschüttete Gewinne von 30 v.H. auf 28 v.H., Senkung des Solidaritätszuschlags von 7,5 v.H. auf 5,5 v.H., Finanzierung der vorgezogenen Steuersatzsenkung durch strengere Gewinnermittlungsvorschriften und durch Senkung der degressiven Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz, Änderung §§ 3, 4 und 6 Solidaritätszuschlaggesetz, § 1 Finanzausgleichsgesetz sowie § 6 Gemeindefinanzreformgesetz. Das Gesetz führt in den Jahren 1998 bis 2001, ausgenommen 1999, zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 6,4 bis 4,6 Mrd DM bei den Gebietskörperschaften.<br />
<br />
<strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 13/7242 (s. GESTA D045); Verlängerung des Ansammlungszeitraumes für Rückstellungen für Stillegungs- und Beseitigungspflichten bei Kernkraftwerken von 19 auf 25 Jahre, Verbot von Rückstellungen für Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Verringerung des Verlustabzugs, Beseitigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht für Arbeitsmaschinen, Erhöhung des Bundesanteils am Umsatzsteueraufkommen um 1,4 v.H. und dementsprechende Senkung des Länderanteils sowie Erhöhung der Gewerbesteuerumlage; Änderung der §§ 60 und 84 Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, § 5 Finanzverwaltungsgesetz, § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie der §§ 40, 73 und 75 Steuerberatungsgesetz.<br />
<br />
<strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Ablehnung des Gesetzesvorhabens<br />
<br />
<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Unternehmensbesteuerung/Steuerreformgesetz 1998 * Unternehmensgewinn/ Senkung der Steuersätze für gewerbliche Einkünfte und einbehaltene sowie ausgeschüttete Gewinne * Degressive Abschreibung/Senkung der degressiven Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens * Einkommensteuergesetz/Änderung versch. §§ EStG betr. Steuerreformgesetz 1998 * Körperschaftsteuergesetz/Änderung versch. §§ KStG betr. Steuerreformgesetz 1998 * Solidaritätszuschlaggesetz/Änderung der §§ 3, 4 und 6 SolZG betr. Steuerreformgesetz 1998 * Finanzausgleichsgesetz/Änderung § 1 FAG betr. Steuerreformgesetz 1998 * Gemeindefinanzreformgesetz/Änderung § 6 Gemeindefinanzreformgesetz betr. Steuerreformgesetz 1998 * Kernkraftwerk/Neuregelung der Rückstellungen für die Entsorgung von Kernkraftwerken betr. Steuerreformgesetz 1998 * Entsorgung/ Neuregelung der Rückstellungen für die Entsorgung von Kernkraftwerken betr. Steuerreformgesetz 1998 * Verlustabzug gem. Einkommensteuergesetz/Verringerung des Verlustabzugs betr. Steuerreformgesetz 1998 * Umsatzsteuer/Erhöhung des Bundesanteils, Senkung des Länderanteils an der Umsatzsteuer betr. Steuerreformgesetz 1998 * Gewerbesteuer/Erhöhung der Gewerbesteuerumlage betr. Steuerreformgesetz 1998 * Einkommensteuer- Durchführungsverordnung/Änderung der §§ 60 und 84 EStDV betr. Steuerreformgesetz 1998 * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung § 5 FVG betr. Steuerreformgesetz 1998 * Kraftfahrzeugsteuergesetz/Änderung § 3 KraftStG betr. Steuerreformgesetz 1998 * Steuerberatungsgesetz/ Änderung der §§ 40, 73 und 75 StBerG betr. Steuerreformgesetz 1998
<strong>Bezug:</strong> Petersberger Vorschläge der Steuerreform-Kommission vom 22. Januar 1997, Steuerreform als Teil des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung, Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Alterseinkünften (BVerfGE 54, 11, BVerfGE 86, 369), der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT-Drs 13/7480 D047; siehe auch D043, D045, D046 und D063<br />
<br />
<strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften (ABl Nr. L 225 S. 6), EUGH-Entscheidung zur Kapitalertragsteuer vom 17. Oktober 1996<br />
<br />
<strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen, Herstellung von Steuergerechtigkeit sowie Verwirklichung eines transparenten Steuerrechts: Senkung der Tarife bei der Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen und Körperschaften und Reduzierung des Anteils der direkten Steuern unter Orientierung am Markteinkommensprinzip, Senkung des Eingangssteuersatzes von 25,9 v.H. auf 15 v.H., Senkung des Höchststeuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 v.H. auf 35 v.H., Senkung des Höchststeuersatzes für nichtgewerbliche Einkünfte von 53 v.H. auf 39 v.H., progressiver Tarif nach dem Leistungsprinzip, proportionale Eingangsstufe des Tarifs, linear- progressiver Verlauf beginnend mit 22,5 v.H., Senkung des Steuersatzes für einbehaltene (thesaurierte) Gewinne und des Ausschüttungssatzes um 10 v.H., ermäßigter Steuersatz für Körperschaften, die nicht in das Anrechnungsverfahren einbezogen sind, u.a. für Sparkassen, Senkung des Zinsabschlags, Kapitalertragsteuersatz in der Nähe des künftigen Einkommensteuer- Höchstsatzes, Senkung des Pauschsteuersatzes für Gemeinschaftsverpflegung, weitgehende Beibehaltung von Lohnsteuer- Pauschsätzen, Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch möglichst vollständige Erfassung von Markteinkommen, Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen, übersichtlichere Gestaltung des Einkommensteuergesetzes, u.a. durch Wegfall der sog. "Buchstabenparagraphen", zusätzliche Besteuerungstatbestände im Bereich der beschränkten Steuerpflicht und Vereinfachungen im Bereich der Lohnsteuer als zusätzliche Maßnahmen, Einführung einer Entfernungspauschale, Freistellungsverfahren für den Übergang stiller Reserven gem. § 21 Umwandlungssteuergesetz, Regelung der örtlichen Zuständigkeit von Familienkassen der Arbeitsämter u.a.m.; Novellierung des Einkommensteuergesetzes als Art. 1 der Vorlage (ESt-Grundtabelle und -Splittingtabelle als Anlage), Novellierung der Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, Aufhebung der Lohnsteuer- Durchführungsverordnung, Änderung weiterer 22 Rechtsvorschriften; Neufassungsermächtigung. Das Gesetz führt zu Steuermindereinnahmen zwischen 57,1 und 52,9 Mrd DM in den Jahren 1999 bis 2001.<br />
<br />
<strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 13/7480 (s. GESTA D047); Verringerung statt Wegfall von Steuervergünstigungen für die Landwirtschaft, Steuerfreiheit von Aufwendungsleistungen gem. Entwicklungshelfer-Gesetz, verringerte Besteuerung von Auslandszuschlägen, Kappung der Freibeträge für Arbeitnehmerabfindungen anstelle der Aufhebung, Übergangsregelung für die Besteuerung von Zuschlägen für Feiertags- und Nachtarbeit, Anhebung der linearen Abschreibung für Mietwohnungsneubauten, Beschränkung der Halbierung von Versorgungs-Freibeträgen auf höhere Versorgungsbezüge, Verlängerung der Spekulationsfrist bei der Veräußerung privater Immobilien, Regelung für Lebensversicherungen, Einführung einer Tonnagebesteuerung in der Seeschiffahrt, Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, Sozialversicherungspflicht für die Bergmannsprämie u.a.m.; Änderung § 15 Unterhaltssicherungsgesetz sowie der §§ 4 und 6 Versicherungsteuergesetz.<br />
<br />
<strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Titeländerung, Umbenennung in: Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten; Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung unter Verzicht auf eine "große Steuerreform", Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer und eine Mehrwertsteuererhöhung; Einfügung § 292b 6.Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 174 Arbeitsförderungsgesetz, § 341 3.Buch Sozialgesetzbuch, §§ 12 und 24 Umsatzsteuergesetz, §§ 2 und 3 Mineralölsteuergesetz sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz. Titeländerung, Umbenennung in: Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten; Reduzierung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung um je einen Prozentpunkt, Gegenfinanzierung durch Erhöhung der Mineralölsteuer um 10 Pfennige pro Liter und Mehrwertsteuererhöhung um einen Prozentpunkt; Änderung und Ergänzung versch. §§ 3. und 6. Buch Sozialgesetzbuch, Änderung der §§ 2 und 3 Mineralölsteuergesetz, der §§ 12 und 24 Umsatzsteuergesetz und § 1 Finanzausgleichsgesetz.<br />
<br />
<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Investitionsförderung/Steuerreformgesetz 1999 * Beschäftigungspolitik/Steuerreformgesetz 1999 * Steuergerechtigkeit/ Steuerreformgesetz 1999 * Steuertarif/Steuerreformgesetz 1999 * Indirekte Steuer/Steuerreformgesetz 1999 * Unternehmensgewinn/ Senkung des Steuersatzes für einbehaltene (thesaurierte) Gewinne durch Steuerreformgesetz 1999 * Sparkasse/Ermäßigte Steuersätze durch Steuerreformgesetz 1999 * Gemeinschaftsverpflegung/Senkung des Pauschsteuersatzes durch Steuerreformgesetz 1999 * Steuervergünstigung/Abbau von Steuervergünstigungen durch Steuerreformgesetz 1999 * Beschränkte Steuerpflicht/Zusätzliche Besteuerungstatbestände im Bereich der beschränkten Steuerpflicht durch Steuerreformgesetz 1999 * Lohnsteuer/Vereinfachungen im Bereich der Lohnsteuer durch Steuerreformgesetz 1999 * Entfernungspauschale gem.Einkommensteuergesetz/Einführung einer Entfernungspauschale durch Steuerreformgesetz 1999 * Arbeitsamt/ Regelung von örtlichen Zuständigkeiten der Familienkassen der Arbeitsämter durch Steuerreformgesetz 1999 * Einkommensteuergesetz/ Novellierung EStG als Art.1 Steuerreformgesetz 1999 * Einkommensteuer-Durchführungsverordnung/Novellierung EStDV im Steuerreformgesetz 1999 * Lohnsteuer-Durchführungsverordnung/ Aufhebung LStDV durch Steuerreformgesetz 1999 * Körperschaftsteuergesetz/Änderung versch. §§ KStG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Zerlegungsgesetz/Änderung § 2 ZerlG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Solidaritätszuschlaggesetz/Änderung der §§ 3 und 6 SolZG 1995 betr. Steuerreformgesetz 1999 * Umwandlungs- Steuergesetz/Änderung versch. §§ UmwStG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Nominalkapital/Änderung der §§ 1 und 7 Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln betr. Steuerreformgesetz 1999 * Umsatzsteuergesetz/Änderung versch. §§ UStG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/Änderung § 39 UStDV betr. Steuerreformgesetz 1999 * Gewerbesteuergesetz/Änderung versch. §§ GewStG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung/Änderung der §§ 25 und 36 GewStDV betr. Steuerreformgesetz 1999 * Abgabenordnung/Änderung versch. §§ AO sowie der VO nach § 180 AO betr. Steuerreformgesetz 1999 * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Änderung Art.97 § 1 EGAO betr. Steuerreformgesetz 1999 * Außensteuergesetz/Änderung versch. §§ AußenStG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Kapitalanlagegesellschaft/ Änderung versch. §§ KAGG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Auslandinvestment-Gesetz/Änderung versch. §§ AuslInvestmG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Steuerberatungsgesetz/Änderung § 4 StBerG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Bergmannsprämie/Änderung der §§ 4 und 7 Gesetz über Bergmannsprämien betr. Steuerreformgesetz 1999 * Bundeskindergeldgesetz/Änderung der §§ 2, 6 und 19, Aufhebung § 20 BKGG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Kindergeldauszahlungs- Verordnung/Änderung versch. §§ KAV betr. Steuerreformgesetz 1999 * Forstschäden-Ausgleichsgesetz/Änderung der §§ 1, 3 und 