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Law · Gesetzgebung

09/419

Act zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

Original: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

Translated from German

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 April 1982

Last action

30 April 1982 · Beschlussdrucksache

Status

Verkündet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<b>Bezug:</b> Bericht der Kommission "Kompetenzen Wehrbeauftragter" vom 24.5.76 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ des Gesetzes über den Wehrbeauftragten: Präzisierung der verfassungsrechtlichen Stellung und der Kompetenzen des Wehrbeauftragten, Vorrang des Verteidigungsausschusses bei der Verwirklichung parlamentarischer Kontrolle, Angleichung der Amtsbefugnisse an die des Petitionsausschusses, Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts, Neuregelung der Vertretung des Wehrbeauftragten und der Beendigung des Amtsverhältnisses. Es entstehen gerinfügig höhere Personalkosten im Titel 0203 des Bundes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Wehrbeauftragte wird auch auf Weisung des Bundestages tätig. Dem Wehrbeauftragten darf die Genehmigung als Zeuge auszusagen, nur verweigert werden, wenn die Aussage dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde. Die Amtsbezüge bemessen sich nach der Besoldungsgruppe B10 für Beamte. Die Amtszeit wird auf fünf Jahre festgelegt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zeugnisverweigerungsrecht/Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts für den Wehrbeauftragten * Bundestag: Verteidigungsausschuß/Vorrang des Verteidigungsausschusses vor dem Wehrbeauftragten bei der Verwirklichung parlamentarischer Kontrolle * Parlamentarische Kontrolle/Vorrang des Verteidigungsausschusses vor dem Wehrbeauftragten bei der Verwirklichung parlamentarischer Kontrolle

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Timeline

  1. 13 May 1981

    Gesetzentwurf

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BT

  2. 14 May 1981

    1. Beratung

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BT

  3. 17 February 1982

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BT

  4. 3 March 1982

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BT

  5. 9 March 1982

    Änderungsantrag

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BT

  6. 12 March 1982

    2. Beratung

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BT

  7. 12 March 1982

    3. Beratung

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BT

  8. 13 April 1982

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BR

  9. 30 April 1982

    Durchgang

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BR

  10. 30 April 1982

    Beschlussdrucksache

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages (G-SIG: 09020064)

    Source: BR

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