Original: Gesetz zur Steigerung der Qualität der Pflege (Qualitätssteigerungsgesetz Pflege - QuaStG) (G-SIG: 14019320)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G012, G071, M009, M032 und M052 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der stationären Versorgung Pflegebedürftiger: Aufnahme der Behandlungspflege auch bei stationärer Pflege in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, Streichung der entsprechenden, auf den 31.12.2001 befristeten Leistungsverpflichtung der Pflegekassen, Einsatz der bei den Pflegesätzen frei werdenden Mittel für die Steigerung der Pflegequalität, Streichung des Anspruchs auf Sterbegeld von in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten, die vor dem 1.1.1989 versichert waren; Änderung versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch und der §§ 41 bis 43 sowie 82 und 84 11. Buch Sozialgesetzbuch. Im Bereich der Beihilfe ist mit nicht quantifizierbaren Mehrausgaben zu rechnen. Für die Krankenkassen sind die Maßnahmen kostenneutral. Den privaten Krankenversicherungen entstehen voraussichtlich jährliche Kosten von unter 120 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pflegebedürftiger/act zur Steigerung der Qualität der Pflege * Pflegeversicherung/act zur Steigerung der Qualität der Pflege * Gesetzliche Krankenversicherung/Aufnahme der Behandlungspflege in den Leistungskatalog der Krankenversicherung * Sterbegeld/Streichung des Sterbegelds aus der gesetzlichen Krankenversicherung * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Qualitätssteigerungsgesetz Pflege * Sozialgesetzbuch XI/Änderung §§ 41, 42, 43, 82 und 84 SGB XI betr. Qualitätssteigerungsgesetz Pflege
Original: Gesetz zur Verbesserung der Effizienz von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen (Qualitätsprüfungsgesetz Pflege - QuaprüfG) (G-SIG: 14019105)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G012, G071, M022, M032 und M052 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger: 1. Stationärer Bereich: Bildung örtlicher und überörtlicher Arbeitsgemeinschaften bei den zuständigen Behörden und Stellen mit der Verpflichtung zum gegenseitigen Datenaustausch, Regelungen über unangemeldete Kontrollen, u.a. durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Wahl des Heimbeirats, Festsetzung des Pflegeaufwands und des Heimentgelts bei Zuordnung des pflegebedürftigen Heimbewohners in eine höhere Pflegestufe; 2. Häuslicher Bereich: Verpflichtung des Pflegebedürftigen, einen professionellen Pflegedienst einzusetzen; Änderung § 79 und Einfügung §§ 81a bis 81c 11. Buch Sozialgesetzbuch, §§ 4, 5 und 9 Heimgesetz, §§ 1 und 3 Heimmitwirkungsverordnung, Anfügung §§ 69a, 69b und 93 Bundessozialhilfegesetz. Den öffentlichen Haushalten entstehen nicht ins Gewicht fallende Kosten. Sonstige Kosten können vorübergehend zu Ausgabensteigerungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung führen, sind jedoch nicht beitragssatzrelevant. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pflegebedürftiger/act zur Verbesserung der Effizienz von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen * Sozialgesetzbuch XI/ Änderung § 79 und Einfügung §§ 81a bis 81c SGB XI betr. Qualitätsprüfungsgesetz Pflege * Heimgesetz/Änderung §§ 4, 5 und 9 HeimG betr. Qualitätsprüfungsgesetz Pflege * Heimmitwirkungsverordnung/Änderung §§ 1 und 3 HeimmitwV betr. Qualitätsprüfungsgesetz Pflege * Bundessozialhilfegesetz/Anfügung §§ 69a, 69b und 93 BSHG betr. Qualitätsprüfungsgesetz Pflege * Hauspflege/Häusliche und stationäre Versorgung gem. Qualitätsprüfungsgesetz Pflege
Original: Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz-LPartGErgG) (G-SIG: 14019506)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Lebenspartnerschaftsgesetz s. C095 (BT-Drs 14/3751)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Übernahme der zustimmungsbedürftigen Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes als Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz; Änderung von 71 Rechtsvorschriften.
Original: Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (G-SIG: 14019288)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.5.1962 (BStBl III S. 265) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 4 Umsatzsteuergesetz: Steuerbefreiung beim Austausch von Altteilen (Motoren, Anlasser, Lichtmaschinen etc.) im Kfz-Gewerbe. Steuerausfälle werden überkompensiert durch positive Wirkungen auf Beschäftigung und Umwelt (Kreislaufwirtschaft). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerbefreiung/Umsatzsteuerbefreiung für Altteile im Kfz-Gewerbe * Kraftfahrzeugausrüstung/Umsatzsteuerbefreiung für Altteile im Kfz- Gewerbe
Original: Gesetz zur Sicherung der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums (G-SIG: 14019346)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch K012 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung § 21 in das Hochschulrahmengesetz: Festschreibung der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums. Dem Bundeshaushalt entstehen keine Kosten. Einnahmeausfällen der Länder stehen Kostenersparnisse durch entfallenden Verwaltungsaufwand gegenüber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hochschulrahmengesetz/Einfügung § 21 HRG betr. Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums
Original: Gesetz zur Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (G-SIG: 14019349)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Verbesserung der finanziellen Situation der Psychotherapeutischen Praxen: Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen nach fest vereinbarten Punktwerten, rückwirkende Anpassung des Budgets für 1999 zum Erreichen von Punktwerten, die einem durchschnittlichen Arzteinkommen entsprechen, Wiedereinführung einer Selbstbeteiligung von 10 DM pro Therapiestunde für Erwachsene, Härtefallregelungen bei Patienten mit geringem Einkommen, Aufhebung der Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen zur finanziellen Unterstützung der Patienten- und Verbraucherorganisationen; Änderung Art. 11 Abs. 2 Psychotherapeutengesetz, Art. 14 Abs. 2 GKV- Solidaritätsstärkungsgesetz, versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch, § 196 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung und § 23 Abs. 2 act über die Krankenversicherung der Landwirte. Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen Mehrkosten, denen Mehreinnahmen durch Patientenselbstbeteiligung und Einsparungen gegenüberstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Krankenversicherung/act zur Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung * Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen/Selbstbeteiligung von 10 DM bei psychotherapeutischer Behandlung * Psychotherapeutengesetz/Änderung Art. 11 PsychThG betr. Vergütung von Leistungen * GKV- Solidaritätsstärkungsgesetz/Änderung Art. 14 GKV-SolG betr. psychotherapeutische Leistungen * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. psychotherapeutische Leistungen * Reichsversicherungsordnung/Änderung § 196 RVO betr. psychotherapeutische Leistungen * Krankenversicherung der Landwirte/ Änderung § 23 KVLG betr. psychotherapeutische Leistungen
