Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 13020281)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Klarstellung einer Formulierung im Mietenüberleitungsgesetz (s. L012) Siehe auch C183, L015 und L033 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 12 act zur Regelung der Miethöhe: Reduzierung des Mieterhöhungsspielraums um 5 v.H. bei Fehlen von Bad oder Zentralheizung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnung/Mieterhöhung bei Fehlen von Bad oder Zentralheizung
<b>Bezug:</b> Art. 30 des Einigungsvertrages, Beschluß des Bundesrates vom 25. September 1992 (BR Drs 440/92) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nachtarbeit von Arbeiterinnen v. 28. Januar 1992 Siehe auch G039 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie (89/391/EWG) sowie Einzelrichtlinien <br><br><b>Inhalt:</b> Kodifikation des Arbeitsschutzrechts in einem Arbeitsschutzgesetzbuch, Arbeitsschutz nicht allein durch Gesundheitsschutz im Betrieb, sondern durch Anpassung der Arbeit an den Menschen, Systematisierung der durch EU-Recht vorgegebenen Arbeitgeberpflichten, Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen, Verwaltungsvereinfachung durch Harmonisierung von Arbeitsschutzvorschriften; Einordnung von 10 Gesetzen bzw. Einzelregelungen als besondere Teile des Arbeitsschutzgesetzbuches, Änderung von sechs Gesetzen und Verordnungen. Kosten können nicht beziffert werden, mit einer Senkung volkswirtschaftlicher Kosten durch Arbeitsunfälle ist zu rechnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsbedingungen/Arbeitsschutzgesetzbuch * Rechtsangleichung in der EU/Arbeitsschutzgesetzbuch * Betriebsarzt/Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuchs * Gewerbeordnung/Änderung und Aufhebung versch. §§ unter Übernahme der §§ 120b bis 120f GewO in das Arbeitsschutzgesetzbuch * Gerätesicherheitsgesetz/Einordnung des Gerätesicherheitsgesetzes in das Arbeitsschutzgesetzbuch * Chemikaliengesetz/§ 19 ChemG als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuches * Arbeitszeitrechtsgesetz/Arbeitszeitrechtsgesetz als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuches * Bäckerei/Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuches * Fahrpersonalgesetz/Fahrpersonalgesetz als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuches * Mutterschutzgesetz/Mutterschutzgesetz als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuches * Jugendarbeitsschutzgesetz/ Jugendarbeitsschutzgesetz als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuches * Heimarbeitsgesetz/Heimarbeitsgesetz als besonderer Teil des Arbeitsschutzgesetzbuches * Sozialgesetzbuch I/ Änderung § 1 SGB I betr. Arbeitsschutzgesetzbuch * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch. §§ RVO betr. Arbeitsschutzgesetzbuch * Sozialgerichtsgesetz/Änderung § 51 SGG betr. Arbeitsschutzgesetzbuch * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/ Änderung Art.1 §§ 11 und 12 AÜG betr. Arbeitsschutz * Bundesberggesetz/Änderung der §§ 61, 66, 68 und 74 BBergG betr. Arbeitsschutzgesetzbuch * Gaststättengesetz/Änderung § 5 GastG betr. Arbeitsschutzgesetzbuch * Arbeitsstättenverordnung/Änderung der §§ 1, 3 und 56 ArbStättV betr. Arbeitsschutzgesetzbuch * Arbeit im Freien/ Änderung § 5 VO über besondere Arbeitsschutzanforderungen für Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März betr. Arbeitsschutzgesetzbuch * Druckluftverordnung/Änderung § 22 Druckluftverordnung betr. Arbeitsschutzgesetzbuch
Original: Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (G-SIG: 13020112)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C145 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 35a(neu) Gewerbeordnung: Untersagung der gewerbsmäßigen Veranstaltung von Spielen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen durch Menschen fiktiv zu töten (u.a. sog. Laserdrome). Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Laserdrom/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Gewerbeuntersagung/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Gewaltanwendung/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Unterhaltungsgewerbe/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen
Original: Gesetz zur Regelung der Abgeordnetenbezüge für den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament (G-SIG: 13020331)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Ersetzt Achtzehntes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fünfzehntes act zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (s. B031) Siehe auch B043 und B045 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes; Anhebung der Entschädigung der Abgeordneten um 2,4 v.H. von gegenwärtig 10.366,00 DM auf 10.615,00 DM zum 1.1.1996, Festlegung von Maßstäben für künftige Diätenanpassungen, insbesondere allgemeine Einkommensentwicklung als Richtschnur, Änderung § 11, Einfügung § 11a Abgeordnetengesetz, Neufassungsermächtigung; Angleichung der Regelungen für Europaabgeordnete an die Neuregelung für Bundestagsabgeordnete, Änderung § 9 Europaabgeordnetengesetz. Für das Haushaltsjahr 1996 entstehen Mehrkosten von 335.847,00 DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Diätenerhöhung 1996, Maßstäbe für künftige Erhöhungen * Europaabgeordnetengesetz/Änderung § 9 EuAbgG betr. Diätenerhöhung 1996 für Europaabgeordnete
Original: Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 13020332)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Ersetzt Achtzehntes act zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fünfzehntes act zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (s. B031) Siehe auch B043 und B044 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes; Änderung des Abgeordnetengesetzes: Anhebung der Entschädigung der Abgeordneten auf 11.200 DM zum 1.1.1996 und auf 12.000 DM zum 1.7.1997 (§ 11), Erhöhung und weitere Auffächerung der monatlichen Kostenpauschale (§ 12), Halbierung des Höchstbezugszeitraums für das Übergangsgeld (§ 18), strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung (§§ 19 und 20), Bestandsschutz für bestehende Ansprüche und Anwartschaften (§ 35a), Änderung weiterer §§, Neufassungsermächtigung; Änderung der §§ 9, 10b und 13 Europaabgeordnetengesetz: Anpassung der Entschädigung und Versorgungsleistungen für Europaabgeordnete an die Regelungen für Bundestagsabgeordnete und ihre Hinterbliebenen. 1996 entstehen Kosten von ca. 10 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Diätenerhöhung 1996 und 1997 * Altersversorgung/Strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung der Abgeordneten * Europaabgeordnetengesetz/Änderung der §§ 9, 10b und 13 EuAbgG betr. Angleichung an die Neuregelungen für BT- Abgeordnete
Original: Gesetz zur Angleichung der Arbeitsbedingungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz) (G-SIG: 13020273)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Schiffsregister vom 10. Januar 1995 (1BvF 190, 1BvR 342, 348/90) Siehe auch G029 und G031 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Ständige Rechtsprechung des EuGH, Vorschlag für eine Entsenderichtlinie des Rates (ABl C Nr. 187 vom 9.7.1993 S. 5) <br><br><b>Inhalt:</b> Bekämpfung des Lohndumpings in der Europäischen Union durch Anwendung deutscher arbeitsrechtlicher Mindeststandards auf nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer von Firmen mit Sitz im Ausland, Definition der ortsüblichen Bedingungen durch Anlehnung an Tarifverträge; Entsendegesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderung des § 69 Sozialgesetzbuch 10. Buch, des § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie des § 5 act zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Eventuelle Mehrkosten werden durch Bußgeldeinnahmen und Einnahmen der Sozialversicherungsträger ausgeglichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländischer Arbeitnehmer/Entsendegesetz * Arbeitsbedingungen/ Entsendegesetz * Sozialgesetzbuch X/Änderung § 69 SGB X betr. Entsendegesetz * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung § 1 AÜG betr. Entsendegesetz * Schwarzarbeit/Änderung § 5 act zur Bekämpfung der Schwarzarbeit betr. Entsendegesetz
Original: Gesetz zur Angleichung der Arbeitsbedingungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz) (G-SIG: 13020244)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Schiffsregister vom 10.1.1995, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitnehmerüberlassung (BVerfGE 77, 84 ff) Siehe auch G029 und G032 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Bislang nicht verabschiedeter Entwurf einer EG-Entsenderichtlinie (ABl C Nr. 187 vom 9.7.1993 S. 5) <br><br><b>Inhalt:</b> Festschreibung von Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsländern und Drittländern in Anlehnung an im Inland geltende Tarifverträge, Beschränkung der Anwendung auf die Baubranche, Bußgeldregelung; Entsendegesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderung des § 69 Sozialgesetzbuch 10. Buch, des § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie des § 5 act zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es entstehen nicht bezifferbare Kosten, denen Einnahmen durch erhöhte Beschäftigung gegenüberstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländischer Arbeitnehmer/Entsendegesetz * Bauarbeiter/ Entsendegesetz * Werkvertrag/Entsendegesetz * Sozialgesetzbuch X/ Änderung § 69 SGB X betr. Entsendegesetz * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung § 1 AÜG betr. Entsendegesetz * Schwarzarbeit/Änderung § 5 act zur Bekämpfung der Schwarzarbeit betr. Entsendegesetz
