Bill · Gesetzgebung
10/585
Act zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten (G-SIG: 10020136)
Original: Gesetz zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten (G-SIG: 10020136)
Translated from German
Introduced
1 December 1983
Last action
1 December 1983 · 1. Beratung
Status
Abgeschlossen - Ergebnis siehe Vorgangsablauf
Sponsors
—
Subjects
Recht
Source updated
26 July 2022
Summary
<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie siehe auch C29 und C32 BVerfGE 38, S. 105 Siehe auch C71, C72 und C76. <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausdehnung der Strafbarkeit der Vergewaltigung gem.§§ 177 bis 179 StGB auf den ehelichen Bereich, Erweiterung des 5. Buches der StPO um den Abschnitt "Beistand des Verletzten" mit den §§ 402a und b, Ergänzung der Vorschriften des GVG durch § 171b über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung, wenn eine Vergewaltigung Gegenstand des Verfahrens ist, Änderung § 102 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Durch die Beiordnung des Beistandes entstehen den Ländern zusätzliche Kosten, soweit diese nicht vom Verurteilten beigetrieben werden können und soweit sie nicht ohnehin im Rahmen der Prozeßkostenhilfe für die Nebenklage anfallen würden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Vergewaltigung * Ehe/Ausdehnung der Strafbarkeit der Vergewaltigung gem.§§ 177 bis 179 StGB auf den ehelichen Bereich * Strafgesetzbuch/ Ausdehnung der Strafbarkeit der Vergewaltigung gem.§§ 177 bis 179 StGB auf den ehelichen Bereich * Strafprozeßordnung/Erweiterung des 5. Buches der StPO um den Abschnitt "Beistand des Verletzten" mit den §§ 402a und 402b bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung * Beistand des Verletzten/Erweiterung des 5. Buches der StPO um den Abschnitt "Beistand des Verletzten" mit den §§ 402a und 402b bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung * Gerichtsverfassungsgesetz/Ergänzung der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes durch § 171b über den Ausschluß der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung, wenn eine Vergewaltigung Gegenstand des Verfahrens ist * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 102 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte betr. Gebührenregelung des Beistandes der Verletzten in einem Verfahren, in dem eine Vergewaltigung Gegenstand des Verfahrens ist
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Timeline
9 November 1983
Gesetzentwurf
Gesetz zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten (G-SIG: 10020136)
Source: BT
1 December 1983
1. Beratung
Gesetz zum besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten (G-SIG: 10020136)
Source: BT
Votes
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Versions
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Documents
1 official file
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Drucksache · DE · 9 November 1983
Sponsors
- Fraktion der SPD · Fraktion der SPD · initiative
Related records
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Sources
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-besseren-schutz-der-opfer-von-sexualdelikten-g-sig-10020136/187975
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/187975
- germany · 187975 · source updated 26 July 2022