Original: Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes (G-SIG: 14019522)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sog. Brokdorf- Beschluss (BVerfGE 69, 315 ff.) zum Versammlungsrecht Siehe auch B061 und B073 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung Abs. 2 in § 15 Versammlungsgesetz: Verbot von Versammlungen und Aufzügen mit nationalsozialistischen und solchen Inhalten, die Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlichen, Massenmord, Krieg und Vertreibung verharmlosen und zum Rassenhass aufstacheln. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versammlungsfreiheit/Verbot von Versammlungen und Aufzügen mit NS- Inhalten * Nationalsozialismus/Verbot von Versammlungen und Aufzügen mit NS-Inhalten
Original: Gesetz zur Demokratisierung des Wahlrechts (G-SIG: 14019182)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kommunalwahlrecht für Ausländer (BVerfGE 83, 444), Wiedervorlage in geänderter Fassung des bereits in der 12.WP auf Drs 12/5127 und in der 13.WP auf Drs 13/ 3519 eingebrachten bills (s. GESTA 12.WP 2a-C160, 13.WP 2b- C82) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 38 Abs. 2 Grundgesetz: Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, Wahlrecht für Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, passives Wahlrecht bei Eintritt der Volljährigkeit, Streichung der Fünfprozentklausel im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz, Möglichkeit der Vergabe von Präferenzstimmen, Verrechnung der Überhangmandate mit den Mandaten der Landeslisten; act zur Demokratisierung des Wahlrechts als Art. 2 der Vorlage. Es entstehen Kosten durch die Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art. 38/Änderung Art. 38 GG betr. aktives und passives Wahlrecht für Deutsche und Ausländer * Ausländer/Änderung Art. 38 GG betr. aktives und passives Wahlrecht für Deutsche und Ausländer * Sperrklausel/Streichung der Fünfprozentklausel im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz * Wahlrecht/act zur Demokratisierung des Wahlrechts * Bundeswahlgesetz/Änderung versch. §§ BWahlG betr. Demokratisierung * Europawahlgesetz/Änderung versch. §§ EuWG betr. Demokratisierung
Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 14019407)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 (Az: 2 BvR 441/ 90 u.a.) zu § 200 Strafvollzugsgesetz Siehe auch C097, C098 und C108 <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung des Arbeitsentgelts für Strafgefangene auf der Grundlage von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Anhebung des Arbeitsentgelts auf 7 v.H. der Bezugsgröße nach § 18 4. Buch Sozialgesetzbuch (Erhöhung der Gefangenenentlohnung um ca. 40 v.H.), Freistellung von der Arbeit als nicht monetärer Vorteil, u.a. für zusätzlichen Hafturlaub oder Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes, Ausgleichsentschädigung für von Hafterleichterungen ausgeschlossene Gefangene; Änderung versch. §§ Strafvollzugsgesetz. Dem Bund entstehen keine, den Ländern erhebliche Mehrbelastungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Neuregelung der Gefangenenentlohnung * Arbeitsentgelt/Neuregelung der Gefangenenentlohnung
Original: Gesetz zur Änderung des Zuordnungsrechtes (G-SIG: 14019089)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Einigungsvertrages Die Vorlage wurde bereits in der 13.WP auf BR Drs 259/96 eingebracht (s. GESTA 13.WP 2b-C94) <br><br><b>Inhalt:</b> Übernahme grundstücksbezogener Verbindlichkeiten durch den Zuordnungsbegünstigten nur in Fällen des Verbleibs des Gegenstandes, der Restitutionsregelung entsprechende Entschädigungsregelung für Vermögen, das öffentlichen Aufgaben diente, Eröffnung der Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung der Zuordnung zum Verwaltungsvermögen bzw. zum Finanzvermögen in der Treuhandverwaltung des Bundes durch die Länder, Einfügung einer Erlösauskehrregelung in das Zuordnungsergänzungsgesetz; Änderung versch. §§ Vermögenszuordnungsgesetz sowie des § 6 Zuordnungsergänzungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rückerstattung/Änderung des Zuordnungsrechts * Neue Bundesländer/ Änderung des Zuordnungsrechts * Zuordnungsergänzungsgesetz/Änderung § 6 ZOEG betr. Änderung des Zuordnungsrechts
Original: Fünftes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (5.StVollzÄndG) (G-SIG: 14019451)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Entgelt für Strafgefangene vom 1. Juli 1998 (BVerfGE 98, 169), Beschluss der Landesjustizminister vom 10. November 1999 Siehe auch C096, C097 und C098 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung des Eckwerts nach § 18 4. Buch Sozialgesetzbuch für das Entgelt der zur Arbeit verpflichteten Strafgefangenen, Steigerung des Gefangenenarbeitsentgelts um 40 v.H., Freistellungsregelung mit Ansparmöglichkeit; Änderung und Ergänzung versch. §§ Strafvollzugsgesetz sowie des § 454 Strafprozessordnung. Den Ländern entstehen jährliche Kosten in Höhe von ca. 270 Mio. DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Neuregelung der Gefangenenentlohnung * Arbeitsentgelt/Neuregelung der Gefangenenentlohnung * Strafprozessordnung/Änderung § 454 StPO betr. Gefangenenentlohnung