Original: Gesetz zur Verlängerung des besonderen Kündigungsschutzes in den neuen Bundesländern (G-SIG: 13020279)
Germany · German Bundestag · 1 September 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C005 und C014 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 232 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Verlängerung des besonderen Kündigungsschutzes für Mieter in den neuen Bundesländern, deren Mietverhältnis vor dem 3. Oktober 1990 begründet wurde. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Änderung Art. 232 EGBGB betr. Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieter in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Änderung Art. 232 EGBGB betr. Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieter in den neuen Bundesländern
Original: Gesetz zur sozialverträglicheren Gestaltung des Arbeitsplatzverlustes von Zivilbeschäftigten infolge des Truppenabbaus der alliierten Streitkräfte (G-SIG: 13020050)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G012 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 242m Arbeitsförderungsgesetz betr. Ausschluß der Anwendung des § 128 AFG (vorgezogenes Altersruhegeld) im Bereich der Zivilbeschäftigten für die Zeit des Truppenabbaus in Anlehnung an die Ausnahmeregelung für die Montanindustrie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsförderungsgesetz/Änderung § 242m AFG betr. vorgezogenes Altersruhegeld für Zivilbeschäftigte der Alliierten * Vorruhestand/ Änderung § 242m AFG betr. vorgezogenes Altersruhegeld für Zivilbeschäftigte der Alliierten
Original: Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 13020003)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Schlechtwettergeldregelung im 1. act zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms, BGBl I 1993, Nr. 72 S. 2353 (s. GESTA 12.WP 1-D53) und im act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes, BGBl I 1994, Nr. 63 S. 2456 (s. GESTA 12.WP 1-G65) Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-G59) Siehe auch G003, G025, G034, G071, G072 und G079 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 74, 75, 84 und 85 Arbeitsförderungsgesetz: Wiedereinführung der bis zum 31.12.1993 geltenden Schlechtwettergeld- Regelung mit Ausnahme der Leistungsabsenkung sowie der Zahlung des gesamten Rentenversicherungsbeitrags durch die Arbeitgeber. Das act dürfte - mit Minderausgaben beim Arbeitslosengeld und Mehrausgaben beim Schlechtwettergeld - insgesamt zu einer Entlastung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit führen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Winterausfallgeld/Wiedereinführung der bis Ende 1993 geltenden Schlechtwettergeld-Regelung
Original: Gesetz zur Förderung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung (Wohnungsbauzulagengesetz - WoZulG) (G-SIG: 13020167)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Verbesserung der Wohnungsbauförderung für Bürger, die nur geringe Einkommen- oder Lohnsteuer zahlen oder steuerunbelastet sind: Einführung einer Wohnungsbauzulage aus einer Grundförderung und aus einem Erhöhungsbetrag für berücksichtigungsfähige Kinder; Anfügung der Sätze 6 und 7 an den § 52 Abs. 14 des Einkommensteuergesetzes: Regelung für nach § 10e des Einkommensteuergesetzes geförderte Objekte, für die vor dem Inkrafttreten des Wohnungsbauzulagengesetzes Abzugsbeträge gewährt wurden; Änderung der §§ 2a und 10 housing construction-Prämiengesetz: Verdoppelung der Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie. Die Neuregelung der Wohnungsbauzulage führt gegenüber der fortfallenden Regelung der steuerlichen Wohnungseigentumsförderung zu keinen zusätzlichen Kosten. Die Verdoppelung der Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie bewirkt Kosten in Höhe von 500 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungsbauförderung/Wohnungsbauzulagengesetz für Bürger mit niedrigem Einkommen * Einkommensteuergesetz/Änderung § 52 EStG betr. Wohnungsbauförderung nach § 10e EStG * housing construction-Prämiengesetz/ Änderung der §§ 2a und 10 WoPG betr. Verdoppelung der Einkommensgrenzen
Original: Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums und zur Verbesserung der Bausparförderung (G-SIG: 13020185)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D014 <br><br><b>Inhalt:</b> Umstellung der steuerlichen Wohneigentumsförderung auf einen progressionsunabhängigen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von zwei Dritteln der Zins- und Tilgungsleistungen, höchstens 3300 DM jährlich, bei Ehepaaren 6600 DM, Erhöhung des Förderhöchstbetrages für jedes im Haushalt lebende Kind um 1400 DM, Lebenshöchstbetrag in Höhe des achtfachen Jahreshöchstbetrags, Verbesserung der Wohnungsbauprämie unter Wegfall des Sonderausgabenabzugs für Bausparbeträge; Wohneigentumsförderungsgesetz als Art. 1 der Vorlage; Änderung versch. §§ housing construction-Prämiengesetz und der Durchführungsverordnung sowie des Einkommensteuergesetzes. Das act ist mittelfristig aufkommensneutral, ab 2003 entstehen jährliche Steuerausfälle in Höhe von 2,4 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bausparen/act zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums und zur Verbesserung der Bausparförderung * Vermögensbildung/act zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums und zur Verbesserung der Bausparförderung * housing construction-Prämiengesetz/ Änderung versch. §§ WoPG und der Durchführungsverordnung betr. Wohneigentumsförderung * Einkommensteuergesetz/Änderung versch. §§ EStG betr. Wohneigentumsförderung
Original: ... Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes (G-SIG: 13020296)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B066 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 47 Abs. 1 Ausländergesetz: Aufnahme des Landfriedensbruchs in die Ist-Ausweisung ohne vorangegangene rechtskräftige Verurteilung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landfriedensbruch/Ausweisung eines Ausländers bei Landfriedensbruch * Ausweisung/Ausweisung eines Ausländers bei Landfriedensbruch
Original: Gesetz zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrÄndG) (G-SIG: 13020004)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparks im Bereich der Nordsee vom 10.9.1993 (BR Drs 642/93) Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-J33) <br><br><b>Inhalt:</b> Berücksichtigung ökologischer Belange beim Befahren der Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparks, Stärkung der Einflußnahme der Länder durch Einführung eines Zustimmungsvorbehalts des Bundesrates bei Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 5 Bundeswasserstraßengesetz; Änderung der §§ 4, 5 und 14 Bundeswasserstraßengesetz. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Naturschutzgebiet/Berücksichtigung ökologischer Belange beim Befahren von Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten
Original: Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Baubetrieben (G-SIG: 13020021)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Schlechtwettergeldregelung des 1. Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms BGBl I 1993, Nr. 72 S. 2353 (s. GESTA 12.WP 1-D53) Wiedervorlage des in der 12.Wahlperiode der Diskontinuität unterlegenen bills auf BT Drs 12/6951 (s. GESTA 12.WP 2b- G60) Siehe auch G001, G025, G034, G071, G072 und G079 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 74, 75, 84 und 85 Arbeitsförderungsgesetz: Wiederherstellung des vor dem 31. Dezember 1993 bestehenden Rechtszustands beim Schlechtwettergeld. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 74, 75, 84 und 85 AFG betr. Schlechtwettergeld
Original: Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 13020107)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G005 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 242m Arbeitsförderungsgesetz: Ausschluß der Anwendung des § 128 Arbeitsförderungsgesetz (vorgezogenes Altersruhegeld) im Bereich der Zivilbeschäftigten für die Zeit des Truppenabbaus in Anlehnung an die Ausnahmeregelung für die Montanindustrie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitnehmer bei verbündeten Streitkräften/Änderung § 242m AFG betr. vorgezogenes Altersruhegeld für Zivilbeschäftigte der Alliierten * Vorruhestand/Änderung § 242m AFG betr. vorgezogenes Altersruhegeld für Zivilbeschäftigte der Alliierten
