Question · Schriftliche Frage
16/7639
Bedeutung der Bagatellgrenze von 83,23 Euro bei bereitgestellter Verpflegung durch Arbeitgeber oder bei stationärem Aufenthalt (§ 2, Abs. 5) für die Anrechnung als Einkommen auf den Regelsatz im jüngsten Entwurf für eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG II-V); Abdeckung aller Regelungen durch die Verordnungsermächtigung nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Höhe der Grenze für Zuwendungen von Dritten oder von der freien Wohlfahrtspflege (§ 1, Abs. 2 und Abs. 3) zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in diesem Verordnungsentwurf
Original: Bedeutung der Bagatellgrenze von 83,23 Euro bei bereitgestellter Verpflegung durch Arbeitgeber oder bei stationärem Aufenthalt (§ 2, Abs. 5) für die Anrechnung als Einkommen auf den Regelsatz im jüngsten Entwurf für eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG II-V); Abdeckung aller Regelungen durch die Verordnungsermächtigung nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Höhe der Grenze für Zuwendungen von Dritten oder von der freien Wohlfahrtspflege (§ 1, Abs. 2 und Abs. 3) zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in diesem Verordnungsentwurf
Translated from German
Introduced
21 December 2007
Last action
21 December 2007 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
28 September 2023
Timeline
21 December 2007
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Bedeutung der Bagatellgrenze von 83,23 Euro bei bereitgestellter Verpflegung durch Arbeitgeber oder bei stationärem Aufenthalt (§ 2, Abs. 5) für die Anrechnung als Einkommen auf den Regelsatz im jüngsten Entwurf für eine Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG II-V); Abdeckung aller Regelungen durch die Verordnungsermächtigung nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Höhe der Grenze für Zuwendungen von Dritten oder von der freien Wohlfahrtspflege (§ 1, Abs. 2 und Abs. 3) zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in diesem Verordnungsentwurf
Source: BT
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- germany · 11705 · source updated 28 September 2023