Original: Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (G-SIG: 14019460)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Preissteigerungen für Mineralöl auf dem Weltmarkt Einführung einer Entfernungspauschale s.a. D018, D048 und D050; der bill ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT-Drs 14/4242 D069<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausgleich gestiegener Fahrkosten für Arbeitnehmer durch Umwandlung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale von 0,80 DM pro Kilometer, einmaliger Heizkostenzuschuss für Einkommensschwache (Wohngeld-, BAföG- und Sozialhilfeempfänger) in Höhe von 5 DM pro qm der Wohnfläche; Änderung der §§ 9 und 41b Einkommensteuergesetz sowie von Art 1 Nr. 10 Steuer-Euroglättungsgesetz; act über die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses 2000 als Art. 3 der Vorlage. Den Gebietskörperschaften entstehen Steuermindereinahmen zwischen 3,2 Mrd. DM (2001) und 1,8 Mrd. DM (2004).<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Aufspaltung in: act zur Einführung einer Entfernungspauschale (s. GESTA D074, BT-Drs 14/4631) und: act zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (s. GESTA D075, BT-Drs 14/4631), Fortgang siehe dort.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz/Änderung §§ 9 und 41b EStG betr. Entfernungspauschale * Steuer-Euroglättungsgesetz/Änderung Art. 1 Nr. 10 StEuglG betr. Entfernungspauschale * Heizkosten/act über die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses 2000
Original: Gesetz zum Fortbestand befristeter Arbeitsverhältnisse (G-SIG: 14019372)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Beschäftigungsförderungsgesetz 1985, BGBl I 1985, Nr. 21 S. 710 Siehe auch G023, G052 und G053 <br><br><b>Inhalt:</b> Fortbestand der bisherigen Möglichkeit des Abschlusses befristeter Arbeitsverhältnisse über den 31.12.2000 hinaus; Streichung der in § 1 Abs. 6 Beschäftigungsförderungsgesetz enthaltenen Befristung. Durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigungsförderungsgesetz/Aufhebung § 1 Abs. 6 BeschFG betr. Fortbestand befristeter Arbeitsverhältnisse
Original: Gesetz zur Intensivierung der Beschäftigungsförderung (G-SIG: 14019453)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G023, G041, G053 und G055 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung der Befristung für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge (bisher 31. Dezember 2000), Ausweitung der Befristung auf vier Jahre, Zulassung unbefristeter Verträge, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern, Anhebung des Schwellenwertes für die Nichtanwendung des Kündigungsschutzes auf zehn Arbeitnehmer (bisher fünf); Änderung § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz und § 23 Kündigungsschutzgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Befristetes Arbeitsverhältnis/Neuregelung für befristete Arbeitsverhältnisse * Kündigungsschutzgesetz/Änderung § 23 KSchG betr. Beschäftigungsförderung
Original: Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (G-SIG: 14019521)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> § 44a Beamtenrechtsrahmengesetz, § 72a Bundesbeamtengesetz <br><br><b>Inhalt:</b> Einbeziehung der Richter in die für Beamte bestehende unterhälftige Teilzeitregelung für Beamte, Altersteilzeit auch für langfristig teilzeitbeschäftigte Richter; Änderung §§ 48a und 76e Deutsches Richtergesetz. Das act führt zu nicht quantifizierbaren Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Teilzeitarbeit/Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung für Richter * Altersteilzeit/Altersteilzeit für Richter * Richter/Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung und Altersteilzeit für Richter
Original: Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (G-SIG: 14019486)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Preissteigerungen für Mineralöl auf dem Weltmarkt Einführung einer Entfernungspauschale s.a. D018, D048 und D050; der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 593/00 D066, BT-Drs 14/4435; weiterer Beratungsverlauf zum act s. dort, da der Fraktionsentwurf nicht fortgeführt wurde.<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausgleich gestiegener Fahrkosten für Arbeitnehmer durch Umwandlung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale von 0,80 DM pro Kilometer, einmaliger Heizkostenzuschuss für Einkommensschwache (Wohngeld-, BAföG- und Sozialhilfeempfänger) in Höhe von 5 DM pro qm der Wohnfläche; Änderung der §§ 9 und 41b Einkommensteuergesetz sowie von Art 1 Nr. 10 Steuer-Euroglättungsgesetz; act über die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses 2000 als Art. 3 der Vorlage. Den Gebietskörperschaften entstehen Steuermindereinahmen zwischen 3,2 Mrd. DM (2001) und 1,8 Mrd. DM (2004).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz/Änderung §§ 9 und 41b EStG betr. Entfernungspauschale * Steuer-Euroglättungsgesetz/Änderung Art. 1 Nr. 10 StEuglG betr. Entfernungspauschale * Heizkosten/act über die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses 2000
Original: Gesetz zur Übernahme der gemeinsamen Wohnung nach Todesfall der Mieterin/des Mieters oder der Mitmieterin/des Mitmieters (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) (G-SIG: 14019076)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C022 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 569a und 569b Bürgerliches Gesetzbuch: Anspruch auf Eintritt in das Mietverhältnis bei Tod des Mieters für nicht mit diesem verwandte Mitbewohner oder alleinige Fortsetzung des Mietverhältnisses bei einem gemeinsamen Mietvertrag. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnung/act zur Übernahme der gemeinsamen Wohnung nach Todesfall der Mieterin/des Mieters oder der Mitmieterin/des Mitmieters (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) * Mietvertrag/act zur Übernahme der gemeinsamen Wohnung nach Todesfall der Mieterin/des Mieters oder der Mitmieterin/des Mitmieters (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) * Tod/act zur Übernahme der gemeinsamen Wohnung nach Todesfall der Mieterin/des Mieters oder der Mitmieterin/ des Mitmieters (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) * Nichteheliche Lebensgemeinschaft/act zur Übernahme der gemeinsamen Wohnung nach Todesfall der Mieterin/des Mieters oder der Mitmieterin/des Mitmieters (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Original: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger) (G-SIG: 14019078)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Rechtsentscheid des BGH vom 13. Januar 1993 (VIII ARZ 6/92, BGHZ 121, 116 bis 126) Siehe auch C021 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 569a und 569b Bürgerliches Gesetzbuch: Gewährung eines Rechts zum Eintritt in den Mietvertrag für Personen, die mit dem verstorbenen Mieter einen auf Dauer angelegten Haushalt geführt haben. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnrecht/act zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger) * Mietvertrag/ act zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger) * Tod/act zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger) * Nichteheliche Lebensgemeinschaft/act zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger)
