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Question · Schriftliche Frage

16/7639

Bedeutung der Bagatellgrenze von 83,23 Euro bei bereitgestellter Verpflegung durch Arbeitgeber oder bei stationärem Aufenthalt (§ 2, Abs. 5) für die Anrechnung als Einkommen auf den Regelsatz im jüngsten Entwurf für eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG II-V); Abdeckung aller Regelungen durch die Verordnungsermächtigung nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Höhe der Grenze für Zuwendungen von Dritten oder von der freien Wohlfahrtspflege (§ 1, Abs. 2 und Abs. 3) zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in diesem Verordnungsentwurf

Original: Bedeutung der Bagatellgrenze von 83,23 Euro bei bereitgestellter Verpflegung durch Arbeitgeber oder bei stationärem Aufenthalt (§ 2, Abs. 5) für die Anrechnung als Einkommen auf den Regelsatz im jüngsten Entwurf für eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG II-V); Abdeckung aller Regelungen durch die Verordnungsermächtigung nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Höhe der Grenze für Zuwendungen von Dritten oder von der freien Wohlfahrtspflege (§ 1, Abs. 2 und Abs. 3) zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in diesem Verordnungsentwurf

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

21 December 2007

Last action

21 December 2007 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

28 September 2023

Timeline

  1. 21 December 2007

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Bedeutung der Bagatellgrenze von 83,23 Euro bei bereitgestellter Verpflegung durch Arbeitgeber oder bei stationärem Aufenthalt (§ 2, Abs. 5) für die Anrechnung als Einkommen auf den Regelsatz im jüngsten Entwurf für eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG II-V); Abdeckung aller Regelungen durch die Verordnungsermächtigung nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Höhe der Grenze für Zuwendungen von Dritten oder von der freien Wohlfahrtspflege (§ 1, Abs. 2 und Abs. 3) zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in diesem Verordnungsentwurf

    Source: BT

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