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Law · Gesetzgebung

16/12067

Act zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

Original: Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

Translated from German

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

15 May 2009

Last action

15 May 2009 · Beschlussdrucksache

Status

Verkündet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

1 December 2022

Summary

<span>Ratifikation des am 4. Juli 2008 in Berlin unterzeichneten Abkommens: punktuelle Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei natürlichen Personen sowie Festlegung des Fremdvergleichsgrundsatzes in Bezug auf verbundene Unternehmen (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen)<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch XD019</span>

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Timeline

  1. 2 January 2009

    Gesetzentwurf

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BR

  2. 13 February 2009

    1. Durchgang

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BR

  3. 13 February 2009

    Beschlussdrucksache

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BR

  4. 26 February 2009

    Gesetzentwurf

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BT

  5. 5 March 2009

    1. Beratung

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BT

  6. 25 March 2009

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BT

  7. 26 March 2009

    2. Beratung und Schlussabstimmung

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BT

  8. 24 April 2009

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BR

  9. 15 May 2009

    2. Durchgang

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BR

  10. 15 May 2009

    Beschlussdrucksache

    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

    Source: BR

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