Original: Gesetz zu Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht (§ 76 Abs. 2 GVG, § 33b Abs. 2 JGG) (G-SIG: 14019362)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Rechtspflegeentlastungsgesetz vom 11.1.1993, BGBl I 1993, Nr. 2 S. 50 (s. GESTA 12.WP 1-C18), Art. 3 Drittes Verjährungsgesetz vom 22.12.1997, BGBl I 1997, Nr. 88 S. 3223 (s. GESTA 13.WP 1-C172) Siehe auch C083, C086 und C088<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung von Art. 15 Abs. 2 act zur Entlastung der Rechtspflege: unbefristete Verlängerung der Regelung betr. die beschränkte Besetzung der großen Strafkammer und der großen Jugendkammer<br /> <br /> <strong>Änderungen durch BR-Beschluss:</strong> Wegfall der Unabänderlichkeit der Besetzungsentscheidung bei den großen Strafkammern, den Senaten der Oberlandesgerichte und den großen Jugendkammern bei Zurückweisung einer Sache durch das Revisionsgericht; Änderung §§ 76 und 122 Gerichtsverfassungsgesetz und § 33b Jugendgerichtsgesetz. Das act bewirkt eine Kostenentlastung.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung § 76 GVG betr. Besetzungsreduktion bei Strafkammern * Jugendgerichtsgesetz/Änderung § 33b JGG betr. Besetzungsreduktion bei Jugendkammern * Strafkammer/ Verlängerung der Regelung zur Besetzungsreduktion bei Strafkammern * Jugendkammer/Verlängerung der verminderten Besetzung der großen Jugendkammer
Original: ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege und des Jugendgerichtsgesetzes (G-SIG: 14019347)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Art. 15 Rechtspflegeentlastungsgesetz vom 11.1.1993, BGBl I 1993, Nr. 2 S. 50 (s. GESTA 12.WP 1-C18), Art. 3 Drittes Verjährungsgesetz vom 22.12.1997, BGBl I 1997, Nr 88 S. 3223 (s. GESTA 13.WP 1-C172) Siehe auch C084, C086 und C088 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung Art. 15 Abs. 2 act zur Entlastung der Rechtspflege: Wegfall der zeitlichen Befristung der Besetzungsreduktion für große Strafkammern und Jugendkammern; Änderung § 33b Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz: Wegfall der Unabänderlichkeit der Besetzungsentscheidung bei Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafkammer/Aufhebung Art. 15 Abs. 2 Rechtspflegeentlastungsgesetz betr. Besetzungsreduktion bei Strafkammern * Jugendgerichtsgesetz/ Änderung § 33b Abs. 2 JGG betr. Besetzungsentscheidung bei Jugendkammern
Original: Gesetz zur Verbesserung der Möglichkeiten des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs (G-SIG: 14019499)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entschließungsantrag (Drs 14/1240) zum 9. act zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (s. M012) betr. Bericht über den Sondervertriebsweg für zum Schwangerschaftsabbruch bestimmte Arzneimittel Siehe auch M013 und M014 <br><br><b>Inhalt:</b> Einführung eines Vertriebsweges für Arzneimittel zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs in Anlehnung an die Sicherheitsvorkehrungen für Betäubungsmittel, keine Übernahme der Vergütungsregelung der gesetzlichen Krankenversicherung beim chirurgischen Schwangerschaftsabbruch durch die Länder, Anpassung der Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, an die Notwendigkeiten eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs; Änderung der §§ 47a und 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz, § 3 Abs. 3 act zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen und § 13 Abs. 1 act zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Die meisten Länder werden kostenmäßig entlastet. Einigen Ländern können Mehrkosten entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzneimittelversorgung/Sondervertriebsweg für zum Schwangerschaftsabbruch bestimmte Arzneimittel * Abtreibungspille/ act zur Verbesserung der Möglichkeiten des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs * Arzneimittelgesetz/Änderung §§ 47a und 73 Abs. 1 Satz 1 AMG betr. medikamentöser Schwangerschaftsabbruch * Schwangerschaftskonfliktgesetz/Änderung § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz betr. medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Original: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a) (G-SIG: 14019259)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Zugang von Frauen zu den Streitkräften in anderen NATO-Staaten Siehe auch C115 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Beim EuGH anhängiges Verfahren betr. eine Bewerberin für den Dienst bei einer Bundeswehreinheit <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 12a Grundgesetz: Beseitigung des Verbots für Frauen, Dienst an der Waffe zu leisten. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art. 12a/Änderung Art. 12a GG betr. Dienst von Frauen an der Waffe * Bundeswehr/Änderung Art. 12a GG betr. Dienst von Frauen an der Waffe * Soldat/Änderung Art. 12a GG betr. Dienst von Frauen an der Waffe * Frau/Änderung Art. 12a GG betr. Dienst von Frauen an der Waffe * Gleichberechtigung/Änderung Art. 12a GG betr. Dienst von Frauen an der Waffe
Original: Gesetz zur Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung (G-SIG: 14019261)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Abgeordnetenbezüge nicht an die Höhe bestimmter Beamtengehälter gekoppelt sein sollen (BVerfGE 40, 296, 316f) Siehe auch B063, B064, B067 und B087 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 11, 12 und 30 Abgeordnetengesetz: Einsetzung eines unabhängigen Sachverständigengremiums beim Bundespräsidenten zur Ermittlung der jeweils angemessenen Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale; Überprüfung der rechtlichen Angemessenheit der Altersversorgung durch die Kommission bis zum 1. Oktober 2000. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sachverständiger/Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Diäten/Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Bundestagsabgeordneter/ Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Altersversorgung/Untersuchung der Angemessenheit der Altersversorgung von Abgeordneten