Original: ... Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 13020234)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> act des Landes Baden-Württemberg vom 12. Dezember 1994 zur Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen (Gesetzblatt BW S. 673) Siehe auch B071 <br><br><b>Inhalt:</b> Gewährung einer Stellenzulage an Fachbereichsbeauftragte für Angelegenheiten von Lehre und Studium sowie Leiter eines Klinikums, Anpassung der Ämterstruktur bei Professoren an Pädagogischen Hochschulen (Baden-Württemberg) an diejenige von Universitäten; Änderung der §§ 35 und 43 Bundesbesoldungsgesetz sowie der Anlage 2 der Übergangsverordnung zum 2. act zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbesoldungsgesetz/Änderung der §§ 35 und 43 BBesG betr. besoldungsrechtliche Vorschriften * Stellenzulage/Stellenzulage an Fachbereichsbeauftragte für Angelegenheiten von Lehre und Forschung sowie für Leiter eines Klinikums * Universitätsklinik/Stellenzulage an Fachbereichsbeauftragte für Angelegenheiten von Lehre und Forschung sowie für Leiter eines Klinikums * Hochschullehrer/ Anpassung der Ämterstruktur bei PH-Professoren in Baden-Württemberg an die von Universitäten * Baden-Württemberg, Land/Anpassung der Ämterstruktur bei PH-Professoren in Baden-Württemberg an die von Universitäten * Pädagogische Hochschule/Anpassung der Ämterstruktur bei PH-Professoren in Baden-Württemberg an die von Universitäten
Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz - 5.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020248)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Gesundheitsstrukturgesetz, BGBl I 1992, Nr. 59 S. 2266 (s. GESTA 12. WP 1-R21) Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT Drs 13/2264 M016 <br><br><b>Inhalt:</b> Abschaffung der Vorschlagsliste (Positivliste) verordnungsfähiger Arzneimittel in der Krankenversicherung; Änderung der §§ 34a und 92a 5. Buch Sozialgesetzbuch, der Artikel 1, 2, 31 und 35 Gesundheitsstrukturgesetz und Aufhebung der Verordnung über die Tätigkeit des Instituts "Arzneimittel in der Krankenversicherung". Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Positivliste von Arzneimitteln/Abschaffung der Positivliste * Gesetzliche Krankenversicherung/Abschaffung der Positivliste von Arzneimitteln in der Krankenversicherung * Gesundheitsstrukturgesetz/ Änderung der Artikel 1, 2, 31 und 35 Gesundheitsstrukturgesetz betr. Abschaffung der Positivliste * Institut "Arzneimittel in der Krankenversicherung"/Aufhebung der Verordnung über die Tätigkeit des Instituts wegen Abschaffung der Positivliste
Original: Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) (G-SIG: 13020264)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Im Regierungsprogramm vom 23. November 1994 angekündigte Reform der individuellen Ausbildungsförderung (PlPr 13/5 S. 44A) Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT Drs 13/2490 O007 Ersetzt durch die Vorlage O009 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung eines Anspruchs auf Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die sich zum Meister, Techniker oder Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, die einen Eintritt in die mittlere Führungsebene von Betrieben ermöglichen, öffentlich-rechtliche Prüfung des angestrebten Abschlusses, Dauer der Fortbildung bis zu zwei Jahren, Gewährung einkommens- und vermögensabhängiger Leistungen bis zu 1 045 DM im Monat in Form von Zuschüssen und Bankdarlehen, Abwicklung der Darlehen durch die Deutsche Ausgleichsbank, Zinsvergünstigungen, Gebührenermäßigung für Existenzgründer bei Beschäftigung von mindestens zwei Personen. Bund und Ländern entstehen jährliche Kosten zwischen 155 Mio DM (1996) und 430 Mio DM (1999). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufstiegsfortbildung/Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz * Berufliche Bildung/Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz * Meisterprüfung/Förderung der Fortbildung zum Meister (Meister-BAföG)
Original: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der Strafprozeßordnung (Gesetz zur Bekämpfung der Korruption) (G-SIG: 13020260)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Urteil des Bundesgerichtshofes zum Begriff der "Amtsträgerschaft" vom 29. Januar 1992 (BGHSt 38, 199) Siehe auch C039, C106, C125 und D007; zusammengeführt mit BR-Drs 298/95<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Bekämpfung der Korruption durch Strafverschärfung und verbesserte Kennzeichnung der geschützten Rechtsgüter, Kronzeugenregelung, verbesserte Abschöpfung von Verbrechensgewinnen sowie Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei gravierenden Bestechungsdelikten; Änderung der §§ 331 bis 334 sowie Einfügung der §§ 335b und 335c Strafgesetzbuch, Änderung der §§ 12 und 22 act gegen den unlauteren Wettbewerb sowie des § 100a Strafprozeßordnung, Änderung von Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 4. Strafrechtsänderungsgesetz. Bei der Strafjustiz entstehen Mehrkosten, deren Höhe derzeit nicht geschätzt werden kann.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ StGB betr. Korruptionsbekämpfungsgesetz * Unlauterer Wettbewerb/Änderung der §§ 12 und 22 UWG betr. Korruptionsbekämpfungsgesetz * Strafprozeßordnung/Änderung § 100a StPO betr. Korruptionsbekämpfungsgesetz * Strafrechtsänderungsgesetz/Änderung Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 4. StrÄndG betr. Korruptionsbekämpfungsgesetz * Kronzeuge/Kronzeugenregelung im Zusammenhang mit Korruption * Vermögensstrafe/Verbesserte Abschöpfung von Verbrechensgewinnen durch Korruption * Überwachung des Fernmeldeverkehrs/ Überwachungsmöglichkeit bei begründetem Korruptionsverdacht
<b>Bezug:</b> Die Vorlage wurde bereits in der 10. WP unter der BR Drs 367/86 eingebracht (s. GESTA 10. WP C89, Abschlußband S. 1113) Siehe auch C044, C202 und C205 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 166 Strafgesetzbuch: Strafbarkeit der Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, Erweiterung des Schutzes der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor Beschimpfungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung § 166 StGB betr. Schutz religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse vor Beschimpfung * Religionsgemeinschaft/Schutz religiöser Bekenntnisse vor Beschimpfung * Weltanschauungsgemeinschaft/Schutz von Weltanschauungsgemeinschaften vor Beschimpfung
Original: Gesetz über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (G-SIG: 13020002)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Empfehlungen des 4. und 9. Familiengerichtstages Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-C181) Siehe auch C062 <br><br><b>Inhalt:</b> Erleichterung der Zuweisung der Ehewohnung vor einem Scheidungsverfahren an von Gewalttätigkeit bedrohte Ehepartner, Beweiserleichterungen zugunsten des mißhandelten Ehegatten, Anwendung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften; Änderung des § 1361b Bürgerliches Gesetzbuch sowie des § 620c Zivilprozeßordnung. Es entstehen keine quantifizierbaren Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mißhandlung/Zuweisung der Ehewohnung bei Gewalttätigkeiten in der Ehe * Gewaltanwendung/Zuweisung der Ehewohnung bei Gewalttätigkeiten in der Ehe * Nichteheliche Lebensgemeinschaft/Zuweisung der Wohnung bei Gewalttätigkeiten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1361b BGB betr. erleichterte Zuweisung der Ehewohnung * Zivilprozeßordnung/Änderung § 620c ZPO betr. erleichterte Zuweisung der Ehewohnung
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Wahl der Richter und Richterinnen) (G-SIG: 13020193)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C045 und C067 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 2, 3, 6 und 7 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: unmittelbare Wahl der vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter und Richterinnen, jeweils vier Richterinnen und vier Richter für jeden Senat, Vorbereitung der Wahl durch einen zwölfköpfigen Bundestagsausschuß, öffentliche Anhörung der zur Wahl Vorgeschlagenen, Wahlverfahren beim Bundesrat, Wahl mit Zweidrittelmehrheit, Möglichkeit der Ernennung von Hochschulabsolventen aus anderen als juristischen Fachdisziplinen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesverfassungsrichter/Neuregelung des Wahlverfahrens * Wahlmännerausschuß/Wahl der Bundesverfassungsrichter durch das Plenum nach Vorbereitung durch den Ausschuß * Gleichberechtigung von Mann und Frau/Paritätische Frauenquote bei den Bundesverfassungsrichtern
Original: Gesetz über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (G-SIG: 13020287)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Bezugnahme auf die §§ 1 und 3 der Hausratsverordnung Siehe auch C002 <br><br><b>Inhalt:</b> Ersetzung des Begriffs der "schweren Härte" im Zusammenhang mit der Zuweisung der Ehewohnung bei anhängigem Scheidungsverfahren durch den Begriff der "unbilligen Härte", insbesondere zur Vermeidung von Übergriffen auf Rechte der Ehepartner oder der Kinder, Beweiserleichterungen für den Nachweis von Übergriffen, Anwendung auch bei Ehegatten, die dem deutschen Ehewirkungsrecht nicht unterliegen; Änderung des § 1361b Bürgerliches Gesetzbuch, des § 620c Zivilprozeßordnung sowie Einfügung von Art. 17a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Es entstehen keine quantifizierbaren Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1361b BGB betr. erleichterte Zuweisung der Ehewohnung * Ehescheidung/Änderung § 1361b BGB betr. erleichterte Zuweisung der Ehewohnung * Zivilprozeßordnung/Änderung § 620c ZPO betr. erleichterte Zuweisung der Ehewohnung * Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch/Einfügung Art. 17a EGBGB betr. erleichterte Zuweisung der Ehewohnung bei ausländischen Ehegatten * Ausländer/Einfügung Art. 17a EGBGB betr. erleichterte Zuweisung der Ehewohnung bei ausländischen Ehegatten
