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Question · Mündliche Frage

19/24510

Überprüfung von Ablehnungsbescheiden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. November 2020

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

25 November 2020

Last action

25 November 2020 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

European Union, Immigration

Source updated

13 January 2026

European Union · Immigration

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2020 (C-238/19) noch nicht rechtskräftige bzw. auch bereits rechtskräftig gewordene Ablehnungsbescheide nach Maßgabe der Urteilsgründe überprüfen und gegebenenfalls aufheben, in denen das BAMF einen Flüchtlingsstatus an Wehrdienstverweigerer mit nach dem EU-Recht unvereinbarer Begründung verweigert haben könnte &ndash; auch zur Entlastung der Verwaltungsgerichte und damit die Betroffenen mit subsidiärem Schutzstatus schnell ihre Familienangehörigen nachholen können &ndash; (bitte ausführen und dabei berücksichtigen, dass nach dem genannten Urteil, Randnummern 54 ff., die Asylbehörde verpflichtet ist, zu prüfen, ob eine Verknüpfung zwischen Strafverfolgung/Bestrafung und Verfolgungsgründen besteht, was nach meiner Einschätzung dem sonst üblichen Grundsatz der Glaubhaftmachung durch die Antragstellenden widerspricht), und welche Einschätzungen gibt es im BAMF dazu, wie groß in etwa die Zahl der Personen ist, für die das genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Relevanz ist (diesbezüglich genügt eine ungefähre Einschätzung)?

This text is taken from the official record. PoliticalRepo does not editorialize.

Timeline

  1. 20 November 2020

    Mündliche Frage

    Überprüfung von Ablehnungsbescheiden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. November 2020

    Source: BT

  2. 25 November 2020

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Überprüfung von Ablehnungsbescheiden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. November 2020

    Source: BT

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