Original: Gesetz zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes (G-SIG: 14019462)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Eigenheimzulagengesetz (= Art. 1 act zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung), BGBl I 1995, Nr. 66 S. 1783 (s. GESTA 13.WP 1-D14) Siehe auch D067 und D069 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 9 Abs. 3 und 4 Eigenheimzulagengesetz: Verlängerung der Zusatzförderung für den Einbau von Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung um zwei Jahre bis 2003. An Steuermindereinnahmen ist für das Erstjahr mit Kosten zwischen 20 und 25 Mio DM zu rechnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Energieeinsparung/Verlängerung der Zusatzförderung für den Einbau energiesparender Anlagen betr. EigZulG
Original: Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes (Folgerechtsanpassungsgesetz) (G-SIG: 14019397)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Europäische Impulse:</b> Folgerechtsrichtlinie der EU vom März 2000 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 26 Urheberrechtsgesetz: Umsetzung der EU- Folgerechtsrichtlinie zur Beseitigung der Benachteiligung deutscher Künstler auf dem Kunstmarkt innerhalb der EU (Beteiligung des Künstlers am Erlös bei Weiterverkauf seines Werkes). Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Urheberrechtsgesetz/Änderung § 26 UrhG betr. Folgerechtsanpassungsgesetz * Rechtsangleichung in der EU/act zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes (Folgerechtsanpassungsgesetz) * Kunstwerk/act zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes (Folgerechtsanpassungsgesetz) * Künstler/act zur Umsetzung der EU- Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes (Folgerechtsanpassungsgesetz) * Kunsthandel/act zur Umsetzung der EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes (Folgerechtsanpassungsgesetz)
Original: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 48 Abs. 3) (G-SIG: 14019476)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zur Abgeordnetenentschädigung (BVerfGE 40, 296, 316f) Siehe auch B033, B064 und B067 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung von Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz: Festlegung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung von einer unabhängigen, vom Bundespräsidenten einzusetzenden Sachverständigenkommission. Es entstehen Kosten für die Arbeit der Kommission. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten/Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Sachverständiger/ Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Bundestagsabgeordneter/ Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Grundgesetz: Art. 48/Änderung Art. 48 GG betr. Höhe der Abgeordnetenentschädigung
Original: ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 14019477)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zur Abgeordnetenentschädigung (BVerfGE 40, 296, 315f) Siehe auch B033, B063, B067 und B087 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 11 und 30 Abgeordnetengesetz: Festlegung einer monatlichen Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 12.875 DM, Berufung einer unabhängigen Sachverständigenkommission durch den Bundespräsidenten zur Festsetzung der jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, Überprüfung der rechtlichen Angemessenheit der Altersversorgung durch die Kommission bis zum 1. Oktober 2001. Es entstehen Kosten für die Arbeit der Kommission. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten/Festlegung der Abgeordnetenentschädigung * Sachverständiger/ Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Bundestagsabgeordneter/ Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Altersversorgung/Überprüfung der Angemessenheit der Altersversorgung von Abgeordneten
Original: Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 14019484)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Einfügung § 19a Bundesbesoldungsgesetz: Ermächtigung der Länder, für die Eingangsämter des gehobenen und höheren Dienstes die Grundgehälter befristet zu senken. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landesbeamter/Senkung der Grundgehälter in Eingangsämtern
Original: Gesetz zum Ausstieg aus der ökologischen Steuerreform (G-SIG: 14019458)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Gestiegene Energiepreise Ökologische Steuerreform s. D003 und D029 Siehe auch D063, D103 und D134 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform sowie des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform, Aufhebung der durch diese Gesetze begründeten Vorschriften. Dem Bundeshaushalt entstehen Mindereinnahmen zwischen 22,7 Mrd. DM (2001) und 33,4 Mrd. DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerreform/act zum Ausstieg aus der ökologischen Steuerreform
Original: Gesetz zur Sicherung des beschäftigungspolitischen Instruments der befristeten Beschäftigung (G-SIG: 14019455)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G023, G041, G052 und G055 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz: Verlängerung der bis Ende 2000 geltenden Regelung für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigungsförderungsgesetz/Änderung § 1 BeschFG betr. befristete Arbeitsverhältnisse
Original: Gesetz zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB (G-SIG: 14019156)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Forderung der 7. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister der Länder (GFMK) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 1360 und 1360a Bürgerliches Gesetzbuch: Rechtsanspruch des nicht erwerbstätigen Ehepartners auf ausreichenden Familienunterhalt sowie Auskunftsanspruch dieses Ehepartners. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Unterhaltspflicht/Rechtsanspruch nicht erwerbstätiger Ehepartner auf Familienunterhalt, Auskunftsanspruch * Ehegatte/Rechtsanspruch nicht erwerbstätiger Ehepartner auf Familienunterhalt, Auskunftsanspruch * Hausfrau/Rechtsanspruch nicht erwerbstätiger Ehepartner auf Familienunterhalt, Auskunftsanspruch * Auskunftspflicht/ Rechtsanspruch nicht erwerbstätiger Ehepartner auf Familienunterhalt, Auskunftsanspruch