7, Aufhebung § 5 Forstschäden-Ausgleichsgesetz betr. Steuerreformgesetz 1999 * Gemeindefinanzreformgesetz/Änderung § 6 Gemeindefinanzreformgesetz betr. Steuerreformgesetz 1999 * Finanzverwaltungsgesetz/Änderung § 5 FVG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Arbeit an Sonn- und Feiertagen/ Wegfall der Steuerfreiheit durch Steuerreformgesetz 1999 * Landwirtschaftliches Einkommen/Aufhebung der Steuerermäßigung für Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft durch Steuerreformgesetz 1999 * Sonderabschreibung/Befristung von Sonderabschreibungen durch Steuerreformgesetz 1999 * Absetzung gem.§ 7b Einkommensteuergesetz/ Wegfall der Regelung im Steuerreformgesetz 1999 * Absetzung gem.§ 10e Einkommensteuergesetz/Wegfall der Regelung im Steuerreformgesetz 1999 * Wehrdienstopfer/Besteuerung von Versorgungsleistungen für Wehrdienstbeschädigte durch Steuerreformgesetz 1999 * Auslandsbesoldung/Besteuerung von Auslandsbezügen oberhalb eines Kaufkraftausgleichs durch Steuerreformgesetz 1999 * Abfindung/ Besteuerung von Pensionsabfindungen durch Steuerreformgesetz 1999 * Jubiläumszuwendung/Besteuerung von Jubiläumszuwendungen durch Steuerreformgesetz 1999 * Altersversorgung/Neuregelung der Besteuerung von Altersbezügen durch Steuerreformgesetz 1999 * Unterhaltssicherungsgesetz/Änderung § 15 USG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Versicherungsteuergesetz/Änderung der §§ 4 und 6 VersStG betr. Steuerreformgesetz 1999 * Seeschiffahrt/ Einführung einer Tonnagebesteuerung * Sozialgesetzbuch VI/Änderung versch. §§ SGB VI betr. Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 174 AFG betr. Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten * Sozialgesetzbuch III/Änderung versch. §§ SGB III betr. Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten * Umsatzsteuergesetz/Änderung der §§ 12 und 24 UStG betr. Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten * Mineralölsteuergesetz/Änderung der §§ 2 und 3 MinöStG betr. Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten * Finanzausgleichsgesetz/Änderung § 1 FAG betr. Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten * Lohnnebenkosten/Umwandlung des Steuerreformgesetzes 1999 in ein Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten durch VermA * Sozialversicherungsbeitrag/Senkung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung betr. Gesetz zur Senkung der Lohnnebenkosten
Original: Gesetz zur Änderung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung (G-SIG: 13020802)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Insolvenzordnung, BGBl I 1994, Nr. 70 S. 2866 (s. GESTA 12.WP 1-C49) <br><br><b>Inhalt:</b> Entlastung der Rechtspflege durch Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung gem. Art. 110 Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung um drei Jahre (bisher 1. Januar 1999); Anpassungsänderungen in verschiedenen Artikeln Einführungsgesetz, Markenrechtsänderungsgesetz und Arbeitsförderungs-Reformgesetz sowie Wahlrechtsverbesserungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung/Änderung versch. Art. EGInsO betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Sozialplan gem.Betriebsverfassungsgesetz/Änderung § 8 act über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Art.22 EGInsO) betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Anfechtungsgesetz/Änderung § 20 AnfG (Art.1 EGInsO) betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung Art. 232 EGBGB (Art.32 EGInsO) betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Betriebliche Altersversorgung/Änderung § 31 act zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Art.91 EGInsO) betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Markenrecht/Änderung der Art.1 und 6 Markenrechtsänderungsgesetz betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Arbeitsförderungs-Reformgesetz/Änderung der Art.1 und 82 AFRG betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Sozialgesetzbuch III/Änderung § 430 SGB III (Art.1 AFRG) betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung * Wahlrechtsverbesserungsgesetz/Änderung Art. 18 3. WRVG betr. Verschiebung des Inkrafttretens der Insolvenzordnung
