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86 ingested bills from Germany in 1985. Walk years back as far as this source still publishes.

Bill· Gesetzgebung398/85rejected

Act zur Neuregelung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch (G-SIG: 10020445)

Original: Gesetz zur Neuregelung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch (G-SIG: 10020445)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Bindung der Übernahme von Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs durch die gesetzliche Krankenversicherung an das Vorliegen einer Feststellung über die Abbruchvoraussetzungen durch einen Vertrauens- oder anders qualifizierten Arzt, Einführung von Mitteilungspflichten der Ärzte an die gesetzliche Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenkasse an das Statistische Bundesamt; Änderung der §§ 200f und 525c RVO und § 31b des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. Durch das act werden Kosten nicht unmittelbar verursacht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Krankenversicherung/act zur Neuregelung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch * Vertrauensarzt/ Vertrauensärztliche Bescheinigung über die Abbruchsvoraussetzungen für Schwangerschaftsabbrüche als Bedingung für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse * Statistisches Bundesamt/ Mitteilungspflicht der Krankenkassen an das Statistische Bundesamt über abgerechnete Schwangerschaftsabbrüche * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 200f und 525c RVO und § 31b des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte betr. Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung * Krankenversicherung der Landwirte/Änderung der §§ 200f und 525c RVO und § 31b des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte betr. Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung

Bill· Gesetzgebung10/3882rejected

Act zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker (PsychKVVG) (G-SIG: 10020449)

Original: Gesetz zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker (PsychKVVG) (G-SIG: 10020449)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch G58 und G70 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen für die Behandlung von psychisch Kranken in Tageskliniken, Wohngemeinschaften, Institutsambulanzen und sozialpsychiatrischen Diensten (Parallelentwurf zu dem Gesetzesantrag von NRW "act zur Verbesserung und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung" (BR Drs 336/85); Änderung und Ergänzung versch. §§ RVO, Änderung der §§ 14 und 14a Angestelltenversicherungsgesetz, der §§ 36 und 36a Reichsknappschaftsgesetz, der §§ 17 und 18 sowie Einfügung der §§ 17b und 34a KVLg, Änderung des § 7 GAL, Einfügung eines § 56a AFG, Änderung der §§ 11 und 26 BVG, der §§ 10 und 11 RehaAnglG sowie von Artikel I §§ 21 und 29 SGB - Allgemeiner Teil -. Die Einführung medizinisch-rehabilitativer Leistungen führt zur Mehrbelastung der Sozialversicherungsträger - bei entsprechender Entlastung der Sozialhilfeträger-, die jedoch um die Minderausgaben für Krankenhauspflege in derzeit nicht hinreichend sicher zu schätzender Höhe zu reduzieren ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Psychiatrie/act zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker * Sozialgesetzbuch/Änderung von Artikel I §§ 21 und 29 SGB -Allgemeiner Teil - betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * Ambulante Krankenpflege/act zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker * Sozialversicherung/ Schaffung sozialversicherungsrechtlicher Grundlagen für die Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * Reichsversicherungsordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ RVO betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 14 und 14a Angestelltenversicherungsgesetz betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 36 und 36a Reichsknappschaftsgesetz betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * KVLG/Änderung der §§ 17 und 18 sowie Einfügung der §§ 17b und 34a KVLG betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * GAL/Änderung des § 7 GAL betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * Arbeitsförderungsgesetz/Einfügung eines § 56a AFG betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * Bundesversorgungsgesetz/Änderung der §§ 11 und 26 BVG betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen * Rehabilitations-Angleichungsgesetz/Änderung der §§ 10 und 11 RehaAnglG betr. Behandlung psychisch Kranker in Übergangseinrichtungen

Bill· Gesetzgebung10/3295open

Act zur Änderung der Abgabenordnung (G-SIG: 10020299)

Original: Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (G-SIG: 10020299)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit D10, D43, D53, D61, D62, D66 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe D38 &quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot; (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 58 AO: Stärkung der Leistungskraft forschungsfördernder Stiftungen durch steuerunschädliche Erhöhung des Stiftungsvermögens aus einem Teil der Erträge. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Stiftung * Forschungsförderung

Bill· Gesetzgebung10/3426open

Act zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes (G-SIG: 10020330)

Original: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes (G-SIG: 10020330)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung Zusammenführung eines Teiles mit D10, D35, D43, D53, D61, D62, D66 und Teilen von D38 (&quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot;), Fortgang siehe D38 (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Steuerliche Erleichterungen zur Förderung der Spendenbereitschaft zugunsten kultureller Institutionen und der Nachfrage nach zeitgenössischer Kunst: Ausdehnung des Buchwertprivilegs für besonders förderungswürdige Zwecke und Nichterfassung von Kunstgegenständen zeitgenössischer Künstler beim sonstigen Vermögen; Änderung der §§ 6 Abs.1 und 52 EStG, der §§ 13 und 54 KStG und von § 100 Bewertungsgesetz. Steuerausfälle in geringer Höhe.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Körperschaftsteuergesetz/act zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes * Bewertungsgesetz/act zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes * Kunstförderung/Steuererleichterung zur Förderung der Spendenbereitschaft zugunsten kultureller Institutionen und der Nachfrage nach zeitgenössischer Kunst * Steuererleichterung/Steuererleichterung zur Förderung der Spendenbereitschaft zugunsten kultureller Institutionen und der Nachfrage nach zeitgenössischer Kunst * Spende/Steuererleichterung zur Förderung der Spendenbereitschaft zugunsten kultureller Institutionen und der Nachfrage nach zeitgenössischer Kunst

Bill· Gesetzgebung10/3296open

Act zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (G-SIG: 10020341)

Original: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (G-SIG: 10020341)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit D10, D35, D53, D61, D62, D66 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe D38 &quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot; (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verlängerung der Anwendbarkeit des Ausbildungsplatz-Abzugsbetrags nach § 24 EStG für finanzielle Hilfen zur Förderung von Ausbildungsplätzen bis Ende 1990. Die Kosten belaufen sich auf 180 Mio DM. Im Entstehungsjahr 1986 beträgt der Steuerausfall 45 Mio DM, davon entfallen auf Bund und Länder je 18,5 Mio DM, auf die Gemeinden 8 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausbildungsplatz-Abzugsbetrag

Bill· Gesetzgebung10/2832open

... Strafrechtsänderungsgesetz (... StrÄndG) (G-SIG: 10020356)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Europäische Impulse:</strong> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13.3.84, ABl. Nr. C 104 vom 16.4.84, S. 46 Ziff. 4b; Empfehlung 924 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 1.10.81, BT Drs. 9/ 929, S. 13f <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Wegfall der Strafandrohung für homosexuelle Kontakte minderjähriger Jungen über 14 Jahre und für die Verführung minderjähriger Mädchen ab 14 Jahren; Streichung der §§ 175 und 182 sowie Änderung des § 5 StGB. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Homosexualität/Wegfall der Strafandrohung für homosexuelle Kontakte minderjähriger Jungen über 14 Jahre und für die Verführung minderjähriger Mädchen ab 14 Jahren * Minderjähriger/Wegfall der Strafandrohung für homosexuelle Kontakte minderjähriger Jungen über 14 Jahre und für die Verführung minderjähriger Mädchen ab 14 Jahren * Mädchen/Wegfall der Strafandrohung für homosexuelle Kontakte minderjähriger Jungen über 14 Jahre und für die Verführung minderjähriger Mädchen ab 14 Jahren * Sexualstrafrecht/... Strafrechtsänderungsgesetz * Strafgesetzbuch/Wegfall der §§ 175 und 182 StGB

Bill· Gesetzgebung10/3663open

Act zur vordringlichen Regelung von Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften (G-SIG: 10020384)

Original: Gesetz zur vordringlichen Regelung von Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften (G-SIG: 10020384)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24.11.83, BStBl 1984 II, S.431 und vom 25.10.84, BStBl 1985 II, S....; Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 25.6.84, GrS 4/82, BStBl 1984 II, S.751; in der 2. Beratung zusammengeführt mit D10, D35, D43, D61, D62, D66 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe D38 &quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot; (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Gesetzliche Verankerung der sog. Gepräge-Rechtsprechung zur Sicherstellung der Besteuerung von Entnahme- und Veräußerungsgewinnen der Gesellschafter einer durch Kapitalgesellschaften geprägten Personengesellschaft (GmbH und Co. KG), von Vergütungen an Mitunternehmer von Personengesellschaften sowie von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung betrieblicher Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch Hinzurechnung von Betriebsgewinn bzw. Einstufung als gewerbliche Tätigkeit; Änderung der §§ 15 und 52 EStG, der §§ 97 und 124 BewG sowie div. §§ GewStG. Es werden hohe, nicht quantifizierbare Steuerausfälle vermieden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Besteuerungsverfahren/act zur vordringlichen Regelung von Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften * Bundesfinanzhof/ Gesetzliche Verankerung der sog. Gepräge-Rechtsprechung des BFH bezügl. der Besteuerung von Personengesellschaften * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 15 und 52 EStG: Versteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gesellschaftsgewinnen, Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs bei Personengesellschaften * Gewerbesteuergesetz/Änderung des § 2 und anderer §§ GewStG betr. Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in Anlehnung an § 15 Abs. 2 und 3 EStG * Bewertungsgesetz/Änderung der §§ 97 und 124 BewG betr. Erfassung der Wirtschaftsgüter von Personengesellschaften bei der Einheitsbewertung als Betriebsvermögen * Gewerberecht/ Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs für Personengesellschaften * Betriebsgewinn/Besteuerung von Betriebsgewinnen bei Personengesellschaften * Gepräge-Rechtsprechung/Gesetzliche Verankerung der sog. Gepräge-Rechtsprechung des BFH bezügl. der Besteuerung von Personengesellschaften

