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Law · Gesetzgebung

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Act zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

Original: Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

Translated from German

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

27 November 2020

Last action

27 November 2020 · Beschlussdrucksache

Status

Verkündet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Erhöhung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für überdurchschnittlich hohe Kosten politischer Führung ab 2020 auf rund 631 Millionen Euro jährlich nach der gesetzlich vorgegebenen Überprüfung, Anpassung der Verteilung an die geänderten Einwohnerstrukturen; Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder als weiterer Schritt zur Umsetzung der vereinbarten Bundesbeteiligung an den Ausgaben für asylum seekers; Ausschluss von Rückforderungsansprüchen von Finanzhilfen für Zukunftsinvestitionen von 2009 bis 2010;<br /> Änderung §§ 1 und 11 Finanzausgleichsgesetz sowie Aufhebung Zukunftsinvestitionsgesetz<br /> <br /> Bezug: Ergebnisse der erst kürzlich von Bund und Ländern zum Abschluss gebrachten gemeinsamen Überprüfung der Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten leistungsschwacher kleiner Länder aus überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung; Bund-Länder-Vereinbarung zur Weiterführung der Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen vom 6. Juni 2019<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> weitere Verringerung des Bundesanteils im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit Verbesserungen im Personalbereich, Anpassung des Bundesanteils an den asylum seekerskosten der Länder, Erhöhung der Ergänzungszuweisungen für Brandenburg<br /> <br /> Bezug: Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 25 September 2020

    Gesetzentwurf

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BR

  2. 19 October 2020

    Gesetzentwurf

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BT

  3. 26 October 2020

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BR

  4. 29 October 2020

    1. Beratung

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BT

  5. 6 November 2020

    1. Durchgang

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BR

  6. 6 November 2020

    Beschlussdrucksache

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BR

  7. 11 November 2020

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BT

  8. 18 November 2020

    Nachträgliche Überweisung

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BT

  9. 18 November 2020

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BT

  10. 19 November 2020

    2. Beratung

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BT

  11. 19 November 2020

    3. Beratung

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BT

  12. 20 November 2020

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BR

  13. 27 November 2020

    2. Durchgang

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BR

  14. 27 November 2020

    Beschlussdrucksache

    Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder

    Source: BR

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