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Record · EU-Vorlage

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Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertreten ist KOM(2022) 646 endg.; Ratsdok. 14942/22

Original: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertreten ist KOM(2022) 646 endg.; Ratsdok. 14942/22

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 December 2022

Last action

16 December 2022 · Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

Status

open

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

2 December 2024

Timeline

  1. 16 December 2022

    Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertreten ist KOM(2022) 646 endg.; Ratsdok. 14942/22

    Source: BT

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