Original: ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 13020195)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Vorschlag der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages Ausführungsgesetz siehe B031 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 48 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes: Ausfüllung des Begriffs der "Angemessenheit" der Abgeordnetenentschädigung, Ausrichtung an den Jahresbezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht, Festsetzung der Abgeordneten- und Altersentschädigung sowie der Amtsausstattung durch Bundesgesetz; ersatzlose Streichung von Satz 2 der bisherigen Fassung betr. Recht auf freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Änderung Art. 48 Abs. 3 GG betr. "Angemessenheit" der Abgeordnetenentschädigung
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (G-SIG: 13020198)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 70a in das Hochschulrahmengesetz, Änderung der §§ 70 und 72: Gleichstellung der Abschlüsse von dualen Sonderausbildungen im tertiären Bereich nach dem Modell der Berufsakademie Baden-Württemberg mit Fachhochschulabschlüssen. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hochschulabschluß/Gleichstellung der Abschlüsse von dualen Sonderausbildungen mit Fachhochschulabschlüssen * Berufsausbildung/ Gleichstellung der Abschlüsse von dualen Sonderausbildungen mit Fachhochschulabschlüssen
Original: Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (G-SIG: 13020196)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Vorschlag der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages Grundgesetzänderung siehe B030 Ersetzt durch act zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten (s. B043) Siehe auch B044 und B045 <br><br><b>Inhalt:</b> (Der Entwurf wurde nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens ersetzt durch Entwurf auf BT-Drs 13/3121) Umsetzung der Vorgaben des geänderten Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz: Änderungen des Abgeordnetengesetzes: Angleichung der Entschädigung der Abgeordneten an die jährlichen Bezüge eines Richters an einem obersten Bundesgericht (R6) in sechs Schritten bis zum 1.1.2000 (§ 11), Streichung § 30 betr. jährlicher Bericht der Präsidentin des Bundestages über die Angemessenheit der Entschädigung, weitere Auffächerung der monatlichen Kostenpauschale (§ 12 Abs. 2), Halbierung des Bezugszeitraums für das Übergangsgeld (§ 18), strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung (§ 20), Bestandsschutz für bestehende Ansprüche und Anwartschaften (§ 35a), Änderung der §§ 22 und 50; Änderung der §§ 9 und 10b des Europaabgeordnetengesetzes: Anpassung der Entschädigung und der Versorgungsleistungen für Europaabgeordnete an die Regelungen für Bundestagsabgeordnete und ihre Hinterbliebenen. Die Mehrkosten betragen voraussichtlich 1995 und 1996 7,8 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung weiterer §§ des Abgeordnetengesetzes, Änderung § 13 des Europaabgeordnetengesetzes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Angleichung der Abgeordnetenentschädigung an die Bezüge der Bundesrichter (R6) * Diätenbericht/Wegfall des Diätenberichts (Streichung § 30 AbgG) * Altersversorgung/ Strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung der Abgeordneten * Europaabgeordnetengesetz/Änderung der §§ 9 und 10b EuAbgG betr. Angleichung an die Neuregelungen für BT-Abgeordnete
Original: Viertes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (4.SGB V-Änderungsgesetz - 4.SGB V-ÄndG) (G-SIG: 13020213)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT Drs 13/1826 M009 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 85 und 87 des 5. Buches Sozialgesetzbuch: Verbesserung der Gesamtvergütungen der Hausärzte in den alten und neuen Bundesländern um 600 Mio DM im Jahre 1995, Anhebung der Vergütungen für die Vertragsärzte in den neuen Ländern um 4 v.H. im Jahre 1995. Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen 1995 Mehrausgaben in Höhe von ca. 840 Mio DM. Dem Bund entstehen 1995 Kosten von ca. 5 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzthonorar/Verbesserung der Vergütungen der Haus- und Vertragsärzte * Neue Bundesländer/Verbesserung der Vergütungen der Haus- und Vertragsärzte in den neuen Ländern * Sozialgesetzbuch V/Viertes act zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Original: Gesetz zur Begrenzung der Konzentration und zur Sicherung der Flächenbindung in der Tierhaltung (G-SIG: 13020031)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedereinbringung des in der 12.WP auf BR Drs 343/93 vorgelegten Entwurfs "act zum Schutz bäuerlicher Betriebe und zur Begrenzung der Konzentration in der Nutztierhaltung" unter neuem Titel und mit neuen Akzenten (s. GESTA 12.WP 2c-F27) Siehe auch D074, F005, F006 und F012 <br><br><b>Inhalt:</b> Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einer flächengebundenen gegenüber der industriemäßig betriebenen Tierhaltung und Verbesserung des Umweltschutzes: Abgrenzung der flächengebundenen Tierhaltung über das neu definierte Kriterium "Umfang der Tierhaltung je Hektar", Umorientierung vom Vieheinheitenschlüssel zum Dungeinheitenschlüssel, Einstufung in die Gewerblichkeit nach dem Gesamtbetrieb statt nach Produktionsbereich, Ausschluß flächenunabhängig produzierender Tierhaltungsbetriebe von steuerlichen Vorteilen, staatlicher Förderung und Privilegien in bestimmten Ordnungsgesetzen; Definition und Förderung der flächengebundenen Tierhaltung als Art. 1 des Gesetzes, Änderung verschiedener §§ sowie der Anlage 2 Bewertungsgesetz, der §§ 13, 13a, 15 und 52 Einkommensteuergesetz, des § 24 Umsatzsteuergesetz, des § 35 Baugesetzbuch, des § 9 Grundstücksverkehrsgesetz, des § 4 Landpachtverkehrsgesetz sowie der §§ 2, 4 und 8 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftsbetrieb/Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der flächengebundenen Tierhaltung * Agrarfabrik/Begrenzung der Konzentration und Sicherung der Flächenbindung in der Tierhaltung * Umweltschutz/Verbesserung des Umweltschutzes durch flächengebundene Tierhaltung * Bewertungsgesetz/Änderung verschiedener §§ sowie der Anlage 2 BewG betr. flächengebundene Tierhaltung * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 13, 13a, 15 und 52 EStG betr. flächengebundene Tierhaltung * Umsatzsteuergesetz/Änderung § 24 UStG betr. flächengebundene Tierhaltung * Baugesetzbuch/Änderung § 35 BauGB betr. flächengebundene Tierhaltung * Grundstücksverkehrsgesetz/ Änderung § 9 GrdstVG betr. flächengebundene Tierhaltung * Landpachtverkehrsgesetz/Änderung § 4 LPachtVG betr. flächengebundene Tierhaltung * Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz/Änderung der §§ 2, 4 und 8 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz betr. flächengebundene Tierhaltung
Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Juli 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (G-SIG: 13020225)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Art. 39 und Anlage 8 des deutsch-französischen Vertrages vom 27.10.1956 zur Regelung der Saarfrage <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 19.7.1994 in Paris unterzeichneten Änderungsabkommens: Anpassung der für die Binnenschiffahrt einschlägigen Bestimmungen des Saarvertrages an die Gegebenheiten nach dem Ausbau der Saar zur Großschiffahrtsstraße, Aufnahme von Forderungen nach einer Verbesserung der Gewässergüte der Saar sowie nach Einrichtung eines Melde- und Informationssystems bei plötzlicher Gewässerverschmutzung in den Saarvertrag. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Binnenwasserstraße/Ausbau der Saar zur Großschiffahrtsstraße * Gewässergüte/Verbesserung der Gewässergüte der Saar, Aufbau eines Melde- und Informationssystems
Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - § 166 StGB (G-SIG: 13020209)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C064, C202 und C205 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des § 166 Strafgesetzbuch betr. einen gesonderten strafrechtlichen Schutz für Bekenntnisse, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Religionsgemeinschaft/Aufhebung § 166 StGB betr. Religionsgemeinschaften
Original: Gesetz zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz - SFHÄndG) (G-SIG: 13020027)
Germany · German Bundestag · 6 July 2023
