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Record · Geschäftsordnung

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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)

Original: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)

Translated from German

rejectedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 October 2025

Last action

16 October 2025 · Beratung

Status

Abgelehnt

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

18 March 2026

Summary

Verlängerung der Frist zwischen Verteilung der Beschlussempfehlung und zweiter Beratung von zwei auf drei Tage sowie Einführung einer Frist von drei Tagen zwischen Verteilung eines Ausschussantrages auf Änderung der Vorlage und seiner Beratung in den Ausschüssen;<br /> Änderung §§ 64 und 81 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Antrags auf BT-Drs 20/11389

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Timeline

  1. 9 September 2025

    Antrag

    Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)

    Source: BT

  2. 12 September 2025

    Beratung

    Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)

    Source: BT

  3. 13 October 2025

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)

    Source: BT

  4. 16 October 2025

    Beratung

    Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)

    Source: BT

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