Original: Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 14019071)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz (s. GESTA 12.WP 1-C156) Die Vorlage wurde bereits in der 13.WP auf BR Drs 538/97 eingebracht (s. GESTA 13.WP 2b-C140) Siehe auch C075<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung der Gebühren für die Tätigkeit der Gerichte an die allgemeine Kostenentwicklung, insbesondere aufgrund des Zuschussbedarfs durch das Prozesskostenhilfeänderungsgesetz von 1994, sowie Vereinfachungen bei der Berechnung und Einziehung der Kosten, u.a. durch Einführung des Pauschalgebührensystems im zweiten Rechtszug; Änderung der §§ 4, 22, 65 sowie des Kostenverzeichnisses Gerichtskostengesetz, § 8 act über die Kosten der Gerichtsvollzieher und § 107 act über Ordnungswidrigkeiten.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch BR-Beschluss:</strong> Änderung § 11 Gerichtskostengesetz, § 13 und der Gebührentabelle act über Kosten der Gerichtsvollzieher sowie § 11 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte. Die Länder erhalten Mehreinnahmen in Höhe von ca. 250 Mio DM im Jahr, dem Bund entstehen geringe Mehrkosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gerichtsvollzieherkosten/Änderung §§ 8, 11 und Gebührentabelle act über Kosten der Gerichtsvollzieher betr. Gerichtskostenanhebung * Ordnungswidrigkeit/Änderung § 107 OWiG betr. Gerichtskostenanhebung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/ Änderung § 11 BRAGO betr. Gerichtskostenanhebung
Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 14019095)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 13.WP auf BT Drs 13/11068 eingebrachten bills in modifizierter Fassung (s. GESTA 13. WP 2b-L33) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 2 act zur Regelung der Miethöhe: Verlängerung der bis zum 1.9.1998 befristeten Kappungsgrenze von 20 v.H. für Wohnraum, der vor 1981 errichtet wurde und dessen Quadratmeterpreis über 8 DM liegt, um vier Jahre. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnung/Verlängerung der Kappungsgrenze für Wohnraummieten im mittleren und unteren Mietsegment
Original: Gesetz zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes (G-SIG: 14019256)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Ausreichender Schutz der Sonntagsruhe durch Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung, geltendes Arbeitszeitgesetz sowie tarifvertragliche Regelungen Siehe auch G022 und G054 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des Ladenschlussgesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 2000. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deregulierung/Aufhebung des Ladenschlussgesetzes
Original: Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes (G-SIG: 14019450)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch B072 und B073 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung § 16a, Änderung §§ 25, 29 und 29a Versammlungsgesetz: Schaffung einer Möglichkeit für die Länder, durch act Orte von herausragender nationaler und historischer Bedeutung festzulegen und zu bestimmen, dass dort Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge grundsätzlich verboten sind, Einschränkung der Versammlungsfreiheit an Orten mit besonderer Würde. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versammlungsfreiheit/Einschränkung der Versammlungsfreiheit an besonderen Orten
Original: Gesetz zur Änderung des Ladenschlussgesetzes (G-SIG: 14019174)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G032 und G054 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Ladenschlussgesetz, u.a. Umbenennung in "Ladenöffnungsgesetz": Einschränkung des gesetzlichen Ladenschlusses an Werktagen unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einzelhandel/Erweiterte werktägliche Öffnungszeiten
Original: ... Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (G-SIG: 14019401)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Zweites act zur Änderung des asylum seekersleistungsgesetzes, BGBl I 1998, Nr. 58 S. 2505 (s. GESTA 13.WP 1-M57) <br><br><b>Inhalt:</b> Verlängerung des Bezugs von abgesenkten Leistungen für asylum seekers ohne verstetigten Aufenthaltsstatus um 24 Monate (von 36 auf 60 Monate); Änderung § 2 Abs. 1 asylum seekersleistungsgesetz. Durch die Änderung würden Mehrausgaben vermieden, die sich nicht exakt beziffern lassen. Für Hessen wären das ca. 22 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufenthaltsrecht/Abgesenkte Leistungen für asylum seekers ohne verstetigten Aufenthaltsstatus * Asyl/Abgesenkte Leistungen für asylum seekers ohne verstetigten Aufenthaltsstatus
Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) (G-SIG: 14019457)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch G022 und G032 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ des Ladenschlussgesetzes: Liberalisierung der Öffnungszeiten an Werktagen und Sonntagen, Erhalt der Sonn- und Feiertagsruhe, Sonderregelung für Sonntagsverkauf und Verkaufssonntage; Änderung der Überschrift des Gesetzes in: act über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LadÖffG). Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Feiertag/Sonderregelungen für den Sonn- und Feiertagsverkauf * Sonntag/Sonderregelungen für den Sonn- und Feiertagsverkauf
Original: Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (§§ 57ff. StPO) und anderer Gesetze (G-SIG: 14019306)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch C008 und C066 <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung strafverfahrensrechtlicher Vereidigungsregelungen an die Regelungen anderer Verfahrensordnungen, insbesondere Abschaffung der Regelvereidigung im Strafverfahren, Straffung und Vereinfachung von Strafverfahren; Änderung und Aufhebung versch. §§ Strafprozessordnung, Aufhebung § 49 Jugendgerichtsgesetz, Änderung § 48 act über Ordnungswidrigkeiten sowie von § 74 Bundesdisziplinarordnung. Durch Verfahrensvereinfachungen sind nicht bezifferbare Kostenminderungen zu erwarten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vereidigung/Abschaffung der Regelvereidigung im Strafverfahren * Jugendgerichtsgesetz/Aufhebung § 49 JGG betr. Regelvereidigung * Ordnungswidrigkeit/Änderung § 48 OWiG betr. Regelvereidigung * Bundesdisziplinarordnung/Änderung § 74 BDO betr. Regelvereidigung
Original: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (G-SIG: 14019113)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Inhalt:</b> Änderung § 4 Einkommensteuergesetz: Ausschluss des Abzugs von Zahlungen der Unternehmen an den geplanten Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter als gewinnmindernde Betriebsausgabe. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Betriebsausgaben/Keine Anerkennung von Zahlungen an den Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter als Betriebsausgaben * Zwangsarbeit/Keine Anerkennung von Zahlungen an den Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter als Betriebsausgaben * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Keine Anerkennung von Zahlungen an den Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter als Betriebsausgaben