Bill· Gesetzgebung10/4297open

Act zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (G-SIG: 10020443)

Original: Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (G-SIG: 10020443)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit D10, D35, D43, D53, D62, D66 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe D38 &quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot; (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 1,2,3,4,5 und 8 InvZulG; Aufhebung des Kumulationsverbots von Regional- und Forschungszulage, Beschränkung der förderfähigen Investitionskosten auf das 10fache der durchschnittlichen Arbeitsplatzkosten pro Dauerarbeitsplatz und Einführung einer Frist zur Antragstellung auf Investitionsförderung vor Beginn des Investitionsvorhabens. Steuermindereinnahmen stehen Mehreinnahmen in entsprechender Höhe gegenüber, so daß insgesamt Aufkommensneutralität gegeben ist.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Forschungsförderung/Aufhebung des Kumulationsverbots von Regional- und Forschungszulage gem. InvZulG zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Fördergebieten * Regionalpolitik/ Aufhebung des Kumulationsverbots von Regional- und Forschungszulage gem. InvZulG zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Fördergebieten * Investitionsförderung

Bill· Gesetzgebung10/4119open

Act zur Einführung einer Entleiherhaftung für Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer (G-SIG: 10020444)

Original: Gesetz zur Einführung einer Entleiherhaftung für Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer (G-SIG: 10020444)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2.4.82 (VI T 34/79 BFME 135, 501; BStBL II, S. 502); in der 2. Beratung zusammengeführt mit D10, D35, D43, D53, D61, D66 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe &quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot; D38 (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Sicherung des Lohnsteueranspruchs bei allen Formen der Arbeitnehmerüberlassung durch Einführung einer Haftung des Entleihers für die Lohnsteuer der bei ihm tätigen Leiharbeitnehmer, Gleichstellung ausländischer Verleiher mit inländischen Arbeitgebern; Änderung der §§ 38, 41, 42 und 51 EStG. Es entstehen keine nennenswerten Kosten, anfallende Steuermehreinnahmen sind nicht quantifizierbar.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz * Illegale Beschäftigung/Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerüberlassung durch Einführung einer Haftung des Entleihers für die Lohnsteuer der bei ihm tätigen Leiharbeitnehmer * Haftung/act zur Einführung einer Entleiherhaftung für Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer * Lohnsteuer/act zur Einführung einer Entleiherhaftung für Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer

Bill· Gesetzgebung10/4235open

Zweites act zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (G-SIG: 10020474)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (G-SIG: 10020474)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit D10, D35, D43, D53, D61, D62 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe &quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot; D38 (BT-Drs 10/4498)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 1 und 5 StahlInvZulG: Einbeziehung der auf die Herstellungskosten geleisteten Anzahlungen in den Förderungsbereich des Gesetzes. Es entstehen keine über den ursprünglich veranschlagten Betrag hinausgehende Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Subvention

Bill· Gesetzgebung10/304open

Act zur Änderung der Antragsfrist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich (G-SIG: 10020085)

Original: Gesetz zur Änderung der Antragsfrist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich (G-SIG: 10020085)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit D35, D43, D53, D61, D62, D66 und Teilen von D38 und D41, Fortgang siehe &quot;Steuerbereinigungsgesetz 1986&quot; (BT-Drs 10/4498, D38)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ersetzung der Ausschlußfrist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch eine verlängerbare Frist zum 31. Mai des dem Ausgleichsjahr folgenden Kalenderjahres zur Herstellung von Gleichberechtigung aller Steuerzahler, Steuervereinfachung und zur gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsanfalls bei Finanzämtern und Steuerberatern; Änderung der §§ 42, 46 und 46a EStG. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verfassungskonformität/Beseitigung der Schlechterstellung von Lohnsteuerzahlern gegenüber Einkommensteuerzahlern bei den Antragsfristen für den Lohnsteuer-Jahresausgleich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken * Steuergerechtigkeit/act zur Änderung der Antragsfrist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich * Steuervereinfachung/act zur Änderung der Antragsfrist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich * Finanzamt/Gleichmäßige Verteilung des Arbeitsanfalls bei Finanzämtern und Steuerberatern durch Verlängerung der Antragsfristen für den Lohnsteuer-Jahresausgleich * Steuerberater/Gleichmäßige Verteilung des Arbeitsanfalls bei Finanzämtern und Steuerberatern durch Verlängerung der Antragsfristen für den Lohnsteuer-Jahresausgleich * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 42, 46 und 46a EStG betr. Verlängerung der Antragsfrist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich

Bill· Gesetzgebung10/2776rejected

Act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020350)

Original: Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020350)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch G50 und G57 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 134 AFG: Einbeziehung öffentlich-rechtlicher Ausbildungsverhältnisse in die Anspruchsberechtigung für Arbeitslosenhilfe zur Behebung von Nachteilen für Absolventen der einphasigen Lehrerausbildung bzw. einstufigen Juristenausbildung. Die Kosten sind nicht quantifizierbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitslosenhilfe * Juristenausbildung * Lehrer * Akademikerarbeitslosigkeit

Bill· Gesetzgebung10/3019rejected

Act zur Absicherung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für "einstufig" ausgebildete Lehrer und Juristen (G-SIG: 10020374)

Original: Gesetz zur Absicherung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für "einstufig" ausgebildete Lehrer und Juristen (G-SIG: 10020374)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch G49 und G57 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 134 AFG: Einführung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für Absolventen der einphasigen Lehrer- und einstufigen Juristenausbildung unter Ausschluß einer rückwirkenden Antragstellung. Die Kosten werden auf 3 Mio DM jährlich geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Lehrer * Arbeitslosenhilfe/act zur Absicherung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für "einstufig" ausgebildete Lehrer und Juristen * Akademikerarbeitslosigkeit * Jurist * Juristenausbildung

Bill· Gesetzgebung10/4145rejected

Act zur Gleichstellung der Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung im Arbeitsförderungsgesetz (G-SIG: 10020420)

Original: Gesetz zur Gleichstellung der Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung im Arbeitsförderungsgesetz (G-SIG: 10020420)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.2.84 (7RAr 8/83) Siehe auch G49 und G50 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 241a Arbeitsförderungsgesetz: Einführung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für Absolventen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Jurist * Lehrer * Arbeitslosenhilfe * Juristenausbildung * Lehrerbildung

Bill· Gesetzgebung10/3923open

Siebtes act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020454)

Original: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020454)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit identischem Regierungsentwurf G66 (BT-Drs 10/4211), Fortgang siehe dort; siehe auch G17 und G68<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Förderung der beruflichen Bildung durch ein Teil-Unterhaltsgeld bei Teilzeitbildungsmaßnahmen, Gewährung eines Einarbeitungszuschusses bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Erhöhung des Unterhaltsgeldes für Berufsanfänger bei Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, Übernahme von Kosten für berufsvorbereitende Maßnahmen, Erhöhung des Übergangsgeldes für Rehabilitanden, Rechtsanspruch auf Unterhaltsgeld-Darlehen bei beruflichen Aufstiegsmaßnahmen und Heraufsetzung der Altersgrenze im Bildungsbeihilfegesetz sowie Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes; Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose durch Herabsetzung der Altersgrenze für Beschäftigungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer, Verlängerung der Eingliederungshilfe für schwervermittelbare Arbeitnehmer und ein Überbrückungsgeld für die Existenzgründung von Arbeitslosen; Wahrung der Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung durch Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld in Abhängigkeit vom Alter, Bezug von Arbeitslosengeld und -hilfe nach dem 58. Lebensjahr ohne Verpflichtung, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen, Erhöhung der Freibeträge für die Anrechnung von Ehegatteneinkünfte bei der Arbeitslosenhilfe, Einschränkung der Herabbemessung von Arbeitslosenhilfe und Senkung der Kurzzeitigkeitsgrenze im Interesse von Teilzeitbeschäftigten; Senkung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit ab 1986; Änderung und Ergänzung versch. §§ AFG, Änderung der §§ 2 und 4 BiBhG, des § 13 RehaAnglG, der §§ 311, 514, 568, 1227 und 1241b RVO, der §§ 2 und 18b Angestelltenversicherungsgesetz, der §§ 29 und 40b Reichsknappschaftsgesetz, des § 26a BVG und von Artikel 1 § 1 AÜLG (Text der Vorlage identisch mit bill der Bundesregierung auf BR Drs 445/85). Bei der Bundesanstalt für Arbeit entstehen 1986 Mehraufwendungen in Höhe von 2,634 Mrd DM. Der Bundeshaushalt wird ab 1986 zwischen 0,549 Mrd DM und 0,249 Mrd DM entlastet. Bei der Rentenversicherung entstehen Mehrausgaben von unter 0,01 Mrd DM jährlich.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Berufliche Bildung/Förderung der beruflichen Bildung * Unterhaltsgeld gem.Arbeitsförderungsgesetz/Erhöhung des Unterhaltsgeldes für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, Teilunterhaltsgeld für Teilzeitbildungsmaßnahmen * Befristetes Arbeitsverhältnis/Gewährung eines Einarbeitungszuschusses bei befristeten Arbeitsverhältnissen * Jugendarbeitslosigkeit/Erhöhung des Unterhaltsgeldes für Berufsanfänger bei Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme * Rehabilitation/Erhöhung des Übergangsgeldes für Rehabilitanden * Darlehen/Rechtsanspruch auf Unterhaltsgeld-Darlehen bei beruflichen Aufstiegsmaßnahmen * Altersgrenze/Heraufsetzung der Altersgrenze im Bildungsbeihilfegesetz * Arbeitsloser/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose * Beschäftigungspolitik/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose * Älterer Arbeitnehmer/Öffnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer für über Fünfzigjährige * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Öffnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer für über Fünfzigjährige * Eingliederungshilfe gem.Arbeitsförderungsgesetz/ Verlängerung der Eingliederungsbeihilfe für schwervermittelbare Arbeitslose * Existenzgründung von Selbständigen/Gewährung eines Überbrückungsgeldes für die Existenzgründung von Arbeitslosen * Arbeitslosenversicherung/Wahrung der Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung * Arbeitslosengeld/Stufenweise Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld nach dem vollendeten 44. Lebensjahr * Arbeitsvermittlung/Möglichkeit des Bezugs von Arbeitslosengeld und -hilfe durch Arbeitslose nach dem 58. Lebensjahr, ohne der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen * Arbeitslosenhilfe/ Erhöhung der Freibeträge für die Anrechnung von Ehegatteneinkommen auf die Arbeitslosenhilfe, Beschränkung der Möglichkeit, die Arbeitslosenhilfe aufgrund der Arbeitsmarktlage herabzubemessen * Teilzeitbeschäftigung/Senkung der Kurzzeitigkeitsgrenze bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer auf &quot;weniger als 19&quot; Stunden * Bildungsbeihilfegesetz/Änderung der §§ 2 und 4 BiBhG betr. Heraufsetzung der Altersgrenze und Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes * Rehabilitations-Angleichungsgesetz/Änderung des § 13 RehaAnglG betr. Erhöhung des Übergangsgeldes * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 311, 381, 568, 1227 und 1241b RVO betr. Urlaubsabgeltung und Verlängerung des Übergangsgeldes * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 2 und 18b Angestelltenversicherungsgesetz betr. Urlaubsabgeltung und Verlängerung des Übergangsgeldes * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 29 und 40b Reichsknappschaftsgesetz betr. Urlaubsabgeltung und Erhöhung des Übergangsgeldes * Bundesversorgungsgesetz/Änderung des § 26a BVG betr. Erhöhung des Übergangsgeldes * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung von Artikel 1 § 1 AÜG betr. Ausnahmeregelung für die Überlassung von Arbeitnehmern an Arbeitsgemeinschaften * Bundesanstalt für Arbeit/Senkung des Beitrags zur Bundesanstalt für Arbeit ab 1986 * Sozialversicherungsbeitrag/Senkung des Beitrags zur Bundesanstalt für Arbeit ab 1986 * Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge/Senkung des Beitrags zur Bundesanstalt für Arbeit ab 1986

Bill· Gesetzgebung10/4016rejected

Act zur Förderung der Eingliederung Arbeitsloser im Arbeitsleben und zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit (G-SIG: 10020459)

Original: Gesetz zur Förderung der Eingliederung Arbeitsloser im Arbeitsleben und zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit (G-SIG: 10020459)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Vgl. auch G64 und G66 <br><br><b>Inhalt:</b> Abbau von Überschüssen der Bundesanstalt für Arbeit durch Gestaltung der Leistungen nach den Bedürfnissen der Arbeitslosen, u.a. Rücknahme der Kürzungen von Leistungssätzen, Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose, Erhöhung des Arbeitslosengeldes für Berufsanfänger, Erhöhung der Freibeträge bei der Arbeitslosenhilfe und Ausschluß der Herabbemessung, Weiterzahlung von Arbeitslosengeld und -hilfe bei Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Einführung eines Teil-Unterhaltsgeldes, Rücknahme der Kürzungen des Übergangsgeldes für Behinderte, Öffnung der ABM für Nichtleistungsempfänger und Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen für ältere Arbeitnehmer, Förderung der Einstellung von Arbeitslosen bei Unternehmensneugründungen und Beschäftigungsinitiativen; Änderung und Ergänzung versch. §§ AFG, Änderung des § 13 RehaAnglG, der §§ 568 und 1241b RVO, des § 18b Angestelltenversicherungsgesetz, des § 40b Reichsknappschaftsgesetz und des § 26a BVG. Im Jahr 1986 entstehen bei der Bundesanstalt für Arbeit Kosten in Höhe von 3,18 Mrd DM, von denen der Bund neben 0,205 Mrd DM für die Arbeitslosenhilfe 0,546 Mrd DM zu tragen hat. Durch die Leistungsverbesserungen in der Arbeitslosenversicherung werden die Sozialhilfeträger massiv entlastet, eine Quantifizierung ist jedoch hier nicht möglich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beschäftigungspolitik/act zur Förderung der Eingliederung Arbeitsloser im Arbeitsleben und zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit * Arbeitslosenversicherung/act zur Förderung der Eingliederung Arbeitsloser im Arbeitsleben und zur Wiederherstellung eines ausreichenden Schutzes bei Arbeitslosigkeit * Bundesanstalt für Arbeit/Abbau von Überschüssen der Bundesanstalt durch operative Maßnahmen für Arbeitslose * Arbeitslosengeld/Rücknahme von Kürzungen der Leistungssätze, Erhöhung des Arbeitslosengeldes für Berufsanfänger, Verlängerung der Anspruchsdauer für ältere Arbeitslose, Verkürzung der Sperrzeiten * Älterer Arbeitnehmer/ Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose * Jugendarbeitslosigkeit/Erhöhung des Arbeitslosengeldes für Berufsanfänger * Unterhaltspflicht/Nichtberücksichtigung von Verwandteneinkommen bei der Arbeitslosenhilfe * Arbeitslosenhilfe/ Nichtberücksichtigung von Verwandteneinkommen bei der Arbeitslosenhilfe, Ausschluß der Herabbemessung * Unterhaltsgeld gem. Arbeitsförderungsgesetz/Rücknahme der Kürzung des Unterhaltsgeldes, Einführung eines Teil-Unterhaltsgeldes * Behinderter/Rücknahme der Kürzung des Übergangsgeldes für Behinderte * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Öffnung der ABM für Nichtleistungsempfänger, Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen für ältere Arbeitnehmer * Fortbildung/Weiterzahlung von Arbeitslosengeld und -hilfe bei Teilnahme an Bildungsmaßnahmen * Selbsthilfe/ Förderung der Einstellung von Arbeitslosen bei Beschäftigungsinitiativen * Existenzgründung von Selbständigen/ Förderung der Einstellung von Arbeitslosen in neu gegründeten kleinen Unternehmen * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ AFG betr. Beschäftigungsförderung * Rehabilitations- Angleichungsgesetz/Änderung des § 13 RehaAnglG betr. Rücknahme der Leistungskürzungen * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 568 und 1241b RVO betr. Rücknahme der Leistungskürzungen * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 18b Angestelltenversicherungsgesetz betr. Rücknahme der Leistungskürzungen * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 40b Reichsknappschaftsgesetz betr. Rücknahme der Leistungskürzungen * Bundesversorgungsgesetz/Änderung des § 26a BVG betr. Rücknahme der Leistungskürzungen

Bill· Gesetzgebung10/1116rejected

... Strafrechtsänderungsgesetz - act zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) (G-SIG: 10020194)

Original: ... Strafrechtsänderungsgesetz - Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung - (... StrÄndG) (G-SIG: 10020194)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch C02 und C48 BGHSt NJW 1976, S.1413; NStZ 1982, S. 420 Protokoll des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 5.WP, S.641 u. 2142 Siehe auch GESTA/9.WP/S. 65 (20. StRÄndG) <br><br><b>Inhalt:</b> Erweiterung des Anwendungsbereichs der Strafaussetzung zur Bewährung, insbesondere Anhebung der in § 56 StGB und in § 21 JGG gezogenen Obergrenzen auf zwei bzw. drei Jahre, Zulassung der Halbstrafentlassung im Erwachsenenstrafrecht nach einer Mindestverbüßungszeit von sechs Monaten unter bestimmten Voraussetzungen; Änderung versch. §§ StGB und Jugendgerichtsgesetz, Änderung der §§ 14, 15 und 30 Bundeszentralregistergesetz. Die Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung führt zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Bewährungshilfe. Die Mehrbelastung soll durch eine Verkürzung der Bewährungszeit und der Dauer der Unterstellung unter Bewährungsaufsicht ausgeglichen werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafaussetzung zur Bewährung/... Strafrechtsänderungsgesetz - act zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung - * Strafgesetzbuch/Änderung versch. §§ StGB betr. Strafaussetzung zur Bewährung * Jugendgerichtsgesetz/Änderung versch. §§ JGG betr. Strafaussetzung zur Bewährung * Bundeszentralregistergesetz/Änderung der §§ 14, 15 und 30 Bundeszentralregistergesetz betr. Strafaussetzung zur Bewährung

Bill· Gesetzgebung10/3440open

Act zur Durchführung der Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (G-SIG: 10020382)

Original: Gesetz zur Durchführung der Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (G-SIG: 10020382)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug: </strong>In der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage C25 (BT-Drs 10/317) u.d.T. &quot;draft act zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-act - BiRiLiG)&quot;, Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung von AGs, KGaAs und GmbHs sowie bezügl. der Wirtschaftsprüferordnung; Änderung div. Gesetze. Bund und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. Mehraufwendungen der Länder bei den Registergerichten sollen durch Gebührenerhebung ausgeglichen werden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in den EG/act zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-act - BiRiLiG) * Konzern/Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung von AG&#39;s, KGaA&#39;s und GmbH&#39;s; Änderung div. §§ des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen * Rechnungslegung/Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung von AG&#39;s, KGaA&#39;s und GmbH&#39;s; Änderung div. §§ des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen * Aktiengesellschaft/Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung von AG&#39;s, KGaA&#39;s und GmbH&#39;s; Änderung div. §§ des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen * Kommanditgesellschaft auf Aktien/Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung von AG&#39;s, KGaA&#39;s und GmbH&#39;s; Änderung div. §§ des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen * Gesellschaft mit beschränkter Haftung/Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung von AG&#39;s, KGaA&#39;s und GmbH&#39;s; Änderung div. §§ des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen * Wirtschaftsprüferordnung/Änderung div. §§ Wirtschaftsprüferordnung im Rahmen der Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts * Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche * Handelsgesetzbuch/ Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Aktiengesetz/Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Versicherungsaufsichtsgesetz/Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Kreditwesengesetz/Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Genossenschaft/Änderung div. §§ des Gesetzes betr. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zur Koordinierung der Konzernrechnungslegung im Gesellschaftsrecht * Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz/Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Umwandlungsgesetz/Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Einführungsgesetz zum Aktiengesetz/Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Mitbestimmungsergänzungsgesetz/Änderung div. §§ WGG betr. Koordinierung des Gesellschaftsrechts bezügl. der Konzernrechnungslegung * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung div. §§ des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit betr. die Vereinheitlichung der Konzernrechnungslegung * Kapitalgesellschaft/ Änderung von § 4 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung betr. die Koordinierung der Konzernrechnungslegung

