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Record · EU-Vorlage

21/6749

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Überarbeitung der Liste der Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu fungieren, gemäß Artikel 14.18 des Abkommens und die Überarbeitung der Liste der Sachverständigen, die willens und in der Lage sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen zu fungieren, gemäß Artikel 13.15 des Abkommens zu vertreten ist KOM(2026) 250 endg.; Ratsdok. 9820/26

Original: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Überarbeitung der Liste der Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu fungieren, gemäß Artikel 14.18 des Abkommens und die Überarbeitung der Liste der Sachverständigen, die willens und in der Lage sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen zu fungieren, gemäß Artikel 13.15 des Abkommens zu vertreten ist KOM(2026) 250 endg.; Ratsdok. 9820/26

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

26 June 2026

Last action

26 June 2026 · Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

Status

open

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

28 July 2026

Timeline

  1. 26 June 2026

    Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Überarbeitung der Liste der Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu fungieren, gemäß Artikel 14.18 des Abkommens und die Überarbeitung der Liste der Sachverständigen, die willens und in der Lage sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen zu fungieren, gemäß Artikel 13.15 des Abkommens zu vertreten ist KOM(2026) 250 endg.; Ratsdok. 9820/26

    Source: BT

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