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203 ff) Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/6669 eingebrachten bills der SPD-Fraktion (s. GESTA 12.WP 2a-S10) Siehe auch I005, I006, I007, I008, I009, I010 und I012 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erachteten Bestimmungen des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes und Schließung der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Gesetzeslücken: Änderung von § 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung: Neuregelung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Beratungsstellen; Neufassung der §§ 218a und 219 Strafgesetzbuch: Herausnahme der nach dem Beratungskonzept durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche durch einen Tatbestandsausschluß aus der Strafdrohung bei gleichzeitiger Erklärung der Unrechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen, Durchführung der Konfliktberatung sowohl mit der Zielorientierung auf den Schutz des werdenden Lebens hin als auch unter Vermeidung einer Bevormundung der Frau, Klarstellung, daß der Tatbestandsausschluß nicht für den Arzt gilt, der unter Verstoß gegen die ihm auferlegten Pflichten abbricht; Wiedereinführung der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, act zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen als Art. 4 der Vorlage: Regelung der Finanzierung durch ein eigenes Leistungsgesetz, Durchführung und Abwicklung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Änderung der Anlage 16 der Approbationsordnung für Ärzte, der §§ 2 und 5 der Gebührenordnung für Ärzte und des Art. 4 des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts. Die Kosten betragen voraussichtlich 17 bis 22 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zusammengeführt mit dem F.D.P.-Entwurf auf Drs 13/268 (s. GESTA I006) und dem CDU/CSU-Entwurf auf Drs 13/285 (s. GESTA I007) zu einer gemeinsamen Ausschußfassung (s. GESTA I012). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesverfassungsgericht/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Schwangerschaftsabbruch/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Familienplanung/Änderung § 3 act über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung betr. staatliche Anerkennung von Beratungsstellen * Schwangerschaftsberatung/ Neuregelung der Schwangerschaftsberatung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Strafgesetzbuch: § 218/Änderung der §§ 218a und 219 StGB betr. Schwangerschaftsabbruch * Statistik für Bundeszwecke/Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche * Gesetzliche Krankenversicherung/Leistungen der Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbruch * Approbationsordnung für Ärzte/Änderung Anl 16 ÄAppO betr. Schwangerschaftsabbruch * Gebührenordnung für Ärzte/Änderung der §§ 2 und 5 GOÄ betr. Schwangerschaftsabbruch * Strafrechtsreformgesetz/Änderung Art. 4 5. StrRG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
Original: Gesetz zum Schutz des ungeborenen Kindes - Neufassung des Abtreibungsstrafrechts und Regelung der staatlichen Obhut - (G-SIG: 13020082)
Germany · German Bundestag · 6 July 2023
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203ff) Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/1179 eingebrachten bills von Abg. der Fraktion der CDU/CSU (s. GESTA 12.WP 2a-S06) Siehe auch I002, I005, I006, I007, I009, I010 und I012 <br><br><b>Inhalt:</b> Berücksichtigung der wesentlichen Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gleichwertigkeit geborenen und ungeborenen Lebens, strafrechtliche Beurteilung der Abtreibung als Unrecht, das grundsätzlich einem Verbot unterliegt, Angebot der staatlichen Pflegeobhut an die Schwangere, das neugeborene Kind in Obhut zu nehmen; Neufassung der §§ 218, 218a, 219 und 220 Strafgesetzbuch, Änderung der §§ 42 und 91 Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dem Bund entstehen keine Kosten. Gegebenenfalls ist eine Aufstockung der Mittel für die Stiftung "Mutter und Kind" erforderlich. Den Ländern entstehen durch die Pflege-Obhut Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kinder- und Jugendhilfegesetz/Änderung der §§ 42 und 91 KJHG betr. Schwangerschaftsabbruch * Bundesverfassungsgericht/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Straftat/Strafbewehrtes Verbot des Schwangerschaftsabbruchs * Pflegekind/Staatliche Pflegeobhut für das neugeborene Kind * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 218 bis 220 StGB betr. Schwangerschaftsabbruch * Strafgesetzbuch: § 218/Änderung der §§ 218 und 219 StGB betr. Schwangerschaftsabbruch
Original: Gesetz zur Sicherung der Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches (G-SIG: 13020083)
Germany · German Bundestag · 6 July 2023
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203ff) Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/898 eingebrachten bills der Gruppe der PDS/LL (s. GESTA 12.WP 2a-S04) Siehe auch I002, I005, I006, I007, I008, I010 und I012 <br><br><b>Inhalt:</b> Verankerung des Selbstentscheidungsrechts der Frau über Austragung oder Abbruch einer Schwangerschaft in Art. 2 Grundgesetz, ersatzlose Streichung der strafrechtlichen Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch, Aufnahme der Straftat "Abbruch einer Schwangerschaft gegen den Willen der Schwangeren" als schwere Körperverletzung in den Katalog des § 224 Strafgesetzbuch, Novellierung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes betr. Regelung der Schwangerschaftsberatung auf freiwilliger Grundlage. Den Krankenkassen entstehen Kosten in noch nicht abschätzbarer Höhe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.2/Änderung Art. 2 GG betr. Recht auf Schwangerschaftsabbruch * Strafgesetzbuch/Streichung der §§ 218 bis 219b und Änderung der §§ 5 und 224 StGB betr. Schwangerschaftsabbruch * Strafgesetzbuch: § 218/Streichung der §§ 218 bis 219b StGB betr. Schwangerschaftsabbruch * Schwangeren- und Familienhilfegesetz/Novellierung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes betr. Schwangerschaftsberatung * Schwangerschaftsberatung/Neuregelung der Schwangerschaftsberatung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Original: Gesetz über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention vor ungewollten Schwangerschaften und Beratung (G-SIG: 13020084)
Germany · German Bundestag · 6 July 2023
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203ff) Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/696 eingebrachten bills von Abg. und der Gruppe B90/GR (s. GESTA 12.WP 2a-S02) Siehe auch I002, I005, I006, I007, I008, I009 und I012 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz, Wahrung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau bei ungewollter Schwangerschaft, Aufklärung über Sexualität und Verhütung, Ergebnisoffenheit der Schwangerschaftsberatung, Recht auf anonyme Beratung und Anspruch auf die Beratungsbescheinigung, Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen grundsätzlich durch die gesetzlichen Krankenkassen, Unzulässigkeit eines gesonderten ärztlichen Honorars bei einem Schwangerschaftsabbruch, keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für die Einführung eines neuen Straftatbestandes für Ärzte oder für das familiäre und soziale Umfeld der Schwangeren; Neufassung des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung als Art. 1 der Vorlage; Änderung Anl 16 Approbationsordnung für Ärzte, der §§ 24, 61, 75 und 76 5. Buch Sozialgesetzbuch, der §§ 2 und 5 Gebührenordnung für Ärzte, der §§ 37a und 120 Bundessozialhilfegesetz, § 4 asylum seekersleistungsgesetz, der §§ 218a und 219 Strafgesetzbuch und § 108 Strafprozeßordnung. Die Kosten betragen ca. 17 bis 22 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sexualerziehung/Aufklärung über Sexualität und Verhütung ungewollter Schwangerschaften * Schwangerschaft/Selbstbestimmte Entscheidung der Frau bei ungewollter Schwangerschaft * Schwangerschaftsberatung/ Ergebnisoffenheit der Schwangerschaftsberatung * Gesetzliche Krankenversicherung/Leistungen der Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbruch * Arzthonorar/Unzulässigkeit eines gesonderten Honorars bei Schwangerschaftsabbruch * Straftat/Keine Einführung eines neuen Straftatbestandes für Ärzte oder das Umfeld der Schwangeren * Approbationsordnung für Ärzte/Änderung Anl 16 ÄAppO betr. Schwangerschaftsabbruch * Sozialgesetzbuch V/Änderung der §§ 24, 61, 75 und 76 SGB V betr. Schwangerschaftsabbruch * Gebührenordnung für Ärzte/Änderung der §§ 2 und 5 GOÄ betr. Schwangerschaftsabbruch * Bundessozialhilfegesetz/Änderung der §§ 37a und 120 BSHG betr. Schwangerschaftsabbruch * asylum seekersleistungsgesetz/Änderung § 4 asylum seekersleistungsgesetz betr. Schwangerschaftsabbruch * Strafgesetzbuch: § 218/Änderung § 218a und Streichung § 219 StGB betr. Schwangerschaftsabbruch * Strafprozeßordnung/Änderung § 108 StPO betr. Schwangerschaftsabbruch