Bill· Gesetzgebung10/4041concluded

Act zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft (G-SIG: 10020467)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft (G-SIG: 10020467)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch F25 und F28 <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Verordnung des Rates (EWG) Nr. 3626/82 vom 3.12.82, ABl. EG, L 384 S. 1 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 2 und 14 des Durchführungsgesetzes: Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31.12.1986, Aufhebung der Ausnahmebestimmungen von den Vermarktungsverboten der am stärksten bedrohten Tier- und Pflanzenarten, Einführung einer Ankaufs- und Verwertungsverpflichtung der zuständigen Behörden. Den Ländern entstehen aus dem Ankauf der betroffenen Exemplare nicht quantifizierbare Kosten, die vom Bund zu übernehmen sind.

Bill· Gesetzgebung586/85open

Act zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (G-SIG: 10020480)

Original: Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (G-SIG: 10020480)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

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<b>Inhalt:</b> Nichtigkeit von Urteilen des sog. "Volksgerichtshofs", Aufhebung von Entscheidungen der Sondergerichte unter bestimmten Voraussetzungen, sonst Beibehaltung der bisherigen Rechtslage. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Volksgerichtshof * Sondergericht (Nationalsozialismus)

Bill· Gesetzgebung135/85rejected

Act zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen (G-SIG: 10020377)

Original: Gesetz zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen (G-SIG: 10020377)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> bill ähnlicher Materie wurde bereits in der 8.WP eingebracht (BR Drs. 3/78, s.a. GESTA/8WP/S.687) <br><br><b>Inhalt:</b> Festlegung von Immissionsgrenzwerten, Maßstäbe für die Verkehrswege planenden und bauenden Verwaltungen, Änderung des § 17 Bundesfernstraßengesetz, der §§ 2,41 bis 43 und 62 Bundes- Immissionsschutzgesetz sowie der §§ 2,3,6 und 10 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die jährlichen Aufwendungen für den Bund werden auf 280 Mio DM, für die Länder auf 100 Mio DM, für die Kommunen auf 500 Mio DM und für die Schienenwege auf 180 Mio DM geschätzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Immission/Festlegung von Immissionsgrenzwerten im Verkehrslärmschutzgesetz * Verkehrsweg/Festlegung von einheitlichen Maßstäben für die Verkehrswege planenden und bauenden Verwaltungen * Straße/act zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen * Schienenverkehr/act zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen * Bundes-Immissionsschutzgesetz/ Änderung der §§ 2,41 bis 43 und 62 BImSchG betr. Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm * Bundesfernstraßengesetz/Änderung § 17 Bundesfernstraßengesetz betr. Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm * Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Änderung der §§ 2,3,6 und 10 GVFG betr. Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm * Lärmschutz/act zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen * Umweltschutz/act zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen

Bill· Gesetzgebung10/4289open

Act zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020478)

Original: Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020478)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 10.10.1978 und vom 14.7.1983 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des § 118a AFG: Gewährung von Arbeitslosengeld an Studenten. Dem Bund entstehen Kosten in unbekannter Höhe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitslosengeld * Student

Bill· Gesetzgebung10/584concluded

Act über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (G-SIG: 10020135)

Original: Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (G-SIG: 10020135)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> Siehe auch C46 Gesetzentwürfe gleicher Marterie wurden bereits in der 7.WP, 8.WP und 9.WP (BT Drs. 9/2294, s.a.GESTA/9.WP/S.470) eingebracht BGH Entscheidungen, NJW 1982, S. 1455ff <br><br><b>Inhalt:</b> Einräumung eines auf eine Woche befristeten Widerrufsrechts für Verbraucher bei Haustürgeschäften nach dem Muster des Abzahlungsgesetzes,Änderung § 56 Abs. 4 Gewerbeordnung, § 11 des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen, § 23 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbraucherschutz/Einräumung eines auf eine Woche befristeten Widerrufsrechts für Verbraucher bei Haustürgeschäften nach dem Muster des Abzahlungsgesetzes * Gewerbeordnung/Änderung § 56 Abs. 4 Gewerbeordnung betr. Nichtigkeit von Verträgen bei Nichtbeachtung des Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Haustürgeschäften * Investmentfonds/Änderung § 11 des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen betr. Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Haustürgeschäften * Kapitalanlagegesellschaft/ Änderung § 23 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften betr. Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Haustürgeschäften

Bill· Gesetzgebung10/2609open

Act zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz) (G-SIG: 10020326)

Original: Gesetz zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz) (G-SIG: 10020326)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch G78, G80, G81 und G87 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger, insbesondere Betonung des Selbstbestimmungsrechts und Bekämpfung der gesellschaftlichen Aussonderung, in Form eines Bundesleistungsgesetzes anstelle einer Versicherungslösung, u.a. Abschaffung der Pflegeheime ab 1995 und Aufbau ambulanter Hilfen, Einrichtung von Pflegekommissionen und Pflegeombudsmännern, Gewährung vorläufiger Leistungen bei Verfahrensverzögerung und Einkommensunabhängigkeit der Leistungen; Änderung von Artikel II § 1 Erstes Buch SGB und von § 33a EStG, Außerkrafttreten der §§ 67 bis 69 BSHG und des § 35 BVG. Für Bund und Länder ist mit Mehrausgaben von 6,7 Mrd DM zu rechnen, demgegenüber steht eine Vollbeschäftigung von 200 000 Personen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Pflegefall-Versicherung/Ersetzung der Versicherungslösung durch ein Bundesleistungsgesetz * Pflegeheim/Abschaffung der Pflegeheime ab 1995 und Aufbau ambulanter Pflegehilfen * Ambulante Krankenpflege/ Abschaffung der Pflegeheime ab 1995 und Aufbau ambulanter Pflegehilfen * Ombudsman/Einrichtung von Pflegekommissionen und Pflegeombudsmännern * Sozialgesetzbuch/Änderung von Artikel II § 1 Erstes Buch SGB betr. Bundespflegegesetz * Bundessozialhilfegesetz/ Außerkrafttreten der §§ 67 bis 69 BSHG betr. Bundespflegegesetz * Bundesversorgungsgesetz/Außerkrafttreten des § 35 BVG betr. Bundespflegegesetz * Einkommensteuergesetz/Änderung des § 33a EStG betr. Bundespflegegesetz

Bill· Gesetzgebung10/3806rejected

Act zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Elternurlaubsgesetz) (G-SIG: 10020447)

Original: Gesetz zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Elternurlaubsgesetz) (G-SIG: 10020447)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Siehe auch I01 und I31 <br><br><b>Inhalt:</b> Wiederherstellung der früheren Höhe des Mutterschaftsurlaubsgeldes, Einführung eines bezahlten Elternurlaubs, insbesondere für abhängig Beschäftigte, Gewährung eines vom Familieneinkommen abhängigen Elternurlaubsgeldes bis zu 600 DM monatlich, Anrechnung der Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz und des Mutterschaftsurlaubs, Anspruch auf weitere unbezahlte Beurlaubung, Verlängerung der Anspruchsfristen bei einer Teilung des Urlaubs zwischen Mann und Frau, Kündigungsschutzfristen analog zum Mutterschutz, Anhebung des Elternurlaubsgeldes bei Mehrlingsgeburten, Sonderregelungen für Alleinerziehende; Änderung und Ergänzung versch. §§ RVO und KVLG, Änderung der §§ 107 und 112 AFG, von Artikel I § 25 und von Artikel II § 1 Erstes Buch SGB, des § 3 EStG, der §§ 72a, 79a und 80 BBG, der §§ 44a und 48a BRRG, der §§ 48a und 48b DRiG, der §§ 28, 28a, 30 und 72 Soldatengesetz, der §§ 31 und 40 BBesG, der §§ 3 und 6 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung, des § 1 act über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, des § 2 Urlaubsgeldgesetz, der §§ 6 und 14 BeamtVG, der §§ 13b, 20 und 26 SVG, Einfügung eines § 13a und Änderung des § 14 Mutterschutzgesetz. Bei konstanter Geburtenrate betragen die Ausgaben des Bundes voraussichtlich 1986 1,61 Mrd DM, 1987 bis 1989 jeweils 2,8 Mrd DM jährlich. Dem stehen nicht bezifferbare Einsparungen bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gegenüber. Mehrbelastungen bei der Sozialhilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht zu quantifizieren. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mutterschaftsurlaub/Wiederherstellung der früheren Höhe des Mutterschaftsurlaubsgeldes, Anrechnung auf den bezahlten Elternurlaub * Urlaubsgeld/Einführung eines Elternurlaubsgeldes * Urlaub/Gewährung eines unbezahlten Elternurlaubs nach Ablauf des bezahlten * Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/Kündigungsschutz analog zum Mutterschutz bei Inanspruchnahme des Elternurlaubs * Selbständiger/Elternurlaubsgeld für nichtabhängig beschäftigte Mütter und Väter * Mehrling/Anhebung des Elternurlaubsgeldes bei Mehrlingsgeburten * Alleinerziehender Elternteil/Sonderregelung beim Elternurlaub für Alleinerziehende * Familienpolitik/act zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch. §§ RVO betr. Einführung eines Elternurlaubs * KVLG/Änderung versch. §§ KVLG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 107 und 112 AFG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Sozialgesetzbuch/ Änderung von Artikel I § 25 und von Artikel II § 1 Erstes Buch SGB betr. Einführung eines Elternurlaubs * Einkommensteuergesetz/ Änderung des § 3 EStG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Bundesbeamtengesetz/Änderung der §§ 72a, 79a und 80 BBG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung der §§ 44a und 48a BRRG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Deutsches Richtergesetz/Änderung der §§ 48a und 48b DRiG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Soldatengesetz/Änderung der §§ 28, 28a, 30 und 72 Soldatengesetz betr. Einführung eines Elternurlaubs * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung der §§ 31 und 40 BBesG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Sonderzuwendung/Änderung der §§ 3 und 6 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung betr. Einführung eines Elternurlaubs * Vermögenswirksame Leistung/Änderung des § 1 des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit betr. Einführung eines Elternurlaubs * Urlaubsgeldgesetz/Änderung des § 2 Urlaubsgeldgesetz betr. Einführung eines Elternurlaubs * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung der §§ 6 und 14 BeamtVG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung der §§ 13b, 20 und 26 SVG betr. Einführung eines Elternurlaubs * Mutterschutzgesetz/Einfügung eines § 13a und Änderung des § 14 Mutterschutzgesetz betr. Einführung eines Elternurlaubs * Gleichberechtigung von Mann und Frau/act zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bill· Gesetzgebung418/85open

Act zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (G-SIG: 10020448)

Original: Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (G-SIG: 10020448)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 3 Nr.8 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes betr. Befreiung zulassungspflichtiger Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe von der KFZ-Steuer. Das act verursacht keine Kosten und hat für das Kfz- Steueraufkommen keine nennenswerten Auswirkungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Steuerbefreiung * Schaustellergewerbe * Wohnwagen

Bill· Gesetzgebung10/2255rejected

Act zur Förderung der Windenergie (G-SIG: 10020301)

Original: Gesetz zur Förderung der Windenergie (G-SIG: 10020301)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Erleichterung der baurechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen; Änderung der §§ 34h und 51 EStG: Einführung einer Steuerermäßigung für Windkraftanlagen; Änderung des § 6 des Energiewirtschaftsgesetzes: Abnahmegarantie der Energieversorgungsunternehmen für Überschußstrom von Windkraftanlagen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das act keine zusätzlichen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Baugenehmigung/Erleichterung der baurechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen (§§ 30,34 und 35 BBauG) * Bundesbaugesetz/ Erleichterung der baurechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen (§§ 30,34 und 35 BBauG) * Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 34 h und 51 EStG: Einführung einer Steuerermäßigung für Windkraftanlagen * Steuerermäßigung/Änderung der §§ 34 h und 51 EStG: Einführung einer Steuerermäßigung für Windkraftanlagen * Energiewirtschaftsgesetz/Änderung des § 6 des Energiewirtschaftsgesetzes: Abnahmegarantie der Energieversorgungsunternehmen für Überschußstrom von Windkraftanlagen * Energieversorgungsunternehmen/Änderung des § 6 des Energiewirtschaftsgesetzes: Abnahmegarantie der Energieversorgungsunternehmen für Überschußstrom von Windkraftanlagen

Bill· Gesetzgebung10/3563open

Act zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 10020419)

Original: Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 10020419)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Verbesserung des gerichtlichen Rechtsschutzes für Strafgefangene durch übernahme der entsprechenden Regelungen der VwGO in das Strafvollzugsgesetz; Änderung von § 120 StVollzG. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgefangener/Verbesserung des gerichtlichen Rechtsschutzes für Strafgefangene durch Übernahme der entsprechenden Regelungen der VwGO in das Strafvollzugsgesetz * Verwaltungsgerichtsordnung/ Verbesserung des gerichtlichen Rechtsschutzes für Strafgefangene durch Übernahme der entsprechenden Regelungen der VwGO in das Strafvollzugsgesetz * Rechtsschutz/Verbesserung des gerichtlichen Rechtsschutzes für Strafgefangene durch Übernahme der entsprechenden Regelungen der VwGO in das Strafvollzugsgesetz

Bill· Gesetzgebung10/537rejected

Act über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) (G-SIG: 10020129)

Original: Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG) (G-SIG: 10020129)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> BFH-Urteil vom 7.11.57, BStBl 1958 III, S.34 (Sozietät selbständiger Berufsträger) Siehe auch D31 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer von 15 v.H. auf 16 v.H., Subventionsabbau durch Aufhebung überholter Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Vermögensteuerbefreiungen, u. a. der staatlichen Lotterieunternehmen, Einbeziehung der größeren Betriebe von Selbständigen in die Gewerbesteuer, Begünstigung der gewerblichen Arbeit, Rückgängigmachung der Hinzurechnungskürzungen für Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer; Änderung § 1 Gemeindefinanzreformgesetz, Änderung §§ 3, 8 und 12 Gewerbesteuergesetz, Änderung §§ 2, 15 und 18 Einkommensteuergesetz, Änderung § 5 Körperschaftsteuergesetz, Änderung § 3 Vermögensteuergesetz. Das Mehraufkommen der Gewerbesteuer wird bei den Gemeinden auf 4,5 Mrd DM für 1984 geschätzt, wobei die letzte statistische Erhebung über die freien Berufe sechs Jahre alt ist und keinen zuverlässigen Überblick über die heutige Situation gibt. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer von 15 auf 16 v.H. * Lotterie/Aufhebung der Steuerbefreiungen der staatlichen Lotterieunternehmen * Selbständiger/Einbeziehung der größeren Betriebe von Selbständigen in die Gewerbesteuer * Schulden/Rückgängigmachung der Hinzurechnungskürzungen für Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer (Haushaltsbegleitgesetz 1983) * Haushaltsbegleitgesetz/Rückgängigmachung der Hinzurechnungskürzungen für Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer (Haushaltsbegleitgesetz 1983) * Gewerbesteuergesetz/Änderung §§ 3, 8 und 12 betr. Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen * Einkommensteuergesetz/Änderung §§ 2, 15 und 18 EStG betr. Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen * Körperschaftsteuergesetz/Änderung § 5: Aufhebung der Steuerbefreiung für die staatlichen Lotterieunternehmen * Vermögensteuergesetz/ Änderung § 3: Aufhebung der Steuerbefreiung für die staatlichen Lotterieunternehmen * Gemeindefinanzreformgesetz/Änderung § 1: Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer von 15 auf 16 v.H.

Bill· Gesetzgebung10/3947open

Act zum Überstundenabbau (G-SIG: 10020456)

Original: Gesetz zum Überstundenabbau (G-SIG: 10020456)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Abbau der Arbeitslosigkeit durch Begrenzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 40 Stunden, Begrenzung der Mehrarbeit auf zwei Stunden, für die vorrangig ein Freizeitausgleich zu gewähren ist; Änderung der §§ 3 bis 8 und 15 AZO. Bei einem Abbau der Arbeitslosigkeit kann mit einer Verringerung der gesamtfiskalischen Kosten gerechnet werden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Beschäftigungspolitik * Arbeitszeitordnung/Änderung der §§ 3 bis 8 und 15 AZO betr. Einschränkung von Überstunden

Bill· Gesetzgebung487/85concluded

Erstes act zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (G-SIG: 10020468)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (G-SIG: 10020468)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 1 Stabilitätsgesetz: Einbeziehung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen in die Ziele des Gesetzes. Kosten entstehen keine.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz

Bill· Gesetzgebung10/3401open

Act zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (G-SIG: 10020408)

Original: Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (G-SIG: 10020408)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch L12 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 16 Bundeskleingartengesetz: Verlängerung der Überleitungsvorschriften für bestehende, nicht als Dauerkleingärten ausgewiesene Kleingärten auf Privatgrundstücken bis zum 31. März 1990. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bebauungsplan * Pacht

Bill· Gesetzgebung10/3854open

Act zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der Notare (G-SIG: 10020406)

Original: Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der Notare (G-SIG: 10020406)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> BVerfG Entscheidung vom 13.5.81 (BVerfGE 57, 121) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung von Fachgebietsbezeichnungen für Steuer-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht neben der Berufsbezeichnung, Aufhebung des Zweigstellenverbots bei Niederlassung in einem anderen EG-Staat und Befreiung von der Residenzpflicht, Änderung zahlreicher verfahrensrechtlicher Vorschriften, die sich als schwer praktikabel erwiesen haben; Änderung und Ergänzung versch §§ der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und der Bundesnotarordnung. Es entstehen keine nennenswerten Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Patentanwalt/act zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der Notare * Notar/act zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der Notare * Berufsbezeichnung/act zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der Notare * Steuerrecht/ Einführung von Fachgebietsbezeichnungen für Steuer-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht neben der Berufsbezeichnung der Rechtsanwälte * Verwaltungsrecht/Einführung von Fachgebietsbezeichnungen für Steuer-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht neben der Berufsbezeichnung der Rechtsanwälte * Arbeitsrecht/Einführung von Fachgebietsbezeichnungen für Steuer-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht neben der Berufsbezeichnung der Rechtsanwälte * Sozialrecht/Einführung von Fachgebietsbezeichnungen für Steuer-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht neben der Berufsbezeichnung der Rechtsanwälte * Rechtsanwaltskammer/Erlaubnis von Fachgebietsbezeichnungen für Rechtsanwälte durch die Kammern * Niederlassungsfreiheit/Aufhebung des Zweigstellenverbots bei der Niederlassung eines Rechtsanwalts in einem anderen EG-Staat, Befreiung von der Residenzpflicht * Freizügigkeit/Aufhebung des Zweigstellenverbots bei der Niederlassung eines Rechtsanwalts in einem anderen EG-Staat, Befreiung von der Residenzpflicht * Bundesrechtsanwaltsordnung/ Änderung und Ergänzung versch §§ der Bundesrechtsanwaltsordnung betr. Neuregelung des Berufsrechts * Patentanwaltsordnung/Änderung und Ergänzung versch §§ der Patentanwaltsordnung betr. Neuregelung des Berufsrechts * Bundesnotarordnung/Änderung und Ergänzung versch §§ der Bundesnotarordnung betr. Neuregelung des Berufsrechts