Original: Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (G-SIG: 13020809)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
Translated from German
<b>Bezug:</b> Insolvenzordnung, BGBl I 1994, Nr. 70 S. 2866 (s. GESTA 12.WP 1-C49) <br><br><b>Inhalt:</b> Verfahrensverbesserungen beim Unternehmensinsolvenzverfahren: Übertragung der Zustellungsaufgaben auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Regelung der vorläufigen Postsperre, Anpassung von Veröffentlichungsfristen an das Erscheinen der Amtsblätter und Erleichterung der wirtschaftlichen Prognoseentscheidungen; Verfahrensvereinfachungen im Verbraucherinsolvenzverfahren: Formblattzwang bei Eröffnung des Verfahrens, Regelung der Vertretungsbefugnis des Schuldners vor dem Insolvenzgericht und Sicherung der rechtlichen Situation von Schuldnerberatungsstellen; Bindung des Verbraucherentschuldungsverfahrens an die Erfüllung einer Mindestquote der bestehenden Forderungen; Änderung verschiedener §§ Insolvenzordnung, Art. 1 § 3 Rechtsberatungsgesetz und von § 18 Rechtspflegergesetz. Die Länderhaushalte werden von zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 500 Mio DM im Jahr entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsberatungsgesetz/Änderung Art. 1 § 3 RBerG betr. Insolvenzordnung * Rechtspflegergesetz/Änderung § 18 RpflG betr. Insolvenzordnung * Verbraucher/Bindung des Verbraucherinsolvenzverfahrens an eine Mindestleistung * Schuldner/ Bindung des Verbraucherinsolvenzverfahrens an eine Mindestleistung, rechtliche Sicherung der Schuldnerberatungsstellen * Vordruck/ Formblattzwang beim Verbraucherinsolvenzverfahren
Original: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999) (G-SIG: 13020734)
Germany · Bundesrat · 18 April 2024
Translated from German
<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT Drs 13/8011 G076 <br><br><b>Inhalt:</b> Reduzierung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zur Kostensenkung des Wirtschaftsfaktors Arbeit, Ausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung auf künftige demographische Entwicklungen, Beibehaltung der Leistungsbezogenheit der Rente, Ausschluß von Rentenkürzungen bei den Bestandsrenten, Ergänzung der Rentenanpassungsformel um einen demographischen Faktor, Ablösung der bisherigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente mit einem Abschlag gegenüber der Altersrente, Anwendung im Bereich der Alterssicherung für Landwirte, Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente wegen Schwerbehinderung, Regelungen zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten, Anhebung bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten, Senkung der Rentenversicherungsbeiträge unter Erhöhung des Bundeszuschusses, Beitragssatzänderungen in Abhängigkeit zur Schwankungsreserve der Rentenversicherer, Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung; Änderung von 29 Rechtsvorschriften, Aufhebung von drei Verordnungen. Dem Bund entstehen mittelfristig Kosten von knapp 15 Mrd DM im Jahr (1999 bis 2001). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch VI/Änderung, Ergänzung und Aufhebung versch. §§ SGB VI betr. Rentenreformgesetz 1999 * Sozialgesetzbuch I/Änderung § 23 SGB I betr. Rentenreformgesetz 1999 * Sozialgesetzbuch III/Änderung und Ergänzung versch. §§ SGB III betr. Rentenreformgesetz 1999 * Sozialgesetzbuch IV/Änderung der §§ 7, 18a und 28a SGB IV betr. Rentenreformgesetz 1999 * Sozialgesetzbuch V/Änderung der §§ 47, 50, 190 und 192 SGB V betr. Rentenreformgesetz 1999 * Sozialgesetzbuch VII/Änderung der §§ 52, 65, 93 und 180 SGB VII betr. Rentenreformgesetz 1999 * Sozialgesetzbuch XI/Änderung § 59 SGB XI betr. Rentenreformgesetz 1999 * Betriebliche Altersversorgung/ Änderung und Ergänzung versch. §§ act zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung betr. Rentenreformgesetz 1999 * Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung/Änderung Art.91 EGInsO betr. Rentenreformgesetz 1999 * Arbeitslosenhilfe/Änderung § 11 Arbeitslosenhilfe-Verordnung betr. Rentenreformgesetz 1999 * Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-act/Änderung der §§ 3 und 4 HZvG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Alterssicherung der Landwirte/Änderung und Ergänzung versch. §§ ALG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Fremdrentengesetz/Änderung der §§ 22 und 28b FRG betr. Rentenreformgesetz 1999, Aufhebung der Fremdrenten- Nachversicherungsverordnung * Fremdrenten- und Auslandsrenten- Neuregelungsgesetz/Änderung Art.6 § 4c FANG betr. Rentenreformgesetz 1999, Aufhebung der VO nach Art.6 § 21 * FELEG/Änderung versch. §§ FELEG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft/Änderung der §§ 4, 11 und 12 ZVALG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Rehabilitations- Angleichungsgesetz/Änderung der §§ 7 und 15 RehaAnglG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Abgeordnetengesetz/Änderung § 22 AbgG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung der §§ 1361, 1578, 1587, 1587a und 1587o BGB betr. Rentenreformgesetz 1999 * Renten- und Unfallversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen (09.10.1975)/ Änderung Art.2 Deutsch-Polnisches Abkommen über Renten- und Unfallversicherung betr. Rentenreformgesetz 1999 * Regelunterhalt von Kindern/Änderung § 2 RegelunterhaltVO betr. Rentenreformgesetz 1999 * Barwert-Verordnung/Änderung der §§ 1, 2, 3 und 4 Barwert- Verordnung betr. Rentenreformgesetz 1999 * Versicherungsteuergesetz/ Änderung § 4 VersStG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Entwicklungshelfer-act/Änderung der §§ 9 und 10 EhfG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Bundesversorgungsgesetz/Änderung versch. §§ BVG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Ausgleichsrente/Änderung der §§ 1 und 2 AusglV betr. Rentenreformgesetz 1999 * Berufsschadensausgleich/Änderung § 9 BSchAV betr. Rentenreformgesetz 1999 * Schwerbehindertengesetz/Änderung der §§ 22, 33 und 59 SchwbG betr. Rentenreformgesetz 1999 * Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz/Änderung der §§ 5 und 6 SchwbAV betr. Rentenreformgesetz 1999 * Nachversicherung in der Rentenversicherung/ Aufhebung der Nachversicherungs-Härte-Verordnung betr. Rentenreformgesetz 1999 * Bevölkerungsentwicklung/Anpassung der Rentenversicherung an die Bevölkerungsentwicklung * Rentenberechnung/ Neue Rentenformel * Rentenanpassung/Neuer Anpassungsmodus * Altersgrenze/Regelungen betr. Anhebung der Altersgrenze für Altersrenten von Frauen * Frau/Regelungen betr. Anhebung der Altersgrenze für Altersrenten von Frauen * Rentenversicherungsbeitrag/Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge * Lohnnebenkosten/Senkung der Lohnnebenkosten durch Rentenreformgesetz 1999 * Erwerbsunfähigkeitsrente/Ablösung der Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine Erwerbsminderungsrente * Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung/Additive Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten