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Bill · Gesetzgebung

10/3636

Act zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

Original: Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

7 November 1986

Last action

7 November 1986 · 2. Beratung

Status

Zusammengeführt mit... (siehe Vorgangsablauf)

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C34, C72 und C76; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem bill der Bundesregierung C76 (BT-Drs 10/5305) u.d.T. &quot;Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz)&quot;, Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafprozeß, Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten, Beiordnung eines Rechtsbeistands auf motion, Ausschluß der Öffentlichkeit auf motion des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten, Berücksichtigung des Täter-Opfer- Ausgleichs bei der Strafzumessung, Einführung einer Geldstrafe auf Bewährung, Einstellung von Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs und Ermöglichung häufigerer Adhäsionsverfahren; Änderung des § 46 und Einfügung eines § 58a StGB, Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO, Änderung des § 172 GVG und des § 102 BRAGO. Zusätzlichen Kosten bei den Ländern durch die Beiordnung des Beistands stehen mögliche Kosteneinsparungen entgegen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verbrechensopfer/Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Körperverletzung/ Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Strafprozeß/Erstes act zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Rechtsbeistand/Beiordnung eines Rechtsbeistands für den Verletzten im Strafprozeß auf motion * Zeuge/ Ausschluß der Öffentlichkeit bei Strafprozessen auf motion des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Sexualstraftat/Ausschluß der Öffentlichkeit bei Strafprozessen auf motion des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Strafzumessung/Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung * Geldstrafe/ Einführung von Geldstrafen auf Bewährung * Strafaussetzung zur Bewährung/Einführung von Geldstrafen auf Bewährung * Adhäsionsverfahren (Strafverfahren)/Häufigere Durchführung von Adhäsionsverfahren * Strafgesetzbuch/Änderung des § 46 und Einfügung eines § 58a StGB betr. Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung und Einführung einer Geldstrafe auf Bewährung * Strafprozeßordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafprozeß * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 172 GVG betr. Ausschluß der Öffentlichkeit auf motion eines Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung des § 102 BRAGO betr. Beistand für einen Verletzten im Strafprozeß

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 10 July 1985

    Gesetzentwurf

    Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

    Source: BT

  2. 8 November 1985

    1. Beratung

    Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

    Source: BT

  3. 3 October 1986

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

    Source: BT

  4. 5 November 1986

    Änderungsantrag

    Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

    Source: BT

  5. 5 November 1986

    Änderungsantrag

    Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

    Source: BT

  6. 7 November 1986

    2. Beratung

    Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)

    Source: BT

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