Bill· Gesetzgebung265/85rejected

Act zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) (G-SIG: 10020409)

Original: Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) (G-SIG: 10020409)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Änderung des § 16 StVollzG: einheitliche Regelung für die sog. Weihnachtsamnestie und Vermeidung einer Entlassung von Strafgefangenen am Wochenende und an Feiertagen. Es ist mit leichten Entlastungen der Landeshaushalte zu rechnen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Amnestie * Feiertag * Weihnachten * Wochenende

Bill· Gesetzgebung10/307rejected

Act zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (G-SIG: 10020037)

Original: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (G-SIG: 10020037)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> bill gleicher Materie wurde bereits in der 7., 8. und 9.WP eingebracht (BR Drs. 573/80, s.a.GESTA/9.WP/S.430) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines § 138 Abs. 3 in das BGB: Nichtigkeit von Kreditgeschäften, bei denen die Leistung des Kreditnehmers in auffälligem Mißverhältnis zu der des Kreditgebers steht. Der bill verursacht in den öffentlichen Haushalten keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kreditgeschäft * Wucher

Bill· Gesetzgebung10/406open

Act zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) (G-SIG: 10020115)

Original: Gesetz zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) (G-SIG: 10020115)

Germany · German Bundestag · 27 May 2024

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Allgemeine Bestimmungen, Schutz von Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen, Methoden und Mittel der Kriegsführung, Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus, Schutz der Zivilbevölkerung, Durchführung des Abkommens und des Protokolls, Vorschriften über die Kennzeichnung, Ausweise für Journalisten in gefährlichem Auftrag. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kriegsrecht/act zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) * Kriegsopfer/act zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) * Zivilschutz/ act zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) * Kombattant/Methoden und Mittel der Kriegsführung, Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus * Kriegsgefangener/Methoden und Mittel der Kriegsführung, Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus * Ausweis/Ausweise für Sanitäts- und Seelsorgepersonal sowie für Journalisten bei internationalen bewaffneten Konflikten

Bill· Gesetzgebung10/3666open

Act zum Ausbau und zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung (G-SIG: 10020428)

Original: Gesetz zum Ausbau und zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung (G-SIG: 10020428)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B91 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung durch Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Technologien, der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Personalplanung und personellen Einzelmaßnahmen, bei Betriebsänderungen und Sozialplänen sowie bei der Personaldatenverarbeitung, Antragsrecht für Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Mann und Frau, Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei Widerspruch des Betriebsrats nur durch arbeitsgerichtliche Entscheidung, Änderung von Wahlvorschriften nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Änderung versch. §§ Betriebsverfassungsgesetz, der §§ 2, 81, 85 und 98 Arbeitsgerichtsgesetz und Änderung des § 1 sowie Einfügung eines § 14a Kündigungsschutzgesetz. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Betriebsrat/Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung * Technologie/Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Technologien * Innovation/Mitbestimmungsrechte bei der Einführung neuer Technologien * Rationalisierung/Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen * Arbeitsverhältnis/ Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und bei Einstellungen * Sozialplan gem.Betriebsverfassungsgesetz/Ausbau von Mitbestimmungsrechten bei Betriebsänderungen/Sozialplanregelungen * Personalinformationssystem/Mitbestimmungs- und Kontrollrechte bei der Personaldatenverarbeitung * Gleichberechtigung von Mann und Frau/ Antragsrecht des Betriebsrats betr. Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Mann und Frau * Frauenarbeit/Antragsrecht des Betriebsrats betr. Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Mann und Frau * Kündigungsschutzgesetz/Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei Widerspruch des Betriebsrats nur durch arbeitsgerichtliche Entscheidung; Änderung des § 1 und Einfügung eines § 14a Kündigungsschutzgesetz * Arbeitsgerichtsgesetz/Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei Widerspruch des Betriebsrats nur durch arbeitsgerichtliche Entscheidung; Änderung des § 1 und Einfügung eines § 14a Kündigungsschutzgesetz; Änderung der §§ 2, 81, 85 und 98 Arbeitsgerichtsgesetz * Wahl/Änderung von Wahlvorschriften für den Betriebsrat aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts * Bundesverfassungsgericht/Änderung von Wahlvorschriften für den Betriebsrat aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung versch. §§ Betriebsverfassungsgesetz betr. Weiterentwicklung der Mitbestimmung

Bill· Gesetzgebung495/83rejected

Erstes act zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (G-SIG: 10020138)

Original: Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (G-SIG: 10020138)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Einführung unmittelbar geltenden Bundesrechts und Übertragung zusätzlicher Verwaltungskompetenzen im Bereich des Artenschutzes auf den Bund; Änderung und Ergänzung versch §§ BNatSchG, Aufhebung der Artikel 2 bis 15 des Gesetzes zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Änderung des § 36 Bundesjagdgesetz, Neufassungsermächtigung, Außerkrafttreten der Bundesartenschutzverordnung, des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und versch landesrechtlicher Vorschriften im Bereich des Artenschutzes. Dem Bund entstehen durch den Vollzug des Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 70.000 DM und laufende Personal- und Sachkosten in Höhe von 0,6 Mio DM, die zu einem erheblichen Teil durch Gebühren gedeckt werden. Soweit die Länder mit Kosten belastet werden, halten sich diese weitgehend im Rahmen des bisher geltenden Rechts. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Washingtoner Artenschutzübereinkommen (03.03.1973) * Bundesjagdgesetz/Änderung des § 36 Bundesjagdgesetz betr. Artenschutz * Bundesartenschutzverordnung/Außerkrafttreten der Bundesartenschutzverordnung

Bill· Gesetzgebung132/85concluded

Act zur Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (G-SIG: 10020375)

Original: Gesetz zur Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (G-SIG: 10020375)

Germany · Bundesrat · 10 December 2025

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Vereinfachung der Besteuerung von steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Aktivitäten von Vereinen durch Pauschalierung der Körperschaftsteuer und des Meßbetrags nach dem Gewerbeertrag auf der Grundlage des Umsatzes sowie Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus Zweckbetrieben der Vereine; Änderung div. §§ KStG, GewStG und UStG. Es ist mit keinen haushaltsmäßig bedeutsamen Aufkommensänderungen zu rechnen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Steuervereinfachung/act zur Vereinfachung der Vereinsbesteuerung * Körperschaftsteuergesetz/Änderung der §§ 7,23 und 54 KStG; Vereinfachung der Vereinsbesteuerung durch Pauschalierung der Körperschaftsteuer in Höhe von 8 v.H. des Umsatzes aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins * Gewerbesteuergesetz/Änderung der §§ 6,11 und 36 GewStG; Vereinfachung der Vereinsbesteuerung durch pauschale Festsetzung des Meßbetrags für die Gewerbeertragsteuer auf 0,8 v.H. des Umsatzes aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins * Umsatzsteuergesetz/Änderung der §§ 4 und 19 UStG; Vereinfachung der Vereinsbesteuerung durch Befreiung der Umsätze aus Zweckbetrieben der Vereine von der Umsatzsteuer * Steuerbefreiung/ Umsatzsteuerbefreiung für die Umsätze aus Zweckbetrieben der Vereine * Besteuerungsverfahren/act zur Vereinfachung der Vereinsbesteuerung

Bill· Gesetzgebung183/85rejected

Act über das Verbot des Schlachtens von Hunden und Katzen (G-SIG: 10020391)

Original: Gesetz über das Verbot des Schlachtens von Hunden und Katzen (G-SIG: 10020391)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<b>Inhalt:</b> Verbot des Schlachtens oder Tötens von Hunden und Katzen zum Zweck der Fleisch-, Fell- oder Fettgewinnung mit Bußgeldbewehrung; Änderung des § 1 Fleischbeschaugesetz. Es entstehen keine Kosten für die öffentlichen Haushalte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierschutz/act über das Verbot des Schlachtens von Hunden und Katzen * Hund/act über das Verbot des Schlachtens von Hunden und Katzen * Katze/act über das Verbot des Schlachtens von Hunden und Katzen * Fleischbeschaugesetz/Änderung des § 1 Fleischbeschaugesetz betr. Schlachtverbot für Hunde und Katzen * Bußgeld

Bill· Gesetzgebung239/82withdrawn

Vermögensbildungsgesetz zur Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Produktivvermögen (G-SIG: 09020206)

