Ausbau des Rettungsdienstes zu einer lückenlosen Rettungskette, Abstimmung der Organisation und Normierung der Rettungsmittel unter den Bundesländern, Zusammenarbeit haupt- und nebenberuflicher Rettungskräfte, Finanzierung des Rettungswesens, Durchführung lebensrettender Maßnahmen durch Rettungssanitäter und Regelung der Haftung, Ausbildungsdauer bei Rettungssanitätern, gesetzliche Regelung der Personenbeförderung in Krankenkraftwagen, Versorgung durch Notärzte, Zahl der Klinikplätze für schwere Verbrennungen, Ausbau des Hubschrauberrettungsdienstes, Vermehrung der Notrufsäulen an Bundesstraßen, Änderung des Gebührenverfahrens bei Notrufsystemen
Zuführung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt zum Verlustausgleich von Bundesunternehmen, Erwerb von Beteiligungen an Privatunternehmen durch Bundesunternehmen und Gesamtsumme der entrichteten Kaufpreise, Höhe der Kapitalzuführungen an Bundesbeteiligungen in den Jahren 1970 bis 1979
Tätigkeit der Auslandshandelskammern insbesondere im Hinblick auf die Beratung deutscher Exporteure, Personalbestand, Anhebung des Status der Hauptgeschäftsführer und wissenschaftlichen Mitarbeiter, Erhöhung der jährlichen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, Unterstützung des Auslandsengagements der deutschen Wirtschaft in Ländern ohne anerkannte Auslandshandelskammern, Bundesbeteiligungen ausgewählten Messen und Ausstellungen im Ausland, Koordinierung der Förderungsprogramme von Bund und Ländern
Ausgleich von Einschränkungen des Versicherungsschutzes in der Rentenversicherung (Abkoppelung der Bemessungsgrundlage von der Bruttolohnentwicklung, Abwertung der Ausbildungs-Ausfallzeiten) im öffentlichen Dienst durch die Zusatzversorgung des Bundes und der Länder, Überwälzung der Mehrkosten auf die Umlage der öffentlichen Arbeitgeber sowie die Haushalte des Bundes, der Länder und Gemeinden, Verhinderung entsprechender Verlagerungen von Rentenleistungen für die Zukunft, Einfluß der besonderen Regelung in der Altersversorgung der öffentlich Bediensteten auf die Häufigkeit der Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze