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Bill · Gesetzgebung

13/2523

Act zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020290)

Original: Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020290)

Translated from German

rejectedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

27 November 1997

Last action

27 November 1997 · 2. Beratung

Status

Abgelehnt

Sponsors

Subjects

Transport

Source updated

1 March 2023

Transport

Summary

<b>Bezug:</b> Siehe auch F001, F006 und F012 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21.1.1994 zu dem Wohlergehen und dem Status von Tieren in der Gemeinschaft (ABl C44 S. 206), Richtlinie des Rates vom 19.11.1991 über den Schutz von Tieren beim Transport, Änderung der Richtlinie 90/425/EWG und 91/496 EWG, Richtlinie des Rates vom 19.11.1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (91/630/EWG), Europäisches Übereinkommen vom 13.11.1987 zum Schutz von Heimtieren <br><br><b>Inhalt:</b> Beseitigung von Regelungsdefiziten und Rechtsunsicherheiten sowie Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Bereich der Tiernutzung, Anpassungen an Regelungen der Europäischen Union und des Europarats: schärfere Anforderungen an die Zulässigkeit, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, Erweiterung der Anforderungen an die Haltung von Tieren um die Gewährleistung artgemäßen Verhaltens, Ausdehnung des Personenkreises, der Sachkunde im Umgang mit Tieren nachweisen muß, restriktivere Fassung der Vorschriften über Eingriffe und Behandlungen an Nutz- und Heimtieren, erweitertes Verbot sogenannter Qualzüchtungen, grundsätzliches Verbot von Tierversuchen zur Entwicklung von Kosmetika und in der wehrmedizinischen Forschung, Verlängerung der Anzeigefrist für anzeigepflichtige Versuche, Ausdehnung von Bestimmungen für bestimmte Tierversuche auf solche im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung, Ausdehnung der statistischen Erfassung auf alle in Tierversuchen verwendeten Tiere, Ausdehnung der tierschutzrechtlichen Erlaubnispflicht auf weitere Tätigkeiten, generelle Festsetzung der Altersgrenze von Personen, die Wirbeltiere erwerben können, auf 16 Jahre, strengere Regelungen für die Einfuhr von Tieren oder Erzeugnissen tierischer Herkunft, Zulassungspflicht für serienmäßige Haltungssysteme, Ausdehnung der Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden, Wahl eines Bundestierschutzbeauftragten, Verschärfung der Strafvorschriften; Übergangsvorschriften. Dem Bund entstehen Kosten durch die Bestellung eines Bundestierschutzbeauftragten; Länder und Gemeinden werden mit zusätzlichen Personal- und Sachkosten belastet, die jedoch teilweise durch die Erhebung von Gebühren gedeckt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Anpassung des Tierschutzgesetzes an EU- Regelungen * Tierquälerei/Verschärfung der Anforderungen an die Zulässigkeit der Schmerzzufügung bei Tieren * Tierhaltung/ Erweiterung der Anforderungen an die Tierhaltung * Tierzucht/ Erweiterung des Verbots sogenannter Qualzüchtungen * Tierversuch/ Verschärfung der Anforderungen an Tierversuche * Kosmetisches Mittel/ Grundsätzliches Verbot von Tierversuchen zur Entwicklung von Kosmetika * Wehrmedizin/Grundsätzliches Verbot von Tierversuchen in der wehrmedizinischen Forschung * Einfuhrbeschränkung/Strengere Regelung für die Einfuhr von Tieren * Tierschutzbeauftragter/Wahl eines Bundestierschutzbeauftragten * Statistik/Ausdehnung der statistischen Erfassung von Tierversuchen

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 29 September 1995

    Gesetzentwurf

    Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020290)

    Source: BT

  2. 14 March 1997

    1. Beratung

    Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020290)

    Source: BT

  3. 24 November 1997

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020290)

    Source: BT

  4. 27 November 1997

    2. Beratung

    Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020290)

    Source: BT

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