Germany · Bundesrat · 10 December 2025

<strong>Inhalt:</strong> Förderung der Produktivvermögensbildung durch die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse, durch steuerliche Anreize sowie durch das 3. Vermögensbildungsgesetz: Erweiterung des Anlagekatalogs gem. VermBG, Staffelung der Arbeitnehmersparzulage, Insolvenzsicherung betrieblicher Beteiligungswerte, Begünstigung von Arbeitnehmerbeteiligungen bei der Lohn- und Gesellschaftssteuer; Änderung div. §§ des EStG, des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln, des Kapitalverkehrsteuergesetzes, des 3. VermBG, des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, des Sparprämiengesetzes und des KWG. Eine Quantifizierung der Belastungs- und Entlastungseffekte der öffentlichen Haushalte ist nicht möglich.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz/Änderung der §§ 15, 19, 40 und 52 EStG: steuerliche Begünstigung von Arbeitnehmerbeteiligungen am Gesellschaftskapital * Lohnsteuer/Lohnsteuerliche Begünstigung des Erwerbs von Beteiligungswerten durch Arbeitnehmer * Kapitalerhöhungsteuergesetz/Wegfall des § 8 KapErhStG durch Ausweitung und Übernahme in § 19a EStG * Kapitalverkehrsteuergesetz/ Änderung des § 3 KVStG: Befreiung des Erwerbs von Arbeitnehmer- Beteiligungswerten von der Gesellschaftssteuer * Gesellschaftsteuer/ Befreiung des Erwerbs von Arbeitnehmer-Beteiligungswerten von der Gesellschaftssteuer * Vermögensbildungsgesetz/Erweiterung des Anlagenkatalogs für vermögenswirksame Leistungen, Staffelung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach 2 Progressionsstufen je nach Anlageform, Insolvenzsicherung der vermögenswirksamen betrieblichen Beteiligungswerte; Änderung der §§ 2, 7, 12, 14 und 17 des 3.VermBG * Arbeitnehmer-Sparzulage/Staffelung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach 2 Progressionsstufen je nach Risiko der gewählten Anlageform * Insolvenzsicherung/Schutz von vermögenswirksamen betrieblichen Beteiligungswerten bei Insolvenz des Unternehmens * Spar- Prämiengesetz/Änderung des § 1 Abs.2 SparPG: Wegfall bankbürgschaftlicher Absicherung von Mitarbeiterdarlehen wegen Insolvenzsicherung von Beteiligungswerten im 3.VermBG * Kapitalanlagegesellschaft/Änderung der §§ 1, 25 und 43 KAGG: Einbeziehung von Fondskonstruktionen für Arbeitnehmer- Beteiligungswerte * Kreditwesengesetz/Änderung von § 1 KWG: Ausgabe von Anteilscheinen an Beteiligungs-Sondervermögen als Kreditgeschäft

Bill· Gesetzgebung336/85concluded

Act zur Verbesserung und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung (PsychVWG) (G-SIG: 10020425)

Original: Gesetz zur Verbesserung und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung (PsychVWG) (G-SIG: 10020425)

Germany · Bundesrat · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder vom 29./30.11.84 Siehe auch G62 und G70<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Bereich teilstationärer, komplementärer und ambulanter Dienste, Ermöglichung der tagesklinischen Behandlung durch Feststellung der Krankenhauseigenschaft von Tageskliniken, Aufnahme der Behandlung in Übergangseinrichtungen und der sozialpsychiatrischen Krankenpflege in den Leistungskatalog der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts, Erweiterung der Möglichkeiten für Institutsverträge über den bisherigen Rahmen hinaus; Änderung versch. §§ RVO, der §§ 14 und 14a Angestelltenversicherungsgesetz, der §§ 36 und 36a Reichknappschaftsgesetz, des § 7 act über eine Altershilfe für Landwirte, der §§ 11 und 26 BVG, der §§ 10 und 11 RehaAnglG, der §§ 21 und 29 Erstes Buch SGB und des § 2 KHG, Änderung der §§ 17,17a und 18 sowie Einfügung eines § 34a KVLG und Einfügung eines § 56a AFG. Die Sozialversicherungsträger werden mit ca. 105 Mio DM jährlich mehrbelastet, die um Minderausgaben für Krankenhauspflege zu reduzieren sind. Die nicht vollstationären Behandlungsmaßnahmen sind kostengünstiger als die bisherigen vollstationären Methoden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Psychiatrisches Krankenhaus/Anerkennung der Krankenhauseigenschaft von psychiatrischen Tageskliniken * Ambulante Krankenpflege/Aufnahme psychiatrischer Übergangseinrichtungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts * Sozialversicherung/ Aufnahme psychiatrischer Übergangseinrichtungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts * Versorgung/Aufnahme psychiatrischer Übergangseinrichtungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts * Sozialpädagogik/Aufnahme psychiatrischer Übergangseinrichtungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts * Wohngemeinschaft/Aufnahme psychiatrischer Übergangseinrichtungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts * Sozialleistung/ Aufnahme psychiatrischer Übergangseinrichtungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherung und des Versorgungsrechts * Reichsversicherungsordnung/Änderung versch. §§ RVO betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung der §§ 14 und 14a Angestelltenversicherungsgesetz betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 36 und 36a Reichsknappschaftsgesetz betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * KVLG/Änderung der §§ 17,17a und 18 sowie Einfügung eines § 34a KVLG betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Altershilfe für Landwirte/Änderung des § 7 act über eine Altershilfe für Landwirte betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Arbeitsförderungsgesetz/Einfügung eines § 56a AFG betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Bundesversorgungsgesetz/Änderung der §§ 11 und 26 BVG betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Rehabilitations- Angleichungsgesetz/Änderung der §§ 10 und 11 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Sozialgesetzbuch/Änderung der §§ 21 und 29 Erstes Buch SGB betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung * Krankenhausfinanzierungsgesetz/Änderung des § 2 KHG betr. Verbesserung der psychiatrischen Versorgung

Bill· Gesetzgebung10/1022concluded

Zweites act zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (G-SIG: 10020179)

Original: Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (G-SIG: 10020179)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Gutachten "Energie und Umwelt" des Sachverständigenrates für Umweltfragen VG München, GewArch 1979, S. 29, 32 BVerfGE 58, S. 300 Siehe auch B20, B30 und B32 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ BImSchG: Beschränkung des behördlichen Ermessens zur Durchsetzung von Emissionsminderungen nach dem Stand der Technik, insbesondere gegenüber den Betreibern von Altanlagen, Verringerung des Energieverbrauchs und der Emissionen durch Abwärmenutzung, Verbesserung der Umweltplanung durch Bindung der Genehmigung von Anlagen an die bestmögliche Verbindung von Ökologie und Ökonomie. Durch das act entstehen für Bund und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten. Die Mehrkosten für die Länder sind nicht genau zu beziffern. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ermessen/Beschränkung des behördlichen Ermessens zur Durchsetzung von Emissionsminderungen nach dem Stand der Technik, insbesondere gegenüber den Betreibern von Altanlagen * Luftreinhaltung/ Beschränkung des behördlichen Ermessens zur Durchsetzung von Emissionsminderungen nach dem Stand der Technik, insbesondere gegenüber den Betreibern von Altanlagen * Altanlage (Industrieanlage)/Beschränkung des behördlichen Ermessens zur Durchsetzung von Emissionsminderungen nach dem Stand der Technik, insbesondere gegenüber den Betreibern von Altanlagen * Abwärme/ Verringerung des Energieverbrauchs und der Emissionen durch Abwärmenutzung * Energieeinsparung/Verringerung des Energieverbrauchs und der Emissionen durch Abwärmenutzung * Ökologie/ Verbesserung der Umweltplanung durch Bindung der Genehmigung von Anlagen an die bestmögliche Verbindung von Ökologie und Ökonomie * Genehmigungsbedürftige Anlage/Verbesserung der Umweltplanung durch Bindung der Genehmigung von Anlagen an die bestmögliche Verbindung von Ökologie und Ökonomie

Bill· Gesetzgebung10/1861open

Act zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Abwärmeverwertung) (G-SIG: 10020198)

Original: Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Abwärmeverwertung) (G-SIG: 10020198)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit dem Länderantrag von Nordrhein-Westfalen B20 (BR Drs. 81/84, BT-Drs 10/1862) u.d.T. &quot;Zweites act zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes&quot;, Fortgang siehe dort; siehe auch B24 und B30<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 5 BImSchG betr. Aufnahme eines Abwärmeverwertungsgebotes unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten, der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und des Vorrangs der Umweltschutzpflichten gegenüber der Abwärmeverwertung. Durch das act entstehen dem Bund keine zusätzlichen Kosten, mögliche Mehrbelastungen der Länder dürften 5 Mio DM/Jahr nicht übersteigen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Abwärme

Bill· Gesetzgebung10/2929concluded

Act über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG) (G-SIG: 10020364)

Original: Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG) (G-SIG: 10020364)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<b>Bezug:</b> Entwürfe gleicher Materie siehe D46 und D50 BT Drs. 10/1392 mit Plenarprotokoll 10/73 vom 6.6.84 <br><br><b>Inhalt:</b> Berücksichtigung der Organisationsgrundsätze, die sich bewährt haben; Änderungen betr. eine effizientere Arbeitsweise, Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten durch den Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit, Änderung § 189 Bundesbeamtengesetz und der §§ 10,93,94 und 100 der Bundeshaushaltsordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestag/Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes durch den Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit * Bundeshaushaltsordnung/Änderung der §§ 10,93,94 und 100 der Bundeshaushaltsordnung betr. Regelung organisationsrechtlicher Fragen im Bundesrechnungshof * Bundesbeamtengesetz/Änderung § 189 BBG betr. Bundesrechnungshof

Bill· Gesetzgebung10/3204open

Act über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG) (G-SIG: 10020386)