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203ff) Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/551 eingebrachten Gesetzentwurfs der Fraktion der F.D.P. (s. GESTA 12.WP 2a-S01) Siehe auch I002, I005, I007, I008, I009, I010 und I012 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der mit dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz eingeführten Beratungsregelung an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: Zielorientierung der Beratung auf den Lebensschutz hin bei gleichzeitiger Ergebnisoffenheit und Letztentscheidungsbefugnis der Schwangeren, bei Vorliegen der Beratungsvoraussetzungen Ausschluß des Tatbestandes des Schwangerschaftsabbruchs, keine Beratungspflicht bei medizinischer, embryopathischer und kriminologischer Indikation; Normierung von strafbewehrten Verhaltenspflichten für den den Abbruch vornehmenden Arzt, Leistungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Schwangerschaftsabbrüche, Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche bei bedürftigen Schwangeren durch die Länder, Verbesserung der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, Regelung des Betreuungsunterhalts für Mütter nichtehelicher Kinder, Erleichterung der Wohnungssuche für minderjährige Schwangere in den neuen Bundesländern; Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung als Art. 1 der Vorlage; Änderung der Anlage 16 der Approbationsordnung für Ärzte, versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch, Gesetz über Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen als Art. 4 der Vorlage, Änderung der §§ 2 und 5 der Gebührenordnung für Ärzte, § 1615l Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen als Art. 7 der Vorlage, Änderung der §§ 203, 218a und b, 219 und 219a Strafgesetzbuch, redaktionelle Änderungen bei 7 Gesetzen, Nichtanwendung von Maßgaben in Anlage I Kap. III Sachgebiet C Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990. Den Ländern entstehen geschätzte Kosten in Höhe von ca. 23 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zusammengeführt mit dem SPD-Entwurf auf Drs 13/27 (s. GESTA I002) und dem CDU/CSU-Entwurf auf Drs 13/285 (s. GESTA I007) zu einer gemeinsamen Ausschußfassung (s. GESTA I012). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schwangerschaftsberatung/Neuregelung der Schwangerschaftsberatung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Bundesverfassungsgericht/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Schwangerschaftsabbruch/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Gesetzliche Krankenversicherung/ Leistungen der Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbruch * Armut/Kostenregelung für Schwangerschaftsabbrüche bei bedürftigen Frauen * Statistik für Bundeszwecke/Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche * Kinderbetreuungskosten/ Betreuungsunterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder * Wohnung/ Berücksichtigung Schwangerer bei der Wohnungssuche * Approbationsordnung für Ärzte/Änderung Anl 16 ÄAppO betr. Schwangerschaftsabbruch * Sozialgesetzbuch I/Änderung der §§ 21 und 28 SGB I betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Gebührenordnung für Ärzte/Änderung der §§ 2 und 5 GOÄ betr. Schwangerschaftsabbruch * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1615l BGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 203, 218a und b, 219 und 219a StGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafgesetzbuch: § 218/Änderung der §§ 218a und b, 219 und 219a StGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Bundessozialhilfegesetz/Änderung § 37a BSHG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafprozeßordnung/Änderung § 53 StPO betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafrechtsreformgesetz/Aufhebung der Art. 2 bis 4 5. StrRG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 179 und 368 RVO betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Krankenversicherung der Landwirte/ Änderung § 7, Streichung 6. Abschn. KVLG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Einigungsvertrag (29.09.1990)/ Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203ff) Modifizierte Wiedervorlage des in der 12.WP auf BT Drs 12/1178(neu) eingebrachten Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU/CSU (s. GESTA 12. WP 2a-S05) Siehe auch I002, I005, I006, I008, I009, I010 und I012 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der Vollstreckungsanordnung nach § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Beratungsregelung: Schutz des ungeborenen Lebens in der Frühphase der Schwangerschaft durch die Beratungsregelung gem. § 219 StGB und der §§ 5 bis 11 Schwangerschaftskonfliktgesetz, bei Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs Beurteilung des Schwangerschaftsabbruchs als verfassungsrechtliches Unrecht, Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs bei medizinischer, embryopathischer und kriminologischer Indikation, Leistungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen, Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche bei bedürftigen Frauen durch die Sozialhilfe, Schaffung der Straftatbestände für ärztliche Pflichtverletzungen bei einem Schwangerschaftsabbruch sowie für Personen aus dem Umfeld der Schwangeren, Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, Verbesserung der ärztlichen Ausbildung und der Rahmenbedingungen für wohnungssuchende minderjährige Schwangere in den neuen Bundesländern; Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung als Art. 1 der Vorlage, Änderung der Anlage 16 der Approbationsordnung für Ärzte, der §§ 2 und 5 der Gebührenordnung für Ärzte, zahlreicher Sozialgesetze, § 1615l Bürgerliches Gesetzbuch, § 6 Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen, zahlreicher §§ Strafgesetzbuch, § 53 Strafprozeßordnung, Aufhebung der Art. 2 bis 4 5. Gesetz zur Reform des Strafrechts, Anwendung § 5 Nr. 9 Strafgesetzbuch in Art. 3 des Einigungsvertrages. Mit erheblichen Mehrkosten ist nicht zu rechnen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Zusammengeführt mit dem SPD-Entwurf auf Drs 13/27 (s. GESTA I002) und dem F.D.P.-Entwurf auf Drs 13/268 (s. GESTA I006) zu einer gemeinsamen Ausschußfassung (s. GESTA I012). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schwangerschaftsberatung/Neuregelung der Schwangerschaftsberatung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Bundesverfassungsgericht/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Schwangerschaftsabbruch/Neuregelung des Rechts der Schwangerschaftsabbrüche nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts * Gesetzliche Krankenversicherung/ Leistungen der Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbruch * Sozialhilfe/Leistungen der Sozialhilfe bei Schwangerschaftsabbruch * Statistik für Bundeszwecke/Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche und minderjährige Schwangere * Schwangerschaft/Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche und minderjährige Schwangere * Approbationsordnung für Ärzte/Änderung Anl 16 ÄAppO betr. Schwangerschaftsabbruch * Gebührenordnung für Ärzte/Änderung der §§ 2 und 5 GOÄ betr. Schwangerschaftsabbruch * Sozialgesetzbuch I/Änderung § 28 SGB I betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Sozialgesetzbuch VIII/Änderung § 40 SGB VIII betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 179 und 368 RVO betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Krankenversicherung der Landwirte/ Änderung § 7, Streichung 6. Abschn. KVLG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 1615l BGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 203, 218, 218a, b und d, 219 und 219a StGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafgesetzbuch: § 218/Änderung der §§ 218, 218a, b und d, 219 und 219a StGB betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafprozeßordnung/Änderung § 53 StPO betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafrechtsreformgesetz/Aufhebung der Art. 2 bis 4 5. StrRG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Einigungsvertrag (29.09.1990)/ Anwendung § 5 Nr. 9 StGB in Art. 3 des Einigungsvertrages betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Strafrechtsreformgesetz/Aufhebung der Art. 2 bis 4 5. StrRG betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz * Einigungsvertrag (29.09.1990)/Anwendung § 5 Nr. 9 StGB in Art. 3 des Einigungsvertrages betr. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
Original: Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (G-SIG: 13020043)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Anwendung von § 37a Bundessozialhilfegesetz auf nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche gem. Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 (BGBl I S. 820, BVerfGE 88, 203 ff) Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-S13) Die Vorlage ist weitgehend textidentisch mit Art. 4 des bills der SPD-Fraktion I002 Siehe auch I006, I007, I008, I009, I010 und I012 <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Finanzierung von nicht indizierten, aber straffreien Schwangerschaftsabbrüchen in Fällen der Bedürftigkeit der Frau entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch ein eigenes Leistungsgesetz: Leistungsvoraussetzungen, Durchführung und Abwicklung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Einfügung § 21a in Art. I und Nr. 22 in Art. II § 1 1. Buch Sozialgesetzbuch. Die jährlichen Gesamtkosten nach diesem act, die vom Bund zu tragen sind, belaufen sich auf etwa 23 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Krankenversicherung/Leistungen der Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbruch * Sozialgesetzbuch I/Einfügung § 21a Art. I und Nr. 22 § 1 Art. II SGB I betr. Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen
Original: Gesetz zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen (G-SIG: 13020029)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Ozonverordnungen der Länder Siehe auch N005 und N006 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der rechtlichen Voraussetzung zur Verminderung von Ozonkonzentrationen bei bestimmten Wetterlagen, insbesondere bei den durch den Straßenverkehr emittierten Vorläufersubstanzen, Emissionsminderung an Kraftfahrzeugen, Verbesserung der Treibstoffqualität sowie Verkehrsbeschränkungen beim Überschreiten bestimmter Ozonkonzentrationen; Änderung § 40 Bundes- Immissionsschutzgesetz und § 6 Straßenverkehrsgesetz. Es entstehen nicht quantifizierbare Kosten für die Aufstellung neuer Verkehrszeichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sommersmog/act zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen * Straßenverkehr/Verkehrsbeschränkungen bei erhöhten Ozonkonzentrationen * Autoabgas/Emissionsminderung an Kraftfahrzeugen * Bundes-Immissionsschutzgesetz/Änderung § 40 BImSchG betr. Verkehrsbeschränkungen bei erhöhten Ozonkonzentrationen * Straßenverkehrsgesetz/Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz betr. Verkehrsbeschränkungen bei erhöhten Ozonkonzentrationen
<b>Bezug:</b> Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11.WP XR04, Abschlußband S. 780) Diskussionsentwurf des BMA für ein Arbeitsgesetz-Buch von 1977, Diskussionsentwurf des 59. Deutschen Juristentages vom 16.9.1992, Beschluß der 70. Tagung der Arbeits- und Sozialminister vom 13./ 14.10.1993 Siehe auch G064 <br><br><b>Inhalt:</b> Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts unter weitgehender Beibehaltung des derzeit geltenden Rechts, u.a. zur Herstellung der Rechtseinheit gem. Einigungsvertrag, Regelung insbesondere der Begründung, des Inhalts und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Aufhebung bzw. Änderung von 24 Gesetzen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesurlaubsgesetz/Aufhebung des Bundesurlaubsgesetzes betr. Arbeitsvertragsgesetz * Beschäftigungsförderungsgesetz/Aufhebung des Gesetzes über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung (Art. 1 BeschFG) betr. Arbeitsvertragsgesetz * Arbeitsplatzschutzgesetz/Änderung § 2 Arbeitsplatzschutzgesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Eignungsübungsgesetz/Änderung § 2 Eignungsübungsgesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Bundeserziehungsgeldgesetz/Aufhebung § 21 BErzGG betr. Arbeitsvertragsgesetz * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung und Aufhebung versch. §§ BGB betr. Arbeitsvertragsgesetz * Kündigungsschutzgesetz/Aufhebung der §§ 1 bis 14, 23 und 24 KSchG betr. Arbeitsvertragsgesetz * Lohnfortzahlungsgesetz/Änderung der §§ 10, 11, 12 und 14 Lohnfortzahlungsgesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung und Aufhebung versch. §§ BetrVG betr. Arbeitsvertragsgesetz * Heimarbeitsgesetz/Einfügung der §§ 20a, 20b und 20c Heimarbeitsgesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Vorruhestandsgesetz/Änderung § 7 VRG betr. Arbeitsvertragsgesetz * Altersteilzeitgesetz/Änderung § 8 Altersteilzeitgesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Sozialgesetzbuch VI/Änderung § 41 SGB VI betr. Arbeitsvertragsgesetz * Bundespersonalvertretungsgesetz/ Änderung § 79 BPersVG betr. Arbeitsvertragsgesetz * Entwicklungshelfer-Gesetz/Änderung § 4 EhfG betr. Arbeitsvertragsgesetz * Freiwilliges ökologisches Jahr/Änderung § 4 FöJ-Förderungsgesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Handelsgesetzbuch/ Aufhebung der §§ 59 bis 83 HGB betr. Arbeitsvertragsgesetz * Binnenschiffahrt/Änderung der §§ 20 und 21 sowie Aufhebung § 24 Gesetz betr. die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt betr. Arbeitsvertragsgesetz * Flößerei/Änderung der §§ 16, 17 und 30 sowie Aufhebung § 20 Flößereigesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Gewerbeordnung/Änderung § 139b und Aufhebung versch. §§ GewO betr. Arbeitsvertragsgesetz * Jugendarbeitsschutzgesetz/Änderung § 19 JArbSchG betr. Arbeitsvertragsgesetz * FELEG/Änderung § 13 FELEG betr. Arbeitsvertragsgesetz * Seemannsgesetz/Änderung der §§ 35, 48, 53 und 63 sowie Aufhebung § 52a Seemannsgesetz betr. Arbeitsvertragsgesetz * Einigungsvertrag (29.09.1990)/ Außerkrafttreten von Regelungen des Einigungsvertrages betr. Arbeitsvertragsgesetz * Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik/Außerkrafttreten von Regelungen des Einigungsvertrages (Vorschriften des Arbeitsgesetzbuchs der DDR) betr. Arbeitsvertragsgesetz
Original: Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (G-SIG: 13020187)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung des § 11 Schwerbehindertengesetz: Erhöhung der Ausgleichsabgabe von 200 auf 400 DM zur Verbesserung der Beschäftigungsquote bei Schwerbehinderten. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen Mehrausgaben in Abhängigkeit von der Erfüllung der Beschäftigungspflicht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausgleichsabgabe gem.Schwerbehindertengesetz/Erhöhung der Ausgleichsabgabe
Original: Gesetz über die Einführung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten bei erhöhter Ozonkonzentration (G-SIG: 13020174)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> VDI-Richtlinie 2310 zur Maximalen Immissionskonzentration (MIK) für Ozon Siehe auch N001 und N005 <br><br><b>Inhalt:</b> Mehrstufige Anordnung von Verkehrsbeschränkungen ab einer Ozonkonzentration von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter (Vorwarnstufe), Tempolimits ab einer Konzentration von 180 Mikrogramm, Verkehrsverbote ab einer Konzentration von 240 Mikrogramm; Einfügung der §§ 40a bis 40f Bundes-Immissionsschutzgesetz, Änderung des § 6 Straßenverkehrsgesetz sowie der §§ 41 und 45 Straßenverkehrsordnung. Es entstehen nur unwesentliche Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundes-Immissionsschutzgesetz/Einfügung der §§ 40a bis 40f BImSchG betr. Verkehrsbeschränkungen bei erhöhten Ozonkonzentrationen * Straßenverkehrsgesetz/Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz betr. Verkehrsbeschränkungen bei erhöhten Ozonkonzentrationen * Straßenverkehr/Verkehrsbeschränkungen bei erhöhten Ozonkonzentrationen * Straßenverkehrs-Ordnung/Änderung der §§ 41 und 45 StVO betr. Ozonkonzentrationen
Original: Gesetz über die Zulassung von Umweltgutachtern
und Umweltgutachterorganisationen sowie über die Registrierung geprüfter Betriebsstandorte nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 (Umweltgutachter- und Standortregistrierungsgesetz - USG) (G-SIG: 13020149)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Berufsausübungsregelungen (BVerfGE 86, 28, 38, 39); der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 210/95 N003; zusammengeführt mit BT-Drs 13/1359<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes durch Einrichtung von betrieblichen Umweltmanagementstrukturen, öffentliche Abgabe von Umwelterklärungen nach Durchführung einer internen Umweltbetriebsprüfung, die von zugelassenen Umweltgutachtern für gültig erklärt werden muß, Eintragung des Betriebsstandorts in ein Register, Zulassungsverfahren für Umweltgutachter, Bildung eines Umweltgutachterausschusses beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Registrierung der Betriebsstandorte durch die Industrie- und Handelskammern, Kosten- und Bußgeldvorschriften, Befugnis zur Verwendung von Umweltzeichen durch geprüfte Betriebe. Dem Bund entstehen jährliche Verwaltungskosten in Höhe von ca. 700.000 DM.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 210/95 (s. GESTA N003, BT-Drs 13/1359) u.d.T. "draft act zur Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Umweltauditgesetz - UAG)"<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes * Gutachter/Zulassungsverfahren für Umweltgutachter * Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/ Bildung eines Umweltgutachterausschusses beim BMU * Industrie- und Handelskammer/Registrierung umweltgeprüfter Betriebsstandorte durch die IHK * Betrieb/Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes * Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EG-Verordnung betr. betrieblicher Umweltschutz * Umweltzeichen/Befugnis zur Verwendung von Umweltzeichen durch geprüfte Betriebe * Öko-Audit/Umsetzung der Öko-Audit-Verordnung
Original: Gesetz zur Senkung der Mineralölsteuer für erdgasbetriebene Fahrzeuge (G-SIG: 13020091)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Ergänzung § 3 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz: Förderung des Einsatzes von Erdgas als dem derzeit umweltschonendsten Kraftstoff für Nutzfahrzeuge durch Senkung der Mineralölsteuer bis zum 31.12.2004 auf den EU-Mindeststeuersatz von 14 DM/MWh. Es entstehen nur geringe Einnahmeausfälle, die durch die positiven Wirkungen für die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie kompensiert werden dürften. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erdgas/act zur Senkung der MinöSt für erdgasbetriebene Fahrzeuge * Fahrzeug/act zur Senkung der MinöSt für erdgasbetriebene Fahrzeuge