Original: Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (G-SIG: 14019361)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Verhandlungen mit den Verfolgtenverbänden und Regierungen kriegsbeteiligter Staaten, internationale vorbereitende Kommission unter Leitung von Graf Lambsdorff und US-Vizeminister Eizenstat Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 193/00 B053 (BT-Drs 14/3459)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" mit Sitz in Berlin; Stiftungszweck: Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter und anderer von NS-Unrecht Betroffener, Bildung eines Fonds "Erinnerung und Zukunft" innerhalb der Stiftung zur Förderung von Jugendbegegnungen und Projekten der internationalen Zusammenarbeit zur Sicherung von Frieden und Menschenrechten, Stiftungsvermögen: fünf Mrd DM aus Mitteln der in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen und fünf Mrd DM aus Bundesmitteln, Organe der Stiftung, Verwendung der Mittel, Leistungsberechtigte, Antragsverfahren. Für den Bundeshaushalt entstehen Ausgaben in Höhe von 5 Mrd DM (Haushaltsjahre 2000 und 2001). Die Länder haben eine Beteiligung in Aussicht gestellt. Die von der Wirtschaft zugesagten Stiftungsmittel in Höhe von gleichfalls 5 Mrd DM können steuermindernd geltend gemacht werden, was bis zu 2,5 Mrd DM Steuermindereinnahmen zur Folge hätte.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 193/00 (s. GESTA B053, BT-Drs 14/3459), Fortgang siehe dort.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Zwangsarbeit/Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter * Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts/Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter * Entschädigung/Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zur Entschädigung der NS- Zwangsarbeiter * Jugendaustausch/Förderung von Jugendbegegnungen aus dem Fonds "Erinnerung und Zukunft" * Bundeshaushalt/Bundesmittel zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter * Wirtschaft/Mittel der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter
Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (G-SIG: 14019413)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur strafrechtlichen Einziehung als Rechtsinstitut (2 BvR 195/92 vom 22. Mai 1995) Siehe auch B056 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 74 Strafgesetzbuch: Möglichkeit der Einziehung von Tatmitteln (u.a. von Kampfhunden) auch bei fahrlässig begangenen Straftaten. Es entstehen nur geringe Kosten durch Vollzugsaufwand. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erweiterter Verfall/Erweiterter Verfall bei Fahrlässigkeit * Kampfhund/Einziehung von Kampfhunden
Original: ... Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes - Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 zur Arbeitspflicht im Strafvollzug und zur Bemessung des Arbeitsentgelts der Gefangenen - (... StVollzGÄndG) (G-SIG: 14019412)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 (BVerfGE 98, 169ff) zum Arbeitsentgelt der Gefangenen Siehe auch C096, C097 und C108 <br><br><b>Inhalt:</b> Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung der Pflichtarbeit im Justizvollzug: Lohnanhebung um 40 v.H. auf einen Bezugsgrößenanteil von 7 v.H. (§ 18 4. Buch Sozialgesetzbuch), Ausdehnung des möglichen Freistellungszeitraums von 18 auf 24 Werktage, Ansparmöglichkeit für vorzeitige Entlassung oder zusätzlichen Hafturlaub, Beschränkung der Regelung auf zur Arbeit verpflichtete Gefangene; Änderung versch. §§ Strafvollzugsgesetz. Den Ländern entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 40 Mio. DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Neuregelung der Gefangenenentlohnung * Arbeitsentgelt/Neuregelung der Gefangenenentlohnung
Original: ... Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (G-SIG: 14019176)
Germany · Bundesrat · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Altschuldenhilfe-act (= Art. 40 act zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms-FKPG), BGBl I 1993, Nr. 30 S. 944 (s. GESTA 12.WP 1-D49) Siehe auch J005, J015, J018 und J019 <br><br><b>Inhalt:</b> Erleichterungen bei der Erfüllung der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen und Kommunen: Verringerung der Privatisierungspflicht von 15 v.H. des Wohnungsbestandes auf 5 v.H., Milderung bestehender Härten, Beseitigung von Rechts-, Planungs- und Kalkulationsunsicherheiten, Förderung individuellen Wohneigentums als ursprüngliches Anliegen des Gesetzes; Änderung der §§ 5, 6 und 12 Altschuldenhilfe-act und § 2 Absatz 3 Satz 8 und 9 Erblastentilgungsfonds-act. Es entstehen derzeit nicht quantifizierbare Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnungsunternehmen/Erleichterungen bei der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Privatisierung/ Erleichterungen bei der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Neue Bundesländer/ Erleichterungen bei der Privatisierungspflicht für Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern * Erblastentilgungsfonds/Änderung § 2 ELFG betr. Altschuldenhilfe- act
Original: Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (G-SIG: 14019352)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Koalitionsvereinbarung vom 20.10.1998 zur Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubes, Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages vom 1.4.1998 zur Einkommensberechnung im Härtefall (geforderte gesetzliche Änderung bis Ende 1999) Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 191/00 I006 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14.6.1971 über die soziale Sicherheit in Verbindung mit der Durchführungs-Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vom 21.3.1972, Urteil des EuGH vom 10.10.1996 in den Rechtssachen C-245/94 und C-312/94 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserungen beim Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub: Erhöhung der Einkommensgrenze für Eltern mit einem Kind von 29.400 DM auf 32.200 DM und für Alleinstehende mit einem Kind von 23.700 DM auf 26.400 DM, Anhebung des Kinderzuschlags für jedes weitere Kind von 4.200 DM auf 4.800 DM (danach stufenweise auf 6.140 DM ab 2003), Budget-Angebot für das Erziehungsgeld: Zahlung von 900 DM monatlich bei einer einjähriger Bezugsdauer und bei Verzicht auf einen Teil des sonstigen Gesamtbetrages als Alternative zum monatlichen Regelbetrag von 600 DM bei zweijähriger Bezugsdauer; Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs auch gemeinsam durch beide Elternteile unter Beibehaltung der Gesamtdauer von bis zu 3 Jahren für jedes Kind, Konkretisierungen zur Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs, Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubs von 19 auf 30 Stunden für beide Elternteile, Klarstellungen zu steuerrechtlichen Aspekten des Erziehungsgeldes, Anpassungen an das europäische Gemeinschaftsrecht, Berücksichtigung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen; Änderung versch. §§ Bundeserziehungsgeldgesetz, Streichung überholter Vorschriften, Neufassungsermächtigung. Die geschätzten Mehrkosten des Bundes steigen stufenweise bis 2003 auf jährlich 300 Mio DM. Die Gesamtkosten des Bundes betragen ab 2002 rd. 7,1 Mrd. DM. Für die Folgejahre ergeben sich voraussichtlich sinkende Ausgaben. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Erziehungsgeld/Leistungsverbesserungen beim Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub * Elternzeit/Leistungsverbesserungen beim Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub * Rechtsangleichung in der EU/ Anpassung des Erziehungsgeldes an das EU-Recht * Teilzeitarbeit/ Erleichterte Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs
Original: Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (G-SIG: 14019377)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 298/00 G043 (BT-Drs 14/3645)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe, u.a. Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen, Verbesserung der beschäftigungsfördernden Instrumente des Schwerbehindertenrechts, Stärkung der Rechte von Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung, Ausbau betrieblicher Prävention, Aufbau eines Netzes von Integrationsfachdiensten und -unternehmen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Schwerbehindertengesetz und des 3. Buches Sozialgesetzbuch, Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertengesetz, der Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz, der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung sowie der Eingliederungszuschussverordnung. Bund und Länder werden jährlich in Höhe von ca. 7.000 bzw. 20.000 DM pro Fall entlastet.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 298/00 (s. GESTA G043, BT-Drs 14/3645), Fortgang siehe dort.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitslosigkeit/act zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Schwerbehindertengesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ SchwbG betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Sozialgesetzbuch III/Änderung und Ergänzung versch. §§ SGB III betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Wahlordnung Schwerbehindertengesetz/Änderung § 22 sowie der Überschrift SchwbWO betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz/Änderung versch. §§ SchwbWV betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz/Änderung versch. §§ SchwbAV betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Eingliederungszuschussverordnung/Änderung § 1 EingliederungszuschussVO betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter * Ausbildungsplatz/Keine Anrechnung von Ausbildungsplätzen auf die Pflichtplätze für Schwerbehinderte
Original: Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 14019371)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<strong>Bezug:</strong> Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 Abs. 2 Schornsteinfegergesetz und § 11 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über das Schornsteinfegerwesen; der bill ist textidentisch mit dem Regierungsentwurf auf BR Drs 254/00 E010 (BT-Drs 14/3650)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Beseitigung der Benachteiligung von Kehrbezirksbewerbern des Schornsteinfegergewerbes mit Realschulabschluss; Änderung versch. §§ Schornsteinfegergesetz sowie der §§ 11 und 21 Verordnung über das Schornsteinfegerwesen. Es sind nur marginale Auswirkungen des Gesetzes auf Ausgaben der Haushalte betroffener Bundesländer zu erwarten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 254/00 (s. GESTA E010, BT-Drs 14/3650), Fortgang siehe dort.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schornsteinfeger/Beseitigung der Benachteiligung von Kehrbezirksbewerbern mit Realschulabschluss
Original: Gesetz zur Verbesserung der Vereinsförderung und der Vereinfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen (G-SIG: 14019184)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Siehe auch D010, D021, D071 und D083 <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinsförderung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit durch Schaffung zusätzlicher Rücklagemöglichkeiten für Vereine, Verdoppelung der Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen sowie des Übungsleiterpauschalbetrags, Erhöhung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer; Änderung der §§ 58, 64 und 67a Abgabenordnung, des § 3 Einkommensteuergesetz sowie des § 23a Umsatzsteuergesetz. Es entstehen geringe Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ehrenamt/act zur Verbesserung der Vereinsförderung und der Vereinfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen * Rücklage/ Verbesserung der Rücklagemöglichkeit für Sportvereine * Sportübungsleiter/Erhöhung des Übungsleiterpauschalbetrags * Abgabenordnung/Änderung §§ 58, 64 und 67a AO betr. Vereinsförderung * Einkommensteuergesetz/Änderung § 3 EStG betr. Übungsleiterpauschalbetrag * Umsatzsteuergesetz/Änderung § 23a UStG betr. Vereinsbesteuerung * Sportverein/act zur Verbesserung der Vereinsförderung und der Vereinfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen
Original: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung) (G-SIG: 14019260)
Germany · German Bundestag · 26 July 2022
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<b>Bezug:</b> Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Besteuerungsverfahrens angesichts fehlender Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Trinkgeldhöhe Siehe auch D020, D076, D079, D082, D132 und D133 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 3 und 19 Einkommensteuergesetz: Klarstellung, dass freiwillig gewährte Trinkgelder kein Lohn von dritter Seite sind. Den öffentlichen Haushalten entstehen geringe Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Trinkgeld/Lohnsteuerfreiheit für Trinkgelder * Steuerbefreiung/ Lohnsteuerfreiheit für Trinkgelder * Lohnsteuer/Lohnsteuerfreiheit für Trinkgelder