Original: Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG) (G-SIG: 10020386)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit identischer Regierungsvorlage D50 (BR Drs. 134/85, BT-Drs 10/3323), Fortgang siehe dort; Entwurf gleicher Materie der SPD siehe D45; siehe auch BT-Drs 10/1392 mit Plenarprotokoll 10/73 vom 6.6.84<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung des Organisationsrechts des BRH an die Erfordernisse einer modernen, externen Finanzkontrolle, u.a. beratende Unterstützung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung bei finanzwirksamen Entscheidungen, Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten durch Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der Bundesregierung, Wahrung der sachlichen Unabhängigkeit der BRH-Mitglieder, Regelung der Prüfung über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen, Einfluß auf die personelle Besetzung der Vorprüfungsstellen; Änderung des Bundesbeamtengesetzes und der BHO. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundestag/Beratende Unterstützung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung durch den BRH, Wahl des BRH-Präsidenten und -Vizepräsidenten durch Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der Bundesregierung * Bundesrat/Beratende Unterstützung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung durch den BRH, Wahl des BRH- Präsidenten und -Vizepräsidenten durch Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der Bundesregierung * Bundesregierung/Beratende Unterstützung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung durch den BRH, Wahl des BRH-Präsidenten und -Vizepräsidenten durch Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der Bundesregierung * Vorprüfung (Rechnungswesen)/Einfluß des BRH auf die personelle Besetzung der Vorprüfungsstellen * Bundesbeamtengesetz/Änderung von § 189 Bundesbeamtengesetz betr. BRH-Mitglieder * Bundeshaushaltsordnung/ Änderung div. §§ BHO betr. Stellung und Aufgaben des BRH

Bill· Gesetzgebung10/3384open

Act zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen (MindRG) (G-SIG: 10020401)

Original: Gesetz zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen (MindRG) (G-SIG: 10020401)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

Translated from German

<strong>Inhalt:</strong> Novellierung der Vorschriften für Betriebs- und Personalratswahlen aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundespersonalvertretungsgesetz, Gewährleistung der Minderheitenrechte konkurrierender Gewerkschaften, Erleichterung der Ausübung des Wahlvorschlagrechts der Beschäftigten, Verstärkung des Selbstbestimmungsrechts für die Gruppen der Arbeiter und Angestellten, Regelung der Errichtung von Sprecherausschüssen für Leitende Angestellte; Änderung versch. §§ BetrVG, der §§ 19 und 46 BPersVG, der §§ 2a, 10, 82 und 83 Arbeitsgerichtsgesetz; act über die Errichtung von Sprecherausschüssen für Leitende Angestellte (SprALAG) als Artikel 3 der Vorlage. Es entstehen unerhebliche Kosten bei Bund und Ländern. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Minderheit/act zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen * Betriebsrat/act zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen * Personalrat/ act zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen * Wahl/Novellierung der Wahlvorschriften zu Betriebs- und Personalräten aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundespersonalvertretungsgesetz * Bundesverfassungsgericht/Novellierung der Wahlvorschriften zu Betriebs- und Personalräten aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundespersonalvertretungsgesetz * Gewerkschaft/Schutz der Minderheitenrechte konkurrierender Gewerkschaften bei Betriebs- und Personalratswahlen * Selbstbestimmungsrecht/Verstärkung des Selbstbestimmungsrechts für die Gruppen der Arbeiter und Angestellten bei Personalratswahlen * Betriebsverfassungsgesetz/Änderung versch §§ BetrVG betr. Novellierung der Wahlvorschriften * Bundespersonalvertretungsgesetz/ Änderung der §§ 19 und 46 BPersVG betr. Novellierung der Wahlvorschriften * Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung der §§ 2a, 10, 82 und 83 Arbeitsgerichtsgesetz betr. Novellierung der Wahlvorschriften für Betriebsratswahlen * SprALAG/act über die Errichtung von Sprecherausschüssen für Leitende Angestellte (SprALAG) als Artikel 3 des Gesetzes zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen * Sprecherausschuß für Leitende Angestellte/act zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen

Bill· Gesetzgebung10/3437open

Verwaltungsprozeßordnung (VwPO) (G-SIG: 10020015)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

<strong>Bezug:</strong> Gesetzentwurf wurde bereits in der 9.WP eingebracht(BR Drs. 100/82, BT Drs. 9/1851, s.a.GESTA/9.WP/S.445) Siehe auch C01 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Bereinigung des Verwaltungsprozeßrechts: Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich-rechtlichen Gerichtszweige; Einführung der Zulassungsberufung, Ersetzung der Streitwerterevision in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Grundsatzrevision, Einführung des Rechtspflegers, Vereinfachung von Massenverfahren, Beschränkung der aufschiebenden Wirkung bis zur Klageabweisung in der ersten Instanz, Vereinfachung bei der Rechtswegverweisung, Anpassung des Bundesrechts. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verwaltungsgerichtsordnung/Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich- rechtlichen Gerichtszweige * Finanzgerichtsordnung/Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich-rechtlichen Gerichtszweige * Sozialgerichtsgesetz/Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich- rechtlichen Gerichtszweige * Revision (Rechtsmittel)/Ersetzung der Streitwerterevision in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Grundsatzrevision * Bundesrecht/Änderungen und Aufhebung von Vorschriften des Bundesrechts in zahlreichen Gesetzen im Zuge der Reform der VwPO * Berufung (Rechtsmittel)/Einführung der Zulassungsberufung in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit * Rechtspfleger/Einführung des Rechtspflegers in die VwPO * Gerichtsverfahren/Vereinfachte Abwicklung von Massenverfahren in der VwPO * Rechtsvereinfachung/Vereinfachung bei der Rechtswegverweisung in der VwPO * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 17 bis 17c GVG betr. Regelung der Rechtswegverweisung in der VwPO für die sachliche und örtliche Zuständigkeit

Bill· Gesetzgebung10/2608rejected

Act zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985 - RRG 1985) (G-SIG: 10020327)

Original: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985 - RRG 1985) (G-SIG: 10020327)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<b>Bezug:</b> BVerfGE 39, 169ff Siehe auch G40 <br><br><b>Inhalt:</b> Reform der Hinterbliebenenversorgung nach dem Teilhabemodell, Anerkennung eines Kindererziehungsjahres, Ausbau der Rente nach Mindesteinkommen zur Dauerregelung, Stabilisierung der Rentenfinanzen durch Wiederherstellung voller Rentenversicherungsbeiträge der Bundesanstalt für Arbeit, eine neue dynamische Rentenformel, Beteiligung des Bundes am demographischen Risiko und Verzahnung von Rentendynamik, Bundeszuschuß und Beitragssatz, Normierung eines verläßlichen Rentenniveaus und Reform der Bewertung beitragsloser Zeiten; Kodifikation des gesamten Rentenrechts und Einordnung in das Vierte Buch SGB (§§ 701 bis 917), Änderung der §§ 168, 172 und 180 RVO und des § 174 AFG, Zusammenfassung des nach der Kodifikation weitergeltenden Rentenrechts in einem besonderen Bundesgesetz. Finanzielle Auswirkungen unterschiedlicher und längerfristiger Art, die sich teilweise ausgleichen. Mehraufwendungen für den Bundeshaushalt u.a. durch das Kindererziehungsjahr von 4,1 Mrd DM jährlich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesetzliche Rentenversicherung/act zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung * Hinterbliebenenversorgung/Reform der Hinterbliebenenversorgung nach dem Teilhabemodell * Teilhaberente/ Reform der Hinterbliebenenversorgung nach dem Teilhabemodell * Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung/Anerkennung eines Kindererziehungsjahres * Rentenberechnung/Anerkennung eines Kindererziehungsjahres; Reform der Bewertung beitragsloser Zeiten * Mindestrente/Ausbau der Rente nach Mindesteinkommen zur Dauerregelung * Arbeitsmarkt/Abdeckung des Arbeitsmarktrisikos in der Rentenversicherung * Bundesanstalt für Arbeit/Wiederherstellung des vollen Rentenversicherungsbeitrags der Bundesanstalt für Arbeit * Rentenversicherungsbeitrag/Wiederherstellung des vollen Rentenversicherungsbeitrags der Bundesanstalt für Arbeit; flexible Verzahnung von Rentendynamik, Beitragssatz und Bundeszuschuß * Rentenanpassung/Neue dynamische Rentenformel * Bevölkerungsentwicklung/Beteiligung des Bundes am demographischen Risiko der Rentenversicherung * Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung/Beteiligung des Bundes am demographischen Risiko der Rentenversicherung * Rentenniveau/ Normierung eines verläßlichen Rentenniveaus * Sozialgesetzbuch/ Kodifikation des gesamten Rentenrechts und Einordnung in das Vierte Buch SGB (§§ 701 bis 917) * Rechtsbereinigung/Kodifikation des gesamten Rentenrechts und Einordnung in das Vierte Buch SGB (§§ 701 bis 917) * Gesetzgebung/Zusammenfassung der nach der Kodifikation des Rentenrechts weitergeltenden Rechtsvorschriften in einem besonderen Bundesgesetz * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 168, 172 und 180 RVO betr. versicherungsfreie Beschäftigungen * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung des § 174 AFG betr. Beitragssatz zur Bundesanstalt für Arbeit

Bill· Gesetzgebung10/1434rejected

Act zur Änderung des Waschmittelgesetzes (G-SIG: 10020222)

Original: Gesetz zur Änderung des Waschmittelgesetzes (G-SIG: 10020222)

Germany · German Bundestag · 26 July 2022

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<strong>Bezug:</strong> Siehe auch Q11 und B53 <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie des Rates der EG (EG-Gewässerschutzrichtlinie, Liste 1 und 2) vom 4.5.76 betr. die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung versch. §§ Waschmittelgesetz: Unterbindung der Verwendung von Phosphaten und sonstigen kritischen, schwerabbaubaren Stoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln nach einem Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 1986. Dem Bund entstehen durch das act keine zusätzlichen Kosten, bei den Ländern und Gemeinden werden erhebliche Kosten eingespart. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Phosphat * Tensid * Gewässerschutz * Reinigungsmittel * Wasserreinhaltung * Phosphor/Verbot von Phosphaten und phosphorhaltigen Verbindungen in Waschmitteln

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