Original: Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (G-SIG: 13020120)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz Art. 24, BGBl I 1993, Nr. 72 S. 2310 (s. GESTA 12.WP 1-D57) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25.10.1993 (ABl Nr. L 278 S. 32 ff) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz: Verbesserung der Wettbewerbssituation der deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen durch Senkung der Kfz-Jahressteuer für Altfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von 12.000 bis 16.000 kg um 300 DM, rückwirkendes Inkrafttreten zum 1.1.1995 und Befristung bis zum 31.12.1998. Das act dürfte jährliche Mindereinnahmen der Länder von etwa 95 Mio DM verursachen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Lastkraftwagen/Senkung der Kfz-Steuer für Altlastkraftwagen
Original: ... Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 13020125)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 34, 41, 42a, 44, 45, 46 und 188 Arbeitsförderungsgesetz: Förderung der beruflichen Weiterbildung einschließlich der Aufstiegsfortbildung sowie der Umschulung, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen, Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln analog zum Bundesausbildungsförderungsgesetz bei der beruflichen Weiterbildung. Für den Bund entstehen jährliche Kosten von ca. 800 Mio DM in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsausbildung/Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung als Rechtsanspruch * Fortbildung/Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung als Rechtsanspruch * Weiterbildung/Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung als Rechtsanspruch
Original: Gesetz zur Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems (G-SIG: 13020143)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fahrverbot (BVerfGE 27, 36) Siehe auch C096 und C147 <br><br><b>Inhalt:</b> Erweiterung der Möglichkeiten für strafrechtliche Sanktionen ohne Freiheitsentziehung: Fahrverbot bis zu sechs Monaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges, Anhebung der Grenze für die Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung auf drei Jahre, Senkung der Anforderungen an Freiheitsstrafen zur Bewährung, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Änderung der §§ 44, 56, 57, 59 und 69 Strafgesetzbuch, des § 21 Jugendgerichtsgesetz, des § 35 Betäubungsmittelgesetz sowie des § 32 Bundeszentralregistergesetz. Das act ist weitgehend kostenneutral. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 44, 56, 57, 59 und 69 StGB betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 21 JGG betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Betäubungsmittelgesetz/Änderung § 35 BtMG betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Bundeszentralregistergesetz/Änderung § 32 BZRG betr. Fortentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems * Strafaussetzung zur Bewährung/Erweiterte Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung * Freiheitsstrafe/Erweiterung von Möglichkeiten für Freiheitsstrafen auf Bewährung * Verwarnung mit Strafvorbehalt/Erweiterte Anwendungsmöglichkeit der Verwarnung mit Strafvorbehalt * Fahrverbot/Fahrverbot im Zusammenhang mit Straftaten
Original: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (17. BAföGÄndG) (G-SIG: 13020045)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Zehnter Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG (BT Drs 12/6605) Wiedervorlage des bereits in der 12.WP auf BT Drs 12/8514 eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2b-O10) Der bill ist textidentisch mit dem vom Land Schleswig- Holstein im Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag O002 Siehe auch O003 und O004 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Bedarfssätze um 4 v.H. zum Herbst 1994 und der Freibeträge um jeweils 2 v.H. zum Herbst 1994 und 1995, sachgerechtere Förderung von Auszubildenden in den neuen Bundesländern, Anpassung der Sozialpauschalen, Aufhebung der Altersgrenze für Studierende ohne Hochschulzugangsberechtigung, Erweiterung der Freibeträge für Alleinerziehende bei der Darlehensrückzahlung; Änderung versch. §§ des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Neufassungsermächtigung, Änderung § 9 der Härtefallverordnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Kosten betragen 1994 3.270 Mio DM (davon Bund: 2.180 Mio DM und Länder: 1.090 Mio DM) und 1995 3.225 Mio DM (davon Bund: 2.150 Mio DM und Länder: 1.075 Mio DM). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auszubildender/Förderung von Auszubildenden in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Förderung von Auszubildenden in den neuen Bundesländern * Berufsausbildung/Aufhebung der Altersgrenze für Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung * Alleinerziehender Elternteil/Erweiterung der Freibeträge für Alleinerziehende beim BAföG
Original: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (17. BAföGÄndG) (G-SIG: 13020048)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Zehnter Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG (BT Drs 12/6605) Der Gesetzesantrag wurde bereits in der 12.WP eingebracht (s. GESTA 12.WP 2c-O09) Die Vorlage ist textidentisch mit dem von der SPD-Fraktion eingebrachten bill O001 Siehe auch O003 und O004 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Bedarfssätze um 4 v.H. zum Herbst 1994 und der Freibeträge um jeweils 2 v.H. zum Herbst 1994 und 1995, sachgerechtere Förderung von Auszubildenden in den neuen Bundesländern, Anpassung der Sozialpauschalen, Aufhebung der Altersgrenze für Studierende ohne Hochschulzugangsberechtigung, Erweiterung der Freibeträge für Alleinerziehende bei der Darlehensrückzahlung; Änderung versch. §§ des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Neufassungsermächtigung, Änderung § 9 der Härtefallverordnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Kosten betragen 1994 3.270 Mio DM (davon Bund: 2.180 Mio DM und Länder: 1.090 Mio DM) und 1995 3.225 Mio DM (davon Bund: 2.150 Mio DM und Länder: 1.075 Mio DM). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Auszubildender/Förderung von Auszubildenden in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/Förderung von Auszubildenden in den neuen Bundesländern * Berufsausbildung/Aufhebung der Altersgrenze für Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung * Alleinerziehender Elternteil/Erweiterung der Freibeträge für Alleinerziehende beim BAföG
Original: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (17.BAföGÄndG) (G-SIG: 13020151)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> bill der Bundesregierung aus der 12.WP auf BR Drs 112/94 (BT Drs 12/7430), dem der Bundesrat die Zustimmung versagt hatte (s. GESTA 12.WP 2b-O08) communication from die BRg über die Möglichkeit einer Erhöhung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Jahre 1995 sowie über Änderungsbedarf im Recht der Ausbildungsförderung unter Einbeziehung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (BT Drs 13/735) Der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT Drs 13/1301 O004 Siehe auch O001 und O002 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Bedarfssätze zum Herbst 1995 um 4 v.H., Anpassung der Freibeträge, Vomhundertsätze und Sozialpauschalen, Einführung einer Ausnahme von der Altersgrenze zugunsten von Auszubildenden, die ohne Hochschulberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben sind, Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei alleinstehenden Darlehensnehmern, Ausschließung von Auszubildenden, die ihre Angehörigen offensichtlich finanziell nicht belasten, von der Freibetragsregelung und damit von der Aufteilung des anrechenbaren Einkommens der Eltern, Verzinsung des Betrages, den der Ehegatte oder die Eltern bei Verletzung ihrer Auskunfts- oder Mitteilungspflichten zu ersetzen haben, Ergänzung der bestehenden Leistungsüberprüfung nach dem vierten Fachsemester durch eine Überprüfung des Studienstandes nach dem zweiten Fachsemester; Änderung versch. §§ des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Änderung § 9 der Härtefallverordnung, Neufassungsermächtigung. Der Finanzaufwand für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beträgt 1995 3,070 Mrd DM (davon Bund: 1,995 Mrd DM und Länder: 1,075 Mrd DM), 1996 3,045 Mrd DM (davon Bund: 1,980 Mrd DM und Länder: 1,065 Mrd DM), 1997 und 1998 3,015 Mrd DM (davon Bund: 1,960 Mrd DM und Länder: 1,055 Mrd DM). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsausbildung/Aufhebung der Altersgrenze für Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung * Kinderbetreuungskosten/ Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei alleinstehenden BAföG-Darlehensnehmern * Studium/Leistungsüberprüfung gem. BAföG nach dem zweiten Fachsemester